19091008_lts012

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Letzte Änderung 02.07.2021, 19:28
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp10,lts1909,lt1909,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 12 Sitzung am 8. Oktober 1909 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 20 Abgeordnete. - Abwesend die Herren: Hochwst. Bischof Dr. Egger, Dr. Kinz, Dr. Konzett, Dr. Drexel, Wegeler und Jodok Fink. Regierungsvertreter: Herr k. k. Statthaltereirat Dr. Rudolf Graf von Meran. Beginn der Sitzung um 2 Uhr 13 Minuten nachmittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe.) Wird von irgendeiner Seite eine Bemerkung über die Fassung des Protokolls gemacht? Wenn es nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmigt. Hohes Haus! Ich habe vermöge der mir in der gestrigen Sitzung des hohen Landtages erteilten Ermächtigung auf telegraphischem Wege Seiner k. k. Hoheit dem durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Thronfolger die Glückwünsche des Landtages des Landes Vorarlberg ehrerbietigst entgegengebracht und schon heute vormittags ist nachfolgendes Telegramm eingetroffen: Herrn Landeshauptmann Rhomberg, Bregenz. Schloß Bluehnbach. Ihnen Herr Landeshauptmann sowie dem Vorarlberger Landtage danke ich von ganzem Herzen für die so freundlich ausgesprochenen Glückwünsche. Erzherzog Franz. Für die heutige Sitzung haben sich nachfolgende Herren entschuldigt: Abgeordneter Jodok Fink, welcher in Landesangelegenheiten eine Reise nach Wien zu machen hat, Abgeordneter Bürgermeister Dr. Kinz, welcher dienstlich nach Innsbruck zu reisen hatte, Abgeordneter Dr. Konzett und Abgeordneter Wegeler, welche wegen Berufsgeschäften verhindert sind, Abgeordneter Dr. Trexel, welcher ebenfalls nach Wien gereist ist. Ich bitte, dies zur Kenntnis zu nehmen. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Auf derselben steht zunächst der mündliche Bericht des Schulausschusses über das Gesuch der Oberlehrerswitwe Walser in Klösterle um einen Erziehungsbeitrag für ihre arbeitsunfähige Tochter. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Schreiber. Ich ersuche ihn, das Wort zu ergreifen. 2 12. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. Schreiber: Hohes Haus! Die Oberlehrerswitwe Walser ersucht um eine Erhöhung ihrer Pension sowie um einen Erziehungsbeitrag für ihre kranke, unheilbare Tochter. Der Schulausschuß kann eine Erhöhung der Pension der Witwe Walser schon aus dem Grunde nicht bewilligen, weil dadurch ein Präjudiz für die Zukunft geschaffen würde; was den Erziehungsbeitrag ihrer Tochter anlangt, so ist diese im Jahre 1885 geboren, somit schon 24 Jahre alt und es kann daher von einem Erziehungsbeitrage wohl nicht mehr die Rede sein, sondern es müßte ihr diese Unterstützung vielmehr als eine außerordentliche Armenunterstützung übermittelt werden. Nach genaueren Erhebungen ist die Witwe Walser in ziemlich guten Verhältnissen und daher stellt der Schulausschuß folgenden Antrag: Der Landtag wolle beschließen: "Es solle dem Gesuche der Lehrerswitwe Walser nicht entsprochen werden." Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Antrag die Debatte. - Wenn sich niemand zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Wir kommen zum zweiten Punkt der Tagesordnung, das ist der Bericht des Finanzausschusses über den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses, die Rechnungsabschlüsse der einzelnen Fonde, sowie den Rechnungsabschluß der Landesirrenanstalt Valduna pro 1908. Berichterstatter des Finanzausschusses in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Ebenhoch. Ich ersuche ihn, am Referententische Platz zu nehmen und von hier aus das Referat zu führen. Der Herr Berichterstatter wird zunächst den Bericht des Finanzausschusses verlesen und immer bei der betreffenden Rubrik diejenigen Posten aus dem Rechenschaftsberichte anrufen, welche im Berichte des Finanzausschusses nur summarisch genannt sind, um dadurch allen Herren Gelegenheit zu geben zu Anfragen, Bemerkungen, Anträgen und Beschwerden. Ich werde daher immer eine kleine Pause eintreten lassen und es wird dann, wenn in derselben niemand das Wort zu ergreifen wünscht, in der Anrufung weiter gefahren. Bevor ich jedoch dem Herrn Berichterstatter zu diesem Zwecke das Wort erteile, eröffne ich die Generaldebatte über den ganzen Bericht des Finanzausschusses, sowie über den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses. Wenn in derselben niemand das Wort ergreift, so gehen wir zum Bericht selbst über und ich ersuche zunächst den Herrn Berichterstatter, mit der Einleitung und Rubrik I zu begrünen. Ebenhoch: (Liest:) Bericht des Finanzausschusses über den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses von Vorarlberg für den I. Landtag der 10. Periode 1909. Hoher Landtag! Der Finanzausschuß erstattet nach eingehender und genauer Prüfung des Rechenschaftsberichtes nachstehenden Bericht: I. Über die Vollziehung der Landtagsbeschlüsse der letzten Session. A) Jene, welche der Allerhöchsten Sanktion bedürfen. Landeshauptmann: Nun bitte ich die einzelnen Gesetze, welche in der letzten Session von Seite des hohen Landtages beschlossen worden sind und mittlerweile die Allerhöchste kaiserliche Sanktion erhalten haben, anzurufen. Der Herr Abgeordnete Thurnher hat das Wort? Thurnher: Ich möchte die Anregung machen, daß nur die Zahlen der einzelnen Posten angerufen werden. Landeshauptmann: Ich habe mir gedacht, daß wenigstens die einzelnen Stichworte angerufen werden. Ebenhoch: (Liest) Post 1. Einhebung der Landesumlagen für das Jahr 1909. Post 2, a) Abänderung der §§ 3 und 12 der Landesordnung. b) Erlassung einer Landtagswahlordnung. - 12. Sitzung des Vorarlberger Landtage>. I. Session der 10. Periode 1909. 3 c) Abänderung einiger Paragraphen der Gemeindeordnung. - d) Erlassung eilt er Gemeindewahlordnung. - e) Wahlpflicht für den Landtag. - f) Wahlpflicht für die Gemeindewahlen. Post 3. Feststellung des Rekrutenkontingentes der Landesschützen. Post 4. Gesetzentwurf betreffend den Schutz der für die Bodenkultur nützlichen Vögel. Post 5. a) Gesetzentwurf betreffend Fortsetzung und Vollendung der Wildbachverbauungen. b) Gesetzentwurf betreffend die Erhaltung der bereits ausgeführten Wildlachverbauungen. Post 6. Erlassung einer Feuerpolizei- und Feuerwehrordnung. Der Allerhöchsten Sanktion harren noch: Post 7. a) Gesetzentwurf betreffend die Ausführungen von Schutzbauten am linken Ufer des Illflusses im Gemeindegebiete von Frastanz. b) Gesetzentwurf betreffend die Ausführung von Schutzbauten am rechten Ufer des Illflusses im Gemeindegebiete von Satteins. (Bemerkt hiezu:) Hier habe ich zu bemerken, daß dieselben mittlerweile die Allerhöchste kaiserliche Sanktion erhalten haben. - (Liest weiter:) Post 8. Gesetzentwurf betreffend die Gemeindevermittlungsämter. Post 9. Gesetzentwurf betreffend die Regulierung des Bizauerbaches. Post 10. Gesetzentwurf betreffend die Herstellung von Uferschutzbauten am rechten Illufer in der Parzelle Gortipohl. (Liest Antrag aus Beilage 50, I. A.) Landeshauptmann: Wünscht jemand zu diesem Antrage das Wort. Wenn es nicht der Fall ist, ersuche ich jene Herren, welche diesem Antrage Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Ebenhoch: (Liest:) B) Über die Landtagsbeschlüsse nach § 18 und § 19 der Landesordnung. In der V. Session der 9. Periode 1908 wurden keine diesbezüglichen Beschlüsse gefaßt. C) Ausführung der Landtagsbeschlüsse im eigenen Wirkungskreise des Landesausschusses. Landeshauptmann: Hier bitte ich der Kürze halber vielleicht nur die Zahlen der einzelnen Posten anzurufen. Ebenhoch: (Ruft Post 1-13, Beilage 10, I. C an.) Landeshauptmann: Zu Post 13 hat der Herr Abgeordnete Schreiber das Wort. Schreiber: Ich erlaube mir, an den Referenten des Landesausschusses die Anfrage zu stellen, wie weit die Schutzbauten an der Frutz bei Meiningen-Koblach vorgeschritten sind? Landeshauptmann: Der Herr Landeshauptmannstellvertreter hat das Wort. Thurnher: Hohes Haus! Ich kann dem geehrten Herrn Vorredner nur mitteilen, daß, wie bereits aus dem Rechenschaftsberichte des Landesausschusses ersichtlich ist, dieser Akt bald nach Schluß der vorjährigen Session dem Ackerbauministerium und dem für öffentliche Arbeiten unterbreitet worden ist. Der Landtag hat bekanntlich den Landesausschuß beauftragt, wegen Regulierung der Frutz im unteren Teile bei Koblach-Meiningen Verhandlungen mit der k. k. Regierung einzuleiten und einen entsprechenden Landesbeitrag in Aussicht zu stellen. Nun sind diese Verhandlungen noch nicht zum Abschlüsse gebracht worden. Das Ackerbauministerium hat Ende Juli dem Landesausschusse eröffnet, daß in einigen Punkten noch Bedenken nicht wegen des Projektes im allgemeinen, sondern wegen einzelner Teile desselben obwalten; in einigen Punkten könne eine Einschränkung erfolgen, bei anderen aber brauche es noch einige Ergänzungen. Infolgedessen muß das Projekt in dieser Beziehung etwas umgearbeitet und verbessert werden. Dann wird es ungesäumt der Regierung wieder vorgelegt werden. Aus dem allgemeinen Tenor des Ministerialerlasses geht hervor, daß die Regierung dieses Unternehmen als notwendig und nützlich erklärt. Es ist daher volle Aussicht vorhanden, daß dieses Projekt seinerzeit zur sicheren Ausführung gelangen wird. Schreiber: Ich danke. 4 12. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand zu Punkt 13 das Wort? Hat der Herr Berichterstatter nichts beizufügen? Ebenhoch: Nein. Landeshauptmann: Dann bitte ich, in der Anrufung weiter zu fahren. Ebenhoch: Post 14. Landeshauptmann: Hier hat sich der Herr Abgeordnete Ölz zum Worte gemeldet. Ich erteile ihm dasselbe. Ölz: Im Punkte 14 können wir lesen, daß der Landtag im Oktober vorigen Jahres einen Landtagsbeschluß gefaßt hat, nach welchem der Landesausschuß beauftragt wird, für eine männliche Lehrkraft in Jagdberg zu sorgen. Der Kinderrettungsverein von Jagdberg, beziehungsweise die Direktion hat angesucht, das Land möge mit Rücksicht auf die wohltätige Wirkung der Anstalt und mit Rücksicht auf die große Zahl der Kinder, besonders Knaben, besorgt sein, daß dort eine männliche Lehrkraft angestellt werde, welche vom Lande bezahlt werde. Der Landtag hat damals dieser Anschauung beigepflichtet und dem Landesausschusse den Auftrag gegeben, die nötigen Schritte einzuleiten. Die Verhandlungen sind aber roch nicht zu Ende geführt. Nun wäre es aber, glaube ich, an der Zeit, wenn man gleich daran gehen würde, mindestens eine provisorische Regelung der Angelegenheit vorzunehmen. Dies ist aber nicht möglich, wenn wir nicht dem Landesausschusse hiezu den Auftrag erteilen mit der Vollmacht, die allenfalls daraus erwachsenden Kosten zu zahlen. Damit die Regelung möglichst rasch vollzogen werden kann, stelle ich folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der Landesausschnß erhält den Auftrag, gemäß Landtagsbeschluß vom 1. September 1908 die Verhandlungen wegen Bestellung einer männlichen Lehrkraft für die Anstalt des Kinderrettungsvereines weiterzuführen und dem Landtage in nächster Session Bericht zu erstatten. Zwecks provisorischer Regelung wird der Landesausschuß ermächtigt, die erwachsenden Kosten aus dem Landesfonds anzuweisen." Landeshauptmann: Wer wünscht weiter zu Punkt 14 das Wort? Es meldet sich niemand. Hat der Herr Berichterstatter eine Bemerkung zu machen? ?Ebenhoch: Ich! habe nichts zu bemerken. Landeshauptmann: Dann bringe ich den Antrag des Herrn Abgeordneten Ölz, der zu Punkt 14 gestellt worden ist, zur Abstimmung. Er lautet: (Liest obigen Antrag.) Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst zu erheben. Angenommen. Bitte, in der Anrufung weiterzufahren. Ebenhoch: Post 15. Post 16. Landeshauptmann: Zu Punkt 16 hat sich der Herr Abgeordnete Loser gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. Loser: Hohes Haus! Der Landtag hat im vorigen Jahre anläßlich des sechzigjährigen Regierungsjubiläums unseres erhabenen Monarchen am 3. Oktober in feierlicher Festsitzung den Beschluß gefaßt, den Betrag von 50 000 K als Gründungsfonds für ein zu errichtendes öffentliches Krankenhaus zu bewilligen. Dieser Beschluß hat allenthalben in den weitesten Kreisen der Bevölkerung eine lebhafte Befriedigung hervorgerufen. Das Land Vorarlberg, beziehungsweise dessen Vertretung hat in den letzten Dezennien zweifellos auf dem Gebiete der Armen- und Krankenfürsorge Bedeutendes geleistet. Es ist aber eine sehr große Lücke gelassen, die noch auszufüllen ist, das ist die Errichtung eines öffentlichen Krankenhauses im Lande, dessen Mangel allenthalben von Jahr zu Jahr schwerer empfunden wird. Die triftigen Gründe, welche für die Errichtung eines öffentlichen Krankenhauses sprechen, sind wohl allgemein bekannt und ich brauche dieselben nicht näher auseinanderzusetzen. 12. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. 5 Um aber diese für das Land äußerst wichtige Angelegenheit einen Schritt nach vorwärts zu bringen, möchte ich mir erlauben, den Antrag zu stellen, einerseits dahingehend, daß ein weiterer Beitrag dem Krankenhaus-Baufonde zugeführt werde, andererseits dahingehend, daß der Landesausschuß beauftragt werde, der Frage die größtmögliche Aufmerksamkeit zuzuwenden, um sie einer baldigsten Lösung zuführen zu können. Diese Aufgabe ist mit Rücksicht auf die Unzulänglichkeit der erforderlichen Mittel einerseits und im Hinblicke auf die vielen damit zusammenhängenden Fragen eine schwierige. Ihre Lösung aber ist für das Land eine Ehrensache. Um diesem erstrebenswerten Ziele einigermaßen näherzukommen, erlaube ich mir, folgenden Antrag zu stellen, um dessen Annahme ich bitte: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der Landesausschuß wird ermächtigt, aus den etwaigen Gebarungsüberschüssen des Landesfonds den Betrag von 10 000 K im Jahre 1910 dem Krankenhaus-Baufonde zuzuführen. Gleichzeitig wird der Landesausschuß beauftragt, der Errichtung eines öffentlichen Krankenhauses in Vorarlberg die volle Aufmerksamkeit zuzuwenden, um die Verwirklichung des Projektes ehetunlichst zu ermöglichen." Landeshauptmann: Wer wünscht zu diesem Punkte und dem soeben gestellten Antrage das Wort? Wenn sich niemand meldet, ist die Debatte geschlossen. Hat der Herr Berichterstatter noch etwas beizufügen? Ebenhoch: Ich bin vollkommen damit einverstanden. Landeshauptmann: Sie haben den Antrag gehört, welcher lautet: (Liest obigen Antrag.) Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage des Herrn Abgeordneten Loser ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Bitten in der Anrufung weiterzufahren. Ebenhoch: Post 17. Post 18. Landeshauptmann: Herr Abgeordneter Dekan Mayer hat das Wort. Mayer: Unter dieser Post führt der Rechenschaftsbericht aus, daß mit Beschluß vom 5. Oktober vergangenen Jahres der Landesausschuß beauftragt wurde, behufs Sicherstellung der Ergänzungs- und Verstärkungsbauten am rechten Ufer der Ill in den Gemeindegebieten von St. Anton und Bartholomäberg die nötigen Verhandlungen mit der k. t Regierung zu pflegen behufs Erwirkung von Staatsbeiträgen, beziehungsweise Zuweisung von Landesbeiträgen. Es scheint mir, daß in dieser Angelegenheit die Verhandlungen mit der k. k. Regierung noch nicht abgeschlossen sind. Da die Gemeinde St. Anton und die Anrainer am Illufer ein großes Interesse haben, zu wissen, wie weit die Verhandlungen diesbezüglich schon gediehen sind, möchte ich den Herrn Referenten in dieser Angelegenheit bitten, uns Aufschluß zu geben. Landeshauptmann: Der Herr Landeshauptmannstellvertreter hat das Wort. Thurnher: Ich kann auch in diesem Punkte dem hochgeehrten Herrn Vorredner Aufschluß geben, nämlich dahingehend, daß die Verhandlungen diesfalls noch nicht vollständig abgeschlossen sind. Die Regierung hat zwar in einer vor ein paar Tagen eingelangten Zuschrift das Projekt gutgeheißen und genehmigt; sie hat aber gefordert, es müsse, bevor sie sich endgültig hinsichtlich des Staatsbeitrages von 50 % ausspreche, vorher noch das wasserrechtliche Verfahren durchgeführt werden. Die Gemeindevorstehung von St. Anton ist bereits angegangen worden, bei der Bezirkshauptmannschaft zur Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens die nötigen Schritte einzuleiten. Die Gemeindevorstehung ist aber bis heute dieser Aufforderung nicht nachgekommen, sondern hat im Gegenteil hieher eine Zuschrift gerichtet, wonach die Gemeindeinteressenten in der Lage wären, nur einen 10%igen Beitrag anstatt des bisher üblichen, vorgesehenen, mindestens 20%igen zu leisten. Die Verhandlungen müssen also nach zwei Richtungen hin fortgeführt werden; es muß zuerst 6 156. Sitzung des Vorarlberg< Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. das wasserrechtliche Verfahren durchgeführt werden und dann müssen die noch nicht sicher gestellten 10% in irgend einer Weise sicher gestellt werden. Sobald das geschehen ist, steht dem Abschlüsse der Verhandlungen mit der Regierung nichts mehr im Wege. Dekan Mayer: Ich danke. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand das Wort? Wenn das nicht der Fall ist, bitte ich weiter zu fahren. Ebenhoch: (Ruft Post 19 bis 22 aus Beilage 10, I. C, an.) Landeshauptmann: Zu diesem Punkte hat der Herr Abgeordnete Walter das Wort. Walter: Hohes Haus! Ich erlaube mir an den Herrn Landeshauptmann die Anfrage zu stellen, in welchem Stadium sich das Straßenprojekt Bludenz-Raggal-Garsella befindet. Am 15. September 1907 wurde von der Gemeinde Raggal ein Gesuch um Förderung der Erstellung dieser Straße an den Landesausschuß gerichtet, aber trotz wiederholter Bitten um Förderung dieses so dringend notwendigen Straßenzuges fand das Gesuch keine befriedigende Lösung. Eine Straße soll von Bludenz ausgehend über Raggal nach Garsella führen und den Walgau mir dem inneren Walsertale verbinden und beide dem Bregenzerwalde näher bringen. Für dieses Projekt traten die drei Gemeinden Bludenz, Raggal und Sonntag laut einstimmig gefaßten Gemeindebeschlüssen ein und beschlossen die Übernahme von 25 bis 30 % von der gesamten Bausumme einschließlich der eventuell von den Gemeinden zu übernehmenden Kosten der Grundablösung. Die obgenannten Gemeinden streben also den Bau dieser Straße an und lassen sich hiebet von folgenden Grundsätzen leiten: Wie schon erwähnt und Allen bekannt sein wird, besitzt die Gemeinde Raggal keinen einzigen, den primitivsten Anforderungen halbwegs entsprechenden Verkehrsweg. Der jetzt bestehende Weg kann kaum eine Verkehrsstraße genannt werden und hat an mehreren Stellen 25 bis 30% Steigung. An die Verwertung von zugrunde gehendem Holze und an die volle Ausnützung der Milchprodukte, welches einzig die Existenz der Bauern dort ermöglicht, kann unter den heutigen Verhältnissen gar nicht gedacht werden. Import und Export ist nur mittelst Pferden und Maultieren möglich, welcher Umstand jedem einzelnen Bürger seine Existenz erschwert. Solche Zustände lassen die stete Entvölkerung und Verarmung der Gemeinde begreiflich finden und müssen immer mehr zum Ruine der sonst lebenskräftigen Bauerngemeinde führen. Ein weiterer Nachteil erwächst der Gemeinde aus dem fast gänzlichen Mangel des Fremdenverkehrs. Lage und natürliche Vorzüge der dortigen Gegend würden in den Sommermonaten Erholungsbedürftigen eine wohl entsprechende Station und den Touristen eine herrliche Partie in diese Alpenwelt bieten, wenn ein einigermaßen entsprechender Fahrweg hiezu die Möglichkeit böte. Raggal muß in einer entsprechenden Kommunikation seine Lebensbedingungen suchen und hofft, dieselben zu finden in der Ausführung des in Rede stehenden Straßenbaues. Das Projekt Bludenz, Raggal, Garsella verbindet nicht nur Raggal und die einmündenden Alpentäler mit Bludenz, sondern hat auch große Bedeutung für das innere Walsertal, für Land und Staat. Es verbindet den Walgau direkt mit dem inneren bevölkerten Walsertale und schafft Zugang zu den bedeutenden Alpengebieten und Paßübergängen, es wird in hohem Maße den Touristenverkehr über den Faschinapaß nach Au im Bregenzerwalde fordern. Auch in strategischer Hinsicht muß dieses Projekt aller Beachtung wert erscheinen. Solche Erwägungen veranlaßten die obgenannten drei Gemeinden zu einmütigem Eintreten für dieses Straßenprojekt und dieselben bitten recht dringend, der Landesausschuß wolle alles notwendig Erscheinende veranlassen, um das fertige Projekt dem hohen Landtage in nächster Session zur Beschlußfassung vorzulegen. (Ölz: Ja und eine Million dazu!) Landeshauptmann: Da ich der Referent in Straßenangelegenheiten bin, möchte ich die Anfrage des Herr Abgeordneten Walter gleich 12. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. beantworten. In Angelegenheit einer Straßenverbindung nach Raggal sind schon durch eine Reihe von Jahren Verhandlungen obgeschwebt. Die Gemeinde Raggal hatte im Anfange die Absicht gehabt, ein Straßenprojekt, welches über Ludesch hinauf nach Raggal ging, zu lancieren und zu diesem Zwecke wurde das Landesbauamt um Verfassung eines diesbezüglichen Projektes angegangen. Es fanden dann Verhandlungen wegen der Trace selbst statt, die mitunter mit großen Schwierigkeiten verbunden waren, weil man darüber in Raggal selbst lange Zeit nicht einig war, so daß keine bestimmte Antwort gegeben werden konnte. Endlich aber ist es gelungen, ein Projekt einer solchen Verbindungsstraße von Ludesch nach Raggal bis Marul auszuarbeiten. Die Kosten dieser Straße beziffern sich laut Berechnung des Bauamtes für die Straße Ludesch-Raggal allein auf 132.000 K, und wenn man die ganze Strecke Ludesch-Marul ins Auge faßt, auf 220.000 K. Die Gemeinde Raggal wird nun angesichts dieser Berechnung und des vorliegenden Projektes auf den Gedanken gekommen sein, daß die Kosten dieses Projektes ebenfalls sehr hoch sind und für dasselbe schwerer größere Staatshilfe, eventuell Landeshilfe, zu erzielen sein wird, als wenn ein umfangreicheres, mehrere Gemeinden umfassendes Prospekt ins Auge gefaßt würde. Deshalb trat in der Frage ein Stillstand ein, weil inzwischen Raggal mit Sonntag und der Stadt Bludenz Verhandlungen pflog und das Resultat dieser Verhandlungen war - ich will hier nur die wichtigsten Punkte skizzieren die vom Herrn Abgeordneten Walter erwähnte, an den Landesausschuß eingereichte Eingabe, wonach obgenannte 3 Gemeinden durch Gemeindebeschlüsse erklärten, daß sie die betreffenden Prozente - ich will hier nicht auf das Detail eingehen - zu leisten bereit wären. Nun wurde eine Begehung der ganzen Strecke durch das Landesbauamt vorgenommen und auf Grund derselben eine Kostenberechnung angestellt, aus welcher sich ergab, daß die Kosten dieser Straße Bludenz-Raggal-Marul auf zirka 420.000 K zu stehen kommen. In diesem Jahr hat dann die Gemeinde Raggal neuerdings ein Ansuchen an den Landesausschuß gerichtet, worin sie ersucht, die Angelegenheit dieses Straßenprojektes bezüglich der noch notwendigen Vorarbeiten wieder in Angriff zu nehmen. Es wurde ihr dann unterm 8. Juni mitgeteilt, daß in diesem Herbste noch die bereits früher provisorisch in Aussicht genommene Straßenstrecke nach der Natur abgesteckt und im heurigen Jahre das generelle Längenprofil gezeichnet werde - es ist dies bereits geschehen - und gleichzeitig wurde der Gemeinde gegenüber erklärt, daß, je nachdem es die anderen dringenden Arbeiten noch möglich machen, diese generelle Projektaufnahme vervollständigt und durch einen generellen Kostenvoranschlag ergänzt werde. Ich kann den Herrn Abgeordneten versichern, daß der Landesausschuß die ganz gewiß schwierige Lage der Gemeinde Raggal voll und ganz zu würdigen weiß. Es ist für die Gemeinde Raggal doppelt schwierig, weil sie so situiert ist, daß eine Straße nur schwer und mit bedeutenden Kosten angelegt werden kann. Die Gemeinde liegt eben sehr hoch und auf steiler Halde und, wenn eine Straße gemacht wird, müßen, um die Steigung einigermaßen zu mildern, viele Kurven ausgeführt werden. Toll die Straße ihren Zweck erreichen, so bietet sie eben große Schwierigkeiten, und nicht die geringste Schwierigkeit ist auch das Aufbringen der nötigen Geldmittel. Ich kann aber den Herrn Abgeordneten Walter nur nochmals versichern, daß der Landesausschuß diese Fragst nicht aus dem Auge lassen wird, daß er noch rm Laufe dieses Spätherbstes, wenn irgend möglich, den gewünschten generellen Kostenvoranschlag ausarbeiten lasiert und daß vonseiten des Landesbauamtes alles vorbereitet sein wird, um im Lause des Winters mit den Gemeinden, mit dem Staate und Lande wegen Beitragsleistungen in Verhandlung zu treten. Wünscht noch jemand zu dieser Angelegenheit oder zum angeführten Punkte des Rechenschaftsberichtes das Wort? Wenn es nicht der Fall ist, bitte ich in der Anrufung weiter zu fahren. Ebenhoch: (Ruft Post 23 bis 26 aus Beilage 10, I. C an.) Hiezu habe ich nur noch zu bemerken, daß das von der Gemeindevorstehung Götzis Abverlangte mittlerweile erledigt worden ist. 8 12. Sitzung des Vorarlberger Landtages. 1. Session der 10. Periode 1909. (Ruft weiter an Post: 27-33.) Zu 33 habe ich zu bemerken, daß das diesbezügliche Gesuch in dieser Angelegenheit zurückgezogen worden ist. Landeshauptmann: Zur Zeit als der Rechenschaftsbericht verfaßt wurde, war dieser Gesetzentwurf, den seinerzeit der Magistrat von Feldkirch dem hohen Landtage übermittelt hatte, noch beim Landesausschusse und es schwebten Verhandlungen wegen Durchberatung desselben. In der Zwischenzeit wurde aber der Gesetzentwurf beziehungsweise diese Eingabe vom Gemeindeausschusse der Stadt Feldkirch zurückgezogen und die Angelegenheit ist daher vorderhand erledigt. Ebenhoch: (Ruft Post 34 bis 44 aus Beilage 10, I. C an und bemerkt zu Post 41.) Zu dieser Angelegenheit wird später ein separater Bericht und Antrag eingebracht werden. Landeshauptmann: Nun käme der Antrag, den der Finanzausschuß zu Punkt C gestellt hat und ich bitte, ihn zu verlesen. Ebenhoch: (Liest.) Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der Bericht des Landesausschusses über die Vollziehung der Landtagsbeschlüsse der letzten Session: C) Ausführung der Landtagsbeschlüsse im eigenen Wirkungskreise des Landesausschusses, Punkt 1 bis 44, wird zur Kenntnis genommen." Landeshauptmann: Wer wünscht zu diesem Antrage des Finanzausschusses etwas zu sprechen? Wenn niemand das Wort wünscht, ersuche ich jene Herren, welche demselben ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Ebenhoch: Wir kommen nun zu II. Landesfonds. Rechnungsabschluß pro 1908. Gesamteinnahmen..............K 683 131-60 Gesamtausgaben.................. 555, 319 32 Schließlicher Kassastand . . . K 127.812 28 Zn der Beilage 1 A. sind die einzelnen Kosten detailliert aufgeführt. Die Prüfung des vorangeführten Rechnungsabschlusses ergab die vollständige Richtigkeit obiger Ansätze und stellt der Finanzausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Dem vorliegenden Rechnungsabschlüsse pro 1908 des Vorarlberger Landesfonds mit dem schließlich ausgewiesenen Kassastande von K 127.812-28 wird die Genehmigung erteilt." Landeshauptmann: Ich möchte diesbezüglich anfragen, ob einer der Herren Abgeordneten wünscht, daß die einzelnen Punkte des Rechnungsabschlusses des Landesfonds detailliert angerufen werden? Wenn es nicht der Fall ist, werde ich darauf verzichten. Wünscht jemand zu Punkt II das Wort? Wenn es nicht der Fall ist, nehme ich an, damit sich die Herren nicht immer mit fortwährendem Aufstehen und Niedersetzen bemühen müssen -, daß das hohe Haus dem Antrage, welchen der Finanzausschuß stellt, die Zustimmung gibt. Ebenhoch: (Liest:) III. Landeskulturfons. Rechnungsabschluß pro 1908. Gesamteinnahmen..............K 75.198 33 Gesamtausgaben 7.060-07 .... , " Schließlicher Vermögensstand . K 68.138-26 Die vollständige Richtigkeit obiger Ansätze hat der Finanzausschuß durch die Prüfung des Rechnungsabschlusses konstatiert und stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Dem Rechnungsabschlüsse des Landeskulturfonds pro 1908 mit dem ausgewiesenen Vermögensstande von K 68.138-26 wird die Genehmigung erteilt." Landeshauptmann: Wer wünscht zu Punkt III Landeskulturfonds das Wort? Ich erteile es dem Herrn Abgeordneten Nigsch. Nigsch: Hohes Haus! Schon vor einigen Jahren haben die Waldaufseher des Landes Vorarlberg die Bitte an den hohen Landtag um 12. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10, Periode 1909. 9 Erhöhung und Regelung ihrer Bezüge gestellt. Nachdem bis heute noch keine Antwort herunter gelangt ist, erlaube ich mir die Anfrage, was in dieser Angelegenheit geschehen ist und ob man überhaupt geneigt ist, für die Waldaufseher etwas zu tun oder nicht. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand eine Frage zu stellen? - Wenn das nicht der Fall ist, werde ich den Herrn Abgeordneten Nigsch auf seine Frage folgende Antwort erteilen: Der Landesausschuß hat seit 2 Jahren in einem eigenen Subkomitee Beratungen gepflogen über die Schaffung eines neuen Forstgesetzes für unser Land. Dieses Forstgesetz soll den Zweck haben, einerseits die vielen bestehenden und in den verschiedensten Landesgesetzblättern und Starthaltereiverordnungen zerstreut enthaltenen Bestimmungen umzuarbeiten und für unser Land gesetzlich zu kodifizieren, andererseits soll der Entwurf für unser Land passend ausgearbeitet werden. Ebenso sollen die teilweise auch jetzt schon bestehenden Abweichungen von Tirol in der praktischen Ausführung (bei Forsttagsatzungen u. s. w.) im Gesetze festgelegt werden. Dieser Entwurf ist sehr umfangreich. Er ist nämlich schon ausgearbeitet worden und neben demselben ein zweiter Entwurf betreffend die Regelung der Anstellung und der Bezüge der Waldaufseher. Es ist aber in diesem zweiten Entwürfe noch einiges zweifelhaft geblieben, beziehungsweise es bestehen noch einige Divergenzen in den Anschauungen. So viel kann ich jedoch dem Herrn Abgeordneten Nigsch sagen, daß wir im Landesausschusse bestrebt waren, auch für die materielle Lage der Waldaufseher und deren künftige Existenz Sorge zu tragen. Zweifelhaft war nicht dieses, sondern etwas, was in den nächsten Verhandlungen im Landesausschusse finalisiert werden wird, nämlich, ob auch die Stelle eines oder mehrerer Landesforstbeamten creiert werden solle, die dem Landesausschusse untersteht, und wie die Art der Anstellung der Waldaufseher geregelt werden solle. Die Sache ist indessen bereits soweit gediehen, daß beide Entwürfe (der Akt ist momentan nicht zu meiner Verfügung) ungefähr anfangs dieses Jahres der k. k. Statthalterei schon zum zweitenmale eingesendet wurden, nachdem dieselbe das erstemal die Güte hatte, dem Landesausschuß verschiedene Winke über die Abfassung solcher Gesetzentwürfe überhaupt zu geben. Es wurden also anfangs dieses Jahres beide Entwürfe umgearbeitet und der Statthalterei zur Abgabe ihrer wohlwollenden Meinung übermittelt. Wir hegten damals die Hoffnung, daß wir die Entwürfe noch in dieser Session dem hohen Landtage zur verfassungsmäßigen Behandlung seitens des Landesausschusses unterbreiten könnten, das ist leider nicht möglich gewesen; denn der Entwurf eines Forstgesetzes wurde mit verschiedenen beantragten Abänderungen, tote ich dieser Tage erfahren habe, erst Ende September dem t. k. Ackerbauministerium in Wien übermittelt und es ist begreiflich-, daß auch das t. k. Ackerbauministerium, wenn es auch den festen Willen hätte, um diesen Gesetzentwurf so rasch als möglich zu studieren und dann dem Landesausschusse wieder zu übermitteln, dieses in der kurzen Zeit nicht mehr tun kann. Ich bin überzeugt, daß bis zum nächsten Jahre die Entwürfe nicht blos etwa zurückgelangt sind, sondern es auch gelungen ist, eine Vereinbarung zu erzielen, sodaß ein fix und fertiger Entwurf sowohl des Forstgesetzes als auch über die Regelung der materiellen Bezüge der Waldaufseher dem hohen Hause in nächster Session zugehen kann. Nigsch: Ich danke. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand das Wort? - Es liegt hier noch der Antrag des Finanzausschusses vor und ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. - Angenommen. Ebenhoch: (Liest:). IV. Krankenversorgung. Die Krankenversorgungskosten beliefen sich im Jahre 1908 im Gesamten auf K 36.708 68. Der Finanzausschuß stellt den Antrag: "Der hohe Landtag wolle die Verausgabung für Krankenversorgung im Jahre 1908 mit K 36.708 68 zur Kenntnis nehmen." 10 12. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. Landeshauptmann: Wünscht jemand zu diesem Antrage das Wort oder überhaupt zu Post Krankenversorgung? - Wenn es nicht der Fall ist, nehme ich an, daß das hohe Haus dem Antrage, wie er verlesen worden ist, zustimmt. Ebenhoch: (Liest:) V. Irrenversorgung. Die Jahresrechnung der Landesirrenanstalt Valduna pro 1908 weist aus an Einnahmen . . . K 129.014 47 Hiezu Mehrwert der Warenvorräte...................... K_____541'sohin Gesamteinnahmen . . K 129.555-47 Die laufenden Ausgaben ab mit X 123.442 10 und schließt ab mit einem Überschusse von.................K 6.113 37 Der vorgelegte Voranschlag pro 1909 weist aus an Gesamteinnahmen........................ K 131.624 37 und an Gesamtausgaben . . K 124.002 50 und schließt mit einem Überschusse von ................. K 7.62187 Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der Voranschlag der Landesirrenanstalt pro 1909 und die Rechnung pro 1908 werden genehmigt." Landeshauptmann: Wünscht jemand zu Post V. Irrenversorgung und zu dem gestellten Antrage das Wort? Wenn dies nicht der Fall ist, nehme ich an, daß das hohe Daus dem Antrage des Finanzausschusses zustimmt. Ebenhoch: (Liest:) VI. Gemeindeangelegenheiten. Der Finanzausschuß verweist auf den vorliegenden detaillierten Rechenschaftsbericht des Landesausschusses und beantragt: "Der hohe Landtag wolle das Gebaren des Landesausschusses in Gemeindeangelegenheiten zur Kenntnis nehmen." Landeshauptmann: Wer wünscht zu Post VI. Gemeindeangelegenheiten das Wort? Es meldet sich niemand, somit erkläre ich den Antrag des Finanzausschusses als angenommen. Ebenhoch: (Liest:) VII. Stipendien und Stiftungen. Über die Verwaltung der Stiftungen enthält der Rechnungsabschluß die genaueren Aufschlüsse. Es stellt deshalb der Finanzausschuß den Antrag: "Der hohe Landtag wolle das Vorgehen des Landesausschusses hinsichtlich der Verwaltung der Stiftungen und Verleihung der Stipendien zur Kenntnis nehmen." Landeshauptmann: Wünscht jemand das Wort? Wenn nicht, erkläre ich den Antrag als angenommen. Ebenhoch: (Liest:) VIII. Dr. Ant. Jussel'sche Stipendienstiftung. Laut Rechnungsabschluß pro 1907 Vermögensstand . . . . K 16.907 10 Hiezu die Einnahmen im Jahre 1908 K 652-70 Zusammen.......................K 17.559 80 Hievon ab die Ausgaben mit K 650-Verbleibt ein schließliches Vermögen von......................K 16.90980 Antrag: "Der hohe Landtag wolle dem Rechnungsabschlüsse der Dr. Anton Jussel'schen Stiftung pro 1908 mit einem ausgewiesenen Vermögen von K 16.909 80 die Genehmigung erteilen." Landeshauptmann: Wünscht jemand das Wort? Wenn es nicht der Fall ist, erkläre ich den Antrag als mit ihrer Zustimmung versehen. Ebenhoch: (Liest:) IX. Invalidenstiftung des Vorarlberger Sängerbundes. Rechnungsabschluß pro 1908. 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. 11 Vermögensstand laut Rechnungsabschluß für das Jahr 1907 K 1.922 42 Hiezu Einnahmen 1908 . . . Zusammen....................K K____72 08 1.994 50 Hievon ab die Ausgaben per K_________60'Verbleibt schließliches Vermögen K 1.934 50 Antrag: "Der hohe Landtag wolle den Rechnungsabschluß der Invalidenstiftung des Vorarlberger Sängerbundes pro 1908 mit dem ausgewiesenen Vermögen von K 1934 50 genehmigen." Landeshauptmann: Wünscht jemand hiezu das Wort? Es ist nicht der Fall. Ich erkläre daher den Antrag als angenommen. Ebenhoch: (Liest:) X. Viehseuchenfonds für Einhufer. Rechnungsabschluß pro 1908. Einnahmen...................K 24.570'23 Ausgaben ...................K 34 95 Schließliches Vermögen . . . K 24.535 28 Antrag: "Dem Rechnungsabschluß des Seuchensfonds für Einhufer pro 1908 mit dem ausgewiesenen Vermögen von K 24.535 28 wolle der hohe Landtag die Genehmigung erteilen." Landeshauptmann: Wenn niemand das Wort wünscht, ist der Antrag angenommen. Ebenhoch: (Liest:) XI. Fonds zur Hebung der Rindviehzucht. Rechnungsabschluß pro 1908. Einnahmen...................K 81.441 27 Ausgaben .................... K 16.740 60 Ergibt ein Vermögen von . . K 64.700 67 Antrag: "Der hohe Landtag wolle dem Rechnungsabschluß des Fonds zur Hebung der Rindviehzucht mit dem ausgewiesenen Vermögen per K 64.700 67 die Genehmigung erteilen." Landeshauptmann: Keine Bemerkung betrachte ich als Zustimmung zum Antrag. Ebenhoch: (Liest:) XII. Feuerwehrfonds. Rechnungsabschluß pro 1908. Einnahmen........................K 72.52948 Ausgaben ...................... 19.787 72 Schließliches Vermögen . . K . K 52.741-76 Antrag: "Der hohe Landtag wolle den Rechnungsabschluß des Vorarlberger Feuerwehrfonds pro 1908 mit dem schließlichen Vermögen per K 52.741 76 genehm halten." Landeshauptmann: Wer wünscht das Wort? Wenn niemand sich meldet, so ist der Antrag angenommen. Ebenhoch: (Liest:) XIII. Normalschulfonds. Rechnungsabschluß pro 1908. Einnahmen........................K 201.597 96