19120205_lts013

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Letzte Änderung 03.07.2021, 09:29
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp10,lts1912,lt1912,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 13. Sitzung am 5. Februar 1912 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 25 Abgeordnete. - Abwesend der Herr Abgeordnete Wendelin Nachbauer. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Rudolf Graf von Thun - Hohenstein. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 34 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Sekretär liest.) Wird zum verlesenen Protokolle eine Bemerkung vorgebracht? Wenn dies nicht der Fall ist, so erkläre ich dasselbe für genehmigt. Es sind mir noch drei Einkaufsstücke Zugekommen. Das erste ist eine Zuschrift der österreichischen Zentralstelle für land- und forstwirtschaftliche Interessen, womit dieselbe tue Beschlüsse und Abänderungsanträge des zur Begutachtung des neuen Wasserrechtsgesetzentwurfes eingesetzten, aus Vertretern der land-, forst- und teichwirtschaftlichen Körperschaften bestehenden Aktionskomitees zur Berücksichtigung bei der Beratung und Beschlußfassung über diesen Entwurf unterbreitet. Nachdem der hohe Landtag in dem ersten Teile seiner Tagung den vorgelegten Wasserrechts-Gesetzentwurf dem Landesausschusse zur Vorberatung und Berichterstattung zugewiesen hat, so möchte ich auch diese Eingabe als damit im engsten Zusammenhange stehend dem Landesausschusse zuweisen, damit derselbe bei der Beratung des Wasserrecht-Gesetzentwurfes sich dieser Behelfe bedienen kann. Es erfolgt gegen diese meine Anregung keine Einwendung. Desgleichen ist an den hohen Landtag eine Eingabe gerichtet in Angelegenheit der Schaffung einer alpenländischen WasserkraftKommission, um die Alpenländer zu einem gemeinsamen Vorgehen in der Frage der Ausnützung des Wassers zu organisieren und um einen beachtenswerten Machtfaktor gegenüber den Kohlenproduzenten zu schaffen. Diese Angelegenheit möchte ich hier zur Kenntnis bringen, glaube aber, daß es am passendsten ist, wenn dieses Memorandum, das hier vorgelegt ist vom Diplom-Ingenieur Buchleitner in Salzburg, dem hier im Lande bestehenden Wasserkraft-Komitee zur genaueren Prüfung und zu eingehendem Studium übermittelt wird. Überreicht sind beide 2 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. (Eingaben durch den Herrn Abgeordneten Fink. Es erfolgt gegen diese meine Anregung keine Einwendung; es wird daher in diesem Sinne vorgegangen werden. Endlich ist nur eine Eingabe übermittelt worden in Angelegenheit der Verbauung der drei Gebirgstobel in Außerbraz (Winkeltobel, Mühltobcl und Partelstobel). Es wird nach einer Schilderung der Verhältnisse, die sich nach Ausbruch dieser Tobel am 31. Juli, 3. und 7. August vorigen Jahres darstellten, am Schlüsse der Eingabe das Petit gestellt: der hohe Landtag geruhe durch Schaffung eines eigenen Landesgesetzes oder aber durch Gewährung eines entsprechenden Landesbeitrages und Auftragerteilung an den hohen Landesausschuß wegen Erwirkung eines Staatsbeitrages aus dem Titel "Meliorationen" die dringend notwendigen Schutzbauten in dem Winkel-, Partels- und Muhltobel in Außerbraz sobald als tunlich zu ermöglichen. Diesen Gegenstand mochte ich auf kurzem Wege dem volkswirtschaftlichen Ausschusse, der sich mit allen diesen Notstands- und Verbauungsangelegenheiten beschäftigt, überweisen. Ich habe, bevor ich zur Tagesordnung übergehe, noch eine Änderung derselben bekannt zu geben. Ich sehe mich genötigt, Punkt 7 der Tagesordnung, nämlich den Bericht über den Gesetzentwurf betreffend die Einhebung von Gemeindesteuern und Verzugszinsen von der Tagesordnung abzusetzen, weil der Ausschuß in dieser Angelegenheit noch keine definitiven Beschlüsse gefaßt hat; dagegen möchte ich der Tagesordnung voranstellen den Bericht des Referenten des Landesausschusses Herrn Abgeordneten Dr. Dresel über die wirtschaftliche Lage der Stickerinnen des Landes Vorarlberg. Zufolge des Sitzungsberichtes des Landesausschusses vorn letzten Samstag wurde beschlossen, daß dieser Gegenstand dem hohen Landtage im Zusammenhange mit den betreffenden Bemerkungen und Rechenschaftsberichten in Vorlage gebracht werde und, wenn keine Einwendung erfolgt, möchte ich diesen Gegenstand der Tagesordnung voranstellen und gleich zur formellen Behandlung die Anregung machen, daß er dem volkswirtschaftlichen Ausschusse, den schon einige derartige auf die Stickerei bezugnehmende Agenden beschäftigen, zur Prüfung und eventuellen Antragstellung vorgelegt werde. Es erfolgt gegen meine Anregung ferne Einwendung. Wir gehen nun zur Tagesordnung über. Auf derselben steht als erster Gegenstand eine Eingabe der Gemeinde Frastanz in Angelegenheit der Entwässerung des Frastanzer Riedes. Ich glaube, daß es am passendsten ist, diesen Gegenstand dem Landesausschusse zunächst zur Vornahme weiterer Erhebungen und Antragstellung zu überweisen, nachdem wir in kürzester Zeit in die Lage kommen werden, die Stelle eines Landeskulturingenieurs zu besetzen und dies dann seine Arbeit wäre, so daß dann der Landesausschuß dem Landtage in nächster Zession einen Bericht erstatten könnte. Ich mache also diese Anregung. Wünscht jemand hiezu das Wort? Wenn das nicht der Fall ist, nehme ich an, daß das hohe Haus zustimmt. Der zweite Punkt der Tagesordnung enthält die ersten Gesetzentwürfe, welche in Notstandsangelegenheiten erforderlich sind, welche über die bereits seinerzeit beschlossenen ElementarbauProgramme hinaus durch Spezialgesetze für gewisse größere und absolut notwendige Bauten in Aussicht zu nehmen und sicher zu stellen sind. Auf der Tagesordnung stehen drei solcher Gesetzentwürfe: a, b und c und zwar: a) betreffend die Regulierung und Verbauung der Samina in Frastanz; b) betreffend die Verbauung des Alvierbaches in Bürs; c) betreffend die Fortsetzung der Regulierungsbauten an der Bregenzer Ache in Au. Inzwischen sind noch, seitdem der Landesausschuß das letzte Mal beisammen war, zwei weitere Gesetzentwürfe eingelangt, die genau in diesen Rahmen hineingehören, nämlich: die Regelung des Mengbaches in Nenzing und der Bregenzer Ache in Mellau. Der Landesausschutz hat in der letzten Sitzung mir als Vorsitzenden die Ermächtigung erteilt, solche jetzt noch einlangende Gesetzentwürfe direkt ex praesidio in Vorlage zu bringen. Ich möchte 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session btr 10. Periode 1911/12. 3 daher den Punkt 2 der Tagesordnung durch die Unterteilung d und e, die zwei soeben genannten Gesetzentwürfe ergänzen und bezüglich der formellen Behandlung dieser Gesetzentwürfe vorschlagen, dieselben dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zur Vorberatung und Berichterstattung zu überweisen. Es erfolgt keine Einwendung, daher nehme ich an, daß das hohe Haus zustimmt. Wir kommen nun zum dritten Gegenstand der Tagesordnung, zum Bericht des Finanzausschusses in Beilage 39 über die Rechnungsabschlüsse des tirolisch - vorarlbergischen Grundentlastungsfonds pro 1909 und 191, 0. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Müller, das Wort zu nehmen. Müller: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 39.) Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Bericht und Antrag die Debatte. Wenn niemand das Wort wünscht, schreite ich zur Abstimmung. Ich ersuche alle jene Herren, welche dem Antrage, wie er verlesen wurde, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Der nächste Gegenstand ist " in Beilage 40, ebenfalls vom Finanzausschüsse und zwar betreffend die Gesuche des Verbandes der Gewerbegenossenschaften Vorarlbergs um eine Subvention. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Walter; ich erteile ihm das Wort. Walter: Hohes Haus! (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 40.) Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme dieses Antrages. An dem Zustandekommen der k. I. Fachschule in Bregenz hat der Genossenschaftsverband jedenfalls das größte Verdienst. Die Schule ist allerdings nicht das geworden, was der Verband angestrebt hat, nämlich nicht eine höhere Gewerbeschule. Die Regierung war sehr vorsichtig im Bewilligen. Nach fünfzehnjähriger Bemühung hat die Regierung probeweise eine Fachschule für das Baugewerbe mit je einem Vorbereitungskurs und zwei Kursen errichtet. Es wurde auch in Aussicht gestellt, daß dann, wenn die Fachschule sich günstig gestalte und es sich tatsächlich herausstelle, daß eine höhere Gewerbeschule für Vorarlberg als ein dringendes Bedürfnis sich erweise, die Fachschule in eine höhere Gewerbeschule ausgebaut werde. Die Fachschule besteht nun im dritten Jahre. Bedingung für den Eintritt ist das Alter von 17 Jahren, absolvierte dreiklassige Fortbildungsschule, Beendigung einer Lehrzeit im Baugewerbe. Die Kurse dauern je fünf Monate, vom 1. November bis 30. März. Die Zöglinge können bei entsprechendem Fortgange Stipendien und Unterstützungen beziehen. Leider muß konstatiert werden, daß die Fachschule nicht jenen Besuch ausweist, den man allgemein erwartete. Gegenwärtig werden der Vorbereitungs- und der erste Kurs von zusammen 27 Schülern besucht, der zweite Kurs konnte wegen Mangel an Besuchern nicht abgehalten werden. Wenn sich das Interesse dafür nicht bessert, wird die Fachschule nicht zu einer höheren Gewerbeschule ausgebaut werden, sondern es besteht Gefahr, daß die jetzt bestehende Fachschule von der Regierung ausgelassen wird, was zu bedauern wäre. (Dr Drexel: Dann geht man nach Dornbirn.) Nachgewiesenermaßen gingen früher 70 bis 80 Leute außer Landes; heute sind es nicht weniger. Es hat sohin den Anschein, als ob von den größeren Gemeinden des Landes, wo das Baugewerbe blüht, diese Lehranstalt absichtlich gemieden würde und daß sie ihre Söhne lieber außer Landes schicken, wo sie doch nur das lernen, 'was sie hier auch lernen können. Es wäre Mir sehr daran gelegen, daß diese Anstalt mehr gepflegt würde, nachdem sie mit unzähligen Opfern und Mühen zustande gebracht worden ist, und daß ihr mehr Sympathie entgegengebracht werde, damit sie lebensfähig bleibt. (Dr. Drexel: und wird.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. 4 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. Wenn sich niemand zum Worte meldet, so ist dieselbe geschlossen und ich schreite zur Abstimmung und ersuche alle jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Wir kommen zum fünften Punkte der Tagesordnung, Beilage 42, dem Berichte des Petitionsausschusses über drei ihm zur Berichterstattung und Antragstellung üb erwiesene Gesuche um Unterstützung aus Landesmitteln: 1. der Vorstehung der Marktgemeinde Götzis um einen Beitrag zu den Kosten der Sicherungs- und Erhaltungsarbeiten der Burgruine Neu-Montfort; 2. der Vorstehung der Gemeinde Viktorsberg um einen Beitrag zur Bestreitung der Kosten der Renovierungsarbeiten am ehemaligen Klostergebäude in Viktorsberg; 3. des Bregenzerwald-Vereines um einen Beitrag für Vereinszwecke. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Dekan Mayer; ich erteile ihm das Wort. Dekan Mayer: Hohes Haus! Bekanntlich entfaltet die k. k. Zentralkommission für Kunst und historische Denkmale in Wien schon seit langer und besonders in neuester Zeit eine große Tätigkeit und übt sie in den einzelnen Kronländern hauptsächlich durch ihre Organe, durch den Konservator, aus. Es ist gewiß sehr wünschenswert, daß Kunst- und historische Denkmale erhalten werden; aber wenn auch einzelne Abgeordnete und auch Berichterstatter persönlich sehr eingenommen sind für Erhaltung solcher Denkmale, so haben sie doch einen etwas schwierigen Standpunkt, wenn es sich darum handelt, daß von Landes wegen öfters und wiederholt zu Restaurierungszwecken für Kunst und historische Denkmale Beiträge geleistet werden sollen, zumal jetzt, da das Land Vorarlberg in picht besonders günstiger Finanzlage sich befindet. Ein Berichterstatter muß sich da auf einen anderen als bloß auf den materiellen, auf einen idealen, ich muß fast sagen, sentimentalen Standpunkt stellen, um eine Unterstützung einigermaßen zu begründen. Das ist bezüglich solcher Bittgesuche meine Anschauung. Ferner möchte ich auch darauf hingewiesen haben, daß die Einreichung solcher Bittgesuche endlich auch einmal ihren Abschluß finden möchte und daß man nicht bei jeder Gelegenheit mit solchen Gesuchen an das Land herankommen möge, da es oft schwer wird, dieselben zu befürworten. Nach dieser vorausgeschickten Bemerkung erlaube ich mir, den Bericht zur Verlesung zu bringen. (Liest Bericht und Antrag des Punktes 1 der Beilage 42.) Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne zunächst über den ersten der drei Anträge des Petitionsausschusses die Debatte. Wenn niemand sich zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung. Ich ersuche alle jene Herren, die dem Antrage 1 zustimmen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, zu Punkt 2 überzugehen. Dekan Mayer: (Liest Bericht und Antrag des Punktes 2 aus Beilage 42.) Ich möchte hiezu bemerken, daß hier die Summe nicht eingesetzt ist und ich möchte den Beschluß hierüber lieber dem hohen Hause anheim stellen. Wenn man in gleicher Weise vorgehen würde wie früher, würde es K 400 treffen. Die ganzen Restaurierungsarbeiten nämlich wurden mit etwa K 7.200 veranschlagt. Davon hat die Regierung K 3.000 und das Land K 1.000 bewilligt. Diesmal bewilligt die Regierung K 1.000 und wenn das Land K 400 beitragen würde, würde es dem früheren Verhältnisse gleich kommen; es träfe also etwa 20%. Aber ich stelle jetzt hiezu keinen Antrag, sondern ich möchte die Meinung des hohen Hauses zuerst entgegennehmen. 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12 5 Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Punkt des Berichtes die Debatte. Dabei muß ich gleichzeitig bemerken, daß wir -einen bestimmten Antrag seiner Zeit vor uns haben müssen, sonst kann ich darüber nicht abstimmen lassen. Wer wünscht das Wort? Herr Abgeordneter Rüfch, ich erteile es ihm. Rüsch: Ich bin der Anschauung, daß, nachdem auch der frühere Antrag ohne Nennung einer Summe gestellt und angenommen wurde, wobei die Entscheidung über die Höhe des Betrages dem Landesausschusse überlassen wurde, man es besser bei diesem Punkte auch so gemacht und die Entscheidung über die Höhe des Betrages ebenfalls dem Landesausschusse überlassen hätte. Wenn der Petitionsausschutz in der betreffenden Sitzung, bei der ich leider nicht zugegen war, über den Betrag nicht ins klare kommen konnte, wird es dem Plenum noch viel weniger möglich sein und ich möchte daher den Antrag stellen, daß auch in diesem Falle die Bemessung der Höhe des Betrages dem Landesausschusse überlassen werde. Landeshauptmann: Wünscht noch weiter jemand das Wort? Wenn niemand sich meldet, so ist die Debatte geschlossen. Hat der Herr Berichterstatter noch etwas zu bemerken? Mayer: Ich bin mit dem Antrage ganz einverstanden. Landeshauptmann: Wir schreiten nun zur Abstimmung und zwar zunächst über den Antrag des Petitionsausschusses und dann über den Zusatzantrag des Herrn Abgeordneten Rüsch, welcher lautet: "Die Höhe dieses Beitrages soll von: Landesauschuss.e bestimmt werden." Ich ersuche jene Herren, welche dem Ausschutzantrage zustimmen wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. -Angenommen. Nun kommt die Abstimmung über den Antrag des Herrn Abgeordneten Rüsch, welcher dahin geht, die Höhe des Betrages soll vom Landssausschusse bestimmt werden. Ich ersuche alle jene Herren, welche diesem Antrage ebenfalls ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Wir kommen nun zum dritten Punkte des Berichtes. Mayer: (Liest Bericht und Antrag des dritten Punktes aus Beilage 42.) Ich bitte um Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Wünscht jemand zu diesen: Antrage das Wort zu nehmen? Wenn das nicht der Fall ist, so bringe ich ihn zur Abstimmung und ich ersuche jene Herren, welche sich mit dem Antrage einverstanden erklären, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Damit ist dieser Gegenstand erledigt. Der letzte Punkt der Tagesordnung ist Beilage 41, der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Nüziders um Erwirkung eines Landesgesetzes zur Einführung einer Familienumlage. Ich ersuche den Berichterstatter in dieser Angelegenheit, den Herrn Abgeordneten Dr. Konzett, das Wort zu ergreifen. Dr. Konzett: Da der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses erst heute zur Verteilung gekommen ist, so will ich denselben übungsgemäß vorlesen. (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 41.) Ich möchte hiezu nur noch bemerken, daß der hohe Landtag des Landes Vorarlberg bereits im Jahre 1885 einen Gesetzentwurf, wirksam für das Land Vorarlberg, betreffend die Einführung einer Umlage für Auswärtige zur Deckung der Gemeindeerfordernisse beschlossen hat. Nach, § 1 dieses Gesetzes wäre für Auswärtige im Sinne des § 6 der Gemeindeordnung, die keine direkten Steuern entrichten und daher auch nach, §§ 74 und 79 der E. O. nicht durch 6 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10 Periode 1911/12 Zuschläge zur Deckung der Gemeindeerfordernisse herangezogen werden können, auf Grund der Bestimmung der §§ 73 und 80 der (5. O. eine eigene Abgabe vorgeschrieben. Diese Abgabe besteht nach § 2 per Jahr: a) für einzelne Personen in einem Betrage von mindestens 1 bis höchstens 3 Gulden; b) für Familien im Betrage von mindestens 4 bis höchstens 6 Gulden. Also hier in diesem Gesetzentwürfe ist etwas Ähnliches vorgesehen, wie in dem in Beratung stehenden Falle. Dieser Gesetzentwurf wurde von der hohen Regierung nicht zur Allerhöchsten Sanktion vorgelegt und zwar schwebten wahrscheinlich der Regierung dieselben Ablehnungsgründe vor, die der volkswirtschaftliche Ausschuß hier im Berichte zum Ausdrucke gebracht hat. Mit Rücksicht darauf, daß damals der Gesetzentwurf nicht sanktioniert wurde, glaube ich, daß auch dann, wenn der hohe Landtag einem Gesetzentwurfe, wie ihn die Gemeinde wünscht, zustimmen würde, ein Gesetz doch nicht zustande käme. Ich empfehle daher die Annahme des Antrages des volkswirtschaftlichen Ausschusses. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses die Debatte. Der Herr Abgeordnete Thurnher wünscht das Wort; ich erteile ihm dasselbe. Thurnher: Ich möchte aus die Ausführungen des geehrten Herrn Referenten nur bemerken, daß die Ablehnungsgründe der Regierung des vom hohen Landtage im Jahrs 1885 beschlossenen Gesetzentwurfes nicht dieselben waren, welche heute der volkswirtschaftliche Ausschuß vorgebracht hat, sondern die Ablehnungsgründe bestanden darin, daß damals vom hohen Landtage die Sonderabgabe nur für Auswärtige, nämlich für die nach § 6, Absatz 3 der damaligen Gemeindeordnung bezeichneten Gemeindeglieder, vorgeschlagen und beschlossen wurde, nicht aber auch für Heimatberechtigte und für Gemeindebürger, die Regierung aber sich infolge der ungleichartigen Belastung der verschiedenartigen Gemeindeglieder nicht veranlaßt fand, dem damals beschlossenen Gesetzentwürfe die Zustimmung zu geben. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? Der Herr Abgeordnete Rüsch. Rüsch: Hohes Haus! Diese Angelegenheit hat in zwei Sitzungen den volkswirtschaftlichen Ausschuß beschäftigt und auch ich war der Ansicht, daß es unpopulär und sozial unrichtig gedacht wäre, wenn man ein Gesetz befürworte, welche eine Familie zu größeren Umlagen heranziehe als andere, oder überhaupt Familien separat besteuere. Aus diesem Grunde habe ich auch im volkswirtschaftlichen Ausschusse gegen ein solches Gesetz gestimmt, habe aber mir erlaubt, darauf hinzuweisen, daß es eigentlich nicht schlecht gemeint ist, was diese Leute wollen, oder besser gesagt, daß sie nicht den richtigen Weg eingeschlagen haben, das zu erzielen, was sie erzielen wollten. Es ist eine bekannte Tatsache, daß in vielen Gemeinden unter den Bürgern und Angehörigen, die Steuern zu zahlen haben oder zahlen sollten, viele sind, die nicht von den Steuern getroffen werden. Es gibt auch Leute, die den Genuß aller Einrichtungen der Gemeinde haben, ohne daß sie wie andere Gemeindeglieder entsprechende Steuern zahlen. Um solchen ungerechten Zuständen abzuhelfen, glaube ich, es wäre möglich, eine Kopfsteuer einzuführen; diese würde alle treffen, nicht nur Familien, die noch mehr ungerecht belastet würden. Das Ansuchen der Gemeinde Nüziders ging aber nicht dahin, sondern wollte nur eine Besteuerung der Familien. Infolgedessen konnte der volkswirtschaftliche Ausschuß nicht anders entscheiden als gegen dieses Petit. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand das Wort? Wenn sich niemand meldet, ist die Debatte geschlossen. Hat der Berichterstatter noch etwas beizufügen? Dr. Konzett: Ich habe nichts mehr beizufügen. Landeshauptmann: Dann schreite ich zur Abstimmung und ich ersuche alle jene Herren, 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. 7 die dem Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses zustimmen wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Damit ist unsere heutige Tagesordnung erschöpft. Ich habe dem hohen Hause noch folgende Mitteilung zu machen. Es werden nämlich von vier Ausschüssen Sitzungen angekündigt. Der Finanzausschutz hält heute Vormittag gleich nach der Haussitzung eine Sitzung ab, ebenso der Schulausschutz. Der volkswirtschaftliche Ausschutz hält morgen Dienstag, 9 Uhr Vormittag und der landwirtschaftliche Ausschutz morgen Nachmittag 2 Uhr eine Sitzung ab, was ich bitte, zur Kenntnis zu nehmen. Der Herr Abgeordnete Dekan Mayer wünscht das Wort; ich erteile ihm dasselbe. Dekan Mayer: Der Immunitätsausschutz möchte gleich nach der Sitzung des Schulausschusses auch eine Sitzung abhalten. Landeshauptmann: Ich bitte, dies zur Kenntnis zu nehmen. Die nächste Sitzung beraume ich auf Donnerstag, den 8. Februar, vormittags 101/2 Uhr an mit folgender Tagesordnung: 1. Eingabe der Stadtgemeinde Feldkirch in Angelegenheit eines Schwemmkanalisationsgesetzes; 2. Bericht des Finanzausschusses über den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses und 15 landschaftliche Fonds. 3. Bericht des Immunitäts-Ausschusses in Angelegenheit der Fortsetzung der Ehrenbeleidigungssache des Herrn Abgeordneten Ölz. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 11 Uhr 25 Minuten vormittags). Druck von N. J. Teutsch m Bregenz. Vorarlberger Landtag. 13. Sitzung am 5. Februar 1912 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 25 Abgeordnete. — Abwesend der Herr Abgeordnete Wendelin Nachbauer. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Rudolf Graf von Thun-Hohenstein. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 34 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzupg. (Sekretär lieft.) Wird zum verlesenen merkung vorgebracht? .. Protokolle eine Be- Wenn dies nicht der Fall ist, so erkläre ich dasselbe für genehmigt. Es sind mir noch drei Einlaufsstücke Zugekommen. Das erste ist eine Zuschrift der österreichischen Zentralstelle für land- und forstwirtschaftliche Interessen, womit dieselbe die Beschlüsse und Abänderungsanträge des zur Begutachtung des neuen Wasserrechtsgesetzentwurfes eingesetzten, aus Vertretern der land-, forst- und teichwirtschaftlichen Körperschaften bestehenden Aktionskomitees zur Berücksichtigung bei der Beratung und Beschlutzfassung über diesen Entwurf unterbreitet. Nachdem der hohe Landtag in dem ersten Teile seiner Tagung den vorgelegten Wasserrechts-Gesetzentwurf dem Landesausschusse zur Vorberatung und Bericht- erstattung zugewiesen hat, so möchte ich auch diese Eingabe als damit im engsten Zusammenhänge stehend dem Landesausschusse zuweisen, damit derselbe bei der Beratung des Wasserrecht-Eesetzentwurfes sich dieser Behelfe bedienen kann. Es erfolgt gegen diese meine Anregung keine Einwendung. Desgleichen ist an den hohen Landtag eine Eingabe gerichtet in Angelegenheit der Schaffung einer alpenländischen WasserkraftKommission, um die Alpenländer zu einem gemeinsamen Vorgehen in der Frage der Ausnützung des Wassers zu organisieren und um einen beachtenswerten Machtsaktor gegenüber den Kohlenproduzenten zu schaffen. Diese Angelegenheit möchte ich hier zur Kenntnis bringen, glaube aber, daß es am passendsten ist, wenn dieses Memorandum, das hier vorgelrgt ist vom Diplom-Ingenieur Buchleitner in Salzburg, dem hier im Lande bestehenden Wasserkraft-Komitee zur genaueren Prüfung und zu eingehendem Studium übermittelt wird. Überreicht sind beide 2 13, Sitzung des Vorarlberger Landtages- Eingaben durch den Herrn Abgeordneten Jodok Fink. Es erfolgt gegen diese meine Anregung keine Einwendung; es wird daher in diesem Sinne vorgegangen werden. Endlich ist mir eine Eingabe übermittelt worden in Angelegenheit der Verbauung der drei Gebirgstobel in Autzerbraz (Winkeltobeh Mühltobcl und Partelstobel). Es wird nach einer Schilderung der Verhältnisse, die sich nach Ausbruch dieser Tobel am 31. Juli, 3. und 7. August vorigen Jahres darstellten, am Schlüsse der Eingabe das Petit gestellt: der hohe Landtag geruhe durch Schaffung eines eigenen Landesgesetzes oder aber durch Gewährung eines entsprechenden Landesbeitrages und Auftragerteilung an den hohen Landesausschutz wegen Erwirkung ernes Staatsbeitrages aus dem Titel „Meliorationen" die dringend notwendigen Schutzbauten in dem Winkel-, Parteis- und Mühltobel in Autzerbraz sobald als tunlich zu ermöglichen. Diesen Gegenstand möchte ich auf kurzem Wege dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse, der sich mit allen diesen Notstands- und Verbauungsangelegenheiten beschäftigt, überweisen. Ich habe, bevor ich zur Tagesordnung übergehe, noch eine Änderung derselben bekannt zu geben. Ich sehe mich genötigt, Punkt 7 der Tagesordnung, nämlich den Bericht über den Gesetzentwurf betreffend die Einhebung von Gemeinde st euern und Verzugszinsen von der Tagesordnung äbzusetzen, weil der Ausschutz in dieser Angelegenheit noch keine definitiven Beschlüsse gefatzt hat; dagegen möchte ich der Tagesordnung voranstellen den Bericht des Referenten des Landesausschusses Herrn Abgeordneten Dr. ’Drexel über die wirtschaftliche Lage der Stickerinnen des Landes Vorarlberg. Zufolge des Sitzungsberichtes des Landesausschusses vom letzten Samstag wurde beschlossen, datz dieser Gegenstand dem hohen Landtage im Zusammenhangs mit den betreffenden Bemerkungen und Rechenschaftsberichten in Vorlage gebracht werde und, wenn keine Einwendung erfolgt, möchte ich diesen Gegenstand der Tagesordnung voranstellen und gleich zur formellen BehandlunZ die Anregung machen, datz er dem volkswirtschaftlichen Aus- IV. Session der 10. Periode 1911/12. schüsse, den schon einige derartige auf die Stickerei bezugnehmende Agenden beschäftigen, zur Prüfung und eventuellen Antragstellung vorgelegt werde. — Es erfolgt gegen meine Anregung keine Einwendung. Wir gehen nun zur Tagesordnung über. Auf derselben steht als erster Gegenstand eine Eingabe der Gemeinde Fra stanz in Angelegenheit der Entwässerung des Frastanzer Riedes. Ich glaube, datz es am passendsten ist, diesen Gegenstand dem Landesausschusse zunächst zur Vornahme weiterer Erhebungen und Antragstellung zu überweisen, nachdem wir in kürzester Zeit in die Lage kommen werden, die Stelle eines Landeskulturingenieurs zu besetzen und dies dann seine Arbeit wäre, so datz dann der Landesausschutz dem Landtage in nächster Zession einen Bericht erstatten könnte. Ich mache also diese Anregung. Wünscht jemand hiezu das Wort? — Wenn das nicht der Fall ist, nehme ich an, datz das hohe Haus zustimmt. Der zweite Punkt der Tagesordnung enthält die ersten Gesetzentwürfe, welche in Notstandsangelegenheiten erforderlich sind, welche über die bereits seinerzeit beschlossenen ElementarbauProgramme hinaus durch Spezialgesetze für gewisse größere und absolut notwendige Bauten in Aussicht zu nehmen und sicher zu stellen sind. Auf der Tagesordnung stehen drei solcher Gesetzentwürfe: a, b und o und zwar: a) betreffend die Regulierung und Verbauung der Samina in Frastanz; b) betreffend die Verbauung des Alvierbaches in Bürs; c) betreffend die Fortsetzung der Regulierungsbauten an der Bregenzer Ache in Au. Inzwischen sind noch, seitdem der Landesausschutz das letzte Mal beisammen war, zwei weitere Gesetzentwürfe eingelangt, die genau in diesen Rahmen hineingehören, nämlich: die Regelungdes Mengbachesin Nenzing und der Bregenzer Ache in Mellau. Der Landesausschutz hat in der letzten Sitzung mir als Vorsitzenden die Ermächtigung erteilt, solche jetzt noch einlangende Gesetzentwürfe direkt ex prsesidio in Vorlage zu bringen. Ich möchte 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. daher den Punkt 2 der Tagesordnung durch die Unterteilung d und e, die zwei soeben genannten Gesetzentwürfe ergänzen und bezüglich der formellen Behandlung dieser Gesetzentwürfe vorschlagen, dieselben dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zur Vorberatung und Berichterstattung zu überweisen. — Es erfolgt keine Einwendung, daher nehme ich an, daß das hohe Haus zustimmt. Wir kommen nun zum dritten Gegenstand der Tagesordnung, zum Bericht des Finanzausschusses in Beilage 39 über die Rechnungsabschlüsse des tirolisch - vorarlbergischen Erundentla stun gsfonds pro 19 0 9 und 19 1, 0. , Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Müller, das Wort zu nehmen. Müller: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 39.) Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Bericht und Antrag die Debatte. Wenn niemand das Wort wünscht, schreite ich zur Abstimmung. Ich ersuche alle jene Herren, welche dem Anträge, wie er verlesen wurde, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. — Angenommen. Der nächste Gegenstand ist.in Beilage 40, ebenfalls vom Finanzausschüsse und zwar betreffend die Gesuche des Verbandes der Gewerbegenossenschaften Vorarlbergs um eine Subvention. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Walter; ich erteile ihm das Wort. Walter: Hohes Haus! Antrag aus Beilage 40.) (Liest Bericht und Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme dieses Antrages. An dem Zustandekommen der k. k. Fachschule in Bregenz hat der Eenossenschaftsverband jedenfalls das größte Verdienst. Die Schule ist allerdings nicht das geworden, was der Verband angestrebt hat, nämlich nicht eine höhere Gewerbeschule. IV. Session bis 10. Periode 1911/12. 3 Die Regierung war sehr vorsichtig im Bewilligen. Rach fünfzehnjähriger Bemühung hat die Regierung probeweise eine Fachschule für das Baugewerbe mit je einem Vorbereitungskürs und zwei Kursen errichtet. Es wurde auch in Aussicht gestellt, daß dann, wenn die Fachschule sich günstig gestalte und es sich tatsächlich herausstelle, daß eine höhere Gewerbeschule für Vorarlberg als ein dringendes Bedürfnis sich erweise, die Fachschule in eine höhere Gewerbeschule ausgebaut werde. Die Fachschule besteht nun im dritten Jahre. Bedingung für den Eintritt ist das Alter von 17 Jahren, absolvierte dreiklassige Fortbildungsschule, Beendigung einer Lehrzeit im Baugewerbe. Die Kurse dauern je fünf Monate, vom 1. November bis 30. März. Die Zöglinge können bei entsprechendem Fortgange Stipendien und Unterstützungen beziehen. Leider muß konstatiert werden, daß die Fachschule nicht jenen Besuch aufweist, den man allgemein erwartete. Gegenwärtig werden der Vorbereitungs- und der erste Kurs von zusammen 27 Schülern besucht, der zweite Kurs konnte wegen Mangel an Besuchern nicht abgehalten werden. Wenn sich das Interesse dafür nicht bessert, wird die Fachschule nicht zu einer höheren Gewerbeschule ausgebaut werden, sondern es besteht Gefahr, daß die jetzt bestehende Fachschule von der Regierung ausgelassen wird, was zu bedauern wäre. (Dr Drexel' : Dann geht man nach Dornbirn.) Nachgewiesenermaßen gingen früher 70 bis 80 Leute außer Landes; heute sind es nicht weniger. Es hat sohin den Anschein, als ob von den größeren Gemeinden des Landes, wo das Baugewerbe blüht, diese Lehranstalt absichtlich gemieden würde und daß sie ihre Söhne lieber außer Landes schicken, wo sie doch nur das lernen, was sie hier auch lernen können. Es wäre mir sehr daran gelegen, daß diese Anstalt mehr gepflegt würde, nachdem sie mit unzähligen Opfern und Mühen zustande gebracht worden ist, und daß ihr mehr Sympathie entgegen« gebracht werde, damit sie lebensfähig bleibt. (Dr. Drexel: und wird.) Landeshauptmann: Ich eröffne Bericht und Antrag die Debatte. - über 4 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Wenn sich niemand zum Worte meldet, so ist dieselbe geschlossen und ich schreite zur Abstimmung und ersuche alle jene Herren, welche diesem Anträge zustimmen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Angenommen. Wir kommen tzum fünften Punkte der Tagesordnung, Beilage 42, dem Berichte des Petitionsausschusses über drei ihm zur Berichterstattung und Antragstellung überwiesene Gesuche um Unterstützung aus Landesmitteln: 1. der Vorstehung der Marktgemeinde Götzis um einen Beitrag zu den Kosten der Sicherungsund Erhaltungsarbeiten der Burgruine 9!eu-Montfort; 2. der Vorstehung der Gemeinde Viktorsberg um einen Beitrag zur Bestreitung der Kosten der Renovierungs ar beiten am ehemaligen Klostergebäude in Viktorsberg; 3. des Bregenzerwald-^Vereines um einen Beitrag für Vereins zwecke. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Dekan Mayer; ich erteile ihm das Wort. Dekan Mayer: Hohes Haus! Bekanntlich entfaltet die k. k. Zentralkommission für Kunst und historische Denkmale in Wien schon seit langer und besonders in neuester Zeit eine große Tätigkeit und übt sie in den einzelnen Kronländern hauptsächlich durch ihre Organe, durch den Konservator, aus. Es ist gewiß sehr wünschenswert, daß Kunst- und historische Denkmale erhalten werden; aber wenn auch einzelne Abgeordnete und auch Berichterstatter persönlich sehr eingenommen sind für Erhaltung solcher Denkmale, so haben sie doch einen etwas schwierigen Standpunkt, wenn es sich darum handelt, daß von Landes Mgen öfters und wiederholt zu Restaurierungszwecken für Kunst und historische Denkmale Beiträge geleistet werden sollen, zumal jetzt, da das Land Vorarlberg in picht besonders günstiger Finanzlage sich befindet. Ein Berichterstatter muß sich da auf einen anderen IV. Session der 10. Periode 1911/12. als bloß auf den materiellen, auf einen idealen, ich muß fast sagen, sentimentalen Standpunkt stellen, um eine Unterstützung einigermaßen zu begründen. Das ist bezüglich solcher Bittgesuche meine Anschauung. Ferner möchte ich auch darauf hingewiesen haben, daß die Einreichung solcher Bittgesuche endlich auch einmal ihren Abschluß finden möchte und daß man nicht bei jeder Gelegenheit mit solchen Gesuchen an das Land herankömmen möge, da es oft schwer wird, dieselben zu befürworten. Nach dieser vorausgeschickten Bemerkung erlaube ich mir, den Bericht zur Verlesung zu bringen. (Liest Bericht und Antrag des Punktes 1 der Beilage 42.) Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne zunächst über den ersten der drei Anträge des Petitionsausschusses die Debatte. Wenn niemand sich zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimniung. Ich ersuche alle jene Herren, die dem Anträge 1 zustimmen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Angenommen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, zu Punkt 2 überzugehen. Dekan Mayer: (Liest Bericht und Antrag des Punktes 2 aus Beilage 42.) Ich möchte hiezu bemerken, daß hier die Summe nicht eingesetzt ist und ich möchte den Beschluß hierüber lieber dem hohen Hause anheim stellen. Wenn man in gleicher Weise vorgehen würde wie früher, würde es K 400 treffen. Die ganzen Restaurierungsarbeiten nämlich wurden mit etwa K 7.200 veranschlagt. Davon hat die Regierung K 3.000 und das Land K 1.000 bewilligt. Diesmal bewilligt die Regierung K 1.000 und wenn das Land K 400 beitragen würde, würde es dem früheren Verhältnisse gleich kommen; es träfe also etwa 20 o/o. Aber ich stelle jetzt hiezu keinen Antrag, sondern ich möchte die Meinung des hohen Hauses zuerst entgegennehmen. 13. Sitzung des Vorarlberger Landtage«. Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Punkt des Berichtes die Debatte. Dabei muh ich gleichzeitig bemerken, daß wir einen bestimmten Antrag seiner Zeit vor uns haben müssen, sonst kann ich darüber nicht abstimmen lassen. Wer wünscht das Wort? — Herr Abgeordneter Rüsch, ich erteile es ihm. Rüsch: Ich bin der Anschauung, daß, nachdem auch der frühere Antrag ohne Nennung einer Summe gestellt und angenommen wurde, wobei die Entscheidung über die Höhe des Betrages dem Landesausschusse überlassen wurde, man es besser bei diesem Punkte auch so gemacht und die Entscheidung über die Höhe des Betrages ebenfalls dem Landesausschusse überlassen hätte. Wenn der Petitionsausschutz, in der betreffenden Sitzung, bei der ich leider nicht zugegen war, über den Betrag nicht ins klare kommen konnte, wird es dem Plenum noch viel weniger möglich sein und ich möchte daher den Antrag stellen, datz auch in diesem Falle die Bemessung der Höhe des Betrages dem Landesausschusse überlassen werde. Landeshauptmann: Wünscht noch weiter jemand das Wort? — Wenn niemand sich meldet, so ist die Debatte geschlossen. Hat der Herr Berichterstatter noch etwas zu bemerken? — Mayer: Ich bin mit dem Anträge ganz einverstanden. Landeshauptmann: Wir schreiten nun zur Abstimmung und zwar zunächst über den Antrag des Petitionsausschusses und dann über den Zusatzantrag des Herrn Abgeordneten Rüsch, welcher lautet: „Die Höhe dieses Beitrages soll vom L a n d e s a u s ch u s s.e b e st i m m t werden." Ich ersuche jene Herren, welche dem Ausschutzantrage zustimmen wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. — Angenommen. IV. Session der 10. Periode 1911/12. 5 Nun kommt die Abstimniung über den Antrag des Herrn Abgeordneten Rüsch, welcher dahin gsht, die Höhe des Betrages soll vom Landesausschusse bestimmt werden. Ich ersuche alle jene Herren, welche diesem Anträge ebenfalls ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. — Angenommen. Wir kommen nun zum dritten Punkte des Berichtes. Mayer: (Liest Bericht und Antrag des dritten Punktes aus Beilage 42.) Ich bitte um Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Wünscht jemand zu dieseni Anträge das Wort zu nehmen? Wenn das nicht der Fall ist, so bringe ich ihn zur Abstimmung und ich ersuche jene Herren, welche sich mit dem Anträge einverstanden erklären, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. — Angenommen. Damit ist dieser Gegenstand erledigt. Der letzte Punkt der Tagesordnung ist Beilage 41, der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Nüziders um Erwirkung eines Landesgesetzes zur Einführung einer Familienumlage. Ich ersuche den Berichterstatter in dieser Angelegenheit, den Herrn Abgeordneten Dr. Konzett, das Wort zu ergreifen. Dr. Konzett: Da der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses erst heute zur Verteilung gekommen ist, so will ich denselben übungsgemätz vorlesen. (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 41.) Ich möchte hiezu nur noch bemerken, datz der hohe Landtag des Landes Vorarlberg bereits im Jahre 1885 einen Gesetzentwurf, wirksam für das Land Vorarlberg, betreffend die Einführung einer Umlage für Auswärtige zur Deckung der Gemeindesrfordernisse beschlossen hat. Nach § 1 dieses Gesetzes wäre für Auswärtige im Sinne des § 6 der Gemeindeordnung, die keine direkten Steuern entrichten und daher auch nach> §§ 74 und 79 der E. O. nicht durch 6 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Zuschläge zur Deckung der Gemeindeerfordernisse herangezogen werden können, auf Grund der Bestimmung der §§ 73 und 80 der E. O. eine eigene Abgabe oorgeschrieben. Diese Abgabe besteht nach § 2 per Jahr: a) für einzelne Personen in einem Betrage von mindestens 1 bis höchstens 3 Gulden; b) für Familien im Betrage von mindestens 4 bis höchstens 6 Gulden. Also hier in diesem Gesetzentwürfe ist etwas Ähnliches vorgesehen, wie in dem in Beratung stehenden Falle. Dieser Gesetzentwurf wurde von der hohen Regierung nicht Zur ANerhöchsten Sanktion vorgelegt und zwar schwebten wahrscheinlich der Regierung dieselben Ablehnungsgründe vor, die der volkswirtschaftliche Ausschuß hier im Berichte zum Ausdrucke gebracht hat. Mit Rücksicht darauf, daß damals der Gesetzentwurf nicht sanktioniert wurde, glaube ich, datz auch dann, wenn der hohe Landtag einem Gesetzentwürfe, wie ihn die Gemeinde wünscht, zustimmen würde, ein Gesetz doch nicht zustande käme. Ich empfehle daher die Annahme des Antrages des Volks wirtschaftlichen Ausschusses. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses die Debatte. Der Herr Abgeordnete Thurnher wünscht das Wort; ich erteile ihm dasselbe. Thurnher: Ich möchte aus die Ausführungen des geehrten Herrn Referenten nur bemerken, datz die Ablehnungsgründe der Regierung des vom hohen Landtage im Jahrs 1885 beschlossenen Gesetzentwurfes nicht dieselben waren, welche heute der volkswirtschaftliche Ausschutz vorgebracht hat, sondern die Ablehnungsgründe bestanden darin, datz damals vom hohen Landtage die Sonderabgabe nur für Auswärtige, nämlich für die nach § 6, Absatz 3 der damaligen Gemeindeordnung bezeichneten Gemeindeglieder, vorgeschlagen und beschlossen wurde, nicht aber auch für Heimatberechtigte und für Eemeindebürger, die Regierung aber sich infolge der ungleichartigen Belastung der verschiedenartigen Gemeindeglieder nicht veranlatzt fand, dem damals beschlossenen Gesetzentwürfe die Zustimmung zu geben. IV. Session der 10. Periode 1911/12. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? — Der Herr Abgeordnete Rüsch. Rüsch: Hohes Haus! Diese Angelegenheit hat in zwei Sitzungen den volkswirtschaftlichen Ausschutz beschäftigt und auch ich war der Ansicht, datz es unpopulär und sozial unrichtig gedacht wäre, wenn man ein Gesetz befürworte, welche eine Familie zu größeren Umlagen heranziehe als andere, oder überhaupt Familien separat besteuere. Aus diesem Grunde habe ich auch im volkswirtschaftlichen Ausschüsse gegen ein solches Gesetz gestimmt, habe aber mir erlaubt, darauf hinzuweisen, datz es eigentlich nicht schlecht gemeint ist, was diese Leute wollen, oder besser gesagt, daß sie nicht den richtigen Weg eingeschlagen haben, das zu erzielen, was sie erzielen wollten. Es ist eine bekannte Tatsache, datz in vielen Gemeinden unter den Bürgern und Angehörigen, die Steuern zu zahlen haben oder zahlen sollten, viele sind, die nicht von den Steuern getroffen werden. Es gibt auch Leute, die den Genuß aller Einrichtungen der Gemeinde haben, ohne datz sie wie andere Gemeindeglieder entsprechende Steuern zahlen. Um solchen ungerechten Zuständen abzuhelfen, glaube ich, es wäre möglich, eine Kopfsteuer einzuführen; diese würde alle treffen, nicht nur Familien, die noch mehr ungerecht belastet würden. Das Ansuchen der Gemeinde Nüziders ging aber nicht dahin, sondern wollte nur eine Besteuerung der Familien. Infolgedessen konnte der volkswirtschaftliche Ausschuß nicht anders entscheiden als gegen dieses Petit. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand das Wort? — Wenn sich niemand meldet, ist die Debatte geschlossen. Hat der Berichterstatter noch etwas beizufügen? Dr. Konzett: Ich habe nichts mehr bei- zufügen. Landeshauptmann: Dann schreite ich zur Abstimmung und ich ersuche alle jene Herren, 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. die dem Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses zustimmen wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. — Angenommen. Damit ist unsere heutige Tagesordnung erschöpft. Ich habe dem hohen Hause noch folgende Mitteilung zu machen. Es werden nämlich von vier Ausschüssen Sitzungen angekündigt. Der Finanzausschutz hält heute Vormittag gleich nach der Haussitzung eine Sitzung ab, ebenso der Schulausschutz. Der volkswirtschaftliche Ausschutz hält morgen Dienstag, 9 Uhr Vormittag und der landwirtschaftliche Ausschutz morgen Nachmittag 2 Uhr eine Sitzung ab, was ich bitte, zur Kenntnis zu nehmen. Der Herr Abgeordnete Dekan Mayer wünscht das Wort; ich erteile ihm dasselbe. Dekan Mayer: Der Jmmunitätsausschutz möchte gleich nach der Sitzung des Schulausschusses auch eine Sitzung abhalten. IV. Session der 10. Periode 1911/12. 7 Landeshauptmann: Ich bitte, dies zur Kenntnis zu nehmen. Tie nächste Sitzung beraume ich aus Donnerstag, den 8. Februar, vormittags 101/2 Uhr an mit folgender Tagesordnung: 1. Eingabe der Stadtgemeinde Feldkirch in Angelegenheit eines Schwemmkanalisationsgesetzes; 2. Bericht des Finanzausschusses über den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses und 15 landschaftliche Fonds. 3. Bericht des Immunitäts-Ausschusses in Angelegenheit der Fortsetzung der Ehrenbeleidigungssache des Herrn Abgeordneten Oelz. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schlutz der Sitzung 11 Uhr 25 Minuten vormittags). Druck von N. I. Teutsch in Breflenz.