19021227_lts004

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Letzte Änderung 03.07.2021, 09:45
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp09,lts1902,lt1902,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 4. Sitzung mit 27. Dezember 1903 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. -----------Gegenwärtig 21 Abgeordnete. - Abwesend: Hochwst. Bischof Dr. Zovl und Pfarrer Mayer. Neglevungsvertreter: Herr k. k. Statthaltereirat Lenin Graf Schaffgotsch. Beginn der Sitzung 11 Uhr 10 Min. vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe.) Wird von irgend einer Seite gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung erhoben? -Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe für genehmigt. Es sind mir mehrere Einlaufstücke zugekommenDas erste ist eine Interpellation der Herren Abgeordneten Hirschbühl und Genossen. Ich ersuche den erstunterzeichneten der Herren Interpellanten, die Interpellation gefälligst zu verlesen. Hirschbühl (liest): "Mittelst Zirkularverordnung vom 27. Juni 1902, Abteilung 2, Nr 6265 § 15, wurde in Abänderung der bis dahin bestandenen Evidenzhaltungsvorschriften angeordnet, daß die sogenannten Veränderungsausweise, statt wie früher monatlich einmal, monatlich dreimal, nämlich am 10., 20. und letzten des Monats vorzulegen sind. Wird innerhalb des Einsendungstermines keine Meldung erstattet, so wird die Einsendung eines Umschlagebogens mit der bezüglichen Fehlanzeige aufgetragen. 24 IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1903. Diese Anordnung bildet eine neue Verschärfung der im übertragenen Wirkungskreise ausübenden Mitwirkung der Gemeinden bei der Evidenzhaltung und wird besonders von den Landgemeinden als große Last empfunden. Eine große Zahl Gemeinden, die diese Anordnung fühlen, beschweren sich über diese neue Last und weisen darauf hin, daß die Verordnung, welche den Gemeinden vermehrte Arbeit und Auslagen aufträgt, mit den bestehenden Gesetzen nicht im Einklange stehe. Sie berufen sich auf das Wehrgesetz und das Landesgesetz vom 10. März 1895, aus welchem eine solche Verpflichtung nicht abgeleitet werden kann, und betonen, daß ihnen eine so große Last nur durch ein Gesetz, aber nicht durch eine Verordnung aufgetragen werden kann. Diese Anordnung ist aber auch aus anderen Gründen, in dieser Ausdehnung wenigstens, unpraktisch und überflüssig. In taufenden von kleinen Landgemeinden kommen im Jahre ganz wenige Meldungen vor, und diese drängen sich gewöhnlich auf die Zeit vor dem Einrücken zur Waffenübung und Rückkehr von derselben zusammen. Dieser paar Meldungen wegen zu verlangen, daß jede, auch noch so kleine Gemeinde jährlich wenigstens 72 Umschlagbogen einsenden, und darauf von 10 zu 10 Tagen Fehlanzeige gemacht, daß immer noch keine Änderung oder Meldung zu verzeichnen sei, erscheint den Gemeindevorstehern als eine reine Papierverschwendung, deren Nützlichkeit und Notwendigkeit nicht einzusehen ist. Daß diese überflüssig zu verwendenden Meldedrucksorten noch dazu von den Gemeinden bezahlt werden sollen, daß die Gemeinden die erforderlichen Koverts dazu geben müssen, empfinden dieselben, als eine nicht zu rechtfertigende Inanspruchnahme der Gemeindegelder. Die Gefertigten stellen deshalb an die k. k. Regierung die Anfrage: "1. Ist die k. k. Regierung bereit, über die Gründe dieser Verordnung Bericht zu erstatten und die den Gemeinden, im Widerspruche mit den bestehenden Gesetzen, aufgetragenen neuen oder vermehrten Lasten, denselben im Wege einer entsprechenden Änderung der bezeichneten Verordnung wieder abzunehmen?" "2. Ist die k. k. Regierung bereit, anzuordnen, daß die zur Evidenzhaltung nötigen Drucksorten den Gemeinden auf Staatskosten unentgeltlich beigestellt werden?" Bregenz, den 26. Dezember 1902. I. A. Hirschbühl m. p. Jodok Fink m. p. J. Ölz m. p. Franz Loser m. p. Thurnher m. p. Köhler m. p. Marie m. p. Wachmann m. p. St. Walter m. p. #. Mosch m. p. Landeshauptmann: Ich werde diese Interpellation dem Herrn Regierungsvertreter übermitteln. Der Herr Regierungsvertreter hat das Wort. Regierungsvertreter: Ich halte mich nicht für ermächtigt, die soeben verlesene Interpellation sofort zu beantworten, ich bitte daher, mir dieselbe im Originale zu übergeben. Ich werde sie dann Sr. Exzellenz dem Herrn Statthalter zur weiteren Behandlung unterbreiten und behalte mir vor, in einem späteren Zeitpunkte die gestellten Anfragen zu beantworten. Landeshauptmann: Wetters ist ein Gesuch der Gemeinde Doren eingelaufen; dasselbe bezieht sich auf ein bereits an den früheren Landtag eingereichtes Gesuch wegen Gewährung einer Landeshilfe zur Herstellung einer Zufahrtsstraße von Doren nach dem Bahnhöfe Botzenau und erneuert die in jenem Gesuche angeführten Gründe nochmals. Eingebracht ist dasselbe durch Herrn Abg. Barnabas Fink. Ich werde, wenn keine Einwendung erhoben wird, diese Petition dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zur Berichterstattung im nächsten Sessionsabschnitte übermitteln, da diese Straßenfrage mit der von Sulzberg in engstem Zusammenhange steht. Es wird keine Einwendung erhoben, deshalb wird die Zuweisung in diesem Sinne erfolgen. IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. L Session der 9. Periode 1903 Ferner ist eingelaufen eine Petition der Vorstehung des Vorarlberger Landwirtschaftsvereines um Gewährung der in der verflossenen Landtagsperiode diesem Vereine zur Bestreitung der Administrationskosten bewilligten Subvention von 1200 K auch für die kommende Landtagsperiode, überreicht durch Herrn Abg. Jodok Fink. Ich bemerke, daß durch die Annahme des Voranschlages des Landeskulturfondes pro 1903, welche in einer der früheren Sitzungen erfolgt ist, die im Gesuche angeführte Post bereits bewilligt wurde; das Gesuch geht aber auf Bewilligung der Subvention für die ganze Periode, und es wird deshalb dieser Gegenstand, wenn keine Einwendung erfolgt, dem landwirtschaftlichen Ausschusse zur Vorberatung und Berichterstattung zugewiesen werden. Endlich ist noch eingelaufen eine Petition des Vereines zur Erziehung katholischer Lehrlinge in Wien um eine Subvention aus Landesmitteln, überreicht durch Herrn Abg. Dr. Drexel. Diesen Gegenstand möchte ich dem Petitionsausschusse zuweisen; wenn keine Einwendung gemacht wird, erfolgt die Zuweisung in diesem Sinne. Der Herr Abg. Pfarrer Mayer hat sich wegen seelsorglicher Berufsgeschäfte für die heutige Sitzung entschuldigt, was ich zur Kenntnis zu nehmen bitte. Vor Übergang zur Tagesordnung hat sich Herr Abg. Dr. Waibel zur Geschäftsbehandlung zum Worte gemeldet, ich erteile ihm hiemit dasselbe. Dr. Waibel: Ich hatte in der vorletzten Sitzung die Ehre, dem hohen Hause eine Eingabe der Handels- und Gewerbekammer zu überreichen, welche sich mit der Anregung der Besteuerung der Konsumvereine befaßt, ein Gegenstand, welcher weite geschäftliche Kreise sehr interessiert und die Aufmerksamkeit des ganzen Hauses in vollem Maße in Anspruch nehmen darf. Ich glaube nun, dem Wunsche des Hauses selbst zu entsprechen, wenn ich an den Herrn Vorsitzenden die Bitte richte, diese Eingabe in Druck legen zu lassen und dieselbe als Beilage dem stenographischen Protokolle anzuschließen. Landeshauptmann: Ich werbe dem Wunsche des Herrn Dr. Waibel gerne entsprechen. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Auf derselben steht als erster Gegenstand der 25 mündliche Bericht des Finanzausschusses über den Voranschlag des Landesfondes pro 1903. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abg. Ölz, diesen mündlichen Bericht zu erstatten. Htz: Hohes Haus! Ich habe mir erlaubt, die Ergebnisse der Ausschußberatung in kurzen Sätzen niederzuschreiben und ich werde dieselben zur Verlesung bringen. (Liest); Hoher Landtag! Der Finanzausschuß hat den ihm zur Beratung und Berichterstattung zugewiesenen Voranschlag pro 1903 überprüft. Hiebei hat sich ergeben, daß die Einnahmen auf Grund der vorjährigen Ziffern und der Mitteilungen der k. k. Finanzlandesdirektion betreffs vermutlicher Höhe der Steuern pro 1903 eingesetzt sind. Die Ausgaben basieren in der Hauptsache auf früheren Landtagsbeschlüssen und sind deshalb feste Ausgaben. Unter Post 4 erscheinen für Be träge zu Bahn-, Wasser- und Straßenbauten K 181.280 eingesetzt. Hievon sind 164.766 durch frühere Beschlüsse nach den unter B Post 4 angeführten Detailposten normiert. Es bleiben sohin nur noch K 16.514 zur Verfügung. Wird die erforderliche Summe für den Bizauerbach mit 11.700 K und die erste Rate für die zweite Wildbachverbauungsaktion mit K 5000 in Betracht gezogen, so bleibt für verschiedene schon durch Beschlüsse festgesetzte Ausgaben kein Geld übrig. Dabei ist zu bedenken, daß bei den Einnahmen K 60.000 als Entnahme von den Kassenbeständen eingesetzt erscheinen. Es erscheint demnach, wenn nicht die Steuern erhöht und nicht Schulden gemacht werden sollen, größte Sparsamkeit geboten. Der Finanzausschuß stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle unter Genehmigung des vorliegenden Voranschlages beschließen. "Zur Deckung der Landeserfordernisse für das Jahr 1903 wird auf die Grundsteuer, auf die allgemeine Erwerbsteuer, auf die Erwerbsteuer der zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen, auf die fatierte Rentensteuer und auf die Besoldungssteuer der 26 IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1903. Privatbediensteten eine Landesumlage von 40 %, auf die Gebäudesteuer eine solche von 20 % eingehoben. Bregenz, am 27. Dezember 1902. Stefan Walter m. p., Obmannstellvertreter. Josef Ölz m. p., Berichterstatter. Landeshauptmann: Dieser Bericht wird den stenographischen Protokollen beigefügt werden. Bezüglich der geschäftlichen Behandlung des vorliegenden Gegenstandes werde ich, nachdem es sich eigentlich um eine Budgetdebatte handelt, zunächst die Generaldebatte abführen lassen und dann die Spezialdebatte eröffnen Bei der Spezialdebatte bitte ich den Herrn Berichterstatter, die einzelnen Posten der Erfordernisse wie der Bedeckung, anzurufen bezw. zu verlesen, und ich werde dann bei jeder einzelnen Post eine kleine Pause eintreten lassen, um den Herren Gelegenheit zu Besprechungen, Anträgen und Anfragen zu den einzelnen Rubriken zu geben. Zunächst eröffne ich also über den Voranschlag des Landesfondes und über den Bericht des Finanzausschusses die Generaldebatte. - Da niemand sich zum Worte meldet, schreiten wir zur Spezialberatung, und ich ersuche den Herrn Berichterstatter, die einzelnen Rubriken zu lesen. Wenn bei den nach Verlesung der einzelnen Posten eintretenden Pausen niemand das Wort ergreift, werde ich dieselben jedesmal als angenommen betrachten. Ölz: (Liest aus Beilage I, Bedeckung, Post 1-8. Erfordernis, Post 1.) Dr Waibel: Ich möchte bei dieser Gelegenheit nur eine Anfrage stellen, die ich schon zu wiederholtenmalen in diesem hohen Hause gestellt habe. Es interessiert mich nämlich, zu erfahren, wie die neuesten Nachrichten über die Verfassung eines Registers der Landesgesetze und Verordnungen lauten. Landeshauptmann: Ich kann zu dieser Anfrage nur bemerken, daß seit unserem letzten Beisammensein diesbezüglich keine weitere Erwiderung seitens der k. k. Statthalterei erflossen ist, obwohl ich damals, dem Wunsche des Herrn Dr. Waibel entsprechend, diese Angelegenheit neuerdings urgierte. Im übrigen habe ich Veranlassung getroffen, daß der betreffende Akt herbeigeholt wird, und ich werde mir erlauben, am Schlusse noch auf die Angelegenheit zurückzukommen. Ölz: (Liest Post 2-8.) Landeshauptmann: Zu Post 8 hat sich Herr Abg. Thurnher zum Worte gemeldet, ich erteile ihm dasselbe. Thurnher: Der Landtag hat in der Sitzung vorn 26. Januar 1898 folgenden Beschluß gefaßt: "Der Landes-Ausschuß wird ermächtiget, den im Lande bestehenden, vorn Staate und der Handels- und Gewerbekammer subventionierten, gewerblichen Fortbildungsschulen auf deren Ansuchen und unter der Bedingung, daß dieselben das Schülerverzeichnis, den Lehr- und Stundenplan, den Jahresbericht samt Voranschlag und eine Bestätigung des zuständigen f. b. Pfarramtes, daß der Unterricht an diesen Schulen ohne Beeinträchtigung des sonntäglichen Gottesdienstes erteilt werde, vorlegt, für die Dauer der Landtagsperiode eine jährliche Unterstützung bis zu je 250 st. aus dem Landesfonde zu gewähren." Der Landes-Ausschuß hat nun diese Post, wie aus dem Voranschlage zu ersehen ist, für das Jahr 1903 in die Post Schulauslagen einbezogen; damit diese Beiträge auch für die künftigen Jahre gesichert werden, möchte ich bei dieser Gelegenheit den Antrag stellen, der hohe Landtag wolle beschließen: "Der am 26. Januar 1898 gefaßte Beschluß betreffend die Gewährung von Subventionen an gewerbliche Fortbildungsschulen wird auf die Dauer der jetzige, : Landtagsperiode ausgedehnt." Damit aber den Herren Abgeordneten Gelegenheit geboten werde, diese Angelegenheit einer eingehenden Prüfung zu unterziehen, möchte ich beantragen, daß dieser Antrag in formeller Beziehung dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zugewiesen werde, weil für dieses Jahr im Voranschlage bereits vorgesehen ist. Landeshauptmann: Der Herr Abg. Thurnher stellt eilten selbständigen Antrag, und ich werde denselben namentlich auch in Bezug auf dessen formelle Behandlung nach Absolvierung dieses IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1903. 27 Punktes der Tagesordnung separat behandeln. Wer wünscht noch weiter das Wort? - Da sich niemand meldet, bitte ich in der Verlesung weiter zu fahren. Ölz: (Liest Post 9-11.) Landeshauptmann: Post 11 entfällt, weil diesbezüglich eine Kompensation mit den Forderungen des Landes an das Ärar vorliegt. aber nur auf das Jahr 1902 bezog. Eine weitere Eingabe seitens des Stickereischulausschusses ist mittlerweile nicht eingelangt, und der Landes-Ausschuß hat keine Veranlassung gehabt, der Sache näher zu treten, hat auch nicht gewußt, in welchem Umfange ein diesbezüglicher Antrag gestellt werden sollte. Wenn der Stickereischulausschuß jetzt schon notwendig Geld braucht, so wäre es doch seine Sache gewesen, rechtzeitig an den Landes-Ausschuß mit einer Bitte heranzutreten. Ölz: (Liest Post 12 und 13). Dr. Waibel: Zu Post 13 ist im Berichte gesagt, daß in der Ziffer von 18.000 K auch ein Beitrag für die Stickereifachschule inbegriffen sei. Als zufälliger Obmann des Stickereischulausschusses hätte ich ein Interesse, zu erfahren, wie hoch dieser Beitrag bemessen worden ist. 61)imitier: Wie hoch sich die Beitragsleistung für die Stickereischule stellt im Jahre 1903, konnte in den Voranschlag nicht eingesetzt werden, weil diesbezüglich ein Landtagsbeschluß nicht vorliegt. Dieser Umstand war die Ursache, daß ich als Referent des Landes-Ausschusses diesbezüglich nicht wie bei anderen Posten in der Lage war, eine genaue Ziffer anzuführen, und es wurde deshalb bei Titel "verschiedene Ausgaben" entgegen den Vorjahren nur eine Gesamtziffer eingesetzt und erwähnt, daß diese zu diesen und jenen Zwecken im genannten Betrage unbedingt erforderlich sei. Es wird dieser Gegenstand übrigens das hohe Haus später, wahrscheinlich in der zweiten Hälfte der Session nochmals beschäftigen. Landeshauptmann: Wer wünscht noch das Wort? Dr. Waibel: Ich möchte nur noch fragen, ob die Stickereischule, wenn für dieselbe doch etwas vorgesehen ist, jetzt schon etwas bekommen kann oder ob eine Beitragsleistung vor der turnt Herrn LandesAusschußreferenten in Aussicht gestellten weiteren Verhandlung nicht zu gewärtigen ist. Ich kann nur bemerken, daß der Stickereischulausschuß sehr dringend Geld bedarf. Thurnher: Der Landtag hat im vorigen Jahre einen den Anträgen des geehrten Herrn Vorredners genau entsprechenden Beschluß gefaßt, welcher sich Dr. Waibek: Nach dem vorschriftsmäßigen Vorgänge kann seitens des Stickereischulausschusses nur dann eine Eingabe gemacht werden, wenn derselbe in der Lage ist, einen Jahresbericht zu erstatten. Dieser ist nun in der Arbeit und wird nächstens an den Landes-Ausschuß gelangen und wird die diesbezügliche Forderung genauer bestimmt werden. Ich hätte aber geglaubt, es könnte dem Landes-Ausfchusse doch die Ermächtigung erteilt werden, für vorübergehende Erfordernisse das Nötigste zu bewilligen. Die Eingabe, welche sich mit dieser Angelegenheit beschäftigen wird, wird voraussichtlich in der nächsten Woche - sie ist nahezu fertig - an den Landes-Ausschuß gelangen, und wir werden dann in die Lage kommen, einen Beschluß darüber fassen zu können. Landeshauptmann: Ein diesbezüglicher Antrag müßte wohl jetzt gestellt werden. Jodok Fink: Ich glaube, es würde den Wünschen aller Herren entsprechen, wenn der Landtag beschlösse, daß der Landes-Ausschuß ermächtigt wird, bis zur Beschlußfassung im Landtag über diesen Gegenstand dem Stickereischulausschusse nach Verhältnis der Beiträge, welche demselben voriges Jähr abgeführt wurden, unterstützend beizustehen. Ich werde diesen Antrag genauer formulieren und glaube, daß dadurch allen entsprochen werden kann. Landeshauptmann: Ich lasse also die Verhandlung über diesen Gegenstand noch offen und werde mir erlauben, inzwischen zu der zu Post 1 von Herrn Dr. Waibel gemachten Anregung an der Hand des mir mittlerweile zugekommenen Aktes die Mitteilung zu machen, daß seit der Note der 28 IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1903. k. k. Statthalterei vom 17. August 1901, die ich das letztemal glaublich bei Gelegenheit der Beratung des Rechenschaftsberichtes zur Kenntnis gebracht habe, nichts mehr an den Landes-Ausschuß gekommen ist. Die damalige Note ist ganz kurz und, da verschiedene Herren das erstemal hier im hohen Hause sitzen, werde ich dieselbe zur Verlesung bringen. (Liest): "Mit Beziehung auf die Zuschrift vom 23. Juli 1901, Zl. 3337, welche erst am 15. d. M. hier einlangte, beehre ich mich mitzuteilen, daß der Generalindex zum Gesetze und Verordnungsblatte für die gefürstete Grafschaft Tirol und das Land Vorarlberg sich seit langem in Arbeit befindet und dessen Vollendung, welcher sich mannigfache Schwierigkeiten technischer Natur entgegensetzten, in zwei bis drei Monaten, jedenfalls aber noch im Laufe dieses Kalenderjahres zu gewärtigen ist. Ich kann jedoch hiebet nicht unterlassen, beizufügen, daß die Zusammenstellung eines derartigen, 35 Jahrgänge umfassenden Verzeichnisses, soll dasselbe, um überhaupt einen praktischen Wert zu haben, genau und verläßlich sein, eine sehr mühevolle und äußerst zeitraubende Arbeit ist." Ich habe übrigens nicht ermangelt, gelegentlich eines Besuches bei Sr. Exzellenz dem jetzigen Herrn Statthalter die Angelegenheit demselben nocheinmal mündlich wärmstens zu empfehlen, und wir wollen hoffen, daß diese gewiß wertvolle Arbeit eines Generalinderes endlich zustande kommt. Ich ersuche nun den Herrn Abg. Jodok Fink, seinen mittlerweile formulierten Antrag zu verlesen. Jodok Sink: (Heft): "Der Landes-Ausschuß wird ermächtigt, an den Ausschuß der Stickereifachschule im Jahre 1903 im Verhältnisse der vom Landtage pro 1902 bewilligten Subventionen Unterstützungsteilbeträge zukommen zu lassen". Landeshauptmann: Die Herren haben den Antrag gehört; wünscht noch jemand das Wort zu demselben. Da dies nicht der Fall ist, bringe ich denselben zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche demselben zustimmen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Damit ist auch, da sich niemand zum Worte gemeldet hat, Post 13 erledigt, und ich ersuche den Herrn Berichterstatter, den Schlußantrag des LandesAusschusses zu verlesen. (Abg. Ölz liest denselben aus Beilage I.) Wünscht jemand zu diesem Antrage noch das Wort zu ergreifen. Es meldet sich niemand, somit kann ich zur Abstimmung schreiten und ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage des Landes-Ausschusses ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Dieser Gegenstand ist somit erledigt. Jetzt werden die Anträge, welche Herr Abg. Thurnher zum ersten und zweiten Gegenstande bei dieser Verhandlung eingebracht hat und rücksichtlich deren formellen Behandlung die Zuweisung an den volkswirtschaftlichen Ansschnß beantragt ist, in Behandlung genommen werden, und ich frage zunächst, ob das hohe Haus gegen die Dringlichkeit derselben eine Einwendung erhebt. Thurnher: Ich glaube, der eingebrachte Antrag ist nicht als Dringlichkeitsantrag zu betrachten, weil es sich einfach um eine Antragstellung handelt, welche sich auf einen in Verhandlung gestandenen Gegenstand bezieht. Landeshauptmann: Gewiß, aber der Antrag ist nach seinem Inhalte als ein selbständiger Antrag anzusehen, der sonst zuerst gedruckt werden und allen Erfordernissen der Geschäftsordnung entsprechend sein müßte. Es wird also keine Einwendung gegen die Dringlichkeit erhoben. Nun beantragt der Herr Antragsteller die Zuweisung an den volkswirtschaftlichen Ausschuß zur Berichterstattung. Wird hiegegen eine Einwendung erhoben? Es ist dies nicht der Fall, es wird also die Zuweisung in diesem Sinne erfolgen. Wir kommen nun zum nächsten Gegenstand der Tagesordnung Bericht des VolkswirtschaftIV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1903. 29 liessen Ausschusses über den Gesetzentwurf betreffend die Verbauung des Ratzbaches in Weiler. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abg. Thurnher, die Debatte hierüber einzuleiten. Thurnher: Ich habe bereits in der letzten Session wiederholt Gelegenheit gehabt, anf die Hochwasserkatastrophe vom 2. August 1901 hinzuweisen, die in einem großen Teile des Landes Vorarlberg besonders im Vorderlande außerordentliche Verheerungen und Verwüstungen angerichtet hat. Die Bäche schwollen zu reißenden Strömen an, traten aus den Ufern, zerstörten manche Dämme und Wuhrungen und überschwemmten und vermuhrten die Kulturgründe wie nicht minder einzelne Teile von Ortschaften. Damals habe ich auch bereits hervorgehoben, daß der Landes-Ausschuß zur Linderung der Notlage und zum künftigen Schutze der betroffenen Gemeinden in dreifacher Beziehung eine Aktion eingeleitet hat, welche in jeder Richtung von günstigem Erfolge begleitet waren. Der eine Teil der Aktion war darauf gerichtet, von der Regierung aus dem Notstandskredite einen angemessenen Beitrag zu erbitten; dies ist geglückt, indem 200.000 K bewilligt wurden, von welcher Summe zirka die Hälfte an die betreffenden Gemeinden und Konkurrenzen zur Verteilung gelaugte, während die andere Hälfte im Frühjahre zur Verteilung gelangen wird. Ebenso wurde die zweite Aktion des Landtages auf Ausdehnung der Wildbachverbauung auf mehrere Bäche von der Regierung akzeptiert, indem der von uns in der letzten Session beschlossene Gesetzentwurf, mit welchem für die dringendsten Mehrbedürfnisse für die nächsten paar Jahre mit einem Betrage von 220.000 K vorgesorgt wurde, vor wenigen Tagen die Allerhöchste kaiserliche Sanktion erhalten hat. Auch die dritte Aktion, welche dahin ging, daß diese Wildbäche auch im Tallaufe der Regulierung unterzogen werden, damit die betreffenden Orte vor künftigen Verwüstungen geschützt werden, hat bereits mehrfache Erfolge zu verzeichnen. Es ist bereits ein Gesetzentwurf bezüglich Regulierung des Emmebaches bei Götzis und ein weiterer über die Verbauung der Frutz beschlossen worden. Bezüglich der Klausbachverbauung wird ein Gesetzentwurf möglicherweise noch in den nächsten Tagen eintreffen, mindestens aber wird uns die bezügliche Vorlage im nächsten Sessionsabschnitte beschäftigen. Der uns jetzt vorliegende Gesetzentwurf betrifft' die Verbauung des Ratzbaches bei Weiler und ist von der Regierung bereits gebilligt, und kann diese Angelegenheit heute zum vollständigen Abschlüsse gebracht werden. Nachdem der Landtag also, wie schon im Berichte erwähnt ist, bereits am 30. Juni l. J. beschlossen hat, diesem Unternehmen die Landeshilfe in bestimmtem Ausmaße zuzuwenden, und nachdem die bezüglichen Unterhandlungen mit der Regierung sowie mit der Gemeinde Weiler zu einem dem Sinne des Landtagsbeschlusses vom 30. Juni l. J. ganz entsprechenden Abschlüsse geführt haben, unterliegt es heute keinem Anstande, dem vorliegenden Gesetzentwürfe die Zustimmung zu geben, und ich stelle daher namens des volkswirtschaftlichen Ausschusses folgenden Antrag: (Liest denselben aus Beilage VII). Landeshauptmann: Ich eröffne über den Gesetzentwurf die Generaldebatte. Wenn niemand das Wort zu ergreifen wünscht, gehen wir zur Spezialdebatte über, und ich ersuche den Herrn Berichterstatter, die einzelnen Paragraphen anzurufen. Ich werde nach Anrufung eines jeden Paragraphen eine kleine Pause eintreten lassen und denselben, wenn keine Bemerkung gemacht wird, als angenommen erklären. Thurnher: § 1. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 2. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 3. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 4. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 5. Landeshauptmann: Angenommen. 30 IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1903. Thurnher: § 6. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 7. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 8. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 9. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: Verliest Titel und Eingang des Gesetzes. Landeshauptmann: Wird gegen Titel und Eingang des Gesetzes eine Einwendung erhoben? Dies ist nicht der Fall, somit erkläre ich auch diese für angenommen. Khnruher: Ich beantrage die sofortige Vornahme der dritten Lesung des Gesetzentwurfes. Landeshauptmann: Es ist die Vornahme der dritten Lesung des Gesetzentwurfes beantragt. Wird gegen diesen Antrag eine Einwendung erhoben? Es ist dies nicht der Fall, ich ersuche deshalb jene Herren, welche dem Gesetzentwurfe in der Fassung, in welcher er aus der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Dieser Gesetzentwurf ist somit erledigt. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des landwirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch des Landwirtschaftsvereines zur Hebung der Schweinezucht. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abg. Marie, den mündlichen Bericht zu erstatten. Warte: Hohes Haus! Vor ca. 10 - 12 Jahren wurden jährlich für viele tausend und tausend Gulden sog. Lebschweine von Ungarn, Kroatien, Kärnten und Krain nach Vorarlberg eingeführt. Durch das periodische Auftreten der Maul- und Klauenseuche wurde die Einfuhr seitens der Regierung anfänglich erschwert und später gänzlich eingestellt. Durch diese Einfuhr wurde nun die eigene Schweinezucht in unserem Lande gänzlich vernachlässigt; nachdem dieselbe aber vollends eingestellt war, trat die Notwendigkeit ein, den Bedarf an Schweinen aus dem eigenen Lande zu decken. Der landwirtschaftliche Verein ging nun an die Errichtung einer eigenen Schweinezuchtstation in Wolfurt, und von dieser ging die unentgeltliche Ablieferung von Zuchtebern an bis jetzt 24 Zuchtstationen aus. Dadurch sind wir in die Lage versetzt, den Bedarf an Schweinen im eigenen Lande zu decken, und auf diese Weise bleiben viele tausend Gulden, die früher ins Ausland abgeflossen sind, ohne nennenswerte Auslagen im Lande. Es gereicht also der Volkswirtschaft in jeder Beziehung zu großem Vorteile, wenn dieser Schweinezucht geholfen wird, und es hat daher der landwirtschaftliche Ausschuß nach kurzer Beratung einstimmig beschlossen, dem hohen Hause folgende Anträge zur Annahme zu empfehlen: "1. Dem vorarlbergischen Landwirtschaftsvereine wird zum Zwecke der Förderung der Schweinezucht im Lande Vorarlberg aus dem Fonde zur Hebung der Viehzucht in den Jahren 1902, 1903, 1904 und 1905 eine Subvention von je 600 K unter der Bedingung verabfolgt, daß der Staat zum gleichen Zwecke in diesen Jahren eine Subvention von mindestens 1000 K gewährt." „2. Der k. k. Regierung wird der Dank des Landes dafür ausgesprochen, daß durch die Erschwerung der Einfuhr von Schweinen nach Vorarlberg der Einschleppung von ansteckenden Tierseuchen mit Erfolg wesentlich gesteuert wird." Ich möchte zum zweiten Antrage noch erwähnen, daß seit der Zeit, in der die Schweineeinfuhr vollständig verboten ist, auch die Seuche in Vorarlberg in ständiger Abnahme begriffen ist, und daß unser Land heute gänzlich seuchenfrei ist, so daß wir unsere Schweine, wenn uns die Zollschranken nicht allzu belastend im Wege stehen, nach allen IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1903. 31 Weltgegenden hin in Verkehr bringen können. Ich möchte dem hohen Hause die Annahme beider Anträge empfehlen. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Bericht und die Anträge des landwirtschaftlichen Ausschusses die Debatte. - Wenn sich niemand zum Worte meldet, schreiten wir zur Abstimmung, und ich bitte, die Anträge noch einmal zu verlesen. (Dieselben werden verlesen.) Ich ersuche jene Herren, welche den soeben verlesenen Anträgen, welche ich wohl beide unter einem zur Abstimmung bringen kann, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Wir kommen nun zum 4. Gegenstände der Tagesordnung mündlicher Bericht des LandesAusschusses über den Antrag des Abg. Fink wegen Abänderung der Instruktion für den Landes-Ausschuß. Der LandesAusschuß hat in dieser Frage den Antragsteller Herrn Abg. Jodok Fink selbst zum Referenten bestellt, und ich ersuche denselben, das Wort zu ergreifen. Jodok Fink: Hohes Haus! Die vom LandesAusschusse beantragten Abänderungen der Geschäftsordnung sind zumeist nur formeller Natur. Sie basieren hauptsächlich darauf, daß der LandesAusschuß um ein Mitglied vermehrt worden ist und daher einzelne Bestimmungen der früheren Geschäftsordnung heute nicht mehr zutreffen. So trifft insbesondere die Bestimmung des § 2 nicht mehr zu; die zu § 3 beantragte Änderung ist eigentlich nur eine Druckfehlerberichtigung, denn § 3 entspricht einem Paragraphen der Landesordnung, und man ersieht leicht, daß in dem Satze, "während der Landtag versammelt ist", infolge eines Druckfehlers das "nicht" ausgeblieben ist. In § 25 wird eine Änderung beantragt, welche nicht bloß ganz formeller Natur ist, indem statt 200 st. - 500 K in Antrag gebracht werden. Der Landes-Ausschuß soll ermächtigt werden, über einen Betrag von 500 K zu verfügen, auch ohne daß im Voranschlage etwas vorgesehen wäre, immerhin aber hätte derselbe dem Landtage gegenüber dann die Notwendigkeit und Dringlichkeit dieser Ausgaben zu rechtfertigen. Dann wäre zu § 37 vielleicht eine Änderung gar nicht einmal notwendig gewesen, obwohl gerade dieser Paragraph am ehesten dazu geraten hat, eine Abänderung der Geschäftsordnung zu beantragen. § 37 wurde bis jetzt so ausgelegt und praktiziert, daß es zur Giltigkeit eines Beschlusses genügte, wenn drei Ausschußmitglieder einschließlich des Vorsitzenden anwesend waren. Ich halte nun dafür, daß diese Auslegung mit dem Sinne und dem Wortlaute des § 37 nicht ganz im Einklange war, dafür bin ich mir aber wohl bewußt, daß dieselbe insoweit in Einklang mit der Landesordnung war, als doch bei einer Anzahl von vier gewählten Mitgliedern des Landes-Ausschusses und dem Vorsitzenden drei Herren die absolute Majorität in dieser Körperschaft gebildet haben und sonach analog der Beschlußfähigkeit des Landtages, wo auch nur die absolute Majorität erforderlich ist, ganz gerechtfertigt war. Nachdem nun aber sechs Mitglieder des LandesAusschusses sind, würde eine derartige Auslegung des § 37 nicht mehr entsprechen, da wären drei Mitglieder einschließlich des Vorsitzenden nicht mehr genügend. Deshalb wird beantragt, daß einschließlich des Vorsitzenden vier Mitglieder zur Beschlußfähigkeit des Landes-Ausschusses notwendig seien. Die Änderung in § 41 ist nur eine einfache Druckfehlerberichtigung. Im letzten Paragraphen der Geschäftsordnung glaubte der Landes-Ausschuß auch eine Änderung in Antrag bringen zu sollen, nämlich daß die Worte "unter Schloß zu halten" gestrichen werden, indem es ja selbstverständlich ist, daß derartige wichtige Dokumente, die man feuersicher aufbewahrt, auch unter Schloß gehalten werden. Dann ist noch eine Änderung im Titel beantragt, daß nämlich das Wort "Instruktion" durch "Geschäftsordnung" ersetzt werde; damit soll bezeichnet sein, daß wir mindestens auch soviel auf die deutsche Sprache halten wie unsere ersten Vorgänger im Landtage. Ich beantrage, diese Änderungen anzunehmen. Landeshauptmann: Ich werde zunächst eine allgemeine Debatte über die ganze Geschäftsordnung einleiten, damit den Herren Gelegenheit gegeben ist, etwaige sonstige Änderungen bei den einzelnen §§ zu beantragen, denn es ist ja möglich, daß der eine 32 IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 8. Periode 1903. oder andere Paragraph in den Beratungen des Landes-Ausschusses vielleicht übersehen wurde. Es dürfte wünschenswert erscheinen, eine Änderung noch anderer Paragraphe vorzunehmen, und es soll daher Gelegenheit geboten werden, diese Änderung in der Generalbesprechung anzukündigen. Wünscht jemand in dieser Generaldebatte das Wort? Dies ist nicht der Fall, somit könnten wir auf die Spezialdebatte eingehen. Da ich die Geschäftsordnung als Ganzes in Druck geben möchte, werde ich die Paragraphe einzeln anrufen lassen, um den Herren Gelegenheit zu geben, etwaige andere Anträge, als wie sie vom Landes-Ausschusse gestellt werden, vorzubringen. Ich bitte also den Herrn Referenten die einzelnen Paragraphe anzurufen. Ich werde immer eine Pause eintreten lassen, und wenn niemand eine Einwendung erhebt, den betreffenden Paragraphen als angenommen erklären. Jodok Fink: § 1. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 2. Hier muß es nun in der ersten Zeile heißen: "Der Landes-Ausschuß besteht aus fünf aus der Mitte des Landtages gewählten Mitgliedern." Landeshauptmann: Keine Einwendung betrachte ich als Zustimmung; sie ist hiemit gegeben. Jodok Fink: § 3. Hier käme im zweiten Absätze nach dem Worte "Landtag" das Wort "nicht" hinein; also hätte diese Stelle künftig zu heißen: "Wenn ein Ausschußmitglied, während der Landtag nicht versammelt ist, mit Tod abgeht, austritt oder auf längere Zeit an der Besorgung der Ausschußgeschäfte verhindert ist, tritt der Ersatzmann ein, welcher zur Stellvertretung jenes Ausschußmitgliedes gewählt worden ist". Dressel: Ich möchte beantragen, daß man am Schlüsse dieses Paragraphen die zwei letzten Zeilen aus dem § 13 der Landesordnung auch noch beifügen solle. Es ist nämlich dieser § 3 der Instruktion sowie § 2, allerdings etwas umschrieben, aus der Landesordnung herübergenommen worden. Nun hat man vorhin wohl gemerkt, daß es in der Instruktion für den Landes-Ausschuß in diesem Paragraphen nicht ganz stimmt, denn es heißt ja im § 13 der Landesordnung, daß für den Fall, als der Landtag versammelt ist, für das bleibend abgängige Ausschußmitglied eine neue Wahl vorzunehmen ist. Das könnte also hier im § 3 noch beigefügt werden. Landeshauptmann: Darf ich diesbezüglich um einen schriftlichen Antrag bitten? Jodok Fink: Ich darf mir wohl bezüglich dieser zwei Zeilen, die der Herr Abg. Dressel als Schlußsatz bei § 3 hineinzunehmen wünscht, bevor die Debatte geschlossen wird, eine Bemerkung erlauben. Dieser Satz lautet nämlich: "Ist der Landtag versammelt, so wird fiir das bleibend abgängige Ausschußmitglied eine neue Wahl vorgenommen". Nun halte ich dafür, daß es nicht bloß nicht notwendig, sondern nicht einmal gut ist, wenn diese Bestimmung auch in die Geschäftsordnung des Landes-Ausschusses hineingezogen wird. Ich sage mir nämlich so: Die Geschäftsordnung wird vom Landtage für den Landes-Ausschuß für die Zeit gemacht, wo der Landtag nicht tagt. Für diese Zeit reicht § 3 vollständig aus, und was zu geschehen hat, wenn der Landtag versammelt ist, sagt uns ja die Landesordnung. Da heißt es ja dann, daß für den Fall, wo ein Mitglied des LandesAusschusses dauernd verhindert oder mit Tod abgegangen ist, der Landtag verpflichtet ist, eine Neuwahl vorzunehmen. Das ist also nicht Sache des Landes-Ausschusses und gehört daher nach meiner Überzeugung nicht in die Geschäftsordnung des Landes-Ausschusses hinein. Ich wollte dies nur jetzt vorbringen, damit sich die einzelnen Herren Abgeordneten hierüber äußern. Drexel: Im § 3 der Geschäftsordnung wird auch gesagt: "Für jedes Ausschußmitglied wird ein Ersatzmann nach Vorschrift des 8 13 L. O. gewählt." Das kann auch nur geschehen, wenn der Landtag versammelt ist. Wenn schon diese Bestimmung herübergenommen wird, kann man dies IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1903, 33 bei den letzten zwei Zeilen des § 13 L. O. der Vollständigkeit halber auch tun. Landeshauptmann: Ich möchte doch bitten, daß dieser Antrag schriftlich zusammengestellt, d. h. mit anderen Worten, mit Zuhilfenahme der Landesordnung genau präzisiert werde. Wer wünscht noch das Wort? Es liegt also hier ein Zusatzantrag vor. Thurnher: Ich halte diesen beantragten Zusatz für überflüssig und werde deshalb gegen denselben stimmen. Kohler: Nach meinem Dafürhalten hat der Abg. Dresse! ja insoweit recht, daß man diesen Zusatz auch herübernehmen solle, wenn schon das Alinea 1 stehen bleibt. Aber noch korrekter würde es mir scheinen, wenn auch Alinea 1 des § 3 wegbleiben würde, denn es gehört nach meiner Ansicht nicht in die Instruktion, d. h. in die Geschäftsordnung für den Landes-Ausschuß hinein. Dr. Peer: Ich möchte noch einen Schritt weiter gehen und glaube, wir können den ganzen § 3 ruhig eliminieren. Was da drinnen steht, ist schon in der Landesordnung enthalten und braucht daher nicht mehr in der Geschäftsordnung des Landes-Ausschusses zu stehen. Dadurch wird etwaigen Mißverständnissen gar nicht vorgebeugt, und es hat auch gar keinen Zweck, diese Bestimmungen, die in der Landesordnung gesetzlich festgelegt sind, noch einmal buchstäblich herüberzunehmen. Dies ist umso weniger gut, als eine Geschäftsordnung eine sehr variable Geschichte ist. Denn es kann da bald jemanden die Lust ankommen, an der Geschäftsordnung, die ihm nicht mehr ganz zeitgemäß erscheint, herumzuflicken, und da würden sich bei einer Geschäftsordnung, die gesetzliche Bestimmungen der Landesordnung enthält, im Bedarfsfalle einer Änderung sehr bedeutende, gesetzgeberische Schwierigkeiten ergeben. In der ganzen Geschäftsordnung ist überhaupt zu viel Landesordnung Das könnte aber viel einfacher praktiziert werden, indem man der gedruckten Geschäftsordnung die gedruckte Landesordnung beiheftet. Diese Editionspraxis dürfte sich gewiß bewähren. Ich werde daher gegen jeden weiteren Zusatz stimmen und beantrage die Eliminierung des ganzen § 3, Landeshauptmann: Es liegen bereits mehrere Anträge vor, wer wünscht noch das Wort? Drehet: Ich bin gewiß nicht deswegen für die Aufnahme dieser zwei Zeilen, damit wieder ein Stück Landesorduung mehr in die Geschäftsordnung hineinkomme, sondern ich sagte nur, wenn man schon bei einem Teile den Text der Landesordnung aufnimmt, soll man es auch bei diesen zwei Zeilen so machen. Geht man aber von dem Standpunkte aus, daß die Landesordnung für sich besteht, so braucht man sie gar nicht in die Geschäftsordnung hinüberzunehmen, und dann sollte man die §§ 1, 2 und 3 derselben streichen. (Dr. Peer: Das wäre auch das richtige!) Ölz: Ich glaube wir kommen da immer weiter. Ich für meine Person habe die Anschauung, bleiben wir konservativ und setzen wir da bloß das Wörtchen "nicht" hinein, das andere hat 30 Jahre lang gut getan, es wird daher in Zukunft wohl das gleiche geschehen. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? Da sich niemand mehr meldet, ist die Debatte geschlossen, das Wort hat noch der Herr Referent. Kodak Fink: Ich muß mich gegen alle diese Abänderungsanträge verwahren, und ich glaube, daß es der ganzen konstitutionellen Verfassung im Staate nach meiner Ansicht nicht entspricht, wenn wir diese Paragraphen da hinauswerfen würden. In die Geschäftsordnung für den Reichsrat ist sehr viel wörtlich aus dem Grundgesetze über die Reichsvertretung herübergenommen worden und für den Landtag sehr viel wörtlich aus der Landesordnung genommen. Wenn wir nun bei Schaffung einer Geschäftsordnung für den Landes-Ausschuß manches aus der Landesordnung genommen haben, so halte ich das für nicht so schlecht, da man nur das hinübergenommen hat, was die betreffende Körperschaft bei ihren Verhandlungen braucht. Das ist allerdings richtig, daß man vorsichtig sein muß und bei einer Änderung der Geschäftsordnung nie gegen das der Geschäftsordnung zugrunde liegende Gesetz verstoßen darf. Das war uns sehr wohl bekannt, und wir haben daher auch bei jeder 34 IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. I. Session der 9. Periode 1903. beantragten Änderung immer untersucht, ob sie nicht etwa gegen die Landesordnung verstoße. Das ist aber nirgends der Fall. Ich halte auch deshalb dafür, daß es ganz zweckmäßig ist, diesen Satz nicht herüberzunehmen, den der Herr Abg. Dressel herübergenommen wissen will; nämlich was dann geschehen soll, wann der Landtag versammelt ist. Wir hatten eben die Absicht, eine Geschäftsordnung für den Landes-Ausschuß für den Fall zu schaffen, wo der Landtag nicht versammelt ist. Für diesen Fall gilt eben die aus der Landesordnung herübergenommene Bestimmung des § 3 der Geschäftsordnung, was zu tun ist, wenn ein Mitglied mit Tod abgeht oder dauernd verhindert ist, an den Beratungen des Landes-Ausschusses teilzunehmen. Was bei vorübergehenden Verhinderungen zu geschehen hat, sagt ja § 33 der Geschäftsordnung des Landes-Ausschusses bezüglich der Einberufung der Ersatzmänner. Dort heißt es: (liest) "Urlaubsbewilligungen erteilt der Landeshauptmann oder im Verhinderungsfälle sein Stellvertreter. Für beurlaubte oder sonst verhinderte Ausschußmitglieder sind deren Ersatzmänner einzuberufen." Da ist also nicht etwa von einer dauernden Verhinderung die Rede, sondern ist der Landeshauptmann nach dieser Bestimmung der Geschäftsordnung berechtigt, bei einer auch nur einmaligen Verhinderung für das betreffende Ausschußmitglied dessen Ersatzmann einzuberufen. Ich kann also nur wiederholen, daß nach meinem Dafürhalten es gut war, diese im § 3 der Geschäftsordnung enthaltenen Bestimmungen aus der Landesordnung herüberzunehmen, damit man alles beisammen hat und nicht jedesmal in den verschiedenen Gesetzen nachschlagen muß. Unverständlich war dieser Paragraph bisher nur deswegen, weil eben infolge eines Druckfehlers das Wörtchen "nicht" nach dem Worte "Landtag" ausgeblieben war. Ich beantrage also nochmals, daß dieser § 3 in der Fassung, wie er vorliegt, mit Hinzunahme des Wörtchens "nicht" nach dem Worte "Landtag" vom hohen Hause angenommen werde. Landeshauptmann: Ich schreite nun zur Abstimmung. Was den Antrag des Herrn Landeshauptmannstellvertreters betrifft, so kann seine Anschauung