19101017_lts013

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Letzte Änderung 02.07.2021, 19:28
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp10,lts1910,lt1910,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

1 Vorarlberger Landtag. 13. Sitzung am 17. Oktober 1910 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 21 Abgeordnete. - Abwesend die Herren: Hochwst. Bischof Dr. Egger, Dekan Mayer, Dr. Drexel, Nachbauer, Loser. Regierungsvertreter: Herr k. k. Statthaltereirat Dr. Rudolf Graf von Meran. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 48 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe.) Hat einer der Herren zum Protokolle eine Bemerkung zu machen? Wenn das nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe für genehmigt. Es ist noch ein Einlaufstück in Verhandlung zu ziehen; dasselbe wurde nämlich aus einem Versehen nicht früher zur Verhandlung gebracht, obwohl es ganz rechtzeitig, nämlich ziemlich bei Beginn der Landtagssession überreicht worden ist. Es ist dies eine Eingabe des Vorarlberger Feuerwehrgauverbandes, überreicht durch den Herrn Abgeordneten Luger. Das Petit des Vorarlberger Feuerwehrgauverbandes geht dahin, der hohe Landtag wolle 1. ein Landesgesetz betreffend die allgemeine Feuerversicherungspflicht schaffen und 2. die Errichtung einer Landesfeuerassekuranz beschließen. Diese beiden Petite haben dann eine ausführliche Begründung in der bezüglichen Eingabe gefunden. Nachdem es also nicht im Verschulden der Petitionierenden liegt, daß diese Eingabe erst heute zur Verhandlung kommt, möchte ich dieselbe der vorgerückten Zeit halber in formelle Behandlung ziehen und erteile das Wort dem Referenten in Feuerwehrangelegenheiten im Landesausschusse, dem Herrn Abgeordneten Luger. Luger: Hohes Haus! Ich möchte die Zuweisung dieser Angelegenheit des Vorarlberger Feuerwehrgauverbandes an den Landesausschuß beantragen. Diese Eingabe ist durch ein Versehen in der Kanzlei erst Samstag in meine Hände gekommen und ich habe also auch nicht Gelegenheit gehabt, früher Stellung zu nehmen. Ich habe zwar gewußt, daß vom Vorarlberger Feuerwehrgauverbande eine ähnliche Eingabe beabsichtigt wurde, ich glaubte aber, der Feuerwehrgauverband werde Heuer diesbezüglich noch weitere Erhebungen pflegen. Ich bemerke, daß die Errichtung einer Landesfeuerassekuranz in unserem Landtage schon in 2 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. früheren Zeiten durch Jahrzehnte hindurch immer und immer wieder in Verhandlung stand; zirka 20 Jahre hat sich der Vorarlberger Landtag mit dieser Angelegenheit beinahe in jeder Session befaßt und zwar vom Jahre 1862-1887. In der ersten Epoche dieser Frage, vom Jahre 1862 -1872, scheiterte das Unternehmen an der mangelhaften Beteiligung der Bevölkerung und im zweiten Teile, vom Jahre 1873 - 1887, ist das Gesetz nicht sanktioniert worden, das dahin ging, eine Zwangsversicherung einzuführen. Die Regierung hat nämlich in dieser Frage Stellung genommen und erklärt, daß es nicht in der Kompetenz des Landtages gelegen sei, eine Zwangsversicherung durchzuführen. In der ersten Epoche, vom Jahre 1862-1872, wurde dahin gestrebt, eine freie Assekuranz zu errichten und dabei Fabriksgebäude auszuschließen Im 8 75 des ersten Gesetzentwurfes ist festgelegt worden, daß die Assekuranz erst dann in Betrieb gesetzt werde, wenn wenigstens 5 Millionen Gulden als Versicherungskapital angemeldet wären. Nun ist es zu dieser Anmeldung gar nicht gekommen, denn bis zum Jahre 1872 hatte man ein fix angemeldetes Kapital von beiläufig 455.000 Kronen. Deshalb hat der Landtag damals beschlossen, es sei einstweilen mit der Sache zu warten, bis günstigere Aussichten bestehen. Es ist also damals die Errichtung an der Teilnahmslosigkeit der Bevölkerung gescheitert. Der zweite Teil dieser Frage wurde ähnlich wie jetzt, nämlich auch durch den Feuerwehrgauverband, angeregt. Im Jahre 1879 hatte er nämlich eine Petition an den Landtag gerichtet, um Errichtung einer Brandversicherung und zwar mit obligatorischem Charakter. Damals wurde vonseite des Landtages an der Frage sehr eifrig gearbeitet, speziell der damals als Referent tätige Herr Abgeordnete Martin Thurnher. Vom Landesausschusse sind an sämtliche Gemeinden Schreiben hinausgegangen, damit diese zu der Frage Stellung nehmen können. 76 Gemeinden gaben ihr Gutachten ab, wovon 40 für die Errichtung waren. Von diesen 40 waren Dornbirn, Bregenz, Lustenau und Wolfurt mit der Bemerkung dafür, nur dann, wenn die Assekuranz obligatorisch werde und die Gemeinden Sulzberg, Langen und Alberschwende nur für jenen Teil ihrer Gemeindegebiete, welche an der Sulzberger Assekuranz nicht teilnehmen können. 36 Gemeinden des Landes haben sich ganz entschieden gegen die Errichtung einer obligatorischen Versicherung ausgesprochen. In den Jahren 1884 und 1885 hat sich der Landtag und Landesausschuß mit einem Gesetzentwurfe besaßt, und zwar mit obligatorischem Charakter, und dieser Gesetzentwurf ist dann im Landtage im Jahre 1886 mit Mehrheit zum Beschlusse erhoben worden; es war eine große Opposition im Lande vorhanden, besonders in jenen Landesteilen, welche eine eigene Assekuranz besitzen. Zur Sanktion dieses Gesetzes kam es nicht, denn am 15. Dezember 1887 erklärte der Regierungsvertreter im Landtage, die Einführung der Zwangsversicherung werde im Ministerium studiert, aber die Sache sei nicht so weit gediehen, daß dermalen eine definitive Stellungnahme möglich sei. Laut Statthalterei-Eröffnung vom 19. April 1888, Z. 4956, wurde mitgeteilt, daß die Regierung nicht geneigt sei, auf den obligatorischen Charakter einer Feuerversicherungsanstalt im Lande Vorarlberg einzugehen und wurden von der Regierung die weiteren Verhandlungen in dieser Frage abgebrochen. Also am guten Willen des Landtages hatte es in dieser Frage nicht gefehlt. Der erste Teil zur Durchführung einer Versicherung mit obligatorischem Charakter scheiterte an der mangelhaften Beteiligung der Bevölkerung, der zweite Teil an der Stellungnahme der Regierung. Ich begrüße diese Eingabe des Vorarlberger Feuerwehrgauverbandes und beantrage, wie gesagt, die Zuweisung an den Landesausschuß und hoffe, daß sich die Verhältnisse in dieser Angelegenheit doch einmal bessern werden. Ich glaube, der Landesausschuß wird in Verhandlungen mit der Regierung treten und dabei finden, daß die Verhältnisse heule vielleicht anders liegen als damals, daß die Regierung darauf eingeht, daß eine solche Zwangsversicherung geschaffen werde. Wenn die Errichtung einer Landesbrandversicherung möglich würde, wäre das gewiß sehr im Interesse des Landes gelegen, wenn man erwägt, daß alle Jahre eine ungeheure Summe Geld als Versicherungsprämie aus dem Lande hinauswandert. Landeshauptmann: Ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Thurnher. Thurnher: Ich stimme dem Antrage des geehrten Herrn Vorredners bei und wünsche auch, daß die Eingabe des Vorarlberger Feuerwehrgauverbandes dem Landesausschusse zum wettern Studium und spätern Berichterstattung übermittelt werde. Nur auf etwas möchte ich aufmerksam machen, nämlich auf den vom Vorredner angedeuteten ablehnenden Standpunkt der Regierung. Die Sanktion des von uns im Jahre 1886 beschlossenen sehr ausführlichen und weitgehenden 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. 3 Gesetzentwurfes ist nicht etwa aus dem Grunde nicht erfolgt, weit die Regierung nicht die Wichtigkeit der Frage erkannte und nicht gewillt gewesen wäre, unter gewissen Bedingungen auf eine Zwangsversicherung einzugehen, sondern hauptsächlich aus dem Grunde, weil die Regierung der Anschauung war, - und ich glaube, nach den Verfassungsgesetzen ist diese Anschauung auch berechtigt, - daß der Landtag nicht kompetent dazu sei, derartige Zwangsgesetze zu beschließen, sondern daß hiezu nur die Reichsvertretung berufen fei. Die Regierung hat dann später auf Drängen von uns und von anderen Ländern in den 90er Jahren, ich glaube, unter dem Ministerium Badeni, eine solche Vorlage im Reichsrate eingebracht, wodurch es den Ländern ermöglicht worden wäre, auf Grund dieses Reichsgesetzes Landesassekuranzen mit Versicherungszwang einzuführen. Die Verhandlungen über die bezügliche Regierungsvorlage konnten wegen der eingetretenen Wirren und der andauernden Unfruchtbarkeit des Reichsrates nicht durchgeführt werden und es kam daher das in Aussicht genommene Rahmengesetz im Reichsrate nicht zustande; daher stehen wir eigentlich heute auf demselben Standpunkte, wie vor 26 Jahren. Landeshauptmann: Es ist also der Antrag gestellt worden, daß die Eingabe des Vorarlberger Feuerwehrgauverbandes dem Landesausschusse mit dem Auftrage zu weiteren Erhebungen und zur Berichterstattung in einer späteren Session überwiesen werde. Wird dazu eine Bemerkung gemacht? Wenn dies nicht der Fall, ist der Antrag mit Ihrer Zustimmung versehen und es wird also dieser Gegenstand den Landesausschuß beschäftigen. Es ist ferner eingelaufen ein Antrag der Herren Abgeordneten Rüsch und Genossen, welchen ich zu verlesen bitte. (Sekretär liest.) Bei der vorgerückten Zeit, in welcher wir uns befinden, da nur noch wenige Tage unseren Beratungen zur Verfügung stehe>, möchte ich die Anregung machen, daß dieser Antrag der heutigen Tagesordnung beigefügt, dringlich behandelt und die Begründung mündlich bei dieser Gelegenheit durch den ersten der Herren Antragsteller vorgenommen werde. Wird eine Einwendung erhoben? Wenn es nicht der Fall ist, werde ich in diesem Sinne vorgehen. Desgleichen möchte ich zur heutigen Tagesordnung noch Folgendes bemerken. Auf derselben steht als zweiter Gegenstand: Bericht des landwirtschaftlichen Ausschusses über die Landesausschußvorlage betreffend den Gesetzentwurf wegen Schaffung eines Landeskulturrates. Wir haben diesen Gegenstand schon auf der Tagesordnung der Freitagssitzung stehen gehabt. Damals konnten wir ihn aber wegen der langen Dauer der Sitzung nicht mehr m Verhandlung ziehen. Ich habe ihn daher heute wieder auf die Tagesordnung gesetzt, in der sicheren Voraussicht, daß die angekündigte Stellungnahme der k. k. Regierung, die bereits bei der Statthalterei erliegt, zur rechten Zeit einlangen werde. Gestern oder vorgestern ist eine Depesche gekommen, daß sie einlangen wird, bis jetzt aber ist sie noch nicht gekommen. Infolgedessen wäre es doch nicht angezeigt, einen so wichtigen Gesetzentwurf der Beschlußfassung zu unterziehen, da wir noch nicht wissen, ob vielleicht die Regierung in dem einen oder andern Paragraphen eine Einwendung erheben würde, wodurch wir Gefahr liefen, das ganze wichtige Werk auf ein Jahr verschieben zu müssen, beziehungsweise daß es der Allerhöchsten Sanktion nicht unterzogen würde, so daß wir daher diese Arbeit nächstes Jahr noch einmal hätten. Ich möchte deshalb diesen Gegenstand abermals von der Tagesordnung absetzen, gleichzeitig aber dieselbe (wenn keine Einwendung erhoben wird) noch durch einige Gegenstände ergänzen, nämlich durch den mündlichen Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses bezüglich der Regulierung des Rickenbaches und der Schwarzach, ferner durch den soeben zur Kenntnis gebrachten Antrag der Herren Abgeordneten Rüsch und Genossen, dann durch einen mündlichen Bericht des Landesausschusses wegen Schaffung eines Landesbauamtes und endlich wäre noch in vertraulicher Sitzung die Behandlung von Personalfragen vorzunehmen. Es wäre also die Tagesordnung dahin ergänzt, wie ich bemerkt habe, also als 5. Punkt käme der mündliche Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses betreffend die Regulierung des Rickenbaches und der Schwarzach, als 6. Punkt der Antrag Rüsch und Genossen und als 7. Punkt der mündlicher Bericht des Landesausschusses wegen Schaffung eines Landesbauamtes. Wird gegen diese meine Anregung eine Einwendung erhoben? Da es nicht der Fall ist, wird in diesem Sinne vorgegangen werden. Der Herr Abgeordnete Dekan Mayer hat sich für die heutige Sitzung brieflich entschuldigt, daß er in seelsorglichen Angelegenheiten für den heutigen Tag zu erscheinen verhindert ist. Ebenso entschuldigte sich 4 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. telephonisch der Herr Abgeordnete Nachbauer, welcher in gemeindeamtlichen Angelegenheiten, wenigstens vormittags, am Erscheinen verhindert ist, was ich bitte zur Kenntnis zu nehmen. Wir kommen nun zur Tagesordnung und zwar zum 1. Gegenstand: Berichtdeslandwirtschaftlichen Ausschusses über die Eingabe des Landwirtschaftsvereines wegen Erlassung eines Streue-und Futterausfuhrverbotes. Dieser Gegenstand wurde in der letzten Sitzung auch wegen vorgerückter Zeit von der Tagesordnung ab- und auf die heutige gesetzt. Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Dietrich. Ich ersuche ihn, das Wort zu nehmen. Dietrich: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 52.) Ich ersuche das hohe Haus um Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Der Herr Abgeordnete Bosch hat das Wort. Bosch: Hohes Haus! Ich kann mich für das Heu- und Streueausfuhrverbot nicht besonders begeistern. (Dr. Drexel: Ich auch nicht!) Es ist im Ansuchen des landwirtschaftlichen Vereines, datiert vom 24. August, gesagt, es sei durch die Wasserkatastrophe und die schlechte Witterung sehr viel Heu und Streue zugrunde gegangen und es wird das auch zum Teile begründet sein. Ich habe das selbst an einigen Stellen im Lande gesehen. Es mag durch die Wasserkatastrophe ein bedeutender Teil Heu und Streue zugrunde gegangen und vermöge der ungünstigen Witterung ein Teil Heu auch schlecht eingebracht worden sein. Das sind Gründe, welche tatsächlich für die Erlassung eines Ausfuhrverbotes sprechen. Aber die Sache ist, wieder von einer anderen Seite angeschaut, doch etwas bedenklich. Man muß bedenken, daß gerade im heurigen Jahre eine sehr ergiebige Heu- und Streueernte war und daß, soviel ich glaube, der Streue- und Heustand im Lande ein so starker ist, daß er trotz des Verlustes durch Wasserschäden, wenigstens mit dem in einem normalen Jahre verglichen werden kann. Wenn man nun bedenkt, daß in den letzten Jahren viel Heu und Streue ausgeführt worden ist, wenn man bedenkt, daß durch die hohen Viehpreise der Viehstand in Vorarlberg ziemlich gelichtet worden ist und wenn man noch bedenkt, daß die wirklich Wasserbeschädigten, die an diesem Ausfuhrverbote Nutzen hätten, nur eine geringe Zahl ist gegenüber denjenigen, die durch dieses Verbot geschädigt würden, den größten Nutzen aus dem Ausfuhrverbot aber solche ziehen würden, die nicht Wasserbeschädigte sind, dann muß man sagen, daß die Erlassung des Ausfuhrverbotes nur dann gerechtfertigt wäre, wenn der im Lande bestehende Viehstand den ganzen Vorrat an Heu und Streue zur Erhaltung benötigen würde und wirklich zu befürchten wäre, daß Heu und Streue abnormal teuer würden. Denn erst wenn, sagen wir, gutes Heu per 50 Kilogramm K 5'-, Pferdeheu über K 3'- und gute Streue über K 2'20 oder K 2 30 zu stehen käme, dann wäre erst der normale Preis überstiegen. Man muß doch bedenken, daß Grundbesitzer auch genötigt sind, weil sie keinen Viehstand haben, sowohl ihr Heu wie auch die Streue zu verkaufen. Da aber soll der Preis doch so hoch sein, daß auch die Produktionskosten herausschauen und bei den heutigen Verhältnissen sind die angegebenen Preise nicht so hoch, wenn dies auch wirklich erreicht werden sollte. Die Heu- und Streueausfuhr erfolgt Haupt sächlich in den Tälern und den Grenzen entlang und ich glaube, es wäre nicht recht, wenn den Talbewohnern, die diese Heu- und Streueausfuhr' benötigen, um ihre Erzeugnisse abzusetzen, das Absatzgebiet abgeschnitten würde und dadurch die Preise heruntergedrückt würden, so daß sie ihre Produktionskosten nicht mehr heausbrächten. Die Vorteile dieses Ausfuhrverbotes kämen zum weitaus größeren Teile solchen Bauern zu, die von Wasserschäden vielleicht gar nicht sprechen können und verhältnismäßig ein gutes Jahr haben. So ist es sagen wir, im vorderen und zum Teile auch im Hinteren Bregenzerwalde. Ich muß daher als Vertreter der Rheintalbewohner, insbesonders der selbst Wasserbeschädigten Gemeinden Höchst, Fußach, Gaißau und Hard, wo viel Pferdeheu und Streue ausgeführt wird, für diese eintreten und muß, wenn auch das Ausfuhrverbot zustande kommen sollte, fordern, daß es nur solange bestehen bleibe, bis nachgewiesen ist oder bis man die Überzeugung hat, daß, wenn das Ausfuhrverbot nicht wäre, die Preise, die ich bereits genannt habe, überstiegen würden. Im anderen Falle wäre es nur eine Schädigung der Grenzbewohner zum Nutzen der Bewohner anderer Landesteile, die größtenteils keine Wasserschäden erlitten. Landeshauptmann: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dekan Fink. 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. 5 Barnabas Mnk: Ich gestatte mir, in dieser Angelegenheit darauf aufmerksam zu machen, daß im Vorderwalde sehr viel Streue und Heu aus Bayern bezogen wird. Das ist darin begründet, weil die Vorderwälder jenseits der bayerischen Grenze bedeutende Besitzungen haben. Zudem haben sie vielfach dort Alpen in Pacht genommen und auch einzelne Streuestücke. Die Einfuhr beziffert sich auf mehrere Tausend Zentner. Es hätte der Vorder-Bregenzerwald gewiß nichts dagegen, daß keine Streue und kein Heu nach Bayern oder Deutschland ausgeführt werde; aber ich fürchte, Deutschland könnte mit Gegenmaßregeln antworten und je nachdem dieselben ausfallen würden, könnten unsere Bauern im Vorderwalde in sehr große Verlegenheit kommen. Sie könnten ihre Futtermittel nicht hereinnehmen, vielleicht dasjenige noch, was sie aus ihren eigenen Besitzungen beziehen, denn das würde man ihnen kaum verbieten können Aber das, was sie drüben aus Pachtungen erworben oder gekauft haben, würden sie kaum über die Grenze führen können. Wenn das nun eintrifft, dann allerdings wird im Vorderwalde ein bedeutender Mangel an Futtermitteln eintreten gerade infolge dieses Verbotes, das doch den Zweck hätte, den Futtermangel eher zu beseitigen. Man wird allerdings sagen, diese Bauern können das Heu und die Streue nach Bayern hinaus verwerten. Aber man vergißt dabei die örtliche Lage. Es sind nämlich nach Bayern keine Kommunikationswege, es muß einfach dieses Heu und diese Streue an Ort und Stelle liegen gelassen werden und das hätte eine Entwertung dieser Produkte zur Folge, es hätte weiter zur Folge, daß nächstes Jahr wieder zuviel Heu und Streue vorhanden wäre. Ich kann mich deshalb auch nicht ohne weiters für dieses Streue- und Heuausfuhrverbot aussprechen. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand das Wort? Wenn es nicht der Fall ist, ist die Debatte geschloffen. Hat der Herr Berichterstatter noch etwas beizufügen? Dietrich: Hohes Haus! Ich erlaube mir, ganz kurz auf die Ausführungen der geehrten Herrn Vorredner zurückzukommen Es ist gewiß das, was vorgebracht wurde, beim landwirtschaftlichen Ausschusse sehr in die Wagschale gezogen worden. Es sind das gewiß begründete Einwendungen, jedoch ist der landwirtschaftliche Ausschuß zu der Überzeugung gekommen, daß es im Interesse der Allgemeinheit doch notwendig sei, daß die Forderung des Landwirtschaftsvereines nach Erlassung eines solchen Verbotes unterstützt werde. Wir haben dabei auch die Meinung gehabt, daß, wenn das Verbot wirklich erlassen wird, es aber im Frühjahre vielleicht von Interesse wäre, wenn das Streue- und Futterausfuhrverbot wieder rückgängig gemacht werden könnte, der Landesausschuß das Ansuchen auf Aufhebung des Ausfuhrverbotes zu stellen in der Lage wäre. Der landwirtschaftliche Ausschuß ist aber der Anschauung, daß die Erlassung eines solchen Ausfuhrverbotes im allgemeinen doch Vorteile hätte, insbesondere wegen der rationellen Milchwirtschaft. Ich komme sehr viel im Lande herum und könnte auch Gemeinden aufzählen, in deren Interesse die Erlassung eines Streue- und Futterausfuhrverbotes sehr gelegen wäre. Ich habe oft gehört, daß es wirklich für eine rationelle Milchwirtschaft sehr zum Nachteile ist, wenn wir kein Verbot erlassen würden, weil nicht mehr soviele Kühe gehalten werden könnten, daß der Betrieb noch rentabel wäre. Landeshauptmann: Ich schreite nun zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Antrage des landwirtschaftlichen Ausschusses zustimmen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Es ist die Majorität. Wir kommen nun zu zwei Gegenständen unserer Tagesordnung, das find: zwei mündliche Berichte des Finanzausschusses über den Gesetzentwurf wegen Einhebung einer Weinsteuer und über den Gesetzentwurf betreffend Abänderung des Gesetzes wegen Einhebung der Biersteuer. Ich möchte bezüglich dieser beiden Gegenstände eine Umstellung vornehmen auf Wunsch des Herrn Berichterstatters und zunächst den Gesetzentwurf, betreffend Abänderung des Gesetzes wegen Einhebung einer Biersteuer in Verhandlung ziehen, weil der Herr Berichterstatter mitgeteilt hat, daß er in diesem Berichte die Angelegenheit etwas weitläufiger behandeln werde, als wie beim Gesetzentwürfe betreffend die Verlängerung des Gesetzes wegen Einhebung einer Weinsteuer. Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Müller; ich ersuche denselben, den mündlichen Bericht zur Verlesung zu bringen, welcher Bericht nachträglich in Druck gelegt und, mit der Beilage versehen, dem stenographischen Protokolle wird beigeheftet werden. 6 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Müller: (Liest den Bericht aus Beilage 63 und stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Dem vorliegenden Gesetzentwürfe (Beil. 5 6) betreffend Abänderung des § 1 des Landesgesetzes vom 21. Juli 1908, L. G. Bl. Nr. 164, bezüglich einer Ausnahmebestimmung für die politische Gemeinde Mittelberg wird die Zustimmung erteilt'" Ich empfehle die Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Bevor ich die Debatte über diesen Gegenstand eröffne, möchte ich den Herrn Berichterstatter darauf aufmerksam machen, daß hier im Gesetzentwürfe das Gesetz vom 28. Dezember 1909 enthalten ist und daß daher der Antrag mit demselben korrespondieren sollte. Hier im Gesetzentwürfe steht: Gesetz vom . . . wirksam für vas Land Vorarlberg, betreffend Abänderung des § 1 des Gesetzes vom 28. Dezember 1909, L. G. Bl. Nr. 164, bezüglich Einhebung einer Landesauflage auf den Verbrauch von Bier. Also müßte auch im Antrage dieses Gesetz hineinkorrigiert werden. Ich möchte bemerken, daß wir dann bei der Spezialdebatte daraufkommen und die Sache am einfachsten so geordnet werden kann, daß wir das Gesetz vom 28. Dezember 1909 in beiden zitieren. Vorderhand aber liegen diese Gesetzentwürfe so selbst vor. Beim ersten Gesetzentwürfe könnte die General- und die Spezialdebatte unter einem abgeführt werden, weil es sich nur um einen Paragraphen handelt. Wer wünscht das Wort? - Der Herr Abgeordnete Ölz. Ich erteile es ihm. Ölz: Wir haben es hier mit einem eigentümlichen Falle zu tun. Wie wir gehört haben, hat seinerzeit eilt Brauer (eigentlich mehrere) aus Mittelberg reklamiert dagegen, daß wir ihm die Biersteuer vorgeschrieben haben. Das Gesetz das wir seinerzeit geschaffen haben heißt: " .... für alles im Lande Vorarlberg zum Verbrauche gelangte Bier". Nun sind wir der Meinung gewesen, daß dieses Gesetz auch für die Gemeinde Mittelberg selbstverständlich Gültigkeit habe, und wir haben im Landesausschusse die Entscheidung auch so gefällt auf Grund dieser gesetzlichen Bestimmung. Nun hat der Verwaltungsgerichtshof der Beschwerde gegen die Entscheidung des Laudesausschusses stattgegeben. Der Verwaltungsgerichtshof hat sich auf den Standpunkt gestellt, mit Rücksicht auf den Staatsvertrag sei das nicht tunlich. Wir waren der Meinung, es handle sich hier um eine Landesumlage, die mit dem Staatsvertrage nichts zu tun habe, und deshalb sei es berechtigt, daß die Gemeinde Mittelberg, welche auch Vorteile aus diesen Geldern genieße, auch mitzähle. Aber der Verwaltungsgerichtshof hat, wie schon gesagt, die Anschauung gehabt, es sei das nicht tunlich. Es ist das mir nicht recht begreiflich, aber die Juristen haben eigene Anschauungen und ihre Auffassung ist einmal so, was sehr interessant ist. Es kann eigentlich gar nicht im Widersprüche stehen mit dem Staatsvertrage. Nämlich der Staatsvertrag bestimmt, daß die Einnahmen der Steuern in der Gemeinde Mittelberg, die die bayerischen Behörden einheben, nach 15% Abzug für die Auslagen, die dem Staate erwachsen, doch auch dem österreichischen Staatsschätze zustießen. Wir haben daher nicht einen Eingriff in die Rechte von Bayern gemacht, dadurch daß wir das bestimmt haben. Bayern ist auf keinen Fall geschädigt worden und die Gemeinde hätte auch nicht höhere Abgaben zahlen müssen, wie wir. Der Verwaltungsgerichtshof hat aber trotzdem so entschieden, so daß wir jetzt eine Gesetzesänderung vornehmen müssen. Viel ist es nicht, was wir bekommen haben. Die Kontrolle ist nicht gut zu machen. Die Leute haben nichts angemeldet; vom Weine überhaupt nichts und vom Bier nur sehr wenig; nun müssen wir ganz darauf verzichten. Aber billig wäre es gewiß, wenn wir K 3000'bis K 3400' - jährlich hineinzahlen an Lehrergehalten, und zwar nicht mehr als billig, wenn sie auch mit gezahlt hätten. Ich wollte Aufklärung geben, warum der Landesausschuß diese Stellung eingenommen hat. Wir haben voriges Jahr viele Schwierigkeiten gehabt. Die Herren von Mittelberg haben im letzten Momente eine Eingabe ans Ministerium gemacht und hätte man das Gesetz beinahe nicht sanktioniert. Der Landesausschuß mußte in schleunigem Wege die schriftliche Erklärung abgeben, daß wir diese Gesetzesänderung später durchführen werden und keine Gebühren einheben. Wir haben nur im Jahre 1909 etwas Biersteuer von Mittelberg bekommen. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? Wenn niemand das Wort wünscht, ersuche ich vielleicht den Herrn Berichterstatter den § 1 zu verlesen. 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. 7 Müller: (Liest § 1 aus Beilage 56.) Landeshauptmann: Es müßte hier noch in Erwägung gezogen werden, ob nicht das Gesetz vom Jahre 1908 hier einbezogen werden müßte. Es wäre also nur im Berichte richtiq zu stellen, daß es sich um die Abänderung des § 1 des Gesetzes vom 28. Dezember 1908 handelt. Wünscht jemand zu § 1 das Wort? Wenn keine Einwendung erfolgt, betrachte ich denselben als angenommen. Müller: (Liest § 2.) Landeshauptmann: Keine Bemerkung zu § 2 betrachte ich als Zustimmung. Müller: (Liest Titel und Eingang des Gesetzes aus Beilage 56.) Landeshauptmann: Wird gegen Titel und Eingang des Gesetzes eine Bemerkung erhoben? Keine Einwendung betrachte ich als Zustimmung, Müller: Ich beantrage die sofortige Vornahme der dritten Lesung. Landeshauptmann: Wird zum Antrage des Herrn Berichterstatters eine Bemerkung gewünscht? Wenn dies nicht der Fall ist, betrachte ich ihn als angenommen und ersuche hiemit alle jene Herrn, die dem Gesetzentwürfe, wie er aus der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in der dritten Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Hiemit ist dieser Gegenstand erledigt. Nun kommt der Bericht über die Verlängerung des Gesetzes wegen Einhebung einer Weinsteuer. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter den diesbezüglichen Bericht zu verlesen. Müller: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 62.) Landeshauptmann: Wer wünscht zum Gesetzentwürfe das Wort zu nehmen? Herr Abgeordneter Jodok Fink hat das Wort. Jodok Fink: Ich meine, es sollte bei § 1 ein zweiter Absatz gemacht werden, der lautet: "Die Bestimmung des Absatzes 1 hat auf die Gemeinde Mittelberg keine Anwendung zu finden". Im Titel des Gesetzes könnten dann die Worte "mit Ausschluß der Gemeinde Mittelberg" ausbleiben, so daß er lauten würde: Gesetz vom .... wirksam für das Land Vorarlberg, betreffend die Verlängerung der Wirksamkeit des Landesgesetzes vom 1. Juli 1908, L. G Bl Nr. 34, bezw. des Gesetzes vom 28. Dezember 1909, L. G. Bl. Nr. 166, bezüglich Einhebung eines Landeszuschlages zur staatlichen Weinsteuer und einer selbständigen Landesauflage auf den dieser Weinsteuer nicht unterliegenden Wein, Weinmost und Weinmaische. Ich meine, es braucht im Titel da nicht gesagt werden; es würde genügen, wenn im § 1 ein zweiter Absatz hineinkäme, daß die Bestimmung des ersten Absatzes auf die Gemeinde Mittelberg feine Anwendung finde. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? Herr Abgeordneter Ölz; ich erteile ihm dasselbe. Ölz: Hohes Haus! Als wir voriges Jahr das Gesetz verlängert haben, haben wir gehofft, daß es uns möglich werde, bis heuer von der Regierung etwa zu erreichen, daß wir allen Privatwein besteuern könnten; dies ist bis zur Stunde nicht möglich gewesen. Mit der Regierung kann man gegenwärtig hierüber überhaupt nicht verhandeln. Wie Sie wissen, will die Regierung selbst ein Weinsteuergesetz einführen, hat aber großen Widerspruch gefunden, so daß sie es vorläufig fallen gelassen hat. Es wäre notwendig, daß hier eine Reform eintreten würde; es ist ein ganz eigentümlicher Geist, so ein Schwärzergeist vorhanden; jeder sucht möglichst, nicht zu zahlen. Es kommen ganz interessante Fälle vor und es sind solche in den letzten Tagen wieder vorgekommen; es ist ganz interessant, wie die Leute wissen, um das Gesetz herumzukommen. An dem einen Orte findet man jenen nicht, der den Wein bekommen hat, trotz aller Erhebungen, obwohl derselbe in die Gemeinde geführt worden ist; es ist einfach nicht herauszubekommen. Es haben da 3 oder 4 denselben Namen und jeder hat den Wein nicht gekauft, daher müssen wir Abschreibungen machen. Ein andermal bekommt einer ein Faß, wir werden von der Behörde oder der Bahn verständigt, daß es so und soviel 8 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Inhalt hat aber anstatt, daß er angibt, daß er 500 l bekommen hat, schreibt er nur 300 1 Eine ganz findige Geschichte machen die Weinhändler. Mit sehr kaufmännischem Geiste haben sie Fäßchen machen lassen unter 56 1, sodaß sie keine Weinsteuer bezahlen. Nun ist interessant zu hören, daß sie die Weinsteuer doch von den Konsumenten einziehen (Zwischenruf: Als Kosten für die Fässer!). Wir sind dagegen, wie sie sehen, ohnmächtig und ich bin der Meinung, daß wir trachten müssen, hier Wandel zu schaffen. Bis jetzt ist das Erträgnis ungefähr 2500 bis 3000 K weniger wie im vorigen Jahr; es geht also konstant zurück. (Thurnher: Man trinkt halt weniger Wein!) Es wird ja sein, Herr Abgeordneter Thurnher, ich habe eine andere Anschauung. Wenn Sie sehen würden, welche Manipulationen man macht, würden Sie mir zustimmen und auch dafür sein. Ich bin also dafür, daß wir von der Regierung andere Vollmachten bekommen. Ich wäre dafür, daß wir es beim Wein Hütten, wie die Tiroler mit dem Getreide. In Langen droben sollte man erheben können, wieviel Wein durchgeht und all diesen Wein sollten wir besteuern können. Dem Staate sollte man dann so und so viel abführen können und dann könnte dem, was der Herr Bürgermeister bezüglich Vergütung an die Gemeinden ausgesprochen hat, in ausgiebigster Weise entsprochen werden; hoffen wir, daß wir bald dazu kommen. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand das Wort? Wenn niemand das Wort wünscht, so erkläre ich die Debatte für geschlossen Hat der Berichterstatter noch etwas zu bemerken speziell zu dem Antrage, den Der Herr Abgeordnete Jodok Fink im Lauf der Debatte gestellt und mir übergeben hat, wonach im Titel die Worte "mit Ausschluß der Gemeinde Mittelberg", zu streichen sind und ein zweiter Absatz des § 1, lautend: "Die Bestimmungen des ersten Absatzes finden auf die Gemeinde Mittelberg keine Anwendung" Aufnahme finden soll. Müller: Mit dem Antrag des Herrn Abgeordneten Fink erkläre ich mich einverstanden, weil es im Gesetze keine wesentliche Änderung mit sich bringt. Landeshauptmann: Ich schreite nun zur Abstimmung; ich bitte vielleicht den § 1 zu verlesen. Müller: (Liest § 1 aus Beilage 57.) - Landeshauptmann: Gegen diese Fassung wurde keine Einwendung erhoben; ich erkläre also den § 1 als angenommen. Nun kommt noch die Abstimmung über den Antrag des Herrn Abgeordneten Fink, der einen neuen zweiten Absatz schafft. Den Inhalt kennen Sie bereits. Ich ersuche also jene Herren, die diesem neuen Absätze ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben Angenommen. Bitte den § 2 zu verlesen Müller: (Liest § 2.) Landeshauptmann: Den § 2 erkläre ich als angenommen. Titel und Eingang des Gesetzentwurfes bitte ich nun entsprechend zu verlesen, wie er jetzt zu lauten hat nach dem Antrage des Herrn Abgeordneten Jodok Fink. Müller: (Liest Titel und Eingang des Gesetzentwurfes wie oben angegeben ist.) Landeshauptmann: Wird gegen Titel und Eingang des Gesetzentwurfes mit der abgeänderten Fassung eine Einwendung erhoben? Wenn dies nicht der Fall ist, betrachte ich denselben als angenommen. Müller: Ich beantrage die sofortige Vornahme der dritten Lesung. Landeshauptmann: Wird gegen diesen Antrag eine Einwendung erhoben? Wenn nicht, so ersuche ich alle jene Herren, die dem Gesetzentwürfe in seiner abgeänderten Fassung, wie er aus der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in der 3. Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Damit ist dieser Gegenstand erledigt. Wir kommen nun, wie früher angekündigt, zu den 3 oder 4 Gegenständen der Tagesordnung, welche heute erst angefügt worden sind, und zwar zunächst zu Punkt 5, dem mündlichen Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses betreffend 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. 9 die Regulierung der Schwarzach und des Rickenbaches. Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Jodok Fink; ich erteile ihm das Wort zu diesem GegenständeJodok Fink: Hoher Landtag! Die Angelegenheit der Regulierung der Schwarzach und des Rickenbaches ist eine alte, unangenehme Seeschlange. Die Sache zieht sich schon viele Jahre dahin und ist durch mehrere Jahre hindurch verzögert worden. Die Verzögerung hat ihren Grund darin, weil die Bildung der Wassergenossenschaften lange nicht zustande kam. Später ist diese erfolgt und es haben auch wasserrechtliche Verhandlungen stattgefunden und beide sind rechtskräftig geworden. Infolgedessen hat der Landtag in der letzten Tagung folgenden Beschluß gefaßt. "Der Landtag spricht prinzipiell die Geneigtheit aus, zur Regulierung des Rickenbaches und der Schwarzach einen entsprechenden Landesbeitrag zu bewilligen und beauftragt den Landesausschuß, wegen Erwirkung eines Staatsbeitrages unverzüglich mit der k. k. Regierung in Verhandlung zu treten, überhaupt alles zur Förderung der Angelegenheiten zweckdienlich Erscheinende zu veranlassen und dem Landtage in nächster Session Bericht und Antrag zu stellen." Bei der Erledigung der Bildung der Wassergenossenschaften, beziehungsweise der wasserrechtlichen Verhandlungen hat noch etwas nicht recht gestimmt. Es war noch ein Rekurs abgängig von Seite der Staatsbahn. Es ist denn aber von Seite der Staatsbahn unterm 2 s. Mai dieses Jahres die Erklärung eingelangt, daß, wenn vom Staate und Lande ein Beitrag gemährt werde, ziehe die Staatsbahn ihren Rekurs zurück. Auf Grund dieser Erklärung der Staatsbahn hat dann der Landesausschuß sich an die Bezirkshauptmannschaft gewendet und das Projekt erbeten und infolge des Umstandes, weil das Projekt den Gemeinden zugegangen war, ist eine kleine Verzögerung eingetreten, weil die Projektsbeilagen nicht alle beisammen lagen. In der Folge hat aber der Landesausschuß, sobald es ihm möglich war, sich an die Regierung gewendet im September dieses Jahres und das Ersuchen gestellt, daß ein 50%iger Staatsbeitrag gewährt werde. Ferner hat der Landesausschuß vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages in Aussicht gestellt, daß er einen 3ü%igett Landesbeitrag gewähren werde unter der Voraussetzung, daß die Gemeinden, beziehungsweise die Wassergenossenschaften die weiteren 20% übernehmen und die allfälligen Mehrkosten und die Kosten der Einhaltung. Auf dieses hin hat das Ackerbauministerium folgender Weise geantwortet: "Schon im Protokolle vom 15. Juni 1906, betreffend das Ergebnis der wasserrechtlichen Verhandlung über die beiden vorgenannten Regulierungsprojekte hat der Staatstechniker darauf aufmerksam gemacht, daß mit Rücksicht auf das starke Gefälle des Rickenbaches in seinem Oberlaufe wenigstens in der Strecke von Profil 11 bis Profil 13 entsprechende Sohlenversicherungen eingebaut und die Dammböschungen wenigstens bis zur Hochwasserhöhe mit einer kräftigen Abpflasterung versehen werden müssen. Hinsichtlich des Projektes für die Regulierung der Schwarzach wurde eine derartige Ausstellung zwar nicht gemacht, doch ist im wesentlichen der Charakter der beiden Bäche der gleiche und darf daher wohl angenommen werden, daß sich auch hier ähnliche Sicherungsarbeiten als notwendig erweisen. Des weiteren hat der genannte Techniker auch auf die Sicherung des Staudacher Wehres, dann der Brunnen und Wasserleitung verwiesen und der Vertreter der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch unter Berufung auf die Äußerung der Vertreter der Stadtgemeinde Dornbirn die Notwendigkeit eines Einklanges der Regulierung beider Bäche mit der bereits eingeleiteten Regulierung der Dornbirner Ache hervorgehoben. Bei der zweiten wasserrechtlichen Verhandlung am 28. März 1908 wurde lediglich das inzwischen ausgearbeitete Projekt eines Schotterablagerungsplatzes unterhalb der Mündung des Rickenbaches in den Schwarzachbach im Gemeindegebiete von Wolfurt behandelt, ohne daß auf die Frage eingegangen worden wäre, ob die Regulierungsprojekte im Sinne des Protokolles vom 15. Juni 1906 ergänzt wurden." Ich muß noch bemerken: Es hat das ursprüngliche Projekt die Rheinbauleitung durch einen jungen Techniker ausarbeiten lassen, nur die Ergänzung des Projektes, insoweit es sich um einen Schotterablagerungsplatz handelt, haben die Techniker des Landesbauamtes vorgenommen. "Insoweit sich dies aus den vorliegenden Behelfen beurteilen läßt, hat eine derartige Umarbeitung bisher nicht stattgefunden und weisen die Operate noch immer die bereits bei der letztbezeichneten Verhandlung hervorgehobenen höchst auffälligen Mängel auf. Es 10 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. ist in Ansehung des wildbachartigen Charakters dieser Gewässer nicht verständlich, wie deren Regulierung ohne gleichzeitige Ausführung der nötigen Sicherungsarbeiten erfolgen soll. Fraglich erscheint es ferner, ob mit dem Ablagerungsplatze allein die aus der starken Geschiebeführung stammenden Mißstände behoben werden können und ob nicht vielmehr gleichzeitig auch an eine mehr oder weniger weitgehende Verbauung des Quellengebietes geschritten werden muß. Ein technischer Bericht, in welchem die Notwendigkeit der Herstellung des Ablagerungsplatzes gerade in der durchgängig zu regelnden Strecke begründet wird, fehlt und bleibt daher die Frage offen, ob nicht vielmehr an dessen Stelle zwei getrennte Ablagerungsplätze im Oberlaufe der beiden Wildbäche anzulegen wären. Jedenfalls aber müßte im ersteren Falle bei Führung der Dämme und Bemessung der Höhenlage der Dammkronen auf die im Gebiete des Ablagerungsplatzes naturgemäß eintretende Erhöhung der Bachsohle Rücksicht genommen werden, was im Projekte nicht geschehen ist. Ungeachtet des langen Zeitraumes, welcher seit Durchführung der beiden wasserrechtlichen Verhandlungen verstrichen ist, sind also die damals behandelten Projekte nicht ergänzt worden und stammen auch die sonach ganz unzutreffenden Voranschläge noch aus den Jahren 1903 und 1906. Der in dortiger Rote enthaltene Vorschlag, es sei mit Rücksicht auf die inzwischen eingetretene Änderung der Verhältnisse das damalige Gesamterfordernis von 98.500 K um 50 % auf 148.000 K zu erhöhen, erscheint in dieser Fassung nicht annehmbar und muß das Ackerbauministerium vielmehr Gewicht darauf legen, daß zunächst die im voranstehenden aufgeworfenen Fragen prinzipieller Natur geklärt und eine zuverlässige Basis für die Erhöhung des erstgenannten Erfordernisses geschaffen wird. Wolle es sohin dem Landesausschusse mit Rücksicht auf die von ihm als höchst dringend bezeichnete Natur der in Rede stehenden Arbeiten gefällig sein, die nach dem voranstehenden erforderlichen Aufklärungen, beziehungsweise Ergänzungen ehestgefällig direkt anher zu leiten, damit eine weitere Verzögerung in der Behandlung dieser Angelegenheit vermieden wird". Das wäre die Antwort an den Landesausschuß. Aus diesem letzten Passus ersieht man, daß das Ackerbauministerium im Prinzipe geneigt wäre, diese Angelegenheit einer raschen Erledigung zuzuführen, wenn die erforderlichen Grundlagen gegeben sind. Es wird daher notwendig fallen, daß so rasch als möglich dieses Projekt in dem angedeuteten Sinne, wie es vom Ackerbauministerium verlangt wird, ergänzt wird. Weiter hätte ich noch zu bemerken, daß zwei weitere Eingaben an den Landesausschuß gelangt sind und zwar eine von Seite der Gemeinde Wolfurt und Schwarzach, in der es heißt: (Es wird am besten sein, damit niemand zu kurz kommt, wenn ich dieselbe zur Verlesung bringe.) "Die unterzeichneten Vertreter der Gemeinden Wolfurt und Schwarzach erlauben sich hiemit an den hohen Landesausschuß die ergebenste Bitte zu unterbreiten, wohl derselbe geruhe gütigst veranlassen zu wollen, daß behufs Regulierung des Landgrabens (welcher schon wiederholt und ganz besonders in diesem Jahre durch Überschwemmungen an Wiesen und Kartoffelfeldern großen Schaden verursachte, was wegen dessen schlechten Abfluß und hauptsächlich vom Stauwasser, verursacht durch den Rickenbach und die Dornbirner Ache, herkommt), unter Beiziehung der Gemeindevertretungen Lauterach und Hard, umgehend eine kommissionelle Begehung an Ort und Stelle stattfindet, wozu auch die Gefertigten zum Erscheinen eingeladen werden wollen. Gemeindevorstehung Wolfurt, Schwarzach." Das ist also die Eingabe der Gemeinden Wolfurt und Schwarzach. Die andere ist eine Eingabe der Gemeindevorstehung Lauterach, in der es heißt: "Schon Jahrzehnte hindurch überfluten bei Hochwasser die schmutzigen Wellen des Rickenbach, des Landgrabens und zum Teil auch der Dornbirner Ach (Fußach) einen Großteil der Kulturen der Gemeinden Wolfurt, Lauterach und Hard, wobei das Ried der Gemeinde Lauterach wohl am schlechtesten wegkommt. Der durch sein Geschiebe zur Hälfte angefüllte Rickenbach sendet in seinem Unterlaufe seine Gewässer über die Ufer, überschwemmt ein kleines Gebiet der Gemeinde Wolfurt, dieses Wasser staut sich sonach durch den ebenfalls schon zum Überlaufen angefüllten Landgraben bis zur Dammhöhe auf Seite der Gemeinde Lauterach, worauf diese vereinigten Gewässer in mehr denn Kilometerbreite den Landgrabendamm übersteigen und im Vereine mit den durch die Dornbirner Ache angestauten und bei der Rickenbach- und LandgrabenEinmündung zurückgedrängten Wassermengen an 1000 Jauchert Wiesen und Ackerland im Lauteracher Ried überflutend und gegen die Gemeinde Hard zu ablaufen. 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. 11 Durch die geschilderte Überschwemmung erleiden die Besitzer jedesmal an der Heuernte und an Feldfrüchten viele Tausende Kronen Schaden und kommen, da es naturgemäß meistens nur ohnedies arme Bauern betrifft, sogar manche Existenzen in größte Bedrängnis. Hiedurch und durch den Umstand, daß bei der stets drohenden Gefahr neuer Überschwemmungen der Grund nicht rationell bearbeitet werden kann, wird ein für die hiesige Landwirtschaft unentbehrlicher Bodenkomplex immer mehr entwertet. Diese Lage ist unhaltbar; ein Teil der beschädigten Grundbesitzer hat sich nun zusammengetan und ist mit einer Entschließung an die Gemeinde herangetreten, um eine möglichst rasche, aber auch endgiltige Abwehr ins Leben zu rufen. Die Gemeindevertretung hat die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Abwehraktion gegenüber dieser stets auf's neue drohenden Überschwemmungsgefahr vollauf erkannt und hat, um möglichst rasch die Angelegenheit zu fördern, unverzüglich auf 5. Oktober 1910 eine Sitzung abgehalten und auf Grund der von den Beschädigten eingebrachten Resolution und der eigenen Wahrnehmungen Beratung gepflogen und Beschluß gefaßt. Im Sinne dieses Beschlusses wendet sich die Gemeinde Lauterach an den Landesausschuß und unterbreiten demselben folgende Bitte: "Der Landesausschuß wolle sich behufs wirksamer Abwehr der den Kulturen der Gemeinde Lauterach von Seiten des Rickenbaches, des Landgrabens und der Dornbirner Ache bezw. in neuerer Zeit des Koblacher Kanales stets drohenden Überschwemmungsgefahr der vielen beschädigten Grundbesitzer annehmen und die erforderliche Hilfsaktion in dem Maße in Beratung ziehen und einleiten, daß eventuelle Projekte ausgearbeitet und die gesetzlich mögliche finanzielle Hilfe von Staat und Land für dieses Unternehmen gesichert werden. Ganz besonders dringend geht die Bitte dahin, es möge von der Verspätung der Eingabe gütigst Abstand genommen und in Berücksichtigung der dringenden Natur der Sache dieselbe noch in der Herbstsession dem hohen Landtage vorgelegt werden. Die Gemeinde Lauterach erhofft sich umso eher den besten Erfolg für ihre Bitte, da sie einerseits schon viele Jahre hindurch ganz namhafte Summen an Staat und Land in Steuern und Umlagen leistete, kür den gedachten Zweck jedoch weder um Unterstützung nachsuchte, noch welche erhielt, andererseits aber durch die Schaffung des Koblacher Kanales in der heutigen Lage, wodurch anderen Gemeinden Hilfe zuteil wurde, nicht unbedeutenden Nachteil erlitt". Lauterach, am 6. Oktober 1910. Dieses sind also die Eingaben, die in dieser Angelegenheit an den Landesausschuß, beziehungsweise an den Landtag gelangt sind. Nun hat der Landesausschuß in einer kurz vor Beginn des Landtages oder während desselben abgehaltenen Sitzung den Beschluß gefaßt, dem Ansuchen der Gemeinden Wolfurt und Schwarzach soll insofern entsprochen werden, als eine kommissionelle Begehung an Ort und Stelle stattfindet. In diese Verhandlung wird auch einbezogen die Besprechung über die von der Regierung verlangte Ergänzung des Projektes und die Eingabe der Gemeinde Lauterach. Wie mir der Herr Landeshauptmann mitgeteilt hat, findet diese Verhandlung überwogen (Mittwoch) statt. Tatsache ist, daß die Schwarzach-, Rickenbach- und die Landgraben-Regulierung sehr dringend ist. Jeder, der in der Nähe war, wird sich überzeugen können, daß die Bachbette mehr als bis zur Hälfte mit Schotter angefüllt sind und nur ein kleines oder ein halbes Hochwasser würde genügen, daß die besten Äcker und Wiesen mit Letten und Schotter überflutet werden. Es ist daher diese Angelegenheit sehr dringlich zu behandeln und andererseits war der volkswirtschaftliche Ausschuß nicht in der Lage, dem Landtage einen Gesetzentwurf zu unterbreiten, weil die Regierung die Ergänzungsprojekte noch nicht erledigt hat. Der volkswirtschaftliche Ausschuß will dem Landtage nur empfehlen, daß der Landesausschuß beauftragt werde, so rasch als möglich die gewünschten Ergänzungen des Projektes vorzunehmen. Wenn dieses geschehen ist, soll der Landesausschuß dieses neue Projekt samt Kostenvoranschlag der Regierung vorlegen und der volkswirtschaftliche Ausschuß beantragt weiter, daß, wenn die Regierung und der Landesausschuß das Projekt und den neuen Kostenvoranschlag akzeptiert, daß für diesen Kostenvoranschlag vom Lande 30 % bezahlt werden unter der Bedingung, daß die Regierung 50% aus dem Meliorationsfonds bewilligt und daß die Gemeinden, beziehungsweise Wassergenossenschaft die weiteren 20%, dann die allfälligen Mehrkosten und die Kosten der Erhaltung der regulierten Bauten übernehme. Wenn das hohe Haus auf diesen Antrag eingeht, dann wird es möglich sein, daß auch noch vor einer etwaigen landesgesetzlichen 12 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session der 10. Periode 1910. Regelung mit dem Baue und den Arbeiten begonnen werden kann. Es möge nach den Anträgen des volkswirtschaftlichen Ausschusses der Landesausschuß eine diesbezügliche Ermächtigung bekommen. Ich möchte nur noch bitten, daß nun diese Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses, welche noch verlesen werden, die Zustimmung erhalten sollen. Die Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses lauten: Der hohe Landtag wolle beschließen: "1. Zu den Kosten der Regulierung der Schwarzach und des Rickenbaches wird ein 30%iger Landesbeitrag der wirklich erlaufenden Kosten im Höchstbetrage von 30% des nach vorgenommener Ergänzung des Projektes vom Landesausschusse und dem k. k. Ackerbauministerium zu genehmigenden Kostenvoranschlages unter der Bedingung gewährt, daß die Regierung einen 5 0%igen Staatsbeitrag bewilligt und die interessierten Gemeinden,