19091013_lts014

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Letzte Änderung 03.07.2021, 11:00
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp10,lts1909,lt1909,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 14. Sitzung mit 13. Oktober 1909 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 22 Abgeordnete. - Abwesend die Herren Hochwst. Bischof Dr. Egger, Dr. Kinz, Walter und Willi. Regierungsvertreter: Herr k. k. Statthaltereirat Dr. Rudolf Graf von Meran. Beginn der Sitzung um 3 Uhr 38 Minuten nachmittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe.) Hat jemand zur Fassung des Protokolls eine Bemerkung zu machen? Wenn es nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmigt. Es ist mir noch ein Einlaufstück zugekommen, nämlich ein Antrag der Herren Abgeordneten Wegeler und Genossen betreffend Abänderung des Jagdgesetzes. Ich bitte, denselben zu verlesen. (Sekretär liest:) Antrag der Abgeordneten Wegeler und Genossen betreffend die Abänderung des Jagdgesetzes. Hoher Landtag! Bei der Durchführung des neuen Jagdgesetzes tritt die Erscheinung zutage, daß einzelne Bestimmungen, so insbesondere der § 6 in Bezug auf die Jagd aus den zum Gemeindevermögen gehörigen Grundstücken von den Behörden in den einzelnen politischen Bezirken eine verschiedene Auslegung und Anwendung finden. Da hiedurch eine gewisse Rechtsunsicherheit und wohl auch Unzufriedenheiten der Beteiligten entstehen, glauben die Gefertigten, der Gesetzgeber sollte diesem Zustande durch genauere Präzisierung der bezüglichen Bestimmungen abhelfen und stellen daher den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Das Jagdgesetz wird einer Revision unterzogen. In formaler Beziehung beantragen die Gefertigten, der Landtag wolle diesen Antrag dem Landesausschusse zur Vorberatung, Verhandlung mit der k. k. Regierung und Antragstellung zuweisen." Bregenz, am 13. Oktober 1909. Josef Wegeler, m. p. Ulrich Ebenhoch, m. p. Fr. I. Schreiber, m. p. I. W. Nachbaun, m. p. Stephan Walter, m. p. Alois Amann, m. p. Dekan Mayer, m p. Kennerknecht, m. p Dekan Fink, m. p. I. P. Vögel, m p. Ignaz Rigsch, m. p. Alois Dietrich, m. p. Franz Loser, m. p. Engelbert Luger, m. p. Albert Weite, m p. Dr. Drexel, m. p. J. A. Willi, m. p. 2 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages, l. Session der 10. Periode 1909. Landeshauptmann: Nachdem die gegenwärtige Tagung unmittelbar vor ihrem Ende steht, wird das hohe Haus wahrscheinlich keine Einwendung dagegen erheben, wenn dieser Antrag dringlich behandelt und mit Umgehung der Drucklegung gleich heute in Verhandlung gezogen wird, nachdem er in formeller Beziehung lediglich einen Auftrag an den Landesausschuß beinhaltet. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? Wenn es nicht der Fall ist, würde ich diesen Antrag sofort vor Übergang zur Tagesordnung in Verhandlung ziehen lassen. Ich bemerke noch vorher, daß der Herr Abgeordnete Willi wegen Berufsgeschäfte und der Herr Abgeordnete Walter wegen Teilnahme an einer wichtigen Sitzung der Handelskammer sich für heute entschuldigt haben. Es erfolgt also gegen die dringliche Behandlung keine Einwendung; - daher füge ich diesen Gegenstand gleich der Tagesordnung an, beziehungsweise behandle ich ihn sofort und eröffne über ihn sogleich die Debatte, soweit es sich um den Auftrag an den Landesausschuß handelt. Der Antrag lautet: (Liest obigen Antrag.) Wenn niemand das Wort wünscht, nehme ich an, daß das hohe Haus diesem Antrage zustimmt. Die Zustimmung ist gegeben. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Auf derselben steht als erster Gegenstand: Der mündliche Bericht des Landesausschusses in Sachen der nachträglichen Genehmigung des bereits bewilligten Landesbeitrages zu den Kosten der Jahrhundertfeier und über das Gesuch des Landesfestkomitees um Gewährung eines nochmaligen Beitrages. Referent des Landesausschusses in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Dr. Drexel. Ich erteile ihm das Wort. Dr. Drexel: Hohes Haus! Als vor mehr als Jahresfrist im Lande sich die einzelnen Kreise zusammentaten, um die Wende des Jahrhunderts seit den berühmten Kämpfen und Schlachten zu feiern, wurde der Landtag um einen Beitrag gebeten. Er hat infolge dieses Ansuchens den Landesausschuß ermächtigt, einen Beitrag für die Jahrhundertfeier zu gewähren. Der Landesausschuß hat nun in seiner Sitzung vom 5. März 5000 K zu diesem Zwecke gewidmet. Das Fest kam und ist glänzend verlaufen. Der Festzug als Mittelpunkt des ganzen Arrangements war eine glänzende Leistung, wenn man bedenkt, daß er von einem so kleinen Lande zusammengestellt wurde. Die Besucher des Landes selbst hatten große Freude, wieder einmal alle Trachten und die einzelnen Typen beisammen zu sehen und das Ausland, welches ebenfalls sehr stark vertreten war, hatte für diese zwei Tage nur eine Stimme des Lobes und der Bewunderung. Heute kommt nun das Festkomitee mit der Bitte, es möge der Landtag noch einmal in die Tasche greifen und mithelfen, das Defizit zu decken. Wenn man sich um die Höhe desselben erkundigt, so muß von Anfang an zugegeben werden, daß die bisherige Finanzierung im Verhältnis zu dem, was geleistet wurde, als eine glückliche bezeichnet werden darf und die Herren, welche diese schwierige Aufgabe hatten, jedenfalls viel Mühe und viel Verständnis für solche Fragen an den Tag legten. Dabei sind wir noch viel besser davongekommen, als ähnliche Durchführungen in anderen Ländern- Wenn nun heule dieselben Kreise darauf aufmerksam machen, daß es bis jetzt noch nicht gelungen sei, das ganze Defizit zu decken, so haben sie, nachdem sie auf ein so glänzendes Fest und auf einen so großen Erfolg hinweisen können, gewiß das Recht, noch einmal an das Tor des Landtages zu klopfen. Ich bin auch als Referent des Landesausschusses beauftragt, dem hohen Hanse zu empfehlen, noch einmal entgegenzukommen und die Bitte zu gewähren. Es läßt sich aber heute noch nicht feststellen, in welcher Höhe das Defizit sich ergeben wird. Es sind von den verschiedensten Kreisen, manchmal von Wenigbemittelten, Anteilscheine zugesagt und das betreffende Komitee wird jetzt an diese mit der Bitte herantreten, sie möchten das versprochene Scherflein beisteuern. Es wird das Komitee dann noch einen Gang machen und der sollte eigentlich imstande sein, das Defizit vollständig zu decken, es ist der Besuch bei den Approvisionierungsgewerben der Stadt Bregenz. Das sind diejenigen, welche beim Fest Geschäfte gemacht haben; das sind diejenigen, welche den reichen Zins der vielen Mühen, der vielen Arbeiten, der vielen Opfer, der vielen Sitzungen und der ganzen Spenden einziehen konnten. Es ist dabei allerdings bedauerlich, hören zu müssen, daß viele andere Kreise bei weitem mehr Opfersinn an den Tag legten als gerade diejenigen, welche an einem solchen Tage ein glänzendes Geschäft gemacht haben. Wollen wir hoffen, daß es dem Finanzkomitee, wenn es jetzt, 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. 3 nachdem wohl die Rechnungsabschlüsse über die Festtage in diesen Häusern gemacht wurden, einen entsprechenden Prozentsatz des Reingewinnes bekommen sollte, vielleicht möglich sein wird, sofort das ganze Defizit damit zu decken. Sollte das Finanzkomitee dabei taube Ohren und harte Herzen finden, dann hat der Landtag wohl die Pflicht, jene Herren, welche heute noch die Verantwortung für das Defizit tragen, die bisher nur gearbeitet haben und selbst gewiß manche Opfer schon bringen mußten, zu unterstützen, daß sie schließlich einen geregelten Rechnungsabschluß dem Landesfestkomitee vorlegen können. Da aber heute die Ziffer dieses Defizits sowohl als auch die Höhe eines den gegebenen Verhältnissen entsprechenden Beitrages noch nicht genannt werden kann, weil sie noch nicht festzusetzen ist, so glaubt der Landesausschuß, den Antrag stellen zu können, es möge wie das erstemal der Landesausschuß noch einmal ermächtigt werden, bei einem eventuellen Rechnungsabgange einen entsprechenden Beitrag widmen zu dürfen. Ich habe ihnen im Namen des Landesausschusses folgenden Antrag vorzulegen: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der Landesausschußbeschluß vom 5. März d.J. betreffend die Widmung von 5000 K aus dem Landesfonds zu deu Kosten der Jahrhundertfeier wird genehmigt und der Landesausschuß gleichzeitig ermächtigt, bei einem eventuellen Rechnungsabgange einen weiteren entsprechenden Beitrag zu gewähren." Ich ersuche um Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Antrag des Landesausschusses die Debatte- Wenn sich niemand zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche diesem Antrage, der lautet: (Liest obigen Antrag) ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Damit ist dieser Gegenstand erledigt. Wir kommen nun zum zweiten Punkte der Tagesordnung, zum Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Ansuchen der Stadtgemeinde Dornbirn wegen Schaffung eines separaten Gesetzes betreffend die Fleischbeschau. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist ebenfalls der Herr Abgeordnete Dr. Drexel. Ich ersuche ihn, das Wort zu nehmen. Dr. Drehet: Hohes Haus! Wenn die Tagesordnung ankündigt, es liege ein Bericht vor über ein Gesetz bezüglich der Einfuhr von Fleisch von außen in die Stadt Dornbirn, so muß ich gleich bei Beginn meiner Ausführungen erwähnen, daß in allerletzter Stunde noch ein Gesuch der Stadtgemeinde Bludenz einlangte, daß sie ebenfalls in diesen Gesetzentwurf einbezogen werden möchte und ein bereits früher beschlossener Gebührentarif ebenfalls durch ein Landesgesetz Geltung erhalten solle. Die Begründung des Gesetzentwurfes ist im Bericht selbst niedergelegt und bedarf einer weiteren Begründung nicht. Überall dort, wo Schlachthäuser errichtet wurden, mußte auch noch dafür gesorgt werden, daß die Konkurrenz außerhalb des Ortes auf dieselbe Stufe gestellt werde, was durch eine gleichmäßige Belegung mit Gebühren und Schlachthausbeiträgen herbeigeführt wird. Und so darf ich wohl ohne weitere Begründung den Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses zur Annahme empfehlen, welcher lautet: (Liest Antrag aus Beilage 58.) Landeshauptmann: Ich eröffne über den Gesetzentwurf die Generaldebatte beziehungsweise, nachdem eigentlich nur e i n Paragraph in meritoischer Beziehung im Gesetzentwürfe enthalten ist, die Debatte über diesen Paragraphen. Wenn niemand das Wort wünscht, gehe ich zur Abstimmung über den § 1 über, wobei ich bemerke, daß also ein integrierender Bestandteil des § 1 die zwei Tarife sind, welche für Dornbirn und Bludenz bestehen, beziehungsweise eingeführt werden sollen und sich von einander nur durch den zweiten Tarifsatz unterscheiden, indem der Tarif für Schweine in Dornbirn und Bludenz differiert. - Wenn niemand das Wort wünscht, erkläre ich den § 1 als angenommen. Ich bitte noch, den § 2 anzurufen. Dr. Drexel: § 2. Landeshauptmann: Angenommen. Bitte Titel und Eingang des Gesetzes zu verlesen. Dr. Drexel: (Liest Titel und Eingang.) Landeshauptmann: Wenn gegen Titel und Eingang des Gesetzes keine Einwendung erhoben wird, betrachte ich dieselben als mit ihrer Zustimmung versehen. 4 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. Dr. Drexel: Ich stelle den Antrag, das Gesetz in dritter Lesung zu erledigen. Landeshauptmann: Der Herr Berichterstatter beantragt die sofortige Vornahme der dritten Lesung. Wird eine Einwendung erhoben? Wenn es nicht der Fall ist, ersuche ich jene Herren, welche dem Gesetzentwürfe, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Damit ist dieser Gegenstand erledigt. Der dritte Punkt unserer Tagesordnung ist der mündliche Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses in Sachen der Verbauungskosten des Bizauerbaches. Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Jodok Fink. Ich erteile ihm das Wort. Jodok Zink: Hohes Haus! Bei der Regulierung des Bizauerbaches sind durch die Regulierung einige kleinere Grundstücke gewonnen worden. Es hat sich nun die Wassergenossenschaft in Bizau an die Regierung gewandt und bei derselben das Ersuchen gestellt, es möchten diese Gründe, die durch die Regulierung gewonnen worden sind, dem Erhaltungsfond der Bachregulierung, Bizau-Reuthe heißt sie, geschenkt werden, nämlich geschenkt werden insoferne, als es sich bei der Regierung um einen 50%igen Staatsbeitrag handelt. Die Regierung hat erklärt, daß sie dem zustimmen werde, wenn auch das Land auf den aus dem 25%igen Landesbeitrage sich ergebenden Anspruch auf diese gewonnenen Gründe verzichte. Zunächst muß ich bemerken, daß diese Grundstücke nicht von großer Ausdehnung und von nicht großem Werte sind und ich halte dafür, daß es ganz zweckmäßig und am Platze ist, wenn auch von Seite des Landes auf den Anteil an diesen Grundstücken verzichtet wird und stelle daher namens des volkswirtschaftlichen Ausschusses folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der Landtag erklärt, auf den dem Beitrage des Landes von 25 % entsprechenden Teil der durch die Regulierung des Bizauerbaches gewonnenen Grundflächen zu Gunsten des von der Wassergenossenschaft Bizau-Reuthe gebildeten Erhaltungsfonds in Gemäßheit des § 16 des Gesetzes vom 4. Jänner 1909, R. G. Bl. Nr. 4, zur Gänze zu verzichten." Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses die Debatte. Wenn niemand das Wort wünscht, schreite ich zur Abstimmung. Ich will den Antrag noch einmal verlesen. (Liest denselben.) Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der nächste Punkt der Tagesordnung ist der Bericht des Petitionsausschusses über ein Gesuch des Jugendfürsorgevereines für Tirol und Vorarlberg um eilte jährliche Subvention aus Landesmitteln. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Kennerknecht. Ich erteile ihm das Wort. Kennerknecht: Hohes Haus! Nachdem der schriftliche Bericht über das Gesuch des Jugendfürsorgevereines für Tirol und Vorarlberg um eine jährliche Subvention erst knapp vor der heutigen Sitzung in die Hände der Herren Abgeordneten gelangt ist, werde ich mir erlauben, denselben zur Verlesung zu bringen. (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 57.) Ich empfehle diesen Antrag zur geneigten Annahme. Landeshauptmann: Wer wünscht zu diesem Berichte und Antrage zu sprechen? Wenn niemand das Wort ergreift, so schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Antrage des Petitionsauschusses, wie er ihnen soeben verlesen worden ist, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. - Angenommen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der mündliche Bericht des Finanzausschusses über die Rechnungsabschlüsse: a) des Vorarlberger Lehrerpensionsfondes; b) des tirolisch - vorarlbergischen Grundentlastungsfonds. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Ebenhoch; ich ersuche ihn, das Wort 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. 5 zu nehmen und uns diesen Bericht zur Kenntnis zu bringen. Ebenhoch: Hoher Landtag! Zu dem in Verhandlung stehenden Punkte habe ich weiter nichts zu bemerken. (Liest Beilage 61, I.) Landeshauptmann: Ich bitte, auch noch den anderen Antrag zu verlesen. Ebenhoch: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 61, II.) Landeshauptmann: Ich werde Veranlassung treffen, daß diese beiden Berichte noch nachträglich gedruckt und dem stenographischen Protokolle einverleibt werden, weil sie die verschiedenen Ziffern enthalten über die Fonds. Ich eröffne über beide Berichte unter einem die Debatte. Wenn niemand das Wort ergreift, schreite ich zur Abstimmung und zwar zunächst über den Antrag betreffend den Rechnungsabschluß des Lehrerpensionsfondes, welcher lautet: (Liest Antrag aus Beilage 61, II). Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage, wie er ihnen verlesen worden ist, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der Antrag des Finanzausschusses zum tirolisch-vorarlbergischen Grundentlastungsfonds lautet: (Liest Antrag aus Beilage 61, I.) Ich ersuche auch hier jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Damit ist auch dieser Gegenstand erledigt. Wir kommen zum letzten Gegenstand unserer heutigen Tagesordnung d. i.: Der mündliche Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Stadtgemeinde Dornbirn wegen Gewährung eines Landesbeitrages zu den Kosten und Erhaltungskosten der Wälderstraße. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Jodok Fink; ich erteile ihm das Wort. Jodok Fink: Hohes Haus! Das Gesuch der Gemeinde Dornbirn enthält zwei Forderungen: Die eine Forderung ist die, daß zu den Erhaltungskosten dieser Straße der Landtag einen jährlichen Beitrag bewillige; die zweite Forderung ist die, daß das Land der Stadtgemeinde Dornbirn zur Tilgung der aus dem Bau dieser Straße noch bestehenden Schulden einen Beitrag gewähren möge. Die Gemeinde Dornbirn begründet das Gesuch damit, indem sie sagt, daß sie dermalen noch einen bedeutenden Schuldenstand von 159.250 K aus dem Baue dieser Straße habe und daß die jährlichen Erhaltungskosten sowie die jährliche Verzinsung der Schulden 8600 K ausmachen. Die Gemeinde verweist dann auch darauf, daß sie sonst für große Gemeindebedürfnisse zu sorgen habe und außerdem bedeutende Umlage habe Was nun die Sache selbst betrifft, so möchte ich darauf verweisen, daß nach meiner Anschauung das in den 80iger Jahren aufgetretene und durchgeführte Projekt der Erstellung der Bregenzerwälderstraße wegen einer ungenügenden technischen Projektierung ein verfehltes war. Ich anerkenne voll und ganz die gute Absicht, welche die Stadtgemeinde Dornbirn bei Erstellung der Straße gehabt hat, nämlich, daß eine gute, schöne Verkehrsstraße zwischen Dornbirn und dem Bregenzerwald erstellt werde, daß damit dem Verkehre und der Förderung der Industrie und des Handels sowohl der Gemeinde Dornbirn wie des Bregenzerwaldes gedient sei. Ich erinnere mich noch ganz gut, daß man im Bregenzerwalde damals das Zustandekommen dieser Straße gerne gesehen hat. Ich habe aber bereits erwähnt, die Sache sei deshalb verfehlt, weil das technische Projekt eine ungenügende Grundlage für die Erstellung bildete. Nach meiner Anschauung war das in zweifacher Beziehung der Fall: einmal deshalb, weil sich herausgestellt hat, daß die wirklichen Erstellungskosten zu den projektierten Kosten in gar keinem Verhältnisse standen, indem die Straße beinahe doppelt soviel gekostet hat, als projektiert war, und zweitens auch deshalb, weil die Straßentrasse so geführt wurde, daß in derselben zwei Gegensteigungen waren, also nicht bloß, wenn man in den Bregenzerwald hineinfährt, ist eine Steigung zu überwinden. Nun glaube ich daß das wohl ein bedeutender Fehler war umsomehr, als das Terrain, das zwischen Dornbirn und Alberschwende liegt, keine Schwierigkeiten gebildet hat, wie z. B. bei der Flexenstraße oder der Straße von Warth nach Steg hinunter. Daher ist es verwunderlich, daß der Kostenvoranschlag mit den wirklichen Baukosten so gar nicht in Einklang war. 6 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. Ini Laufe der Jahre hat sich nun gezeigt, daß die Straße nicht viel beansprucht wird. Etwas mag anfänglich noch das Weggeld beigetragen haben, das später aufgehoben worden ist, was aber keinen großen Unterschied in der Benützung der Straße machte. Der Grund war einfach der, daß die Straße Gegensteigungen hat und daß die Bregenzerwälder lieber durch die noch so schlechte Tobelstraße, von der man damals sagte, daß sie dem Verfalle nahe sei, gefahren sind, als auf einer Straße, die auch talauswärts eine Gegensteigung hat. Das vorausgeschickt möchte ich noch sagen: Wie steht die Sache für den Landtag? Kann auf das Gemeindegesuch eingegangen werden oder nicht? Wenn ich zunächst eine Forderung in Erwägung ziehe, nämlich die Forderung, daß man zur jährlichen Verzinsung der Schuld und zu den Erhaltungskosten einen Beitrag gebe, so muß ich folgendes konstatieren. Die Zinsen nur zu 4 % gerechnet, machen etwas mehr als 6000 K aus und es bleibt daher für die eigentliche Erhaltung der Straße ein jährlicher Aufwand von von zirka 2200 K. Die Verzinsung der Schuld rechne ich zur Schuld selbst und will mich jetzt nun damit befassen, was die eigentliche Erhaltung der Straße ausmacht, das ist jährlich 2200 K. Nun meine ich, daß für eine Straße, wie die Dornbirner Straße es ist, die nicht bloß dem Verkehre zwischen Dornbirn und dem Bregenzerwalde, sondern auch insbesondere dem Verkehre von den in Dornbirn selbst gelegenen Parzellen Knie, Achrain und besonders Winsau dient, die Erhaltung für die Gemeinde Dornbirn mit 2200 K keine übermäßig große Lasten bringt, sondern daß eigentlich eine Gemeinde wie Dornbirn und jede andere Gemeinde des Landes für eine derartige Erhaltung selbst aufzukommen hat. Nun aber zum schwierigen Punkt, zur Schuldenlast, die aus dieser Straße noch besteht und zur Verzinsung. Diesbezüglich habe ich die Meinung, daß damals, als die Straße erstellt worden ist, die Gemeinde Dornbirn es einem übel genommen hätte, wenn man gesagt hätte, es muß einmal das Land der Gemeinde Dornbirn die Schulden aus dem Baue dieser Straße bezahlen. Doch das ist nicht das Wichtigste. Wichtig für uns ist: Was würde es für Konsequenzen haben, wenn wir im Landtage daran gingen, den Gemeinden die Schulden oder einen Teil der Schulden zu bezahlen, die sie aus irgendeinem Anlasse, also sagen wir in diesem Falle, auf Grund eines Straßenbaues gemacht haben. Ich glaube daher, daß dies ein so gefährliches Präjudiz wäre, daß man sagen müßte, wenn jemand für das eintreten würde, so würde er mit den Finanzen des Landes wohl sehr ungenau umgehen und es würde in keiner Weise zu verantworten sein. Der volkswirtschaftliche Ausschuß ist daher zur Ansicht gekommen, daß dem Ansuchen der Stadtgemeinde Dornbirn nicht zu entsprechen sei. Ich möchte dabei noch hervorheben und insbesondere auf meine Ausführungen verweisen, daß es nicht Animosität gegen die Stadt ist, sondern daß es einfach deshalb nicht geschehen darf, damit wir nicht in ganz unhaltbare finanzielle Verhältnisse und unabsehbare Konsequenzen hineinkommen. Ich stelle daher namens des volkswirtschaftlichen Ausschusses den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Auf das Gesuch der Stadt Dornbirn kann wegen der sich daraus ergebenden Konsequenzen nicht eingegangen werden." Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses die Debatte. Der Herr Abgeordnete Rüsch hat das Wort. Wusch: Hohes Haus! Ich habe mir bereits im volkswirtschaftlichen Ausschusse anläßlich der damaligen Beratung dieser Angelegenheit erlaubt, meine Ansicht darüber zu sagen; die Beratungen des volkswirtschaftlichen Ausschusses haben nun ergeben, daß eine Geneigtheit zur Bewilligung des Ansuchens der Stadtgemeinde Dornbirn nicht vorhanden war. Ich muß gestehen, daß ich die rein sachlichen Ausführungen des Herrn Berichterstatters insoweit würdigen muß, als es tatsächlich den Anschein haben könnte, als ob man hier, wenn man zu Gunsten der Stadtgemeinde Dornbirn eingreifen würde, ein Präjudiz schaffen könnte, welches das Land unter Umständen in die Lage bringen könnte, auch andererseits Subventionen geben zu müssen, wenn derartige Anforderungen gestellt würden. Meine Herren! Ich darf aber wohl ihre Güte noch in Anspruch nehmen, indem ich einen Appell an das Plenum richte, Rufe: Wohl an die Dornbirner.) nicht in der absoluten Hoffnung, einen Erfolg zu erzielen, wenigstens aber, um meiner Pflicht als Bürger der Stadt Dornbirn Genüge zu leisten und ein Wort für meine Vaterstadt einzulegen. 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. 7 Ich glaube, ich darf in diesem Falle auf zwei Sprichwörter verweisen. Das erste ist: Keine Regel ohne Ausnahme, und das andere dazu passende: Die Ausnahme bestätigt die Regel. Ich möchte diese beiden Sprichwörter auf die Entgegnung des Herrn Berichterstatters anwenden, nämlich wegen des Präjudizfalles. Meine Herren! Wenn die Stadtgemeinde Dornbirn ein diesbezügliches Ansuchen stellt, so darf sie auch darauf verweisen, daß sie selbst eine sehr große Steuerträgerin im Lande ist. Die Stadtgemeinde Dornbirn führt jährlich an das Land rund 44.000 K Steuer ab und mit diese> Steuergeldern der Stadtgemeinde Dornbirn hat das Land wohl auch einer großen Anzahl anderer Landgemeinden beim Baue ihrer Straßen werktätige Hilfe leisten können. Wenn nun die Stadtgemeinde Dornbirn das Ansuchen stellt, daß man ihr auf Grund dieser Wälderstraßen-Bauschuld eine Rückvergütung erstatte, so glaube ich, daß die Stadtgemeinde Dornbirn auch gewissermaßen ein Recht darauf hat, weil sie selbst als große Steuerträgerin ans Land schon viel Geld zu anderen ähnlichen Unternehmungen im Lande zur Verfügung gestellt hat. Ich glaube kaum, daß eine andere Gemeinde auf ebensolche Argumente hinweisen könnte wie gerade die Stadtgemeinde Dornbirn, die in der Lage ist, auf einen großen Steuerbeirag hinzuweisen, welchen sie an das Land abliefert. Meine Herren! Die Finanzlage der Stadtgemeinde Dornbirn kann ich nicht als Grund anführen, weil ich bereits in der letzten Sitzung die entsprechende Antwort darauf bekommen habe. Wenn ich auch diese Antwort nicht in allen ihren Teilen als vollkommen richtig erachte, so möchte ich dieses Argument nicht wieder bringen, sondern mich auf das beschränken, was ich früher angeführt habe. Ich stelle daher den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der hohe Landtag wolle dem Ansuchen der Stadtgemeinde Dornbirn um Gewährung einer Subvention zur Tilgung der Wälderstraßeschuld und zur Erhaltung dieser Straße zustimmen und den Landesausschuß ermächtigen, eine entsprechende Summe hiefür auszuwerfen." Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Luger hat das Wort. Luger: Hohes Haus! Ich kann die Ausführungen des Herrn Referenten Abgeordneten Jodok Fink, die er betreffs der technischen Fehler der Bregenzerwälderstraße gegeben hat, gewiß nicht in Abrede stellen. Sie sind leider vorhanden. Aber trotzdem, wenn auch heute der Verkehr aus dem Bregenzerwalde sich hauptsächlich und zum großen Teile auf der Eisenbahnlinie bewegt, so ist doch die Wälderstraße eine Verbindungsstraße und Verkehrslinie zwischen dem Bregenzerwalde und dem Rheintale und die Straße wird vom Bregenzerwalde aus immer noch sehr benützt. Durch den Umstand, daß die Tobelstraße sehr schlecht und vielfach gefährlich ist, weil Abrutschungen vorkommen, und überhaupt der Verkehr nicht immer aufrecht erhalten weiden kann, kommt immer noch die große Gemeinde Alberschwende, welcher eigentlich die Bahn nichts nützt, durch diese Straße mit dem Rheintale in Verbindung. Es ist also nicht eine Lokalstraße von Dornbirn, sondern eine Verbindungsstraße zwischen Dornbirn und dem Bregenzerwalde und so glaube ich, hätte es Berechtigung, wenn aus Landesmitteln zur Deckung der Erhaltungskosten der Gemeinde Dornbirn ein Beitrag bewilligt würde. Das habe ich nur kurz erwähnen wollen. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? - Wenn sich niemand meldet, so ist die Debatte geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat das Wort. Jodok Fink: Wenn ich zunächst nur ein paar Worte zu dem sagen darf, was mein sehr geehrter unmittelbarer Herr Vorredner vorgebracht hat wegen Benützung dieser Straße vonseiten des Bregenzerwaldes, so anerkenne ich gewiß dankbar als Wälder, daß es für uns sehr zweckmäßig ist, daß wir, wenn wir nach Dornbirn zum Markte gehen oder Schweine nach Dornbirn führen wollen, die Straße benützen können; (Ruf: Oder Geld holen wollen.) aber das ist nicht bloß im Interesse der Bregenzerwälder gelegen, sondern gewiß auch im Interesse der Dornbirner. Das war eigentlich der Hauptzweck, den damals Dornbirn verfolgt hat, nämlich die Wälder nach Dornbirn herein zu ziehen. Was den Umstand betrifft, daß die Straße von den Bregenzerwäldern viel benützt werde, so möchte ich diesbezüglich anführen, daß seinerzeit die Benützung so gedacht war daß das Weggeld, welches man eingehoben hat, jährlich 7000 fl., das sind 14 000 K betragen werde und heute sehen wir, daß es 8 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. im Jahre 1904 139 " 1905 165 " " K 1908 518 K und nur K einmal war. Der große Unterschied, der da war, ist dem Umstände zuzuschreiben, daß man auf der Schwabacher Tobelstraße eine Zeit lang nicht fahren konnte und es ist insoferne gewiß ein ausgezeichneter Notbehelf, das ist richtig. Nun ist aber auch einmal vorn ersten Herrn Kontraredner anerkannt worden, daß die Gründe, besonders der Hauptgrund, den ich vorgebracht habe, daß es für den Landtag sehr in Erwägung gezogen werden muß, ob man ein solches Präjudiz schaffen dürfe, doch einige Berechtigung haben. Es hat aber der geehrte Herr Vertreter der Handels- und Gewerbekammer als Dornbirner darauf hingewiesen, daß Dornbirn an das Land eine große Summe in der Form von Landessteuern zahle. Das wäre gewiß richtig, und ich muß sagen, daß auch das Land dort, wo man Dornbirn hat zu Hilfe kommen können, ohne ein Präjudiz zu schaffen, das man aus finanziellen Gründen nicht schaffen darf, seinen Pflichten nachgekommen ist. Ich möchte nur darauf verweisen, daß das Land nicht gezögert hat, einen namhaften Betrag zur Tramway zwischen Dornbirn und Lustenau zu geben. Ich erinnere mich sehr wohl, daß ich dort auch als Bregenzerwälder sehr für die Subventionierung dieser Bahnangelegenheit eingetreten bin. Weiter aber muß konstatiert werden, nachdem der Vertreter der Handelskammer darauf hingewiesen hat, daß Dornbirn jährlich 44 000 K Steuern an das Land zahlt, daß das Land Dornbirn aber durch Bei träge zur Schulerhaltung jährlich 50.000 K zurückzahlt; also nach dieser Richtung hin ist die Stadt Dornbirn passiv. (Dr. Drexel: Und die Biersteuer!) Aber das zahlen die andern auch. (Dr. Drexel: Wir trinken aber am meisten Bier!) Es wird die Biersteuer auch von jenem Biere bezahlt, welches die Wälder in Dornbirn trinken. (Dr. Drexel: Die Wälder trinken nur Schaum und Wasser!) Aus all dem geht hervor, daß bei diesem Antrage auf Ablehnung seitens des volkswirtschaftlichen Ausschusses rein nur die Interessen des Landes insofern gewahrt werden müssen, damit keine unangenehmen und ganz unhaltbaren Konsequenzen geschaffen werden. Und wenn der geehrte Herr Vorredner gesagt hat, die Ausnahme bestätige die Regel, so muß ich sagen, ich habe noch immer, seit ich dem Landtage angehöre, bemerkt, daß, sobald man irgendwo ein Loch aufgemacht und unter einem neuen Titel etwas gegeben hat, dieses ganz unabsehbare Konsequenzen hatte und ich kann mir nicht denken, daß man mit gutem Gewissen zur Tilgung der Schulden der größten und kapitalkräftigsten Gemeinde des Landes vom Lande Beiträge geben kann. (Rufe: Sehr richtig!) Landeshauptmann: Wir schreiten nun zur Abstimmung. Es liegt entgegen dem Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses ein Antrag, welchen der Herr Abgeordnete Rüsch gestellt hat, vor, er lautet: (Liest obigen Antrag.) Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage zustimmen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Es ist die Minorität. (Rufe: Nur Dornbirner!) Es kommt nun der Ausschußantrag zur Abstimmung. Ich konnte selbstverständlich an der Debatte nicht teilnehmen und kann daher nur die Erklärung abgeben, nachdem der Ausschußantrag durch Erheben von den Sitzen oder durch Sitzenbleiben zum Ausdrucke kommt, daß ich diesesmal mitstimme, und ersuche jene Herren, welche dem Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses zustimmen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. - Es ist die Majorität. Die Tagesordnung ist somit erschöpft. Ich habe dem hohen Hause noch mitzuteilen, daß der volkswirtschaftliche Ausschuß nach der Haussitzung zu kurzer Beratung zusammentreten wird. Die nächste Sitzung und zwar nach Lage der Dinge die letzte dieser Tagung beraume ich auf morgen Nachmittag 2 Uhr an mit nachstehender Tagesordnung: Vier Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses über: 1. den Gesetzentwurf betreffend die weitere Einhebung einer Auflage auf Bier; 2. den Gesetzentwurf betreffend die Verlängerung der Auflage auf Wein; 3. den Gesetzentwurf betreffend die Festlegung der deutschen Sprache bei den autonomen Behörden; 4. den Gesetzentwurf betreffend die Festlegung der deutschen Unterrichtssprache bei den Realschulen, Lehrer- und Lehrinnenbildungsanstalten. 5. Personalien. 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. 9 Ich bemerke dabei, daß dieser Punkt, wie es bei solchen Sachen immer üblich ist, in vertraulicher Sitzung behandelt wird. Dann kommt in öffentlicher Sitzung wieder 6 Bericht des Landesausschusses in Sachen der Regelung des Verhältnisses zwischen der Landesirrenanstalt und der Wohltätigkeits-Anstalt Valduna. 7. Bericht des Landesausschusses in Sachen der Gewährung eines außerordentlichen Landesbeitrages zur teilweisen Deckung des Betriebsdefizits der Landeskäsereischule Doren. 8. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Subventionsgesuch des tirolisch-vorarlbergischen Landeskomitees für die internationale Forst- und Jagdausstellung in Wien 1910. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß: 4 Uhr 40 Minuten.) Druck von J. N. Teutsch, Bregenz. Arartöerger Landtag. 14. Sitzung am 13. Oktober 1909 unter dem Vorsitze des L)errn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 22 Abgeordnete. — Abwesend die Kerren Kochwst. Bischof Dr. Kgger, Dr. Kinz, Walter und Wili. Regierungsvsrtreter : L)err k. k. ötatthaltereirat Dr. Rudolf Graf von Meran. Beginn der Sitzung um 3 Uhr 38 Minuten nachmittags. «Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe.) Hat jemand zur Fassung des Protokolls eine Bemerkung zu machen? — Wenn es nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmigt. Es ist mir noch ein Einlaufstück zugekommen, nämlich ein Antrag der Herren Abgeordneten Wegeler und Genossen betreffend Abänderung des Jagdgesetzes. Ich bitte, denselben zu verlesen. (Sekretär liest:) Antrag der Abgeordneten Wegeler und Genoffen betreffend die Abänderung des Jagdgesetzes. Hoher Landtag! Bei der Durchführung des neuen Jagdgesetzes tritt die Erscheinung zutage, daß einzelne Bestimmungen, so insbesondere der § 6 in Bezug auf die Jagd auf den zum Gemeindevermögen gehörigen Grundstücken von den Behörden in den einzelnen politischen Bezirken eine verschiedene Auslegung und Anwendung finden. Da hiedurch eine gewisse Rechtsunstcherheit und wohl auch Unzufriedenheiten der Beteiligten entstehen, glauben die Gefertigten, der Gesetzgeber sollte diesem Zustande durch genauere Präzisierung der bezüglichen Bestimmungen abhelfen und stellen daher den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Das Jagdgesetz wird einer Revision unterzogen. In formaler Beziehung beantragen die Gefertigten, der Landtag wolle diesen Antrag dem LandeSausschusse zur Vorberatung, Verhandlung mit der k. k. Regierung und Antragstellung zuweisen." Bregenz, am 13. Oktober 1909. Josef Wegeler, m. p. Ulrich Ebenhoch, m. p. I. W. Rachbaur, m. p. Stephan Walter, m. p. Alois Amann, m. p. Dekan Mayer, m p. Kennerknecht, m. p Dekan Fink, m. p. I. P. Vögel, m p. Fr. I. Schreiber, m.p. Ignaz Rigsch, m. p. Alois Dietrich, m. p. Franz Loser, m. p. Engelbert Luger, m. p. Albert Welte, m p. Dr. Drexel, m. p. I. A. Willi, m. p. 2 14* Sitzung des Vorarlberger Landtages. Landeshauptmann: Nachdem die gegenwärtige Tagung unmittelbar vor ihrem Ende steht, wird das hohe Haus wahrscheinlich keine Einwendung dagegen erheben, wenn dieser Antrag dringlich behandelt und mit Umgehung der Drucklegung gleich heute in Verhandlung gezogen wird, nachdem er in formeller Beziehung lediglich einen Auftrag an den Landesausschuß beinhaltet. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? —•' Wenn es nicht der Fall ist, würde ich diesen Antrag sofort vor Übergang zur Tagesordnung in Verhandlung ziehen lassen. 1 Ich bemerke noch vorher, daß der Herr Abgeord nete Willi wegen Berufsgeschäfte und der Herr Abgeordnete Walter wegen Teilnahme an einer wichtigen Sitzung der Handelskammer sich für heute entschuldigt haben. Es erfolgt also gegen die dringliche Behandlung keine Einwendung; — daher füge ich diesen Gegenstand gleich der Tagesordnung an, beziehungsweise behandle ich ihn sofort und eröffne über ihn sogleich die Debatte, soweit es sich um den Auftrag an den Landesausschuß handelt. Der Antrag lautet: (Liest obigen Antrag.) Wenn niemand das Wort wünscht, nehme ich an, daß das hohe Haus diesem Anträge zustimmt. — Die Zustimmung ist gegeben. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Auf derselben steht als erster Gegenstand: Der mündliche Bericht des Landesausschusses in Sachen der nachträglichen Genehmigung des bereits bewilligtenLandesbeitrages zu denKosten der Jahrhundertfeier und über das Gesuch des Landesfestkomitees um Gewährung eines nochmaligen Beitrages. Referent des Landesausschusses in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Dr. Drexel. Ich erteile ihm das Wort. Dr. Drerek: Hohes Haus! Als vor mehr als Jahresfrist im Lande sich die einzelnen Kreise zusammentaten, um die Wende des Jahrhunderts seit den berühmten Kämpfen und Schlachten zu feiern, wurde der Landtag um einen Beitrag gebeten. Er hat infolge dieses Ansuchens den Landesausschuß ermächtigt, einen Beitrag für die Jahrhundertfeier zu gewähren. Der Landesausschuß hat nun in seiner Sitzung vom 5. März 5000 K zu diesem Zwecke gewidmet. Das Fest kam und ist glänzend verlaufen. Der Festzug I. Session der 10. Periode 1909. als Mittelpunkt des ganzen Arrangements war eine glänzende Leistung, wenn man bedenkt, daß er von einem so kleinen Lande zusammengestellt wurde. Die Besucher des Landes selbst hatten große Freude, wieder einmal alle Trachten und die einzelnen Typen beisammen zu sehen und das Ausland, welches ebenfalls sehr stark vertreten war, halte für diese zwei Tage nur eine Stimme des Lobes und der Bewunderung. Heute kommt nun das Festkomitee mit der Bitte, es möge der Landtag noch einmal in die Tasche greifen und mithelfen, das Defizit zu decken. Wenn man sich um die Höhe desselben erkundigt, so muß von Anfang an zugegeben werden, daß die bisherige Finanzierung im Verhältnis zu dem, was geleistet wurde, als eine glückliche bezeichnet werden darf und die Herren, welche diese schwierige Aufgabe hatten, jedenfalls viel Mühe und viel Verständnis für solche Fragen an den Tag legten. Dabei sind wir noch viel besser davongekommen, als ähnliche Durchführungen in anderen Ländern- Wenn nun heuie dieselben Kreise darauf aufmerksam machen, daß es bis jetzt noch nicht gelungen sei, das ganze Defizit zu decken, so haben sie, nachdem sie auf ein so glänzendes Fest und auf einen so großen Erfolg Hinweisen können, gewiß das Recht, noch einmal an das Tor des Landtages zu klopfen. Ich bin auch als Referent des Landesausschusses beauftragt, dem hohen Hanse zu empfehlen, noch einmal entgegenzukommen und die Bitte zu gewähren. Es läßt sich aber heute noch nicht feststellen, in welcher Höhe das Defizit sich ergeben wird. Es sind von den verschiedensten Kreisen, manchmal von Wenigbemittelten, Anteilscheine zugesagt und das betreffende Komitee wird jetzt an diese mit der Bitte herantreten, sie möchten das versprochene Scherflein beisteuern. Es wird das Komitee dann noch einen Gang machen und der sollte eigentlich imstande sein, das Defizit vollständig zu decken, es ist der Besuch bei den Approvisionierungsgewerben der Stadt Bregenz. Das sind diejenigen, welche beim Fest Geschäfte gemacht haben; das sind diejenigen, welche den reichen Zins der vielen Mühen, der vielen Arbeiten, der vielen Opfer, der vielen Sitzungen und der ganzen Spenden einzieheu konnten. Es ist dabei allerdings bedauerlich, hören zu müssen, daß viele andere Kreise bei weitem mehr Opfersinn an den Tag legten als gerade diejenigen, welche an einem solchen Tage ein glänzendes Geschäft gemacht haben. Wollen wir hoffen, daß es dem Finanzkomitee, wenn es jetzt, 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. nachdem wohl die Rechnungsabschlüsse über die Festtage in diesen Häusern gemacht wurden, einen entsprechenden Prozentsatz des Reingewinnes bekommen sollte, vielleicht möglich sein wird, sofort das ganze Defizit damit zu decken. Sollte das Finanzkomitee dabei taube Ohren und harte Herzen finden, dann hat der Landtag wohl die Pflicht, jene Herren, welche heule noch die Verantwortung für das Defizit tragen, die bisher nur gearbeitet haben und selbst gewiß manche Opfer schon bringen mußten, zu unterstützen, daß sie schließlich einen geregelten Rechnungsabschluß dem Landesfestkomitee vorlegen können. Da aber heute die Ziffer dieses Defizits sowohl als auch die Höhe eines den gegebenen Verhältnissen entsprechenden Beitrages noch nicht genannt werden kann, weil sie noch nicht festzusetzen ist, so glaubt der Landesausschuß, den Antrag stellen zu können, es möge wie das erstemal der Landesausschuß noch einmal ermächtigt werden, bei einem eventuellen Rechnungsabgange einen entsprechenden Beitrag widmen zu dürfen. Ich habe ihnen im Namen des Landesausschusses folgenden Antrag vorzulegen: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landesausschußbeschluß vom 5. März d.J. betreffend die Widmung von 5000 K aus dem Landesfonds zu den Kosten der Jahrhundertfeier wird genehmigt und der Landesausschuß gleichzeitig ermächtigt, bei einem eventuellen Rechnungsabgange einen weiteren entsprechenden Beitrag zu gewähren." Ich ersuche um Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Antrag des Landesausschusses die Debatte- — Wenn sich niemand zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche diesem Anträge, der lautet: Liest obigen Antrag) ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Angenommen. Damit ist dieser Gegenstand erledigt. Wir kommen nun zum zweiten Punkte der Tagesordnung, zum Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Ansuchen der Stadtgemeinde Dornbirn wegen Schaffung eines separaten Gesetzes betreffend die Fleischbeschau. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist ebenfalls der Herr Abgeordnete Dr. Drexel. Ich ersuche ihn, das Wort zu nehmen. I. Session der 10. Periode 1909. 8 Dr. Dresel: Hohes Haus! Wenn die Tagesordnung ankündigt, es liege ein Bericht vor über ein Gesetz bezüglich dec Einfuhr von Fleisch von außen in die Stadt Dornbirn, so muß ich gleich bei Beginn meiner Ausführungen erwähnen, daß in allerletzter Stunde noch ein Gesuch der Stadtgemeiude Bludenz einlangte, daß sie ebenfalls in diesen Gesetzentwurf einbezogen werden möchte und ein bereits früher beschlossener Gebührentarif ebenfalls durch ein Landesgesetz Geltung erhalten solle. Die Begründung des Gesetzentwurfes ist im Bericht selbst niedergelegt und bedarf einer weiteren Begründung nicht. Überall dort, wo Schlachthäuser errichtet wurden, mußte auch noch dafür gesorgt werden, daß die Konkurrenz außerhalb des Ortes auf dieselbe Stufe gestellt werde, was durch eine gleichmäßige Belegung mit Gebühren und Schlachthausbeiträgen herbeigeführt wird. Und so darf ich wohl ohne weitere Begründung den Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses zur Annahme empfehlen, welcher lautet: (Liest Antrag aus Beilage 58.) Landeshauptmann : Ich eröffne über den Gesetzentwurf die Generaldebatte beziehungsweise, nachdem eigentlich nur e i n Paragraph in meritrischer Beziehung im Gesetzentwürfe enthalten ist, die Debatte über diesen Paragraphen. — Wenn niemand das Wort wünscht, gehe ich zur Abstimmung über den § 1 über, wobei ich bemerke, daß also ein integrierender Bestandteil des § 1 die zwei Tarife sind, welche für Dornbirn und Bludenz bestehen, beziehungsweise eingeführt werden sollen und sich von einander nur durch den zweiten Tarifsatz unterscheiden, indem der Tarif für Schweine in Dornbirn und Bludenz differiert. — Wenn niemand das Wort wünscht, erkläre ich den § 1 als angenommen. — Ich bitte noch, den § 2 anzurufen. Dr. Drerek: § 2. — Landeshauptmann: Angenommen. Bitte Titel und Eingang des Gesetzes zu verlesen. Dr. Drerek: (Liest Titel und Eingang.) — Landeshauptmann: Wenn gegen Titel und Eingang des Gesetzes keine Einwendung erhoben wird, betrachte ich dieselben als mit ihrer Zustimmung versehen. 4 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Dr. Drerek: Ich stelle den Antrag, das Gesetz in dritter Lesung zu erledigen. Landeshauptmann: Der Herr Berichterstatter beantragt die sofortige Vornahme der dritten Lesung. Wird eine Einwendung erhoben? — Wenn es nicht der Fall ist, ersuche ich jene Herren, welche dem Gesetzentwürfe, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Angenommen. Damit ist dieser Gegenstand erledigt. Der dritte Punkt unserer Tagesordnung ist der mündliche Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses in Sachen der Verbauungskosten des Bizauerbaches. Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Jodok Fink. Ich erteile ihm das Wort. IodoK Iiuk: Hohes Haus! Bei der Regulierung des Bizauerbaches sind durch die Regulierung einige kleinere Grundstücke gewonnen worden. Es hat sich nun die Wassergeuossenschaft in Bizau an die Regierung gewandt und bei derselben das Ersuchen gestellt, es möchten diese Gründe, die durch die Regulierung gewonnen worden sind, dem Erhaltungsfond der Bachregulierung, Bizau-Reuthe heißt sie, geschenkt werden, nämlich geschenkt werden infoferne, als es sich bei der Regierung nm einen 50%igen Staatsbeitrag handelt. Die Regierung hat erklärt, daß sie dem zustimmen werde, wenn auch das Land auf den aus dem 25%= igen Landesbeitrage sich ergebenden Anspruch auf diese gewonnenen Gründe verzichte. Zunächst muß ich bemerken, daß diese Grundstücke nicht von großer Ausdehnung und von nicht großem Werte sind und ich halte dafür, daß es ganz zweckmäßig und ant Platze ist, wenn auch von Seite des Landes auf den Anteil an diesen Grundstücken verzichtet wird und stelle daher namens des volkswirtschaftlichen Ausschusses folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landtag erklärt, auf den dem Beitrage des Landes von 25 % entsprechenden Teil der durch die Regulierung des Bizauerbaches gewonnenen Grundflächen zu Gunsten des von der Wassergenossenschaft Bizau-Reuthe gebildeten Erhaltungs- I. Session der 10. Periode 1909. fonds in Gemäßheit des § 16 des Gesetzes vom 4. Jänner 1909, R. G. Bl. Nr. 4, zur Gänze zu verzichten." Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses die Debatte. — Wenn niemand das Wort wünscht, schreite ich zur Abstimmung. Ich will den Antrag noch einmal verlesen. «Liest denselben.) Ich ersuche jene Herren, welche diesem Anträge zustimmen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Angenommen. Der nächste Punkt der Tagesordnung ist der Bericht des Petitionsausschusses über ein Gesuch des Jugendfürsorgevereines für Tirol und Vorarlberg um eine jährliche Subvention aus Landesmitteln. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Kennerknecht. Ich erteile ihm das Wort. Kennerknecht: Hohes Haus! Nachdem der schriftliche Bericht über das Gesuch des Jugendfürsorgevereines für Tirol und Vorarlberg um eine jährliche Subvention erst knapp vor der heutigen Sitzung in die Hände der Herren Abgeordneten gelangt ist, werde ich mir erlauben, denselben zur Verlesung zu bringen. (Sieft Bericht und Antrag aus Beilage 57.) Ich empfehle diesen Antrag zur geneigten Annahme. Landeshauptmann: Wer wünscht zu diesem Berichte und Anträge zu sprechen? — Wenn niemand das Wort ergreift, so schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Anträge des Petitionsauschusses, wie er ihnen soeben verlesen worden ist, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Angenommen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der mündliche Bericht des Finanzausschusses über die Rechnungsabschlüsse: a) des Vorarlberger Lehrerpensionsfondes; b) des tirolisch - vorarlbergischen Grundentlastungsfonds. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Ebenhoch; ich ersuche ihn, das Wort