19081015_lts014

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Letzte Änderung 03.07.2021, 11:24
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp09,lts1908,lt1908,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 14. Sitzung am 15. Oktober 1908 unter dem Vorsitze des Herren Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 20 Abgeordnete. - Abwesend die Herren: Hochwst. Weihbischof Dr. Egger, Dr. Peer, Dr. Waibel und Dr. von Aren. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Artur Meusburger. Beginn der Sitzung um 11 Uhr - Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet Und ersuche um Verlesung des Protokolls der gestrigen Sitzung. (Schriftführer verliest dasselbe.) Es hat sich zwar nicht gerade bezüglich der Fassung des Protokolls, aber doch zu einem mit demselben in Zusammenhang stehenden Gegenstände der Herr Abgeordnete Dressel zum Worte gemeldet. Ich erteile ihm dasselbe. Dressel: In dem mündlichen Berichte zu dem vom hohen Landtage gestern angenommenen Vertagungsantrage des volkswirtschaftlicher Ausschusses betreffend die Einführung einer neuen Kanalisation in Feldkirch habe ich folgende Stelle gefunden: "Der volkswirtschaftliche Ausschuß verkennt keinesfalls die Wichtigkeit der Durchführung der geplanten Kanalisierung und der gesetzlichen Regelung des Anschlusses der Grundbesitzer an dieselbe. Er ist aber dennoch, einstimmig der Anschauung, daß in dieser Session nicht mehr in die Beratung und Beschlußfassung über das von der Stadt Feldkirch, gewünschte Gesetz eingegangen werden soll." Diese Stelle läßt die Deutung zu, daß der volkswirtschaftliche Ausschuß die Notwendigkeit der geplanten neuen Kanalisation und einer gesetzlichen Zwangsjacke für die Hausbesitzer in Feldkirch bereits anerkannt habe und daß es nach der Anschauung des Ausschlusses ganz selbstverständlich sei, daß das vorgeschlagene Spezialgesetz in späterer Session des Landtages angenommen werde. Um einer unrichtigen Auffassung vorzubeugen, konstatiere ich als Mitglied des volkswirtschaftlichen Ausschlusses, daß. sich dieser Ausschuß weder über die Notwendigkeit der geplanten, neuen Kanalisierung noch über die Bestimmungen des vorgelegten Gesetzentwurfes ausgesprochen hat. Er wollte lediglich , aus den im Berichte angeführten Gründen diesen Gegenstand zur Behandlung in 2 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. späterer Session vertagen und zu dem Zwecke den bereits gestern angenommenen Antrag dem hohen Hause unterbreiten. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Martin Thurnher hat das Wort. Thurnher: Ich muß dem gegenüber konstatieren, daß, nach meiner Ansicht der Bericht ganz im Sinne und Geiste der Verhandlungen des volkswirtschaftlichen Ausschusses zusammengestellt wurde. Landeshauptmann: Hat noch einer der Herren zum Protokolle eine Bemerkung zu machen? - Wenn es nicht der Fall ist, so erkläre ich dasselbe für genehmigt. Ich habe dem hohen Hause noch zwei Mitteilungen zu machen. Zunächst muß ich konstatieren, daß der gestern von der Tagesordnung abgefetzte Bericht des Finanzausschusses in Sachen des projektierten Neubaues eines Landhauses auf dem Platze des alten Bezirkshauptmannschaftsgebäudes, welcher allerdings nicht auf der heutigen Tagesordnung steht, sondern welchen ich auf die Tagesordnung der letzten Sitzung dieser Session zu stellen beabsichtigte, jetzt vorderhand für diese Session entfallen kann. Es hat sich nämlich auf den Wege mündlicher Verhandlungen zwischen Abgeordnetenkreisen und dem löblichen Stadtrate von Bregenz letzterer in sehr entgegenkommender Weise bereit erklärt, das Wort, welches er dem Landesausschusse bezüglich des ihm gegebenen Offertes wegen des alten Bezirkshauptmannschaftsgebäudes im Winter oder Frühjahr gegeben hat, noch weiter aufrecht zu erhalten, beziehungsweise dadurch dem Landesausschusse und der Landesvertretung Gelegenheit zu geben, diese Frage noch reiflich zu überlegen, damit sie beim nächsten Zusammentreten des neugewählten Landtages, was wohl voraussichtlich im Februar oder Würz der Fall sein dürfte, einer endgiltigen Erledigung zugeführt werden kann. Aus diesen Gründen bin ich in der Lage, diesen Gegenstand, wenn nicht ein anderer Antrag gestellt wird, ganz aus den Verhandlungsgegenständen dieser Session zu streichen und ich benütze diese Gelegenheit, um dem löblichen Stadtrate von Bregenz und dem Herrn Bürgermeister für das erwiesene Entgegenkommen den besten Dank zum Ausdrucke zu bringen. Ich möchte andererseits diese heutige Tagesordnung noch durch einen Punkt ergänzen, welcher nicht auf derselben steht. Es hat nämlich der Landesausschuß gestern beschlossen, einen Bericht dem hohen Landtage zu unterbreiten betreffend Gewährung eines Landesbeitrages zu den erhöhten Regieauslagen des Vorarlberger Landwirtschaftsvereines. Wenn von feiten des hohen Hauses kein Widerspruch erfolgt, würde ich diesen Bericht, der dann als separate Beilage in Druck gelegt und dem stenographischen Protokolle beigegeben wird, am Schlusse der Tagesordnung in Verhandlung ziehen. Es erfolgt kein Widerspruch, Wir gehen jetzt zur Tagesordnung über und zwar steht auf derselben als erster Gegenstand: Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses in Sachen der Kosten für die Verbesserung der Straße Au - Damüls. Ich habe bereits gestern dem hohen Hause mitgeteilt, daß die Berichte heute alle mündlich erstattet werden, daß sie aber nachträglich den stenographischen Protokollen gedruckt beigegeben werden. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Jodok Fink. Ich erteile ihm das Wort zur Verlesung des Berichtes. Jodok Fink: (Liest Bericht und Antrag Beilage 74.) Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme des Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Wenn sich niemand zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung über den Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses, wie er soeben verlesen wurde, Und ersuche jene Herrn, welche diesem Antrage ihre Zustimmung erteilen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Bezüglich des zweiten Gegenstandes der Tagesordnung ist mir von Seite des Herrn Berichterstatters der Wunsch! nahtz gelegt worden, denselben auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu stellen aus dem Grunde, weil es bis dann noch ermöglichet wird, das Statut für die 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1906. 3 Errichtung der Lebensmitteluntersuchungsanstalt gedruckt den Herrn zur Kenntnisnahme zu übermitteln, so daß das Statut dann gleich in Verhandlung gezogen und angenommen werden könnte. Wir gehen daher zu Punkt 3 der Tagesordnung über, das ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Regierungsvorlage betreffend die Feststellung des Rekrutenkontingentes der Landesschützen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Abgeordneten Thurnher, den Bericht zu verlesen. Thurnher: (Liest Bericht und Antrag, Beilage 79.) Anschließend an diesen Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses möchte ich nur noch einige Worte knüpfen. Seit Jahren werden von den Vertretungskörpern Forderungen nach einer Reform der wehrgesetzlichen Bestimmungen erhoben. Diese Forderungen beziehen sich hauptsächlich auf die Einführung der zweijährigen Dienstzeit, die insbesondere vom sozialen Standpunkte aus äußerst wichtig ist, auf die Reform der ganz veralteten, den jetzigen Verhältnissen gar nicht mehr entsprechenden Militärstrafgesetzgebung, auf die humane Behandlung der Soldaten und eine entsprechende Verpflegung und Verköstigung derselben. Diese Forderungen werden immer und immer wieder erhoben werden bis zu deren Erfüllung. Wenn wir diesen Forderungen heute nicht in neuerlichen Beschlüssen Ausdruck geben, so geschieht es nach meiner Ansicht deshalb, weil wir wissen, daß die jetzige Regierung an der Verzögerung der Erfüllung dieser Forderungen keine Schuld "trifft, sondern die Ursache in dieser Verzögerung in den Verhältnissen und Zuständen Ungarns zu suchen ist. Unsere tapfere, brave Armee, die in so bewegter Zeit berufen ist, das Reich gegen innere und äußere Feinde zu schützen, verdient es, daß die berufenen Organe für deren geistige und materielle Bedürfnisse in hinreichender Weise sorgen und darum erwarten wir die baldige Realisierung der bezeichneten Forderungen. Hohes Haus! Mitten in den Gefahren und Wirren der Zeit ist in den letzten Tagen ein für Österreich hocherfreuliches Ereignis eingetreten, nämlich die Angliederung Bosniens und der Herzegowina an die Habsburgische Monarchie. Diese durch die Tapferkeit unserer Armee mit dem Blute Unserer Söhne und mit großen, materiellen Opfern vor 30 Jahren der Barbarei entrissenen Länder sind nun durch die durch Se. Majestät unseren erhabenen Kaiser vor wenigen Tagen erfolgte Angliederung im Jubeljahre des Herrschers als schöne wertvolle Perlen Habsburgs Krone einverleibt worden und wir wollen hoffen, daß diese Länder unter Habsburgs mildem Szepter Heil, Glück und Wohlfahrt finden. Sr. Majestät unserem Kaiser aber jubeln wir und alle wahren Österreicher für die vollzogene Tat dankbar zu und erblicken in dieser Tat nicht nur einen Akt seiner Herrscherweisheit, sondern auch einen Beweis der ungeschwächten Kraft unserer altehrwürdigen Monarchie. Im Hinblicke auf die vorgebrachten Erwägungen und als Ausdruck unserer patriotischen Gesinnung, ersuche ich! das hohe Haus dem vorliegenden Gesetzentwürfe die Zustimmung zu geben, beziehungsweise in die Debatte über denselben einzugehen. Landeshauptmann: Indem ich zunächst die Generaldebatte über den vorliegenden Gesetzentwurf eröffne, erteile ich das Wort dem Herrn Regierungsvertreter. Regierungsvertreter: Hohes Haus! Nachdem der Herr Berichterstatter seinen Bericht vorgetragen hat, der sich durch große Klarheit und durch Betonung des patriotischen Gefühles, welches immer dieses Haus beseelt, auszeichnet, habe ich die Ehre, zum Gegenstände, welcher eben jetzt den Landtag beschäftigt, namens des Herrn Landesverteidigungsministers folgende Erklärung abzugeben: (Liest nachfolgende Regierungserklärung.) "Der unter anderem auch als Aequivalent für die Feststellung eines erhöhten Rekrutenkontingentes der Landesschützen bindend zugesicherte Entfall der Waffenübung im 11. beziehungsweise 12. Dienstjahre bietet nach Ansicht der Regierung keinen ausreichenden Anlaß, in eine Novellierung des Landesverteidigungsgesetzes rücksichtlich der auf die Begünstigungen der Standschützen bezüglichen Bestimmungen einzutreten. 4 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. Für diesen Standpunkt ist die Erwägung maßgebend, daß die Inartikulierung des Entfalles der letzten Waffenübung im Landwehrgesetze auch im Reichsrate verlangt, seitens der Regierung aber als inopportun und dem in absehbarer Zeit zu gewärtigenden neuen Wehrgesetze zweifellos präjudizierend abgelehnt wurde. Durch diese Stellungnahme, welcher auch seitens des Reichsrates Rechnung getragen wurde, erachtet sich die Regierung für gebunden, weshalb es ihr zu ihrem aufrichtigen Bedauern unmögliche ist, dermalen zu irgend einer Abänderung des Landesverteidigungsgesetzes ihre Zustimmung zu geben. Eine Novellierung des Landesverteidigungsgesetzes in diesem Belange erscheint aber auch darum nicht notwendig, weil an dem gesetzlichen Zustande nichts geändert werden soll und insbesondere von einer Einschränkung der den Standschützen gesetzlich gewährten Begünstigungen nicht die Rede sein kann. Nichtsdestoweniger ist die Regierung bereit, den etwa laut gewordenen Bedenken einer entstehenden Unklarheit oder zweifelhaften Interpretation dadurch zu begegnen, daß in die über den Entfall der Waffenübung für Tirol und Vorarlberg zu erlassenden Verordnung, welche einen integrierenden Teil der Wehrvorschriften darstellen wird, auch die für die künftige Behandlung der Ansprüche der Standschützen erforderlichen Weisungen. aufgenommen werden. Der Wortlaut dieser auch im Landesgesetz- und Verordnungsblatte für Tirol und Vorarlberg kundzumachenden Verordnung, welche Den Entfall der Waffenübung im 11. beziehungsweise 12. Dienstjahre und hiedurch für die unmittelbar zu den Landesschützen Eingereihten eine Abkürzung der Gesamtdauer aller periodischen Waffenübungen auf 16 Wochen verfügt und außerdem auch bezüglich der Waffenübungspflicht der Landes- beziehungsweise Standschützen mit dreijähriger Präsenzdienstzeit die Ausrechthaltung des Status quo verbürgt, wird im Wesentlichen folgender sein: "Der hierortige Erlaß vom 21. Juli 1908 Dep. VII. Nr. 1773, Beiblatt zum Verordnungsblatte für die k. k. Landwehr Nr. 31 findet vorn Tage der Kundmachung des Gesetzes vorn . . . Oktober, L. G. Bl. Nr. . . ., angefangen auch. auf die in Tirol und Vorarlberg heimatberechtigten nichtaktiven Landesschützen Anwendung. Jene Landesschützen, welche nachweisen, die im § 13 der Schießstandsordnung vorn 13. Mai 1874 vorgeschriebenen Pflichten der Standschützen durch 5 Jahre erfüllt zu haben, sind nach- wie vor im Sinne des § 13 des Landesverteidigungsgesetzes vorn 10. März 1895 von der 4. Waffenübung gegen Anmeldung zu entheben. Da nunmehr die 5. beziehungsweise letzte Waffenübung für alle Nichtaktiven erlassen ist, so entfällt diese Anmeldung beziehungsweise eine besondere Enthebung: a) für jene Landesschützen, welche bisher die Erfüllung vorgedachter Standschützenpflichten durch 10 Jahre, sowie b) für die nach vollstreckter Heeresdienstpflicht aus der Reserve zu den Landesschützen lieb ersetzten, welche bisher die Erfüllung der Standschützenpflichten durch 5 Jahre nachzuweisen hatten. Jene Landesschützen, für welche im Sinne des § 9 al. 3 des Landesverteidigungsgesetzes für das im Präsenzstande vollbrachte dritte Jahr vier Wochen der Gesamtwaffenübungspflicht entfallen, haben bei nachgewiesener fünfjähriger Erfüllung ihrer Standschützenpflicht nur in ihrem 4. und 6. Dienstjahre eine Waffenübung abzuleisten. Dieser Erlaß ist im Anhange zu den Wehrvorschriften II. Teil bei §§ 37 und 38 vorzumerken." Der Regierung liegt es jedoch! vollkommen ferne, die legislative Regelung dieser Fragen in der angeführten Weise auf unbestimmte Zeit hinauszuschieben, zumal sich! ja bereits bei der bevorstehenden Verhandlung einer neuen Schießstandsordnung, nicht minder -aber auch! bei der auf Grund des zu gewärtigenden neuen Wehrgesetzes notwendigen Neuredigierung des Landesverteidigungsgesetzes hiezu die geeignete Gelegenheit ergeben wird." Landeshauptmann: Wer wünscht in der Generaldebatte zu sprechen? Ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Jodok Fink. Jodok Fink: Ich möchte nur mit ein paar Worten erklären, daß ich- von der vom hochverehrten Herrn Regierungsvertreter abgegebenen 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. 6 Erklärung befriedigt bin und daß ich auch mit dem, was der sehr geehrte Herr Berichterstatter in feinem Berichte und in seinen weiteren Ausführungen vorgebracht hat, vollkommen einverstanden bin. Ich möchte bei diesem Anlasse nur darauf hinweisen, ohne eine Wiederholung zu machen, daß anläßlich der Erhöhung des Rekrutenkontingentes der Landwehr von feiten der Regierung auch zugestanden worden ist, daß die Reservisten bei Einberufung zur Waffenübung eine Entschädigung bekommen, insoferne sie dem Stande der Taglöhner angehören oder sehr notdürftig sind, und zwar in der Form, daß sie Reisegelder bekommen und während der Dauer der Waffenübunq eine Entschädigung - ich glaube 2 K pro Tag - erhalten. Ich möchte weiter noch bemerken, daß zu dem, was der sehr geehrte Herr Berichterstatter an Forderungen bei Abänderung des Wehrgesetzes vorgebracht hat, noch! etwas beizufügen wäre. Wir müssen auch verlangen, daß, sobald das Wehrgesetz geändert wird, insbesondere auch bezüglich der Waffenübungspflicht der Landwehr eine Änderung eintritt. Heute sind diese im Verhältnisse zu jenen, welche zum stehenden Heere einberufen werden, Ungünstiger daran. Wenn einer zum stehenden Heere kommt und dort nur zwei Jahre dient, was ein Teil derselben zu tun hat, hat er dann nur noch Waffenübungen in der Dauer von 21 beziehungsweise 23 Tagen und von 13 Tagen zu leisten. Unsere Landesschützen haben, obwohl sie auch zwei und teilweise drei Jahre dienen, vierwöchentliche Waffenübungen zu leisten. Ich halte dafür, daß dies in keiner Weise gerechtfertigt ist. Diesmal konnten wir das nicht regeln, aber wir erwarten ganz bestimmt, daß auch nach! der Richtung hin recht bald beim Zustandekommen des neuen Wehrgesetzes auf Erleichterungen für das Volk Rücksicht genommen wird. Im klebrigen werde ich für den Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses stimmen. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand das Wort? - Wenn es nicht der Fall ist, so ist die Debatte geschlossen. Hat der Herr Berichterstatter noch etwas beizufügen? Thurnher: Ich kann mich nur dem anschließen, daß nämlich die Erklärung des Herrn Regierungsvertreters genau den Wünschen entspricht, welche der volkswirtschaftliche Ausschuß in seinem Berichte über die Zusicherung der Regierung betreffend die zu gewährenden Begünstigungen. hinsichtlich der Waffenübungen zum Ausdruck gebracht hat. Landeshauptmann: Tann bitte ich zur Spezialdebatte überzugehen. Nachdem nur zwei Paragraphe sind, bitte ich dieselben vielleicht zu verlesen. Thurnher: (Liest § 1 aus Beilage 69.) Landeshauptmann: Wer wünscht zu § 1 das Wort? - Wenn sich niemand zum Worte meldet, so erkläre ich! denselben als angenommen. Thurnher: (Liest § 2.) Landeshauptmann: Keine Einwendung betrachte ich als Zustimmung zu § 2. Thurnher: (Liest Titel und Eingang des Gesetzes.) Landeshauptmann: Hat jemand zu Titel und Eingang des Gesetzes eine Bemerkung zu machen? Es ist nicht der Fall. Somit nehme ich an, daß dieselben ebenfalls die Zustimmung des hohen Hauses gesunden haben. Thurnher: Ich stelle den Antrag auf sofortige Vornahme der dritten Lesung. Landeshauptmann: Der Herr Berichterstatter beantragt die sofortige Vornahme der dritten Lesung. Wird eine Bemerkung zu diesem Antrage gemacht? - Wenn es nicht der Fall ist, so schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Gesetzentwürfe, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Ich konstatiere die einstimmige Annahme des Gesetzes. Damit ist dieser Gegenstand erledigt. Wir kommen nun zum vierten Gegenstände der Tagesordnung: Bericht des Volkswirtschaftlichen 6 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. Ausschusses in Angelegenheit der Deckung der Kosten für den Straßenbau Thal-Hub (Langen). Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Jodok Fink. Ich ersuche ihn, den Bericht zu verlesen. Jodok Fink: (Liest Bericht und Antrag. Beilage 80.) Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte; wenn niemand sich zum Worte meldet, schreiten wir zur Abstimmung und ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der fünfte Gegenstand ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Mittelberg wegen Fortsetzung der Lawinenverbauungen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Abgeordneten Loser, den Bericht zu verlesen. Loser: (Liest Bericht und Anträge, Beilage 78.) Ich ersuche das hohe Haus um Annahme dieser Anträge. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Anträge die Debatte. Wenn sich niemand meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Antrage zustimmen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Wir kommen zum letzten Punkte der Tagesordnung: Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Akt Betreffend die Herstellung von Illwuhrbauten in Gortipohl. Es liegt diesem Berichte auch ein Gesetzentwurf bei, welcher später samt dem Berichte in Druck gelegt und den stenographischen Protokollen beigegeben werden wird. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Abgeordneten Martin Thurnher denselben zu verlesen. Thurnher: (Liest Bericht und Antrag, Beilage 75.) Ich empfehle dem hohen Hause über den Gesetzentwurf in die Spezialdebatte einzugehen. Landeshauptmann: Ich eröffne zunächst die Generaldebatte. Wenn sich niemand zum Worte meldet, schreiten wir zur Spezialdebatte und ich ersuche den Herrn Berichterstatter, nachdem ein Gesetzentwurf vorliegt, der erst gedruckt werden muß, die einzelnen §§ zu verlesen. Thurnher: (Liest § 1 aus Beilage 75 A.) Landeshauptmann: Wünscht jemand zu § 1 das Wort? Wenn es nicht der Fall ist, nehme ich an, daß das hohe Haus demselben zustimmt. Thurnher (Liest § 2.) Landeshauptmann: Wünscht jemand zu § 2 das Wort? Wenn es nicht der Fall ist, erkläre ich denselben als angenommen. Thurnher: (Liest § 3.) Landeshauptmann: Zu diesem § hat sich der Herr Abgeordnete Jodok Fink zum Worte gemeldet. Ich erteile ihm dasselbe. Jodok Fink: Ich habe mich nicht deshalb zum Worte gemeldet, weil ich gegen den § 3 Bedenken habe, sondern deshalb, weil der Herr Berichterstatter ganz richtig hervorgehoben hat, daß auf Grund des neu zu erwartenden Meliorationsgesetzes das Land nicht bloß! einen bestimmten Beitrag zur Erstellung projektierter Bauten zu leisten, sondern auch die allfälligen Mehrkosten des Unternehmens zu übernehmen hat. Nun möchte ich noch hervorheben, daß, ein Punkt noch, nicht berührt worden ist. Ich tue das deshalb, weil der Landesausschuß hier eine sehr weitgehende Generalvollmacht bekommt und weil ich wünsche, daß darauf schon hier Rücksicht genommen werde. Nach dem zu erwartenden Meliorationsgesetze kann nämlich, der Meliorationsfond 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. 7 auch zu den Erhaltungskosten des Unternehmens herangezogen werden; und zwar ist in diesem Falle von den beteiligten Faktoren ein Erhaltungsfond zu gründen, zu dem Staat, Land und Gemeinde etwas beizutragen hätten und der die Erleichterung bringt, daß^ man dann eher allfällige Mehrkösten übernehmen kann. Insbesondere aber erleichtmt es den Gemeinden die Erhaltung der Bauten. Ich bringe das deshalb vor, weil ich glaube, daß ganz gewiß auch der Herr Berichterstatter einverstanden ist, daß unter den Vollmachten, die der Landesausschluß erhält, auch diese Mißgriffen ist, daß auch aus Errichtung eines Erhaltungsfondes für die projektierten Bauten Rücksicht genommen und diesbezüglich mit der Regierung in Unterhandlung getreten werde. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? Hat der Herr Berichterstatter noch, etwas beizufügen? Thurnher: Ich stimme den Ausführungen des geehrten Herrn Vorredners bei und es ist auch im Antrage bereits seine Anschauung zum Ausdrucke gebracht, weil dort dem Landesausschusse nur die Vollmacht in dem einen Punkte eingeschränkt ist), daß eine Abänderung der in § 3 vorgesehenen Repartition der ersten Herstellungskosten nicht in der Vollmacht inbegriffen ist. Landeshauptmann: Wenn niemand mehr eine Bemerkung zu machen hat, erkläre ich^ den § 3 für angenommen. Thurnher: (Liest § 4.) Landeshauptmann: Wenn keine Bemerkung erfolgt, erkläre ich den § 4 für angenommen. Thurnher: (Liest § 5.) Landeshauptmann: Keine Einwendung betrachte ich als Zustimmung zu § 5. Thurnher: (Liest § 6.) Landeshauptmann: Wünscht jemand zu § 6 das Wort? Wenn es nicht der Fall ist, ist § 6 angenommen. Thurnher: (Liest § 7.) Landeshauptmann: § 7 ist, wenn keine Bemerkung erfolgt, angenommen. Thurnher: (Liest § 8.) Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: (Liest Titel und Eingang des Gesetzentwurfes.) Landeshauptmann: Wird gegen Titel und Eingang des Gesetzentwurfes eine Einwendung vorgebracht? Wenn es nicht der Fall ist, nehme ich, an, daß das hohe Haus zustimmt. Thurnher: Ich stelle den Antrag auf sofortige Vornahme djer dritten Lesung/ Landeshauptmann: Der Herr Berichterstatter stellt den Antrag auf sofortige Vornahme der dritten Lesung. Wird eine Bemerkung dagegen gemacht? Wenn es nicht der Fall ist, ersuche ich jene Herren, welche dem Gesetzentwürfe, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Gleichzeitig hätten wir noch über den Punkt 2 der tont Landesausschusse gestellten Antrüge, welcher den Landesausschuß zu mit der Regierung vereinbarten Dextesänderungen ermächtigt, abzustimmen. Wünscht jemand zu Punkt 2 der Anträge das Wort? Wenn es nicht der Fall ist, ersuche ich jene Herren, welche diesem Punkt 2 der Anträge ihre Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben. 8 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. Angenommen. Damit ist; dieser Gegenstand erledigt. Ich habe noch, wie sich die Herren erinnern werden, bei Beginn der Sitzung den Bericht des Landesausschusses betreffend die Gewährung leine § Landesbeitrages zu den erhöhten Regieauslagen des vorarlbergischen Landwirtschaftsvereines pro 1906 und 1907 auf die Tagesordnung gesetzt. Ich ersuche den Herrn Referenten des Landesausschusses, den Bericht vorzutragen. Jodok Fink: (Liest Bericht und Antrag, Beilage 76.) Landeshauptmann: Die Herren haben Bericht und Antrag gehört Und ich, eröffne darüber die Debatte. Wenn sich niemand zum Worte meldet, schreiten wir zur Abstimmung und ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, sich gefälligst hon ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Damit ist dieser Gegenstand und die heutige Tagesordnung erschöpft. Nachdem morgen in Bregenz das Patroziniumsfest stattfindet, beraume ich die nächste Sitzung, welche zugleich Schlußsitzung ist, aus Samstag, den 17. Oktober, vormittags 9 Uhr an mit folgender (Tagesordnung: 1. Bericht des Finanzausschusses über den Rechnungsabschluß, pro 1907 und den Veranschlag pro 1908 der Landesirrenanstalt Valduna. 2. Bericht des Finanzausschusses über den Rechnungsabschluß des tirolisch-vorarlbergischen Grundentlastungsfondes pro 1907 und des Vorarlberger Lehrerpensionssondes pro 1907. 3. Bericht des landwirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der österreichischen landwirtschaftlichen Zentralstelle um Gewährung einer Subvention. 4. Bericht des landwirtschaftlichen Ausschusses über die Regierungsvorlage, den Gesetzentwurf betreffend den Schutz der nützlichen Vögel. 5. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die vorbereitenden Schritte zur Eröffnung der Landeslebensmitteluntersuchungsanstalt. 6. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Eingabe der Gemeindevorsteher des Hinterwaldes und des Bürgermeisters von Bregenz wegen Fortsetzung der Bregenzerwald^ bahn nach Au oder Schoppernau. Ich bemerke, daß die Berichte bis jetzt mix zu zwei Gegenständen der Tagesordnung gedruckt vorliegen, nämlich zum Rechnungsabschlüsse und Voranschläge der Landesirrenanstalt Valduna und zum Gesuche der österreichischen landwirtschaftlichen Zentralstelle um Gewährung einer Subvention. Die übrigen Berichte müssen daher, nachdem man sie der Kürze der Zeit wegen nicht mehr gedruckt vorlegen konnte, verlesen werden. Der Bericht des landwirtschaftlichen Ausschusses zu Punkt 4 über die Regierungsvorlage betreffend den Schutz nützlicher Vogel geht auf die Annahme dieser Regierungsvorlage und ich mache daraus aufmerksam, daß Beilage 53 diese Regierungsvorlage ist und daß die Herrn die Freundlichkeit haben möchten, die Beilage 53 zur Verhandlung mitzubringen, weil der Gesetzentwurf nicht mehr ein zweites Mal gedruckt vorliegt. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 12 Uhr 16 Minuten mittags.) Druck von J. N. Teutsch. Bregenz. Arartöerger Landtag. 14. Sitzung am 15. Oktober 1908 unter dein Vorsitze des sperrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 20 Abgeordnete. — Abwesend die Kerren: Kochwst. Weihvischof Dr. Kgger, Dr. Weer, Dr. Waiöek und Dr. von Aren. Reglerungsvertretev: L)err k. k. ^ofrat Artur Meusburger. Beginn der Sitzung um 11 Uhr — Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heu­ tige Sitzung für eröffnet Und ersuche um Verlesung des Protokolls der gestrigen Sitzung. (Schriftführer verliest dasselbe.) Es hat sich zwar nicht gerade bezüglich der Fassung des Protokolls, aber doch zu einem mit demselben in Zusammenhang stehenden Gegen­ stände der Herr Abgeordnete Tresscl zum äBprte gemeldet. Ich erteile ihm dasselbe. Dresse!: In dem mündlichen Berichte zu dem vom hohen Landtage gestern angenommenen Vertagnngsantrage des volkswirtschaftlicher Ausschusses betreffend die Einführung einer neuen Kanalisation in Feldkirch habe ich! folgende Stelle gefunden: „Der volkswirtschaftliche Ausschuß ver­ kennt keinesfalls die Wichtigkeit der Durchführung der geplanten Kanalisierung und der gesetzlichen Regelung des Anschlusses der Grundbesitzer an dieselbe. Er ist aber dennoch, einstimmig der An­ schauung, daß in »dieser Session nicht mehr in die Beratung und Beschlußfassung über das von der Stadt Feldkirch, gewünschte Gesetz eingegangen werden soll." Diese Stelle läßt die Deutung zu, daß der volkswirtschaftliche Ausschuß die Notwendigkeit der geplanten neuen Kanalisation und einer gesetz­ lichen Zwangsjacke für die Hausbesitzer in Feld­ kirch bereits anerkannt habe und daß es nach der Anschauung des Ausschlusses ganz selbstverständlich sei, daß das vorgeschlagene Spezialgesetz in spä­ terer Session des Landtages angenommen werde. Um einer unrichtigen Auffassung vorzubeugen, konstatiere ich als Mitglied des volkswirtschaft­ lichen Ausschlusses, daß. sich dieser Ausschuß weder über die Notwendigkeit der geplanten, neuen Kanalisierung noch über die Bestimmungen des vorgelegten Gesetzentwurfes ausgesprochen hat. Er wollte lediglich , aus den im Berichte angeführten Gründen diesen Gegenstand zur Behandlung in 2 . 14 Sitzung des Vorarlberg« Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. späterer Session vertagen und zu dem Zwecke den bereits gestern angenommenen Antrag dem hohen Hause unterbreiten. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Martin Thurnher hat das Wort. Thurnher: Ich muß dem gegenüber konsta­ tieren, daß, nach meiner Ansicht der Bericht ganz im Sinne und Geiste der Verhandlungen des volkswirtschaftlichen Ausschusses zusammengestellt wurde. Landeshauptmann: Hat noch einer der Herren zum Protokolle dtte Bemerkung zu ma­ chen? — Wenn es nicht der Fall ist, so erkläre ich dasselbe für genehmigt. Ich habe dem hohen Hause noch zwei Mit­ teilungen zu machen. Zunächst muß ich konstatieren, daß der gestern von der Tagesordnung abgefetzte Bericht des Finanzausschusses in Sachen des projektierten Neubaues eines Landhauses auf dem Platze des alten Bezirkshauptmannschaftsgebäudes, welcher allerdings nicht auf der heutigen Tagesordnung steht, sondern welchen ich auf die Tagesordnung der letzten Sitzung dieser Session zu stellen beab­ sichtigte, jetzt vorderhand für diese Session ent­ fallen kann. Es hat sich nämlich aus d«n Wege mündlicher Verhandlungen zwischen Abgeordnetenkreiseu und dem löblichen Stadtrate von Bvegenz letzterer in sehr entgegenkommender Weise bereit erklärt, das Wort, welches er dem Landesausschusse be­ züglich des ihm gegebenen Offertes wegen des alten Bezirkshauptmannschaftsgebäudes im Winter oder Frühjahr gegeben fyat, noch weiter aufrecht zu erhalten, beziehungsweise dadurch dem Landes­ ausschusse und der Landesvertretung Gelegenheit zu geben, diese Frage noch reiflich zu überlegen, damit sie beim nächsten Zusammentreten des neugewählten Landtages, was wohl voraussichtlich im Februar oder Würz der Fall sein dürfte, einer endgiltigen Erledigung zugeführt werden kann. Aus diesen Gründen bin ich in der Lage, diesen Gegenstand, wenn nicht ein anderer Antrag gestellt wird, ganz «aus den Verhandlungsgegen­ ständen dieser Session zu streichen und ich benütze diese Gelegenheit, um dem löblichen Stadtrate von Bregenz und dem.Herrn Bürgermeister für das erwiesene Entgegenkommen den besten Dank zum Ausdrucke zu bringen. Ich möchte andererseits diese heutige Tages­ ordnung noch durch einen Punkt ergänzen, welcher nicht auf derselben steht. Es hat nämlich der Landesausschuß gestern beschlossen, einen Bericht dem hohen Landtage zu unterbreiten betreffend Ge­ währung eines Landesbeitrages zu den erhöhten Regieauslagen des Vorarlberger Landwirtschafts­ vereines. Wenn von feiten des hohen Hauses kein Widerspruch erfolgt, würde ich diesen Bericht, der dann als separate Beilage in Druck gelegt und dem stenographischen Protokolle beigegeben wird, am Schlüsse der Tagesordnung in Ver­ handlung ziehen. — Es erfolgt kein Widerspruch, Wir gehen jetzt zur' Tagesordnung über und zwar steht auf derselben 'Ctl§ erster Gegenstand: Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses in Sachen der Kosten für die Verbesserung der Straße Au — Ta­ rn ü l s. Ich habe bereits gestern betn hohen Hause mitgeteilt, daß die Berichte heute alle mündlich erstattet werden, daß sie aber nachträglich den stenographischen Protokollen gedruckt beigegeben werden. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Jodok Fink. Ich erteile ihm das Wort zur Verlesung des Berichtes. Jodok Fink: (Liest Bericht und Antrag Beilage 74.) Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme des Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über Be­ richt und Antrag die Debatte. — Wenn sich niemand zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung über den Antrag des volks­ wirtschaftlichen Ausschusses, wie er soeben ver­ lesen wurde, Und ersuche jene Herrn, welche diesem Antrage ihre Zustimmung erteilen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Angenommen. Bezüglich des zweiten Gegenstandes der Tagesordnung ist mir von Seite des Herrn Be­ richterstatters der Wunsch! nahtz gelegt worden, denselben auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu stellen aus dem Grunde, weil es bis dann noch ermöglichet wird, das Statut für die . 14 Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1906. Errichtung der Lebensmitteluntersuchungsanstalt gedruckt den Herrn zur Kenntnisnahme zu über» Mitteln, so daß das Statut dann gleich in Ver­ handlung gezogen und angenommen werden könnte. Wir gehen daher zu Punkt 3 der Tagesvrdnung über, das ist der Bericht des volks­ wirtschaftlichen Ausschusses über die Regierungsvorlage betreffend die Feststellung des Rekrutenkontingen­ tes der Laudesschützen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Ab­ geordneten Thnrnhcr, den Bericht zu verlesen. Thurnhcr: (Liest Bericht und Antrag, Bei­ lage 79.) Anschließend an diesen Bericht des volkswirt­ schaftlichen Ausschusses möchte ich nur noch einige Worte knüpfen. Seit Jahren werden von den Vertretungskörpern Forderungen nach einer Re­ form der wehrgesetzlichen Bestimmungen er­ hoben. Diese Forderungen beziehen sich haupt­ sächlich auf die Einführung der zweijährigen Dienstzeit, die insbesondere vom sozialen Stand­ punkte aus äußerst wichtig ist, auf die Reform der ganz veralteten, den jetzigen Verhältnissen gar nicht mehr entsprechenden Militärstrafgesetzgebung, auf die humane Behandlung der Sol­ daten und eine entsprechende Verpflegung und Verköstigung derselben. Diese Forderungen werden immer und immer wieder erhoben werden bis zu deren Erfüllung. Wenn wir diesen Forderungen heute nicht in neuerlichen Beschlüssen Ausdruck geben, so ge­ schieht es nach meiner Ansicht deshalb, weil wir wissen, daß die jetzige Regierung an der Ver­ zögerung der Erfüllung dieser Forderungen keine Schuld "trifft, sondern die Ursache in dieser Ver­ zögerung in den Verhältnissen und Zuständen Ungarns zu suchen ist. Unsere tapfere, brave Armee, die in so bewegter Zeit berufen ist, das Reich gegen innere und äußere Feinde zu schützen, verdient es, daß die berufenen Organe für deren geistige und materielle Bedürfnisse in hinreichender Weise sorgen und darum erwarten wir die bal­ dige Realisierung der bezeichneten Forderungen. Hohes Haus! Mitten in den Gefahren und Wirren der Zeit ist in den letzten Tagen ein für Oesterreich hocherfreuliches Ereignis eingetreten, 3 nämlich die Angliederung Bosniens und der Herzegowina an die Habsburgische Monarchie. Diese durch die Tapferkeit unserer Armee mit dem Blute Unserer Söhne und mit großen, materiellen Opfern vor 30 Jahren der Barbarei entrissenen Länder sind nun durch die durch Se. Majestät unseren erhabenen Kaiser vor wenigen Tagen erfolgte Angliederung im Jubeljahre des Herr­ schers als schöne wertvolle Perlen Habsburgs Krone einverleibt worden und wir wollen hoffen, daß diese Länder unter Habsburgs mildem Szep­ ter Heil, Glück und Wohlfahrt finden. Sr. Majestät unserem Kaiser aber jubeln wir und alle wahren Oesterreicher für die vollzogene Tat dankbar zu und erblicken in dieser Tat nicht nur einen Akt seiner Herrscherweisheit, sondern auch einen Beweis der ungeschwächten Kraft un­ serer altehrwürdigen Monarchie. Im Hinblicke auf die vorgebrachten Er­ wägungen und als Ausdruck unserer patriotischen Gesinnung, ersuche ich! das hohe Haus dem vor­ liegenden Gesetzentwürfe die Zustimmung zu geben, beziehungsweise in die Debatte über den­ selben einzugehen. Landeshauptmann: Indem ich zunächst die Generaldebatte über den vorliegenden Gesetz­ entwurf eröffne, erteile ich das Wort dem Herrn Regierungsvertveter. Regierungsvertreter: Hohes Haus! Nach­ dem der Herr Berichterstatter seinen Bericht vor­ getragen hat, der sich durch große Klarheit und durch Betonung des patriotischen Gefühles, welches immer dieses Haus beseelt, auszeichnet, habe ich die Ehre, zum Gegenstände, welcher eben jetzt den Landtag beschäftigt, namens des Herrn Lan­ desverteidigungsministers folgende Erklärung ab­ zugeben : (Liest nachfolgende Regierungserklärung.) „Der unter anderem auch als Aequivalent für die Feststellung eines erhöhten Rekruten­ kontingentes der Landesschützen bindend zuge­ sicherte Entfall der Waffenübung im 11. be­ ziehungsweise 12. Dienstjahre bietet nach An­ sicht der Regierung keinen ausreichenden Anlaß, in eine Novellierung des Landesverteidigungs­ gesetzes rücksichtlich der auf die Begünstigungen der Standschützen bezüglichen Bestimmungen einzutreten. 4 . 14 Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. Für diesen Standpunkt ist die Erwägung maß­ gebend, daß die Jnartikulierung des Entfalles der letzten Waffenübung im Landwehrgesetze auch im Reichsrate verlangt, seitens der Regierung aber als inopportun und dem in absehbarer Zeit zu gewärtigenden neuen Wehrgesetze zweifellos präjudizierend abgelehnt wurde. Durch diese Stellungnahme, welcher auch seitens des Reichsrates Rechnung getragen wurde, erachtet sich die Regierung für gebunden, weshalb es ihr zu ihrem aufrichtigen Bedauern unmög­ liche ist, dermalen zu irgend einer Abänderung des Landesverteidigungsgesetzes ihre Zustimmung zu geben. Eine Novellierung des Landesverteidigungs­ gesetzes in diesem Belange erscheint aber auch darum nicht notwendig, weil an dem gesetzlichen Zustande nichts geändert werden soll und ins­ besondere von einer Einschränkung der den Standschützen gesetzlich gewährten Begünstigungen nicht die Rede sein kann. Nichtsdestoweniger ist die Regierung bereit, den etwa laut gewordenen Bedenken einer ent­ stehenden Unklarheit oder zweifelhaften Inter­ pretation dadurch zu begegnen, daß in die über den Entfall der Waffenübung für Tirol und Vor­ arlberg zu erlassenden Verordnung, welche einen integrierenden Teil der Wehrvorschriften dar­ stellen wird, auch die für die künftige Behandlung der Ansprüche der Standschützen erforderlichen Weisungen. aufgenommen werden. Der Wortlaut dieser auch im Landesgesetzund Verordnungsblatte für Tirol und Vorarlberg kundzumachenden Verordnung, welche Den Ent­ fall der Waffenübung im 11. beziehungsweise 12. Dienstjahre und hiedurch für die unmittelbar zu den Landesschützen Eingereihten eine Ab­ kürzung der Gesamtdauer aller periodischen Waffenübungen auf 16 Wochen verfügt und außer­ dem auch bezüglW der Waffenübungspflicht der Landes- beziehungsweise Standschützen mit drei­ jähriger Präsenzdienstzeit die Ausrechthaltung des Status quo verbürgt, wird im Wesentlichen folgender sein: „Der hierortige Erlaß ti-otn 21. Juli 1908 Dep. VII. Nr. 1773, Beiblatt zum Verordnungs­ blatte für die k. k. Landwehr Nr. 31 findet vorn Tage der Kundmachung des Gesetzes vorn . . . Oktober, L. G. Bl. Nr. . . ., angefangen auch. auf die in Tirol und Vorarlberg heimatberechtigten nichtaktiven Landesschützen Anwendung. Jene Landesschützen, welche nachweisen, die im § 13 der Schießstandsordnung vorn 13. Mai 1874 vorgeschriebenen Pflichten der Standschützcn durch 5 Jahre erfüllt zu haben, sind nach- wie vor im Sinne des § 13 des Landesverteidigungsge­ setzes vorn 10. März 1895 von der 4. Waffen­ übung gegen Anmeldung zu entheben. Da nun­ mehr die 5. beziehungsweise letzte Waffenübung für alle Nichtaktiven erlassen ist, so entfällt diese Anmeldung beziehungsweise eine besondere Enthebung: a) für jene Landesschützen, welche bisher die Erfüllung vorgedachter Standschützenpflichten durch 10 Jahre, sowie b) für die nach vollstreckter Heeresdienstpflicht aus der Reserve zu den Landesschützen lieb er­ setzten, welche bisher die Erfüllung der Standschützenpflichten durch- 5 Jahre nachst zuweisen hatten. Jene Landesschützen, für welche im Sinne des § 9 al. 3 des Landesverteidigungsgesetzes für das im Präsenzstande vollbrachte dritte Jahr vier Wochen der Gesamtwafsenübungspflicht entfallen, haben bei nachgewiesener fünfjähriger Erfüllung ihrer Standschützenpflicht nur in ihrem 4. und 6. Dienstjahre eine Waffenübung abzuleisten. Dieser Erlaß ist im Anhange zu den WPi-rVor­ schriften II. Teil bei §§ 37 und 38 vorzumerken." Der Regierung liegt es jedoch! vollkommen ferne, die legislative Regelung dieser Fragen in der angeführten Weise auf unbestimmte Zeit hinauszuschieben, zumal sich! ja bereits bei der bevorstehenden Verhandlung einer neuen Schießstandsordnung, nicht minder -aber auch! bei der auf Grund des zu gewärtigenden neuen Wehrgesetzes notwendigen Neuredigierung des Landesverteidigungsgesetzes hiezu die geeignete Gelegenheit er­ geben wird." Landeshauptmann: Wer wünscht in der Generaldebatte zu sprechen? — Ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Jodok Fink. Jodok Fink: Ich möchte nur mit ein paar Worten erklären, daß ich- von der vom hochver­ ehrten Herrn Regierungsvertreter abgegebenen . 14 Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. Erklärung befriedigt bin und daß ich auch mit dem, was der sehr geehrte Herr Berichterstatter in feinem Berichte und in seinen weiteren Aus­ führungen vorgebracht hat, vollkommen einverstanden bin. Ich möchte bei diesem Anlasse nur darauf hin­ weisen, ohne eine Wiederholung zu machen, daß anläßlich der Erhöhung des Rekrutenkontingen­ tes der Landwehr von feiten der Regierung auch zugestanden worden ist, daß die Reservisten bei Einberufung zur Waffenübung eine Entschädi­ gung bekontmen, insoferne sie dem Stande der Taglöhner angehören oder sehr notdürftig sind, und zwar in der Form, daß sie Reisegelder be­ kommen und während der Dauer der Waffenübunq eine Entschädigung — ich glaube 2 K pro Tag — erhalten. Ich möchte weiter noch bemerken, daß zu dem, was der sehr geehrte Herr Berichterstatter an For­ derungen bei Abänderung des Wehrgesetzes vor­ gebracht hat, noch! etwas beizufügen wäre. Wir müssen auch verlangen, daß, sobald das Wehr­ gesetz geändert wird, insbesondere auch bezüglich der Waffenübungspflicht der Landwehr eine Aen­ derung eintritt. Heute sind diese im Verhält­ nisse zu jenen, welche zum stehenden Heere ein­ berufen werden, Ungünstiger daran. Wenn einer zum stehenden Heere kommt und dort nur zwei Jahre dient, was ein Teil derselben zu tun hat, hat er dann nur noch! Wäffenübungen in der Dauer von 21 beziehungsweise 23 Tagen und von 13 Tagen zu leisten. Unsere Landesschützen haben, obwohl sie auch zwei und teilweise drei Jahre dienen, vierwöchentlichp Wäffenübungen zu leisten. Ich halte dafür, daß dies in keiner Weise gerechtfertigt ist. Diesmal konnten wir das nicht regeln, aber wir erwarten ganz bestimmt, daß auch nach! der Richtung hin recht bald beim Zu­ standekommen des neuen Wehrgesetzes auf Er­ leichterungen für das Volk Rücksicht genommen wird. Im klebrigen werde ich für den Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses stimmen. Landeshauptmann: Wünscht noch! jemand das Wort? — Wenn es nicht der Fall ist, so ist die Debatte geschlossen. Hat der Herr Bericht­ erstatter noch etwas beizufügen? Thurnher: Ich kann mich nur dem an­ schließen, daß nämlich die Erklärung des Herrn 6 Regierungsvertreters genau den Wünschen ent­ spricht, welche der volkswirtschaftliche Ausschuß in seinem Berichte über 'die Zusicherung der Regie­ rung betreffend die zu gewährenden Begünsti­ gungen. hinsichtlich der Wäffenübungen zum Aus­ druck gebracht hat. Landeshauptmann: Tann bitte ich zur Spezialdebatte überzugehen. Nachdem nur zwei Paragraphe sind, bitte ich dieselben vielleicht zu verlesen. Thurnher: (Liest § 1 aus Beilage 69.) Landeshauptmann: Wer wünscht zu § 1 das Wort? — Wenn sich niemand zum Worte meldet, so erkläre ich! denselben als angenommen. Thurnher: (Liest § 2.) Landeshauptmann: Keine Einwendung be­ trachte sch als Zustimmung zu § 2. Thurnher: (Liest Titel und Eingang des Ge­ setzes.) Landeshauptmann: Hat jemand zu Titel und Eingang des Gesetzes eine Bemerkung zu machen? — Es ist nicht der Fall. Somit nehme ich an, daß dieselben ebenfalls die Zustimmung des ho­ hen Hauses gesunden haben. Thurnher: Ich stelle den Antrag auf so­ fortige Vornahme der dritten Lesung. Landeshauptmann: Der Herr Berichtererstatter beantragt die sofortige Vornahme der dritten Lesung. Wird eine Bemerkung zu diesem Antrage gemacht? — Wenn es nicht der Fall ist, so schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Gesetzentwürfe, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegan­ gen ist, auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Ich konstatiere die einstimmige Annahme des Gesetzes. Damit ist dieser Gegenstand erledigt. Wir kommen nun zum vierten Gegenstände der Tagesordnung: Bericht des Volkswirt- 6 . 14 Sitzung des Vorarlberg« Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. sch'aftlrchen Aussch usses in Angelegen­ heit d er Dedüng der.- Kosteu für den Straßenbau Thal—Hub (Langen). Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Jodok Fink. Ich ersuche ihn, den Bericht zu verlesen. Jodok Fink: (Liest Bericht und Antrag. Beilage 80.) Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über Be­ richt und Antrag die Debatte; wenn niemand sich zum Worte meldet, schreiten wir zur Abstimmung und ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Angenommen. Der fünfte Gegenstand ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über d a s G e s u ch d e r Gemeinde M i t t e l6erg wegen Fortsetzung der Lawincuverb auiungen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Ab­ geordneten Loser, den Bericht zu verlesen. Loser: (Liest Bericht und Anträge, Beilage 78.) Ich ersuche das hohe Haus um Annahme dieser Anträge. Landeshauptmann: Ich eröffne über Be­ richt und Anträge die Debatte. Wenn sich niemand meldet, schreite ich zur Ab­ stimmung und ersuche jene Herren, welche dem Antrage zustimmen, sich gefälligst von den Si­ tzen zu erheben. — Angenommen. Wir kommen zum letzten Punkte der Tages­ ordnung : Bericht des volkswirtschaft­ lichen Au s s ch u s s e s ü b e r den Akt betref­ fend die Her st e l l u n g ü o tt I l l w u h r b a uten in G o rt ip o hl. Es liegt diesem Berichte and) ein Gesetzentwurf bei, welcher später samt dem Berichte in Druck ge­ legt und den stenographischen Protokollen beige­ geben werden wird. Ich ersuche den Herrn Bericht­ erstatter, Abgeordneten Martin Thurnher den­ selben zu verlesen. Thurnher: (Liest Bericht und Antrag, Beilage 75.) Ich empfehle dem hohen H rufe über den Gesetzentwurf in die Spezialdebatte einzugehen. Landeshauptmann: Ich eröffne zunächst die Generaldebatte. Wenn sich niemand zum Worte meldet, schrei­ ten wir zur Spezialdebatte und ich ersuche den Herrn Berichterstatter, nachdem ein Gesetzentwurf vorliegt, der erst gedruckt werden muß, die einzel­ nen §§ zu verlesen. Thurnher: (Liest § 1 aus Beilage 75 A.) Landeshauptmann: Wünscht jemand zu § 1 das Wort? — Wenn es nicht der Fall ist, nehme ich, an, daß das hohe Haus demselben zustimmt. Thurnher (Liest § 2.) Landeshauptmann: Wünscht jemand zu § 2 das Wort? Wenn es nicht der Fall ist, erkläre ich den­ selben als icmgenotmnett. Thurnher: (Liest § 3.) Landeshauptmann: Zu diesem § hat sich der Herr Abgeordnete Jodok Fink zum Worte ge­ meldet. Ich erteile ihm dasselbe. Jodok Fink: Ich habe mich nicht deshalb zum Worte gemeldet, weil ich gegen den § 3 Bedenken habe, sondern deshalb, weil der Herr Berichterstatter ganz richtig hervorgehoben hat, bafj auf Grund des neu zu erwartenden Meliovationsgesetzes das Land nicht bloß! einen bestimmten Beitrag zur Erstellung projektierter Bauten zu leisten, sondern auch die allfälligen Mehrkosten des Unternehmens zu übernehmen hat. Nun möchte ich noch hervorheben, daß, ein Punkt noch, nicht berührt worden ist. Ich tue das deshalb, weil der Landesausschuß hier eine sehr weitgehende iGeneralvvllinachi bekommt und weil ich wünsche, daß! darauf schon hier Rücksicht ge­ nommen werde. Nach dem zu erwartenden Meliorativnsgesetze kann nämlich, der Meliorativns-