19021223_lts003

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Letzte Änderung 03.07.2021, 09:30
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp09,lts1902,lt1902,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag 8. Sitzung am 23. Dezember 1902. unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. ----------Gegenwärtig 22 Abgeordnete. - Abwesend: Hochwst. Bischof, Dr. Zobl. Regierungsvertreter: Herrn k. k. Statthaltereirat Levin Graf Schaffgotsch. Beginn der Sitzung 10 Uhr 45 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe.) Wird von irgend einer Seite gegen die Fassung dieses Protokolles eine Einwendung erhoben? Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmigt. Es ist mir eine Petition des katholischen Schulvereines in Wien um Gewährung einer Subvention zugekommen, überreicht durch den Herrn Abgeordneten Thurnher. Wenn keine Einwendung erfolgt, kann dieselbe wohl in kurzem Wege dem Petitionsausschusse zur Beratung zugewiesen werden. Ferner sind mir noch zwei Anträge des Herrn Abg. Jodok Fink und Genossen überreicht worden. Ich werde dieselben am Schlusse der heutigen Sitzung zur Verlesung bringen und eventuell in formelle Verhandlung ziehen lassen. Wir gehen nun zu unserer heutigen Tagesordnung über. Auf derselben steht als erster Punkt der Bericht des Landes-Ausschusses über die Prüfung der Landtagswahlen von 1902. Ich ersuche den Herrn Abg. Thurnher als Referent des Landes-Ausschusses hierüber die Debatte einzuleiten. 18 III. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1903. Thurnher: Wie die sehr geehrten Herren aus dem Ihnen bereits seit gestern vorliegenden Berichte des Landes-Ausschusses über die Prüfung der Landtagswahlen vom Jahre 1902 entnommen haben, sind diese Landtagswahlen überall in gesetzlicher Weise durchgeführt worden und wurde von keiner Seite und zwar weder von einer Gemeinde noch von einzelnen Personen ein Protest gegen die Wahl der Wahlmänner oder die Wahl der Abgeordneten selbst erhoben, so daß also der Landes-Ausschuß bei der Überprüfung dieser Wahlen gegen die Legalität derselben nichts einzuwenden fand. Auf Grund dieses in dem Berichte dargelegten Sachverhaltes erlaube ich mir, ohne mich in weitere Ausführungen zu ergehen, namens des LandesAusschusses dem hohen Hause die Annahme nachfolgender Anträge zu empfehlen. (Liest dieselben aus Beilage VI.) Landeshauptmann: Wünscht jemand zu den vom Herrn Berichterstatter verlesenen Anträgen oder zum Berichte selbst das Wort zu ergreifen? Es meldet sich niemand, daher kann ich zur Abstimmung schreiten und zwar über alle unter einem, wenn niemand gegen diese Form der Abstimmung eine Einwendung zu erheben hat- Da dies nicht der Fall ist, so ersuche ich jene Herren, die diesen Anträgen insgesamt ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Dieser Gegenstand ist somit erledigt. Unser nächster Gegenstand ist der Bericht des Landes-Ausschusses über die Förderung der sonntäglichen Fortbildungsschulen pro 1902. Ich ersuche den Herrn Referenten Abg. Thurnher das Wort zu nehmen. Thurnher: Wie aus dem ebenfalls im Druck vorliegenden Berichte mit Befriedigung zu entnehmen ist, erfreute sich der sonntägliche Unterricht, die sogenannten Sonntagsschulen, auch im Vorjahre einer stärkeren Beteiligung und größeren Ausdehnung, so daß die bezüglichen Bestrebungen des Landtages, den sonntäglichen Unterricht zu heben, von einem günstigen Ergebnisse begleitet war. Unsere seit Jahren dahin gerichteten Bestrebungen haben also einen günstigen Erfolg auszuweisen. Von Jahr zu Jahr mehren sich die Anzahl der Klassen und die der diesen Unterricht erteilenden Lehrpersonen, sowie die Zahl der den Unterricht genießenden Schüler. Indem ich das mit Befriedigung konstatiere, muß ich andererseits bemerken, daß der vom Landtage in einer früheren Session bewilligte Betrag von K 5000 nicht ganz ausgereicht hat, uni die an diesem Unterrichte beteiligten Lehrpersonen auch nur annähernd in der Weise zu beteilen, wie es in früheren Jahren der Fall war. Der Landes-Ausschuß mußte daher, un: nur einigermaßen ein richtiges Verhältnis gegenüber den Vorjahren herbeizuführen, eine Überschreitung im Betrage von K 300 vornehmen. In Rücksicht auf den gewiß wichtigen Zweck und mit Rücksicht auf die schönen Erfolge der Sonntagsschulen wird der hohe Landtag gewiß nachträglich dieser Überschreitung des von ihm früher bewilligten Betrages seine Zustimmung geben und wird also diese Überschreitung nachträglich genehm halten. Ich stelle nun unter Bezugnahme auf die weiteren Ausführungen des Berichtes, die ich nicht weiter zu verfolgen gedenke, namens des Landes-Ausschusses den Antrag. (Liest denselben aus Beilage V.) Ich bitte Sie um die Annahme dieses Antrages. Laudeshauptmann Ich eröffne über Antrag und Bericht des Landes-Ausschusses die Debatte. Wenn niemand in derselben das Wort zu ergreifen wünscht, kann ich zur Abstimmung schreiten und ersuche jene Herren, welche dem Antrage, wie er soeben verlesen wurde, ihre Zustimmung geben, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Über Gegenstand unserer heutigen Tagesordnung ist die Rote des Landes-Ausschusses von Kärnten in Sachen eines gemeinsamen Einschreitens wegen Erlassung eines Reichsgesetzes betreffend die Übernahme der Gendarmerie-Bequartierungskosten auf den Staatsschatz. Ich erwarte über die formelle Behandlung dieses Gegenstandes einen Antrag. Wenn kein solcher gestellt wird, werde ich selbst die Anregung machen, diesen Gegenstand dem Petitionsausschusse zur Vorberatung zu überweisen. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? III. Sitzung des Vorarlberger Landtages. L Session der 9. Periode 1903 19 Da dies nicht der Fall ist, ist die Angelegenheit in diesem Sinne erledigt. Vierter Gegenstand ist die Petition der Handels- und Gewerbekammer in Feldkirch wegen Besteuerung der Konsumgesellschaften. Thurnher: Ich beantrage für diesen Gegenstand die Zuweisung an den volkswirtschaftlichen Ausschuß. Landeshauptmann: Für diesen Gegenstand wird die Zuweisung an den volkswirtschaftlichen Ausschuß beantragt. Wird gegen diesen Antrag eine Einwendung erhoben? Da dies nicht der Fall ist, nehme ich an, daß das hohe Haus seine Zustimmung gegeben hat. Wir kommen nun zum fünften Gegenstände unserer Tagesordnung, das ist die Wahl des Landes-Ausschusses. Ich erlaube mir, zunächst jene Bestimmungen der Landesordnung zur Kenntnis zu bringen, die sich auf die Wahl des Landes-Ausschusses beziehen. Durch das Gesetz vorn 7. Dezember 1902 wurden die §§11 und 12 abgeändert. § 11 bestimmt nämlich, daß der Landes-Ausschuß in Zukunft aus fünf aus der Mitte der Landesversammlung gewählten Mitgliedern zu bestehen habe, also mit dem Vorsitzenden im ganzen aus sechs Mitgliedern, während früher aus der Mitte der Landesversammlung nur vier Mitglieder zu wählen waren. Der § 12 in seiner neuen Form bestimmt, daß ein Mitglied des Landes-Ausschusses von den Wählerkurien der Städte und der Handels- und Gewerbekammer gewählt werde, ein weiteres ist aus der Kurie der Landgemeinden zu wählen, während das dritte, vierte und fünfte Mitglied aus der Mitte des hohen Hauses gewählt werden. Gleichzeitig wird auch bestimmt, daß jede Wahl mit absoluter Mehrheit der Stimmen zu erfolgen habe. Wenn bei den zwei ersten Wahlgängen eine solche nicht erzielt wird, so findet zwischen jenen eine engere Wahl statt, die am meisten Stimmen erhielten; bei Stimmengleichheit entscheidet dann das Los. § 13 Der Landesordnung, der unverändert geblieben ist, bestimmt, daß für jedes Landes-Ausschußmitglied nach dem Wahlmodus des früheren Paragraphen ein Ersatzmann zu wählen ist; also ein Ersatzmann, welcher durch die Abgeordneten der Städtekurie und der Handels- und Gewerbekammer zu wählen ist, ein solcher aus der Kurie der Landgemeinden und drei Ersatzmänner für die aus dem vollen Hause gewählten Landes-Ausschußmitglieder. Ich werde beim letzteren Wahlgange, wo die Ersatzmänner aus dem vollen Hause zu wählen sind, jedesmal - es bleibt nichts anderes übrig - einen separaten Wahlgang einleiten Nachdem ich also diese gesetzlichen Bestimmungen dem hohen Hause in Erinnerung gebracht habe, schreite ich zur Wahl des Landes-Ausschusses und zwar des ersten Mitgliedes, das ötm den Abgeordneten der Städtekurie zu wählen ist. Es dürfen also nur die Herren Abgeordneten der Städtekurie und der HandelsmtD Gewerbekammer die Stimmzettel abgeben. (Wahlakt.) Ich bitte die Herren Abgeordneten Loser und Dr. Drexel für diesen Wahlgang gefälligst das Skrutinium zu übernehmen. Dr. Drehet: Von sechs abgegebenen Stimmen erhielt Herr Abg. Dr. Schneider fünf Stimmen, Herr Abg. Dr. v. Preu eine Stimme. Landeshauptmann: Herr Abg. Dr. Schneider ist somit zum Mitgliede des Landes-Ausschusses aus der Städtekurie gewählt. Wir schreiten nun zur Wahl eines Landes-Ausschußmitgliedes aus der Kurie der Landgemeinden, zu welcher selbstverständlich nur die Vertreter der Landgemeinden ihre Stimme abgeben können. (Wahlakt.) Ich bitte dieselben Herren, das Skrutinium vorzunehmen. Dr. Drexel: Abgegeben wurden 14 Stimmen; davon lauten 12 auf Herrn Abg. Jodok Fink, eine auf Herrn Abg. Köhler, und ein Stimmzettel ist ungiltig. Landeshauptmann: Es ist somit von der Landgemeindenkurie Herr Abg. Jodok Fink als Mitglied gewählt. Nun kommen wir zur Wahl der drei aus dem ganzen Hause zu wählenden Mitglieder des LandesAusschusses. Diese können in einem Wahlgange 20 III. Sitzung des Vorarlberger Landtages. L Session der 0. Periode 1903. gewühlt werden, und ich bitte, drei Namen auf die Stimmzettel zu schreiben. (Wahlakt.) Dr. Drexel: Es wurden 33 Stimmzettel abgegeben, wovon vier leer sind; 18 Stimmen lauten auf Herrn Thurnher, 17 auf Herrn Abg. Marie, 18 auf Herrn Abg. Köhler und je eine auf die Herren Abg. Scheidbach, Bachmann und Dressel. Landeshauptmann: Es sind also die Herren Abg. Thurnher, Köhler und Marie als Mitglieder des Landes-Ausschusses vom ganzen Hause gewählt. Wir kommen zur Wahl der Ersatzmänner, welche nach den Vorschriften des Gesetzes in derselben Reihenfolge vorzunehmen ist, wie die Wahl der Mitglieder. Zunächst ist also ein Ersatzmann aus der Städtekurie zu wählen. Für die Wahlgänge in der Ersatzmännerwahl bitte ich die Herren Abg. Scheidbach und Abg. Pfarrer Mayer das Skrutinium zu übernehmen. (Wahlakt.) Scheidbach: Alle sechs abgegebenen Stimmen fallen auf Herrn Abg. Dr. v. Preu. -Landeshauptmann: Herr Abg. Dr. v. Preu ist somit als Ersatzmann für Herrn Abg. Dr. Schneider gewählt. Nun kommt die Wahl des Ersatzmannes für den Herrn Abg. Jodok Fink aus der Landgemeindenkurie; ich ersuche die Herren Abgeordneten der Landgemeinden, die Stimmzettel abzugeben. (Wahlakt.) Scheidbach: Abgegeben wurden 14 Stimmen, die alle auf Herrn Abg. Loser fallen. Landeshauptmann: Herr Abg. Loser ist somit als Ersatzmann für Herrn Abg. Jodok Fink gewühlt. Nun kommt die Ersatzwahl für Herrn Abg. Thurnher, welcher aus dem vollen Hause gewählt wurde; es ist also nur ein Name auf den Stimmzettel zu schreiben. (Wahlakt.) Scheidbach: Im ganzen sind 23 Stimmen abgegeben worden; davon erhielt meine Wenigkeit 21 Stimmen. Landeshauptmann: Herr Abg. Scheidbach ist somit als Ersatzmann für Herrn Abg. Thurnher bestimmt. Nun kommt die Wahl des Ersatzmannes für Herrn Abg. Köhler und zwar ebenfalls aus dem ganzen Hause. Scheidbach: Im ganzen wurden 23 Stimmen abgegeben; davon erhielt Herr Abg. Ammann 21. Landeshauptmann: Herr Abg. Ammann ist somit als Ersatzmann für Herrn Abg. Köhler gewählt. Nun kommt die letzte Ersatzwahl aus dem ganzen Hause, nämlich für Herrn Abg. Marie. (Wahlakt.) Scheidbach: Es wurden 22 Stimmen abgegeben, von welchen Herr Abg. Bachmann 21 erhielt. Landeshauptmann: Dieser ist mithin als Ersatzmann für Herrn Abg. Marte gewählt. Damit ist diese Wahlaktion beendet. Ich beehre mich bei diesem Anlasse, den neugewählten LandesAusschuß auf diesem kurzen Wege auf morgen, 10 Uhr vormittags, zu einer Sitzung einzuladen. Wir kommen nun zum letzten Gegenstände der Tagesordnung: Wahl eines Mitgliedes der Landesverteidigungsoberbehörde. Nach dem Gesetze vom 10. März 1895 besteht die Landesverteidigungsoberbehörde, welcher die Oberleitung des Landesverteidigungs- und Schießstandswesens in Tirol und Vorarlberg obliegt, aus dem Statthalter, dem Landeshauptmanne von Tirol oder dessen Stellvertreter im Landes-Ausschusse, dem Landeshauptmanne von Vorarlberg oder dessen Stellvertreter im Landes-Ausschusse, aus zwei Abgeordneten des Tiroler und einem Abgeordneten des Vorarlberger Landtages. Ferner aus einem politischen Referenten, einem Stabsoffiziere, einem Landwehrintendanten, einem Korpskommandanten und dem Kommandanten der Landesschützentruppe. Den Vorsitz führt der Statthalter oder dessen Stellvertreter. Wir haben also für die gegenwärtige Wahlperiode ein Mitglied des Vorarlberger Landtages zu bestimmen, welches neben dem Landeshauptmanne in der Landesverteidigungsoberbehörde zu sitzen hat III. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1903. 21 und ich bitte, dieses Mitglied jetzt mittels Stimmzettel zu wählen. Ich ersuche die Herren Abgeordneten Jodok Fink und Ölz, gefälligst das Skrutinium für diesen Wahlgang zu übernehmen. (Wahlakt.) Jodok Fink: Von den 22 abgegebenen Stimmen erhielt Herr Abg. Thurnher 21, eine ich. Landeshauptmann: Herr Abg. Thurnher ist somit als Mitglied in die Landesverteidigungsoberbehörde für die beginnende Landtagsperiode gewählt. Hiemit ist die heutige Tagesordnung erschöpft. Ich komme noch auf die bereits zu Beginn der Sitzung angekündigten zwei Einlaufstücke, nämlich die zwei Anträge, zurück und bitte zunächst den ersten derselben, den Antrag des Herrn Abg. Fink und Genossen betreffs Abänderung der Gemeindewahlordnung zu verlesen. (Sekretär verliest denselben.) Der zweite Antrag ist ebenfalls von Herrn Abg. Fink und Genossen eingebracht und betrifft die Abänderung der Instruktion für den LandesAusschuß. (Sekretär verliest denselben.) Nach § 24 der G. O. müßte jeder Antrag, bevor er in Verhandlung gelangen kann, zuerst in Druck gelegt und an die Herren Abgeordneten verteilt werden; wenn nun diese Anträge sofort verhandelt werden sollten, müßte in Anbetracht der Kürze der uns zur Verfügung stehenden Zeit die Dringlichkeit derselben beantragt werden. Jodok Sink: Ich beantrage, daß von der Drucklegung dieser beiden Anträge Umgang genommen und dieselben auf der Stelle behandelt werden. In formeller Beziehung beantrage ich, daß dieselben dem Landes-Ausschusse mit dem Auftrage überwiesen werden, noch in dieser Tagung darüber Bericht zu erstatten. Landeshauptmann: Zunächst ist die Dringlichkeit der beiden Anträge beantragt; wird gegen dieselbe eine Einwendung erhoben? Da dies nicht der Fall ist, erscheint dieselbe als genehmigt. In formeller Beziehung ist die Überweisung derselben an den Landes-Ausschuß zur Berichterstattung noch in diesem Sessionsabschnitte beantragt. Wird hiegegen eine Einwendung erhoben? Es ist dies nicht der Fall, somit nehme ich an, daß das hohe Haus dem formellen Antrage des Herrn Abg. Jodok Fink seine Zustimmung gibt. Ich habe den Herren noch mitzuteilen, daß der landwirschaftliche Ausschuß unmittelbar nach der Haussitzung zu - einer kleinen Sitzung zusammentreten wird, daß ferner der volkswirtschaftliche Ausschuß heute nachmittags um (4 4 Uhr, und zwar im Vorzimmer hier tagen und der Finanzausschuß um dieselbe Stunde im Sitzungssaale sich versammeln wird. Ich bitte, dies zur Kenntnis zu nehmen. Die nächste Sitzung beraume ich auf kommenden Samstag, den 27. d. M., vormittags I I Uhr an mit folgender Tagesordnung: 1. Mündlicher Bericht des Finanzausschusses über den Voranschlag des Landesfondes pro 1903. 2. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Gesetzentwurf betreffend die Verbauung des Ratzbaches in Weiler. 3. Bericht des landwirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch des Landwirtschaftsvereines wegen Subventionierung zur Hebung der Schweinezucht. 4. Mündlicher Bericht des Landes-Ausschusses über den Antrag Fink wegen Adänderung der Instruktion für den Landes-Ausschuß. 5. Akt betreffend die Subventionierung des hydrographischen Dienstes. Ich behalte mir jedoch vor, etwa noch einlangende Berichte der Ausschüsse, welche heute und morgen noch tagen werden, als weitere Gegenstände auf die Tagesordnung zu setzen; im übrigen werden den Herren wiederum die vervielfältigten Exemplare der Tagesordnung zugestellt werden. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 11 Uhr 40 Minuten Vormittag). Druck von J. N. Teutsch, Bregenz. Jorarlöerger Landtag 8. Sitzung am 23. Dezember 1902. unter betn Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. ------ - —1-0-$----------chegenivärtig 22 Abgeordnete. — Abwesend: Kochwjt. Mischof, Dr. Zobl. Regierungsvertreter: Heee k. k. Htalihatterelvat Levin Graf HchaffgoifG. Beginn der Sitzung 10 Uhr 45 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe.) Wird von irgend einer Seite gegen die Fassung dieses Protokolles eine Einwendung erhoben? — Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich das­ selbe als genehmigt. Es ist mir eine Petition des katholischen Schulvereines in Wien um Gewährung einer Subven­ tion zugekommen, überreicht durch den Herrn Ab­ geordneten Thurnher. Wenn keine Einwendung erfolgt, kann dieselbe wohl in kurzem Wege dem Petitionsausschuffe zur Beratung zugewiesen werden. Ferner sind mir noch zwei Anträge des Herrn Abg. Jodok Fink und Genossen überreicht worden. Ich werde dieselben am Schlüsse der heutigen Sitzung zur Verlesung bringen und eventuell in formelle Verhandlung ziehen lassen. Wir gehen nun zu unserer heutigen Tagesordnung über. Auf derselben steht als erster Punkt der Bericht des Landes-Ausschusses über die Prüfung der Landtagswahlen von 1902. Ich er­ suche den Herrn Abg. Thurnher als Referent des Landes-Ausschusses hierüber die Debatte einzuleiten. 18 III. Sitzung des Vorarlberger Landtages. e'ljtmtlicr: Wie die sehr geehrten Herren aus dem Ihnen bereits seit gestern vorliegenden Berichte des Landes-Ausschusses über die Prüfung der Landtagswahlen vom Jahre 1902 entnommen haben, sind diese Landtagswahlei: überall in gesetzlicher Weise durchgeführt worden und wurde von keiner Seite und zwar weder von einer Gemeinde noch von einzelnen Personen ein Protest gegen die Wahl der Wahlmänner oder die Wahl der Abgeordneten selbst erhoben, so daß also der Landes-Ausschnß bei der Überprüfung dieser Wahlen gegen die Legalität derselben nichts einzuwenden fand. Auf Grund dieses in dem Berichte dargelegten Sachverhaltes erlaube ich mir, ohne mich in weitere Ausführungen zu ergehen, namens des LandesAusschusses dem hohen Hause die Annahme nach­ folgender Anträge zu empfehlen. (Liest dieselben aus Beilage VI.) Landeshauptmann: Wünscht jemand zu den vom Herrn Berichterstatter verlesenen Anträgen oder zum Berichte selbst das Wort zu ergreifen? Es meldet sich niemand, daher kann ich zur Abstimmung schreiten und zwar über alle unter einem, wenn niemand gegen diese Form der Ab­ stimmung eine Einwendung zu erheben hat- Da dies nicht der Fall ist, so ersuche ich jene Herren, die diesen Anträgen insgesamt ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Dieser Gegenstand ist somit erledigt. Unser nächster Gegenstand ist der Bericht des Lan­ des-Ausschusses über die Förderung der sonntäglichen Fortbildungsschulen pro 1902. Ich ersuche den Herrn Referenten Abg. Thurnher das Wort zu nehmen. ’ ' Lhnrnher: Wie aus dem ebenfalls im Druck vorliegenden Berichte mit Befriedigung zu entnehmen ist, erfreute sich der sonntägliche Unterricht, die sogenannten Sonntagsschulen, auch im Vorjahre einer stärkeren Beteiligung und größeren Aus­ dehnung, so daß die bezüglichen Bestrebungen des Landtages, den sonntäglichen Unterricht zu heben, von einem günstigen Ergebnisse begleitet war. Unsere seit Jahren dahin gerichteten Bestrebungen haben also einen günstigen Erfolg auszuweisen. Von I. Session der 9. Periode 1903. Jahr zu Jahr mehren sich die Anzahl der Klassen und die der diesen Unterricht erteilenden Lehrpersonen, sowie die Zahl der den Unterricht genießenden Schüler. Indem ich das mit Befriedigung kon­ statiere, muß ich andererseits bemerken, daß der vom Landtage in einer früheren Session bewilligte Betrag von K 5000 nicht ganz ausgereicht hat, uni die an diesem Unterrichte beteiligten Lehrpersonen auch nur annähernd in der Weise zu beteilen, wie es in früheren Jahren der Fall war. Der Landes-Ausschuß mußte daher, un: nur einiger­ maßen ein richtiges Verhältnis gegenüber den Vor­ jahren herbeizuführen, eine Überschreitung im Betrage von K 300 vornehmen. In Rücksicht auf den gewiß wichtigen Zweck und mit Rücksicht auf die schönen Erfolge der Sonntagsschulen wird der hohe Landtag gewiß nachträglich dieser Über­ schreitung des von ihm früher bewilligten Betrages seine Zustimmung geben und wird also diese Über­ schreitung nachträglich genehn: halten. Ich stelle nun unter Bezugnahme auf die weiteren Aus­ führungen des Berichtes, die ich nicht weiter zu verfolgen gedenke, namens des Landes-Ausschusses den Antrag. (Liest denselben aus Beilage V.) Ich bitte Sie um die Annahme dieses Antrages. Laudeotzauptmaml: Ich eröffne über Antrag und Bericht des Landes-Ausschusses die Debatte. Wenn niemand in derselben das Wort zu ergreifen wünscht, kann ich zur Abstimung schreiten und ersuche jene Herren, welche dem Antrage, wie er soeben verlesen wurde, ihre Zustimmung geben, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Driber Gegenstand unserer heutigen Tagesordnuug ist die Rote des Landes-Ausschusses von Kärnten in Sachen eines gemeinsamen Einschreitens wegen Erlassung eines Reichsgesetzes betreffend die Übernahme der Gendarmerie-Bequartierungs kosten auf den Staats­ schatz. Ich erwarte über die formelle Behandlung dieses Gegenstandes einen Antrag. Wenn kein solcher gestellt wird, werde ich selbst die Anregung machen, diesen Gegenstand dem Petitionsausschusse zur Vorberatung zu überweisen. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? — III. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Da dies nicht der Fall ist, ist die Angelegenheit in diesem Sinne erledigt. Vierter Gegenstand ist die Petition der Handels- und Gewerbekammer in Feldk i r ch wegen Besteuerung der K o n s u uv gesellschaften. Lhnrnher: Ich beantrage für diesen Gegen­ stand die Zuweisung an den volkswirtschaftlichen Ausschuß. Landeshauptmann: Für diesen Gegenstand wird die Zuweisung an den volkswirtschaftlichen Ausschuß beantragt. Wird gegen diesen Antrag eine Einwendung erhoben? Da dies nicht der Fall ist, nehme ich an, daß das hohe Haus seine Zustimmung gegeben hat. Wir kommen nun zum fünften Gegenstände unserer Tagesordnung, das ist die Wahl des Landes-Ausschusses. Ich erlaube mir, zu­ nächst jene Bestimnningen der Landesordnung zur Kenntnis zu bringen, die sich auf die Wahl des Landes-Ausschusses beziehen. Durch das Gesetz vorn 7. Dezember 1902 wurden die §§11 und 12 abgeändert. § 11 bestimmt nämlich, daß der Landes-Ausschuß in Zukunft aus fünf aus der Mitte der Landesversammlung gewählten Mit­ gliedern zu bestehen habe, also mit dem Vorsitzen­ den im ganzen aus sechs Mitgliedern, während früher aus der Mitte der Landesversammlung nur vier Mitglieder zu 'wählen waren. Der § 12 in seiner neuen Form bestimmt, daß ein Mitglied des Landes-Ausschusses von den Wählerkurien der Städte und der Handels- und Gewerbekammer gewählt werde, ein weiteres ist aus der Kurie der Land­ gemeinden zu wählen, während das dritte, vierte und fünfte Mitglied aus der Mitte des hohen Hauses gewählt werden. Gleichzeitig wird auch bestimmt, daß jede Wahl mit absoluter Mehrheit der Stimmen zu erfolgen habe. Wenn bei den zwei ersten Wahlgängen eine solche nicht erzielt wird, so findet zwischen jenen eine engere Wahl statt, die am meisten Stimmen erhielten; bei Stimmengleichheit entscheidet dann das Los. § 13 Der Landesordnung, der unverändert geblieben ist, bestimmt, daß für jedes Landes-Ausschußmitglied nach dem Wahlmodns des früheren Paragraphen L Session der 9. Periode 1903 19 ein Ersatzmann zu wählen ist; also ein Ersatzmann, welcher durch die Abgeordneten der Städtekurie und der Handels- und Gewerbekammer zu wählen ist, ein solcher aus der Kurie der Landgemeinden und drei Ersatzmänner für die aus dem vollen Hause gewählten Landes-Ausschußmitglieder. Ich werde beim letzteren Wahlgange, wo die Ersatz­ männer aus dem vollen Hause zu wählen sind, jedesmal — es bleibt nichts anderes übrig — einen separaten Wahlgang einleiten Nachdem ich also diese gesetzlichen Bestimmungen dem hohen Hause in Erinnerung gebracht habe, schreite ich zur Wahl des Landes-Ausschusses und zwar des ersten Mit­ gliedes, das ötm den Abgeordneten der Städtekurie zu wählen ist. Es dürfen also nur die Herren Abgeordneten der Städtekurie und der HandelsmtD Gewerbekammer die Stimmzettel abgeben. (Wahlakt.) Ich bitte die Herren Abgeordneten Loser und Dr. Drexel für diesen Wahlgang gefälligst das Skrutinium zu übernehmen. Dr. Drehet: Von sechs abgegebenen Stimmen erhielt Herr Abg. Dr. Schneider fünf Stimmen, Herr Abg. Dr. v. Preu eine Stimme. Landeshauptmann: Herr Abg. Dr. Schneider ist somit zum Mitgliede des Landes-Ausschusses aus der Städtekurie gewählt. Wir schreiten nun zur Wahl eines Landes-Ausschußmitgliedes aus der Kurie der Landgemeinden, zu welcher selbstverständlich nur die Vertreter der Landgemeinden ihre Stimme abgeben können. (Wahlakt.) Ich bitte dieselben Herren, das Skrutinium vorzunehmen. Dr. 3>nxet: Abgegeben wurden 14 Stimmen; davon lauten 12 auf Herrn Abg. Jodok Fink, eine auf Herrn Abg. Köhler, und ein Stimmzettel ist ungiltig. Landeshauptmann: Es ist somit von der Landgemeindenkürie Herr Abg. Jodok Fink als Mitglied gewählt. Nun kommen wir zur Wahl der drei aus dem ganzen Hause zu wählenden Mitglieder des LandesAusschusses. Diese können in einem Wahlgange 20 III. Sitzung des Vorarlberger Landtages. gewühlt werden, und ich bitte, drei Namen auf die Stimmzettel zu schreiben. (Wahlakt.) Dr. pu’ites: Es wurden 33 Stimmzettel ab­ gegeben, wovon vier leer sind; 18 Stimmen lauten auf Herrn Thurnher, 17 auf Herrn Abg. Marie, 18 auf Herrn Abg- Köhler und je eine auf die Herren Abg. Scheidbach, Bachmann und Dressel. Landeshauptmann: Es sind also die Herren Abg. Thurnher, Köhler und Marie als Mitglieder des Landes-Ausschusses vom ganzen Hause gewählt. Wir kommen zur Wahl der Ersatzniänner, welche nach den Vorschriften des Gesetzes in der­ selben Reihenfolge vorzunehmen ist, wie die Wahl der Mitglieder. Zunächst ist also ein Ersatzmann aus der Städtekurie zu wählen. Für die Wahlgänge in der Ersatzmännerwahl bitte ich die Herren Abg. Scheidbach und Abg. Pfarrer Mayer das Skrutinium zu übernehmen. (Wahlakt.) Scheidöach: Alle sechs abgegebenen Stimmen fallen auf Herrn Abg. Dr. v. Preu. -Landeshauptmann: Herr Abg. Dr. v. Preu ist somit als Ersatzmann für Herrn Abg. Dr. Schneider gewählt. Nun kommt die Wahl des Ersatzmannes für den Herrn Abg. Jodok Fink aus der Landgemeindenkurie; ich ersuche die Herren Abgeordneten der Landgemeinden, die Stimmzettel abzugeben. (Wahlakt.) Scheidöach: Abgegeben wurden 14 Stimmen, die alle auf Herrn Abg. Loser fallen. Landeshauptmann: Herr Abg. Loser ist so­ mit als Ersatzmann für Herrn Abg. Jodok Fink gewühlt. Nun kommt die Ersatzwahl für Herrn Abg. Thurnher, welcher aus dem vollen Hause gewählt wurde; es ist also nur ein Name auf den Stimm­ zettel zu schreiben. (Wahlakt.) Scheidöach: Im ganzen sind 23 Stimmen abgegeben worden; davon erhielt meine Wenigkeit 21 Stimmen. L Session der 0. Periode 1903. Landeshauptmann: Herr Abg. Scheidbach ist somit als Ersatzmann für Herrn Abg. Thurnher bestimmt. Nun kommt die Wahl des Ersatzmannes für Herrn Abg. Köhler und zwar ebenfalls aus dem ganzen Hause. Scheidöach: Im ganzen wurden 23 Stimmen abgegeben; davon erhielt Herr Abg. Ammann 21. Landeshauptmann: Herr Abg. Ammann ist somit als Ersatzmann für Herrn Abg. Köhler gewählt. Nun kommt die letzte Ersatzwahl aus dem ganzen Hause, nämlich für Herrn Abg. Marie. (Wahlakt.) Scheidöach: Es wurden 22 Stimmen abge­ geben, von ivelchen Herr Abg. Bachmann 21 erhielt. Landeshauptmann: Dieser ist mithin als Ersatzmann für Herrn Abg. Marte gewählt. Damit ist diese Wahlaktion beendet. Ich beehre mich bei diesem Anlasse, den neugewählten LandesAusschnß auf diesem kurzen Wege auf morgen, 10 Uhr vormittags, zu einer Sitzung einzuladen. Wir komnien nun zum letzten Gegenstände der Tagesordnung: Wahl eines Mitgliedes der Landesverteidigungsoberbehörde. Nach dem Gesetze vom 10. März 1895 besteht die Landesverteidigungsoberbehörde, welcher die Ober­ leitung des Landesverteidigungs- und Schießstandswesens in Tirol und Vorarlberg obliegt, aus dem Statthalter, dem Landeshauptmanne von Tirol oder dessen Stellvertreter im Landes-Ausschusse, dem Landeshauptmanne von Vorarlberg oder dessen Stellvertreter im Landes-Ausschusse, aus zwei Abge­ ordneten des Tiroler und einem Abgeordneten des Vorarlberger Landtages. Ferner aus einem poli­ tischen Referenten, einem Stabsoffiziere, einem Land­ wehrintendanten, einem Korpskommandanten und dem Kommandanten der Landesschützentruppe. Den Vorsitz führt der Statthalter oder dessen Stell­ vertreter. Wir haben also für die gegenwärtige Wahlperiode ein Bkitglied des Vorarlberger Landtages zu bestimmen, welches neben dem Landeshauptmanne in der Landesvcrteidigungsoberbehörde zu sitzen hat III. Sitzung des Vorarlberger Landtages. und ich bitte, dieses Mitglied jetzt mittels Stimm­ zettel zu wählen. Ich ersuche die Herren Abgeordneten Jodok Fink und Ölz, gefälligst das Skrutinium für diesen Wahlgang zu übernehmen. (Wahlakt.) IodoK Sink: Von den 22 abgegebenen Stimmen erhielt Herr Abg. Thurnher 21, eine ich. Dandestiauptmann: Herr Abg. Thurnher ist somit als Mitglied in die Landesverteidigungsober­ behörde für die beginnende Landtagsperiode gewählt. Hiemit ist die heutige Tagesordnung erschöpft. Ich komme noch auf die bereits zu Beginn der Sitzung angekündigten zwei Einlaufstücke, nämlich die zwei Anträge, zurück und bitte zunächst den ersten derselben, den Antrag des Herrn Abg. Fink und Genossen betreffs Abänderung der Gemeinde­ wahlordnung zu verlesen. (Sekretär verliest denselben.) Der zweite Antrag ist ebenfalls von Herrn Abg. Fink und Genossen eingebracht und betrifft die Abänderung der Instruktion für den LandesAusschuß. (Sekretär verliest denselben.) Nach § 24 der G. D- müßte jeder Antrag, bevor er in Verhandlung gelangen kann, zuerst in Druck gelegt und an die Herren Abgeordneten ver­ teilt werden; wenn nun diese Anträge sofort ver­ handelt werden sollten, müßte in Anbetracht der Kürze der uns zur Verfügung stehenden Zeit die Dringlichkeit derselben beantragt werden. Jodok Sink: Ich beantrage, daß von der Drucklegung dieser beiden Anträge Umgang genom­ men und dieselben auf der Stelle behandelt werden. In formeller Beziehung beantrage ich, daß dieselben dem Landes-Ausschuffe mit dem Auftrage über­ wiesen werden, noch in dieser Tagung darüber Bericht zu erstatten. Landeshauptmann: Zunächst ist die Dring­ lichkeit der beiden Anträge beantragt; wird gegen dieselbe eine Einwendung erhoben? — I. Session der 9. Periode 1903. 21 Da dies nicht der Fall ist, erscheint dieselbe als genehmigt. In formeller Beziehung ist die Überweisung derselben an den Landes-Ausschuß zur Berichter­ stattung noch in diesenr Sessionsabschnitte beantragt. Wird hiegegen eine Einwendung erhoben? — Es ist dies nicht der Fall, somit nehme ich an, daß das hohe Haus dem formellen Antrage des Herrn Abg. Jodok Fink seine Zustimmung gibt. Ich habe den Herren noch mitzuteilen, daß der landwirschaftliche Ausschuß unmittelbar nach der Haussitzung zu - einer kleinen Sitzung zusammen­ treten wird, daß ferner der volkswirtschaftliche Ausschuß heute nachmittags um (4 4 Uhr, und zwar im Vorzimmer hier tagen und der Finanz­ ausschuß um dieselbe Stunde int Sitzungssaale sich versammeln wird. Ich bitte, dies zur Kenntnis zu nehmen. Die nächste Sitzung beraume ich auf kommen­ den Samstag, den 27. d. M., vormittags I I Uhr an mit folgender Tagesordnung: 1. Mündlicher Bericht des Finanzausschusses über den Vorattschlag des Landesfondes pro 1903. 2. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Gesetzentwurf betreffend die Verbauung des Ratzbaches in Weiler. 3. Bericht des landwirtschaftlichen Ausschusses übec das Gesuch des Landwirtschaftsvereines ivegen Subventionierung zur Hebung der Schweinezucht. 4. Mündlicher Bericht des Landes-Ausschusses über den Anirag Fink ivegen Adänderung der Instruktion für den Landes-Ausschuß. 5. Akt betreffend die Subventionierung des hydrographischen Dienstes. Ich behalte mir jedoch vor, etwa noch ein­ langende Berichte der Ausschüsse, welche heute und morgen noch tagen werden, als weitere Gegenstände auf die Tagesordituitg zu setzen; int übrigen werden den Herren wiederum die vervielfältigten Exemplare der Tagesordnung zugestellt werden. Die heutige Sitzung ist geschloffen. (Schluß der Sitzung 11 Uhr 40 Minuten Vormittag). Druck von I. N. Teutsch, Bregenz.