19080922_lts006

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Letzte Änderung 03.07.2021, 11:25
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp09,lts1908,lt1909,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 6. Sitzung am 22. September 1908 unter dem Vorsitze des Herren Landeshauptmanns Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 17 Abgeordnete. - Abwesend die Herren: Hochwst. Weihbischof Dr. Egger, Dr. Waibel, Dr. von Preu, Kirschbühl, Dr. Drexel, Walter und Loser. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Levin Graf Schaffgotsch. Beginn der Sitzung um 11 Uhr 7 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolls der gestrigen Sitzung. (Schriftführer verliest dasselbe.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolls eine Einwendung vorzubringen? Es ist nicht der Fall; somit betrachte ich dasselbe als genehmigt. Der Herr Abgeordnete Dr. von Preu hat mir gestern telegraphisch mitgeteilt, daß er neuerlich von Unwohlsein befallen worden sei und um Entschuldigung bitte, daß er den Sitzungen beizuwohnen wieder nicht in der Lage sei. Der Wahlreformausschuß, der in der gestrigen Sitzung gewählt wurde, hat sich konstituiert, den Herrn Abgeordneten Ölz zum Obmann und den Herrn Abgeordneten Jod. Fink zum Berichterstatter gewählt, was ich zur Kenntnis zu nehmen bitte. Wir kommen nun zur Tagesordnung und zwar zum ersten Gegenstände: Regierungsvorlage betreffend den Gesetzentwurf wegen Feststellung des Rekrutenkontingentes der Landesschützen. Nachdem wir bereits eine größere Anzahl von Ausschüssen haben, so ist es vielleicht am Platze, daß wir für diesen Gegenstand keinen eigenen Ausschuß wählen, sondern die Vorlage einem schon bestehenden zuweisen, wofür sich etwa der volkswirtschaftliche Ausschuß eignen würde. Wird aus der Mitte des hohen Hauses ein Antrag auf die Wahl eines eigenen Ausschusses oder auf Verweisung an einen andern als den von mir angedeuteten gestellt? Es ist nicht der Fall. Somit nehme ich an, daß das hohe Haus zustimmtWir kommen nun zum Bericht des Landesausschusses über die Gesetzentwürfe: a) wegen Fortsetzung der Wildbachverbauung; b) wegen Schaffung der Erhaltungskonkurrenz der bisherigen Verbauungen. 2 6. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. Der Herr Regierungsvertreter hat das Wort. Regierungsvertreter: Ich wollte mir eine kleine Mitteilung an das hohe Haus machen. Der von mir sehr hochgeehrte Herr Abgeordnete Martin Thurnher hat gestern eine Aufforderung an mich gerichtet, als es sich um die Beratung des Voranschlages des Landesfondes handelte. Ich habe gleich nach der Sitzung mit dem Rheinbauleiter in dieser Angelegenheit Rücksprache gepflogen und mich über die Situation am Koblacher Kanal informiert und kann Ihnen nun sagen, daß, wenn von den beanspruchten 160.000 K bis Ende dieses Monats 100.000 K flüssig gemacht werden, die Arbeiten am Koblacher Kanal ihren geregelten Fortgang nehmen können. In diesem Sinne habe ich an meine vorgesetzte Behörde Bericht erstattet und gebeten, man möchte eventuell telegraphisch die Anweisung dieses Geldes urgieren. (Bravo!) Landeshauptmann Ich ersuche nun den Herrn Referenten zum zweiten Punkt der Tagesordnung das Wort zu nehmen. Thurnher: Der in Verhandlung flehende Akt über die Fortsetzung der Wildbachverbauung im österreichischen Rheingebiete bildet wohl einen der wichtigsten Gegenstände der diesmaligen Landtagssession. Es sollen nicht nur die für Verbauungen der nächsten 10 Jahre erforderlichen Mittel im Ausmaße von 2, 250.000 K gesetzlich sichergestellt werde>, sondern, was ebenfalls von großer Wichtigkeit ist, auch Vorsorge für die Erhaltung der in den letzten 10 Jahren bereits ausgeführten Bauten getroffen werden. Die langen Verhandlungen zwischen der Regierung und dem Lande haben endlich, wie Sie aus dem umfangreichen Berichte bereits entnehmen konnte>, zu einem befriedigenden Abschlüsse geführt. Der Herr Landeshauptmann hat bereits in der Eröffnungsrede der jetzigen Session Sr. Exzellenz, dem Herrn Ackerbauminister im Namen des Landes den wärmsten Dank ausgesprochen. Ich schließe mich diesem Dank gegenüber Sr. Exzellenz, dem Herrn Ackerbauminister und dem bezüglich der Sache besonders wohlwollenden Referenten des Ackerbauministeriums vollinhaltlich an. Es gebührt unser Dank aber auch Sr. Exzellenz dem Herrn Finanzminister, der trotz der ursprünglich eingetretenen Schwierigkeiten und der zahlreichen Bedenken wesentlich dazu beigetragen hat, die Angelegenheit endlich einer günstigen Lösung zuzuführen. Das Land nimmt mit aufrichtiger Dankbarkeit den von Wohlwollen der Regierung zeugenden Abschluß der Verbandlungen entgegen und begrüßt mit Befriedigung die Realisierung dieser Angelegenheit. Die Verbauung der Wildbäche, deren Namen sie im Berichte finden, verteilt sich mit Ausnahme des Bregenzerwaldes auf alle 5 übrigen Bezirke. Es darf nicht befürchtet werden, daß im Falle eintretender Notwendigkeit nicht auch Bauten an anderen, im Berichte nicht aufgeführten Bächen vorgenommen werden dürften. Es wird in dieser Hinsicht gerade so vorgegangen werden und wird das in einer Durchführungsverordnung, wie bereits vereinbart ist, festgesetzt, wie es in den letzten Jahren der Fall war, während welcher Zeit auch mehrfach dringende Arbeiten eingeschoben und weniger dringende zurückgestellt wurden, da dieses Recht dem Ackerbauministerium im Einverständnisse mit dem Landesausschusse vorbehalten bleibt. Auf alle weiteren Einzelheiten will ich nicht eingehen. Der Bericht ist in ausführlicher Weise verfaßt und gibt nach jeder Richtung hin den gewünschten Aufschluß. Ich möchte, indem ich nochmals meiner Befriedigung Ausdruck gebe über das erzielte Resultat, die Herren bitten, nun in die Beratung der zwei vorliegenden Gesetzentwürfe, nämlich 1. betreffend die Fortsetzung und Vollendung der Wildbachverbauungen im österreichischen Rheingebiete und 2. betreffend die Erhaltung der bereits ausgeführten Wildbachverbauungen im österreichischen Rheingebiete einzugehen und dieselben zum Beschlusse zu erheben. Landeshauptmann: Ich glaube, daß es am geeignetsten ist, nachdem diese beiden Gegenstände gewissermaßen vollständig zusammengehören und sich ergänzen, die Generaldebatte über beide Gesetzentwürfe unter einem zu eröffnen. Wenn sich niemand zum Worte meldet, so schreiten wir zur Spezialdebatte, zunächst über den Gesetzentwurf aus Beilage 24 A, betreffend Fortsetzung und Vollendung der Wildbachverbauungen im österreichischen Rheingebiete. Ich ersuche den Herrn Referenten die einzelnen §§ anzurufen. Thurnher: § l. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 2. Landeshauptmann: Angenommen. 8. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. 3 Thurnher: § 3. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 4. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 5. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: (Liest Titel und Eingang des Gesetzes). Es ist noch ein Druckfehler zu berichtigen. Im Berichte heißt es "mit Zustimmung Meines Landes Vorarlberg", es soll aber heißen "mit Zustimmung des Landtages Meines Landes Vorarlberg". Landeshauptmann: Der Herr Referent konstatiert eine Druckfehlerberichtigung. Sind die Herren einverstanden mit Titel und Eingang des Gesetzes in der korrigierten Form, wornach die Worte "des Landtages" nach dem Worte "Zustimmung" in den Eingang einzusetzen kommen? Es ist dies der Fall. Thurnher: Ich glaube, wir könnten gleich zur zweiten Lesung des anderen Gesetzentwurfes übergehen und die dritte Lesung gleichzeitig für beide vollziehen. Landeshauptmann: Der Herr Berichterstatter beantragt zunächst das Eingehen in die Spezialdebatte über den zweiten Gesetzentwurf und ich ersuche ihn daher, die einzelnen §§ anzurufen. Thurnher: § l. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 2. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 3. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 4. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 5. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 6. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 7. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 8. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 9. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 10. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 11. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 12. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: (Liest Titel und Eingang des Gesetzes. ) Landeshauptmann: Wenn gegen Titel und Eingang des Gesetzes nichts vorgebracht wird, so erkläre ich dieselben ebenfalls als angenommen. Thurnher: Ich stelle nun den Antrag, beide Gesetzentwürfe auch der dritten Lesung zuzuführen. Landeshauptmann: Wird eine Einwendung erhoben, wenn ich die dritte Lesung beider Gesetzentwürfe unter einem vornehme? Es ist nicht der Fall; somit ersuche ich jene Herren, welche den beiden Gesetzentwürfen (Beilage 24 A und B), wie sie aus den Beratungen der zweiten Lesung hervorgegangen sind, auch in dritter Lesung ihre 4 6, Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Somit ist dieser Gegenstand erledigt. Wir kommen zum dritten Punkte der Tagesordnung: Bericht des Landesausschusses über das Gesuch des Vorarlberger Landwirtschaftsvereines wegen Gewährung weiterer Subvention zur Prämiierung der Zuchtfamilien. Referent des Landesausschusses in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Marte. Ich ersuche ihn, das Wort zu ergreifen. Marie: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 25.) Landeshauptmann: Ich eröffne über den Bericht und Antrag des Landesausschusses die Debatte. Wenn sich niemand meldet, so ist dieselbe geschlossen. Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage des Landesausschusses, wie er soeben verlesen worden ist, ihre Zustimmung erteilen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der vierte Punkt der Tagesordnung ist der Bericht des Landesausschusses wegen Bewilligung einer Subvention für den Vorarlberger Landwirtschaftsverein zur Hebung der Geflügelzucht. Referent in dieser Angelegenheit ist ebenfalls der Herr Abgeordnete Marte und ich ersuche ihn daher, den Bericht zu verlesen. Marte: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 26.) Landeshauptmann: Wünscht jemand zum Berichte und Antrage des Landesausschusses das Wort zu ergreifen? Wenn es nicht der Fall ist, so schreite ich zur Abstimmung. Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage des Landesausschusses ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Somit ist dieser Gegenstand erledigt. Der letzte Gegenstand unserer Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses in Sachen der Statthaltereinote wegen Schaffung eines Landesnotstandfondes. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Martin Thurnher. Ich ersuche ihn, das Wort zu ergreifen. Es wird sich, weil der Bericht erst unmittelbar vor Beginn der Sitzung an die Herren Abgeordneten verteilt werden konnte, empfehlen, den Bericht zu verlesen. Thurnher: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 28.) Ich habe diesem ausführlichen Berichte weiter nichts beizufügen und empfehle dem hohen Hause den vorstehenden Antrag. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Es meldet sich niemand; somit schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses, wie er soeben verlesen wurde, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von be> Sitzen zu erheben. Angenommen. Damit wäre dieser Gegenstand der Tagesordnung erledigt. Ich möchte nur noch die Anregung machen, und ich hoffe, die Zustimmung des hohen Hauses zu finden, daß noch ein Gegenstand, welcher bis dato noch nicht zugewiesen wurde, nachträglich auf die Tagesordnung behufs Zuweisung an einen Ausschuß gestellt werde. Es ist nämlich schon seit längerer Zeit eine Eingabe des Vorarlberger landwirtschaftlichen Vereines beim Landesausschusse eingelangt, welche gerichtet ist auf eine geplante Abänderung beziehungsweise Ergänzung des bestehenden Feldschutzgesetzes in bezug auf die Aufnahme einer Bestimmung in dasselbe, welche die obligatorische Bespritzung der Weinreben vorschreibt. Es wurde übersehen, diesen Gegenstand in einer früheren Sitzung auf die Tagesordnung zu setzen und ich hoffe, daß das hohe Haus einverstanden sein wird, wenn ich ihn nachträglich noch auf die heutige Tagesordnung setze und gleichzeitig die Anregung mache, daß er dem bereits bestehenden landwirtschaftlichen Ausschusse zur Vorberatung und Berichterstattung zugewiesen werde. Wird sowohl gegen das formelle Vorgehen oder gegen die Zuweisung eine Einwendung erhoben? Es ist nicht der Fall. Somit wird die Tagesordnung durch diesen Punkt ergänzt und die Zuweisung in diesem, von mir angeregten Sinne, erfolgen. Ich habe dem hohen Hause noch mitzuteilen, daß nach der Haussitzung der Finanzausschuß eine Sitzung abhält. Ebenso teilt mir der Herr Obmann des 6 Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. 5 Wahlreformausschusses mit, daß derselbe um 2 V2 Uhr hier eine Sitzung abhalten und seine Verhandlungen beginnen werde, was ich bitte, zur Kenntnis zu nehmen. Endlich habe ich dem hohen Hause noch eine Mitteilung zu machen. Es wurde bekanntlich dem volkswirtschaftlichen Ausschusse ein Akt zugewiesen, betreffend die Frutzregulierung im Gemeindegebiete von Koblach und Meiningen. Um zu dieser sehr wichtigen Frage nach allen Richtungen hin Stellung nehmen zu können, erscheint es sehr wünschenswert, wenn die Herren Abgeordneten sich das Terrain an Ort und Stelle selbst besichtigen, um dann auf Grund dieser vorherigen Terrainbesichtigung ihre Entschlüsse fassen zu können. Damit dies nun leichter ermöglicht wird, habe ich die Absicht, übermorgen, d. i. Donnerstag, bei halbwegs günstiger Witterung gemeinsam diese Besichtigung zu veranstalten und ich lade die geehrten Herren Abgeordneten und auch den hochverehrten Herrn Regierungsvertreter zur Teilnahme freundlichst ein. Wenn die Herren vom Wahlreformausschusse mit den Vorarbeiten vorwärts machen wollen, so ist es ihnen selbstverständlich unbenommen, weiterzumachen und sich nicht anzuschließen, obwohl es sehr wünschenswert wäre, wenn möglichst viele der Herren Abgeordneten die Besichtigung vornehmen würden. Wir würden, das bringe ich den Herren des Ober- und Unterlandes zur Kenntnis, bis zur Haltestelle Sulz-Röthis fahren und zwar mit dem Zuge, der um 8 Uhr 25 Minuten von Bregenz und von Bludenz gerechnet mit dem Zuge der um 8 Uhr 50 Minuten von dort und um 9 Uhr 27 Minuten von Feldkirch wegführt. Diese beiden Züge kreuzen sich in Rankweil. Es könnten also die Herren vom Unterlande in Sulz-Röthis auf die Oberländer Kollegen warten und dann gemeinsam den Gang nach Koblach antreten. Ich "bitte, das zur Kenntnis zu nehmen. Dann teile ich noch mit, daß ich Tag und Stunde sowie die Tagesordnung der nächsten Sitzung dem hohen Hause bekannt zu geben nicht in der Lage bin, sondern mir vorbehalte, dieses auf schriftlichem Wege zu tun. Ich erkläre die heutige Sitzung für geschlossen. (Schluß 11 Uhr 39 Minuten vormittags.) Druck von J. N. Teutsch Bregenz. Arartöerger ^Landtag. 6. Sitzung am 22 September 1908 * unter dem Vorsitze des sperrn Landeshauptmanns Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 17 Abgeordnete. — Abwesend die Kerren: Kochwst. Weihbischof Dr. Kgger, Dr. Waibet, Dr. von Ure«, Kirschbüljk, Dr. Arerek, Walter und Loser. Meglerungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Levin Graf Schaffgotfch. Beginn der Sitzung um 11 Uhr 7 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolls der gestrigen Sitzung. (Schriftführer verliest dasselbe.) Hat einer der Herren gegen die Faffung des Protokolls eine Einwendung vorzubringen? — Es ist nicht der Fall; somit betrachte ich dasselbe als genehmigt. Der Herr Abgeordnete Dr. von Preu hat mir gestern telegraphisch mitgeteilt, daß er neuerlich von Unwohlsein befallen worden sei und um Entschuldigung bitte, daß er den Sitzungen beizuwohnen wieder nicht in der Lage sei. Der Wahlreformausschuß, der in der gestrigen Sitzung gewählt wurde, hat sich konstituiert, den Herrn Abgeordneten Ölz zum Obmann und den Herrn Abgeordneten Jod. Fink zum Berichterstatter gewählt, was ich zur Kenntnis zu nehmen bitte. Wir kommen nun zur Tagesordnung und zwar zum ersten Gegenstände: Regierungsvorlage betreffend den Gesetzentwurf wegen Fest­ stellung des Rekrutenkontingentes der Landesschützen. Nachdem wir bereits eine größere Anzahl von Ausschüssen haben, so ist es vielleicht am Platze, daß wir für diesen Gegenstand keinen eigenen Ausschuß wählen, sondern die Vorlage einem schon bestehenden zuweisen, wofür sich etwa der volkswirtschaftliche Ausschuß eignen würde. Wird aus der Mitte des hohen Hauses ein Antrag auf die Wahl eines eigenen Ausschusses oder auf Verweisung an einen andern als den von mir angedeuteten gestellt? — Es ist nicht der Fall. Somit nehme ich an, daß das hohe Haus zustimmtWir kommen nun zum Bericht des Landes­ ausschusses über die Gesetzentwürfe: a) wegen Fortsetzung der Wildbachverbauung; b) wegen Schaffung der Erhaltungskonkurrenz der bisherigen Verdauungen. 2 6. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. Der Herr Regierungsvertreter hat das Wort. Htegiernngsvertreter: Ich wollte mir eine kleine Mitteilung an das hohe Haus machen. Der von mir sehr hochgeehrte Herr Abgeordnete Martin Thurnhcr hat gestern eine Aufforderung an mich gerichtet, als es sich um die Beratung des Voranschlages des Landesfondes handelte. Ich habe gleich nach der Sitzung mit dem Rheinbauleiter in dieser Angelegenheit Rücksprache gepflogen und mich über die Situation am Koblacher Kanal informiert und kann Ihnen nun sagen, daß, wenn von den beanspruchten 160.000 K bis Ende dieses Monats 100.000 K flüssig gemacht werden, die Arbeiten am Koblacher Kanal ihren ge regelten Fortgang nehmen können. In diesem Sinne habe ich an meine vorgesetzte Behörde Bericht erstattet und gebeten, man möchte eventuell telegraphisch die Anweisung dieses Geldes urgieren. (Bravo!) Landeshauptmann Ich ersuche nun den Herrn Referenten zum zweiten Punkt der Tagesordnung das Wort zu nehmen. Fhnrnher: Der in Verhandlung flehende Akt über die Fortsetzung der Wildbachverbauung im öster­ reichischen Rheingebiete bildet wohl einen der wich­ tigsten Gegenstände der diesmaligen Landtagssession. Es sollen nicht nur die für Verbauungen der nächsten 10 Jahre erforderlichen Mittel im Ausmaße von 2, 250.000 K gesetzlich sichergestellt werde», sondern, was ebenfalls von großer Wichtigkeit ist, auch Vor­ sorge für die Erhaltung der in den letzten 10 Jahren bereits ausgeführten Bauten getroffen werden. Die langen Verhandlungen zwischen der Regierung und dem Lande haben endlich, wie Sie aus dem umfang­ reichen Berichte bereits entnehmen konnte», zu einem befriedigenden Abschlüsse geführt. Der Herr Landes­ hauptmann hat bereits in der Eröffnungsrede der jetzigen Session Sr. Exzellenz, dem Herrn Ackerbau­ minister im Namen des Landes den wärmsten Dank ausgesprochen. Ich schließe mich diesem Dank gegen­ über Sr. Exzellenz, dem Herrn Ackerbauminister und dem bezüglich der Sache besonders wohlwollenden Referenten des Ackerbauministeriums vollinhalilich an. Es gebührt unser Dank aber auch Sr. Exzellenz dem Herrn Finanzminister, der trotz der ursprünglich eingetretenen Schwierigkeiten und der zahlreichen Be­ denken wesentlich dazu beigetragen hat, die Angelegenheit endlich einer günstigen Lösung zuzuführen. Das Land nimmt mit aufrichtiger Dankbarkeit den von Wohl­ wollen der Regierung zeugenden Abschluß der Ver­ band! ungen entgegen und begrüßt mit Befriedigung die Realisierung dieser Angelegenheit. Die Verbauung der Wilöbäche, deren Namen sie im Berichte finden, verteilt sich mit Ausnahme des Bregenzerwaldes auf alle 5 übrigen Bezirke. Es darf nicht befürchtet werden, daß im Falle eintretender Notwendigkeit nicht auch Bauten an anderen, im Berichte nicht aufgeführten Bächen vorgenommen werden dürfte». Es wird in dieser Hinsicht gerade so vorgegangen werden und wird das in einer Durchführungsverordnung, wie bereits vereinbart ist, festgesetzt, wie es in den letzten Jahren der Fall war, während welcher Zeit auch mehrfach dringende Arbeiten eingeschoben und weniger dringende zurückgestellt wurden, da dieses Recht dem Ackerbauministerium im Einverständnisse mit dem Landesaus­ schusse vorbehalten bleibt. Auf alle weiteren Einzel­ heiten will ich nicht eingehen. Der Bericht ist in ausführlicher Weise verfaßt und gibt nach jeder Richtung hin den gewünschten Aufschluß. Ich möchte, indem ich nochnials meiner Befriedigung Ausdruck gebe über das erzielte Resultat, die Herren bitten, nun in die Beratung der zwei vorliegenden Gesetzentwürfe, nämlich 1. betreffend die Fortsetzung und Vollendung der Wildbachverbauungeu im österreichischen Rhein­ gebiete und 2. betreffend die Erhaltung der bereits ausgeführten Wildbachverbauungeu im österreichischen stiheingebicte einzugehen iuid dieselben zum Beschlusse zu erheben. Landeshauptmann: Ich glaube, daß es am geeignetsten ist, nachdem diese beiden Gegenstände gewissermaßen vollständig zusammengehören und sich ergänzen, die Generaldebatte über beide Gesetzentwürfe unter einem zu eröffne». — Wenn sich niemand zum Worte meldet, so schreiten wir zur Spezialdebatte, zunächst über den Gesetzentwurf aus Beilage 24 A, betreffend Fortsetzung und Voll­ endung der Wildbachverbauungeu im österreichischen Rheingebiete. Ich ersuche den Herrn Referenten die einzelnen §§ anzurufen. Fhurnher: § l. — Landeshauptmann: Angenommen. Fchurnher: § 2. — Landeshauptmann: Angenommen. 8. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. Lhurnher: § 3. — Lhurnher: § 5. — Landeshauptmann: Angenommen. Landeshauptmann: Angenommen. Lhurnher: § 4. — Lhurnher: § 6. — Landeshauptmann: Angenommen. Landeshauptmann: Angenommen. Lhurnher: § 5. — Lhurnher: § 7. — Landeshauptmann: Angenommen. Landeshauptmann: Angenommen. Lhurnher: (Liest Titel und Eingang des Gesetzes). Es ist noch ein Druckfehler zu berichtigen. Im Berichte heißt es „mit Zustimmung Meines Landes Vorarlberg", es soll aber heißen „mit Zustimmung des Landtages Meines Landes Vorarlberg". Lhurnher: § 8. — Landeshauptmann: Angenommen. Lhurnher: § 9. — Landeshauptmana: Der Herr Referent konstatiert eine Druckfehlerberichtigung. Sind die Herren ein­ verstanden mit Titel und Eingang des Gesetzes in der korrigierten Form, wornach die Worte „des Land­ tages" nach betn Worte „Zustimmung" in den Ein­ gang einzusetzen kommen? Es ist dies der Fall. Landeshauptmann: Angenonimen. Lhurnher: Ich glaube, wir könnten gleich zur zweiten Lesung des anderen Gesetzentwurfes übergehen und die dritte Lesung gleichzeitig für beide vollziehen. Landeshauptmann: Angenommen. Landeshauptmann: Der Herr Berichterstatter beantragt zunächst das Eingehen in die Spezialdebatte über den zweiten Gesetzentwurf und ich ersuche ihn daher, die einzelnen §§ anzurufen. Lhurnher: § l. — Landeshauptmann: Angenommen. Lhurnher: § 2. — Landeshauptmann: Angenommen. Khurnher: § 3. — Landeshauptmann: Angenommen. Lhurnher: § 4. — Landeshauptmann: Angenommen. 3 Lhurnher: § 10. — Landeshauptmann: Angenommen. Lhurnher: § 11. — Lhurnher: § 12. — Landeshauptmann: Angenommen. Lhurnher: (Liest Titel und Eingang des Ge­ setzes.) Landeshauptmann: Wenn gegen Titel und Eingang des Gesetzes nichts vorgebracht wird, so er­ kläre ich dieselben ebenfalls als angenommen. — Lhurnher: Ich stelle nun den Antrag, beide Gesetzentwürfe auch der dritten Lesung zuzuführen. Landeshauptmann: Wird eine Einwendung erhoben, wenn ich die dritte Lesung beider Gesetzent­ würfe unter einem vornehme? — Es ist nicht der Fall; somit ersuche ich jene Herren, welche den beiden Gesetzentwürfen (Beilage 24 A und B), wie sie aus den Beratungen der zweiten Lesung hervorgegangen sind, auch in dritter Lesung ihre Zu- 4 6, Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. stimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Angenommen. Somit ist dieser Gegenstand er­ ledigt. Wir kommen zum dritten Punkte der Tagesordnung: Bericht des Landesausschusses über das Gesuch des Vorarlberger Landwirtschafts­ vereines wegen Gewährung weiterer Sub­ vention zur Prämiierung der Zuchtfamilien. Referent des Landesausschusses in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Marte. Ich ersuche ihn, das Wort zu ergreifen. Marie: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 25.) Landeshauptmann: Ich eröffne über den Bericht und Antrag des Landesausschusses die Debatte. — Wenn sich niemand meldet, so ist dieselbe ge­ schlossen. Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage des Landesausschusses, wie er soeben verlesen worden ist, ihre Zustimmung erteilen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Angenommen. Der vierte Punkt der Tagesordnung ist der Be­ richt des Landesausschusses wegen Be­ willigung einer Subvention für den Vorarlberger Landwirtschaftsverein zur Hebung der Geflügelzucht. Referent in dieser Angelegenheit ist ebenfalls der Herr Abgeordnete Marte und ich ersuche ihn daher, den Bericht zu verlesen. Marte: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 26.) Landeshauptmann: Wünscht jemand zum Be­ richte und Antrage des Landesausschusses das Wort zu ergreifen? — Wenn es nicht der Fall ist, so schreite ich zur Abstimmung. Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage des Landesausschnsses ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Angenommen. Somit ist dieser Gegenstand er­ ledigt. Der letzte Gegenstand unserer Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses in Sachen der Statthaltereinote wegen Schaffung eines Landesnotstandsondes. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Martin Thurnher. Ich ersuche ihn, das Wort zu ergreifen. Es wird sich, weil der Bericht erst unmittelbar vor Beginn der Sitzung an die Herren Abgeordneten verteilt werden konnte, empfehlen, den Bericht zu verlesen. Khurnher: (Liest Bericht und Antrag aus Bei­ lage 28.) Ich habe diesem ausführlichen Berichte weiter nichts beizufügen und empfehle denr hohen Hause den vorstehenden Antrag. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. — Es meldet sich niemand; somit schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses, wie er soeben verlesen wurde, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von be» Sitzen zu erheben. — Angenommen. Damit wäre dieser Gegenstand der Tagesordnung erledigt. Ich möchte nur noch die Anregung machen, und ich hoffe, die Zustimmung des hohen Hauses zu finden, daß noch ein Gegenstand, welcher bis dato noch nicht zugewiesen wurde, nachträglich auf die Tagesordnung behufs Zuweisung an einen Ausschuß gestellt werde. Es ist nämlich schon seit längerer Zeit eine Eingabe des Vorarlberger landwirtschaftlichen Vereines beim Landesausschusse eingelangt, welche ge­ richtet ist auf eine geplante Abänderung beziehungs­ weise Ergänzung des bestehenden Feldschutzgesetzes in bezug auf die Aufnahme einer Bestimmung in das­ selbe, welche die obligatorische Bespritzung der Wein­ reben vorschreibt. Es wurde übersehen, diesen Gegen­ stand in einer früheren Sitzung auf die Tagesordnung zu setzen und ich hoffe, daß das hohe Haus einver­ standen sein wird, wenn ich ihn nachträglich noch auf die heutige Tagesordnung setze und gleichzeitig die Anregung mache, daß er dem bereits bestehenden land­ wirtschaftlichen Ausschusse zur Vorberatung und Bericht­ erstattung zugewiesen werde. Wird sowohl gegen das formelle Vorgehen oder gegen die Zuweisung eine Ein­ wendung erhoben? — Es ist nicht der Fall. Somit wird die Tages­ ordnung durch diesen Punkt ergänzt und die Zuweisung in diesem, von mir angeregte« Sinne, erfolgen. Ich habe dem hohen Hause noch mitzuteilen, daß nach der Haussitzung der Finanzausschuß eine Sitzung abhält. Ebenso teilt mir der Herr Obmann des Wahl­ 6 Sitzung des Vorarlberger Landtages. reformausschusses mit, daß derselbe um 2 V2 Uhr hier eine Sitzung abhalten und seine Verhandlungen beginnen werde, was ich bitte, zur Kenntnis zu nehmen. Endlich habe ich dem hohen Hause noch eine Mitteilung zu machen. Es wurde bekanntlich dem volkswirtschaftlichen Ausschusse ein Akt zugewiesen, betreffend die Frutzregulierung im Gemeindegebiete von Koblach und Meiningen. Um zu dieser sehr wichtigen Frage nach allen Richtungen hin Stellung nehmen zu können, erscheint es sehr wünschenswert, wenn die Herren Abgeordneten sich das Terrain an Ort und Stelle selbst besichtigen, um dann auf Grund dieser vorherigen Terrainbesichtigung ihre Entschlüsse fassen zu können. Damit dies nun leichter ermöglicht wird, habe ich die Absicht, übermorgen, d. i. Donnerstag, bei halbwegs günstiger Witterung gemeinsani diese Besichtigung zu veranstalten und ich lade die geehrten Herren Abgeordneten und auch den hochverehrten Herrn Regierungsvertreter zur Teilnahme freundlichst ein. Wenn die Herren vom Wahlreformausschusse mit den Vorarbeiten vorwärts machen wollen, so ist es ihnen selbstverständlich unbenommen, weiterzumachen und sich V. Session der 9. Periode 1908. 5 nicht anzuschließen, obwohl es sehr wünschenswert wäre, wenn möglichst viele der Herren Abgeordneten die Besichtigung vornehmen würden. Wir würden, das bringe ich den Herren des Ober- und Unterlandes zur Kenntnis, bis zur Haltestelle Sulz-Röthis fahren und zwar mit dem Zuge, der um 8 Uhr 25 Minuten von Bregenz und von Bludenz gerechnet mit dem Zuge der um 8 Uhr 50 Minuten von dort und um 9 Uhr 27 Minuten von Feldkirch wegführt. Diese beiden Züge kreuzen sich in Rankweil. Es könnten also die Herren vom Unterlande in Sulz-Röthis auf die Ober­ länder Kollegen warten und dann gemeinsam den Gang nach Koblach antreten. Ich "bitte, das zur Kenntnis zu nehmen. Dann teile ich noch mit, daß ich Tag und Stunde sowie die Tagesordnung der nächsten Sitzung dem hohen Hause bekannt zu geben nicht in der Lage bin, sondern mir vorbehalte, dieses auf schriftlichem Wege zu tun. Ich erkläre die heutige Sitzung für geschlossen. .(Schluß 11 Uhr 39 Minuten vormittags.) Druck bott I. N. Teutsch Bregenz.