19080928_lts007

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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:36
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp09,lts1908,lt1908,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag 7. Sitzung am 28. September 1908 unter dem Vorsitze des Herren Landeshauptmanns Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 19 Abgeordnete. - Abwesend die Herren: Dr. Waibel, Dr. von Preu, Hirschbühl, Jodok Fink und Dr. Peer. Beginn der Sitzung um 11 Uhr 14 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung. (Schriftführer verliest dasselbe.) Hat einer der Herren in Bezug auf das eben verlesene Protokoll eine Bemerkung zu machen? Wenn es nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmigt. Der Herr Regierungsvertreter, Hofrat Levin Graf Schaffgotsch hat für die heutige Sitzung seine Abwesenheit entschuldigt, weil er heute ortsabwesend sein muß. Der Herr Landeshauptmannstellvertreter hat mit einem Schreiben vom 25. September um einen viertägigen Urlaub angesucht, da er in einer sehr wichtigen Prozeßsache als Parteivertreter in Zürich zu intervenieren hat. Ich habe ihm denselben, von der mir zustehenden Befugnis Gebrauch machend, bewilligt. Es ist von Seite des Präsidiums des sozialdemokratischen Wählervereines für Vorarlberg an mich eine Zuschrift gerichtet worden, worin dem hohen Landtage eine Petition vorgelegt wird, beschlossen in den Versammlungen von Hard, Bregenz, Dornbirn, Vorkloster, Hohenems und Feldkirch, in Angelegenheit der Einführung des allgemeinen, gleichen Wahlrechtes für Land und Gemeinden. Ich möchte diesen Gegenstand dem Wahlreformausschusse zuweisen, wenn keine Einwendung erfolgt. Wir kommen zur Tagesordnung. Auf derselben steht als erster Punkt: Jahresrechnung der Landesirrenanstalt Valduna pro 1907 und Voranschlag pro 1908. Dieser Gegenstand hat in früheren Sessionen stets den Finanzausschuß beschäftigt und es wird wahrscheinlich keine Einwendung erfolgen, wenn ich diese beiden Akte wieder diesem Ausschusse zur Vorberatung zuweise. Der zweite Gegenstand ist der Akt betreffend die Fortsetzung und Verstärkung der Illwuhrbauten in den Gemeindegebieten von St. Anton, Bartholomäberg und Vandans. Für Straßen- und Wasserbauten ist der volkswirtschaftliche Ausschuß eingesetzt. Wenn keine Einwendung dagegen erhoben wird, so wird auch dieser Gegenstand dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zugewiesen werden. Der dritte Punkt ist eine Eingabe des Vorarlberger Landwirtschaftsvereines in Sachen 7. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. 2 der Subventionierung pro 1908 behufs Prämierung älterer Zuchtstiere. Der vierte das Gesuch desselben Vereines um Gewährung einer Subvention für Alpverbesserungen. Diese beiden Gegenstände können im kurzen Wege dem landwirtschaftlichen Ausschusse zugewiesen werden. Es erfolgt keine Einwendung. Somit kommen wir zum fünften Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses und die Rechnungen der einzelnen Fonde. Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Luger. Ich ersuche denselben, an den Berichterstattertisch zu kommen und den Bericht zum Vortrag zu bringen. Luger: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 30, I, A.) Landeshauptmann: Ich möchte, bevor wir die Debatte eröffnen, eine kurze Bemerkung machen. Es ist gewiß eine nur anerkennenswerte Änderung, die der Finanzausschuß in diesem Jahre eingeführt hat, nämlich, daß in diesem Berichte des Finanzausschusses nur mehr die Hauptrubriken aufgenommen werden und von der nochmaligen Aufzählung der einzelnen Landtagsbeschlüsse Umgang genommen wurde, umsomehr als diese im Rechenschaftsberichte des Landesausschusses der Reihe nach geordnet und detailliert aufgezählt sind. Ich werde daher zuerst den Herren Abgeordneten die Möglichkeit geben, in einer allgemeinen Besprechung das Wort zu ergreifen, falls ein solcher Wunsch geäußert wird. Dann werde ich gleich auf Abteilung I übergehen und den He ren bei den einzelnen Rubriken den weiteren Vorgang auseinandersetzen. Wünscht einer der Herren im allgemeinen über den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses sowohl, als über diesen Bericht des Finanzausschusses zu sprechen? Wenn das nicht der Fall ist, gehen wir zur Spezialberatung über und es hat hier der Herr Bericht erstattet bereits unter I, A den Antrag verlesen, den der Finanzausschuß stellt. Diese Rubrik A umfaßt 14 Punkte, 14 einzelne Landtagsbeschlüsse betreffend die in letzter Session beschlossenen Gesetzentwürfe, von welchen 12 die Allerhöchste kaiserliche Sanktion bekommen haben, während sie zweien nicht erteilt worden ist. Ich eröffne die Besprechung über alle 14 Punkte, beziehungsweise möchte ich den Herren Abgeordneten die Gelegenheit geben, zu den einzelnen Punkten das Wort zu ergreifen. Der Herr Abgeordnete Thurnher hat das Wort. Thurnher: Gemäß Punkt 13 des vorliegenden Rechenschaftsberichtes wurde dem vom hohen Landtage in der Sitzung vom 2. März 1907 beschlossenen Gesetzentwürfe betreffend die Abänderung des § 27 des vorarlbergischen Wasserrechtgesetzes vom 28. August 1870 die Allerhöchste kaiserliche Sanktion nicht erteilt, indem die Regierung die auf die Leitung elektrischer Energie Bezug nehmenden Fragen im Wege der Reichsgesetzgebung zu regeln gedenkt. Ich habe nun die Anschauung, daß derartige Gegenstände nach dem nunmehr in Kraft stehenden Artikel 12 der Staatsgrundgesetze, wie er anläßlich der Wahlreform durch das Gesetz vom 26. Jänner 1907, R. G. Bl. Nr. 15, umgeändert wurde, in den Wirkungskreis der Landesvertretung gehören und daher die Regierung sich nach meiner Anschauung im Unrechte befindet, daß sie den vom Landtage beschlossenen Gesetzentwurf nicht der Allerhöchsten Sanktion unterbreitete. Aber noch etwas muß ich zu jenem in Verhandlung stehenden Gegenstände bemerken. Es ist uns ja recht, daß die Regierung an die Anlegung eines Katasters über die vorhandenen Wasserkräfte geschritten ist und den Landesausschuß von dem ihm vom Landtage übergebenen Auftrage enthoben hat; aber nicht zu akzeptieren ist das Vorgehen der Staatsverwaltung, alle Wasserkräfte gleichsam für den Staat allein in Anspruch zu nehmen. Nachdem einmal alle kulturellen Angelegenheiten eigentlich in den Wirkungskreis der Landtage gehören, sollten konform dieser Bestimmung auch die Wasserkräfte als Eigentum-der Länder erklärt werden. Die vor mehr als Jahresfrist in Wien abgehaltene Konferenz der Landesausschüsse der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder hat damals Über meine Anregung einen dahingehenden Beschluß gefaßt; aber bisher gelangte keine Mitteilung in die Öffentlichkeit, wie sich die Regierung zu diesen Beschlüssen der Vertretung der Länder der diesseitigen Reichshälfte verhält. Ich möchte daher bei Behandlung dieses Gegenstandes auch an dieser Stelle der Anschauung und Forderung Ausdruck geben, und ich glaube die Landesvertretung wird damit einverstanden sein, daß diese Forderung nach Überlassung der Wasserkräfte an die Länder auch hier neuerdings erhoben wird. 7. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. 3 Landeshauptmann: Wer wünscht zu den Punkten 1 bis 14 weiter noch das Wort? Der Herr Abgeordnete Ölz hat dasselbe. Ölz: Ich kann mich den Ausführungen meines Herrn Vorredners anschließen; nur möchte ich dabei erwähnt wissen, daß ich nicht einverstanden sein könnte, wenn die Länder, ähnlich wie es jetzt der Staat machen würde, die ganzen Wasserkräfte für sich in Anspruch nehmen wollten. Ich bin der Anschauung, daß die Privatindustrie, wenn sie blühen und gedeihen soll, in der Lage sein muß, sich die Wasserkräfte zunutze zu machen. Das Land sollte zunächst den Nutzen haben. Wenn matt anerkennen würde, daß die Wasserkräfte Landeseigentum wären, dann könnte auch das Land bestimmend bei der Vergebung mitwirken und könnte sagen, - wie es in einzelnen Kantonen der Schweiz der Fall ist, - es muß pro Jahr und Pferdekraft an das Land, sagen wir, K 20'- oder irgend ein Betrag als separate Steuer abgeführt werden. Ebenso könnte es für die Gemeinden geschehen im betreffenden Gemeindegebiete. Wenn an sich die Gemeinden auch schon eine Steuer bekommen, so bekommen sie aber jedenfalls nur eine geteilte und wäre es nicht mehr als billig, daß solche Gemeinden auch noch einen besonderen Nutzen von einer solchen Anlage haben würden. In diesem Sinne möchte ich es verstanden haben, daß der Nutzen, der von einer solchen Anlage herauskommt, ausgenützt werde und teils an das Land, teils an die Gemeinden fließe. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand das Wort? Wenn es nicht der Fall ist, ist die Debatte geschlossen. Wünscht der Herr Berichterstatter noch etwas zu sagen? Luger: Nein. Landeshauptmann: Dann schreite ich zur Abstimmung über den Antrag, den der Finanzausschuß zu A stellt und ersuche jene Herren, welche damit einverstanden sind, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Wir kommen nun zu Rubrik B. Luger: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 30, I, B.) Landeshauptmann: Es sind hier 5 Landtagsbeschlüsse, welche nach § 18 und § 19 der Landesordnung als Vorstellungen an die k. k. Regierung gerichtet sind. Wünscht zu einem dieser 5 Punkte jemand das Wort zu nehmen? Der Herr Abgeordnete Amann. Amann: Ich gestatte mir zu Punkt i des Rechenschaftsberichtes betreffend den Koblacherkanal einige Worte zu sprechen. Es wurde in diesem Hause wiederholt darauf hingewiesen, daß die Arbeiten am Koblacherkanal einen so langsamen Verlauf nehmen und ich habe in der letzten Session darauf aufmerksam gemacht, vaß zeitweilig und zwar zu Zeiten, wo die gegenwärtigen Kredite nicht erschöpft waren, zu wenig Arbeiter beschäftigt wurden. Wenn man meine damaligen Ausführungen außerhalb des Hauses bestritten, so kann ich nicht umhin, zu konstatieren, daß meine Anschauung keineswegs erschüttert wurde, sondern sie vielmehr durch mehrere Beobachtungen noch erhärtet erscheint. Die vorgebrachten technischen Schwierigkeiten scheinen mir denn doch nicht so bedeutungsvoll zu sein, daß auf einer Strecke von 9 km nur so wenige Arbeiter Beschäftigung finden könnten. Übrigens sei der Wahrheit gemäß konstatiert, daß im letzten Jahre die Arbeiten etwas mehr beschleunigt wurden. Freilich, scheint wieder eine neue Schwierigkeit hinderlich, in den Weg treten zu wollen, wie wir letzthin im Hause hören konnten, nämlich der Mangel an Geld. Die Bewohner des mittleren Rheintales müssen aber mit allem Nachdrucke fordern, daß endlich der Koblacherkanal bald in sein neues Bett geleitet werde, weil nur damit die Möglichkeit herbeigeführt werden kann, die Gemeinden Hohenems, Altach, Müder, Koblach und Götzis vor schon bei jedem mittleren Hochwasser eintretenden Überschwemmungen in der Folge zu schützen. Die Einleitung des Kvblacherkanals in bag neue Bett kann aber erst erfolgen, wenn die über denselben zu erstellenden Brücken vollendet sein werden. Im eminenten Interesse der Rheintalbewohner stelle ich daher an die Regierung die erneuerte dringende Bitte, alles vorzukehren, damit der Bau des 4 7, Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. Koblacher Kanals endlich einmal der Vollendung zugeführt werde und daß insbesondere seitens der Regierung der Rheinbauleitung genügende Mittel zur Verfügung gestellt werden, um dieses Ziel erreichen zu können. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter zu diesem oder einem anderen Punkte unter Rubrik B das Wort? Wenn niemand das Wort wünscht, ist die Debatte geschlossen. Hat der Herr Berichterstatter noch etwas beizufügen? Luger: Nein. Landeshauptmann: Dann können wir über den Antrag, den der Finanzausschuß zu Rubrik B stellt, zur Abstimmung schreiten und ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Wir kommen nun zu Rubrik C. Luger: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 30, I, C.) Landeshauptmann: Diese Rubrik C enthält, wie schon im Antrage des Finanzausschusses enthalten ist, heuer 80 verschiedene Landtagsbeschlüsse, welche im eigenen Wirkungskreise des Landtages gefaßt wurden. Um die Debatte und die Besprechung der einzelnen Punkte etwas übersichtlicher zu machen, möchte ich so vorgehen, daß ich immer 10 Punkte von diesen 80 zusammennehme und die Debatte über die einzelnen Punkte ermögliche. Ich werde also zunächst die ersten 10 Punkte zur Debatte bringen und ersuche jene Herren, welche zu einem derselben das Wort ergreifen wollen, dieses gefälligst zu tun. Wenn niemand sich meldet, werden die nächsten 10 Punkte angerufen. Also zu den ersten 10 Punkten wird keine Anregung gemacht. Run kommen die Punkte 11 bis inklusive 20. Hiezu hat der Herr Abgeordnete Dekan Mayer das Wort. Mayer: Hohes Haus! Unter dem Punkte 12 finden wir die Worte "Die mit Landtagsbeschluß vom 28. Dezember 1906 erfolgte Bewilligung eines Landesbeitrages von K 150' - zu den Restaurierungsarbeiten der St. Agatha Kapelle auf dem Christberge wurde mit Zuschrift vom 7. Jänner 190r, Zahl 5405 der Zentralkommission in Wien wie dem Museumsvereine in Bregenz mitgeteilt." Es ist selbstverständlich, daß der Landtag damals diesen Beitrag votiert hat zum Zwecke, daß die Restaurierung auch wirklich vorgenommen werde. Ich habe aber die Beobachtung gemacht, daß bisher an diesen Restaurierungsarbeiten noch nichts geschehen ist. Es wird das wohl seinen Grund haben und ich bitte den Herrn Landeshauptmann, die Gefälligkeit zu haben, darüber Aufschluß geben zu wollen. Landeshauptmann: Auf diese Anfrage des geehrten Herrn Abgeordneten Dekan Mayer möchte ich folgende Antwort erteilen. Durch Landtagsbeschluß vom 28 Dezember 1906 und durch die auf Grund desselben auch bewilligte Staatsunterstützung wäre der Kostenpunkt, welcher vom Herrn Landesbaumeister Wolf damals zusammengestellt wurde, erschöpft worden. Man hätte die Restaurierung tatsächlich vornehmen können, denn die Regierung hat K 250'- bewilligt, der Stand K 150'- und der Landtag durch diesen Beschluß ebenfalls K 150'-. Nun hat sich aber etwas Ungewohntes ereignet. Es ist nämlich im Kostenvoranschlage das Wort "Gulden" undeutlich gestanden und wir haben das für Kronen gelesen. Infolgedessen hat sich gezeigt, daß die Kosten genau noch einmal soviel ausmachen und also nicht gedeckt waren durch diese verschiedenen Zuweisungen. Run ist dann bereits unterm 1. Juli dieses Jahres eine Zuschrift seitens des Landesausschusses an das Ministerium für Kultus und Unterricht gerichtet worden, worin dieser Irrtum konstatiert und gesagt worden ist, daß statt der ausgewiesenen Kosten von K 508'60 st. 508 60 K 1017'20 resultieren und es wurde gleichzeitig die Bitte gestellt, das Ministerium für Kultus und Unterricht wolle die mit Erlaß vom 22. Oktober 1906 gewährte Staatssubvention von K 250'- auf K 500'erhöhen. Eine diesbezügliche Antwort ist noch nicht eingetroffen, und bevor diese nicht eintrifft, kann auch nicht eine Verhandlung mit dem Landtage eingeleitet werden, wobei ich noch hinzufüge, daß eine ähnliche Zuschrift wegen dieses Kostenirrtums auch an den 7. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. 5 Stand gerichtet wurde und auch von dorther noch keine Antwort gekommen ist. Nach Maßgabe der Stellungnahme dieser zwei Faktoren wird der Landesansschuß sich vorbehalten, in nächster Session die bezüglichen Anträge zu stellen. Wenn die Antworten noch in dieser Session eintreffen sollten, so könnte noch im letzten Augenblicke die diesbezügliche Erhöhung von K 150'- auf K 300.- beantragt werden. Der Herr Abgeordnete Thurnher hat das Wort. Thurnher: Der Landesvertretung ist die Sachlage vollständig bekannt und ich halte dafür, daß es nicht notwendig sei, diesen Gegenstand noch einmal einem späteren Landtage in Vorlage zu bringen. Ich werde vielmehr - ich glaube auch der Zustimmung des hohen Hauses sicher zu sein - den Antrag stellen: "Der Landesausschuß wird ermächtigt, für den Fall, als die anderen beteiligten Faktoren ihre Beiträge für die Restaurierung der St. Agatha Kapelle in Christberg angemessen erhöhen, auch den Landesbeitrag nach diesem Verhältnisse zu bemessen." Landeshauptmann: Ich bitte, diesen Antrag mir noch schriftlich zu überreichen. Wünscht weiter noch jemand zu diesem oder einem anderen Punkte von 11 bis 20 das Wort? Der Herr Abgeordnete Dressel hat das Wort. Drexel: Wenn ich nicht irre, hat sich in dieser Kapelle auf dem Christberge ein Altar befunden, der Altertums- und Kunstwert besitzt. Dieser Altar ist in Privathände gekommen und zwar befindet er sich in den Händen eines höheren Beamten, beziehungsweise seiner Frau. (Heiterkeit.) Man hat verschiedene Anstrengungen gemacht, den Altar zurückzukaufen, es ist aber nicht gelungen. Ich möchte nun anfragen, ob der Landesausschuß geneigt wäre oder es auch tun kann, nämlich irgendwie zu intervenieren, daß der betreffende Beamte verhalten wird, diesen Altar, natürlich gegen Entschädigung, der ursprünglichen Bestimmung wieder zurückzugeben. (Weihbischof Dr. Egger: Bravo!) Landeshauptmann: Diese Anregung, die der Herr Abgeordnete Dressel gemacht hat, kann ich dahin beantworten, daß wir in Verhandlungen eintreten können, obwohl der Landesausschuß direkt nicht kompetent ist, in einer solchen Sache Verfügungen zu treffen. Aber wir können doch eine derartige Anregung machen und ich ersuche den Herrn Abgeordneten Dressel, mir später kurzer Hand mündlich die näheren Daten, die nur teilweise bekannt sind, noch anzugeben, damit von seiten des Landesausschusses auf Grund derselben diesbezügliche Vorstellungen erfolgen können. Wer wünscht noch weiter das Wort? Wenn sich niemand mehr meldet, so ist die Debatte über diese einzelnen Punkte von 11 bis 20 geschlossen. Wünscht der Herr Berichterstatter noch das Wort? Luger: Ich habe nichts mehr zu bemerken. Landeshauptmann: Ich werde zunächst die Abstimmung über den Antrag einleiten, den der Herr Abgeordnete Thurnher gestellt hat. (Liest den vom Herrn Abgeordneten Thurnher nunmehr schriftlich überreichten Antrag.) Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Nun haben wir 20 Punkte erledigt; jetzt kommen die Punkte 21 bis inklusive 30. Wer wünscht hier, zu einem der Punkte das Wort zu ergreifen? Es meldet sich niemand. Die Punkte 31 bis 40 werden nun aufgerufen. Wer wünscht hiezu das Wort? Niemand. Punkt 41 bis inklusive 50. Der Herr Abgeordnete Amann hat das Wort. Amann: Hohes Haus! Ich gestatte mir, zu Punkt 44 des Rechenschaftsberichtes des Landesausschusses einige Worte zu sprechen. Genannter Punkt betrifft die Verdauung des Ems- und Reutebaches. Als Vertreter jenes Bezirkes, in dem diese beiden Bäche liegen, sehne ich mich mit der Hohenemser Bevölkerung schon längst nach der Verwirklichung der projektierten Pläne. Schon am 17. Oktober des Jahres 1905 hat die Gemeindevertretung von Hohenems über Antrag der Minorität dem hohen Landtage das Ersuchen vorgelegt, für die Regulierung des Ems- und Reutebaches sich zu interessieren und mit der hohen Regierung sich ins Einvernehmen zu setzen. Zu unserer größten Freude hat sich damals der hohe Landtag der Sache in anerkennenswertester Weise angenommen und die Untersuchung des Gesuchsgegenstandes dem Landesausschusse überwiesen, der die 6 7. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. Petition nach Vorlage eines Projektes durch das Landesbauamt wieder dem hohen Landtage vorlegte. Der Landtag leitete sehr bald die Sache an das k k. Ackerbauministerium, von welchem, nachdem es von der Rheinbauleitung nähere Informationen ein geholt, eine neue kommissionelle Begehung angeordnet wurde, die am 22. April 1908 stattfand und die Notwendigkeit einer Abänderung des Projektes ergab Es ist erklärlich, daß dieser komplizierte Instanzenzng die Sache sehr verzögern mußte; aber es sei die erfreuliche Tatsache konstatiert, daß sämtliche Faktoren sich darüber einig sind, daß etwas gemacht werden muß und daß alle kompetenten Faktoren ihre Zustinlmung zur Verwirklichung der angestrebten Regulierung der beiden Hohenemser Bäche gegeben haben. Es ist schon im Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses vom Jahre 1905 wie in meinen damals gemachten Äußerungen klar und deutlich darauf hingewiesen, wie der ganze Lauf des Eins- und Reutebaches in seinen oberen Partien, so auch im Mittel- und Unterlaufe eine fortwährende Gefahr für die Umgebung bedeutet. Speziell bezüglich des Mittellaufes oberhalb der Eisenbahnbrücke hat sich gerade im heurigen Sommer ein neuer Beweis der Notwendigkeit einer raschen Erledigung der in Rede stehenden Petition ergeben Hohenems war im September dieses Jahres in allergrößter Gefahr, wieder kolossalen Schaden zu erleiden durch eine Überschwemmung an genannter Stelle. Hätte man nicht zum Baue des Koblacherkanales eine Masse abgelagerten Schotters verwendet, so wäre der Bach ohne Zweifel über die Ufer getreten und hätte enormen Schaden angerichtet. Dieser Umstand eines nahen Unglückes und die Tatsache, daß man allerorts über die dringende Notwendigkeit der Regulierung des Eins- und Reutebaches klar ist, lassen es gewiß gerechtfertigt erscheinen, wenn ich heute im Namen der Hohenemser die kompetenten Faktoren bitte, nach Möglichkeit für litte recht rasche Erledigung der Sache einzutreten. Ich bin mir klar, daß ein Projekt, das K 3-400.000;- kostet, nicht von heute auf morgen durchberaten und fertiggestellt ist; aber nachdem ziemlich geraume Zeit seit der ersten Eingabe der Gemeindevertretung verflossen ist, wird man es verständlich finden, wenn ich an den Ernst der Sache heute wieder erinnere. Ich glaube, daß der hohe Landtag, der so gerne bereit ist, wo wahre Bedürfnisse sind, nach Möglichkeit zu helfen, auch meinem Ersuchen nachkommen wird und gar bald mit der Erfüllung der Bitte uns erfreut. Noch ein Ersuchen möchte ich beifügen. Nach dein in Aussicht stehenden, neuen Meliorationsgesetze dürfte wohl auch zu dieser Verdauung ein staatlicher Beitrag von 70% zu erwarten sein, so daß in diesem Falle die Gemeinde Hohenems nur noch einen Beitrag im Höchstbetrage von 15 % zu leisten hätte. Es ist dies um so erfreulicher, nachdem Hohenems schon verschiedenemale von nicht unbedeutenden Überschwemmungen heimgesucht war und bekanntlich durch die Hochwasser des Rheines und Kanales an Häusern und Kulturen schweren Schaden erlitten hat, sodaß die Gemeinde Hohenems billigerweise die Begünstigung einer erhöhten Beitragsleistung seitens des Staates gewiß in Anspruch nehmen darf. Ich gestatte mir daher, an den Landesausschuß die dringende Bitte zu richten, er möchte alles daransetzen, um zu erwirken, daß die Verbauung des Ems- und Reutebaches auf Grund des in Aussicht stehenden, neuen Meliorationsgesetzes erfolge. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Thurnher hat das Wort. Thurnher: Ich möchte zu den Ausführungen des geehrten Herrn Vorredners nur bemerken, daß die Verzögerung, welche die Anordnung einer Überprüfung des Projektes seitens des k. k. Ackerbauministeriums mit sich gebracht hat, auch einen bedeutenden Nutzen für die Gemeinde Hohenems haben wird. Durch diese angeordnete Überprüfung hat man gefunden, daß das Projekt in einem wichtigen Punkte, nämlich in der Anlage eines genügend geräumigen Schotterplatzes ergänzt werden solle, indem nur dadurch das auszuführende Projekt den auf dasselbe gesetzten Erwartungen entsprechen kann. Übrigens wird die Verzögerung dazu beitragen, daß einem andern Wunsche des Vorredners einigermaßen Rechnung getragen wird, weil infolge der Verzögerung sich Gelegenheit bietet, bei den weiter zu führenden Verhandlungeit dahin zu wirken, daß ein größerer Staatsbeitrag erwirkt werde, als bisher möglich gewesen wäre. Landeshauptmann: Wer wünscht zu diesen Punkten weiter das Wort? Wenn niemand sich meldet, so schreiten wir weiter. Punkt 51-60. Hier hat sich der Herr Abgeordnete Loser zu Punkt 55 gemeldet; ich erteile ihm das Wort. 7. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. 7 Loser: Hohes Haus! Der Punkt 55 betrifft die bekannte Fußacher Wasserversorgungsangelegenheit. Wie die Herren wissen, hat diese Angelegenheit in früheren Jahren den Landtag zu wiederholtenmalen in eingehender Weise beschäftigt. Es hat bekanntlich die Gemeinde Fußach durch den unteren Rheindurchstich das Trinkwasser oder das Wasser überhaupt verloren und mußte durch eine lange Reihe von Jahren das Wasser aus der benachbarten Gemeinde Hard zuführen und es bedurfte jahrelanger und langwieriger Verhandlungen, um endlich zu erwirken, daß der Gemeinde Fußach staatlicherseits ein entsprechender Beitrag gewährt wurde zu den Kosten der Herstellung einer Wasserleitung, beziehungsweise des Anschlusses an die Wasserleitung der benachbarten Gemeinde HardDie Kosten dieses Anschlusses haben sich aber bedeutend höher erwiesen, als geplant war, und es ist bereits vor zwei Jahren die Gemeinde Fußach neuerlich an den hohen Landtag herangetreten mit der Bitte um eine Landessubvention. Der Landtag hat die Sache in Verhandlung gezogen und in der Sitzung vom 26. März 1907 folgenden Beschluß gefaßt: "Der Gemeinde Fußach wird zur Deckung der Kosten der Wasserversorgungsanlage ein Betrag von K 4000'- unter der Bedingung bewilligt, daß auch die k k. Regierung einen Beitrag in gleicher Höhe zu demselben Zwecke gewähre. Ein Teil des Landesbeitrages kann in der vom Landesausschusse festzusetzende> Höhe aus dem Feuerwehrfonde entnommen werden." Wir finden nun in Punkt 55 des Rechenschaftsberichtes des Landesausschusses die Bemerkung, daß eine Erledigung in dieser Angelegenheit noch nicht eingetroffen ist. Ich mache darauf aufmerksam, daß der Beschluß vom 26. März 1907, also genau vor 1 1/2 Jahren gefaßt, bald darauf an das Ministerium geleitet wurde und dessen ungeachtet bis heute noch keine Erledigung eingelangt ist. Im Interesse der Gemeinde Fußach möchte ich an den Landesausschuß die Biite richten, die Sache recht nachdrücklich zu urgieren, damit die Gemeinde, die außerordentlich geschädigt morden ist, in den Besitz dieser Subvention von insgesamt K 8000"- gelange, auf welche sie feit langer Zeit mit größtem Verlangen wartet. Landeshauptmann: Ich nehme diese Anregung des Herrn Abgeordneten Loser namens des Landesausschusses zur Kenntnis und es wird der Landesausschuß nicht verabsäumen, in kürzester Zeit eine Urgenz behufs Erledigung der Eingabe vom 3. Juni vorigen Jahres an die k. k. Regierung zu richten. Es ist dies für die Gemeinde Fußach um so wichtiger, als ja die Verhältnisse dort so sind, daß es wohl schwer gehen wird, daß die Fußacher nur mit der bisherigen Wasserleitung das Auskommen finden weiden. Wir haben erst im heurigen Jahr einen Rekursfall gehabt. Die Gemeinde ist so eigentümlich gruppiert, daß ein Teil der Häuser ganz gegen Höchst zu liegt und für diese könnte die Wasserleitung nicht soweit verlängert werden. Es hätte für die Gemeinde einen außerordentlichen Mehrkostenbetrag involviert. Man mußte sich zunächst mit einem Auskunftsmittel behelfen, um diese> Hausbesitzern die Möglichmachung eines halbwegs trinkbaren Wassers zu gewähren; aber es können Fälle eintreten, daß die Gemeinde inimerhin noch zu Mehrleistungen in dieser Beziehung herangezogen werden könnte, weshalb es um so notwendiger wäre, daß der Gemeinde von feiten der Regierung neben der Landeshilfe auch noch Staatshilfe für die Mehrkosten gewährt werde. Wer wünscht weiter das Wort? Niemand. Nun kommen die Punkte 61 bis 70. Der Herr Abgeordnete Dekan Mayer hat das Wort. Mayer: Der Punkt 69 führt auf, daß in Angelegenheit des Landtagsbeschlusses vom 30. März 1908 die Verhandlungen mit dem Blindenfürsorgeverein für Tirol und Vorarlberg wegen eines abzuschließenden Übereinkommens noch nicht zum Abschluß gelangt sind. Es wäre nun interessant zu erfahren, wie eigentlich der Stand der Verhandlungen heute ist und ich bitte daher den Herrn Landeshauptmann, darüber etwas mitteilen zu wollen. Landeshauptmann: Auf die Anfrage des Herrn Abgeordneten Dekan Mayer beehre ich mich folgendes zu erwidern. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 31. März dieses Jahres wurde schon unter dem 25.. April ein Landesausschußbeschluß gefaßt, wonach der Landeshauptmann ermächtigt und beauftragt wurde, mit dem Ausschusse des Blindenfürsorgevereines für Tirol und Vorarlberg in Verhandlung zu treten wegen Abschluß eines in Aussicht genommenen Übereinkommens 8 7. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. und es ist dann nach Stellungnahme des Vereines dem Landesausschusse Bericht zu erstatten. Nachdem ich von feiten des Blindenfürsorgevereines zum Vorstandstellvertreter gewählt wurde, habe ich zweimal kurzer Hand versucht, die Möglichkeit einer Ausschußsitzung anzubahnen, in welcher ich über diese Angelegenheit an Ort und Stelle in Innsbruck selbst hätte referieren können. Es hat aber über den Sommer immer Schwierigkeiten gegeben. Bald war der Vorstand des Vereines, der Herr Landeshauptmann von Tirol, verhindert oder landesabwesend, bald war es ein anderes Hindernis. Wir haben aber uns jetzt dahin vereinbart, daß nach Schluß der Landtagssession diesbezüglich im Ausschusse selbst Verhandlungen eingeleitet werden sollen. Im übrigen bemerke ich, daß dieser Blindenfürsorgeverein bereits infolge von Zuwendung sehr namhafter Spenden und Legate dazu gekommen ist, in Innsbruck ein eigenes Haus zu erwerben, in welchem vorderhand eine etwas beschränkte Anzahl von Blinden Aufnahme finden kann. Soviel mir bekannt ist, sind auch Vorarlberger untergebracht. Die Bedingungen sind außerordentlich günstig und es haben die Herren in Tirol heute schon den Standpunkt eingenommen, den wir später vertragsmäßig sicherstellen wollen, daß die Vorarlberger die gleichen Aufnahmsbedingungen bekommen wie die Tiroler. Es wird nachträglich nur noch notwendig werden, die Sache in Form eines eigentlichen Übereinkommens für die Zukunft zu fixieren. Wünscht sonst noch jemand das Wort zu diesem Punkte? Wenn dies nicht der Fall ist, gehen wir weiter und nehmen die letzten Punkte von 71-80. Der Herr Berichterstatter hat das Wort. Luger: Punkt 75 des Rechenschaftsberichtes führt aus, daß die Eröffnung der neuen Lebensmitteluntersuchungsanstalt bisher deshalb nicht erfolgen konnte, weil in der Festsetzung der Gebührensätze von Seite des k. k. Ackerbauministeriums keine Genehmigung erzielt werden konnte. In der Stadtkanzlei in Dornbirn habe ich einen Zirkularerlaß der k. k. Statthalterei gesehen, der auf die Errichtung einer allgemeinen staatlichen Lebensmitteluntersuchungsanstalt für Tirol und Vorarlberg in Innsbruck, Liebeneggasse 8 aufmerksam macht. Die Bezirkshauptmannschaft fordert die Gemeinden auf, bis spätestens 15 Oktober d. J. Stellung zu nehmen, ob sich dieselben betreffend Lebensmitteluntersuchung nicht an diese Anstalt anschließen wollen. In Dornbirn steht diese Angelegenheit bereits auf der Tagesordnung der nächsten Gemeindeausschußsitzung. Dieser Zirkularerlaß erweckt den Eindruck, daß von Seite des Landes Vorarlberg das Bestreben, eine eigene Lebensmitteluntersuchungsanstalt zu errichten, aufgegeben wurde. Nachdem in den großen Gemeindewesen das Bedürfnis nach Errichtung einer solchen Anstalt schon lange sehr fühlbar ist, ist anzunehmen, daß sich diese Gemeinden der Tiroler Anstalt anschließen, wenn nicht umgehend von Seite des Landesausschusses diesbezüglich eine Aufklärung an die Gemeinden erfolgt. Landeshauptmann: Auf die Bemerkung des Herrn Berichterstatters möchte ich folgendes erwidern und zwar will ich mir gestatten, etwas ausführlicher zu berichten, obwohl, wie ich jetzt schon gleich ankündige, der Akt wegen der definitiven Eröffnung der Lebensmitteluntersuchungsanstalt dem hohen Landtage in einer der nächsten Sitzungen noch zugehen wird. Es muß zunächst konstatiert werden, daß durch ein Reichsgesetz, nämlich durch das Gesetz vom 16. Jänner 1896, kurz betitelt das sogenannte "Lebensmittelgesetz", Vorsorge getroffen wurde für die Einrichtung einer Lebensmittelpolizei und für die Errichtung von Lebensmitteluntersuchungsanstalten. Dieses Gesetz hat dann als Rahmengesetz eine Ergänzung, eine weitere Ausführung bekommen durch das Landesgesetz für Vorarlberg vom 7. Juni 1897. Nun haben wir jetzt das Jahr 1908 und es ist ganz berechtigt, daß wiederholt Klagen kommen, warum denn dieses Gesetz oder beziehungsweise beide Gesetze, das Reichsgesetz und das Landesgesetz, so lange nicht durchgeführt worden sind. Ich konstatiere, daß in früheren Sessionen des öfteren der Herr Abgeordnete Dr. Waibel auf die baldige Aktivierung der Ausführung des Lebensmitteluntersuchungsgesetzes gedrungen hat, unv wir konnten diesen Fragen gegenüber nichts anderes erwidern, als daß die Regierung auf alle unsere Wünsche noch keine Antwort gegeben hat. In Wirklichkeit hat sich dann auch vom Tage des Inslebentretens des Reichsgesetzes an bis zum Tage der ersten Regierungsverordnung über die Bestellung von Aufsichtsorganen und Lebensmitteluntersuchungsanstalten ein Zeitraum von 12 Jahren ergeben, nämlich erst unter dem 25. Mai 1908 wurde eine Verordnung erlassen wegen Bestellung von Aufsichtsorganen. Die Errichtung 7. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. einer Lebensmitteluntersuchungsanstalt hat den Landesausschuß im letzten und schon in früheren Jahren beschäftigt. Unter dem 12. Jänner 1904 wurde eine Zuschrift der k. k. Statthalterei wegen Subventionierung einer in Innsbruck zu errichtenden staatlichen Lebensmitteluntersuchungsanstalt für Tirol und Vorarlberg dahin beantwortet, daß der Landesausschuß für Vorarlberg eine eigene Anstalt plane und zwar eine Landesanstalt und nicht eine staatliche und daß er beabsichtige, die bestehende landwirtschaftliche chemische Versuchsanstalt in eine solche Lebensmitteluntersuchungsanstalt auszugestalten. Mit dieser Proposition des Landesausschusses hat sich die Regierung einverstanden erklärt und deshalb faßte auch im Jahre ] 905 der hohe Landtag den Beschluß, die Vorarlberger landwirtschaftliche chemische Versuchsanstalt in Bregenz in die Landesverwaltung zu übernehmen, nachdem seitens des landwirtschaftlichen Vereines und seitens der Stadt Bregenz in entgegenkommendster Weise dem Lande das Angebot der unentgeltlichen Übernahme gemacht wurde, um diese chemische Versuchsstation gleichzeitig in eine Lebensmitteluntersuchungsanstalt leichter umzuwandeln. Als es sich dann um die Ausschreibung der Stelle eines Leiters dieser Untersuchungsanstalt handelte, trat die Erscheinung zutage, daß unter allen Kompetenten kein einziger war, welcher das Lebensmittelexpertendiplom nachzuweisen in der Lage war, aus dem einfachen Grunde, weil dieses damals noch unmöglich war, indem bis vor kurzem die Möglichkeit der Befähigung zur Lebensmittelkontrolle als Experte überhaupt fehlte, nachdem erst, wie bekannt, in jüngster Zeit diesbezügliche Verordnungen erflossen sind. Es blieb daher für den Landesausschuß nichts anderes übrig, als vorderhand ein Provisorium zu schaffen und, wie sie aus früheren Verhandlungen wissen, den Herrn Ingenieur Josef Krasser als provisorischen Leiter der landwirtschaftlichen chemischen Versuchsanstalt zu bestellen und ihm die Möglichkeit zu gewähren, das für die Lebensmitteluntersuchungsanstalt notwendige Diplom eines Lebensmittelexperten sich zu verschaffen, das bis dato niemand nachweisen konnte und ihm einen Urlaub zu dem Zwecke gewähren, zu daß er in Wien die diesbezüglichen Vorlesungen noch höre und auf Grund derselben die Prüfung als Lebensmittelexperte mache. Dieser Urlaub dauerte 2 Jahre und während dieser Zeit hat er die laufenden Geschäfte, nämlich die Kanzleiarbeiten, von Wien aus so weit möglich verrichtet und im übrigen hat der Herr k. k Realschulprofessor Brunnmayr in Dornbirn 9 die unmittelbare Leitung der Anstalt selbst innegehabt und zur größten Zufriedenheit besorgt. Alle Jahre hat Herr Krasser in den Ferien direkt einige Monate hier gearbeitet und nun ist es ihm gelungen nach Ablauf der Studien, die Prüfung int März dieses Jahres als Experte mit Auszeichnung in sämtlichen Fächern zu machen. Er ist nun seit Ende März definitiv hieher übersiedelt, aber die Aktivierung der Lebensmitteluntersuchungsanstalt konnte bis heute doch noch nicht vollführt werden Die Regierung, welche in anerkennenswerter Weise eine erbetene Staatsunterstützung in Hinkunft bewilligt hat, verlangt begreiflicher Weise einen maßgebenden Einfluß bei Feststellung des Statutes für diese Anstalt. Es wurde ein Statut ausgearbeitet mit einem Aufsichtsrate, ähnlich wie an der Landeskäsereischule in Doren, in welchem auch ein Vertreter des landwirtschaftlichen Vereines und der Stadt Bregenz vertragsmäßig Sitz und Stimme hat und wurde dem Statute ein ausführlicher Tarif für die Lebensmitteluntersuchungen beigegeben. Trotz wiederholter Verhandlungen ist von Seite der Regierung, speziell des k. k. Ackerbauministeriums, dieser Tarif immer beanstandet worden mit der Begründung, daß die Tarifsätze zu niedrig seien und daher der Fall eintreten könnte, daß ein Defizit bei der Verwaltung herauskomme. Die Regierung verlangt nämlich dieselben Tarifsätze für die Lebensmitteluntersuchung wie sie in Großstädten bestehen. Der Landesausschuß hat in ausführlicher Weise die Unmöglichkeit der Regierung gegenüber nachgewiesen, einen so hohen Tarif anzunehmen, weil man einen solchen geradezu als Todesstoß der Anstalt vor deren Geburt bezeichnen müßte. Mit so hohen Tarifsätzen wäre unsere Anstalt bei der Bevölkerung von vornherein unmöglich durchgedrungen. - Gerade heute bin ich nun aber in der angenehmen Lage, dem hohen Hause mitzuteilen, daß zufolge eines mir zugekommenen Privatschreibens Sr. Exzellenz des Herrn Ackerbauministers, dem dann im Laufe des Tages noch eine amtliche Zuschrift des k. f. Ackerbauministeriums folgte, das Ackerbauministerium nunmehr geneigt ist, die Bedenken, welche dasselbe gegen die Tarifansätze früher vorgebracht hat, fallen zu lassen und seinerseits die Lebensmitteluntersuchungslandesanstalt mit dem von uns vorgeschlagenen Tarife und mit den sonstigen Bestimmungen des Statutes zu bewilligen. Es ist nun nur noch die Bewilligung des k. k. Ministeriums des Innern erforderlich, aber nachdem das k. k. Ackerbauministerium den Akt mit 10 7. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. seiner Zustimmung an das k. k. Ministerium des Innern hinübergegeben hat, so ist an der in verhältnismäßig kurzer Zeit erfolgenden Zustimmung auch von dieser Stelle nicht mehr zu zweifeln, so daß wir dann in die Lage kommen werden, die Landesanstalt in verhältnismäßig kurzer Zeit, wo möglich mit Neujahr, zu eröffnen. Bezüglich der vorbereitenden Schritte zu dieser Eröffnung wird ein Akt dem hohen Landtage in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt werden, welcher noch einer kleinen Umarbeitung bedarf, infolge dieser neuesten Eröffnung von feiten der Regierung. Was die Bemerkung des Herrn Berichterstatters wegen der Zuschrift an die Gemeinden anbelangt, so werden wahrscheinlich auch an die übrigen Städte und größeren Orte solche gekommen sein und ich konstatiere einfach, daß wir die Teilnahme tut einer staatlichen Lebensmitteluntersuchungsanstalt für Tirol und Vorarlberg von Seite des Landesausschusses mit der Motivierung abgelehnt haben, daß wir für unser Land eine eigene Anstalt wollen und zwar eine Landesanstalt, durch Umgestaltung der bisherigen landwirtschaftlich chemischen Versuchsanstalt in eine Lebensmitteluntersuchungsanstalt und daß es vom Standpunkte des Landesausschusses ein Gebot der Notwendigkeit ist, wenn die Gemeinden, an welche diese Anfrage gerichtet wurde, kategorisch darauf hinweisen, daß wir eine eigene Landesanstalt bekommen, die nach der heutigen Erklärung Sr. Exzellenz des Herrn Ackerbauministers gesichert ist, und sie daher mit dieser Anstalt und nur mit dieser in Verkehr stehen wollen. Wünscht noch jemand das Wort, auch zu den andern Punkten? Wenn dies nicht der Fall ist, so wären jetzt die einzelnen Punkte der Rubrik C angerufen und erledigt und wir kommen nun zur Abstimmung über den, in dieser Rubrik gestellten Antrag des Finanzausschusses, den der Herr Berichterstatter bereits verlesen hat. Ich ersuche jene Herren, welche dem Berichte und Antrage, wie er vom Finanzausschüsse gestellt wurde, ihre Zustimmung erteilen wollen, gefälligst sitzen zu bleiben. Angenommen. Ich bitte den Herrn Berichterstatter weiterzufahren. Luger: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 30, II.) Landeshauptmann: Ich eröffne über den Bericht und Antrag des Finanzausschusses die Debatte und stelle die Anfrage, ob einer der Herren den Wunsch ausdrückt, daß die einzelnen Posten des Rechnungsabschlusses des Landesfondes - Einnahmen und Ausgaben - angerufen werden sollen, wenn einer der Herren zu den einzelnen Rubriken sprechen will. Wenn das nicht gewünscht wird und niemand in der Debatte das Wort zu ergreifen beabsichtigt, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Antrage des Finanzausschusses, beziehungsweise dem Rechnungsabschlüsse des Landesfondes ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Luger: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 30, III.) Landeshauptmann: Wer wünscht zu diesem Punkte des Landeskulturfondes das Wort? Wenn niemand das Wort ergreift, so nehme ich an, daß das hohe Haus dem Antrage des Finanzausschusses, wie er verlesen wurde, die Zustimmung gibt. Ersuche, in der Verlesung weiter zu fahren. Luger: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 30, IV.) Landeshauptmann: Wünscht jemand das Wort zu Rubrik IV ? Wenn das nicht der Fall ist, so nehme ich an, daß das hohe Haus dem Antrage zustimmt. Bitte, in der Verlesung weiter zu fahren. Luger: (Liest Punkt V und VI aus Beilage 30.) Landeshauptmann: Wünscht jemand das Wort? Herr Abgeordneter Dressel hat dasselbe. Dressel: Nach §87ber Gemeindeordnung hat der Landtag mittels seines Ausschusses zu wachen, daß das Stammvermögen und Stammgut der Gemeinden und ihrer Anstalten ungeschmälert erhalten werde. Ich möchte nun im Interesse der Gemeinden als solche und zur Aufklärung des Landtages, der in dieser Hinsicht das Aufsichtsrecht über die Gemeinden durch den Landesausschuß auszuüben hat, erfahren, in welcher Weise der Landesausschuß dieses Recht in jenen Gemeinden ausübt, in denen das Grundbuch eingeführt wird, trat sie gegen Ver7. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. 11 lüfte an jenen Vermögenheiten durch unrichtige Eintragungen in das Grundbuch zu schützen. Landeshauptmann: Auf diese Anfrage kann ich dem Herrn Abgeordneten Dressel nur mitteilen, daß bis dato ein einziger derartiger Fäll den Landesausschuß beschäftigt hat. Es wurde nämlich eine Anfrage an denselben gerichtet, wie in Bezug aus die Eintragung in das Grundbuch vorgegangen werden soll. Die Anfrage wurde gestellt vom Herrn Grundbuchanlegungskommissär in Feldkirch, welcher Aufklärung wünscht, wie die Bürgernutzungen oder, wie man sie in Feldkirch zu nennen pflegt, das sogenannte "Aktivbürgervermögen" in das Grundbuch eingetragen werden soll, ob auf den Namen einer der juridischen Personen, die sich betitelt "Aktivbürgerkorporation", oder auf den Namen der Gemeinde. Ich möchte dem hohen Hause und auch der Öffentlichkeit, insbesondere den Gemeinden, in welchen noch solche Grundbucheintragungsfragen von Gemeindenutzungen in Hinkunft vorkommen werden, klarlegen, welche Stellungnahme der Landesausschuß einnimmt, und werde mir daher erlauben, Ihnen die Antwort zu verlesen, welche der Landesausschuß unterm 2l.Feb. vorigen Jahres an den Grundbuchanlegungskommissär gerichtet hat. (Verliest nachstehende Zuschrift.) An den Herrn Grundbuchanlegungskommissär in Feldkirch. In Beantwortung der Zuschrift vom 24. Jänner G.-A. Feldkirch/29 beehre ich mich zufolge heutigen Sitzungsbeschlusses den Standpunkt des Landesausschusses in Sachen des sogenannten Aktivbürgervermögens in Feldkirch nachstehend mitzuteilen. Sowohl die G- D. vom Jahre 1864 als die neue G. O. vom 21. Sept. 1904 spricht immer nur von einem Stammgute und Stammvermögen der Gemeinde, welches ungeschmälert zu erhalten, Pflicht der Gemeinde ist. § 63 der jetzt geltenden G. O. setzt, im ganzen und großen mit dem § 63 der alten G. O. übereinstimmend, fest, daß sich in Bezug auf das Recht und das Maß der Teilnahme an den Nutzungen des Gemeindegutes nach der bisher gütigen Übung zu benehmen sei. Innerhalb des Rahmens dieser gütigen Übung und auf Grund derselben kann der Gemeindeausschuß ein diese Teilnahme regelndes Statut festsetzen, welches der Genehmigung des Landesausschusses unterliegt. Endlich bestimmt § 63 der G. O. noch ausdrücklich, daß die Nutzungen aus dem Gemeindegute, welche nach Deckung aller rechtmäßig gebührenden Ansprüche erübrigen, ausnahmslos in die Gemeindekassa abzuführen sind. § 8 der G. O. enthält dann die Bestimmung, daß an jenen besonderen Rechten, welche nach gütiger Übung oder Statut den Bürgern einer Gemeinde vorbehalten waren, nichts geändert wird. Dieser gesetzliche Standpunkt muß nun wie bei allen übrigen Gemeinden mit eigenen Nutzungsrechten der Bürger (Holz, Weide, Alpen) auch der Stadtgemeinde Feldkirch gegenüber eingenommen werden und hat ihn tatsächlich der Landesausschuß stets so eingenommen. Aus diesem Grunde hat der Landesausschuß mit Erlaß vom 14. März 1898 Zl. 1069 den Stadtmagistrat auf Grund des § 6 des Landesgesetzes vom 27. Dez. 1882 beauftragt, unverzüglich an die Zusammenstellung eines Inventars über das Bürgervermögen zu schreiten und in Hinkunft jährlich auch einen Auszug aus der Bürgerrechnung vorzulegen, nachdem es außer allem Zweifel stehe, daß dieses Vermögen nach § 63 der G. O. zu behandeln sei und auch tatsächlich bisher schon so behandelt wurde und wurde obiger Auftrag einer Vorstellung des Stadtmagistrates gegenüber mit aller Entschiedenheit aufrecht erhalten und schließlich trotz Widerstrebens auch ausgeführt. Der nach hieramtlich stets gepflogenen Anschauung zufolge kann weder in Feldkirch noch anderwärts im Lande eine "juridische Person" mit Korporationsrechten unter dem Titel Korporation der Aktivbürger mit Recht bestehen, wie auch der Ausdruck Aktivbürger ein zwar auf älterer Gepflogenheit beruhender stillschweigend geduldeter, aber kein auf dem Gesetze beruhender ist. Es gibt nach § 8 der G. O. nur schlechthin Gemeindeangehörige, welche neben ihrer Heimatberechtigung auch auf Grund von Abstammung oder Verleihung Bürger der Gemeinde sind und welchen in einer Anzahl Gemeinden nach bisher gütiger Übung oder Statut besondere Rechte vorbehalten sind. Die Rechtsanschauung des Landesausschusses in der Frage der sogenannten Aktivbürgerkorporation in Feldkirch und ihrer zur Eintragung in das Grundbuch angegebenen, angeblichen Vermögenheiten, bestehend aus dinglichen Eigentums- und Servitutsrechten, geht 12 7. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. somit dahin, daß alle diese Vermögenheiten Eigentum der Stadtgemeinde sind, daß aber auf Grund öffentlich rechtlicher Bestimmungen, auf keinen Fall aber auf Grund privatrechtlicher Titel, jenen Gemeindeangehörigen (G. D. § 6 Abs. 1), welche zugleich durch Abstammung oder Verleihung neben dem Heimatrecht auch das Bürgerrecht in der Gemeinde Feldkirch besitzen, auf Grund der bisher gütigen Übung und im Ausmaße derselben gewisse Nutzungsrechte in den der Stadtgemeinde eigentümlich gehörigen Waldungen und anderen Realitäten und Rechten gemäß § 63 der G. O. zustehen,