19101010_lts010

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Letzte Änderung 02.07.2021, 19:27
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp10,lts1910,lt1910,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 10. Sitzung am 10. Oktober 1910 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 23 Abgeordnete. - Abwesend: die Herren Loser, Dietrich, chtz. Regierungsvertreter: Herr k. k. Statthalteieirat Dr. Rudolf Graf von Meran. Beginn der Sitzung um 11 Uhr 42 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Sekretär liest.) Hat gegen die Fassung des Protokolles jemand eine Einwendung oder Ergänzung zu machen? Wenn es nicht der Fall ist, erkläre ich dasselbe für genehmigt. Es ist noch, allerdings verspätet, eine Eingabe des katholischen Schulvereines für Österreich bei mir überreicht worden, um eine Subvention anläßlich des 25jährigen Jubiläums des Bestandes des Vereines. Nachdem der Termin für derartige Ansuchen bereits überschritten ist, möchte ich die Anregung machen, daß dieses Gesuch in kurzem Wege dem Landesausschusse zugewiesen wird, welcher ermächtigt sein soll, eventuell einen Betrag zu bewilligen, wenn keine Einwendung erfolgt. Es ist nicht der Fall. Der Herr Abgeordnete Loser ist als Vertreter unseres Kronlandes in den Delegationen zur ersten Sitzung dieser Körperschaft (am 12. d.M.) einberufen und wird diese Woche daher unseren Verhandlungen fern bleiben, was ich bitte, zur Kenntnis zu nehmen. Ich muß noch mit einigen wenigen Worten auf den höchst ehrenvollen Besuch Sr. Exzellenz, des Herrn Arbeitsministers in unserem Lande zurückkommen. Se. Exzellenz ist am Donnerstag mit dem Zuge um 11 Uhr in Feldkirch angekommen, hat dort die Schäden der Stadt, insbesonders auch die Höhe des damaligen Hochwassers besichtigt und eingehend Bericht darüber entgegen genommen, worauf dann der Besuch der Kapfschlucht unternommen wurde, damit an Ort und Stelle Se. Exzellenz auch Kenntnis erlange von dem Bestreben der Stadt Feldkirch, durch Felssprengungen die engen Stellen dieser Schlucht zu erweitern. Gleichzeitig daran anschließend wurde eine Fahrt unternommen bis zur Nofler Brücke, damit Se. Exzellenz Gelegenheit bekomme, dort die Verwüstungen an den Wuhren zu besichtigen, und schließlich wurden noch im Beisein der beiden Chefs der Firma, der Herren Otto und Viktor Hämmerle, die Schäden 2 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. an der Fabrik in Gisingen einem eingehenden Augenscheine unterzogen. Nachmittags hat Se. Exzellenz im Wagen die Hochwasserschäden in Frastanz (Saminabach und Illausbruch), in Satteins, insbesondere auch zu Fuß dann die ganz schwierige Situation bei der Notbrücke in Schlins-Beschling und endlich das Überschwemmungsgebiet von Schlins besichtigt. Wir haben dabei alle die Überzeugung gewonnen, daß in Schlins (Frommengersch) eine ganz bedenkliche Situation entstanden ist, indem dort die Ill durch Ansammlung von Schotter ein so hohes Bett erhielt, daß bei ganz geringem Wasserstande, wie es gegenwärtig der Fall ist, das Wasser beinahe bis an den provisorischen Steg heranreicht, so daß trotz provisorischer Schutzbauten eine Überflutung stetig noch stattfindet. Im Anschlüsse daran wurde auch in Nenzing haltgemacht und dort die Verwüstungen des Mengbaches wenigstens im Äußern des Tales einer Besichtigung unterzogen und am Abend noch die Fahrt nach Schruns unternommen, woselbst wir nächtigten. Am Freitag früh besichtigte Se. Exzellenz das ganze Montafon bis St. Gallenkirch und zwar nicht bloß im Wagen, soweit die Straße ohne Gefahr fahrbar war, sondern es wurde auch zu Fuß die neue Straße, die leider großenteils im Talinnern weggerissen ist, einer Besichtigung unterzogen und hierauf der Rückweg nach Schruns angetreten. Nachmittags begaben wir uns auf die Anhöhe Montjola, weil von dort aus ein Überblick über das Überschwemmungsgebiet von Tschagguns möglich ist, das gerade von jener Stelle aus in vollem Umfange sichtbar ist. Dann wurde noch das unglückliche Vandans einer genauen Besichtigung unterzogen und über St. Anton die Rückfahrt angetreten. Am Samstag wurde von hier aus mit dem Zuge um 6 Uhr früh nach Bezau gefahren, dann mit Wagen nach Mellau, Schnepfau, Au, Schoppernau bis gegen Hopfreben, und dann die Rückfahrt nach Schnepfau und zu Fuß über die Schnepfegg nach Bizau und dann nach Bezau angetreten. In all den genannten Gemeinden wurden die Hochwasserschäden einer Besichtigung unterzogen, insbesonders in Schnepfau und Schoppernau die gefährlichen Ausbruchstellen, die immer noch bei jedem zunehmenden Wasser gefahrdrohend für die umliegenden Kulturell sind, und allwo gegenwärtig an der Verlegung der Ach und deren Eindämmung gearbeitet wird. Am Abende wurde dann die Rückfahrt nach Bregenz angetreten. Am Sonntag Vormittag besichtigte Se. Exzellenz hier noch die k. k. Fachschule in Dornbirn, die Wuhrzerstörungeu in der Enz, in der Nähe des Bezirksschießstandes, dann die dortige k. k. Stickereifachschule, die Ausstellung des Stickerbundes, das Heim des Jugendhortes und die permanente Ausstellung der Gewerbetreibenden (Möbelhalle) Das ist in kurzen Zügen das Programm, das ausgeführt wurde. Am ersten Tage begleiteten Se. Exzellenz Landesausschußmitglied Wegeler, Bürgermeister Dressel und meine Wenigkeit, am Abend gesellie sich hinzu, während die anderen Herren zurückkehrten, Dekan Mayer, welcher auch den ganzen folgenden Tag in Begleitung Sr. Exzellenz verblieb. Am Samstag waren die Begleiter außer meiner Wenigkeit der Herr Graf von Meran und das Landesausschußmitglied Fink, während in Schoppernau der Abgeordnete Willi erschien; außerdem erschienen bei den einzelnen Überschwemmungsstellen die einzelnen Gemeindevorsteher und in Bludenz und Dornbirn die betreffenden Herren Bürgermeister und Landtagsabgeordneten nlit den Stadträten. Se. Exzellenz haben in leutseligster und liebenswürdigster Weise alle Wünsche und Beschwerden angehört und sich überall aufs eingehendste informiert. Der Herr Minister ist überhaupt in unserem Lande kein Neuling mehr, denn als langjähriges Mitglied der Straßenbaukommission kennt er unser Arbeitsgebiet in Angelegenheit des Straßenwesens und großenteils auch die Flußregulierungen und Wildbachverbauungsaktionen des Landes. Also konnte man in dieser Beziehung viel eingehender über alle diese Angelegenheiten konferieren. Insbesondere zeigte Se. Exzellenz auch großes Wohlwollen dem Tale Montafon, indem er telegraphisch über meine Schilderung der Notlage und der Geldverlegenheit zur weiteren Durchführung der Bauten K 100.000'- aus dem Notstandskredite für das Tal Montafon anweisen ließ und gleichzeitig bereitwillig zusagte, im Falle weiterer dringender Bedürfnisse, wenn ich mich an ihn wende, sofort weitere Hilfe zuwenden zu wollen. Ich fühle mich daher angenehm verpflichtet, an dieser Stelle, angesichts der Versammlung der Landesvertretung Sr. Exzellenz für das außerordentlich wohlwollende Entgegenkommen in allen diesen Angelegenheiten, speziell in der Hochwasserschädenfrage, für alle seine genauen Informationen, die der Herr Minister gegeben hat, und für seine in Zukunft in Aussicht gestellte wohlwollende Würdigung unserer Wünsche in unserer wichtigen Angelegenheit, den verbindlichsten Dank in meinem und im Namen der Landesvertretung zum Ausdrucke zu bringen. 1C. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. 3 Wir kommen nun zur Tagesordnung. Auf derselben steht als erster Punkt der Bericht des Finanzausschusses über den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses. Ich möchte den Herrn Berichterstatter in dieser Angelegenheit, Abgeordneten Ebenhoch, ersuchen, auf den Berichterstatterplatz zu kommen und von hier aus den Bericht vorzutragen, beziehungsweise vorzulesen, wobei ich auf den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses selbst zurückkommen werde, um den Herrn Abgeordneten Gelegenheit für Anfragen, Anträge und Beschwerden in reichlichem Maße zu geben. Bevor wir zur Verlesung des Berichtes schreiten, möchte ich die Generaldebatte über den Rechnungsabschluß sowohl, wie über den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses eröffne>. - Sollte sich niemand melden, wird in die Verlesung des Berichtes eingegangen werden. Wünscht jemand das Wort? - Es ist nicht der Fall. Somit gehen wir auf die allgemeine Besprechung über. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, mit der Verlesung zu beginnen. Ebenhoch: (Liest aus Beilage 44, Punkt I A samt Antrag.) Landeshauptmann: Wünscht jemand zu Punkt A das Wort zu nehmen? - Wenn das nicht der Fall ist, betrachte ich den Antrag des Finanzausschusses als angenommen. Bitte, weiter zu fahren. Ebenhoch: (Liest Punkt B.) Landeshauptmann: Keine Bemerkung betrachte ich als Genehmigung. Bitte, weiterzulesen. Ebenhoch: (Liest Punkt C samt Antrag.) Landeshauptmann: Bei diesemPunkte 6, welcher die Ausführungen der Landtagsbeschlüsse im eingenen Wirkungskreise des Landesausschusses enthält, muß ich, damit eingehendere Verhandlungen möglich sind, auf den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses selbstzurückkommen, weil dort die einzelnen Punkte der Reihe nach aufgezählt und von 1-15 genannt sind. Der Herr Berichterstatter wird die Freundlichkeit haben, jeden einzelnen Punkt anzurufen, dann ist den Herrn Gelegenheit geboten, zu den einzelnen Punkten das Wort zu nehmen, zu Anfragen, Anträgen, Beschwerden u. s. w. Ich bitte die Herrn, - ich werde immer bei jedem Posten eine kleine Pause eintreten lassen, - sich zum Worte zu melden. Ebenhoch: 1. Förderung des Sonntagsunterrichtes. Landeshauptmann: Es wünscht niemand das Wort. Ebenhoch: 2. a) Regulierung des Rickenbaches und der Schwarzach. - Landeshauptmann: Es meldet sich niemand. Ebenhoch: b) Verbauung des Herrentobels bei Dalaas. Landeshauptmann: Nun kommt Punkt c. Ebenhoch: Bau der Straße Feldkirch-Stein - Gösis. Landeshauptmann: Hier wünscht der Herr Abgeordnete Amann das Wort. Amann: Zu diesem Punkte möchte ich noch kurz einige Worte sprechen. Gelegentlich der Besichtigung der Schäden des Polabaches habe ich mir die Mühe genommen, auch die Straßenverhältnisse der Gemeinde Göfis zu besichtigen. Ich möchte bemerken, daß dieser Bau eine dringende Notwendigkeit ist und die Anfrage richten, wieweit diese Angelegenheit bereits gediehen ist, beziehungsweise, wann mit der Straße begonnen werden kann. Landeshauptmann: Diesbezüglich muß ich dem Herrn Abgeordneten Amann folgendes bemerken. Wie Sie wissen, hat der h. Landtag in der letzten Session den Landesausschuß ermächtigt, die Einleitung von Verhandlungen mit der k. k. Regierung vorzunehmen, wegen Erwirkung eines Staatsbeitrages zu der projektierten Straße und behufs seinerzeitiger Beschlußfassung über einen Landesbeitrag. Gleichzeitig ist noch in diesem Antrage auch ein Beschluß bezüglich der Variante (Seitenlinie Göfis - Pfitz) enthalten gewesen. Nun, diesbezüglich wurden die ersten Verhandlungen eingeleitet und das generelle Straßenprojekt 4 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. auch für diese noch fehlende Straße Göfis-Pfitz in Angriff genommen und gerade zu der Zeit, als diese Angelegenheit ernstlich betrieben werden sollte, kam die Hochwasserkatastrophe mit all ihren Folgeerscheinungen. Die Überbürdung der einzelnen Mitglieder des Bauamtes war die erste Folgeerscheinung und infolgedessen konnte der Sache nicht mehr jene Aufmerksamkeit gewidmet werden, welche sie unzweifelhaft bekommen hätte. Der Landesausschuß wird sich nun angelegen sein lassen, sobald als möglich die allerdringendsten Arbeiten in dieser Angelegenheit einzuleiten und, sobald das Landesbauamt etwas entlastet ist, diese Straßenfrage Göfis-Stein neuerlich mit aller Energie in die Hand nehmen, um beim nächsten Zusammentreten des Landtages bereits einen finalisierenden Bericht in dieser Angelegenheit vorlegen zu können. Amann: Ich danke. Landeshauptmann: Wir fahren weiter. Ebenhoch: d) Wiederherstellungskosten der Straße Schruus-Silbertal. Landeshauptmann: Es wünscht niemand das Wort zu ergreifen. Ebenhoch: e) Instandsetzung der Gargellenstraße. Landeshauptmann: Nun kommt Punkt f. Ebenhoch: f) Kosten der projektierten Straße von der Walserschanze bis Baad in der Gemeinde Mittelberg. Landeshauptmann: Bitte, weiterzulesen. Ebenhoch: g) Mehrkosten der Montafonerstraße. Landeshauptmann: Da niemand das Wort wünscht, fahren wir weiter. Ebenhoch: h) Kosten der Straße Hub-Thal. Landeshauptmann: Nun kommen wir zu Punkt i. Ebenhoch: i) Verbindungsstraße BildsteinRickenbach. Landeshauptmann: Bezüglich der Verbindungsstrecke von Bildstein Rickenbach möchte ich doch eine kurze Bemerkung machen. Ich wurde nämlich letzthin privatim interpelliert, wie es mit dieser Straßenstrecke stehe. Ich muß nun konstatieren, daß diese Straßenfrage noch nicht sehr weit vorgerückt ist. Zuerst hat sich der Fortgang dieser Aktion außerordentlich verzögert, weil im Anfange die Gemeinde nicht im Klaren war, ob sie die Verbindung mit Rickenbach-Wolfurt oder Schwarzach herstellen solle. Als sich später die Gemeinde für die Trasse Rickenbach ausgesprochen hatte, wurde seitens des Landesausschusses der Angelegenheit näher getreten und auch schon ein Projekt hiefür ausgearbeitet; es war ein vollständiges Projekt samt Kostenvoranschlag. Auf Grund dessen wurde dann in der letzten Landtagssession der Beschluß gefaßt: "Dem Ansuchen der Gemeinde Bildstein um Bewilligung eines Landesbeitrages und Erwirkung eines Staatsbeitrages zu den mit K 50.000' projektierten Kosten der Erstellung einer Verbindungsstraße Bildstein-Rickenbach wird insoferne entsprochen, als der Landesausschuß ermächtigt wird, unter Zusicherung eines entsprechenden Landesbeitrages um Erwirkung eines Staatsbeitrages einzuschreiten und dem Landtage in nächster Session Bericht zu erstatten". Nun war der Landesausschuß bereit, auf Grund dieses Landtagsbeschlusses eine weitere Aktion vorzunehmen, als unerwartet unter dem 20. Jänner d. I. eine Petition einlangte mit einer größeren Zahl von Unterschriften (70) von lauter Haus- und Grundbesitzern, womit dieselben gegen das Straßenprojekt und die dadurch der Gemeinde Bildstein aufzuerlegenden großen Lasten energisch Protest erhoben. Diese Petition oder dieser Protest wurde der Gemeinde Bildstein zur Äußerung übermittelt, aus welcher hervorging, daß die Gemeindevorstehung der Überzeugung ist, es seien manche Personen beim Unterschriften Sammeln irrtümlich berichtet worden, und zudem sei der Bau der neuen Straße mit zehn gegen eine Stimme im Gemeindeausschusse beschlossen worden; man möge auch fernerhin in dieser Angelegenheit das Interesse der Gemeinde wahren. Angesichts dieses ganz eigentümlichen Vorgehens eines großen Teile> der Bewohner von Bildstein, 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. 5 denn 70 Unterschriften spielen in einer Gemeinde wie Bildstein immerhin eine Rolle, von denjenigen, die dabei interressiert sind, - hat der Landesausschuß zunächst diesen Beschwerdeführern das Nötige eröffnet und auch hier konnte dann begreiflicherweise angesichts solcher Proteste die Angelegenheit weniger forciert betrieben werden. Dann kam wieder die Hochwasserkatastrophe dazu und hat beigetragen, daß weitere Schritte nicht mehr getan werden konnten. Es ist ja begreiflich, daß, wenn eine Gemeinde - wir haben diesen Fall auch einmal in Buch erlebt - oder doch eine so große Anzahl von Bewohnern einen Protest erhebt, die Aufsichtsbehörde, der Landesausschuß, etwas vorsichtig zu Werke geht. Es wird jedoch der Landesausschuß die Angelegenheit nicht aus dem Auge lassen. Ich bitte, in der Anrufung weiterzufahren. Ebenhoch: k) Kosten der Lawinenverbauungen im Gemeindegebiete von Mittelberg. Landeshauptmann: Nun gehen wir zu Punkt 3 über. Ebenhoch: 3. s.) Rechnungsabschluß des tirolischvorarlbergischen Grundentlastungsfonds. Landeshauptmann: Es meldet sich niemand zum Worte. Ebenhoch: b) Rechnungsabschluß des Vorarlberger Lehrerpensionsfonds. Landeshauptmann: Bitte weiter. Ebenhoch: c) Genehmigung des Voranschlages des Rormalschulfonds. Landeshauptmann: Wir kommen zu Punkt d. Ebenhoch: d) Voranschlag über die im Jahre 1910 aus Landesmitteln zu bestreitenden Schulauslagen. Landeshauptmann: Da niemand das Wort zu ergreifen wünscht, fahren wir weiter. Ebenhoch: e) Geschäftsgebarungsausweis der Hypothekenbank. Landeshauptmann: Bitte weiterzulesen. Ebenhoch: f) Neuwahl des Oberdirektors der Landeshypothekenbank. Landeshauptmann: Bitte weiterzufahren. Ebenhoch: g) Genehmigung der Jahresrechnung der Landesirrenanstalt. Landeshauptmann: Es meldet sich niemand zum Worte. Ebenhoch: h) Verzichtleistung auf den 25%igen Landesbeitrag. Landeshauptmann: Wir kommen zu Punkt i). Ebenhoch: i) Erhöhung der Verpflegsgebühren an den Verpflegsstationen. Landeshauptmann: Da niemand zum Worte sich meldet, fahren wir weiter. Ebenhoch: k) Landesbeitrag zur Erhaltung und Schuldentilgung der Wälderstraße. Landeshauptmann: Bitte, weiterzulesen. Ebenhoch: 1) Landesbeitrag zu den Schulauslagen. Landeshauptmann: Es meldet sich niemand. Ebenhoch: m) Erhebung von Zuschlägen zu den direkten Steuern bei der projektierten Bergbahn Bregenz-Pfänder. Landeshauptmann: Wir gehen zu Punkt n über. Ebenhoch: n) Erhöhung der Witwenpension. Landeshauptmann: Es wünscht niemand das Wort Ebenhoch: Punkt 4. Landeshauptmann: Run hier kann von einer Anrufung der einzelnen Posten Umgang genommen werden, denn es handelt sich lediglich um Auszahlung von bewilligten Beiträgen. 6 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Ebenhoch: Nun kommen wir zum 5. Punkte, betreffend die Förderung des Stickereiwanderunterrichtes an der kk. Stickereifachschule in Dornbirn. Landeshauptmann: Weiter. Ebenhoch: 6. Punkt; die Herstellung des Rheindammes bei Bangs. Landeshauptmann: Es meldet sich niemand. Ebenhoch: 7. Flexenstraße. Landeshauptmann: Bitte weiterzufahren. Ebenhoch: 8. Die Neuherausgabe der Landesgesetzt. Landeshauptmann Der Herr Abgeordnete Luger wünscht hier das Wort. Luger: Ich möchte dazu nur bemerken, es wäre sehr zu begrüßen, wenn diele Landesgesetze bald wieder in neuer Auflage erscheinen würden. Die frühere Ausgabe von 1901 ist seit langer Zeit vergriffen, andererseits ist im Verlaufe dieser 10 Jahre eine so große Zahl neuer Gesetze geschaffen worden, daß es ein wirkliches Bedürfnis wäre, wenn diese Auflage möglichst bald erscheinen würde und zwar wäre es gut, wenn vielleicht einzelne Gesetze separat und auch die, wie es bisher der Fall war, alle beisammen erscheinen würden; eventuell in beiden Ausgaben. Landeshauptmann: Gegenüber dieser Bemerkung habe ich folgendes zu erwidern: die Landesgesetze wurden gesammelt und in eine bestimmte Einteilung gebracht. Es hat sich der Herr Sekretär Wachter der Aufgabe unterzogen. In dieser Zusammenstellung der Landesgesetze wurde folgendeIEinteilung eingehalten: Die erste Abteilung umfaßt "Die Landesverfassung"; hieher gehören: die Landtagswahlordnung, Wahlpflichtgesetz für Landtagswahlen, Gesetz, betreffend den Gebrauch des Landessprache usw. Die zweite Rubrik wäre für die "Gemeinde angelegenheiten" bestimmt: Gemeindeordnung und Gemeindewahlordnung, Wahlpflichtgesetz für die Gemeindewahlen, Gesetz über die Verwaltung des Gemeindeeigentums und der Gemeindceinkünfte, Gesetz bezüglich des Rekursverfahrens, Gemeindevermittlungtz ämter, Gesetz betreffend die Einhebung einer Gebühr für die Aufnahme in den Heimatsverband, Gesetz betreffend die Errichtung von Naturalverpflegsstationen, Kranken- und Irrenverpflegskosten, Zwänglingskosten, Hundetaxen, Armenversorgung usw. Die dritte Rubrik beinhaltet "Steuergesetze": Biersteuer, Weinsteuer und deren Vollzugsverordnung, das Vermögenssteuerzirkulare, die Gemeindebesoldungssteuer und einige andere hier einschlägige Gesetze. Die nächstfolgende Rubrik umfaßt das "Landesverteidigungs- und Schießstandswesen" mit den hier einschlägigen Gesetzen. Eine weitere Rubrik "Schulgesetze", sowohl für Volks- als Realschule, dann Gesetze betreffend die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes und die übrigen hier einschlägigen Gesetze. Eine folgende Rubrik umfaßt das "Sanitätswesen": Gesetze betreffend die Regelung -des Sanitätsdienstes, betreffend die Gebühren für die Vieh- und Fleischbeschau, betreffend Lebensmittelkontrolle, Choleraepidemiespitäler, Regelung des Hebammenwesens. Dann folgt ein Abschnitt "Bau- und Feuerlöschwesen": Gesetze betreffend die Bauordnung, Feuerwehr- und Feuerpolizeiordnung, Assekuranzbeiträge zum Feuerwehrfonds usw. Dann anschließend eine Rubrik: "Straßen, Brücken, Flüsse, Wildbäche, Wasserrechte". Dazu gehören: Unter anderem die Gesetze betreffend die Herstellung von Konkurrenzstraßen, das Straßengesetz vom 15. Febr. 1881, die Straßenpolizeiordnung, das Gesetz vom 26. Jänner 1873 betreffend die Herstellung und Erhaltung von Zufahrtsstraßen zu Eisenbahnen und alle hieher einschlägigen Wasserrechtsgesetze. Darauf folgt ein Abschnitt: "Landeskultur, Jagd, Fischerei, Viehzucht". Die einzelnen Gesetze brauche ich nicht zu nennen. Endlich zum Schlüsse kommt: "Öffentliche Bücher und Kreditwesen". Hieher gehören die Landesgesetze betreffend die Grundbücher und deren sonderrechtliche Bestimmungen; dann das Statut der Hypothekenbank, das Gesetz betreffend den Grundtausch usw. Im Landesausschusse kam die Frage, ob diese Gesetze nur unter einem meiner gemeinsamen Sammlung oder auch bestimmten Rubriken in separaten Heften herausgegeben werden sollen, schon zur Sprache. Es ist ein bestimmter Beschluß noch nicht gefaßt worden, jedoch neigt der Landesausschuß der Ansicht zu, es 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. 7 mögen neben einer Gesamtausgabe noch einzelne Rubriken in einer Spezialausgabe herausgegeben werden. Mit der Vollendung dieser Gesetzesarbeit wurde zugewartet bis nach Abschluß der gegenwärtigen Landtagssession, weil wir im vorhinein gewußt haben, daß die heurige Landtagssession an Gesetzen sehr reich sein wird, die der Sammlung noch einverleibt werden könnten. Der Landesausschuß wird nicht ermangeln, der Sache weitere Aufmerksamkeit zu schenke>, so daß bis zur nächsten Session die ganze Sammlung im Buchhandel erscheinen wird. Man wird insbesondere darauf Rücksicht nehmen, daß einzelne Rubriken in separater Ausgabe erscheinen. Das Wort hat Herr Abgeordneter Jodok Fink. Jodok Fink: Ich möchte bei dieser Gelegenheit noch die Anregung machen, daß in diese Sammlung der Landesgesetze bei jedem Gesetze die Nummer des Landesgesetzblattes hineinkommt; bei dieser Sammlung, wie wir sie bisher gehabt haben, muß jedesmal, wenn das Gesetz zitiert werden soll, die Nummer aus dem Landesgesetze und dem Verordnungsblatte erhoben, also der betreffende Jahrgang ausgehoben werden. Wenn man zu Hause ein Referat macht, hat man es nicht einmal bei der Hand. Es soll daher jedesmal die Nummer des betreffenden Gesetzes hineinkommen. Landeshauptmann: Ich kann diesbezüglich mitteilen, daß bereits Vorsorge getroffen wurde, daß bei den einzelnen Gesetzen die Nummer angeführt ist. Wünscht noch jemand das Wort? Wenn es nicht der Fall ist, bitte ich, in der Anrufung fortzufahren. Ebenhoch: 9. Bestellung einer männlichen Lehrkraft für die Anstalt des Kinderrettungsverein in Jagdberg. Landeshauptmann: Bitte weiter. Ebenhoch: 10. Abänderung des Fischereigesetzes. Landeshauptmann: Bitte fortzufahren. Ebenhoch: 11. Revision des Jagdgesetzes. - Landeshauptmann: Es meldet sich niemand. Ebenhoch: 12. Vermehrung der Stickereiwanderlehrer und der Einführung des Kreisfachlehrersystems. Landeshauptmann: Bitte, weiterzufahren. Ebenhoch: 13. Landesfestkomitee für die Jahrhundertfeier. Landeshauptmann: Diesbezüglich möchte ich dem hohen Hause über den Stand der Angelegenheit Auskunft geben. Bekanntlich hat der hohe Landtag in der Sitzung vom 13. Oktober v. J. den Landesausschuß beauftragt, zu einem etwa notwendigen, sich herausstellenden Abgänge in der Rechnung des Landesfestkomitees einen entsprechenden Beitrag zu der bereits früher bewilligten Subvention zu gewähren. Von Seite des Landesausschusses wurde dann ein Vorschuß von K 2000'bewilligt zur Deckung der dringlichen, noch ausstehenden und unbezahlten Rechnungen. Gleichzeitig bemerke ich, daß über den etwaigen Rest sich der Landesausschuß noch die Beschlußfassung vorbehalten hat. Die Abrechnung liegt nunmehr vollendet vor und habe ich über dieselbe Folgendes zu berichten: Es sind nämlich noch damals unbezahlte Rechnungen gewesen in einem Betrage von K 4540 25. Diesen gegenüber stehen folgende Einnahmen. Zunächst der Vorschuß, den der Landesausschuß gewährt hat im Betrage von L. 2000'-; dann Rückvergütungen der k. k. Staatsbahn für Frachtgebühren im Betrage von K 318 - ; dann eine Anzahl bereits eingezahlter Garantiescheine im Betrage von rund K 1700 - und endlich noch ein Posten: Sammlung bei Wirten in Bregenz. Das Landesfestkomitee hat bei der letzten Sitzung, die es abgehalten hat, einen Beschluß gefaßt und es ist auch der Versuch gemacht worden - bei allen jenen, welche am meisten bei diesem großen Feste in Bregenz profitiert haben, eine Sammlung zu veranstalten zur Deckung des Abganges. Es hat zwar eine Anzahl von Wirten, Bäckern und Fleischern schon früher Beiträge geleistet, aber eine große Anzahl der übrigen Wirte und Mitglieder des Approvisionierungsgewerbes hatten sich bis dato vollständig zurückgezogen und gar nichts beigesteuert. Natürlich mußte es auf das ganze Land einen äußerst unangenehmen Eindruck machen, wenn man gesehen hat, wie die entferntesten und kleinsten Gemeinden, die gar nichts davon hatten, von deren Bewohnern kaum einige zum Feste reisen konnten, 8 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. entsprechend ihren Verhältnissen Beiträge geleistet, wie auch Private im ganzen Lande namhaft zu diesem schönen, patriotischen Feste beigesteuert haben, dagegen aber gerade diejenigen vielfach sich von der Bezahlung eines Beitrages zurückzogen, die doch notorisch vom Feste ganz gewaltige Einnahmen hatten; von über 100.000 Menschen die an jenen Tagen in Breqenz waren - haben doch die allermeisten sich bei Wirten, Bäckern und Metzgern das Nötige geholt zum Essen und zum Trinken. Gibt es doch Bräuer in der hiesigen Stadt, die vielleicht in einer Stunde sich soviel verdienten, als sie als Beitrag geleistet haben. Nun versuchten wir vom Landesfestkomitee, bei diesen Wirten, Bäckern, Fleischern noch eine Sammlung zu veranstalten und es wurde ein Diener herumgeschickt und derselbe hat noch zur Beglaubigung seiner Sendung eine Zuschrift vom Herrn Grafen von Meran und von mir unterschrieben bei sich gehabt. Es war wirklich keine Kleinigkeit für den Diener, bei diesen Herren die Besuche zu machen Der eine schickte ihn mit groben Worten weg, andere gaben zwar eine Kleinigkeit, wieder andere waren sehr honorig und haben einen anständigen Betrag gegeben, verschiedene aber haben sich geäußert, sie hätten von einem solchen Feste überhaupt keinen Profit gehabt; sie kämen regelmäßig zum Schaden, so daß wir es in Zukunft überlegen werden, ob es ersprießlich sein wird, ein solches Fest noch einmal in Bregenz abzuhalten, weil sonst Wirte, Bäcker und Fleischer finanziell zu Grunde gehen müßten. Diese Tatsache wurde bereits vom Herrn Abgeordneten Dr. Drexel im Berichte des letzten Jahres hervorgehoben und getadelt und ich kann nicht umhin, hier öffentlich vor dem ganzen Lande nochmals zu konstatieren, daß die Sammlung bei Wirten, Bäckern und Fleischern nur den Betrag von K 529'- ergeben hat, der auch unter den Einnahmen erscheint. Nun wenn die Einnahmen mit den Ausgaben in Zusammenhang gebracht werden, bilanzieren sie sich und es verbleibt noch Folgendes: Ein Rest der Rechnung Jenny und Schindler für das Elektrizitätswerk und einige andere kleine Rechnungen mit zusammen K 3475 50. Demgegenüber stehen noch nicht eingelöste Garantiescheine im Betrage von zusammen K 2800"-, die natürlich zu bekommen sind. Es verbleibt also noch ein unbedeckter Rest von K 675 50, welche mit den Gebühren des Rechnungslegers zusammen K 702'69 betragen, sodaß wir eigentlich bei diesem herrlich verlaufenen Feste ganz gut hinausgekommen sind. Es handelt sich nur noch um die Deckung eines Betrages von K 702 69 und, nachdem der Landesausschuß hier ja volle Ermächtigung bekommen hat, wird es keine Schwierigkeit machen, auch noch den Rest dieses Defizites in entsprechender Weise zu decken und die Angelegenheit in sehr befriedigender Weise zu Ende zu bringen. Ich muß aber noch bemerken, daß unter den Wirten, Bäckern und Fleischern - ich will es ausdrücklich betonen - eine Anzahl von Wirten und auch Angehörige des Approvisionierungsgewerbes sind, welche namhafte Beiträge zum Unternehmen beigesteuert haben. Diesen gelten meine Worte selbstverständlich nicht. Wir kommen nun zu Post 14. Ebenhoch: 14. Vertrag mit der Wohltätigkeitsanstalt Valduna. Landeshauptmann: Es meldet sich niemand; bitte weiterzufahren. Ebenhoch: 15. Anstellung des Assistenten der landw.-chem. Versuchs- und Lebensmitteluntersuchungsanstalt. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Weite hat das Wort. Weite: Ich erlaube mir die Anfrage zu stellen, in welchem Stadium sich die Vorarbeiten, bezüglich des Straßenprojektes Düns-Dünserberg befinden. Landeshauptmann: Das Straßenprojekt Düns-Dünserberg ist im Rechenschaftsberichte selbstverständlich nicht enthalten, weil die Ausführung des diesbezüglichen Beschlusses des hohen Hauses noch nicht möglich war. Ich bemerke aber, daß die Angelegenheit durch eine Zuschrift der Gemeinden Düns und Dünserberg, die in den letzten Tagen hier eingetroffen ist, in ein Stadium gelangte, daß ich noch in die Lage kommen werde, wenn der Landesausschuß zustimmt, dem hohen Landtage diesen Verhandlunqsakt in der nächsten Sitzung zur formellen Behandlung zu bringen Ich konstatiere, daß bezüglich dieses Straßenprojektes - Plan und Kostenanschlag liegt bereits vor - gewisse Verpflichtungen vonseiten der Gemeinden Düns und Dünserberg eingegangen werden müssen, wobei allerdings die Beitragsleistungen noch 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. 9 näher zu präzisieren sind. - Nach allem, was mir zur Kenntnis gebracht worden ist, liegen nunmehr keine besonderen Schwierigkeiten mehr vor, sodaß in wenigen Tagen dem hohen Hause die weitere Durchführung dieser Angelegenheit übertragen werden kann. Wünscht noch einer der Herren das Wort? Wenn es nicht der Fall ist, bitte ich weiterzufahren. Ebenhoch: (Liest den Nachtrag zu I C der Beilage 7.) Landeshauptmann: Wer wünscht das Wort? Der Herr Abgeordnete Welle- Ich erteile ihm dasselbe. Welte: Ich erlaube mir, bei dieser Gelegenheit die Anfrage zu stellen, ob der in der letzten Session des Landtages beschlossene Beitrag zum öffentlichen Krankenhause auch bereits seiner Bestimmung zugeführt wurde, da diesbezüglich der vorliegende Bericht nichts enthält. Landeshauptmann: Auf die Anfrage des Herrn Abgeordneten Welte muß ich bemerken, daß es mit dem Beitrage von K 10.000"-, welcher dem Kaiserjubiläums - Krankenhausfonds laut Landtagsbeschluß in diesem Jahre hätte zugewiesen werden sollen, ähnlich gegangen ist, wie mit dem Landhausbaubeitrag (zu diesem Zwecke werden ebenfalls jährlich K 10.000"gewidmet). Es werden solche Beiträge immer erst gegen Schluß des Jahres flüssig gemacht. Im heurigen Jahre kam nun, wie Sie wissen, die Hochwasserkatastrophe mit ihren ganz enormen Anforderungen an die Landeskasse, aus welcher provisorisch (vorschußweise) Gelder bewilligt werden mußten, die nachträglich erst die Genehmigung des hohen Landtages erhalten können. Es sind für diese Rekonstruktionsarbeiten, soweit es sich um im Montafon vorzunehmende Verbauungen und Straßemviederherstellungen handelt, jetzt schon im ganzen K 65.000"- provisorisch (vorschußweise) aus Landesmitteln abgegangen und K 30.000'- zur Schließung des Wuhreinbruches der Ill bei Frastanz, also ganz bedeutende Summen, so daß wir jetzt so ziemlich an der Grenze der Leistungsfähigkeit angelangt wären, wenn nicht, wie die Herren bereits misten, in kürzester Zeit auf dem Wege der Gesetzgebung die künftigen Beiträge von Staat, Land und Gemeinden zu den Wiederherstellungsarbeiten gesichert würden. Also, so ist es auch heute diesen Beiträgen gegangen. Wenn wir im Laufe des Jahres noch einigermaßen Geldmittel zur Verfügung haben werden, wird die Zahlung, wie sie im Landtagsbeschlusse festgesetzt ist, auch noch durchgeführt werden. Wünscht noch jemand das Wort? Wenn es nicht der Fall ist, werden wir zuerst noch den Antrag, welcher vorn Finanzausschüsse gestellt worden ist, zur Abstimmung bringen und ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Wir hätten nun diese Angelegenheit und den Punkt C erledigt und und ich ersuche den Herrn Berichterstatter, auf Abschnitt II überzugehen. Ebenhoch: (Liest Abschnitt II samt Antrag aus Beilage 44.) Landeshauptmann: Dieser Antrag, den der Finanzausschuß durch den Herrn Berichterstatter gestellt hat, ist in Zusammenhang zu bringen mit dem Rechnungsabschlüsse über den Landesfonds überhaupt. Die Herren haben seinerzeit in den Beilagen 1 und 1 A diesen Rechnungsabschluß samt Detailnachweis erhalten und ich möchte Sie bitten, für den Fall, daß Sie bei den einzelnen Posten, die in dem Detailnachweise enthalten sind, Anfragen stellen, Wünsche vorbringen oder Bemerkungen zu machen haben, dieses gefälligst jetzt zu tun. Ich glaube, wir könnten dann von einer Anrufung der einzelnen Posten des Rechnungsabschlusses des Landesfonds absehen. Wünscht jemand das Wort zu nehmen? Wenn es nicht der Fall ist, nehme ich an, daß das hohe Haus, weil auch gegen den Antrag eine Einwendung nicht vorliegt, dem Antrage des Finanzausschusses zum Rechnungsabschlüsse des Landesfonds seine Zustimmung gegeben hat. - Ich bitte weiter zu fahren. Ebenhoch: (Liest Punkt III samt Antrag aus Beilage 44.) Landeshauptmann: Wer wünscht das Wort? - Wenn niemand, so nehme ich an, daß das hohe Haus dem Antrage zustimmt. Ebenhoch: (Liest Punkt IV samt Antrag aus Beilage 44.) Landeshauptmann: Wer wünscht das Wort?Es meldet sich niemand, somit betrachte ich diesen Antrag auch mit Ihrer Zustimmung versehen. 10 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Ebenhoch: (Liest Punkt V samt Antrag aus Beilage 44.) Landeshauptmann: Wünscht einer der Herren zum Rechnungsabschlüsse und Voranschläge der Landesirrenanstalt Valduna das Wort zu ergreifen? Wenn das nicht der Fall ist, betrachte ich auch diesen Antrag als mit Ihrer Zustimmung versehen. Ebenhoch: (Liest Punkt VI samt Antrag aus Beilage 44.) Landeshauptmann: Keine Bemerkung - betrachte ich als Zustimmung zum Antrage. Ebenhoch: (Liest Punkt VII samt Antrag aus Beilage 44.) Landeshauptmann: Wünscht jemand das Wort? Es ist nicht der Fall, somit betrachte ich den Antrag als angenommen. Ebenhoch: (Liest Punkt VIII samt Antrag aus Beilage 44.) Landeshauptmann: Wer wünscht das Wort? Der Herr Abgeordnete Dekan Fink. Ich erteile ihm dasselbe. Dekan Fink: Es ist hier, scheint es. ein Druckfehler. In der Rechnung heißt es am Schlüsse: K 16.909 92 und im Antrage: K 16.929 92. (Thurnher: Die untere Zahl ist richtig!) Landeshauptmann: Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage des Finanzausschusses, wie er verlesen worden ist und wonach dem Rechnungsabschlüsse der Dr. Anton Jussel'schen Stiftung pro 1909 mit einem ausgewiesenen Vermögen von K 16.929 92 die Genehmigung erteilt wird, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Ebenhoch: (Liest Punkt IX samt Antrag aus Beilage 44.) Landeshauptmann: Keine Bemerkung zu diesem Punkte, betrachte ich als Zustimmung zum Antrage. Ebenhoch: (Liest Punkt X samt Antrag aus Beilage 44.) Landeshauptmann: Wünscht jemand das Wort? Wenn es nicht der Fall ist, betrachte ich den Antrag für angenommen. Ebenhoch: (Liest Punkt XI samt Antrag aus Beilage 44.) Landeshauptmann: Es ist hier ebenfalls ein Druckfehler. Es muß hier im Antrage richtig heißen K 64.853 43 statt K 64.853-42. Wünscht jemand zu diesem Punkte das Wort? Ich erteile es dem Herrn Abgeordneten Jodok Fink. Jodok Fink: Bei diesem Gegenstände möchte ich zwei Angelegenheiten zur Besprechung bringen, nämlich: Die Statthalterei hat sich unterm 22. Jänner 1910 an den Landesausschuß gewendet und darauf hingewiesen, daß auch in Vorarlberg der Stäbchenrotlauf der Schweine nicht selten vorkomme. Weiter wurde mitgeteilt, daß das k. k. Ackerbauministerium zur Förderung der Schutzimpfung gegen diesen Stäbchenrotlauf der Schweine für die Statthalterei für Tirol und Vorarlberg einen Beitrag von K 4000-- bewilligt habe. Die Statthalterei hat den Landesausschuß eingeladen, auch einen entsprechenden Beitrag zur Förderung der Schutzimpfung gegen den Stäbchenrotlauf der Schweine zu bewilligen. Der Landesausschuß hat in der Sitzung vom 5. Februar d. I. vorbehaltlich der Genehmigung des Landtages der Statthalterei mitgeteilt, daß er bereit sei, einen Betrag von K 600'- zu diesem Zwecke zur Verfügung zu stellen. Der bisherige Verlauf der Schutzimpfung gegen Rotlauf zeigt, wie ich vernommen habe, daß vielleicht nicht der ganze Betrag von K 600'- erforderlich ist. Die Statthalterei wird aber erst am Ende des Jahres mitteilen, wieviel das Land diesbezüglich zu zahlen hat. Der Landesausschuß hat nun bei der Statthalterei darauf hingewiesen, daß ungleich wichtiger als die Schutzinipfung gegen den Rotlauf der Schweine die Schutzimpfung der Rinder gegen Rauschbrand in Vorarlberg wäre. Denn in Vorarlberg füllt alljährlich eine ganz bedeutende Anzahl junger, wertvoller Rinder dem Rauschbrande zum Opfer. Es ist dies nicht eine Tierkrankheit, die sich nur auf Vorarlberg erstreckt, sondern sie kommt mehr 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. 11 ober weniger überall dort vor, wo das Vieh auf die Alpen kommt. So war im angrenzenden Bayern draußen diese Krankheit fast so verbreitet wie bei uns in Vorarlberg. Draußen in Bayern wirb aber auf die Impfung ein viel größeres Gewicht gelegt als hier bei uns in Vorarlberg, und da hat man mit der Schutzimpfung und zwar mit der einmaligen Schulterimpfung bisher sehr gute Resultate erzielt. So würben im Jahre 1907 von 21.000 Stück Jungvieh, welches, weil es auf die Alpe kommt, dem Rauschbrande unterworfen ist, 14.000 Stück geimpft und 7000 der Impfung nicht unterzogen. Von diesen rund 14.000 Stück ist bei der Impfung an Impfrauschbrand ein Stück (im Bezirke Rosenheim) gefallen, weiter infolge nicht genügender Immunisierung durch die Einimpfung im Laufe des Sommers auf den Alpen 23 Stück; von 14.000 also trotz Impfung 24 Stück, von den 7000 nicht geimpften Tieren aber 119 Stück. Daraus ergibt sich, daß die Impfung ein großer Vorteil ist und die Landwirtschaft und die Bauern vor großem Schaben bewahrt. Eigentlich möchte ich sagen, es liegt in einem Laube, wo viel Landwirtschaft betrieben wird, ein großer Teil, ja fast ein ganzes Volksvermögen darin, ob man fleißig gegen den Rauschbrand Impfungen vornimmt ober nicht. Nehmen wir nun das bayerische Beispiel her, - ich nehme das deshalb am liebsten, weil in Bayern eine genaue Statistik darüber geführt wird und in jedem Falle, wenn ein Tier fällt, eine amtliche Kommission an Ort und Stelle kommt zur Konstatierung der Todesursache, was dort deshalb geschieht, weil in den meisten Fällen von Seite des Staates eine Vergütung erfolgt, - wenn wir also das bayerische Beispiel nehmen, so stellt sich die Sache so, daß, wenn diese 14 000 Stück auch nicht geimpft warben und dann davon in gleichem Verhältnisse Tiere an Rauschbrand gefallen wären, wie bei den 7000, die nicht geimpft warben sind, wo 119 Stück gefallen sind, daß dann dort bei den 14.000 Stück 238 gefallen wären- Wenn ich nun diese zum Preise von etwa K 500'- rechne, was gegenwärtig der Durchschnittspreis sein bürste, so macht es einen Betrag von K 120.000 aus unb, wenn ich bann noch die 24 Stück, die trotz der Impfung gefallen sind, hievon in Abzug bringe, so haben wir immer noch einen Betrag von K 100.000" -. Jährlich K 100.000"- ist hoch ein Hoher Betrag; daher hat der Landesausschuß bei dieser Gelegenheit der Statthalterei mitgeteilt, daß er bereit fei, vorbehaltlich der Genehmigung des Landtages einen größeren Betrag aus Landesmitteln in Aussicht zu stellen, wenn das k. k. Ackerbauministerium etwa den hoppelt hohen Betrag zum gleichen Zwecke bewillige, nämlich zur Förderung der Rauschbrandschutzimpfung. In diesem Jahre ließ sich die Sache nicht mehr durchführen (obwohl es schon im Februar war), weil es bereits zu spät war, um genügend Kitt'schen Impfstoff von München zu bekommen, denn in Vorarlberg wird in erster Linie auf den Bedacht genommen, weil damit die einmalige Schulterimpfung durchgeführt wird und weil die Landwirte ganz gewiß Gewicht darauf legen, daß nicht die zweimalige Schweifimpfung, sondern die einmalige Schulterimpfung vorgenommen werbe. Das neue Tierseuchengesetz schreibt auch vor, daß, wenn eine vorn Staate ober Lande geforderte Impfung in einem Lande vorgenommen wirb und wenn bann ein Tier darnach dennoch an Rauschbrand fällt, daß bann der Staat eine Entschädigung ober Vergütung leistet bis zu 50% des Wertes. Mit Rücksicht auf alle diese Umstände möchte ich folgende Anträge stellen: Zuerst möchte ich beantragen, daß der Landtag das genehmigend zur Kenntnis nimmt, daß der Landesausschuß K 600"- der Statthalterei zur Verfügung gestellt hat für die Schutzimpfung gegen den Stäbchenrotlauf der Schweine. Weckers beantrage ich, daß wir im nächsten Jahre bezüglich des Rotlaufes der Schweine dasselbe tun sollen und daß wir dann auch ernstlich die Schutzimpfung gegen den Rauschbrand fördern. Es ist dies auch ein Mittel, um den Viehstand zu erhalten, so daß er nicht immer reduziert wird. Es würde auch in das Kapitel der Teuerungsgeschichte hineinfallen. Ich stelle daher folgende Anträge. Der hohe Landtag wolle beschließen: "1. Der Landesausschußbeschluß vorn 5. Februar 1910, mit welchem der k. k. Statthalterei ein Landesbeitrag von K 600"- zur Förderung der Schutzimpfung gegen den Stäbchenrotlauf der Schweine für das Jahr 1910 in Aussicht gestellt wurde, wirb genehmigend zur Kenntnis genommen. 2. Der Landesausschuß wird ermächtigt. im Jahre 1911 zur Förderung der Schutzimpfung gegen den Stäbchenrotlauf der Schweine einen Betrag von K 600"zu verwenden. 12 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. 3. Der Landesausschuß wird ermächtigt, zur Förderung der Schutzimpfung gegen den Rauschbrand der Rinder in Vorarlberg im Jahre 1911 einen Betrag bis $u K 4000' - aus Landesmitteln zu verwenden, in der Voraussetzung, daß ein mindest doppelt so hoher Betrag vom k. k. Ackerbauministerium zu demselben Zwecke bewilligt werde." Zu diesem letzten Punkte möchte ich noch folgendes sagen. Es kommen zur Schutzimpfung in Vorarlberg nach der Statistik etwa 12.000 Stück in Betracht; es sind zwar etwas mehr, aber man muß immer damit rechnen, daß nicht alle impfen lassen werden. Und nun wäre die Sache so gedacht, daß ein Teil der Impfkosten, die sich bei der einmaligen Schulterimpfung auf 40-50 h per Stück stellen, vom Lande bezahlt wird- Wir haben vom k- k- Ackerbauministerium verlangt, daß, wenn wir K 4000 zahlen, das k. k. Ackerbauministerium K 8000 gebe und den Impfstoff kostenlos beistelle. Es wären daher noch die Kosten des Tierarztes zu übernehmen, welche dann teilweise wieder rückvergütet werden. Dazu käme dann aber, daß ein Betrag in Aussicht zu nehmen wäre für die allfälligen Impfrauschbrandfälle. Es kommt das schon seit jeher, seit'man die Impfung vornimmt, vor, daß ein Tier bei der Impfung so stark mitgenommen wird, daß es den Rauschbrand selbst bekommt und an Impfrauschbrand fällt. Allerdings sind die dermaligen Impfresultate sehr günstige, wie wir an dem Beispiele von Bayern gehört haben, wo bei 14.000 S ück ein einziges gefallen ist. Aber dieses Geld von Staat und Land müßte dann ja nicht ganz verwendet werden wenn die Impfung gut verläuft; im andern Falle sollte dafür vorgesorgt werden, daß für solche Fälle eine Vergütung geleistet werden kann. Daher sind