19101005_lts008

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Letzte Änderung 03.07.2021, 09:39
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp10,lts1910,lt1910,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 8. Sitzung am 5. Oktober 1910 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig sämtliche Mitglieder des hohen Kaufes. Regierungsvertreter: Herr k. k. Statthaltereirat Dr. Rudolf Graf von Meran. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 43 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der vorgestrigen Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe.) Hat irgend jemand bezüglich der Fassung des Protokolles eine Bemerkung vorzubringen? Wenn es nicht der Fall ist, betrachte ich dieselbe als mit ihrer Zustimmung versehen. Ich habe, hohes Haus, in Gemäßheit Ihrer Zustimmung in der vorgestrigen Sitzung, gestern, also am Namensfeste Seiner Majestät, unseres Allergnädigsten Jubelkaisers, eine Depesche an die k. u. k. Kabinettskanzlei Seiner Majestät gerichtet, in welcher ich in Ausführung des Beschlusses der vorgestrigen Sitzung namens der Landesvertretung alleruntertänigst die Glückwünsche zum Allerhöchsten Namensfeste übermittle. Hierauf ist gestern Abend noch von der Kabinettskanzlei folgende Depesche eingelaufen: "Seine k. und k. apostolische Majestät haben die Glückwünsche des Vorarlberger Landtages dankend allergnädigst entgegenzunehmen geruht", wovon ich das hohe Haus in Kenntnis setze. Bevor wir zur Tagesordnung übergehen, möchte ich noch die Zuweisung eines Gegenstandes, der nicht auf der Tagesordnung steht, anregen, beziehungsweise den Antrag auf formelle Behandlung stellen und zwar gemeinsam mit Punkt 2 der heutigen Tagesordnung. Es betrifft dieses eine Zuschrift des k. k. Finanzministeriums wegen Abänderung des Gesetzes der Landes-Wein- und Bierauslage mit Berücksichtigung der exzeptionellen Verhältnisse der Gemeinde Mittelberg. Ich möchte also, wenn keine Einwendung erfolgt, diesen Gegenstand gemeinsam mit Punkt 2 der Tagesordnung in formelle Behandlung ziehen. 2 8. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Wir gehen somit zur Tagesordnung über. Auf derselben steht als 1. Gegenstand: Antrag der Abgeordneten Thurnher und Genossen in Sachen der Schaffung eines Heimatschutzgesetzes. Ich erwarte über die formelle Behandlung dieses Gegenstandes einen Antrag aus der Mitte der Versammlung. Der Herr Abgeordnete Fink wünscht das Wort; ich erteile ihm dasselbe. Jodok Fink: Ich möchte beantragen, daß dieser Gegenstand dem Landesausschusse zur Vorberatung und Berichterstattung entweder in dieser oder in der nächsten Session zugewiesen werde. Er steht in gewisser Beziehung auch znr Bauordnung, über deren Abänderung Verhandlungen im Zuge sind. Ich kann mir auch denken, daß dieser Gegenstand auch schon früher erledigt wird, daher der Antrag dem Landesausschusse zugewiesen werden soll, und zwar zur Berichterstattung entweder in dieser oder in der nächsten Session. Landeshauptmann: Die Herren haben den Antrag des Herrn Abgeordneten Jodok Fink gehört. Wird eine Bemerkung dazu vorgebracht? Wenn es nicht der Fall ist, nehme ich an, daß das hohe Haus zustimmt und die Angelegenheit dem Landesausschusse zur Beratung und Berichterstattung in dieser oder der nächsten Session übermittelt werden soll. Nun kommt der 2. Punkt der Tagesordnung: Akt betreffend die Privatweinsteuer und in Zusammenhang damit die Zuschrift des k. k. Finanzministeriums wegen Abänderung des Gesetzes der Landes-Wein- und Bierauflage. Diese beiden Punkte möchte ich, nachdem der Finanzausschuß alle diesbezüglichen Angelegenheiten in Beratung gezogen hat, auch wieder diesem Ausschusse zuwerfen. Es erfolgt keine Einwendung. Wir kommen nun zu 6 Berichten des volkswirtschaftlichen Ausschusses und zwar zunächst über das Gesuch wegen Schaffung eines Gewerbeförderungsamtes. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Loser. Ich erteile ihm das Wort. Loser: Hohes Haus! Der Bericht konnte erst vor zwei Stunden den Herren Kollegen übermittelt werden und, nachdem es sich hier um eine Sache handelt, die doch wirtschaftlich und auch finanziell von ziemlicher Bedeutung ist, halte ich es für angezeigt, den nicht allzu umfangreichen Bericht zur Verlesung zu bringen. (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 30.) Ich habe diesem Berichte eigentlich nichts mehr beizufügen und ich möchte nur noch hervorheben, daß es mich sehr freut, daß die langjährigen Bestrebungen des Verbandes von Gewerbegenossenschaften in Vorarlberg, dessen Ausschusse anzugehören ich die Ehre habe, durch die Beschlußfassung, die voraussichtlich erfolgen dürfte, ganz wesentlich nach vorwärts gebracht werden. Dadurch ist die Erledigung des Planes ziemlich in die Nähe gerückt und einem mit Recht gehegten Wunsche entsprochen. Ich möchte nur noch erwähnen, daß die Zahlen, die hier in Betracht kommen und die im Gesuche enthalten sind, nicht aus der Luft gegriffen sind, sondern sie wurden zur Grundlage genommen, bei den allerdings unverbindlichen Verhandlungen, die einzelne Mitglieder des Gewerbeförderungsbeirates, (worunter auch die Herren Kollegen Luger und Walter) führten. Es ist die nicht unbegründete Aussicht vorhanden, die Regierung bewegen zu können, einen 60%igen Beitrag zu leisten, und das übrige durch Beiträge der Handelskammer der Sparkasseninstitute und der Städte zu erhalten. Wir haben solche analoge Fälle in anderen Kronländern, wo diese Faktoren auch ungefähr ähnlich hohe Beiträge alljährlich zu diesem Zwecke leisten. Dasselbe gilt auch bezüglich der Beitragsleistung der Länder als solche. Ich bin somit mit meinen Ausführungen zu Ende und empfehle dem hohen Hause die Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Das Wort erteile ich dem Herrn Abgeordneten Luger. 8. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. 3 Luger: Hohes Haus! Ter Herr Abgeordnete Loser hat Zweck und Notwendigkeit der Errichtung eines Gewerbeförderungsinstitutes sehr eingehend geschildert. Ich bin mit seinen Ausführungen und seinem Antrage voll und ganz einverstanden und habe denselben nichts mehr beizufügen. Ich möchte nur mit einigen Worten darauf hinweisen, wie sich die Gewerbeförderung in Österreich entwickelt hat. Das k. k. Gewerbeförderungsamt in Wien besteht seit zirka 15 Jahren und hat in dieser Zeit ungeheuer viel geleistet auf dem Gebiete der technischen und wirtschaftlichen Förderung der Gewerbe. Das k. f. Gewerbeförderungsamt in Wien ist zu einer Musteranstalt herausgewachsen, auf die Österreich stolz sein kann und die vorbildlich für andere Staaten wurde. Die Technik bietet heutzutage dem Kleingewerbe zahlreiche Arbeitsbehelfe in der Form von Motoren und Werkzeugen, die das Handwerk mit der Großindustrie konkurrenzfähig machen. Dem Handwerker fehlt aber vielfach die Gelegenheit, diese Einrichtungen kennen zu lernen; es fehlt den Handwerkern auch die Gelegenheit, den Wert oder den Unwert einer Maschine kennen zu lernen. Zu diesem Zwecke sind im Gewerbeförderungsamte in Wien Musterbetriebe eingerichtet worden für die verschiedensten Zweige des Gewerbes, für Schneider, Schuhmacher, Buchbinder, Zimmerleute, Elektrotechniker und alle möglichen anderen Gewerbe. In diesen mustergiltig eingerichteten Betrieben und Erprobungsanstalten haben die Handwerker Gelegenheit, alles kennen zu lernen, was die moderne Technik bietet: diese Anstalt hat dem österreichischen Gewerbestande ungeheuer Nutzen und Vorteile gebracht- Es sind in dieser Anstalt Kurse eingerichtet worden mit 6- und 12wöchentlicher Dauer, die so beseht sind, daß es vielmals ein ganzes Jahr dauert, bis der Aufnahmewerber zukommen kann. Für Gewerbetreibende, welche sich maschinell einrichten wollen, wird es sich gewiß lohnen, auf ein paar Tage nach Wien zu fahren, um dort die Einrichtungen des Gewerbeförderungsinstitutes gründlich anzuschauen, mit Rücksicht auf seinen einzurichtenden Betrieb. Der Gewerbetreibende kann sich unterrichten lassen, was für Maschinen für ihn passen, wie er sich einrichten soll, damit ist er nicht bloß auf die Ratschläge der verschiedenen Agenten angewiesen. Das Gewerbeförderungsamt in Wren ist auch in anderer Hinsicht sehr tätig, zur Hebung und Förderung des Gewerbestandes, und zwar durch den Umstand, daß es den Gewerbetreibenden ermöglicht wird, in diesem Amte Entwürfe und Werkzeichnungen unter der Leitung der dortigen Herren machen zu können. Es ist diesbezüglich im letzten Jahre vonseiten organisierter Gewerbetreibenden vielfach in der Weise vorgegangen worden, beispielsweise bei der Innern-Ausstattung des Bahnloses von Salzburg, faxe sehr schön ausgefallen ist. Kleingewerbetreibende haben die Arbeit übernommen, sind nach Wien ins Gewerbeforderungsamt gefahren, haben dort Entwürfe und Werkzeichnungen fertiggemacht und die verschiedensten Sachen ausprobiert und diese Entwürfe durchgeführt. Das Kleingewerbe hat sich zusammengeschlossen und die paar Tischlermeister waren auf diese Weise imstande, eine vollständig einwandfreie Arbeit zu leisten. Also auch auf diesem Gebiete wirkt das Gewerbeförderungsinstitut in Wren außerordentlich vorteilhaft, weiters wirkt dieses Amt durch Wanderunterricht und Wandermeisterkurse und Vortrüge. Es sind kaum 14 Tage her, so hat in unserem Lande Herr Oberkommissär Lehner einen interessanten Vortrag über die modernsten Formen zur Hebung des gewerblichen Kreditwesens gehalten. Im letzten Jahre hat Herr Sekretär Rehling, der Leiter der Dienststelle für gewerbliches Kreditwesen vom Gewerbeförderungsamte in Wien, in unserem Lande über Kalkulation im Kleingewerbe gesprochen, es war ein äußerst lehrreicher Vortrag. Es wurden weiters in unserem Lande (schon mehrmals) Kurse abgehalten von diesem Amte aus und zwar für Schreiner, dann für Schuhmacher, Schneider sind Wanderkurse von diesem Amte aus durchgeführt worden. Ferner fördert dieses Amt die Errichtung von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, wodurch in vielen Fällen außerordentlich günstige Erfolge erzielt wurden. Wir haben in Österreich eine Reihe von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die durch das Gewerbeförderungsamt in Wien gegründet worden sind und denen das Gewerbeförderungsamt mit Rat und Tat zur Seite steht und viele derselben haben auch günstige Erfolge erzielt. Im letzten 4 8. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Jahre sind von diesen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften Ausstellungen veranstaltet worden. Ich habe diese besucht und habe gesehen, daß verschiedene auf großartige Erfolge hinzuweisen haben, wie z. B. die Schmiede von Fulpmes in Tirol, verschiedene Schuhmachergenossenschaften, die sich auf spezielle Zweige verlegt haben. Die Glasperlenindustrie in Böhmen mtb verschiedene andere haben recht gute Erfolge erzielt. Allerdings gibt es auch Mißerfolge, wie sie bei landwirtschaftlichen Genossenschaften ja auch vorkommen. Nach diesem Vorbilde des Gewerbeförderungsamtes in Wien sind dann die Länder daran gegangen, ähnliche Ämter einzurichten und zwar die einzelnen Länder mit besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse und Eigenart des Landes. Solche Gewerbeförderungsämter sind in allen österreichischen Kronländern entstanden; Tirol hat sogar 3, Vorarlberg ist nun das letzte Kronland, das die Errichtung eines Gewerbeförderungsinstitutes anstrebt. Diese Gewerbeförderungsämter sind der Vereinigungspunkt zur Hebung des Gewerbes. In der gewerblichen Fortbildung, Aneignung der Behelfe, welche die moderne Technik bietet, und nicht zuletzt in der Errichtung von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften liegt die Zukunft. Nicht das Festhalten an den althergebrachten Erzeugnisarten, sondern in der Aneignung aller Fortschritte der Produktion, in der vollen Beherrschung der Hilfsmittel liegen die Mittel zum neuen Aufblühen des Gewerbes. Der Gewerbegenossenschaftsverband von Vorarlberg hat sich seit Jahren alle Mühe gegeben, nach Möglichkeit den Abgang eines Gewerbeförderungsinstitutes einigermaßen zu ersetzen. Es ist aber dies bei den geringfügigen Mitteln, die der Verein zur Verfügung hat, und mit den Einrichtungen, die dem Vereine zur Verfügung stehen, nicht möglich; der Gewerbegenossenschaftsverband wird nun mit allen Mitteln darauf hinarbeiten, daß diese Errichtung im Lande zustande kommt; denn für den Vorarlberger Gewerbestand ist es ebenso notwendig, daß ein Gewerbeförderungsamt errichtet wird, wie es für die Landwirtschaft förderlich ist, wenn ein Landeskulturrat geschaffen wird. Der Vorarlberger Gewerbegenossenschaftsverband hat auch auf anderen Gebieten zur Hebung des Gewerbestandes mit Erfolg gearbeitet; er hat Jahrzehnte hindurch gestrebt, daß im Lande eine Bau- und Kunsthandwerkerschule errichtet werde und erzielte wenigstens als Keine Abschlagszahlung in Bregenz die Errichtung einer Fachschule für gewerbliches Zeichnen. Auch in dieser Hinsicht wurde das Land durch lange Jahre sehr stiefmütterlich behandelt. Es ist die Errichtung eines Gewerbeförderungsamtes schon aus dem Grunde notwendig, weil die Wasserkräfte immer mehr ausgebaut werden; mit der Ausnützung der Wasserkräfte ziehen elektrische Motoren und die maschinellen Einrichtungen in die Werkstätten ein In diesem Zeitpunkte ist es besonders no wendig, daß eine Zentralstelle geschaffen werde, die Aufklärung verschafft, die die Entwicklung des Kleingewerbes in richtige Bahnen lenkt und vor unglücklichen Investierungen bewahrt. In unserem Lande haben sich im Laufe der letzten Zeit schon verschiedene maschinell eingerichtet und manche dabei böse in die Finger geschnitten, indem sie sich nur auf die Ratschläge der Agenten verlassen und keine richtige Anleitung gehabt haben. Es ist gewiß notwendig, daß dem Gewerbetreibenden ein solches Amt zur Seite steht, daß eine Stelle geschaffen wird, wo er Rat einholen kann, wo er jemanden finden kann, der ihm in der Sache Anweisung geben kann. Es ist notwendig, daß er auch ähnliche Einrichtungen anschauen kann, damit er einen Vergleich ziehen kann. was für seinen Betrieb sich am besten eignet, bevor er zur Anschaffung von teuren Einrichtungen schreitet. In diesem Sinne empfehle ich sehr die Annahme des vom Herrn Abgeordneten Loser gestellten Antrages und möchte an den hohen Landesausschuß das Ersuchen stellen, diese Angelegenheit nach Möglichkeit zu fördern, mit der hohen Regierung und den beteiligten Faktoren in möglichst kurzer Zeit in Verhandlungen zu treten, damit es gelingen möge. bei der nächsten Zusammenkunft des Landtages die Errichtung eines Gewerbeförderungs-Institutes zu beschließen. (Bravorufe.) Landeshauptmann: Das Wort erteile ich dem Herrn Abgeordneten Walter. Walter: Hohes Haus! Der Verband der Gewerbegenossenschaften von Vorarlberg hat das 8. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. 5 Gesuch oder Ansuchen um die Errichtung eines Gewerbeförderungsamtes schon seit Jahren vorbereitet gehabt. Aber bei unserer Bescheidenheit haben wir beim Ausbruche der heurigen Hochwasserkatastrophe den Mut bald nicht mehr aufgebracht, dasselbe an den Landtag zu richten, indem wir überzeugt waren, daß sehr viele andere wichtige Momente zutage treten werden. Aber trotzdem waren wir davon überzeugt, daß es unbedingt notwendig sei, daß man endlich einmal dafür Sorge tragen müsse, daß ein Gewerbeförderungsamt für Vorarlberg geschaffen werde. Neue Momente habe ich allerdings keine mehr hinzuzufügen, weil mein Herr Vorredner den Gegenstand schon reichlich erschöpft hat. Ich ersuche also nur noch das hohe Haus, dem Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses seine Zustimmung zu erteilen. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand das Wort? - Ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Rüsch. Rüsch: Hohes Haus! Als Abgeordneter der Handels- und Gewerbekammer begrüße ich selbstverständlich den Antrag auf das wärmste und zweifle nicht daran, daß auch die Handels- und Gewerbekammer ein lebhaftes Interesse an der Schaffung derartiger Institute haben wird. Ich werde selbstverständlich nicht ermangeln, diesem Antrage gemäß in den Verhandlungen der Handels- und Gewerbekammer seinerzeit meinen Einfluß aufzuwenden, um von Serie der Handels- und Gewerbekammer das Interesse an der Schaffung dieser Anstalt möglichst zu erweitern. Es ist auch mir nicht mehr möglich, dem bereits wohlbegründeten Antrage noch anderes beizufügen, und ich bitte nur, diese meine Erklärung zur Kenntnis zu nehmen. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? - Wenn niemand sich meldet, ist die Debatte geschlossen. Hat der Herr Berichterstatter noch etwas beizufügen? Loser: Als Berichterstatter möchte ich nur der Befriedigung Ausdruck geben, daß diese Angelegenheit von allen Seiten des hohen Hauses solche Sympathie bekommen hat und werktätige Unterstützung findet. Es ist also die Voraussetzung gegeben für die einstimmige Annahme des Antrages, wie ich hoffe. Landeshauptmann: Wir schreien nun zur Abstimmung und zwar werde ich die Abstimmung beider Anträge unter einem vornehmen. Ich ersuche jene Herren, welche den Anträgen des volkswirtschaftlichen Ausschusses ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der zweite Bericht ist der über das Gesuch der Stadtgemeinde Dornbirn wegen Subventionierung des Knaben Handarbeitsunterrichtes. Ich ersuche zu diesem Berichte den Herrn Berichterstatter, Abgeordneten Amann, das Wort zu nehmen. Amann: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 36.) Ich empfehle dem hohen Hause, dem Antrage die Zustimmung zu geben. Landeshauptmann: Ich e öffne über Bericht und Antrag die Debatte. Wenn niemand sich meldet, schreiten wir zur Abstimmung und ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses ihre Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben. Der Antrag ist angenommen. Ein weiterer Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses betrifft wiederum ein Gesuch derselben Stadtgemeinde um einen erhöhten Beitrag zur Deckung der sachlichen Erfordernisse der k.k. Stickereifachschule. Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Drexel. Ich ersuche ihn, das Wort hiezu zu nehmen. Dr. Drexel: Hohes Haus! Bei Behandlung dieses Gegenstandes bat der volkswirtschaftliche Ausschuß besonders zwei Momente berührt und sie auch als maßgebend betrachtet bei Erledigung dieses Gesuches. Einerseits die stets wachsenden Auslagen für die Schule, die in der Erweiterung des Betriebes liegen, welche bei dem bisher gebräuchlichen Verhältnisse von halb zu halb her 6 8. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Stadt Dornbirn immer größere Auslagen bereitet, die doch nicht im Verhältnisse stehen zu dem Interesse, welches die Stadt, die nur eine ganz kleine Anzahl von Maschinen in sich birgt, an der Schule selbst hat. Andererseits wurde jetzt durch eine Erledigung der k. k. Regierung, beziehungsweise des Ministeriums für öffentliche Arbeiten bereits Vorsorge getroffen und dadurch einem wiederholt gehegten Wunsche entsprochen, daß der Betrieb an der k. k. Fachschule eigentlich ein ganzjähriger werde. Wir hatten da letztes Jahr drei Monate vollständige Pause, eine Pause wie sie bei der Art des Betriebes durchaus nicht motiviert erscheint. Nachdem die Schüler nur vier, sechs oder acht Wochen dort sind, würde es sich auch so machen lassen, daß die Lehrer Ferien bekommen, ohne daß ein so langer Termin für die Ferien an der Schule notwendig wäre. Nun sind Heuer wohl das letztemal so lange Ferien. Das nächste Jahr wird eine günstige, beinahe volle Ausnützung des Schuljahres mit sich bringen und dieser Umstand, daß die Angelegenheit in günstigem Sinne erledigt wird, hat den volkswirtschaftlichen Ausschuß bestimmt, dem Ansuchen der Gemeinde zu entsprechen. Daher lautet auch der Antrag: (Lieft Antrag aus Beilage 35.) Empfehle diesen Antrag zur Annahme. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? Es meldet sich niemand; so schreiten wir zur Abstimmung und ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses ihre Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Ein weiterer Bericht betrifft das Gesuch der Sticker- und Ferggergenossenschaft um Gewährung einer Subvention. Ich ersuche wiederum denselben Herrn Berichterstatter, das Wort zu ergreifen. Dr. Drexel: Über den Zweck und die Arbeiten des Sticker- und Ferggergenossenschaftsverbandes wurde in früheren Jahren eingehend sowohl schriftlich als mündlich verhandelt und aus den vorliegenden Rechnungsabschlüssen kann man entnehmen, daß der Verband in der bisherigen Tendenz weiter gearbeitet hat und es ihm auch gelungen ist, sein Budget mit den Einnahmen in Einklang zu bringen. Die Gründe, welche er bei dem neuerlichen Ansuchen um einen Landesbeitrag vorbringt, entsprechen den früheren und so ist es vollständig gerechtfertigt, wenn der bisherige Betrag von K 400 auch in Zukunft gewidmet wird. Der Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses lautet daher: (Liest Antrag aus Beilage 34.) Ich empfehle den Antrag zur Annahme. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand das Wort? Wenn es nicht der Fall ist, nehme ich an, daß das hohe Haus dem Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses seine Zustimmung gibt. Sie ist gegeben. Ein weiterer Punkt der Tagesordnung betrifft den mündlichen Bericht über die Eingabe der Stadtgemeinde Feldkirch wegen Maßnahmen zum Schutze der Stadt gegen etwaige Wiederholung eines Hochwassers der Ill, der der Kürze der Zeit halber auf diese Weise erstattet wird. Ich glaube, in dieser Angelegenheit ist ebenfalls Dr. Drexel Berichterstatter. Ich ersuche ihn, das Wort zu nehmen. Dr. Drexel: Die Stadt Feldkirch wurde anläßlich der großen Wasserkatastrophe schwer getroffen und die Sache selbst ist so bekannt, daß ich darüber keine weiteren Worte verlieren muß. Schwere und bittere Ausgabe der Stadt Feldkirch ist es heute, einerseits die Schäden so gut wie möglich zu reparieren und gutzumachen, welche das Unwetter der Stadt zugefügt hat, andererseits aber auch gleichzeitig daran zu denken, jene Ursachen zu beseitigen, welche gerade die Katastrophe so schwer gemacht, und die Stadt vor ähnlichem Unglücke in der Zukunft zu bewahren. Bei Feststellung der Ursachen kam nun die Stadt und das dortige Bauamt zur Meinung, daß die Hauptschwierigkeit in der engen Illschlucht liege, die sich an einzelnen Stellen bis auf 8 m verengt und die Haupturfache ist für die ganz abnorme und beinahe unglaubliche Stauung des Wassers. Und so sind das Stadtbauamt und die Stadtvertretung zu dem Standpunkte gekommen, daß es 8. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. 7 für die Stadt unbedingt notwendig sei, eine gründliche Korrektur eintreten zu lassen. Es ist zweierlei beabsichtigt, einerseits die Tieferlegung des Wasserspiegels bei der neuen Franz JosefsBrücke um 4 m, andererseits die Erweiterung der Kapfschlucht von 8 m auf durchschnittlich 20 m. Die Stadtvertretung legt nun auch einen Kostenvoranschlag vor und bereits auch Entwürfe, in welcher Art diese Arbeiten durchgeführt werden müßten, die bei der Eigenart der Illschlucht manchesmal sehr schwierige sind und auch die Verlegung der Straße verlangen, die zum Teile durch Tunnels durchgeführt werden müßte. Es wurden so die Kosten mit K 495.000, also rund einer halben Million berechnet. Es ist klar, daß die Stadt Feldkirch, welche ungefähr einen gleich hohen Betrag als Schadensumme aufzählt, und schon nach dieser Seite hin große Auslagen hat, um nur einigermaßen wieder gut zu machen, was geschädigt wurde, unmöglich allein eine derartige Arbeit ausführen kann. Ferner ist diese Illschlucht in ihrer Schwierigkeit nicht nur lediglich vom Standpunkte der Stadt Feldkirch aus ins Auge zu fassen, sondern sie ist überhaupt als großes Hindernis für die Ill in ihrem Ober- und Unterlaufe aufzufassen und zu betrachten. Es ist daher laufe aufzufassen und zu betrachten. Es ist daher vollständig gerechtfertigt, wenn die Stadt Feldkirch daran denkt und mit dem Gesuche an den Landtag herantritt, es mögen Staat und Land in diesem Falle mithelfen. Das Gesuch der Stadt Feldkirch geht dahin: Der hohe Landtag von Vorarlberg wolle geruhen: a) durch ein Gesetz die Regulierung des Zuflusses im Gebiete der Stadt Feldkirch im Sinne des vorliegenden, hinsichtlich des Details noch zu ergänzenden Projektes zu beschließen und zu dem auf K 495.000"veranschlagten Kostenaufwande 30% aus Landesmitteln beizutragen; b) von der hohen k. k. Regierung einen Beitrag zu diesem Kostenaufwande von 50% zu erwirken. So lautet der Antrag und das Gesuch der Stadt Feldkirch. Nun ist es klar, daß der Landtag iw gegenwärtigen Augenblicke den Antrag nicht bereits meritorisch behandeln und endgiltig erledigen kann. Es handelt sich nun zuerst, mit der Stadt, Staat und Regierung zu verkehren; es wird dann auch notwendig sein, die vorgelegten Pläne zu studieren - es wird sich vielleicht ergeben, daß irgend eine andere Lösung in diesem oder jenem Detaile günstiger ist, und der Eingabe der Stadt Feldkirch gegenüber jene Formen einzuhalten, welche bisher stets eingehalten wurden. Der volkswirtschaftliche Ausschuß beantragt: "Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Landesausschuß wird beauftragt, bezüglich Erweiterung der Illschlucht bei Feldkirch mit der k. k. Regierung in Verhandlung zu treten und dem nächsten Landtage Bericht und Antrag vorzulegen." Ich empfehle diesen Antrag zur Annahme. Landeshauptmann: Ich eröffne über den mündlich erstatteten Bericht und Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses die Debatte. Wenn niemand das Wort ergreift, schreiten wir zur Abstimmung. Der Antrag lautet: (Liest obigen Antrag.) Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Er ist angenommen. Ein weiterer Bericht des Volkswirtschaftlichen Ausschusses betrifft das Ansuchen der Gemeinde Klaus um Erwirkung von Staats- und Landesbeiträgen zur Deckung der Mehrkosten der Klausbachregulierung. Ich ersuche den Berichterstatter in dieser Angelegenheit, Herrn Abgeordneten Jodok Fink, das Wort zu nehmen. Jodok Fink: Hohes Haus! Die Gemeinde Klaus führte in ihrer Eingabe aus, daß die Kosten der Klausbachregulierung mit K 115.000.projektiert worden sind. Die durch die Regulierung tatsächlich erwachsenen Kosten haben aber betragen: K 120.751 61 und es erscheint daher ein Mehrerfordernis von K 5.75161. Die Gemeinde stellt infolgedessen an den Landtag das Ersuchen, es wolle dieses Mehrerfordernis so ausgebracht werden, wie die ursprünglichen 8 8. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Kosten, nämlich! 50% vorn Staate, 25% von Lande und der Rest von der Gemeinde. Tas Mehrerfordernis von 5751 Kronen bei einem Kostenaufwand von 120.000 Kronen ist an sich kein großes, sondern, ich möchte sagen, ein bescheidenes zu nennen. Und es stand daher für den volkswirtschaftlichen Ausschuß die Frage zu entscheiden, ob irgend welche Gründe vorhanden seien, daß in diesem Falle von den seinerzeit zwischen Staat, Land und Gemeinden getroffenen Vereinbarungen, daß nämlich die Gemeinde die allfälligen Mehrkosten zu tragen habe, abgegangen werde. Diesesfalls kam der volkswirtschaftliche Ausschuß zu der Überzeugung, daß, wenn auch dem Gesuche nicht völlig Rechnung getragen werden könne uno solle, damit der Standpunkt immer gewahrt werde, daß die Mehrkosten in der Hauptsache die Gemeinde zu tragen habe, doch Gründe vorhanden seien, die eine teilweise Übernahme dieser Mehrkosten durch Land und Staat rechtfertigen. Diesbezüglich muß vor allem darauf verwiesen werden, daß bei der heurigen Wasserkatastrophe die Gemeinde Kraus auch mit betroffen wurde und daß nach den Erhebungen durch das Landesbauamt infolge dieser Wasserkatastrophe am Klausbache für die Schließung der Ausbruchstellen und für die Wiederherstellung und Verstärkung der Bachsohle ein Kostenaufwand von K 13.600 erforderlich seien. Nach den bisherigen Erhebungen würde es der Gemeinde Klaus davon 20%, also gegen K 3000, treffen Dieser Umstand mit d-in weiteren Umstände daß die Gemeinde doch! ziemlich hohe Umlagsprozente hat, (im Jahre 1910 300%) war für den volkswirtschaftlichen Ausschuß maßgebend, um an das hohe Haus folgenden Antrag zu stellen: "Der hohe Landtag wolle beschließen: Dem Ansuchen der Gemeinde Klaus um Gewährung eines 25%igen Landesbeitrages und Erwirkung eines 50 % igen Staatsbeitrages zu den Mehrkosten der Klausbachregulierung im Betrage von K 5751.61 wird insoferne entsprochen, als das Land zur teilweisen Deckung dieses Mehrerfordernisses einen einmaligen Beitrag von K 7 00 unter der Voraussetzung gewährt, daß der Staat zu demselben Zwecke einen Betrag von wenigstens K 1400 bewilligt." Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Es meldet sich niemand. Hat der Berichterstatter Abgeordneter Fink noch etwas zu bemerken? Jodok Fink: Ich möchte noch beifügen, daß in ganz ähnlicher Weise vor einigen Jahren der Landtag auch die Mehrkosten der Gemeinde Weiler, welche, soweit ich mich erinnere, zirka 8000 K betragen hüb eil, geregelt hat. Nämlich damals wurde von Seite des Landtages der Beitrag von 1000 K unter der Bedingung gewährt, daß der Staat 2000 K beitrage. Bei einer Überschreitung von 8000 K wurden also von Staat und Land zusammen 3000 K aufgebracht, und in diesem Falle bei einer Überschreitung von gegen 6000 K müßten Staat und Land zusammen einen Beitrag von 2100 K stellen, so daß wir das ganz gleiche Verhältnis haben, wie damals in Weiler, so jetzt in Klaus. Landeshauptmann: Ich ersuche nun, zur Abstimmung zu schreiten. Der Antrag lautet: (Liest obigen Antrag.) Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Ein weiterer mündlicher Bericht betrifft das Gesuch der Gemeinde Bolzen ach! wegen Abnahme eines Teiles der Straßenschuld. Ich ersuche den Herrn Abgeordneter Thurnher als Berichterstatter, das Wort zu nehmen. Thurnher: Die Gemeinden Hittisau, Bolgenach und Riesensberg erstellten im Jahre 1870, also vor 40 Jahren, eine Straße von Hittisau über Bolgenach-Riesensberg an die bayerische Grenze. Auf die Gemeinde Bolgenach entfielen an Kosten 28.000 K, wovon ein Betrag von 18.353 K heute noch nicht abbezahlt ist. was wohl davon herrührt, daß damals die gesetzliche 8. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910, 9 Bestimmung, wornach bei der Beschlußfassung über die Aufnahme jeden Darlehens vom Gemeindeausschusse auch ein Tilgungsplan festzusetzen ist, noch nicht in Kraft stand. Diese Bestimmung wurde erst mit dem Landesgesetze vom 27. Dezember 1882, ex 1883 eingeführt. In dem Gesuche der Gemeinde wird nun dem Wunsche Ausdruck gegeben, das Land möchte der Gemeinde zur Tilgung der noch bestehenden Straßenschuld einen Beitrag von 10%, d. i. 1835 K gewähren. Begründet wird das Gesuch damit, daß die Gemeinde sehr hohe Umlagen, und zwar in der Höhe von 375% habe, ein geringes Vermögen besitze, ein Armenhaus im Vereine mit Hittisau erbauen sollte und sonst große Ausgaben zu leisten habe. Der volkswirtschaftliche Ausschuß ist der Anschauung, es könne dem Gesuche keine Folge gegeben werden. Abgesehen davon, daß eine schon vor so langer Zeit aufgenommene Schuld doch mittlerweile hätte getilgt werden sollen, würde eine Berücksichtigung des Gesuches schlimme Konsequenzen und nicht nur Präzedenzfälle im Gefolge haben, sondern auch die Gemeinden vielleicht veranlassen, in der Hoffnung aus spätere Inanspruchnahme der Mithilfe des Landes, die ordnungsmäßige Schuldentilgung lässiger durchzuführen und so dem Landesausschusse als Aufsichtsbehörde Schwierigkeiten zu machen und zu entsprechenden Maßnahmen zu zwingen. Mit Rücksicht auf diese Ausführungen stellt der volkswirtschaftliche Ausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Auf das Gesuch der Gemeinde Bolgenach um Gewährung eines Landesbeitrages zur Abzahlung einer Straßenbauschuld wird nicht eingegangen." Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Wenn niemand zum Worte sich meldet, schreite ich zur Abstimmung. Der Antrag lautet. (Liest obigen Antrag.) Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage die Zustimmung erteilen wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Wir kommen nun zum letzten Punkt der Tagesordnung, zu dem Berichte des Schulausschusses über das Gesuchs der Gemeinde Bolgenach um einen Beitrag zu den Schulauslagen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Abgeordneten Thurnher, das Wort zu ergreifen. Thurnher: Es ist nachträglich in letzter Sitzung noch ein Gesuch der Gemeinde Bolgenach, die wir soeben auch anderweitig behandelt haben, eingegangen, um Gewährung eines Beitrages im Sinne des § 33 des Schulerhaltungsgesetzes zur teilweisen Deckung der Schulauslagen. Das Gesuch erscheint nach Anschauung des Schulausschusses als begründet. Die Gemeinde Bolgenach hat, wie ich bereits beim vorhergegangenen Gegenstände bemerkte, eine Umlage von 375 %; die zweiklassige Schule verursacht der Gemeinde ziemlich bedeutende Schulauslagen. Wenn man nun einen Vergleich zieht mit den Gemeinden, welche wir schon früher mit solchen Subventionen bedacht haben, so kann man gewiß sagen, daß auch die Gemeinde Bolgenach diesbezüglich die Unterstützung des Landes bedarf. Mit Rücksicht auf diese Verhältnisse, hat sich der Schulausschuß einstimmig dahin geeinigt, dem hohen Hause folgenden Antrag zu unterbreiten: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der Gemeinde Bolgenach wird auf Grund des § 33 des Schulerhaltungsgesetzes eine jährliche Subvention von 400 Kronen z u Schulerhaltungszwecken auf die Dauer der gegenwärtigen Landtagsperiode gewährt." Ich ersuche das Haus um Annahme dieses vom Schulausschusse gestellten Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Antrag die Debatte. Wenn niemand zum Worte sich meldet, schreite ich, zur Abstimmung des Antrages des Schulausschusses, welcher lautet: (Liest obigen Antrag.) Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Somit ist unsere heutige Tagesordnung erschöpft und ich möchte dem hohen Hause noch mitteilen, daß der landwirtschaftliche Ausschuß 10 8. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. unmittelbar nach der Haussitzung hier im Sitzungssaale sich zu einer kurzen Sitzung versammeln wird. Der volkswirtschaftliche Ausschuß wird hier um 2 Uhr nachmittags im Landtagssaale eine Sitzung in Angelegenheit der Teuerungslage abhalten. Nach Beschluß des volkswirtschaftlichen Ausschusses sind zu dieser Sitzung nicht nur die Mitglieder desselben, sondern sämtliche Herren Abgeordnete eingeladen und auch berechtigt, bei dieser Sitzung an der Debatte teilzunehmen, was ich hiemit bekannt gebe. Die nächste Sitzung beraume ich auf Freitag, den 7. Oktober, 1/211 Uhr Vormittag an mit folgender Tagesordnung: 1. Zuschrift der Aktiengesellschaft der Montafoner-Bahn um Eiwirkung von Staats- und Landesbeiträgen zu den Bahnwiederherstellungskosten; drei Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses: 2. in Sachen der Subventionierung des Stickerei-Wanderunterrichtes, 3. über die Landesausschußvorlage betreffend den Gesetzentwurf, womit einige Paragraphe des Jagdgesetzes abgeändert werden, 4. über das Ansuchen der Gemeinde Göfis um Erwirkung von Staats- und Landesbeiträgen zur Regulierung des Pola-Baches; zwei Berichte des Schulausschusses: 5. über das Gesuch der Gemeinde Hohenems wegen Schaffung eines Landesgesetzes zur Errichtung einer Bürgerschule dortselbst, 6. über die Gesuche des katholischen Lehrervereines und des Lehrervereines des Landes Vorarlberg in Sachen der Regelung der Ruhegenüsse der sogenannten Altpensionisten. 7. Bericht des landwirtschaftlichen Ausschusses wegen Einleitung einer Aktion zur Bekämpfung der Knötchenseuche der Rinder. Ich behalte mir aber vor, diese Tagesordnung eventuell noch durch neu hinzukommende Gegenstände zu ergänzen oder, wenn der Fall eintritt, daß der eine oder der andere Bericht nicht rechtzeitig einläuft, diesen betreffenden Bericht wegzulassen. Ich teile noch den Herren Abgeordneten mit, daß die Tagesordnung vervielfältigt und etwa morgen separat den Herren zugestellt werden wird. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 11 Uhr 45 Minuten vormittags.) Druck von J.N. Teutsch in Bregenz Iorarlöerger Landtag. 8. Sitzung am 5* Oktober 1910 unter dem Vorsitze des ^errn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig sämtliche Mitglieder des Hotze« Kaufes. Regierungsvertreler: Herr k. k. Ltatthaltereirat Dr. Rudolf Graf von Meran. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 43 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die Heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der vorgestrigen Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe.) Hat irgend jemand bezüglich der Fassung des Protokolles eine Bemerkung vvrzübringen? — Wenn es nicht der Fall ist, betrachte ich dieselbe als mit ihrer Zustimmung versehen. Ich habe, hohes Haus, in Gemäßheit Ihrer Zustimmung in der vorgestrigen Sitzung, gestern, also am Namensfeste Seiner Majestät, unseres Allergnädigfien Jubelkaisers, eine Depesche an die L. u. k. Kabinettskanzlei Seiner Majestät gerichtet, in welcher ich in Ausführung des Beschlusfes der Vorgestrigen Sitzung namens der Landesvertretung alleruntertänigst die Glückwünsche zum Allerhöchsten Naniensseste übermittelte. Hieraus ist gestern Abend noch von der Kabinettskanzlei folgende Depesche eingelaufen: „Seine k. und k. apostolische Majestät häben die Glückwünsche des Vorarlberger Landtages danlend allergnädigst entgegenzunehmen geruht", wovon ich das hohe Haus in Kenntnis setze. Bevor wir zur Tagesordnung übergehen, möchte ich noch die Zuweisung eines Gegenstandes, der nicht auf der Tagesordnung steht, anregen, beziehungsweise den Antrag auf formelle Behandlung stellen und zwar gemeinsam mit Punkt 2 der heutigen Tagesordnung. Es betrifft dieses eine Zuschrift des k. k. Finanzministeriums wegen Abänderung des Gesetzes der LandesWein- und Bierauflage mit Berücksichtigung der exzeptionellen Verhältnisse der Gemeinde Mittelberg. Ich möchte also, wenn keine Einwendung erfolgt, diesen Gegenstand gemeinsam mit Punkt 2 der Tagesordnung in formelle Behandlung ziehen. — 2 8. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Wir gehen somit zur Tagesordnung über. Auf derselben steht als 1. Gegenstand: Antrag der Abgeordneten Thurn her und Genossen in Sachen der S^chaffung eines Heimatschu tzgesetzes. Ich erwarte Aber die formelle Behandlung dieses Gegenstandes einen Antrag aus der Mitte der Versammlung. — Der Herr Abgeordnete Fink wünscht das Wort; ich erteile ihm dasselbe. Jodok Fink: Ich möchte beantragen, daß dieser Gegenstand dem Landcsausschujse zur Vorberatung und Berichterstattung entweder in dieser oder in der nächsten Session zugewiesen werde. Er steht in gewisser Beziehung auch zur Bauordnung, über deren Abänderung Verhandlungen im Zuge sind. Ich kann mir auch denken, daß dieser Gegenstand auch schon früher erledigt wird, daher der Antrag dem Landesausschusse zugewiesen werden soll, und zwar zur Berichterstattung entweder in dieser oder in der nächsten Session. Landeshauptmann: Tie Herren haben den Antrag des Herrn Abgeordneten Jodok Fink gehört. Wird eine Bemerkung dazu vorgebracht? — Wenn es nicht der Fall ist, nehme ich an, daß das hohe Haus zustimmt und die Angelegenheit dem Landesausschusse zur Beratung und Berichterstattung in dieser oder der nächsten Session übermittelt werden soll. Nun kommt der 2. Punkt der Tagesordnung: Akt betreffend die Privat wein st euer und in Zusammenhang damit die Zuschrift des k. k. Finanzministeriums wegen Abänderung des Gesetzes der LandesWein- und Bierauflage. Diese beiden Punkte möchte ich, nachdem der Finanzausschuß alle diesbezüglichen Angelegenheiten in Beratung gezogen hat, auch wieder diesem Ausschüsse zuweisen. — Es erfolgt keine Einwendung. Wir kommen nun zu 6 B e r i ch t e n des volkswirtscha ft lichen Ausschusses und zwar zunächst über das Gesuch wegen Schaffung eines Gewerbeförderungsamtes. II. Session der 10. Periode 1910. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Loser. Ich erteile ihm das Wort. . Loser: Hohes Haus! T^r Bericht konnte erst vor zwei Stunden den Herren Kollegen übermittelt werden und, nachdem es sich hier um eine Sache handelt, die doch wirtschaftlich und auch finanziell von ziemlicher Bedeutung ist, halte ich es für angezeigt, den nicht allzu umfangreichen Bericht zur Verlesung zu bringen. (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 30.) Ich habe diesem Berichte eigentlich nichts mehr beizufügen und ich möchte nur noch hervorheben, daß es mich sehr freut, daß die langjährigen Bestrebungen des Verbandes von Gewerbegenossenfchaften in Vorarlberg, dessen Ausschüsse anzugehören ich die Ehre habe, durch die Beschlußfassung, die voraussichtlich erfolgen dürfte, ganz wesentlich nach vorwärts gebracht werden. Dadurch ist die Erledigung des Planes ziemlich in die Nähe gerückt und einem mit Recht gehegten Wunsche entsprochen. Ich möchte nur noch erwähnen, daß die Zahlen, die hier in Betracht kommen und die im Gesuche enthalten sind, nicht aus der Luft gegriffen sind, sondern sie wurden zur Grundlage genommen, bei den allerdings unverbindlichen Verhandlungen, die einzelne Mitglieder des Gewerbeförderungsbeirates, (worunter auch die Herren Kollegen Luger und Walter) führten. Es ist die nicht unbegründete Aussicht vorhanden, die Regierung bewegen zu können, einen 60 o/otgen Beitrag zu leisten, und das übrige durch Beiträge der Handelskammer der Sparkasseninstitute und der Städte zu erhalten. Wir haben solche analoge Fälle in anderen Kronländern, wo diese Faktoren auch ungefähr ähnlich hohe Beiträge alljährlich zu diesem Zwecke leisten. Dasselbe gilt auch bezüglich der Beitragsleistung der Länder als solche. Ich bin somit mit meinen Ausführungen zu Ende und empfehle dem hohen Hause die Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Das Wort erteile ich dem Herrn Abgeordneten Luger. .