19081005_lts010

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Letzte Änderung 02.07.2021, 19:12
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp09,lts1908,lt1908,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 10. Sitzung am 5. Oktober 1908 unter dem Vorsitze des Herren Landeshauptmanns Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 21 Abgeordnete. - Abwesend die Herren: Dr. Waibel, Dr. von Preu und Dr. Drexel. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Artur Meusburger. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 6 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet. Der Herr Schriftführer wird ihnen beide Protokolle zur Verlesung bringen, nämlich sowohl das der Sitzung vorn Donnerstag als auch das der Festsitzung vorn Samstag. (Schriftführer verliest beide Protokolle.) Hat einer der Herren gegen die Fassung dieser beiden Protokolle eine Einwendung vorzubringen? Wenn es nicht der Fall ist, betrachte ich dieselben als genehmigt. Ich habe dem hohen Hause mitzuteilen, daß der Herr Abgeordnete Dr. Drexel als Delegierter des Landes gestern nach Wien abgereist ist zu den Verhandlungen des sogenannten Mittelstandskongresses. Der Herr Abgeordnete Dr. von Preu hat auch für die kommende Woche infolge fortdauernden Unwohlseins um Entschuldigung wegen seines Nichterscheinens gebeten, was ich bitte, zur Kenntnis zu nehmen. Wir kommet: nun zur Tagesordnung. Zunächst steht auf derselben: Akt betreffend Maßnahmen wegen seinerzeitiger Eröffnung der LandesLebensmitteluntersuchungsanstalt. Dieser Gegenstand könnte seinem Wesen nach am besten dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zur Berichterstattung zugewiesen werden. Es erfolgt dagegen keine Einwendung. Der zweite Gegenstand ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses betreffend die Verstärkung der Illschutzbauten in St. Anton und Bartholomäberg. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Abgeordneten Martin Thurnher, das Wort zu ergreifen. Thurnher: Es sind im Montafon einige schlimme Wildbäche, welche einen bösen Einfluß auf den Hauptfluß, die Ill, ausüben. Da ist zuerst in Gaschurn 2 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. der Valschivielbach, der soviel Geschiebe in die Ill heruntergeführt hat, daß dadurch die weiter unten liegende Parzelle Gortipohl besonders stark gefährdet ist. Dieser Gegenstand wird uns in einer der nächsten Sitzungen noch beschäftigen. Aber auch weiter flußabwärts, dort wo die Ill das Gebiet von Bartholomäberg und St. Anton berührt, münden auf der einen Seite, nämlich auf Vandansergebiet, zwei böse Wildbüche in die Ill, nämlich der Mustrigilbach und der Relsbach. Die Verbauungen, welche in den Gemeindegebieten von St. Anton und Bartholomäberg schon durchgeführt wurden, haben sich wegen der Geschiebeanhäufungen im Flußbette als zu niedrig erwiesen und es sollten diesbezüglich erhöhte uno verstärkte Bauten durchgeführt werden. Es sind aber diesbezüglich mit der Regierung bisher noch keinerlei Verhandlungen gepflogen worden. Wir können also diesen Gegenstand heute nicht zu einem endgültigen Abschlüsse bringen, sondern nur vorbereitende Schritte tun. Der volkswirtschaftliche Ausschuß hat daher geglaubt, dem hohen Hause folgenden Antrag unterbreiten zu sollen. (Liest den Antrag aus Beilage 45.) Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme des von feiten des volkswirtschaftlichen Ausschusses eingebrachten Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Bericht und Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses die Debatte. Wenn sich niemand meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem soeben verlesenen Antrage ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Somit ist dieser Gegenstand erledigt. Wir kommen zum nächsten Punkte der Tagesordnung: Bericht des Wahlreformausschusses über die Gesetzentwürfe: a) betreffend Abänderung der §§ 3 und 12 der Vorarlberger Landesordnung; b) womit eine neue Landtagswahlordnung erlassen wird; c) wegen Abänderung, einiger §§ der Gemeindeordnung; d) womit eine neue Gemeindewahlordnung erlassen wird. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Jodok Fink. Ich erteile ihm das Wort. Jodok Fink: Hohes Haus! Ich werde mich bei der Einleitung der Debatte sehr kurz halten, indem ich mir vornehme, dann, wenn etwa Einwendungen gegen die Vorlagen erhoben werden sollten, näher darauf einzugehen. Zunächst habe ich dem hohen Hause mitzuteilen, daß die Entwürfe des Wahlreformausschusses der Regierung zur Kenntnis gebracht worden sind und daß dieselbe dazu Stellung genommen hat. Ich glaube daher, daß der diesbezügliche Erlaß der Regierung hier zunächst zur Verlesung zu kommen hat, weil es zweckmäßig sein wird, daß die Mitglieder des hohen Hauses wissen, was die Regierung zu diesen Entwürfen sagt. Bemerken will ich, daß einige Änderungen, welche die Regierung verlangte, an den Gesetzentwürfen in letzter Stunde noch vom Wahlreformausschusse vorgenommen wurden. Es tragen daher die Gesetzentwürfe, wie sie hier gedruckt vorliegen, einzelnen Forderungen der Regierung bereits Rechnung. Wo das nicht voll und ganz der Fall ist, werde ich mir erlauben, bei der Spezialdebatte die betreffenden Anträge zu stellen. Die Regierung sagt im diesbezüglichen Erlasse vom 3. Oktober: "An Stelle der beabsichtigten Änderung des § 2 des Entwurfes der G. W. O. wäre im 1. Absätze des § 15 und im 1. Absätze des § 21 dieses Entwurfes folgender Zusatz aufzunehmen: "In dieses Verzeichnis sind die in § 6, Zl. 2, G. O. angeführten Gemeindegenossen, welche ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in der Gemeinde des Wahlortes haben und denen in dieser Gemeinde jährlich nicht mehr als K 4 an direkten Staatssteuern vorgeschrieben sind, nicht aufzunehmen." "In § 9 des Entwurfes der L. W. O. wäre der erste Absatz zu streichen, da die dort vorgesehene Befreiung der zum Beweise der Wahlberechtigung nötigen Dokumente von der Stempelpflicht nicht in den Wirkungskreis der Landesgesetzgebung fällt." Diese Forderung ist in den gedruckten Entwürfen durchgeführt. Es heißt nun weiter: "Der in § 33 gestrichene 2. Absatz wäre beizubehalten und nur der 3. Absatz hätte zu entfallen." Also das ist von der Regierung gesagt worden bezüglich der Vorlagen, die heute in Verhandlung stehen. Was hier noch folgt, bezieht sich auf den 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. 3 Gesetzentwurf betreffend die Einführung der Wahlpflicht für die Gemeinde- und Landtagswahl. Ich glaube daher, daß das Weitere am besten erst dann zur Verlesung kommt, wenn diese speziellen Gesetzentwürfe hier im Hause verhandelt werden. Im Berichte wird hervorgehoben, es werde nun in Zukunft die Aufteilung der Ausschußmandate nicht mehr wie bisher nach der Zahl der in der Gemeinde vorhandenen Wahlberechtigten erfolgen, sondern nach der Einwohnerzahl. Das ist für alle Gemeinden, die drei oder vier Wahlkörper haben, richtig. Für Gemeinden mit einem Wahlkörper, die auch noch bestehen werden in Zukunft, wäre es aber nicht ganz zutreffend. Bislang haben mir Gemeinden mit drei, zwei und eine m Wahlkörper. Schon die Landesausschußvorlage kennt nur mehr Gemeinden mit drei, beziehungsweise vier Wahlkörpern und Gemeinden mit einem Wahlkörper. Das Zweiwahlkörpersystem ist ganz auszuschalten; dabei ist die Bestimmung getroffen, daß einen Wahlkörper nur jene Gemeinden haben sollen, die weniger als 60 Wahlberechtigte haben. Es sind nun nach den letzten Wahlen sechs solche Gemeinden: Röns, Dünserberg, Stallehr, Lorüns, St. Anton und Warth-Hochkrumbach. Bon diesen sechs Gemeinden haben bisher die fünf erstgenannten auch einen Wahlkörper und nur Warth-Hochkrumbach hat zwei Wahlkörper mit 48 Wahlberechtigten, also in jedem 24 Wahlberechtigte. Um nun nicht mehr dieses Zweiwahlkörpersystem beibehalten zu müssen, haben wir geglaubt, dieser Gemeinde Warth-Hochkrumbach ihre bisherigen acht Ausschußmitglieder auf neun zu erhöhen und ihre neun Ausschußmitglieder in einem Wahlkörper wähle> zu lassen. Im Berichte ist auch nicht darauf hingewiesen, daß in Zukunft bei den Gemeindeausschüssen die einzelnen Parteien, - in Verhältniswahl- und Mehrheitswahlgemeinden die Wahlkörper - wenn sie es verlangen oder wenn nur ein einziges Ausschußmitglied es verlangt, ihre Mitglieder in die Kommissionen und Unterausschüsse selbständig wählen. Dasselbe gilt auch für die Wahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes, soweit es nicht den Gemeindevorsteher oder Bürgermeister betrifft; auf das glaubte ich noch aufmerksam machen zu müssen. Dann möchte ich noch bemerken, daß hier im Berichte ein Passus richtig zu stellen ist. Es heißt da: "Zur Ermittlung der jeder Partei zufallenden Mandate wird die Zahl der vom Wahlkörper zu wählenden Ausschußmitglieder um 1 vermehrt und durch diese Zahl die Zahl der für alle Parteien zusammen gültig abgegebenen Stimmen dividiert. Der Quotient und, wenn bei der Division ein Rest bleibt, die nächst höhere Zahl ist die Wahlzahl." Hier muß es heißen: "Die dem Quotient folgende, nächst höhere ganze Zahl ist die Wahlzahl, auch wenn bei der Division kein Rest bleibt." Also wenn die Division z. B. die Zahl 72 ergibt und kein Rest bleibt, so wäre die Wahlzahl auf die nächst höhere ganze Zahl 73 zu erhöhen. Ich will mich nicht weiter auslasten; ich will nur noch bemerken, daß die Ermittlung der Wahlzahl sehr wichtig ist. Man muß daher sehr vorsichtig vorgehen. Wenn man nicht die richtige Wahlzahl hat, kann es viele Restmandate geben. Unter Restmandaten versteht man jene, die bei der Aufteilung auf die Parteien nicht zur Vergebung gelangen; oder es könnte ein zu großer Segen an Mandaten herauskommen, sodaß man mehr aufteilen würde, als man zu vergeben hat. Daher ist es wichtig, daß man jene Zahl suche, welche möglichst alle Mandate, die zu vergeben sind, zur Aufteilung bringt und kein Mandat übrig läßt. Dieser Passus des Berichtes wäre auch nicht im Einklange mit dem Gesetzentwürfe gewesen. Damit hätte ich dasjenige, was ich zum Berichte noch zu sagen habe, mitgeteilt. Ich möchte glauben, daß im Berichte das übrige Wesentliche, was zur Erklärung der Gesetzentwürfe und der Begründung derselben notwendig ist, enthalten ist. Ich möchte nochmals hervorheben, daß durch diese Vorlagen gewiß nicht alle Wünsche des Landtages erfüllt werden. Früher einmal hat der Landtag in Aussicht genommen, für die Gemeinde- und Landtagswahlen das allgemeine und bis zu einem gewissen Grade gleiche, direkte Wahlrecht einzuführen. Die Regierung hat uns dann nach langer Zeit geantwortet, daß sie darauf nicht eingehe, indem sie daran festhält, daß die Interessenvertretung bei der Land- und Gemeindevertretung zum Ausdrucke komme. Der Landtag hat dann in der Tagung des Jahres 1907 den vom damaligen Wahlreformausschusse ausgearbeiteten Gesetzentwurf als prinzipielle Grundlage für ein abgeändertes Wahlrecht angenommen, nämlich dahin gehend, daß nur Zensiten, nur die Steuerträger zur Wahl kommen sollen und daß die Verhältniswahlgemeinden nur in einem Wahlkörper wählen sollten; auch darauf ist die Regierung nicht eingegangen, sondern hat sich ablehnend verhalten. Der Landtag hat damals in Aussicht genommen, den Proporz sowohl für größere 4 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. Gemeinden als auch für den Landtag einzuführen. Die Regierung hält aber den Proporz für die Landtagswahlen nicht für zweckmäßig, weil es leicht geschehen könnte, daß z. B. eine oder die andere Stadtgemeinde keinen eigenen Abgeordneten bekommen würde und so ohne unmittelbare Vertretung wäre; trotz alledem glaube ich, daß die Vorlagen, wie sie hier sind, doch eine wesentliche Erweiterung des Wahlrechtes beinhalten und wenn wir vielleicht vor Jahren, wo wir das allgemeine Wahlrecht einführen wollten, geglaubt haben, daß wir dann auf eine Zeitlang im allgemeinen Ruhe haben werden vor Änderungen des Wahlrechtes, so möchte ich sagen, daß die heutige Reform nur ein Schritt in der Entwicklung des Wahlrechtes sein wird, daß sie sich dann etwa in späteren Jahren in dem Sinne, wie wir es heute anfangen, weiter ausgestalten wird und damit möchte ich die Annahme der vom Wahlreformausschusse gestellten Anträge empfehlen, welche lauten: (Liest die Anträge aus Beilage 48). Landeshauptmann: Ich werde nun zunächst den Vorgang dem hohen Hause bekannt geben, welchen ich bei dieser Beratung einzuhalten gedenke. Ich beabsichtige nämlich, eine Generaldebatte jetzt zu eröffnen, welche sich sowohl über die Ausschußanträge als auch über sämtliche vier Gesetzentwürfe, welche in einem gewissen organischen Zusammenhange stehen, erstrecken soll. Nach Absolvierung der Generaldebatte wird in die Spezialdebatte der einzelnen Gesetzentwürfe eingegangen. In der Tagesordnung ist die Reihenfolge so, daß es heißt: a) betreffend Abänderung der §§ 3 und 12 der Vorarlberger Landesordnung; b) womit eine neue Landtagswahlordnung erlassen wird; c) wegen Abänderung einiger §§ der Gemeindeordnung; d) womit eine neue Gemeindewahlordnung erlassen wird. Ich glaube aber, es könnte vielleicht der umgekehrte Weg eingeschlagen werden, indem wir zunächst die Spezialdebatte über die Gemeindewahlordnung, dann über die Gemeindeordnung, über die Landtagswahlordnung und zuletzt über die Landesordnung vornehmen. Die Begründung des in dieser Weise abgeänderten Vorschlages ergibt sich nämlich nach meiner Anschauung daraus, daß das Wahlrecht eigentlich von unten aufgebaut ist; zuerst kommt das Wahlrecht in der Gemeindevertretung, dann im Landtage und zuletzt in der Reichsvertretung, die allerdings hier nicht berührt wird. Wenn die Spezialdebatte über alle vier Gesetzentwürfe zu Ende geführt ist, werde ich dann noch den Punkt 2 der Ausschußanträge zur Beratung und Beschlußfassung bringen und dann erst, wenn vom Berichterstatter ein Antrag gestellt wird, die Frage der dritten Lesung in Verhandlung ziehen. Ich mache diesen Vorschlag; wenn aber von Seite des hohen Hauses etwas anderes gewünscht wird, bin ich gerne bereit, Änderungen im Vorgänge vorzunehmen. Wünscht jemand eine Änderung vorzuschlagen? - Es ist nicht der Fall; somit wird in dieser Weise vorgegangen werden und ich eröffne zunächst die Generaldebatte über sämtliche vier Gesetzesvorlagen. Der Herr Abgeordnete Dr. Kinz hat das Wort. Ör. Kinz: Hohes Haus! Wir haben aus dem in Druck vorliegenden Berichte des Landes- und des Wahlreformausschusses vernommen, daß die neuen Gesetzesvorlagen nach Ansicht des Herrn Referenten alle erreichbaren Verbesserungen im Sinne der Erweiterung des Wahlrechtes und im Sinne einer entsprechenden Vertretung der Minorität in den einzelnen Körperschaften enthalten. Es ist selbstverständlich, daß die Majorität die Gesetzentwürfe als das "Erreichbare" bezeichnet und die Regierung in allen jenen Fällen als Sündenbock hinstellt, wo von einer Erweiterung des Wahlrechtes und einer entsprechenden Vertretung der Minorität in den Gesetzentwürfen nicht die Rede sein kann. Bericht und Gesetzesvorlagen gehen auch stillschweigend über die Forderungen der Fortschrittspartei hinweg, die schon bei der früheren Wahlreform geltend gemacht worden sind. Vor allem würde die Beseitigung der ungerechten Wahlkurieneinteilung für die Wahl der Abgeordneten der Landgemeindenkurie in den Landtag in Betracht kommen. Wir können uns der Tatsache nicht verschließen, daß ein Zug nach Demokratisierung durch alle neuen Wahlgesetze geht. Die christlichsoziale Partei hat diesem Zuge auch Rechnung getragen bei der Wahlreform des Reichsrates, indem sie für das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht eingetreten ist. Wenn auch ein so ausgedehntes, die Interessenvertretung nicht berücksichtigendes Wahlrecht für den Landtag und die Gemeinden nicht angezeigt erscheint, so soll man doch die Forderung der Nichtsteuerträger oder vielmehr jener Personen, welche keine direkte Steuer tragen, nach einer entsprechenden Vertretung in den genannten Körperschaften mehr berücksichtigen. 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. 5 Ich hielte es für besser, wenn die Nichtsteuerträger nicht mit so kleinen Brocken abgespeist würden, wie es hier in den vorliegenden Gesetzentwürfen geschieht. Wenn man schon reformiert, so sollte man eine ganze Arbeit leisten. In einigen Jahren wird man doch wieder neuen Forderungen nachgeben müssen. Das Wahlrecht der Nichtsteuerträger ist minderwertig. Einmal kommen durch die Vorschrift der dreijährigen Seßhaftigkeit viele Personen nicht in die Lage, das Wahlrecht auszuüben. Die dreijährige Seßhaftigkeit, welche als Voraussetzung für die Wahl der Nichtsteuerträger normiert ist, mag eine Forderung der Regierung sein, sie entspricht aber jedenfalls auch dem Geschmacke der Majorität. Ein in den letzten Jahren erschienener Gesetzentwurf, beziehungsweise die Grundzüge zu diesem, normiert sogar eine fünfjährige Seßhaftigkeit. Die zweijährige Seßhaftigkeit für die Personalsteuerträger ist ebenfalls zu lang. Durch die einjährige Seßhaftigkeit für die übrigen Klassen der Wähler wird es vielen Wählern, die früher wahlberechtigt waren, nicht mehr ermöglicht, das Wahlrecht auszuüben. Das Wahlrecht der Nichtsteuerträger ist auch minderwertig, weil die Zahl der von dieser Kurie, beziehungsweise von diesem Wahlkörper zu vergebenden Mandate kleiner ist als die Zahl der von anderen Kurien, beziehungsweise Wahlkörpern zu vergebenden Mandate. Das Wahlrecht der Nichtsteuerträger ist aber auch aus dem Grunde minderwertig, weil die Nichtsteuerträger mit den kleineren Steuerträgern in eine Kurie, beziehungsweise in einen Wahlkörper zusammengeworfen werden, wodurch sich die Zahl der Wähler in der betreffenden Kurie, beziehungsweise in dem betreffenden Wahlkörper bedeutend erhöht, der Wert der einzelnen Stimmen aber sinkt. Die vorliegenden Gesetzentwürfe enthalten auch die weitere Ungerechtigkeit, daß eine Kategorie von Wählern, nämlich die Personalsteuerträger bis einschließlich K 20, welche früher ihr Wahlrecht für den Landtag in der Zensitenkurie ausübten, wenn sie über K .8 Steuern zahlten, geschmälert wird. Es ist eine Ungerechtigkeit, daß diese Kategorie von Wählern, welche früher im dritten Wahlkörper das Wahlrecht ausübte, nunmehr in den vierten Wahlkörper zurückversetzt wird. Die beiden Gesetzentwürfe über die Reform des Wahlrechtes für Gemeinde und Landtag lassen auch einheitliche Grundzüge hinsichtlich der Vertretung der Minorität vermissen. Wir Deutschfortschrittliche stehen auf dem Standpunkte, daß das Recht der Minorität in allen Vertretungskörpern gesetzlich gewährleistet werden solle. Die Vertretung. der Minorität wird nach dem vorliegenden Gesetzentwürfe, beziehungsweise nach Einführung einer neuen Wahlordnung für die Gemeinden durch Einführung der Verhältniswahl in Gemeinden mit über 2000 Einwohnern erreicht. Die Einführung der Verhältniswahl wird von der Minorität als praktische Neuerung begrüßt; sie vermag aber nicht einzusehen, warum nicht auch in kleineren Gemeinden mit unter 2000 Einwohnern die Verhältniswahl eingeführt werden soll Es gibt doch auch in kleineren Gemeinden politische und wirtschaftliche Minoritäten, die in der Gemeindestube zum Worte kommen sollen. Wenn nun dem Vertretungsrechte der Minoritäten im Gemeindewahlgesetzentwurfe halbwegs Rechnung getragen erscheint, so weist der Landtagswahlgesetzentwurf keine Spur von Reformen in dieser Richtung auf. Das alte System scheint sich bewährt zu haben, weshalb man von Neuerungen oder Verbesserungen in dieser Richtung absieht. Im letztjährigen Entwürfe war die Verhältniswahl sowohl für die Gemeinden als auch für den Landtag zum mindesten für die Städte- und Landgemeindekurie vorgesehen. Die Regierung hat aber diese Gesetzentwürfe in dieser Form nicht akzeptiert; sie hat gesagt, es gehe nicht an, daß die Wähler aller Städte in ein und denselben Topf geworfen werden, daß ein Wahlkörper für die Wahl aller städtischen Abgeordneten gebildet werde- Die neuen Gesetzentwürfe haben es nun beim alten gelassen. Der Landesausschuß hat die Verhältniswahl für den Landtag wieder aufgegeben. Die Städte werden ihre Abgeordneten nach wie vor selbst wählen. Die großen Wahlkreise für die Landgemeinden bleiben aber auch erhalten. Wenn nun der Landes- und der Wahlreformausschuß aus begreiflichen Gründen die alte Wahlkreiseinteilung für die Landgemeinden aufrecht erhalten haben, so finde ich es unbegreiflich, daß die Regierung so inkonsequent ist und zu den Gesetzentwürfen die Vorsanktion erteilt hat, weil sie sich damals auf den Standpunkt der Interessenvertretung gestellt hat. Damals hat man gesagt, die Einführung des Proporzes stoße auf Widerstand, weil durch Einführung der Verhältniswahl in der Städtekurie das Moment der Interessenvertretung 6 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. wegfalle. Es wird sonach bei der Wahl der Abgeordneten aus den Landgemeinden für den Landtag beim alten bleiben. Die Interessen der einzelnen Gemeinden innerhalb eines Bezirkshauptmannschaftssprengels sind nicht immer gleichartige, sondern sie kollidieren vielfach. Es wäre daher eine billige und gerechte Forderung, die von der Majorität berücksichtigt werden sollte, nämlich die Schaffung individueller Wahlkreise. Die Landtagswahlreform erscheint auch deshalb für die deutsche Fortschrittspartei, insbesondere für die Abgeordneten der Städte unannehmbar, weil die Vertretung der Städte im Landtage eine ungenügende ist. Nach der alten Landtagswahlordnung war, wenn wir vom Virilisten und dem Vertreter der Handels- und Gewerbekammer absehen, das Verhältnis zwischen den Vertretern der Städte und Landgemeinden wie 5 : 19. Durch die Wahlreform gestaltet sich nun das Verhältnis für die Städte ungünstiger, weil es in Hinkunft lautet: 5:21. Denn in den sogenannten gemischten Kurien überwiegen die ländlichen Wähler gegenüber den städtischen, trotzdem in den letzten Jahren oder Jahrzehnten, sagen wir besser, die Einwohnerzahl der Städte und die Steuerleistung derselben sich verhältnismäßig bedeutend mehr vermehrt hat als die Einwohnerzahl und die Steuerleistung der Landgemeinden. Wenn wir die Mandatszahl nach dem Schlüssel der Bevölkerungsziffer zwischen Stadt und Land aufteilen, so würde es auf die Städte 6 Abgeordnete treffen; wenn wir jedoch, da das ganze Wahlsystem auf dem Prinzipe der Interessenvertretung aufgebaut ist, die Mandate nach der Steuerziffer verteilen, so trifft es auf die Städte 10 Abgeordnete und, wenn wir das Mittel zwischen Bevölkerungszahl und Steuerleistung ziehen, zum mindesten 8 Abgeordnete; eine Vermehrung der Zahl der Abgeordneten der Städte erscheint daher nur billig und begründet. Die alte Forderung unserer Partei auf Einführung der direkten Wahl für die Landgemeinden geht nun endlich der Verwirklichung entgegen. Wenn auch unsere Partei mit dem Wegfall der Frauenvollmachten und dem Ausschlüsse der Minderjährigen und Kuranden vom Wahlrechte sowie mit den Vorkehrungen zur Ermöglichung tunlichst freier Wahlen einverstanden ist und die Einführung des Proporzes für die Wahlen in die Gemeindevertretung begrüßt, so erscheinen doch die vorliegenden Gesetzentwürfe uns aus diesem Grunde unannehmbar, weil eine Reihe von prinzipiellen Forderungen der Deutschen Fortschrittspartei nicht berücksichtigt erscheint. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? Der Herr Abgeordnete Ölz hat dasselbe. Ölz: Ich möchte nur auf einen Punkt zurückkommen, den der Herr Bürgermeister von Bregenz ausgeführt hat. Vorerst konstatiere ich mit Freuden, daß der Herr Bürgermeister es begrüßt, daß die früher angenommenen Hauptgrundsätze die den vorliegenden Entwürfen niedergelegt worden sind, indem nämlich bezüglich der Wahlvollmachten - ich glaube, ich habe das gehört; oder nicht? - und der Stimmenvertretung der Mündel und Kuranden Wandel geschaffen worden ist. Es freut mich ferner, daß der Herr Dr. Kinz die Einführung des Proporzes als gut anerkennt. Wir sind also damit im Lande über verschiedenes einig und über verschiedenes hinweg, was bis jetzt zu vielen Klagen Anlaß geboten hat. Der Herr Bürgermeister hat dann auch ausgeführt, daß man die Kleinen hätte besser berücksichtigen sollen. Gewiß, wir haben es tun wollen; wir haben ja früher nur eine einjährige Seßhaftigkeit gehabt, aber die Regierung hat jetzt überall, wo man neue Wahlgesetze für Landtag und Gemeinden gemacht hat, mit die dreijährige Seßhaftigkeit zugestanden (Jodok Fink: Auch in Trieft) und wir konnten auch nicht mehr erreichen. Von uns kann man nicht Unmögliches verlangen; man muß sich im Rahmen des Gegebenen halten. Es ist sehr bezeichnend, daß in Trieft das Wahlgesetz ungefähr so ist wie bei uns und die Sozialdemokraten damit zufrieden waren. Ich könnte ihnen einen Artikel aus der "Sozizeitung" vorlesen, die schreibt: "damit hat die Staat das beste Wahlrecht geschaffen." Nicht wahr! (Heiterkeit.) Da hat sie die dreijährige Seßhaftigkeit nicht geniert? Man sieht, man kann darüber hinwegkommen, wenn man solche Stimmen vor sich hat. Der Herr Dr. Kinz hat - und das freut mich - den Herren Sozialdemokraten sehr um d n Bart gestrichen. Natürlich, wenn man in der gleichen Gesellschaft von Gemeinde zu Gemeinde zieht, ist es wohl nicht mehr als billig, daß man sich auch wieder zu geeigneter Zeit seines Bruders erinnert. (Heiterkeit) Dann hat der Herr Bürgermeister - und auch Blätter wie der "Volksfreund" und die "Volkszeitung" führen dieselben Klagen - uns den Vorwurf 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. 7 gemacht, als ob wir in kleineren Gemeinden den Proporz nicht hätten haben wollen. Nun bitte ich, im § 10 unseres früheren Entwurfes nachzuschauen. Dort haben wir denselben wenigstens bis zu Gemeinden mit 1000 Einwohnern hinunter gehabt, wenn von einer gewissen Anzahl von Wählern verlangt wurde, daß der Proporz eingeführt werde. Wir sind also damals schon auf diesem Standpunkte gestanden. Weiter hinunter sind wir damals nicht gegangen; doch sind die Vertreter der Landgemeinden daran selbst schuld und nicht die der Städte, weil jene gesagt haben, in so kleinen Gemeinden gehe es mit dem Proporze nicht gut und man möge zuerst schauen, wie sich die Sache im allgemeinen bewähre. Die Regierung verlangte aber die Streichung dieses Absatzes im § 10. Der Herr Bürgermeister hat auch mit einem allgemeinen Ausdrucke gesagt, wir hätten es beim Landtag" beim alten gelassen." Nun haben wir es denn doch nicht beim alten gelassen. Wir haben auch beim Landtage dasjenige getan, was uns die Regierung zugesagt und zugelassen hat. Ich stehe nicht auf dem Standpunkte des Herrn Dr. Kinz, daß wir einzelne Wahlkreise haben sollten, sondern wir müssen einmal den Proporz haben und wollen deshalb jetzt Listenwahl. Wir haben den Proporz jetzt nicht erreicht und wird es sicher doch einmal dazu kommen. Aber - wie es bei der Regierungsmaschine ist - es geht nur etappenweise, aber immer wird etwas gegeben. Es ist nun einmal so; die Entwicklung schreitet langsam vorwärts. Mit der Zeit muß man immer wieder etwas anderes schaffen, wenn sich das alle nicht bewährt hat. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? -Der Herr Abgeordnete Loser hat sich zu demselben gemeldet, ich erteile ihm dasselbe. Loser: Hohes Haus! Es haben bereits der Herr Berichterstatter und der Herr Vorredner darauf hingewiesen, daß wir bei einer Beschlußfassung des hohen Landtages punkto Wahlreform in früheren Zeiten viel weiter gehen wollten, als es jetzt die Vorlage für das Landtags- und Gemeindewahlrecht beinhaltet. Es sind auch Gründe angegeben worden, weshalb das dermalen nicht möglich ist, den früher aufgestellten Grundzügen Geltung zu verschaffen. Es hat aber der Vertreter der Stadt Bregenz, indem er diese Gründe nicht zu würdigen scheint, gemeint, es sei deswegen geschehen, weil es der Majorität besser paffe, und er hat damit ausgesprochen oder aussprechen wollen, daß unsere Partei sich benachteiligt oder beeinflußt fühlen würde, wenn man weiter gegangen wäre. Ich möchte nun darauf hinweisen, daß, wenn wir dies lediglich vom parteipolitischen Standpunkte aus beurteilen wollten, diese Befürchtung gar nicht begründet wäre. Daß dem so ist, dafür haben wir einen untrüglichen Beweis, nämlich den Ausfall der letzten Reichsratswahlen. Die Herren können nun doch nicht sagen, daß das Resultat, das dort herausgekommen ist, uns erschreckt hätte und daß wir den Mut nicht aufbrächten, so weit zu gehen wie dort, d. h. das allgemeine, gleiche Wahlrecht auch für Land und Gemeinden einzuführen. Dann möchte ich noch bemerken, daß die Herren Parteigenossen des Herrn Bürgermeisters von Bregenz in anderen Kronländern, wo sie in der Majorität sind, nicht immer ein so weites Herz haben, wenn es sich um Schaffung von Wahlgesetzen für das Land und die Gemeinden handelt. Ich verweise auf verschiedene Städte mit eigenem Statute, wo die Majorität freisinnig ist und wo sie es in der Hand hat, weitgehende Wahlrechtsbestimmungen zu setzen. Ich verweise zum Beispiel auf Innsbruck und auch darauf, daß in Steiermark, wo doch die freisinnige Partei im Landtage die ausschlaggebende ist, auch an der Schaffung eines Landtagswahlgesetzes gearbeitet wird. Dort soll eine allgemeine Kurie, nach dem Antrage der Freisinnigen mit 9 Mandaten, ungefähr unter den gleichen Bedingungen wie bei uns geschaffen werden und da bekommt diese allgemeine Wählerklasse 9 Mandate, für das große Land Steiermark also 9 Mandate, und hier im kleinen Vorarlberg sind 5 Mandate vorgesehen. Wir sind daher noch viel weiter gegangen als die Herren Freisinnigen in Steiermark und ich weiß nicht, wie es sich gestalten würde, wenn die Majorität bei uns auch eine freisinnige wäre, ob sie dann den Grundsätzen, wie sie Herr Dr. Kinz uns eben verkündet hat, huldigen, oder ob sie sich nicht den steirischen Gesinnungsgenossen anpassen würde. Das wollte ich nur hervorheben, um zu zeigen, daß die Freisinnigen in anderen Kronländern, wo sie die Majorität haben, doch nicht ein gar so weites Herz besitzen, als wie es uns der Herr Bürgermeister geoffenbart hat. Landeshauptmann: Wünscht noch einer der Herren das Wort? Der Herr Abgeordnete Dresse! hat dasselbe. 8 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. Dressel: In Bezug auf die Benachteiligung der Städte gegenüber den Landgemeinden möchte ich nur etwas erwähnen. Wenn man von der allgemeinen Kurie oder, wie sie in Zukunft heißen wird, von der gemischten Wählerklasse absieht, wo die Städte und Landgemeinden miteinander wählen, so werden für. den Landtag in den Städten und Landgemeinden 19 Mitglieder gewählt. Wenn man diese auf 130 000 Einwohner aufteilt, so trifft c§ auf einen Abgeordneten 6800 in diesen 2 Klassen, nämlich in der Klasse der Städte und Landgemeinden. Nun hat Bludenz unter 6000, Feldkirch ebenfalls unter 6000, Bregenz etwas über 7000 und Dornbirn hat für zwei Abgeordnete die richtige Zahl von etwa 13.600 Einwohnern. Da kann man denn doch nicht sagen, daß die Landgemeinden gegenüber den Städten, wenigstens in Bezug auf die Einwohnerzahl, bevorzugt seien. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand das Wort? Wenn sich niemand meldet, so ist die Generaldebatte geschlossen. Wünscht der Herr Berichterstatter noch das Wort? Jodok Fink: Zu dem, was die geehrten Herren Vorredner auf dieser Seite des hohen Hauses zu den Ausführungen des Vertreters der Minorität gesagt haben, habe ich noch folgendes beizufügen. Der Herr Vertreter der Stadt Bregenz hat angeführt, daß der Landtag, beziehungsweise die Majorität hier noch im Gesetzentwürfe vom letzten Jahre für das Landtagswahlrecht eine fünfjährige Seßhaftigkeit in Aussicht genommen habe, das muß ich richtig stellen; das war viel früher einmal der Fall, wo man noch der Meinung war, nur bei Festsetzung einer mehrjährigen Seßhaftigkeit die Zustimmung der Regierung zur Einführung des allgemeinen Wahlrechtes zu erhalten, aber als der Landtag das letztemal über die Reform der Landtags- und Gemeindewahlordnung Beschlüsse gefaßt hat, hat der Landtag die fünfjährige Seßhaftigkeit für die Landtagswahlen auch für jene, welche keine Steuer zahlen, ganz fallen gelassen, und er hat damals mit Rücksicht darauf, daß man schon gewußt hat, daß man im Reichsrate eine einjährige Seßhaftigkeit festsetzt und weil der Landtag geglaubt hat, daßdiese einjährige Seßhaftigkeit bei der Regierung auch für das Landtagswahlrecht Anklang finden werde, diese einjährige Seßhaftigkeit in Aussicht genommen. Die Unkenntnis über die damalige Haltung des Landtages ist zwar dem Herrn Bürgermeister zu verzeihen, weil er damals nicht Mitglied des hohen Hauses war, aber es wäre auch aus den heurigen Vorlagen zu ersehen gewesen, aus dem Berichte des Landesausschusses. Aus dem Wahlreformvorschlage wäre es zu ersehen gewesen, denn da heißt es, daß der Landtag das letztemal und zwar in Übereinstimmung von Majorität und Minorität die einjährige Seßhaftigkeit in Aussicht genommen hat. Hier im Berichte heißt es: (Liest aus Beilage 15, Seite 110 das letzte Alinea.) Damals waren noch K 10 in Aussicht genommen für jene Gemeindemitglieder, welche in der Gemeinde nicht heimatberechtigt sind und dort nicht wohnen. Heute hat es der Landesausschuß schon auf K 4 erweitert und das entspricht der heutigen Anschauung, daß Gemeindeangehörige, welche nicht in der Gemeinde wohnen, erst dann ein Wahlrecht haben, wenn sie mehr als K 4 Steuer zahlen. Jetzt heißt es weiter: (Liest aus Beilage 15, Seite 111, das 2. Alinea). Also in diesem Landesausschußberichte haben wir noch darauf hingewiesen, daß der Landtag bei der letzten Beschlußfassung, die einstimmig erfolgt ist, auch die einjährige Seßhaftigkeit für Nichtsteuerträger in Aussicht genommen hat. Nun hat aber die Regierung, wie schon hervorgehoben wurde, einen anderen Standpunkt eingenommen, sie hat in Bezug auf das Landtags- und Gemeindewahlrecht für Nichtzensiten den gleichen Standpunkt eingenommen wie in Niederösterreich. Dort, wird man sagen, sind auch die bösen Christlichsozialen dahinter gewesen, die das bewirkt haben. Den gleichen Standpunkt hat man aber auch in Trieft eingenommen, wo gewiß nicht die bösen Christlichsozialen das verschuldet haben, wo man aber doch eine dreijährige Seßhaftigkeit aufgenommen hat. Dann hat der Herr Bürgermeister darauf hingewiesen, daß die Städte in Vorarlberg eigentlich zu wenig Vertreter haben. Ich kann es nun zunächst nicht ganz zugeben, daß es ganz gleichgültig ist, ob die Städte in die allgemeine Wählerklasse miteinbezogen sind oder nicht. Sie liefern einen bedeutenden Prozentsatz jener Wähler, welche in der allgemeinen Wählerklasse zum Worte kommen. Aber abgesehen davon muß ich das, was die übrigen Herren gesagt haben, noch dahin ergänzen, daß ich zunächst sage, daß man die Steuerschuldigkeit, die in den Städten gezahlt wird, so insbesondere in Bregenz hier, nicht voll und ganz anrechnen kann; denn es ist Tatsache und ich glaube nicht zu weit zu gehen, wenn ich sage, daß die Steuer der Staatsbahn mit zirka K 100.000'- und dann die Steuer, welche 10 Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. 9 die Ausländer zahlen, die kein Wahlrecht haben, in Bregenz mindestens 1/3 der Steuer ausmachen. Daß man nun diese Steuer in Anrechnung bringt, wenn es sich um die Aufteilung der Mandate für die Landtagswahlen handelt, halte ich nicht für richtig. Ich habe erhoben, wie viele Wähler die Städte und Landgemeinden bei der letzten Landtagswahl gehabt haben, und weil wir vom Landtag aus den Grundsatz gehabt haben, mehr den Mann, die Person zur Geltung kommen zu lassen als Kapital, Geld und Steuern, so muß man hier sagen, daß die Wählerzahl in Betracht kommt. Nun habe ich erhoben, daß bei der Städtewahl Bregenz 1067, Feldkirch 581, Dornbirn 1825 und Bludenz 623 Wahlberechtigte hat; das gibt zusammen 4096 Wahlberechtigte für diese Städte. In den Landgemeinden war die Zahl der Wahlberechtigten von allen 3 Bezirken zusammen 14798. Nun trifft es, wenn auf die Städte 5 Abgeordnete kommen, einen Abgeordneten auf 819 Wahlberechtigte. Bei den 14 Abgeordneten der Landgemeinden trifft es auf 1057 Wahlberechtigte einen Abgeordneten, also wir könnten umgekehrt mit mehr Recht behaupten, daß die Landgemeinden zu kurz kommen, weil den Städtern immerhin ein größeres Wahlrecht eingeräumt ist als den Landgemeindenbewohnern; daher glaube ich, daß dieser Einwand in keiner Weise berechtigt war. Dann ist noch vom Vertreter der Minorität darauf hingewiesen worden, daß für die Landtagswahlen Einzelwahlkreise geschaffen werden sollten. Nun darf ich wohl sagen, daß ich diesbezüglich anderer Meinung bin und daß sie nicht von heute oder gestern datiert, sondern daß ich sie schon vor 10 und mehr Jahren gehabt habe. Ich kann mich diesbezüglich auf das stenographische Protokoll vom Jahre 1896 berufen, nach dem ich schon damals hervorgehoben habe, daß die Listenwahl nach meiner Überzeugung die bessere sei. Ich erlaube mir mit Erlaubnis des Herrn Landeshauptmannes - übrigens glaube ich, daß der Berichterstatter das Recht dazu hat - einiges aus der Debatte von damals vorzulesen. Damals lag ein Antrag des Vertreters der Handels- und Gewerbekammer, des Herrn Dr. Waibel vor, der auch auf die Schaffung von Einzelwahlkreisen hinzielte. Ich habe damals dagegen gesprochen und habe unter anderem darauf hingewiesen, daß man bei der Listenwahl besser die einzelnen Stände berücksichtigen könne. Ich habe ferner ausgeführt, daß nach meiner Meinung das beste Wahlrecht jenes wäre, das sich auf die Interessenvertretung nach Berufsständen stützt. Ich habe weiters hervorgehoben, daß, wenn man überall organisierte Berufsstände hätte, wohl das das richtige Wahlrecht wäre, wenn diese berufsständische Vertretung, also Bauern, Handel- und Gewerbetreibende und akademisch Gebildete ihre Vertreter hineinsenden so vielleicht, wie heute in der allgemeinen Wählerklasse alle zusammen auch noch einige Mandate vergeben. Nun habe ich aber dort gesagt, daß wir das vorläufig nicht haben, weil die Stände nicht organisiert seien, daß wir daher zum nächstbesten Wahlrecht greifen sollen, nämlich zu dem, das die Berücksichtigung der Vertretung der einzelnen Berufsstände am ehesten ermöglicht. Ich habe unter anderem gesagt: "Nun wird man mir aber sagen, das ist alles sehr schön, das könnte auch bei direkten Wahlen und Einzelwahlkreisen gemacht werden. Diese Anschauung habe ich durchaus nicht. Ich meine, daß diejenigen, die solches hehaupten, sich es nicht überlegt haben oder es nicht ernst nahmen. Ich bin vielmehr der Anschauung, daß, wenn wir, sagen wir in diesem Jahre, auf Grund direkter Wahlen die Landgemeindewahlen vorzunehmen hätten und für jeden Abgeordneten ein eigener Wahlkreis bestünde, wie es Herr Abgeordneter Dr. Waibel verlangt, die Wahlen recht einseitig ausfallen würden und zwar nach der Richtung hin, daß die einzelnen Berufsstände nicht gleichmäßig und entsprechend vertreten wären. Ich glaube auch, daß selbst Herr Dr. Waibel es sich kaum überlegt hat, was da allenfalls für ein Resultat zu Tage gefördert würde. Ich meine, er würde mit demselben wenig zufrieden sein. Soweit ich die Bevölkerung und deren Wünsche kenne, dürfte ich wohl annehmen, daß das Resultat solcher Landgemeindewahlen dermalen etwa das wäre, daß fast oder ganz ein halbes Dutzend Geistliche in den Landtag gewählt würden." So habe ich damals im Jahre 1896 über die Schaffung von Einzelwahlkreisen, bezw. über das Resultat, das da herauskäme, geurteilt. Daher werden sie mir glauben, daß ich heute wohl keiner anderen Meinung bin; denn ich halte dafür, daß man bei der Listenwahl wirklich besser die einzelnen Berufsstände berücksichtigen kann, als dies in den Einzelwahlkreisen der Fall wäre. Wenn wir Einzelwahlkreise haben, so kommt auch die Kirchturmpolitik auf. Dann werden nur die 10 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. größeren Gemeinden in diesen Einzelwahlkreisen zum Worte kommen und es wird Kirchturmpolitik getrieben werden. Es wird nur der Wille eines kleinen Kreises derselben zum Ausdruck kommen. Das würde, ich habe die feste Überzeugung, in erster Linie gerade im Landtage das Resultat zeitigen, daß mehr Geistliche in den Landtag gewählt würden, als notwendig ist. Ich bin auch dafür, daß Geistliche in den Landtag kommen, aber nur in entsprechender Anzahl. Damit möchte ich darauf hinweisen, daß eigentlich die Wähler bei der Listenwahl auch ein besseres Wahlrecht haben, denn es kann jeder 5 Abgeordnete statt 1 Abgeordneten wählen. Wenn die Herren der Minorität glauben, daß das vom parteipolitischen Standpunkte aus diktiert wurde, so möchte ich, wie schon hervorgehoben worden ist, sagen, wir hätten das nicht zu fürchten; denn sie haben, meine Herren, bei den letzten Reichsratswahlen gesehen, daß in den größten Gemeinden, wie Lustenau und Hohenems, die Christlichsozialen gesiegt haben. In Lustenau war ein Kandidat, ein hoch intelligenter Mann, der auch das Wort führen kann und der mit der Beschäftigungsart in Lustenau, mit der Stickerei, sehr bewandert ist. Diesem Kandidaten stand mein Freund Loser gegenüber, voit dem die gegnerische Presse höhnisch sagte, er sei ein vom Bezirke abwesender Schuhmachermeister. Trotzdem diesem Kandidaten ein Schuhmachermeister gegenüberstand, hat jener doch nicht die Majorität erlangt, selbst dann noch, wenn man die sozialdemokratischen Stimmen dazu gezählt hat, haben immer ein paar hundert Stimmen gefehlt. Ich muß konstatieren, daß bei diesen Wahlen im ganzen Lande eine einzige Gemeinde war, wo die Christlichsozialen nicht die absolute Majorität hatten. Diese Gemeinde ist die Stadt Bregenz. Auch in Bregenz hat die "Deutsche Fortschrittspartei" nicht die absolute Majorität gehabt, sondern nur mit Hilfe der Sozialdemokraten. Daher glaube ich, darf man nicht sagen, daß wir das aus Parteirücksichten tun. Ich sage mir, es ist ein entschieden besseres Wahlrecht, wenn wir bei der Listenwahl bleiben; deshalb bin ich immer sehr dafür eingetreten. Landeshauptmann: Wir kommen nun nach dem, was ich früher angekündigt habe, zur Spezialdebatte über die vorliegende Gemeindewahlordnung. Ich erteile zunächst das Wort dem Herrn Berichterstatter. Jodok Fink: Ich habe vorläufig nichts dazu zu bemerken. Landeshauptmann: Dann können wir in die Spezialdebatte eingehen. Wünscht einer der Herren, daß alle §§ verlesen werden oder sind sie damit zufrieden, daß die einzelnen §§, wie es gewöhnlich zu geschehen pflegt, nur angerufen werden. (Thurnher: Nur anrufen!) Es wird kein Wunsch nach Verlesung ausgesprochen; ich werde also die Anrufung der §§ vornehmen lassen. Ich werde bei jedem § eine Pause eintreten lassen, um den Herren zu Anfragen, zur Eröffnung der Debatte und zur Stellung von Abänderungs- und Znsatzanträgen Gelegenheit zu geben. Wenn niemand das Wort zum betreffenden § ergreift, so werde ich denselben als angenommen erklären. Ich bitte, mit der Verlesung zu beginnen. Jodok Fink: Erstes Hauptstück. Von der Wahl des Gemeindeausschusses. Erster Teil. Von dem Wahlrechte und von der Wählbarkeit. I. Abschnitt. Aktives Wahlrecht. Wahlberechtigung. § 1. Landeshauptmann: § 1 ist angenommen. Jodok Fink: Ausnahmen. § 2. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: Ausnahmen bei Militärpersonen. § 3. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: Ausschluß wegen strafbarer Handlungen. § 4. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: Ausschluß aus anderen Gründen. § 5. Landeshauptmann: Angenommen. 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. 11 Jodok Fink: Ausübung des Wahlrechtes. § 6. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: 2. Abschnitt. Passives Wahlrecht. Von der Wählbarkeit. § 7. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: Ausnahmen. § 8. Hier möchte ich beantrage>, daß unter Zahl 2 zwischen die Worte "bestellten besoldeten" ein Beistrich gesetzt wird. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand zu § 8 das Wort? Wenn es nicht der Fall ist, so erkläre ich § 8 mit der vom Herrn Berichterstatter vorgenommenen Druckfehlerberichtigung, wonach unter Punkt 2 >ach dem Worte "bestellten" ein Komma zu setzen kommt, für angenommen. Jodok Fink: Ausschließungsgründe. § 9. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: Zweiter Teil. Bon der Vorbereitung der Wahl. 1. Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen. Wählerlisten. § 10. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 11. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: Allgemeine Bestimmungen bezüglich der Einreihung der Wahlberechtigten in die Wahlkörper. § 12. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 13. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: 2. Abschnitt. Einreihung der Wahlberechtigten in die Wählerlisten in Gemeinden mit 4000 und mehr Einwohnern. Die Art und Weise, wie die Wählerliste zu verfassen ist. § 14. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: Verzeichnis aller Wahlberechtigten, welche eine Grund-, Gebäude- oder Erwerbsteuer entrichten. § 15. Hier möchte ich eine andere Fassung des letzten Satzes im ersten Absätze beantragen, die nämlich ganz genau der Fassung entsprechen wird, wie ich sie heute aus der Regierungsäußerung verlesen habe. Ich beantrage daher, daß der letzte Satz, welcher lautet: , , Jn dieses Verzeichnis sind nicht aufzunehmen die im § 6, Z. 2, der G. O. aufgeführten Gemeindegenossen, welche ihren ständigen Wohnsitz nicht in der Gemeinde des Wahlortes haben, wofern ihnen in dieser jährlich nicht mehr als K 4 direkte Staatssteuern vorgeschrieben sind", so zu lauten hat: "In dieses Verzeichnis sind die in § 6, Zl. 2, G. O. angeführten Gemeindegenossen, welche ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in der Gemeinde des Wahlortes haben und denen in dieser Gemeinde jährlich nicht mehr als K 4 an direkten Staatssteuern vorgeschrieben sind, nicht aufzunehmen." Landeshauptmann: Die Herren haben den vom Herrn Berichterstatter gestellten Abänderungsantrag gehört. Wünscht jemand, hiezu wie überhaupt zu § 15 das Wort zu ergreifen? Wenn es nicht der Fall ist, erkläre ich § 15 für angenommen. Jodok Fink: Liste des ersten Wahlkörpers. § 16. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: Liste des zweiten Wahlkörpers. § 17. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Dr. Kinz hat das Wort. Dr. Kinz: Im § 17 finde ich eines Neuerung gegenüber § 1, Punkt 2 a, der letzten Gemeindewahlordnung. Die in der Ortsseelsorge ansässigen Geistlichen sind als Intelligenzwähler damals in den 1. Wahlkörper, jetzt in den 2. Wahlkörper aufgenommen. § 17, Punkt 2 a, der neuen Gemeindewahlordnung enthält eine Ausdehnung, die unter Umständen speziell bei größeren Klosterniederlassungen eine außerordentliche Zahl von Stimmen in den 2. Wahlkörper 12 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. bringen kann, und zwar Stimmen von Personen, welche doch mehr oder weniger in einer Gemeinde nicht das Interesse haben wie andere Wähler. Ich finde es begreiflich, daß nach der alten Gemeindewahlordnung die in der Ortsseelsorge bleibend verwendeten Geistlichen der christlichen Konfessionen und die gleichgestellten Beamten je nach dem Range in den 1. oder 2. Wahlkörper kommen. Wenn aber die Bestimmung des § 17 in dem Sinne auszulegen ist, daß auch Klostergeistliche, welche immerhin als Geistliche einer staatlich anerkannten Konfession anzusehen sind, in den 2. Wahlkörper eingereiht sind, erscheint mir das als eine bedenkliche Vermehrung von Wählern, die ein Übergewicht ausüben könnten. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter zu § 17 das Wort zu ergreifen? Der Herr Abgeordnete Ölz hat das Wort. Ölz: Ja, ich bin für diese Fassung. Wenn auch der Fall eintreten sollte, daß solche geistliche Personen wählen können, so finde ich es am Platze. Nehmen wir z. B. Mehrerau her. Dieses ist der allergrößte L Steuerzahler in Vorklofter. Wenn hier in Bregenz bei einer Bierniederlassung jeder mit einer nur kleinen Steuer das Wahlrecht bekommt, warum sollen dann nicht jene da unten vermöge ihres Charakters das Wahlrecht bekommen? Es ist nicht mehr als in Ordnung;