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Letzte Änderung 02.07.2021, 19:27
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp10,lts1910,lt1910,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 3. Sitzung am 23. September 1910 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg Gegenwärtig 23 Abgeordnete. - Abwesend die Herren: Hochwst. Bischof Dr. Egger und Dietrich. Regierungsvertreter: Herr k. k. Statthaltereirat Dr. Rudolf Graf von Meran. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 36 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolls der gestrigen Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe.) Hat einer der Herren Abgeordneten gegen die Fassung des Protokolls eine Einwendung zu erheben; wenn dies nicht der Fall ist, so erkläre ich! dasselbe für genehmigt. Es sind mir drei Einlaufstücke zugekommen; das erste ist ein Gesuch der Gemeinde Göfis in Angelegenheiten der Regulierung des Polabaches und Erwirkung entsprechender Staats- und Landesbeiträge, überreicht durch den Herrn Abgeordneten Amann. Das zweite ist eine Eingabe des Verbandes der Gewerbegenossenschaften in Vorarlberg, wegen Schaffung eines gewerbetechnischen Amtes, überreicht durch Herrn Abgeordneten Walter, welches ich zu verlesen bitte. (Sekretär liest.) Diese beiden Gegenstände eignen sich ihrer Natur nach zur Zuweisung au den volkswirtschaftlichen Ausschuß, und ich möchte, mit unsere Zeit recht gut auszunützen, die Zuweisung gleich heute vornehmen, wenn von Seite des hohen Hauses keine Einwendung erfolgt. - Es ist nicht der Fall. Endlich ist mir noch ein Antrag der Herren Abgeordneten Rüsch und Dr. Kinz überreicht worden, in Sachen der Wahl eines Teuerungsausschusses, welchen ich ebenfalls zu verlesen bitte. (Sekretär liest.) Ich werde diesen Antrag gemäß § 24 der Geschäftsordnung der Behandlung unterziehen und auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen stellen. Ich bemerke, daß der § 24 vorschreibt: "Jeder selbständige von Mitgliedern des Landtages eingebrachte Antrag samt dessen allfälliger Begründung ist den Landtagsmitgliedern 2 3. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. wenigstens einen Tag früher geschrieben, gedruckt oder lithographiert zuzustellen, bevor die Verhandlung über denselben stattfinden oder die Verweisung an einen Ausschuß zur Abstimmung gebracht werden kann. Ich habe deshalb den Antrag jetzt schon zur Kenntnis der Herren Abgeordneten gebracht, und ob nun noch das Verlangen gestellt werden wird, daß der Antrag noch vorher gedruckt wird, weiß ich nicht. Wenn dies ein Mitglied des hohen Hauses verlangt, so muß es geschehen. - Wird das Verlangen nicht gesteckt, so habe ich diesen Antrag hiemit zur Kenntnis gebracht und ich werde denselben bei der nächsten Sitzung der geschäftsordnungsmäßen Behandlung zuführen. Der Herr Abgeordnete Dietrich hat sich für die heutige Sitzung entschuldigt, weil er, wie er mir telegraphierte, den Zug verspätete. Ich muß noch, bevor ich zur Tagesordnung übergehe, eine Bemerkung machen, obwohl es streng genommen mit unseren geschäftlichen Agenden nichts zu tun hat. Ich habe schon gesehen, wie die verehrten Herrn Abgeordneten mit Überröcken bewaffnet hier eingetreten sind und es ist uns allen ein sehr unangenehmes Gefühl, daß wir hier wirklich zu kalt haben. Man könnte meinen, daß die Nachlässigkeit beim Präsidium oder bei der Kanzlei liege, doch können wir von diesem Vorwürfe nicht getroffen werden. Ich erachte es dagegen für meine Pflicht, einmal öffentlich vor dem ganzen Lande die Zustände, die wir hier im Postgebäude haben und die jeder Beschreibung spotten, bloßzustellen. Es trägt auch der Herr k. k. Postamtsverwalter absolut keine Schuld daran, daß man vor lauter Entschließungen zu nichts kommt, d. h. die notwendigen Stützbauten am Fundamente nicht vornimmt. Beim Baue des Postgebäudes, welches man, um dem Auslande gegenüber, auf ein Palais hinweisend, damit prunken zu können, so monumental erbaute, ist, schon bei Anlage des Fundamentes ungeheuer gefehlt worden. Als der Erbauer, Architekt Wacker, darauf aufmerksam machte, daß das geplante Fundament für ein solches Gebäude viel zu schwach sei und er keine Verantwortung übernehmen könne, ließ sich der überwachende Beamte, Oberbaurat Setz, von Wacker nicht das Geringste sagen, in der Meinung, daß, er alles besser wisse. Und nun haben wir die kolossalsten Kalamitäten. Erstens sind es im ganzen Gebäude derartige Sprünge, sodaß wir Gefahr laufen, eines schönen Tages unter den Trümmern des zusammenstürzenden Hauses begraben zu werden (Dr. Drexel: und in den See rutschen.) und dieses deshalb, weil eben das Fundament viel zu schwach ist. Zweitens ist das eingetreten, was dem Herrn Oberbaurate Setz Herren aus Bregenz gesagt haben, daß nämlich bei jedem höheren Seestande unsere Keller tief unter Wasser stehen. Und heuer ist das in noch viel höherem Maße der Fall, sodaß heute noch nach 3 Monaten unsere Kellerräume, wo wir das Brennmaterial und die Kohlen lagern, im Wasser stehen. Daß da selbstverständlich auch keine gute Lust entsteht und der Raum mit Bazillen angefüllt wird, brauche ich weiter nicht auseinander zu setzen. Die Situation ist heute so und die Einrichtung eine derartig wunderbare, daß wir auch kein anderes Lokal im ganzen Gebäude haben, wo wir sonst noch Kohlen aufbewahren können. Es wird aber in Hinkunft so weit als möglich doch vorgesorgt werden müssen. Es ist wirklich interessant, man baute ein Palais auf den hervorragendsten Platz der Stadt, indem nicht einmal die nötigsten Räume vorhanden sind. Was den Rekonstruktionsbau betrifft, so möchte ich bemerken, daß schon seit 3 bis 4 Jahren "Erhebungen" gepflogen werden, bald von dieser, bald von jener Baubehörde. Trotzdem sind diese Erhebungen heute noch nicht abgeschlossen. Vielleicht dauern sie nach bewährtem AmtsschimmelMuster so lange, bis die Katastrophe eines Zusammensturzes eines schönen Tages eintritt und namenloses Unglück entsteht. (Zwischenrufe: Landhausbau, eigenes Haus.) Wir gehen nun zur Tagesordnung über. Ich will die ersten drei Punkte zusammennehmen. 1. Eingabe des Vorarlberger Landwirtschaftsvereines 2. um Gewährung von Landessubventionen für 10 verschiedene landwirtschaftliche Zwecke. 2. Gesulch des Verbandes landwirtschaftlicher Genossenschaften in Österreich um Gewährung einer Subvention 3, Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. 3 pro 1908, 09 und 10 und Zuschrift der k. k. Statthalterei hiezu. 3. Zuschrift der k. k. Statthalterei in Innsbruck in Sachten der Einleitung einer Aktion zur Bekämpfung der Knötchenseuche der Rinder. Diese drei Punkte der Tagesordnung eignen sich dem Wesen nach für den landwirtschaftlichen Ausschuß zur Vorberatung, und ich möchte die diesbezügliche Zuweisung vornehmen, wenn keine Einwendung erfolgt. Der 4. Punkt behandelt eine Eingabe des Verbandes der gewerblichen Genossenschaften in Vorarlberg um eine Subvention. Dieser Gegenstand ist eine Gewerbeangelegenheit und beschäftigt seit Jahren den volkswirtschaftlichen Ausschuß und es könnte deshalb die Zuweisung in diesem Sinne erfolgen. - Es wird keine Einwendung dagegen erhoben. Der 5. Punkt betrifft ein Gesuch der Zentralstelle für land- und forstwirtschaftlich e Interessen um eine Subvention, das uns alle Jahre beschäftigt, und könnte Heuer dem landwirtschaftlichen Ausschuß zugewiesen werden, weil wir einen solchen diesesmal gewühlt haben. - Keine Einwendung betrachte ich als Zustimmung. Der 6. Punkt der Tagesordnung betrifft ein Gesuch des Sticker- und Fergger-Genossenschaftsverbandes um einen Beitrag aus Landesmitteln. Die Stickereiaugelegenheiten haben wir alle Jahre dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zugewiesen und wenn keine Einwendung erhoben wird, wird es auch diesmal wieder geschehen. Der 7. Punkt ist ein Akt betreffend den Neubau eines k. k. Bezirksschießstandes in Feldkirch. Ich möchte mir die Anregung erlauben, daß dieser Gegenstand vielleicht mündlich in der nächsten Sitzung verhandelt wird ohne Zuweisung an einen Ausschuß. Ich möchte noch kurz bemerken, daß es sich hier um einen k. k. Bezirksschießstand handelt, der bekanntlich einer der historisch bedeutsamsten und! hervorragendsten des Landes ist. Man hat sich genötigt sehen, wegen der Nähe der gegenwärtigen Schießstätte beim Pensionate Stella Matutina und wegen der bei Schießübungen für die Nachbarschaft vorhandenen Gefährlichkeit einen Platzwechsel vorzunehmen. Es ist oben in der Nähe der Schattenburg ein neuer Schießstand gebaut, der allen modernen Anforderungen entspricht und einem so alten und ehrwürdigen Schießstande, wie Feldkirch einen hat, ebenbürtig ist und die ganzen Kästen, die für den Bau dieses Schießstandes erforderlich waren, (zirka K 51.000'-), wurden in sehr nobler Weise durch die Sparkasse der Stadtgemeinde Feldkirch und durch die Stadtgemeinde selbst zum großen Teile gedeckt und es ist nur noch! ein Betrag von rund K 7.000'-, der ungedeckt erscheint. Für diesen letzteren Betrag leistet die Landesverteidigungsoberbehörde einen Staatsbeitrag von 5.000 und ungerade Kronen und es erübrigt noch für das Land ein Landesbeitrag von K 1.420-zu leisten, welcher aus 3 Jahre verteilt werden würde. Der Landesausschuß ist schon nach den Schießstandsordnungen berechtigt, ohne Bericht Beiträge zu votieren. Hier handelt es sich aber um einen großen Beitrag, der die verfassungsmäßige Summe von K 500'-, die dem Landesausschusse in dringenden Fällen zur Verfügung steht, überschreitet. Und deshalb habe ich mich veranlaßt gesehen, diesen Alt der Beschlußfassung zu unterbreiten. Dies ist der Inhalt des Ganzen und ich werde diesen Gegenstand zur mündlichen Berichterstattung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung stellen. Wir kommen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung, nämlich eine Eingabe der Gemeinde Hohenems wegen Errichtung einer Bürgerschule. Wir haben in der letzten Sitzung einen Schulausschuß gewählt, weshalb sich dieser Gegenstand zur Zuweisung an den Schulausschuß am besten eignet. - Es erfolgt keine Einwendung. Der 9, 10. und 11. Punkt betreffen Petitionen, nämlich: 9. und Gesuch des Vereines "Ostmark" 10. Gesuch des deutschen Schulvereins um eine Subvention; ebenso 11. Eingabe des Exekutivkomitees des I. österr. musikpädagogischen Kongresses um einen Beitrag aus Landes Mitteln. 4 z. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Ich möchte beantragen, daß diese Gesuche alle drei dem Petitionsausschusse zugewiesen werden. - Es erfolgt keine Einwendung. Somit sind die formellen Gegenstände der Tagesordnung erledigt und wir kommen zu den meritorischen Berichten und zwar zunächst zu Punkt 12, betreffend einen Bericht des Landesausschusses über den Voranschlag des Landeskulturfondes pro 1911. Ich ersuche den Herrn Referenten Landeshauptmannstellvertreter, das Wort zu ergreifen. Thurnher: Der Landeskulturfond bewegt sich in ganz bescheidenen Grenzen/ Den K 7.600'Einnahmen steht der gleich hohe Betrag der Ausgaben gegenüber. Die Einnahmen rühren hauptsächlich aus Zinsen von Aktivkapitalien, aus Jagdkartentaxen und Strafgeldern her. Die Ausgaben beruhen, wie sie aus der Anmerkung zu Punkt 1 der Ausgaben ersehen können, größtenteils auf bereits früher bewilligten Beiträgen von Seite des hohen Landtages oder Landesausschusses und sind insbesondere Kulturzwecken gewidmet. Die Summe, die im Punkte I. der Ausgaben mit 6400 K angesetzt ist, ist, wie ebenfalls aus der Anmerkung ersichtlich, schon durch Beschlüsse des hohen Landtages bis auf einen Rest von 755 K gebunden. Das Vermögen des Landeskulturfonds ist vor einigen Jahren infolge der Gewährung größerer Beiträge zu Verbauungszwecken im Bizauerbache zurückgegangen; im Jahre 1909 ist es aber bereits wieder etwas gestiegen, da die Ausgaben nach dem Rechnungsabschlüsse 4007 15 K, die Einnahmen aber 8635 04 K betrugen. Ich habe namens des Landesausschusses den Antrag zu unterbreiten: (Liest Antrag aus Beilage 18.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. - Wenn niemand das Wort ergreift, so schreiten wir zur Abstimmung und ich ersuche jene Herren, welche dem Antrag die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. - Angenommen. Damit wäre dieser Gegenstand erledigt. Wir kommen zum Punkte 13 der Tagesordnung, nämlich zum Berichte des Landesausschusses über den Voranschlag des Normalschulfonds pro 1911. Ich ersuche wiederum den Herrn Landeshauptmannstellvertreter, das Wort zu ergreifen. Thurnher: Ich kann mich auch bezüglich dieses Gegenstandes einfach auf den vorliegenden Bericht berufen. Der Voranschlag des Normalschulfonds weist gegenüber dem Vorjahre nur im Punkte 3 der Ausgaben eine Änderung nach, die durch den Umstand bedingt und begründet ist, daß wir nunmehr für die Supplierung von zwei aus dem Stande der Volksschullehrer ernannten Bezirksschulinspektoren anstatt wie bisher für einen zu sorgen haben. Es steht übrigens zu erwarten, daß hinsichtlich der Einnahmen noch ein weiterer Betrag zu gewärtigen sein wird, nämlich aus dem Erlöse und dem Verkaufe der auf Kosten des Normalschulfonds hergestellten großen Wandkarte von Vorarlberg, zumal im Jahre 1910 aus diesem Titel ungefähr 6000 K eingegangen sind. Ob und wie viel im nächsten Jahre eingehen wird, konnte nicht festgestellt werden und es unterblieb daher eine Einsetzung eines diesbezüglichen Betrages. Die Karte ist sehr gelungen und wird sich als ein sehr gutes Lehrmittel erweisen. Das finanzielle Ergebnis wird voraussichtlich auch günstig ausfallen, indem die dafür geleisteten Ausgaben sicher ihre volle Deckung finden werden. Die Anträge des Landesausschusses lauten: (Liest Anträge aus Beilage 19.) Ich empfehle dem hohen Hause diese Anträge zur Annahme. Landeshauptmann: Wer wünscht zum Berichte und Antrage des Landesausschusses das Wort zu nehmen? Wenn niemand sich meldet, so schreite ich zur Abstimmung und ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage, wie er soeben verlesen worden ist, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. - Angenommen. Wir kommen zum 14. Punkte der Tagesordnung: Bericht des Landesausschusses über den Gesetzentwurf betreffend die Regulierung des Koblacher Kanales in der obersten Strecke. 3. Sitzung des Vorarlberg< Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. 5 Ich ersuche wiederum den Herrn Landeshauptmannstellvertreter, das Wort zu ergreifen. Thurnher: Hohes Haus! Hinsichtlich der Durchführung des großen Werkes der Rheinregulierung und der damit zusammenhängenden Regulierung der Binnengewässer im österreichischen Rheingebiete sind in letzter Zeit zwer erfreuliche Tatsachen zu konstatieren. Die eine ist die, daß nach langem Harren und Bangen, nach jahrelangen Mühen und Verhandlungen endlich die Basis der Vereinbarung zwischen den beteiligten Staaten zur Durchführung des oberen Rheindurchstiches gesunden wurde, und daß an dem Durchstiche bereits emsig und kräftig gearbeitet wird. Durch das gelungene Werk des unteren Durchstiches wurde auch die Zuversicht der Schweizer betreffend das Gelingen des auf ihrem Territorium auszuführenden Werkes gehoben und sie werden sicher dafür sorgen - und Hiebei unserer vollen Unterstützung sicher sein -, daß dieses zweite Werk so kräftig und mächtig sich erheben und bewähren wird, wie das auf österreichischem Gebiete erstellte. Die zwei"< erfreuliche Tatsache bildet die Vollendung des Koblacher-Kanales, soweit er in das Gebiet der Binnenkorrektion fällt. Mit welcher Sehnsucht haben die beteiligten Gemeinden und deren Bewohner auf den Augenblick dieser Vollendung geharrt! Durch Petitionen an den Landesausschuß und an die Behörden und in Vorstellungen an die Abgeordneten wurde den diesbezüglichen Wünschen seit Jahren wiederholt Aufdruck gegeben. Der Landtag selbst hat in wiederholten Beschlüssen diesbezüglich die Forderungen und Wünsche der Gemeinden mit allem Nachdrucke unterstützt. Das lang Gewünschte und Ersehnte ist endlich eingetroffen. Am 27. April d. I. wurde nach der durch Se bischöflichen Gnaden, den hochwürdigsten Bischof und Generalvikar Dr. Franz Egger erfolgten kirchlichen Einweihung in Gegenwart Sr. Exzellenz des Herrn Statthalters Grafen Spiegelfeld, Hofrates Krapf, des Bezirkshauptmannes von Feldkirch v. Ferrari. Vertreter des Landesauschusses und der Landesvertretung, der k. k. Rheinbauleitung, dann der Gemeindevorsteher und Gemeindevertretungen der beteiligten und der Nachbargemeinden sowie einer zahlreichen Volksmenge in feierlicher Weise eröffnet. Die Freude der Bewohner des mittleren Rheintales war groß, und zwar mit Recht; denn das Werk bewährte sich während der diesjährigen Wasserkatastrophe und die seinerzeit bestandenen und aufgetauchten Befürchtungen hinsichtlich der schlechten Bodenverhältnisse und des gewählten Kanallaufes erwiesen sich als nicht berechtigt. Nun aber gilt es noch der Regulierung der oberen Strecke des Koblacher Kanals, nämlich vom fertiggestellten Kanale aufwärts bis zur Koblacher Brücke. Mit dem in der Session des Jahres 1902 beschlossenen und unterm 29. Mai 1903 Allerhöchst sanktionierten Gesetze wurde diese Regulierung mit einem Kostenaufwande von K 250.000 sichergestellt und hätte nach diesem Gesetze der Staat mit 50 %, das Land mit 25 o/0 und die beteiligten Gemeinden mit 25 o/0 zu partizipieren gehabt. Dieses Gesetz steht selbstverständlich heute noch in voller Kraft, und wir haben seit ungefähr sechs Jahren in jeden Jahresvoranschlag eine entsprechende Rate aufgenommen zur Bestreitung und Deckung der auf das Land diesbezüglich entfallenden Auslagen. Es konnte nun aber von diesen eingesetzten Posten bisher kein Gebrauch gemacht werden, weil man nicht zur Arbeit gelangen konnte vor Vollendung der untern Strecke. Am Landesausschusse und am Landtage lag es also nicht, daß der Bau der oberen Strecke bisher nicht in Angriff genommen und durchgeführt wurde; der Grund der Verzögerung liegt vielmehr, wie ich an dieser Stelle schon wiederholt auszuführen Gelegenheit hatte, einenteils in den mehrjährigen, sich verzögernden Verhandlungen hinsichtlich des Kanallaufes und andernteils in den unglaublich schwierigen Bodenverhältnissen. Die Erfahrungen beim Baue der unteren Strecke und die seit einem Jahrzehnte gesteigerten Arbeitslöhne und Materialpreise bedingen aber eine Erhöhung des Kostenvoranschlages und zwar von 250.000 K auf K 489.000. Der Landesausschuß hat seinerzeit die gerade Summe von K 500.000 beantragt, die Regierung blieb aber beim Voranschläge der k. k. Rheinbauleitung. Die Ausführung der Regulierung der oberen Strecke drängt und der Landesausschuß hat bereits unterm 28. Dezember v. J. beschlossen, den vorliegenden, dem Berichte beigeschlossenen Gesetzentwurf dem Landtage in Vorlage zu bringen. Nachdem nun der Landtag aus verschiedenen 6 3. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Gründen weder im Jänner noch Zu Ostern d. J., wie ursprünglich beabsichtigt, zu einer Nachsession zusammentreten konnte, so konnte die Vorlage erst bei Beginn der jetzigen Session erfolgen. Es wird aber Sache des Landesausschusses sein, dir Gesetzesvorlage nach erfolgter Beschlußfassung durch den Landtag ungesäumt der k. k. Regierung zur Erwirkung der Allerhöchsten Sanktion in Vorlage zu bringen, da es von großem Werte ist, daß der Ausbau der obersten Strecke des Koblacher Kanales nun so bald tote möglich zur Ausführung gelange und so endlich die Gemeinden des mittleren Rheintales vor den Überschwemmungen der Binnengewässer bleibend gesichert werden. Nach diesen Ausführungen und unter Hinweis auf den dem hohen Hause vorliegenden Bericht stelle ich nun den Antrag (liest Antrag aus Beilage 11) beziehungsweise ersuche ich das hohe Haus, in die Debatte über dieses Gesetz einzugehen. Landeshauptmann: Indem ich zunächst die Generaldebatte über diesen Gesetzentwurf und Bericht eröffne, teile ich mit, daß sich die Herren Abgeordneten Loser und Amann zum Worte gemeldet haben. Ich erteile das Wort zunächst dem Herrn Abgeordneten Amann. Amann: Hohes Haus! Ich möchte mit einigen Worten den vorliegenden Gesetzentwurf begrüßen. Wie wir aus dem uns vorliegenden schriftlichen Motivenberichte entnehmen können, hat der Landesausscbuß alles getan, was in seinen Kräften lag. um die Sache möglichst rasch zu einem glücklichen Ende zu sühnen. Freilich waren die Verhandlungen recht langwierig, so daß die Angelegenheit nicht früher vor den Landtag gelangen konnte, wie es wünschenswert gewesen. Nichtsdestoweniger müssen wir der hohen Regierung unseren Tank aussprechen, daß sie sich herbeiließ, auch ihrerseits zu den wesentlich erhöhten Mehrkosten von beinahe einer Viertel Million die entsprechenden Beiträge zu leisten. Wenn heute das Gesetz angenommen erscheint, werden die Rheingemeinden Altach, Müder, Koblach, Götzis und Hohenems sich freuen; denn nun haben sie begründete Hoffnung, daß das zweite Werk der Entwässerung dieser Gegend bald durchgeführt wird. Der Heuer eröffnete Koblacher-Kanal hat sich im heurigen, schlimmen Sommer gut bewährt, was allgemein anerkannt wird. Freilich hat sich auch gezeigt, wie notwendig die Fortsetzung desselben ist. Gerade in diesem Jahre erleiden die vorgenannten Gemeinden, besonders Altach, sowie Die Fraktion Bauern infolge des hohen Wasserstandes sehr großen Schaden. Weil sich der Ausbau des Koblacher-Kanals wider Erwarten so sehr in die Länge gezogen hat, möchte ich an den hohen Landesausschuß die dringende Bitte richten, bei diesem zweiten großen Werke sofort alles vorzukehren, was eine rasche Inangriffnahme des Baues ermöglicht. Ich habe da in erster Linie die Abfassung der Vollzugsverordnung im Auge. Es wäre überaus wünschenswert, daß dieselbe noch in diesem Jahr fertiggestellt würde. Ter hohe Landesausschuß möge ferner gleich nach Beendigung des Landtages die Verhandlungen mit den Gemeinden wegen Aufteilung der Quote eintet en, damit die Gemeinden die erste Rate ihrer Beiträge schon ins nächste Präliminare einsetzen können. Gleichzeitig möge er dahin wirken, daß auch die hohe Regierung die erste Rate in den Staatsvoranschlag des nächsten Jahres aufnimmt. Ich hoffe, die hohe Regierung in Wien wird sich angesichts der Situation in unseren Rheingemeinden der Anschauung nicht verschließen, daß hier rasch geholfen werden muß, damit die Haus- und Grundbesitzer endlich einmal aus ihrer schlimmen Lage befreit werden. Daher nochmals die Bitte an den hohen Landesauschuß, alles veranlassen zu wollen, damit das Werk schnellstens in Angriff genommen wird. Dies ist umso notwendiger, weil erst nach Fertigstellung dieses Werkes die sogenannte "Talentwässerung" durchgeführt werden kann. Unsere Rheingemeinden laben erst dann normale Verhältnisse, wenn auch das dritte Werk, die Talentwässerung, einem glücklichen Ende zugeführt erscheint. Landeshauptmann: Ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Loser. Loser: Hohes Haus! Ich habe den trefflichen mündlichen und schriftlichen Ausführungen des Berichterstatters nichts Sonderliches beizufügen, sondern ich möchte nur auch gleich dem 3. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. 7 Herrn Vorredner, Abgeordneten Amann, der Befriedigung Ausdruck verleihen, daß diese so wichtige Angelegenheit der Regulierung des Koblacher Kanal gleich zu Beginn der Session aus die Tagesordnung gestellt und der Behandlung und Beschlußfassung zugeführt wird. Als im heurigen Sommer oder Frühjahr die untere Teilstrecke des Projektes fertiggestellt und in feierlicher Weise ihrer Bestimmung übergeben wurde, so haben an Ort und Stelle auch nur gegenüber verschiedene Bewohner der interessierten Gemeinden, insbesondere von Altach, Müder und Koblach der Befürchtung Ausdruck gegeben, e s könnte hier mit dem Bau des Koblacher Kanales beziehungsweise dessen Fortsetzung ergehen, wie seinerzeit mit der bekannten Rheinkorrektion, es könnte nämlich, wenn nicht gerade ein Unterbleiben, so doch eine Verzögerung oder Verschleppung eintreten und das Werk dadurch gefährdet erscheinen. Es ist nun besonders erfreulich, - und ich hebe es mit Betonung hervor, - daß diese Befürchtungen nicht begründet erscheinen, wie die heutige Verhandlung zeigt. Der Herr Berichterstatter hat bereits angeführt, daß die Verzögerung eigentlich eintreten mußte, und daß dies begründet ist in den außerordentlichen Mehrkosten, die auf Grund der beim Bau der unteren Strecke gemachten Wahrnehmungen unabweislich sind und zum Teil auch durch die nicht unwesentlich erhöhten Arbeitslöhne bedingt erscheinen. Mit Recht hat der Berichterstatter hervorgehoben, daß an der eingetretenen Verzögerung das Land keine Schuld trifft, sondern daß dasselbe alljährlich die Beiträge, die es auf Grund des früheren Gesetzes zu entrichten hatte, in die Voranschläge eingesetzt und somit bereitgehalten hat. Mit besonderer Freude hat das hohe Haus gewiß die Mitteilung des Herrn Berichterstatters zur Kenntnis genommen, daß der Landesausschuß die löbliche Absicht hat, dieses Gesetz, nachdem es der Beschlußfassung unterzogen, in beschleunigter Welse der hohen Regierung zu übermitteln, damit es in kürzester Zeit der Allerhöchsten Sanktion unterbreitet werde, so daß die berechtigte Hoffnung vorhanden ist, daß dieses für die betreffenden Gemeinden außerordentlich wichtige Werk in kürzester Zeit fortgesetzt werde und zu deren .Wohle möglichst bald vollendet werde. Landeshauptmann: Ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Bösch. Bosch: Hohes Haus! Tie letzte Hochwasserkatastrophe hat, wie der Berichterstatter bemerkt hat, gezeigt, daß der Koblacher Kanal seinem Zwecke entspricht und ich muß konstatieren, daß bei manchen Lustenauern die Bedenken, welche auch noch bei der jetzt verhältnismäßig günstigen Anlage bestanden haben, geschwunden sind. Immerhin hat es sich gezeigt, daß alle Vorkehrungen, welche bezüglich der linksseitigen Schutzdämme getroffen worden sind, sehr notwendig waren, denn, wenn bei der letzten Hochwasserkatastrophe der obe.e Teil des Koblacher Kanals und die Talentwässerung ausgeführt gewesen wäre, so bin ich überzeugt, daß die Schutzdämme sehr stark berührt worden wären und wenn dieselben nicht stünden, die Lustenauer durch den Koblacher Kanal in eine ziemlich böse Lage versetzt worden wären. Ich möchte deshalb den früher immer aufgetauchten Vermutungen, möchte fast sagen Vorwürfen, es sei der Koblacher Kanal nicht richtig angelegt worden, mit diesen meinen Worten entgegentreten. Die Tatsachen beweisen, daß alles, was geschehen ist, die Trassierung sowohl wie die Durchführung mit allen nötigen Vorsichtsmaßregeln, die erforderlich sind, durchgeführt wurde. Wie gesagt, wenn die ganze Talentwässerung und der Koblacher Kanal durchgeführt gewesen wäre, hätte es sich gezeigt, daß der Koblacher Kanal, wenigstens wenn er in der Tieflage durchgeführt worden wäre, für Lustenau schon das erstemal eine große Gefahr gebildet hätte, was bei der jetzigen Durchführung auf lange Jahre ausgeschlossen ist, solange der linksseitige Damm erhalten bleibt. Landeshauptmann: Ich erteile dem Abgeordneten Ebenhoch das Wort. Ebenhoch: Nachdem die Verhandlungen dieses Gegenstandes sowohl meine Heimatgemeinde als auch meinen Wahlbezirk betreffen, kann ich mich nur dem Wunsche anschließen, welchen der Herr Referent und die Herren Vorredner ausgeführt haben, daß dem Gesetzentwürfe die Zustimmung gegeben werde, um endlich einmal diese Angelegenheit, die geradezu zur Existenzfrage für diese Gemeinden geworden ist, und das Werk 8 3. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. zur Ausführung zu bringen. Die Sachlage hat sich!, seitdem die Verhandlungen dieses Gegenstandes im hohen Hause durchgeführt worden sind, nicht gebessert, sondern im Gegenteil immer verschlimmert. Wenn auch im heurigen Jahre die Wasserkalamitäten überall zur Tagesordnung geworden sind, so ist das hier nicht in diesem Maße zutreffend wie andernorts, wo diese Kalamitäten in diesen Gemeinden schon seit Jahren fast auf der Tagesordnung stehen. Nachdem dort die örtliche Lage so geschaffen ist, daß das hinterliegende Wasser keinen Abfluß hat, so stehen bei jedem normalen Regenwetter die Kulturgründe unter Wasser. Ich will Nicht weitere Ausführungen machen, denn die Notwendigkeit der Korrektion und raschesten Inangriffnahme der Ausführungen derselben ist zur Genüge dargetan. Ich möchte nochmals den herzlichen Wunsch an das hohe Haus richten, daß dem Gesetzentwurf die Zustimmung gegeben werde, und, wenn dieser Gesetzentwurf Gesetzeskraft erlangt, mögen die maßgebenden Faktoren sich mit aller Energie einsetzen, daß das Werk in Angriff genommen werde und zur Ausführung gelange. (Bravorufe!) Landeshauptmann: Wer wünscht weiter noch das Wort zu nehmen? Wenn niemand sich meldet, iß die Generaldebatte geschlossen. Hat der Herr Berichterstatter noch etwas beizufügen? Thurnher: Ich glaube nach den so umfangreichen Ausführungen mehrerer Herren auf das Schlußwort verzichten zu können, da alle Redner Übereinstimmen, daß der Antrag des Landesausschusses bald Rechtskraft erhalten solle und nicht zu zweifeln ist, daß das hohe Haus diesem Antrage einstimmig seine Zustimmung geben wird. Landeshauptmann: Wir gehen nun zur Spezialdebatte über. Ich bitte den Herrn Referenten, die einzelnen Paragraphen arizurufen. Thurnher: § l. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 2. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 3. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 4. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 5. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 6. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 7. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 8. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 9. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: (Liest Titel und Eingang des Gesetzes.) Landeshauptmann: Wenn gegen Titel und Eingang des Gesetzes keine Einwendung vorgebracht wird, nehme ich an, daß sie ebenfalls mit Ihrer Zustimmung versehen sind. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Thurnher. Thurnher: Ich beantrage die sofortige Vornahme der dritten Lesung. Landeshauptmann: Wird dagegen eine Einwendung erhoben? Wenn es nicht der Fall ist, ersuche ich jene Herren, welche dem Gesetzentwürfe, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. 3. Sitzung de> Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. 9 Der Gesetzentwurf ist einstimmig zum Beschlusse erhoben und dieser Gegenstand somit erledigt. Wir kommen zum 15. Punkt der Tagesordnung. Bericht des Landesausschusses über den Gesetzentwurf betreffend die Herstellung von Schutz- und Regulierungsbauten an der Frutz in Rankweil und Zwischenwasser. Ich ersuche den Herrn Referenten des Landesausschusses, den Herrn Abgeordneten Thurnher das Wort zu ergreifen. Thurnher: Ursprünglich war beabsichtigt, die Regulierung der hier bezeichneten Strecke, nämlich die in den Gemeindegebieten von Rankweil und Zwischenwasser, zwischen dem Batschunser Hochwuhr und der Frödischbacheinmündung in die Frutz in die Wildbachverbauungsaktion aufzunehmen und es hat bereits das k. k. Ackerbauministerium seine Zustimmung erteilt und der Landesausschuß und die Wildbachverbauungssektion in Innsbruck haben sich dahin geeinigt, die Verbauung dieser Strecke in die zweite Serie der Wildbachverbauungsakion aufzunehmen. An die Ausführung der Arbeiten wurde und zwar mit Zustimmung des Ministeriums unter Vorschußweiser Deckung der Kosten oder vielmehr durch vorschußweise geleistete Beträge der beteiligten zwei Gemeinden ungesäumt geschritten und dieselben auch durchgeführt. Bei der Festsetzung der zweiten Serie der Wildbachverbauungsaktion im österreichischen Rheingebiete wurde aber der umfangreiche, auf zwanzig Jahre vorgesehene Kostenaufwand von 4, 500.000 K und das von der Wildbachverbauungssektion in Innsbruck vorgeschlagene und vom Landesausschusse akzeptierte Programm hauptsächlich infolge des Einspruches des k. k. Finanzministeriums von der hohen Regierung nicht in vollem Umfange angenommen, sondern die Restringierung der Kosten auf die Hälfte, nämlich 2, 250.000 K angeordnet und die Bauzeit auf zehn Jahre eingeschränkt. Infolgedessen mußte eine Anzahl Wildbach^ Verbauungen aus dem Programme ausgeschieden werden und (unter diesen ausgeschiedenen Projekten ist auch die Verbauung der im Gemeindegebiete von Rankweil und Zwischenwasser früher bezeichnete Strecke der Frutz inbegriffen. Die Arbeiten sind meistens durchgeführt worden. Es mußten dann bezüglich Deckung der Kosten neuerliche Verhandlungen vorgenommen werden. Diese Verhandlungen haben zu den verhältnismäßig günstigen Resultaten geführt, daß der Staat seine Beitragsleistung auf Grund des § 6 des Gesetzes vom 4. Jänner 1909 mit 70% festgestellt und in dieser Höhe auch zugesichert hat. Der bezügliche Gesetzentwurf, der dem hohen Hause vorliegt, hat bereits auch die Zustimmung der hohen Regierung erlangt und daher ist nicht zu zweifeln, daß derselbe auch der Allerhöchsten Sanktion zugeführt werden wird. Nach der vorliegenden Gesetzesvorlage werden 93.000 K verlangt; davon wird der Staat 65.100, das Land 13.950 K, die beteiligten Gemeinden ebenfalls soviel wie das Land beizutragen haben. Sonach ist nach jahrelangen Verhandlungen die Angelegenheit einer günstigen Lösung zugeführt und bedarf nur noch des Votums des Landtages, um das Ergebnis der Verhandlungen gesetzlich sicher zu stellen. Ich stelle daher namens des Landesausschusses den Antrag (Liest Antrag aus Beilage 12), beziehungsweise ersuche ich, wie beim früheren Gesetzentwürfe, in die Spezialdebatte über denselben einzutreten. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Gesetzentwurf zunächst die Generaldebatte. Wenn niemand sich zum Worte meldet, gehen wir zur Spezialdebatte über und ich ersuche, wie beim vorigen Gesetzentwürfe, die einzelnen Paragraphe anzurufen, und, w'enn einer der der Herren noch einen Antrag stellen oder eine Bemerkung machen will, bitte ich ihn, sich zum Worte zu melden; sodann wird der Paragraph als angenommen erklärt. Thurnher: § 1. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 2. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 3. Landeshauptmann: Angenommen. 10 51. Sitzung des Vorarlberger Landtages. 11. Session der 10. Periode 1910. Thurnher: § 4. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 5. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 6. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 7. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 8 Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 9. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: (Liest Titel und Eingang des Gesetzes.) Landeshauptmann: Wird gegen Titel und Eingang des Gesetzes eine Bemerkung vorgebracht. Wenn das nicht der Fall ist, betrachte ich dieselben als angenommen. Ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Thurnher. Thurnher: Ich stelle den Antrag auf Vornahme der dritten Lesung. Landeshauptmann: Wird eine Einwendung gegen diesen Antrag vorgebracht. Wenn das nickt der Fall ist, ersuche ich jene Herren, welche dem Gesetzentwürfe, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in der dritten Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Damit ist dieser Gegenstand erledigt, und wir kommen zum letzten, 16. Punkt, der heutigen Tagesordnung, zum Berichte betreffend die Herstellung der Talstraße in Mittelberg. Ich ersuche den Herrn Referenten des Landesausschusses, Abgeordneten Jodok Fink, in dieser Angelegenheit das Wort zu nehmen. Jodok Fink: Die Straßenverhältnisse in der Gemeinde Mittelberg und die zu der Gemeinde führenden Zufahrtstraßen von Oberstorf beziehungsweise Kornau zur Walserschanze sind so ungünstige, daß es jedem Kenner der Verhältnisse begreiflich erscheint, daß die Bewohner von Mittelberg schon seit Jahren sich bestreben, bessere Verkehrsverhältnisse zu bekommen. Es kommen aber hier ausgedehnte Strecken in Betracht; diese erfordern sehr große Summen und es stand daher von allem Anfange an fest, daß die Gemeinde Mittelberg allein diese Kosten nicht ausbringen könne. Anfänglich bewegten sich die Verhandlungen nach der Richtung, daß man zum Straßenbaue im Tale selbst von der Walserschanze bis Ba-ad vom Staate, vom Lande Vorarlberg und der Gemeinde Mittelberg die Kosten ausbringe, daß aber von der Walserschanze bis Oberstdorf beziehungsweise Kornau die Kosten zum Teile von den bayerischen Interessenten, das ist insbesondere von der Gemeinde Oberstdorf, aufzubringen seien. Das Letztere setzte lange und langwierige Verhandlungen ab, die eigentlich nur zu einem, ich möchte sagen, beinahe ganz negativen Resultate geführt haben, indem die Gemeinde Oberstdorf sich beharrlich weigerte, zur Straße von Kornau bis zur Walserschanze einen Beitrag zu leisten und die Bewohner der Gemeinde Mittelberg kamen zur Überzeugung, daß, wenn sie endlich! einmal bessere Straßen bekommen wollen, sie sich werden herbeilassen müssen, die Straßenstrecke von Oberstdorf bis zur Walserschanze beziehungsweise von Kornau bis dorthin selbst zu erstellen, da auch die österreichische Regierung erklärte, daß sie aus bayerischem Gebiete nicht bereit sei, für Straßenkosten aufzukommen. So sind die Angelegenheiten im vorigen Jahre gestanden, als die Gemeinde neuerlich 6ernt Landtage einschritt und dabei hervorhob, nachdem sie schon große Kosten mit der Zufahrtsstraße bis zur Walserschanze haben 3. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910 11 werden, es möge vonseiten des Staates und Landes der größte Teil (von beiden zusammen 90%) der Kosten der Talstraße getragen werden. Der Vorarlberger Landtag hat dann auch in der letzten Session beschloßen: (Liest aus Beilage 15, Alinea 2.) Mit diesem Beschlusse ist nun dann der Landesausschuß zunächst an die hohe Regierung herangetreten und hat dieselbe ersucht, einen 70%igen Staatsbeitrag zu bewilligen. Die Regierung ist nur zum Teile, allerdings zum größeren Teile, aber nicht ganz, auf dieses Ansuchen eingegangen und hat anstatt den 70% einen 60%igen Beitrag bewilligt, daran aber die Bedingung geknüpft, daß auch die Erstellung der Straße von Oberstdorf beziehungsweise Kornau bis zur Walserschanze gesichert sein müsse. Als dem Landesausschusse diese Stellungnahme der Regierung bekannt gegeben wurde und die Mitglieder des Landesausschusses der Überzeugung waren, daß ein höherer Beitrag bei der Regierung nicht Zu erwirken sei, hat der Landesausschuß der Gemeinde Mittelberg diese Stellungnahme der Regierung mitgeteilt und ihr den Vorschlag gemacht, sie möge von den fehlenden 10 % die Hälfte, also 5% übernehmen, wogegen der Landesausschuß sich bereit erklärte, den Antrag zu stellen, daß das Land die fehlende zweite Hälfte der 10%, also auch 5% übernehme. Das ist nun der Antrag, den heute der Landesausschuß stellt, nämlich, daß das Land statt 20 %, wie voriges Jahr beschlossen worden war, 25 % übernehme. Ich möchte dem hohen Hause empfehlen, daß es diesem Antrage zustimmt, damit endlich die Angelegenheit der Errichtung einer besseren Straße in Mittelberg einmal auch geregelt und bald zur Durchführung gelangen möge. Der Antrag des Landesausschusses lautet: (Liest den Antrag aus Beilage 15.) Wie Sie aus dem Antrage ersehen, trifft es der Gemeinde Mittelberg sehr viel dabei zu tun und ich halte daher dafür, daß das hohe Haus wohl dem Antrage des Landesausschusses zustimmen werde. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Wenn niemand sich meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Antrage ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Somit ist dieser Gegenstand und zugleich die heutige Tagesordnung erledigt. Um den Ausschüssen für ihre Arbeit Zeit zu lassen, beraume :ch die nächste Sitzung aus Übermorgen, Samstag, IO1/2 Uhr vormittags an mit folgender Tagesordnung: 1. Gesetzentwurf betreffend einige forst- und wasserpolizeiliche Maßnahmen. 2. Gesetzentwurf betreffend die Regelung der Waldaussicht. 3. Alt betreffend die Schaffung eines Landeskulturrates. 4. Rechnungsabschluß der Landesirrenanstalt Valduna pro 1909 und Voranschlag pro 1910. 5. Gesetzentwurf betreffend die Behebung der durch das Hochwasser vom Juni d. I. verursachten Schäden an Brücken und Straßen. 6. Gesetzentwurf betreffend die Behebung der Hochwasserschäden an der Ill. an der Bregenzerach und deren Nebenflüssen, an der Dornbirnerach, am oberen Lech und den Binnendämmen des Rheines. 7. Eingabe der Stadtgemeinde Feldkirch wegen Ausnahme einiger Objekte in obiges Hochwasserprogramm. 8. Alt betreffend die Mehrkosten zum Straßenbaue Sonntag-Fontanella. 9. Eingabe der Stadtgemeinde Bregenz wegen Schaffung eines Gesetzes betreffend die Einhebung eines Schlachthausbeitrages und von Überschaugebühren. 10. Eingabe des Stadtrates Bregenz in Sachen der Schaffung eines Landesgesetzes betreffend die Einzahlung von Gemeindesteuern und Einhebung von Verzugszinsen. 11. Bericht des Landesausschusses betreffend Festsetzung der Funktionsgebühr des landschaftlichen Viehzuchtkommissärs Peter Bischof. 12. Bericht des Landesausschusses in Angelegenheit der Beitragsleistung des Landes zu den Mehrkosten der Flexenstraße. 12 3. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. 13. Bericht des Landesausschusses betreffend die Beitragsleistung zu den Mehrkosten der Illschutzbauten in Motten, Mariex, Mittelberg und Gurtis, Gemeinde Nenzing. 14. Bericht des Landesausschusses über das Subventionsgesuch des akademischen Unterstützungsvereines in Innsbruck. 15. Mündlicher Bericht in Angelegenheit des Schießstandsbaues in Feldkirch.