19110927_lts004

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Letzte Änderung 03.07.2021, 09:26
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp10,lts1911,lt1911,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 4 Sitzung am 27. September 1911 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 24 Abgeordnete. - Abwesend die Herren: Hochwst. Bischof Dr. Franz Egger, Rüsch. Regierungsvertreter: Herr k. k. Statthaltereirat Dr. Rudolf Graf von Meran. Beginn der Sitzung um 3 Uhr 44 Minuten nachmittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und bitte um Verlesung des Protokolles der gestrigen Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe.) Wird eine Bemerkung zur Fassung des Protokolles gewünscht? Wenn das nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmigt. Ich habe dem hohen Hause mitzuteilen, daß laut dem von der Kanzlei aufgenommenen Protokolle bei der in der gestrigen Sitzung vorgenommenen Ergänzungswahl eines Stellvertreters in die Erwerbsteuer-Landeskommission an Stelle des Herrn Gottlieb Bechter, 20 Stimmen abgegeben wurden, die alle auf den Herrn Christian Neier, "Engel-Wirt" in Bolgenach, fielen; derselbe ist somit als gewählter Stellvertreter anzusehen. Es sind mir auch einige Einlaufstücke zugekommen. Das erste ist ein Ansuchen der Stadtgemeinde Bregenz um Gewährung eines Landesbeitrages zu den Einquartierungskosten beziehungsweise um Schaffung eines diesbezüglichen Landesgesetzes, überreicht vom Herrn Abgeordneten Dr. Kinz. Das zweite ist ein Ansuchen des Jugendfürsorgevereines für Tirol und Vorarlberg, beziehungsweise der Geschäftsstelle desselben in Feldkirch um einen Jahresbeitrag aus Landesmitteln als Subvention, überreicht durch meine Wenigkeit. Das dritte Einlaufstück ist ein Gesuch der Gesellschaft der Musikfreunde in Dornbirn um eine Subvention für die von ihr erhaltene Musikschule, überreicht durch den Herrn Abgeordneten Rüsch. Das erste Einlaufstück möchte ich dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zuweisen, die beiden andern dem Petitionsausschusse, wenn keine Einwendung erfolgt. Es wird so vorgegangen werden. Herr Abgeordneter Vögel hat sich telegraphisch entschuldigt, weil er wegen dringender geschäftlicher Verhinderung der heutigen Sitzung nicht beiwohnen könne. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Auf derselben steht als erster Gegenstand die Landesausschußvorlage betreffend den Gesetzentwurf betreffend die Tragung der Kosten bei Tierseuchenwachen. 2 4. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. Der Gegenstand ist Ihnen in Form eines Gesetzentwurfes in Beilage 18 bereits früher verteilt worden und ich ersuche den Herrn Referenten des Landesausschusses in dieser Angelegenheit, den Herrn Abgeordneten Jodok Fink, den mündlichen Bericht darüber zu erstatten. Jodok Fink: Die in dem vorliegenden Gesetzentwürfe beantragte Änderung des bisher bestehenden Gesetzes betreffend die Tragung der Kosten der Viehseuchenwachen sind im § 1 dieses Gesetzentwurfes enthalten, und sind eigentlich nicht mentorischen Inhaltes, sondern nur formellen. Das bisher bestandene Gesetz hat sich nämlich auf das alte Tierseuchengesetz bezogen und nun ist durch das Tierseuchengesetz vom Jahre 1909 das alte Tierseuchengesetz und das Gesetz über die Rinderpest gleichzeitig aufgehoben und geändert worden und nun mußten dementsprechend die Landesgesetze geändert werden. Dies ist die ganze Änderung und ich glaube, dem nichts weiter beifügen zu sollen und stelle namens des Landesausschusses folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: "1. Dem beiliegenden Gesetzentwürfe betreffend die Tragung der Kosten für die Aufstellung von Viehseuchenwachen wird die Zustimmung erteilt. 2. Der Landesausschuß wird ermächtigt, vor Erwirkung der Allerhöchsten, kaiserlichen Sanktion entweder aus eigener Initiative oder über Wunsch der Regierung solche Änderungen beschlußweise mit der Regierung zu vereinbaren und vorzunehmen, welche grundsätzliche Bestimmungen des Entwurfes weder tangieren noch neue derartige Bestimmungen schaffen." Ich ersuche, daß der Gesetzentwurf sowie der Antrag 2 des Landesausschusses angenommen werden. Landeshauptmann: Ich eröffne zunächst über den Gesetzentwurf die Generaldebatte. - Wenn sich niemand zum Worte meldet, können wir zur Spezialdebatte übergehen und ich ersuche den Herrn Referenten, den ersten Teil des § 1, der diese bewußten Änderungen und die anderen Gesetzeszitierungen enthält, zu verlesen. Jodok Fink: (Liest den ersten Absatz des § 1 aus Beilage 18.) Das wäre der erste Teil. Landeshauptmann: Ich möchte mir die Bemerkung erlauben, ob es sich nicht empfehlen würde, jedesmal "Gesetzes" zu sagen, statt auf Grund des "Gesetz vom 29. Februar 1880" usw. Es heißt dann in Zeile drei und vier des ersten Absatzes "Gesetzes" statt "Gesetz". Ferner heißt es in Zeile zehn "erlassenen", während es "erlassener" heißen soll. Ebenso gehört in Zeile elf des gleichen Absatzes nach dem Worte "erlaufen" ein Beistrich. Jodok Fink: Ich bin mit den Berichtigungen, die Herr Landeshauptmann gemacht hat, einverstanden. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand das Wort? Da dies nicht der Fall ist, erkläre ich den Paragraph 1 mit den von mir vorgeschlagenen und vom Herrn Berichterstatter akzeptierten Änderungen als angenommen. Jodok Fink: Der Paragraph 2 ist unverändert geblieben Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: Paragraph 3. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: Paragraph 4. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: (Liest Titel und Eingang des Gesetzentwurfes.) Landeshauptmann: Wird gegen Titel und Eingang eine Einwendung erhoben? Wenn das nicht der Fall ist, erkläre ich den Titel und Eingang des Gesetzentwurfes ebenfalls mit Ihrer Zustimmung versehen. Jodok Fink: Ich beantrage die sofortige Vornahme der dritten Lesung. Landeshauptmann: Es wird vom Herrn Referenten die sofortige Vornahme der dritten Lesung beantragt. Wünscht jemand das Wort dazu? - 4. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. 3 Wenn das nicht der Fall ist, betrachte ich den Antrag als mit Ihrer Zustimmung versehen und ersuche jene Herren, welche dem Gesetzentwurfe, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in der dritten Lesung die Zustimmung gebe> wollen, sich gefälligst von den Setzen zu erheben. Die Zustimmung ist gegeben. Ich erkläre den Gesetzentwurf und hiermit auch den Antrag 1 als angenommen. Den Antrag 2 kennen die Herren Abgeordneten aus der Verlesung des Herrn Referenten. Wünscht jemand das Wort dazu? Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich ihn als angenommen. Wir kommen nun zum nächsten Punkt der Tagesordnung, dem Voranschläge und die Jahresrechnung der Landesirrenanstalt Valduna Dieser Gegenstand eignet sich schon der Natur der Sache nach fit die Zuweisung an den Finanzausschuß. Ich möchte die Herren ersuchen, in diesem Sinne zuzustimmen. Die Zustimmung ist gegeben. Der dritte Gegenstand der Tagesordnung ist das Ansuchen des Vereines gegen den Mißbrauch geistiger Getränke um eine Subvention. Ich glaube, daß dieser Gegenstand am besten dem Petitionsausschnsse zugewiesen werden sollte. Es wird keine Einwendung dagegen erhoben. Der vierte Punkt der Tagesordnung ist eine Eingabe des Landesausschuß-Sekretär um Versetzung in die VIII. Rangsklasse. Diesen Gegenstand möchte ich dem Finanzausschüsse zugewiesen wissen, weil dieser Ausschuß auch andere derartige Angelegenheiten behandelt. Keilte Einwendung betrachte ich als Zustimmung. Der fünfte Punkt unserer heutigen Tagesordnung ist die Eingabe des Konkurrenz-Ausschusses der Langenegger Straße um Erwirkung von Staats- und Landesbeiträgen für den teilweisen Neubau der Straße Müselbach-bayerische Grenze. Ich erwarte über diesen Gegenstand betreffend Zuweisung einen Antrag aus dem hohen Hause. Der Herr Abgeordnete Dekan Fink hat das Wort. Dekan Fink: Bezüglich dieses Gegenstandes möchte ich einen Antrag stellen, und zwar nicht um Zuweisung desselben an den volkswirtschaftlichen Ausschuß, wie es bei solchen Angelegenheiten gewöhnlich der Fall ist, sondern ich möchte beantragen, daß derselbe zur weiteren Behandlung dem Landesausschusse zugewiesen werde, und diesen Antrag folgendermaßen begründen. Diese Straße hat den Landtag schon öfters beschäftigt und der Heir Vorsitzende hat vor zwei lind drei Jahren über den Stand der Angelegenheit ausführlichen Bericht erstattet. Die Mitglieder des hohen Hauses wissen wahrscheinlich noch, daß es sich hauptsächlich darum handelte, ob von den zwei Varianten die über Glatzegg oder die durch das Moos gewählt werden sollte. Darum haben sich die beteiligten Gemeinden solange herumgestritten und konnten keine Einigung erzielen. Die Gemeinden waren zum eigenen Nachteile solange uneinig, da infolge dessen auch die Straße nicht in Angriff genommen werden konnte. Vorteil davon hat nur das Land gehabt, denn wenn sich die Gemeinden schon früher, vor zehn oder elf Jahren, geeinigt hätten, würde das Land wohl schon damals einen Beitrag geleistet haben, denn ich glaube, es wäre im hohen Hause niemand gewesen, der die Notwendigkeit dieser Straße in Abrede gestellt hätte. Nun haben sich heute die Gemeinden geeinigt, und zwar in einer solchen Weise, wie es bei Straßen selten vorkommen wird. Mehrere Gemeindevertretungen haben sich einstimmig für die Strecke durch Moos ausgesprochen und die übrigen mit überwiegender Majorität. Es ist allerdings sehr schwer zu sagen, welche von beiden Strecken wirtschaftlich die günstigere ist sowohl für die Interessenten selbst wie auch für den allgemeinen Verkehr. Nachdem aber in kurzer Zeit eine solche Einigkeit eingetreten ist, glaube ich, wird kaum noch ein weiterer Zweifel bestehen können, welche der beiden Strecken bei der Vertretung des Landes den Vorzug erhält. Die Angelegenheit kann gegenwärtig noch nicht meritorisch verhandelt und vollständig erledigt werden und zwar deshalb nicht, weil die Gemeinden noch keine definitiven Beschlüsse über die Beiträge der zur Erstellung zu leistenden Prozente gefaßt haben und weil noch einzelne Teilprojekte ausständig sind. Ich möchte daher auf Grund des gegenwärtigen Standes dieser Angelegenheit folgenden Antrag stellen: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Die Eingabe des Konkurrenzausschusses der Langenegger Straße wird dem Landesausschusse mit dem Auftrage überwiesen, die noch erforderlichen 4 4. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. Verhandlungen mit den Konkurrenzgemeinden betreffend Straßenanlage und Leistung von Beiträgen zu den Kosten der teilweisen Neuanlage beziehungsweise Umlegung und Ergänzung der Straße zu Ende zu führen, behufs Förderung der Angelegenheit um Erwirkung eines Staatsbeitrages einzuschreiten und gleichzeitig die Geneigtheit der Leistung eines Landesbeitrages auszusprechen." Ich empfehle dem hohen Hanse die Annahme des Antrages. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Dekan Fink beantragt die Verweisung dieses Gegenstandes mit diesem bestimmten, von ihm verlesenen Antrage an den Landesausschuß. Ich möchte zu diesem Gegenstände noch einiges bemerken in meiner Eigenschaft als Referent in Staßenangelegenheiten. Es ist richtig, was der hochw Herr Dekan Fink gesagt hat, daß diese Straßenfrage eine wahre Seeschlange geworden ist und sich durch viele Jahre hingezogen hat infolge der verschiedenen differierenden Anschauungen der einzelnen beteiligten Gemeinden. Heute ist man einen Schritt weiter gekommen in dieser Frage. Die Bildung der Konkurrenz ist auf besserer Basis ins Leben getreten, d. h. die Konkurrenzgemeinden sind hinsichtlich der Beitragsleistung in veränderter Weise in das neue Straßenstatut einbezogen worden. Die Beitragsleistungen sind im Konkurrenz-Statute festgesetzt, sowohl für die Erhaltung wie für Neuanlage bezw. Umlegung der Straße. Es ist diesbezüglich vorn geehrten Herrn Antragsteller hervorgehoben worden, daß die Einigung der Gemeinden auch über diese Anlage der Straße erfolgt sei. Ich möchte nur noch bemerken, daß die endgültige Wahl der Trasse den Technikern und zwar sowohl den Staats- als auch den Landestechnikern überlassen werden muß, weil voraussichtlich zu erwarten steht, daß, wenn die Straße überhaupt ins Leben tritt und ausgeführt wird, namhafte Staats- und Landesbeiträge geleistet werden: Was die Beitragsleistungen anbelangt, die in diesem Antrage des Herrn Abgeordneten enthalten sind, so sind wohl die Beiträge der einzelnen Konkurrenzgemeinden zur Neuherstellung sowie zur Erhaltung der Straße in Ordnung. Es fehlen aber vorderhand noch die rechtsgültigen Erklärungen der Konkurrenzgemeinden, wieviel alle in ihrer Gesamtheit zu leisten gewillt find; dieses muß in bestimmten Prozenten gerechnet sein, wie z. B. 20%, 25%, 30% oder 40 0/o und auf dem Wege eigener Verhandlungen zwischen Landesausschnß und Konkurrenzgemeinden durchgeführt werden; erst Dann, wenn die Verhandlungen rechtsgültig sind und von den Gesamtkosten der Neuanlage der Straße die Gemeinden so und so viel übernehmen, dann können die Verhandlungen wegen Leistung von Staats- und Landesbeiträgen durchgeführt, d. h. die übrigen Prozente auf Staat und Land entsprechend verteilt werden. Ich dürfte den Herrn Berichterstatter richtig verstanden haben, wenn er seinem Antrage betreffs Leistung von Beiträgen und notwendigen Verhandlungen spricht, daß sich diese wohl nur auf die speziellen Beiträge der Gemeinden beziehen. Im ganzen und großen kann ich sagen, daß in der Frage endlich ein bedeutender Schritt nach vorwärts geschehen und der Landesausschuß in die Lage gekommen ist, der Sache volles Interesse und Aufmerksamkeit zu schenken, mehr als zu einer Zeit, wo noch die einzelnen Gemeinden nicht gewußt haben, ob sie rechts oder links ziehen sollen. Die Herren haben den Antrag gehört; wünscht jemand das Wort hiezu? Wenn niemand sich meldet, so ersuche ich alle jene Herren, die dem Antrage, wie ihn der Herr Abgeordnete Dekan Fink stellt, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Die Zustimmung ist gegeben. Ich ersuche den Herrn Landeshauptmannstellvertreter, den Vorsitz zu übernehmen. (Der Herr Landeshauptmannstellvertreter übernimmt den Vorsitz.) Landeshauptmannstellvertreter: Der nächste Punkt unserer Tagesordnung ist: Ein mündlicher Bericht des Landesausschusses in Sachen der Subventionierung des Unternehmens der Schiffbarmachung des Rheins vorn Bodensee bis Basel. Ich erteile dem Herrn Landeshauptmann als Referent in dieser Angelegenheit das Wort. Rhomberg: Hohes Haus! Ich will mich mit dieser Angelegenheit so kurz als möglich fasten. Es ist dem hohen Hause bekannt, daß seit einer Reihe von Jahren ein großer Interessentenkreis der deutschen Staaten, besonders von Baden und der Schweiz, sich 4. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. 5 zusammengefunden hat zu einer internationalen Vereinigung, die die Verwirklichung des großen Zieles anstrebt, nämlich den Rhein von Basel bis zum Bodensee schiffbar zu machen. Die Strecke Mannheim beziehungsweise Straßburg-Basel ist bereits vollständig schiffbar und die Transport- und Frachtendampfer können Rhein aufwärts ungehindert bis Basel fahren. Aber auf der Strecke Basel-Bodensee beziehungsweise Konstanz sind noch gewaltige Hindernisse zu überwinden, von denen ich nur zwei hervorheben will, nämlich in erster Linie der Rheinfall bei Schaffhausen und die Stromenge bei Laufenburg. Es sind nun schon wegen Schiffbarmachung dieser zwei Strecken viele Arbeiten geleistet und interessierte Kreise, gerade auch Kreise der Regierungen in dieses so wichtige Unternehmen hereingezogen und hiefür interessiert worden. Es handelt sich in dem uns vorliegenden Falle nur um ein kleines Teilstück, das zusammenhängt mit b.r bevorstehenden Schiffbarmachung des Rheins auf dieser Seite. Es ist nämlich eine Schleuse in der Gegend von Augst-Wylen, die für ein Elektrizitätswerk anzulegen geplant ist. Nun bestanden bezüglich der Frage, welches Ausmaß diese Schleuse haben soll, Meinungsverschiedenheiten; ich muß nämlich bemerken, daß diese Schleuse so angelegt werden soll, daß seinerzeit für die Schiffbarmachung des Rheins auch für die Benützung der Schleuse Sorge getragen werden soll. Man hat nun ursprünglich eine 70 m lange Schleuse in Aussicht genommen, während zahlreiche Interessenten besonders auf badischer Seite sich für eine längere Schleuse, nämlich eine 90 m lange ausgesprochen haben, damit ein Umladen der Schiffe in Basel vermieden werden kann. Bei einem solch großartigen Unternehmen spielt eine Länge von 20 m ein gewaltiges Stück mit, bezüglich der Kosten. Diese waren mit K 300.000"- präliminiert gewesen, bei einer Verlängerung der Schleuse um 20 m, von 70 auf 90 kommt der präliminierte Kostenvoranschlag um den Betrag von K 80.000"- höher. Damit nun der Widerstand, den besonders die Schweizer gegen die Mehrkosten geltend gemacht haben, besonders vom Standpunkte der Stadt Basel aus als projektierte Umladestation, gebrochen werden kann, haben sich die übrigen Interessenten der Vereinigung geeinigt, diese K 80.000" - durch freiwillige Beiträge zu decken. Von diesem Mehraufwande würde es nach Berechnung 10 %, das sind K 8000 -, auf unser Land Vorarlberg treffen, das an der Schiffbarmachung des Rheins besonders interessiert ist. Von diesen K 8000"- ist wieder der gesamte Betrag mit Ausnahme von K1000"gedeckt Es haben sich bereit erklärt, Beiträge zu leisten, die Handels- und Gewerbekammer K 1000 -, Die Stadt Bregenz K 1000 -, die Sparkasse Bregenz K 1000' - und der Bund der Industriellen für Vorarlberg durch eine Sammlung K 4000'-, so daß wie gesagt nur noch ein Betrag von K 1000"übrig bleibt. Das Ansuchen des österreichischen Arbeitsausschusses des Vereins zur Förderung der Schiffbarmachung des Rheins ist an den Landesausschuß dahingegangen, er möchte diese Mehrkosten als einen einmaligen Betrag übernehmen; der Landesausschuß hat in seiner Sitzung vom 21. Juli den Beschluß gefaßt: "Zu den Mehrkosten der Anlage einer 90 m langen Schleuse beim Augster Kraftwerke oberhalb Basel im Gesamtbetrage von Fr. 80.000'-, von denen nach dem Verteilungsschlüssel 10%, d. i. Fr. 8OOO'-, auf unser Land Vorarlberg entfallen werden, wird seitens des Landesausschusses vorbehaltlich der nachträglich einzuholenden Zustimmung des hohen Landtages ein Betrag von K 1000" - zugesichert, beziehungsweise nach ei folgtet: Genehmigung des hohen Landtages aus dem Landesfonds ausbezahlt." Ich möchte gestützt auf das, was ich auseinander gesetzt habe und in Erwägung der außerordentlichen Wichtigkeit dieses Projektes sowie der verhältnismäßig ganz gelingen Beteiligung des Landes Vorarlberg an diesen Mehrkosten folgenden Antrag des Landesausschusses dem hohen Hause unterbreiten: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Dem Beschlusse des Landesausschusses vom 21. Juli ds. Js., womit zu den Mehrkosten der Anlage einer 9 0 Meter langen Schleuse beim Aug st er Kraftwerke oberhalb Basel im Betrage von Fr. 8000"- ein Beitrag von Fr. 1000"-, zahlbar 1911, geleistet werden soll, wird die Genehmigung erteil t." Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme dieses Antrages. Landeshauptmannstellvertreter: Die Herren haben Bericht und Antrag des Herrn Referenten vernommen und ich eröffne hierüber die Debatte. Wer wünscht das Wort? Herr Abgeordneter Dr. Kinz; ich erteile es ihm 6 4. Sitzung des Borartberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. Dr. Kinz: Hohes Haus! Als Mitglied des österreichischen Arbeitsausschusses der internationalen Vereinigung zur Förderung der Schiffbarmachung des Rheines bis zum Bodensee begrüße ich außerordentlich den Antrag des Landesansschusses, es soll ein Beitrag zu den Mehrkosten der Schleuse Augst-Wyhlen bewilligt werden. In dem vom österreichischen Arbeitsausschüsse überreichten Gesuch ist bereits bemerkt, daß es auf das Land Vorarlberg nach der vom Ausschüsse getroffenen Vereinbarung einen Beitrag von Fr. 80u0 trifft. Die übrigen in Betracht kommenden Interessenten, nämlich die Stadtgemeinde Bregenz, die Sparkasse Bregenz, die Handels- und Gewerbekammer und die Industriellen von Vorarlberg, die eine Kollekte veranstaltet haben, haben in der Zwischenzeit den noch fehlenden Betrag aufgebracht und es wurde derselbe seinem Zwecke zugeführt. Es hat sich bei dieser Frage um die prinzipielle Meinungsverschiedenheit zwischen der Schweiz beziehungsweise den Schweizer Interessenten und den Interessenten aus Baden und Österreich gehandelt. Daher hat es der Arbeitsausschuß seinerzeit auf sich genommen, persönlich die Garantie zu übernehmen und es sind von den übrigen Staaten die Beträge bereits zur Gänze aufgebracht worden. Es war außerordentlich wichtig, daß ein für alle Mal festgestellt wird, daß nur 90 m-Schleusen einem großen Schiffsverkehr dienen können, und man hat das eine erreicht, daß für die Zukunft den Kraftwerken, wie sie der Reihe nach am Rhein erbaut werden, die Verpflichtung auferlegt werde> kann, 90 m Schleusen aus eigenen Mitteln zu erbauen. Dieser Erfolg tritt zutage beispielsweise bei der Laufenburger Schleuse, die in der festgesetzten Dimension von 90 m erbaut wird. Ich bemerke noch, daß ich dem hohen Hause und dem Landesausschusse im Namen des Arbeitsausschusses den herzlichsten Dank für die Zuwendung ausdrücke und daß neben der finanziellen Unterstützung namentlich auch die moralische Hilfeleistung und Unterstützung in dieser wichtigen Angelegenheit gegeben wurde und ich erlaube mir hier den Wunsch auszusprechen, daß das hohe Haus auch in Zukunft der Verwirklichung des für Vorarlberg und die Hinterländer so wichtigen Projektes die werktätige Hilfeleistung und Unterstützung angedeihen fassen möge und ich bitte das hohe Haus, dem Antrage einstimmig die Zustimmung zu erteilen. Landeshauptmannstellvertreter: Wünscht noch jemand das Wort? Wenn das nicht der Fall ist, schreiten wir zur Abstimmung. Ich glaube den vom Herrn Referenten verlesenen Antrag nicht mehr wiederholen zu müssen und ich ersuche alle jene Herren, die sich mit dem Antrage einverstanden erklären, sich zum Zeichen der Zustimmung gefälligst von den Sitzen zu erheben. Der Antrag ist angenommen und ich ersuche den Herrn Landeshauptmann, den Vorsitz wieder zu übernehmen. Landeshauptmann: Wir kommen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung, zum Berichte des Landesausschusses betreffend die Verwendung und Erhaltung des Tierseuchenfonds für Einhufer. Referent in dieser Angelegenheit ist Herr Abgeordneter Jodok Fink Ich bitte denselben, das Wort zu ergreifen. Jodok Fink: Ich glaube, es wird zweckmäßig fein, wenn ich den nicht allzulangen Bericht des Landesausschusses in diesem Belange zur Verlesung bringe, weil der erste Teil des Berichtes die vorjährigen Beschlüsse in dieser Angelegenheit enthält und weil die Herren, wenn wir die Beschlüsse wieder ins Gedächtnis zurückrufen, dann urteilen können, ob der Gesetzentwurf den Beschlüssen des vorigen Jahres gemäß abgefaßt ist (Liest den Bericht aus Beilage 17 und den Gesetzentwurf aus Beilage 17 A) Ich empfehle dem hohen Haufe die Annahme des Gesetzentwurfes. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Gesetzentwurf die Generaldebatte. Wenn sich niemand zum Worte meldet, können wir zur Spezial-Debatte übergehen und ich ersuche den Herrn Referenten, die einzelnen Paragraphen anzurufen. Jodok Fink: § 1. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 2. Landeshauptmann r Angenommen. Jodok Fink: § 3. Landeshauptmann: Angenommen. 4. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. 7 Jodok Fink: § 4. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 5. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 6. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 7. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: (Liest Titel und Eingang des Gesetzentwurfes.) Landeshauptmann: Wenn gegen Titel und Eingang des Gesetzentwurfes keine Einwendung gemacht wird, nehme ich an, daß sie demselben zustimmen. Jodok Fink: Ich beantrage die sofortige Vornahme der dritten Lesung. Landeshauptmann: Es wird die sofortige Vornahme der dritten Lesung beantragt. Wenn keine Einwendung erfolgt, nehme ich an, daß die Herren dem Vorgänge zustimmen und ich ersuche jene Herren, welche dem Gesetzentwürfe, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen wolle>, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. - Angenommen. Den zweiten Antrag kennen die Herren, und ich erkläre ihn, wenn keine Einwendung erfolgt, ebenfalls als angenommen. Hiemit ist dieser Gegenstand erledigt und wir kommen nun zum letzten Punkt unserer Tagesordnung, nämlich zum Gesuch des Sticker- und Fergger-Genossenschaftsverbandes um eine Subvention für das Jahr 1911. Diesen Gegenstand möchte ich dem Volkswirtschaftlichen Ausschusse zugewiesen wissen, wenn keine Einwendung erfolgt. Es ist dies nicht der Fall. Somit hätten wir den letzten Punkt und auch die Tagesordnung beendet. Ich kann noch mitteilen, daß sich der volkswirtschaftliche Ausschuß morgen vormittag 11 Uhr zu einer Sitzung versammelt. Ich habe noch mitzuteilen, was ich zu Beginn der Sitzung übersah, daß sich Herr Aödeordneter Rüsch wegen dringender Geschäfte von der heutigen Sitzung entschuldigt hat. Wetters muß ich noch mitteilen, was ich bei Beginn der Sitzung auch vorzubringen vergessen habe. - Die Herren mögen es entschuldigen, daß ich es erst jetzt vorbringe. - Es war heute eine Deputation der Gemeinde Bildstein bei mir und hat mich ersucht, die Angelegenheit der Straße BildsteinRickenbach möglichst zu fördern. Es ist die Angelegenheit aber nicht so, daß sie dem hohen Hause jetzt zugewiesen werden muß. Der Landtag hat nämlich in der Sitzung vom 12. Oktober 1909 folgenden Beschluß gefaßt: "Dem Ansuchen der Gemeinde Bildstein um Bewilligung eines Landesbeitrages und Erwirkung eines Staatsbeitrages zu den mit K 50.000"- projektierten Kosten der Erstellung einer Verbindungsstraße Bildstein-Rickenbach wird insoferne entsprochen, als der Landesausschuß ermächtigt wird, unter Zusicherung eines entsprechenden Landesbeitrages um Erwirkung eines Staatsbeitrages einzuschreiten und dem Landtage in nächster Session Bericht zu erstatten." So standen damals die Angelegenheiten. Der Landesausschuß war im Begriffe, im Sinne des ihm erteilten Auftrages einzuschreiten, als unerwartet eine Petition an den Landesausschuß mit einer Menge von Unterschriften von Bewohnern der Gemeinde Bildstein kam, welche sich gegen diese Strecke ausgesprochen hat. Es war damals mehr als die Hälfte der sämtlichen Bewohner und Hausbesitzer der Gemeinde Bildstein unterschrieben. Angesichts dieser Situation blieb dem Landesausschusse nichts anderes übrig, als dem hohen Hause den Bericht zu übermitteln und es hat dann längere Zeit gedauert, bis eine Änderung der Verhältnisse in der Gemeinde eingetreten ist. Selbstverständlich sind durch diesen Zwischenfall auch die weiteren Schritte verzögert worden. Wie mir nun mitgeteilt wurde, sind die Hindernisse jetzt beseitigt und ist es gelungen, die Einigkeit unter den Bewohnern wieder herzustellen. Es wird daher jetzt Sache des Landesausschusses sein, in dem gewiß berechtigten Begehren um Verbesserung der Straßenverhältnisse der Gemeinde Bildstein bei Seite zu stehen Die nächste Sitzung beraume ich auf Freitag, den 29. September ½ 11 Uhr vormittags mit nachstehender Tagesordnung an: 8 4. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911. 1. Mündlicher Bericht des Landesausschusses betreffend den Bau von Vieh- und Schweinestallungen in der Kolonie Tufers der Landesirrenanstalt Valduna, sowie von Reparaturen an den dort vorhandenen Häusern und Kellern und 2. betreffend den Bau zweier Ärztehäuser im AnstaltsRayon. 3. Mündlicher Bericht des Schulausschusses über den Gesetzentwurf betreffend die Altpensionisten im Lehrerstande. 4. Bericht des Schulausschusses über die Gesuche einer Anzahl Gemeinden um Beiträge zu den Schulauslagen. 5. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Raggal um Förderung des Straßenbaues. Bezüglich Punkt 3 der Tagesordnung "Mündlicher Bericht des Schulausschusses über den Gesetzentwurf betreffend die Altpensionisten im Lehrerstande" muß ich bemerken, daß der Herr Berichterstatter des Schulausschusses den Motivenbericht des Landesausschusses über den Gesetzentwurf betreffend die Altpensionisten im Lehrerstande zur Grundlage seines Berichtes nahm, weshalb ich die Herren Abgeordneten auf diesen Motivenbericht aufmerksam gemacht haben möchte. Die heutige Sitzung ist geschlossen (Schluß der Sitzung um 4 Uhr 35 Minuten nachmittags.) Druck von J. N. Teutsch in Bregenz Vorarlberger Landtag. 4. Sitzung am 27. September 1911 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf RHomberg. Gegenwärtig 24 Abgeordnete. — Abwesend die Herren: Hochwst. Bischof Dr. Franz Egger, Rüsch. Regierungsvertreter: Herr k. k. Statthaltereirat Dr. Rudolf Graf von Meran. Beginn der Sitzung um 3 Uhr 44 Minuten nachmittags. Landeshauptmann : Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und bitte um Verlesung des Protokolles der gestrigen Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe.) Wird eine Bemerkung zur Faffung des Protokolles gewünscht? — Wenn das nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmigt. Ich habe dem hohen Hause mitzuteilen, daß laut dem von der Kanzlei aufgenommenen Protokolle bei der in der gestrigen Sitzung vorgenommcnen Ergänzungswahl eines Stellvertreters in die ErwcrbsteuerLandeskommission an Stelle des Herrn Gottlieb Bechter, 20 Stimmen abgegeben wurden, die alle auf den Herrn Christian Neier, „Engel-Wirt" in Bolgcnach, fielen; derselbe ist somit als gewählter Stellvertreter anzusehen. Es sind mir auch einige Einlaufstücke zugekommen. Das erste ist ein Ansuchen der Stadtgemeinde Bregenz um Gewährung eines Landesbeitrages zu den Einquartierungskosten beziehungsweise um Schaffung eines diesbezüglichen Landesgesetzes, überreicht vom Herrn Abgeordneten Dr. Kinz. Das zweite ist ein Ansuchen des Jugendfürsorgevereines für Tirol und Vorarlberg, beziehungsweise der Geschäftsstelle desselben in Feldkirch um einen Jahresbeitrag aus Landesmitteln als Subvention, überreicht durch meine Wenigkeit. Das dritte Einlaufstück ist ein Gesuch der Gesellschaft der Musikfreunde in Dornbirn um eine Subvention für die von ihr erhaltene Musikschule, überreicht durch den Herrn Abgeordneten Rüsch. Das erste Einlaufstück möchte ich dem volkswirtschastiichen Ausschuffe zuweisen, die beiden andern dem Petitionsausschusse, wenn keine Einwendung erfolgt. — Es wiid so vorgegangen werden. Herr Abgeordneter Vögel hat sich telegraphisch entschuldigt, weil er wegen dringender geschäftlicher Verhinderung der heutigen Sitzung nicht beiwohnen könne. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Auf derselben steht als erster Gegenstand die Landesausschußvorlage betreffe nd den Gesetzentwurf betreffend die Tragung der Kosten bei Tierseuchenwachen. 4. Sitzung des Vorarlberger Landtages. 2 Der Gegenstand ist Ihnen in Form eines Gesetzentwurfes in Beilage 18 bereits früher verteilt worden und ich ersuche den Herrn Referenten des Landesausschusses in dieser Angelegenheit, den Herrn Abgeordneten Jodok Fink, den mündlichen Bericht darüber zu erstatten. Jodok Fink: Die in dem vorliegenden Gesetzentwürfe beantragte Änderung des bisher bestehenden Gesetzes betreffend die Tragung der Kosten der Viehseuchenwachen sind im § 1 dieses Gesetzentwurfes enthalten, und sind eigentlich nicht meritorischen Inhaltes, sondern nur formellen. Das bisher bestandene Gesetz hat sich nämlich auf das alte Tierseuchengesetz bezogen und nun ist durch das Tierseuchengesetz vom Jahre 1909 das alte Tierseuchengesetz und das Gesetz über die Rinderpest gleichzeitig aufgehoben und geändert worden und nun mußten dementsprechend die Landesgesetze geändert werden. Dies ist die ganze Änderung und ich glaube, dem nichts weiter beifügen zu sollen und stelle namens des Landesausschuffes folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: „1. Dem beiliegenden Gesetzentwürfe betreffend die Tragung der Kosten für die Aufstellung von Viehseuchenwachen wird die Zustimmung erteilt. 2. Der Landesausschuß wird ermächtigt, vor Erwirkung der Allerhöchsten, kaiserlichen Sanktion entweder aus eigener Initiative oder überWunsch der Regierung solche Änderungen beschlußweise mit der Regierung zu vereinbaren und vorzunehmen, welche grundsätzliche Bestimmungen des Entwurfes weder tangieren noch neue derartige Bestimmungen schaffen." Ich ersuche, daß der Gesetzentwurf sowie der Antrag 2 des Landesausschusses angenommen werden. Landeshauptmann: Ich eröffne zunächst über den Gesetzentwurf die Generaldebatte. — Wenn sich niemand zum Worte meldet, können wir zur Spezialdebatte übergehen und ich ersuche den Herrn Referenten, den ersten Teil des § 1, der diese bewußten Änderungen und die anderen Gesetzeszitierungen enthält, zu verlesen. Jodok Fink: (Liest den ersten Absatz des § 1 aus Beilage 18.) Das wäre der erste Teil. IV. Session der 10. Periode 1911. Landeshauptmann: Ich möchte mir die Bemerkung erlauben, ob es sich nicht empfehlen würde, jedesmal „Gesetzes" zu sagen, statt auf Grund des „Gesetz vom 29. Februar 1880" usw. Es heißt dann in Zeile drei und vier des ersten Absatzes „Gesetzes" statt „Gesetz". Ferner heißt es in Zeile zehn „erlassenen", während es „erlassener" heißen soll. Ebenso gehört in Zeile elf des gleichen Absatzes nach dem Worte „erlaufen" ein Beistrich. Jodok Fink: Ich bin mit den Berichtigungen, die Herr Landeshauptmann gemacht hat, einverstanden. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand das Wort? — Da dies nicht der Fall ist, erkläre ich den Paragraph I mit den von mir vorgeschlagenen und vom Herrn Berichterstatter akzeptierten Änderungen als angenommen. Jodok Fink: Der Paragraph 2 ist unverändert geblieben — Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: Paragraph 3. — Landeshauptmann : Angenommen. Jodok Fink: Paragraph 4. — . Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: (Liest Titel und Eingang des Gesetzentwurfes.) Landeshauptmann: Wird gegen Titel und Eingang eine Einwendung erhoben? — Wenn das nicht der Fall ist, erkläre ich den Titel und Eingang des Gesetzentwurfes ebenfalls mit Ihrer Zustimmung versehen. Jodok Fink: Ich beantrage die sofortige Vornahme der dritten Lesung. Landeshauptmann: Es wird vom Herrn Referenten die sofortige Vornahme der dritten Lesung beantragt. Wünscht jemand das Wort dazu? — 4. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Wenn das nicht der Fall ist, betrachte ich den Antrag als mit Ihrer Zustimmung versehen und ersuche jene Herren, weiche dem Gesetzentwürfe, wie er ans den Ueschiüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in der dritten Lesung die Znstiminung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Tie Zustimmung ist gegeben. Ich erkläre den Gesetzentwurf und hiermit auch den Antrag 1 als angenommen. Den Antrag 9 kennen die Herren Abgeordneten ans der Verlesung des Herrn Referenten. Wünscht jemand das Wort dazu? — Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich ihn als angenonime». Wir kommen nun zum nächsten Punkt der Tagesordnung, dem Voranschläge und die Jah resrechnung der Lan desirre nan st alt Valduna Dieser Gegenstand eignet sich schon der Natur der Sache nach fü die Zuweisung an den Finanzausschuß. Ich möchte die Herren ersuchen, in diesem Sinne znzustimmen. Die Zustimmung ist gegeben. Der dritte Gegenstand der Tagesordnung ist das Ansuchen des Vereines gegen den Mißbrauch geistiger Getränke um eine Subvention. Ich glaube, daß dieser Gegenstand am besten dem Petitionsausschusse zugewiesen werden sollte. Es wird keine Einwendung dagegen erhoben. Der vierte Punkt der Tagesordnung ist eine Eingabe des Landesausschuß-Sekretär um Versetzung in die VIII. Rangsklasse. Diesen Gegenstand möchte ich dem Finanzausschüsse zugewiesen wissen, weil dieser Ausschuß auch andere derartige Angelegenheiten behandelt. — Keine Einwendung betrachte ich als Zustimmung. Der fünfte Punkt unserer heutigen Tagesordnung ist die Eingabe des Konkurrenz-Ausschusses der Langenegger Straße um Erwirkung von Staats- und Landesbeiträgen für den teilweisen Neubau der Straße Müselbach — bayerische Grenze. Ich erwarte über diesen Gegenstand betreffend Zuweisung einen Antrag aus dem hohen Hause. Der Herr Abgeordnete Dekan Fiiff hat das Wort. Dekan Fink: Bezüglich dieses Gegenstandes möchte ich einen Antrag stellen, und zwar nicht um IV. Session der 10. Periode 1911. 3 Zuweisung desselben cm' ben volkswirtschaftlichen Ausschuß, wie es bei solchen Angelegenheiten gewöhnlich der Fall ist, sondern ich möchte beantragen, daß derselbe zur weiteren Behandlung dem Landesausschusse zugewiesen werde, und diesen Antrag folgendermaßen begründen. Diese Straße hat den Landtag schon öfters beschäftigt und der Herr Vorsitzende hat vor zwei und drei Jahren über den Stand der Angelegenheit ausführlichen Bericht erstattet. Die Mitglieder des hohen Hauses wissen wahrscheinlich noch, daß es sich hauptsächlich darum handelte, ob von den zwei Varianten die über Glatzegg oder die durch das Moos gewählt werden sollte. Darum haben sich die beteiligten Gemeinden solange herumgestritten und konnten keine Einigung erzielen. Die Gemeinden waren zum eigenen Nachteile solange uneinig, da infolge dessen auch die Straße nicht in Angriff genommen werden konnte. Vorteil davon hat nur das Land gehabt, denn wetin sich die Gemeinden schon früher, vor zehn oder elf Jahren, geeinigt hätten, würde das Land wohl schon damals einen Beitrag geleistet haben, denn ich glaube, es wäre im hohen Hause niemand gewesen, der die Notwendigkeit dieser Straße in Abrede gestellt hätte. Nun haben sich heute die Gemeinden geeinigt, und zwar in einer solchen Weise, wie es bei Straßen selten vorkommen wird. Mehrere Gemeindevertretungen haben sich einstimmig für die Strecke durch Moos ausgesprochen und die übrigen mit überwiegender Majorität. Es ist allerdings sehr schwer zu sagen, welche von beiden Strecken wirtschaftlich die günstigere ist sowohl für die Interessenten selbst wie auch für den allgemeinen Verkehr. Nachdem aber in kurzer Zeit eine solche Einigkeit eingetreten ist, glaube ich, wird kaum noch ein weiterer Zweifel bestehen können, welche der beiden Strecken bei der Vertretung des Landes den Vorzug erhält. Die Angelegenheit kann gegenwärtig noch nicht meritorisch verhandelt und vollständig erledigt werden und zwar deshalb nicht, weil die Gemeinden noch keine definitiven Beschlüsse über die Beiträge der zur Erstelluitg zu leistenden Prozente gefaßt haben und weil noch einzelne Teilprojekte ausständig sind. Ich möchte daher auf Grund des gegenwärtigen Standes dieser Angelegenheit folgenden Antrag stellen: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Die Eingabe des Konkurrenzausschusses der Langenegger Straße wird dem Landesausschusse mit demAuftrage überwiesen, die noch erforderlichen 4 4. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Verhandlungen mit den Konkurrenzgemeinden betreffend Straßenanlage und Leistung von Beiträgen zu den Kosten der teilweisen Neuanlage beziehungsweise Umlegung und Ergänzung der Straße zu Ende zu führen, behufs Förderung der Angelegenheit um Erwirkung ein es Staatsbeitrages ein zuschreiten und gleichzeitig die Geneigtheit derLeistung eines Landesbeitrages auszusprechen." Ich empfehle dem hohen Hanse die Annahme des Antrages. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Dekan Fink beantragt die Verweisung dieses Gegenstandes mit diesem bestimmten, von ihm verlesenen Anträge an den Landesausschuß. Ich möchte zu diesem Gegenstände noch einiges bemerken in meiner Eigenschaft als Referent in Staßenangelegenheiten. Es ist richtig, was der hochw Herr Dekan Fink gesagt hat, daß diese Straßenfrage eine wahre Seeschlange geworden ist und sich durch viele Jahre hingezogen hat infolge der verschiedenen differierenden Anschauungen der einzelnen beteiligten Gemeinden. Heute ist man einen Schritt weiter gekommen in dieser Frage. Die Bildung der Konkurrenz ist auf besserer Basis ins Leben getreten, d. h. die Konkurrenzgemeinden sind hinsichtlich der Beitragsleistung in veränderter Weise in das neue Straßenstatut einbezogen worden. Die Beitragsleistungen sind im Konkurrenz-Statute festgesetzt, sowohl für die Erhaltung wie für Neuanlage bezw. Umlegung der Straße. Es ist diesbezüglich vom geehrten Herrn Antragsteller hervorgehoben worden, daß die Einigung der Gemeinden auch über diese Anlage der Straße erfolgt sei. Ich möchte nur noch bemerken, daß die endgültige Wahl der Trasse den Technikern und zwar sowohl den Staats- als auch den Landestechnikern übe, lassen werden muß, weil voraussichtlich zu erwarten steht, daß, wenn die Straße überhaupt ins Leben tritt und ausgeführt wird, namhafte Staats- und Landesbeiträge geleistet werden: Was die Beitragsleistungen anbelangt, die in diesem Anträge des Herrn Abgeordneten enthalten sind, so sind wohl die Beiträge der einzelnen Konkurrenzgemeinden zur Neuherstellung sowie zur Erhaltung der Straße in Ordnung. Es fehlen aber vorderhand noch die rechtsgültigen Erklärungen der Konkurrenzgemeinden, wieviel alle in ihrer Gesamtheit zu leisten gewillt find; dieses muß IV. Session der 10. Periode 1911. in bestimmten Prozenten gerechnet sein, wie z. B. 20 °/o, 25 %, 30 % ober 40 % und auf dem Wege eigener Verhandlungen zwischen Landesausschnß und Konkurrenzgen.einden durchgeführt werden; erst dann, wenn die Verhandlungen rechtsgültig sind und von den Gesamtkosten der Neuanlage der Straße die Gemeinden so und so viel übernehmen, dann können die Verhandlungen wegen Leistung von Startsund Landesbeiträgen durchgeführt, d. h. die übrigen Prozente auf Staat und Land entsprechend verteilt werden. Ich dürfte den Herrn Berichterstatter richtig verstanden haben, wenn er seinem Anträge betreffs Leistung von Beiträgen und notwendigen Verhandlungen spricht, daß sich diese wohl nur auf die speziellen Beiträge der Gemeinden beziehen. Im ganzen und großen kann ich sagen, daß in der Frage endlich ein bedeutender Schritt nach vorwärts geschehen und der Landesausschnß in die Lage gekommen ist, der Sache volles Interesse und Aufmerksamkeit zu schenken, mehr als zu einer Zeit, wo noch die einzelnen Gemeinden nicht gewußt haben, ob sie rechts oder links ziehen sollen. Die Herren haben den Antrag gehört; wünscht jemand das Wort hiezu? — Wenn niemand sich meldet, so ersuche ich alle jene Herren, die dem Anträge, wie ihn der Herr Abgeordnete Dekan Fink stellt, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Die Zustimmung ist gegeben. Ich ersuche den Herrn Landeshauptmannstellvertreter, den Vorsitz zu übernehmen. (Der Herr Landeshauptmannstellvertreter übernimmt den Vorsitz.) Landeshauptmannftcllvertrcter: Der nächste Punkt unserer Tagesordnung ist: Ein mündlicher Bericht des Landesausschusses in Sache nd er Subventionierung des Unternehmens der Schiffbarmachung des Rheins vom Bodensee bis Basel. Ich erteile dem Herrn Landeshauptmann als Referent in dieser Angelegenheit das Wort. Rhomberg: Hohes Haus! Ich will mich mit dieser Angelegenheit so kurz als möglich saften. Es ist dem hohen Hause bekannt, daß seit einer Reihe von Jahren ein großer Interessentenkreis der deutschen Staaten, besonders von Baden und der Schweiz, sich 4. Sitzung des Vorarlberger Landtages. zusammengefunden hat zu einer internationalen Vereinigung, die die Verwirklichung des großen Zieles anstrebt, nämlich den Rhein von Basel bis zum Bodensee schiffbar zu machen. Die Strecke Mannheim beziehungsweise Straßburg—Basel ist bereits vollständig schiffbar und die Transport- und Frachtendampfer können Rhein aufwärts ungehindert bis Basel fahren. Aber auf der Strecke Basel—Bodensee beziehungsweise Konstanz sind noch gewaltige Hindernisse zu überwinden, von denen ich nur zwei hervorheben will, nämlich in erster Linie der Rheinfall bei Schaffhausen und die Stromenge bei Laufenburg. Es sind nun schon wegen Schiffbarmachung dieser zwei Strecken viele Arbeiten geleistet und interessierte Kreise, gerade auch Kreise der Regierungen in dieses so wichtige Unternehmen hereingezogen und hiefür interessiert worden. Es handelt sich in dem uns vorliegenden Falle nur um ein kleines Teilstück, das zusammenhängt mit d-r bevorstehenden Schiffbarmachung des Rheins auf dieser Seite. Es ist nämlich eine Schleuse in der Gegend von Augst-Wylen, die für ein Elektrizitätswei k aiu zulegen geplant ist. Nun bestanden bezüglich der Frage, welches Ausmaß diese Schleuse haben soll, Meinungsverschiedenheiten; ich muß nämlich bemerken, daß diese Schleuse so angelegt werden soll, daß seinerzeit für die Schiffbarmachung des Rheins auch für die Benützung der Schleuse Sorge getragen werden soll. Man hat nun ursprünglich eine 70 m lange Schleuse in Aussicht genommen, während zahlreiche Interessenten besonders auf badischer Seite sich für eine längere Schleuse, nämlich eine 90 m lange ausgesprochen haben, damit ein Umladen der Schiffe in Basel vermieden werden kann. Bei einem solch großartigen Unternehmen spielt eine Länge von 20 m ein gewaltiges Stück mit, bezüglich der Kosten. Diese waren mit K 300.000'— präliminiert gewesen, bei einer Verlängerung der Schleuse um 20 m, von 70 auf 90 kommt der präliminierte Kostenvoranschlag um den Betrag von K 80.000'— höher. Damit nun der Widerstand, den besonders die Schweizer gegen die Mehrkosten geltend gemacht haben, besonders vom Standpunkte der Stadt Basel aus als projektierte Umladestation, gebrochen werden kann, haben sich die übrigen Interessenten der Vereinigung geeinigt, diese K 80.000' — durch freiwillige Beiträge zu decken. Von diesem Mehraufwande würde es nach Berechnung 10 %, das sind K 8000 —, auf unser Land Vorarlberg treffen, das an der Schiffbarmachung des Rheins besonders interessiert ist. Von diesen K 8000'— ist IV. Session dec 10. Periode 1911. 5 wieder der gesamte Betrag'mit Ausnahme von K1000'— gedeckt. Es haben sich bereit erklärt, Beiträge zu leisten, die Handels- und Gewerbekammer K 1000 - , die Stadt Bregenz K 1000 —, die Sparkasse Bregenz K 1000' — und der Bund der Industriellen für Vorarlberg durch eine Samm'ung K 4000'—, so daß wie gesagt nur noch ein Betrag von K 1000'— übrig bleibt. Das Ansuchen des österreichischen Arbeitsausschusses des Vereins zur Förderung der Schiffbarmachung des Rheins ist an den Landesausschnß babingegangen, er möchte diese Mehrkosten als einen einmaligen Betrag übernehmen; der Landesausschuß hat in feiner Sitzung vom 21. Juli den Beschluß gefaßt: „Zu den Mehrkosten der Anlage einer 90 m langen Schleuse beim Augster Kraftwerke oberhalb Basel im Gesamtbeträge von Fr. 80.000'—, von denen nach dem Verteilungsschlüssel 10 "Io, d. i. Fr. 8000'—, aus unser Land Vorarlberg entfallen werden, wird seitens des Landesausschnsses vorbehaltlich der nachträglich einznholeiiden Zustimmung des hohen Landtages ein Betrag von K 1000' - zugesichert, beziehungsweise nach erfolgter Genehmigung des hohen Landtages aus dem Landesfonds ausbezahlt." Ich möchte gestützt auf das, was ich auseinander gesetzt habe und in Erwägung der außerordentlichen Wichtigkeit dieses Projektes sowie der verhältnismäßig ganz geringen Beteiligung des Landes Vorarlberg an diesen Mehrkosten folgenden Airtrag des Landesausschusses dem hohen Hause unterbreiten: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem Beschlusse des Landesausschusses vom21. Jnli ds. Js-, womit zu den Mehrkosten der Anlage einer 9 0 Meter langen Schleuse beim Angster Kraftwerke oberhalb Basel im Betrage von Fr. 8000'— ein Beitrag von Fr. 1000'—, zahlbar 1911, geleistet werden soll, wird die Genehmigung erteilt." Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme dieses Antrages. Landeshauptmannftellvertrcter: Die Herren haben Bericht und Antrag des Herrn Referenten veritommen und ich eröffne hierüber die Debatte. Wer wünscht das Wort? — Herr Abgeordneter Dr. Kurz; ich erteile es ihm 6 4. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Dr. Kinz: Hohes Haus! Als Mitglied des österreichischen Arbeitsausschusses der internationalen Vereinigung zur Förderung der Schiffbarmachung des Rheii>es bis zum Bodensee begrüße ich außerordentlich den Antrag des Landesausschnsses, es soll ein Beitrag zu den Mehrkosten der Schleuse Augst-Wyhlen bewilligt werden. In dem vom österieichischcn Arbeitsausschüsse überreichten Gesuch ist bereits bemerkt, daß es auf das Land Vorarlberg nach der vom Ausschüsse getroffenen Vereinbarung einen Beitrag von Fr. 80o0 trifft. Die übrigen in Betracht komniendeu Interessenten, nämlich die Stadtgemeinde Bregenz, die Sparkasse Bregenz, die Handels- und Gewerbekammcr und die Industriellen von Vorarlberg, die eine Kollekte veranstaltet haben, haben in der Zwischenzeit den noch fehlenden Betrag aufgebracht und es wurde derselbe seinem Zwecke zugeführt. Es hat sich bei dieser Frage um die prinzipielle Meinungsverschiedenheit zwischen der Schweiz beziehungsweise den Schweizer Interessenten und den Interessenten aus Baden und Österreich gehandelt. Daher hat cs der Arbeitsausschuß seinerzeit auf sich genonimen, persönlich die Garantie zu übernehmen und es sind von den übrigen Staaten die Beträge bereits zur Gänze aufgebracht worden. Es war außerordentlich wichtig, daß ein für alle Mal festgeftcllt wird, daß nur 90 m-Schleusen einem großen Schiffsverkehr dienen können, und man hat das eine erreicht, daß für die Zukunst den Kraftwerken, wie sie der Reihe nach am Rhein erbaut werden, die Verpflichtung anferlegt werden kann, 90 m Schleusen aus eigenen Mitteln zu erbauen. Dieser Erfolg tritt zutage beispielsweise bei der Laufenburger Schleuse, die in der festgesetzten Diniension von 90 m erbaut wirb. Ich bemerke noch, daß ich dem hohen Hause und dem Landesausschuffe im Namen des Arbeitsausschusses den herzlichsten Dank für die Zuwendung ausdrücke und daß neben der finanziellen Unterstützung namentlich auch die moralische Hilfeleistung und Unterstützung in dieser wichtigen Angelegenheit gegeben wurde und ich erlaube mir hier den Wunsch auszusprcchen, daß das hohe Haus auch in Zukunft der Verwirklichung des für Vorarlberg und die Hinterländer so wichtigen Projektes die werktätige Hilfeleistung und Unterstützung angedeihen llassen möge und ich bitte das hohe Haus, dem Anträge einstimmig die Zustimniung zu erteilen. Landeshanptmanustellvertreter: Wünscht noch jemand das Wort? — IV. Session der 10. Periode 1911. Wenn das nicht der Fall ist, schreiten wir zur Abstimmung. Ich glaube den vom Herrn Referenten verlesenen Antrag nicht mehr wiederholen zu müssen und ich ersuche alle jene Herren, die sich mit dem Anträge einverstanden erklären, sich zum Zeichen der Zustimmung gefälligst von den Sitzen zu erheben. Der Antrag ist angenommen und ich ersuche den Herrn Landeshauptmann, den Vorsitz wieder zu übernehmen. Landeshauptmann: Wir kommen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung, zum Berichte des Landcsausschusses betreffend die Verwendung und Erhaltung des Tierseuchenfonds für Einhufer. Referent in dieser Angelegenheit ist Herr Abgeordneter Jodok Fink Ich bitte denselben, das Wort zu ergreifen. Jodok Fink; Ich glaube, es wird zweckmäßig sein, wenn ich den nicht allzulangen Bericht des Landesausschusses in diesem Belange zur Verlesung bringe, weil der erste Teil des Berichtes die vorjährigen Beschlüsse in dieser Angelegenheit enthält und weil die Herren, wenn mir die Beschlüsse wieder ins Gedächtnis zurückrufen, dann urteilen können, ob der Gesetzentwurf den Beschlüssen des vorigen Jahres genuiß abgefaßt ist (Liest den Bericht aus Beilage 17 und den Gesetzentwu'f aus Beilage 17 A) Ich empfehle dem hohen Hanse die Annahme des Gesetzentwurfes. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Gesetzentwurf die Generaldebatte. — Wenn sich niemand znm Worte meldet, können wir zur Spezial-Debatte übergehen und ich ersuche den Herrn Referenten, die einzelnen Paragraphen anzurufen. Jodok Fink: § 1. — Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 2. Landeshauptmann : Angenommen. Jodok Fink: § 3. — Landeshauptmann : Angenommen. 4. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Jodok Fink: § 4. — Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 5. — Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 6. — Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 7. — Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: (Liest Titel und Eingang des Gesetzentwurfes.) Landeshauptmann: Wenn gegen Titel und Eingang des Gesetzentwurfes keine Einwendung gemacht wird, nehme ich an, daß sie demselben zustimmen. Jodok Fink: Ich beantrage die sofortige Vornahme der dritten Lesung. Landeshauptmann: Es wird die sofortige Vornahme der dritten . Lesung beantragt. Wenn keine Einwendung erfolgt, nehme ich an, daß die Herren dem Vorgänge zustimmen und ich ersuche jene Herren, welche dem Gesetzentwürfe, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Angenommen. Den zweiten Antrag kennen die Herren, und ich erkläre ihn, wenn keine Einwendung erfolgt, ebenfalls als angenommen. Hiemit ist dieser Gegenstand erl.digt und wir kommen nun zum letzten Punkt unserer Tagesordnung, nämlich zum Gesuch des Sticker- und Fergger-Genossenschaflsverbandesumeine Subvention für das Jahr 1911. Diesen Gegenstand möchte ich dem Volkswirtschaft lichen Ausschüße zugewiesen wissen, wenn keine Einwendung erfolgt. — Es ist dies nicht der Fall. Somit hätten wir den letzten Punkt und auch die Tagesordnung beendet. IV. Session der 10. Periode 1911. 7 Ich kann noch mitteilen, daß sich der volkswirtschaftliche Ausschuß morgen vormittag 11 Uhr zu einer Sitzung versammelt. Ich habe noch niitzuteilen, was ich zu Beginn der Sitzung übersah, daß sich Herr Abdeordneter Rüsch wegen dringender Geschäfte von der heutigen Sitzung entschuldigt hat. Weiters muß ich noch mitteilen, was ich bei Beginn der Sitzung auch vorzubringen vergeßen habe. — Die Herren mögen es entschuldigen, daß ich cs erst jetzt vorbringe. — Es war heute eine Deputation der Gemeinde Bildstein bei mir und hat mich ersucht, die Angelegenheit der Straße Bildstein— Rickenbach möglichst zu fördern. Es ist die Angelegenheit aber nicht so, daß sie dem hohen Hanse jetzt zugewiesen werden muß. Der Landtag hat nämlich in der Sitzung vom 12. Oktober 1909 folgenden Beschluß gefaßt: „Dem Ansuchen der Gemeinde Bildstein um Bewilligung eines Landesbeitrages und Erwirkung eines Staatsbeitrages zu den mit K 50.000"— projektierten Kosten der Erstellung einer Verbindungssiraße B Idstein—Rickenbach wird insofern entsprochen, als der Landesausschuß ermächtigt wird, unter Zusicherung eines entsprechenden Landesbeitrages um Erwirkung eines Staatsbeitrages einzuschreiten und dem Landtage in nächster Session Bericht zu erstatten." So standen damals die Angelegenheiten. Der Landesausschnß war im Begriffe, im Sinne des ihm erteilten Auftrages einzuschreite», als unerwartet eine Petition an den Landesausschuß mit einer Menge von Unterschriften von Bewohnern der Gemeinde Bildstein kam, welche sich gegen diese Strecke ausgesprochen hat. Es war damals mehr als die Hälfte der sämtlichen Bewodner uiib Hausbesitzer der Gemeinde Bildstein unterschrieben. Angesichts dieser Situation blieb deni Landesausschusse nichts anderes übrig, als dem hohen Hause den Bericht zu übermitteln und es hat dann längere Zeit gedauert, bis eine Änderung der Verhältniße in der Gemeinde eingetreten ist. Selbstverständlich sind durch diesen Zwischenfall auch die weiteren Schritte verzögert worden. Wie mir nun mitgeteilt wurde, sind 'die Hindernisse jetzt beseitigt und ist es gelungen, die Einigkeit unter den Bewohnern wieder herzustellen. Es wird daher jetzt Sache des Landesausschusses sein, in dem gewiß berechtigten Begehren um Verbesserung der Straßenverhältniße der Gemeinde Bildstein bei Seite zu stehen , Die nächste Sitzung beraume ich auf Freitag, den 29. September ‘/all Uhr vormittags mit nachstehender Tagesordnung an: