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Letzte Änderung 03.07.2021, 09:26
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp10,lts1911,lt1911,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 5. Sitzung am 29. September 1911 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 25 Abgeordnete. - Abwesend der Herr: Hochwst. Bischof Dr. Franz Egger. Regierungsvertreter: Herr k. k. Statthaltereirat Dr. Rudolf Graf von Meran. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 40 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Sekretär lieft.) Wird gegen die Fassung des Protokolles eine Bemerkung gemacht? Weil dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als angenommen. Es ist mir ein Einlaufsstück, eine Eingabe des Veteranen-Landesbundes, zugekommen, welches ich, weil es sehr kurz ist, zu verlesen bitte. (Sekretär liest.) Ich werde dasselbe zur Vorberatung dem Finanzausschusse übermitteln, wenn keine Einwendung erhoben wird? Es ist nicht der Fall. Ich muß hiezu nur eine kleine Bemerkung machen, damit die Eingabe nicht in der Öffentlichkeit irrtümlich verstanden wird. Es heißt in dem Gesuche: "Die Rechnungen über die Jahrhundertfeier sind noch nicht abgeschlossen." In Wirklichkeit sind sie aber schon insoweit abgeschlossen, daß nur noch einige wenige gezeichnete Garantiescheine nicht eingezahlt wurden. Da die Aussteller dieser Garantiescheine trotz aller Mahnungen die gezeichnete Summe bis jetzt nicht eingezahlt haben, so bleibt nichts anderes übrig, als den Betrag auf dem Rechtswege hereinzubringen. Ganz eigentümlicher Weise sind auch solche Geschäftsleute unter den Ausständigen, welche wohl aus dem Landesfeste großen Profit gezogen haben, jetzt aber sich weigern zu zahlen. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Auf derselben steht als erster Punkt: Mündlicher Bericht des Landesausschusses betreffend den Bau von Vieh- und Schweinestallungen in der Kolonie Tufers der Landesirrenanstalt Valduna, sowie von Reparaturen an den dort vorhandenen Häusern und Kellern. Referent in dieser Angelegenheit ist der Abgeordnete Jodok Fink; ich erteile ihm das Wort. Jodok Fink: Ich möchte zunächst zur geschäftlichen Behandlung eine Anregung machen, nämlich, daß Punkt 1 und 2 der heutigen Tagesordnung unter einem verhandelt werden, da sie ja in einem gewissen 2 5. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. Zusammenhange stehen. Ich stelle den diesbezüglichen Antrag. Landeshauptmann: Der Herr Referent beantragt, die Punkte 1 und 2 möchten unter einem in Verhandlung gezogen werden. Hat jemand eine Einwendung zu machen? Es ist nicht der Fall, somit kann in diesem Sinne vorgegangen werden. Punkt zwei der Tagesordnung lautet: Mündlicher Bericht betreffend den Bau zweier Ärztehäuser im Anstalts-Rayon. Jodok Fink: Hohes Haus! In der Sitzung vom 4. November 1903 hat der Landtag bezüglich der Landesirrenanstalt Valduna folgenden Beschluß gefaßt: "Der Landesausschuß wird ermächtigt, Grund und Boden zum Zwecke der Erweiterung der Anstalt und Schaffung von Arbeitsgelegenheit zu erwerben." Durch diesen Beschluß hat der Landtag erklärt, er sei der Meinung, zum guten Betriebe einer Irrenanstalt gehört das Vorhandensein von Arbeitsgelegenheit für die Pfleglinge. In Ausführung dieses Beschlusses, hat der Landesausschuß zunächst Grund und Boden in der Nähe der Anstalt erworben, in dem er von der Gemeinde Rankweil den Reckholderstaudenwald gekauft hat. Dieser Wald schließt sich unmittelbar der Anstalt an. Es ist in demselben zum Teile Kahlschlag vorgenommen worden, zum Teile ist das Holz dort stehen geblieben. Dieser Kahlschlag ist deshalb vorgenommen worden, weil Baugründe geschaffen werden sollten für die seinerzeit vom Landtage in Aussicht genommene Erweiterung der Baulichkeiten der Landesirrenanstalt Valduna. Die Herren weiden sich noch erinnern, daß der Landtag damals beschlossen hat, zwei Wachstationen zu bauen und im Laufe der Zeit weitere bauliche Ausgestaltungen an der Anstalt vorzunehmen, insbesondere auch Wohnhäuser zur Unterkunft der Anstaltsärzte zu erstellen. Teilweise wird der Grund auf dem Kahlschlage zum Gemüsebau kultiviert und verwendet. Der Landesausschuß hat ferner gemäß des vorliegenden Landtagsbeschlusses in Tufers zwei Anwesen gekauft, das Mayer'sche und das Kriß'sche Anwesen, und weiter auch noch das Malin'sche Anwesen, nachdem das Haus abgebrannt war. Dadurch ist die Landesirrenanstalt Valduna in den Besitz von landwirtschaftlichen Grundstücken in Tufers gekommen. Dieser Besitz eignet sich für eine landwirtschaftliche Kolonie, die mit der Landesirrenanstalt verbunden ist. Alle Fachmänner sagen, daß die Schaffung derartiger Arbeitsgelegenheiten das einzig Richtige für eine Irrenanstalt sei, und es hat das auch der damalige Sanitätsreferent bei der k. k. Statthalterei, Ritter von Kutschera, in seinem Gutachten bestätigt. Wir haben nun bisher die Bewirtschaftung fast ausschließlich durch Pfleglinge der Anstalt besorgt. Es sind in dieser kleinen Kolonie nur zwei barmherzige Schwestern, die Leitung hat der Direktor unter sich und die Arbeiten und Ausführungen werden fast ausschließlich von Pfleglingen besorgt; es zeigt sich auch, daß es die Pfleglinge sehr gut aufnehmen. Wir können immer und immer wieder konstatieren, daß sie sich freuen - nämlich die, die etwas besser sind - wenn sie aus dem großen Gebäude und der Anstalt herauskommen und mehr Freiheit in Tufers drinnen haben, wo sie die Arbeit besorgen. Nun brauchen wir notwendig Stallungen und beim Bau von Kuh- und Schweinestallungen, die wir anschließen möchten an die vorhandenen Häuser im Mayer'schen und Kriß'schen Anwesen, erscheint es zweckmäßig, daß man gleichzeitig gewisse Umbauten an diesen Häusern vornimmt, damit wir auch Wohnungsgelegenheit für eine größere Anzahl von Pfleglingen und etwaiges Personal bekommen. Herr Baumeister Schöch hat Pläne gemacht für den Umbau der beiden Häuser, wo wir Wohnungsgelegenheit für 20 bis 22 Personen, im einen männlichen und im andern weiblichen Geschlechtes, bekommen könnten, und wir können beim einen Haus einen größeren Kuhstall und bettn andern einen größern Schweinestall anbringen. Wir haben von diesem Feld, das wir drinnen in Tufers erworben haben, doch schon soviel Futter bekommen, daß wir das Vieh in den vorhandenen Stallungen nicht unterbringen können. Weckers sind die Verhandlungen schon beinahe zum Abschluß gekommen wegen Erwerbung votl Grund und Boden in Tufers von der Wohltätigkeitsanstalt Valduna, daher ist es notwendig, daß wir uns durch Stallbauten entsprechend einrichten. Wir haben dermalen in der Landesirrenanstalt 38 Schweine, für welche die vorhandene Stallung nur mangelhaft ausreicht. Wir sollten jetzt schon mehr Schweine haben, weil wir für die Abfälle, um sie rentabel zu verwerten, mehr Schweine halten können. Wenn wir in Tufers für die Landesirrenanstalt Valduna moderne, nach den Erfahrungen, die man in fortgeschrittenen Schweinezuchtgebieten gemacht hat, praktisch I eingerichtete Schweineställe bauen und die Schweinezucht 5. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. 3 etwas besser einrichten, werden wir dadurch einen kleinen Beitrag leisten zur Hebung der Schweinezucht im LandeEs stellt ihnen daher unter den verschiedenen Anträgen der Landesausschuß auch den Antrag auf Umbau dieser beiden Häuser und auf Bau eines Kuh- und Schweinestalles. Von dem abgebrannten Hause des Malin'schen Anwesens sind noch die Kellerbauten vorhanden, davon ist ein gewölbter Keller beinahe ganz intakt geblieben. Wir haben sowohl in der Irrenanstalt wie in den erworbenen Häusern in Tufers verhältnismäßig sehr wenig Keller und nachdem wir auch mehr Feld und mehr Gemüse haben, ist es notwendig, daß wir mehr Keller haben. Es ist daher geplant, die Keller im Malin'schen Hause einzurichten und besser in Stand zu setzen, einen kleinen Aufbau zu machen und ein Dach darauf zu geben, - damit wir auf diese Weise am billigsten zu größeren Kellerräumen kommen D>e Keller sind sehr günstig gelegen, nämlich in nächster Nähe des Maper'schen Hauses. Es wurde schon hervorgehoben, daß seinerzeit der Landtag den Beschluß gefaßt hat, zur Erweiterung der Anstalt und Schaffung von Arbeitsgelegenheit wird der Landesausschuß ermächtigt, Grund und Boden zu erwerben. Was den ersten Punkt betrifft, wurde bereits darauf hingewiesen, daß dort unter anderm auch der Bau von Ärzte-Wohnungen in Aussicht genommen wurde. Denn dermalen sind die Anstaltsärzte nicht in anständiger, ihrem Stande entsprechender Weise untergebracht. Der Landesausschuß hat daher gelegentlich in Rankweil ein Haus gekauft, das sogenannte Amman'sche Haus und er glaubt, daß sich dieses eignen würde zu einer Direktorwohnung. Weiter glaubte der Landesausschuß, daß es zweckmäßig wäre, die Wohnung für die Sekundarärzte nicht, wie ursprünglich geplant, gegen Tufers zu verlegen, sondern gegen die Gemeinde Rankweil heraus. Er hat daher zunächst mit der Wohltätigkeitsanstalt Valduna wegen Erwerbung von Baugründen unterhalb der Straße, die von der Letze gegen die Anstalt hinein führt, verhandelt. Die Wohltätigkeitsanstalt hat aber dann nach reiflicher Erwägung gefunden, daß sie den zu diesen Bauten zweckmäßigen Baugrund selber brauche. Nun hat der Landesausschuß oberhalb dieser Straße von der Gemeinde Rankweil einen Baugrund erworben, um auf demselben Ärztewohnungen zu erstellen. Der Landesausschuß stellt ihnen daher einen diesbezüglichen Antrag: Er glaubt, daß es zweckmäßig fei, für die Sekundarärzte je ein Einfamilienhaus zu erbauen. Bezüglich der Beschaffung der Baumaterialien ist der Landesausschuß der Meinung, daß sie so weit möglich im Inlande beschafft werden sollen. Desgleichen ist er der Meinung, daß die Bauten öffentlich ausgeschrieben werden sollten, auf dem Offertwege vergeben, und daß hiebei die Gewerbetreibenden des Landes Vorarlberg womöglichst berücksichtigt werden sollen. Das sind die wesentlichsten Punkte der Anträge, welche der Landesausschuß heute dem hohen Hause stellt. Die Baukosten sind für den Umbau der beiden Häuser in Tufers und für die Errichtung eines Kuh- und Schweinestalles veranschlagt auf K 84.600"-. Betreffs der Ärztehäuser glaubte der Landesauschuß, daß man einem Architekten oder Baumeister den Auftrag geben soll, einen Plan zu machen, nach welchem ein standesgemäßes Haus für einen Arzt mit Familie erstellt werden könne, und wobei man trachten solle, mit dem Betrag von K 30 000"- für ein Haus ohne Einrechnung der Kosten für den Baugrund auszukommen. Die Kosten des Baues, beziehungsweise Reparaturen von Kellern in Tufers würden sich auf 5 bis 6000 K belaufen. Schließlich wäre noch beizufügen, daß die Verwaltung der Anstalt der Meinung ist, der Betrieb der Ökonomie, insbesondere der größeren Schweinezucht und Schweinemast werde sich insoweit rentieren, daß nicht nur Arbeitsgelegenheit geschaffen werde, sondern daß auch die Kosten der Herstellung beider Häuser und der Stallbauten aus dem Erträgnisse mit mindestens 7 7° verzinst und amortisiert werden können, sodaß dadurch dem Lande als solchem der Hauptsache nach keine weitere Belastung erwächst, und dabei treffen wir, wie gesagt, beide Zwecke, auf der einen Seite Arbeitsgelegenheit, und auf der andern Seite schaffen wir für die Anstalt Nahrungsmittel.. Der Landesausschuß stellt daher folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: "I. DerLandesausschuß wird ermächtigt: a) in der zur Landesirren an st alt gehörigen Kolonie in Tufers an dem Mayer'schen und Kriß'scheu Hause nach den vorliegenden Plänen des Baumeisters Schöch die erforderlichen Umbauten vornehmen und bei ersterem Hause einen Groß - Viehstall, bei letzterem einen 4 5. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. Schweinestall mit einem Gesamtkostenvoranschlage von K 84.600'- erstellen zu lassen, b) die vom abgebrannten Malin'schen Hause noch vorhandenen Keller ausbessern und mit einem Überbaue eindecken zu lassen. II. Die Erwerbung des Amann'schen Hauses in Rankweil für eine Direktorwohnung wird genehmigend zur Kenntnis genommen und der Landesausschuß ermächtigt, im Anstaltrayon in Valduna für die Sekundarärzte zwei standesgemäße Einzelfamilienhäuser bauen zu lassen. Die Erstellungskosten sollen ohne Einrechnung der Kosten für den Bauplatz je. den Betrag von K 30.000'nicht überschreiten. III. Die Vergebung der Bauten soll nach vorheriger öffentlicher Ausschreibung im Offertwege erfolgen. IV. Die Baumaterialien sind möglichst im Inlande zu beziehen und es sind bei der Bauausführung die Vorarlberger Gewerbetreibenden zu berücksichtigen. V. Der Landesausschuß wird ermächtigt, die Ökonomie in Tufers auf jenen Stand zu bringen, daß sie die Bedürfnisse der Anstalt decken kann." Landeshauptmann: Die Herren haben den mündlichen Bericht und die Anträge gehört, ich eröffne hierüber die Debatte. Selbstverständlich ist der Herr Referent auch bereit, auf etwaige gestellte Anfragen die nötige Auskunft zu geben. Ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Ölz. Ölz: Ich begrüße diese Anträge. Es ist schon längst ein Bedürfnis, daß in dieser Beziehung in der Landesirrenanstalt eine Ausgestaltung stattfindet. Wirklich notwendig und human ist es, wenn wir auch Doktorwohnungen schaffen. Zu dem andern Belang hätte ich eine Anregung zu machen. Wir werden wahrscheinlich eine Art Musteranstalt bekommen, was sowohl die Bauten für die Rindvieh- als auch für die Schweineställe betrifft. Ich bin seiner Zeit in der Irrenanstalt Pirminsberg in der Schweiz gewesen und habe gesehen, daß dort ein völliger Musterbetrieb ist, so daß viele Leute hingehen und sehen, wie man das macht. Run glaube ich, daß es auch einen solchen Musterbetrieb gibt, und nachdem das Ackerbauministerium bei solchen Bauten in der Regel eine Unterstützung gibt, da hiedurch die landwirtschaftliche Produktion gefördert wird, so möchte ich die Anregung machen, das der Landesausschuß an die Regierung herantritt um eine Subvention zu diesen Bauten. Landeshauptmann: Stellt der Herr Abgeordnete Ölz einen bestimmten Antrag oder will er damit nur eine Anregung machen. Ölz: Nur eine Anregung. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter in dieser Angelegenheit das Wort? Wenn niemand sich meldet, so ist die Debatte geschloffen. Hat der Herr Referent noch etwas beizufügen? Jodok Fink: Bezüglich der Anregung des Herrn Abgeordneten Ölz möchte ich folgendes sagen. Wir haben, bevor die Pläne zustande gekommen sind, diesbezügliche Erhebungen gepflogen und es war besonders der Herr Direktor, der verschiedene Irrenanstalten mit Ökonomie-Betrieb in andern Ländern und weiters auch landwirtschaftliche Schulen mit solchen Betrieben besuchte. Weiters haben wir uns bezüglich der Pläne auch an einen Ingenieur gewandt, der vom Ackerbauministerium als Experte verwendet wird, um seine persönliche Meinung kennen zu lernen- Die in Aussicht genommenen Bauten werden sehr praktisch sein, da das, was die heutige Zeit auf dem Gebiete leistete und für praktisch gefunden hat, verwertet wird. Sie werden nicht besonders Luxuriöses enthalten, aber immer> hin werden sie Fortschritte in landwirtschaftlicher Beziehung in Bezug auf Stallungen, insbesonders auf Schweinestallungen ausweisen und ich habe die Ansicht, daß die Anregung des Herrn Abgeordneten Ölz zweckmäßig und nach meiner Meinung von Erfolg sein wird. Ich bin einverstanden, daß der Landesausschuß auch in diesem Belange sich an das Ackerbauministerium wendet, um eine Subvention zur Förderung guter Stallbauten zu erlangen. Landeshauptmann: Wir schreiten nün zur Abstimmung und zwar zunächst über den Antrag 1. (Liest obigen ersten Antrag I. a und b). 5. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. 5 Ich ersuche jene Herrn, welche diesen zwei Anträgen die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den zu erheben. Angenommen. Der Antrag II., der sich mit den Ärztewohnungen befaßt, lautet: (Liest Antrag II.) Dieser und der Antrag III. und der Antrag IV. gehören gewissermaßen zusammen und lauten: (Liest III. und IV. der obigen Anträge.) Ich ersuche jene Herren, welche den Anträgen II III und IV die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Endlich hätten wir noch über den Antrag V abzustimmen. Weil keine Bemerkung dagegen erhoben wird, nehme ich an, daß das hohe Haus diesem Antrage V die Zustimmung erteilt. Damit ist dieser Gegenstand erledigt. Wir kommen nun zum dritten Punkt der Tagesordnung, dem mündlichen Berichte des Schulausschusses über den Gesetzentwurf betreffend die Altpensionisten im Lehrerstande. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter des Schulausschusses, Herrn Abgeordneten Martin Thurnher, das Wort zu nehmen. Thirrnher: Hohes Haus! Dem Schulausschusse wurde in der dritten Sitzung des Landtages die Landesausschußvorlage betreffend den Gesetzentwurf über die Abänderung des § 81 des Gesetzes vom 5. August 1902 L. G. Bl. Nr. 44 die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes zur Borberatung zugewiesen und ich beehre mich nun namens des Schulausschusses mit wenigen Worten über diese Vorlage zu berichten. Der Landesausschuß hat entsprechend den in der Herbstsession gefaßten Beschlüssen des Landtages eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet, die bezweckt, den Lehrerpensionisten alten Stils, d. h. jenen Lehrpersonen und ihren Angehörigen, denen Versorgungsgenüsse auf Grund der früher in Geltung gestandenen Gesetze, nämlich vom Jahre 1871 und 1898, angewiesen wurden, eine etwas bessere materielle Lage zu schaffen. Der Schulausschuß ist der einstimmigen Anschauung, daß die Vorlage des Landesausschusses geeignet ist, unter voller Berücksichtigung der damaligen, mißlichen finanziellen Lage des Landes die ärgsten Härten der jetzt geltenden Bestimmungen zu mildern, einer größeren Zahl der sich teilweise in Notlage befindlichen Lehrpersonen für ihren Lebensabend eine Besserung ihrer materiellen Lage zu schaffen und damit eine Dankesschuld an jene Lehrpersonen abzutragen, die. zumeist mit großem Berufseifer, mit großer Aufopferung bei geringem Einkommen, ja vielfach unter großen Entbehrungen, ihres Amtet gewaltet haben. Unter den Lehrpersonen, die in jene Kategorie gehören, die bisher unter 1000 K Pension bezogen haben, befinden sich je einer mit 13, 16, 18, 20, 23, 24, 25, 28, 34 und 38 und je zwei mit 21, 27 und 35 nach Ablegung der Lehrbefähigungsprüfung zurückgelegten Dienstjahren. Unter der andern Katogorie, welche über 1000 K bezogen haben, befinden sich Altpensionisten je einer mit 27, 31, 39 und 47, zwei mit je 30, 32, 35, 36 und 42, drei mit je 37 und sechs mit je 40 nach Ablegung der Lehrbefähigungsprüfung zurückgelegten Dienstjahren; somit sind sämtliche Altpensionisten dieser Kategorie Veteranen der Schule in weit vorgeschrittenem Lebensalter. Die Kosten, die durch die Annahme dieser Vorlage dem Pensionsfonds erwachsen, bewegen sich in ganz bescheidenem Ausmaße. Auf die Witwen wird ein Mehrorfordernis fallen von 3886 K, auf die Lehrer mit bisherigen Ruhegenüssen bis zu 1000 K ein solches von 5722 K und auf die Lehrer mit bisherigen Ruhegenüffen von über 1000 K ein Mehrerfordernis von 5778 K, das sind zusammen 15.386 K. Es sind mittlerweile, seitdem diese statistischen Daten zusammengestellt wurden, drei Lehrpersonen mit Tod abgegangen und es wird dadurch diese vorgesehene Summe schon bei in Wirksamkeittreten des Gesetzes sich niedriger gestalten. Die Vorlage des Landesausschusses gründet sich auf eingehende Erhebungen und der Motivenbericht des Landesausschusses gibt ein so klares Bild über die Sachlage, daß jede weitere Erörterung unnötig erscheint. Jeder, der die im Berichte vorgeführten Gründe und Auseinandersetzungen genau erwägt, wird der Anschauung des Schulausschusses beipflichten, daß der Landesausschuß mit seinen Anträgen einen den gegebenen Verhältnissen entsprechenden Mittelweg gegangen ist und ich hoffe, daß der Landtag dieser Anschauung beitreten und den Gesetzentwurf einstimmig zum Beschluß erheben wird. Wir haben vor drei Jahren durch die Schaffung des Gesetzes vom 5. August 1908 die jetzige Lehrerschaft des Landes in eine materielle Lage versetzt, die als entsprechend angesehen werden darf. 6 3 Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. Setzen wir dem damals geschaffenen Werke die Krone auf, indem wir heute auch noch einigermaßen sorgen für die Veteranen der Schule. Der Landesausschuß hat bei feinem Antrage alle diese Veteranen im Auge gehabt, indem keiner von allen, hinsichtlich Erhöhung der Bezüge, leer ausgeht. Und nun votieren Sie den Antrag durch einstimmige Annahme des Gesetzentwurfes. Ich beantrage, da es sich nur um ein Gesetz mit einem Paragraphen handelt, daß sowohl die General- wie auch die Spezialdebatte unter einem abgeführt werde. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Gesetzentwurf die Debatte. - Ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Dr. Kürz. Dr. Kinz: Der Herr Kollege Rüsch hat bei Beginn der zweiten Session dieser Landtagsperiode ein Gesuch des Lehrervereines für Vorarlberg überreicht, worin der genannte Verein um Regelung der Bezüge der Altpensionisten und deren Waisen bittlich wird. Ich habe mir Gelegenheit genommen, mit den Gesuchstellern Rücksprache über den Entwurf zu nehmen und die Gesuchsteller haben erklärt, daß der Entwurf ihren Bitten vollkommen Rechnung trägt, und ich habe deshalb keine Bemerkung dazu zu machen. Ich erkläre im Namen der Minorität, daß wir dem vom Schulausschusse gestellten Antrage zustimmen werden. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? Wenn niemand sich meldet, können wir in die Spezialdebatte übergehen und es kann der Artikel 1 und § 81 angerufen werden Eine eigene Verlesung wird nicht nötig fallen, nachdem der Gesetzentwurf schon lange in den Händen der Herren Abgeordneten ist, ausgenommen, es würde einer der Herrn die Verlesung wünschen. Thurnher: Artikel 1 und § 81. Landeshauptmann: Ich erkläre Artikel 1 mit dem § 81 als angenommen. Thurnher: Artikel 2. Landeshauptmann: Artikel 2 ist ebenfalls angenommen. Thurnher: (Liest Titel und Eingang des Gesetzes.) Landeshauptmann: Titel und Eingang des Gesetzes sind angenommen. Thurnher: Ich beantrage die Vornahme der dritten Lesung jetzt schon in der heutigen Sitzung. Landeshauptmann: Es wird die Vornahme der dritten Lesung beantragt. - Wenn keine Einwendung erfolgt, ist der Antrag angenommen und ich ersuche alle jene Herrn, welche dem Gesetzentwürfe, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen, auch in dritter Lesung die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Wir kommen nun zum vierten Gegenstand der Tagesordnung, dem Berichte des Schulausschusses über die Gesuche einer Anzahl Gemeinden um Beiträge zu den Schulauslagen. Nachdem der Bericht erst kurze Zeit verteilt und ohnedies kurz abgefaßt ist, ersuche ich den Herrn Berichterstatter, dem ich das Wort dazu erteile, ihn zu verlesen. Thurnher: (Liest aus dem Berichte aus Beilage 21 den ersten Absatz). Ich möchte hier einschaltend bemerken, daß bereits in der vorjährigen Session einer größeren Anzahl von Gemeinden solche Beiträge gewährt wurden, welche gewährten Beiträge sich auf den ganzen Rest der Dauer der gegenwärtigen Landtagsperiode erstrecken. Die Gemeinden, die jetzt wieder ein Gesuch eingegeben haben und von denen einige schon im Jahre 1910 und 1911 etwas bezogen haben und deren Bezugsdauer abgelaufen ist, und einige neue Gemeinden, die neu dazu gekommen sind, sind folgende: Fontanella, Raggal, St. Gerold, Oberlangenegg, Schnepfau, Damüls, Laterns, Dünserberg und Stallehr. (Liest den Bericht fertig und stellt den Antrag aus dem obigen Berichte.) Ich ersuche die Herren, ohne daß ich in eine weitere Begründung eintrete, weil sich diese von selbst ergibt, den Antrag des Schulausschusses zum Beschlusse zu erheben. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. 5. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. 7 Wenn niemand sich meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Antrage des Schulausschusses, wie er eben verlesen wurde, die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der letzte Punkt der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Raggal um Förderung des Straßenbaues. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter in dieser Angelegenheit, Herrn Martin Thurnher, das Wort zu nehmen. Thurnher: Ich möchte wissen, ob es gewünscht wird, daß der Bericht verlesen werde, da er erst heute in die Hände der Herren Abgeordneten gekommen ist. Landeshauptmann: Ich glaube, es dürfte sich empfehlen, nachdem er nicht lange in den Händen der Herren Abgeordneten ist. Thurnher: (Liest den Bericht aus Beilage 22 und bemerkt beim Absätze 2:) Hier muß es heißen "aus dem damaligen technischen Berichte", das "dermalige" ist ein Druckfehler. (Liest weiter und stellt den Antrag aus obiger Beilage.) Ich habe diesem Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses nur noch wenige, kurze Bemerkungen beizufügen. Die Notwendigkeit der Erbauung der Straße Ludesch-Raggal-Marul ist schon längst allseitig anerkannt worden. Es gibt nur mehr wenige Gemeinden, von denen man sagen kann, daß sie keine angemessenen Verbindungsstraßen mit dem Lande haben. Als eine solche muß und darf man mit Sicherheit Raggal bezeichnen und in die vorderste Reihe stellen, weil der von Ludesch nach Raggal führende Gebirgsweg mit einer mitunter 30%igen Steigung kaum als Straße bezeichnet werden kann und darf. Die Verhandlungen hinsichtlich des Baues dieser Straße werden seit dem Jahre 1899, also durch volle zwölf Jahre geführt und wie Sie bereits aus dem Berichte sehen, ist durch das Zusammentreffen verschiedener Umstände die Realisierung des Straßenbaues verzögert und die nötigen Vorarbeiten heute noch nicht völlig abgeschlossen worden. Es sollte mit der Bewerkstelligung dieses Straßenbaues nicht mehr lange gezögert und vorge sehen werden, daß die nötigen Vorarbeiten mit tunlichster Beschleunigung zum Abschluß gelangen. Es sollten sonach die beantragten Aufträge an den Landesausschuß ergehen, damit in einer nicht zu fernen Zeit die entsprechenden Vorlagen dem hohen Hause unterbreitet werden können. Ich empfehle daher dem hohen Hause den Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses zur Annahme. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte und erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Dr. Konzett. Dr. Konzett: Hohes Haus! Es freut mich wirklich, daß der hohe Landtag endlich daran geht, den Raggalern zu einer neuen Straße zu verhelfen. Die Raggaler bedürfen wirklich einer neuen Straße, denn die jetzige Straße gleicht nicht einem Fahrweg, sondern einem Wildbache oder einem Tobel. Es ist sicher, daß die Gemeinde Raggal nicht in der Lage ist, die Straße aus eigenen Mitteln zu erbauen. Wir haben gehört, daß Raggal bereits schon im Jahre 1899 sich an den Landesausschuß gewendet hat wegen Aufnahme eines generellen Projektes einer Straße von Bludenz über Raggal nach Marul und Garsella. Dieses Ansuchen spricht sich für den bisherigen Straßenzug Ludesch - Raggal aus. Die Aufnahme des Projektes verzögerte sich und die Raggaler suchten in dieser Zwischenzeit mit andern Interessenten sich in Verbindung zu setzen. Sie fanden Unterstützung bei den Gemeinden Sonntag, Fontanella und der Stadt Bludenz. Infolgedessen richtete die Gemeinde Raggal ein anderes, neues Ansuchen an den Landesausschuß und zwar um Aufnahme eines generellen Projektes einer Straße Bludenz-Latz-Ludescherberg-Raggal Garsella mit einer Abzweigung nach Marul. Das war im Jahre 1904. Inzwischen wurde im Jahre 1903 das Projekt für eine Straße Ludesch-Raggal -Marul aufgenommen. Nach diesem Projekte würde die Straße auf zirka K 220.000'- zu stehen kommen. Das wäre aber eine Straße von nur drei Meter Breite. Später wurde auch ein Projekt der Straße Bludenz Raggal bis Garsella mit Abzweigung nach Marul aufgenommen und zwar für eine Breite von vier Meter. Die Aufnahme dieses Projektes fand, glaube ich, im Jahre 1908 statt. Das Kostenersordernis nach diesem Projekte betrug zirka K 520 000' -. Auf Grund dieses Projektes haben dann die Gemeinden Bludenz, Raggal und Sonntag wegen der Beiträge Beschlüsse gefaßt. Die Gemeinden Bludenz und Raggal verpflichteten sich, je 13 1/2 % zu den Straßenkosten 8 5. Sitzung des Vorarlberg< Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. beizutragen, und die Gemeinde Sonntag 3%, das macht im Ganzen zusammen 30%. Es wurde angenommen, daß die übrigen 70% von Staat und Land aufgebracht würden und so wären die Kosten gedeckt gewesen. Man ging damals von der Anschauung aus, daß das Straßenprojekt Bludenz-Raggal bis Garsella mit dem Anschluß an die Walsertaler-Straße eine Straßenstrecke bilden werde, die allgemeines, öffentliches Interesse berühre, zumal man hoffte und auch Aussicht vorhanden war, daß eine Verbindung von Sonntag nach Fontanella über den Faschina-Paß nach Damüls hergestellt würde. Die Straße Sonntag - Fontanella ist jetzt erstellt und würde noch die Straße Fontanella -Damüls gebaut, dann hätten wir eine Straßenverbindung von Bludenz über Raggal, durch das Walsertal in den Bregenzer-Wald, die nicht nur von hoher landschaftlicher Schönheit wäre, wie man sie ihresgleichen im Lande Vorarlberg nicht leicht finden könnte, sondern auch über lokale Interessen hinaus für das ganze Land insbesondere für die Landesverteidigung von großer Bedeutung wäre. Leider hat sich auch die Ausführung dieses Projektes verzögert, woran auch die letztjährige Hochwasserkatastrophe Schuld trägt, da das Bludenzer Projekt keine Fortschritte machte und der Gemeinde Raggal bedeutet wurde insbesondere von Seiten der interessierten Blumenegger Gemeinden, daß dieses Projekt keine Aussicht habe, durchgeführt zu werden. Wegen den zu hohen Kosten, beschloß die Gemeinde Raggal am 17. September heurigen Herbstes, auf das ursprüngliche Projekt zurückzugreifen, nämlich auf das Projekt Ludesch-Raggal. Es liegen also zwei Projekte vor: die Gemeinde Raggal hat sich zu verschiedenen Zeiten für zwei verschiedene Projekte ausgesprochen. Nach dem Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses soll nun an die Ausführung der Straße Ludesch - Raggal - Marul geschritten werden- Ich glaube, daß gegenwärtig noch nicht das nötige Material vorliegt, um beurteilen zu können, welches der beiden Straßenprojekte im allgemeinen und auch im Interesse der Gemeinde Raggal vorzuziehen wäre. Ich möchte auf folgende Umstände hinweisen: Der Ausgangspunkt der Straße von Bludenz über Raggal nach Garsella liegt ungefähr 120 Meter höher als jener der Straße Ludesch-Raggal. Dies hat zur Folge, daß die Straße Bludenz-Garsella eine mäßigere Steigung bekommen würde, ohne daß besondere Serpentinen eingelegt werden müßten. Die Straßenstrecke Bludenz-Raggal ist wie bereits erwähnt, von besonders landschaftlicher Schönheit wegen des herrlichen Ausblickes auf den reichen Bergkranz, der Rhätikongruppe, Scesaplana, Zimbaspitze, den Walgau, die Schweizerberge und das Walsertal, so daß man sagen kann, diese Straße würde wohl die schönste Straße Vorarlbergs werden. Ich weiß auch, daß sich der Landesverband für Fremdenverkehr für diese Straße interessiert. Es ist auch sicherlich viel leichter für das Straßenprojekt Bludenz-Raggal-Garsella eine höhere Unterstützung von Seite des Staates zu bekommen, weil diese Straße für die Allgemeinheit von größerer Bedeutung ist und größere Vorteile bietet als die Straße Ludesch-Raggal; denn die Straße Bludenz-Raggal-Garsella würde eine Verbindung ermöglichen von Bludenz nach dem Bregenzerwald, was bei der Straße von Ludesch nach Raggal ausgeschlossen ist, zumal es höchst unwahrscheinlich, daß die Straße von Ludesch nach Raggal bis Garsella fortgesetzt wird. An der Straße Ludesch-Raggal haben die Innerwalsertaler Gemeinden Fontanella und Sonntag, gar kein Interesse. Die Straßenstrecke Bludenz-Raggal bietet für Raggal und die Walsertaler Gemeinden auch sonst größere Vorteile. Die Bevölkerung dieser Orte haben ihren Verkehr nach Bludenz; in Bludenz ist ihr Bezirksgericht; in Bludenz ist der Sitz ihrer Bezirkshauptmannschaft. Bludenz würde durch die neue Straße für sie der nächste Bahnhofplatz werden. Dann sind auch die Märkte in Bludenz. Ein Haupteinwand gegen das Projekt einer Straße Bludenz-Garsella bildete der Kostenpunkt. Es ist richtig, die Straße Bludenz-Raggal-Garsella kommt teurer zu stehen als die Straße Ludesch-Raggal. Aber das vorliegende Material läßt kein sicheres Urteil über den Kostenunterschied zu. Man muß bedenken, daß das vorliegende Projekt Ludesch-Raggal vom Jahre 1904 datiert, daß seither die Arbeitslöhne wohl aufs doppelte gestiegen sind und wir deshalb ruhig die doppelte Summe also 440.000 K annehmen können; dann muß erwogen werden, daß dieses Projekt nur eine 3 m breite Straße vorsieht, während man heutzutage 3 m breite Straßen nicht mehr baut sondern nur Straßen mit einer Breite von 4 m. Die Flexenstraße hat man ursprünglich 3 m breit angelegt, schließlich mußte sie mit sehr großem Kostenaufwande auf 4 m erweitert werden. Das erste Bludenzer Projekt hätte 550.000 K gekostet. Ich gebe zu, daß mit diesem Betrage das Auslangen nicht mehr gefunden werden kann. Aber meine Herren! Beim Bludenzer Projekt, das bis Garselle reichen würde, 5. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session bet 10. Periode 1911. 9 fällt ein gutes Drittel der Kosten auf die Strecke Raggal-Garsella - denn diese Strecke ist ein gutes Drittel der ganzen Strecke. Hingegen bei der Straße Ludesch - Garsella macht die Straße Raggal-Garsella die Hälfte aus. Somit müßte zu den veranschlagten Kosten der Straße Ludesch-Raggal die Hälfte zugeschlagen werden, wenn wir Vergleichspunkte finden wollten. Ich glaube daher, daß das Straßenprojekt Bludenz-Raggal keineswegs weniger Aussicht hat ausgeführt zu werden als jenes von Ludesch-Raggal. Ich bin kein prinzipieller Gegner des Projektes Ludesch -Raggal, sondern ich freue mich, wenn Raggal überhaupt eine Verbindung mit dem Straßennetze des Landes bekommt, aber ich sage, Bludenz - Raggal bietet der Gemeinde Raggal und besonders der Allgemeinheit viel größere Vorteile, als die Straße Ludesch -Raggal. Deshalb möchte ich folgenden Abänderungsantrag stellen: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der Landesausschuß wird beauftragt, hinsichtlich des Baues je einer Sraße von Ludesch nach Raggal und Marul und von Bludenz nach Raggal und Marul nach erfolgten Überprüfung und Ergänzung der Voranschläge mit der k. k. Regierung und den beteiligten Gemeinden wegen Aufbringung der nötigen Mittel in Verhandlung zu treten und in späterer Tagung dem Landtage über das Ergebnis derselben Bericht zu erstatten und Anträge wegen Baues einer der beiden genannten Straßen zu stellen." Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme dieses Abänderungsantrages. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? Herr Abgeordneter Müller; ich erteile ihm dasselbe. Müller: Die Ausführungen und der Antrag meines geehrten Herrn Vorredners sind vom Standpunkte der Stadt Bludenz aus zu beurteilen; ich kann mich denselben nicht anschließen. Der Gemeindeausschuß von Raggal hat sich in der am 17. Sept. 1911 stattgefundenen Sitzung einstimmig für das Projekt der Straße Ludesch-Raggal ausgesprochen und hat auf das früher in Rede stehende Projekt selbst verzichtet und selbst damit bewiesen, daß er diejenigen Vorteile, die man aus dem Projekte Bludenz-Raggal-Garsella erhoffte, nicht alle teilt. Die Annahme des Abänderungsantrages des Herrn Vorredners hätte zudem neuerdings eine wesentliche Verschleppung des von der Gemeinde Raggal gestellten Ansuchens zur Folge, da das Projekt Bludenz-Garsella kaum auf Verwirklichung rechnen könnte. Angesichts der in Raggal bestehenden Verhältnisse ist die Dringlichkeit der Behandlung des vorliegenden Gesuches eine große. Ich stelle daher an das hohe Haus die Bitte, es möge dem vom volkswirtschaftlichen Ausschusse gestellten Antrage zustimmen und den Abänderungsantrag der Stadt Bludenz ablehnen. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? Herr Abgeordneter Dr. Konzett; ich erteile ihm dasselbe. Dr. Konzett: Hohes Haus! Ich kann die Behauptungen meines geehrten Herrn Vorredners, daß durch meinen Abänderungsantrag die Angelegenheit verschleppt würde, nicht zugeben; denn es liegt für die Straßenstrecke Bludenz-Raggal schon ein generelles Projekt vor, wie für die Straße Ludesch -Raggal. Es würde sich nur um eine Überprüfung des Projektes handeln; diese Arbeit würde jetzt im Winter, wo sämtliche Beamte des Landesbauamtes Zeit haben, keine Verschleppung mit sich bringen. Wenn der Herr Vorredner sagt, daß ich vom Standpunkte der Stadt Bludenz gesprochen habe, so möchte ich sagen, daß er vom Standpunkte der Blumenegger Gemeinden gesprochen hat. Bludenz hat das Projekt BludenzGarsella angenommen und sich beim Landesausschusse für dasselbe verwendet; es sind wiederholt Begehungen dieses Projektes vorgenommen worden, woran sich die Gemeindevertretungen Raggal und Sonntag und besonders auch Herr Abgeordneter Walter beteiligt hat. Nun aber hat es die Gemeinde Raggal für gut befunden, im geheimen, namentlich ohne den Herrn Abgeordneten Walter, den Vertreter dieses Bezirkes, zu verständigen, eine Ausschußsitzung in der Sache einzuberufen und die Ausführung des Projektes Ludesch-Raggal zu beschließen, obwohl von der Stadt Bludenz ein großer Beitrag zur Straßenstrecke Bludenz - Raggal zu bekommen wäre, während von Seite der Blumenegger Gemeinden, wie ich gehört habe, jede Beitragsleistung zur Straße LudeschRaggal verweigert worden ist. Ich wiederhole daher 10 5. Sitzung des Vorarlberger Landtages> IV. Session der 10. Periode 1911. noch einmal meinen Abänderungsantrag und empfehle ihn zur Annahme. Landeshauptmann: Herr Abgeordneter Dietrich hat weiter das Wort. Dietrich: Hohes Haus! Obwohl ich die Ausführungen des Herrn Dr. Konzett für richtig halte, so könnte ich mich doch nicht zur Annahme des von ihm gestellten Abänderungsantrages entschließen, sondern würde mich vielmehr den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Müller beziehungsweise dem Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses anschließen. Im Berichte selbst ist die Notwendigkeit der Errichtung der Straße Ludesch-Raggal und dringliche Durchführung derselben ins Auge gefaßt. Ich habe selbst doch auch die Anschauung, daß nur das vorgeschlagene Projekt zur Durchführung gelangen kann und befürchte, daß mit dem anderen Projekte, wie es Herr Dr. Konzett ins Feld führt, vielleicht eine Verschleppung der ganzen Straßenfrage verursacht werden könnte. Ich ersuche deshalb das hohe Haus, dem Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses die Zustimmung zu geben. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? Wenn niemand, so erkläre ich die Debatte für geschlossen und erteile das Wort dem Herrn Berichterstatter. Thurnher: Ich habe nur noch wenige Bemerkungen über diesen Gegenstand zu machen, nachdem die Sache im Berichte selbst vollständig klar gelegt ist. Es mag sein, daß der Antrag des sehr geehrten Herrn Vertreters der Stadt Bludenz manches für sich hat, daß es ein viel kühneres und großartigeres Projekt wäre, wenn man die Straße von Bludenz bis nach Garsella in einem Zuge bauen würde, aber die Gründe, warum der volkswirtschaftliche Ausschuß nicht auf dieses Projekt eingegangen ist, nur dieses Projekt kaum in Erwägung ziehen konnte, ist bereits den Herren bekannt. Die hauptsächlich am Straßenbau interessierte Gemeinde ist Raggal; die anderen teilweise interessierten Gemeinden sind ziemlich gut mit der nötigen Kommunikation versorgt. Die meist interessierte Gemeinde Raggal ist gewiß aus wichtigen Gründen zum ursprünglichen, alten Projekte zurückgegangen, weil sie eben fürchtete, daß eine längere, vielleicht weitgehende Verzögerung bei neuerlichem Eintreten für das zweite Projekt stattfinden würde und in dieser Beziehung muß man der Gemeinde Raggal Recht geben. Einesteils wird man sehr schwer tun, eine so große Summe von K 750.000.- aufzubringen. Der Herr Vorredner Dr. Konzett hat gemeint, auch die andere Summe von K 220.000'-, die für das erste Projekt in Aussicht genommen ist, werde nicht genügen, sondern es werde eine bedeutende Erhöhung Der diesbezüglichen Kosten eintreten. Damit bin ich einverstanden, denn mit einem Projektkostenvoranschlag der vor 6 Jahren gemacht worden ist, reicht man heute nicht mehr aus; die Löhne und Baumaterialien sind außerordentlich erhöht worden; aber man wird auch mit dem Voranschläge des zweiten Projektes, das der Herr Vertreter von Bludenz hervorgehoben hat, nämlich mit dem Betrage von K 750.000'- nicht ausreichen. Gerade infolge der Wasserkatastrophe haben sich die Löhne für Straßen- und Wasserbauten in Vorarlberg seit einem Jahre außerordentlich erhöht und wir müssen mindestens 20 bis 30 % Zuschläge zu einem vor der Wasserkatastrophe aufgenommenen Kostenvoranschlage zurechnen. Ja, man darf annehmen und wie ich auch von Beamten des Landesbauamtes vernommen habe, daß wir nicht unter einer Million für dieses zweite Straßenprojekt auskommen werden. Was die Bemerkung des geehrten Herrn Vertreters der Stadt Bludenz anbelangt, nämlich daß man vom Staate eher für das Projekt Bludenz-Raggal eine Entschädigung bekomme, so kann ich diese Anschauung nicht teilen und zwar deshalb nicht, weil wir bisher von der k. k. Regierung für alle als notwendig erkannten Straßen, wofür wir eintraten, die Mitwirkung von Seite des Staates erlangt haben und es ist auch jene Anschauung des Herrn Vorredners bezüglich der Weiterführung der Straße von Raggal nach Garsella um so weniger gerechtfertigt, weil bei der Erstellung der Straße Ludesch-Raggal es nicht ausgeschlossen ist, sondern vielmehr für die Zukunft der Plan besteht, die Straße gleich dem Bludenzer Projekt bis Garsella fortzusetzen im Anschlüsse an die Walsertalerstraße und mit diesem Anschlüsse eine Verbindungsstraße nach Damüls zwar nicht in einem Zuge und nicht auf einmal, sondern im Laufe der Zeit, herzustellen. Auch dieser Plan ist von Seite der Landesvertretung gebilligt worden und diese Billigung dadurch zum Ausdrucke gelangt, daß bei Erwirkung eines Beitrages der Regierung zur Straße von Sonntag nach Fontanella im damaligen Berichte darauf hingewiesen wurde, daß eine Fortsetzung der Walsertalerstraße nach Damüls 5. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. 11 für die Zukunft in Aussicht genommen werde um eine Verbindung mit dem Bregenzerwalde von Seite des Walsertales zu ermöglichen. Dieser Plan besteht heute noch und sobald wir in der Lage sind und die finanzielle Lage des Landes sich bessert, dann wird nach meiner Anschauung in einem künftigen Straßenbauprogramme diese Angelegenheit nicht außer acht gelassen, sondern dieser Verkehrsweg geschaffen werden, auch dann wenn die Straße nicht von Bludenz aus, sondern von Ludesch aus nach Raggal geführt wird. Weiter muß ich den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Müller insoferne beistimme>, als ich seine Anschauung für berechtigt halte; denn wenn wir den Antrag des Herrn Vertreters der Stadt Bludenz akzeptieren, so werden wir eine bedeutende Verzögerung in der Durchführung des Straßenbaues schaffen und gerade aus diesem Grunde, damit der Bau einer Verbindungsstraße mit Raggal nicht länger hintangehalten werde, sondern bald zur Realisierung gelange, bitte ich das hohe Haus, nicht den Abänderungsantrag des Herrn Dr. Konzett, sondern den Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses zum Beschlusse zu erheben. Landeshauptmann: Wir schreiten zunächst Wr Abstimmung über den Abänderungsantrag, den der Herr Abgeordnete Dr. Konzett gestellt hat und welcher lautet: (Liest obigen Antrag). Ich ersuche jene Herren, die dem Abänderungsantrage, wie er soeben verlesen worden ist, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Es ist die Minorität. Run kommen wir zum Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses. Ich ersuche jene Herren, die dem Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Damit ist dieser Gegenstand erledigt und hiemit auch die heutige Tagesordnung erschöpft. Die nächste Sitzung beraume ich auf morgen Vormittag 11 Uhr an mit folgender Tagesordnung: 1. Gesuch der Stickerei-Genossenschaft Lustenau um eine Subvention. 2. Bericht des Landesausschusses über den Voranschlag des k. k. Landesschulrates über die aus Landesmitteln zu deckenden Schulauslagen. 3. Bericht des Finanzausschusses über den Voranschlag des Landesfonds pro 1912. 4. Mündlicher Bericht des Finanzausschusses über den Voranschlag der Laudesirrenanstalt pro 1912. 5. Desgleichen über den Gesetzentwurf, womit die Erhebung einer Weinauflage auf ein weiteres Jahr verlängert wird. 6. Mündlicher Bericht des Landesausschusses in Sachen des Offertes betreffend den Ankauf des für unsere Landesgeschichte wertvollen Baron Sternbach'schen Archives. Was dieser letzte Gegenstand anbelangt, so möchte ich bemerken, daß ich vorhabe, diesen Punkt in vertraulicher Sitzung in Verhandlung zu ziehen. Die Gründe hiefür werde ich in der vertraulichen Sitzung bekannt geben und es steht dem hohen Hause frei, ob es dieselben akzeptiert oder ob es wünscht, daß dieser Gegenstand in öffentlicher Sitzung verhandelt werde. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 12 Uhr 5 Minuten mittags.) Druck von J. N. Teutsch in Bregenz.