19101014_lts012

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Letzte Änderung 02.07.2021, 19:27
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp10,lts1910,lt1910,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 12 Sitzung am 14 Oktober 1910 unter dein Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 24 Abgeordnete. - Abwesend: die Herren Loser und Wöget. Regierungsvertreter: Herr k. k. Statthaltereirat Dr. Rudolf Graf von Meran. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 48 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige. Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe.) Findet einer der Herrn, zum verlesenen Protokolle eine Bemerkung zu machen? Wenn das nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe für genehmigt. Ich möchte mir heute noch erlauben, gemäß Beschluß des Landesausschusses noch einige Eingaben und auch einen größeren Akt dem hohen Hause vorzutragen und gleichzeitig die Anregung damit zu verbinden, daß diese Gegenstände der Kürze der Zeit halber im kurzen Wege den betreffenden Ausschüssen zugewiesen werden. Zunächst liegen vor vier Eingaben von Gemeinden, nämlich von Götzis, Thüringen, Egg und Bezau. Diese Eingaben enthalten neben anderen Sachen (beispielsweise ein Ansuchen auf Entsendung eines Technikers an Ort und Stelle zur Vornahme von notwendigen Erhebungen) das Petit, es möchten die durch die Hochwasserkatastrophe notwendig gewordenen Wiederherstellungsbauten bei Götzis am Emmebach, bei Thüringen an der Lutz, bei Egg in der Nähe des Elektrizitätswerkes an der Bregenzerache und bei Bezau am Rindsbache auch noch in das Elementarbauprogramm, II. Serie, aufgenommen werden. Die Gesuche sind allerdings sehr spät eingelangt, obwohl die Gemeinden schon seit Wochen Kenntnis von der Aktion des Landtages zum Schutze gegen die Hochwasserkatastrophe hatten, und es wird möglicherweise schwierig sein, dieselben heute noch zu berücksichtigen. Ich möchte aber dennoch die Anregung machen, daß sie dem volkswirtschaftlichen Ausschusse übermittelt werden. Es erfolgt keine Einwendung. Ferner ist noch vor langer Zeit, schon unterm 27. September d. J., eine Eingabe der Gemeindevorstehung Rieden an den Landesausschuß gelangt, um Schaffung eines Landesgesetzes betreffend die Lostrennung der Fraktion Kennelbach von der Gesamtgemeinde und Schaffung einer selbständigen Gemeinde. Dieser Gegenstand hat den Landesausschuß behufs Erhebungen bereits beschäftigt. Die Sache liegt jetzt 2 12. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. soweit spruchreif vor, daß das hohe Haus zu derselben Stellung nehmen kann, weshalb ich mir die Anregung erlaube, daß auch dieser Gegenstand dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zugewiesen werde. Es erfolgt keine Einwendung. Wir kommen nun zur Tagesordnung, und zwar steht auf derselben als 1. Gegenstand der Bericht des Landesausschusses über den Voranschlag des k. k. Landesschulrates über die vom Lande zu tragenden Schulauslagen. Ich ersuche den Herrn Referenten, die Verhandlung einzuleiten. Thurnher: Der Voranschlag des k. k. Landesschulrates für die im Jahre 1911 zu bestreitenden Schulauslagen ist eigentlich post festum gekommen, nachdem wir den Hauptvoranschlag des Landes in einer der letzten Sitzungen erledigt haben. Es ist daher die Vorlage nur mehr eine mehr formelle Angelegenheit, deren Erledigung durch das Gesetz bedingt ist. Das Schulgesetz diesbezüglich schreibt nämlich vor, daß der Landesschulrat alljährlich dem Landtage einen Voranschlag über die vom Lande zu bestreitenden Schulauslagen vorzulegen und der Landtag diesen der Beschlußfassung zu unterziehen hat. Die erforderlichen Auslagen haben bereits ihre Deckung im Landesvoranschlage gefunden und ich habe, nachdem im vorliegenden Berichte alle notwendigen Daten enthalten sind, weiter nichts beizufügen, als namens des Landesausschusses die Annahme des vom Landesausschusse angestellten Antrages zu empfehlen, der lautet: (Liest den Antrag aus Beilage 53.) Landeshauptmann: Wünscht jemand zum Antrage des Landesausschusses das Wort zu ergreifen? - Der Herr Abgeordnete Rüsch. Ich erteile es ihm. Rusch: Ich gestatte mir die Anfrage zu stellen, ob eventuell in diesen Erfordernissen für die Schulauslagen bereits schon Rücksicht genommen ist auf eventuelle Gewährung der Gesuche des Lehrervereins des Landes Vorarlberg und des katholischen Lehrervereines bezüglich der Altpensionisten und der Erhöhung ihrer Bezüge. Landeshauptmann: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Thurnher. Thurnher: Es ist hier noch keine Rücksicht auf die bezeichneten Ausgaben genommen worden, weil ein diesbezüglicher Beschluß des Landtages ja nicht vorliegt. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand das Wort? - Wenn niemand es wünscht, ist die Debatte geschloffen und wir schreiten zur Abstimmung. Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der nächste Gegenstand ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Antrag betreffend Maßnahmen gegen die Teuerung. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Dr. Drexel. Nachdem der Bericht erst kurze Zeit in den Händen der Herren Abgeordneten ist, wird es sich empfehlen, wenn der Herr Berichterstatter nichts einzuwenden hat, denselben zu verlesen. Dr. Drexel: Bevor ich zur Verlesung des Berichtes selbst übergehe, habe ich eine kurze Bemerkung vorauszuschicken. Die Frage der Teuerung ist ein Problem und wird immer ein Problem bleiben aus dem Grunde, weil die Teuerung durch Faktoren -bedingt ist, die nicht ganz feste, starre Ziffern bedeuten, sondern Faktoren, die lebend, in ständiger Entwicklung und ständigem Gegensatze zu einander sind und infolgedessen auch in diesem Kräftekampfe stets neue Situationen schaffen und schließlich in ihrer letzten Entwicklung sich durch eine Teuerung der Bevölkerung gegenüber bemerkbar machen. Die Angelegenheit selbst gehört nicht in den unmittelbaren Wirkungskreis des Landtages, auch die Anträge, um das gleich voraus zu bemerken, wenden sich an die Regierung und an die Reichsvertretung und dasjenige, was der Landtag in seinem eigenen Wirkungskreise, in seinem verfassungsmäßigen Wirkungskreise dieser Sache gegenüber machen kann, ist eingeschränkt auf ganz Weniges. Die Verfassung hat dafür gesorgt, daß das ganze Reich und die einzelnen Länder und die einzelnen Bevölkerungsschichten Gelegenheit haben, ihre Vertreter in die Reichsvertretung zu entsenden; und so, wie das wirtschaftliche Leben des Staates in der Hauptsache durch Reichsgesetze geregelt wird, ebenso ist es auch Aufgabe der Reichsvertretung, diesen Erscheinungen gegenüber Stellung zu nehmen. 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. 3 Wenn ich nun trotzdem mit anderen Herren des volkswirtschaftlichen Ausschusses dafür gestimmt habe, daß wir diese Angelegenheit zur Verhandlung bringen und in dieser Frage Stellung nehmen, so sind dafür verschiedene Gründe maßgebend. Vor allem ist es der Umstand, daß es bisher Brauch war, daß der Landtag in großen und wichtigen Fragen - ich erinnere Sie an die Frage des österreichisch-ungarischen Ausgleiches - Stellung genommen hat in einem nicht normalen Wirkungskreise. Wir haben auch deshalb die Frage eingehender behandelt, weil das Land selbst doch gut tut, wenn es in dieser Angelegenheit öffentlich Stellung nimmt und klar und deutlich sagt, was von seinem Standpunkte aus am geeignetsten erscheint, der Teuerung gegenüber durchzuführen oder nicht einzuführen; tatsächlich aber auch deshalb, um nicht den Schein zu erwecken, als ob wir dieser großen Frage gegenüber, die heute wie früher selbstverständlich viel besprochen wird, gleichgültig wären, und um auch den Schein nicht zu erwecken, als ob wir kein Verständnis dafür hätten, mit welchen Mitteln die zum Teile abnormale Erscheinungsform der Teuerung bekämpft werden könnte, und auch den Schein besonders in jenen Kreisen nicht aufkommen zu lassen, die über unser verfassungsmäßiges Leben zu wenig orientiert sind. Es besteht sogar die Meinung, daß die Gemeinden oder der Landtag im Stande wären, einer Teuerung, die im ganzen Lande ist und einen allgemeinen Charakter angenommen hat, zu steuern. Sie sehen wie der politische Geschäftsreisende mit solchen Schlagwörtern tatsächlich größere Geschäfte macht, als er es wirklich verdient. Von diesem Standpunkte aus gestatte ich mir den Bericht zu verlesen. Derselbe beruft sich auf die Eingabe, welche dem Landtage vorlag und bereits in Verhandlung stand und dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zugewiesen wurde; er lautet: (Liest Bericht und Anträge aus Beilage 54.) Das sind der Bericht und die Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses, welche ich dem hohen Hause zur Annahme empfehle. Von einigen weiteren Bemerkungen kann ich vorläufig absehen und will den geehrten Mitgliedern des hohen Hauses möglichst rasch Gelegenheit geben, sich zu der Sache zu äußern. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Bericht, sowie über die gestellten Anträge die Debatte. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Rüsch. Rüsch: Hohes Haus! Ich darf wohl annehmen, daß die eingangs gemachte Bemerkung des geehrten Herrn Vorredners Dr. Drexel bezüglich des politischen Geschäftsreisenden" nicht meiner Person gellen kann. (Dr. Drexel: Sie reisen ja nicht!) Ich will das nur konstatiert haben, daß ich diese Beschäftigung als politischer Reisender nicht betreibe und es auch ablehnen würde. (Dr. Drexel: Sie wären auch ein schlechter Reisender!) Ich komme nun zum Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses selbst und erlaube mir, hiezu einiges zu bemerken. Es ist gleich eingangs des Berichtes erwähnt worden, daß wir in unseren Anträgen keine geeigneten Mittel und Wege gezeigt hätten, welche zweckmäßig wären, um dieser Teuerung entgegenzuarbeiten. Wir haben dieses im Antrage aus dem einfachen Grunde und mit Absicht nicht getan, um die Detailberatungen an jenem Platze durchführen zu können, wo sie hin gehören, nämlich im vorberatenden Ausschusse und in einer später einzuberufenden Enquete. Wir haben damals, und wir stehen heute noch auf demselben Standpunkte, eine Enquete beantragt, aus dem Grunde, um eventuell nach Schluß des Landtages die wichtige Teuerungsfrage noch weiter beraten zu können, da nach der Landesordnung eine Weitertagung eines vom Landtage gewählten Ausschusses nicht möglich wäre. Sie ersehen übrigens aus dem Berichte, daß auch der volkswirtschaftliche Ausschuß im großen und ganzen in soweit mit unserem Antrage einverstanden war, daß er doch Interessenten und Sachverständige hören will, um sich weitere Informationen in dieser wichtigen Angelegenheit zu holen und evemuell in späterer Session des Landtages wahrscheinlich die Sache wieder zur Behandlung zu bringen. Was nun den Einfluß des Großkapitales anbelangt, den der Herr Berichterstatter in Der Fleischteuerung erwähnt, so glaube ich wohl, daß gerade das Großkapital sich beim Handel mit Vieh und Fleisch nicht oder nur in geringem Maße beteiligt. Das, was hier das Fleisch verteuert, ist ein mehr mittleres Spekulantentum und diesem mittleren Spekulantentume könnte man, meine Herrn! wohl auch im eigenen Wirkungskreise begegnen, indem man sorgen würde, daß der Fleischeinkauf direkt und eventuell über Auftrag und Vergütung des Landes von einheimischen Leuten besorgt würde. Solche einwandfreie Leute, 4 12. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. welche derartige Agenden übernehmen und dadurch billiges Fleisch nach Vorarlberg bringen könnten, gäbe es noch genügend im Lande. Bezüglich des rasch sinkenden Geldwertes, wie der Herr Berichterstatter erwähnt hat, ist es ja richtig, daß das Geld immer weniger Wert hat; es ist das ein historischer Prozeß; nur finde ich, daß das Sinken des Geldwertes doch jetzt gegen früher etwas zu kraß angegeben ist. Was die Lebenshaltung anbelangt, so ist sie heute allerdings anspruchsvoller. Das ist eben auch eine allgemeine Erfahrung, es ist eine notwendige Erscheinung verfeinerter Kultur, die immer mehr eine verfeinerte und verteuerte Lebenshaltung mit sich bringen wird. Allen diesen Erscheinungen können wir doch nicht entgegentreten, sondern wir müssen mit diesen Erscheinungen rechnen. Was die Kartelle anbelangt, so möchte ich dem Herrn Berichterstatter erwidern, daß ich selbstverständlich auch nichts dagegen habe, wenn gegen wucherische oder ausbeuterische Kartelle in dieser Beziehung Stellung genommen wird. Im großen und ganzen ist es aber in industrieller Beziehung notwendig, daß man Kartelle hat^ nur dürfen sie eben nicht wirtschaftliche Auswüchse werden und ich nehme dieses als selbstverständlich an, indem der Herr Berichterstatter früher schon erwähnt hat, daß nur derartige Kartelle bekämpft werden sollen, welche Auswüchse wirtschaftlicher Natur bedeuten. Es ist dann auch im Berichte noch die Wohnungsreform erwähnt worden. Meine Herren! Es ist richtig, daß die Wohnungsreform auch Sache der Beratung werden und auch gerade im eigenen Wirkungskreise des Landtages eine Rolle spielen kann. Wenn wir heute unsere industriellen Arbeiterhäuser anschauen, finden wir merkwürdige Erscheinungen. Wenn solche Arbeiterhäuser gebaut werden, so unterstehen diese Arbeiterwohnungen nicht der Vorarlberger Landes-Bauordnung, sondern wir haben besondere Erschwerungen für den Bau derartiger Arbeiterhäuser, die die Herstellung derselben sehr verteuern und infolgedessen jedenfalls weniger hergestellt werden, als hergestellt werden würden, wenn günstige Bedingungen dafür geschaffen würden. Man sollte wenigstens so weit kommen, daß man die Arbeiterwohnungen und Häuser so bauen kann, daß sie der Vorarlberger Landes-Bauordnung entsprechen; dann könnte ziemlich viel erreicht werden. Die Steuerfreiheit bekommt man auf derartige Bauten auf Grund der Landes-Bauordnung nicht, daher haben auch große Firmen, wie die Firma Hämmerte, lieber auf die Steuerfreiheit verzichtet, als daß sie Wohnungsbauten herstellen würden, welche so gebaut wären, daß sie dem Gesetze entsprechen würden. Immerhin sind diese Wohnungen, wie sie dort geboten sind, jedenfalls gute, beziehungsweise müßten wir froh sein, wenn wir viele solcher Wohnungen hätten. Was die Handelsverträge anbelangt, die auch angezogen worden sind, und was auch die Zölle anbelangt, möchte ich nur kurz etwas erwähnen. Meine Herren! Da ist der einzig mögliche Weg der, daß man die Tore dort ausmacht, wo sie uns Nutzen bringen, resp. wir müssen schauen, Handelsverträge abzuschließen mit denjenigen Staaten, welche vornehmlich agrarische Produkte haben, damit für die Industrie Äquivalente in solchen Handelsverträgen erreicht werden. Bis jetzt ist schon oft betont und zugegeben worden, daß die agrarischen Interessen in Österreich zu stark in den Vordergrund treten, sodaß es bisher unmöglich war, gerade mit den Balkanstaaten günstige Verträge abzuschließen; die Verhältnisse spielen selbstverständlich da auch herein. Herr Dr. Drexel hat ganz recht, daß wir ohne Ungarn nichts machen können, oder wenigstens ist jede Aktion sehr erschwert und gewiß muß das Land Vorarlberg großen Wert darauf legen, daß das Zollgebiet mit Ungarn aufrecht erhalten bleibt. Es ist auch erwähnt worden, daß ein großer, ja der hervorragendste Fehler in unserem Mangel an Fleischproduktion der sei, daß zu wenig Vieh in Österreich produziert wird. Jedenfalls ist dies vollständig richtig und zweifellos ist deshalb zu wenig Viehproduktion in Österreich, weil die ganze agrarische Produktion, sagen wir ini Verhältnis zur Bodenfläche, noch nicht auf jener Höhe steht, wie es in anderen Ländern der Fall ist. Jedenfalls hat das deutsche Reich eine bessere Bodenausnützung und die nordischen Staaten eine noch bessere, als Österreich. Diesfalls wäre es an der Reichsvertretung gelegen, hier Wandel so zu schaffen, daß tatsächlich die größtmöglichste Produktion aus den agrarischen Teilen des Landes gezogen werden kann. Bei diesem Anlasse, weil hier speziell in Vorarlberg sehr wenig Fleisch produziert wird, muß hingegen die Schweinezucht erwähnt werden, eine Fleischproduktion, die tatsächlich in solchem Maße betrieben worden ist, daß nahezu keine Einfuhr notwendig war, 12. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. 5 zurückgehen mußte wegen der Unrentabilität, indem die Mästung der Schweine höher gekommen wäre, als daß sie rentabel erschien. Ich möchte da doch bei diesem Anlasse auf eine Aktion verweisen, welche im benachbarten Deutschen Reiche durchgeführt wurde. Alle Herren werden schon aus Witzblättern gehört haben von dem sogenannten "Gosinschwein". Unter "Eosin" versteht man gar nichts anderes, als ein denaturiertes Getreide, welches zu Mastzwecken vollständig verwendbar ist, währenddem es als Genußmittel für den Menschen nicht verwendet werden kann. Es ist ganz eine ähnliche Aktion, wie beim denaturierten Spiritus oder Benzin. Vielleicht ließe sich auch hier damit helfen. Was nun die Fleischeinfuhr von Schlachtvieh anlangt, dürften wir speziell dem Herrn Berichterstatter dankbar sein, indem sich derselbe sofort bemühte, eine derartige Einfuhr zu erzielen; aber wie wir aus der Zeitung entnehmen können, ist es fraglich, ob und wie lange wir uns dieser Sache erfreuen können; denn die französische Sozialdemokratie hat, wie gemeldet wurde, die Ausfuhr von französischem Schlachtvieh zu verhindern versucht, indem, wie es ja selbstverständlich ist, diese Fleischteuerung nicht bei uns allein fühlbar ist, sondern auch in Deutschland und Frankreich. (Dr. Drexel: Es ist wie beim Nünemola. Daß ein Viehausfuhrverbot für Vorarlberg keinen Zweck hätte, ist selbstverständlich. (Dr. Drexel: Das ist ja ganz klar.) Meine Herren! Indem ich noch einmal auf die Anträge zurückkomme, die der volkswirtschaftliche Ausschuß stellte, so konstatiere ich zu meiner und unserer Befriedigung, daß diejenigen Anregungen, welche wir gegeben haben, in diesen Anträgen enthalten sind. Es sind auch noch andere wertvolle Anregungen durch Herrn Abgeordneten Jodok Fink gemacht worden und ich werde selbstverständlich auch diesen zustimmen. Ich möchte nur noch das hohe Haus bitten, indem ich bemerke, daß ich auch speziell dem 3 Punkte des Antrages freundlich gegenüberstehe, daß der Landesausschuß veranlasse, daß diese Einberufung von Sachverständigen und Interessentenvertreter in möglichst kurzer Zeit vorgenommen wird, und dafür sorgt, daß diese Beratung einen intensiven Charakter annehme. Landeshauptmann: Ich erteile das Wort, dem Herrn Abgeordneten Luger. Luger: Hohes Haus! Dem sehr verehrten Herrn Abgeordneten Rüsch gegenüber möchte ich noch folgendes bemerken. Ich bin einverstanden mit ihm' wenn er sagt, daß die Wohnungsverhältnisse der Arbeiter speziell in Dornbirn vielfach nicht so sind, wie sie sein sollten. Es gibt eine große Zahl von Arbeiterwohnungen, die durchaus nicht den heutigen Anforderungen entsprechen, ferners muß bemerkt werden, daß die Arbeiter vielfach auch ganz billige Wohnungen suchen, die acht und zehn Kronen kosten pro Monat, und da kann ein Baumeister mit Erstellung besserer Wohnungen nicht bestehen Andrerseits, was die Wohnungen der Firma Hämmerle, die neu erstellt worden sind, die der Herr Abg. Rüsch eben erwähnt hat, anbelangt, so möchte ich diese doch nicht als mustergültig hinstelle>. Unseren deutschen Anforderungen entsprechen sie nicht. Da ist die Küche sehr groß und die Küche ist zugleich auch Wohnraum. Diese Häuser sind meistens mit großen Familien ungeheuer stark besetzt und in dieser Küche lebt die Gesellschaft den ganzen Tag und auch am Abend. Es werden darin auch Speisereste aufbewahrt, kurz und gut ich könnte da noch Details erzählen, daß sie zur Anschauung kämen, daß diese neue Lösung der Arbeiterwohnung, wie sie da gemacht worden ist, zwar in ganz guter Absicht, aber absolut nicht unseren deutschen Verhältnissen entspricht und daß es nicht empfehlenswert wäre, eine Bauordnung zu schaffen, nach welcher in unserm Lande die Wohnungsräume in diesem Sinne gemacht werden könnten. Die Arbeiter müssen doch auch ordentliche Schlaf- und Wohnräume haben und das Leben in der Küche in der Form, wie es in diesen Wohnungen der Fall wäre, ist gewiß nicht mustergültig. Ich möchte nicht empfehlen, daß durch die zukünftige Bauordnung die Möglichkeit geschaffen würde, in diesem Sinne weiterzuwirken. Weilers möchte ich dann noch zurückkommen auf einen Punkt der Antrüge, die gestellt worden sind, nämlich auf Punkt 2 c, welcher lautet: (Liest Punkt 2 der Anträge aus Beilage 54.) Ich habe vor ein paar Jahren, nämlich im Jahre 1906, - da waren die Fleischpreise beinahe so hoch, wie heute, wo man ebenfalls für das Kilo zwei Kronen bezahlte, - von der Gemeindevertretung den Auftrag bekommen, ein Referat auszuarbeiten über die Fleischteuerung. Ich habe da Erkundigung eingeholt ringsherum in den verschiedenen Städten und habe gesehen, daß die Fleischpreise speziell in Dornbirn immer sehr hoch und bedeutend höher waren als in anderen Orten, und ganz besonders hat mich interessiert, daß speziell die Südtiroler Städte einen 6 12. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Fleischtarif haben, welcher den Metzgern genau vorschreibt, wie hoch die Fleischpreise für Ochsenfleisch kommen können. Es fußt dieses Recht der Südtiroler Städte Bozen, Meran und Brixen auf einem Gubernialdekrete vom 8. Mai 1827 und es werden auf Grund dieses Dekretes heute noch in Bozen, Meran und Brixen in folgender Weise die Fleischpreise bestimmt: Ich habe von Bozen aus Formularien kommen lassen; sie stammen allerdings vom 1. Oktober 1906. Da ist der Preis eines fünfzentnerigen Ochsen festgesetzt mit ä 96 K per Zentner - K 480'Davon kommt in Abzug vom eigentlichen Preise: für Fett: 30 kg ä 63 h = K 18 90 für die Haut: 42 kg ä 97 h -K42'68 Zusammen: K 6158 somit verbleiben: K 418'42 Nun kommen Zusätze: ärarische Steuer K 7'56 Gemeindezuschlag " 7'56 Lieferungs- u. Fütterungskosten " 6 00 Bürgerlicher Gewinn " macht zusammen: " 57'12 36 00 Dieses zum Obigen gezählt gibt: K 475'54 Nun ist festgesetzt, daß der Preis von K 475'54 durch die Summe des Gewichtes von 282 kg Fleisch und 36 kg Eingeweide im Betrage von 318 kg dividiert wird und es entsteht hieraus, was 1 kg Fleisch kosten darf und zwar ergibt es K 1'50. So verordnete nun der Stadtrat von Bozen auf Grund dieser Rechnung, daß für den Monat Oktober 1906 das Kilogramm Rindfleisch auf K 1'50 zu stehen kommt. In gleicher Art und Weise wie in Bozen wird in Brixen und den anderen Südtirolerstädten vorgegangen. Ich habe in diesem Referate zusammengestellt, wie hoch die Preise waren im Bregenzer Schlachtviehmarkt und zwar ebenfalls vom Oktober 1906. Da hat gekostet das Ochsenfleisch (Lebendgewicht) per 100 kg K 100-110, Rindfleisch " 100 kg K 98-110, Kuhfleisch " " 100 kg K 80-90. Nach der Fleischsatzberechnung der Städte Bozen und Brixen würde also, wenn die Ochsen per 100 kg Lebendgewicht K 110 kosten, die Rindfleischtaxe auf K 169 per Kilo gestellt werden, bei uns war jedoch die Rindfleischtaxe auf K 2 - g> stellt; das ist 31 Heller per Kilo mehr und einen Mehrgewinn von K 98'58. Soviel hatten die Metzger bei uns in den Städten mehr verdient, als die in den Südtiroler Städten. Allerdings sind heute die Verhältnisse andere geworden. Das Lebendgewicht ist bedeutend gestiegen und ich habe in der neuesten Zeit eine Berechnung gemacht, wie hoch heute das Kilo, wenn wir die Fleischtaxe durchführen würden, zu. stehen käme, es würde auf K 190 kommen und verkauft wird es tatsächlich heute um K 2'- Der Unterschied ist also heute nicht so groß, als vor drei oder vier Jahren. Unsere Metzger verdienen heute entschieden weniger als damals. Aber immerhin haben sie heute in dieser teuren Zeit noch einen bürgerlichen Gewinn, der höher ist, als er in den Südtiroler Städten war bei der billigen Zeit. Es ist vor ein paar Wochen, (3-4) in der Dornbirner Gemeindestube ebenfalls diese Fleischfrage besprochen worden. Bei diesem Anlasse ist von Seite der sozialdemokratischen Gemeindevertreter gefordert worden, daß von der Stadt ein Fleischtarif festgesetzt werde. (Dr. Drexel: Unsinn!) Ich habe bei diesem Anlasse genau nachgewiesen, daß wir das in Vorarlberg nicht machen können und daß die Südtiroler Städte das auf Grund des angeführten Gubernialdekretes machen können, das nur auf diese Städte Anwendung hat und nicht für Vorarlberg. Trotzdem ich das ausführlich gesagt habe in Gegenwart der Anführer der Sozialdemokraten, stellen diese auch heute noch in den Volksversammlungen der letzten Tage immer und immer wieder die gleichen Anforderungen an die Städte, sie sollen einen Fleischtarif aufstellen, obwohl die Herrn genau wissen, daß wir das nicht machen können. Es dreht sich aber bei diesen Herrn vielmehr um eine Verhetzung als um eine tatsächliche Forderung. (Rufe: Sehr richtig!) Von Seite der Sozialdemokraten ist weiters in neuerer Zeit in diesen Volksversammlungen protestiert worden gegen die Erhöhung und die hohen Milchpreise und ich möchte dazu auch noch einiges bemerken. Der Milchpreis ist heute in Dornbirn auf 22 Heller per Liter gestellt und bei diesen 22 Heller verdient der Bauer nur soviel, als ein mittelmäßig bezahlter Fabriksarbeiter. (Rufe aus dem Zuschauerraum: Sehr richtig!) In Dornbirn sind ungeheure Grundkomplexe, die heute nur einen Ertrag an Streue liefern. Da haben alle Bewirtschaftungen aufgehört und zwar aus dem Grunde, weil bei einer Bauernwirtschaft sich nichts verdienen läßt und mit dem 12. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. 7 heutigen Milchpreise von 22 Heller der Bauer nichts verdienen kann. Er hat den Pflug niedergelegt und die Milchwirtschaft aufgegeben und arbeitet jetzt zum größten Teile in den Fabriken oder Stickereien. So kommt es, daß heute unsere Gemeinde eine Milcheinfuhr von täglich 1500-1600 Liter Milch hat; diese 1500-1600 Liter Milch könnten wir ganz gut auf unserem Boden erzeugen; es wäre genug Boden vorhanden, der nicht rationell bewirtschaftet wird. Trotz der 22 Heller hat man also keine Lust, die Milchwirtschaft zu betreiben, weil man nicht soviel verdient, als bei der Industrie. Vor 20 oder 30 Jahren halten wir in unserer Gemeinde einen ganz ausgiebigen Ackerbau; (Korn, Türken, Kartoffel u s. w. wurde reichlich gepflanzt) heute ist alles zurückgegangen auf ein geringfügiges Maß und zwar aus dem Grunde, weil man bei dieser Arbeit nicht soviel verdienen kann, wie in den Fabriken und Stickereien. Was nun im kleinen sich bei uns in der Gemeinde zugetragen, das vollzieht sich auch an andern Orten noch in größerem Umfange und diese Verhältnisse sind zum großen Teil die Mitschuld der hohen Lebensmittel- und hohen Fleischpreise, das wollte ich nur noch bemerken. Landeshauptmann: Ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Dr. Kinz. Dr. Kinz: Hohes Haus! Wie in den gesetzgebenden Körperschaften, so wird auch in den übrigen autonomen Körperschaften die Teuerungsfrage vielfach besprochen. Auch in der Gemeindevertretung von Bregenz habe ich Gelegenheit gehabt, über diese Frage wiederholt zu sprechen. Man ist dabei auch auf die Frage der Erlassung von Maximaltarifen für Fleischpreise zu sprechen gekommen. Es muß jedem auffallen, der in Vorarlberg lebt, daß zwischen den Fleischpreisen hier und denen in Südtirol eine große Differenz besteht, die viel größer ist, als die allfällige Mehrfracht von Südtirol bis zu uns heraus. Das hat mich dazugeführt, dieser Frage näher zu treten, und ich bin beim Studium darauf gekommen, daß wir auch in Bregenz bis vor zirka 15 Jahren einen Maximaltarif gehabt haben. Diese Preistarife datieren auf lange Jahre zurück, (mehr als 100.) Anläßlich einer Regulierung dieser Tarife sind jedoch die Fleischer hier darauf gekommen, daß die in Bregenz üblichen Fleischtarife jeder gesetzlichen Grundlage entbehren, und es wurde durch den Verwaltungsgerichtshof entschieden, daß dieser Fleischtarif für Bregenz nicht mehr angewendet werden kann. Wir haben noch einen zweiten Maximaltarif, der auf einer ähnlichen schwachen Grundlage steht, wie der Fleischtarif, nämlich den Brottarif, der lange Zeit zur Grundlage gedient hat als Brottarif für Bregenz und die übrigen Vorarlberger Städte. Es ist nämlich der Marktpreis des Kornmarktes in Bregenz den Gemeindevertretungen bekannt gegeben und diesem Brottarife zu Grunde gelegt worden. Die übrigen Städte und größeren Gemeinden Vorarlbergs haben ja nach der Entfernung vom Bregenzer Markte, Zuschläge auf den Bregenzer Tarif verfügt. Nun ist auch in der Gemeindevertretung von Bregenz ein Antrag eingebracht worden, der dahin geht, daß auch für Bregenz ein Maximaltarif aufgestellt werde, und es bestand die Ansicht, daß derselbe auf Grund der Gewerbeordnung (Dr Drexel: "§ 51.") mit Fug und Recht aufgestellt werden könne. Es besteht ein Paragraph in der Gewerbeordnung, daß die Statthalterei für Gemeinden über Antrag dieser Gemeinden nach Anhörung der Handels- und Gewerbekammer und der Genossenschaften solche Maximaltarife ausstellen kann. Freilich war die Aufstellung solcher Maximaltarife durch die Gewerbeordnung nur für Zeiten besonderer Not, Kriegsgefahr n. s. w. ins Auge gefaßt. Aber die Auslegung ist heute so liberal, daß auch in ähnlichen Fällen, wie bei der gegenwärtigen Teuerung solche Maximaltarife zweifellos von der Statthalterei erlassen werden können. Ich habe mich an die GemeindeVerwaltungen von Brixen und Bozen gewendet und ich glaube bezüglich Brixen wurde mir die Antwort gegeben, daß die dort bestehenden Maximal-Tarife auf Grund der Gewerbeordnung erlassen wurden. (Zwischenrufe: Auf Grund eines Gubernialdekretes!) Von einer Gemeinde habe ich bestimmt auf die Anfrage, auf welcher gesetzlichen Grundlage der Fleischtarif beruhe, die Antwort ei halten, daß auf Grund des § 51 der Gewerbeordnung solche Tarife erlassen werden können. Nun habe ich auch in der Gemeindevertretung von Bregenz den Standpunkt vertreten, daß von dieser Festlegung der Preise alles Heil in der Preisregulierung nicht erwartet werden kann, und zwar bei Fleischpreisen vornehmlich deshalb nicht, weil gesetzlich durch keine Bestimmung festgesetzt werden kann, wie viel Zuwage der Fleischer dazugeben kann. Durch die in das Belieben des Fleischers gelegte Menge der Zuwage ist seinerzeit der Tarif für Bregenz illusorisch gemacht worden. Wenn in den Fleischpreisen 8 12. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. auch die Zuwage enthalten ist, dann ist es eben in das Belieben des Metzgers gestellt, durch größere oder geringere Zuwage die Preise für sich zu regulieren. Ferner ist es auch schwierig, für die einzelnen Qualitäten die Preise festzulegen. Gibt der Fleischer minderwertiges Fleisch her, so kann er auch hier wieder für sich regulierend eingreifen. Immerhin hat aber ein solcher Tarif einen Wert und zwar hauptsächlich aus dem Grunde, weil man es in der Hand hat, im Tarife einen erheblichen Preisunterschied zwischen Kuh- und Ochsenfleisch machen zu können. Heute wird doch zweifellos viel Kuhfleisch als Ochsenfleisch verkauft. Wird nun ein bestimmter Preis für Kuh- und Ochsenfleisch festgelegt, so wird dann, wenn der Fleischhauer mit dem Preise, der für Ochsenfleisch festgesetzt ist, Kuhfleisch verkauft, derselbe zweifellos bestraft werden. Eine Festlegung des Preises hätte ferner auch den Sinn, daß man beim Fallen der Fleischpreise, meines Erachtens werden sie schließlich auch wieder einmal fallen, - sofort regulierend eingreifen kann. Es ist doch eine bekannte Tatsache, daß bei Erhöhung der Fleischpreise die Metzger zwar sofort mit ihren Preisen hinaufgehen, anderseits aber Monate lange warten, mit dem Heruntergehen des Fleischpreises, wenn die Viehpreise wieder sinken. Da könnte vielleicht auch ein wenig eingegriffen werden. Ich bin also der Ansicht, daß auf Grund des 8 51 der Gewerbeordnung, wie Sie aus den Mitteilungen, die ich von den früher erwähnten Gemeinden erhalten habe, ersehen können, solche Tarife erlassen werden und bin gerne bereit, den Herrn, die sich dafür interessieren, in die Antwortschreiben dieser Gemeinden Einsicht zu gewähren, worin es heißt, daß die Statthalterei auf Grund der Gewerbeordnung den Gemeinden, wenn sie solche Anträge stellen, Maximaltarife erlassen kann. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? Ich erteile es dem Herrn Abgeordneten Jodok Fink. Jodok Fink: Ich will vor allem bemerken, daß ich den Anträgen des volkswirtschaftlichen Ausschusses, wie sie hier gestellt sind, in ihrer Gänze zustimmen werde. Weiter möchte ich auch der Meinung Ausdruck geben, daß die Fleischteuerung heute eine allgemeine Erscheinung ist und daß nicht blos in Vorarlberg oder Österreich, sondern daß mehr oder weniger in allen Ländern über Fleischteuerung geklagt wird. Es sind daher alle diese Maßnahmen, die man da in Vorschlag bringt in Bezug auf die Öffnung der Grenzen für die Einfuhr von lebendem Vieh, gar nicht viel von Nutzen, wenn sie auch durchführbar wären, weil man in anderen Ländern das Vieh auch nicht billiger bekommen würde. Dazu kommt aber, und das möchte ich hier besonders konstatieren, daß - wir brauchen kein Verstecken zu spielen - daß wir in allen diesen Fragen von Ungarn abhängig sind. Die Herren wissen ja, daß die österreichische Regierung vor etwa zwei Monaten den Beschluß gefaßt hat, sich an die ungarische Regierung zu wenden, um es zu ermöglichen, mehr Vieh und Fleisch nach Österreich einführen zu können. Die ungarische Regierung hat aber bezüglich der Einfuhr von lebendem Vieh eine unbedingt ablehnende Haltung eingenommen und, ich muß das auch konstatieren, insbesondere bezüglich der Herabsetzung der Zölle. Es haben im österreichischen Abgeordnetenhause, und zwar im Teuerungsausschusse, der Herr Kollege Dr. Drexel und ich den Antrag eingebracht, nach welchem wir verlangt haben, daß im Vereine mit der ungarischen Regierung die Zölle für Getreide insofern erniedrigt beziehungsweise ganz aufgehoben werden sollen, wenn die Getreidepreise eine gewisse Höhe angenommen haben, so daß sich das automatisch von selbst regulieren würde. Es ist das kein Novum, Frankreich hat es zeitweise auch schon gehabt. Allerdings sagt man, daß auch hier der Händler einen großen Teil des Vorteiles, den man sich davon erhoffte, für sich ausgenützt habe. Die Sache wäre so zu machen, daß, wenn der Getreidepreis mehr als K 18 - wäre, der Zoll bei jeder Krone, die der Getreideprei; höher ist, um eine Krone erniedrigt würde, so daß z. B, wenn der Preis auf K 24 30 gestiegen ist - K 6 30 ist der Zoll für Weizen - wir keinen Zoll Hütten. Das wäre eine Regulierung, welche den getreidebautreibenden Landwirten in Österreich-Ungarn, ich will nicht sagen, ein lukratives Geschäft, aber doch ein bürgerliches Auskommen sichern würde, die zur Stabilisierung des Preises etwas beitrüge und die auch nicht eine unnatürliche Verteuerung des Getreides mit sich brächte. Aber die ungarische Regierung hat nicht einmal dem zugestimmt, sondern sie hat einfach die Antwort gegeben, daß sie darauf nicht eingehe. Und nun komme ich auf das, was auch der Herr Berichterstatter sowie der Vertreter der Handels- und Gewerbekammer gesagt hat bezüglich der Handelsvertragserneuerung mit Ungarn: Wir Vorarlberger müssen darauf sein, daß wir mit Ungarn einen Zoll- und 12. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. 9 Handelsvertrag haben, oder können wir Vorarlberger es ertragen, wenn wir mit Ungarn keinen solchen haben? Das ist in dieser Frage das Um und Auf, vieles andere, was man da vorbringt, ist mehr weniger nur Agitation. Jene Herren, ich meine nicht hier Anwesende, die heute glauben, die österreichischen Landwirte seien etwa Schuld an den Getreidezöllen, sie seien Schuld an den Zöllen für Vieh usw., die sind ganz falsch daran, es ist nicht richtig. Diktiert haben das die Ungarn und Österreich war nur bemüht, wegen der Industrie halt so viel zu drücken, als möglich war, bis man auf einem Punkte angekommen war, wo man gesagt hat: So macht man es. Weiter muß ich konstatieren, daß, wenn Zoll- und Handelsverträge im Abgeordnetenhause zur Verhandlung kommen, daß dort weder der einzelne Abgeordnete noch das ganze Abgeordnetenhaus eine Änderung machen können. Sie können nur angenommen oder abgelehnt werden, warum: weil sie zwischen den verschiedenen Regierungen vereinbart worden sind. Die Vereinbarungen, die die Regierungen getroffen haben, können nur angenommen oder abgelehnt werden. Man kann da auch nicht beim einzelnen Posten diese oder jene Änderung machen, die man gerne machen würde. Wir wären wohl gewiß alle, die wir zum größten Teile Agrarier sind, nicht dafür gewesen, daß z. B. diese übermäßig großen Eisenzölle gemacht werden, nämlich da, wo man wie die Präger Montangesellschaft mit einem Reingewinn von 30 und noch mehr Prozenten (Dr. Drexel: 37, 43%) arbeitet. Darauf war man gewiß nicht gefaßt, aber das war alles in einem Zusammenhange, so daß man nichts ändern konnte. Wenn wir nun das berücksichtigen und bedenken, daß z. B. hier im Lande Vorarlberg die Sozialdemokraten Versammlungen abhalten und hier meinen, es könnten die einzelnen Gemeindevertretungen oder es könnte der Landesausschuß Änderungen vornehmen, wie schon der Herr Bürgermeister von Dornbirn konstatiert hat, obwohl sie wissen, daß die Gemeindevertretungen als solche das nicht regulieren können, so glaube ich, muß man wohl sagen, daß dem keine Beachtung geschenkt werden darf. Trotzdem will ich noch mit einigen Worten auf diese Resolution zurückkommen, obwohl ich sagen muß, daß sie eigentlich nicht wert wäre, daß man sie hier bespricht, beziehungsweise sie ist ganz gewiß nicht wert, daß die Gemeindevertretungen und die Vertretung des Landes sich damit befassen (Rufe: Sehr richtig!). Ich will Ihnen einen Satz daraus vorlesen, ich weiß nicht, verstehen Sie ihn; ich verstehe ihn sehr schwer. "Die Versammlung kann sich den Vorwurf, daß die bürgerlichen Volksvertreter und insbesondere die des Landes Vorarlberg, die völlig veränderte Situation in der Ertragsfähigkeit des Getreidebaues, der Viehzucht und den numerisch gesteigerten Bedarf an Lebensmitteln infolge ständiger Zunahme der Bevölkerung nicht berücksichtigen, umsoweniger ersparen, als gerade die Unberufensten dieser Volksvertreter an der Spitze der agrarischen Vereinigungen stehen und systematisch die Wucherinteressen einiger Tausend Feudaler und Großgrundbesitzer fördern." Also was heißt das, wenn man davon redet, daß die völlig geänderte Situation der Ertragsfähigkeit des Getreidebaues nicht berücksichtigt werde? Kann man da auf einmal eine Änderung machen, wenn durch schlechte Ernten, wie es voriges Jahr der Fall war, der Preis für das Getreide in die Höhe geht? Die hohen Preise gehen dann wieder zurück, sobald eine bessere Ernte kommt. Run wird in der Resolution das aber so vorgebracht, als ob da der Landesausschuß oder die Gemeindevertretungen oder das Parlament etwas ändern könnte. Dann glaube ich weiter, wohl nicht darauf verweisen zu müssen, ob man den Sozialdemokraten das Urteil darüber zuerkennen werde, wer die agrarischen Interessen zu vertreten hat. Das, glaube ich, ist einer weiteren Erwähnung gar nicht wert. Es sind auch noch verschiedene andere Forderungen darin, so z. B-, daß man die Viehausfuhr einschränke, die Zollschranken für Vieh und Getreide geöffnet werden. Was das Verbot der Viehausfuhr anbelangt, habe ich das schon früher berührt, als ich über die Viehausfuhr sprach. Wenn die Vorarlberger Sozialdemokraten ein Viehausfuhrverbot verlangen, so müssen wir sagen, sie verstehen das nicht. (Dr. Drexel: Sie können nicht dafür.) Wir haben hier in Vorarlberg infolge der Verhältnisse kein Schlachtvieh, sondern wir haben infolge der klimatischen Verhältnisse nur Zucht- und Nutzvieh, Zucht- und Milchvieh und das ist damit begründet, weil wir große Alpengebiete haben und weil wir trachten müssen, daß wir im Sommer den Nutzen von den Alpen durch das Vieh herunter holen können. Wir können das Gras nicht heuen, sondern nur das Vieh hinauf treiben und den Nutzen holen lassen. Nun kann man aber auf diesen Alpen oben doch die Viehmast nicht betreiben, daher ist es von selbst gegeben, wenigstens für die Bauern, daß wir unsere Viehhaltung 10 12 Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. für Zucht- und Nutzvieh einrichten; denn was wäre damit gewonnen, wenn der Bauer in Vorarlberg das Zucht- und Nutzvieh und das Jungvieh von den Alpen herunter im Herbste nicht verkaufen könnte? Dagegen möchte ich auch konstatieren, was der Herr Bürgermeister von Dornbirn heute auch getan hat, daß tatsächlich durch das ganze Rheintal hinauf von Lauterach bis Rankweil der Boden nicht so ausgenützt wird, wie es den heutigen Preisen für Vieh, Milch, Käse und andere landwirtschaftliche Erzeugnisse entsprechend wäre. Diese Überzeugung habe ich auch: Wenn durch Animierung und Belehrung zustande gebracht würde, daß hier im Tale vielleicht auch der Versuch mit Schlachtvieh gemacht würde, das hielte ich noch für möglich. Sicher ist, daß der Boden besser ausgenützt werden könnte. Ich bin gestern abends von Rankweil bis Brederis gegangen und habe da gesehen, wie noch sehr viel Gras draußen steht, welches vielleicht teilweise noch mit dem Vieh hereingebracht wird, zum Teile aber auch gar nicht mehr. Es muß gesagt werden, daß im vorigen Jahre nicht einmal alles Grummet eingeheimst wurde. Alles ein Beweis dafür, daß die Leute bei der Industrie und dem Gewerbe einen lohnenderen Verdienst finden, als bei der Landwirtschaft. Wenn die Sozialdemokraten das nicht glauben, so sollen die Herren Sozialdemokraten selbst den landwirtschaftlichen Betrieb in die Hand nehmen, wenn sie glauben, daß mehr herausschaut. (Bravorufe.) Sie können es ja probieren - ich habe die Überzeugung, daß Grundstücke zu einem ganz annehmbaren Preise zu kaufen sind - und dann können sie schauen, was man da herausbringt. Es wäre sehr wohltätig, wenn sie das täten; es würde mehr produziert werden. Weiter möchte ich noch auf das zurückkommen, was der sehr geehrte Vertreter der Stadt Bregenz gesagt hat bezüglich der einen Forderung, die man auch aufgestellt hat, nämlich daß gesetzliche Maßnahmen zu treffen wären, nach denen den Gemeindevertretungen die Bestimmung der Taxen für die wichtigsten Lebensmittel zuerkannt würde. Es ist ja ganz richtig, wie der Herr Bürgermeister, Abgeordneter Kinz, gesagt hat, daß nach § 51 der Gewerbe Ordnung der Statthalterei die Festsetzung solcher Tarife zustehe, aber es ist auch richtig, daß im selben § 51, im letzten Absätze, eine Bemerkung ist, welche die eigene Stellungnahme, die heute einigen Südtiroler Orten zukommt, begründet, und es kann sehr wohl sein, daß Brixen sich auf diesen letzten Absatz berufen hat. Der letzte Absatz des § 51 lautet: "Bezüglich der in einzelnen Gemeinden für die Fleischausschrotung und Brotbäckerei bestehenden Einrichtung der Verpachtung bleiben die besonderen Vorschriften maßgebend." Also da ersieht man, daß man das, was in einzelnen Orten eingeführt war, aufrecht erhalten hat und daß daher diese Verordnung oder dieses Gubernial-Zirkulare vom Jahre 1827 wahrscheinlich auf Grund dieses Absatzes für die Südtiroler Städte heute noch fortbesteht. Daher ist es ganz zweckmäßig, wenn wir sagen, daß das in gesetzlichem Wege geregelt werden soll. Ich muß sagen, ich halte das eigentlich auch dermalen für den am meisten wirkenden Punkt, um der immer weiter schreitenden Fleischteuerung entgegenzuarbeiten. Meine Herren! Wir haben in diesen unseren Anträgen auch einen Punkt, worin es heißt, es sei dafür zu sorgen, daß das Recht der Landwirte, ihr Vieh schlachten zu lassen und im Detail zu verkaufen, nicht beeinträchtigt werde. Ich halte dafür, daß, wenn das mehr angewendet würde, als es dermalen geschieht, daß dann die Konsumenten das Rindfleisch (wohl nicht aber das Ochsenfleisch) billiger bekommen könnten. Ich möchte darauf verweisen, daß nach der Richtung hin eine wesentliche Verbesserung insofern< eingetreten ist, daß seit einigen Jahren auf Grund einer Ministerialverordnung den Bauern gestattet ist, das Vieh, das sie eine gewisse Zeit gehalten haben, selbst schlachten zu lassen und kiloweise, also im Kleinen, zu verkaufen. Ich will aber gleich auch konstatieren, daß ich der Überzeugung bin, daß das vielfach in Bauernkreisen noch nicht bekannt ist und daß man vielfach noch der Meinung ist, daß der einzelne Bauer das nicht tun dürfe, und daß besonders im Bregenzerwalde die Bauern diesbezüglich in einer gewissen Furcht leben, deshalb, weil vor einigen Jahren sich mehrere Metzger des Bregenzerwaldes zu einer Art quasi kleinen Kartells zusammengetan (es war vor dieser Verordnung) und einander schriftlich versprochen haben, daß jeder Bauer, der ein Stück Vieh schlachtet und dann kiloweise verkauft, zur Anzeige gebracht werde. Jeder Metzger, der in seiner Gemeinde das nicht machen würde, wäre demnach verpflichtet, eine nicht unbedeutende Buße an diese gemeinschaftliche Kasse zu entrichten. Die Folge davon war, daß da sehr scharf vorgegangen wurde. Ich möchte weiter die Bemerkung machen, daß die Metzger das auch nach einer anderen Richtung hin ausgenützt haben, indem sie versuchten, die Kühe, welche der Bauer zur Schlachtung verkaufen mußte, 12. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. 11 möglichst billig zu erwerben, was bis zu einem gewissen Grade gewiß ihr gutes Recht ist. Da ist es dann häufig vorgekommen, daß da der eine gekommen ist und einen möglichst niedrigen Preis angeboten hat; dann sind andere gekommen, die wieder gesagt haben, er hätte schon viel zu viel geboten, und schließlich gaben sie ihm doch so viel, wie der erste gegeben hätte. In einem Falle ist es so gegangen: Ein Bauer hatte eine Kuh, die nicht mehr trächtig geworden ist und die er zum Schlachten aufgefüttert hatte, und er wollte sie an einen Metzger verkaufen. Er hatte sie zwei oder drei Metzgern und Händlern angeboten und der höchste ist auf 100 fl. gegangen. Es war im Jahre 1905. Das schien ihm denn doch bedeutend zu wenig und er ist hergegangen und hat die Kuh bei einem Metzger des Ortes schlachten lassen, wo er zu Hause war. Er hat dann gezahlt die Verzehrungssteuer und den Lohn für den Metzger und hat dann aus der Kuh noch 148 fl herausgebracht. Der Metzger wollte 100 fl geben und er hat 148 fl herausgebracht. Dabei ist aber noch zu berücksichtigen, daß dir Metzger am Lande, wie es auch heute noch vielfach der Fall ist, keinen Unterschied im Fleischpreise machen, ob es ein besseres oder minderes Fleisch ist; es hat alles den gleichen Preis. Die Metzger haben damals das Fleisch um K 140 per Kilo gegeben, der Bauer aber hat das Fleisch um K 1 20 verkauft, also um 20 h billiger. Nun sollte man meinen, das Geschäft sollte man machen dürfen. Das war aber dann nicht so. Die Behörde ist gekommen und hat gesagt, das darf man nicht machen; sie hat nicht gesagt, der Bauer soll bekommen, was das Vieh wert ist, auch nicht, daß die Konsumenten billiges Fleisch bekommen sollen, sondern sie hat gesagt, das ist ein unbefugter Gewerbebetrieb der nicht geschehen darf, und der Bauer hat eine Strafe von K 10 zahlen müssen. Er hat dann das alles schön zusammengesetzt, da er zufällig des Schreibens kundig war, und den Rekurs ergriffen. Die Statthalterei hat aber die Strafe auch aufrecht erhalten. Und wenn nun die Herren etwa Lust hätten, sich überzeugen zu lassen, daß das alles richtig ist, so sei noch erklärt, daß das passiert ist unserem Herrn Kollegen, dem Gemeindevorsteher von Schoppernau, Josef Anton Willi. (Heiterkeit.^ Das ist nur ein Beispiel von vielen. Für die Arbeiter und ärmeren Teile der Bevölkerung könnte auf diese Weise für die Zeit der Teuerung das Kuhfleisch vielleicht doch billiger beschafft werden. Wenn heute die Metzger sagen, sie verdienen nichts, sie müßten das Fleisch teurer geben, so will ich nicht bestreiten, daß das vielleicht richtig ist, was überhaupt ja auch kontrolliert werden könnte, wenn man einen Ochsen vorher abwiegt und schaut, wie viel herauszubekommen ist. Wenn aber das noch richtig ist, daß sie beute nicht mehr als einen bürgerlichen Gewinn haben, dann glaube ich, werden die Herren zugeben, daß es richtig ist, daß, wo heute 100 kg Lebendgewicht K 125-130 kosten, dagegen vor ein paar Monaten oder Wochen 100 kg Lebendgewicht hier in Bregenz um K 104-110 gekauft wurden und damals schon das Kilo Fleisch auch um zwei Kronen verkauften, daß sie damals vielleicht mehr als einen bürgerlichen Gewinn gehabt haben. Dann ist auch der Umstand sehr interessant, daß in München ein Teil des Schlachtviehes österreichische, eigentlich ungarische Ochsen sind. Für diese Ochsen müssen 50 (so sagt der Bericht), ich möchte sagen, selbst 60 Mark Zoll gezahlt werden, nämlich 8 Mark für 100 kg Lebendgewicht, und da so ein Durchschnittsochse etwa 8 Zentner hat, so müssen daher also etwa 60 Mark Zoll gezahlt werden. Trotzdem sind aber draußen die Preise gegenüber Bregenz seit langem her in der Regel ziemlich die gleichen und nicht um den bedeutenden Zoll und die Mehrfracht höhere. Da muß etwas nicht in Ordnung sein; irgend etwas, ein Zwischenhandel u. dgl. muß dazwischen liegen. Ich glaube, ich kann nun schließen, indem ich nochmals wiederhole, daß ich allen Anträgen beistimme, auch jenem, welcher auf die Einfuhr des Viehes aus Frankreich sich bezieht, weil hier in Bregenz vor einiger Zeit auf Grund einer Berechnung konstatiert worden sein soll, daß die Ochsen aus Frankreich um K 80 billiger zu stehen kommen als die österreichischen. Wir wollen uns der Hoffnung hingeben, daß, wenn es gelingt, genügend französische Ochsen hereinzubringen, daß wir auch am Fleischpreise diese Einfuhr merken. Landeshauptmann: Ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Rüsch. Rüsch: Ich möchte gleich eine Erfahrung mitteilen, die ich gestern gemacht habe. Die seinerzeitige Eingabe an die Handels- und Gewerbekammer bezüglich der Einfuhr von lebendem Vieh aus Frankreich ist von der Metzgergenossenschaft gemacht worden und wie ich gestern erfahren habe, ist beim Sekretär der Handels- und Gewerbekammer bereits von dieser Genossenschaft die Mitteilung eingelangt, es hätte 12 12. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. seinerzeit bei ihrer Kalkulation ein Mißverständnis obgewaltet. Es sei nicht so günstig, wie man sich die Sache vorgestellt habe, und es werde voraussichtlich, nur im günstigsten Fall, keine Erhöhung eintreten, von einer Ermäßigung aber könne keine Rede sein. (Dr. Drexel - Selbstverständlich!) Ich habe das im vorhinein gewußt. Die Metzger haben schon damals in ihrer Eingabe betont, daß die Einfuhr nicht den Zweck habe, das Fleisch zu verbilligen, sondern nur, daß die Fleischpreise nicht steigen müßten. Nun scheint man wieder etwas retour zu wollen, und es wäre das freilich kein erfreuliches Zeichen, wenn es mit allen diesen Anträgen die gleiche oder eine ähnliche Bewandtnis haben sollte. Viel werden wir momentan so wie so nicht ausrichten können. (Heiterkeit.) Landeshauptmann: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Jodok Fink. Jodok Fink: Ich habe noch übersehen, auf das, was der Herr Vertreter der Handels- und Gewerbekammer bezüglich der Schweinemast vorgebracht hat, etwas zurück zu kommen. Es ist richtig, daß früher bis vor etwa 2 Jahren in Vorarlberg noch so viele Schweine gezüchtet und gemästet wurden, daß die Einfuhr völlig unnotwendig war. Das letzte Jahr ist