19080401_lts024

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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:12
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp09,lts1908,lt1908,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 24. Sitzung am 1. April 1908 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmanns Adolf Rhomberg und des Herrn Landeshauptmannstellvertreters Dr. Josef Peer. Gegenwärtig 19 Abgeordnete. - Abwesend die Herren: Abgeordneten Dressel, Dr. Drexel, Dr. von Wren und Dr. Waibel. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Levin Graf Schaffgotsch. Beginn der Sitzung um 11 Uhr 7 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung. (Schriftführer verliest dasselbe.) Wird gegen die Fassung des verlesenen Protokolls eine Einwendung erhoben? Da dies nicht der Fall ist, so betrachte ich dasselbe als genehmigt. Es ist mir noch ein Einlaufstück zugekommen, nämlich ein Ansuchen des Asylvereines der Wiener Universität um eine Landessubvention. Nachdem wir schon seit einer Reihe von Sessionen jedes Jahr diesem Vereine eine Subvention aus Landesmitteln bewilligt haben, so möchte ich die Anregung machen, daß dieser Gegenstand, der Tagesordnung eingefügt, formell in Verhandlung gezogen werde und vorausgesetzt, daß das hohe Haus zustimmt, möchte ich gleich eine zweite Anregung damit verbinden, daß der Landesausschuß ermächtigt wird, diesem Vereine innerhalb des Rahmens der früheren jährlichen Bewilligungen wiederum eine Subvention für das Jahr 1908 zukommen zu lassen. Wird gegen diese meine Anregung eine Einwendung erhoben? Es ist nicht der Fall. Ich betrachte also den diesbezüglichen Beschluß des hohen Hauses als feststehend. Der Herr Abgeordnete Dr. Waibel ist auch noch für die heutige Sitzung entschuldigt, da er noch in Wien weilt. Der Herr Abgeordnete Dr. Drexel hat sich für den Rest der gegenwärtigen Tagung entschuldigt, da er Mitglied des Budgetausschusses des Abgeordnetenhauses ist und als solcher den Sitzungen desselben in Wien beizuwohnen hat. Ich bitte, dies zur Kenntnis zu nehmen. Wir kommen nun zur Tagesordnung. 222 24. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 9. Periode 1906/7. Ich ersuche den Herrn Landeshauptmannstellvertreter, gefälligst den Vorsitz zu übernehmen. (Landeshauptmannstellvertreter übernimmt den Vorsitz.) Landeshauptmannstellvertreter: Punkt 1: Mündlicher Bericht des Landesausschusses über das Ansuchen der Vorstehung des Landeshauptschießstandes Bregenz um einen Landesbeitrag zu den außerordentlichen Rekonstruktionsarbeiten am Schießstande anläßlich des Kaiserjubiläumsschießens. Ich bitte den Herr Landeshauptmann als Referent in dieser Angelegenheit, das Wort zu ergreifen. Rhomberg: Der Fall, der dein hohen Hause hier durch den Landesausschuß vorgetragen wird, ist bis jetzt noch nicht vorgekommen. Bis jetzt wurden stets Subventionen für Schießstandsbauten nach einem gewissen Schlüssel bewilligt, wobei gewöhnlich die Landesverteidigungs-Oberbehörde einen Staatsbeitrag und der Landesausschuß einen Landesbeitrag - letzterer im Ausmaße von ungefähr 1/5 des Staatsbeitrageszu Schießstandsbauten bewilligt hat. All dieses wickelt sich innerhalb des Rahmens der Kompetenz der Landesverteidigungs-Oberbehörde wie auch der des Landesausschusses ab. Im vorliegenden Falle handelt es sich aber um eine außergewöhnliche Subvention. Der Landeshauptschießstand Bregenz beabsichtigt, im laufenden Jahre ein eigenes Kaiserjubiläumsschießen in besonders großer und festlicher Weise zu veranstalten. Es ist das ein Schießen, welches nicht bloß für die Schützen des ganzen Landes bestimmt sein soll, sondern zu welchem voraussichtlich auch aus dem benachbarten Auslande und aus Tirol zahlreiche Schützen erscheinen werden. Gleichzeitig beabsichtigt der Landeshauptschießstand auch im kommenden Jahre, nach den Intentionen des bestehenden Landesfestkomitees ein JahrhundertfeierSchießen abzuhalten, und zwar auch wiederum in großem Maßstabe- Und nun erschien es notwendig, für diese beiden großen Schießen außerordentliche Adaptierungs- und Rekonstruktionsarbeiten vornehmen zu lassen, deren Vornahme unter normalen Verhältnissen nicht in dem Ausmaße notwendig wäre wie jetzt, wo es sich um zwei so große Schießen handelt, zu welchen auch alle Vorarbeiten und Sicherheitsmaßnahmen in vollstem Maße getroffen werden müssen. Die Landesverteidigungs-Oberbehörde hat ihre Geneigtheit, zu den Kosten wiederum im gewöhnlichen Ausmaße beizusteuern, ausgesprochen; aber sie hat mir in meiner Eigenschaft als Landesoberstschützenmeister auch nahegelegt, ein Votum des hohen Landtages einzuholen, wonach das Land in diesem Ausnahmsfalle schon im vorhinein einen bestimmten Beitrag zu den Rekonstruktionsbauten leiste. Im benachbarten Lande Tirol ist für die Kaiserjubiläumsfestlichkeiten ein ganz außergewöhnlicher Beitrag von 50.000 K in Reserve gehalten worden. Wir haben es hier selbstverständlich nicht mit einem solchen Beitrage zu tun. Die Kosten der Rekonstruktionsarbeiten am Schießstande in Bregenz belaufen sich nach den Aufstellungen des Oberschützenmeisters auf 6422 K 81 h. Die Stadtgemeinde Bregenz beabsichtigt nach einer Mitteilung, welche mir von seile des Herrn Bürgermeisters und Stadtrates zugekommen ist, ebenfalls zu den Kosten einen außergewöhnlichen Beitrag zu leisten. Und es will der Stadtrat in der nächsten Sitzung der Stadtvertretung einen Antrag unterbreiten, für die beiden Schießen, sowohl für das Kaiserjubiläumsschießen, wie auch für das Zentenarfestschießen, zu den Rekonstruktionsarbeiten den Betrag von 1000 K zu bewilligen. Nun möchte ich beantragen, daß auch das Land diesbezüglich nicht zurückbleibe und mitwirke, zu einer möglichst gelungenen Feier am k. k. Landeshauptschießstande, sowohl anläßlich des Kaiserjubiläumsschießens wie anläßlich der Zentenarfeier im Jahre 1909. Der Landesausschuß, welchem diese Angelegenheit zur Vorberatung überwiesen wurde, hat diesen Standpunkt ebenfalls eingenommen, und wir erlauben uns, Ihnen folgenden Antrag zu unterbreiten: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der Vorstehung des Landeshauptschießstandes Bregenz wird zu den infolge der projektierten Abhaltung des Kaiserjubiläumsschießens im Jahre 1908 und des Zentenarfestschießens im Jahre 1909 erlaufenden Kosten im Gesamtbetrage von 6422 K eine außerordentliche Subvention von 1500 K aus dem Landesfonde bewilligt." Ich empfehle Ihnen die Annahme dieses Antrages des Landesausschusses. Landeshauptmannstellvertreter: Ich eröffne über den Bericht und Antrag die Debatte. Wer wünscht das Wort? 34. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 9. Periode 1906/7. 223 Wenn sich niemand zum Worte meldet und der Herr Berichterstatter nichts mehr beizufügen hat, ist die Debatte geschlossen. Ich bitte jene Herren, welche dem Antrage des Landesausschusses ihre Zustimmung geben wollen, aufzustehen. Der Antrag ist angenommen. (Landeshauptmann übernimmt wiederum den Vorsitz.) Landeshauptmann: Wir kommen zum zweiten Gegenstand der Tagesordnung: Bericht des Finanzausschusses über die Rechnungsabschlüsse der einzelnen landschaftlichen Fonde pro 1906. Ich glaube, es dürfte sich empfehlen, daß der Herr Berichterstatter Abg. Luger den Bericht zur Verlesung bringt, weil es sich zumeist um Zahlen handelt und weil auch den Anträgen Zahlen zu Grunde gelegt sind. Ich ersuche zunächst den Herrn Abgeordneten Luger, das Wort zu nehmen. Luger: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 111, I. Landesfond.) Landeshauptmann: Nachdem dieser Punkt den Landesfond berührt, so eröffne ich über den Antrag des Finanzausschusses und über den LandesfondRechnungsabschluß selbst die Debatte. Sollte es gewünscht werden, so würden die einzelnen Hauptrubriken des Landesfondes angerufen werden; sonst würde ich diesmal davon Umgang nehmen, wenn keine gegenteilige Ansicht geäußert wird. Wenn niemand das Wort wünscht, ist die Debatte geschlossen, und ich bringe den Antrag des Finanzausschusses zur Abstimmung. Ich ersuche jene Herrn, welche diesem Antrag ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Ich bitte, weiter zufahren. Luger: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 111, II. Landeskulturfond.) Landeshauptmann: Zu diesem Antrag, beziehungsweise zu dem, demselben zu Grunde liegenden Rechnungsabschlüsse des Landeskulturfondes und zwar zur Post: "Ausgaben für den Waldwächter-Kurs" hat sich Herr Abgeordneter Dietrich zum Wort gemeldet. Dietrich: Hohes Haus! Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir, an den geehrten Herrn Referenten die Anfrage zu stellen, ob und in wie weit das schon vor Jahren eingebrachte, gut motivierte Ansuchen der Waldausseher bezüglich Gehaltsregulierung in Ver Handlung gezogen worden sei. Einerseits erlaube ich mir, diese Angelegenheit zu erörtern, weil es bekannt ist, daß die Waldaufseher in dieser Beziehung sehr unzufrieden sind, andererseits aber der Waldaufseherdienst ein solcher, der für die Gemeinde:: von großer Wichtigkeit und von großem Interesse ist, sodaß nach meinem Erachten ein diesbezügliches Ansuchen in kürzester Zeit berücksichtigt werden möchte. Landeshauptmann: Ich habe zu dieser Anfrage des Herrn Abgeordneten Dietrich in meiner Eigenschaft als Landesausschußreferent in dieser Angelegenheit folgendes zu bemerken: Es wurde schon vor einigen Sessionen ein Antrag dem Landesausschuß zur wettern Durchführung und Vorberatung übermittelt wegen Einleitung von Verhandlungen mit der k. k. Regierung betreffs Schaffung eines Forstgesetzes oder einer Forstnovelle. Der Landesausschuß hat die Angelegenheit wiederholt in eingehendere Beratung gezogen und die Sache einem Subkomitee zur Ausarbeitung übermittelt. Als dann in einer späteren Session auch noch das Ansuchen der Waldwächter um Aufbesserung und Regelung ihrer Bezüge dem Landesausschuß zur Vorberatung überwiesen wurde, hat er auch diese Angelegenheit zum Gegenstand seiner eingehendsten Beratungen gemacht und ist zum Entschlüsse gekommen, alle Materien, welche das Forstwesen beinhalten, somit auch die künftige rechtliche Stellung der Waldaufseher, in ein und dasselbe Forstgesetz hineinzubringen, damit nicht eine ganze Reihe forstlicher Verordnungen und alter Gesetze diesbezüglich bestehen, sondern ein einheitliches Landesgesetz, aufgebaut auf moderner Grundlage. Es wurde auch wiederholt mit der k. k. Statthalterei korrespondiert, insbesondere betreffs der verschiedenen Materien des Forstgesetzes, wie sie z. B. in der provisorischen Waldordnung enthalten sind, dann inbezug auf die verschiedene Abfuhr von Wald- und Forstprodukten usw.; auch wurden die eingehendsten Zuschriften gewechselt. Leider aber ist seit dem Jahre 1905 nichts mehr weiter geschehen, nicht durch die Schuld des Landesausschusses, sondern weil die dringende Bitte desselben, es möchte seitens der k. k. Statthalterei, vielmehr der Regierung, ein solcher 224 34. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 9. Periode 1906/7. Gesetzentwurf ausgearbeitet werden, bis dato nicht erfüllt wurde. Es sind viele Schwierigkeiten vorhanden - ich gebe es sehr gerne zu - namentlich, weil wir nicht dasselbe wollen, was die Tiroler immer anstreben und was zum Schaden unserer Wälder wäre, sondern weil wir wirklich eine gute und strenge Forstschutzgesetzgebung wünschen. Es werden auch noch manche andere Umstände mitwirken, und ich konstatiere zu meinem Bedauern, daß wir bis dato noch nicht in den Besitz eines diesbezüglichen Gesetzentwurfes gelangt sind. Ich habe auch schon die Anregung gemacht, es möchte im Wege mündlichen Gedankenaustausches mit dem Herrn Landesforstinspektor ein Schritt weiter in dieser Frage gemacht werden, aber bis jetzt ist darauf auch nicht reagiert worden. Ich werde übrigens nicht ermangeln, sofort nach Schluß des Landtages diese Angelegenheit neuerlich zu betreiben, weil wir überhaupt behufs Regelung unserer forstgesetzlichen Bestimmungen dringend die endliche Feststellung des diesbezüglichen, alles Material der Forstgesetzgebung umfassenden Gesetzentwurfes erwarten und erhoffen müssen, in welchem dann auch selbstverständlich die vollständig berechtigten Forderungen des Waldschutzorganes ihre entsprechende Berücksichtigung finden. Wer wünscht noch weiter das Wort? Da sich niemand meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herrn, welche diesem Antrage zustimmen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Bitte den Herrn Berichterstatter weiter zu fahren. Luger: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 111, III. Fond zur Hebung der Rindviehzucht.) Landeshauptmann: Wer wünscht zu diesem Antrage oder zum Rechnungsabschluß überhaupt das Wort? Wenn das nicht der Fall ist und niemand sich meldet, so nehme ich an, daß das h. Haus dem Antrage des Finanzausschusses zustimmt, um die Herren nicht immer bemühen zu müssen aufzustehen. Ich bitte den nächsten Punkt zu verlesen: IV. Normalschulfond. (Herr Abgeordneter Luger liest Bericht und Antrag aus Beilage 111: IV. Normalschulfond.) Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Bericht des Finanzausschusses die Debatte. Wenn niemand zu demselben das Wort zu ergreifen wünscht, so bringe ich den Antrag des Finanzausschusses zur Abstimmung, welcher lautet: "Der hohe Landtag wolle dem Rechnungsabschluß des Normalschulfondes für 1906 mit dem schließlichen Vermögen von K 193.723 - die Genehmigung erteilen." Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. .* Damit ist dieser Gegenstand erledigt. Ich komme zum vierten und letzten Punkt der Tagesordnung: Bericht des Schulausschusses über die Gesetzentwürfe a) betreffend eine Landesauflage auf den Verbrauch von Bier, b) betreffend eine Landesauflage auf Wein, Weinmost und Weinmaische. Berichterstatter des Landesausschusses in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Jodok Fink. Ich erteile ihm das Wort. Jodok Fink: Hohes Haus! Mit Rücksicht darauf, daß auch in diesem Berichte ziemlich viele Zahlen vorkommen und derselbe nicht sehr umfangreich ist, glaube ich den Bericht vorlesen zu sollen. (Liest Bericht und Anträge aus Beilage 112. Nach den Worten "Das Bruttoerträgnis der Bierauflage würde daher voraussichtlich zirka 228.000 K" bemerkt der Herr Berichterstatter): Hier muß es heißen: "ergeben" (und Seite 661 unter Antrag 2): "dieser Auflagen." (Nach den Worten "Der Landesausschuß wird ermächtigt" bemerkt der Herr Berichterstatter): kommt einzusetzen: "nötigenfalls." Ich habe zum Berichte vorläufig weiter nichts beizufügen. Ich empfehle ihnen nach durchgeführter Generaldebatte das Eingehen in die Spezialdebatte und behalte mir vor, eventuell am Schluß der Generaldebatte auf die Angelegenheit näher einzugehen. Landeshauptmann: Ich eröffne nun die Debatte und zwar möchte ich eine Generaldebatte über die beiden Gesetze unter einem abführen lassen. Nach Schluß derselben würde dann in die Spezialdebatte eingegangen werden, zunächst über den Gesetzentwurf Beilage 112 A, betreffend den Landeszuschlag zur 24. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 9. Periode 1906/7. 225 staatlichen Weinsteuer und dann über den zweiten Gesetzentwurf, Beilage 112 B, betreffend die Einhebung einer Landesauflage auf den Verbrauch von Bier. Wenn diese beiden Spezialdebatten abgeführt sind, werden dann noch die Anträge 2 und 3 des Schulausschusses separat zur Besprechung und Abstimmung gelangen. Dies vorausgeschickt, eröffne ich also die Generaldebatte über die beiden Gesetzentwürfe unter einem. Dr. Peer: Ich habe namens der Linken folgende Erklärung abzugeben: Im Hinblick auf die außerordentliche Dringlichkeit der in Verhandlung stehenden Frage betreffend die Regulierung der Lehrergehalte und die Unmöglichkeit, diese absolut notwendige und dringliche Aktion finanziell durch eine weitere Erhöhung der Landesumlagen oder rechtzeitig und ausreichend durch einen staatlichen Beitrag bedecken zu können, wird die Minorität dieses hohen Hauses bei voller Würdigung der Gründe, welche gegen diese Art der Bedeckung sprechen, für die vorliegende Gesetzesvorlage stimmen. Selbstverständlich kann diese Haltung der Minorität gegenüber der Bedeckungsfrage nicht präjudizierlich für ihre Haltung gegenüber einzelnen Bestimmungen der erst noch zu behandelnden übrigen Schulvorlagen wirken und die Minorität behält sich in dieser Richtung die Geltendmachung ihres Standpunktes vor. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? Wenn niemand sich meldet, so ist die Debatte geschlossen. Wünscht der Herr Berichterstatter noch das Wort? Jodok Fink: Ich habe diesbezüglich nur einer Bemerkung des Herrn Landeshauptmannstellvertreters etwas beizufügen, nämlich, der Herr Landeshauptmannstellvertreter hat selbst darauf verwiesen, daß man von Seite des Staates Zuschüsse so rechtzeitig und ausgiebig nicht bekommen könnte, als es zur Regulierung der Lehrergehalte notwendig ist. Ich habe vor nicht langer Zeit in Wien einer Konferenz der Landesausschüsse, die das Finanzministerium einberufen hat, angewohnt und dort habe ich auch den Eindruck bekommen, daß wir für die nächste Zeit vorn Staate keine bedeutenden neuen Zuschüsse zu erwarten haben. Seine Exzellenz der Finanzminister hat nur in Aussicht genommen, daß er dafür wäre, die Branntweinsteuer um etwas zu erhöhen und daß er dann, wenn der Reichsrat darauf eingehe, einen Teil dieser Steuer für sich (den Staat) behalten wolle und den andern Teil den Ländern überweise. Wir nehmen dermalen aus der Branntweinsteuer beiläufig 40.000 K ein und wenn nun der Reichsrat auf die Branntweinsteuererhöhung eingeht, so dürfte uns im besten Falle daraus etwa ein gleicher Betrag zugewiesen werden. Die Zuweisung aus diesem Titel würde also nicht reichen, um auch nur annähernd die vermehrten Auslagen, welche durch die Lehrergehaltsregulierung erforderlich sind, zu decken. Ich kann weiter noch beifügen, daß bei dieser Konferenz von verschiedenen Seiten darauf hingewiesen worden ist, es sollte von feiten des Staates einfach entweder das ganze Volksschulerfordernis übernommen oder Zuschüsse gewährt werden, die in den Ländern der Höhe der Schulerfordernisse oder wenigstens der Höhe der halben Schulerfordernisse gleichkommen. Eine solche Resolution ist von verschiedenen Landesausschüssen gestellt worden. Sie ist ausgegangen vom Vertreter des Landesausschusses in Böhmen, Herrn Dr. Eppinger, wobei die Bemerkung eingeschaltet worden ist, daß deshalb auf die Rechtsverhältnisse der Schulen vom Staate ein größerer Einfluß nicht zu nehmen wäre und ich habe neben vielen anderen Vertretern des Landesausschusses auch diese Resolution des Herrn Dr. Eppinger mit unterfertigt. Aber niemand von den anwesenden Landesausschüssen war, glaube ich, der etwa geglaubt hätte, daß wir in absehbarer Zeit darauf rechnen können, so große Zuschüsse vom Staate zu bekommen. Im übrigen habe ich nichts weiters zu bemerken, es ist von keiner Seite in der Generaldebatte eine Einwendung erhoben worden. Landeshauptmann: Wir schreiten nun zur Spezialdebatte und zwar zum Gesetzentwurfe "betreffend die Einhebung eines Landeszuschlages zur staatlichen Weinsteuer und einer selbständigen Landesauflage auf den dieser Weinsteuer nicht unterliegenden Wein, Weinmost und Weinmaische." Es könnte sich vielleicht in Anbetracht dessen, daß das Gesetz nicht groß ist und noch nicht lange in Händen der Herrn Abgeordneten ist, empfehlen, diese Paragraphen zu verlesen. Jodok Fink: Wenn der Herr Landeshauptmann wünscht, daß die Paragraphen verlesen werden, so kann es geschehen. 226 24. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 9. Periode 1906/7. Thurnher: Ich möchte beantragen, daß die Paragraphen nur angerufen werden. Landeshauptmann: Es sind zwei verschiedene Anschauungen, ich bitte sich darüber zu äußern. Wünscht jemand die Verlesung? Das ist nicht der Fall. Dann können wir uns darauf beschränken, daß die Paragraphen angerufen werden. Jodok Fink: § 1.Landeshauptmann: Ich werde immer eine kleine Pause eintreten lassen. Wenn niemand sich zum Worte meldet, so ist die Annahme des Paragraphen erklärt. Wenn einer der Herrn eine Bemerkung machen will, bitte ich, sich zum Worte zu melden und selbstverständlich wird dann die Debatte eröffnet. § 1 ist, wenn niemand eine Bemerkung macht, angenommen. Jodok Fink: § 2. - Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 3. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 4. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 5. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 6. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 7. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 8. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 9. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 10. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 11. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 12. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 13. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 14. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 15. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 16. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 17. - Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: Titel und Eingang des Gesetzes (liest dieselben aus Beilage 109 A.) Landeshauptmann: Wird gegen Titel und Eingang des Gesetzes eine Bemerkung vorgebracht? Wenn das nicht der Fall ist, so betrachte ich auch dieselben als angenommen. Wir kommen nun zur Spezialdebatte über den Gesetzentwurf, betreffend die Einhebung einer Landesauflage auf den Verbrauch von Bier. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, ebenfalls hier die Paragraphen anzurufen. 34. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 9, Periode 1906/7. 227 Jodok Fink: § l. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 2. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 3. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: 8 4.Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 5. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 6. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 7. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 8. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 9. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 10. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 11. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 12. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: Titel und Eingang des Gesetzes (liest dieselben aus Beilage 109 B). Landeshauptmann: Hat einer der Herrn gegen Titel und Eingang eine Bemerkung vorzubringen? Es ist dies nicht der Fall. Jodok Fink: Ich würde vorschlagen, die dritte Lesung in der nächsten Sitzung vorzunehmen. Landeshauptmann: Damit ist die Spezialdebatte in der zweiten Lesung zu Ende geführt und es sind beide Gesetzentwürfe auch in der zweiten Lesung zum Beschlusse erhoben. Der Berichterstatter stellt keinen Antrag auf die sofortige Vornahme der dritten Lesung und wird dieselbe später auf die Tagesordnung gesetzt werden. Ich hätte noch zur Erledigung und Abstimmung zu bringen die beiden Anträge 2 und 3 des Schulausschusses. Punkt 2 (lieft den 2. Antrag aus Beilage 112) und den 3. Punkt betreffend die Ermächtigung des Landesausschusses, nötigenfalls vor Erwirkung der Allerhöchst kaiserlichen Sanktion gewisse Textesänderungen vorzunehmen, sofern sie nicht prinzipielle Änderungen tangieren. Wünscht einer der Herrn zu diesem zweiten Punkte der Schulanträge das Wort? Es ist dies nicht der Fall. Somit kann ich sie vielleicht unter einem zur Abstimmung bringen. Ich ersuche jene Herrn, welche diesen Anträgen beistimmen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Es ist nun dieser Gegenstand und auch die heutige Tagesordnung erledigt. Die nächste Sitzung beraume ich auf kommenden Freitag, übermorgen, den 3. April 10 Uhr vormittags an mit folgender Tagesordnung: Bericht des Schulausschusses über die Landesausschuß-Vorlagen und zwar über a) den Gesetzentwurf, betreffend Abänderung einiger 88 des Schulaufsichts-Gesetzes b) den Gesetzentwurf, betreffend Abänderung einer Anzahl Bestimmungen des SchulerhaltungsGesetzes c) den Gesetzentwurf, betreffend die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes. Ich habe die Sitzung absichtlich etwas früher angesetzt, anstatt um 11 Uhr, weil doch anzunehmen 228 24. des Sitzung Vorarlberger Landtages. IV. Session der 9. Periode 1906/7. ist, daß, bis die General- und Spezialberatung zu Ende geführt ist, dieses längere Zeit in Anspruch nehmen wird, und es doch vorzuziehen ist, nicht bis in die Nacht hinein zu tagen, sondern wo möglich frühzeitig unsere Sitzung abschließen zu können. Ich habe noch mitzuteilen, daß der Schulausschuß morgen Vormittag 11 Uhr zu einer Sitzung zusammentreten wird zur Beratung der noch übrigen demselben zugewiesenen Gegenstände, Petitionen u. s. w. Gleichzeitig tritt der Finanzausschuß, jetzt unmittelbar nach der Haussitzung, zu kurzer Beratung zusammen, was ich zur Kenntnis zu nehmen bitte. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 12 Uhr 5 Minuten.) Druck von J. M. Teutsch, Bregenz. Jorartöerger Landtag. 24. Sitzung am I April 1908 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmanns Adolf Rhomberg und des Herrn Landeshanptmannstellvertreters Dr. Josef Peer. Gegenwärtig 19 Abgeordnete. — Abwesend die Kerren: Abgeordneten Aressek, Dr. Drerek, Dr. von Wren und Dr. Waiöek. Reglerungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Levin Graf Schaffgotfch. Beginn der Sitzung um 11 Uhr 7 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläredieheutigeSitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung. (Schriftführer verliest dasselbe.) Wird gegen die Fassung des verlesenen Protokolls eine Einwendung erhoben? — Da dies nicht der Fall ist, so betrachte ich dasselbe als genehmigt. Es ist mir noch ein Einlaufstück zugekommen, näm­ lich ein Ansuchen des Asylvereines der Wiener Uni­ versität um eine Landessubvention. Nachdem wir schon seit einer Reihe von Sessionen jedes Jahr diesem Vereine eine Subvention aus Landesmittelu bewilligt haben, so möchte ich die Anregung machen, daß dieser Gegen­ stand, der Tagesordnung eingefügt, formell in Ver­ handlung gezogen werde und vorausgesetzt, daß das hohe Haus zustimmt, möchte ich gleich eine zweite Anregung damit verbinden, daß der Landesausschuß ermächtigt wird, diesem Vereine innerhalb des Rahmens der früheren jährlichen Bewilligungen wiederum eine Subvention für das Jahr 1908 zukommen zu lassen. Wird gegen diese meine Anregung eine Einwendung erhoben? — Es ist nicht der Fall. Ich betrachte also den diesbezüglichen Beschluß des hohen Hauses als feststehend. Der Herr Abgeordnete Dr. Waibel ist auch noch für die heutige Sitzung entschuldigt, da er noch in Wien weilt. Der Herr Abgeordnete Dr. Drexel hat sich für den Rest der gegenwärtigen Tagung entschuldigt, da er Mitglied des Budgetausschusses des Abgeordnetenhauses ist und als solcher den Sitzungen desselben in Wien beizuwohnen hat. Ich bitte, dies zur Kenntnis zu nehmen. Wir kommen nun zur Tagesordnung. 222 24. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 9. Periode 1906/7. Ich ersuche den Herrn Landeshauptmannstellvertreter, gefälligst den Vorsitz zu übernehmen. (Landeshauptmannstellvertreter übernimmt den Vor­ sitz.) Landeshauptmarmstellvertreter: Punkt 1: Mündlicher Bericht des Landesausschusses über das Ansuchen der Vorstehung des Landeshauptschi eßst an des Bregenz um einen Landesbeitrag zu den außerordentlichen Rekonstruktionsarbeiten am Schießstande anläßlich des Kaiserjubiläumsschießens. Ich bitte den Herr Landeshauptmann als Referent in dieser Angelegenheit, das Wort zu ergreifen. heit, u den Kosten wiederum im gewöhnlichen Aus­ maße beizusteuern, ausgesprochen; aber sie hat mir in meiner Eigenschaft als Landesoberstschützenmeister auch nahegelegt, ein Votum des hohen Landtages einzuholen, wonach das Land in diesem Ausnahmsfalle schon im vorhinein einen bestimmten Beitrag zu den Rekonstruktionsbauten leiste. Im benachbarten Lande Tirol ist für die Kaiserjubiläumsfestlichkeiten ein ganz außergewöhnlicher Beitrag von 50.000 K in Reserve gehalten worden. Wir haben es hier selbstverständlich nicht mit einem solchen Beitrage zu tun. Die Kosten der Rekonstruk­ tionsarbeiten am Schießstande in Bregenz belaufen sich nach den Aufstellungen des Oberschützenmeisters auf 6422 K 81 h. Die Stadtgemeinde Bregenz beab­ sichtigt nach einer Mitteilung, welche mir von seile des Herrn Bürgermeisters und Stadtrates zugekommen ist, ebenfalls zu den Kosten einen außergewöhnlichen Beitrag zu leisten. Und es will der Stadtrat in der nächsten Sitzung der Stadtvertretung einen Antrag unterbreiten, für die beiden Schießen, sowohl für das Kaiserjubiläumsschießen, wie auch für das Zentenarfestschießen, zu den Rekonstruktionsarbeiten den Betrag von 1000 K zu bewilligen. Nun möchte ich beantragen, daß auch das Land diesbezüglich nicht zurückbleibe und mitwirke, zu einer möglichst gelungenen Feier am k. k. Landeshauptschießstande, sowohl anläßlich des Kaiserjubiläumsschießens wie anläßlich der Zentenarfeier im Jahre 1909. Der Landesausschuß, welchem diese Angelegenheit zur Vorberatung überwiesen wurde, hat diesen Stand­ punkt ebenfalls eingenommen, und wir erlauben uns, Ihnen folgenden Antrag zu unterbreiten: Der hohe Landtag wolle beschließen: Mhomöerg: Der Fall, der dein hohen Hause hier durch den Landesausschuß vorgetragen wird, ist bis jetzt noch nicht vorgekommen. Bis jetzt wurden stets Subventionen für Schießstandsbauten nach einem ge­ wissen Schlüssel bewilligt, wobei gewöhnlich die Landesverteidigungs-Oberbehörde einen Staatsbeitrag und der Landesausschuß einen Landesbeitrag — letzterer im Ausmaße von ungefähr 1/s des Staatsbeitrages — zu Schießstandsbauten bewilligt hat. All dieses wickelt sich innerhalb des Rahmens der Kompetenz der Landesverteidigungs-Oberbehörde wie auch der des Landes­ ausschusses ab. Im vorliegenden Falle handelt es sich aber um eine außergewöhnliche Subvention. Der Landeshauptschießstand Bregenz beabsichtigt, im laufenden Jahre ein eigenes Kaiserjubiläumsschießen in besonders großer und festlicher Weise zu veranstalten. Es ist das ein Schießen, welches nicht bloß für die Schützen des ganzen Landes bestimmt sein soll, sondern zu welchem voraussichtlich auch aus dem benachbarten Auslande und aus Tirol zahlreiche Schützen.erscheinen werden. „Der Vorstehung des Landeshauptschießstandes Gleichzeitig beabsichtigt der Landeshauptschießstand Bregenz wird zu den infolge der projektierten Abhal­ auch im kommenden Jahre, nach den Intentionen des tung des Kaiserjubiläumsschießens im Jahre 1908 bestehenden Landesfestkomitees ein Jahrhundertfeierund des Zentenarfestschießens im Jahre 1909 erlau­ Schießen abzuhalten, und zwar auch wiederum in fenden Kosten im Gesamtbetrage von 6422 K eine großem Maßstabe- Und nun erschien es notwendig, außerordentliche Subvention von 1500 K aus dem für diese beiden großen Schießen außerordentliche Laudesfonde bewilligt." Adaptieru'ngs- und Rekonstruktionsarbeiten vornehmen Ich empfehle Ihnen die Annahme dieses Antrages zu lassen, deren Vornahme unter normalen Verhält­ nissen nicht in dem Ausmaße notwendig wäre wie des Landesausschuffes. jetzt, wo es sich um zwei so große Schießen handelt, Landeshauptmamtstellvertreter: Ich eröffne zu welchen auch alle Vorarbeiten und Sicherheits­ maßnahmen in vollstem Maße getroffen werden müssen. über den Bericht und Antrag die Debatte. Wer Die Landesverteidigungs-Oberbehörde hat ihre Geneigt­ wünscht das Wort? — 34. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 9. Periode 1906/7. Wenn sich niemand zum Worte meldet und der Herr Berichterstatter nichts mehr beizufügen hat, ist die Debatte geschlossen. Ich bitte jene Herren, welche dem Antrage des Landesausschusses ihre Zustimmung geben wollen, auf­ zustehen. Der Antrag ist angenommen. (Landeshauptmann übernimmt wiederum den Vorsitz.) Landeshauptmann: Wir kommen zum zweiten Gegenstand der Tagesordnung: Bericht des Finanz­ ausschusses über die Rechnungsabschlüsse der einzelnen landschaftlichen Fonde pro 1906. Ich glaube, es dürfte sich empfehlen, daß der Herr Berichterstatter Abg. Luger den Bericht zur Verlesung bringt, weil es sich zumeist um Zahlen handelt und weil auch den Anträgen Zahlen zu Grunde gelegt sind. Ich ersuche zunächst den Herrn Abgeordneten Luger, das Wort zu nehmen. Luger: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 111, I. Landesfond.) Landeshauptmann: Nachdem dieser Punkt den Landesfond berührt, so eröffne ich über den Antrag des Finanzausschusses und über den LandesfondRechnungsabschluß selbst die Debatte. Sollte es ge­ wünscht werden, so würden die einzelnen Hauptrubriken des Landesfondes angerufen werden; sonst würde ich diesmal davon Umgang nehmen, wenn keine gegen­ teilige Ansicht geäußert wird. Wenn niemand das Wort wünscht, ist die Debatte geschloffen, und ich bringe den Antrag des Finanz­ ausschusses zur Abstimmung. Ich ersuche jene Herrn, welche diesem Antrag ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Angenommen. — Ich bitte, weiter zufahren. Luger: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 111, II. Landeskulturfond.) Landeshauptmann: Zu diesem Antrag, bezie­ hungsweise zu dem, demselben zu Giunde liegenden Rechnungsabschlüsse des Landeskulturfondes und zwar zur Post: „Ausgaben für den Waldwüchter-Kurs" hat sich Herr Abgeordneter Dietrich zum Wort gemeldet. 223 Dietrich: Hohes Haus! Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir, an den geehrten Herrn Referenten die Anfrage zu stellen, ob und in wie weit das schon vor Jahren eingebrachte, gut motivierte Ansuchen der Waldausseher bezüglich Gehaltsregulierung in Ver Handlung gezogen worden sei. Einerseits erlaube ich mir, diese Angelegenheit zu erörtern, weil es bekannt ist, daß die Waldaufseher in dieser Beziehung sehr unzufrieden sind, ander, rseits aber der Waldaufseher­ dienst ein solcher, der für die Gemeinde:: von großer Wichtigkeit und von großem Interesse ist, sodaß nach meinem Erachten ein diesbezügliches Ansuchen in kürzester Zeit berücksichtigt werden möchte. Landeshauptmann: Ich habe zu dieser Anfrage des Herrn Abgeordneten Dietrich in meiner Eigenschaft als Landesausschußreferent in dieser Angelegenheit folgendes zu bemerken: Es wurde schon vor einigen Sessionen ein Antrag dem Landesausschuß zur wettern Durchführung und Vorberatung übermittelt wegen Einleitung von Ver­ handlungen mit der k. k. Regierung betreffs Schaffung eines Forstgesetzes oder einer Forstnovelle. Der Landesausschuß hat die Angelegenheit wiederholt in eingehendere Beratung gezogen und die Sache einem Subkomitee zur Ausarbeitung übermittelt. Als dann in einer späteren Session auch noch das Ansuchen der Waldwächter um Aufbesserung und Regelung ihrer Bezüge dem Landesausschuß zur Vorberatung überwiesen wurde, hat er auch diese Angelegenheit zum Gegenstand seiner eingehendsten Beratungen gemacht und ist zum Entschlüsse gekommen, alle Materien, welche das Forstwesen beinhalten, somit auch die künftige rechtliche Stellung der Waldaufseher, in ei» und dasselbe Forstgesetz hineinzubringen, damit nicht eine ganze Reihe forstlicher Verordnungen und alter Gesetze diesbezüglich bestehen, sondern ein einheitliches Landesgesetz, auf­ gebaut auf moderner Grundlage. Es wurde auch wiederholt mit der k. k. Statt­ halterei korrespondiert, insbesondere betreffs der ver­ schiedenen Materien des Forstgesetzes, wie sie z. B. in der provisorischen Waldordnung enthalten sind, dann inbezug auf die verschiedene Abfuhr von Waldund Forstprodukten usw.; auch wurden die eingehend­ sten Zuschriften gewechselt. Leider aber ist seit dem Jahre 1905 nichts mehr weiter geschehen, nicht durch die Schuld des Landesausschusscs, sondern weil die dringende Bitte desselben, es möchte seitens der k. k. Statthalterei, vielmehr der Regierung, ein solcher Ge­ 224 34. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 9. Periode 1906/7. setzentwurf ausgearbeitet werden, bis dato nicht er­ füllt wurde. Es sind viele Schwierigkeiten vorhanden — ich gebe es sehr gerne zu — namentlich, weil wir nicht dasselbe wollen, was die Tiroler immer anstreben und was zum Schaden unserer Wälder wäre, sondern weil wir wirklich eine gute und strenge Forstschutzgesetzgebung wünschen. Es werden auch noch manche andere Umstände mitwirken, und ich konstatiere zu meinem Bedauern, daß wir bis dato noch nicht in den Besitz eines diesbezüglichen Gesetzentwurfes ge­ langt sind. Ich habe auch schon die Anregung ge­ macht, es möchte im Wege mündlichen Gedankenaus­ tausches mit dem Herrn Landesforstinspektor ein Schritt weiter in dieser Frage gemacht werden, aber bis jetzt ist darauf auch nicht reagiert worden. Ich werde übrigens nicht ermangeln, sofort nach Schluß des Landtages diese Angelegenheit neuerlich zu betreiben, weil wir überhaupt behufs Regelung unserer forstgesetzlichen Bestimmungen dringend die endliche Fest­ stellung des diesbezüglichen, alles Material der Forst­ gesetzgebung umfassenden Gesetzentwurfes erwarten und erhoffen müssen, in welchem dann auch selbstver­ ständlich die vollständig berechtigten Forderungen des Waldschutzorganes ihre entsprechende Berücksichtigung finden. Wer wünscht noch weiter das Wort? — Da sich niemand meldet, schreite ich zur Abstim­ mung und ersuche jene Herrn, welche diesem Antrage zustimmen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Bitte den Herrn Berichterstatter weiter zu fahren. Luger: (Liest Bericht und Antrag aus Bei­ lage 111, III. Fond zur Hebung der Rindviehzucht.) Landeshauptmann: Wer wünscht zu diesem Antrage oder zum Rechnungsabschluß überhaupt das Wort? Wenn das nicht der Fall ist und niemand sich meldet, so nehme ich an, daß das h. Haus dem Antrage des Finanzausschusses zustimmt, um die Herren nicht immer bemühen zu müssen aufzustehen. Ich bitte den nächsten Punkt zu verlesen: IV. Rormalschulfond. (Herr Abgeordneter Luger liest Bericht und Antrag aus Beilage 111: IV. Rormalschulfond.) Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Bericht des Finanzausschusses die Debatte. Wenn niemand zu demselben das Wort zu ergreifen wünscht, so bringe ich den Antrag des Finanzausschusses zur Abstimmung, welcher lautet: „Der hohe Landtag wolle dem Rechnungsabschluß des Rormalschulfondes für 1906 mit dem schließlichen Vermögen von K 193.723 — die Genehmigung erteilen." Ich ersuche jene Herr.n, welche d m Antrage ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. •* Damit ist dieser Gegenstand erledigt. Ich komme zum vierten und letzten Punkt der Tagesordnung: Bericht des Schulausschusses über die Gesetzentwürfe a) betreffend eine Landesauflage auf den Verbrauch von Bier, b) betreffend eine Landesauflage auf Wein, Weinmost und Weinmaische. Berichterstatter des Landesausschusses in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Jodok Fink. Ich erteile ihm das Wort. Kodak Iinü: Hohes Haus! Mit Rücksicht darauf, daß auch in diesem Berichte ziemlich viele Zahlen vorkommen und derselbe nicht sehr umfangreich ist, glaube ich den Bericht vorlesen zu sollen. (Liest Bericht und Anträge aus Beilage 112. Nach den Worten „Das Bruttoerträgnis der Bierauflage würde daher voraussichtlich zirka 228.000 K" bemerkt der Herr Berichterstatter): Hier muß es heißen: „ergeben" (und Seite 661 unter Antrag 2): „dieser Auflagen." (Nach den Worten „Der Landesausschuß wird ermächtigt" bemerkt der Herr Berichterstatter): kommt einzusetzen: „nötigenfalls." Ich habe zum Berichte vorläufig weiter nichts bei­ zufügen. Ich empfehle ihnen nach durchgeführter General­ debatte das Eingehen in die Spezialdebatte und behalte mir vor, eventuell am Schluß der General­ debatte auf die Angelegenheit näher einzugehen. Landeshauptmann: Ich eröffne nun die Debatte und zwar möchte ich eine Generaldebatte über die beiden Gesetze unter einem abführen lassen. Nach Schluß derselben würde dann in die Spezialdebatte eingegangen werden, zunächst über den Gesetzentwurf Beilage 112 A, betreffend den Landeszuschlag zur 24. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 9. Periode 1906/7. staatlichen Weinsteuer und dann über den zweiten Gesetzentwurf, Beilage 112 B, betreffend die Einhebung einer Landesauflage auf den Verbrauch von Bier. Wenn diese beiden Spezialdebatten abgeführt sind, werden dann noch die Anträge 2 und 3 des Schulausschusses separat zur Besprechung und Abstimmung gelangen. Dies vorausgeschickt, eröffne ich also die Generaldebatte über die beiden Gesetzentwürfe unter einem. Dr. Weer: Ich habe namens der Linken folgende Erklärung abzugeben: Im Hinblick auf die außerordentliche Dringlichkeit der in Verhandlung stehenden Frage betreffend die Regulierung der Lehrergehalte und die Unmöglichkeit, diese absolut notwendige und dringliche Aktion finanziell durch eine weitere Erhöhung der Landesumlagen oder rechtzeitig und ausreichend durch einen staatlichen Bei­ trag bedecken zu können, wird die Minorität dieses hohen Hauses bei voller Würdigung der Gründe, welche gegen diese Art der Bedeckung sprechen, für die vorliegende Gesetzesvorlage stimmen. Selbstver­ ständlich kann diese Haltung der Minorität gegenüber der Bedeckungsfrage nicht präjudizierlich für ihre Hal­ tung gegenüber einzelnen Bestimmungen der erst noch zu behandelnden übrigen Schulvorlagen wirken und die Minorität behält sich in dieser Richtung die Geltendmachung ihres Standpunktes vor. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? — Wenn niemand sich meldet, so ist die Debatte geschlossen. Wünscht der Herr Berichterstatter noch das Wort? — Jodelt JinK: Ich habe diesbezüglich nur einer Bemerkung des Herrn Landeshauptmannstellvertreters etwas beizufügen, nämlich, der Herr Landeshauptmannstellvertreter hat selbst darauf verwiesen, daß man von Seite des Staates Zuschüsse so rechtzeitig und aus­ giebig nicht bekommen könnte, als es zur Regulierung der Lehrergehalte notwendig ist. Ich habe vor nicht langer Zeit in Wien einer Konferenz der Landesaus­ schüsse, die das Finanzministerium einberufen hat, ange­ wohnt und dort habe ich auch den Eindruck bekommen, daß wir für die nächste Zeit vorn Staate keine bedeu­ tenden neuen Zuschüsse zu erwarten haben. Seine Exzellenz der Finanzminister hat nur in Aussicht genommen, daß er dafür wäre, die Branntweinsteuer 225 um etwas zu erhöhen und daß er dann, wenn der Reichsrat darauf eingehe, einen Teil dieser Steuer für sich (den Staat) behalten wolle und den andern Teil den Ländern überweise. Wir nehmen dernialen aus der Branntweinsteuer beiläufig 40.000 K ein und wenn nun der Reichsrat auf die Branntwein­ steuererhöhung eingeht, so dürfte uns im besten Falle daraus etwa ein gleicher Betrag zugewiesen werden. Die Zuweisung aus diesem Titel würde also nicht reichen, um auch nur annähernd die vermehrten Auslagen, welche durch die Lehrergehaltsregulierung erfor­ derlich sind, zu decken. Ich kann weiter noch beifügen, daß bei dieser Konferenz von verschi denen Seiten darauf hingewiesen worden ist, es sollte von feiten des Staates einfach entweder das ganze Volksschulerfordernis übernommen oder Zuschüsse gewährt werden, die in den Ländern der Höhe der Schulerfordernisse oder wenigstens der Höhe der halben Schulerfordernisse gleichkommen. Eine solche Resolution ist von verschie­ denen Landesausschüssen gestellt worden. Sie ist ausgegairgen vom Vertreter des Landcsausschusses in Böhmen, Her n Dr. Eppinger, wobei die Bemerkung eingeschalt t worden ist, daß deshalb auf die Rechts­ verhältnisse der Schulen vom Staate ein größerer Einfluß nicht zu nehmen wäre und ich habe neben vielen anderen Vertretern des Landesausschusses auch diese Resolution des Herrn Dr. Eppinger mit unter­ fertigt. Aber niemand von den anwesenden Landes­ ausschüssen war, glaube ich, der etwa geglaubt hätte, daß wir in absehbarer Zeit darauf rechnen können, so große Zuschüsse vom Staate zu bekommen. Im übrigen habe ich nichts weiters zu bemerken, es ist von keiner Seite in der Generaldebatte eine Einwen­ dung erhoben worden. Landeshauptmann: Wir schreiten nun zur Spezialdebatte und zwar zum Gesetzentwürfe „betreffend die Einhebung eines Landeszuschlages zur staatlichen Weinsteuer und einer selbständigen Landesauflage auf den dieser Weinsteuer nicht unterliegenden Wein, Wein­ most und Weinmaische." Es könnte sich vielleicht in Anbetracht dessen, daß das Gesetz nicht groß ist und noch nicht lange in Händen der Herr» Adgeordneten ist, empfehlen, diese Paragraphen zu verlesen. Jodoü Jink: Wenn der Herr Landeshauptmann wünscht, daß die Paragraphen verlesen werden, so kann es geschehen. 226 24. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 9. Periode 1906/7. Khnrnher: Ich möchte beantragen, daß die Para­ graphen nur angerufen werden. JodoK Jink: § 9. - Landeshauptmann: Es sind zwei verschiedene Anschauungen, ich bitte sich darüber zu äußern. Wünscht jemand die Verlesung? Das ist nicht der Fall. Dann können wir uns darauf beschränken, daß die Paragraphen angerufen werden. JodoK Jink: § 10. — JodoK Jink: §1.— Landeshauptmann: Ich werde immer eine kleine Pause eintreten lassen. Wenn niemand sich zum Worte meldet, so ist die Annahnie des Paragraphen erklärt. Wenn einer der Herrn eine Bemerkung machen will, bitte ich, sich zum Worte zu melden und selbstverständlich wird dann die Debatte eröffnet. § 1 ist, wenn niemand eine Bemerkung macht, angenommen. Landeshauptmann: Angenommen. Landeshauptmann: Angenommen. JodoK Jink: § 11. — Landeshauptmann: Angenommen. JodoK Jink: § 12. Land shauptmaun: Angenommen. JodoK Jink: § 13. Landeshauptmann: Angenommen. JodoK Jink: § 14. — JodoK Jink: § 2. — Landeshauptmann: Angenommen. Landeshauptmann: Angenommen. JodoK Jink: § 15. — JodoK Jink: § 3. — Landeshauptmann: Angenommen. Landeshauptmann: Angenommen. JodoK Jink: § 16. — JodoK Jink: § 4. — Landeshauptmann: Angenommen. Landeshauptmann: Angenommen. JodoK Jink: § 17. — JodoK AinK: § 5. — Landeshauptmann: Angenommen. Landeshauptmann: Angenommen. JodoK Jink: Titel und Eingang des Gesetzes (liest dieselben aus Beilage 109 A.) JodoK Jink: § 6. — Landeshauptmann: Angenommen. JodoK Jink: § 7. — Landeshauptmann: Angenommen. JodoK Jink: § 8. — Landeshauptmann: Angenommen. Landeshauptmann: Wird gegen Titel und Ein­ gang des Gesetzes eine Bemerkung vorgebracht? Wenn das nicht der Fall ist, so betrachte ich auch dieselben als angenommen. Wir kommen nun zur Spezialdebatte über den Gesetzentwurf, betreffend die Einhebung einer Landes­ auflage auf den Verbrauch von Bier. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, ebenfalls hier die Paragraphen anzurufen. 34. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 9, Periode 1906/7. §oboR gfinR: § l. — 227 Jodok Aink: Titel und Eingang des Gesetzes (liest dieselben aus Beilage 109 B). Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Aink: § 2. — Landeshauptmann: Hat einer der Herrn gegen Titel und Eingang eine Bemerkung vorzubringen? — Es ist dies nicht der Fall. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Aink: § 3. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Aink: 8 4.Landeshanptmann: Angenommen. Jodok Aink: § 5. — Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Aink: § 6. — Landeshauptmann: Angenommen. Aodok Aink: § 7. — Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Aink: § 8. — Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Aink: § 9. — Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Aink: § 10. — Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Aink: § 11. — Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Aink: § 12. — Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Aink: Ich würde vorschlagen, die dritte Lesung in der nächsten Sitzung vorzunehmen. Landeshauptmann: Daniit ist die Spezialdebatte in der zweiten Lesung zu Ende geführt und es sind beide Gesetzentwürfe auch in der zweiten Lesung zum Beschlusse erhoben. Der Berichterstatter stellt keinen Antrag auf die sofortige Vornahme der dritten Lesung und wird dieselbe später auf die Tages­ ordnung gesetzt werden. Ich hätte noch zur Erledigung und Abstimmung zu bringen die beiden Anträge 2 und 3 des Schulausschusses. Punkt 2 (lieft den 2. Antrag aus Beilage 112) und den 3. Punkt betreffend die Er­ mächtigung des Landesausschusses, nötigenfalls vor Erwirkung der Allerhöchst kaiserlichen Sanktion gewisse Textesänderungen vorzunehmen, sofern sie nicht prin­ zipielle Aenderungen tangieren. Wünscht einer der Herrn zu diesem zweiten Punkte der Schulanträge das Wort? Es ist dies nicht der Fall. Somit kann ich sie vielleicht unter einem zur Abstimmung bringen. Ich ersuche jene Herrn, welche diesen Anträgen bei­ stimmen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Es ist nun dieser Gegenstand und auch die heutige Tagesordnung erledigt. Die nächste Sitzung beraume ich auf kommenden Freitag, übermorgen, den 3. April 10 Uhr vormittags an mit folgender Tagesordnung: Bericht des Schulausschusses über die Landes­ ausschuß-Vorlagen und zwar über a) den Gesetzentwurf, betreffend Abänderung einiger 88 des Schulaufsichts-Gesetzes b) den Gesetzentwurf, betreffend Abänderung einer Anzahl Bestimmungen des SchulerhaltungsGesetzes c) den Gesetzentwurf, betreffend die Rechtsverhält­ nisse des Lehrerstandes. — Ich habe die Sitzung absichtlich etwas früher angesetzt, anstatt um 11 Uhr, weil doch anzunehmen