19091006_lts010

Dateigröße 7.66 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 03.07.2021, 09:38
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp10,lts1909,lt1909,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Sitzungsprotokoll_lts
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag 10. Sitzung am 6 Oktober 1909 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 25 Abgeordnete. - Abwesend der Kerr Abgeordnete Wöget. Regierungsvertreter: Herr k. k. Statthaltereirat Dr. Rudolf Graf von Meran. Beginn der Sitzung um 11 Uhr 07 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolls eine Einwendung zu erheben? Wenn es nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmigt. Es sind nur zwei Einlaufstücke zugekommen. Das erste ist ein Gesuch des Jugendfürsorgevereines für Tirol und Vorarlberg um eine Subvention, überreicht durch meine Wenigkeit. Dieser Gegenstand könnte in kurzem Wege dem Petitionsausschusse zugewiesen werden. Das zweite ist ein Antrag der Herren Abgeordneten Dr. Drexel und Genossen, welchen ich zu verlesen bitte. (Sekretär liest:) Antrag der Abgeordneten Dr. Drexel und Genossen betreffend die Unterrichtssprache an öffentlichen Volks-, Bürger- und Realschulen. Hoher Landtag! Die Gefertigten stellen den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Dem beiliegenden Gesetzentwürfe betreffend die Unterrichtssprache an öffentlichen Volks-, Bürger- und Realschulen wird die Zustimmung erteilt." Bregenz, am 5. Oktober 1909. Dr. Drexel, m. p. Alois Amann, m. p. Engelbert Bösch, m. p. Alois Dietrich, m. p. Ulrich Ebenhoch, m. p. Jodok Fink, m. p. Josef Kennerknecht, m. p Franz Loser, m. p. Engelbert Luger, m. p. Ägid Mayer, m. p. Wend. Nachbaur, m. p. Ignaz Rigsch, m. p. Josef Ölz, m. p. Fr. J. Schreiber, m. p. Mart. Thurnher, m. p. J. Peter Vögel, m. p. Stefan Walter, m. p. Albert Weite, m. p. 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. Gesetz vom................... wirksam für das Land Vorarlberg. Über Eintrag des Landtages Meines Landes Vorarlberg finde Ich anzuordnen folgt: § 1. Die Unterrichtssprache an allen öffentlichen Volks-, Bürger- und Realschulen im Lande Vorarlberg ist ausschließlich die deutsche. § 2. Meine Minister des Innern und für Kultus und Unterricht werden mit dem Vollzüge dieses Gesetzes beauftragt. Wenn von Seite des hohen Hauses keine Einwendung erfolgt, so werde ich diesen Antrag mit der geschäftsordnungsmäßigen Abkürzung in Behandlung ziehen, nachdem unsere Zeit schon sehr vorgerückt ist und wir können von der Drucklegung des Antrages absehen. Wird dagegen eine Bemerkung erhoben? Wenn es nicht der Fall ist, so werde ich dieses Abkürzungsverfahren einleiten und es könnte vielleicht auch in kurzem Wege der Antrag dem Schulausschusse zur Vorberatung zugewiesen werden. Wird gegen diesen zweiten Vorschlag meinerseits vonseite des hohen Hauses eine Bemerkung vorgebracht? Nachdem es nicht der Fall ist, so nehme ich an, daß das hohe Haus zustimmt. Endlich habe ich dem hohen Hause noch mitzuteilen, daß zufolge Landesausschußbeschlusses vom 5. Oktober 1909 ein Akt betreffend die Fortsetzung der Bizauerbachregulierung vor das hohe Haus gebracht wird, und, wenn keine Einwendung erhoben wird, möchte ich denselben heute als den ersten Gegenstand auf die Tagesordnung setzen, bezw. derselben anfügen und zur formellen Behandlung an den volkswirtschaftlichen Ausschuß gelangen lassen. - Es erfolgt auch hiegegen keine Einwendung. Der Herr Abgeordnete Böge! hat sich auf telegraphischem Wege wegen Unwohlseins für die heutige Sitzung entschuldigt. Wir kommen nun zur Tagesordnung; auf derselben steht als erster Gegenstand: Bericht des Petitionsausschusses über das Gesuch des Vereines gegen den Mißbrauch geistiger Getränke. Nachdem der Herr Berichterstatter, Abgeordneter Vögel, wie ich soeben mitgeteilt habe, verhindert ist. an der heutigen Sitzung teilzunehmen, so hat vielleicht der Herr Abgeordnete Kennerknecht als Mitglied dieses Ausschusses die Freundlichkeit, den kurzen Bericht zu verlesen. Kennerknecht. (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 36.) Landeshauptmann: Wer wünscht zu diesem Berichte und Antrage das Wort zu nehmen? Wenn sich niemand zum Worte meldet, so ist die Debatte geschlossen. Ich schreite zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Antrage des Petitionsausschusses ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der zweite Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Petitionsausschusses über das Gesuch des Komitees für Errichtung eines Rudolf von Habsburg Denkmales um Gewährung von Subventionen. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Kennerknecht; ich ersuche ihn, das Wort zu nehmen. Kennerknecht: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 40.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. - Wenn niemand das Wort ergreift, so schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Antrage, wie er soeben verlesen worden ist, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der dritte Gegenstand unserer Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Antrag des Herrn Abgeordneten Loser und Genossen in Sachen der Subventionierung der gewerblichen Fortbildungsschulen, Meisterkurse u. s. w. Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Loser selbst und ich ersuche ihn, das Wort zu ergreifen. 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. (Session der 10. Periode 1909. 3 Loser: Der Landesausschuß war auf Grund früherer Landtagsbeschlüsse ermächtigt, die im Lande befindlichen gewerblichen Fortbildungsschulen in bestimmtem Ausmaße zu subventionieren und war auf Grund weiterer Landtagsbeschlüsse ermächtigt, einen Gesamtbetrag von 600 K alljährlich Vorarlberger Handwerker- oder Fachschülern zu gewähren, und endlich sind noch einige Stipendien für Besucher sogenannter Meisterkurse geschaffen worden, die der Landesausschuß zu verleihen hat. Diese Ermächtigung erstreckte sich auf die abgelaufene Landtagsperiode und der Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses bezweckt daher, diese Ermächtigung dem Landesausschusse neuerdings einzuräumen und noch etwas auszudehnen. Was speziell die gewerbliche Fortbildungsschule anbelangt, so kann insbesondere auf Grund eines Inspektionsberichtes des Herrn Professors Stifter, der im vorigen Jahre im Auftrage der Regierung die Vorarlberger Fortbildungsschulen inspiziert hat, gesagt werden, daß diese Schulen im großen und ganzen ihre Aufgabe erfüllen und daß manche davon recht anerkennenswerte Erfolge und eine gute Frequenz auszuweisen haben. Der volkswirtschaftliche Ausschuß war daher der Ansicht, es sollen diese gewerblichen Fortbildungsschulen nach wie vor unter gleichen Bedingungen und im gleichen Ausmaße wie bisher subventioniert werden. Was die Unterstützung für Gewerbeschüler anlangt, so wurde, wie gesagt, ein Betrag von 600 K zur Verfügung gestellt. Es hat sich gezeigt, daß dieser Betrag unzulänglich ist; denn die Zahl der Handwerkerschüler und speziell der Fachschüler vermehrt sich von Jahr zu Jahr immer mehr. Es ist einigemal vorgekommen, daß mit Rücksicht aus die große Anzahl von Handwerkerschülern - es waren einmal 18 in der Handwerkerschule in Imst allein - mit den nur minimalen, zur Verfügung stehenden Beträgen, den einzelnen Gesuchstellern wohl nur ganz unbedeutende Beiträge zugewendet werden konnten. Der volkswirtschaftliche Ausschuß ist daher der Meinung, es sollte dieser Betrag von 600 K auf 1000 K erhöht werden. Dabei möchte ich bemerken, daß jene Gesuche hauptsächlich berücksichtigt werden sollen, wie es auch im Antrage zum Ausdrucke kommt, welche, wenn es sich um Handwerkerschulen handelt, an der Fachschule für gewerbliches Zeichnen in Bregenz diesen Kurs mitmachen. Es sind dies die sogenannten Bauhandwerkerkurse. Diejenigen, welche sich diesen Kursen unterziehen wollten, hatten nicht Gelegenheit, im Lande sich auszubilden, weil wir solche Kurse nicht halten; sie sind daher zum größten Teile nach Imst gegangen. Nun gestaltet sich erfreulicherweise die seinerzeit errichtete Fachschule für gewerbliches Zeichnen in Bregenz immer mehr aus. Es ist besonders zu begrüßen, daß mit Beginn des heurigen Schuljahres die Bauhandwerkerkurse nach ganz gleichem Plane, wie fte in Imst abgehalten werden, auch in Bregenz eingeführt wurden. Diese Bauhandwerkerkurse mit fünfmonatlicher Dauer haben den Zweck, den angehenden Bauhandwerkern jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu übermitteln, welche geeignet sind, sie konkurrenzfähig zu machen, beziehungsweise Zimmerleute, Maurer und Steinmetze zur Ablegung der Meisterprüfung zu befähigen. Im Interesse einer weiteren Ausgestaltung und guten Frequenz der Kurse und der Ausgestaltung der Schule überhaupt, erscheint es daher als zweckmäßig, diese Stipendien oder Unterstützungen für Handwerkerschüler jenen zuzuwenden, welche die Schule im Lande selbst benützen. Dagegen sollen den Besuchern, speziell von Fachschulen, wie sie sie in Tirol und andern Kronländern haben, auch Unterstützungen gewährt werden können. Was endlich die Stipendien für Besucher von Meisterkursen anbelangt, so ist der volkswirtschaftliche Ausschuß gleichfalls der Ansicht, es sollen dieselben erneuert und etwas vermehrt werden und sollen für solche Besucher von Meisterkursen Stipendien in der Höhe von 100 bis 200 K festgesetzt werden. Ich habe hier zunächst die Meisterkurse im gewerbetechnologischen Museum in Wien im Auge, wo für die verschiedenen gewerblichen Kategorien solche Kurse, die von unterschiedlicher Dauer sind, - einige dauern 6 Wochen, andere wieder bis zu 12 Wochen - abgehalten werden. Es ist daher zweckmäßig, festzusetzen, daß Beträge von 100 bis 200 K je nach der Dauer des Kurses verabfolgt werden können. Dann ist bei Beratung dieser die Anregung gemacht worden, gewiß begrüßt werden dürfte, Stipendien geschaffen werden oder Kunstgewerbeschulen, um Angelegenheit auch die vom hohen Hause es sollen noch weitere für Besucher von Kunstakademien jungen, talentierten, strebsamen und dürftigen Vorarlbergern, welche eine solche Kunstgewerbeschule oder Kunstakademie besuchen wollen, zu ermöglichen, dort sich in ihrem Berufe auszubilden. Aber es sollen in Rücksicht darauf, daß diese Besucher eigentlich das ganze Jahr dem Studium zu obliegen haben, Stipendien bis zum 4 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. Ausmaße von 400 K geschaffen werden, die der Landesausschuß während der Dauer der Landtagsperiode derartigen Bewerben zu verleihen hätte. Mit Rücksicht auf das vorher Angeführte erlaube ich mir, die Anträge dem Wortlaute nach zu verlesen. (Liest Anträge aus Beilage 41.) Ich ersuche das hohe Haus, den Anträgen des volkswirtschaftlichen Ausschusses die Zustimmung zu geben. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Bericht und die gestellten Anträge die Debatte. Der Herr Abgeordnete Dr. Kinz hat das Wort. Dr. Kinz: Hohes Haus! Ich begrüße die vom Herrn Berichterstatter gestellten und begründeten Anträge, die sämtliche die Tendenz verfolgen, den Gewerbestand, der im Lande Vorarlberg so große Bedeutung hat, zu unterstützen. Ich begrüße insbesondere, daß auch im zweiten Antrage beabsichtigt ist, die die Fachschule in Bregenz besuchenden Schüler mit Stipendien zu unterstützen. Es war schwer, nach Vorarlberg eine Schule für das Gewerbe zu bekommen. Sie wissen, daß die Bemühungen des Gewerbestandes, der Genossenschaften und der Gemeinden seit Jahren darauf hinausgingen, auch nach Vorarlberg, wo wir einen kräftigen und tüchtigen Gewerbestand haben, eine Schule zu bekommen. Ursprünglich war eine Kunst- und Bauhandwerkerschule in Aussicht genommen. Man hat jedoch den Gemeinden, die sich um die Schule beworben haben, solche Opfer zugemutet, daß wohl keine in der Lage war, die gestellten Bedingungen zu erfüllen. Man hat daher den richtigen Weg eingeschlagen, mit einer kleineren Schule zu beginnen. Wir in Bregenz haben das Glück gehabt, diese Schule hieher zu bekommen. Sie soll nur der Anfang sein und ich glaube, wenn die neugegründete Schule die Unterstützung des Gewerbestandes im Lande, der Gemeinden und der Regierung genießt, so wird das gewiß zu jenen Zielen führen, die wir von Anfang an im Auge gehabt haben, nämlich eine Kunst- und Bauhandwerkerschule endlich einmal nach Vorarlberg zu bekommen. Ich erkläre daher im Namen der Minorität, daß wir gern für die gestellten Anträge stimmen werden. Landeshauptmann: Der Herr Abg. Amann hat das Wort. Amann: Anschließend an die Ausführungen des geehrten Herrn Referenten möchte ich dessen Ausführungen sowie die gestellten Antrüge wärmstens unterstützen. Die Art und Weise, in welcher das Land bis heute den Gewerbestand unterstützt, muß unbedingt die Anerkennung aller Kreise finden. Nachdem die ganze Gesetzgebung bezüglich des Handwerkerstandes vollständig in der Kompetenz des Reichsrates liegt, so kann der Landtag für die Hebung des Handwerkerstandes nichts Besseres leisten als für eine tüchtige Ausbildung möglichst zu sorgen. Die in dieser Hinsicht zu fassenden Beschlüsse werden manchem jungen, strebsamen Manne ein Ansporn sein, sich auf seinem speziellen Gebiete gründliche theoretische und praktische Kenntnisse zu verschaffen. So wird der Handwerkerstand trotz des Konkurrenzkampfes befähigt, sich nicht allein über Wasser zu halten, sondern auch eine völlig gesicherte Lebensstellung zu erwerben. Der hohe Landtag wird sich in einer der nächsten Sitzungen abermals mit der Subventionierung des Wanderunterrichtes für Stickerei zu befassen haben. Wie im vorausgegangenen Jahre, so wird auch heuer, ich zweifle nicht daran, der Landtag bedeutende Summen für die Ausgestaltung des Wanderunterrichtes bewilligen. Wir alle sind von der Notwendigkeit, daß die Stickerei durch diese Kurse in ihrem Berufe besser ausgebildet werde, vollkommen überzeugt und auf Grund dieser Überzeugung möchte ich einen Gedanken zum Ausdrucke bringen, welcher in Stickereikreisen schon oft besprochen wurde. Soll das Geld, welches das Land für die Weiterbildung des Stickers anwendet, seinen Zweck wirklich erreichen - der Endzweck ist schließlich kein anderer als die Herstellung einer tadellosen Ware -, so muß dahin getrachtet werden, daß die Maschinen jederzeit in tadellosem Zustande sind. Mag der Sticker noch so tüchtig sein, hat er aber eine Maschine, die nicht tadellos funktioniert, so wird er trotz seines Könnens nie eine fehlerlose Ware zustande bringen. Hier liegt unbedingt der wunde Punkt unserer Stickerei. Der Fabrikbesitzer kann sich leicht helfen. In jeder einigermaßen bedeutenden Stickereifabrik ist ein Stickermeister angestellt, der auch in der Montage gründlich bewandert sein muß. Hier ist also gut vorgesorgt. Schlimmer steht es aber beim Einzelsticker, speziell beim Schifflisticker. Wir haben im Lande sehr wenig Monteure, welche in der Montage und Stickereireparatur der Schiffli10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. 5 Maschinen bewandert sind. Ich glaube, wir können sagen: In der guten Zeit haben wir gar keine, welche dem Einzelsticker frei zur Verfügung stehen, da sie alle im Dienste der großen Maschinenlieferanten stehen. Will der Einzelsticker eine dringend notwendige Reparatur vornehmen lassen, so muß er einen Monteur von einer Fabrik im Auslande kommen lassen; daß aber eine solche Montage sehr hoch zu stehen kommt, werden sie begreifen, wenn ich sage, daß die Fabrik erstens die Reisespesen hin und her berechnet, daß sie nicht bloß die wirkliche Arbeitszeit, sondern auch die Reisezeit des Monteurs in die Rechnung einbezieht mit Fr. 1.50 pro Stunde. Belege könnte ich zur Genüge anführen. Nehmen wir an, ein Schifflimaschinenbesitzer im innern Bregenzerwalde habe eine Reparatur auszuführen, die nur 2-3 Stunden in Anspruch nimmt, so sind die Kosten ganz enorm hohe. Was ist die Folge davon? Daß der Besitzer mit der Maschine, welche nicht tadellos funktioniert, einfach weiterfrettet und naturgemäß fehlerhafte Ware erzeugt oder sich verleiten läßt, selbst den Monteur zu spielen, was häufig viel größere Mißstände im Gefolge hat. Ich sage es daher noch einmal, soll das Geld, welches wir für den Wanderunterricht ausgeben, seinen Zweck erreichen, so muß neben der Ausbildung der Sticker auf die Heranbildung einer entsprechenden Anzahl heimischer Monteure hingearbeitet werden. Nur dann, wenn wir eine genügende Anzahl tüchtiger Monteure im Lande haben, wird der Einzelsticker jeden Maschinendefekt sofort zu beheben suchen. Wir haben leider keine Kurse, welche die Ausbildung der Monteure in der Stickerei bezwecken; allein ich glaube, wenn ein Monteur behufs Ausbildung 3-4 Monate in einer Schifflistickereifabrik ist, so lernt er diesen Zweig' der Maschinenreparatur ebenso gut als andere Handwerker ihr Fach auf eigenen Kursen. Nachdem nun die Monteure, wenn sie in der eben angedeuteten Weise sich gerade auf dem Gebiete der Maschinenreparatur ausbilden wollen, beinahe keinen Lohn bekommen, so wäre es gewiß am Platze, wenn das Zeugnis eines Monteurs über mehrmonatliche erfolgreiche Praxis in einer Maschinenfabrik dem Zeugnis über einen absolvierten Kurs gleichgestellt würde. Ich gestatte mir daher, an den sehr geehrten Herrn Referenten Loser die Anfrage zu richten, ob er der gleichen Anschauung huldige, in welchem Falle ich als sicher annehme, daß der hohe Landesausschuß bei Gewährung von Subventionen im Sinne meiner Ausführungen vorgehen wird. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? Wenn sich niemand meldet, so ist die Debatte geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat das Wort. Loser: Hohes Haus! Es hat der Herr Abgeordnete Amann in seinen Ausführungen auch darauf verwiesen, daß es im Interesse der Stickerei zweckmäßig erschiene, wenn eventuell solche hier festgesetzte Stipendien für solche Monteure gewährt werde>, die in irgend einer Maschinenfabrik sich weiter ausbilden, um im Lande ihr Gewerbe als Monteure auszuüben, was sehr im Interesse der Stickerei gelegen ist. Es ist mir nicht unbekannt, daß im Lande in Rücksicht auf die große Zahl der Maschinen ein Mangel an Monteuren sich tatsächlich bemerkbar macht und vielfach solche von auswärtigen Fabriken hereinkommen müssen, was häufig große Kosten verursacht. Ich glaube nun sagen zu können, daß es sehr leicht möglich sein wird, solchen, welche sich, wenn auch auswärts, einem solchen Kurse oder sagen wir, einer mehrwöchentlichen oder mehrmonatlichen Ausbildung als Monteure unterziehen, ein solches Stipendium zuzuweisen, wenn sie in der Lage sind nachzuweisen, daß sie während dieser Zeit keinen oder einen nicht nennenswerten Verdienst auszuweisen haben. Es kann dies um so mehr geschehen, da es gewiß im Interesse der Stickerei gelegen ist, daß wir eine genügende Anzahl ausgebildeter Monteure bekommen. Ich glaube, es wird keinem Anstande unterliegen, daß der Landesausschuß, im Falle, daß solche Gesuche von dürftigen Bewerbern einlaufen sollten, dieselben auch entsprechend wird berücksichtigen können. Wenn man auch zunächst die fachmännischen Meisterkurse sowie andere Kategorien von Kursen, welche an Gewerbeschulen abgehalten werden, im Auge hat, so können doch teilweise oder zeitweilig auch solche Gesuche ohne weiteres auf Grund des vorliegenden Antrages des volkswirtschaftlichen Ausschusses berücksichtigt werden, ohne daß eine Änderung am Antrage vorgenommen werden müßte. Mit den Ausführungen des geehrten Herrn Bürgermeisters Dr. Kinz in Bregenz stimme ich ebenfalls vollkommen überein, daß alle berufenen Faktoren zusammenwirken sollen, um möglichst bald eine vollkommene Bau- und Kunsthandwerkerschule im Lande zu erhalten. Ich hebe noch einmal hervor, daß wir wenigstens auf dem Wege dazu durch Einführung der Winterkurse einen Schritt nach vorwärts getan haben und ich kann, ohne unbescheiden zu sein, sagen, daß auch wir 6 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. Abgeordnete seit Jahr und Tag unentwegt immer bemüht waren, dieses Ziel zu erreichen. Seit jener Zeit, als die Gewerbegenossenschaften für Vorarlberg durch eine Petition an den Landtag die erste Anregung gemacht haben, waren wir immer mit der Angelegenheit beschäftigt und haben sie ja nie ganz ruhen lassen, sondern wir haben immer wieder gedrängt. Ich erlaube mir darauf hinzuweisen, daß ich auch anläßlich der letzten Verhandlung des Budgets im Reichsrate in diesem Jahre in meinen damaligen Ausführungen neuerlich auf diese Angelegenheit zu sprechen gekommen bin und der hohen Regierung auf das dringendste die weitere, möglichst rasche Ausgestaltung der Fachschule dringendst empfohlen habe. Weiter habe ich nichts mehr beizufügen und ich ersuche nochmals um Annahme der Anträge. Landeshauptmann: Ich schreite nun zur Abstimmung und kann wohl alle drei Anträge unter einem zur Abstimmung bringen. Ich ersuche jene Herren, welche den Antrügen des volkswirtschaftlichen Ausschusses ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Wir kommen nun zum nächsten Gegenstand der Tagesordnung nämlich dem Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses betreffend die Erhöhung der Beitragsleistung zu den Mehrkosten des Baues der Montafonerstraße, I. Teilstrecke. Wir könnten dann gleich im Anschlüsse daran auch den folgenden Gegenstand zur Debatte bringen, nämlich den Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Gesetzentwurf betreffend die Abänderung des § 8 des Gesetzes vom 2 9. November 1899 über die Herstellung von Konkurrenzstraßen. Ich erteile das Wort dem Herrn Berichterstatter, Abgeordneten Thurnher. Thurnher: Es ist eine wichtige Aktion, die wir mit der Annahme des dem hohen Hause vorliegenden Antrages durchführen. Es sind nahezu oder gerade 10 Jahre, seit dem das hohe Haus den Gesetzentwurf betreffend den Bau von Konkurrenzstraßen in Vorarlberg zum Beschlusse erhoben hat und 9 Jahre, seitdem das bezügliche Gesetz die Allerhöchste Sanktion erhalten hat. Die Summen, die damals als voraussichtliche Kosten angenommen wurden, haben sich, wie die Herren ja schon aus den Berichten der Straßenbaukommission der letzten Jahre wissen, als zu niedrig erwiesen und es wird nicht nur bei dieser Straße, die wir heute zu behandeln haben, sondern auch bei einigen anderen nötig sein, Nachtragskredite bei Staat und Land zu erwirken. Die Gründe dafür sind allen bekannt und sind besonders hinsichtlich der Montafonerstraße in dem dem hohen Hause vorliegenden Berichte in eingehendster und geradezu erschöpfender Weise dargestellt. Ich glaube auf das weitere nicht eingehen zu sollen, weil, wie gesagt, der Bericht sehr umfangreich gehalten ist und dem hohen Hause überhaupt die ganze Sachlage nach jeder Richtung hin bekannt ist. Ich kann hier nur darauf hinweisen, daß gerade beim Baue der Montafonerstraße alle Faktoren einträchtig zusammengewirkt haben, daß die Gemeinden in geradezu opferwilliger Weise sich für die Fortsetzung des Baues immer eingesetzt haben, daß sie mitunter Vorschüsse geleistet haben und daß sie auch jetzt wieder hinsichtlich der erlaufenden Mehrkosten die auf sie entfallenden Beträge bereits zugesichert haben. Es handelt sich nunmehr darum, daß auch Staat und Land die auf sie entfallenden erforderlichen Mehrauslagen, welche die immense Höhe von 232.000 K erreichen, ihre Beitrüge nach dem im Gesetze selbst vorgesehenen Schlüssel bewilligen, damit der Bau der Straße in den nächsten Jahren fortgesetzt und der Vollendung zugeführt werden kann. Ich stelle also namens des volkswirtschaftlichen Ausschusses den Antrag (liest Antrag aus Beilage 38). Indem ich im übrigen noch einmal auf die Ausführungen des Berichtes hinweise, bitte ich das hohe Haus um Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Vielleicht hat der Herr Berichterstatter die Freundlichkeit auch kurz über den zweiten Gegenstand zu berichten. Thurnher: Hohes Haus! Der zweite Gegenstand steht eigentlich im Zusammenhange mit dem ersten, zwar nicht gerade in unmittelbarem, aber er bezieht sich auf das gleiche Gesetz vom 29. November 1899, L. G. Bl. Nr. 9, ex 1900. Man hat sich nämlich im damaligen Gesetze auf ein Konkurrenzstraßengesetz berufen, das sich nur auf die Linie Bludenz-Schruns bezog; das Gesetz rührt noch aus den 70er Jahren her. Nach § 8 des Gesetzes vom Jahr 1899 ist die Außerkrafttretung des vorbezeichneten Gesetzes an die 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. 7 Feststellung der Bau- und Erhaltungs-Konkurrenz für beide Teilstrecken der Montafonerstraße Bludenz Parthenen und Parthenen- Zeinisjoch gebunden. Man hat im Jahre 1898 bei der Vorberatung des jetzt in Kraft stehenden Gesetzes geglaubt, daß für beide Teilstrecken, die von Bludenz bis Parthenen und von Parthenen bis Zeinisjoch, bald die Bau- und die Erhaltungskonkurrenz festgesetzt werden könne. In dieser Beziehung hat es sich aber gezeigt, daß für die zweite Teilstrecke die Bau- und Erhaltungskonkurrenz aus verschiedenen Gründen nicht so rasch erstellt werden kann Erstens, weil die innere Strecke bedeutend mehr Kosten verursachen wird, weshalb man noch keine Repartition auf die einzelnen Gemeinden vornehmen kann und noch Vorerhebungen notwendig fallen. Es hat sich also gezeigt, daß diese Bau- und Erhaltungskonkurrenz für die zweite Teilstrecke nicht so rasch zustande gebracht werden wird, daher konnte man auf Grund dieses alten § 8 auch die vordere Konkurrenzstraße nicht in eine zusammensetzen, weil für die Strecke Bludenz- Schruns noch das früher bezeichnete Konkurrenzgesetz in Kraft war. Durch Streichung der darauf bezüglichen Stelle wird diesem Übelstande abgeholfen und ich empfehle namens des .volkswirtschaftlichen Ausschusses, daß dem beiliegenden Gesetzentwürfe betreffend die Abänderung des § 8 des Gesetzes vom 29. Nov. 1899, L. G. Bl. Nr. 9, ex 1900, über die Herstellung von Konkurrenzstraßen in Vorarlberg die Zustimmung erteilt werde. Im übrigen verweise ich auch hier auf den Bericht. Landeshauptmann: Ich eröffne über beide Berichte und Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses und endlich über den Gesetzentwurf selbst die Generaldebatte. Es kann dieselbe ganz gut unter einem geführt werden, weil ein gewisser Zusammenhang zwischen beiden erscheint. Der Herr Dekan Mayer hat das Wort. Dekan Mayer: Hohes Haus! Gestatten sie, meine Herren, zu dem vorliegenden Berichte und Antrage einige Worte zu sagen. Im Berichte wird ganz ausführlich erwähnt, wie es denn gekommen ist, daß wir heute den Antrag zum Beschlusse erheben sollen, der dahin lautet, daß Land und Staat und Gemeinden für die Mehrkosten von K 232.000.aufkommen sollen. Es wäre diesbezüglich dem Berichte eigentlich nichts beizufügen. Trotzdem gestatte ich mir darauf hinzuweisen, daß nicht zum geringen Teile die Mehrkosten daraus erklärlich sind, daß im Tal besonders von Schruns einwärts die Straße viel breiter gebaut werden mußte, als es ursprünglich vorgesehen war; und das mit gutem Grunde, denn feit dem Bahnbaue hat sich der Verkehr von Schruns einwärts derart gesteigert, daß die Verbreiterung als eine Notwendigkeit erscheinen mußte. Ich weise nur darauf hin, daß der Touristenverkehr seit dem Bahnbaue so zugenommen hat, daß wir in den letzten 3 Jahren wieder 4 neue Klubhütten bekommen haben, die eine bedeutende Frequenz ausweisen. Diese Straße, von Schruns einwärts, wird auch, und es wird noch lange Zeit der Fall fein, sehr dazu benützt. Holz herauszubringen und die Holzfuhrwerke nehmen bekanntlich eine Straße ganz besonders in Anspruch. Ich möchte auch, um zu begründen, daß die breite Straße notwendig war, auf das neue Steinbruchbergwerk hinweisen, das bald entstehen wird. Man hat bekanntlich im Gebiete von St. Gallenkirch, Gortipohl in Grandau einen Stein entdeckt, der den Talbewohnern allerdings längst bekannt war und dem noch eine Zukunft blühen wird, da dieser Stein bisher nur an dieser Stelle gefunden worden ist. Es kann sich eine großartige Industrie entwickeln und dann wird auch diese Straße noch mehr in Anspruch genommen werden als bisher Verbreiterung der Straße und daher die Mehrkosten sind teilweise auch darin begründet. Trotzdem werden sich im Tale Unzufriedene finden, die mit dieser Vorlage nicht zufrieden sind, die erklären werden, daß die Verbreiterung der Straße nicht notwendig gewesen wäre. Auf das will ich nicht weiter eingehen. Aber eine gewisse Unzufriedenheit herrscht auch noch in einer anderen Richtung nämlich nach der, daß man den Straßenzug Schruns-Parthenen nicht schneller ausbaue, daß ein so langsames Tempo eingehalten werde und ganz besonders auch dahin, daß die Gemeinden, damit man bauen könne, selbst noch Vorschüsse gewähren müssen. Andere sind der Anschauung, daß Montafon in Straßensachen benachteiligt sei, daß es stiefmütterlich behandelt werde. Diese Anschauung habe ich nicht, sondern persönlich bin ich überzeugt davon und ich stütze diese Überzeugung auf die Erfahrung, daß das nicht der Fall ist. Damit ist aber die Frage selbst noch nicht beantwortet, wieso es kommen konnte, daß nicht so rasch vorwärts gebaut werden kann, und ich bitte daher um Beantwortung dieser zwei Fragen, fei es vom Vorsitzenden der Straßenbaukommission oder vom Herrn Referenten, nicht bloß zur Beruhigung dieses Landesteiles, sondern auch 8 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. anderer, denn man kann sich ja denken, daß andere Landesteile dieselben Schmerzen haben. Ich bitte um Beantwortung der Fragen: warum kann auch in Montafon nicht so rasch am Straßenbaue SchrunsParthenen vorwärts gearbeitet werden, als es für Montafon wünschenswert wäre und warum kommt es hie und da vor, daß selbst Gemeinden Vorschüsse leisten müssen, damit überhaupt gebaut werden kann? Landeshauptmann: Wer wünscht weiter in der Generaldebatte das Wort? Wenn sich niemand zum Worte meldet so ist dieselbe geschlossen. Ich erteile das Wort dem Herrn Berichterstatter. Thurnher: Hohes Haus! Ich habe eigentlich nur noch einige Worte über das, was vom hochw. Herrn Dekan Mayer vorgebracht worden ist, zu antworten. Die Herren wissen, daß die Grundlage des ganzen Straßenbauprogrammes das bereits zitierte Gesetz vom 29. November 1899, Nr. 9 ex 1900, bildet. Um nun gleich auf die Montafonerstraße zu kommen, so ergibt sich da das gleiche, wie mehr oder weniger für alle anderen Straßen. Sie finden in § 3 aufgeführt, daß die Montafonerstraße, I. Teilstrecke, mit einem Kostenerfordernisse von 248.300 st., das ist gleich 496.600 K angesetzt ist. Nun werden die Herren Abgeordneten bereits im Berichte der Straßenbaukommission für das Jahr 1908 gefunden haben, daß mit Schluß dieses Jahres für diese Straße ein Aufwand von 335.513 41 K verursacht worden war, für das Jahr 1909 wurden nun 121.000 K präliminiert; ob sie vollständig aufgebraucht worden sind, weiß ich nicht. Wenn man aber diese zu dem früheren Aufwand dazu zählt, so werden Sie finden, daß für diese Straße schon ein Betrag von 456.500 K verwendet wurde und sonach von der ganzen für die erste Teilstrecke zur Verfügung stehenden Summe von 496.600 K nur noch 40.000 K übrig bleiben, so daß, wenn wir nicht jetzt durch diese Nachtragskredite für weitere Gelder sorgen könnten und würden, schon bei Beginn des nächsten Jahres der volle Kredit, der uns nach dem Gesetze zusteht, völlig erschöpft wäre und daher mitten im Baue die Arbeit eingestellt werden müßte. Daraus geht hervor, daß speziell für die Montafonerstraße fast in zu weitgehender Weise die Arbeiten durchgeführt worden sind, so daß andere Landesteile sich fast eher beschweren können, daß dort der Baufortschritt vielleicht verhältnismäßig ein etwas geringer ist. Der Grund, daß man hier rascher arbeiten konnte, war, daß die Gemeinden bei dieser oder jener Strecke für 2, 3 oder 4 Jahre die betreffenden Vorschüsse geleistet haben. Wenn dies nicht geschehen wäre, hätte man den Bau auch nicht in so rascher Weise durchführen können. Es ist sehr notwendig, daß auch von der Regierung und vom Lande die noch notwendigen weiteren Beiträge gewährt werden, weil sonst der Bau überhaupt eingestellt werden müßte. Ich glaube durch meine Auseinandersetzungen dargetan zu haben, daß speziell in Montafon der Straßenbau nach Maßgabe der bisher zur Verfügung gestandenen Mittel der Bau sehr gefördert worden ist, daß sonach diese Straßenstrecke im Verhältnisse zu anderen weit vorgeschritten ist und daß sich von allen am wenigsten die Montafoner beklagen dürfen, daß sie diesbezüglich stiefmütterlich behandelt worden wären. Die Gelder sind der Kommission nicht auf einmal zur Verfügung gestellt worden. Der Staat zahlt alljährlich in zwei Raten seine Beiträge im Jänner und im Juli und so auch das Land. Unter diesen verausgabten Summen, die bis auf den Betrag von 40.000 K erschöpft sind, sind auch die Staats- und Landesbeiträge vom nächsten Jahre schon Inbegriffen, so daß eigentlich die Vorschüsse der Gemeinden notwendig waren, wenn man nicht bereits antizipando die erst zu erwirkenden Beiträge des Landes und Staates verwenden wollte. Damit glaube ich die Frage des Herrn Vorredners in hinreichender Weise beantwortet zu haben und empfehle nochmals den Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses zur Annahme. Landeshauptmann: Ich werde nun zunächst den Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses betreffend die Erhöhung der Beitragsleistung zur Abstimmung bringen und hierauf in die Spezialdebatte des Gesetzentwurfes eingehen. Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses, wie er soeben verlesen worden ist, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. - Angenommen. Nun ersuche ich den Herrn Berichterstatter, den Artikel I zu verlesen, da derselbe sehr kurz ist. Thurnher: (Liest Artikel I aus Beilage 39 A.) Landeshauptmann: Wer wünscht zu diesem Artikel I § 8 das Wort? 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. 9 Herr Abgeordneter Dekan Mayer hat das Wort. Mayer: Der Herr Berichterstatter wird vielleicht im Irrtume sein, denn er hat gelesen "außer Wirksamkeit"; es steht aber "außer Kraft". (Ruf: Das ist ja das gleiche.) Landeshauptmann: Wenn niemand mehr eine Bemerkung zu machen hat, so erkläre ich Artikel I § 8 als genehmigt. Bitte Artikel II zu verlesen. Thurnher: (Liest Artikel II aus Beilage 39 A.) Landeshauptmann: Wenn keine Bemerkung erfolgt, erkläre ich Artikel ü als angenommen. Thurnher: (Liest Titel und Eingang des Gesetzentwurfes.) Landeshauptmann: Wird gegen Titel und Eingang des Gesetzentwurfes eine Einwendung vorgebracht? Wenn es nicht der Fall ist, dann betrachte ich Titel und Eingang des Gesetzentwurfes, als mit ihrer Zustimmung versehen, für genehmigt. Thurnher: Ich beantrage die Vornahme der dritten Lesung. Landeshauptmann: Es wird die Vornahme der dritten Lesung beantragt. Wenn keine Einwendung erfolgt, so schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Gesetzentwürfe, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Wir kommen nun zum letzten Punkt unserer Tagesordnung, zum Bericht des Finanzausschusses über den Voranschlag des Landesfondes pro 1910. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Abgeordneten Weite, den Bericht zu verlesen. Welte: (Liest Bericht und Antrag aus Beil. 42.) Ich ersuche das hohe Haus dem vorliegenden Voranschläge die Zustimmung zu erteilen. Landeshauptmann: Wir werden bei Behandlung dieses Gegenstandes in folgender Weise vorgehen. Nachdem das eigentlich unsere alljährliche Budgetdebatte darstellt, werde ich zunächst die Generaldebatte über den Voranschlag des Landesfonds und diesen Bericht eröffnen, nach Schluß derselben die einzelnen Posten, die hier im Berichte neuerdings wiederholt sind, zur Anrufung bringen lassen, so daß bei jeder einzelnen Post Gelegenheit geboten ist, Bemerkungen zu machen, Anfragen und Anträge zu stellen. Bei Post 4 "Beiträge zu Straßen- und Wasserbauten" werde ich dann noch weiters aus der Landesausschußvorlage alle Punkte, welche diese Beträge darstellen, zur Verhandlung bringen, um auch dort den einzelnen Herren Gelegenheit zu geben zu Bemerkungen und Anträgen. Nachdem ich dies in Bezug auf die formelle Behandlung vorausgeschickt habe, eröffne ich zunächst die Generaldebatte über den Voranschlag und Bericht des Landesfondes. Wenn in der Generaldebatte niemand das Wort zu ergreifen wünscht, gehen wir zur Spezialberatung über und ich ersuche den Herrn Berichterstatter, die einzelnen Punkte zunächst des Gesamterfordernisses und dann der Bedeckung anzurufen. Welte: (Liest:) Das Gesamterfordernis setzt sich zusammen wie folgt: 1. Kosten des Landesgesetzblattes . . K 800'- Landeshauptmann: Zu diesem Punkt hat sich der Herr Abgeordnete Ölz gemeldet; ich erteile ihm das Wort. Ölz: Hohes Haus! Ich habe mir erzählen lassen, daß die Landesgesetz-Sammlung vergriffen sei Es ist aber doch, wie man hört, ein Bedürfnis, daß man dieses Buch habe. Nun ist aber dieses Buch heute ohnehin nicht mehr - wie soll man sagen - auf der Höhe der Zeit, denn es enthält nicht die Gesetze, welche seit 10 Jahren beschlossen worden sind. Ich möchte deshalb den Antrag stellen: "Der Landesausschuß wird beauftragt, die Landesgesetze neu herauszugeben." Landeshauptmann: Wer wünscht zu dieser Post noch das Wort? 10 10, Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. Ich kann auf die Bemerkung des Herrn Abgeordneten Ölz nur erwidern, daß es richtig ist, was der Herr Abgeordnete vorgebracht hat. Die Auflage der Landesgesetze ist vergriffen; es ist kein einziger Band mehr vorrätig und ich begrüße es, wenn der Landesausschuß den Auftrag bekommt, die Gesetzessammlung neu herauszugeben. Es sind ja inzwischen eine ganze Reihe von neuen Gesetzen herausgekommen, so z. B. die gesamte Schulgesetzgebung, Gemeindegesetzgebung, das Jagdgesetz, das neue Zuchtstierhaltungsgesetz, die Landtagswahlordnung u. s. w. Diese alle, in einem Bande zusammen, sind angenehmer und handlicher zu gebrauchen, als wenn sie aus den einzelnen Landesgesetzblättern mühsam zusammengesucht werden müssen oder wenn sie in Separatausgaben herausgegeben werden. Ich kann daher meinerseits diesen Antrag nur begrüßen und es wird gewiß der Landesausschuß sich der Aufgabe gerne unterziehen, eine solche Neuausgabe - wie er es schon zweimal getan hat - zu veranstalten. Hat der Herr Berichterstatter noch eine Bemerkung zu machen? Welte: Nein. Landeshauptmann: Dann hätten wir zunächst den eingebrachten Antrag zur Abstimmung zu bringen, den der Herr Abgeordnete Ölz gestellt hatEr lautet: (Liest oben gestellten Antrag.) Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Bitte, in der Anrufung weiter zu fahren Ich werde immer eine kleine Pause eintreten lassen; wenn sich dann niemand meldet, wird der Herr Berichterstatter weiter fahren. Welte: (Liest) 2. Kranken-, Irren-, Findet- und Gebärhauskosten K 30.000'-. 3. Impfkosten K 2000'-. - 4. Beiträge zu Straßen- und Wasserbauten K 222.050-. Landeshauptmann: Bei Post 4 möchte ich den Herrn Berichterstatter ersuchen, aus dem Voranschlage des Landesfonds unter Rubrik B, Post 4, "Straßen- und Wasserbauten" die einzelnen Details der präliminierten Bauten von a bis s anzurufen. Hiebei wird Gelegenheit zu allfälligen Anfragen und Anträgen geboten werden. Welte: (Liest) a) Landesbeitrag zur Erbauung von Konkurrenzstraßen K 54.266" -. b) Landesbeitrag zu den Mehrkosten der Laternserstraße, IV. Rate, K 6.435'-. c) Landesbeitrag zur Erhaltung der Walsertalerstraße, K 1.000-. d) Beitrag zur Kennelbacher Brücke, VII. Rate, 600-. e) Restliche Rate des Landesbeitrages für die Straße Bahnhof Doren-Sulzberg bis zur St. Leonhardskapelle in Sulzberg K 7.650"-. f) Landesbeitrag zum Baue des Koblacher Kanals, I. Rate, K 30.500' -. Landeshauptmann: Bei Punkt f hat sich der Herr Abgeordnete Amann zum Worte gemeldet. Ich erteile ihm dasselbe. Amann: Gestatten sie mir das Wort zu ergreifen, um neuerdings einen dringenden Herzenswunsch der Bewohner meines Bezirkes zum Ausdruck zu bringen. Wiederholt haben die Abgeordneten des Bezirkes Feldkirch-Dornbirn hier im Landtage die Angelegenheit betreffend den Koblacher Kanal zur Sprache gebracht. Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, daß in den letzten Jahren im Verhältnisse zur Strecke eine ganz geringe Zahl von Arbeitern beschäftigt war. Diese tiefbedauerliche Tatsache muß auch heuer konstatiert werden. Ich habe in der letzten Session des Landtages darauf hingewiesen, daß die Einleitung des Koblacher Kanals in sein neues Bett erst wird erfolgen können, wenn die über denselben zu erstellenden Brücken vollendet sein werden. Nun wurde endlich einmal die Arbeit begonnen, aber keineswegs mit der allgemein gewünschten Beschleunigung. Bei der sogenannten "Stöcklebrücke" arbeiteten vor kurzem zirka 38 Mann, eine Zahl, mit der man schließlich, noch zufrieden sein könnte. Bei der nächsten stromabwärts gelegenen Brücke sind nur 6 Mann beschäftigt, bei der dritten Brücke ebensoviele, auf der ganzen Strecke des Kanals einschließlich dieser Brückenarbeiter konnte ich nur zirka 90 Mann treffen. Wohin soll das 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. 11 führen? Bei jedem nur einigermaßen ergiebigen Regen sehen wir einen großen Teil der Felder und Häuser der Bewohner von Hohenems, Bauern und Altach im Wasser stehen. Ich muß daher der in der Bevölkerung allgemein herrschenden Stimmung Ausdruck geben, daß alle Faktoren darauf hinarbeiten sollen, daß diese Arbeiten nach Dämlichkeit forciert werden. Ich habe die Meinung, die Regierung sollte unserem Bauleiter und Oberingenieur Pawlik die nötigen Mittel rascher zur Verfügung stellen, damit die Vollendung rascher erfolgen kann. Ich stelle daher den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der Landesausschuß wird beauftragt, sich bei der Regierung dahin zu verwenden, daß die Arbeiten am Koblacher Kanal rasch beendet werden." Ich empfehle dem hohen Hause, diesem Antrage die Zustimmung zu geben. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter zu diesem Punkte das Wort? - Wenn sich niemand meldet, ist die Debatte geschlossen. Hat der Herr Berichterstatter eine Bemerkung zu machen? Welte: Ich habe nichts dazu zu bemerken. Landeshauptmann: Dann bringe ich den Antrag, wie er gestellt worden ist, zur Abstimmung, welcher lautet: (Liest obigen Antrag.) Ersuche jene Herren, welche diesem Antrage ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Ich bitte nun, in der Anrufung weiter zu fahren. Welte: (Liest). g) Beitrag des Landes zu den Wildbachverbauungen II. Rate, II. Serie, K 22.250"h) Beitrag zur Erhaltung der Wildbachverbauungen K 6625"i) Landesbeitrag zur Erhaltung des Fußacher Rheindurchstiches K 1000"k) Beitrag des Landes zur Verbreiterung der Flexenstraße, K 15.400"1) Beitrag zu den Kosten der Illwuhrbauten im Gebiete der Parzellen Motten, Mariex und Mittelberg. Schlußrate K 2250"m) I. Rate zu den Kosten der Illwuhrbauten im Gemeindegebiete von Satteins, K 11.125."n) I. Rate des Landesbeitrages zu den Kosten der Illwuhrbauten im Gemeindegebiete von Frastanz K 11.250"o) I. Rate zu den Kosten der Illwuhrbauten in Gortipohl, Gemeinde St. Gallenkirch K 4500 p) I. Rate zu den Kostew des Straßenbaues Sausteig-Sibratsgfäll, Teilstrecke der Straße Bahnhof Lingenau-bayerische Grenze, K 17.500"q) I. Rate des Landesbeitrages zu den Kosten der Straße Au-Damüls, K 5000"-, r) Subventionen zur Ausarbeitung von Projekten für Straßen- und Wasserbauten K 3000-, s) Für vom Landtage noch zu gewährende Subventionen für Straßen- und Wasserbauten K 21.699"-. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Dekan Fink hat das Wort. Dekan Fink: Ich habe am 9. März des Jahres 1907 im hohen Hause an den Herrn Vorsitzenden als Referenten in Straßenangelegenheiten eine motivierte Anfrage gerichtet betreffend die geplante Konkurrenzstraße Langenegg Bahnhof - Krumbach - Reichsgrenze. Der Herr Vorsitzende und im Anschlüsse daran das Landesausschußmitglied Herr Jodok Fink haben damals über den Stand der Angelegenheiten ausführliche Mitteilungen gemacht. Es sind seit dort "2 1/2 Jahre vergangen und die Verhandlungen scheinen heute noch nicht soweit gediehen zu sein, daß diese Straße in das vorliegende Präliminare hätte Aufnahme finden können. Es ist ganz begreiflich, daß eine so lange Verschleppung - sie dauert nun schon durch 10 Jahre hindurch in der Bevölkerung der interessierten Gemeinden eine gewisse Unzufriedenheit hervorgerufen hat; ich gestatte mir deshalb heute wiederum an den Herrn Vorsitzenden die Anfrage zu stellen, welch? 12 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. Schritte von Seite des Landesausschusses unternommen wurden, um diese Angelegenheit möglichst zu beschleunigen.