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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:59
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp10,lts1912,lt1912,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 14. Sitzung am 8. Februar 1912 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 25 Abgeordnete. - Abwesend der Herr Abgeordnete Wendelin Nachbauer. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Rudolf Graf von Thun - Hohenstein. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 34 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Sekretär liest.) Hat einer der Herren eine Bemerkung zur Fassung des soeben verlesenen Protokolles zu machen? Wenn dies nicht der Fall ist, so betrachte ich dasselbe als genehmigt. Es sind mir noch Einlaufstücke zugekommen, nämlich ein Gesuch der Gemeindevorstehung Innerbraz um Verbauung des Mühletobels, überreicht durch den Herrn Abgeordneten Dietrich. Die Gemeinde schließt sich der Petition der Stadtgemeinde Bludenz an, welche bereits vor einigen Tagen eine Eingabe bezüglich der Verbauung des Grenztobels zwischen diesen beiden Gemeinden übermittelt hat. Ich glaube, es könnte diese Angelegenheit aus kürzestem Wege dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zugewiesen werden. Von Seite dxr k. k. Statthalterei ist in Angelegenheit der Notstandsbauten abermals eine Zuschrift eingelaufen und der diesbezügliche Gesetztentwurf betreffs der Uferschutzbauten an der Bregenzerache in der Gemeinde Reuthe liegt spruchreif vor, so daß ich denselben aus kurzem Wege ebenfalls dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zur Vorberatung zuweisen möchte. Der Herr Abgeordnete Ignaz Rüsch hat sich für die heutige Sitzung entschuldigt, weil er vorgestern telegraphisch wegen Familienangelegenheiten zur raschen Abreise nach Bozen genötigt wurde. (Er ist im Laufe der Sitzung erschienen). Wir kommen nun zur Tagesordnung. Auf derselben steht als erster Punkt: die Eingabe der Stadt gemeinde Feldkirch in Angelegenheit eines sogenannten Schwemmkanalisationsgesetzes. 2 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. Dieser Gegenstand ist ebenfalls volkswirtschaftlicher Natur und dürfte daher am einfachsten auch diesem Ausschusse zugewiesen werden. Es erfolgt keine Einwendung. Wir kommen zum zweiten Gegenstands der Tagesordnung, zum Berichte des Finanzausschusses über den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses und über die 15 landschaftlichen Fonds. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Ebenhoch. Ich ersuche denselben, den Referententisch zu betreten und den Bericht zur Verlesung zu bringen. Bevor ich jedoch die Verlesung einleite, möchte ich noch bemerken, daß wie alle Jahre zunächst Gelegenheit geboten ist zu einer sogenannten Generaldebatte, wenn ich so sagen darf, über den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses und alle die verschiedenen Rechnungsabschlüsse der landschaftlichen Fonds. Wenn die Generaldebatte abgeführt ist, wird der Herr Berichterstatter so freundlich sein, den Bericht immer abteilungsweise zu verlesen, um dadurch Gelegenheit zu geben, weitere Anträge und Anregungen zu machen. Selbstverständlich werden auch ich als Vorsitzender und die übrigen Mitglieder des Landesausschusses sehr gerne bereit sein, auf alle Anfragen, Anträge und Anregungen die nötigen Auskünfte zu geben, und insbesondere möchte ich den Appell an alle Herren Abgeordneten richten, ihre Wünsche und Beschwerden hier bei dieser Gelegenheit, welche gewissermaßen die eigentliche Budgetdebatte des Landtages darstellt, zum Ausdrucke zu bringen, und wir werden gewiß bestrebt sein, alle Aufklärungen dahin zu geben, daß die Ausgaben nur in Gemäßheit der Beschlüsse des hohen Hauses gemacht und daß stets alle unnotwendigen Ausgaben vermieden wurden, wie es immer der Fall war. Ich richte diesen Appell nochmals an die Herren Abgeordneten; es ist heute Gelegenheit, Fragen und Anträge, Bemerkungen und Beschwerden zu den Punkten, die das Interesse der Herren Abgeordneten wecken, zur Sprache zu bringen. Wünscht jemand zunächst in der Generaldebatte das Wort? Wenn sich niemand meldet, gehen wir zum Berichte selber über und ich ersuche den Herrn Berichterstatter, zunächst den Punkt I A zur Verlesung zu bringen. Ebenhoch: Hohes Haus! (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 45 I A.) Landeshauptmann: Ich möchte zunächst, bevor ich die Herren frage, ob jemand zu diesem Teile des Berichtes das Wort wünscht, diesen ergänzend, folgendes mitteilen: Der Gesetzentwurf, welcher hier aufgeführt ist, nämlich betreffs der Einzahlung der Gemeindezuschläge und Einhebung von Verzugszinsen für rückständige Gemeindesteuern, ist mittlerweile, wie den Herren bekannt ist, zurückgekommen und hat die Allerhöchste Sanktion nicht erhalten, weil einige Änderungen daran vorgenommen werden müssen, womit sich das hohe Haus ja noch beschäftigen wird. Der Gegenstand ist bereits dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zugewiesen worden. Der Gesetzentwurf betreffs einiger forst- und wasserpolizeilicher Maßnahmen hat die Allerhöchste Sanktion zwar auch noch nicht erhalten, aber es ist alle Aussicht vorhanden, daß er in Bälde der Sanktion unterbreitet werden kann. Die k. k. Regierung hat nämlich diesen, vom Landtage beschlossenen Gesetzentwurf nochmals zurückgesandt zur Vornahme einiger ganz kleiner, nicht einmal textlicher, sondern meist nur stilistischer Korrekturen und Druckfehler. Der Landesausschuß hat zufolge Landtagsbeschlusses die Ermächtigung erhalten, solche Änderungen vorzunehmen und hat dann den betreffenden Gesetzentwurf mit den gewünschten Änderungen versehen, der k. k. Regierung rückübermittelt, so daß alle Aussicht vorhanden ist, daß dasselbe recht bald in Kraft treten kann. Ich habe schon das letztemal bemerkt, und ich wiederhole es noch einmal, wenn der Gesetzentwurf die Allerhöchste Sanktion erhalten hat, so haben wir unstreitig das fortschrittlichste und beste Landes-Forstgesetz von Österreich. Was den Gesetzentwurf betreffend die Erhaltung des Waldaufsichtsdienstes anbelangt, so ist derselbe zur nochmaligen Durchberatung dem hohen Hause übermittelt worden, weil noch einige Änderungen vorzunehmen sind. Was endlich den Bericht des Finanzausschusses betreffend die Abänderung einiger §§ des Jagdgesetzes anbelangt, so wurde der Gesetzentwurf in der gegenwärtigen Session und zwar im ersten Teile derselben, 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. 3 irrt Oktober beschlossen; die Sanktion ist aber bis jetzt noch nicht erfolgt. Wünscht jemand Zu diesem Punkte I A das Wort? - Wenn das nicht der Fall ist, so bitte ich weiter zu fahren in der Verlesung. Ebenhoch: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 45, I B.) Landeshauptmann: Bitte, vielleicht die detaillierten Punkte 1 bis 4 in Beilage 12 anzurufen und nur die betreffenden gesperrt gedruckten Worte zu lesen, damit die Herren Gelegenheit haben, die Schlagworte aus dem Berichte zu hören. Ebenhoch: (Liest den Sperrdruck aus Beilage 12, I B, 1 bis 4.) Landeshauptmann: Wünscht jemand zu diesen Punkten das Wort? - Es ist dies nicht der Fall. Wir haben also sowohl in Punkt A - ich habe es früher übersehen - als auch in Punkt B einen Antrag des Finanzausschusses. Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage des Finanzausschusses zu Punkt A und zu Punkt B ihre Zustimmung erteilen wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Wir kommen nun zu Punkt C. Ebenhoch: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 45, I, C). Landeshauptmann. Dieser Gegenstand ist einer der wichtigsten und gibt immer Gelegenheit zu regerem Gedankenaustausch und zu weiteren Anfragen und Anregungen und ich möchte den Herrn Berichterstatter ersuchen, die Punkte 1 bis 24 aus der detaillierten Beilage 12 in derselben Weise wie bei B anzurufen und die gesperrt gedruckten Stellen vorzulesen und dann immer eine kleine Pause eintreten zu lassen, wobei sich dann die Herren Abgeordneten bei den betreffenden Punkten zum Worte melden können. Ebenhoch: (Liest die gesperrt gedruckten Stellen aus Beilage 12, I C, 1 bis 3.) Landeshauptmann: Punkt 4 brauchen wir nur als Ganzes anzurufen, es sind lediglich Auszahlungen von bewilligten Beiträgen. Bitte Punkt 5. Ebenhoch: (Lieft den Sperrdruck der Punkte 5 bis 11 aus Beilage 12, I C.) Landeshauptmann: Herr Abgeordneter Dietrich hat das Wort. Dietrich: Hohes Haus! Zu Punkt 11 des Rechenschaftsberichtes des Landesausschusses erlaube ich mir eine Anfrage zu stellen. Die Gemeindevorstehungen von Lech und Dalaas haben mich ersucht, gelegentlich anzufragen, wer eigentlich verpflichtet sei, bei geimpften, dem Rauschbrande verfallenen Rindern die Kommissionskosten und wer verpflichtet sei, die Verscharrungskosten von sämtlichen gefallenen Tieren zu zahlen. Früher gab es keine Kommissionskosten und die Verscharrungskosten zahlte der Viehversicherungsverein und für jene, die nicht versichert waren, der Eigentümer. Nun aber haben die Gemeinden seit zirka 2 Jahren nichts erhalten von diesen Kosten. Die genannten Gemeinden Lech und Dalaas, besonders Lech, besitzen große Alpgebiete. Es sind daher durch die Gemeindevorstehungen große Beträge gezahlt worden, wofür sie bisher, wie gesagt, noch nichts erhalten haben. Ich bitte um Aufklärung. Landeshauptmann: Ich glaube auch Herr Dekan Mayer hat sich zum Wort gemeldet. Ich werde zunächst sämtliche Herren sprechen lassen und dann dem Herrn Referenten des Landesausschusses in dieser Angelegenheit das Wort erteilen. Herr Abgeordneter Dekan Mayer hat das Wort. Mayer: Zu Punkt 11 und 12, in welchen ein kurzer Rechenschaftsbericht erstattet wird über die Beschlüsse, die am 10. und 12. Oktober 1911 gefaßt wurden bezüglich der Schutzimpfung gegen Rauschbrand der Rinder und bezüglich der Errichtung und Förderung von Rindviehversicherungsvereinen möchte ich eine Anfrage stellen. Es wäre nämlich interessant zu wissen, 4 14. Sitzung des Vorarlberg< Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. nach welchen Grundsätzen und in welchem Ausmaße den Viehversicherungsvereinen Beiträge zugewendet werden; welche Vorteile Rindviehversicherungsvereine genießen, wenn sie die Schutzimpfung fördern, beziehungsweise vornehmen. Im Berichte heißt es weiter, daß an die Bezirkshauptmannschaften ein Erlaß hinausgegangen sei, nach welchem sie über die Erfolge der Schutzimpfungen sich äußern sollten. Diesbezüglich ist im letzten Sommer viel gesprochen worden und es wäre daher auch interessant zu erfahren, welche Erfolge diese Rauschbrandschutzimpfungen gehabt haben. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand zu diesem Punkte eine Anfrage zu stellen? - Wenn dies nicht der Fall ist, so ersuche ich den Referenten des Landesausschusses in dieser Angelegenheit, den Herrn Abgeordneten Jodok Fink, das Wort zu nehmen. Jodok Fink: Der Herr Abgeordnete Dietrich hat gefragt, wer bei einem Rauschbrandfalle die Kommissionskosten und wer die Verscharrungskosten zu zahlen habe. Nach dem neuen Tierseuchengesetze hat die Kommissionskosten der Staat zu tragen; was die Verscharrungskosten betrifft, so hat diese nach dem neuen Tierseuchengesetze die Gemeinde zu tragen und zwar die Gemeinde des Aufenthaltsortes, die Gemeinde, wo der Seuchenfall vorgekommen ist. Was die Frage des Herrn Abgeordneten Dekan Mayer anbelangt bezüglich der Rauschbrandschutzimpfung, beziehungsweise, ob die Viehversicherungsvereine da Unterstützungen bekommen würden, so will ich folgendes bemerken. Der Landtag hat, wie den Herren bekannt ist, beschlossen, daß von diesem sogenannten Kompensationsfonds von K 6, 000.000, beziehungsweise K 5, 000.000, wovon es für Vorarlberg K 32.000 trifft, ungefähr die Hälfte zur Förderung der Viehversicherungsvereine verwendet werde, und hat dann weiter beschlossen, daß jene Viehversicherungsvereine Unterstützungen erhalten sollten, die ihren Verein nach bestimmten Grundsätzen eingerichtet haben, von denen als einer der wichtigsten der bezeichnet wurde, daß nämlich bei Schadenfällen nicht der ganze und volle Verkehrswert vergütet wird, sei es, daß nach dem Verkehrs werte eingeschätzt, nach den Statuten aber von der Summe nur 85 oder 80 % vergütet wird, oder daß bei der Einschätzung 15 bis 20% unter dem Verkehrswerte eingeschätzt wird. Wir meinten, dies sei das Wichtigste, daß wir die Viehversicherung auf gesunde Grundlage bringen nach der Richtung, daß in der Regel der Versicherte bei Schadenfällen nicht ein Interesse hat, daß das Vieh zugrunde gegangen ist. Auch wäre auf jene Vereine besonders Rücksicht zu nehmen, welche die Impfung gegen Rauschbrand in irgend einer Weise fördern. Nun hat der Landesausschuß der Regierung, dem k. k. Ackerbauministerium, diesen Grundsatz mitgeteilt und zwar schon vor ziemlich langer Zeit und dieses hat sich dazu nicht geäußert. Wir haben dort auch mitgeteilt, daß der Landssausschuß seinerzeit detaillierte Vorschläge bringen werde. Der Landesausschuß hat Fragebögen angelegt und an die Viehversicherungsvereine hinausgegeben und damit die nötigen Daten gesammelt und jetzt, nachdem die Regierung sich weder zustimmend noch ablehnend ausgesprochen hat, gehen die Details an das k. k. Ackerbauministerium. Nach Ansicht des Landesausschusses würden jene Viehversicherungsvereine, die den vollen Verkehrswert vergüten, keine Entschädigung bekommen; dagegen jene, die bei der Einschätzung oder durch die Statuten Vorsorge getroffen haben, daß nicht der volle Verkehrswert vergütet wird, werden dann eine Entschädigung bekommen, wenn sie im betreffenden Jahre eine verhältnismäßig hohe Zahl von Schadenfällen gehabt haben. Es wird sich also darum handeln, daß jene Viehversicherungsvereine eine Entschädigung bekommen würden, deren Prämien, sei es im vorhinein oder seien es Nachschußprämien mehr als 11/2 % betragen würden. Man weiß z. B., daß in Bayern, wo es fast allgemein Versicherungen gibt, oder in der Schweiz, wo in einzelnen Kantonen die Viehversicherung obligat ist, daß es dort Prämien von 13% oder 15% braucht. Bei Viehversicherungen also würden wir jene Versicherungsvereine unterstützen aus jenem Gelde, die im betreffenden Jahre einen höheren 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages IV. Session der 10. Periode 1911/12 5 Prämiensatz haben als 1 1/2% oder 2%. Diese Entscheidung hat der Landesausschuß noch nicht getroffen, ob bei 1 1/2% oder bei 2% die Entschädigung beginnen würde. Dann hat der Herr Dekan auch wegen der Förderung der Impfung gefragt; es würden von diesen K 16.000, die Vorarlberg für diesen Zweck zur Verfügung hat, K 2.000 ausgeschaltet und diese dann zur Förderung der Rauschbrandschutzimpfung verwendet in der Weise, daß die betreffenden Viehversicherungsvereine, ob sie nun mehr als IV2, beziehungsweise 2% Prämien haben oder weniger, dann unterstützt werden, wenn sie dir Impfung gefördert haben; dann also würden ihnen gewisse Impfkosten vergütet werden und zwar jene kosten, welche die Versicherungen als Verein aufgewendet haben oder wo man in anderer Weise durch kleinere Prämien die Impfung gefördert hat, würden entsprechende Beiträge für die Impfung in Aussicht gestellt; da würde man 2000 K verteilen, um allen Viehversicherungsvereinen, die die Impfung irgendwie gefördert haben, eine Unterstützung zukommen zu lassen. Was die letzte Frage des Herrn Abgeordneten Dekan Mayer betrifft, welche Erfolge die Rauschbrand-Schutzimpfung gehabt habe, so werden sie ja verschieden gewesen sein. Aber eines ist zu konstatieren, daß wir im letzten Jahre im ganzen Lande nicht besonders günstigen Erfolg gehabt haben. Da habe ich von Fachmännern folgendes gehört: man hat schon in früheren Jahren mit Vorliebe in Vorarlberg, soviel man hören kann, Impfstoff von der Kitt'schen Anstalt in München bezogen und man hat eigentlich in Fachkreisen geglaubt und die Landwirts waren damit einverstanden, daß dieser Impfstoff der geeignetste sei. Man hat in früheren Jahren auch LyonerImpfstoff bezogen, welcher auch ein gutes Lob fand. Leider muß ich sagen, daß wir in Österreich noch nicht einen einwandfreien Impfstoff haben und daher uns nach Deutschland und Frankreich wenden müssen. Wir haben sogar Anhaltspunkte, um sagen zu müssen, daß selbst Ungarn (Budapest) uns hier voraus ist. Nun hat man mit dem Kitt'schen Impfstoffe besonders im Bregenzerwalde die einmalige Schulterimpfung durchgeführt und dieser Impfstoff ist in fester Form geliefert worden. Im letzten Jahre hat Kitt nach einer großen Bestellung, durch die k. k. Statthalterei eine verhältnismäßig kleine Portion festen Impfstoffes gesendet, dagegen eine große Menge flüssigen Impfstoffes. Nun sind Fachmänner der Meinung, daß dieser flüssige Impfstoff bei der Impfung selbst leicht zu behandeln sei, daß aber die Wirkung der Immunisierung nach Erfolg und Resultat nicht so weitgehend sei wie früher beim festen Impfstoffe. Und eine Stimme habe ich in Fachkreisen gehört, man könne deshalb nicht unbedingt dem Impfstoffe selbst die Schuld geben, sondern es wäre auch möglich, daß man eine zu geringe Dosis verwendet habe. Kitt hat gesagt, man solle die Dosis von 2-5 % verwenden und ich habe gehört, daß von der Regierung Vorsicht anempfohlen worden sei, daß man nicht über 3 0/0 hinausgehen solle. Man blieb auf der untersten Stufe und hat vorsichtig gehandelt und es wäre daher möglich, daß der Grund der geringen Immunisierung in einer zu kleinen Portion flüssigen Impfstoffes gelegen ist. Dieses ist es vorläufig, was ich über d:e Impfung zu sagen habe. Ich muß aber auch sagen, daß wir immer noch in einem Stadium des Versuches uns befinden, daß wir aber trotzdem dafür eintreten müssen, weil immerhin, auch heute noch nicht das Gegenteil konstatiert werden kann trotz der wenigen günstigen Fälle, weil man immer weniger Schadenfälle hat, wenn man impft, als wenn man nicht impft. Da die Viehassekuranzen im eigenen Interesse die Impfung zu fördern suchen und weil man von Landes- und Staateswegen für die Impfung ist, so glaube ich, daß es zweckmäßig ist, einen Beitrag für die Viehversicherungsvereine zu leisten, nämlich für diejenigen, welche die Impfung fördern. Ich glaube nun, alle Fragen beantwortet zu haben; sollte ich irgend etwas vergessen haben, dann bitte ich, mich darauf aufmerksam zu machen. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand das Wort? Wenn dies nicht der Fall ist, dann möchte ich noch zurückgreifend auf Punkt 4 eine 6 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10 Periode 1911/12. Bemerkung machen. In diesem Punkte 4 nämlich sind die Bezahlungen enthalten, die den einzelnen Vereinen und Körperschaften an Subventionen bewilligt worden sind. Unter Punkt 4 o befindet sich eine Bewilligung von K 1.200'an den Verband landwirtschaftlicher Genossenschaften für die Jahre 1908, 1909 und 1910. Nun hat dieser Verband an uns7r Revisionsamt ein Schreiben gesandt, worin er bestätigt, daß der Betrag bewilligt worden sei, sich aber darüber beschwert, daß er bis jetzt von allen diesen K 1.200 - noch nichts bekommen Habs, obwohl für die Jahre 1908, 1909 und 1910 ein solcher Betrag bewilligi worden sei, und bemerkt dann weiter, daß er diese Subvention sehr notwendig brauchen könne und sehr dankbar wäre, wenn ihm der Landtag wieder eine Subvention zuwenden würde. Nun möchte ich zur Ehrenrettung unseres Kassiers, Sekretärs und Fondsverwalters hier öffentlich, nachdem dies in Abgeordnetenkreisen schon teilweise bekannt ist, folgendes konstatieren: Die Bewilligung des Betrages von K 1.200" wurde dem Allgemeinen Verbands landwirtschaftlich.r Genossenschaften in Wien schon unter dem 16. November 1910 bekanntgegeben mit dem Ersuchen, er möchte eine gestempelte Quittung ober einen Posterlagschein einsenden, damit der Betrag übermittelt werden könnte. Der Verband hat aber erst unter dem 7. April 1911, also beinahe ein Jahr später, den betreffenden Posterlagschein gesendet. Noch an demselben Tage wurde der Betrag von K 1.200'-- ausbezahlt, also am 7. April 1911, und am 28. Jänner 1912 beschwerten sich die Herren, daß sie noch kein Geld bekommen hätten. (Zwischenruf: Hört! Hört!) Es muß das eine eigentümliche Vereinsverwallung sein. Dann habe ich noch weiter zu bemerken, daß es im Rechenschaftsberichte heißt, daß die fällige Rate nach dem Punkte v noch nicht behoben wurde. Die laut 24. September 1910 im Jahrs 1911 fällige Rate per K 14.231 33 zu den Mehrkosten der Flexenstraße ist mittlerweile schon längst ausbezahlt worden. Es wurde eben der Rechenschaftsbericht zu einer Zeit versaßt, wo die Auszahlung noch nicht erfolgt war. Die Auszahlung pro 1911 geschah tatsächlich am 29. Dezember vorigen Jahres, was ich bitte, zur Kenntnis zu nehmen. Nach diesem Rückblicke auf die früher genannten Punkte ersuche ich den Herrn Berichterstatter bei Punkt 13 weiter zu fahren, da Punkt 12 schon behandelt wurde. Ebenhoch: (Liest die gesperrt gedruckten Stellen aus Punkt 13, Beilage 12 unter 1 C.) Landeshauptmann: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schreiber. Schreiber: Es wurde mir mitgeteilt, daß vom Konkurrenzausschusse der Laternserstraße an den Landesausschuß eine Eingabe eingereicht worden sei betreffs der Kosten der Mehrbauten dieser Straße. Ich möchte ersuchen, mich darüber aufklären, wie es damit steht, ob etwas im Laufe der Zeit geschehen ist. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete bringt diese Angelegenheit hier zur Sprache, weil sonst keine weiteren Straßenangelegenheiten mehr vorkommen. Ich will zur Auskunft bemerken, daß tatsächlich seinerzeit eine Eingabe des Konkurrenzausschusses der Laternser-Straße eingebracht worden ist, worin derselbe ansucht um eine nochmalige Bewilligung eines Landesbeitrages und um die Erwirkung eines Staatsbeitrages zu den Mehrkosten, die dadurch entstanden sind, daß die Straße von der Brücke über die Frutz bis nach Batschuns hinauf nach einer Variante gewählt wurde, die mehr Kosten verursachte. Ich habe diese Angelegenheit in dieser Session nicht vor das hohe Haus gebracht aus dem einfachen Grunde, weil gegenwärtig, wie der Herr Abgeordnete Schreiber selbst weiß, das Land derartig mit der Sanierung der Hochwasserschäden und anderer großen, finanziellen Agenden überlastet ist, so daß es unmöglich er scheint, heuer eine solche neue Anforderung noch zu erledigen. Ich werde aber nicht verabsäumen, diese Angelegenheit in späterer Session vor das hohe Haus zu bringen, wenn wir, um es kurz zu sagen, finanziell etwas Luft bekommen. Zum angerufenen Punkte betreffend den Bau einer Straße von der Walserschanze bis Baad, Gemeinde Mittelberg, wünscht niemand mehr das Wort? Dann bitte ich, weiterzufahren. 14+ Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. Ebenhoch: (Liest die Punkte 14-21 aus Beilage 12, I C.) Landeshauptmann: Hiezu möchte ich nur kurz bemerken, daß ein derartiger Bericht mit dem betreffenden Gesetzentwürfe deshalb nicht unterbreitet worden ist, weil inzwischen die hohe Regierung einen solchen Gesetzentwurf dem Abgeordnetenhause vorgelegt hat und weil ein Gesetzentwurf, der im niederösterreichischen Landtage bereits zum Beschlusse erhoben worden war, bezüglich der Besteuerung der Motorfahrzeuge der Allerhöchsten Sanktion mit Berufung auf den im Reichsrate vorgelegten Gesetzentwurf bis jetzt noch nicht unterbreitet worden ist. Der Referent des Landesausschusses in dieser Angelegenheit wird natürlich nicht verabsäumen, den günstigen Moment zu erfassen, um dem allgemeinen Wunsche der Bevölkerung nach einer Besteuerung der Motorfahrzeuge zu entsprechen und einen diesbezüglichen Gesetzentwurf auszuarbeiten. Herr Berichterstatter, bitte weiterzufahren. Ebenhoch: (Liest den Sperrdruck der Punkte 22-24.) Landeshauptmann: Wünscht jemand das Wort? Wenn nicht, so hätten wir hiemit den Punkt C erledigt und nur noch die Abstimmung vorzunehmen über den Antrag, den der Finanzausschuß stellt. Ersuche jene Herren, welche mit dem Antrage, daß der Bericht des Landesausschusses über die Vollziehung und Ausführung der Landtagsbeschlüsse zur Kenntnis genommen werde, einverstanden sind, sich von ihren Sitzen gefälligst zu erheben. Angenommen. Ebenhoch: (Liest den Nachtrag A I. aus Beilage 45.) Landeshauptmann: Wünscht jemand zu dieser Abteilung des Nachtrages das Wort zu nehmen? Wenn das nicht der Fall ist, nehme ich an, daß das hohe Haus auch dem Antrags des Finanzausschusses zustimmt. Ebenhoch: (Liest den Nachtrag B und CI in derselben Beilage). Landeshauptmann: Hier können wir auch noch ganz kurz die detaillierten Punkts bei C aus dem Rechenschaftsberichte in Beilage 13 anrufen. Da wäre zunächst unter Punkt 1 die Kostenbedeckung der Wiederherstellung der MontafonerBahn, dann unter Punkt 2 die Aufnahme der beiden Darlehen für die Bedeckung der Kosten der Wasser- und Straßenbauten, unter 3 die Sanierungsaktion betreffend die weiteren Projekte zur Behebung der durch die Hochwasserkatastrophe verursachten Schäden; unter 4 wegen Beitritt des Landesfonds zu der zu gründenden "Österreichischen Hausindustrie-Gesellschaft m. b. H." 5. Das Pensionsgesuch des Landrates Kaspar Ritter von Ratz und endlich 6. die Ausschreibung und Besetzung der Stelle eines Landesoberingenieurs und eines Landeskulturingenieurs. Es meldet sich niemand zum Worte im Nachtrage. Ich nehme an, daß auch dieser Antrag, welchen der Finanzausschuß unter C stellt, die Zustimmung des hohen Hauses gesunden hat. Wir kommen nun zu II der Beilage 45, Landesfonds. Ebenhoch: (Liest II aus Beilage 45 Einnahmen). Landeshauptmann: Der detaillierte Rechnungsabschluß über die landschaftlichen Fonds liegt in Beilage 1A vor und ich möchte auf denselben verweisen und die Herren auffordern und einladen, ebenfalls zu diesen einzelnen Posten Fragen zu stellen. Hat jemand zu den Einnahm men, die unter Landesfonds angeführt sind und die wir unter einenr nehmen könnten, eine Bemerkung zu machen? Es ist nicht der Fall. Dann bitte ich die Ausgaben anzurufen und zwar nur die Rubriken. Ebenhoch: (Liest aus Beilage 1 A, II, Ausgaben, die Posten 1 bis 11). Landeshauptmann: Hiezu wünscht der Herr Abgeordnete Ölz das Wort. Ich erteile es ihm. Ölz: Hier hätte ich einen Antrag zu stellen. Ich habe das letztemal als Berichterstatter dem 8 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. hohen Hause mitgeteilt, daß der Landesausschuß in Aussicht genommen hat, eine Reparatur am Landhause vornehmen zu lassen; es habe das Dach eines Schuppens abgedeckt und das Haus sei an und für sich reparaturbedürftig. Damals hat niemand etwas dagegen eingewendet. Seitdem hat sich die Sache geändert. Es liegt zwar schon die Bewilligung seitens der Stadt vor, aber man ist auf neue Gedanken gekommen und der Landesausschuß hat die Sache auch schon einmal besprochen und ich glaube, es wird gut sein, wenn das hohe Haus dem Landesausschusse einen Auftrag erteilt. Wir haben ein Archiv und das ist sehr schlecht untergebracht, nämlich in der alten Post (Finanzkaserne). Da raucht es herein und staubt es und wird alles schwarz. Die Akten gehen nach und nach zugrunde. Es ist zweifellos notwendig, daß wir für bessere Archivräume sorgen müssen. Für die Herren ist es sehr unangenehm, wenn sie Studien machen wollen, weil sie die Akten nie zur Hand haben und dieselben immer ins Landhaus hinaufschleppen müssen, wo wir zwei Zimmer dafür haben. Wir glauben - und haben auch schon mit Baumeistern darüber gesprochen, - daß dies nicht viel mehr kosten würde, wenn man, wie früher bemerkt, anstatt hinten einen neuen Schuppen mit Aborten anzubauen, denselben Bau so hoch aufführen würde wie er heute ist, nur mit einem ebenen, anstatt mit einem Giebeldache. Wenn wir im Parterre die Decke mit Eisenbeton armieren würden, wurden wir einen großen Raum bekommen und könnte man es dann |o machen, daß man das Archiv dort hinein geben würde, wo jetzt die Hypothekenbank ist. Im Parterre sind nämlich sehr schöne, gewölbte Räume. Hätte man nicht genug Platz, so konnte man minder wichtige Akten in den Steiler geben. Herr Braun hat jetzt den Steiler gemietet. Es ist ein ganz trockener Raum, es wird nie ein Faß schimmelig. Man könnte nach meiner Anschauung ganz gut dorthin Akten geben und wir hätten für das Archiv so schöne Räume, wie man sie kaum finden könnte. Am Eingänge des Archivs wäre das Zimmer, wo die Herren arbeiten könnten. Dann wären daselbst noch lange, gewölbte Räume, die staub- und rauchfrei sind. Die Hypothekenbank könnte man in den ersten Stock geben; er ist nicht feuergefährlich, erstens sind steinerne Stiegen und zweitens ist der Gang ganz gewölbt. Wir würden eine große Sicherheit bekommen für die Kassen, weil wir im Anbau in dem neuen, mit einer Eisenbetondecke versehenen Zimmer sogar die Kassen einmauern könnten und es besser hätten als heute. Ich glaube, damit würde eine Frage gelöst, die sehr dringend ist. Landhaus wollen wir bekanntlich noch länger keines bauen. Infolgedessen wird es gut sein, wenn man das Geplante macht. Die Räume, die wir schaffen, könnte man jederzeit verwenden. Wir haben zu gedrängte Räume für die Landesversicherung, die jedes Jahr größer wird. Im oben erwähnten Falle hätte man dann noch zwei freie Zimmer, in die man die Versicherung geben könnte. Nach dieser Begründung stelle ich folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der Landesausschuß erhält den Auftrag, am Landhause unter Erhaltung des alten Charakters des Hauses die nötigen Reparaturen vorzunehmen und statt des Schuppens einen Anbau erstellen zu lassen, damit für das Archiv Raum gewonnen wird." Landeshauptmann: Die Herren haben den Antrag gehört; wünscht noch jemand zu diesem Punkte zu sprechen? - Es meldet sich niemand. Hat der Herr Berichterstatter noch etwas beizufügen? Ebenhoch: Ich bin mit dem Antrage ganz einverstanden. Landeshauptmann: Dann bringe ich den Antrag zur Abstimmung, der zu diesem Absatz 12 eingebracht wurde und der lautet: (Liest obigen Antrag.) Ich ersuche alle jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Ich ersuche den Berichterstatter, weiter zu fahren. Ebenhoch: (Lieft Post 13 und 14 aus Beilage 1 A). In diesem Berichte sind die detaillierten Nachweise über die Einnahmen und Ausgaben. 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12 9 Landeshauptmann: Wünscht jemand dazu das Wort? - Wenn nicht, schreite ich zur Abstimmung über den Antrag zu II. des Rechnungsabschlusses des Landesfonds und ersuche alle jene Herren, welche dem Antrage zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Ebenhoch: (Liest III. Landeskulturfonds aus Beilage 45 samt Bericht und Antrag). Landeshauptmann: Beilage 2 mit den Details hiezu bitte ich vielleicht anzurufen. Ebenhoch: (Ruft die Einnahmen in Beilage 2 an.) Landeshauptmann: Wünscht jemand das Wort? - Wenn nicht, schreiten wir zur Verlesung der Ausgaben. Ebenhoch: (Liest die Ausgaben aus Beilage 2). Landeshauptmann: Wünscht jemand das Wort? - Wenn es nicht der Fall ist, können wir zur Abstimmung über den Antrag, den der Finanzausschuß stellt, übergehen und nachdem keine Einwendung erfolgt, nehme ich an, daß der Antrag die Zustimmung des hohen Hauses gefunden hat. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, weiterzufahren. Ebenhoch: (Liest aus Beilage 45 IV. Krankenversorgung, Bericht und Antrag). Landeshauptmann: Wer wünscht das Wort? - Wenn sich niemand meldet, nehme ich an, daß das hohe Haus dem Antrage zustimmt. Ebenhoch: (Liest V. Irrenversorgung aus Beilage 45 samt Bericht und Antrag). Hiezu möchte ich bemerken, daß der kleine Überschuß auffallend erscheint, weil in diesem Jahre K 10.000 für den Rekholderstaudenwald abgezahlt wurden und etwa E 1200 für die Kolonie Tufers; das ist in die Haushaltungsrechnung der Irrenanstalt Balduna mit einbegriffen. Landeshauptmann: Wünscht jemand das Wort zu Kapitel "Irrenversorgung"? - Wenn das nicht der Fall ist, dann nehme ich an, daß der Antrag des Finanzausschusses zu diesem Titel ihre Zustimmung gefunden hat. Ebenhoch: (Liest VI. Gemeindeangelegenheiten samt Bericht und Antrag). Landeshauptmann: Wünscht jemand zu diesem Kapitel "Gemeindeangelegenheiten" im Zusammenhange mit dem Rechenschaftsbericht das Wort? - Herr Abgeordneter Weite hat das Wort. Weite: Ich erlaube mir bei diesem Punkte die Anfrage zu stellen, was seitens des Landesausschusses bezüglich der Eingabe des Herrn Kaspar Meusburger und Genossen in Altenstadt betreffend die Abänderung des § 8 der Eümeindeordnung geschehen ist. Landeshauptmann: In Angelegenheit dieser Eingabe habe ich folgendes zu bemerken: Die Eingabe wegen Änderung des § 8 der Gemeindeordnung ist, wie die Herren wissen, dem hohen Hause seinerzeit überwiesen worden und wurde beschlossen, daß der Landesausschuß in dieser Frage weitere Erhebungen zu pflegen und je nach dem Stande seinerzeit einen entsprechenden Antrag auf Abänderung des § 8 C. O. dem hohen Hause zu stellen habe. Nun hat der Landesausschuß noch nicht die Absicht gehabt, in dieser Session die Angelegenheit dem hohen Hause neuerdings zu unterbreiten. Es kam aber von feiten einiger Gemeindevorsteher des Oberlandes an den Landesausschuß ein Gesuch, es möchte die Frage auf einem Vorstehertage einer Besprechung unterzogen werden, damit die einzelnen Vertreter der Gemeinden sich hiezu äußern könnten. Da der Landesausschuß ohnedies die Absicht hatte, wieder einmal einen Vorstehertag abzuhalten, um in bezug auf die Handhabung des § 63 der Gemeindeordnung und wegen der Herstellung der Waldwirtschaftspläne Aufklärung zu geben, so hat er keinen Anstand genommen, dem Wunsche zu entsprechen. Es wurde am 19. Januar 1912 in Bludenz dieser Vorstehertag abgehalten und zwar für die 3 Gerichtsbezirke Feldkirch, Bludenz 10 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. und Montafon, weil nur diese 3 Gerichtsbezirke es sind, in denen die Gemeinden sogenannte Bürgernutzungen haben, während eine solche Frage im Unterlande gar nicht akut ist, weil wir eben keine Bürgernutzungen kennen. Die Versammlung war sehr gut besucht; beinahe alle Gemeindevorsteher waren erschienen und auch die Vertreter der betreffenden Bezirkshauptmannschaften, Herr k. k. Statthaltereirat Ritter von Ferrari und der Bezirkshauptmann von Bludenz, Herr Komet, waren anwesend. Es kam dann die Frage der Abänderung des ß 8 G. O. sehr eingehend zur Sprache und schließlich sprach die Versammlung in formeller Abstimmung den Wunsch aus, es möge auf die Eingabe des Herrn ER. Meusburger und Genossen nicht eingegangen werden, wenn auch die anwesenden Herren Gemeindevorsteher sich der Tatsache nicht verschließen konnten, daß in irgendeiner Weise eine Erleichterung in bezug auf die Einbürgerung gewährt werden solle. Dieser Wunsch der anwesenden Gemeindevorsteher wurde in dem betreffenden Protokolle festgelegt und seitdem hat der Landesausschuß sich nicht mehr mit der Angelegenheit beschäftigt. Es hat sich aber in den öffentlichen Blättern eine rege Diskussion darüber erhoben und ich benütze diese Gelegenheit, hier öffentlich zu konstatieren, daß die Anschauung, als ob durch den Vorstehertag die Angelegenheit als erledigt zu betrachten wäre, nicht richtig ist, sondern richtig ist, daß der Landesausschuß die Frage einem eingehenden Studium zu unterziehen sich vorbehält, und seinerzeit entweder eine Vorlage machen oder sonst Bericht erstatten wird. Sie ist nicht einfach zu lösen und erfordert ein sehr eingehendes Studium, damit keine berechtigten Interessen verletzt werden. Ich bitte vorderhand diese Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Herr Abgeordneter Dekan Mayer hat das Wort. Mayer: Seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Gemeindevermittlungsämter bilden ganz gewiß auch diese eine Angelegenheit der Gemeinde. Der vorliegende Rechenschaftsbericht erwähnt aber darüber noch nichts. Es wäre aber für viele im Lande, auch für uns alle hier, wichtig, nicht bloß aus Tagesblättern, sondern auch von dieser Stelle aus sicher zu erfahren, was eigentlich die Gemeindevermittlungsämter im letzten Jahre geleistet haben, ob das Institut segensreich gewirkt hat, dann ferner ob die Kosten auf die Gemeinden repartiert wurden wie bei den Natural-Verpflegsstationen, endlich auch, ob der Landesausschuß geneigt wäre, künftig hier darüber einen eigenen Bericht wie über die Verpflegsstationen zu erstatten, insbesondere darüber, was die Vermittlungsämter geleistet und wie die Kosten auf die Gemeinden aufgeteilt wurden bezw. was für Kosten den einzelnen Vermittlungsämtern erwachsen sind. Landeshauptmann: In dieser Angelegenheit ist am ehesten das Ersatzmitglied des Landesausschusses, der Herr Abgeordnete Luger in der Lage, der als Referent für die Gemeindevermittlungsämter bestellt wurde, Auskunft zu erteilen. Ich erteile ihm das Wort. Luger: Hohes Haus! Ich teile vollständig die Meinung des Herrn Abgeordneten Dekan Mayer, daß nämlich alljährlich über die Wirksamkeit der Gemeindevermittlungsämter im Landtage Bericht erstattet werde. Ich halte es deshalb für gut, weil so von dieser Stelle aus neuerdings auf diese Gemeindevermittlungsämter aufmerksam gemacht wird und weil ich hoffe, daß auch das Vertrauen zu diesen Aemtern in der Bevölkerung dadurch noch mehr gehoben werde. (Zwischenruf: Sehr richtig.) Es wurde über Einladung des Landesausschusses in Dornbirn am 25. Oktober letzten Jahres eine Versammlung der Obmänner und Vertrauensmänner der Gemeindevermittlungsämter abgehalten und bei dieser Tagung hat man das Ergebnis der Tätigkeit dieser Aemter im ersten Jahre ihres Bestehens zusammengestellt. Durch das Gesetz vom 15. September 1909 wurden die Gemeindevermittlungsämter auf eine neue Grundlage gestellt. In der Zeit vom April bis Juni 1910 wurde auf Grund des neuen Statutes die Tätigkeit in den einzelnen Ämtern ausgenommen. Nun wurde in dieser Versammlung vom 25. Oktober letzten Jahres von jedem einzelnen Obmanne ein Bericht erstattet über die Tätigkeit seines ihm zugewiesenen Gemeindevermittlungsamtes im ersten Jahre seines Bestehens, also bis 1. Juli 1911. 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. 11 Diese Berichterstattung der Obmänner war die erste Aufgabe dieser Tagung, der zweite Teil war ausgefüllt mit einer gegenseitigen Aussprache der Vertrauensmänner über ihre bisherigen Wahrnehmungen im Dienste dieser Ämter, es war ein Schultag. An der Hand des Protokolles über diese Versammlung kann ich Ihnen einen Tätigkeitsbericht über diese Äemter erstatten. Es erstreckt sich diese Tätigkeit nach § 9 dieses Gesetzes auf Vergleiche: a) über Geldforderungen und Ansprüche über bewegliche Sachen; b) in Streitigkeiten über Bestimmung oder Berichtigung von Grenzen unbeweglicher Güter oder über Grunddienstbarkeiten; c) in Streitigkeiten über die. Dienstbarkeit der Wohnung; d) in Besitzstreitigkeiten. Dies ist also die Aufgabe der Gemeindevermittlungsämter im Sinne des § 9 dieses Gesetzes. Dann erstreckt sich die Tätigkeit dieser Ämter weiter nach § 26 dieses Gesetz.es auf das Sühneverfahren über kleinere Ehrenbelcidigungssachen im Sinne der §§ 487 bis 497 (t. St.-G. Die Zusammenstellung der Resultate der einzelnen Ämter ergab folgendes Bild: Vermittlungsamt Einwohner Rechtsstreitigkeiten Anzeig Ehrenbeleidigungen en nach § 26 erledigt erledigt ja nein ja nein Bregenz, Hard, Rieden: 16.498 38 156 19 19 72 84 Hörbranz, Hohenweiler, Lauben, Möggers: 4.357 2 2 18 - § 9 18 Alberschwende, Lauterach, Wolfurt, Schwarzach, Buch und Bildstein: 8.030 15 77 14 1 77 Sulzberg, Riefensberg, Doren, Langen und Fluh: 3.785 3 14 3 8 6 Bezau, Andelsbuch, Egg, Schwarzenberg, Reuthe und Bizau: 6.567 7 26 3 4 9 17 Air, Schoppernau, Schröcken, Warth - Hochkrumbach, Schnepfau, Mellau und Damüls: 3.216 ii 3 6 5 2 1 Hittisau, Bolgenach, Krumbach, Lingenau, Oberlangenegg, Unterlangenegg und Sibratsgfäll: 4.496 46 27 45 1 16 11 19 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. Vermittlungsamt Einwohner Rechtsstreitigkeiten Anzeig § 9 Ehrenbeleidigungen en nach § 26 erledigt erledigt ja nein ja nein Mittelberg: 1.267 12 8 7 5 6 2 Dornbirn, Hohenems und Ebnit: 22.775 132 218 100 32 114 104 Lustenair, Höchst, Gaißau und Fußach: 11.879 58 138 46 12 50 88 Feldkirch, Altenstadt, Göfis, Tists und Tasters: 12.870 4 61 1 3 21 40 Götzis, Altach, Klaus, Koblach, Müder, Weiler und Fraxern: 9.258 24 43 7 17 20 23 Rankweil, Meiningen, Zwischenwasser, Röthis, Sulz, Viktorsberg, Laterns und Übersaxen: 7.900 19 41 14 6 38 13 Frastanz, Satteins, Schlins, Schnifis, Dünserberg, Röns und Düns: 4.973 6 4 4 2 2 2 Blndenz, Bürs, Bürserberg. Brand und Mziders: 9.022 6 26 6 20 6 Dalaas, Innerbraz, Klösterle und Lech: 2.534 11 13 5 6 6 7 Nenzing, Ludesch, Thüringen und Bludesch: 4.259 1 13 1 5 7 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10 Periode 1911/12. 13 Vermittlungsamt Einwohner Rechtsstreitigkeiten Anzeig § 9 Ehrenbeleidigungen en nach § 26 erledigt erledigt ja nein ja nein Sonntag, Fontanella, St. Gerald, Blons, Raggal und Thüringerberg: 2.372 7 8 4 3 3 5 Schrnns, Tschagguns, VandanS, Stallehr, Lorüns, St. Anton Bartholomäberg und Silbertal: 5.185 36 18 18 St. Gallenkirch, Gaschurn: 2.098 8 6 2 Summe aller Anzeigen nach § 9 402 nach § 26 937 Summe der erledigten Fälle nach § 9....................281 " " nicht erledigten Fälle nach § " " erledigten Fälle nach § 26 ..... . 501 " " nicht erledigten Fälle nach § .... 436 9..............121 26 Summe aller Anzeigen nach §§ 9 und 26 . 1339 Hievon erledigt......................................782 Hievon nicht erledigt................................557 Meine Herren! Ich glaube, es ist ein schöner Erfolg, den die Gemeindevermittlungsämter im ersten Jahre ihrer Tätigkeit auf neuer Grundlage erzielt haben. Was das Finanzielle anbelangt, so bin ich nicht in der Lage, einen eingehenden Bericht erstatten zu können. Zufällig habe ich in Erfahrung gebracht, daß Hörbranz im Jahre 1911 K 90 als Ausgaben gehabt hat, dann Höchst im Jahre 1911 417 K, Dornbirn 600 K und Bregenz 1100 K; diese letztere große Ausgabe ist darauf zurückzuführen, daß das Vermittlungsamt in Bregenz dem Stadtrate daselbst für Mietung des Lokales 600 K zu zahlen hat. (Dr. Drexel: das ist aber wirklich viel). Was seitens der Regierung mit den Erweiterungen der Befugnisse der Gemeindevermittlungsämter angestrebt wurde, nämlich die Gerichte zu entlasten durch Herbeiführung von Vergleichen in Rechtsstreitigkeiten und den Sühneverhandlungen in Ehrenbeleidigungssachen, ist im Lande Vorarlberg zu einem großen Teile erzielt worden. Es könnte aber auf diesem Gebiete noch viel geschehen, wenn das Volk aufgeklärt und unter demselben das Vertrauen zu diesen Ämtern nach Möglichkeit geweckt würde. Ich möchte daher auch die Herren Abgeordneten ersuchen, in Versammlungen, in der Presse dahin zu wirken, daß die Vermittlungsämter immer mehr eingebürgert werden. (Dr. Drexel: und von den Advokaten unterstützt werden). 14 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? - Wenn sich niemand meldst, so erkläre ich den Antrag, der zur Rubrik VI vorn Finanzausschüsse gestellt wird, als mit ihrer Zustimmung versehen. Bitte, weiter zu fahren.