19080330_lts023

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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:37
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp09,lts1908,lt1908,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 23. Sitzung am 30. März 1908 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmanns Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 20 Abgeordnete. - Abwesend die Herren: Abgeordneten Dressel, Dr. von Preu und Dr. Waibel. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Levin Graf Schaffgotsch. Beginn der Sitzung imt 11 Uhr 3 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung. (Der Schriftführer verliest dasselbe.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolls eine Einwendung zu erheben? Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmigt. Es sind mir noch 2 Einlaufstücke zugekommen. Das erste ist eine Zuschrift des Stadtrates Dornbirn an den hohen Landtag. (Der Schriftführer verliest dieselbe.) An den hohen Landtag des Landes Vorarlberg! Die Vertretung der Stadt Dornbirn hat in ihrer Sitzung vom 18. ds. Mts. folgende Kundgebung mit Mehrheit der Stimmen beschlossen: "Die heute hier versammelte Gemeindevertretung protestiert entschieden gegen die Abänderung des § 5 des Vorartberger Volksschulgesetzes vom Juli 1899 in dem Sinne, daß dem Ternovorschlage der Gemeinde noch ein weiterer Vorschlag, sei es von welcher Seite immer, angefügt werde. Die Gemeindevertretung wird mit allen gesetzlichen Mitteln die Rechte der Gemeinde zu erhalten trachten, mit so mehr, als sie auch den auferlegten Pflichten gewissenhaft nachkommt." Die gefertigte Gemeindevorstehung beehrt sich, dem hohen Landtage hievon in aller Ehrerbietung Kenntnis zu geben. Stadtrat Dornbirn, am 28. März 1908. Der Bürgermeister: Dr. Waibel in. p. Ferner ist eingelaufen eine Petition der Gemeinden des großen Walsertales um Berücksichtigung bei der neuen Schulgesetzgebung bezüglich ihrer durch die Verhältnisse aufgezwungenen 208 23. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 9. Periode 1906/7. Notschulen. Die beiden Gegenstände könnten im kurzen Wege dem Schulausschusse zur Borberatung zugewiesen werden. Es erfolgt keine Einwendung. Ich möchte ferner noch der heutigen Tagesordnung einen Gegenstand anfügen oder, wenn das hohe Haus einverstanden ist, denselben gleich im vorhinein zur formellen Erledigung bringen. Es ist seinerzeit durch den Bezirksschulrat vo> Feldkirch ein Gesuch von 9 Arbeitslehrerinnen Von Dornbirn um gesetzliche Regelung ihrer Altersversorgung, oder Erhöhung der Bezüge dem Landesausschusse zur kompetenten Erledigung abgetreten worden und dieser hat in der Sitzung vom 20. Februar beschlossen, das Gesuch dem hohen Landtage in Vorlage zu bringen. Ich möchte es auf die Tagesordnung setzen und gleichzeitig die Anregung machen, daß dasselbe, wie die andern sich auf die Schule beziehenden Gegenstände, dem Schulausschuß zur Vorberatung zugewiesen werde. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? - Es ist nicht der Fall; es wird daher in diesem Sinne vorgegangen werden. Ich möchte dem hohen Hause mitteilen, daß der Herr Abg. Dr. Waibel sich für die nächsten Tage entschuldigt hat, weil er in amtlichen Angelegenheiten nach Wien gereist ist. Nachdem der erste Gegenstand der Tagesordnung durch obige Zuweisung auf Grund des soeben gefaßten Beschlusses erledigt ist, kommt der auf der Tagesordnung als erster angeführte Gegenstand als zweiter zur Verhandlung. Ich ersuche den Herrn Landeshauptmannstellvertreter, den Vorsitz zu übernehmen. (Landeshauptmannstellvertreter Dr. Peer übernimmt den Vorsitz.) Landeshauptmannstellvertreter: Punkt 2 der Tagesordnung lautet: Bericht des Landesausschusses in Sachen der Subventionierung des hydrographischen Dienstes. Ich bitte den Berichterstatter, Herrn Landeshauptmann Rhomberg, das Wort zu ergreifen. Rhomberg: Die Herrn haben diesen Bericht schon vor längerer Zeit in die Hand bekommen, und ich brauche demselben wohl nicht viel bei- zufügen. Da durch die immer mehr und mehr überhandnehmende Suche nach Wasserkräften für elektrische Energie auch die Bedeutung des hydrographischen Institutes von Jahr zu Jahr eine größere werden wird, erscheint es deshalb begründet, wenn die Landesvertretung, wie in früheren Perioden, auch für die nächste Zeit einen jährlichen Beitrag aus Landesmitteln dem Institute zur Verfügung stellt. Gestützt auf die Erläuterungen, wie sie im Berichte enthalten sind, stelle ich namens des Landesausschusses den Antrag: (Verliest den Antrag aus Beilage 97). Landeshauptmannstellvertreter: Ich eröffne über den Antrag die Debatte. Wünscht jemand das Wort? -1 Es scheint nicht der Fall zu sein. Wünscht der Herr Berichterstatter noch etwas beizufügen? Wenn es nicht der Fall ist, bringe ich den Antrag zur Abstimmung Und ersuche jene Herren, welche dem Antrag, dessen Verlesung wohl entfallen kann, ihre Zustimmung geben, aufzustehen. - Der Antrag erscheint angenommen. Punkt 3 der Tagesordnung lautet: Bericht des Landesausschusses in Betreff der mit dem Blindenfürsorgeverein für Tirol und Vorarlberg in Innsbruck geführten Verhandlungen. Der Herr Berichterstatter hat das Wort. Rhomberg: Ich kann mich auch bezüglich dieses Berichtes aus dasjenige berufen, was gedruckt in demselben enthalten ist, und füge nur noch folgendes bei. Der Gedanke der Errichtung einer Blindenfürsorgeanstalt ist bereits in ein weiteres Entwicklungsstadium getreten. Zur Zeit, als der hohe Landtag von Vorarlberg sich mit dem tirolischen Blindenfürsorgeverein und dessen damaliger Eingabe beschäftigt hat, war noch nicht der Gedanke zur Durchführung gelaugt, daß es vor allem nötig falle, ein Blindenheim zu schaffen. Mittlerweile ist es dem Blindenfürsorgeverein gelungen, ein provisorisches Heim zu erhalten, und es ist alle Aussicht vorhanden, daß in verhältnismäßig kurzer Zeit diesem ein definitives folgen wird, indem gerade in der jüngsten Zeit eine Reihe von hervorragenden Widmungen und Legaten für die Schaffung eines solchen flössen. Erst 23. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 9. Periode 1906/7. 209 vor einigen Tagen ist mir ein Bericht zugekommen, daß von ungenannter Seite ein Betrag von 50.000 K für das Blindenheim in Innsbruck gewidmet worden ist. Der Verein hat seine Satzungen in dem Sinne abgeändert, daß er nicht mehr ein tirolischer, sondern nunmehr ein tirolisch-vorarlbergischer geworden ist und auch diesen Titel führt. Er hat auch meine Wenigkeit als 2. Vorstandstellvertreter in den Ausschuß entsendet, damit auch das Land Vorarlberg darin vertreten ist. Für das hohe Haus wird es sich nun vor allem darum handeln, einen ähnlichen Vertrag mit diesem Verein einzugehen, wie dieses bezüglich der Taubstummenanstalt in Mils schon seit Jahren, der Fall ist. Bei jener Anstalt hat das Land Vorarlberg mit dem Lande Tirol ein Abkommen getroffen, wonach dem Lande Vorarlberg gegen eine einmalige Zahlung eines Stiftungsbeitrages von 9.000 fl. für seine taubstummen Landesangehörigen dieselben Begünstigungen bezüglich der Verpflegskosten eingeräumt wurden, wie es bei den tirolischen der Fall ist: und wenn es dem Landesausschuß gelingt, vorn hohen Landtag ermächtigt, auch ein ähnliches Abkommen mit dem Blindenfürsorgeverein zu schaffen, so ist auch nach dieser Richtung für die Ärmsten der Armen, für die Blinden in unserem Lande Vorarlberg gute Vorsorge getroffen. Ein Beweis für die Notwendigkeit einer besseren Blindenfürsorge liegt darin, daß ich schon in jüngster Zeit wiederholt Anfragen wegen Abgabe von Blinden in diese Anstalt aus Vorarlbergischen Gemeinden bekommen habe. Gestützt auf diese Erwägungen, stelle ich nun namens des Landesausschusses folgenden Antrag: (Verliest den Antrag aus Beilage 101). Landeshauptmannstellvertreter: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte: wer' wünscht das Wort dazu? Nachdem sich niemand zum Worte meldet, bitte ich noch den Herrn Berichterstatter, das Wort zu ergreifen. Hlhomöerg: Ich habe nichts mehr beizufügen. Landeshauplmannstelkvertreter: Dann ist die Debatte geschlossen und ich bringe den gestellten Antrag zur Abstimmung. Ich ersuche jene Herren, welche mit dem Antrag einverstanden sind, sich von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Der 4. Punkt der Tagesordnung lautet: Bericht des Landesausschusses in Sachen der Bewilligung von LandesMitteln zu den Kosten der Projektverfassungen von Straßen und Wegen. Der Herr Berichterstatter hat das Wort: Rhomberg: Dieser Bericht ist ebenfalls schon längere Zeit in den Händen der Herren Abgeordneten; ich kann mich daher auf dessen Inhalt berufen und brauche demselben wohl nichts mehr beizufügen. Ich möchte mir nur erlauben, für meine Person, nicht namens des Landesausschusses, eine kleine Abänderung zum Landesausschußantrag zu beantragen. Der Landesausschußantrag lautet nämlich: (Verliest den Antrag aus Beilage 90.) Ich glaube nun, daß der Beitrag von 3000 Kronen, wenn er auch nur als ein Höchstbetrag bezeichnet ist, ein entschieden zu hoher genannt werden muß. Es versteht sich von selbst, und ich brauche das wohl nicht beizufügen, daß der Landesausschuß deshalb nicht bestrebt sein würde, diesen größten Betrag zu erreichen, aber es könnte möglicherweise bei den Gemeinden des Landes daraus der Gedanke erwachsen, es müsse alles aufgeboten werden, daß man diesen Höchstbetrag durch Ansuchen um Ausnahme von Plänen und Kostenanschlägen für Straßen erreiche. Für das Land aber ist es wünschenswert, wenn diesbezüglich ein langsameres Tempo eingeschlagen wird. Wenn es sich nur um Projekte und deren Ausführung allein handeln würde, würde man ja jedes Projekt mit Freuden begrüßen, aber in den meisten Fällen handelt es sich nicht bloß um deren Ausführung, sondern auch um empfindliche finanzielle Anteilnahme des Landes an solchen Projekten in Form von Landesbeiträgen und Erwirkung von Staatsbeiträgen. Der Landesausschuß wird also, wenn er diese Ermächtigung erhält, wie sie in dem Antrag, den ich für meine Person stelle, enthalten ist, sicherlich die einzelnen Gesuche nach 210 23. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV, Session der 9. Periode 1906/7. allen Richtungen wohl erwägen und nur dort, wo es notwendig erscheint, die Aufnahme solcher Projekte und die Kosten dafür bewilligen. Der Antrag also, den ich für meine Person mir zu stellen erlaube, lautet: "Der Landesausschuß, wird bis auf weiteres ermächtigt, für das Ausarbeiten von Projekten und Kostenanschlägen bei Straßen-, Brücken- und Wasserbauten erlaufend: Kosten ohne Rücksicht, ob solche Kosten durch die dem Landesbauamte übertragene Arbeit erwachsen oder in an andere Techniker ganz oder teilweise zu gewährenden Beiträgen für derartige Vorarbeiten bestehen, zu bewilligen." Als Referent des Landesausschusses muß ich natürlich den Landesausschußantrag in erster Linie aufrecht erhalten, bitte aber für meine Person um Annahme meines Abänderungsantrages. LandesHauptmanustellvertreter: Ich eröffne über den Bericht und die gestellten Anträge die Debatte. Wer wünscht das Wort? Es meldet sich niemand. Hat der Herr Berichterstatter noch etwas beizufügen? Wenn es nicht der Fall ist, werde ich von den zwei vorliegenden Antrügen der Geschäftsordnung entsprechend zunächst den Abänderungsantrag zur Abstimmung bringen. Derselbe gipfelt darin, daß die Worte des Landesausschußantrages" bis z um Höchstbetrage von jährlich 3000 K die" ausgelassen und an Stelle des Wortes "erlaufenden" "erlaufende" einzusetzen sei. Ich bitte jene Herren, welche diesem Antrag zustimmen, sich zu erheben. Derselbe erscheint als angenommen; somit kann eine weitere Abstimmung für den Landesausschußantrag entfallen. Punkt 5 der Tagesordnung lautet: Bericht der Walsertaler-Straßenkonkurrenz um eine jährliche Subvention. Der Herr Berichterstatter hat das Wort. Rhomberg: Der Walsertaler Straßenkonkurrenz wurde schon wiederholt und zwar immer auf die Dauer von je 5 Jahren ein Landesbeitrag zu den Erhaltungskosten der Straßen bewilligt und zwar aus dem Grunde, weil die Gemeinden des Walsertales zum Unterschiede von allen übrigen Gemeinden der einzelnen Landesteile, seinerzeit ihre in das Tal hineinführende Straße von Thüringen bis Buchboden ohne alle Landes- und Staatsmittel gebaut, die Kosten also ganz allein auf ihr eigenes Budget übernommen haben. Es ist daher zwischen dem Ansuchen dieser Konkurrenz und etwaigen anderen, ähnlichen Ansuchen ein bedeutender Unterschied, weil bei den andern Straßen überall namhafte Landes- und Staatsbeiträge deren Bau überhaupt allein ermöglicht haben. Die Kosten der Erhaltung dieser Walsertalerstraße - sie sehen sie hier in den einzelnen Jahren verzeichnet - sind immerhin sehr nennenswert. Es muß aber auch konstatiert werden, daß. der langjährige Obmann der Straßenerhaltungskonkurrenz, Herr Franz Anton Müller in Blons, in außerordentlichem Pflichteifer die Straße stets in gutem Zustande erhält und die Weisungen, welche von Seite der Techniker ihm gegeben werden, genau erfüllt. Dadurch wird es auch möglich- daß diese Straßenerhaltungskosten sich mit der Zeit verringern und die Straße mehr oder weniger konsolidiert wird. Das Ungünstigste ist nur das Rutschterrain, das überall zu Tage tritt und daher die Straßenböschungen sehr unruhig macht. Ich empfehle namens des Landesausschusses den Antrag desselben zur Annahme, welcher lautet: (Verliest den Antrag aus Beilage 102.) Landeshauptmannstellvertreter: Die Debatte ist eröffnet. Wer wünscht das Wort? Wenn niemand mehr das Wort wünscht und der Herr Berichterstatter nichts mehr zu bemerken hat, ist die Debatte geschlossen. Ich bitte über den Antrag abzustimmen und ersuche jene Herren, welche mit demselben einverstanden sind, sich von den Sitzen zu erheben. Der Antrag erscheint angenommen. Punkt 6 der Tagesordnung lautet: Bericht des Landesausschusses über das Gesuch des Gastwirtes auf Hochkrumbach 33. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 9. Periode 1906/7. 211 um Weitergewährung der Landessubvention. Der Herr Berichterstatter hat das Wort. Rhomberg: Bevor ich über diesen Gegenstand noch einige Worte spreche, möchte ich mir einen Antrag erlauben, daß auch der Punkt der Tagesordnung, welcher den Bericht des Landesausschusses über das Gesuch des Konkurrenzausschusses der Flexenstraße enthält, unmittelbar nach dem jetzigen Gegenstände ^erledigt werde, weil ich auch bei jenem als Berichterstatter zu fungieren habe, so daß erst nach diesem Punkte der Punkt 7: Bericht des Landesausschusses über den Voranschlag des Landesfondes pro 1908 zur Erledigung kommt. Landeshauptmannstellvertreter: Es ist der Antrag auf Umstellung der Tagesordnung eingebracht, daß zwischen Punkt 6 und 7 der Punkt 10 eingeschaltet werde. Wenn keine Einwendung erfolgt, betrachte ich denselben nlS angenommen. Rhomberg: Zu diesem Bericht brauche ich wohl nichts beizufügen als die Bemerkung, daß auch nach Ablauf der Periode, für welche diese 120 K jährlich bewilligt werden sollen, also nach dein Jahre 1912 wohl schwerlich mehr oder höchstens noch für 1 oder 2 Jahre eine Erneuerung des Gesuches Aussicht auf Erfolg haben könnte, weil nach dem Straßenbauprogramm die Fortsetzung der Straße über Schröcken, Hochkrumbach nach Warth zur Ausführung kommen wird und dann selbstverständlich eine Subvention in dieser Form nicht mehr notwendig fallen würde. Im übrigen empfehle ich deni hohen Hause den Antrag des Landesausschusses, welcher lautet: (Liest Antrag aus Beilage 103.) Landeshauptmannstellvertreter: Ich eröffne über den Bericht die Debatte. Wenn niemand sich zum Wort meldet, schließe ich dieselbe und bringe den Antrag zur Abstimmung. Jene Herren, welche für freu Antrag sind, bitte ich aufzustehen. Angenommen. Punkt 10 der Tagesordnung: Bericht des Landesausschusses über das Gesuch des Konkurrenzausschusses der Flexenstraße um Erwirkung von Staats- und Landesbeiträgen zu den Erhaltungskosten. Herr Landeshauptmann hat das Wort. Rhomberg: Ich habe bereits bei Erläuterung des Berichtes über das Gesuch der Walsertaler Straßenkonkurrenz hervorgehoben, daß die Berücksichtigungswürdigkeit jenes Gesuches begründet sei und von jeher begründet war in dem Umstände, daß die Gemeinden des Walsertales aus eigenen Mitteln die Straße hergestellt haben: bei dem vorliegenden Falle ist das allerdings anders. Die Flexenstraße wurde mit den geringsten Beiträgen der Gemeinden hergestellt, während Staat und Land zusammen 90% der Erstellungskosten übernahmen. Nach dem Straßenbauprogramm und nach dem festgestellten Konkurrenz-Schlüssel ist auf die 3 Gemeinden, die an der Straße zunächst interessiert sind, nur ein Beitrag von 10% festgelegt worden und dennoch hat der hohe Landtag dieser Konkurrenz schon in früheren Sessionen jährliche Beiträge zu den Erhaltungskosten der Flexenstraße bewilligt, und das vorliegende Gesuch geht sogar auf eine Erhöhung dieser Landesbeiträge und auf Erwirkung eines Staatsbeitrages zu gleichem Zwecke. Es ist zu bemerken, daß erstens die Straße eine außerordentlich kostspielige Erhaltung erfordert. Darüber ein Wort zu verlieren ist unnotwendig. Jeder, der das Terrain und die klimatischen Verhältnisse in der dortigen Gegend aus eigener Anschauung kennt, wird dem Landesausschusse in diesem Punkte recht geben. Die Straße ist sehr teuer zu erhalten, dann sind die Gemeinden sehr klein und arm, mit Umlagen außerordentlich belastet, schon darum, weil sie durch Aufbringung der 10% igen Erhaltungskosten ihr Budget außerordentlich stark belasten mußten, und drittens ist die Straße von außerordentlicher Bedeutung nicht blöß für die 3 Gemeinden, sondern für beide Länder, Tirol Und Vorarlberg. Denn im heurigen Jahre wird die vollständige Eröffnung der Straße von Langen 212 33. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 9. Periode 1906/7. Bahnhof oder von Stuben weg bis in das tirolische Lechtal ermöglicht werden, nachdem von Seite der tirolischen Straßenbaukommission im Spätsommer der Anschluß an unsere so ziemlich fertige Strecke Warth-Landesgrenze erfolgen wird. Damit ist ein Straßenzug ins Leben gerufen, der weit über lokale Verhältnisse hinausreicht und ein wichtiges Verbindungsglied bilden wird zwischen einem großen Teile des tirolischen Lechtales und unserem Vorarlbergischen Bahnhof Langen und auch vom touristischen Standpunkte aus und vom Standpunkte des Fremdenverkehrs von außerordentlicher Bedeutung ist. Nun, die Erhaltung dieser Straße. fordert außerordentliche Kosten und dazu kommt noch, daß nach dem Statut, die Gemeinden für Schneeschauflungskosten selbst aufkommen müssen, da jede Gemeinde selbst auf ihrem Gebiete die Schneeschaufelung zu besorgen hat, und was das in jenen Gegenden heißt, das können die geehrten Herren gewiß selbst voll und ganz ermessen. Das Ansuchen um Bewilligung eines Staatsbeitrages neben einem Landesbeitrage ist allerdings bei uns in Vorarlberg etwas ganz Neues. Es ist keine einzige Straße im Lande, für deren Erhaltungskosten ein Staatsbeitrag in Aussicht genommen ist. Aber wir können uns dabei auf Beispiele des Nachbarlandes Tirol berufen; dort gibt es schon eine Reihe von Straßen, welche nach dem Straßenbauprogramm mit Staats- und Landessj' Ife seinerzeit gebaut und vom Staate zum großen Teile auch in die Erhaltung übernommen worden sind; deshalb dürfen wir auch in Vorarlberg wenigstens bei dieser wichtigen Straße eine Ausnahme vom gewöhnlichen Vorgänge machen und darum hat auch der Landesausschuß das. Gesuch des Konkurrenzausschusses um Erwirkung eines entsprechenden Staatsbeitrages zu befürworten beantragt. Der Landesausschuß stellt also den Antrag: (Verliest Antrag aus Beilage 99.) Ich empfehle diesen Antrag zur Annahme. Landeshauptmannstellvertreter: Die Debatte ist eröffnet. Wer wünscht, das Wort? Wenn sich niemand meldet, ist die Debatte geschlossen und ich bringe den Antrag zur Abstimmung. Jene Herren, welche damit einverstanden sind, mögen sich von den Sitzen erheben. Angenommen. (Der Herr Landeshauptmann übernimmt den Vorsitz.) Landeshauptmann: Wir kommen nun zum nächsten Gegenstand der Tagesordnung: Punkt 7 der Tagesordnung: Bericht des Landesausschusses über den Voranschlag des Landesfondes pro 1908. Ich habe den geehrten Herren Gelegenheit gegeben, durch freie Besprechung, die wir am letzten Samstag Vormittag hier geführt haben, sich wünschenswerte Aufklärungen über den Landesfond und seine einzelnen Posten zu holen und habe damals schon angekündigt, daß ausnahmsweise dieser Bericht über den Landesfond-Voranschlag direkt im Hause verhandelt werden soll. Ich erteile nun dem Herrn Berichterstatter das Wort. Thurnher: Hohes Haus! Ich habe bereits in der vierten Sitzung der gegenwärtigen Session, nämlich am 29. Dezember 1906 Gelegenheit gehabt, mich in eingehender Weise mit der Finanzlage des Landes und den großen Aufgaben, die die Landesvertretung in der nächsten Zeit zu erledigen hat, zu befassen. Ich habe auf die uns bevorstehenden Aufgaben damals hingewiesen, ich habe unter anderm die Frage der Regulierung der Lehrergehalte erwähnt, die mittlerweile in ein akutes Stadium getreten ist und den hohen Landtag in den Nächsten Tagen eingehend beschäftigen wird. Ich habe damals auch hingewiesen auf eine Reihe von anderen Ausgaben der Landesvertretung, insbesondere auf die Fortsetzung der Wildbachverbauungen im österreichischen Rheingebiete, auf weitere Regulierungen einer Reihe von Bächen und Flüssen im Talgebiete, ferner auf die Durchführung der Entwässerungsarbeiten in der Rheinebene und auf den Bau neuer Straßen. Über die Wildbachverbauung habe ich heute nun eingehend zu sprechen, weil diese bereits in ein akutes Stadium getreten ist und weil der Landtag 23. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 9. Periode 1906/7. 213 heute in dieser Angelegenheit Beschlüsse fassen soll, und zwar über einen Ergänzungsantrag zum vorliegenden Voranschlag, den ich im Laufe der Spezialdebatte stellen werde. Sie finden über diese Angelegenheit bereits unter Post 4, litt. 1, des Voranschlages, Beilage 94, wo es heißt: "Beitrag des Landes zur Wildbachverbauung . . 22.500 K" folgende Bemerkung: "Die gesetzliche Sicherstellung der Auslagen für die II. Serie der Wildbachverbauung im österreichischen Rheingebiet ist bisher nicht erfolgt. Die Wildbachverbauungs-Kommission hat das Erfordernis für die nächsten 20 Jahre mit 4, 250.000 K festgesetzt; der Landesausschuß beantragte indessen in Rücksicht auf die Steigerung der Lohn- und Materialpreise und die Notwendigkeit der Einbeziehung noch einiger weiterer Projekte die Erhöhung des sicher zu stellenden Bausandes auf 4.500.000 K. Bei Annahme der letzteren Summe entfällt auf das Land eine Gesamtleistung von 450.000 K, sonach pro Jahr ein Betrag von 22.500 K. Wenn auch die zwischen Landesausschuß und Regierung wegen Sicherstellung der Bausumme eingeleiteten Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind, erscheint die Einsetzung der I. Rate doch notwendig, da eine Unterbrechung der Arbeiten nicht eintreten darf." Dieser Bericht datiert vom 29. November 1907 und wir hatten damals noch die Hoffnung, daß in diesem Sessionsabschnitt bereits durch Vorlage und Annahme eines bezüglichen Gesetzentwurfes die Angelegenheit zum Abschluß und zur befriedigenden Erledigung kommen werde. Das ist nicht geschehen, und es wird nun Sache des Landtages sein, zu dieser Frage Stellung zu nehmen. Der Landesausschuß verhandelt schon seit mehr als Jahresfrist mit der k. k. Regierung betreffend die Sicherstellung der für die II. Serie der Wildbachverbauung erforderlichen Verbauungskosten und gab sich der Hoffnung hin, schon in einer für Dezember oder Jänner in Aussicht genommenen Session im Landtage mit der Regierung vereinbarte Gesetzentwürfe vorlegen zu können. Der Landesausschuß vertrat bei den eingeleiteten Verhandlungen den Standpunkt, es sollen hinsichtlich der Aufbringung der Kosten die gleichen Grundsätze zur Geltung gelangen wie in den Gesetzen vom 19. Mai 1897 L. G. Bl. Nr. 18 und vom 14. November 1902, L. G. Bl. Nr. 38, betreffend die Ausgestaltung und Ergänzung der Rheinregulierung durch Verbauung von Nebenflüssen int österreichischen Rheingebiete. Gemäß Note der k. k. Statthalterei vom 11. Oktober 1907 Nr. 56 043 eröffnete jedoch das k. k. Ackerbauministerium mit Erlaß vom 2. Oft. 1907, Z. 15 391, das Finanzministerium wünsche eine Einschränkung der staatlichen Mitwirkung bei der Fortsetzung der Wildbachverbauungsaktion und es sei daher zunächst zu ermitteln, in welcher Weise das Land und die Lokalinteressenten zu dem Projekte beizutragen geneigt wären. Aus den Ausführungen des Landesausschusses in der an die k. k. Statthalterei gerichteten Note vom 26. Oktober 1907, Z. 4848, will ich kurz nur folgendes anführen: Bereits im Protokolle vom 14. Juli 1906, welches die mit dem Erlasse des k. k. Ackerbauministeriums vom 1. Juli 1906, Z. 17 258, im Einvernehmen mit dem Landesausschusse angeordnete Beratung über das Programm für die II. Serie der Arbeiten zur Verbauung der Seitenzuflüsse im österreichischen Rheingebiete zum Gegenstand hatte, haben die Vertreter des Landesausschusses dem vorgelegten Projekte mit einem Kostenvoranschlage von Kr. 4 250000 vollständig beigepflichtet und der Anschauung Ausdruck gegeben, daß das Land Vorarlberg sich voraussichtlich an der hochwichtigen Aktion in demselben Ausmaße beteiligen werde, wie bei der I. Serie. Der Landesausschuß erkläre sich ferner bereit, in der nächsten, voraussichtlich Ende Dezember 1907 stattfindenden Tagung des Landtages den Antrag - eventuell mit Zustimmung des k. k. Ackerbauministeriums einen Gesetzentwurf - einzubringen, nach welchem das Land einen Beitrag von 10 % zu den mit 4 500 000 Kronen festgesetzten Kosten in einem Zeitraum von 20 Jahren, sohin in den Jahren 1908 bis einschließlich 1927 zu diesem Unternehmen beizutragen habe. Hinsichtlich des Beitrages der Lokalinteressenten könne bei der Verschiedenheit des Nutzens, welcher den Gemeinden und sonstigen Interessenten aus der Verbauung der Wildbäche erwachse und bei der Verschiedenheit der Art der Verbauung selbst und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Lokalinteressenten eine ziffermäßige gesetzliche Festlegung des Interessentenbeitrages kaum erfolgen und es 114 26. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 9. Periode 1906/7. wäre daher in dieser Hinsicht, wie bisher, vorzugehen. Der Landesausschuß ist insbesondere auch auf eine rasche Austragung der Angelegenheit gedrungen, da die für die I. Serie vorgesehenen Mittel nahezu erschöpft seien, und die bereits in Angriff genommenen, aber nicht vollendeten Bauten im Falle einer Bauunterbrechung sehr gefährdet, wenn nicht ganz der Vernichtung preisgegeben wären. Eine endgültige Erledigung der verschiedenen Eingaben des Landesausschusses über die Beteiligung des Staates am Unternehmen und die Einbringung eines Gesetzentwurfes ist bisher nicht erfolgt. Soweit ich in Erfahrung brachte - und ich habe in dieser Angelegenheit schon oft interveniert - ist die Wildbachverbauungssektion Innsbruck, die k. k. Statthalterei und das k. k. Ackerbauministerium der Anschauung, daß die Wildbachverbauungsaktion fortgesetzt werden müsse und werden auch die Anschauungen des Landesausschusses über die Deckungsfrage von diesen Faktoren meines Wissens geteilt. Es steht daher zu erwarten, daß auch das Finanzministerium keine weiteren Schwierigkeiten machen werde und wir in die Lage kommen, in der Sommer- oder Herbstsession die Sicherstellung der Kosten zu erwirken, beziehungsweise gesetzlich sicherzustellen. Aber die Verbauungsarbeiten dürfen im Jahre 1908 nicht ruhen, sondern sie müssen, wenn auch etwas eingeschränkt, fortgesetzt werden, wenn nicht die bereits im Bau begriffenen Objekte im Bestände äußerst gefährdet werden sollen. Ich will diesbezüglich aus einer Reihe von Objekten nur auf eines hinweisen, auf die Scesaverbauung. An der Scesa, diesem so gefährlichen, der ganzen Umgebung mit Vernichtung drohenden Wildbache find schon Hunderttausende verwendet worden sind wie alle Sachverständigen übereinstimmend bestätigen, mit ausgezeichnetem, die Erwartungen weit übertreffendem Erfolge. Würde jetzt in den Verbauungsarbeiten eine, wenn auch nur zeitweilige Unterbrechung eintreten, so könnte hieraus unberechenbarer Schaden entstehen. Die k. k. technische Abteilung für Wildbachverbauung hat in Rücksicht auf diese Verhältnisse mit Zuschrift vom 13. Februar d. J., Z. 325, an den Landesausschuß zwei Bauprogramme für die Wildbachverbauung im Jahre 1908 übermittelt, das eine mit einem Kostenerfordernisse von 82 000 Kronen, welcher Betrag als Restbetrag von der I. Serie noch zur Verfügung steht und ein Alternativprojekt mit dem Erfordernisse von Kr. 150 000. Bei Durchführung des letztern Projektes wäre ein Abgang von 68 000 Kr. in Form eines Vorschusses auf die gesetzlich noch sicherzustellenden Kosten der II. Serie zu decken. Mit Rote der k. k. Statthalterei vom 25. Febr. d. J., Nr. 11499, eröffnete die k. k. Statthalterei auf Grund des Erlasses des k. k. Ackerbauministeriums vom 20. Februar d. J., Z. 6548, daß zur Ausführung des II. Bauprogrimmes (150 000 Kr.) die Leistung eines Vorschusses seitens des Landes im Betrage von 68 000 Kr. ä conto des für die II. Serie zu schaffenden Baukredits notwendig sei. Der Landesausschuß teilte der k. k. Statthalterei mit Note vom 4. März b. I., Z. 1026, auf Grund eines an diesem Tage gefaßten Beschlusses mit, daß er, so sehr er auch von der Notwendigkeit und Dringlichkeit der Fortsetzung der Wildbachverbauungsarbeiten nach dem zweiten erweiterten Bauprogramm Vornehmlich mit Rücksicht auf die bereits in Ausführung begriffenen Verbauungen, welche eine Unterbrechung der Bautätigkeit ohne Gefährdung ihres intakten Bestandes nicht gestatten, in Rücksicht auf die finanziellen Verhältnisse des Landes nicht in der Lage sei, den Betrag von 68 000 Kr. vorschußweise zur Verfügung zu stellen. Dagegen erklärte sich der Landesausschuß bereit, 10% des benötigten Vorschusses ä conto des Bausandes der II. Serie auf das Land zu übernehmen, für deren Bedeckung durch den Voranschlag hinreichend gesorgt ist. Die 2 Beschlüsse des Landesausschusses und zwar jener vom 26. Oktober 1907 betreffend die Übernahme von 10 % der Kostet! der Wildbachverbauung II. Serie und jener vom 4. März d. J. betreffend die nach dem bisherigen Beitrage des Landes zu bemessende Vorschußleistung ä conto der II. Bauserie bedürfen noch der Genehmigung des Landtages. Ich werde daher bei der Spezialdebatte nicht ermangeln, bei der betreffenden Post 4, lit. 1 einen dahingehenden Antrag einzubringen. Hinsichtlich der Post 4, lit. g, Landesbeitrag zum Bau des Koblacher Kanales, laut Landesgesetz 33. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 9. Periode 1906/7. 215 vom 29. Mai 1903, L. G. Bl. Nr. 37, I. Rate . ... 31250 Ji, ist die nötige Aufklärung im Berichte des Landes-Ausschusses zum Teile bereits enthalten. Die Arbeiten sind inzwischen nach Durchführung ganz außerordentlich schwieriger und unvorhergesehener Hindernisse und Aufwand bedeutender Mittel soweit vorgeschritten, daß es möglich wäre, den Koblacher Kanal im heurigen Jahre noch soweit hinauf, als er vom Staat allein gebaut werden muß, soweit fertigzustellen, daß er in sein neues Bett geleitet werden könnte, wenn im Laufe dieses Jahres vorerst noch die 7 oder 8 Brücken, die dort nötig sind, erstellt werden können, was für den Fall genügender Vorschußgewährung seitens des Staates nach Anschauung Fachkundiger nicht unmöglich wäre. Ich habe noch in allerletzten Tagen von kompetenter Stelle erfahren, daß der Bau dieser Brücken an eine große Firma im gesamten übergeben wird, so daß die Erstellung derselben im Lause dieses Jahres nunmehr mit ziemlicher Zuversicht zu gewärtigen sein dürfte. Ist nämlich der Koblacher Kanal ins neue Bett geleitet, dann verschwindet die bisher beständige Überschwemmungsgefahr durch Binnengewässer im mittleren Rheintale und dann kann auch an die Regulierung der oberen Strecke geschritten werden, die freilich mehr kosten Wird, als im Gesetze vom 29. Mai 1903, L. G. Bl. Nr. 37, vorgesehen war. Auch auf diese Angelegenheit ist bereits in der Vorlage des Landes-Ausschusses bei der betreffenden Post verwiesen und sind die Kosten, wie sie im dermaligen Gesetze ton 1903 vorgesehen sind, mit 250.000 K veranschlagt. Nach meiner Information wird ein Mindestbetrag von 420.000 K zur Durchführung dieser Arbeit erforderlich sein und werden wir uns in der nächsten Session voraussichtlich mit der Deckung dieser Mehrerfordernisse noch zu beschäftigen haben. Bei Gelegenheit der Beratung des Voranschlages werden sie, meine Herrn, auch wissen wollen, wie es mit der Durchführung des oberen Rheindurchstiches steht. Amtlich ist dem Landesausschusse diesbezüglich keinerlei Mitteilung zugekommen. Wir Reichsratsabgeordnete, - deren Pflicht es ist, uns fortwährend der Sache anzunehmen, - haben nach dem uns zur Kenntnis gelangten jetzigen Stande der Angelegenheit die Anschauung, daß die Frage bald der Lösung - und man darf wohl sagen der günstigen Lösung entgegengehen wird. Leider gehts langsam, ja sehr langsam. Bekanntlich hat die österreichische Regierung, nachdem die Schweiz derselben vor Jahresfrist das Memorandum des verstorbenen Herrn Rheinbauleiters Weh mit dem Ersuchen um Überprüfung desselben überreicht hatte, eine neue Expertise zur Erstattung eines Gutachtens über den Stand der Angelegenheit einberufen. Diese Expertise fand im Sommer des vergangenen Jahres statt und ergab das erfreuliche Resultat, daß sich die Expertise einstimmig für die Notwendigkeit des oberen Rheindurchstiches erklärte. Nach mittlerweile gepflogenen und endlich zum Abschlusse gelangten Verhandlungen der beteiligten österreichischen Ministerien, die bekanntlich immer größere Zeit, besonders im Finanzministerium in Anspruch nehmen, ist es nunmehr nicht schwer zu entziffern, welche Antwort die Schweiz von feite unserer Regierung erhalten wird. Vor allem darf man wohl erwarten, daß nunmehr auf keine weiteren Verschleppungsversuche eingegangen wird, sondern mit aller Entschiedenheit und mit allem Nachdrucke strenge Durchführung des Vertrages verlangt wird. Die Finanzlage des Landes hat sich seit Vorlage des letzten Voranschlages nicht, geändert und es gilt diesbezüglich das, was ich an dieser Stelle bereits am 29. Dezember 1906 gesagt habe. Das nächste Jahr ist das Jahr der allgemeinen Steuerreform und wir wollen hoffen, daß hiebei genügend Vorsorge für Sanierung der Landesfinanzen getroffen werde. Von der durch den Landtag dem Landesausschusse gegebenen Ermächtigung im Bedarfsfälle Kreditoperationen vorzunehmen, mußte kein Gebrauch gemacht werden. Indem ich mir vorbehalte, wenn es notwendig erscheint, über einzelne Posten des vorliegenden Voranschlages in der Spezialdebatte noch weitere Auskünfte zu geben, ersuche ich Sie nun über diesen Voranschlag in die Spezialdebatte einzugehen und den am Schlusse desselben angeführten Antrag des Landesausschusses zum Beschlusse zu erheben. Dieser Antrag lautet: (Liest Antrag aus Beilage 94.) Landeshauptmann: Ich eröffne zunächst die Generaldebatte über den Landesvoranschlag. - 216 33. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 9. Periode 1906/7. Wenn niemand das Wort wünscht, werde ich den Herrn Referenten ersuchen, die einzelnen Posten anzurufen, sowohl die Post der Bedeckung wie des Erfordernisses, 'um den Herrn Gelegenheit zu geben, eventuelle Fragen und Anregungen zu geben. Zunächst kommt die Bedeckung. Thurnher: (lieft) Krankenkosten-Verpflegs-Rückersätze.... Landeshauptmann: Ich bitte sich immer zu melden, wenn ein Herr z'u sprechen wünscht, sonst wird weitergefahren. Bitte weiter Post 2. Thurnher: (liest) Schub- und ZwänglingskostenRückersätze .... Landeshauptmann: Post 3. Thurnher: (liest) Landesfondszuschläge . . . . Landeshauptmann: Post 4. Thurnher: (lieft) Zuweisung aus den Überschüssen der Personaleinkommensteuer .... Landeshauptmann: Post 5. Thurnher: (lieft) Zuweisung aus dem Zuschlage zur staatlichen Branntweinsteuer .... Landeshauptmann: Post 6. Thurnher: (liest) Interimszinse .... Landeshauptmann: Post 7. Thurnher: (liest) Verschiedene Einnahmen . . . Landeshauptmann: Post 8. Thurnher: (liest) Entnahme aus den Kassabeständen.... Landeshauptmann: Wir kommen nun zum Erfordernis. Post 1. Thurnher: (liest) Kosten des Landesgesetzblattes ... Landeshauptmann: Post 2. Thurnher: (liest) Kranken-, Irren-, Finde!- und Gebärhauskosten .... Landeshauptmann: Post 3. Thurnher: (liest) Impfkosten .... Landeshauptmann: Post 4. Thurnher: (liest) Beiträge zu Straßen- und Wasserbauten .... Landeshauptmann: Post 5. Thurnher: (liest) Schub- und Zwänglingrkosten.... Landeshauptmann: Post 6. Thurnher: (liest) Gendarmerie-Bequartierungskosten.... Landeshauptmann: Post 7. Thurnher: (liest) Vorspannauslagen . . . . Landeshauptmann: Post 8. Thurnher: (liest) Schulauslagen .... Landeshauptmann: Post 9. Thurnher: (liest) Landwirtschaftlicher Haushalt.... Landeshauptmann: Post 10. Thurnher: (liest) Hebung der Viehzucht . . . . Landeshauptmann: Post 11. Thurnher: (liest) Schuldentilgung an den Meliorationsfond.... Landeshauptmann: Post 12. 23. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 9. Periode 1906/7. 217 Thurnher: (liest) Rate an den Landhausbaufond.... Landeshauptmann: Post 13. Thurnher: (liest) Verschiedene Auslagen . . . . Landeshauptmann: Es meldet sich niemand. Thurnher: Weil auf die speziellen Posten nicht näher eingegangen worden ist, habe ich nun hier am Schlusse zu Punkt 4 der Ausgaben noch einen Antrag, den ich in der Generaldebatte angekündigt habe, zu stellen und ersuche, daß er im Nachgange zum Hauptantrage oder hier zum Beschlusse erhoben werde. Der Antrag wurde lauten: Der Landtag wolle beschließen: "Die Beschlüsse des Landesausschusses vom 26. Oktober 1907 und vom 4. März 1908 betreffend die Übernahme von 10 % der Kosten der Wildbach-Verbauungs-Aktion II. Serie und die eventuelle Gewährung eines Vorschusses von 10 % des nicht gedeckten Erfordernisses der Wildbach-Verbauungsarbeiten pro 1908 werden genehmigt." Landeshauptmann: Ich werde diesen Antrag unmittelbar nach dem Landesausschuß-Antrage zur Abstimmung bringen. Wir haben nun die Spezialdebatte absolviert und können zur Abstimmung schreiten. Den Antrag des Landesausschusses haben die Herrn gehört. Ich ersuche daher jene Herrn, welche dem Antrage beistimmen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Nun kommt ein 2. Antrag, den der Herr Abgeordnete Thurnher für seine Person stellt und der lautet: Der Landtag wolle beschließen: "Die Beschlüsse des Landesausschusses vom 26. Oktober 1907 und vom 4. März 1908 betreffend Übernahme von 10 % der Kosten der WildbachVerbauungs-Aktion II. Serie und eventuelle Gewährung eines Vorschusses von 10 % des nicht gedeckten Erfordernisses der WildbachVerbauungs-Arbeiten pro 1908 wird genehmigt." Ich ersuche jene Herrn, welche auch diesem Antrage ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Er ist angenommen. Und damit ist dieser Gegenstand erledigt. Wir kommen nun zum nächsten Punkt der Tagesordnung: Jahresbericht und Rechnung der Landeshypothekenbank pro 1906. Dieser Gegenstand könnte dem Finanzausschüsse zugewiesen werden und zwar zur mündlichen Berichterstattung, nachdem eigentlich, was im Bericht zu sagen wäre, hier enthalten ist. Wenn keine Einwendung erfolgt, wird dies denk Finanzausschüsse zur mündlichen Berichterstattung zugewiesen. Der nächste Punkt der Tagesordnung ist der Bericht des Landesausschusses über das. Gesuch des Konkurrenzausschusses der Flexenstraße um Erwirkung Wirkung von Staat- und Landesbeiträgen zu den Erhaltungskosten und ich ersuche den Herrn Referenten Martin Thurnher das Wort zu ergreifen. Thurnher: Hinsichtlich der Flexenstraße hat beräts der Herr Landeshauptmann als Referent beim früheren Gegenstände, nämlich wegen Beitragsleistung des Landes zur Erhaltung der Flexenstraße, auf die Wichtigkeit dieser Straße aufmerksam gemacht. Die Erstellung dieser Straße geschah ursprünglich hauptsächlich in Rücksicht auf die Bewohner von Lech, Warth und Hochkrumbach. Die Straße hat aber durch Fortsetzung des Baues vom Flexenpasse, beziehungsweise von Zürs, bis zur tirolischen Grenze eine weit höhere Bedeutung erhalten und sie ist nicht nur, wie bereits ausgeführt wurde, für unser Land sondern auch für das Nachbarland Tirol von großer Wichtigkeit. Verhältnismäßig wurde die eigentliche Flexenstraße, nämlich von Stuben bis Zürs, mit geringen Kosten aufgeführt, denn die ganzen Auslagen haben einige 40.000 fl., also etwa 90.000 K ausgemacht. Heute würde man sie um diesen Preis wohl nicht herstellen können, weil alles teurer geworden ist. Beim Bau der Straße wurde nun für eine hinreichende Breite der Straße nicht vorgesorgt. Damals war man schon in Rücksicht auf die geringen Mittel des Landes und der 218 23. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 9. Periode 1906/7. Gemeinden froh, überhaupt eine Straße erstellen zu können. Bei der großen Bedeutung, welche diese Straße erhielt und bei dem Umstände, daß wir nur dann Aussicht haben, daß diese Straße in nicht zu ferner Zeit inkammeriert werden wird, muffen wir umso mehr auf die beantragte Verbesserung eingehen, weil eine Hoffnung auf Übernahme derselben auf den Staat überhaupt nicht gehegt werden dürfte, wenn die Straße in dem Zustande belassen würde, in dem sie sich jetzt befindet. Die einzelnen Daten und genauen Gründe und Erwägungen sind im umfangreichen Motivenbericht des Landesausschusses enthalten. Ich kann mich daher aller weiteren Ausführungen enthalten und verweise nochmals auf diese Ausführungen und stelle namens des Landesausschusses den