19090928_lts007

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Letzte Änderung 03.07.2021, 11:11
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp10,lts1909,lt1909,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 7. Sitzung am 28. September 1909 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 23 Abgeordnete. - Abwesend die Herren: Hochwst. Herr Bischof Dr. Kranz Egger, Rüsch und Schreiber. Regierungsvertreter: Herr k. k. 5tatthaltereirat Dr. Rudolf Graf von Meran. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 44 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe.) Wird zur Fassung des Protokolles eine Bemerkung gemacht? Wenn es nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmigt. Es sind mir verschiedene Einlaufstücke zugekommen. Das erste ist ein Antrag des Herrn Abgeordneten Jodok Fink und Genossen betreffend die Abänderung der §§ 11 und 12 der Landesordnung; ich ersuche, denselben zu verlesen. (Sekretär liest): Antrag der Abgeordneten Jodok Fink und Genossen betreffend Abänderung der §§ 11 und 12 der Landesordnung. Hoher Landtag! Von Jahr zu Jahr mehren sich auf allen Gebieten die Agenden des Landesausschusses Einerseits muh die Tatsache konstatiert werden, daß seit den letzten zehn Jahren nicht weniger wie fünf Landesanstalten oder Institute ins Leben gerufen wurden, nämlich: das Landesarchiv samt der Landesbibliothek, die LandesKäserei-Schule in Doren, das Revisionsamt für die landwirtschaftlichen Genossenschaften und Raiffeisenkassen, die landwirtschaftlich-chemische Versuchs- und Lebensmitteluntersuchungsanstalt und endlich das Bier- und Weinaufschlagsamt. Andrerseits haben die Geschäfte des Landesausschusses, welche schon bisher in feinem Wirkungskreise lagen, sich ganz außerordentlich vermehrt, während die Arbeitskräfte nur eine unwesenliche Verstärkung gefunden haben. Hiezu kommt noch der Umstand, daß, während in anderen Landesverwaltungen für die einzelnen Referate zwar jeweils immer ein bestimmter Landesausschußbeisitzer 2 7. Sitzung des Vorarlberger Landtages. [I. Session der 10. Periode 1909. bestellt ist, demselben aber entsprechende Konzeptsbeamte in Landesdiensten zur Verfügung stehen, welche den größten Teil der Referate selbst ausarbeiten, beim Vorarlberger Landesausschusse höchstes ein Konzeptsbeamter tätig ist, weshalb die Landesausschußmitglieder ihre bezüglichen Referate fast ausnahmslos mit allen Vorakten selbst auszuarbeiten gezwungen sind. Diese oben geschilderten Verhältnisse veranlassen die Unterzeichneten, dem hohen Landtage einen Antrag zu unterbreiten, welcher bezwecken soll, die Arbeiten noch auf mehr Referenten zu verteilen. Dies kann ohne nennenswerte Inanspruchnahme der Landesmittel nach Ansicht der Gefertigten am besten dadurch geschehen, daß in Hinkunft noch eine weitere Stelle eines Landesausschußmitgliedes, beziehungsweise Ersatzmannes kreiert wird. Eine nennenswerte finanzielle Inanspruchnahme der Landesmittel ist deshalb ausgeschlossen, weil im Lande Vorarlberg bekanntermaßen kein Landesausschußmitglied einen Gehalt bezieht, sondern nur Diäten und Reiseauslagen für seine Teilnahme an den Sitzungen und seine Arbeiten beanspruchen kann. Der Antrag der Gefertigten gipfelt somit in dem Vorschlage der Abänderung der Landesordnung, und zwar der §§ 11 und 12 derselben. Gestützt aus diese Erwägungen stellen die Gefertigten den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Es werde in eine Abänderung der Vorarlberger Landesordnung nach der Richtung eingegangen, daß in Hinkunft außer dem Landeshauptmann sechs Landesausschußbeisitzer und ebensoviele Ersatzmänner für die Dauer der Landtagsperiode zu wählen sind. In formeller Beziehung beantragen die Gefertigten die Zuweisung dieses ihres Antrages an einen zu wählenden Verfassungsausschuß, welcher aus fünf Mitgliedern bestehen soll." Bregenz, am 27. September 1909. Jodok Fink, m. p. Alois Amann, m. p. Engelbert Luger, m. p Dr. Karl Drexel, m. p. Aegid. Mayer, m. p. Ulrich Ebenhoch, m. p. Wend. Nachbaur, m. p. Barnabas Fink, m p. Ignaz Nigsch, m p. Josef Kennerknecht m p. Albert Weite, m. p. Dr. A. Konzett, m. p. J. A. Willi, m. p. Landeshauptmann: Ich werde diesen Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zur formellen Behandlung stellen; glaube aber, wenn nicht eine gegenteilige Ansicht geäußert wird, daß ich von der geschäftsordnungsmäßigen Bestimmung, wonach jeder selbständige Antrag in Druck gelegt werden muß, dispensiert werde, indem derselbe ohnedies dem stenographischen Protokolle einverleibt wird. Wird von irgend einer Seite die Drucklegung verlangt? Es ist nicht der Fall. Ferner ist mir überreicht worden ein Antrag des Herrn Abgeordneten Jodok Fink und Genossen betreffend die Abänderung des § 29 des Statutes der Landeshypothekenbank. (Sekretär liest): Anträge der Abgeordneten Jodok Fink und Genossen betreffend die Abänderung des § 29 des Statutes für die Landeshypothekenbank. Hoher Landtag! Das k. k. Finanzministerium hat mit Erlaß vom 7. August 1909, Zl. 29.895, eröffnet, daß das Finanzministerium im Sinne des Konvertierungsgesetzes vom 22. Februar 1908, R. G. Bl. Nr. 49, auf dem Erlasse vom 18. Juli 1908, Zl- 38.179, wonach die Steuerüberwälzungsklausel aus den Konvertierungsurkunden verschwinden müsse, bestehen müsse. Das Ministerium hat die Übergangsfrist bis 30. Juni 1910 verlängert, damit die betroffenen Anstalten eine Statutenänderung durchführen können. In dem geltenden Hypothekenbankstatut erscheint in § 29 die Bestimmung wegen der Überwälzungsklausel, und zwar in Absatz b und c. In b 3. Zeile findet sich der Absatz "und gegen eventuelle Steuervergütung"; in Absatz 6 3. Zeile heißt es: "und alle aus diesem Rechtsgeschäfte entspringenden Steuern und Gebühren zu zahlen oder zu ersetzen." Damit die Landeshypothekenbank auch weiter Konvertierungen vornehmen kann, ist dem Verlangen des k k. Finanzministeriums auf Streichung der vorangeführten Bedingungen zu entsprechen und stellen die Gefertigten nachstehende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der § 29 des Hypothekenbankstatuts, L. G. Bl. Nr. 39, vom Jahre 1897, tritt in gegenwärtiger Fassung außer Kraft und hat künftig zu lauten wie folgt: § 29. Die Schuldverschreibung über ein von der Hypothekenbank erteiltes Darlehen muß im wesentlichen folgende Punkte enthalten: a) den Kapitalsbetrag der Schuld in Kronen-Währung; 7. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. 3 b) die Ziffer und Bezeichnung der an die Bank in den bedungenen Fristen in Gemäßheit des § 26 zu leistenden Zahlungen an Zinsen und Annuitäten, erstere ohne Abzug und die Verpflichtung, daß dieselben unmittelbar bei der Bankkassa abzuführen sind; c) die Verpflichtung alle bei der Sicherstellung oder Eintreibung der Annuitäten und Nebengebühren auflaufenden Kosten, Gerichtsverwahrungskosten (Zählgelder) sowie die Verpflichtung, eine Kaution in dem von der Bank bestimmten Betrage für alle im Schuldscheine übernommenen Nebenverbindlichkeiten, falls das Grundbuch bereits eröffnet ist, sofort, anderen Falles nach Eröffnung des Grundbuches grundbücherlich sicherstellen zu lassen; Landeshauptmann: Das übrige wäre unverändert, wie die bisherige Fassung des Statuts lautet. (Sekretär liest weiter): 2. Der Landesausschuß wird beauftragt, um die Allerhöchste Genehmigung einzuschreiten." Jodok Fink m. p. Franz Loser m. p. Josef Ölz m. p. Martin, Thurnher m. p. Landeshauptmann: Ich werde auch diese Anträge zur formellen Behandlung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung stellen und, wenn keine Einwendung erfolgt, von der Drucklegung desselben absehen. Weilers ist an den hohen Landtag eingelaufen eine Eingabe der Stadtgemeinde Dornbirn, überreicht durch den Herrn Abgeordneten Engelbert Luger. (Sekretär liest): Zl. 2995/31. An den hohen Landtag für Vorarlberg! Mit Beschluß vom 3. Juni 1909 hat der Gemeindeausschuß von Dornbirn beschlossen, für von auswärts eingeführtes Fleisch beiliegenden Schlachthausbeitrag und Überschaugebühren einzuheben. Die k. k. Statthalterei hat jedoch mit Erlaß vom 29. Juli 1909, ZI. 44.400, diese Gebühren nicht genehmigt, weil. sich dieselben nicht als eine Gebühr für die Benützung des Schlachthauses als gewerbliche Betriebsanlage, sondern als eine Abgabe darstellen. für deren Festsetzung gemäß § 80 der Vorarlberger Gemeindeordnung vom 21. September 1904, L. G. Bl. Nr 87, ein Landesgesetz erforderlich ist. Der Gemeindeausschuß hat daher in seiner Sitzung vom 22. September 1909 beschlossen, an den hohen Landtag das Ersuchen zu richten, derselbe wolle in seiner nächsten Session ein Gesetz beschließen, womit die Gemeinde Dornbirn im Sinne des § 80 G. O. zur Einhebung der erwähnten Abgaben ermächtigt wird. Diese Gebühren erscheinen einerseits zur Deckung der Auslagen der Gemeinde für die Erbauung und den Betrieb des städtischen Schlachthauses und anderseits zum Schutze der einheimischen Metzger und zur Ermöglichung der Lebensmittelkontrolle erforderlich. Stadtrat Dornbirn, am 25. September 1909. Der Bürgermeister-Stellvertreter: Hubert Rhomberg. Schlachthausbeitrag und Überschaugebühren für von außen eingeführtes Fleisch: Zusammen: K h K h K h 1. Für ein Stück Kalb 1-70 - 30 3 2. Für ein Stück Schwein 3-20 -'30 3'50 3. Für ein Stück Schaf oder Ziege . . . -.80 -'30 4. Für ein Stück Kitz, Lamm oder Ferkel . -.30 -'10 -'40 5. Für ein kg Kalbfleisch 6. Für ein kg Schaf-.05 oder Ziegenfleisch 7. Für ein kg Schweine- - 04 - 01 - 05 fleisch (roh, gepöckelt oder geräuchert) . . - 05 - 01 8. Für ein kg Speck oder Filz (roh ob. geräuch.) -.03 -'01. -*04 9. Für ein kg Rindfleisch - 04 - 01 -'05 10. Für ein Stück Hirsch 11. Für ein Stück Reh, 320 Gemse od.Wildschwein 170 -'30 3 12. Für eilt Stück Hase 13. Für ein Stück Fasan, - 16 Auer-, Birk-, Hasel-, Schnee-, Reh- und Steinhuhn, Schnepfe, Wildente -.08 - 03 - '10 14. Für ein Stück Hausgeflügel .... -.08 -'03 -'10 1 - 01 -*06 -'06 -'30 3'50 - 04 -*30 Wildgans u. 7. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. Ich glaube, diese Eingabe könnte in kurzem Wege dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zugemittelt werden, wenn keine Einwendung dagegen erfolgt. Endlich ist mir noch eine Eingabe der Gemeinde Fußach um Gewährung eines Landesbeitrages zu den Schulauslagen durch den Herrn Abgeordneten Dr. Kinz überreicht worden und es tonnte dieselbe ebenfalls wie alle übrigen derartigen Eingaben dem Schulausschusse in kurzem Wege zugewiesen werden. Wir kommen nun zur Tagesordnung, und zwar zunächst zum ersten Gegenstände derselben: Akt betreffend die Deckung der Mehrkosten der Montafonerstraße Bludenz-Parthenen. Dieser Straßenakt eignet sich wie alle übrigen derartigen Akten zur Zuweisung an den volkswirtschaftlichen Ausschuß und ich möchte in diesem Sinne die Anregung machen. Die Zustimmung scheint gegeben zu sein. Der 2. Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Wolfurt um Gewährung von Staats- und Landesbeiträgen zu den Verbauungskosten des Rickenbaches und der Schwarzach. Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Jodok Fink; ich erteile ihm das Wort. Jodok Fink: Hohes Haus! Die Gemeinden Wolfurt und Schwarzach heben in ihrer Eingabe hervor, daß die zwei Bäche, die Schwarzach und der Rickenbach, bei jedem halbwegs größeren Hochwasser eine Kalamität für die angrenzenden Bewohner und Besitzer der Grundstücke seien, indem sie jedesmal größeren Schaden anrichten. Tatsache ist auch, daß selbst die k. k. Staatsbahn einsieht, daß diese Bäche selbst der Staatsbahn gefährlich werden können. Die Gemeinden haben daher schon seit einigen Jahren das Bestreben, den Rickenbach und die Schwarzach zu regulieren und haben auch verschiedene Verhandlungen gehabt wegen Bildung einer Wassergenossenschaft. Sie haben sich an die Behörde gewendet wegen der wasserrechtlichen Verhandlung und diese letztere hat auch stattgefunden und es ist auch zugleich ein Erkenntnis erflossen, wonach die Bildung der Wassergenossenschaft gesichert erscheint. Der volkswirtschaftliche Ausschuß hatte daher beim Gesuche der Gemeinde Wolfurt in Erwägung zu ziehen, ob es ihm schon möglich sei, in dieser Session die nachgesuchte Landeshilfe und Erwirkung der Staatshilfe in der Weise sicher zu stellen, daß ein Gesetzentwurf vom Landtage beschlossen würde. Der volkswirtschaftliche 9lusschuß glaubte diesen Weg dermalen noch nicht beschreiten zu können, und zwar hauptsächlich deshalb, weil die k. k. Staatsbahnverwaltung ihre endgültige Stellungnahme noch nicht bekannt gegeben hat. Es stellt daher der volkswirtschaftliche Ausschuß den Antrag, daß wohl der Landtag prinzipiell sich dafür aussprechen soll, daß zur Verbauung dieser Bäche ein Landesbeitrag gewährt werde, daß mit der Regierung mittlerweile verhandelt werde und daß dann erst in der nächsten Session dem Landtage der betreffende Gesetzentwurf vorgelegt werde. Es beantragt daher der volkswirtschaftliche Ausschuß: (Liest den Antrag aus Beilage 23.) Ich empfehle ihnen die Annahme dieses Antrages des volkswirtschaftlichen Ausschusses. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. - Wenn niemand das Wort zu ergreifen wünscht, schreiten wir zur Abstimmung und ich ersuche jene Herren, welche dem 9lntrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses, wie er soeben verlesen wurde, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der 3. Gegenstand unserer Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses in Sachen der von der Firma Jenny & Schindler angesuchten Befreiung der projektierten Pfänderbahn von Landesumlagen. Dieser Bericht und die folgenden sind erst vor kurzer Zeit den Herren Abgeordneten zugestellt worden. Ich glaube daher, daß es sich empfiehlt, dieselben zur Verlesung zu bringen und ersuche daher den Herrn Abgeordneten Loser, dieses zu tun. Loser: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 28). Ich habe dem hohen Hause zum Antrage im Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses nicht mehr viel beizufügen. Derartige 7. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I Session der 10. Periode 1909. 5 Unternehmungen, wie es das Pfänderbahnprojekt ist, kommen in der Regel nur durch das opferwillige Zusammenwirken aller in Frage kommenden Faktoren zustande. Wir sehen denn auch, wie in den umliegenden Nachbarländern, besonders in der unternehmungslustigen Schweiz, derartige Projekte seitens der verschiedenen Korporationen und öffentlichen Vertretungskörper im Interesse der Hebung des Fremdenverkehres weitgehend gefördert werden. Und wenn es durch das Zusammenwirken aller Faktoren gelingen sollte, einen Schienenstrang auf den Pfänder, auf den sogenannten Vorarlberger Rigi, hinaufzuführen, so müßte das nicht allein vom Standpunkte der Stadt Bregenz, sondern auch vom Standpunkte des Landes mit großer Freude begrüßt werden. Trotz aller Sympathien, die der volkswirtschaftliche Ausschuß dem Unternehmen entgegenbringt, konnte er doch nicht, wie bereits im Antrage niedergelegt, bedingungslos die Steuerfreiheit für die ganze Konzessionsdauer (vielleicht ein halbes Jahrhundert) gewähren, sondern er mußte doch mit der Möglichkeit rechnen, daß es, wenn auch nicht wahrscheinlich, doch nicht ausgeschlossen sei, daß eventuell einmal Rentabilität eintreten könnte und daß dann die fortdauernde Steuerfreiheit nicht mehr gerechtfertigt erschiene. Was die weitere im Antrage enthaltene Bedingung anbelangt, nämlich die Bedingung, daß auch die Stadt Bregenz Steuerfreiheit gewähren solle, so scheint dies dadurch gerechtfertigt, daß diese Bestimmung einerseits geeignet ist, das Unternehmen an sich zu fördern, andererseits dadurch, daß Bregenz wohl in erster Linie am Zustandekommen dieses Werkes interessiert erscheint. Ich bitte daher um Berücksichtigung der vorgebrachten Gründe und ersuche um Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Wenn niemand das Wort wünscht, so schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Antrage ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. - Angenommen. Dieser Gegenstand ist erledigt. Wir kommen zum vierten Punkt der Tagesordnung, d. i. der Bericht des Petitionsausschusses über das Gesuch des Verbandes der Gewerbegenossenschaften um eine Subvention. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Stefan Walter. Ich ersuche ihn, den Bericht zu verlesen. Walter: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 24). Ich empfehle Ihnen die Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Wenn niemand das Wort ergreift, so schreiten wir zur Abstimmung und ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. - Angenommen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Petitionsausschusses über die Gesuche von 6 Vereinen um Gewährung von Subventionen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Abgeordneten Wendelin Nachbaur, das Wort zu nehmen und den Bericht zu verlesen. Nachbaur: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 25.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Anträge die Debatte. Es meldet sich niemand zum Wort; somit schreite ich zur Abstimmung, und zwar werde ich sämtliche sechs Anträge unter einem zur Abstimmung bringen und ersuche jene Herren, welche den Anträgen des Petitionsausschusses ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von Seit Sitzen zu erheben. Angenommen. Der nächste Punkt unserer Tagesordnung ist der Bericht des Petitionsausschusses über die Eingabe des Vereines "Ostmark" um einen Landesbeitrag. Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Kennerknecht. Ich ersuche demselben, das Wort zu nehmen und den Bericht zu verlesen. Kennerknecht: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 26). Zu diesem Berichte möchte ich vielleicht noch folgendes bemerken. Dieser nationale Schutzverein hat bereits auch in unserem engeren Vaterlande Vorarlberg festen Boden gefaßt, 6 7. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. nachdem doch schon eine ziemliche Anzahl von Ortsgruppen teils gegründet, andere aber in Gründung begriffen find. Ich glaube, es ist dies umsomehr zu begrüßen, als gerade auch bei uns in Vorarlberg schon seit langer Zeit ein Bedürfnis bestand nach einem solchen nationalen Schutzverein, welcher sich jeder politischen und konfessionellen Tendenz enthält. Es besteht allerdings auch bei uns im Lande ein solcher nationaler Schutzverein. Von demselben kann aber das Letztere wohl kaum behauptet werden. Auch von diesem Standpunkte aus glaube ich nun, daß auch unser Land ein Bedürfnis nach einem solchen Vereine hat. Ich glaube daher namens des Petitionsausschusses den Antrag auf Subventionierung dieses Bundes stellen zu sollen und empfehle den Antrag zu geneigter Annahme. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Anträge des Petitionsausschusses die Debatte. Der Herr Abgeordnete Loser hat das Wort. Loser: Hohes Haus! Gestatten sie mir, daß ich zu dem soeben zur Verlesung gelangten Berichte des Petitionsausschusses noch einiges ergänzend beifüge. Die Gründung eines nationalen Schutzvereines auf vollständig neutraler Grundlage mit Ausschaltung jeder, wie es im Berichte heißt, konfessionellen und politischen Tendenz, eines Vereines, der nur das Bestreben hat, dem deutschen Volke nützen zu wollen, muß, glaube ich, allenthalben rückhaltlos begrüßt werden. Jene Männer, die diese Gründung vollzogen in einem Zeitpunkte, in dem zufolge der verschiedenen Vorstöße anderer Nationen in Österreich das deutsche Volk sich tatsächlich in großer nationaler Bedrängnis befindet, verdienen unseren Dank und unsere werktätige Unterstützung. Wir hatten außer dem Tiroler Volksbunde, der seine Tätigkeit nur auf Tirol und eventuell auch auf Vorarlberg beschränkt, bisher eigentlich keinen wirklich nationalen Schutzverein, dem jeder, zu was immer für einer politischen oder religiösen Anschauung er sich bekennt, hätte beitreten können. Nun ist es aber nicht jedermanns Sache einer Organisation beizutreten und dieselbe noch finanziell zu unterstützen, wenn er sich sagen muß, daß dort die Grundsätze seiner religiösen und politischen Anschauung von führenden Persönlichkeiten nicht nur nicht geachtet, sondern mitunter in geradezu beleidigender Weise verletzt werden, wie dies beispielsweise bei dem angeblich neutralen Schutzvereine "Südmark" der Fall ist. Gestatten sie mir, daß ich in gedrängter Kürze für diese meine Behauptung den Beweis erbringe. Wenn ich diesen Beweis erbringe, tue ich es vielleicht am besten dadurch, daß ich als Kronzeugen den Wanderlehrer der Südmark, Herrn Heeger, welcher seinerzeit bei uns im Lande Vortrüge gehalten, führe. Als genannter Wanderlehrer vor einigen Jahren in unserem Lande war, hatte er in eigentlich dankenswerter Weise die Ziele und Bestrebungen des Vereines "Südmark" dargetan. Ich zitiere hier einen Bericht des "Vorarlberger Volksfreundes", des ersten Anwaltes der Südmark in Vorarlberg, von damals, welcher folgendermaßen lautet: "Mit lebhaftem Beifalle begleitet, war der Bericht des Wanderlehrers Heeger, der u. a. betonte, er werde sich in seiner Tätigkeit von dem Grundsätze leiten lassen, alle freiheitlich - und deutsch gesinnten Kreise in der "Südmark" zusammenzufassen." Des weiteren führte Herr Heeger aus (heißt es im "Volksfreund" weiter), daß er unter bedrohtem Sprachgebiet nicht nur die Sprachgrenzen, sondern auch die vom volksentfremdenden Klerikalismus (soll wohl besser heißen Katholizismus) durchseuchten Länder als gefährdeten Boden ansehen und ihre Befreiung aus den schwarzen Fangarmen als Aufgabe des Wanderlehrers betrachtet wissen wolle. Und ein anderesmal sagte Wanderlehrer Heeger auf einer Gründungsversammlung, der. Südmark in Bregenz: "Die Südmärker wollen die deutschen Frauen und Mädchen erlösen, die von den Klerikalen (soll wieder heißen Katholischen) in Vereine gepfercht werden, in denen sie für das deutsche Volkstum verloren gehen." "Den Brüdern im bedrohten Land warmfühlend Herz, hilfreiche Hand" heißt. bekanntlich der Spruch der Südmark. -. Ein sehr schöner Spruch! Aber es will mir scheinen, die Südmark erblicke ihre Hauptaufgabe zunächst darin, nicht den Brüdern im bedrohten Land ein warmfühlend Herz entgegenzubringen, sondern den eigenen Stammesgenossen im eigenen Lande den Kampf zu erklären und den Kampf gegen dieselben zu führen, insofern diese Stammesgenossen auf dem Boden der positiv christlichen Weltanschauung stehen. Wie der Spruch mit den bedrohten Ländern eigentlich aufzufassen ist, darüber belehrte uns seinerzeit das "Tiroler Tagblatt", ein Los von Rom-Organ, das 7. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. 7 mittlerweile an Abonnentenschwund eingegangen ist. Es schrieb seinerzeit anläßlich der Gründung einer Südmarkortsgruppe in Vorarlberg wörtlich folgendes, das ich mir erlaube mit Zustimmung des geehrten Herrn Vorsitzenden zur Verlesung zu bringen. (Liest:) "Wohl sind im kleinen Lande Vorarlberg jetzt fünf Ortsgruppen der "Südmark" ins Leben gerufen, wobei den Ortsgruppenmitgliedern gewiß auch der schöne Wahlspruch der Südmark" Den Brüdern im bedrohten Land usw." als Hauptsache gilt. Nun, richtig genommen, sind wir Vorarlberger nicht an einer Sprachgrenze, wir sind trotz des bereits stark vertretenen Welschtums immer noch so, daß wir mit Recht sagen können, wir sind deutsch. Wir haben deutsche Nachbarn und hätten in dieser Hinsicht nicht das beklemmende Gefühl, bald von den Anderssprachigen verdrängt zu werden. Aber einen großen Feind haben wir da an der Schweizer Grenze, einen Feind, der sich heute wohl noch nicht recht stark fühlt, aber durch die fortwährenden Unterstützungen groß gezogen wird und sich dann wieder fühlt wie in seinem Heimatlande Frankreich. Mit diesem Feinde sind die Klosterbrüder und Klosterfrauen gemeint. "Wir sind", schreibt das Blatt weiter, "im bedrohten Lande und benötigen zur Abwehr dieser fremden Gäste nicht nur warmfühlend' Herz, sondern auch hilfreiche Hand. Also "Südmark" heraus!" Dies ist doch ziemlich deutlich und unzweideutig gesprochen. Am markantesten tritt indes die antireligiöse Tendenz des angeblich nationalen und in konfessioneller Beziehung neutralen Schutzvereines "Südmark" bei den von den verschiedenen Ortsgruppen veranstalteten Weihnachtsfesten hervor, die man, um sie vollständig des christlichen Beigeschmackes zu entkleiden, bekanntlich überall dort, wo es leiden mag, in sogenannte Julfeiern umgemodelt hat. Ich verweise darauf, daß vor wenigen Jahren bei einer solchen Julfeier in Innsbruck ein Festredner den Ausspruch getan bei der sogenannten Weiherede: "Weihnachten ist ein deutsches Fest und hat mit Christus nichts zu tun." Vom Bismarckkulte und von den Lobpreisungen und dem Sehnen nach Alldeutschland, wie es bei diesen Gelegenheiten betrieben wird, und von den fortwährenden, ich darf vielleicht wohl sagen, Übelkeit erregenden Drahtungen eines Aurelius Polzer, eines Mannes, von dem man sagt, daß er wegen schönerianischer oder antiösterreichischer Umtriebe die Stellung als Professor verlassen mußte, darüber will ich des guten Geschmackes wegen nicht weiter reden. Meine sehr geehrten Herren! Die Südmark gibt bekanntlich auch einen Kalender heraus und in diesem Kalender kommt so recht die wahre Gesinnung zum Ausdrucke. So z. B. finden wir in dem vom Jahre 1906 herausgegebenen Kalender eine Erzählung, betitelt "Ahnen und Enkel". In dieser Erzählung läßt man einen katholischen Pfarrer eine geradezu erbärmliche Rolle spielen. Dieser erscheint als Kuppler um eines finanziellen Vorteiles willen, den er natürlich dem tschechischen Schulvereine zuwendet. Selbstverständlich spielen auch die Jesuiten eine Rolle, denn ohne Jesuiten geht es bei den Freiheitlichen, welche, wie mir scheint, vom Jesuitenkoller befallen sind, einmal nicht ab. Dann kommt, im rechten Augenblicke in den Vordergrund genickt, ein protestantischer Pastor als ideale Lichtgestalt eines deutschen pflichtbewußten Seelsorgers und die Geschichte endet mit dem Abfalle der zunächst Beteiligten von der katholischen Kirche, und mit einer protestantischen Trauung, wobei der Pastor eine süßlich salbungsvolle Rede hält. In einer zweiten Geschichte im nämlichen Kalender, betitelt "Der Ahornbaum am Millstädter See", wird in geradezu frivoler Weise über ein Sakrament der katholischen Kirche, das Bußsakrament, geschrieben, das ich hier nicht weiter ausführen will. Der Kalender ist bekanntlich ein Familienbuch, ein Buch, welches das ganze Jahr im Hause aufliegt und mit Vorliebe auch von Kindern gelesen wird; dieses Buch wird dazu mißbraucht, offenkundig protestantische Propaganda zu betreiben und die katholische Kirche in ihren Lehren und Einrichtungen in geradezu unglaublicher Weise z> verhöhnen. Man kann sich ungefähr vorstellen, wie es in Bibliotheken, oder, um den deutschen Ausdruck zu gebrauchen, in den Büchereien der Südmark aussehen mag, wenn man ein Familienbuch, das in die Hände von Kindern gelangt, so verfaßt. Ich habe mir sagen lassen, - es würde mich freuen, wenn ich berichtigt würde - es solle z. B. in der Bücherei der Südmark in Bregenz der bekannte Roman des unglücklichen, exkommunizierten Priesters Hans Kirchsteiger "Das Beichtsiegel" zu finden sein, ein Machwerk, so gemein und so schlecht, daß selbst die große Wiener Judenpresse - und das will etwas heißen - es abgelehnt hat, diesen Roman abzudrucken und es der 8 7. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. sozialdemokratischen Presse überlassen hat, sich damit zu beschäftigen. Ich könnte, geehrte Herren, die Beweiskette für meine Behauptung noch bedeutend verlängern, ich will aber nun zum Schlüsse kommen. Es ist mir wohl bekannt, daß auch im Vereine Südmark - vielleicht heute nicht mehr - eine Strömung ist, die darauf abzielt, derartige Auswüchse zu beseitigen und versöhnend zu wirken, um auch diejenigen, die zufolge dieses Umstandes nicht mittun konnten, heranzuziehen. Ein solcher Mann war der seinerzeitige Wanderlehrer Hoyer, der auch bei uns Versammlungen gehalten hat und überall, soweit ich Kenntnis erhalten habe, in vollständig objektiv, sachlich und ruhiger Weise nur für die nationale Betätigung sich eingesetzt hat. Es ist aber dieser Wanderlehrer Hoyer von der Hauptleitung der Südmark desavouiert worden; sein mäßiges, versöhnliches Auftreten wurde nicht gutgeheißen, und hat dazu geführt, daß er von seiner Stelle als Wanderlehrer zurückgetreten ist. Andererseits ist es nicht unbekannt, daß in Vorarlberg in einzelnen Südmarkortsgruppen Leute sich befinden, die gewiß mit diesem Nebenziele und Zweck, die, ich möchte sagen, eigentlich fast Hauptzweck sind, tatsächlich nicht billigen und nie einverstanden wären, wenn sie diese Ziele voll und ganz erkennen würden. Aber mau betrachtet diese Leute als politisch noch nicht reif genug, man läßt sie noch gerne im unklaren oder - um mich des richtigen Ausdruckes zu bedienen - man hält sie zum besten. Ich habe mich verpflichtet gefühlt, einmal von dieser Stelle aus leidenschaftslos und auf Grund erhärteter und unwiderlegbarer Tatsachen diese Tendenz der Südmark zu beleuchten, um nach außen in dieser Richtung aufklärend zu wirken. Sie sehen, daß Ursache vorhanden ist, es zu begrüßen, daß ein neuer nationaler Schutzverein auf neutraler Grundlage geschaffen wurde, wie dies der Verein Ostmark ist, und ich schließe mit dem aufrichtigen Wunsche, möge die Ostmark blühen, wachsen und gedeihen zum Wohle des deutschen Volkes in unserem national zerklüfteten Vaterlande Österreich. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? Wenn niemand mehr dasselbe verlangt, so ist die Debatte geschloffen. Hat der Herr Berichterstatter noch etwas beizufügen? Kennerknecht: Ich habe nichts mehr weiters beizufügen. Landeshauptmann: Dann ersuche ich jene Herren, welche dem Antrage des Petitionsausschusses, wie er vom Herrn Berichterstatter verlesen worden ist, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Wir kommen nun zum nächsten Punkte der Tagesordnung, d. i. zum mündlichen Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Jahresbericht der Landeshypothekenbank. Ich ersuche den Herrn Referenten desselben, Dr. Konzett das Wort zu ergreifen. Dr. Konzett: Hoher Landtag! In der Sitzung des Landtages vom 16. September 1909 wurde der X. Jahresbericht der Hypothekenbank des Landes Vorarlberg für das Jahr 1908 dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zur Antragstellung zugewiesen. Nachdem dieser Bericht schon durch längere Zeit in den Händen der Herren Abgeordneten ist, so ist es nicht nötig, denselben wörtlich zu verlesen- Ich beschränke mich daher, auf die wichtigsten Stellen desselben hinzuweisen. Im Jahre 1908 wurden 301 Gesuche um Darlehen im Betrage von K 1, 467.800 eingereicht. Ganz durchgeführt und zugezählt erscheinen pro 1908 268 Hypotheken, wovon aber zwei zurückbezahlt sind. Der Zuwachs an Hypotheken beträgt daher 266 mit dem Betrage von K 1, 329.772-20. Ende 1908 bestanden 3060 Hypotheken im Betrage von X 15, 035.040'15 gegen X 13, 966.294 81 Ende 1907. Pfandbriefe waren Ende 1908 16.830 Stück im Betrage von K 15, 135.600 im Umlaufe. Ende 1907 waren es 15.763 Stück mit K 14, 066.400. Das Umsatzkapitale beziffert sich auf K 28, 035.997 46. Die Bilanz weist einen Betrag von K 16, 159.957*28 auf. Aus dem Berichte ist mit Genugtuung zu entnehmen, daß das Institut wächst und gedeiht und seiner Ausgabe, das Kreditwesen des Landes zu fördern, gerecht wird. Der volkswirtschaftliche Ausschuß stellt daher den Antrag: "Es werde der Geschäftsgebarungsausweis der Hypothekenbank des Landes Vorarlberg für das Jahr 1908 mit einem Umsatzkapitals von K 28, 035.997 46 zur befriedigenden Kenntnis genommen und die mit K 16, 159.957*28 abschließende Vermögensbilanz genehmigt." 7. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. 9 Landeshauptmann: Ich eröffne über den Bericht und Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses die Debatte. - Wenn sich niemand zum Worte meldet, ist die Debatte geschlossen. Die Herren haben den Antrag gehört und ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der weitere Punkt unserer Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses betreffend die Gewährung eines Landesbeitrages zu den Kosten des Rheindammes in Bangs, Gemeinde Altenstadt. Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Thurnher; ich ersuche ihn, das Wort zu nehmen. Thurnher: In den letzten Jahren wurden im Gebiete von Liechtenstein bedeutende Schutzbauten am Rheine erstellt. Unsere Rheinbauleitung sah sich deshalb zum Schutze des daran anstoßenden österreichischen Gebietes bei Bangs veranlaßt, ebenfalls % Projekte zu verfassen, nämlich ein Projekt hinsichtlich eines Wuhrbaues wird ein Projekt hinsichtlich der Erstellung eines Binnendammes. Im unteren Gebiete, von der Illmündung abwärts, wurden ja, wie den Herren bekannt ist, die Rhein-Binnendämme in den 80er und 90er Jahren auf Grund spezieller Landesgesetze erstellt. Diese kleine Strecke aber bei Bangs blieb damals unberücksichtigt. Was den Wuhrbau anbetrifft, berührt dieser das Land nicht, weil schon seit langer Zeit Vereinbarungen zwischen Staat und Gemeinden bezüglich Herstellung und Instandhaltung der Rheinwuhre bestehen. Anders verhält es sich nun bei diesem, mittlerweile aufgeführten Rhein - Binnendamme bei Bangs, welcher auf K 18.000 zu stehen kam. Die Regierung hat es abgelehnt, den von uns zuerst gewünschten Betrag von 50 % aus dem Meliorationsfonde zu gewähren, weil sie darauf hingewiesen hat, daß auch bei den früher erstellten Rhein-Binnendämmen im abwärts liegenden Gebiete nur ein 3O%iger Beitrag vom Meliorationsfonde geleistet wurde, während das Wasserbau-Aerar auch noch 20% übernommen hat und auch bei diesem zu erstellenden Rheindamme übernahm. Es blieben daher zur Deckung noch weitere 50% übrig und der volkswirtschaftliche Ausschuß ist der Anschauung, daß das Land davon 20% im Ausmaße von K 3600 übernehmen soll, nachdem die Gemeinde ohnedem auch mehr zu leisten hatte, als man ursprünglich in Aussicht nahm. Ich kann ihnen diesen Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses zur Annahme nur dringend empfehlen. Er lautet: (Liest Antrag aus Beilage 27.) Landeshauptmann: Ich eröffne über den Bericht und Antrag die Debatte. Wenn sich niemand zum Worte meldet, ist die Debatte geschloffen; ich schreite zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Somit ist auch dieser Gegenstand erledigt. (Landeshauptmannstellvertreter übernimmt den Vorsitz.) Landeshauptmannstellvertreter: Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Landesausschusses in Sachen der Gewährung einer Subvention an den Vorarlberqer Museumsverein zum Ankaufe der Löfflerglocke in Höchst. Referent in dieser Angelegenheit ist der Herr Landeshauptmann; ich ersuche ihn, das Wort zu ergreifen. Rhomberg: Nachdem der Bericht erst unmittelbar vor der Haussitzung an die Herren Abgeordneten verteilt werden konnte, so erlaube ich mir denselben - er ist ja nicht lang - zur Verlesung zu bringen. (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 21.) Ich habe dem Berichte nichts mehr beizufügen und empfehle denselben dem hohen Hause zur Annahme. Landeshauptmannste1lverketer: Wünscht jemand der Herren das Wort zum vorgelesenen Bericht und Antrag? - Es ist nicht der Fall; somit schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Antrage, wie er bereits mitgeteilt wurde, ihre Zustimmung geben wollen, sich zum Zeichen der Zustimmung zu erheben. Der Antrag ist angenommen. Ich habe dem hohen Hause noch mitzuteilen, daß der volkswirtschaftliche Ausschuß unmittelbar im Anschlusse an die Haussitzung eine Sitzung halten wird; 10 7. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 10. Periode 1909. der Finanzausschuß tritt nachmittags 2 Uhr in diesem Saale zu einer Sitzung, der Petitionsausschuß tritt jetzt gleich nach der Haussitzung zusammen. Die nächste Sitzung wird morgen, den 29. Sept., nachmittags 4 Uhr mit folgender Tagesordnung stattfinden: 1. Antrag der Abgeordneten Jodok Fink und Genossen auf Abänderung der Landesordnung, eventuell Wahl des Verfassungsausschusses. 2. Antrag der Abgeordneten Jodok Fink und Genossen wegen Abänderung des § 29 der Hypothekenbank-Statuten. 3. Akt betreffend den Straßenbau Thal-HuebLangen. 4. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Eingabe der Gemeinde Dalaas wegen Verbauung des Herrentobels. 5. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Ansuchen der Gemeinde Göfis um Erwirkung von Staats- und Landesbeiträgen zu dem Baue von Straßen über Stein nach Feldkirch und nach Pfitz. 6. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Silberthal um einen Beitrag zu den Wiederherstellungskosten der Silberthaler Straße. 7. Mündlicher Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Eingabe wegen Subventionierung der Wiederherstellung des Fahrweges nach Gargellen. 8. Bericht des Landesausschusses über die Eingabe der Flexenstraßen - Konkurrenz um Gewährung einer Subvention zu den Erhaltungskosten. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung: 11 Uhr 45 Minuten vormittags.) Druck von J. N. Teutsch, Bregenz. Ararlßerger Landtag. am 7. Sitzung 28. September 1909 unter dem Vorsitze des ^errn Landeshauptmannes Adolf Nhomberg. Hegenwärtig 23 Abgeordnete. — Abwesend die Kerren: Kochwst. Kerr Mschosvr. Kranz Kgger, Müsch und Schreiber. Megierungsvertreter: L)err k. k. ötatthaltereirat Dr. Rudolf Graf von Meran. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 44 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe.) Wird zur Faffung des Protokolles eine Bemerkung gemacht? — Wenn es nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmigt. — Es sind mir verschiedene Einlaufstücke zugekommen. Das erste ist ein Antrag des Herrn Abgeordneten Jodok Fink und Genoffen betreffend die Abänderung der §§11 und 12 der Landesordnung; ich ersuche, denselben zu verlesen. (Sekretär liest): Antrag der Abgeordneten Jodok Fink und Genossen betreffend Abänderung der §§ 11 und 12 der Landesordnung. Hoher Landtag! Von Jahr zu Jahr mehren sich auf allen Gebieten die Agenden des Landesausschusses. Einerseits muß die Tatsache konstatiert werden, daß seit den letzten zehn Jahren nicht weniger wie fünf Landesanstalten oder Institute ins Leben gerufen wurden, nämlich: das Landesarchiv samt der Landesbibliothek, die LandesKäserei-Schule in Doren, das Revisionsamt für die landwirtschaftlichen Genossenschaften und Raiffeisenkassen, die landwirtschaftlich-chemische Versuchs- und LebensMitteluntersuchungsanstalt und endlich das Bier- und Weinaufschlagsamt. Andrerseits haben die Geschäfle des Landesausschuffes, welche schon bisher in feinern Wirkungskreise lagen, sich ganz außerordentlich vermehrt, während die Arbeitskräfte nur eine unweserrtliche Verstärkung gefunden haben. Hiezu kommt noch der Umstand, daß, während in anderen Landesverwaltungen für die einzelnen Referate zwar jeweils immer ein bestimmter Landesausschuß- 2 7. Sitzung des Vorarlberger Landtages. beisitzer bestellt ist, demselben aber entsprechende Konzeptsbeamte in Landesdiensten zur Verfügung stehen, welche den größten Teil der Referate selbst ausarbeiien, beim. Vorarlberger Landesausschnsse höchstens e i n Konzeptsbeamter tätig ist, weshalb die Landesausschußmitglieder ihre bezüglichen Referate fast ausnahnislos mit alleil Vorakten selbst auszuarbeiten gezwungen sind. Diese oben geschilderten Verhältnisse veranlassen die Unterzeichneten, dem hohen Landtage einen Antrag zu unterbreiten, welcher bezwecken soll, die Arbeiten noch auf mehr Referenten zn verteilen. Dies kann ohne nennenswerte Jnirnspruchnahme der Landesmittel nach Ansicht der Gefertigten am besten dadurch geschehen, daß in Hinkunft noch eine weitere Stelle eines Landesausschußmitgliedes, beziehungsweise Ersatzmannes kreiert wird. Eine nenneilswerte finanzielle Inanspruchnahme der Landesmittel ist deshalb ausgeschlossen, weil im Lande Vorarlberg bekanntermaßen kein Landesausschußmitglied einen Gehalt bezieht, sondern nur Diäten und Reiseauslagen für seine Teilnahme an den Sitzungen und seine Arbeiten beanspruchen kann. Der Antrag der Gefertigten gipfelt somit in dem Vorschläge der Abänderung der Landesordnung, und zwar der §§ 11 und 12 derselben. Gestützt aus diese Erwägungen stellen die Gefertigten den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Es werde in eine Abänderung der Vorarlberger Landesordnung nach der Richtung eingegangen, daß in Hinkunft außer dem Landeshauptmann sechs Landesausschußbeisitzer und ebensoviele Ersatzmänner für die Dauer der Landtagsperiode zu wählen sind. In formeller Beziehung beantragen die Gefertigten die Zuweisung dieses ihres Antrages an einen zu wählenden Verfassungsausschuß, welcher aus fünf Mitgliedern bestehen soll." Bregenz, am 27. September 1909. Jodok Fink, m. p. Alois Amann, m. p. Engelbert Luger, m. p Dr. Karl Drexel, m. p. Aegid. Mayer, m. p. Ulrich Ebenhoch, m. p. Wend. Rachbaur, m. p Barnabas Fink, m p. Ignaz Rigsch, m p. Josef Kennerknecht m p. Albert Welte, m. p. Dr. A. Konzett, m. p. I. A. Willi, m. p. Landeshauptmann: Ich werde diesen Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zur for- 'I. Session der 10. Periode 1909. mellen Behandlung stellen; glaube aber, wenn nicht eine gegenteilige Ansicht geäußert wird, daß ich von der geschäslsordnungsniäßigen Bestimmung, wonach jeder selbständige Antrag in Druck gelegt werden muß, dispensiert werde, indem derselbe ohnedies dem stenographischen Protokolle einverleibt wird. Wird von irgend einer Seite die Drucklegung verlangt? — Es ist nicht der Fall. Ferner ist mir überreicht worden ein Antrag des Herrn Abgeordneten Jodok Fink und Genossen betreffend die Abänderung des § 29 des Statutes der Landeshypothekenbank. (Sekretär liest): Anträge der Abgeordneten Jodok Fink nnd Genoffen betreffend die Abänderung des § 29 des Statutes für die Landeshypothckenbank. Hoher Landtag! Das k. k. Finanzministerium hat mit Erlaß vom 7. August 1909, Zl. 29.895, eröffnet, daß das Finanzministerium im Sinne des Konvertierungsgesetzes vom 22. Februar 1908, R. G. Bl. Nr. 49, auf dem Erlasse vom 18. Juli 1908, Zl- 38.179, wocnach die Steuerüberwälzungsklausel aus den Konvertierungsurkunden verschwinden müsse, bestehen müsse. Das Ministerium hat die Übergangsfrist bis 30. Juni 1910 verlängert, damit die betroffenen Anstalten eine Statutenänderung durchführen können. In dem geltenden Hypothekenbankstatut erscheint in § 29 die Bestimmung wegen der Überwälzungsklausel, und zwar in Absatz b und c. In b 3. Zeile findet sich der Absatz „und gegen eventuelle Steuervergütung"; in Absatz 6 3. Zeile heißt es: „und alle aus diesem Rechtsgeschäfte entspringenden Steuern und Gebühren zu zahlen oder zu ersetzen." Damit die Landeshypothekenbank auch weiter Konvertierungen vornehmen kann, ist dem Verlangen des k k. Finanzministeriums auf Streichung der vorangeführten Bedingungen zu entsprechen und stellen die Gefertigten nachstehende Anträge: Der hohe Landtag wolle, beschließen: 1. Der § 29 des Hypothekenbankstatuts, L. G. Bl. Nr. 39, vom Jahre 1897, tritt in gegenwärtiger Fassung außer Kraft und hat künftig zu lauten wie folgt: § 29. Die Schuldverschreibung über ein von der Hypothekenbank erteiltes Darlehen muß im wesentlichen folgende Punkte enthalten:. a) den Kapitalsbetrag der Schuld Währung; in Kronen-