19110926_lts003

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Letzte Änderung 03.07.2021, 09:26
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp10,lts1911,lt1911,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 3. Sitzung am 26. September 1911 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 21 Abgeordnete. - Abwesend die Herren: Hochwst. Bischof Dr. Franz Egger, Stefan Walter, Josef Wegeler, Dr. Andreas Konzett, Alois Dietrich. Regierungsvertreter: Herr k. k. Statthaltereirat Dr. Rudolf Graf von Meran. Beginn der Sitzung um 4 Uhr 16 Minuten nachmittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der gestrigen Sitzung. (Sekretär liest dasselbe.) Hat einer der Herren zur Fassung des Protokolles eine Einwendung zu machen? Es ist nicht der Fall und somit betrachte ich dasselbe als genehmigt. Es sind mir wiederum einige Einlaufsstücke zugekommen; das erste ist ein Gesuch des Asylvereines der Wiener Universität, überreicht durch den Herrn Abgeordneten Dr. Drexel, das zweite eine Eingabe des ersten Assistenzarztes der Landesirrenanstalt Valduna Dr. Paregger um Regelung seiner Bezüge, überreicht durch den Herrn Abgeordneten Jodok Fink Das dritte ist ein Memorandum einiger Gemeindevorsteher des Gerichtsbezirkes Feldkirch, überreicht durch den Herrn Abgeordneten Ulrich Ebenhoch, welches ich zu verlesen bitte. (Sekretär liest dasselbe.) Dieses Memorandum ist eigentlich als Resolution anzusehen und nachdem diese Resolution durch den Herrn Abgeordneten Ebenhoch dem hohen Hause übermittelt worden ist, muß sie in formelle Behandlung gezogen werden, umsomehr, da sie mit der seitens des Landesausschusses in Vorbereitung begriffenen Vorlage betreffend die Besteuerung der Automobile in gewissem Zusammenhange steht. Ich möchte bezüglich der Zuweisung dieser Gegenstände die Anregung machen, das Ansuchen des Asylvereines dem Petitionsausschusse, das Gesuch des ersten Assistenzarztes der Landesirrenanstalt Valduna Dr. Paregger dem Finanzausschüsse und die soeben verlesene Eingabe dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zuzuweisen. Das Wort wünscht der Herr Abgeordnete Thurnher. Ich erteile es ihm. Thurnher: Infolge eines vom Finanzausschusse in der letztjährigen Session gestellten Antrages wurde beschlossen, daß der Landesausschuß wegen Einführung einer Automobilsteuer geeignete Erhebungen zu pflegen und in einer späteren Session Bericht zu erstatten habe. Da das jetzt dem Landtage vorliegende Memorandum die ganz gleiche Angelegenheit betrifft, so 2 A. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. glaube ich, daß es zweckmäßig wäre, diese Petition gleich dem Landesausschusse zuzuweisen und stelle den diesbezüglichen Antrag. Landeshauptmann Der Herr Landeshauptmannstellvertreter stellt den Antrag, daß in einer späteren Tagung des Landtages, insbesondere im Zusammenhange mit der bereits angekündigten Vorlage betreffend die Besteuerung der Automobile von Seite des Landesausschusses Bericht zu erstatten sei; wird hiezu eine Bemerkung gemacht? Wenn dies nicht der Fall ist, wird dem Antrage Folge geleistet werden. Ich möchte noch bemerken, daß sich die Herren Abgeordneten Dr. Kinz, Dr. Konzett und Wegeler, letzterer wegen Abhaltung einer Sitzung des Gemeindeausschusses, entschuldigt haben, ebenso Herr Abgeordneter Dietrich, weil er dem Begräbnisse seines so rasch verstorbenen Nachbarvorstehers Wilhelm Marie beiwohnen muß; bitte, dies zur Kenntnis zu nehmen. Wir kommen nun zur Tagesordnung, auf derselben steht zuerst: die Regierungsvorlage betreffend den Entwurf eines Wasserrechtsgesetzes. Der Bericht ist bereits gedruckt in den Händen der Herren Abgeordneten; er ist aber so umfangreich und ganz neue Verhältnisse berührend, daß es schwer möglich wäre, in dieser kurzen Tagung schon, in der wir beisammen sind, diesen Gegenstand einer Erledigung zuzuführen; ich glaube deshalb, daß es am passendsten wäre, vorderhand den Gesetzentwurf dem Landesausschusse zu übermitteln mit dem Auftrage, weitere Erhebungen zur Sache zu pflegen und dann die etwa umgearbeitete oder vielleicht unveränderte Regierungsvorlage in nächster Tagung im Jänner neuerlich vorzulegen. Ich will verraten, daß der Landesausschuß schon einige Schritte getan hat, um diesen Gesetzentwurf verschiedenen Interessentengruppen vorzulegen, beziehungsweise verschiedene Vertreter solcher Gruppen einzuladen zu einer Verhandlung zu einer gelegenen Zeit und an einem günstigen Orte. Selbstverständlich wird man dann diese Vorlage wiederum an das hohe Haus gelangen lassen, wo sie dann dem volkswirtschaftlichen Ausschusse übermittelt werden kann; ich möchte den diesbezüglichen Antrag stellen, wenn das hohe Haus keine Einwendung erhebt; - es ist nicht der Fall; somit nehme ich an, daß das hohe Haus der Überweisung an den Landesausschuß zustimmt. Wir kommen nun zum nächsten Punkt der Tagesordnung, dem Gesetzentwürfe betreffend Änderung des § 81 des Landesgesetzes vom 5. August 1908 über die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes. Es liegt ein Motivenbericht und ein Gesetzentwurf vom Landesausschusse übermittelt vor und es dürfte sich empfehlen, diesen dem Schulausschusse, den wir gestern gewählt haben, zur Vorberatung zuzuweisen; wenn keine Einwendung erfolgt, so betrachte ich die Anregung als mit Ihrer Zustimmung versehen. Der dritte Punkt der Tagesordnung ist eine Eingabe des Gemeinderates Meusburger und Genossen in Altenstadt wegen Abänderung des § 8 der G. O. Dieses ist ebenfalls ein Gegenstand, der sich so rasch in wenigen Tagen nicht erledigen läßt, weil er entsprechende Vorstudien und gründliche Durchsicht der Gemeindeordnung erfordert. Ohne solche würde eine Abänderung nicht opportun erscheinen und ich möchte daher auch hier die Anregung machen, diesen Gegenstand zum Studium und zur Berichterstattung für eine spätere Session dem Landesausschusse zu übermitteln; - es erfolgt keine Einwendung gegen meine Anregung. Die beiden nächsten Punkte der Tagesordnung, die Landesausschußvorlage betreffend den Gesetzentwurf wegen Verlängerung der Einhebung der Weinauflage und die Eingabe des Sekundararztes Dr. Längle in Sachen der Vorrückung in die VII. Rangsklasse, empfehlen sich ihrem Charakter nach einer Zuweisung an den Finanzausschuß; ich möchte in diesem Sinne eine Anregung machen. - Weil keine Einwendung erfolgt, ist ihr die Zustimmung gegeben. Der sechste Punkt der Tagesordnung ist ein Gesuch des Dieners Huber bei der Lebensmitteluntersuchungsanstalt um Erhöhung seiner Bezüge. Wünscht jemand hiezu das Wort? Der Herr Abgeordnete Loser; ich erteile ihm dasselbe. Loser: Ich möchte den Antrag stellen, daß dieses Gesuch direkt an den Landesausschuß gewiesen wird. Es handelt sich hier um das Gesuch des nicht definitiven Dieners Huber bei der Lebensmitteluntersuchungsanstalt und stelle deshalb den Antrag, dasselbe dem Landesausschusse zur Erledigung abzutreten. 3. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. 3 Landeshauptmann: Herr Abgeordneter Loser stellt den Antrag, dieses Gesuch möchte dem Landesausschusse abgetreten werden; wünscht jemand hiezu das Wort? Wenn nicht, so kann in diesem Sinne vorgegangen werden. Wir kommen nun zum siebten Punkt der Tagesordnung, zur Wahl eines Stellvertreters in die Erwerbsteuer-Landeskommission an Stelle des Herrn Gemeindevorstehers Gottlieb Bechter in Hittisau. Ich habe dem hohen Hause schon in der letzten Sitzung die Gründe angegeben, warum diese Ersatzwahl notwendig ist. Bei der Wahl in die Erwerbssteuer-Kommission hat nach den Bestimmungen des Gesetzes das hohe Haus zu wählen und nicht die einzelnen Kurien. Ich ersuche nun diese Ersatzwahl vorzunehmen. Das Skrutinium werden wir nach Schluß der Sitzung durch die Kanzlei vornehmen lassen, damit die Herren Abgeordneten sich nicht weiter bemühen müssen. . Ich werde das Resultat in der nächsten Sitzung bekannt geben. (Wahlakt.) Wir kommen nun zum achten Gegenstände unserer heutigen Tagesordnung, nämlich zum Berichte des Landesausschusses über den Gesetzentwurf betreffend die Abänderung der §§ 6, 33 und 40 des Jagdgesetzes. Ich habe schon das letzte Mal angekündigt, daß dieser Gegenstand direkt verhandelt wird. Referent in dieser Angelegenheit ist Herr Abgeordneter Jodok Fink; ich erteile ihm das Wort. Jodok Fink: Hohes Haus! Der Landtag hat in der Sitzung vom 7. Oktober 1910 diese Angelegenheit bereits in Verhandlung gezogen und dort einen Gesetzentwurf zum Beschlusse erhoben. Der Landtag hat damals nur zwei Änderungen im Jagdgesetze vorgenommen, die sich im Laufe der Anwendung des Jagdgesetzes als notwendig ei wiesen haben. Die eine Änderung betrifft den § 6 nach der Richtung, daß die Eigenjagd nicht nur auf dem dem Gemeindevermögen gehörigen Grundstücke einer Gemeinde zusteht, sondern daß das Jagdgesetz auch auf die zum gesamten Vermögen der Gemeinde gehörigen Grundbesitze anzuwenden sei, also auch für das sogenannte Gemeindegut. Die zweite Änderung glaubte der hohe Landtag deshalb vornehmen zu sollen, weil es bei der Durchführung des Jagdgesetzes in einem Falle vorgekommen ist, daß nach Ablauf der Jagdpachtperiode die Neuverpachtung nicht erfolgt war, und deshalb der bisherige Jagdpächter bis zur Wiederverpachtung das Jagdrecht ausübte. Da wurden ihm von Seite der Behörde Schwierigkeiten in der Richtung gemacht, daß man ihn als Wilddieb hatte behandeln wollen. Nun hat der Landtag in Aussicht genommen, daß für diese Zwischenzeit von der abgelaufenen bis zur neuen Verpachtung in der Richtung Vorsorge getroffen wird, daß während dieser Zwischenzeit im Sinne des § 41 des Jagdgesetzes das Jagdrecht durch Sachverständige auszuüben sei. Die Regierung hat nun zu den vom Landtage vorgebrachten Änderungen erklärt, daß sie mit der Sache einverstanden sei und auch textlich gegen die Änderung des § 6 keine Einwendung zu erheben habe. Dagegen hat die Regierung die Änderungsvorschläge im zweiten Belange als nicht genügend klar bezeichnet und hat es nicht für praktisch gehalten, daß ein neuer § 32 a eingeschaltet wird, sondern den Vorschlag gemacht, daß dem Wunsche des Landtages durch eine andere Textierung entsprochen werde, nämlich durch Aufnahme einer diesbezüglichen Bestimmung als letzter Absatz des § 33 und durch eventuelle Bezugnahme hierauf im § 40. Die nun vorliegende Landesausschußvorlage trägt dem Rechnung und es ist die Formulierung eine solche, wie sie die Regierung vorgeschlagen hat mit Ausnahme einer textlichen Änderung, die ich dann bei § 40 und beim Titel des Gesetzes, wenn wir zur Verhandlung desselben kommen, in Anregung bringen werde. Ich möchte noch bemerken, weil die Gesetze so genau sein müssen und die Regierung bei neuen Sachen immer so ängstlich ist und nicht gestattet, wenn der Landesausschuß keine Ermächtigung hat, Änderungen mit der Regierung zu vereinbaren, - wenn es auch nur Druckfehler sind, die im Texte vorkommen, - so möchte ich noch einen weiteren Antrag stellen, und das ist der 2. vom Landesausschusse gestellte Antrag, daß, wenn es sich nicht um grundsätzliche Änderungen des Gesetzes handelt oder nicht ein neuer Sinn durch die Bestimmung geschaffen wird, daß dann der Landesausschuß beschlußweise mit der Regierung Textesänderungen vornehmen dürfe. Ich stelle daher im Namen des Landesausschusses folgende Anträge. 1. "Dem beiliegenden Gesetzentwürfe, womit die §§ 6. 33 und 40 des Jagdgesetzes abgeändert werden, wird die Zustimmung erteilt 2. Der Landesausschuß wird ermächtigt, aus eigener Initiative oder über 4 3. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. Verlangen der Regierung einzelne etwa notwendig erscheinende Textesänderungen des Gesetzentwurfes vor Erwirkung Der Allerhöchsten kaiserlichen Sanktion beschlußweise mit der Regierung zu vereinbaren und vorzunehmen, insoferne weder grundsätzliche Bestimmungen des Gesetzentwurfes tangiert noch auch derartige neue Bestimmungen geschaffen werden. Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme der Anträge Landeshauptmann: Ich eröffne zunächst über den vorliegenden Gesetzentwurf die Generaldebatte. Wenn sich niemand bei derselben meldet, können wir in die Spezialdebatte übergehen. Ich ersuche den Herrn Referenten, zunächst den Artikel I anzurufen. Jodok Fink: (Liest Artikel I aus Beilage 9A) Landeshauptmann; Da sich niemand meldet, betrachte ich denselben als angenommen. Ich möchte die Anregung machen, daß in den §§ 6, 33 und 40 nur die betreffenden Absätze, die eine Änderung erfuhren, zur Verlesung kommen und die übrigen Absätze lediglich ohne Verlesung zur Abstimmung gelangen sollen. Jodok Fink: Herr Landeshauptmann hat die Anregung gemacht und ich werde ihm auch Folge leisten, daß nicht die ganzen Paragraphen verlesen werden, sondern nur die geänderten Absätze. Ich verlese daher in § 6 nur den ersten Absatz; er lautet: (Liest den ersten Absatz des § 6 aus Beilage 9 A). Landeshauptmann: Wünscht jemand zu § 6 das Wort? Wenn das nicht der Fall ist, betrachte ich denselben als angenommen. Jodok Fink: In § 31 sind die Absätze 1-6 unverändert geblieben und nur der letztere ist neu; ich verlese daher nur diesen. (Liest den 7. Absatz des § 33 aus Beilage 9 A.) Landeshauptmann: Wünscht jemand zu § 33 das Wort? Es meldet sich niemand. Daher erkläre ich den Artikel für angenommen. Jodok Fink: Im § 40 werde ich anolog den anderen Paragraphen nur den Eingang und die Zahl 1 verlesen, weil nur hier eine Richtigstellung zu machen war; er lautet: (Liest Eingang und Zahl 1 aus obiger Beilage). Ich möchte dazu noch beantragen, daß in den hier vorliegenden gedruckten Berichten die Worte "oder nicht rechtzeitig (§ 32 a)" entfallen sollen. Es sind nämlich diese Worte aus der alten Vorlage hereingekommen, obwohl sie zu entfallen haben. Die übrigen Artikel sind unverändert. Landeshauptmann: Die Herren haben die Änderungen gehört, die der Bericht selbst enthält, und was der Herr Referent noch nachträglich ergänzte, nämlich die Streichung der vier Worte "oder nicht rechtzeitig (§ 32 a)". Wünscht jemand zu diesem Paragraphen das Wort? Es meldet sich niemand, dann betrachte ich den § 40 als angenommen. Nachdem somit Artikel I in der Gesamtheit durchberaten ist, erkläre ich auch diesen für angenommen Jodok Fink: (Liest Artikel II aus Beilage 9 A.) Landeshauptmann: Artikel II ist angenommen. Jodok Fink: (Liest Titel und Eingang des Gesetzentwurfes.) Ich möchte hier noch beantragen, daß im Titel nach L. G. Bl. Nr. 15, analog dem Artikel I, noch eingesetzt werde "ex 1907". Landeshauptmann: Wünscht jemand zum Titel und Eingang eine Bemerkung zu machen? Es ist nicht der Fall. Ich betrachte ihn mit den vom Herrn Referenten vorgeschlagenen Änderungen: "ex 1907" für angenommen. Somit ist die zweite Lesung des Gesetzentwurfes beendet. Jodok Fink: Ich möchte die sofortige Vornahme der dritten Lesung beantragen. Landeshauptmann: Der Herr Berichterstatter beantragt die dritte Lesung. - Keine Einwendung betrachte ich als Zustimmung und ersuche jene Herren, 3. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. 5 die dem Gesetzentwürfe, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Damit ist dieser Gegenstand erledigt. Es wäre nur noch abzustimmen über den Antrag 2, welchen der Herr Referent nachträglich gestellt hat, dessen Inhalt derselbe ist wie bei andern Gesetzentwürfen. Wünscht jemand zu Antrag 2 das Wort? Wenn niemand sich meldet, nehme ich an, daß das hohe Haus diesem zweiten Antrage zustimmt. - Er ist angenommen. Nun kommen wir zum neunten Gegenstand der Tagesordnung, dem Berichte des Landesausschusses über den Voranschlag des Normalschulfonds pro 1912; ich ersuche den Referenten des Landesausschusses, Herrn Landeshauptmannstellvertreter, hiezu das Wort zu nehmen. Thurnher: Ich glaube über diesen Gegenstand nur wenige Worte verlieren zu sollen, da die Herren Abgeordneten den betreffenden Bericht des Landesausschusses seit gestern gedruckt vor sich haben. Gegenüber dem Vorjahre sind keine eigentlichen Veränderungen beim Voranschläge des Normalschulfonds für das künftige Jahr eingetreten. So sind die Ausgaben beiläufig in der alten Höhe geblieben und ebenso hat sich auch hinsichtlich der Bedeckung nichts geändert. Der Voranschlag weist einen Überschuß des Normalschulfonds von K 3625 61 auf, welcher im Sinne der bestehenden Gesetzesbestimmungen dem Landesfonds zur teilweisen Bestreitung der Schulauslagen zugewiesen werden wird. Ich stelle namens des Landesausschusses den Antrag, das hohe Haus wolle beschließen: (liest Antrag aus Beilage 15). Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme des Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag des hohen Hauses die Debatte. Wenn niemand sich meldet, schreiten wir zur Abstimmung und ich ersuche jene Herrn, welche dem Antrage des Landesausschusses, wie er eben verlesen wurde, die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Somit ist auch dieser Gegenstand erledigt. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Landesausschusses über den Gesetzentwurf betreffend die Verwendung und die Erhaltung des Tierseuchenfonds für Einhufer. Ich bin leider nicht in der Lage, diesen Gegenstand jetzt in Verhandlung zu ziehen, weil die gedruckten Berichte erst vor einer Stunde in die Hände der Herren Abgeordneten gelangt sind und es sich doch um ein wichtiges Gesetz handelt. Ich werde ihn deshalb von der heutigen Tagesordnung absetzen und auf die nächste verlegen, damit die Herren Abgeordneten Gelegenheit haben, einen Einblick in den vorliegenden Gesetzentwurf zu nehmen. Wir kommen somit zum letzten Punkt der Tagesordnung, zum Berichte des Landesausschusses über die Maßnahmen gegen die Teuerung Der diesbezügliche Bericht ist den Herren Abgeordneten bereits zugestellt und ich möchte nun das hohe Haus fragen, ob sie ihn in direkter Verhandlung oder vorerst nur in formeller Beziehung in Verhandlung gezogen sehen wünschen. Der Herr Abgeordnete Jodok Fink wünscht das Wort. Ich erteile ihm dasselbe. Jodok Fink: Nachdem wir schon einen Teuerungsausschuß gewählt haben, halte ich es für zweckmäßig, diesen Bericht zunächst dem Teuerungsausschusse zuzuwenden. Es steht dann dem Teuerungsausschusse frei, einen mündlichen Bericht der Sache vor das hohe Haus zu bringen, und damit gleichsam als zweite Lesung in Verhandlung zu bringen. Ich stelle daher den Antrag, diesen Gegenstand dem Teuerungsausschusse zur Berichterstattung zu überweisen. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Jodok Fink stellt den Antrag, diesen Gegenstand dem Teuerungsausschusse zuzuweisen. Es wird im hohen Hause hiegegen keine Einwendung erhoben und ich betrachte daher den Antrag mit ihrer Zustimmung versehen. Wir sind am Schlusse der heutigen Tagesordnung angelangt und ich habe dem hohen Hause noch mitzuteilen, daß der Teuerungsausschuß morgen, also Mittwoch, 2 Uhr nachmittags zu einer Sitzung zusammentreten wird. Ferner wird ebenfalls morgen der Schulausschuß um 11 Uhr vormittags eine Sitzung abhalten, was ich bitte, die einzelnen Mitglieder der Ausschüsse zur Kenntnis nehmen zu wollen. Die nächste Haussitzung beraume ich auf Freitag, den 29. September, ½ 4 Uhr nachmittags, an mit folgender Tagesordnung: 6 3. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. 1. Landesausschußvorlage betreffend den Gesetzentwurf betreffend die Tragung der Kosten bei Tierseuchenwachen. 2. Voranschlag und Jahresrechnung der Landesirreranstalt Valduna. 3. Ansuche> des Vereines gegen den Mißbrauch geistiger Getränke um eine Subvention. 4. Eingabe des Landesausschuß-Sekretär um Versetzung in die VIII. Rangsklasse. 5. Eingabe des Konkurrenz-Ausschusses der Langenegger Straße um Erwirkung von Staats- und Landesbeiträgen für den teilweisen Neubau der Straße Müselbach-Bayrische Grenze. 6. Mündlicher Bericht des Landesausschusses in Sachen der Subventionierung des Unternehmens der Schiffbarmachung des Rheins vom Bodensee bis Basel 7 Bericht des Landesausschusses betreffend die Verwendung und Erhaltung des Tierseuchenfonds für Einhufer. 8. Gesuch des Sticker- und Fergger-Genossenschaftsverbandes um eine Subvention für das Jahr 1911. Die heutige Sitzung ist geschloffen. (Schluß der Sitzung um 4 Uhr 56 Minuten nachmittags.) Druck von J. N. Teutsch in Bregenz. Vorarlberger Landtag. 3. Sitzung am 26. September 1911 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomb erg. Gegenwärtig 21 Abgeordnete. — Abwesend die Herren: Hochwst. Bischof Dr. Franz Egger, Stefan Walter, Josef Wegeler, Dr. Andreas Konzett, Alois Dietrich. ■ Regierungsvertreter: Herr k. k. Statthaltereirat Dr. Rudolf Graf von Meran. Beginn der Sitzung um 4 Uhr 16 Minuten nachmittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der gestrigen Sitzung. (Sekretär liest dasselbe.) Hat einer der Herren zur Faffung des Protokolles eine Einwendung zu machen? Es ist nicht der Fall und somit betrachte ich dasselbe als genehmigt. Es sind mir wiederum einige Einlaufsstücke zugekommen; das erste ist ein Gesuch des Asylvereines der Wiener Universität, überreicht durch den Herrn Abgeordneten Dr. Drexel, das zweite eine Eingabe des ersten Assistenzarztes der Landesirrenanstalt Valduna Dr. Paregger um Regelung seiner Bezüge, überreicht durch den Herrn Abgeordneten Jodok Fink Das dritte ist ein Memorandum einiger Gemeindevorsteher des Gerichtsbezirkes Feldkirch, überreicht durch den Herrn Abgeordneten Ulrich Ebenhoch, welches ich zu verlesen bitte. (Sekretär liest dasselbe.) Dieses Memorandum ist eigentlich als Resolution anzusehen und nachdem diese Resolution durch den Herrn Ab- geordneten Ebenhoch dem hohen Hause übermittelt worden ist, muß sie in formelle Behandlung gezogen werden, umsomehr, da sie mit der seitens des Landesausschuffes in Vorbereitung begriffenen Vorlage betreffend die Besteuerung der Automobile in gewissem Zusammenhänge steht. Ich möchte bezüglich der Zuweisung dieser Gegenstände die Anregung machen, das Ansuchen des Asylvereines dem Petitionsausschuffe, das Gesuch des ersten Assistenzarztes der Landesirrenanstalt Valduna Dr. Paregger dem Finanzausschüsse und die soeben verlesene Eingabe dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zuzuweisen. Das Wort wünscht der Herr Abgeordnete Thurnher. Ich erteile es ihm. Thurnher: Infolge eines vom Finanzausschüsse in der letztjährigen Session gestellten Antrages wurde beschlossen, daß der Landesausschuß wegen Einführung einer Automobilsteuer geeignete Erhebungen zu pflegen und in einer späteren Session Bericht zu erstatten habe. Da das jetzt dem Landtage vorliegende Memorandum die ganz gleiche Angelegenheit betrifft, so 2 3. Sitzung des Vorarlberger Landtages. glaube ich, daß es zweckmäßig wäre, diese Petition gleich dem Landesausschusse zuzuweisen und stelle den diesbezüglichen Antrag. Landeshauptmann: Der Herr Landeshanptmannstellvertreter stellt den Antrag, daß in einer späteren Tagung des Landtages, insbesondere im Zusammenhänge mit der bereits angekündigten Vorlage betreffend die Besteuerung der Automobile von Seite des Landesausschusses Bericht zu erstatten sei; wird hiezu eine Bemerkung gemacht? — Wenn dies nicht der Fall ist, wird dem Anträge Folge geleistet werden. Ich möchte noch bemerken, daß sich die Herren Abgeordneten Dr. Kinz, Dr. Konzett und Wegeler, letzterer wegen Abhaltung einer Sitzung des Gemeindeausschusses, entschuldigt haben, ebenso Herr Abgeordneter Dietrich, weil er dem Begräbnisse seines so rasch verstorbenen Nachbarvorstehers Wilhelm Marte beiwohnen muß; bitte, dies zur Kenntnis zu nehmen. Wir kommen nun zur Tagesordnung, auf derselben steht zuerst: die Regierungsvorlage betreffend den Entwurf eines Wasserrechtsgesetzes. Der Bericht ist bereits gedruckt in den Händen der Herren Abgeordneten; er ist aber so umfangreich und ganz neue Verhältnisse berührend, daß es schwer möglich wäre, in dieser kurzen Tagung schon, in der wir beisammen sind, diesen Gegenstand einer Erledigung zuzuführen; ich glaube deshalb, daß es am pasiendsten wäre, vorderhand den Gesetzentwurf dem Landesausschuffe zu übermitteln mit dem Auftrage, weitere Erhebungen zur Sache zu pflegen und dann die etwa umgearbeitete oder vielleicht unveränderte Regierungsvorlage in nächster Tagung im Jänner neuerlich vorzulegen. Ich will verraten, daß der Landesausschuß schon einige Schritte getan hat, um diesen Gesetzentwurf verschiedene» Jnteresientengruppen vorzulegen, beziehungsweise verschiedene Vertreter solcher Gruppen einzuladen zu einer Verhandlung zu einer gelegenen Zeit und an einem günstigen Orte. Selbstverständlich wird man dann diese Vorlage wiederum an das hohe Haus gelangen lassen, wo sie dann dem volkswirtschaftlichen Ausschuffe übermittelt werden kann; ich möchte den diesbezüglichen Antrag stellen, wenn das hohe Haus keine Einwendung erhebt; — es ist nicht der Fall; somit nehme ich an, daß das hohe Haus der Ueberweisung an den Landesausschuß zustimmt. IV. Session der 10. Periode 1911. Wir kommen nun zum nächsten Punkt der Tagesordnung, dem Gesetzentwürfe betreffend Aenderung des § 81 des Landesgesetzes vom 5. August 1908 über die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes. Es liegt ein Motivenbericht und ein Gesetzentwurf vom Landesausschuffe übermittelt vor und es dürfte sich empfehlen, diesen dem Schulausschusse, den wir gestern gewählt haben, zur Vorberatung zuzuweisen; wenn keine Einwendung erfolgt, so betrachte ich die Anregung als mit Ihrer Zustimmung versehen. Der dritte Punkt der Tagesordnung ist eine Eingabe des Gemeinderates Meusburger und Genossen in Altenstadt wegen Abänderung des § 8 der G. O. Dieses ist ebenfalls ein Gegenstand, der sich so rasch in wenigen Tagen nicht erledigen läßt, weil er entsprechende Vorstudien und gründliche Durchsicht der Gemeindeordnung erfordert. Ohne solche würde eine Abänderung nicht opportun erscheinen und ich möchte daher auch hier die Anregung machen, diesen Gegenstand zum Studium und zur Berichterstattung für eine spätere Session dem Landesausschuffe zu übermitteln ; — es erfolgt keine Einwendung gegen meine Anregung. Die beiden nächsten Punkte der Tagesordnung, die Landesausschußvorlage betreffend den Gesetzentwurf wegen Verlängerung der Einhebung der Weinauflage und die Eingabe des Sekundararztes Dr. Längle in Sachen der Vorrückung in die VII. Rangsklasse, empfehlen sich ihrem Charakter nach einer Zuweisung an den Finanzausschuß; ich möchte in diesem Sinne eine Anregung machen. — Weil keine Einwendung erfolgt, ist ihr die Zustimmung gegeben. Der sechste Punkt der Tagesordnung ist ein Gesuch des Dieners Huber bei der Lebensmitteluntersuchungsanstalt um Erhöhung seiner Bezüge. Wünscht jemand hiezu das Wort? — Der Herr Abgeordnete Loser; ich erteile ihm dasselbe. Loser: Ich möchte den Antrag stellen, daß dieses Gesuch direkt an den Landesausschuß gewiesen wird. Es handelt sich hier um das Gesuch des nicht definitiven Dieners Huber bei der Lebensmitteluntersuchungs anstalt und stelle deshalb den Antrag, dasselbe dem Landesausschuffe zur Erledigung abzutreten. 3. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Landeshauptmann: Herr Abgeordneter Loser stellt den Antrag, dieses Gesuch möchte dem Landesausschusse abgetreten werden; wünscht jemand hiezu das Wort? — Wenn nicht, so kann in diesem Sinne vorgegangen werden. Wir kommen nun zum siebten Punkt der Tagesordnung, zur Wahl eines Stellvertreters in die Erwerbsteuer-Landeskommission an Stelle des Herrn Gemeindevorstehers Gottlieb Bechter in Hittisau. Ich habe dem hohen Hause schon in der letzten Sitzung die Gründe angegeben, warum diese Ersatzwahl notwendig ist. Bei der Wahl in die Erwerbssteuer-Kommission hat nach den Bestimmungen des Gesetzes das hohe Haus zu wählen und nicht die einzelnen Kurien. Ich ersuche nun diese Ersatzwahl vorzunehmen. Das Skrutinium werden wir nach Schluß der Sitzung durch die Kanzlei vornehmen lasten, damit die Herren Abgeordneten sich nicht weiter bemühen müssen. • Ich werde das Resultat in der nächsten Sitzung bekannt geben. (Wahlakt.) Wir kommen nun zum achten Gegenstände unserer heutigen Tagesordnung, nämlich zum Berich'te des Landesausschusses über den Gesetzentwurf betreffend die Abänderung der §§ 6, 33 und 40 des Jagdgesetzes. Ich habe schon das letzte Mal angekündigt, daß dieser Gegenstand direkt verhandelt wird. Referent in dieser Angelegenheit ist Herr Abgeordneter Jodok Fink; ich erteile ihm das Wort. Jodok Fink: Hohes Haus! Der Landtag hat in der Sitzung vom 7. Oktober 1910 diese Angelegenheit bereits in Verhandlung gezogen und dort einen Gesetzentwurf zum Beschluffe erhoben. Der Landtag hat damals nur zwei Änderungen im Jagdgesetze vorgenommen, die sich im Laufe der Anwendung des Jagdgesetzes als notwendig ei wiesen haben. Die eine Änderung betrifft den § 6 nach der Richtung, daß die Eigenjagd nicht nur auf dem, dem Gemeindevermögen gehörigen Grundstücke einer Gemeinde zusteht, sondern daß das Jagdgesetz auch auf die zum gesamten Vermögen der Gemeinde gehörigen Grundbesitze anzuwenden sei, also auch für das sogenannte Gemeindegut. Die zweite Änderung glaubte der hohe Landtag deshalb vornehmen zu sollen, weil es bei der Durchführung des Jagdgesetzes in einem Falle vorgekommen ist, daß nach Ablauf der Jagdpachtperiode die Neu- IV. Session der 10. Periode 1911. 3 verpachtung nicht erfolgt war, und deshalb der bisherige Jagdpächter bis zur Wiederverpachtung das Jagdrecht ausübte. Da wurden ihm von Seite der Behörde Schwierigkeiten in der Richtung gemacht, daß man ihn als Wilddieb hatte bchandeln wollen. Run hat der Landtag in Aussicht genommen, daß für diese Zwischenzeit von der abgelanfenen bis zurneuen Verpachtung in der Richtung Vorsorge getroffen wird, daß während dieser Zwischenzeit im Sinne des § 41 des Jagdgesetzes das Jagdrecht durch Sachverständige auszuüben sei. Die Regierung hat nun zu den vom Landtage vorgebrachten Änderungen erklärt, daß sie mit der Sache einverstanden sei und auch textlich gegen die Änderung des § 6 keine Einwendung zu erheben habe Dagegen hat die Regierung die Änderungsvorschläge im zweiten Belange als nicht genügend klar bezeichnet und hat es nicht für praktisch gehalten, daß ein neuer § 32 a eingeschaltet wnd, sondern den Vorschlag gemacht, daß dem Wunsche des Landtages durch eine andere Textierung entsprochen werde, nämlich durch Aufnahme einer diesbezüglichen Bestimmung als letzter Absatz des § 33 und durch eventuelle Bezugnahme hierauf im § 40. Die nun vorliegende Landesausschußvoilage trägt dem Rechnung und es ist die Formulierung eine solche, wie sie die Regierung vorgeschlagen hat mit Ausnahme einer textlichen Änderung, die ich dann bei § 40 und beim Titel des Gesetzes, wenn wir zur Verhandlung desselben kommen, in Anregung bringen werde. Ich möchte noch bemerken, weil die Gesetze so genau sein müssen und die Regierung bei neuen Sachen immer so ängstlich ist und nicht gestattet, wenn der Landesausschuß keine Ermächtigung hat, Änderungen mit der Regierung zu vereinbaren, — wenn es auch nur Druckfehler sind, die im Texte vorkommen, — so möchte ich noch eine» weiteren Antrag stellen, und das ist der 2. vom Laudesausschuste gestellte Antrag, daß, wenn es sich nicht um grundsätzliche Änderungen des Gesetzes handelt oder nicht ein neuer Sinn durch die Bestimmung geschaffen wird, daß dann der Landesausschuß beschlußweise mit der Regierung Textesänderungen vornehmen dürfe. Ich stelle daher im Namen des Landesausschustes folgende Anträge. 1 „Dem beiliegenden Gesetzentwürfe, womit die §§ 6, 33 nnd 40 des Jagdgesetzes abgeändert werden, wird die Zustimmung erteilt 2 . Der Landesausschuß wird ermächtigt, aus eigener Initiative oder über 4 3. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Verlangen der Regierung einzelne etwa notwendig erscheinende Textesänderungen des Gesetzentwurfes vor Erwirkung ver Allerhöchsten kaiserlichen Sanktion beschlußweise mit der Regierung zu vereinbaren und v o r z u u e h m e n, tit f of et» e roeber grundsätzliche Bestimmnngeu des Gesetzentwurfes tangiert noch auch derartige neue Bestimmungen geschaffen werden. Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme der Anträge. Landeshauptmann: Ich eröffne zunächst über den vorliegenden Gesetzentwurf die Generaldebatte. — Wenn sich niemand bei derselben meldet, können wir in die Spezialdebatte übergehen. Ich ersuche den Herrn Referenten, zunächst den Artikel I auzurufen. Jodok Fink: lage 9 A) — (Liest Artikel I aus Bei- Landeshauptmann: Da sich niemand meldet, betrachte ich denselben als angenommen. Ich möchte die Anregung machen, daß in den §§ 6, 33 und 40 nur die betreffenden Absätze, die eine Aenderung erfuhren, zur Verlesung kommen und die übrigen Absätze lediglich ohne Verlesung zur Abstimmung gelangen sollen. Jodok Fink: Herr Landeshauptmann hat die Anregung gemacht und ich werde ihm auch Folge leisten, daß nicht die ganzen Paragraphen verlesen werden, sondern nur die geänderten Absätze. Ich verleie daher in § 6 nur den ersten Absatz; er lautet: (Liest den ersten Absatz des § 6 aus Beilage 9 A). Laudeshauptmanu: Wünscht jemand zu § 6 das Wort? — Wenn das nicht der Fall ist, betrachte ich denselben als angenommen. Jodok Fink: In § 33 sind die Absätze 1 — 6 unverändert geblieben und mir der letztere ist neu; ich verlese daher nur diese». (Liest den 7. Absatz des § 33 aus Beilage 9 A.) Landeshauptmann: Wünscht jemand zu § 33 das Wort? — IV. Session der 10. Periode 1911. Es meldet sich niemand. Artikel für angenommen- Daher erkläre ich den Jodok Fink: Im § 40 werde ich analog den anderen Paragraphen nur den Eingang und die Zahl 1 verlesen, weil nur hier eine Richtigstellung zu machen war; er lautet: (Liest Eingang und Zahl 1 aus obiger Beilage). Ich möchte dazu noch beantragen, daß in den hier vorliegenden gedruckten Berichten die Worte „oder nicht rechtzeitig (§ 32 a)" entfallen sollen. Es sind nämlich diese Worte aus der alten Vorlage hereingekommen, obwohl sie zu entfallen haben. Die übrigen Artikel sind unverändert. Landeshauptmann: Die Herren haben die Aenderungen gehört, die der Bericht selbst enthält, und was der Herr Referent noch nachträglich ergänzte, nämlich die Streichung der vier Worte „oder nicht rechtzeitig (§ 32 a)". Wünscht jemand zu diesem Paragraphen das Wort? — Es meldet sich niemand, dann betrachte ich den § 40 als angenommen. Nachdem somit Artikel I in der Gesamtheit durchberaten ist, erkläre ich auch diesen für angenommen Jodok Fink: lage 9 A.) — (Liest Artikel II aus Bei- Landeshauptmann: Artikel II ist angenommen. Jodok Fink: (Liest Titel und Eingang des Gesctzenlwurfes.) Ich möchte hier noch beantragen, daß im Titel nach L. G. Bl. Nr. 15, analog dem Artikel I, noch eingesetzt werde „ex 1907". Landeshauptmann: Wünscht jemand zum Titel und Eingang eilte Bemerkung zu machen? — Es ist nicht der Fall. Ich betrachte ihn mit den vom Herrn Referenten vorgeschlagenen Aenderungen: „ex 1907" für angenommen. Somit ist die zweite Lesung des Gesetzentwurfes beendet. Jodok Fink: Ich möchte die sofortige Vornahme der dritten Lesung beantragen. Landeshauptmann: Der Herr Berichterstatter beantragt die dritte Lesung. — Keine Einwendung betrachte ich als Zustimmung nnd ersuche jene Herren, 3. Sitzung des Vorarlberger Landtages. die dem Gesetzentwürfe, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Angenommen. Damit ist dieser Gegenstand erledigt. Es wäre nur noch abzustimmen über den Antrag 2, welchen der Herr Referent nachträglich gestellt hat, dessen Inhalt derselbe ist wie bei andern Gesetzentwürfen. Wünscht jemand zu Antrag 2 das Wort? — Wenn niemand sich meldet, nehme ich au, daß das hohe Haus diesem zweiten Anträge zustimmt. Er ist angenommen. Nun kommen wir zum neunten Gegenstand der Tagesordnung, dem Berichte des Landesausschusses überdenVoranschlag desNormalschulfonds pro 1912; ich ersuche den Referenten des Landesausschusses, Herrn Landeshauptmannstellvertreter, hiezu das Wort zu nehmen. Thurnher: Ich glaube über diesen Gegenstand nur wenige Worte verlieren zu sollen, da die Herren Abgeordneten den betreffenden Bericht des Landesausschusses seit gestern gedruckt vor sich habe». Gegenüber dem Vorjahre sind keine eigentlichen Veränderungen beim Voranschläge des Normalschulfonds für das künftige Jahr eingetreten. So sind die Ausgaben beiläufig in der alten Höhe geblieben und ebenso hat sich auch hinsichtlich der Bedeckurig nichts geändert. Der Voranschlag weist einen Überschuß des Normalschulfonds von K 3625'61 auf, welcher im Sinne der bestehenden Gesetzesbestimmungen dem Landesfonds zur teilweisen Bestreitung der Schulauslagen zugewiesen werden wird. Ich stelle namens des Landesausschusses den Antrag, das hohe Haus wolle beschließen: (liest Antrag aus Beilage 15). Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme des Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag des hohen Hauses die Debatte. — Wenn niemand sich meldet, schreiten wir zur Abstimmung und ich ersuche jene Herrn, welche dem Anträge des Landesausschusses, wie er eben verlesen wurde, die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Somit ist auch dieser Gegenstand erledigt- Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Landesausschusses über den Gesetzent- IV. Session dec 10. Periode 1911. 5 wurfbetreffenddieVerwendungunddieErhaltung des Tier sen chenfond s für Einhufer. Ich bin leider nicht in der Lage, diesen Gegenstand jetzt in Verhandlung zu ziehen, weil die gedruckten Berichte erst vor einer Stunde in die Hände der Herren Abgeordneten gelangt sind und es sich doch um ein wichtiges Gesetz handelt. Ich werde ihn deshalb von der heutigen Tagesordnung absetzen und auf die nächste verlegen, damit die Herren Abgeordneten Gelegenheit haben, einen Einblick in den vorliegenden Gesetzentwurf zu nehmen. Wir kommen somit zum letzten Punkt der Tagesordnung, zum Berichte des Landesausschusse s über die Maßnahmen gegen die Teuerung Der diesbezügliche Bericht ist den Herren Abgeordneten bereits zugestellt unv ich möchte nun das hohe Haus fragen, ob sie ihn in direkter Verhandlung oder vorerst nur in formeller Beziehung in Verhandlung gezogen sehen wünschen. Der Herr Abgeordnete Jodok Fink wünscht das Wort. Ich erteile ihm dasselbe. Jodok Fink: Nachdem wir schon einen Teuerungsausschuß gewählt haben, halte ich es für zweckmäßig, diesen Bericht zunächst dem Teuerungsausschusse zuzuwenden. Es steht dann dem Teuerungsausschusse frei, einen mündlichen Bericht der Sache vor das hohe Haus zu bringen, und damit gleichsam als zweite Lesung in Verhandlung zu bringen. Ich stelle daher den Antrag, diesen Gegenstand dem Teuerungsausschusse zur Berichterstattung zu überweisen. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Jodok Fink stellt den Antrag, diesen Gegenstand dem Teuerungsausschusse zuzuweisen. — Es wird im hohen Hause hiegegen keine Einwendung erhoben und ich betrachte daher den Antrag mit ihrer Zustimmung versehen. Wir sind am Schluffe der heutigen Tagesordnung angelangt und ich habe dem hohen Hause noch mitzuteilen, daß der Teuerungsausschuß morgen, also Mittwoch, 2 Uhr nachmittags zu einer Sitzung zusammentreten wird. Ferner wird ebenfalls morgen der Schulausschuß um 11 Uhr vormittags eine Sitzung abhalten, was ich bitte, die einzelnen Mitglieder der Ausschüsse zur Kenntnis nehmen zu wollen. Die nächste Haussitzung beraume ich auf Freitag, den 29. September, '/-4 Uhr nachmittags, an mit folgender Tagesordnung: 6 3. Sitzung des Vorarlberger Landtages. 1. Landesausschußvorlage betreffend den Gesetzentivurf betreffend die Tragung der Kosten bei Tierseuchenwachen. 2. Voranschlag und Jahresrechnung der Landesirrenanstalt Valduna. 3. Ansuchen des Vereines gegen den Mißbrauch geistiger Getränke um eine Subvention. 4. Eingabe des Landesausschuß-Sekretär nm Versetzung in die VIII. Rangsklaffe. 5. Eingabe des Konkurrenz-Ausschusses der Langenegger Straße um Erwirkung von Staats- und Landesbeiträgen für den teilweisen Neubau der Straße Miiselbach—Bayrische Grenze. IV. Session der 10. Periode 1911. 6. Mündlicher Bericht des Landesausschuffes in Sachen der Subventionierung des Unternehmens der Schiffbarmachung des Rheins vom Bodensee bis Basel 7 Bericht des Landesausschusses betreffend die Verwendung und Erhaltung des Tiersenchenfonds für Einhufer. 8. Gesuch des Sticker- und Fergger-Genossenschaftsverbandes um eine Subvention für das Jahr 1911. Die heutige Sitzung ist geschloffen. (Schluß der nachmittags.) Druck von I. N. Teutsch in Bregenz. Sitzung um 4 Uhr 56 Minuten