19081006_lts011

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Letzte Änderung 02.07.2021, 19:12
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp09,lts1908,lt1908,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 11. Sitzung am 6. Oktober 1908 unter dem Vorsitze des Herren Landeshauptmanns Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 20 Abgeordnete. - Abwesend die Herren: Dr. Waibel, Dr. von Preu, Dr. Kinz und Dr. Drexel. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Artur Meusburger. Beginn der Sitzung um 11 Uhr 3 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolls der gestrigen Sitzung. (Schriftführer verliest dasselbe.) Wird zur Fassung des Protokolls eine Bemerkung gemacht? Wenn es nicht der Fall ist, betrachte ich es als genehmigt. Ich möchte mir nur noch vor Übergang zur Tagesordnung eine Anregung erlauben, daß die Tagesordnung durch einen weiteren Gegenstand ergänzt werden möge. Es ist seitens des Landesausschusses die Angelegenheit betreffend die Fortsetzung der Lawinenschutzbauten im Gemeindegebiete von Mittelberg dem hohen Landtage zu überweisen beschlossen worden. Ich werde daher diesen Gegenstand am Schlusse noch zur formellen Behandlung der Tagesordnung einreihen. Wir kommen nun zur Tagesordnung; auf derselben steht als erster Gegenstand: Regierungsvorlage betreffend den Gesetzentwurf wegen Abänderung des Vogelschutzgesetzes. Dieser Gegenstand eignet sich am besten für den landwirtschaftlichen Ausschuß zur Vorberatung und ich möchte diesbezüglich die Anregung machen, daß die Zuweisung an den genannten Ausschuß erfolge. Es erfolgt keine Einwendung; somit werde ich die Zuweisung an denselben verfügen. Der zweite Gegenstand ist der Bericht des Wahlreformausschusses über die Gesetzentwürfe: a) betreffend die Einführung der Wahlpflicht bei Gemeindeausschußwahlen. b) betreffend die Einführung der Wahlpflicht bei Landtagswahlen. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Jodok Fink; ich erteile ihm das Wort. Jodok Fink: Hohes Haus! Ich habe gestern schon in Aussicht gestellt, daß ich bei Behandlung der Gesetzentwürfe über die Einführung der Wahlpflicht in Gemeinde und Landtag die neuesten Äußerungen der Regierung - datiert vorn 3. Oktober des Jahres 2 11. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. - zu diesen Gesetzentwürfen hier im hohen Hause bekannt geben werde. Ich will also in dieser Regierungsäußerung dort fortfahren, wo die Regierung auf die Wahlpflichtgesetzentwürfe zu sprechen kommt. Es heißt: "In § 1 des Entwurfes eines Wahlpflichtgesetzes für die Gemeindewahlen wäre ein Druckfehler (Gemeindewahlverordnung) richtig zu stellen." Das ist, wie die Herren sehen, im Drucke geschehen und heißt richtig: "Gemeindewahlordnung." Weiter heißt es: "In § 5, erster Absatz, wäre anstatt des § 26 G. SB. O- der § 10 der G. SB. Ö. zu zitieren; im dritten Absätze hätten die Worte "abgesondert für die Wahl und für die engere Wahl" zu entfallen." Das ist, wie sie sehen, in der Ausschußvorlage auch geschehen. Dann heißt es weiter: "In § 6 wäre nach den Worten "für jeden Wahlberechtigten" einzuschalten, "welchem in den Verhältniswahlgemeinden die Legitimation, in den Mehrheitswahlgemeinden das Kuvert zugestellt worden ist und"." Hier werde ich bei der Spezialdebatte eine Drnckfehlerberichtigung beantragen. Es ist nämlich das Wort "den" vor "Verhältniswahlgemeinden" ausgeblieben. Das wird dann richtig gestellt werden, damit dieser Gesetzentwurf auch genau mit den Worten der Regierung übereinstimmt, welche das Wort "den" wünscht. Die Regierungsvorlage führt dann weiter aus: "§ 9 hätte zu lauten: "Die Bestimmungen der §§ 1 bis 4, 7 und 8 dieses Gesetzes u. s. w."." Diese Änderung hat der Ausschuß vorgenommen. Ferner heißt es: "In § 1 des Entwurfes eines Wahlpflichtgesetzes für die Landtagswahlen wäre nach dem Worte "hat" einzuschalten "insoferne er in einer Gemeinde des Landes seinen ordentlichen Wohnsitz hat"." Sinngemäß ist das auch im betreffenden § enthalten. Nur ein einziges Wort ist in der Vorlage mehr enthalten. Es heißt hier nämlich: "des Landes "Vorarlberg"." Dieses Wort "Vorarlberg", glaube ich, könnten wir ruhig stehen lassen. Das sind die Äußerungen der Regierung zu den Wahlpflichtgesetzen. Daran anknüpfend möchte ich zunächst darauf hinweisen, daß, wie Sie aus den Gesetzentwürfen ersehen und wie im Berichte darauf hingewiesen ist, die Wahlpflicht für Gemeindewahlen nur für jene Wahlberechtigten in Aussicht genommen ist, die in der Gemeinde ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Man verlangt also nicht, daß einer von auswärts in die Gemeinde komme, um sein Wahlrecht auszuüben. Ich habe auch gefunden, daß man es in der Regel nicht gerne sieht, wenn jemand von auswärts wählen kommt. Bezüglich der Landtagswahl ist derselbe Grundsatz eingehalten, nämlich, daß nur jene zur Ausübung des Wahlrechtes verpflichtet werden sollen, die in einer Gemeinde des Landes ihren ordentlichen Wohnsit haben. Für die Reichsratswahlen hat der Landtag im Wahlpflichtgesetze die Bestimmung aufgenommen, daß eigentlich nur jene wegen Nichterfüllung der Wahlpflicht zu strafen wären, welchen die Legitimation zugestellt worden ist. Dieselbe Bestimmung haben wir auch für die Wahlpflicht im Landtage aufgenommen. Bei der Gemeindewahl wird aber die Legitimation nur in Verhältniswahlgemeinden zugestellt, den Wählern in Mehrheitswahlgemeinden werden keine Legitimationen, wohl aber Kuverte zugestellt. Ich möchte nun bei dieser Gelegenheit die Anregung machen, der Landesausschuß möge in Erwägung ziehen, ob nicht auf die Kuverte eine Bemerkung gedruckt werden sollte, worin auf das bestehende Wahlpflichtgesetz und die eventuelle Bestrafung bei Nichtausübung desselben hingewiesen werde. Ich glaube, damit wäre jeder Wähler bei der Zustellung des Kuvertes noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß ein Wahlpflichtgesetz besteht. Überdies ist im Gesetzentwürfe die Bestimmung aufgenommen, daß die Bestimmungen der §§ 1-4, 7 und 8 in die Kundmachungen für die Vornahme der Wahlen in den Gemeindeausschuß aufzunehmen seien. Es ist ohne Zweifel, daß in Gemeinden, in denen keine Druckerei besteht, oder wo man zu einer solchen weit zu gehen hat oder endlich wo keine Vervielfältigungsmaschine vorhanden ist - eine solche würde übrigens auch nicht viel nützen - sehr viel zu schreiben wäre, wenn man diese §§ alle abzuschreiben hätte. Ich möchte daher die Anregung machen, der Landesausschuß möge auch diesbezüglich in Erwägung ziehen, ob nicht von feiten des Landes allen Gemeinden gedruckte Formularien für die Kundmachung der Wahlen des Gemeindeausschusses zuzuschicken seien, auf welchen 11. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1906. 3 diese Vorschriften des Wahlpflichtgesetzes schon enthalten sind. Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme der vorgeschlagenen Gesetzentwürfe, ebenso auch den 2. Punkt der vom Landesausschusse gestellten Anträge. (Liest Punkt 2 der Anträge aus Beilage 50). Landeshauptmann: Ich werde bei der heutigen Verhandlung dieser Gegenstände in analoger Weise vorgehen wie gestern. Ich beabsichtige nämlich, die Generaldebatte über die beiden Gesetzentwürfe unter einem durchzuführen. Nach Abschluß der Generaldebatte werden wir in die Spezialdebatte übergehen zunächst über den Gesetzentwurf, womit für die in Gemäßheit der Gemeindewahlordnung vorzunehmenden Wahlen in den Gemeindeausschuß der Gemeinden des Landes Vorarlberg die Wahlpflicht eingeführt wird; hierauf übet den Gesetzentwurf, womit für die in Gemäßheit der Landtagswahlordnung vorzunehmenden Wahlen in den Landtag des Landes Vorarlberg die Wahlpflicht eingeführt wird. Nach der Durchführung der Beratungen dieser Gesetzentwürfe in zweiter Lesung werden wir noch den Punkt 2 der Ausschußanträge in Verhandlung ziehen; endlich würden wir, wenn es von seiten des Herrn Berichterstatters beantragt würde, gleich die dritte Lesung der beiden Gesetzentwürfe vornehmen. Wird gegen den beabsichtigten Vorgang eine Einwendung erhoben oder etwas anderes gewünscht. Es ist nicht der Fall. Ich werde also so vorgehen. Ich eröffne zunächst die Generaldebatte über beide Gesetzentwürfe unter einem. Wenn niemand das Wort zu ergreifen wünscht, und nachdem auch der Herr Berichterstatter bereits bei Eingang in die Generaldebatte den Standpunkt des Ausschusses markiert hat, können wir in die Spezialdebatte eingehen und zwar zunächst über den Gesetzentwurf, womit für die in Gemäßheit der Gemeindewahlordnung vorzunehmenden Wahlen in den Gemeindeausschuß der Gemeinden des Landes Vorarlberg die Wahlpflicht eingeführt wird. Ich ersuche also, die einzelnen §§ anzurufen. Jodok Fink: § 1. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink : § 2. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 3. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 4. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 5. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 6. Hier wäre in der 3. Zeile vor dem Worte "Verhältniswahlgemeinden" das Wort "den" einzufügen, so daß es heißen würde "welchem in den Verhältniswahlgemeinden" u. s. w. Landeshauptmann: Wünscht jemand zu diesem § 6 das Wort? Wenn das nicht der Fall ist, betrachte ich denselben mit der vom Herrn Berichterstatter vorgenommenen Druckfehlerkorrektur, wonach es heißen soll: "welchem in den Verhältniswahlgemeinden u. s. w.", für angenommen. Jodok Fink: §7.Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 8. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 9. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 10. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 11. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: (Liest Titel und Eingang des Gesetzes.) 4 11. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. Landeshauptmann: Wird eine Bemerkung zu Titel und Eingang des Gesetzes vorgebracht? - Es ist dies nicht der Fall, somit nehme ich an, daß das hohe Haus denselben zustimmt. Nun kommen wir zur Spezialdebatte über den Gesetzentwurf, womit für die in Gemäßheit der Landtagswahlordnung vorzunehmenden Wahlen in den Landtag des Landes Vorarlberg die Wahlpflicht eingeführt wird. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, wiederum die einzelnen §§ anzurufen. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 1. Landeshauptmann: AngenommenJodok Fink: § 2. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 3. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 4. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 5. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: §6.Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 7. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 8. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 9. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 10. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 11. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: (Liest Titel und Eingang des Gesetzes.) Landeshauptmann: Wird gegen Titel und Eingang des Gesetzes eine Bemerkung vorgebracht? - Es ist dies nicht der Fall und ich betrachte dieselben somit als angenommen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den 2. Punkt der Ausschußanträge, den die Herren gehört haben. Wünscht jemand das Wort zu diesem 2. Punkte? Wenn dies nicht der Fall ist, so schreiten wir zur Abstimmung und ich ersuche jene Herren, welche diesem 2. Ausschußantrage zustimmen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Jodok Fink: Ich beantrage die Vornahme der dritten Lesung dieser beiden Gesetzentwürfe. Landeshauptmann: Es wird vom Herrn Berichterstatter die sofortige Vornahme der 3. Lesung beantragt. Wird dagegen eine Einwendung vorgebracht? Wenn dies nicht der Fall ist, schreite ich zunächst zur Vornahme der 3. Lesung, und zwar zunächst des Gesetzentwurfes, womit für die in Gemäßheit der Gemeindewahlordnung vorzunehmenden Wahlen in den Gemeindeausschuß der Gemeinden des Landes Vorarlberg die Wahlpflicht eingeführt wird, und ich ersuche jene Herren, welche dem genannten Gesetzentwürfe wie er aus der Fassung der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in der Dritten Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. - Es ist die Majorität. Ich ersuche ferner jene Herren, welche dem Gesetzentwürfe, womit für die in Gemäßheit der Landtagswahlordnung vorzunehmenden Wahlen in den Landtag des Landes Vorarlberg die Wahlpflicht eingeführt wird, in der Fassung der zweiten Lesung auch in der dritten Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Es ist die Majorität. 1t Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. 5 Somit wäre dieser Gegenstand der Tagesordnung erschöpft. Wir kommen nun zum 3. Punkte der Tagesordnung das ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gewerbegenossenschaften. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Loser. Ich ersuche ihn, das Wort zu ergreife>. Loser: Hohes Haus! Der Verband von Gewerbegenossenschaften von Vorarlberg wurde seit einer lange> Reihe von Jahren alljährlich mit K 400 subventioniert Der volkswirtschaftliche Ausschuß beantragt, in diesem Jahre die Subvention von K400 auf K 800 zu erhöhen und die Begründung für diese erhöhte Subvention ist zum Teil in dem kurz gefaßten Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses enthalten und ich erlaube mir, hier nur noch einiges beizufügen. Die Agenden des Vorarlberger Genossenschaftsverbandes sind zu einem beträchtlichen Teile vermehrt worden durch die neue Gewerbeordnung, die im vorigen Jahre ins Leben getreten ist Der Verband hat sich bemüßigt gesehen, in verschiedenen Teilen des Landes Versammlungen abzuhalten, um insbesondere die Genossenschaftsvorsteher mit den Bestimmungen des neuen Gesetzes vertraut zu machen. Die neue Gewerbeordnung schreibt unter anderem auch vor, daß die Genossenschaft verpflichtet ist, Arbeitsstellen zu errichten, die Genossenschaft wird aber dieser Verpflichtung enthoben, insoferne sie einem Verbände angehört, welcher ein solches Vermittlungsinstitut schafft. Nun hat der Verband, der etwa 32 oder 34 Genossenschaften in sich vereint, eine solche Arbeitsvermittlungsstelle geschaffen. Das Statut wurde in den letzten Tagen genehmigt und sollen solche Arbeitsvermittlungsstellen in Bregenz und Feldkirch demnächst errichtet werden. Die noch fernstehenden Genossenschaften mögen sich diesem Verbände anschließen, um damit der Verpflichtung enthoben zil sein, selbständig solche Arbeitsvermittlungsämter für ihre Genossenschaften zu errichten. Ferner macht die Durchführung der Gesellenprüfungen, welche im neuen Gewerbegesetz vorgeschrieben sind, dem Verbände ziemlich viel Arbeit, nämlich die Zusammensetzung der Gesellenprüfungskommissionen, die Durchführung der Prüfungen u. s. w. Durch die Vermehrung dieser Arbeiten hat der Verband sich veranlaßt gesehen, ein Sekretariat zu errichten, was wiederum selbstverständlich mit größeren Auslagen verbunden ist. In diesen Punkten ist die Erhöhung des Verbandsbeitrages begründet. Der volkswirtschaftliche Ausschuß hat dies auch anerkannt, umsomehr, da auch der Verband seine Mitgliederbeiträge erhöht hat. Die eigenen Einnahmen sind immer noch unzureichend um die Auslagen, die erwachsen, zu decken. Es freut mich noch, am Schlusse meiner kurzen Ausführungen konstatieren zu können, daß der Verband wiederum einen Erfolg aufzuweisen hat, nämlich, daß in allernächster Zeit in Bregenz eine Fachschule für gewerbliches Zeichnen errichtet wird. Das hohe Haus weiß, daß der Verband es gewesen ist, der Liefe Frage vor Jahren angeregt hat und er hat darauf hingearbeitet, eine Bau- und Kunsthandwerkerschule für Vorarlberg zu bekommen. Die Errichtung einer solchen ist gescheitert an den zu großen Anforderungen, die die Regierung gestellt hat. Wir haben jetzt vorläufig wenigstens eilte Fachschule für gewerbliches Zeichnen. Es soll das meines Erachtens der erste Schritt zum weiteren Ausbaue sein, wozu es doch noch kommen wird. Diese neue Fachschule ist, wenn das Programm, das hier seinerzeit hinausgegeben wurde, verwirklicht wird, gewiß sehr geeignet, Gewerbetreibenden sowohl wie Gehilfen Gelegenheit zu geben, sich fachlich auszubilden und diese Fachschule, welche auch mit einem Wanderunterrichte verbunden ist, wird wohl sehr geeignet sein, die technischen Fortschritte in mittleren und kleineren Gewerbebetrieben zu erweitern und zu fördern. Es ist der Erfolg, wie gesagt, zum großen Teile auf die unablässigen Bemühungen des Verbandes, welche er auch durch Abhaltung von Versammlungen und durch Entsendung von Deputationen ins Ministerium u. s. w. bekundet, zurückzuführen und es freut mich dies bei dieser Gelegenheit konstatieren zu können. Ich glaube, dieser beantragten Erhöhung von K 400 auf K 800 weiter nichts beifügen zu müssen und bitte das hohe Haus um Annahme des Antrages des volkswirtschaftlichen Ausschusses, welcher lautet: (Liest Antrag aus Beilage 46.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Der Herr Abgeordnete Walter hat das Wort. Walter: Hohes Haus! Als Obmann des Genossenschaftsverbandes von Vorarlberg erlaube ich mir, zum Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses noch etwas hinzuzufügen. Die Durchführung der neuen Gewerbeordnung, die Gründung von 6 11. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. Verbandsgenossenschaften, besonders aber die Durchführung der Gesellenprüfungen für die Genossenschaften haben bedingt, daß der Verband sich veranlaßt sah, ein Sekretariat zu schaffen. Ferner wird im nächsten Winter für das Tal Montafon ein dreimonatlicher Zeichen- und Modellierkurs vom Gewerbeförderungsdienste abgehalten werden, was den Bemühungen des Verbandes zu verdanken ist. Ferner ist der Verband auch Mitglied des freien Handwerkerrates. Diese Organisation war bei der letzten Tagung in Graz durch 4 Herren aus Vorarlberg vertreten. Die Beiträge der Mitglieder zum Verbande sind im letzten Jahre erhöht worden und werden durch die intensive Tätigkeit des Verbandes für das nächste Jahr oder für die nächste Zukunft wieder erhöht werden müssen. Es scheint daher die Erhöhung dieser Subvention als gerechtfertigt und ich möchte das hohe Haus bitten, dem Antrage des Herrn Referenten die Zustimmung zu erteilen. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand das Wort? -- Wenn es nicht der Fall ist, ist die Debatte geschlossen. Hat der Herr Berichterstatter noch etwas anzuführen? Loser: Nein. Landeshauptmann: Dann schreiten wir zur Abstimmung und ich ersuche jene Herren, welche diese>! Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses ihre Zustimmung gebot wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu ei heben. Angenommen Dieser Gegenstand ist hiemit erledigt. Der vierte Punkt der Tagesordnung ist der Bericht des Finanzausschusses über den Jahresbericht der Hypothekenbank. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Amann; ich erteile ihm das Wort. Amann: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 51.) Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag des Finanzausschusses die Debatte. Wenn niemand sich meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Antrage des Finanzausschusses, wie er soeben verlesen wurde, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Damit ist dieser Gegenstand erledigt. Der fünfte Punkt der Tagesordnung ist der Bericht des landwirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch des Kassenverb and es um Erlassung der Revisionskostenbeiträge. Berichterstatter ist der Obmann, Herr Dekan Fink. Ich erteile demselben das Wort. Dekan Fink: Der Bericht ist schon vor ein paar Tagen verteilt worden. Es dürfte daher nicht nötig fein, denselben zur Verlesung zu bringen. Der Kassenverband von Vorarlberg hat bisher für die Revision der Raiffeisenkassen alle Jahre einen Beitrag von K 1000 geleistet. Er ersucht nun um Erlassung dieses Beitrages. Der landwirtschaftliche Ausschuß hat dieses Ansuchen geprüft und stellt auf Grund seiner Beratungen folgenden Antrag: (Liest den Antrag aus Beilage 49.) Ich empfehle dem Hoheit Hause die Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Wenn sich niemand meldet, ist die Debatte geschlossen und wir schreiten zur Abstimmung. Ich ersuche jene Herren, welche dem soeben verlesenen Antrage ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von" den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der sechste Punkt der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses in Sachen der Gesuche der Gemeinde Raggal und dortiger Grundbesitzer um Gewährung einer Subvention zur teilweisen Vergütung des Schadens bei der Lehnenabrutschung. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Loser. Ich erteile ihm das Wort. Loser: Hohes Hans! Der Bericht ist erst gestern zur Verteilung gelangt, er ist kurz und ich glaube daher, ihn zur Verlesung bringen zu sollen. (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 52.) 11. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. Ich habe diesem Berichte nichts weiteres beizufügen und bitte das hohe Haus um Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht 'und Antrag die Debatte. Wenn sich niemand meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche diesem Antrage ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Somit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt. Wir kommen nun zum siebenten Punkte der Tagesordnung, nämlich zur dritten Lesung der in gestriger Sitzung beschlossenen Gesetzentwürfe: a) betreffend Abänderung der §§ 3 und 12 der Vorarlberger Landesordnung; b) womit eine neue Landtagswahlordnung erlassen wird; c) wegen Abänderung einiger §§ der Gemeindeordnung; d) womit eine neue Gemeindewahlordnung erlassen wird. Ich erteile zunächst dem Herrn Berichterstatter das Wort, damit er noch etwaige Druckfehler berichtigen oder kleine stilistische Änderungen beantragen kann, wenn es notwendig erscheinen sollte. Jodok Fink: Ich habe keine solchen gefunden und daher vorläufig nichts zu bemerken. Landeshauptmann: Wir gehen zunächst über auf die Gemeindewahlordnung. Hat von Seite des hohen Hauses einer der Herren noch eine derartige Korrektur vorzunehmen? Ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Treffet. Drexel: Bezüglich des § 63 der Gemeindemahlordnung, den ich gestern zu Beginn der Sitzung erst skizziert habe, möchte ich gerne eine kleine stilistische Änderung beantragen; am Inhalte selbst wird dadurch nichts geändert. § 63 würde danach also lauten: "Wenn die Summe dieser auf die einzelnen Listen entfallenden Ausschußmänner die Gesamtzahl der zu treffenden Wahlen nicht erreicht, so wird das erste Restmandat derjenigen Liste zugeteilt, welche die größte Zahl von Listenstimmen in dem betreffenden Wahlkörper auf sich vereinigt hat; ein eventuelles zweites Nestmandat aber jener Liste, welche die zweitgrößte Zahl von Listenstimmen in demselben Wahlkörper aufweist, insoferne diese Listen noch Kandidaten verfügbar haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los." Wie Sie sehen, ist das lediglich eine Umstellung beziehungsweise Wiederholung einzelner Satzteile. Landeshauptmann: Nach meinem Ermessen ist es wirklich nur eine stilistische Umstellung. Es ist ein Zeitwort, das ursprünglich nur einmal angewendet wurde, jetzt auch auf den ersten Fall übertragen und dadurch eine Verdeutlichung herbeigeführt worden. Hat einer der Herren dazu eine Bemerkung zu machen oder eine etwaige andere Korrektur, insbesondere Druckfehlerkorrektur vorzunehmen? Es ist nicht der Fall, somit werde ich zur Abstimmung schreiten und zwar über den Gesetzentwurf, womit eine neue Gemeindewahlordnung erlassen wird. Ich ersuche jene Herren, welche diesem Gesetzentwurfe, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung mit der einzigen Umstellung in § 63, die der Herr Abgeordnete Dressel beantragt hat, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Es ist die Majorität. Nun kommt der Gesetzentwurf betreffend Abänderung einiger Paragraphe der Gemeindeordnung. Ich erteile das Wort dem Herrn Berichterstatter zu etwaiger Konstatierung von Druckfehlern und notwendigen Berichtigungen. Jodok Fink: Ich habe nichts gefunden und daher auch nichts beizufügen. Landeshauptmann: Wird von der Mitte des Hauses eine derartige Anregung gemacht? Es ist nicht der Fall; somit ersuche ich jene Herren, welche dem Gesetzentwürfe, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Es ist die Majorität. Nun kommen wir zu dem Gesetzentwürfe, womit eine neue Landtagswahlordnung erlassen wird. Ich konstatiere die Anwesenheit von 20 Herren Abgeordneten. Nachdem nach der Landesordnung die Anwesenheit von 18 Herren, nämlich 3/4 der Abgeordneten, erforderlich 8 11. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. ist, so sind wir in der Lage, Beschluß zu fassen und ich ersuche den Herrn Berichterstatter, etwaige Druckfehlerberichtigungen noch vorzunehmen oder bekannt zu geben. Jodok Fink: Ich habe nichts zu bemerken. Landeshauptmann: Wird aus der Mitte des Hauses eine derartige Bemerkung gemacht? Es wird ebenfalls nichts vorgebracht. Somit ersuche ich jene Herren, welche dem Gesetzentwurfe, womit eine neue Landtagswahlordnung erlassen wird, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Der Gesetzentwurf ist mit 18 gegen 1 Stimme, somit mit der erforderlichen 2/8 Majorität zum Beschlusse erhoben. Wir haben nun noch den vierten Gesetzentwurf betreffend Abänderung einiger Paragraphe der Landesordnung. Ich konstatiere auch für diese Beratung die Anwesenheit der erforderlichen 3/4 der Mitglieder des Landtages. Hat der Herr Berichterstatter hier eine Bemerkung zu machen? Jodok Fink: Nein. Landeshauptmann: Wird von Seite der Mitglieder des hohen Hauses eine Berichtigung vorgebracht? Es ist nicht der Fall, somit ersuche ich jene Herren, welche dem Gesetzentwürfe betreffend Abänderung einiger §§ der Landesordnung, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Somit ist dieser Gesetzentwurf mit 18 gegen 1 Stimme, also mit der erforderlichen 2/3 Majorität zum Beschlusse erhoben und hiemit auch dieser Gegenstand seiner Erledigung zugeführt. Ich habe noch, wie ich zu Beginn der Sitzung angekündigt habe, die Eingabe der Gemeinde Mittelberg um weitere Beiträge zu den Lawinenschutzbauten der Tagesordnung anzufügen und in formelle Behandlung zu ziehen. Ich glaube, daß die Zuweisung dieses Gegenstandes im kurzen Wege an den volkswirtschaftlichen Ausschuß am angemessensten erscheint. Es erfolgt keine Einwendung. Ich habe noch mitzuteilen, daß der volkswirtschaftliche Ausschuß unmittelbar nach Schluß der Haussitzung sich zu einer kurzen Sitzung versammeln wird. Der landwirtschaftliche und der Petitionsausschuß werden heute Nachmittag 2 Uhr hier im Sitzungssaale und im Nebenzimmer Sitzungen abhalten. Die nächste Sitzung werde ich Samstag vormittags 1/2 11 Uhr abhalten und zwar werde ich die Sitzung als eine lediglich vertrauliche im Sinne des § 7 der Geschäftsordnung einberufen. Die Gegenstände dieser vertraulichen Sitzung werde ich den Herren Abgeordneten auf schriftlichem Wege zustellen; sie betreffen ausschließlich Personalfragen. Nach § 7 der Geschäftsordnung ist die Einberufung einer vertraulichen Sitzung zulässig, wenn der Vorsitzende oder fünf Mitglieder es verlangen und sich der Landtag dafür entscheidet. Ich werde daher bei Beachtung des § 7 der Geschäftsordnung und § 33 der Landesordnung, auf welchen sich der § 7 stützt, das hohe Haus befragen, ob dasselbe damit einverstanden ist, daß die nächste Sitzung mit den angegebenen Beratungsgegenständen als vertraulich erklärt werden soll. Es erfolgt keine Einwendung, somit nehme ich an, daß die Herren meiner Anregung zustimmen. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 12 Uhr 1 Minute.) Druck von J. N. Teutsch Breqenz Jorarlöerger Landtag. 11. Sitzung am 6. Oktober 1908 unter dem Vorsitze des sperrn Landeshauptmanns Adolf Rhomberg. Gegemvärtig 20 Abgeordnete. — Abwesend die Kerren: Dr. Waibek, Dr. von Wren, Dr. Kin; und Dr. Arerek. Regrerungsvertretev: fjert k. k. L)ofrat Artrrr Meusburger. Beginn der Sitzung um 11 Uhr 3 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolls der gestrigen Sitzung. (Schriftführer verliest dasselbe.) Wird zur Fassung des Protokolls eine Bemerkung gemacht? — Wenn es nicht der Fall ist, betrachte ich es als genehmigt. Ich möchte mir nur noch vor Übergang zur Tages­ ordnung eine Anregung erlauben, daß die Tagesordnung durch einen weiteren Gegenstand ergänzt werden möge. Es ist seitens des Landesausschusses die Ange­ legenheit betreffend die Fortsetzung der Lawinenschutzbauten im Gemeindegebiete von Mittelberg dem hohen Landtage zn überweisen beschlossen worden. Ich werde daher diesen Gegenstand am Schlüsse noch zur for­ mellen Behandlung der Tagesordnung einreihen. Wir kommen nun zur Tagesordnung; auf der­ selben steht als erster Gegenstand: Regierungs­ vorlage betreffend den Gesetzentwurf wegen Abänderung des Vogelschutzgesetzes. Dieser Gegenstand eignet sich am besten für den landwirtschastlichen Ausschuß zur Vorberatung und ich möchte diesbezüglich die Anregung machen, daß die Zuweisung an den genannten Ausschuß erfolge. — Es erfolgt keine Einwendung; somit werde ich die Zuweisung an denselben verfügen. Der zweite Gegenstand ist der Bericht des Wahlreform ausschusses über die Gesetz­ entwürfe: a) betreffend die EinführungderWahlpflicht bei Gemeindeausschußwahlen. b) bet reffenddieEiu führ ungderWahlpflicht bei Landtagswahlen. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Jodok Fink; ich erteile ihm das Wort. Iodok Aink: Hohes Haus! Ich habe gestern schon in Aussicht gestellt, daß ich bei Behandlung der Gesetzentwürfe über die Einführung der Wahlpflicht in Gemeinde und Landtag die neuesten Aeußerungen der Regierung — datiert vorn 3. Oktober des Jahres 2 11. Sitzung des Vorarlberger Landtages. — zu diesen Gesetzentwürfen hier im hohen Hause be­ kannt geben werde. Ich will also in dieser Regierungsäußerung dort fortfahren, wo die Regierung auf die Wahlpflicht­ gesetzentwürfe zu sprechen kommt. Es heißt: „In § 1 des Entwurfes eines Wahl­ pflichtgesetzes für die Gemeindewahlen wäre ein Druck­ fehler (Gemeindewahlverordnung) richtig zu stellen." Das ist, wie die Herren sehen, im Drucke ge­ schehen und heißt richtig: „Gemeindewahlordnung." Weiter heißt es: „In § 5, erster Absatz, wäre anstatt des § 26 G. SB. O- der § 10 der G. SB. Ö. zu zitieren; im dritten Absätze hätten die Worte „ab­ gesondert für die Wahl und für die engere Wahl" zu entfallen." Das ist, wie sie sehen, in der Ausschußvorlage auch geschehen. Dann heißt es weiter: „In § 6 wäre nach den Worten „für jeden Wahlberechtigten" einzuschalten, „welchem in den Verhältniswahlgcmeinden die Legi­ timation, in den Mehrheitswahlgemeinden das Kuvert zugestellt worden ist und"." Hier werde ich bei der Spezialdebatte eine Drnckfehlerberichtigung beantragen. Es ist nämlich das Wort „den" vor „Verhältniswahlgemeinden" ausge­ blieben. Das wird dann richtig gestellt werden, da­ mit dieser Gesetzentwurf auch genau mit den Worten der Regierung übereinstimmt, welche das Wort „den" wünscht. Die Regierungsvorlage führt dann weiter aus: „§ 9 hätte zu lauten: „Die Bestimmungen der §§ 1 bis 4, 7 und 8 dieses Gesetzes u. s. w."." Diese Änderung hat der Ausschuß vorgenommen. Ferner heißt es: „In § 1 des Entwurfes eines Wahlpflichtgesetzes für die Landtagswahlen wäre nach dem Worte „hat" einzuschalten „insoferne er in einer Gemeinde des Landes seinen ordentlichen Wohnsitz hat"." Sinngemäß ist das auch im betreffenden § ent­ halten. Nur ein einziges Wort ist in der Vorlage mehr enthalten. Es heißt hier nämlich: „des Landes „Vorarlberg"." Dieses Wort „Vorarlberg", glaube ich, könnten wir ruhig stehen lassen. Das sind die Aeußerungen der Regierung zu den Wahlpflichtgesetzen. Daran anknüpfend möchte ich zunächst darauf hin­ weisen, daß, wie Sie aus den Gesetzentwürfen ersehen und wie im Berichte darauf hingewiesen ist, die Wahl­ V. Session der 9. Periode 1908. pflicht für Gemeindewahlen nur für jene Wahlberech­ tigten in Aussicht genommen ist, die in der Gemeinde ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Man verlangt also nicht, daß einer von auswärts in die Gemeinde komme, um sein Wahlrecht auszu­ üben. Ich habe auch gefunden, daß man es in der Regel nicht gerne sieht, wenn jemand von auswärts wählen kommt. Bezüglich der Landtagswahl ist derselbe Grundsatz eingehalten, nämlich, daß nur jene zur Ausübung des Wahlrechtes verpflichtet werden sollen, die in einer Gemeinde des Landes ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Für die Reichsratswahlen hat der Landtag im Wahl­ pflichtgesetze die Bestimmung aufgenommen, daß eigent­ lich nur jene wegen Nichterfüllung der Wahlpflicht zu strafen wären, welchen die Legitimation zugestellt worden ist. Dieselbe Bestimmung haben wir auch für die Wahlpflicht im Landtage aufgenommen. Bei der Gemeindewahl wird aber die Legitimation nur in Verhältniswahlgemeinden zugestellt, den Wählern in Mehrheitswahlgemeinden werden keine Legitimationen, wohl aber Kuverte zugestellt. Ich möchte nun bei dieser Gelegenheit die Anreg­ ung niachen, der Landesausschuß möge in Erwägung ziehen, ob nicht auf die Kuverte eine Bemerkung ge­ druckt werden sollte, worin auf das bestehende Wahl­ pflichtgesetz und die eventuelle Bestrafung bei Nichtausübung desselben hingewiesen werde. Ich glaube, damit wäre jeder Wähler bei der Zustellung des Kuvertes noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß ein Wahlpflichtgesetz besteht. Überdies ist im Gesetzentwürfe die Bestimmung aufgenommen, daß die Bestimmungen der §§ 1-4, 7 und 8 in die Kundmachungen für die Vornahme der Wahlen in den Gemeindeausschuß aufzunehmen seien. Es ist ohne Zweifel, daß in Gemeinden, in denen keine Druckerei besteht, oder wo man zu einer solchen weit zu gehen hat oder endlich wo keine Vervielfältig­ ungsmaschine vorhanden ist — eine solche würde üb­ rigens auch nicht viel nützen — sehr viel zu schreiben wäre, wenn man diese §§ alle abzuschreiben hätte. Ich uiöchte daher die Anregung machen, der Landes­ ausschuß »>öge auch diesbezüglich in Erwägung ziehen, ob nicht von feiten des Landes allen Gemeinden ge­ druckte Formularien für die Kundmachung der Wahlen des Gemeindeausschusses zuzuschicken seien, auf welchen 11. Sitzung des Vorarlberger Landtages. diese Vorschriften des Wahlpflichtgesetzes schon ent­ halten sind. Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme der vorgeschlagenen Gesetzentwürfe, ebenso auch den 2. Punkt der vom Landesausschusse gestellten Anträge. (Liest Punkt 2 der Anträge aus Beilage 50). V. Session der 9. Periode 1906. 3 Landeshauptmann: Angenommen. JodoK Jink: § 3. — Landeshauptmann: Angenommen. JodoK Jink: § 4. — Landeshauptmann: Ich werde bei der heutigen Verhandlung dieser Gegenstände in analoger Weise vorgehen wie gestern. Ich beabsichtige nämlich, die Generaldebatte über die beiden Gesetzentwürfe unter einem durchzuführen. Nach Abschluß der Generaldebatte werden wir in die Spezialdebatte übergehen zunächst über den Gesetz­ entwurf, womit für die in Gemäßbeit der Gemeinde­ wahlordnung vorzunehmenden Wahlen in den Gemeinde­ ausschuß der Gemeinden des Landes Vorarlberg die Wahlpflicht eingeführt wird; hierauf übet den Gesetz­ entwurf, womit für die in Geniäßheit der Landtags­ wahlordnung vorzunehmenden Wahlen in den Landtag des Landes Vorarlberg die Wahlpflicht eingeführt wird. Nach der Durchführung der Beratungen dieser Gesetzentwürfe in zweiter Lesung werden wir noch den Punkt 2 der Ausschußanträge in Verhandlung ziehen; endlich würden wir, wenn es von feiten des Herrn Berichterstatters beantragt würde, gleich die dritte Lesung der beiden Gesetzentwürfe vornehmen. Wird gegen den beabsichtigten Vorgang eine Ein­ wendung erhoben oder etwas anderes gewünscht. — Es ist nicht der Fall. Ich werde also so vorgehen. Ich eröffne zunächst die Generaldebatte über beide Gesetzentwürfe unter einem. Wenn niemand das Wort zu ergreifen wünscht, und nachdem auch der Herr Berichterstatter bereits bei Eingang in die Generaldebatte den Standpunkt des Ausschusses markiert hat, können wir in die Spezialdebatte eingehen und zwar zunächst über den Gefltzentwurf, womit für die in Gemäßheit der Ge­ meindewahlordnung vorzunehmenden Wahlen in den Gemeindeausschuß der Gemeinden des Landes Vor­ arlberg die Wahlpflicht eingeführt wird. Ich ersuche also, die einzelnen §§ anzurufen. Landeshauptmann: Angenommen. JodoK Jink: § 5. — Land shauptmann: Angenommen. JodoK Jink: § 6. Hier wäre in der 3. Zeile vor dem Worte „Verhältniswahlgemeinden" das Wort „den" einzufügen, so daß es heißen würde „welchem in den Verhältniswahlgemeinden" u. s. w. Landeshauptmann: Wünscht jemand zu diesem § 6 das Wort? — Wenn das nicht der Fall ist, betrachte ich denselben mit der vom Herrn Berichterstatter vorgenommenen Druckfehlerkorrektur, wonach es heißen soll: „welchem in den Verhältniswahlgemeinden u. s. w.", für an­ genommen. JodoK Jink: §7.Landeshauptmann: Angenommen. JodoK Jink: § 8. — Landeshauptmann: Angenommen. JodoK Jink: § 9. — Landeshauptmann: Angenommen. JodoK Jink: § 10. — Landeshauptmann: Angenommen. JodoK Jink: § 11. — JodoK Zink: § 1. — Landeshauptmann: Angenommen. Landeshauptmann: Angenommen. JodoK Jink : § 2. — JodoK Jink: (Liest Titel und Eingang des Gesetzes.) 4 11. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 9. Periode 1908. Landeshauptmann: Wird eine Bemerkung zu Titel und Eingang des Gesetzes vorgebracht? — Es ist dies nicht der Fall, somit nehme ich an, daß das hohe Haus denselben zustimmt. Nun kommen wir zur Spezialdebatte über den Gesetzentwurf, womit für die in Gemäßheit der Land­ tagswahlordnung vorzunehmenden Wahlen in den Landtag des Landes Vorarlberg die Wahlpflicht ein­ geführt wird. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, wiederum die einzelnen §§ anzurufen. Landeshauptmann: Angenommen. JodoK Atnst: § l. — Landeshauptmann: AngenommenJodoK Zink: § 2. — Landeshauptmann: Angenommen. JodoK Aink: § 3. — JodoK Aink: § 10. — Landeshauptmann: Angenommen. JodoK Aink: § ll. — Landeshauptmann: Angenommen. JodokAink: (Liest Titel und Eingang des Gesetzes.) Landeshauptmann: Wird gegen Titel und Eingang des Gesetzes eine Bemerkung vorgebracht? — Es ist dies nicht der Fall und ich betrachte die­ selben somit als angenommen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den 2. Punkt der Ausschnßanträge, den die Herren gehört haben. Wünscht jemand das Wort zu diesem 2. Punkte? — Wenn dies nicht der Fall ist, so schreiten wir zur Abstimmung und ich ersuche jene Herren, welche diesem 2. AuSschußantrage zustimmen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Angenommen. Landeshauptmann: Angenommen. JodoK Aink: § 4. — Landeshauptmann: Angenommen. JodoK Jink: § 5. — Landeshauptmann: Angenommen. JodoK Aink: §6.Landeshauptmann: Angenommen. JodoK Aink: § 7. Landeshauptmann: Angenommen. JodoK Aink: § 8. — Landeshauptmann: Angenommen. JodoK Aink: § 9. — Landeshauptmann: Angenommen. JodoK Aink: Ich beantrage die Vornahme der dritten Lesung dieser beiden Gesetzentwürfe. Landeshauptmann: Es wird vom Herrn Bericht­ erstatter die sofortige Vornahme der 3. Lesung bean­ tragt. Wird dagegen eine Einwendung vorgebracht? — Wenn dies nicht der Fall ist, schreite ich zunächst zur Vornahme der 3. Lesung, und zwar zunächst des Gesetzentwurfes, womit für die in Gemäßheit der Gemeindewahlordnung vorzunehmenden Wahlen in den Gemeindeausschuß der Gemeinden des Landes Vor­ arlberg die Wahlpflicht eingeführt wird, und ich ersuche jene Herren, welche den« genannten Gesetzentwürfe wie er aus der Fassung der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in der Dritten Lesung ihre Zustimmung er­ teilen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Es ist die Majorität. Ich ersuche ferner jene Herren, welche dem Gesetz­ entwürfe, womit für die in Gemäßheit der Landtags­ wahlordnung vorzunehmenden Wahlen in den Landtag des Landes Vorarlberg die Wahlpflicht eingeführt wird, in der Fassung der zweiten Lesung auch in der dritten Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Es ist die Majorität. 1t Sitzung des Vorarlberger Landtages. Somit wäre dieser Gegenstand der Tagesordnung erschöpft. Wir kommen nun zum 3. Punkte der Tagesordnung das ist der Bericht des volks­ wirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gewerbegenossenschaften. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Loser. Ich ersuche ihn, das Wort zu ergreife». Loser: Hohes Haus! Der Verband von Gewerbegenossenschastcn von Vorarlberg wurde seit einer lange» Reihe von Jahren alljährlich mit K 400 subventioniert Der volkswirtschaftliche Ausschuß beantragt, in diesem Jahre die Subvention üo»K400 auf K 800 zu erhöhen und die Begründung für diese erhöhte Subvention ist zum Teil in dem kurz gefaßten Berichte des volks­ wirtschaftlichen Ausschusses enthalten und ich erlaube mir, hier nur noch einiges beizufügen. Die Agenden des Vorarlberger Genossenschaftsverbandes sind zu einem beträchtlichen Teile vermehrt worden durch die neue Gewerbeordnung, die im vorigen Jahre ins Leben getreten ist Der Verband hat sich bemüßigt gesehen, in verschiedenen Teilen des Landes Ver­ sammlungen abzuhalten, um insbesondere die Genossen­ schaftsvorsteher mit den Bestimmungen des neuen Gesetzes vertraut zu machen. Die neue Gewerbe­ ordnung schreibt unter anderem auch vor, daß die Genossenschaft verpflichtet ist, Arbeitsstellen zil errichten, die Genossenschaft wird aber dieser Verpflichtung ent­ hoben, insoferne sie einem Verbände angehört, welcher ein solches Vermittlungsinstitut schafft. Nun hat der Verband, der etwa 32 oder 34 Genossenschaften in sich vereint, eine solche Arbeitsvermittlungsstelle ge­ schaffen. Das Statut wurde in den letzten Tagen genehmigt und sollen solche Arbeitsvermittlungsstellen in Bregenz und Feldkirch demnächst errichtet werden. Die noch fernstehenden Genossenschaften mögen sich diesem Verbände anschließen, um damit der Verpflichtung enthoben zil sein, selbständig solche Arbeitsvermittlungs­ ämter für ihre Genossenschaften zu errichten. Ferner macht die Durchführung der Gesellenprüfungen, welche im neuen Gewerbegesetz vorgeschrieben sind, dem Verbände ziemlich viel Arbeit, nämlich die Zusammensetzung der Gesellenprüfungskommissionen, die Durchführung der Prüfungen u. s. w. Durch die Vermehrung dieser Arbeiten hat der Verband sich veranlaßt gesehen, ein Sekretariat zu errichten, was wiederum selbstverständlich mit größeren Auslagen verbunden ist. In diesen Punkten ist die V. Session der 9. Periode 1908. 5 Erhöhung des Verbandsbeitrages begründet. Der volkswirtschaftliche Ausschuß hat dies auch anerkannt, umsomehr, da atlch der Verband seine Mitgliederbciträge erhöht hat. Die eigenen Einnahmen sind immer noch unzureichend um die Auslagen, die er­ wachsen, zu decken. Es freut mich noch, am Schlüsse meiner kurzen Ausfübrungen konstatieren zu könnet!, daß der Verband wiederum einen Erfolg aufmweiscn hat, nämlich, daß in allernächster Zeit in Bregenz eine Fachschule für gewerbliches Zeichnen errichtet wird. Das hohe Haus weiß, daß der Verband es gewesen ist, der Liefe Frage vor Jahren angeregt hat und er hat darauf hingearbeitet, eine Bau- und Kunst­ handwerkerschule für Vorarlberg zu bekommen. Die Errichtung einer solchen ist gescheitert an den zu großen Anforderungen, die die Regierung gestellt hat. Wir haben jetzt vorläufig wenigstens eilte Fachschule für gewerbliches Zeichnen. Es soll das meines Erachlens der erste Schritt zum weiteren Ausbaue sein, wozu es doch noch kommen wird. Diese neue Fachschule ist, wenn das Programm, das hier seinerzeit hinausgegeben wurde, verwirklicht wird, gewiß sehr geeignet, Gewerbetreibenden sowohl wie Gehilfen Gelegenheit zu geben, sich fachlich auszubilden und diese Fachschule, welche auch mit einem Wanderuntcrrichte verbunden ist, wird wohl sehr geeignet sein, die technischen Fort­ schritte in mittleren und kleineren Gewerbebetrieben zu erweitern und zu fördern. Es ist der Erfolg, wie gesagt, zum großen Teile auf die unablässigen Be­ mühungen des Verbandes, welche er auch durch Ab­ haltung von Versammlungen und durch Entsendung von Deputationen ins Ministerium u. s. w. bekundet, zurückzuführen und es freut mich dies bei dieser Gelegenheit konstatieren zu können. Ich glaube, dieser beantragten Erhöhung von K 400 auf K 800 weiter nichts beifügen zu müssen und bitte das hohe Haus um Annahme des Antrages des volkswirtschaftlichen Ausschusses, welcher lautet: (Liest Antrag aus Beilage 46.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. — Der Herr Abgeordnete Walter hat das Wort. Walter: HohesWaus! LAls^Obmann des Ge­ nossenschaftsverbandes von Vorarlberg erlaube ich mir, zum Antrage des volkswirtschaftlichenMusschussesffioch etwas hinzuzufügen. Die Durchführung der neuen Gewerbeordnung, die Gründung von Verbandsge­