19091012_lts013

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Letzte Änderung 03.07.2021, 11:00
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp10,lts1909,lt1909,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 13. Sitzung am 12. Oktober 1909 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 24 Abgeordnete. - Abwesend die Herren Hochwst. Bischof Dr. Egger und Vögel. Regierungsvertreter: Herr k. k. Statthaltereirat Dr. Rudolf Graf von Meran. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 55 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe.) Wird von irgend einer Seite gegen das Protokoll eine Einwendung vorgebracht? Wenn es nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmigt. Es sind mir noch vier Einlaufsstücke zugekommen. Das erste derselben ist eine Eingabe des Landeskomitees der ersten internationalen Jagdausstellung im Jahre 1910 in Wien um Gewährung einer Subvention behufs würdiger Vertretung des Landes Vorarlberg auf der Ausstellung. Überreicht ist dasselbe durch den Herrn Abgeordneten Jodok Fink. Es könnte dieses Einlaufstück in kurzem Wege dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zugewiesen werden. Das zweite Einlaufsstück, das schon vor längerer Zeit an den Landesausschuß gelangt ist, wurde vergessen in den Einlauf zu bringen. Es kann dieses heute schon in kurzem Wege erledigt werden. Es ist nämlich eine Petition der Waldaufseher sämtlicher drei politischen Bezirke beziehungsweise der Delegierten hievon, worin um eine recht baldige Erledigung der Gehaltsregelung der Waldaufseher gebeten wird. Überreicht ist diese Eingabe durch den Herrn Abgeordneten Nigsch. Dieser Gegenstand kann dem Landesausschusse mit dem Auftrage übermittelt werden, gelegentlich der in Vorberatung begriffenen Feststellung des Forstgesetzes und eines Gesetzes über Regelung der Gehaltsverhältnisse der Waldaufseher die im Petit enthaltenen Darlegungen zu studieren und zu verwerten. Es erfolgt keine Einwendung. Ferner sind eingelaufen zwei Anträge der Herren Abgeordneten Dr. Drexel, Jodok Fink und Genossen. Der erste derselben betrifft den Gebrauch der Landessprache im Landtage und bei den autonomen Behörden. Ich ersuche, den Antrag samt dem Gesetzentwurfe zu verlesen. 2 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I Session der 10. Periode 1909. (Sekretär liest:) Antrag der Abgeordneten Dr. Drexel, Jodok Fink und Genossen betreffend den Gebrauch der Landessprache im Landtage und bei den autonomen Behörden. Hoher Landtag! Die Gefertigten stellen den Antrag: "Der hohe Landtag wolle beschließen: Dem nachfolgenden Gesetzentwürfe wird die Zustimmung erteilt." Bregenz, am 12. Oktober 1909. Dr. Drexel, m. p. Albert Welle, m. p. Kennerknecht, m. p. Dekan Fink, m. p. J. W. Nachbaur, m. p. J. Ant. Willi, m. p. Alois Dietrich, m. p. Josef Wegeler, m. p. Fr. Jos. Schreiber, m. p. Engelb. Bösch, m. p. Jg. Mich, m. p. Dr. Ferd. Kinz, m. p. Jodok Fink, m. p. J. Ölz, m. p. Thurnher, m. p. Loser, m. p. Mayer, m. p. Alois Amann, m.p. Ebenhoch, m. p. Dr. A. Konzett, m. p. Engelb. Luger, m. p. Stefan Walter, m. p. Ignaz Nigsch, m. p. Gesetz vom . . . . wirksam für das Land Vorarlberg, betreffend den Gebrauch der Landessprache im Landtag und bei den autonomen Behörden. Über Antrag des Landtages Meines Landes Vorarlberg finde Ich anzuordnen, wie folgt: § 1. Die Verhandlungen des Landtages werden in der deutschen Sprache geführt. § 2Die Amts- und Geschäftssprache des Landesausschusses und der demselben unterstehenden Organe und Anstalten sowie der Gemeindevertretungen und deren Organe und Anstalten ist die deutsche Sprache. Diese Bestimmung hat auch auf Städte mit eigenem Statute Anwendung zu finden. Für einen Beschluß des Landtages über beantragte Änderungen dieses Gesetzes gelten dieselben Vorschriften, wie für einen Beschluß auf Änderung der Landesordnunq. § 4. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage feiner Kundmachung in Kraft. § 5. Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes ist Mein Minister des Innern beauftragt. Landeshauptmann; Der zweite Antrag derselben Herren Abgeordneten betrifft die Unterrichtssprache an Realschulen und Lehrer- und Lehrerinnenbildungsanstalten. Bitte, denselben auch zu verlesen. (Sekretär liest:) Antrag der Abgeordneten Dr. Drexel, Jodok Fink und Genossen betreffend die Unterrichtssprache an Realschulen und Lehrer- und Lehrerinnenbildungsanstalten. Hoher Landtag! Die Gefertigten stellen den Antrag: "Der hohe Landtag wolle beschließen: Dem nachfolgenden Gesetzentwürfe wird die Zustimmung erteilt." Bregenz, am 12. Oktober 1909. Dr. Drexel, m. p. Dekan Fink, m. p. J. W. Nachbaur, m. p Jos. Ant. Willi, m. p. Alois Dietrich, m. p, Josef Wegeler, m. p Frz. J. Schreiber, m. p Engelb. Bösch, m. p Engelbert Luger, m. p Stefan Walter, m. p Ignaz Nigsch, m. p. Dr. Ferdinand Jodok Fink, in. p. J. Ölz, in. p. Thurnher, m. p. Loser, in. p. Mayer, m. p. Alois Amann, in. p. Ebenhoch, m. p. Dr. A. Konzett, m. p. Albert Welle, m. p. Kennerknecht, m. p. Jg. Rüsch in. p. Kinz, m. p. 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. 3 vom .... wirksam für das Land Vorarlberg, betreffend die Unterrichtssprache an Realschulen und an Lehrer- und Lehrerinnenbildungsanstalten Auf Antrag des Landtages Meines Landes Vorarlberg finde ich anzuordnen wie folgt: § 1. Die Unterrichtssprache an den Staats- und Landesrealschulen ist die deutsche. Privatrealschulen können das Recht zur Ausstellung staatsgültiger Zeugnisse (§ 25 des Gesetzes vom 18. Oktober 1902, L. G. Bl. Nr. 34) nur dann erhalten, wenn deren Unterrichtssprache die deutsche ist. § 2. Die Unterrichtssprache an den staatlichen und an den vom Lande erhaltenen privaten Lehrer- und Lehrerinnenbildungsanstalten ist die deutsche. Andere private Lehrer- und Lehrerinnenbildungsanstalten können das Recht zur Ausstellung staatsgültiger Zeugnisse (Öffentlichkeitsrecht) in Gemäßheit des § 69 des Reichsvolksschulgesetzes nur dann erhalten, wenn deren Unterrichtssprache die deutsche ist. § 3. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Kundmachung in Wirksamkeit. §4. Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes ist Mein Minister für Kultus und Unterricht beauftragt. Landeshauptmann: Ich werde, wenn keine Einwendung erfolgt, diese beiden Anträge dringlich behandeln lassen, beziehungsweise von der Drucklegung derselben vorderhand absehen und sie sofort in formelle Behandlung ziehen. Es erfolgt keine Einwendung. In Bezug auf die formelle Behandlung dieser beiden Anträge möchte ich die Anregung machen, daß sie, obwohl der erste eine Schulangelegenheit und nur der zweite eine Verwaltungsfrage betrifft, ihrem Zusammenhange nach nur einem Ausschusse gemeinsam zur Vorberatung zugewiesen werden. Ich glaube, es könnte der volkswirtschaftliche Ausschuß damit betraut werden, über diese Anträge und Gesetzentwürfe Bericht zu erstatten. Wird eine Einwendung dagegen erhoben! Es ist nicht der Fall. Es wird also in diesem Sinne vorgegangen werden. Der Herr Abgeordnete Vögel hat sich für die heutige Sitzung entschuldigt, da in der Gemeinde Doren heute eine Tierschau abgehalten wird, wo er anwesend sein muß. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Auf derselben steht zunächst der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Gesetzentwurf betreffend die Ausführung von Uferschutzbauten in Göfis. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Thurnher. Ich erteile ihm das Wort. Thurnher: Der Bericht über den Gesetzentwurf betreffend die Ausführung von Uferschutzbauten in Göfis ist schon nahezu drei Wochen in den Händen der Herren Abgeordneten. Die Ursache, warum der Herr Vorsitzende diesen Bericht nicht früher auf die Tagesordnung einer der bisherigen Sitzungen gestellt hat, liegt darin, daß, wie sie aus dem Berichte ersehen können, der Gesetzentwurf schon vor einiger Zeit der k. k Regierung unterbreitet worden, die Antwort des k. k. Ackerbauministeriums aber noch nicht eingelangt war, obwohl man die Zustimmung desselben nach den Ergebnissen der vorhergegangenen Verhandlungen sicher erwarten konnte. Run ist mittlerweile vor ein paar Tagen mit Rote der k. k. Statthalterei vom 5. Oktober 1909, Z. 60.321, die Mitteilung eingelangt, daß das k. k. Ackerbauministerium mit Erlaß vom 2 Oktober 1909, Z. 36.011, dem gegenständlichen, dorthin übermittelten Gesetzentwürfe zugestimmt habe. Ich habe dem vorliegenden Berichte, nachdem die Verhandlungen über diesen Gegenstand schon in der Vorsession überhaupt begonnen haben und sie die nötigen Daten aus dem Berichte ersehen können, weiter nichts mehr beizufügen und stelle namens des volkswirtschaftlichen Ausschusses den Antrag: (Liest Antrag aus Beilage 22.) Ich ersuche um das Eingehen in die Debatte und die Annahme des Gesetzentwurfes. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Gesetzentwurf zunächst die Generaldebatte. 4 13, Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. Wenn niemand das Wort ergreift, können wir in die Spezialdebatte eingehen und ich ersuche den Herrn Berichterstatter, die einzelnen §§ anzurufen. Thurnher: § l. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: 8 2.-Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 3. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 4. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 5. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 6. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 7. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 8. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: (Liest Titel und Eingang des Gesetzes.) Landeshauptmann: Findet gegen Titel und Eingang des Gesetzes eine Einwendung statt? Es ist dies nicht der Fall. Ich erkläre sie als angenommen. Thurnher: Ich beantrage die sofortige Vornahme der dritten Lesung. Landeshauptmann: Wird gegen den vorgebrachten Antrag, daß die dritte Lesung sofort vorgenommen werde, eine Einwendung erhoben? Es ist dies nicht der Fall; somit ersuche ich jene Herren, welche dem Gesetzentwürfe, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben- Angenommen. Damit ist dieser Gegenstand erledigt. Der zweite Gegenstand ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses in Sachen des projektierten Straßenbaues Hueb-Thal. Hier ist der Herr Abgeordnete Jodok Fink Berichterstatter; ich ersuche ihn, das Wort zu nehmen. Jodok Fink: Hohes Haus! Das Gesuch der Parzelle Thal (Gemeinde Sulzberg) geht dahin, daß sowohl von Seite des Staates wie auch von Seite des Landes zu dem Straßenbau Hueb -Thal ein Beitrag gewährt werde. Die Verhandlungen mit der k. k. Regierung haben tatsächlich ergeben, daß die Regierung bereit ist, einen Staatsbeitrag zu bewilligen. Der volkswirtschaftliche Ausschuß hat nun in Aussicht genommen, daß der Beitrag des Staates und der des Landes in gleicher Höhe gewährt werden solle. Die Hauptsache an der ganzen Regulierung zahlt die Parzelle Thal, einen größern Teil die Gemeinde Sulzberg und einen Teil die Gemeinde Langen. Für den Staat trifft es noch einen Beitrag von 13.000 K und ein ebenso großer entfällt auf das Land. Ich stelle daher namens des volkswirtschaftlichen Ausschusses den Antrag: (Liest den Antrag aus Beilage 51.) Bezüglich dieser Bedingung der Sicherstellung der Erhaltung muß ich noch bemerken, daß diesbezugs Verhandlungen mit dem Straßenausschusse der Strecke Bregenz-Langen-Reichsgrenze schweben und daß der Straßenausschuß in seiner letzten Sitzung die Geneigtheit ausgesprochen hat, die Teilstrecke Hueb-Thal in die Erhaltung einzubeziehen. Es stehen diesbezüglich nur noch die Gemeindeausschußbeschlüsse aus, welche der Straßenausschuß verlangt hat. Daher muß vom Landtage jetzt noch die Bedingung gestellt werden, daß auch die Erhaltung der Straße sichergestellt wird. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. 5 Wenn sich niemand zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Eingabe der Gemeinde Bildstein wegen Erwirkung von Staats- und Landesunterstützungen zum Straßenbaue nach Rickenbach. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Abgeordneten Loser, das Wort zu ergreifen. Loser: Hohes Haus! Der Bericht ist erst heute vormittags zur Verteilung gelangt und ziemlich kurz gefaßt; ich glaube daher, ihn zur Verlesung bringen zu sollen. (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 54.) Ich habe, hohes Haus, diesen Ausführungen nichts mehr beizufügen als den aufrichtigen Wunsch, es möge dem Landesausschusse bei seinen Verhandlungen mit der Regierung gelingen, dieselbe zu bestimmen, einen ausgiebigen Beitrag zu diesem Zwecke zu gewähren, damit der wohlbegründete und berechtigte Wunsch der Gemeinde Bildstein bald in Erfüllung gehe. Ich bitte um Annahme des Antrages des volkswirtschaftlichen Ausschusses. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Wenn niemand sich zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Antrage ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der vierte Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch des Vorarlberger Fischereivereines um Gewährung einer Subvention. Dieser Bericht wird nach dem Beschlusse des volkswirtschaftlichen Ausschusses mündlich erstattet werden und zwar durch den Herrn Abgeordneten Dr. Konzett. Ich erteile ihm das Wort. Dr. Konzett: Hohes Haus! Der Fischereiverein des Landes Vorarlberg hat an den Landesausschuß das Ansuchen gestellt, für das laufende Jahr eine Subvention aus Landesmitteln gewähren zu wollen. In dem Gesuche ist ausgeführt, daß der Verein seit einer Reihe von Jahren vom Landesausschusse eine Beihilfe aus Landesmitteln zum Zwecke der Hebung der Fischzucht erhalten hat. Es wird weiter sich darauf berufen, daß der Landesfischereiverein im abgelaufenen Jahre, seinem Zwecke gerecht zu werden und ihn ganz zu erfüllen, bestrebt war und wenn auch Resultat kein besonders glänzendes war, so sei dies einzig den Verhältnissen zuzuschreiben. Der Landesausschnß hat beschlossen, dieses Gesuch dem Landtage vorzulegen. Der volkswirtschaftliche Ausschuß ist der Anschauung, daß der Fischereiverein tatsächlich das Fischereiwesen im Lande fördert und stellt daher folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Es werde dem Fischereivereine im Lande Vorarlberg für das Jahr 1909 eine Subvention von 100 K bewilligt." Ich empfehle diesen Antrag zur Annahme. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und gestellten Antrag die Debatte. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Jodok Fink. Jodok Fink: Ich habe mich nicht deshalb zum Worte gemeldet, weil ich etwa Bedenken gegen den Antrag des Ausschusses habe oder demselben nicht zustimmen wollte, sondern ich werde dem Ausschußantrage zustimmen, möchte aber bei diesem Anlasse einen anderen Gegenstand, der auch auf die Fischerei Bezug hat, zur Sprache bringen. Wir haben nämlich seit dem Jahre 1889 in Vorarlberg ein, man muß sagen, neues Fischereigesetz und dazu seit dem Jahre 1893 eine Durchführungsverordnung, aber weder das Gesetz noch die Verordnung kommen bis jetzt zur Anwendung. Ich weiß auch noch aus der Zeit, wo ich Gemeindevorsteher war und auch sonst, daß dies deshalb nicht geschieht, weil eigentlich das Gesetz und die Verordnung Bestimmungen enthalten, die man nicht recht durchführen kann. Ich halte dafür, daß ein so "altes neues" Gesetz wohl der Erneuerung bedarf und stellt daher den 6 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. Antrag: "Der Landesausschuß wird beauftragt, die Abänderung des Fischereigesetzes vom 21. Februar 1889, L. G. Bl. Nr. 27, ex 1891 in Erwägung zu ziehen, mit der k. k. Regierung diesbezüglich das Einvernehmen zu pflegen und dem Landtage in späterer Session Bericht zu erstatten." Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Jodok Fink hat im Laufe der Besprechung über den vorliegenden Gegenstand den Antrag gestellt, über den selbstverständlich jetzt auch die Debatte unter einem abgeführt werden kann. Wer wünscht also noch das Wort? Wenn niemand sich meldet, so schreite ich zur Abstimmung und zwar zunächst über den Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses, welcher lautet: (Liest obigen Antrag.) Hernach werde ich den zweiten Antrag, den der Herr Abgeordnete Jodok Fink gestellt hat, zur Abstimmung bringen. Ich ersuche jene Herren, welche dem Ausschußantrage zustimmen wollen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der Antrag des Herrn Abgeordneten Jodok Fink lautet: (Liest obigen Antrag.) Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Somit ist dieser Gegenstand erledigt. Nun kommen wir zum Berichte des Schulausschusses über die Gesuche mehrerer Gemeinden um Subventionen zur Deckung der Schulauslagen. Berichterstatter ist der Herr Landeshauptmannstellvertreter. Ich ersuche ihn, das Wort zu nehmen. Thurnher: Es wurden dem Schulausschusse Gesuche von 18 Gemeinden um Gewährung von Beiträgen im Sinne des § 33 des Schulerhaltungsgesetzes zur Vorberatung überwiesen. Bekanntlich sind die Gemeinden im allgemeinen durch das neue Schulgesetz vom Jahre 1908 nicht strenger zur Tragung der Schullasten herangezogen worden, als es nach dem früheren Gesetze der Fall war, obwohl die Bezüge der Lehrer bedeutend erhöht worden sind. Es kommen aber doch Fälle vor, daß einzelne Gemeinden, besonders kleine und dann solche, welche vermöge ihrer örtlichen, geographischen Lage gezwungen sind, eine verhältnismäßig größere Anzahl Schulen zu halten, noch mit etwas höheren Ausgaben an den Schulauslagen zu partizipieren haben als früher. Der Schulausschuß war der Anschauung, daß diesbezüglich mit Rigorosität vorgegangen werden sollte und ver § 33 nur in besonders berücksichtigenswerten Fällen Anwendung zu finden habe, und hat daher in Anwendung dieses Grundsatzes seine Anträge derart gestellt, daß von den 18 Gesuchen nur 11 der Berücksichtigung empfohlen werden. In diesem Sinne stelle ich namens des Schulausschusses den Antrag: (Liest Antrag aus Beilage 52.) Im übrigen verweise ich auf die Ausführungen des dem hohen Hause seit gestern vorliegenden Berichtes und empfehle den ihnen vorgelesenen Antrag zur Annahme. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Wenn niemand das Wort zu ergreifen wünscht, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Antrage des Schulausschusses, wie er ihnen verlesen worden ist, die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der nächste Punkt unserer Tagesordnung ist der Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage, den Gesetzentwurf betreffend die Befreiung der Personaleinkommensteuer von allen der Kompetenz der Landesgesetzgebung unterliegenden Zuschlägen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Abgeordneten Ölz, das Wort zu nehmen. Ölz: Hohes Haus! Nachdem der Bericht erst gestern erschienen ist, so glaube ich, wird es am besten sein, wenn ich denselben zur Verlesung bringe. (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 53.) Ich habe diesem Berichte nichts beizufügen und kann nur um Annahme desselben bitten. Landeshauptmann: Nachdem der Gesetzentwurf eigentlich nur aus einem Artikel besteht - der zweite enthält nur die Vollzugsklausel - kann alles unter einem zur Debatte gebracht werden. 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. 7 Ich ersuche jene Herren, welche zu diesem Gegenstände reden wollen, sich zum Worte zu melden. Wenn niemand sich meldet, so erkläre ich Artikel I und Artikel II, wie sie verlesen worden sind, als angenommen. Es käme nun noch Titel und Eingang zu verlesen. Ölz: (Liest Titel und Eingang.) Landeshauptmann: Wird gegen Titel und Eingang des Gesetzes eine Bemerkung vorgebracht? Nachdem dies nicht der Fall ist, so erkläre ich Titel und Eingang als angenommen. Atz: Ich beantrage die dritte Lesung. Landeshauptmann: Es wird die sofortige Vornahme der dritten Lesung beantragt. Wird eine Einwendung erhoben? Es ist nicht der Fall. Ich ersuche jene Herren, welche dem Gesetzentwürfe, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der letzte Gegenstand ist der mündliche Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Akt Lawinenverbauung in Mittelberg. Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Loser. Ich erteile ihm das Wort. Loser: Hohes Haus! Diese Angelegenheit beschäftigte den hohen Landtag schon zu wiederholtenmalen. Als im Jahre 1907 in der zur Gemeinde Mittelberg gehörigen Parzelle Ahorna jener gewaltige Lawinensturz erfolgte, hat der Landesausschuß 2000 K zur Linderung der ersten Not gewidmet. In der Sitzung vom 18. Februar 1907 hat der Landtag diese Spende nachträglich gutgeheißen und den Landesausschuß ermächtigt, im Einvernehmen mit der politischen Behörde Erhebungen zu pflegen, was in Bezug auf die Lawinenverbauungen vorzukehren wäre, um die Bewohner des Tales vor Wiederholung derartiger Katastrophen zu schützen. In Ausführung dieser Beschlüsse hat der Landesausschuß zunächst darauf hingewirkt, daß die forsttechnische Abteilung für Wildbachverbauung in Innsbruck diesbezüglich Erhebungen pflege, was zu geschehen habe. Der Bericht der forsttechnischen Abteilung sowie ein Bericht des Landesoberingenieurs, samt einem Gesuche der Gemeinde Mittelberg lagen bereits das letzte Jahr vor und bildeten den Gegenstand eingehender Verhandlungen im Landtage. Nachdem Berichte sowohl der forsttechnischen Abteilung als nach dem Berichte des Landesoberingenieurs wären im Gebiete Mittelbergs vorzunehmen: 1. Verbauung und Aufforstung auf der Alpe Heuberg, 2. Verbauung und Aufforstung auf der Alpe Zahorna, dann Aufforstung in Schröcken und Mähdern, endlich die Anlage eines Pflanzgartens und hiezu käme noch die erforderliche Grundablösung. Die Kostenberechnung konnte damals noch nicht abgeschlossen werden aus dem Grunde, weil zwischen der Berechnung der forsttechnischen Abteilung und jener des Herrn Oberingenieurs wesentliche Differenzen bestanden. Aber immerhin wurde schon damals angenommen, es werden sich die Gesamtkosten für die notwendige Verbauung auf zirka 30.000 K belaufen. Der Landtag hat auch in seiner Sitzung vom 14. Oktober vorigen Jahres folgenden Beschluß gefaßt: "Für die notwendigen Lawinenverbauungen im Gemeindegebiete von Mittelberg nimmt der Landtag in Aussicht, einen 25%igen Landesbeitrag zu leisten, wenn vonseite des Ackerbauministeriums ein 50%iger Beitrag gewährt wird und die Gemeinde Mittelberg 25% der noch festzustellenden Verbauungskosten sowie die Erhaltung der Bauten übernimmt. Der Landesausschuß wird ermächtigt, mit der Regierung die erforderlichen Verhandlungen einzuleiten." Ich bemerke, daß es sich damals, wie man glaubte, um 30.000 K gehandelt hat. Über Anordnung des k. k. Ackerbauministeriums wurde im Juli v. Js. seitens der forsttechnischen Abteilung für Wildbachverbauung im Einvernehmen mit dem Landesausschusse eine neuerliche Überprüfung des generellen Projektes an Ort und Stelle vorgenommen, wobei die Kommission die zu verbauende Stelle einer eingehenden Besichtigung unterzog. Das Ergebnis dieser Überprüfung lautet dahin, daß der gesamte Aufwand dieser bezüglichen Verbauungen sich aus 52.000 K belaufen wird, wovon 4-5000 K die letzten zwei Jahre bereits verbaut wurden. Die Kommission ist der Ansicht, daß die Bauten unbedingt notwendig seien, daß sie aber andererseits hinreichen würden, die Gemeinde Mittelberg für dauernde Zeiten vor solchen Katastrophen. wie sie damals zu verzeichnen war und nicht nur viel Hab und Gut sondern auch mehrere Menschenleben forderte, zu bewahren. Das Ackerbauministerium hat dem Kommissionsergebnisse die 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. 8 Zustimmung erteilt und neuerlich 5000 K zur Fortführung der bereits im Begriffe befindlichen Bauten flüssig gemacht. Der volkswirtschaftliche Ausschuß war nun übereinstimmend der Ansicht, nachdem der Kostenvoranschlag endgültig festgelegt erscheint, es solle sich der Landtag, in Ergänzung seines Beschlusses vom vorigen Jahre, dahin aussprechen, daß er zu den Gesamtkosten von 52.000 K 25% übernimmt unter der Voraussetzung, daß der Staat einen 50%igen Beitrag und die Gemeinde Mittelberg die restlichen 25% sowie die Erhaltung der Bauten übernimmt. Dabei hätte ich noch zu bemerken, daß die Gemeindevertretung von Mittelberg sich am 16. September d. J. mit dieser Angelegenheit beschäftigt und einen dahingehenden Beschluß gefaßt hat, daß sie einen 20%igen Beitrag übernehmen will. Es müßte daher die Gemeinde noch aufgefordert werden, diesen Beitrag von 20 auf 25% zu erhöhen. Im Sinne dieser Ausführungen stellt der volkswirtschaftliche Ausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "In Ergänzung des Landtagsbeschlusses vom 14. Oktober 1908 beschließt der Landtag, sich an den veranschlagten Verbauungskosten per 50.000 K für Lawinenverbauung im Gemeindegebiete von Mittelberg mit einem 25%igen Beitrage zu beteiligen, falls der Staat einen 50%igen Beitrag gewährt und die Gemeinde Mittelberg die restlichen 257< sowie die Kosten für die Erhaltung der Bauten übernimmt." Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme dieses Antrages des volkswirtschaftlichen Ausschusses. Landeshauptmann: Die Herren haben den mündlich erstatteten Bericht und den gestellten Antrag gehört. Ich eröffne über diesen Gegenstand die Debatte. Wenn sich niemand zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Damit ist unsere heutige Tagesordnung erschöpft. Ich habe noch zu bemerken, daß unmittelbar nach der Haussitzung der Landesausschuß eine kurze Sitzung abhalten wird, was ich den Herren hiemit zur Kenntnis bringe. Die nächste Sitzung beraume ich auf morgen Nachmittag 7%4 Uhr an. Die Tagesordnung werde ich den Herren auf schriftlichem Wege bekannt geben. Ich habe bis jetzt drei Gegenstände auf derselben, sie wird aber noch ergänzt werden durch im Laufe des heutigen Tages hinzukommende schriftliche und mündliche Berichte und Anträge. Bis jetzt habe ich auf der Tagesordnung: 1. Mündlicher Bericht des Landesausschusses in Sachen der nachträglichen Genehmigung des bereits bewilligten Landesbeitrages zu den Kosten der Jahrhundertfeier und über das Gesuch des Landesfestkomitees um Gewährung eines nochmaligen Beitrages. 2. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Ansuchen der Stadtgemeinde Dornbirn wegen Schaffung eines separaten Gesetzes betreffend die Fleischbeschau. 3. Mündlicher Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses in Sachen der Verbauungskosten des Bizauerbaches. Die heutige Sitzung ist geschloffen. (Schluß: 11 Uhr 50 Minuten.) Druck von J. N. Teutsch. Bregenz. ArarLVerger Landtag. 13. Sitzung am 12 Oktober 1909 unter dem Vorsitze des L)errn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 24 Abgeordnete. — Abwesend die Kerren Kochwst. Mschos Dr. Egger und Wöget. Regierungsvertreter: Herr k. k. Ltatthaltereirat Dr. Rudolf Graf von Meran. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 55 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe.) Wird von irgend einer Seite gegen das Protokoll eine Einwendung vorgebracht? — Wenn es nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmigt. Es stnd mir noch vier Einlaufsstücke zugekomnien. Das erste derselben ist eine Eingabe des Landeskomitees der ersten internationalen Jagdausstellung im Jahre 1910 in Wien um Gewährung einer Subvention behufs würdiger Vertretung des Landes Vorarlberg auf der Ausstellung. Überreicht ist dasselbe durch den Herrn Abgeordneten Jodok Fink. Es könnte dieses Einlaufstück in kurzem Wege dem volkswirtschaftlichen Ausschusie zugewiesen werden. Das zweite Einlaufsstück, das schon vor längerer Zeit an den Landesausschuß gelangt ist, wurde vergessen in den Einlauf zu bringen. Es kann dieses heute schon in kurzem Wege erledigt werden. Es ist nämlich eine Petition der Waldausseher sämtlicher drei politischen Bezirke beziehungsweise der Delegierten hievon, worin um eine recht baldige Erledigung der Gehaltsregelung der Waldaufseher gebeten wird. Überreicht ist diese Eingabe durch den Herrn Abgeordneten Nigsch. Dieser Gegenstand kann dem Landesausschufle mit dem Auftrage übermittelt werden, gelegentlich der in Vorberatung begriffenen Feststellung des Forstgesetzes und eines Gesetzes über Regelung der Gehaltsverhältnisse der Waldaufseher die im Petit enthaltenen Darlegungen zu studieren und zu verwerten. — Es erfolgt keine Einwendung. Ferner sind eingelaufen zwei Anträge der Herren Abgeordneten Dr. Drexel, Jodok Fink und Genoffen. Der erste derselben betrifft den Gebrauch der Landessprache im Landtage und bei den autonomen Behörden. Ich ersuche, den Antrag samt dem Gesetzentwürfe zu verlesen. 13. 2 Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. (Sekretär liest:) Antrag der Abgeordneten Dr. Drexel, Jodok Fink und Genossen betreffend den Gebrauch der Landessprache im Landtage und bei den autonomen Behörden. Für einen Beschluß des Landtages über beantragte Änderungen dieses Gesetzes gelten dieselben Vorschriften, wie für einen Beschluß auf Änderung der Landes- ordnunq. 8 4. Hoher Landtag! Die Gefertigten stellen den Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen: Dem nachfolgenden Gesetzentwürfe wird die Zustimmung erteilt." Bregenz, am 12. Oktober 1909. Dr. Drexel, m. p. Albert Welte, m. p. Jodok Fink, m. p. Kennerknecht, m. p. I. Olz, m. p. Thurnher, m. p. I. W. Nachbaur, m. p. Loser, m. p. I. Ant. Willi, m. p. Mayer, m. p. Alois Dietrich, m. p. Alois Amann, in. p. Josef Wegeler, m. p. Ebenhoch, m. p. Fr. Jos. Schreiber, m. p. Dr. A. Konzett, m. p. Engelb. Luger, m. p. Jg. Rüsch, m. p. Stefan Walter, m. p. Dr. Ferd. Kinz, m. p. Ignaz Nigsch, m. p. wirksam für das Land Vorarlberg, des Landtages Meines . Antrag der Abgeordneten Dr. Drexel, Jodok Fink und Genossen betreffend die Unterrichtssprache an Realschulen und Lehrer- und Lehrerinnenbildungsanstalten. Hoher Landtag! Die Gefertigten stellen den Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen: Dem nachfolgenden Gesetzentwürfe wird die Zustimmung erteilt." .... betreffend den Gebrauch der Landessprache im Landtag und bei den autonomen Behörden. Antrag Mit dem Vollzüge dieses Gesetzes ist Mein Minister des Innern beauftragt. (Sekretär liest:) Engelb. Bösch, m. p. Über § 5. Landesstauptman«: Der zweite Antrag derselben Herren Abgeordneten betrifft die Unterrichtssprache an Realschulen und Lehrer- und Lehrerinnenbildungsanstalten. Bitte, denselben auch zu verlesen. Dekan Fink, m. p. Gesetzvom Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Kundmachung in Kraft. Landes Vorarlberg finde Ich anzuordnen, wie folgt: § 1. Die Verhandlungen des Landtages werden in der deutschen Sprache geführt. § 2. Die Amts- und Geschäftssprache des Landesausschuffes und der demselben unterstehenden Organe und Anstalten sowie der Gemeindevertretungen und deren Organe und Anstalten ist die deutsche Sprache. Diese Bestimmung hat auch auf Städte mit eigenem Statute Anwendung zu finden. Bregenz am 12. Oktober 1909. Dr. Drexel, m. p. Dekan Fink, m. p. Jodok Fink, m. p. I. Ölz, m. p. I. W. Nachbaur, m. p. Thurnher, m. p. Jos. Ant. Willi, m. p. Loser, m. p. Alois Dietrich, m. p. Mayer, m. p. Josef Wegeler, m. p. Alois Amann, m. p. Frz.J. Schreibex m.p. Ebenhoch, m. p. Engelb. Bösch, m. p. Dr. A. Konzett, m. p. Engelbert Luger, m. p. Albert Welte, m. p. Stefan Walter, m. p. Kennerknecht, m. p. Ignaz Nigsch, m. p. Jg. Rüsch m. p. Dr. Ferdinand K nz, m. p. 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. vom .... wirksam für das Land Vorarlberg, betreffend die Unterrichtssprache an Realschulen und an Lehrer- und Lehrerinnenbildungsanstalten. Auf Antrag des Landtages Meines Landes Vorarlberg finde ich anzuordnen wie folgt: § I- Die Unterrichtssprache an den Staats- und Landesrealschulen ist die deutsche. Privatrealschulen können das Recht zur Ausstellung staatsgültiger Zeugnisse (§ 25 des Gesetzes vom 18. Oktober 1902, L. G. Bl. Nr. 34) nur dann erhalten, wenn deren Unterrichtssprache die deutsche ist. § 2. Die Unterrichtssprache an den staatlichen und an den vom Laiche erhaltenen privaten Lehrer- und Lehrerinnenbildungsanstalten ist die deutsche. Andere private Lehrer- und Lehrerinnenbildungsanstalten können das Recht zur Ausstellung staatsgültiger Zeugnisse (Öffentlichkeitsrecht) in Gemäßheit des § 69 des Reichsvolksschulgesetzes nur dann erhalten, wenn deren Unterrichtssprache die deutsche ist. 8 3- Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Kundmachung in Wirksamkeit. §4. Mit dem Vollzüge dieses Gesetzes ist Mein Minister für Kultus und Unterricht beauftragt. Landeshauptman«: Ich werde, wenn keine Einwendung erfolgt, diese beiden Anträge dringlich behandeln lassen, beziehungsweise von der Drucklegung derselben vorderhand absehen und sie sofort in formelle Behandlung ziehen. — Es erfolgt keine Einwendung. In Bezug auf die formelle Behandlung dieser beiden Anträge möchte ich die Anregung machen, daß sie, obwohl der erste eine Schulangelegenheit und nur der zweite eine Verwaltungsfrage betrifft, ihrem Zusammenhänge nach nur einen: Ausschuffe gemeinsam zur Vorberatung zugewiesen werden. Ich glaube, es könnte der volkswirtschaftliche Ausschuß damit betraut werden, über diese Anträge und Gesetzentwürfe Bericht zu erstatten. 3 Wird eine Einwendung dagegen erhoben! — Es ist nicht der Fall. Es wird also in diesem Sinne vorgegangen werden. Der Herr Abgeordnete Vögel hat sich für die heutige Sitzung entschuldigt, da in der Gemeinde Doren heute eine Tierschau abgehalten wird, wo er anwesend sein muß. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Auf derselben steht zunächst der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Gesetzentwurf betreffend die Ausführung von Uferschutzbauten tn Göfis. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Thurnher. Ich erteile ihm das Wort. Khmnher: Der Bericht über den Gesetzentwurf betreffend die Ausführung von Uferschutzbauten in Göfis ist schon nahezu drei Wochen in den Händen der Herren Abgeordneten. Die Ursache, warum der Herr Vorsitzende diesen Bericht nicht früher auf die Tagesordnung einer der bisherigen Sitzungen gestellt hat, liegt darin, daß, wie sie aus dem Berichte ersehen können, der Gesetzentwurf schon vor einiger Zeit der k. k Regierung unterbreitet worden, die Antwort des k. k. Ackerbanministeriums aber noch nicht eingelangt war, obwohl man die Zustimmung desselben nach den Ergebnissen der vorhergegangenen Verhandlungen sicher erwarten konnte. Run ist mittlerweile vor ein paar Tagen mit Rote der k. k. Statthalterei vom 5. Oktober 1909, Z. 60.321, die Mitteilung eingelangt, daß das k. k. Ackerbauministerium mit Erlaß vom 2 Oktober 1909, Z. 36.011, dem gegenständlichen, dorthin übermittelten Gesetzentwürfe zugestimmt habe. Ich habe dem vorliegenden Berichte, nachdem die Verhandlungen über diesen Gegenstand schon in der Vorsession überhaupt begonnen haben und sie die nötigen Daten aus dem Berichte ersehen können, weiter nichts mehr beizufügen und stelle namens des volkswirtschaftlichen Ausschusses den Antrag: (Liest Antrag aus Beilage 22.) Ich ersuche um das Eingehen in die Debatte und die Annahme des Gesetzentwurfes. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Gesetzentwurf zunächst die Generaldebatte. — 4 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Wenn niemand das Wort ergreift, können wir in die Spezialdebatte eingehen und ich ersuche den Herrn Berichterstatter, die einzelnen §§ anzurufen. Wmnyer: § 1. — Landeshauptmann : Angenommen. Wnrnher: § 2. — Landeshauptmann: Angenommen. Thmnher: § 3. — Landeshauptmann: Angenommen. Fhurnher: § 4. — Landeshauptmann: Angenommen. Khurnher: § 5. — Landeshauptmann: Angenommen. Khurnher: § 6. — Landeshauptmann : Angenommen. Thurnher: § 7. — Landeshauptmann: Angenommen. Ahurnher: § 8. — Landeshauptmann: Angenommen. Khurnher: (Liest Titel und Eingang des Gesetzes.) Landeshauptmann: Findet gegen Titel und Eingang des Gesetzes eine Einwendung statt? — Es ist dies nicht der Fall. Ich erkläre sie als angenommen. Khnrnher: Ich beantrage die sofortige Vornahme der dritten Lesung. Landeshauptmann: Wird gegen den vorgebrachten Antrag, daß die dritte Lesung sofort vorgenommen werde, eine Einwendung erhoben? — I. Session der 10. Periode 1909. Es ist dies nicht der Fall; somit ersuche ich jene Herren, welche dem Gesetzentwürfe, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erhebeu- — Angenommen. Damit ist dieser Gegenstand erledigt. Der zweite Gegenstand ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses inSachen des projektierten Straßenbaues Hueb -Thal. Hier ist der Herr Abgeordnete Jodok Fink Berichterstatter; ich ersuche ihn, das Wort zu nehmen. Jodok Aruk: Hohes Haus! Das Gesuch der Parzelle Thal (Gemeinde Sulzberg) geht dahin, daß sowohl von Seite des Staates wie auch von Seite des Landes zu dem Straßenbau Hueb —Thal ein Beitrag gewährt werde. Die Verhandlungen mit der k. k. Regierung haben tatsächlich ergeben, daß die Regierung bereit ist, einen Staatsbeitrag zu bewilligen. Der volkswirtschaftliche Ausschuß hat nun in Aussicht genommen, daß der Beitrag des Staates und der des Landes in gleicher Höhe gewährt werden solle. Die Hauptsache an der ganzen Regulierung zahlt die Parzelle Thal, einen größern Teil die Gemeinde Sulzberg und einen Teil die Gemeinde Langen. Für den Staat trifft es noch einen Beitrag von 13.000 K und ein ebenso großer entfällt auf das Land. Ich stelle daher namens des volkswirtschaftlichen Ausschusses den Antrag: (Liest den Antrag aus Beilage 51.) Bezüglich dieser Bedingung der Sicherstellung der Erhaltung muß ich noch bemerken, daß diesbezugs Verhandlungen mit dem Straßeuausschusse der Strecke Bregenz-Langen—Reichsgrenze schweben und daß der Straßenausschuß in seiner letzten Sitzung die Geneigtheit ausgesprochen hat, die Teilstrecke Hueb— Thal in die Erhaltung einzubeziehen. Es stehen diesbezüglich nur uoch die Gemeindeausschußbeschlüsse aus, welche der Straßenausschuß verlangt hat. Daher muß vom Landtage jetzt noch die Bedingung gestellt werden, daß auch die Erhaltung der Straße sichergestellt wird. LandesHa«p1ma»n: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. — 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Wenn sich niemand zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Angenommen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Eingabe der Gemeinde Bildstein wegen Erwirkung von Staatsund Landesunterstützungen zum Straßenbaue nach Rickenbach. Ich ersuche deu Herrn Berichterstatter, Abgeordneten Loser, das Wort zu ergreifen. Loser: Hohes Haus! Der Bericht ist erst heute vormittags zur Verteilung gelangt und ziemlich kurz gefaßt; ich glaube daher, ihn zur Verlesuug bringen zu sollen. (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 54.) Ich habe, hohes Haus, diesen Ausführungen nichts mehr beizufügen als den aufrichtigen Wunsch, es möge dem Landesausschusse bei seinen Verhandlungen mit der Regierung gelingen, dieselbe zu bestimmen, einen ausgiebigen Beitrag zu diesem Zwecke zu gewähren, damit der wohlbegründete und berechtigte Wunsch der Gemeinde Bildstein bald in Erfüllung gehe. Ich bitte um Annahme des Antrages des volkswirtschaftlichen Ausschusses. LandesHauptman«: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. — Wenn niemand sich zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Anträge ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Angenommen. Der vierte Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch des Vorarlberger Fischereivereines um Gewährung einer Subvention. Dieser Bericht wird nach dem Beschlusse des volkswirtschaftlichen Ausschuffes mündlich erstattet werden und zwar durch den Herrn Abgeordneten Dr. Konzett. Ich erteile ihm das Wort. I. Session der 10. Periode 1909. 5 Dr. Konzett: Hohes Haus! Der Fischereiverein des Landes Vorarlberg hat an den Landesausschuß das Ansuchen gestellt, für das laufende Jahr eine Subvention aus Landesmitteln gewähren zu wollen. In dem Gesuche ist ausgeführt, daß der Verein seit einer Reihe von Jahren vom Landesausschusse eine Beihilfe aus Landesmitteln zum Zwecke der Hebung der Fischzucht erhalten hat. Es wird weiter sich darauf berufen, daß der Landesfischereiverein im abgelaufeneu Jahre, seinem Zwecke gerecht zu werden und ihn ganz zu erfüllen, bestrebt war und wenn auch Resultat kein besonders glänzendes war, so sei dies einzig den Verhältnisien zuzuschreiben. Der Landesausschnß hat beschlossen, dieses Gesuch dem Landtage vorzulegen. Der volkswirtschaftliche Ausschuß ist der Anschauung, daß der Fischereiverein tatsächlich das Fischcreiwesen im Laude fördert und stellt daher folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Es werde dem Fischereivereine im Lande Vorarlberg für das Jahr 1909 eine Subvention von 100 K bewilligt." Ich empfehle diesen Antrag zur Annahme. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und gestellten Antrag die Debatte. — Das Wort hat der Herr Abgeordnete Jodok Fink. IodoK Aink: Ich habe mich nicht deshalb zum Worte gemeldet, weil ich etwa Bedenken gegen den Antrag des Ausschusses habe oder demselben nicht zustimmcn wollte, sondern ich werde dem Ausschußantrage zustimmen, möchte aber bei diesem Anlasse einen anderen Gegenstand, der auch auf die Fischerei Bezug hat, zur Sprache bringen. Wir haben nämlich seit dem Jahre 1889 in Vorarlberg ein, man muß sagen, neues Fischereigesetz und dazu seit dem Jahre 1893 eine Durchführungsverordnung, aber weder das Gesetz noch die Verordnung kommen bis jetzt zur Anwendung. Ich weiß auch noch aus der Zeit, wo ich Gemeindevorsteher war und auch sonst, daß dies deshalb nicht geschieht, weil eigentlich das Gesetz und die Verordnung Bestimmungen enthalten, die man nicht recht durchführen kann. Ich halte dafür, daß ein so „altes neues" Gesetz wohl der Erneuerung bedarf und stellt daher den