19020702_lts007

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Letzte Änderung 02.07.2021, 19:08
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp08,lts1902,lt1902,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 7. Sitzung Um2. Juli 1903 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 20 Abgeordnete. - Abwesend: Hochwst. Bischof. Regierungsvertreter: Herr k. k. Statthaltereirat Lenin Graf Schaffgotsch. Beginn der Sitzung 10 Uhr 13 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich eröffne die heutige Sitzung und ersuche um die Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung zu erheben? Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmigt. Vor Übergang zur Tagesordnung hat der Herr Abg. Nagele sich zur Geschäftsordnung zum Worte gemeldet; ich erteile ihm dasselbe hiemit. Nagele: In der Landtagssitzung vom 27. Juni d. J. wurde dem Finanzausschüsse der Jahresbericht der Landeskäsereischule in Doren zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Finanzausschuß ist aber zur Ansicht gekommen, daß dieser Gegenstand für ihn nicht geeignet sei und zwar umsoweniger, als vielleicht im Anschlüsse daran noch einige andere Fragen über diese Anstalt zur Sprache und Beschlußfassung kommen werden. Ich würde daher beantragen, daß dieser Gegenstand dem Finanzausschüsse abgenommen und dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zur weiteren Beratung und Berichterstattung zugewiesen werde. Landeshauptmann: Wird gegen diesen Antrag auf Zuweisung dieses Gegenstandes an den volkswirtschaftlichen Ausschuß eine Einwendung erhoben? - 48 VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. Da dies nicht der Fall ist, wird die Umänderung und Zuweisung in diesem Sinne erfolgen. Gemäß eines gefaßten Beschlusses der hohen Landesvertretung aus einer frühern Session werden Petitionen und Gesuche um Gewährung von Subventionen verschiedenster Art, wenn nicht dringliche Fälle vorhanden sind, nur in den ersten 8 Tagen nach Zusammentritt des hohen Landtages entgegengenommen. Diese 8 Tage sind nun abgelaufen, und ich erbitte mir daher vom hohen Hause die Ermächtigung, etwa noch einlaufende Petitionen, die derart finb, daß sie irgendwie eine Berücksichtigung verdienen, im kurzen Wege dem LandesAusschusse abzutreten. Da gegen diesen Vorschlag keine Einwendung erfolgt, werde ich gegebenenfalles in diesem Sinne vorgehen. Wir kommen nun zu unserer heutigen Tagesordnung. Erster Gegenstand ist der Akt betreffend die Subventionierung der Achbrücke Wolfurt - Kennelbach. Ich bemerke zu diesem Akte nur Folgendes. In der vergangenen Session wurde vonseiten der Gemeinde Wolfurt und der Brückenkonkurrenz das Ansuchen um Subventionierung der projektierten Brücke nach Kennelbach gestellt. Dieser Gegenstand konnte im Vorjahre wegen der großen Fülle an Beratungsmateriale einer Erledigung nicht mehr zugeführt werden, sondern wurde dem Landes-Ausschusse zur weiteren Behandlung abgetreten. Nachdem mittlerweile die Verhandlungen über dieses Brückenprojekt weiter fortgediehen sind, hat mich der Obmann des Brückenkonkurrenz-Ausschusses ersucht, diesen Gegenstand vor das hohe Haus zu bringen. Ich erwarte über die formelle Behandlung dieser Vorlage einen Antrag. Loser: Ich beantrage die Zuweisung dieses Gegenstandes zur Beratung und Berichterstattung an den volkswirtschaftlichen Ausschuß. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung dieses Gegenstandes an den volkswirtschaftlichen Ausschuß beantragt worden. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? Da dies nicht der Fall ist, nehme ich an, daß das hohe Haus zustimmt. Wir kommen nun zum zweiten Gegenstände unserer heutigen Tagesordnung. Das ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses wegen Erlassung eines Gesetzes zum Schutze der Edelweißpflanze. Ich ersuche den Berichterstatter Herrn Abg. Martin Thurnher das Wort zu nehmen. Martin Thurnher: Der Gegenstand, der uns hier beschäftigt, ist so einfach und klar, daß ich mich wohl jeder weiteren Bemerkung enthalten und die Herren Abgeordneten einfach auf deu dem hohen Hause vorliegenden Bericht und die darin enthaltene Begründung verweisen kann. Ich stelle namens des volkswirtschaftlichen Ausschusses folgenden Antrag: (Verliest denselben aus Beilage XIX.) Ich bitte das hohe Haus, in die Spezialdebatte über diesen Gesetzentwurf einzugehen. Landeshauptmann: Indem ich die Generaldebatte über den vorliegenden Gesetzentwurf eröffne, erteile ich zunächst das Wort dem Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter. Ganahl: Ich kann mich mit diese>! Gesetzentwürfe ganz und gar nicht befreunden. Ich lasse es mir gefallen, wenn man Verordnungen und Gesetze zum Schutze fühlender Lebewesen erläßt. Ich würde es z. B. begrüßen, wenn man in allen Ländern Gesetze gegen die Massenvertilgung der gefiederten Sänger des Waldes erließe, aber daß man unter den vielen schönen Blumen, deren wir uns erfreuen, gerade eine auswählt und derselben einen gesetzlichen Schutz angedeihen lassen will, erscheint mir von vorneherein etwas parteiisch (Heiterkeit) und vielleicht umsoweniger berechtigt, als diese Blume nicht einmal besondere Vorzüge auszuweisen vermag. Denn dieses Edelweiß ist ja gar kein edles weiß sondern nur ein edles grau (Heiterkeit); es trägt die Farbe des Alters. Es hat nur den Vorzug der Beständigkeit und kann den Farbenschmelz, den es nicht besitzt, auch nicht verlieren. Es scheint mir, daß es im Gebirge noch andere Pflanzen gibt, die ebenso schätzenswert oder noch schätzenswerter wären. Ich gedenke da z. B. der Edeltraute oder der so fein duftenden Prunelle. Diese schönen Blumen aber überläßt man ihrem Schicksale, und nur das geruchlose, daher gewissermaßen charakterlose Edelweiß soll sich eines gesetzlichen Schutzes erfreuen. VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. 49 Was mir aber an diesem Gesetze am wenigsten gefällt, ist die Bestimmung in alinea 2 des § 1, wonach den politischen Behörden das Recht eingeräumt werden soll, Ausnahmen von der Handhabung dieses Gesetzes zu gestatten, respektive Sie überliefern das Schicksal des Edelweißes ganz in die Hand der politischen Behörden. Ich glaube aber, daß der Landtag von Vorarlberg nicht den Beruf in sich fühlen sollte, die Machtsphäre der politischen Behörden auch nur im geringsten noch zu erweitern; ja ich bin sogar der Ansicht, daß die politischen Behörden bei uns in Österreich dermalen schon mehr regieren, als es gerade im Interesse der Selbständigkeit der Gemeinden und der Freiheit des einzelnen Individuums wünschenswert und notwendig wäre. Es gibt Länder, die sehr fortgeschritten sind, von denen man sagen kann, daß sie an der Spitze der Kultur wandeln, die aber die Institution der politischen Behörden gar nicht kennen. Und dennoch herrscht Ordnung im Lande, und die Selbständigkeit der Bevölkerung erscheint mehr gefördert und die Freiheit des Individuums mehr gewahrt, als dies bei uns der Fall ist. Aus diesem Grunde also möchte ich mich dagegen aussprechen, daß durch diesen Gesetzentwurf ein wenn auch nur geringer Beitrag zur Erweiterung der Machtsphäre unserer politischen Behörden geschaffen werde. Das sind im wesentlichen die Gründe, welche mich gegen diesen Gesetzentwurf einnehmen, und ich werde daher gegen denselben stimmen. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter in der Generaldebatte das Wort zu nehmen? Wenn sich niemand mehr meldet, so ist dieselbe geschlossen. Das Wort hat noch der Herr Berichterstatter. Martin Thurnher: Der geehrte Herr Vorredner hat in humorvoller Weise gegen das in Beratung stehende Gesetz Stellung genommen. Aber wir sind nicht die alleinigen, die die Erlassung eines Gesetzes für notwendig gehalten haben, um die Edelweißpflanze, die immer mehr in ihrem Bestände gefährdet und immer weiter von den erreichbaren Stellen zurückgedrängt wird, Schutzvorschriften zu erlassen. In dieser Beziehung hat eine Anzahl von Alpenländern, z. B. die Kronländer Tirol und Salzburg sowie einige andere schon seit längerer Zeit derartige Gesetze erlassen. In einer größeren Anzahl von Kantonen der Schweiz, von denen der geehrte Herr Vorredner doch auch glauben wird, daß für eine gewisse Freiheit gesorgt ist oder wenigstens auf Freiheit etwas gehalten wird, hat man es ebenfalls, wie schon im Berichte erwähnt ist, für notwendig befunden, strenge gesetzliche Bestimmungen zum Schutze dieser Pflanze zu erlassen. Wir haben daher, wie ich glaube, gar keinen Anlaß, dem Wunsche der beiden Sektionen des Deutschen und Österreichischen Alpenvereines entgegenzutreten, sondern wir tun jedenfalls gut, wenn wir auch für unser Land derartige gesetzliche Bestimmungen schaffen. Dieser Wunsch der beiden Sektionen ist umsomehr berechtigt, als bisher nur im Wege von Verordnungen dahingehende Vorschriften erlassen wurden. So hat z. B. vor einigen Jahren die k. k. Bezirkshauptmannschaft Bregenz eine Verordnung zum Schutze der Edelweißpflanze verlautbart. Wenn ich jetzt schon damit zum zweiten Punkte übergehen wollte, den der geehrte Herr Vorredner in § 1 beanständet hat, so könnte ich jetzt schon darauf hinweisen, daß durch die Annahme dieses Gesetzes der Einfluß der politischen Behörden vermindert statt vermehrt werden wird, weil ihnen dadurch das Recht, derartige Bestimmungen zu erlassen, genommen und dem Landtage selbst zur Ausübung übertragen wird. Das Gesetz involviert also nicht eine Erweiterung der Befugnisse der politischen Behörden, sondern wir haben nur bestimmte Vorschriften durch das Gesetz stimuliert, nach welchen die Behörden bei Handhabung derselben vorzugehen haben. Auf die Anregung bezüglich der Bestimmung des § 1 will ich in der Generaldebatte nicht eingehen, das wird am besten kurz zu berühren in der Spezialdebatte angemessen erscheinen. Landeshauptmann: Wir gehen nun zur Spezialdebatte über, und ersuche ich den Herrn Berichterstatter, zunächst den § 1 anzurufen. Martin Thurnher: § l. Landeshauptmann: Wünscht jemand der Herren zur Antragstellung oder zu einer Bemerkung das Wort zu ergreifen? 50 VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session 8. Periode 1902. Ganahl: Ich möchte nur noch kurz darauf hinweisen, daß mit einem solchen Gesetze ohnehin nichts zu erreichen ist. Dadurch wird nur eine Kontrebande hervorgerufen. Man müßte da eine eigene Bergwache errichten, die speziell den Beruf hätte, in den "Schnerfern" nach Edelweiß zu fahnden. Das Gesetz kann also demnach sicherlich nicht als praktisch bezeichnet werden. Ich weiß wohl, daß man anderswo solche gesetzliche Vorschriften hat, aber ich fühle nicht soviel Nachahmungstrieb in mir, daß ich mich deswegen für ein Gesetz eingenommen erklären könnte, weil es in anderen Ländern praktiziert wird. Johannes Thurnher: Die gefährlichsten Feinde des Edelweißes sind nicht die Touristen, deren Schnerfer man durchsuchen könnte, sondern die Händler, die das Edelweißpflücken professionsmäßig betreiben. Ich hatte vor ein paar Jahren Gelegenheit in Wörishofen zu sehen, wie Männer, die in Tirolerkostüme gekleidet waren, mit ganzen Körben von Edelweiß, an denen die Wurzel dran war, hausieren gingen. Hatten sie ihre Körbe verkauft, so verschwanden sie, um in 8-10 Tagen mit neuen Pflanzen wieder zu erscheinen. Das Gesetz ist daher auch hauptsächlich gegen den Handel mit der Edelweißpflanze gerichtet. Es heißt da ausdrücklich: (liest) "Das Feilhalten imb der Verkauf der mit Wurzeln versehenen wildwachsenden Edelweißpflanzen sowie das Ausgraben derselben überhaupt ist verboten." Das Ausgraben selber kann natürlich nicht überwacht werden, und es ist auch nicht möglich, auf den Bergen deswegen Wachen aufzustellen, die politischen Behörden werden auch nicht in der Lage sein, das Ausgraben zu verhindern, aber den Handel mit solchen Pflanzen können sie, wenn auch nicht vollständig beseitigen, so doch möglichst einschränken. Dressel: Ich möchte bloß eine Bemerkung bezüglich der Handhabung dieses Gesetzes machen. Wir haben eine ganze Menge von Gesetzen, teils politischer, teils anderer Natur, von denen man aus Erfahrung weiß, daß sie vielfach gar nicht gehandhabt werden. Aber wenn man Gelegenheit hat sie anzuwenden, oder ein Grund vorhanden ist, >ach dem Gesetz strenge vorzugehen, so hat man wenigstens eines. Man wird allerdings nicht verhindern können, daß vielfach noch das Edelweiß mit der Wurzel ausgegraben werden wird, aber im großen und ganzen darf das doch nicht mehr so öffentlich betrieben werden und in solcher Ausdehnung geschehen, wie es bisher der Fall war. Ich würde es gewiß ebenfalls begrüßen, daß gegebenenfalls auch andere Pflanzen unter gesetzlichen Schutz gestellt würden, vorläufig droht aber bloß dem Edelweiß die Gefahr der Ausrottung. Wenn einmal die Mode auf die Edelraute ebenso ausgedehnt wird wie jetzt auf das Edelweiß, so können wir später auch für diese Pflanze ein Gesetz schaffen. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand das Wort? Ölz: Meine Herren! Die Sache war mir zuerst ganz fremd, als diese Eingabe an den Landtag gekommen ist, und habe ich geglaubt, daß das kein gar so dringendes Bedürfnis sein könne. Nun habe ich mich aber belehren lassen, daß es wirklich an der Zeit sei, diese Pflanze zu schützen, wenn sie nicht dem Untergänge geweiht werden soll. Nun habe ich mir so gedacht. Die Eingabe ist von den beiden vorarlbergischen Sektionen des Deutschen und Österreichischen Alpenvereines an den Landtag gerichtet worden. Diese Leute, die sich mit Bergtouren und überhaupt mit Touristerei abgeben, wissen wohl genau, wie es mit der Sache steht, und ich glaube, wir tun keinen Fehlgriff, wenn wir in dieser Beziehung den Wünschen, die da laut geworden und jedenfalls berechtigt sind, ein Entgegenkommen zeigen. Es liegt ja auch nicht die Ansicht eines einzelnen vor, sondern die Ausschüsse der vorbenannten Sektionen haben in dieser Beziehung ihre Beschlüsse gefaßt. Wenn nun aber solche Herren, die sicher keine bloßen Schwärmer sind, sondern vielmehr die Verhältnisse genau kennen, mit derartigen Vorschlägen an uns herantreten, so können wir ihren Wünschen umsomehr nachkommen, als das bereits auch in anderen Ländern diesbezüglich der Fall war. Jodok Fink: Ich möchte nur auf einen einzigen Punkt aufmerksam machen, weshalb es gerade jetzt als sehr zweckmäßig für Vorarlberg erscheint, daß VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. 51 ein diesbezügliches Landesgesetz geschaffen werde. Der Umstand, daß in Tirol das Ausgraben der Edelweißpflanze mit der Wurzel verboten wurde, hat zur Folge gehabt, daß die Tiroler nach Vorarlberg. besonders am Tannberg oben kommen, und da, wo es noch gestattet ist, wird dann diese Pflanze vernichtet. Durch das Verbot in Tirol würde uns die Vertilgung der Edelweißpflanze in erhöhtem Maße bevorstehen, wenn wir nicht Vorsorgen. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand zu § 1 das Wort? Da dies nicht der Fall ist, ist die Debatte geschlossen, und ich erteile dem Herrn Berichterstatter das Schlußwort. Martin Thurnher: Die Einwendungen des Herrn Landeshauptmann-Stellvertreters, es werde dieses Gesetz wahrscheinlich ohne Erfolg bleiben, halte ich für nicht gerechtfertigt. Es ist bereits mit Recht vonseiten des Herrn Abg. Johannes Thurnher darauf verwiesen worden, daß es sich hauptsächlich tun das Verbot des Handels mit der Edelweißpflanze handle. Das Tiroler Gesetz hat diese Bestimmung allein vorgesehen, während wir das "Ausgraben mit der Wurzel" zur Verschärfung noch mit hineingenommen haben. Der Handel geschieht bekanntlich herunten im Tale und hier hat die Gendarmerie Gelegenheit, an der Überwachung der Bestimmungen des Gesetzes pflichtgemäß mitzuwirken, und da glaube ich nicht, daß dieses Gesetz ohne Wirkung bleiben werde. Hinsichtlich dessen, was der Herr Laudeshauptmann - Stellvertreter in der Generaldebatte zu Punkt 1 des Gesetzes gesagt hat, muß ich darauf verweisen, daß die Ermächtigung, die im zweiten Absätze des § 1 den politischen Behörden bezüglich der Bewilligung zum Ausgraben dieser Pflanze in Ausnahmsfällen zuerkannt ist, ^nur'eiu7ziemlich eingeschränktes Recht bedeutet. Wenn Sie den Wortlaut des § 1 genau ansehen, so werden Sie finden, daß da niemals von einer Bewilligung zum Feilhalten dieser Pflanzen die Rede sein samt, es ist da deutlich bestimmt, das nur das Ausgraben des Edelweißes in Ausnahmsfällen gestattet werden könne. Wenn z. B. ein botanischer Garten angelegt wird, wenn eine Schule oder eine Erziehungsanstalt diese Pflanze in ihre Gärten verpflanzen will, so ist das, wie ich glaube, einer jener Ausnahmsfälle, in welchen die politischen Behörden nach der Bestimmung des § 1 berechtigt wären, die Bewilligung zum Ausgraben dieser Pflanze zu gewähren. Weiter will und kann diese Bestimmung nicht aufgefaßt und den politischen Behörden eine weitergehende Berechtigung nicht zuerkannt werden. Nachdem also meiner Ansicht nach alle Einwendungen gegen die Bestimmung des § 1 eine genügende Widerlegung gefunden haben, bitte ich um Annahme dieses Paragraphen in dem Wortlaute, wie er Ihnen vorliegt. Landeshauptmann: Es ist kein Abänderungsantrag zu § 1 gestellt worden, ich bringe daher denselben zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche demselben in der Fassung des volkswirtschaftlichen Ausschusses zustimmen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Es ist die Majorität. Martin Thurnher: § 2. Landeshauptmann: Weint keine Einwendung erfolgt, erkläre ich denselben als angenommen. Martin Thurnher: § 3. Landeshauptmann. Angenommen. Martin Thurnher: § 4. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: (Verliest Titel und Eingang des Gesetzes aus Beilage XIX.) Landeshauptmann: Da gegen Titel und Eingang des Gesetzes keine Einwendung erfolgt, so erkläre ich selbe ebenfalls als angenommen. Martin Thurnher: Ich stelle den Antrag auf sofortige Vornahme der dritten Lesung dieses Gesetzentwurfes. Landeshauptmann: Wird gegen diesen Antrag eine Einwendung erhoben? - 52 VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8 Periode 1902. Dies ist nicht der Fall, somit ersuche ich jene Herren, welche dem Gesetzentwürfe, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erhebe>. Angenommen. Dieser Gegenstand ist hiemit erledigt, und wir kommen zu einem weiteren Punkte der Tagesordnung d. i. der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses betreffend Schaffung eines Landesgesetzes zum Zwecke der Zusammenlegung landwirtschaftlicher Grundstücke. Ich ersuche den Berichterstatter Herrn Abg. Jodok Fink, das Wort zu nehmen. Jodok Fink: Die Stadtgemeinde Dornbirn hat sich an den hohen Landtag um Erlassung eines Landesgesetzes behufs Zusammenlegung landwirtschaftlicher Grundstücke gewendet. Sie hat sich auf das Reichsgesetz vorn 7. Juni 1883 R.-G. Bl. Nr. 92 berufen. Mit diesem Reichsgesetze ist nämlich ein Reichsrahmengesetz für die Zusammenlegung landwirtschaftlicher Grundstücke geschaffen worden. In diesem Reichsrahmengesetze ist es aber den Landesvertretungen überlassen worden, wesentliche Detailbestimmungen hiezu zu erlassen. So z. B. kann die Landesgesetzgebung bestimmen, was' als landwirtschaftliches Grundstück zu gelten habe; sie kann bestimmen, was als Regulierungsgebiet anzusehen ist, weiters kann sie bestimmen, welche Grundstücke ihrer besonderen Art wegen, z. B. Weingärten, sich nicht eignen, zwangsweise in eine solche Regulierung einbezogen zu werden; sie kann schließlich auch bestimmen, welche Grundstücke auch gegen den Willen der Eigentümer von der Regulierung ausgeschlossen werden können u. s. w. Diese verschiedenen Bestimmungen zu erlassen und die Ausführung der Detailfragen stehen also der Landesvertretung zu. Der volkswirtschaftliche Ausschuß hat nun geglaubt, daß es wohl zweckmäßig sein dürfte, ein derartiges Landesgesetz zu erlassen, um die Zusammenlegung landwirtschaftlicher Grundstücke, insoferne selbe in den einzelnen Landesteilen gewünscht wird, zu ermöglichen und zu erleichtern. Bisher konnte dieselbe nur auf freiwilligem Wege betrieben werden, eben deshalb, weil kein diesbezügliches Landesgesetz bestand. Der volkswirtschaftliche Ausschuß glaubte, daß hiefür besonders auch der Umstand maßgebend sei, daß durch Zusammenlegung der landwirtschaftlichen Grundstücke die Bewirtschaftung derselben bedeutend erleichtert wird und des weiteren auch eher Maschinen im landwirtschaftlichen Betriebe zur Anwendung gelangen können, wodurch der bereits immer mehr fühlbare Mangel an landwirtschaftlichen Arbeitern gemildert würde. Der volkswirtschaftliche Ausschuß glaubte auch, daß der gegenwärtige Zeitpunkt zur Erlassung eines derartigen Landesgesetzes schon deshalb sehr geeignet wäre, weil wir bekanntlich im Begriffe stehen, das Grundbuch bei uns einzuführen, und es daher als wünschenswert erscheinen muß, daß man dies dort, wo allenfalls größere Regulierungen und Zusammenlegungen vorgenommen werden, tunlichst vor der Einführung des Grundbuches machen solle, damit nicht, wenn das nachher erfolgen würde, das ganze Grundbuch wieder geändert werden müßte. Auf Grund dieser Erwägungen erlaube ich mir namens des volkswirtschaftlichen Ausschusses den Antrag zu stellen: (Liest denselben aus Beilage XX.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses die Debatte. Bösch: Es ist nach meiner Ansicht ein solches Gesetz aus mehrfachen Gründen zu begrüßen, denn dort, wo dasselbe mit Erfolg durchgeführt werden kann, ist es jedenfalls sicher, daß die Landwirtschaft dann mit viel größerem Nutzen und größerer Leichtigkeit betrieben werden kann. Es wäre da besonders zu empfehlen und würde auch mit dem größten Erfolge durchgeführt werden können, in Gemeinden, wo die Gebäude mehr zerstreut liegen, wenn der Besitz der Landwirte etwas näher zusammengerückt werden könnte, damit ließen sich schon große Erfolge erzielen. Es dürften aber auch in geschlossenen Gemeinden derartige Umänderungen erfolgreich durchgeführt werden können, wenn das Gesetz richtig verfaßt und veranlagt wird. Ich möchte daher empfehlen, daß der Landes-Ausschuß sich bei Fassung dieses Gesetzentwurfes mit den Gemeinden ins Einvernehmen setzen würde durch Abhaltung von Borsteher- oder VertrauensmännerVersammlungen, um die verschiedenen Verhältnisse VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. 53 im Lande, Ansichten und Meinungen hierüber entgegenzunehmen. Dadurch würde er sich über die Verhältnisse im Lande mehr Aufklärung verschaffen, und es würde das den Verfassern des Gesetzes nur sehr dienlich sein, und dadurch das Gesetz den allgemeinen Bedürfnissen sicher mehr angepaßt werden. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort zu nehmen? Wenn sich niemand mehr meldet, ist die Debatte geschlossen, das Wort hat noch der Herr Berichterstatter. Jodok Fink: Gegen den Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses ist gar keine Einwendung erhoben worden. Bezüglich der Anregung des Herrn Abg. Bösch, der Landes-Ausschuß solle sich deswegen noch mit den verschiedenen Gemeinden ins Einvernehmen setzen, wird es Sache des LandesAusschusses sein, diese Anregung seinerzeit in Erwägung zu ziehen. Es sind überhaupt noch verschiedene Erhebungen zu pflegen, und das' ist auch hauptsächlich der Grund, warum man nicht Heuer schon zur Schaffung eines Landesgesetzes schreiten konnte. Neben dem weiteren Umstände, daß auch die Zeit sehr kurz gewesen wäre, in der einen Session ein solches Landesgesetz zustande zu bringen, wird es auch notwendig sein, mit verschiedenen Ländern in Verbindung zu treten, wo derartige Landesgesetze bereits bestehen und sich dort zu erkundigen, welcher Erfolg daselbst nach Einführung dieser Gesetze zu verzeichnen ist. Wenn bezüglich der geschlossenen Gemeinden gesagt worden ist, daß vielleicht doch nicht so gut eine Zusammenlegung vorzunehmen sei, so möchte ich nur darauf verweisen, daß ich in Niederösterreich in Gemeinden, die auch etwas geschlossen sind und deren Häuser ziemlich beisammen stehen, gesehen habe, daß diese Regulierung in der Weise gemacht worden ist, daß man jedem Grundbesitzer 3 Kategorien von Grund und Boden angewiesen hat. Ein Stück schwerer Ackerboden, ein Stück leichter Ackerboden und ein Stück minderwertiges Weideland. So hat man doch sehr viele Parzellen in diese drei Kategorien einteilen können, und der Grundbesitzer hat in jeder der drei Kategorien nur ein Stück zu bewirtschaften. Vielleicht läßt sich hier eine Kombination machen, daß auch für geschlossene Gemeinden das Gesetz von Vorteil sein wird. Landeshauptmann: Ich schreite nun zur Abstimmung über den Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses. Ich ersuche jene Herren, die dem Antrage, wie er vorhin verlesen worden ist, die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Vierter Gegenstand unserer heutigen Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses betreffend die Stellungnahme zu einem Reichsgesetzentwurfe wegen Vermarkung der Eigentumsgrenzen. Ich ersuche wiederum den Herrn Abg. Jodok Fink, als Berichterstatter das Wort zu nehmen. Jodok Fink: Ich glaube, daß ich auf den diesbezüglich vorliegenden Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses verweisen kann und möchte ich vielleicht nur noch hervorheben, daß der volkswirtschaftliche Ausschuß der Ansicht war, es seien die Vermarkungen sowohl bei den Gemeinden als auch bei den einzelnen Grundstücken in Vorarlberg im großen und ganzen ziemlich geregelt. Der volkswirtschaftliche Ausschuß glaubte deshalb, daß für Vorarlberg wohl kein dringendes Bedürfnis bestehe, auf die Schaffung eines derartigen Reichsgesetzes einen besonderen Einfluß zu nehmen. Der volkswirtschaftliche Ausschuß stellt daher dem hohen Hause folgenden Antrag: (Liest denselben aus Beilage XXI.) Landeshauptmann: Wünscht jemand zu Bericht und Antrag das Wort? Wenn dies nicht der Fall ist, so schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, die diesem Antrage zustimmet' wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Dieser Gegenstand ist somit erledigt, und wir kommen nun zum nächsten Gegenstände unserer Tagesordnung: Das ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. U Gesuch des Walsertaler-Straßenausschusses um eine Subvention zur Erhaltung der Straße. Ich ersuche den Berichterstatter Herrn Abg. Dekan Thurnher, das Wort zu ergreifen. Dekan Thurnher: Der Gegenstand, der uns da beschäftigt, ist wohl zur Genüge bekannt, so daß es einer weiteren Auseinandersetzung und Begründung kaum mehr bedarf. Der Konkurrenzausschuß der Walsertalerstraße wünscht einen weiteren Jahresbeitrag von 1000 K, nachdem die Landesvertretung einen solchen Beitrag in den letzten 10 Jahren schon gewährt hat. Der volkswirtschaftliche Ausschuß war der Ansicht, daß man den Walsertalern, nachdem sie so gütig waren, die Straße aus eigenen Mitteln zu erstellen, nachträglich etwas durch Gewährung von Jahressubventionen zur Einhaltung der Straße helfen soll, wenigstens insolange, als die betreffenden Gemeinden durch die Baukosten noch stark gedrückt sind. Die Beding ungen, unter denen die Subvention gegeben werden soll, sind die, daß der Straßenkonkurrenzausschuß für die normale Erhaltung der Straße zu sorgen und der Landes-Ausschuß vor Ausfolgung der Subvention sich zuerst in angemessener Weise davon zu überzeugen hat, ob die Straße auch wirklich in ordnungsgemäßen Zustande erhalten wird. Ich beschränke mich demnach auf die Verlesung des uns vorliegenden Antrages, der da lautet: (Liest denselben aus Beilage XXV.) Landeshauptmann: Wer wünscht zu diesem Berichte und Antrage das Wort? Da sich niemand meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, die dem Antrage, wie er soeben verlesen worden ist, ihre Zustimmung leihen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Ein weiterer Gegenstand unserer Tagesordnung ist der Bericht des vokswirtschaftlichen Ausschusses betreffend die anzustrebende Rückverlegung des vorarlbergischen Landesschützenbataillons. Ich ersuche da den Herrn Abg. Ölz als Berichterstatter das Wort zu nehmen. Ölz: Bei bem hier vorliegenden Gegenstände handelt es sich darum, daß einerseits die Schritte, die der Landes-Ausschuß, bisher zwar leider ohne Erfolg, wegen Rückverlegung des vorarlbergischen Landesschützenbataillons gemacht hat, gutgeheißen werden und andererseits darum, daß der LandesAusschuß beauftragt werde, die Sache auch weiter im Auge zu behalten, damit derselbe bei geeigneter Zeit die nötigen Schritte wieder einleite. Ich kann mich in meiner Berichterstattung wohl kurz fassen. Man ist ja in ganz Vorarlberg durch' die Verlegung des vorarlbergischen Landesschützenbataillons sehr unangenehm berührt worden. Dasselbe ist eigentlich streng gesetzlich genommen, nicht gerade ein Vorarlberger Bataillon, aber es herrscht wenigstens so die Meinung unter der Bevölkerung. Es besteht gewissermaßen eine Art von Recht darauf, und auch ich bin der Ansicht, es sei ein vorarlbergisches Bataillon und deshalb solle es im Lande verbleiben. Es hat die Sache einen großen Wert für sich, wenn man bedenkt, daß unsere Landesschützen jetzt nach Tirol hinein müssen, während sie früher in Vorarlberg bleiben durften. So etwas darf nicht unterschätzt werden, denn die Leute müssen eben weiter weg und wenn auch die Minderbemittelten das Fahrgeld erhalten, so haben aber die anderen größere Ausgaben zu machen. Dann ist noch ein weiterer Übelstand. Wenn man die Leute, die auf Waffenübungen sind oder in der Garnison liegen, besuchen will, muß man jetzt außer Landes gehen- Man wird vielleicht uns entgegnen, es seien ja nicht so viele Vorarlberger bei den Landesschützen, immerhin aber rücken jährlich 85 Mann ein, das gibt zusammen in den zwei Jahren, die sie zu dienen haben, 170 Mann und das ist von großer Bedeutung, ob 170 Mann mehr oder weniger im Lande sind. Dazu kommt aber noch ein weiterer Umstand, waruni wir uns wehren müssen, weil die Garnison in Imst ist. Die Unterkunft dortselbst ist nämlich nach verläßlichen Quellen nicht gut. Die Kaserne dort soll sehr feucht sein. Es ist aber nicht in der Ordnung, daß die Leute, wenn sie schon zum Militär einrücken müssen, in schlechten Räumlichkeiten untergebracht werden. Aus den hier angeführten Gründen bitte ich die hohe Landesvertretung, dem vom volkswirtschaftlichen Ausschusse gestellten Antrage zustimmen zu wollen. Derselbe lautet: (liest den Antrag aus Beil. XXVI.) VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI, Session der 8. Periode 1902. 55 Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Dr. Schund: Meine Herren! Sie haben über die Schritte, die der Landes-Ausschnß in dieser Angelegenheit bereits unternommen, soeben Nachricht erhalten, und ich bin nun in der Lage, in Unterstützung des Antrages des volkswirtschaftlichen Ausschusses einige Mitteilungen machen zu können, indem ich an Ort und Stelle einen Lokalaugenschein aufzunehmen mir erlaubte. Ich kann Ihnen nur sagen, dass unsere Landeskinder mit der Unterbringung in Imst durchaus nicht in ihrer körperlichen Gesundheit in jener Art und Weise geschützt sind, wie es in den Unterkunftslokalen der Kasernen bei uns in Vorarlberg der Fall war. Ich habe bei dieser Gelegenheit, als ich an Ort und Stelle war, selbst alles angesehen und auch abgemessen. Dabei habe ich dann ausgerechnet, daß der Kubikluftraum für einen Mann nur 6 m3 beträgt, während derselbe bekanntlich als geringste Forderung 15 m3 betragen soll. Das kann man also nicht mehr als richtige Wohnung bezeichnen und das umsoweniger, als man bei uns seinerzeit die bestehenden Kasernen als nicht genügend hoch gelten lassen wollte, obwohl sie himmelweit von den Unterkunftsräumen in Imst verschieden sind. Die andern Gründe, die der volkswirtschaftliche Ausschuß angeführt hat, nämlich die pekuniärer Natur, sind gewiß auch richtig und jedem in die Augen springend, nur ist mir vorgekommen, daß man nur so im allgemeinen gesagt hat, wir sind's so gewohnt, von einem vorarlbergischen Landesschützenbataillon zu sprechen. Nein, es ist faktisch ein vorarlbergisches Bataillon! Es besteht dasselbe allerdings aus Leuten der Bezirkshauptmannschaften von Tirol und Vorarlberg; aber das muß immer im Auge behalten werden, dass die Bezirkshauptmannschaften Bregenz, Feldkirch und Bludenz denn doch für uns und im allgemeinen eine viel größere Bedeutung haben, als die kleinen Bezirkshauptmannschaften Landeck, Reutte und Imst. Wenn von diesen letzteren die Leute ihrer Dienstpflicht in Vorarlberg genügen, so ist das nicht dasselbe, als wenn die Vorarlberger von den erstgenannten Bezirkshauptmannschaften in Tirol Landesschützen sein müßten. Das möchte ich auch hervorgehoben wissen und glaube, man kann da im Laufe der Zeit auch etwas erreichen, besonders wenn dem Protektorate von Imst einmal nahegelegt wird, daß auf andere Weise Imst unterstützend geholfen werden könnte, indem man andere Regimenter oder auch unsere vaterländischen Truppenkörper abwechselnd bald von diesem bald von jenem Orte dahin verlegt, so daß die Leute nicht gezwungen sind, ihre ganze Dienstzeit in dem wunderbaren Imst zubringen zu müssen. Die neue Stadt besitzt wirklich nicht so viele Reize, daß sich ein Kaiserjäger oder Landesschütze wünschen würde, mehrere Jahre dortselbst zu verweilen. Aber wenn man schon wünscht, daß dort ein Unterkunftsort sei, und wenn man im Gegensatze zu den sanitären Vorschriften für Wohnungsräume erklärt, diese Kasernen seien ganz vorzüglich zu bewohnen, so soll man dann alle Jahre mit den Bataillonen wechseln; man soll aber nicht glauben, daß unsere Vorarlberger allein verurteilt sein sollen, jahrelang in Imst verweilen zu müssen. Ich unterstütze daher den Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses und hoffe, daß die Schritte, die der Landes-Ausschnß nach verschiedenen Richtungen bin unternehmen kann, endlich auch von Erfolg begleitet sein werden. Wittwer: Hohes Haus! Ich muß vorausschicken, daß ich mich nicht etwa zum Worte gemeldet habe, um vielleicht gegen den Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses zu sprechen; im Gegenteile, ich möchte denselben möglichst unterstützen. Es hat mich aber eine andere Angelegenheit, eine Verordnung nämlich veranlaßt, daß Wort zu erbitten. Es betrifft dies das Vorgehen des k. u. k. Landwehr - Truppendivisions - Kommando in Innsbruck bezüglich seiner Verfügung vom 7. März 1902. Bekanntlich ist der Landes-Ausschnß von Vorarlberg, ich glaube im Jahre 1890 oder 1891, bei der hohen Regierung dafür eingetreten, daß die Reservisten des k. u. k. Heeres vom Stande Montafon vermöge ihrer ungünstigen Erwerbsverhältnisse zu den Waffenübungen nicht während der Sommermonate sondern nur zu den Fremdenwaffenübungen einberufen werden sollen. Das k. k. Ministerium hat das eingesehen und angeordnet, daß diese Männer während des Sommers gar nicht einberufen, sondern eben nur zu den Fremdenwaffenübungen herangezogen werden dürfen. Dann hat das k. k. Ministerium durch einen anderen Erlaß auch 56 VII Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902, angeordnet, daß auch die Landesschützen dieses Tales in dieser Hinsicht möglichst zu berücksichtigen seien. Es, wurde zwar nicht gerade gesagt, sie seien gar nicht einzuberufen, aber sie seien möglichst zu berücksichtigen. Und nun kommt eine Verordnung, daß diese Fremdenwaffenübungen in Zukunft für die Landesschützen gänzlich zu entfallen hätten. Diese Ministerialverordnung kann also in Zukunft nicht mehr berücksichtigt werden, denn wenn es keine Fremdenwaffenübungen mehr gibt, müssen unsere Reservisten in den Sommermonaten einberufen werden. Das ist aber, wie bekannt ist, bei den im Tale Montafon bestehenden Verhältnissen für die Bewohner desselben ein großer Nachteil, wenn man bedenkt, daß unsere Leute, ich kann fast sagen alle unsere Leute, die im Militärdienste stehen, im Frühjahre nach Deutschland, Frankreich, sogar bis aus Meer hinreisen, um während des Sommers etwas zu verdienen, und dann mitten im Sommer, wenn sie ein paar Monate dem Verdienste nachgegangen sind, einberufen werden und zurückkehren müssen, um ein Monat lang die Waffenübungen mitzumachen. Was sie sich bis dahin verdienten, reicht kaum aus für die Reise hin und zurück. In manchen Tälern kommt es sogar vor, daß die Familienväter ihren Söhnen noch das nötige Reisegeld schicken müssen. Nach Ablegung der Waffenübungen nocheinmal an ihren Arbeitsort zurückzukehren, um noch höchstens 2-3 Monate zu arbeiten, ist auch nicht leicht möglich. Es tritt also oft der Fall ein, daß diese Leute die Arbeit, welche sie gehabt haben, verlieren und später keine mehr bekommen. Es ist also, wie ich glaube, leicht begreiflich, daß diese Umstände für die Bewohner Montafons einen großen Nachteil bedeuten. Ich kann nicht verstehen, daß das Truppen-Divisions-Kommando in Innsbruck über einen solchen Ministerialerlaß hinauskommt. Ich kann mir dies nur dadurch erklären, daß, wie es in Österreich leider öfter vorkommt, Verordnungen erlassen werden, ohne daß dabei Rücksicht auf die Steuerzahler genommen wird, und es ist dies nach meiner Anschauung von einer Behörde, welche auf Kosten der Steuerzahler da ist und zum Wohle derselben da sein soll, nicht gerecht. Man sollte sich bei Erlaß solcher Verordnungen doch zuerst fragen, ob dieselben den Verhältnissen der Untergebenen auch angepaßt sind oder nicht. Ich möchte deshalb dem hohen Hause einen Zusatzantrag zum Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses stellen, daß nämlich diesem als Punkt 2 zugesetzt werde: "Der Landes-Ausschuß wird beauftragt, mit allem Nachdrucke bei der hohen Regierung dahin zu wirken, daß die bisher stattgefundenen Fremdenwaffenübungen der k. k. Landesschützen auch in Zukunft abgehalten werden." Ich hoffe, daß das hohe Haus diesem meinem Antrage seine Zustimmung erteilen werde. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? Dr. Schund: Das vom Herrn Abg. Wittwer Vorgebrachte entspricht wirklich den tatsächlichen Verhältnissen, und ich anerkenne die vollständige Berechtigung desselben, aber trotzdem würde ich es nicht gerne sehen, wenn der Antrag Wittwer gerade jetzt an einen Beschluß angehängt würde, welchen der Landes-Ausschuß provozieren wollte. Der über Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses vom hohen Hause zu fassende Beschluß ist an und für sich der Ausdruck des landtäglichen Willens, der der Regierung zur Kenntnis gebracht werden soll. Es verliert der Beschluß aber an Wichtigkeit, wenn demselben noch nachträglich ein zweiter Beschluß beigefügt wird. Ich hätte es lieber gesehen, wenn der Antrag Wittwer als selbstständiger Antrag eingebracht und der auf der heutigen Tagesordnung stehende Gegenstand an und für sich allein beschlossen würde. Ich möchte daher bitten, wenn der Herr Abg. Wittwer als Antragsteller nichts dagegen hat, daß dessen Antrag vielleicht auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen gesetzt, nicht aber dem heute für uns so wichtigen Beschlusse angehängt werde. Es würde dem Antrage Wittwers jedenfalls vollkommen beigestimmt werden. Landeshauptmann: Ich glaube auch, daß der von Herrn Abg. Wittwer als Punkt 2 beantragte Zusatzantrag mit dem vom volkswirtschaftlichen Ausschusse gestellten in keinem Zusammenhange steht, da es ein ganz anderer Gegenstand ist. Wir könnten die Sache einfach so machen, daß mir den Antrag, welchen Herr Wittwer gestellt hat, am Schlüsse als Dringlichkeitsantrag zur Verhandlung und Abstimmung bringen. Es können die beiden VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. 57 Anträge auch aus einem anderen Grunde nicht wohl zusammengebracht werden. Im Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses wird der Landes-Ausschuß beauftragt, zur gegebenen Zeit die geeigneten Schritte zu tun. Diese Zeit ist aber dermalen nicht gegeben, man muß den günstigen Zeitpunkt abwarten, während die andere Angelegenheit ganz separat zu behandeln ist. Bei dieser Gelegenheit kann ich dem hohen Hause mitteilen, daß über Eingabe seitens des Standesausschusses von Montafon vom 13. Mai v. I. wegen des von Herrn Abg. Wittwer zitierten Ministerialerlasses in Angelegenheit der Aufhebung der Fremdenwaffenübungen eine sehr eingehende Zuschrift an das k. k. Ministerium für Landesverteidigung unterm 7. Jänner 1902 abgegangen ist, in welcher das Ansuchen der Montafoner auf das wärmste unterstützt wird und unter Hinweis auf die ganz eigenartigen Verhältnisse in Montavon und auf die besondere Erwerbsart der dortigen Bevölkerung die Beibehaltung der sogenannten Fremdenwaffenübungen für das Landesschützenbataillon von Vorarlberg dringend empfohlen wird. Wir erwarten diesbezüglich eine Antwort, und wenn diese längere Zeit nicht erfolgen oder in ungünstigem Sinne erteilt würde, dann würde der Landes-Ausschuß im Sinne des ihm durch Landtagsbeschluß erteilten Auftrages die Sache mit aller Energie noch einmal urgieren und gleichzeitig auch das betreffende stenographische Protokoll einsenden, aus dem die von Herrn Abg. Wittwer zu diesem Gegenstände gehaltene Rede ersichtlich ist. Wenn also von niemanden eine Einwendung gemacht wird, und der Herr Antragsteller selbst einverstanden ist, würde ich dessen Antrag als Dringlichkeitsantrag behandeln und denselben tun Schlüsse der Sitzung zur Verhandlung und Abstimmung bringen. Wittwer: Ich erkläre mich damit einverstanden. Landeshauptmann: Wünscht sonst noch jemand zum vorliegenden Gegenstände das Wort? Da dies nicht der Fall ist, ist die Debatte geschlossen. Hat der Herr Berichterstatter noch etwas beizufügen? Ölz: Nein. Wir schreiten also znr Abstimmung, und ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses zustimmen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Einstimmig angenommen. Wir kommen zum letzten Gegenstände unserer Tagesordnung, das ist der Bericht des Finanzausschusses in Sachen der angesuchten Subventionierung der zwei Bürgerschulen in Bregenz und Bludenz. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, das Wort zu nehmen. Nägele: Die Stadtvertretungen von Bregenz und Bludenz haben an den Landtag ein Gesuch um Subventionierung der Bürgerschulen eingereicht. Die Gesuche sind damit begründet, daß die beiden Städte ungeheuer große Auslagen haben und Schulden machen müssen. Die beiden Stadtvertretungen sind der Ansicht, das es Sache des Landes wäre, ihnen in diesem Gegenstände etwas unter die Arme zu greifen. Der Finanzausschuß glaubt jedoch dem Wunsche der beiden Städte nicht entsprechen zu können und zwar aus mehreren Gründen, die aus dem Berichte zu ersehen sind. Obwohl nicht verkannt werden konnte, daß die Gemeindeauslagen der Städte Bregenz und Bludenz sehr bedeutend sind, beantragt der Finanzausschuß mit Rücksicht darauf, daß das Land heuer von allen Seiten sosehr in Anspruch genommen wird, daß diese Subventionsgesuche abzuweisen seien. Der Finanzausschuß stellt folgenden Antrag: (Liest denselben aus Beilage XXVII.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag des Finanzausschusses die Debatte. Dr. Schund. Die kurze lapidare Erledigung dieses Gegenstandes vonseite des Finanzausschusses veranlaßt mich, auch noch wenige Worte dazu zu sprechen. Ich weise darauf hin, daß schon bei Schaffung des neuen Schulgesetzes vor zwei Jahren bei Anrufung des § 47, wie den Herren erinnerlich ist, alle Gründe ins Treffen geführt worden sind, nach welchen auch die Bürgerschulen zur Beteilung mit den 25% der Lehrergehalte berechtigt sind. Ich verweise darauf, daß in den: Gesuche, welches die Stadt Bregenz an den hohen Landtag gerichtet hat, alle Motive angeführt sind, und das Gesuch wurde 58 VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. vom Finanzausschüsse gewiß gründlich gelesen lind studiert, sodaß es dem Finanzausschüsse hätte klar sein müssen, daß es nur ein Akt der Billigkeit und der Gerechtigkeit gewesen wäre, wenn dem Gesuche unserer Stadt um eine Subvention der Bürgerschule auch entsprochen worden wäre. Ich brauche die Begründung des Gesuches nicht vollständig zu wiederholen, nur einen Grund möchte ich noch hervorheben, der vom Finanzausschuß auch nicht berücksichtigt worden ist, nämlich eine ziffermäßig belegte Begründung. Ich habe mir eine Reihe von Zahlen zusammengestellt, wieviele Schüler die Bürgerschule jeweils besuchten, und woher dieselben seien, und kann daher mitteilen, daß die Schülerzahl im Jahre 1873, als die Bürgerschule gegründet wurde, bei uns 41 betrug, in den Jahren 1880-1890 durchschnittlich 61, von 1890-1900 79, während die Bürgerschule gegenwärtig von 96 Schülern besucht wird. Unter diesen fallen in den letzten 6 Jahren auf die umliegenden Landgemeinden in den Jahren 1896 ff 16, dann 18, 24, 23, 31 und gegenwärtig 26 Schüler, welche auch an den Wohltaten und Segnungen eines Unterrichtes, wie ihn eine gut geleitete Bürgerschule bietet, teilnehmen. Das sind Verhältnisse, welche nicht bestätigen, was Sie früher immer behaupteten, - ich meine nicht im vorliegenden Berichte des Finanzausschusses - die Bürgerschule sei eine Schule, welche die Stadt freiwillig gegründet hätte, und deren Nutzen nur den städtischen Schülern zugute komme. Es ist eine Tatsache, daß gerade die Landgemeinden aus der Bürgerschule einen großen Nutzen ziehen, weshalb diese die Bestrebungen der Städte, welche Bürgerschulen halten, unterstützen sollen, Bestrebungen, die dahingehen, den Wissenskreis nicht nur der eigenen Stadtkinder, sondern auch der Kinder der uniliegenden Landgemeinden zu vermehren, also Bestrebungen, die jedenfalls auch vonseite des Landtages unterstützenswert wären. Über die im Gesuche weiters geltend gemachten Gründe habe ich nicht zu sprechen, es sind dieselben wiederholt bei Beratung des § 47 des Schulgesetzes von uns erwähnt worden; nur das möchte ich noch erwähnen, daß die Bürgerschule doch eine Angliederung an die Volksschule und eine Vermittlung zwischen dieser und der weiter fortgeschrittenen Handels- und Gewerbeschule bildet. Wenn wir dieselbe nicht hätten, müßte jedenfalls die Volksschule um zwei Lehrkräfte vermehrt werden, und damit wären dann die Bedingungen geschaffen, durch welche der Landtag gezwungen würde, den 25% igelt Beitrag doch zu zahlen. Der Finanzausschuß sagt heute, es sei keine gesetzlich basierte Verpflichtung vorhanden, eine Subvention abzugeben. Wir haben das auch nicht behauptet, sondern wir haben gesagt, daß die betreffenden Eingaben Subventionsgesuche der Bürgerschule seien, nachdem durch das neue Schulgesetz der gesetzliche Grund eines solchen Verlangens beseitigt worden ist. Ich ka>n natürlich nicht erwarten, daß einem Gegenanträge zum Antrage des Finanzausschusses beigestimmt werde, weshalb ich es unterlasse, einen solchen zu stellen. Ich drücke nur darüber mein tiefstes Bedauern aus, daß für alles und alles überall eine Subvention gegeben wird und gegeben wurde und zwar in reicher Fülle, nur wenn einmal eine Bürgerschule und eine solche einkommt, sagt man, die schlimmen finanziellen Verhältnisse des Landes gestatten es nicht. Ganahl: Ich gebe gleichfalls meinem Bedauern Ausdruck, daß den Stadtgemeinden Bregenz und Bludenz gegenüber in dieser Angelegenheit nicht mehr Entgegenkommen an den Tag gelegt wird. Meine Gesinnungsgenossen und ich haben schon vor drei Jahren den Standpunkt eingenommen, daß man auch den Bürgerschulen den 25 %igen Zuschlag zu den Lehrergehalten bewilligen solle, schon damals haben wir es als geradezu unbillig betrachtet, die Bürgerschulen, welche nicht nur einen lokalen Bedarf sondern den Schulbedarf ganzer Bezirke im Auge haben, davon auszuschließen. Wenn also eine Gemeinde eine Bürgerschule errichtet, so übernimmt sie damit eine Last, aus der auch größere Bezirke Nutzen ziehen. Aus diesem Grunde sollte man denselben den 25 %igen Beitrag