19101007_lts009

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Letzte Änderung 02.07.2021, 19:27
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp10,lts1910,lt1910,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 9. Sitzung am 7. Oktober 1910 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannstellvertreters Martin Thurnher. Gegenwärtig 18 Abgeordnete. - Abwesend: die Herren Landeshauptmann Adolf Rhobmerg, Dr. Drexel, Kennerknecht, Dr. Konzett, Dekan Mayer, Ölz, Schreiber, Willi. Regierungsvertreter: Herr k. k. Statthaltereirat Dr. Rudolf Graf von Meran. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 39 Minuten vormittags. Landeshauptmannstellvertreter: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet und ersuche um die Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Sekretär liest dasselbe.) Hat jemand gegen die Fassung des Protokolles etwas zu bemerken? Da dies nicht der Fall ist, erkläre ich dasselbe für genehmigt. Der Herr Landeshauptmann begleitet heute Seine Exzellenz den Minister für öffentliche Arbeiten auf seiner Reise in die von der Hochwasserkatastrophe am härtesten betroffenen Teile des Landes und es fällt daher mir die Aufgabe zu, die heutige Sitzung des hohen Hauses zu leiten. Ich möchte als Dolmetsch der Landesvertretung den Gefühlen der Freude und des Dankes darüber Ausdruck geben, daß Seine Exzellenz der Herr Arbeitsminister, der seit langer Zeit sowohl jetzt als auch in seiner früheren Stellung dem Lande Vorarlberg stets sein Wohlwollen und seine unermüdliche Fürsorge zuwendete, uns in den schweren Tagen der Not helfend an die Seite tritt. Es möge der Besuch dazu beitragen, die noch zwischen der Regierung und dem Landesausschusse schwebenden Verhandlungen zur Sanierung der vom heurigen Hochwasser erfolgten Beschädigungen zu einem raschen und befriedigenden Abschlüsse zu bringen. Außer dem Landeshauptmanne begleitet heute den Minister auch Der Herr Abgeordnete Dekan Mayer, wodurch selbstverständlich seine Abwesenheit entschuldigt erscheint. Der Herr Abgeordnete Ölz hat das Fernbleiben von der heutigen Sitzung wegen Todfall in der Familie entschuldigt und wir drücken dem Herrn Kollegen zu seinem so schweren Verluste unser herzlichstes Beileid aus. Ich möchte vor Eingang in die Tagesordnung dem hohen Hause noch vorschlagen, daß der heutigen, ohnehin nicht umfangreichen Tagesordnung noch der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses betreffs Änderung des Gesetzes über den Tierseuchenfonds für Einhufer angeschlossen werde. Der Bericht bezweckt nicht die sofortige Vornahme der bezüglichen Änderung des Gesetzes, sondern er schlägt nur diesbezüglich die Grundsätze vor, die bei den einzuleitenden Verhandlungen 2 9. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. berücksichtigt werden sollen. Ich glaube daher, es ist keine Ursache vorhanden, auf diese Verhandlung nicht schon heute einzugehen. Wenn keine Einwendung gegen diesen Vorschlag erhoben wird, werde ich im Anschlüsse an die Tagesordnung denselben zur Verhandlung bringen. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Hinsichtlich des Punktes 1: Zuschrift der Aktiengesellschaft der Montafonerbahn um Erwirkung von Staats- und Landesbeiträgen zu den Bahnwiederherstellungskosten wurde bereits in einer früheren Sitzung des hohen Hauses der bezügliche Bericht des Landesausschusses über die mit der k. k. Regierung diesfalls gepflogenen Verhandlungen dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zur Beratung und Antragstellung zugewiesen. Ich möchte daher die Anregung machen, daß auch diese neuerliche Eingabe, die unter Punkt 1 der Tagesordnung verzeichnet ist, ebenfalls dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zugewiesen werde. Nachdem eine Einwendung gegen diesen meinen Vorschlag nicht erfolgt, betrachte ich denselben für angenommen. Punkt 2 der Tagesordnung: Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses in Sachen der Subventionierung des Stickereiwanderunterrichtes muß ich von der Tagesordnung absetzen, da einerseits der Herr Berichterstatter abwesend ist, andererseits bis zum heutigen Tage der Bericht nicht, wie erwartet wurde, vorliegt. Wir kommen sonach zum Punkt 3 der Tagesordnung: Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Landesausschußvorlage betreffend den Gesetzentwurf, womit einige Paragraphen des Jagdgesetzes abgeändert werden. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Jodok Fink. Nachdem der Bericht erst vor kurzer Zeit zu Handen der Herrn Abgeordneten gelangen konnte, glaube ich, daß zur Verlesung des Berichtes geschritten werden solle. Herr Abgeordneter Fink hat dazu das Wort. Jodok Fink: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 43.) Ich möchte dem hohen Hause empfehlen, allenfalls, wenn eine Generaldebatte abgehalten wird, nach derselben in die Spezialdebatte einzugehen. Landeshauptmannstellvertreter: Ich eröffne über Bericht und Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses zuerst die Generaldebatte. Wenn niemand das Wort wünscht, - es scheint nicht der Fall zu sein - gehen wir in die Spezialdebatte des vorliegenden Gesetzentwurfes über und ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Artikel I und 8 6 zu verlesen. Jodok Fink: (Liest Artikel I und § 6 aus Beilage 43 A.) Ich möchte noch hiezu bemerken, daß die Änderung in diesem Paragraphen nur im ersten Absätze enthalten ist; alle wettern Absätze sind dem bisherigen und in Geltung stehenden Jagdgesetze entnommen und weil es nicht gut angeht, bloß einen Absatz eines Gesetzes zu ändern, ist der ganze Paragraph herübergenommen worden. Weilers möchte ich bemerken, daß eine schriftliche Meinungsäußerung der hohen Regierung zu dieser vorgeschlagenen Änderung nicht eingelangt ist. Die Änderungen aber sind so geringfügiger Natur, daß kein Bedenken bestehen kann, daß der Landtag auf die vorgeschlagenen Änderungen eingeht. Landeshauptmannstellvertreter: Hat noch jemand eine Bemerkung zu machen? Niemand. Dann schreiten wir zur Abstimmung und zwar vorläufig nur über den § 6, weil Artikel I sich auf § 6 und 40 bezieht. Landeshauptmannstellvertreter: Diejenigen Herren, die mit dem Wortlaute des § 6, wie er vorliegt, einverstanden sind, mögen sich zum Zeichen der Zustimmung von den Sitzen erheben. Der Paragraph ist angenommen. Ich ersuche nun, den § 40 zu verlesen. Jodok Fink: (Liest.) Hier besteht die einzige Änderung darin, daß unter Zahl 1 folgendes eingeschaltet ist, es heißt unter Zahl 1 also: "Wenn die Verpachtung der Genossenschaftsjagd (§§ 25 und 28) nicht oder nicht rechtzeitig (§ 32 a) erzielt werden kann, " usw. Nur die Worte "ober nicht rechtzeitig (§ 32 a)" sind neu eingeschaltet. Landeshauptmannstellvertreter: Hat jemand gegen den § 40 eine Einwendung zu erheben? A. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. 3 Es ist nicht der Fall- Ich erkläre denselben für angenommen. Zugleich ist Artikel I, nachdem die zwei dort beantragten Änderungen durchgeführt sind, wenn keine Einwendung erfolgt, ebenfalls angenommen. - Er ist angenommen. Ich ersuche den Berichterstatter, Artikel II und und § 32 a zur Verlesung zu bringen. Jodok Fink: (Liest dieselben.) Landeshauptmannstellvertreter: Wünscht jemand das Wort? Es ist nicht der Fall. Wenn keine weitere Einwendung erfolgt, erkläre ich ebenfalls Artikel II und § 32 a als angenommen. - Dieselben sind angenommen. Ich ersuche, den Artikel III zu verlesen. Jodok Fink: (Liest Artikel III.) Landeshauptmannstellvertreter: Wenn keine Einwendung erfolgt, so ist Artikel III angenommen. Jodok Fink: (Liest Titel und Eingang des Gesetzes.) Landeshauptmannstellvertreter: Keine Einwendung nehme ich als Zustimmung an. Titel und Eingang des Gesetzes sind angenommen. Jodok Fink: Ich beantrage die sofortige Vornahme der dritten Lesung. Landeshauptmannstellvertreter: Es ist die dritte Lesung des Gesetzentwurfes beantragt. Eine Einwendung wird nicht erhoben. - Bitte also alle jene Herrn, die auch in 3. Lesung für die Annahme des bereits vorgetragenen Gesetzes sind, sich zum Zeichen der Zustimmung zu erheben. - Das Gesetz ist auch in der dritten Lesung angenommen. Damit ist dieser Gegenstand erledigt. Der des das von zur 4. Punkt der Tagesordnung ist ein Bericht volkswirtschaftlichen Ausschusses über Ansuchen der Gemeinde Göfis um Erwirkung Staats- und Landesbeiträgen Regulierung des Pola-Baches. Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Amann. Ich erteile ihm das Wort. Amann: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 40.) Ich habe dem vorliegenden Berichte nicht mehr viel beizufügen. Ich habe die Sachlage selbst an Ort und Stelle angeschaut und ich muß gestehen, daß es die größte Zeit ist, daß die Verbauungen energisch in Angriff genommen werden. Man könnte vielleicht fragen, warum dieses Wehr nicht schon früher in Angriff genommen wurde, nachdem der Bach keine eigentlichen Abflußrinnsale hat. Dazu habe ich zu bemerken, daß dieser Übelstand in früheren Jahrzenten sich nicht so bemerkbar machte, wie in diesem Jahre, in welchem unser Land ausfallend vielen Hochwasserkatastrophen ausgesetzt war. Dieselben haben arge Verheerungen angerichtet, so daß der Zustand ein unhaltbarer geworden ist. Ich empfehle dem hohen Hause also diesen Antrag dringend zur Annahme. Landeshauptmannstellvertreter: Wünscht niemand das Wort? - Es ist nicht der Fall. Somit bringe ich den Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses zur Abstimmung. Ich glaube ihn nicht mehr zur Verlesung bringen zu müssen und ersuche also jene Herren, die mit dem Antrage, wie er verlesen worden ist, einverstanden sind, sich zum Zeichen ihrer Zustimmung von den Sitzen zu erheben. Der Antrag ist angenommen. Wir kommen zum 6. Punkte der Tagesordnung, welcher betrifft: das Gesuch der Gemeinde Hohenems wegen Schaffung eines Landesgesetzes zur Errichtung einer Bürgerschule dortselbst. Berichterstatter wäre ich, aber nachdem ich als Vorsitzender das Referat nicht übernehmen kann, bitte ich das Mitglied des Schulausschusses, Herrn Abgeordneten Luger, an meinerstatt den diesbezüglichen Bericht zu verlesen und dann die Verhandlungen über das Gesetz einzuleiten. Luger: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 42.) Landeshauptmannstellvertreter: Ich eröffne die Generaldebatte. Herr Abgeordneter Amann hat das Wort. Amann: Hohes Haus! Sie werden es wohl alle, meine Herren, begreifen, wenn ich zum vorliegenden Antrage des Schulausschusses das Wort ergreife. 4 9. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Zunächst möchte ich kurz darauf hinweisen, daß in unserer Gemeinde Hohenems bis in die neueste Zeit herauf weite Kreise der Bevölkerung beider Parteirichtungen die Errichtung einer Bürgerschule unter den derzeitig obwaltenden Schulverhältnissen als verfrüht bezeichneten. Hiebei wurden nicht so sehr die ungünstigen finanziellen Verhältnisse der Gemeinde und die durch die Errichtung der Bürgerschule der Gemeinde naturgemäß erwachsenden Mehrkosten in Betracht gezogen als vielmehr der Umstand, daß die Resultate der Volksschule vielfach ungenügend sind. Daher bestand die Meinung, es solle zuerst die Volksschule gründlich reformiert werden nach Dem Grundsätze: Bei jedem Baue muß in erster Linie das Fundament gut erstellt sein! Für unsere Schulverhältnisse wird - und mit vollem Rechte - in erster Linie unsere Majorität im Ortsschulrate verantwortlich gemacht. Der Ortsschulrat hält sehr selten Sitzungen ab, ein Zeichen, daß ihm die Schule höchst gleichgültig ist. Während im Gesetze vorgesehen ist, daß in der Regel jeden Monat Sitzung sein soll, verstreichen bei uns 4-6 Monate, ja über ein halbes Jahr, (Loser: Hört! Hört!) bis einmal eine Sitzung stattfindet, was gewiß als Gradmesser für das Interesse unserer liberalen Herren an der Schule betrachtet werden muß. - Ein weiteres Zeichen des Mangels jedes Interesses an der Schule ist der Umstand, daß der Vorsitzende unseres Ortsschulrates - zugleich auch Bürgermeister - in aller Gemütsruhe nach Belieben vom Schulbesuche dispensiert, obwohl es ganz selbstverständlich ist, daß nur ein lückenloser Unterricht wirklich Erfolge erzielen kann. Ähnlich geht unser Vorsitzender bei Schulversäumnissen vor. Es füllt ihm nicht ein, nachlässige Eltern, welche die Kinder ohne hinreichenden Grund von der Schule fernhalten, konsequent zu strafen. Im Gegenteil, man hört die interessantesten Äußerungen, welche die schulfreundliche Gesinnung unserer maßgebenden Herren in ein ganz interessantes Licht stellen. Näheren Aufschluß könnten die Klassenbücher unserer Lehrer geben. Nach dem Urteile einiger unserer Lehrer und dieses Urteil ist mir maßgebend - dürfte dermalen nur ein verhältnismäßig geringer Prozentsatz der Schüler fähig sein, in die Bürgerschule aufgenommen zu werden. Die Meinung, daß in dieser Beziehung Abhilfe geschaffen werden muß, ist in unserer Gemeinde so ziemlich allgemein verbreitet. Wir haben zum Glück einsichtige Leute genug, welche verstehen, daß eine Schule nicht durch Phrasen, sondern nur durch werktätige Mithilfe gehoben werden kann. Auch in den Kreisen des Landtages wurde wiederholt die Meinung ausgesprochen, die Errichtung einer Bürgerschule werde auf alle an der Volksschule interessierten Faktoren, Eltern, Lehrer und speziell Ortsschulrat einen günstigen Einfluß ausüben, weil nur dadurch das Gedeihen der Bürgerschule gesichert erscheint. Die früher - angeführten Tatsachen würden mich eigentlich bestimmen, gegen den vorliegenden Antrag zu stimmen. Nachdem aber der Landtag stets das Prinzip vertrat, die Gemeindeautonomie müsse hochgehalten werden, so stimme ich auch meinerseits bei und gebe zugleich der Hoffnung Ausdruck, daß die Errichtung der Bürgerschule für die Erziehung der Jugend in Hohenems günstig ausfalle. (Bravorufe.) Landeshauptmannstellvertreter: Wer wünscht weiter das Wort? Wenn niemand, so ist die Generaldebatte geschlossen. Wir gehen zur Spezialdebatte über und ich ersuche den Herrn Berichterstatter, den § 1 des beiliegenden Gesetzentwurfes zu verlesen. Luger: (Liest § 1.) Landeshauptmannstellvertreter: Wünscht jemand das Wort? - Keine Einwendung betrachte ich als Zustimmung. § 1 ist angenommen. Ich bitte, weiter zu fahren. Luger: (Liest § 2.) Landeshauptmannstellvertreter: Wünscht jemand das Wort? - Es ist nicht der Fall; keine Einwendung betrachte ich als Zustimmung. § 2 ist angenommen. Bitte, weiter zu fahren. Luger: (Liest § 3.) Landeshauptmannstellvertreter: § 3 ist angenommen. Luger: (Liest Titel und Eingang des Gesetzes.) Landeshauptmannstellvertreter: Titel und Eingang des Gesetzes sind angenommen. A. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. 5 Luger: Ich beantrage die Vornahme der dritten Lesung. Landeshauptmannstellvertreter: Es ist die Vornahme der dritter Lesung beantragt; wünscht jemand das Wort? Es ist nicht der Fall. Somit bitte ich alle jene Herren, welche den vorliegenden Gesetzentwurf in dritter Lesung annehmen wollen, sich zum Zeichen ihrer Zustimmung von den Sitzen zu erheben. Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen. Somit ist dieser Gegenstand erledigt. Wir kommen zum 6. Punkte der Tagesordnung: Bericht des Schulausschusses über die Gesuche des katholischen Lehrervereins und des Lehrervereines des Landes Vorarlberg in Sachen der Regelung der Ruhegenüsse der sogenannten Altpensionisten. Der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Deka> Mayer, ist heute im hohen Hause zu erscheinen verhindert, ich ersuche also wiederum das Mitglied des Schulausschusses, den Herrn Abgeordneten Luger, an seiner Stelle das Referat zu übernehmen. Luger: Ich erstatte den vom Herrn Abgeordneten Dekan Mayer verfaßten Bericht und bringe denselben wörtlich zur Verlesung. (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 39.) Landeshauptmannstellvertreter: Die Herren haben Bericht und Antrag des Schulausschusses vernommen und ich eröffne darüber die Debatte. Wünscht jemand das Wort dazu? Es ist nicht der Fall; dann ist die Debatte geschlossen und wir schreiten zur Abstimmung. Jene Herren, welche dem vorliegenden Antrage des Schulausschusses beipflichten, wollen sich zum Zeichen ihrer Zustimmung van den Sitzen erheben Angenommen. Hiemit ist dieser Gegenstand erledigt. Wir kommen zum 7. Punkte der Tagesordnung, welcher betrifft einen Bericht des landwirtschaftlichen Ausschusses wegen Einleitung einer Aktion zur Bekämpfung der Knötchenseuche der Rinder. Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Dietrich. Ich ersuche denselben, den Bericht zur Verlesung zu bringen. Dietrich: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 41.) Ich ersuche, dem Antrage beizustimmen. Landeshauptmannstellvertreter: Wünscht jemand das Wort? Es ist nicht der Fall, ich nehme also an, daß das hohe Haus dem vorliegenden Antrage des Schulausschusses zustimmt. Der Antrag hat also die Zustimmung des hohen Hauses erhalten. Meinem Vorschlage als Ergänzung der Tagesordnung noch einen Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses in Angelegenheit der Abänderung des Vorarlberger Tierseuchengesetzes auf die heutige Tagesordnung zu setzen, hat das hohe Haus bei Beginn der Sitzung zugestimmt; ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Jodok Fink, das Wort zu nehmen und die Debatte über diesen Gegenstand einzuleiten. Fink: Hohes Haus! Im Jahre 1881 hat der Landtag ein Landesgesetz geschaffen, nach welchem zwei Tierseuchenfonds zu bilden waren. Der eine derselben war der Fonds für die rasche Tilgung der Lungenseuche und es wurde da in Aussicht genommen, daß aus diesem Tierseuchenfonds beim Auftreten der Lungenseuche Entschädigungen gewährt werden. Der andere Fonds betrifft die Einhufer und zwar dient er zur raschen Tilgung der Rotz- und Wurmkrankheit der Einhufer. Bezüglich des ersten Fonds winde das Landesgesetz, welches im Jahre 1888 eine Änderung erfuhr, im Jahre 1892 vom Landtage aufgehoben, weil vorher durch ein Reichsgesetz ausgesprochen wurde, daß bei Vorkommen der Lungenseuche der Rinder die Entschädigung bis zum gemeinen Werte des Tieres aus dem Staatsschätze geleistet werde. Mit Reichsgesetz vom 6. August 1909, R. G Bl Nr. 177, wurde zur Abwehr und Tilgung der Tierseuchen bestimmt, daß bezüglich der Rotzkrankheit der Einhufer vom Staatsschätze eine gewisse Entschädigung geleistet werde, und zwar bestimmt das Reichsgesetz im § 51, daß, wenn ein über behördliche Anordnung geimpftes Pferd (Esel etc.) infolge der Impfung umstehen würde, in diesem Falle die ganze Entschädigung bis zum gemeinen Werte des Einhufers erstattet wird. Ferner leistet noch in dem Falle der Staat volle Entschädigung, wenn wegen Rotzverdacht über behördliche Anordnung ein Einhufer getötet wird und sich bei 6 9. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IL Session der 10. Periode 1910. der Obduktion herausstellt, daß der Verdacht unbegründet war. Gerade dieses letztere ist umso mehr zu begrüßen, weil das bestehende Landesgesetz, betreffend den Tierseuchenfonds der Einhufer das nicht vorgesehen, sondern im Gegenteile ausgesprochen hat, daß in solchen Fällen keine Vergütung gewährt werde, obwohl nach Ansicht des Ausschusses in diesem Falle die Entschädigung am meisten gerechtfertigt erscheint. Eine weitere Bestimmung dieses Reichsgesetzes ist, daß im Falle, daß Tiere (Einhufer) über behördliche Anordnung getötet werden und bei der Obduktion sich herausstellt, daß es mit der Rotz- oder Wurmkrankheit behaftet gewesen ist, in diesem Falle der Staatsschatz eine Vergütung von 2/3 des gemeinen Wertes ausfolgt. Die hohe Regierung hat nun mit Rücksicht auf dieses Gesetz den Landesausschuß darauf aufmerksam gemacht, daß es vielleicht zweckmäßig wäre, das bestehende Landesgesetz, betreffend den Tierseuchenfonds der Einhufer, abzuändern. Dieser Gegenstand wurde dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zugewiesen. Der volkswirtschaftliche Ausschuß ist nun aber zum Entschlüsse gelangt, daß in dieser Tagung eine Änderung des Gesetzes betreffend den Tierseuchenfonds der Einhufer nicht erfolgen solle, sondern daß vorerst der Landtag die Grundsätze aussprechen wolle, nach welchen die Gesetzesänderung zu erfolgen habe. Das Gesetz vom Jahre 1881 bestimmt, daß, insolange der Tierseuchenfonds für Einhufer nicht die Höhe von K 20.H00 - erreicht habe, von den Besitzern von Einhufern eine gewisse Umlage zu erheben sei. Der Tierseuchenfonds hat heute eine Höhe von K 25.000"- und es wird schon durch geraume Zeit hindurch daher keine Umlage mehr erhoben. Der Tierseuchenfonds wird aber durch das Reichsgesetz noch weiter entlastet Es zahlt nämlich 2/a der Staat, wenn ein Fall der Rotzkrankheit vorkommt. Es würde daher, wenn man so rechnen wollte, V3 der ursprünglichen Höhe des Fonds dermalen genügen, so daß derselbe etwa auf K 7000"käme. Weiter ist zu bemerken, daß der Staat die durch die Werterhebung erlaufenden Kosten auf sich übernimmt, während früher nach dem Seuchengesetze die Kosten der Schätzung vom Fonds zu tragen waren. Der volkswirtschaftliche Ausschuß hat nun gemeint, daß in Rücksicht auf alle diese Verhältnisse, insbesonders in Berücksichtigung des Umstandes, daß, wenn man den Tierseuchenfonds etwa auf dieser Höhe belassen würde, wie er seinerzeit normiert wurde. nämlich auf der Höhe von K 20.000"-, daß es dann zweckmäßiger sein würde, die Interessen des Tierseuchenfonds, insolange sie nicht für eigene Zwecke zur Tilgung der Rotzkrankheit erforderlich sind, zu anderen Zwecken zu verwenden, z. B. zu einem Beitrag bei Prämierung der Einhufer. Es wird auch in nächster Zeit ein diesbezügliches Gesuch des Vorarlberger Landwirtschaftsvereines zur Behandlung an den hohen Landtag kommen. Weiter könnte dieser Ertrag etwa verwendet werden zu Stipendien oder Subventionen an Vorarlberger Tierarzneischüler oder an Besucher von Hufbeschlagskursen. Und wenn durch diese Titel die Erträgnisse nicht erschöpft würden, so könnten nach Ansicht des volkswirtschaftlichen Ausschusses die Interessen dieses Fonds etwa zur Förderung der Viehzucht in Vorarlberg im allgemeinen verwendet werden. Es müßte aber dabei ausgesprochen werden, daß die Besitzer von Einhufern in Zukunft nicht mehr zu Umlagen herangezogen werden. Der volkswirtschaftliche Ausschuß stellt daher dem hohen Hause auch nach der Richtung einen Antrag. Ich erlaube mir auf Grund dieser Ausführungen die Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses zur Verlesung zur bringen. Der hohe Landtag wolle beschließen: "1. Da auf Grund des Reichsgesetzes vom 6. August 1909, R. G. Bl. Nr. 177, betreffend die Abwehr und Tilgung von Tierseuchen für über behördliche Anordnung getötete Einhufer, welche bei der Obduktion mit der Rotz- (Wurm-) Krankheit behaftet befunden werden, dem Besitzer solcher Tiere aus dem Staatsschätze eine Entschädigung in der Höhe von 2/3 des gemeinen Wertes gewährt wird, bestimmt der Landtag, daß in der Folge aus dem Landestierseuchenfonds für Einhufer 1/3 des gemeinen Wertes als Entschädigung dem Besitzer des Tieres zu vergüten ist. 2. Für diese Entschädigungen aus dem Tierseuchenfonds für Einhufer sollen die gleichen Bedingungen gelten, welche für die Entschädigung aus dem Staatsschätze bestehen, und hat insbesondere auch die im § 51 des zitierten Reichsgesetze vorgesehene Wertermittlung (Schätzung) die Grundlage für die aus dem Tierseuchenfonds für Einhufer zu zahlende Entschädigung zu bilden. 9. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. 7 3. Der Tierseuchenfonds für Einhufer ist auf der im Landesgesetze vom 27. Dez. 1881, L. G. Bl. Nr. 1 ex 1882, normierten Höhe von K 20.000'- zu erhalten und sind in der Zukunft keine Umlagen von den Besitzern von Einhufern zu erheben. Sollte der Fonds unter K 20.000'herabsinken, ist er aus dem Landesfonds auf diese Höhe zu ergänzen. 4. Insoweit die Erträgnisse des Fonds jeweilen nicht zu Entschädigungen behufs rascherer Tilgung der Rotz-(Wurm-) Krankheit der Einhufer verwendet werden müssen, können dieselben in erster Linie zu Beiträgen für Prämierungen der Einhufer, zu Stipendien und Subventionen an Vorarlberger Tierarzneischüler und Besucher von Hufbeschlagskursen und schließlich zur Förderung der Viehzucht in Vorarlberg im allgemeinen verwendet werden. 5. Der Landesausschuß erhält den Auftrag, unter Berücksichtigung dieser Grundsätze den Entwurf für die Abänderung der Landesgesetze vom 27. Dez. 1881, L. G. Bl. Nr. 1 ex 1882 und vom 4. März 1888, L. G. Bl. Nr. 19, auszuarbeiten, mit b<>r k. k. Regierung das Einvernehmen hierüber zu pflegen und dem Landtage in der nächsten Tagung Bericht und Antrag zu unterbreiten." Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme dieser Anträge. Landeshauptmannstellvertreter: Ich eröffne über die Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses die Debatte. Wünscht jemand das Wort? Es ist nicht der Fall. Dann schreiten wir zur Abstimmung. Die Herren werden feine, nochmalige Verlesung des Antrages wünschen? Ich kann daher die sämtlichen Anträge 1, 2, 3, 4 und 5 im Gesamten zur Abstimmung bringen. Wenn auch dagegen keine Einwendung erhoben wird, - ersuche ich das hohe Haus das Votum über die Annahme dieser Anträge abzugeben. Jene Herren, welche mit den verlesenen Anträgen einverstanden sind, mögen sich von ihren Sitzen erheben. Angenommen. Damit ist dieser Gegenstand und auch die heutige Tagesordnung erledigt. Ich beraume im Einverständnisse mit dem Herrn Landeshauptmanne die nächste Sitzung auf künftigen Montag, den 10. Oktober ½ 11 Uhr vormittags an, mit folgender Tagesordnung: Bericht des Finanzausschusses 1. über den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses, 2. über den Voranschlag des Landesfonds pro 1911. Ich erkläre die heutige Sitzung für geschlossen. (Schluß der Sitzung 11 Uhr 45 Minuten vormittags.) Druck von J. N. Teutsch, Bregenz. Ararl'öerger Landtag. 9. Sitzung nm 7. Oktober 1910 unter dem Vorsitze des fjmtt kandeshauptrnannstellvertreters Martin Thurrrher. Gegenwärtig 18 Abgeordnete. — Abwesend: die Kerren Landeshauptmann Adolf Khomverg, Dr. Arerek, Kennerknecht, Dr. Konzett, Dekan Mayer, Hlz, Schreiber, Willi. Regiernngsvertvetev: L)err k. k. Statthaltereirat Dr. Rudolf Graf von Meran. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 39 Minuten vormittags. LandeshanptmannstellvertreterrJch erkläre die Sitzung für eröffnet und ersuche um die Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Sekretär liest dasselbe.) Hat jemand gegen die Fassung des Protokolles etwas zu bemerken? — Da dies nicht der Fall ist, erkläre ich dasselbe für genehmigt. Der Herr Landeshauptmann begleitet heute Seine Exzellenz den Minister für öffentliche Arbeiten auf seiner Reise in die von der Hochwasserkatastrophe am härtesten betroffenen Teile des Landes und es fällt daher mir die Aufgabe zu, die heutige Sitzung des hohen Hauses zu leiten. Ich möchte als Dolmetsch der Landesvertretung den Gefühlen der Freude und des Dankes darüber Ausdruck geben, daß Seine Exzellenz der Herr Arbeitsminister, der seit langer Zeit sowohl jetzt als auch in seiner früheren Stellung dem Lande Vorarlberg stets sein Wohlwollen und seine unermüdliche Fürsorge zuwendete, uns in den schweren Tagen der Not helfend an die Seite tritt. Es möge der Besuch dazu beitragen. die noch zwischen der Regierung und dem Landesausschusse schwebenden Verhandlungen zur Sanierung der vom heurigen Hochwasser erfolgten Beschädigungen zu einem raschen und befriedigenden Abschlusse zu bringen. Außer dem Landeshauptmanne begleitet heute den Minister auch der Herr Abgeordnete Dekan Mayer, wodurch selbstverständlich seine Abwesenheit entschuldigt erscheint. Der Herr Abgeordnete Olz hat das Fernbleiben von der heutigen Sitzung wegen Todfall in der Familie entschuldigt und wir drücken dem Herrn Kollegen zu seinem so schweren Verluste unser herzlichstes Beileid aus. Ich möchte vor Eingang in die Tagesordnung dem hohen Hause noch vorschlagen, daß der heutigen, ohnehin nicht umfangreichen Tagesordnung noch der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses betreffs Änderung des Gesetzes über den Tierseuchenfonds für Einhufer angeschlossen werde. Der Bericht bezweckt nicht die sofortige Vornahme der bezüglichen Änderung des Gesetzes, sondern er schlägt nur diesbezüglich die Grundsätze vor, die bei den einzuleitenden Verhandlungen 2 9. Sitzung des Vorarlberger Landtages. berücksichtigt werden sollen. Ich glaube daher, es ist keine Ursache vorhanden, auf diese Verhandlung nicht schon heute einzugehen. — Wenn keine Einwendung gegen diesen Vorschlag erhoben wird, werde ich im Anschlusse an die Tagesordnung denselben zur Verhandlung bringen. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Hinsichtlich des Punktes 1: Zuschrift der Aktiengesellschaft der Montafonerbahn um Erwirkung von Staats- und Landesbeiträgen zu den Bahn wiederher st ellungsko st en wurde bereits in einer früheren Sitzung des hohen Hauses der bezügliche Bericht des Landesausschusses über die mit der k. k. Regierung diesfalls gepflogenen Verhandlungen dem volkswirtschaftlichen Ausschusie zur Beratung und Antragstellung zugewiesen. Ich möchte daher die Anregung machen, daß auch diese neuerliche Eingabe, die unter Punkt 1 der Tagesordnung verzeichnet ist, ebenfalls dem volkswirtschaftlichen Ausschusie zugewiesen werde. — Nachdem eine Einwendung gegen diesen weilten Vorschlag nicht erfolgt, betrache ich denselben für angenommen. Punkt 2 der Tagesordnung: Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses in Sachen der Subventionierung des Stickereiwanderunterrichtes muß ich von der Tagesordnung absetzen, da einerseits der Herr Berichterstatter abwesend ist, andererseits bis zum heutigen Tage der Bericht nicht, wie erwartet wurde, vorliegt. Wir kommen sonach zum Punkt 3 der Tagesordnung: Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Landesausschußvorlage betreffend den Gesetzentwurf, womit einige Paragraphen des Jagdgesetzes abgeändert werden. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Jodok Fink. Nachdem der Bericht erst vor kurzer Zeit zu Handen der Herrn Abgeordneten gelangen konnte, glaube ich, daß zur Verlesung des Berichtes geschritten werden solle. Herr Abgeordneter Fink hat dazu das Wort. Jodok Fink: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 43.) Ich möchte dem hohen Hause empfehlen, allenfalls, wenn eine Generaldebatte abgehalten wird, nach derselben in die Spezialdebatte einzugehen. II. Session der 10. Periode 1910. Landeshanptmannftellvertreter: Ich eröffne über Bericht und Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses zuerst die Generaldebatte. Wenn niemand das Wort wünscht, — es scheint nicht der Fall zu sein — gehen wir in die Spezialdebatte des vorliegenden Gesetzentwurfes über und ich ersuche deu Herrn Berichterstatter, Artikel I und 8 6 zu verlesen. Jodok Fink: (Liest Artikel I und § 6 ans Beilage 43 A.) Ich möchte noch hiezu bemerken, daß die Änderung in diesem Paragraphen nur im ersten Absätze enthalten ist; alle weitern Absätze sind dem bisherigen und in Geltung stehenden Jagdgesetze entnommen und weil es nicht gut angeht, bloß einen Absatz eines Gesetzes zu ändern, ist der ganze Paragraph herübergenommen worden. Weiters möchte ich bemerken, daß eine schriftliche Meinungsäußerung der hohen Regierung zu dieser vorgeschlagenen Änderung nicht eingelangt ist. Die Änderungen aber sind so geringfügiger Natur, daß kein Bedenken bestehen kann, daß der Landtag auf die vorgeschlagenen Änderungen eingeht. Landeshauptmannstellvertreter: Hat noch jemand eine Bemerkung zu machen? — Niemand. Dann schreiten wir zur Abstimmung und zwar vorläufig nur über deu § 6, weil Artikel I sich auf § 6 und 40 bezieht. Landeshanptmannftellvertreter: Diejenigen Herren, die mit dem Wortlaute des § 6, wie er vorliegt, einverstanden sind, mögen sich zum Zeichen der Zustimmung von den Sitzen erheben. — Der Paragraph ist angenommen. Ich ersuche nun, den § 40 zu verlesen. Jodok Fink: (Liest.) Hier besteht die einzige Änderung darin, daß unter Zahl 1 folgendes eingeschaltet ist, es heißt unter Zahl 1 also: „Wenn die Verpachtung der Genossenschaftsjagd (§§ 25 und 28) nicht oder nicht rechtzeitig (§ 32 a) erzielt werden kann, " usw. Nur die Worte „oder nicht rechtzeitig (§ 32 a)" sind neu eingeschaltet. Landeshauptmannstellvertreter: jemand gegen erheben? — den § 40 eine Einwendung Hat zu A. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Es ist nicht der Fall. Ich erkläre denselben für angenommen. Zugleich ist Artikel I, nachdem die zwei dort beantragten Änderungen durchgeführt sind, wenn keine Einwendung erfolgt, ebenfalls angenommen. — Er ist angenommen. Ich ersuche den Berichterstatter, Artikel II und und § 32 a zur Verlesung zu bringen. Jodok Fink: (Liest dieselben.) Landeshauptmannstellvertreter: Wünscht jemand das Wort? — Es ist nicht der Fall. Wenn keine weitere Einwendung erfolgt, erkläre ich ebenfalls Artikel II und § 32 a als angenommen. — Dieselben sind angenommen. Ich ersuche, den Artikel III zu verlesen. Jodok Fink: (Liest Artikel III.) Landeshanptmannstellvertreter: keine Einwendung erfolgt, so ist Wenn Artikel III angenommen. Jodok Fink: (Liest Titel und Eingang des Gesetzes.) Landeshanptmannstellvertreter: Keine Einwendung nehme ich als Zustimmung an. — Titel und Eingang des Gesetzes sind angenommen. Jodok Fink: Ich beantrage die Vornahme der dritten Lesung. sofortige Landeshanptmannstellvertreter: Es ist die dritte Lesung des Gesetzentwurfes beantragt. — Eine Einwendung wird nicht erhoben. — Bitte also alle jene Herrn, die auch in 3. Lesung für die Annahme des bereits vorgetragenen Gesetzes sind, sich zilm Zeichen der Zustimmung zu erhebeu. — Das Gesetz ist auch in der dritten Lesung angenommen. Damit ist dieser Gegenstand erledigt. Der 4. Punkt der Tagesordnung ist ein Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Ansuchen der Gemeinde Göfis um Erwirkung von Staats- und Landesbeiträgen zur Regulierung des Pola-Baches. Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Amann. erteile ihm das Wort. Ich II. Session der 10. Periode 1910. 3 Amann: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 40.) Ich habe dem vorliegenden Berichte nicht mehr viel beizufügen. Ich habe die Sachlage selbst an Ort und Stelle angeschaut und ich muß gestehen, daß es die größte Zeit ist, daß die Verbauungen energisch in Angriff genommen werden. Man könnte vielleicht fragen, warum dieses Wehr nicht schon früher in Angriff genommen wurde, nachdem der Bach keine eigentlichen Abflußrinnsale hat. Dazu habe ich zu bemerken, daß dieser Übelstand in früheren Jahrzenten sich nicht so bemerkbar machte, wie in diesem Jahre, in welchem unser Land auffallend vielen Hochwasserkatastrophen ausgesetzt war. Dieselben haben arge Verheerungen angerichtet, so daß der Zustand ein unhaltbarer geworden ist. Ich empfehle dem hohen Hause also diesen Antrag dringend zur Annahme. Landeshauptmannstellvertreter: Wünscht niemand das Wort? — Es ist nicht der Fall. Somit bringe ich den Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses zur Abstimmung. Ich glaube ihn nicht mehr zur Verlesung bringen zu müssen und ersuche also jene Herren, die mit dem Anträge, wie er verlesen worden ist, einverstanden sind, sich zum Zeichen ihrer Zustimmung von den Sitzen zu erheben. — Der Antrag ist angenommen. Wir kommen zum 5. Punkte der Tagesordnung, welcher betrifft: das Gesuch der Gemeinde Hohenems wegen Schaffung eines Landesgesetzes zur Errichtung einer Bürgerschule dortselbst. Berichterstatter wäre ich, aber nachdem ich als -Vorsitzender das Referat nicht übernehmen kann, bitte ich das Mitglied des Schulausschusses, Herrn Abgeordneten Luger, an meinerstatt deit diesbezüglichen Bericht zu verlesen und dann die Verhandlungen über das Gesetz einzuleiten. Luger: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 42.) Landeshauptmannstellvertreter: öffne die Generaldebatte. — Herr Abgeordneter Amann hat das Wort. Ich er- Amann: Hohes Häusl Sie werden es wohl alle, meine Herren, begreifen, wenn ich zum vorliegenden Anträge des Schulausschuffes das Wort ergreife. 4 A. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Zunächst möchte ich kurz darauf Hinweisen, daß in unserer Gemeinde Hohenems bis in die neueste Zeit herauf weite Kreise der Bevölkerung beider Parleirichtungen die Errichtung einer Bürgerschule unter den derzeitig obwaltenden Schulverhältnisien als verfrüht bezeichneten. Hiebei wurden nicht so sehr die ungünstigen finanziellen Verhältnisse der Gemeinde und die durch die Errichtung der Bürgerschule der Gemeinde naturgemäß erwachsenden Mehrkosten in Betracht gezogen als vielmehr der Umstand, daß die Resultate der Volksschule vielfach ungenügend sind. Daher bestand die Meinung, es solle zuerst die Volksschule gründlich reformiert werden nach dem Grundsätze: Bei jedem Baue muß in erster Linie das Fundament gut erstellt sein! Für unsere Schulverhältnisse wird — und mit vollem Rechte — in erster Linie unsere Majorität im Ortsschulrate verantwortlich gemacht. Der Ortsschulrat hält sehr selten Sitzungen ab, ein Zeichen, daß ihm die Schule höchst gleichgültig ist. Während im Gesetze vorgesehen ist, daß in der Regel jeden Monat Sitzung sein soll, verstreichen bei uns 4—6 Monate, ja über ein halbes Jahr, (Loser: Hört! Hört!) bis einmal eine Sitzung stattfindet, was gewiß als Gradmesser für das Interesse unserer liberalen Herren an der Schule betrachtet werden muß. — Ein weiteres Zeichen des Mangels jedes Interesses an der Schule ist der Umstand, daß der Vorsitzende unseres Ortsschulrates — zugleich auch Bürgermeister — in aller Gemütsruhe nach Belieben vom Schulbesuche dispensiert, obwohl es ganz selbstverständlich ist, daß nur ein lückenloser Unterricht wirklich Erfolge erzielen kann. — Ähnlich geht unser Vorsitzender bei Schulversäumnissen vor. Es fällt ihm nicht ein, nachlässige Eltern, welche die Kinder ohne hinreichenden Grund von der Schule fernhalten, konsequent zu strafen. Im Gegenteil, mail hört die interessantesten Äußerungen, welche die schulfreundliche Gesinnung unserer niaßgebeuden Herren in ein ganz interessantes Licht stellen. Näheren Aufschluß könnten die Klassenbücher unserer Lehrer geben. Nach deni Urteile einiger unserer Lehrer — und dieses Urteil ist mir maßgebend — dürfte dermalen nur ein verhältnismäßig geringer Prozentsatz der Schüler fähig sein, in die Bürgerschule ausgenommen zu werden. Die Meinung, daß in dieser Beziehung Abhilfe geschaffen werde» muß, ist in unserer Gemeinde so ziemlich allgemein verbreitet. Wir haben zum Glück einsichtige Leute genug, welche verstehen, daß eine II. Session der 10. Periode 1910. Schule nicht durch Phrasen, sondern nur durch werktätige Mithilfe gehoben werden kann. Auch in den Kreisen des Landtages wurde wiederholt die Meinung ausgesprochen, die Errichtung einer Bürgerschule werde auf alle an der Volksschule interessierten Faktoren, Eltern, Lehrer und speziell Ortsschulrat einen günstigen Einfluß ausübeu, weil nur dadurch das Gedeihen der Bürgerschule gesichert erscheint. Die früher - angeführten Tatsachen würden mich eigentlich bestimmen, gegen den vorliegenden Antrag zu stimmen. Nachdem aber der Landtag stets das Prinzip vertrat, die Gemeindeautonomie müsse hochgehalten werden, so stimme ich auch meinerseits bei und gebe zugleich der Hoffnung Ausdruck, daß die Errichtung der Bürgerschnle für die Erziehung der Jugend in Hohenems günstig ausfalle. (Bravorufe.) Lattdeshanptmannftcllvertrcter: Wer wünscht weiter das Wort? — Wenn niemand, so ist die Generaldebatte geschlossen. Wir gehen zur Spezialdebatte über und ich ersuche den Herrn Berichterstatter, den § 1 des beiliegenden Gesetzentwurfes zu verlesen. Lnger: (Liest § 1.) Landeshauptmannstellvertreter: Wünscht jemand das Wort? — Keine Einwendung betrachte ich als Zustimmung. — § 1 ist angenommen. — Ich bitte, weiter zu fahren. Lnger: (Liest § 2.) Landeshauptmanustellvertreter : Wünscht jemand das Wort? — Es ist nicht der Fall; keine Einwendung betrachte ich als Zustimmung. — § 2 ist angenommen. Bitte, weiter zu fahren. Luger: (Liest § 3.) Landeshanptmannstellvertrcter: § 3 ist angenommen. Luger: (Liest Titel und Eingang des Gesetzes.) Landeshanptmannftellvertreter: Titel und Eingang des Gesetzes sind angenommen. 9. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Lnger: Ich beantrage die Vornahme der d r i t t e n Lesung. Landeshailptmannstellvertretcr: Es ist die Vornahme der dritten Lesung beantragt; wün'cht jemand das Wort? — Es ist nicht der Fall. Somit bitte ich alle jene Herren, welche den vorliegenden Gesetzentwurf in dritter Lesung annehmeu wollen, sich zum Zeichen ihrer Zustinnnnng von den Sitzen zn erheben. Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen. Somit ist dieser Gegenstand erledigt. Wir kommen zum 6. Punkte d.r Tagesordnung: Bericht des Schulausschusses über die Gesuche des katholischen Lchrervcrcins und des Lehrerverein es des Lau des Vorarlberg in Sachen der Regelung der Ruhegcuüsse der sogenannten Altpensionisten. Der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Dekan Mayer, ist heute im hohen Hause zu erscheineti verhindert, ich ersuche also wiederum das Mitglied des Schulausschusses, den Herrn Abgeordneten Luger, au fehler Stelle das Referat zu übernehmen. Luger: Ich erstatte den vom Herrn Abgeordneten Dekan Mayer verfaßten Bericht und bringe denselben wörtlich zur Verlesung. (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 39.) Landeshauptmanttftellvertreter : Die Herren haben Bericht und Antrag des Schulausschusses vernommen und ich eröffne darüber die Debatte. Wünscht jemand das Wort dazu? — Es ist nicht der Fall; dann ist die Debatte geschlossen und wir schreiten zur Abstimmung. Jene Herren, welche dem vorliegenden Anträge des Schulausschusses beipflichten, wollen sich zum Zeichen ihrer Zustimmung von den Sitzen erheben — Angenommen. Hiemit ist dieser Gegenstand erledigt. Wir kommen zum 7. Punkte der Tagesordnung, welcher betrifft einen Bericht des landwirtschaftlichen Ausschusses wegen Einleitung einer Aktion zur Bekämpfung der Kuötchenseuche der Rinder. Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Dietrich. Ich ersuche denselben, den Bericht zur Verlesung zu bringen. II. Session der 10. Periode 1910. 5 Dietrich: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 41.) Ich ersuche, dem Anträge beizustimmen. Lattdcshauptmannstcllvertretcr: Wünscht jemand das Wort? — Es ist nicht der Fall, ich nehme also an, daß das hohe Haus dem vorliegenden Anträge des Schulausschusses zustinimt. — Der Antrag hat also die Zustimmung des hohen Hauses erhalten. Meinem Vorschläge als Ergan mng der Tagesordnung noch einen Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses iii Angelegenheit der Abänderung des Vorarlberger Tierseuchengesetzes auf die heutige Tagesordnung zu setzen, hat das hohe Haus bei Beginn der Sitzung gestimmt ; ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Jodok Fink, das Wort zu nehmen und die Debatte über diesen Gegenstand einzuleiten. Fink: Hohes Hausl Im Jahre 1881 hat der Laudtag ein Landesgesetz geschaffen, nach welchem zwei Tierseuchenfonds zu bilden waren. Der eilte derselben war der Fonds für die rasche Tilgung der Lungenseuche und es wurde da in Aussicht genommen, daß aus diesem Tierseuchenfonds beim Auftreten der Lungenseuche Entschädigungen gewährt we.den. Der andere Fonds betrifft die Einhufer und zwar dient er zur raschen Tilgung der Rotz- und Wurmkrankheit der Einhufer. Bezüglich des ersten Fonds wurde das Landesgesetz, ivelches im Jahre 1888 eine Änderung erfuhr, im Jahre 1892 vom Landtage aufgehoben, weil vorher durch ein Reichsgesetz ausgesprochen wurde, daß bei Vorkommen der Lnngenseuche der Rinder die Entschädigung bis zum gemeinen Werte des Tieres ans dem Staatsschätze geleistet werde. Mit Reichsgesetz vom 6. August 1909, R. G Bl. Nr. 177, wurde zur Abwehr und Tilgung der Tieisenchen bestimmt, daß bezüglich der Notzkrankheit der Einhufer vom Staatsschätze eine gewisse Entschädigung geleistet werde, und zwar bestimmt das Neichsgesetz im §51, daß, wenn ein über behördliche Anordnung geimpftes Pferd (Esel rc.l infolge der Impfung umstehen würde, in diesem Falle die ganze Entschädigung bis zum gemeinen Werte des Einhufers erstattet wird. Ferner leistet noch in dem Falle der Staat volle Entschädigung, wenn wegen Rotzverdacht über behördliche Anordnung ein Einhufer getötet wird und sich bei 6 A. Sitzung des Vorarlberger Landtages. der Obduktion herausstellt, daß der Verdacht unbegründet war. Gerade dieses letztere ist umso mehr zu begrüßen, weil das bestehende Landesgesetz, betreffend den Tierseuchenfonds der Einhufer das nicht vorgesehen, sondern im Gegenteile ausgesprochen hat, daß in solchen Fällen keine Vergütung gewährt werde, obwohl nach Ansicht -des Ausschusses in diesem Falle die Entschäoigung am meisten gerechtfertigt erscheint. Eine weitere Bestimmung dieses Reich-gesetzes ist, daß im Falle, daß Tiere (Einhufer) über behördliche Anordnung getötet werden und bei der Obduktion sich herausstellt, daß es mit der Rotz- oder Wurnikrankheit behaftet gewesen ist, in diesem Falle der Staatsschatz eine Vergütung von 2, s des gemeinen Wertes ausfolgt. Die hohe Regierung hat nun mit Rücksicht auf dieses Gesetz den Landesausschuß darauf aufmerksam gemacht, daß es vielleicht zweckmäßig wäre, das bestehende Landesgesetz, betreffeild den Tierseuchenfonds der Einhufer, abzuändern. Dieser Gegenstand wurde dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zugewiesen. Der volkswirtschaftliche Ausschuß ist uun aber zum Entschlusse gelangt, daß in dieser Tagung eine Änderung des Gesetzes betreffend den Tierseuchenfonds der Einhufer nicht erfolgen solle, sondern daß vorerst der Landtag die Grundsätze aussprechen wolle, nach welchen die Gesetzesänderung zu erfolgen habe. Das Gesetz voni Jahre 1881 bestimmt, daß, insolange der Tierseuchenfonds für Einhufer nicht die Höhe von K 20.000 — erreicht habe, von den Besitzern von Einhufern eine gewisse Umlage zu erhebe» sei. Der Tierseuchenfonds hat heute eine Höhe von K 25.000'— und es wird schon durch geraume Zeit hindurch daher keine Umlage mehr erhoben. Der Tierseuchenfonds wird aber durch das Reichsgesetz noch weiter entlastet Es zahlt nämlich 2/g der Staat, wenn ein Fall der Rotzkrankheit vorkommt. Es würde daher, wenn man so rechnen wollte, der ursprünglichen Höhe des Fonds dermalen genügen, so daß derselbe etwa auf K 7000 — käme. Weiter ist zu bemerken, daß der Staat die durch die Werterhebung erlaufenden Kosten auf sich übernimmt, während früher nach dem Seuchengesetze die Kosten der Schätzung vom Fonds zu trage» wäre». Der volkswirtschaftliche Ausschuß hat nun gemeint, daß in Rücksicht auf alle diese Verhältnisse, insbe sonders in Berücksichtigung des Umstandes, daß, wenn man den Tierseuchenfonds etwa auf dieser Höhe belassen würde, wie er seinerzeit normiert wurde. IL Session der 10. Periode 1910. nämlich auf der Höhe von K 20.000'—, daß es dann zweckmäßiger sein würde, die Interessen des Tierseuchenfonds, insolange sie nicht für eigene Zwecke zur Tilgung der Notzkrankheit erforderlich sind, zu andere» Zwecken zu verwenden, z. B. zu einem Beitrag bei Prämierung der Einhufer. Es wird auch in nächster Zeit ein diesbezügliches Gesuch des Vorarlberger Landwirtschaftsvereines znr Behandlung an den hohen Landtag kommen. Weiter könnte dieser Ertrag etwa verwendet werden zu Stipendien oder Snbvent'onen an Vorarlberger Tierarzneischüler oder an Besucher vou Hufbeschlagskursen. Und wenn durch diese Titel die Erträgniffe uicht erschöpft würden, so könnte» »ach A»sicht des volkswirtschaftliche» Ausschusses die Interessen dieses Fonds etwa zur Förderung der Viehzucht in Vorarlberg im allgemeinen verwendet werden. Es müßte aber dabei ausgesprochen werden, daß die Besitzer von Einhufern in Zukunft nicht mehr zu Umlagen herangezoge» werden. Der volkswirtschaftliche Ausschuß stellt daher dem hohen Hause auch nach der Richtung einen Antrag. Ich erlaube mir auf Grund dieser Ausführungeil die Anträge des volkswirtschaftliche» Ausschusses zur Verlesung zur bringen. Der hohe Landtag wolle beschließen: „1. Da auf Grund des Reichsgesetzes vom 6. August 1909, R. G. Bl. Nr. 177, betreffend die Abwehr und Tilgung von Tierseuchen für über behördliche Anordnung getötete Einhufer, welche bei der Obduktion mit der Rotz- (Wurm-) Krankheit behaftet befunden werden, dem Besitzer solcher Tiere aus denr Staatsschätze eine Entschädigung in der Höhe von 2/s des gemeinen Wertes gewährt wird, bestimmt der Landtag, daß in der Folge aus demLandestierseucheufonds für Einhufer */3 des gemeinen Wertes als Entschädigung dem Besitzer des Tieres zu vergüten ist. 2. Für diese Entschädigungen aus dem Tierseuchenfonds für Einhufer sollen die gleiche» Bedingunge» gelten, welche für die Entschädigung aus dem Staatsschätze bestehen, und hat insbesondere auch die im § 51 des zitierten Reichsgesetzes vorgesehene Wertermittlung (Schätzung) die Grundlage für die aus dem Tierseuchenfonds für Einhufer zu zahlende Entschädigung zu bilden. <>. Sitzung des Vorarlberger Landtages. 3. Der Tierseuchenfonds für Einhufer ist auf der im Landesgesetze vom 27. Dez. 1881, L. G. Bl- Nr. 1 ex 1882, normierten Höhe von K 20.000'— zu erhalten und sind in der Zukunft keine Umlagen von den Besitzern von Einhufern zu erheben. Sollte der Fonds unter K 20.000"— herabsinken, ist er aus dem Landesfonds auf diese Höhe zu ergänzen. 4. Insoweit die Erträgnisse des Fonds jeweilen nicht zu Entschädigungen behufs rascherer Tilgung der Rotz-(Wurm-) Krankheit der Einhufer verwendet werden müssen, können dieselben in ersterLinie zu Beiträgen für Prämierungen der Einhufer, zu Stipendien und Subventionen an Vorarlberger Tierarzneischüler und Besucher von Hufbeschlagskursen und schließlich zurFörderung der Viehzucht üt Vorarlberg im allgemeinen verwendet werden. 5. Der Landesausschuß erhält den Auftrag, unter Berücksichtigung dieser Grundsätze den Entwurf für die Abänderung der Landesgesetze vom 27. Dez. 1881, L. G. Bl. Nr. 1 ex 1882 und vom 4. März 1888, L. G. Bl. Nr. 19, auszuarbeiten, mit d-r k. k. Negierung das Einvernehmen hierüber zu pflegen und dem Landtage in der nächsten Tagung Bericht und Antrag zu unterbreiten." II. Session der 10. Periode 1910. Ich empfehle dem dieser Anträge. hohen 7 Hause die Annahme Landeshauptmannstellvertreter: Ich eröffne über die Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses die Debatte. Wünscht jemand das Wort? — Es ist nicht der Fall. Dann schreiten wir zur Abstimmung. Die Herren werden keine nochmalige Verlesung des Antrages wünschen? — Ich kann daher die sämtlichen Anträge 1, 2, 3, 4 und 5 im Gesamten zur Abstimmung bringen. Wenn auch dagegen keine Einwendung erhoben wird, — ersuche ich das hohe Haus das Votum über die Annahme dieser Anträge abzugeben. Jene Herren, welche mit den verlesenen Anträgen einverstanden sind, mögen sich von ihren Sitzen erheben. — Angenommen. Damit ist dieser Gegenstand und auch die heutige Tagesordnung erledigt. Ich beraume im Einverständnisse mit dem Herrn Landeshauptmanne die nächste Sitzung auf künftigen Montag, den 10. Oktober 'A 11 Uhr vormittags an, mit folgender Tagesordnung: Bericht des Finanzausschusses 1. über den Rechenschaftsbericht des Landesausschuffes, 2. über den Voranschlag des Landesfonds pro 1911. Ich erkläre die heutige Sitzung für geschlossen. (Schluß der Sitzung 11 Uhr 45 Minuten vormittags.) Druck von I. N. Teutsch, Bregenz.