19120212_lts016

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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:59
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp10,lts1912,lt1912,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 16. Sitzung am 12. Februar 1912 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 25 Abgeordnete. - Abwesend der Herr Abgeordnete Wendelin Nachbauer. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Rudolf Graf von Thun - Hohenstein. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 42 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der Freitag-Sitzung. (Sekretär liest.) Hat jemand zur Fassung des Protokolles eine Bemerkung zu machen? Wenn das nicht der Fall ist, so erkläre ich dasselbe als angenommen. Ich ersuche den Herrn Sekretär, den Beschluß zur Kenntnis zu bringen, der in der letzten vertraulichen Sitzung gefaßt wurde. Protokoll über die vertrauliche Sitzung des Vorarlberger Landtages am 9. Februar 1912 im Anschlusse an die öffentliche Sitzung. Der Landeshauptmann trat den Vorsitz an den Herrn Landeshauptmannstellvertreter Martin Thurnher ab und erstattete den mündlichen Bericht des landwirtschaftlichen Ausschusses in Sachen der provisorischen Besetzung der LandesForsttechniker- Stelle. Der Berichterstatter stellte folgenden Antrag: "Der Landesausschuß wird ermächtigt und beauftragt, mit dem k. k. Forstassistenten Ludwig Krämer in Innsbruck wegen zeitweiligen Übertrittes desselben in den Vorarlberger Landesdienst zur Übernahme der Dienstleistung eines landschaftlichen Forsttechnikers dahingehend eine Abmachung zu treffen, daß dem Genannten ein 1-2jähriger Urlaub im Staatsdienste unter Karenz und Übernahme seiner Gehaltsbezüge auf die Landeskasse erwirkt werde. Gleichzeitig werden dem Forstassistenten Krämer die Übersiedlungskosten InnsbruckBregenz und eventuell retour auf den Landesfonds übernommen. Die dienstlichen Obliegenheiten des provisorischen Forsttechnikers sind durch den Landesausschuß in einer eigenen Dienstinstruktion festzusetzen." Über Ablesen genehmigt. Mart. Thurnher, Landeshauptmannstellvertreter. 2 16. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. Dieses Protokoll wurde bereits in der letzten, vertraulichen Sitzung genehmigt. Bevor ich zur Tagesordnung übergehe, habe' ich den Herren Abgeordneten mitzuteilen, daß heute das in Vorarlberg bestehende Wasserrechtskomitee um i/%4 Uhr nachmittags im Rathause in Bregenz eine Sitzung abhalten wird, bei welcher über die Regierungsvorlage betreffend den neuen Wasserrechtsgesetzentwurf von Herrn Dr. Peer aus Feldkirch ein Vortrag gehalten wird. Hiezu lade ich kraft meiner Eigenschaft als Vorsitzender dieses Wasserrechtskomitees sämtliche Herren Abgeordneten zur Teilnahme freundlichst ein und ersuche sie, sich auch eventuell an der sich daran anknüpfenden Besprechung zu beteiligen. Wir gehen nun zur Tagesordnung über. Auf derselben steht als erster Gegenstand der Akt betreffend die Deckung der Mehrkosten für die Verbauung am Bizauerbache. Dieser Gegenstand wird am einfachsten in der Weise vorderhand zu erledigen sein, daß man den volkswirtschaftlichen Ausschuß damit betraut, die nötigen Anträge zu stellen. Es erfolgt keine Einwendung. Wir kommen nun zum zweiten Gegenstand, nämlich zur Wahl eines Mitgliedes in den Landeskulturrat, gemäß § 2 des Gesetzes vom 2 4. November 1911, L. E. Bl. Nr. 160. Ich habe dem hohen Hause bereits am Schlusse der letzten Sitzung die bezüglichen, gesetzlichen Bestimmungen zur Kenntnis gebracht und ersuche, das Mitglied, das der hohe Landtag in den Landeskulturrat zu wählen gesonnen ist, auf die Stimmzettel zu schreiben. Ich ersuche die Herren Abgeordneten Loser und Walter gefälligst das Skrutinium vorzunehmen. - (Skrutinium.) Der Herr Abgeordnete Loser hat das Wort. Loser: Es wurden 23 Stimmzettel abgegeben/ davon entfielen 22 Stimmen auf den Herrn Abgeordneten Jodok Fink und eine auf den Herrn Abgeordneten Dietrich. Landeshauptmann: Es erscheint somit Herr Abgeordneter Jodok Fink als Mitglied des Landeskulturrates gewählt. Wir kommen nun zu den 2 Berichten des Petitionsausschusses und zwar zunächst zum Bericht über das Gesuch um einen Beitrag zur St. Anna-Kapelle in Schlins (Beilage 53). Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der hochw. Herr Dekan Mayer; ich erteile ihm das Wort. Mayer: Hohes Haus! Der Bericht liegt fcyvn seit längerer Zeit in den Händen der Herren Abgeordneten, deshalb kann ich füglich von der Verlesung Abstand nehmen. Ich erlaube mir, nur kurz die Gründe anzuführen, welche den Petitionsausschuß bestimmt haben, einen Beitrag von 500 K zu beantragen. Es handelt sich hier um eine Kapelle, welche erstens zu den schönsten des Landes gehört und sowohl geschichtlich als auch in Bezug auf die Innenausstattung, also künstlerisch, sehr bedeutungsvoll ist, zweitens ist diese Kapelle nicht bloß alt und hat infolge ihres Alters eine Renovierung notwendig, sondern sie hat auch sehr gelitten infolge des Hochwassers des Jahres 1910, in welchem sie längere Zeit mehrere Meter tief unter Wasser stand. Dann hat ferner weder die Mutterkirche noch die Filialkirche ein Vermögen, womit sie zu einer Beitragsleistung herangezogen werden könnte. Endlich handelt es sich auch um eine Gemeinde, welche gewiß nicht in der Lage ist, bedeutende Kosten auf sich zu nehmen, da sie selbst klein und arm ist und durch das Hochwasser großen Schaden gelitten hat. In Rücksicht auf diese Gründe stellte der Petitionsausschuß folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: "1. In der Voraussetzung, bezw. unter der Bedingung, daß das hohe k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht zu den notwendigen Sicherungs- und Erneuerungsarbeiten an der St. Anna-Kapelle in Frommengersch, Pfarrgemeinde Schlins, einen Beitrag von K 1000' - leistet, wird zu gleichem Zwecke ein Beitrag von K 500- aus Landesmitteln bewilligt. 16. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. 3 2. Vor Flüssigmachung des Beitrages ist dem hohen Landesausschusse der Ausweis über die programmäßige und unter Aufsicht der hiezu berufenen Faktoren durchgeführten Arbeiten in Vorlage zu bringen." Ich bitte um Annahme dieser Anträge. Landeshauptmann: Ich eröffne über dieselben und über den Bericht die Debatte. Wenn sich niemand zum Worte meldet, ist dieselbe geschlossen. Ich schreite zur Abstimmung über die beiden Anträge, die wir unter einem vornehmen können. Ich ersuche alle jene Herren, welche denselben ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Der nächste Punkt der Tagesordnung ist der Bericht des Petitionsausschusses über ein Gesuch des allgemeinen Verbandes landwirtschaftlicher Genossenschaften in Österreich um Gewährung einer Subvention aus Landesmitteln für die Jahre 1911 und 1912. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Willi. Ich erteile ihm das Wort. Willi: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 55.) Ich empfehle diesen Antrag zur geneigten Annahme. Landeshauptmann: Ich eröffne über denselben die Debatte. Wenn niemand sich zum Worte meldet, ersuche ich alle jene Herren, die dem Antrage des Petitionsausschusses zustimmen wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Der fünfte Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Erstellung einer Konkurrenzstraße von Alberschwende nach Langenegg, Krumbach, Riesensberg an diebayerische Grenze. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Jodok Fink. Ich erteile ihm das Wort. Jodok Fink: Mit Rücksicht auf die Wichtigkeit des Gegenstandes und die finanzielle Bedeutung desselben glaube ich den Bericht verlesen zu sollen. (Liest Bericht aus Beilage 52.) Bevor ich den Antrag stelle, möchte ich zum letzten Punkte noch bemerken, daß aller Voraussicht nach diese ganze Konkurrenzstraße gewiß nicht in einem Jahre gebaut werden wird und ich glaube - es geht auch aus den Akten hervor - daß die Gemeinden selber in Aussicht nehmen, nur Teilstrecken zum Ausbaue zu bringen, damit hier die Beiträge auf mehrere Jahre verteilt werden. So ist in erster Linie in Aussicht genommen die Straßenstrecke auf dem Gebiete von Alberschwende umzulegen, bezw. neu zu erbauen, weil dort wohl aus der ganzen Strecke die ungünstigsten Verhältnisse und die höchsten Steigungen vorkommen. Das erleichtert auch dem Landtage die Übernahme dieses verhältnismäßig großen Beitrages für die sonst gewiß sehr notwendige Straße. Die Gemeinden des Vorderbregenzerwaldes haben sich vom Bahnverkehre auch in der Richtung der Hebung des Fremdenverkehres Bedeutendes versprochen und sind bis jetzt da eigentlich gar nicht aus ihre Rechnung gekommen. Man kann sagen, daß der Fremdenverkehr im Vorderbregenzerwald eher abgenommen als zugenommen hat. Es ist daher gewiß notwendig, daß in diesem Gebietsteile des Waldes eine den Anforderungen des Fremdenverkehrs entsprechende Straße erstellt wird. Ich stelle daher namens des volkswirtschaftlichen Ausschusses den Antrag: (Liest den Antrag aus Beilage 52). Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. - Wenn sich niemand zum Worte meldet, kann ich zur Abstimmung schreiten und ich ersuche alle jene Herren, welche dem soeben verlesenen Antrage ihre Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen gefälligst zu erheben. - Angenommen. Wir kommen zum sechsten Gegenstand der Tagesordnung, das ist: der Gesetzentwurf 4 16. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. betreffend die Wiederherstellungsbauten am Mengbache in Nenzing. (Beilage 54). Ich ersuche den Herrn LandeshauptmannStellvertreter, als Berichterstatter in dieser Angelegenheit das Wort zu nehmen. Thurnher: Ich habe in der letzten Sitzung Gelegenheit gehabt, über die weiteren Aktionen des Landes hinsichtlich der Verbauung der infolge der Hochwasserkatastrophe im Jahre 1910 zerstörten Wasserbauten eingehend zu berichten und die Sachlage klarzustellen. Unter den vielen wiederherzustellenden Objekten befindet sich auch der Mengbach in der Gemeinde Nenzing. Die kleineren Bäche, welche sich in die Ill ergießen, insbesondere der in der letzten Sitzung behandelte Alvierbach, dann die Meng und Samina und im Montafon die Litz, haben an vielen Orten mitunter größere Verwüstungen angerichtet, als der Hauptfluß selbst und wurden durch diese Nebenbäche insbesondere die Ortschaften vielfach zerstört und beschädigt. Sie sehen aus dem vorliegenden Berichte, daß für die Wiederherstellungsbauten am Mengbache, nachdem bereits im ersten Elementar-Bauprogramm K 54.000 vorgesehen und sichergestellt waren, noch weitere K 507.000-- zur Verbauung erforderlich sind. Ich brauche über diese Angelegenheit nicht weiter zu sprechen. Sie wissen, die Verwüstungen sind ja in den früheren Berichten und Vorlagen der letzten Sessionen dargelegt und beschrieben worden. Die jetzige und die nächstfolgende Vorlage bildet nur eine Fortsetzung der bereits in der letzten Sitzung begonnenen Aktion, indem wir durch Annahme der zwei Gesetzentwürfe die Verbauung weiterer Bäche sichern. Den Bericht brauche ich nicht zu verlesen, da er bereits seit Samstag in den Händen der Herren Abgeordneten ist, und ich beschränke mich daher daraus, namens des volkswirtschaftlichen Ausschusses zu stellen den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Dem beiliegenden Gesetzentwürfe betreffend die Wiederherstellung der durch das Hochwasser vom Jahre 1910 zerstörten Uferschutzbauten am Mengbache in Nenzing wird die Zustimmung erteilt." Der Punkt 2 ist der gleiche, wie er in allen Gesetzentwürfen vorsichtshalber ausgenommen wird wegen Ermächtigung zur Vornahme kleinerer Abänderungen, wenn die Regierung solche verlangt. Ich bitte das hohe Haus, in die Spezialdebatte einzugehen und den Gesetzentwurf zum Beschlusse zu erheben. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Generaldebatte. Herr Abgeordneter Müller hat das Wort. Müller: Hohes Haus! Anschließend an die Ausführungen des Herrn Berichterstatters kann ich nur bestätigen, daß die Notwendigkeit der Wiederherstellung der Uferschutzbauten am Mengbache in Nenzing sehr begründet ist. Wer anläßlich der Hochwasserkatastrophe selbst Gelegenheit hatte, dortselbst sich zu überzeugen, von den wochenlangen Mehrarbeiten unter dem Aufgebote aller verfügbaren Kräfte, um den stellenweise mehrere Meter hohen Schottermassen den Weg zur Ill zu weisen, wer ferner noch im letzten Sommer die riesigen Schottermengen im Gamperdonatale sehen konnte, welche naturgemäß früher oder später das Dorf Nenzing passieren müssen, der wird von der Notwendigkeit der Wiederherstellung der zerstörten Usergelände im Dorfe und somit von deren Wichtigkeit für die Gemeinde Nenzing überzeugt sein, weshalb ich an das hohe Haus die höfliche Bitte stelle, dasselbe wolle dem vorliegenden Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses die Zustimmung erteilen. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? Wenn sich niemand meldet, so ist die Generaldebatte geschlossen und wir gehen zur Spezialdebatte über. Ich glaube, es dürste sich empfehlen, die §§ 2 und 3 zu verlesen und die übrigen nur anzurufen, da diese 2 Punkte die Summe und die Verteilung auf die einzelnen Faktoren enthalten. Thurnher: § 1. (Beilage 54 A.) 16. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. 6 Landeshauptmann: Wenn keine Bemerkung erfolgt, erkläre ich § 1 als angenommen. Thurnher: (Liest § 2.) Landeshauptmann: Wünscht jemand das Wort? Wenn dies nicht der Fall ist, erkläre ich § 2 als angenommen. Thurnher: (Liest § 3.) Landeshauptmann: Wünscht einer der Herren das Wort? Es ist nicht der Fall, somit erkläre ich § 3 als angenommen. Thurnher: § 4. Landeshauptmann: § 4 ist angenommen. Thurnher: § 5. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 6. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 7. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 8. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 9. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: (Liest Titel und Eingang des Gesetzentwurfes.) Landeshauptmann r Hat jemand gegen Titel und Eingang des Gesetzentwurfes eine Bemerkung zu machen? Wenn nicht, so erkläre ich dieselben ebenfalls als mit Ihrer Zustimmung versehen. Thurnher: Ich beantrage die sofortige Vornahme der dritten Lesung. Landeshauptmann: Die Herren haben den Antrag des Herrn Berichterstatters gehört. Wird eine Einwendung erhoben? Wenn dies nicht der Fall ist, ersuche ich jene Herren, welche dem Gesetzentwürfe, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Nun kommt noch der zweite Punkt des Ausschutzantrages, welcher dem Landesausschusse die gewöhnliche Ermächtigung erteilt. Wünscht jemand hiezu das Wort? Wenn das nicht der Fall ist, erkläre ich denselben ebenfalls als mit Ihrer Zustimmung versehen. Wir kommen nun zum siebten Gegenstände der Tagesordnung, zu dem Gesetzentwürfe betreffend die Schutzbauten an der Litz in Schruns. (Beilage 56.) Berichterstatter ist ebenfalls der Herr Landeshauptmannstellvertreter. Ich erteile ihm das Wort. Thurnher: Ich glaube auch von der Verlesung dieses Berichtes Umgang nehmen zu können und verweise hinsichtlich der allgemeinen Sachlage auf Meine in der letzten Sitzung abgegebenen Erklärungen. Beim Litzbache wird auch eine große Summe erfordert und zwar ein Betrag von K 380.000, obwohl bereits im ersten und zweiten Wasserbauprogramm Beträge von zusammen mit K 125.000 sichergestellt und verwendet worden sind. Weiter habe ich nichts zu bemerken, sondern ich stelle im Namen des volkswirtschaftlichen Ausschusses den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Dem beiliegenden Gesetzentwürfe betreffend die vollständige Herstellung der durch das Hochwasser vom Juni 1910 zerstörten Uferschutzbauten am Litzbache in der Gemeinde Schruns wird die Zustimmung erteilt." Punkt 2 der Anträge ist dem beim früheren Gesetzentwürfe gestellten gleichlautend. Ich bitte 6 16. Sitzung des Vorarlberg< Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. das hohe Haus, in die Spezialdebatte über den Gesetzentwurf betreffend die vollständige Herstellung der durch das Hochwasser im Juni 1910 zerstörten Userschutzbauten am Litzbache in der Gemeinde Schruns einzugehen und denselben zu beschließen. Landeshauptmann: Wünscht jemand zu § 2 das 2üort ? Wenn es nicht der Fall ist, erkläre ich denselben als angenommen. Thurnher: (Liest § 3.) Landeshauptmann: Ich eröffne über den Gesetzentwurf die Generaldebatte. Herr Abgeordneter Dekan Mayer hat das Wort. Mäher: Es handelt sich hier um die Regulierung eines Baches, der bekanntlich bei den Verwüstungen des Hochwassers im Jahre 1910 auch 2 Fabriken in den Fluten mit sich gerissen hat. Aus dem allein kann man schon entnehmen, wie furchtbar dieser Bach gewütet hat. Wenn wir heute ein Kostenerfordernis von K 380.000 vor uns haben, so möchte ich für jene, denen diese Summe sehr hoch vorkommt, darauf hinweisen, daß für diesen Bach an 2 Stellen ein eigenes Bett gegraben werden mußte. Es war dies unbedingt notwendig und wurde daher der eine Durchstich schon im Jahre 1910 durchgeführt, während der andere noch in Arbeit steht. Auch müssen 2, zwar allerdings kleinere Brücken erbaut werden, von denen eine, sowie auch ein Holzsteg bereits erstellt sind. Das begründet den großen Kostenvoranschlag. Wie notwendig diese Regulierung ist, zeigt die Verwüstung, die dieser Bach dort angerichtet hat. Ich bitte daher, auch diesen Antrag einstimmig annehmen zu wollen. Landeshauptmann: Wünscht jemand das Wort? Wenn dies nicht der Fall ist, so ist § 3 angenommen. Thurnher: § 4. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 5. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 6. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 7. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 8. Landeshauptmann: Angenommen. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand das Wort? - Wenn dies nicht der Fall ist, so erkläre ich die Generaldebatte für geschlossen und ich gehe zur Spezialdebatte über. Ich ersuche auch hier um Verlesung der §§ 2 und 3 und" um die Anrufung der übrigen. Thurnher: § 1 (aus Beilage 56 A). Landeshauptmann: § 1 ist, wenn keine Bemerkung erfolgt, angenommen. Thurnher: (Liest § 2.) Thurnher: § 9. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: (Liest Titel und Eingang des Gesetzentwurfes.) Landeshauptmann: Wird zu Titel und Eingang des Gesetzentwurfes das Wort gewünscht? Wenn dies nicht der Fall ist, so nehme ich dieselben als mit ihrer Zustimmung versehen an. Thurnher: Ich beantrage die sofortige Vornahme der dritten Lesung. 16. Sitzung des Vorarlberg< Landtages. IV. Session b< 10. Periode 1911/12. 7 Landeshauptmann: Wünscht zum Antrage auf Vornahme der dritten Lesung über den vorliegenden Gesetzentwurf jemand das Wort? Wenn dies nicht der Fall ist, so schreiten wir zur Abstimmung und ich ersuche alle jene Herren, die dem Gesetzentwürfe, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in der dritten Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Ebenso möchte ich noch über den Punkt 2 des Ausschutzantrages die Abstimmung vornehmen. Wünscht jemand dazu das Wort? Wenn sich niemand zum Worte meldet, so betrachte ich denselben ebenfalls als mit ihrer Zustimmung versehen. Hiemit ist dieser Gegenstand und zugleich auch die heutige Tagesordnung erledigt. Ich habe dem hohen Hause noch mitzuteilen, daß der volkswirtschaftliche Ausschutz sich unmittelbar nach der Haussitzung zu einer Beratung zusammenfinden wird. Die nächste Sitzung beraume ich aus morgen, Dienstag, vormittags 11 Uhr an mit folgender Tagesordnung: 1. Bericht des Petitionsausschusses in Sachen der Zuerkennung einer Gnadenpension an einen Forstwart und in Sachen der Eingabe der Gesellschaft der Musikfreunde in Dornbirn. (Beilage 60.) 2. Mündlicher Bericht des Finanzausschusses über die Eingabe des Veteranen-Landesbundes um Schaffung eines Fonds zur Unterstützung dürftiger Krieger. Sieben Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses über: 3. das Gesuch der Gemeinde Ebnit um eine Subvention zur Wiederinstandsetzung eines Fahrweges. (Beilage 58.) 4. Die Eingabe der Stadtgemeinde Feldkirch betreffend die Erweiterung der Illschlucht. (Beilage 57.) 5. Den Gesetzentwurf betreffend den Ausbau der Illverbauung in Lorüns. (Beilage 59.) 6. Den Gesetzentwurf betreffend den Ausbau der Elementarbauten in Mellau. (Beilage 61.) 7. Desgleichen betreffend die Bauten in Au. (Beilage 63.) 8. Desgleichen die Bauten in Schoppernau. (Beilage 62.) Ich muß noch bemerken, daß in der schriftlichen Tagesordnung, die die Herren bekommen haben, mir ein Fehler unterlaufen ist, indem der Gegenstand, der unter Punkt 5 auf der Tagesordnung steht, heute erledigt worden ist; ich bitte, dies zur Kenntnis zu nehmen. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung um 11 Uhr 25 Minuten vormittags.) Druck von J. N. Teutsch in Bregenz Vorarlberger Landtag. 16. Sihung am 12. Februar 1912 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf R h o m b e r g. Gegenwärtig 25 Abgeordnete. — Abwesend der Herr Abgeordnete Wendelin Nachbauer. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Rudolf Graf von Thun-Hohenstein. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 42 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der Freitag-Sitzung. (Sekretär liest.) Hat jemand zur Fassung des Protokolles eine Bemerkung zu machen? — Wenn das nicht der Fall ist, so erkläre ich dasselbe als angenommen. Ich ersuche den Herrn Sekretär, den Beschluß zur Kenntnis zu bringen, der in der letzten vertraulichen Sitzung gefaßt wurde. Protokoll Über die vertrauliche Sitzung des Vorarlberger Landtages am 9. Februar 1912 irrt Anschlusse an die öffentliche Sitzung. Der Landeshauptmann trat den Vorsitz an den Herrn Landeshauptmannstellvertreter Martin Thurnher ab und erstattete den mündlichen Bericht des landwirtschaftlichen Ausschusses in Sachen der provisorischen Besetzung der LandesForsttöchniker-Stelle. Der Berichterstatter stellte folgenden Antrag: „Der Landesausschuß wird ermächtigt und beauftragt, mit dem k. k. Forstassistenten Ludwig Kramer in Innsbruck wegen zeitweiligen Übertrittes desselben in den Vorarlberger Landesdienst zur Übernahme der Dienstleistung eines landschaftlichen Forsttechnikers dahingehend eine Abmachung zu treffen, daß dem Genannten ein 1—2jähriger Urlaub im Staatsdienste unter Karenz und Übernahme seiner EeHaltsbezüge auf die Landeskasse erwirkt werde. Gleichzeitig werden dem Forst assisten kett Kramer die Übersiedlungskosten Innsbruck— Bregenz und eventuell retour auf den Landesfonds übernommen. Die dienstlichen Obliegenheiten des provisorischen Forsttechnikers sind durch den Landesausschuß in einer eigenen Dienstinstruktion festzusetzen." Über Ablesen genehmigt. Mart. Thurnher, Landeshauptmannstellvertreter. 2 16. Sitzung des Vorarlberger Landtages . Dieses Protokoll wurde bereits in der letzten, vertraulichen Sitzung genehmigt. Bevor ich zur Tagesordnung übergehe, habe' ich den Herren Abgeordneten mitzuteilen, daß heute das in Vorarlberg bestehende Wasserrechtskomitee um Vs4 Uhr nachmittags im Rathause in Bregenz eine Sitzung abhalten wird, bei welcher über die Regierungsvorlage betreffend den neuen Wasserrechtsgesetzentwurf von Herrn Dr. Peer aus Feldkirch- ein Vortrag gehalten wird. Hiezu lade ich kraft meiner Eigenschaft als Vorsitzender dieses Wasserrechtskomitees sämtliche Herren Abgeordneten zur Teilnahme freundlichst ein und ersuche sie, sich auch eventuell an der sich daran anknüpsenden Besprechung zu beteiligen. Wir gehen nun zur Tagesordnung über. Auf derselben steht als erster Gegenstand der Akt betreffend die Deckung der Mehrkosten für die Verbauung am Bizauerbache. Dieser Gegenstand wird am einfachsten in der Weise vorderhand zu erledigen sein, daß, man den volkswirtschaftlichen Ausschuß damit betraut, die nötigen Anträge zu stellen. — Es erfolgt keine Einwendung. Wir kommen nun zum zweiten Gegenstand, nämlich zur Wahl eines Mitgliedes in den Landeskulturrat, gemäß § 2 des Gesetzes vom 24. November 1911, L. G. Bl. Nr. 160. Ich habe dem hohen Hause bereits am Schlüsse der letzten Sitzung die bezüglichen, gesetzlichen Bestimmungen zur Kenntnis gebracht und ersuche, das Mitglied, das der hohe Landtag in den Landeskulturrat zu wählen gesonnen ist, auf die Stimmzettel zu schreiben. Ich ersuche die Herren Abgeordneten Loser und Walter gefälligst das Skrutinium vorzunehmen. — sSkrutinium.) Der Herr Abgeordnete Loser hat das Wort. Loser: Es wurden 23 Stimmzettel abgegebenz davon entfielen 22 Stimmen aus den Herrn Abgeordneten Jodok Fink und eine auf den Herrn Abgeordneten Dietrich. Landeshauptmann: Es erscheint somit Herr Abgeordneter Jodok Fink als Mitglied des Landeskulturrates gewählt. IV. Session der 10. Periode 1911/12. Wir kommen nun zu den 2 Berichten des Petitionsausschusses und zwar zunächst zum Bericht über das Gesuch um einen Beitrag zur St. Anna-Kapelle in Sch lins (Beilage 53). Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der hochw. Herr Dekan Mayer; ich erteile ihm das Wort. Mayer: Hohes Haus! Der Bericht liegt fcyon seit längerer Zeit in den Händen der Herren Abgeordneten, deshalb kann ich füglich von der Verlesung Abstand nehmen. Ich erlaube mir, nur kurz die Gründe anzuführen, welche den Petitionsausschuß bestimmt haben, einen Beitrag von 500 K zu beantragen. Es handelt sich hier um eine Kapelle, welche erstens zu den schönsten des Landes gehört und sowohl geschichtlich als auch in Bezug aus die Innenausstattung, also künstlerisch, sehr bedeutungsvoll ist, zweitens ist diese Kapelle nicht bloß alt und hat infolge ihres Alters eine Renovierung notwendig, sondern sie hat auch sehr gelitten infolge des Hochwassers des Jahres 1910, in welchem sie längere Zeit mehrere Meter tief unter Wasser stand. Dann hat ferner weder die Mutterkirche noch die Filialkirche ein Vermögen, womit sie zu einer BeitragsNstung herangezogen werden könnte. Endlich handelt es sich auch um eine Gemeinde, welche gewiß nicht in der Lage ist, bedeutende Kosten auf sich zu nehmen, da sie selbst klein und arm ist und durch das Hochwasser großen Schaden gelitten hat. In Rücksicht auf diese Gründe stellte der Petitionsausschuß folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: „1. In der Voraussetzung, bezw. unter der Bedingung, daß das hohe k. k. Ministerium für Kultus undUnterrichtzudennotwendigen Sicherung s - und Erneuerungsarbeiten an der St. Anna-Kapelle in Frommengersch, P sarrgemeinde Sch lins, einen Beitrag von K 1000' — leistet, wird zu gleichem Zwecke ein Beitrag von K 5 0 0' — aus Landesmitteln bewilligt. ! < ■ 16. Sitzung des Vorarlberger Landtages. 2. Vor Flüssigmachung des Beitrages ist dem hohen Landesausschusse der Ausweis über die programmähige und unter Aufsicht der hiezu berufenen Faktoren durchgeführten Arbeiten in Vorlage zu bringen." Ich bitte um Annahme dieser Anträge. Landeshauptmann: Ich eröffne über dieselben und über den Bericht die Debatte. — Wenn sich niemand zum Worte meldet, ist dieselbe geschlossen. Ich schreite zur Abstimmung über die beiden Anträge, die wir unter einem vornehmen können. Ich ersuche alle jene Herren, welche denselben ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. — Angenommen. Der nächste Punkt der Tagesordnung ist der Bericht des P e titi o n s a u s s ch u ss e s über ein Gesuch des allgemeinen Verbandes landwirtschaftlicher Genossenschaften in Ost erreich um Gewährung einer Subvention aus Landesmitteln für die Jahre 1911 und 1912. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Willi. Ich erteile ihm das Wort. Willi: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 55.) Ich empfehle diesen Antrag zur geneigten Annahme. Landeshauptmann: Ich eröffne über denselben die Debatte. — Wenn niemand sich zum Worte meldet, ersuche ich alle jene Herren, die dem Anträge des Petitionsausschusses zustimmen wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. — Angenommen. Der fünfte Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Erstellung einer Konkurrenz st ratze von Alberschwende nach Langenegg, Krumbach, Riesens bergan diebayerische Grenze. IV. Session der 10. Periode 1911/12. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Jodok Fink. Ich erteile ihm das Wort. Jodok Fink: Mit Rücksicht auf die Wichtigkeit des Gegenstandes und die finanzielle Bedeutung desselben glaube ich den Bericht verlesen zu sollen. (Liest Bericht aus Beilage 52.) Bevor ich den Antrag stelle, möchte ich zum letzten Punkte noch bemerken, datz aller Voraussicht nach diese ganze Konkurrenzstratze gewitz nicht in einem Jahre gebaut werden wird und ich glaube — es geht auch aus den Akten hervor - datz die Gemeinden selber in Aussicht nehnien, nur Teilstrecken zum Ausbaue zu bringen, damit hier die Beiträge auf mehrere Jahre verteilt werden. So ist in erster Linie in Aussicht genommen die Stratzenstrecke auf dem Gebiete von Alberschwende umzulegen, bezw. neu zu erbauen, weil dort wohl Ms der ganzen Strecke die ungünstigsten Verhältnisse und die höchsten Steigungen vorkommen. Das erleichtert auch dem Landtage die Übernahme dieses verhältnismätzig grotzen Beitrages für die sonst gewitz sehr notwendige Stratze. Die Gemeinden des Vorderbregenzerwaldes haben sich vom Bahnverkehre auch in der Richtung der Hebung des Fremdenverkehres Bedeutendes versprochen und sind bis jetzt da eigentlich gar nicht auf ihre Rechnung gekommen. Man kann sagen, datz der Fremdenverkehr im Vorderbregenzerwald eher angenommen als zugsnornmen Hat. Es ist daher gewitz notwendig, datz in diesem Gebietsteile des Waldes eine den Anforderungen des Fremdenverkehrs entsprechende Stratze erstellt wird. Ich stelle daher namens des volkswirtschaftkichen Ausschusses den Antrag: (Liest den Antrag aus Beilage 52). Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. — Wenn sich niemand zum Worte meldet, kann ich zur Abstimmung schreiten und ich ersuche alle jene Herren, welche dem soeben verlesenen Anträge ihre Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen gefälligst zu erheben. — Angenommen. Wir kommen zum sechsten Gegenstand der Tagesordnung, das ist: der Gesetzentwurf 4 16. Sitzung des Vorarlberger Landtages. betreffend die Wiederherstellungsbauten am Mengbache in Nenzing. ^Beilage 54). Ich ersuche den Herrn LandeshauptmannStellvertreter, als Berichterstatter in dieser Angelegenheit das Wort zu nehmen. Thurnher: Ich habe in der letzten Sitzung Gelegenheit gehabt, über die weiteren Aktionen des Landes hinsichtlich der Verbauung der infolge der Hochwasserkatastrophe im Jahre 1910 zerstörten Wasserbauten eingehend zu berichten und die Sachlage klarzustellen. Unter den vielen miederherzustellenden Objekten befindet sich auch der Mengbach in der Gemeinde Nenzing. Die kleineren Bäche, welche sich in die III ergießen, 'insbesondere der in der letzten Sitzung behandelte Alvierbach, dann die Meng und Santina und im Montafon die Litz, haben an vielen Orten mitunter größere Verwüstungen an<gerichtet, als der Hauptfluß selbst und wurden durch diese Nebenbäche insbesondere die Ortschaften vielfach zerstört Und beschädigt. Sie sehen aus dein vorliegenden Berichte, daß für die Wiederherstellungsbauten am Mengbache, nachdem bereits im ersten Elementar-Bauprogramm K 54.000 vorgesehen und sichergestellt waren, noch weitere L 507.000 zur Verbauung erforderAch sind. Ich brauche über diese Angelegenheit nicht weiter zu sprechen. Sie wissen, die Verwüstungen sind ja in den früheren Berichten und Vorlagen der letzten Sessionen dargelegt und beschrieben worden. Die jetzige und die nächstfolgende Vorlage bildet nur eine Fortsetzung der bereits in der letzten Sitzung begonnenen Aktion, indem wir durch Annahme der zwei Gesetzentwürfe die Verbauung weiterer Bäche sichern. Den Bericht brauche ich nicht zu verlesen, da er bereits seit Samstag in den Händen der Herren Abgeordneten ist, und ich beschränke mich daher darauf, namens des volkswirtschaftlichen Ausschusses zu stellen den Antrag: ' ■ Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem beiliegenden Gesetzentwürfe betreffend die Wiederherstellung der durch das Hochwasser vom Jahre 1910 zerstörten Uferschutzbauten am Mengbache in IV. Session der 10. Periode 1911/12. Nenzing erteilt." wird die Zustimmung Der Punkt 2 ist der gleiche, wie er in allen Gesetzentwürfen vorsichtshalber ausgenommen wird wegen Ermächtigung zur Vornahme kleinerer Abänderungen, wenn die Regierung solche verlangt. Ich bitte das hohe Haus, in die Spezialdebatte einzugehen und den Gesetzentwurf zum Beschlusse zu erheben. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Generaldebatte. — Herr Abgeordneter Müller hat das Wort. Müller: Hohes Haus! Anschließend an die Ausführungen des Herrn Berichterstatters kann ich nur bestätigen, daß die Notwendigkeit der Wiederherstellung der Uferschutzbauten am Mengbache in Nenzing sehr begründet ist. Wer anläßlich der Hochwasserkatastrophe selbst Gelegenheit hatte, dortselbst sich zu überzeugen, von den wochenlangen Mehrarbeiten unter dem Aufgebots aller verfügbaren Kräfte, um den stellenweise mehrere Meter hohen Schottermassen den Weg zur III zu weisen, wer ferner noch im letzten Sommer die riesigen Schottermengen im Gamperdonatale sehen konnte, welche naturgemäß früher oder später das Dorf Nenzing passieren müssen, der wird von der Notwendigkeit der Wiederherstellung der zerstörten Ufergelände im Dorfe und somit von deren Wichtigkeit für die Gemeinde Nenzing überzeugt sein, weshalb ich an das hohe Haus die höfliche Bitte stelle, dasselbe wolle dem vorliegenden Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses die Zustimmung erteilen. Landeshauptmann: weiter das Wort? — Wer wünscht noch Wenn sich niemand meldet, so ist die Generaldebatte geschlossen und wir gehen zur Spezialdebatte über. Ich glaube, es dürste sich empfehlen, die §§ 2 und 3 zu verlesen und die übrigen nur anzurufen, da diese 2 Punkte die Summe und die Verteilung auf die einzelnen Faktoren enthalten. Thurnher: § 1. (Beilage 54 A.) 16. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Landeshauptmann: Wenn keine Bemerkung erfolgt, erkläre ich § 1 als angenommen. Thurnher: (Liest § 2.) Landeshauptmann: Wünscht jemand das Wort? — Wenn dies nicht der Fall ist, erkläre ich § 2 als angenommen. Thurnher: (Liest § 3.) Landeshauptmann: Wünscht einer der Herren das Wort? — Es ist nicht der Fall, somit erkläre ich § 3 als angenommen. Thurnher: § 4. Landeshauptmann: § 4 ist angenommen. Thurnher: § 5. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 6. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 7. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 8. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 9. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: (Liest Titel und Eingang des Gesetzentwurfes.) Landeshauptmannr Hat jemand gegen Titel und Eingang des Gesetzentwurfes eine Bemerkung zu machen? — Wenn nicht, so erkläre ich dieselben ebenfalls als mit Ihrer Zustimmung versehen. IV. Session der 10. Periode 1911/12. 5 Thurnher: Ich beantrage die sofortige Vornahme der dritten Lesung. Landeshauptmann: Die Herren haben den Antrag des Herrn Berichterstatters gehört. Wird eine Einwendung erhoben? — Wenn dies nicht der Fall ist, ersuche ich jene Herren, welche dem Gesetzentwürfe, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Angenommen. Nun kommt noch der zweite Punkt des Ausschuß, antrages, welcher dem Landesausschusse die gewöhnliche Ermächtigung erteilt. Wünscht jemand hiezu das Wort? — Wenn das nicht der Fall ist, erkläre ich denselben ebenfalls als mit Ihrer Zustimmung versehen. Wir kommen nun zum siebten Gegenstände der Tagesordnung, zu dem Gesetzentwürfe betreffend die Schutzbauten an der Litz in Schruns. (Beilage 56.) Berichterstatter ist ebenfalls der Herr Landeshauptmannstellvertreter. Ich erteile ihm das Wort. Thurnher: Ich glaube auch von der Verlesung dieses Berichtes Umgang nehmen zu können und verweise hinsichtlich der allgemeinen Sachlage auf Meine in der letzten Sitzung abgegebenen Erklärungen. Beim Litzbache wird auch eine große Summe erfordert und zwar ein Betrag von K 380.000, obwohl bereits im ersten und zweiten Wasserbauprogramm Beträge von zusammen mit K 125.000 sichergestellt und verwendet worden sind. Weiter habe ich nichts zu bemerken, sondern ich stelle im Namen des volkswirtschaftlichen Ausschusses den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem beiliegenden Gesetzentwürfe betreffend die vollständige Herstellung der durch das Hochwasser vom Juni 1910 zerstörten Uferschutzbauten a m Litzbache in der Gemeinde Schr uns wird die Zustimmung erteilt." Punkt 2 der Anträge ist dem beim früheren Gesetzentwürfe gestellten gleichlautend. Ich bitte 6 IV. Session der 10. Periode 1911/12. 16. Sitzung des Vorarlberger Landtages. das hohe Haus, in die Spezialdebatte über den Gesetzentwurf betreffend die vollständige Herstellung der durch das Hochwasser im Juni 1910 zerstörten Userschutzbauten am Litzbache in der Gemeinde Schruns einzugehen und denselben zu beschließen. Landeshauptmann: Wünscht jemand zu §. 2 das Wort? — Wenn es nicht der Fall ist, erkläre ich denselben als angenommen. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Gesetzentwurf die Generaldebatte. Herr Abgeordneter Dekan Mayer hat das Wort. Landeshauptmann: Wünscht jemand das Wort? — Wenn dies nicht der Fall ist, so ist § 3 angenommen. Thnrnher: (Liest § 3.) Maher: Es handelt sich hier um die Regulierung eines Baches, der bekanntlich bei den Verwüstungen des Hochwassers im Jahre 1910 auch 2 Fabriken in den Fluten mit sich gerissen hat. Aus dem allein kann man schon entnehmen, wie furchtbar dieser Bach gewütet hat. Wenn wir heute ein jkostenerfordernis von K 380.000 vor uns haben, so möchte ich für jene, denen diese Summe sehr hoch v-orkommt, darauf Hinweisen, daß für diesen Bach an 2 Stellen ein eigenes Bett gegraben werden mußte. Es war dies unbedingt notwendig und wurde daher der eine Durchstich schon im Jahre 1910 durchgeführt, während der andere noch in Arbeit steht. Auch müssen 2, zwar allerdings kleinere Brücken erbaut werden, von denen eine, sowie auch ein Holzsteg bereits erstellt sind. Das begründet den großen Kostenvoranschlag. Wie notwendig diese Regulierung ist, zeigt die Verwüstung, die dieser Bach dort angerichtet hat. Ich bitte daher, auch diesen Antrag einstimmig annehmen zu wollen. Thnrnher: § 4. Landeshauptmann : Angenommen. Thnrnher: § 5. Landeshauptmann: Angenommen. Thnrnher: § 6. Landeshauptmann : Angenommen. Thnrnher: § 7. Landeshauptmann: Angenommen. Thnrnher: § 8. Landeshauptmann : Angenommen. Thnrnher: § 9. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand das Wort? — Wenn dies nicht der Fall ist, so erkläre ich die Generaldebatte für geschlossen und ich gehe zur Spezialdebatte über. Ich ersuche auch hier um Verlesung bgr §§ 2 und 3 und um die Anrufung der übrigen. Thurnher: § 1 jaus Beilage 56 A). Landeshauptmann: § 1 ist, wenn keine Bemerkung erfolgt, angenommen. Thnrnher: (Liest § 2.) Landeshauptmann: Angenommen. Thnrnher: (Liest Titel und Eingang des - Gesetzentwurfes.) Landeshauptmann: Wird zu Titel und 5 Eingang des Gesetzentwurfes das Wort gewünscht? — Wenn dies nicht der Fall ist, so nehme ich dieselben als mit ihrer Zustimmung versehen an. ( Thnrnher: Ich beantrage die sofortige Vornähme dxr dritten Lesung. 16. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Landeshauptmann: Wünscht zum Anträge auf Vornahme der dritten Lesung über den vorliegenden Gesetzentwurf jemand das Wort? — Wenn dies nicht der Fall ist, so schreiten wir zur Abstimmung und ich ersuche alle jene Herren, die dem Gesetzentwürfe, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in der dritten Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. — Angenommen. Ebenso möchte ich noch über den Punkt 2 des Ausschutzantrages die Abstimmung vornehmen. Wünscht jemand dazu das Wort? Wenn sich niemand zum Worte meldet, so betrachte ich denselben ebenfalls als mit ihrer Zustimmung versehen. Hiemit ist dieser Gegenstand und zugleich auch die heutige Tagesordnung erledigt. Ich habe dem hohen Hause noch mitzuteilen, datz der volkswirtschaftliche Ausschutz sich unmittelbar nach der Haussitzung zu einer Beratung zusammenfinden wird. Die nächste Sitzung beraume ich aus morgen, Dienstag, vormittags 11 Uhr an mit folgender Tagesordnung: 1. Bericht des Petitionsausschusses in Sachen der Zuerkennung einer Gnadenpension an einen Forstwart und in Sachen der Eingabe der Gesellschaft der Musikfreunde in Dornbirn. (Beilage 60.) IV. Session der 10. Periode 1911/12. 7 2. Mündlicher Bericht des Finanzausschusses über die Eingabe des Veteranen-Landesbundes um Schaffung eines Fonds zur Unterstützung dürftiger Krieger. Sieben Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses über: 3. das Gesuch der Gemeinde EbM um eine Subvention zur Wiederinstandsetzung eines Fahrweges. (Beilage 58.) 4. Die Eingabe der Stadtgemeinde Feldkirch betreffend die Erweiterung der Jllschlucht. (Beilage 57.) 5. Den Gesetzentwurf betreffend den Ausbau der Jllverbauung in Lorüns. (Beilage 59.) 6. Den Gesetzentwurf betreffend den Ausbau der Elementarbauten in Mellau. (Beilage 61.) 7. Desgleichen betreffend die Bauten in Au. (Beilage 63.) 8. Desgleichen die Bauten in Schoppernau. (Beilage 62.) Ich mutz noch bemerken, datz in der schriftlichen Tagesordnung, die die Herren bekommen haben, mir ein Fehler unterlaufen ist, indem der Gegenstand, der unter Punkt 5 auf der Tagesordnung steht, heute erledigt worden ist; ich bitte, dies zur Kenntnis zu nehmen. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schlutz der Sitzung um 11 Uhr 25 Minuten (vormittags.) Druck von I. N. Teutsch in Bregenz.