19020630_lts006

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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:55
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp08,lts1902,lt1902,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 6. Sitzung um 30 Juni 1903 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 20 Abgeordnete. - Abwesend: Hochwst. Bischof. Regierungsvertreter: Herr k. k. Statthaltereirat Levin Graf Schaffgotsch. Beginn der Sitzung 10 Uhr 38 Min. vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und bitte um Verlesung des Protokolles der Sitzung vom Freitag. (Sekretär verliest dasselbe). Wird gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung erhoben? Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe für genehmigt. Es sind mir 2 Einlaufstücke zugekommen; das erste ist ein selbständiger Antrag des Herrn Abg. Franz Loser und Genossen folgenden Inhaltes: (liest.) Der wirtschaftliche Ausgleich der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder mit der ungarischen Reichshälfte soll bekanntlich noch vor Ablauf dieses Jahres mit der Giltigkeitsdauer bis zum Jahre 1907 erneuert werden. Industrie und Landwirtschaft, Handel und Gewerbe sind an diesem Werke in gleicher Weise interessiert. Es hat daher in den genannten Kreisen lebhafte Befriedigung hervorgerufen, daß bei den bereits begonnenen Ausgleichsverhandlungen die k. k. Regierung mit mehr Entschiedenheit und Nachdruck als das in früheren Jahren bei Schaffung des Ausgleiches der Fall gewesen, für die berechtigten Interessen der diesseitigen Reichshälfte eingetreten ist. 38 VI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902, Die Gefertigten stellen daher den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Die hohe k. k. Regierung wird aufgefordert, auch bei den bevorstehenden Verhandlungen mit der ungarischen Regierung unentwegt auf dem von ihr kundgegebenen Standpunkte zu verharren und unter keinen Umständen in einen Ausgleich einzuwilligen wie der bisher geschlossene, durch welchen die Völker Österreichs in so empfindlicher Weise geschädiget wurden." Bregenz, am 30. Juni 1902. Franz Loser m. p. Jodok Fink m. p. Dekan Thurnher m. p. Josef Ölz m. p. Martin Thurnher m. p. Johann Köhler m. p. Pfarrer Fink m. p. Jakob Scheidbach m. p. Rudolf Wittwer m. p. Franz Anton Müller m. p. Engelbert Bosch m. p. Alois Dressel m. p. Der Herr Abg. Franz Loser hat sich zu diesem Antrage das Wort erbeten. Loser: Hohes Haus! Die Frage, welche in dem von mir und meinen Kollegen eingebrachten Antrage berührt wird, ist eine allgemeine und betrifft alle Völker Österreichs ohne Unterschied der Nation und der Parteistellung in gleicher Weise. Ich glaube, die Begründung des Antrages ist an und für sich gegeben, weshalb ich es nicht für notwendig erachte, demselben eine weitere Begründung beizufügen, als sie tut Antrage selbst schon zum Ausdrucke kommt, und möchte nur bitten, den Antrag der Kürze halber in dringlichem Wege zu behandeln und denselben ohne erste Lesung dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zur Vorberatung und Berichterstattung zu überweisen. Landeshauptmann: Herr Abg. Loser beantragt die dringliche Behandlung des von ihm und Genossen eingebrachten selbständigen Antrages und die Zuweisung desselben an den volkswirtschaftlichen Ausschuß. Wird gegen diesen Antrag eine Einwendung erhoben? Es ist dies nicht der Fall, weshalb ich annehme, daß das hohe Haus demselben seine Zustimmung erteilte. Bezüglich der in Drucklegung des Antrages möchte ich die Frage an das hohe Haus richten, ob einer der Herren wünscht, daß die Drucklegung vorgenommen werde. Sollte dies nicht der Fall sein, so könnte man von derselben Umgang nehmen. Nachdem niemand einen diesbezüglichen Wunsch äußert, wird im gegenwärtigen Stadium der Verhandlung von der Drucklegung abgesehen werden. Des weiteren ist dem hohen Hause eine Eingabe der Stadtgemeinde Feldkirch und der Gemeinde Frastanz, überreicht durch Herrn Abg. Ganahl, zugegangen, welche darin gipfelt, daß der hohe Landtag die Ausscheidung der Gemeinde Frastanz aus dem politischen und Gerichtsbezirke Bludenz und die Zuteilung derselben zur Stadtgemeinde Feldkirch zustimmend begutachte. Ich möchte von der Verlesung dieser Eingabe Umgang nehmen und glaube, dieselbe sollte in kurzem Wege dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zugewiesen werden. Da keine Einwendung dagegen gemacht wird, wird in diesem Sinne vorgegangen werden. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Auf derselben steht als erster Gegenstand der selbständige Antrag der Herren Abg. Dr. Schmid und Genossen wegen Abänderung der Landtagswahlordnung. Wenn keine Einwendung gemacht wird, wurde ich den zweiten Gegenstand der Tagesordnung, nämlich die Landes-Ausschußvorlage betreffend einen Gesetzentwurf wegen Abänderung mehrerer Paragraphe der Landtagswahlordnung, mit dem ersten in gemeinsame formelle Behandlung bringen. Dr. Schmid: Meine Hären! Es ist nicht das erstemal, daß unser Antrag auf Abänderung der Landtagswahlordnung auf der Tagesordnung steht, sondern schon in den Jahren 1896, 1898 und 1899 wurde derselbe eingebracht und wiederholt VI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. 39 vertreten und begründet, hat aber leider meistenteils eine nicht glimpfliche Behandlung erfahren. Voriges Jahr wurde dieser Antrag wiederum eingebracht, und es wurde beschlossen, denselben zur Beratung und Antragstellung dem Landes-Ausschusse zuzuweisen. Das Resultat dieser Behandlung im Landes-Ausschusse wird Ihnen durch die Vorlage desselben im zweiten Punkte der heutigen Tagesordnung zur Kenntnis gebracht/ nachdem vor 3 Tagen ein diesbezüglicher Kurrendalbeschluß der Majorität des Landes-Ausschusses zustandegekommen ist. Meine Herren! Wenn die Erscheinung zutage tritt, daß ein und derselbe Antrag von Jahr zu Jahr immer wiederholt im hohen Hause hier vorgebracht wird, so muß dies doch einen tiefen inneren Grund haben, weil die Angelegenheit so ernst genommen wird, wie sie es wirklich verdient. Sie wissen alle, daß die Wahl zur Volksvertretung ein so hochwichtiger Akt ist, daß auch die Normen, nach welchen dieselbe vorgenommen wird, von Ihnen stets im Auge behalten werden müssen und nie übersehen werden darf, welche Abänderungen derselben notwendig werden, wann gewisse Formen dieser Normen hinfällig geworden sind, wann dieselben, wenn sie auch früher angemessen gewesen sein mögen, für die Bedürfnisse der Bevölkerung nicht mehr passen. Von diesem Gesichtspunkte aus hat die Minorität des Landtages diesen Gegenstand stets angesehen und denselben deshalb auch in dieser Form zur Behandlung vor das hohe Haus gebracht. Es ist der erste Punkt unseres Antrages, wie ich glaube, wohl allen der Herren Abgeordneten einleuchtend, und es wird schwerlich jemanden geben, welcher sagen kann, eine geheime Wahl sei nicht besser als eine öffentliche. Wenn seinerzeitich mache hier aufmerksam auf das Bedürfnis nach einer Abänderung der Landtagswahlordnung - bei Schaffung dieser Wahlordnung darauf eingegangen worden ist, daß die Wahl eine öffentliche sein soll, so ist uns oder einem großen Teile der hier weilenden Herren gut erinnerlich, daß dieser Beschluß von einem idealen Standpunkte aus begründet worden ist. Meine Herren! Sie werden alle zugeben, daß der Idealismus, der ja unser Leben verschönt, gewiß nur dann berechtigt ist, wenn er, eingefügt in die praktischen Verhältnisse, denselben Unterstützung leistet, aber nie, wenn er den praktischen Verhältnissen entgegensteht, und in Sachen der Wahlen, glaube ich, dürfte es doch etwas gefährlich geworden sein, an die Charakterfestigkeit des Menschen allein zu appellieren. Wir wissen, wie viele Schwächen in der menschlichen Natur liegen, und wir wissen recht gut, daß die Abgabe eines Stimmzettels jedenfalls einen viel unbefangeneren Ausdruck des Willens des Wählenden darstellt, als wenn der Wähler vor die Kommission hintreten und die Stimme öffentlich abgeben muß. Ich glaube, diese Seite der Abänderung der Wahlordnung dürfte nicht viel angefochten werden. Ein weiterer Punkt, den wir als zweiten Gegenstand unseres Antrages aufstellen, ist die Einschränkung des Wahlrechtes auf Personen männlichen Geschlechtes. Man sollte meinen, daß jene Herren, welche den Wahlkampf wiederholt durchgemacht haben, seien sie nun von der einen oder anderen Partei, alle einverstanden sein müßten, wenn dieser Antrag vorgebracht wird, und daß alle demselben zustimmen, denn es wird mir doch nicht widersprochen werden, wenn ich behaupte, die Wahlen, die durch Vollmachten vollzogen werden, seien nicht nur nicht schön und würdig, sondern sie bilden nur mehr ein Zerrbild. Wenn man gesehen hat, wie ein und derselbe Wähler oder ein und dieselbe Wählerin bei einer Wahl zwei-, drei-, viermal eine Vollmacht ausstellt, dieselbe sodann ebensooft widerruft und einem andern erteilt, dann kann man sich doch nur mit Widerwillen von einer solchen Agitation abwenden, die der Sache nicht mehr würdig ist. Ich glaube, das wäre ein Gegenstand, welcher die Wahl in ethischer Beziehung entschieden würdiger gestaltet und echter und wahrer macht, als wenn wir die Vollmachten beibehalten. Aus diesem Grunde wurde von uns die Einschränkung des Wahlrechtes auf Personen männlichen Geschlechtes beantragt. Der dritte Punkt unseres Antrages betrifft die direkte Wahl. Diesbezüglich sind die Anschauungen, wie wir wissen, erfahrungsgemäß schroff einander entgegenstehend, aber Sie werden mir auch nicht widersprechen können, wenn ich sage, die Wahl durch Wahlmänner sei eine nicht so richtige, den Ausdruck des Willens des Urwählers so wahr darstellende Form und Norm der Wahl, als wenn der Urwähler selbst direkt wählt. Es ist und bleibt eine Bevormundung der Landbevölkerung, wenn man ihr die Berechtigung der direkten Wahl nimmt. 40 VI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. Man spricht sonst so gerne in Vorarlberg selbst von der Intelligenz unseres Volkes und hört es gerne, wenn andere davon sprechen, doch, wenn dem so ist, sollte man auch meinen, daß man gerade dieser Bevölkerung nicht zumuten dürfe, daß sie sich unter eine Bevormundung stellen lasse, die ihrer ganz und gar nicht würdig ist. Gerade wie die Wähler in den Stadtgemeinden ihr Wahlrecht direkt ausüben können, sollen dies auch die Landgemeinden tun können, und es würde dadurch gewiß der Charakter der Wähler richtiger und der Wille derselben wahrer dargestellt als durch die indirekte Wahl. Wir haben bis dato eine Einteilung in Wahlkreise, welche, wie die Erfahrung gelehrt hat, die Wahl insoferne sehr schwerfällig macht, als ein großer Teil der Wähler den Kandidaten, welcher ihnen vorgestellt wird, nicht einmal kennt oder höchstens nur vom Hörensagen. Wenn solche Wahlkreise in vermehrter Anzahl geschaffen würden, z. B. wenn statt der drei Bezirkshauptmannschaften als Kreise sechs Bezirksgerichtskreise, wie unser Antrag sagt, oder, was noch besser wäre, wenn für jeden Abgeordneten ein individueller Kreis bestimmt würde, wäre die Möglichkeit gegeben, daß alle Wähler, welche direkt wählen können und unbefangen sind, ihren Kandidaten näher kennen lernen und besser beurteilen können, und es wäre dann auch für den betreffenden Kandidaten und Abgeordneten entschieden ein erhöhtes Gefühl der Unbefangenheit und der Befriedigung, direkt von den Urwählern gewählt worden zu sein, als wenn er weiß, daß seine Wahl bloß dadurch zustande gekommen ist, daß vielleicht ein Dutzend Urwähler zusammengekommen sind, einen oder zwei Wahlmänner gewählt haben, und er diesen Wahlmännern durch ein Komitee vorgestellt und von denselben gewählt worden ist. Da werden die Herren nun zugeben, daß die direkte und geheime Wahl in engeren Wahlkreisen einen direkteren und wahreren Ausdruck des Willens der Bevölkerung darstellt als eine Wahl nach den bisher bestehenden Formen. Das glaube ich, sind so im allgemeinen genommen die Gesichtspunkte, welche den Antrag begründen, und es mag nur noch kurz beigefügt werden, daß nicht nur unser eigenes Empfinden den Antrag hervorgebracht hat, sondern auch die objektive Beobachtung, daß unter der Bevölkerung eine Unzufriedenheit herrscht, und daß dieselbe mit der Landtagswahlordnung, wie dieselbe bisher bestanden hat, nicht einverstanden ist; die Bevölkerung selbst verlangt, daß eine Änderung eintrete, und, meine Herren, ich glaube, der zweite Punkt der heutigen Tagesordnung gesteht das auch selbst zu und geht wenigstens in einem Punkte, soviel ich den Kurrendalbeschluß des Landes-Ausschnsses gelesen habe, darauf ein nämlich bezüglich der geheimen Wahl. Wir werden das erst nachher besser beurteilen können, wenn der Antrag gedruckt vorliegt. Meine Herren! Sie sehen also, die Bevölkerung hat Verlangen nach einer Abänderung der Wahlordnung, und darum ist unser eigenes Gefühl und Bedürfnis nach einer Abänderung umso eher begründet. In formeller Beziehung beantragen wir, daß dieser Antrag über die Abänderung der Landtagswahlordnung zur Beratung und Beschlußfassung einem eigenen Ausschusse zugewiesen werde. Landeshauptmann: Es ist in formeller Beziehung die Zuweisung obigen Gegenstandes an einen eigenen Wahlreformausschnß beantragt. Martin Thurnher: Ich glaube im Sinne der Geschäftsordnung vorzugehen, wenn ich mich vorläufig jeder Bemerkung über den meritorischen Inhalt des eingebrachten Antrages enthalte, es wird sich ja bei der zweiten Lesung Gelegenheit genug bieten, sich darüber auszusprechen, und ich möchte mich daher nur dem formellen Antrage des Herrn Vorredners anschließen, daß Punkt 1, aber gleichzeitig auch Punkt 2 der heutigen Tagesordnung einem eigenen, aus 5 Mitgliedern bestehenden Wahlreformausschusse überwiesen werde. Landeshauptmann: Der Antrag des Herrn Abg. Dr. Schmid ist also durch den Antrag des Herrn Abg. Martin Thurnher dahin ergänzt worden, daß beide Gegenstände, nämlich Punkt 1 und 2 der Tagesordnung, einem eigenen und zwar fünf: gliedrigen Wahlreformausschusse zur Vorberatung und Berichterstattung zugewiesen werden. Wird von irgend einer Seite dagegen eine Einwendung erhoben? Wenn das nicht der Fall ist, so nehme ich an, daß das hohe Haus zustimmt, und wir werden VI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. 41 sofort zur Wahl dieses Ausschusses schreiten und ersuche ich, sieben Namen zu schreiben. (Wahlakt.) Ich ersuche die Herren Abg. Bösch und Wegeler, gefälligst das Skrutinium vornehmen zu wollen! Bösch: 19 Stimmzettel sind abgegeben worden! Wegeler: Von den 19 abgegebenen Stimmzetteln fielen auf die Herren Dr. Schmid, Ölz, Pfarrer Fink, Martin Thurnher und Wegeler je 18 Stimmen, auf Herrn Dresse! 6, auf Herrn Jodok Fink 5 Stimmen, dann auf die Herren Scheidbach, Nagele und Johannes Thurnher je 4 Stimmen. Landeshauptmann: Es sind also die Herren Dr. Schmid, Wegeler, Martin Thurnher, Pfarrer Fink und Ölz mit je 18 Stimmen gewählt. Die nächstmeisten Stimmen erhielten Herr Dresse! mit 6 und Herr Jodok Fink mit 5 Stimmen, und sind die ersten 5 Herren sonach in den Ausschuß gewählt, Herr Dressel als erster und Herr Jodok Fink als zweiter Ersatzmann. Herr Martin Thurnher hat sich zur Geschäftsordnung zum Worte gemeldet. Martin Thurnher: Ich möchte beantragen, die Sitzung auf eilt paar Minuten zu unterbrechen, damit der soeben gewählte Ausschuß Gelegenheit hat, sich zu konstituieren, und der Obmann in der Lage ist, Maßnahmen wegen Einberufung einer Sitzung zu veranlassen. Landeshauptmann: Ich entspreche dem Wunsche des Herrn Abg. Martin Thurnher, unterbreche die Sitzung auf 5 Minuten und ersuche den neugewählten Ausschuß zusammenzutreten und sich zu konstituieren. (Die Sitzung wird unterbrochen; nach Wiederaufnahme derselben:) Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und teile dem hohen Hanse mit, daß der Wahlreformausschuß sich soeben konstituiert und Herrn Abg. Dlz zum Obmann, Herrn Martin Thurnher zum Berichterstatter gewählt hat. Ich schreite nun in der unterbrochenen Tagesordnung weiter, und kommen wir zum dritten Gegenstände derselben, d. i. der mündliche Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Gesetzentwurf betreffend die Frutzregulierung in Sulz. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, wahrscheinlich jedenfalls Herrn Martin Thurnher, über den Landes-Ausschußbericht mündlich zu referieren. Martin Thurnher: Der hohe Landtag hat in seiner letzten Session einen Gesetzentwurf betreffend die Verbauung der Frutz im Gemeindegebiete von Koblach und Meiningen angenommen. Dieser Gesetzentwurf erhielt bereits unterm 1. Jänner d. J. die Allerhöchste kaiserliche Sanktion. Die erste Rate des Staatsbeitrages - der Staat hat nämlich von den mit 82.000 K veranschlagten Kosten 41.000 K übernommen - mit 20.500 K wurde bereits im Nachtragspräliminare des Meliorationsfondes pro 1901 eingesetzt, die zweite Rate in gleicher Höhe in das Präliminare pro 1902 aufgenommen, sodaß der Durchführung der Schutzbauten im Gemeindegebiete von Koblach und Meiningen nichts mehr im Wege steht. Im Talinnern der Frutz und ihres noch wilderen Nebenbaches, der Frödisch, wird die Verbauung auf Grund des Wildbachverbauungsgesetzes bereits dieses Jahr in ziemlich energischer Weise in Angriff genommen werden, die Arbeit hat schon seit längerer Zeit begonnen; die Verdauung der Frutz und Frödisch war zwar schon ursprünglich in das Projekt der Wildbachverbauung aufgenommen worden, aber nur in ganz bescheidenem Maße, und war erst für die zweite Serie der Verbauungen in den Jahren 1907 -1916 vorgesehen. Schon vor Eintritt der Hochwasserkatastrophe des Vorjahres kam man zur Einsicht, daß insbesonders die Verbauung der beim Austritte aus dem Talinnern ihr Bett sehr lief ausfressenden Frödisch zur Sicherheit der umliegenden Gemeinden notwendig sei, und es hätten schon voriges Jahr die bezüglichen Arbeiten in Angriff genommen werden sollen; die Vorbereitungen hiezu waren bekanntlich schon alle getroffen - da trat die Hochwasserkatastrophe vom 2. August v. I. ein, und infolge derselben erwiesen sich viel weitergehende Maßnahmen als ursprünglich geplant waren als notwendig. 42 VI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI Session der 8 Periode 1902. Freilich dürfen wir als sicher annehmen, daß, wenn die an der Frödisch für 1901 geplanten Verbauungen vor Eintritt der Hochwasserkatastrophe hätten durchgeführt werden können, die Katastrophe für Sulz und Zwischenwasser weit geringere Dimensionen angenommen hätte, als dies jetzt leider der Fall war. Die Verdauung dieses Teiles der Frutz wird den hohen Landtag nächstens in einer mit der Erweiterung der Wildbachverbauung überhaupt zusammenhängenden Vorlage beschäftigen. Bei der jetzigen vorn Landes-Ausschusse dem hohen Landtage unterbreiteten und vom volkswirtschaftlichen Ausschusse einstimmig angenommenen Vorlage handelt es sich um die Regulierung und Verbauung der Frutz in ihrem Mittellaufe. Der vorliegende Gesetzentwurf ist nicht unmittelbar auf die Katastrophe des vorigen Jahres zurückzuführen, sondern er ist eine notwendige Konsequenz des bereits im vorigen Jahre angenommenen Gesetzentwurfes bezüglich der Regulierung der Frutz in ihrem Unterlaufe bei Koblach und Meiningen. Diese Regulierung des Unterlaufes würde ja an Wert bedeutend verlieren, wenn nicht auch im Mittelläufe des Flusses für genügenden Uferschutz vorgesorgt würde. Die Hochwasserkatastrophe hat gezeigt, daß die geplanten Uferschutzbauten dringend notwendig sind, indem auch in der der Verdauung zu unterziehenden Strecke die Ausbrüche der Frutz erfolgten und dabei die weiter unten liegenden Gemeinden Koblach und Meiningen schädigten. Ich verweise im übrigen auf den ausführlichen Bericht des Landes-Ansschusses, der Ihnen ja schon seit einiger Zeit vorliegt, und erhebe namens des volkswirtschaftlichen Ausschusses den Antrag, es sei der Landes-Ausschußvorlage zuzustimmen. Der Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses lautet: (liest:) Das hohe Hans wolle beschließen: "Dem Gesetzentwürfe betreffend die Ausführung von Schutz- und Regulierungsbauten an der Frutz in den Gemeindegebieten von Sulz und Rankweil, beziehungsweise in den Wuhrgebieten von Sulz, Röthis und Rank weil (Beilage XIII. A der stenographischen Protokolle) wird die Zustimmung erteilt, " Ich ersuche demnach auf Grund dieses Beschlusses des volkswirtschaftlichen Ausschusses das hohe Haus, in die Spezialdebatte über den vorliegenden Gesetzentwurf einzutreten. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Bericht und Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses, über deu Bericht des Landes-Ausschusses und den Gesetzentwurf selbst die Generaldebatte. Wenn niemand in derselben das Wort zu ergreifen wünscht, so gehen wir über zur Spezialdebatte, und ersuche ich den Herrn Berichterstatter, die Paragraphe anzurufen; ich werde dann stets eine kleine Pause eintreten lassen, und wenn keine Bemerkung erfolgt, den Paragraph als angenommen erklären. Will einer der Herrn zu einem Paragraphen das Wort ergreifen, so bitte ich sich zu melden. Martin Thurnher: § l. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 2. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 3. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 4. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 5. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 6. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 7. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 8. Landeshauptmann: Angenommen. VI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. 43 Martin Thurnher: § 9. Landeshauptmann: AngenommenMartin Thurnher: (lieft Titel nnd Eingang des Gesetzes.) Landeshauptmann: Wird gegen Titel und Eingang des Gesetzes eine Einwendung erhoben? Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich auch denselben als mit Ihrer Zustimmung versehen. Martin Thurnher: Ich stelle den Antrag, das hohe Hans wolle heute noch die drille Lesung vornehmen. Landeshauptmann: Der Herr Abg. Martin Thurnher beantragt die sofortige Vornahme der dritten Lesung. Da keine Einwendung erfolgt, nehme ich an, daß das hohe Haus zustimmt und ersuche ich daher jene Herren, die diesem Gesetzentwürfe, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung zustimmen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Dieser Gegenstand ist somit erledigt, und wir kommen nun zu dem Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Eingaben in Sachen der Straßenanlage nach Gar gellen. Berichterstatter für diesen Gegenstand und die beiden folgenden ist der Herr Abg. Martin Thurnher. Ich ersuche denselben, das Wort zu ergreifen. Martin Thurnher: Die zur Gemeinde St.Gallenkirch gehörige Parzelle Gargellen eignet sich in hervorragender Weise als Höhenkurort und soll nach einem Ausspruche von Sachverständigen dem Weltkurorte Davos zum mindesten gleichkommen, wenn es nicht hinsichtlich der gesunden Luft und Lage vorgenannten Ort noch überragt. Alljährlich wird dieser Ort von einer größeren Anzahl Gesundheit und Erholung suchender Personen aufgesucht. Es ist bereits eine Anzahl von Villen und zwar besonders von Ausländern in Gargellen erbaut worden, und es ist zu hoffen, daß Gargellen, dieses österreichische Davos, eine schöne Zukunft zu gewärtigen habe. Die Staatsverwaltung hat vor ungefähr 7 oder 8 Jahren auf Grund einer von dem Herrn P. Widmer, der sich um Gargellen große Verdienste erworben hat, verfaßten und von mir beim k. k. Handelsministerium überreichten und befürworteten Eingabe, dortselbst ein Post- und Telegraphenamt errichtet und eine täglich verkehrende Postwagenfahrt eingeführt. Es wäre nun sehr wünschenswert, wenn auch eine gute Straße nach Gargellen führen würde. Die jetzige befindet sich aber in einem sehr schlechten Zustande und müßte, wenn sie irgendwie etwas taugen soll, ganz neu hergestellt werden. Der Hotelbesitzer Schwarzhans hat, wie bereits in dem Berichte erwähnt ist, schon seit 15 Jahren für den Bau dieser Straße gewirkt, aber die bestehenden Hindernisse nicht beseitigen können, die eigentlich und hauptsächlich in der Schwierigkeit der Aufbringung der Geldmittel bestanden. Das Land ist aber gegenwärtig kaum in der Lage, eine so hohe Summe für Straßenbauten zu bewilligen, nachdem bereits das Straßenbauprogramm vom Jahre 1899 durch das Gesetz sichergestellt wurde und das Land auch einen großen Beitrag zum Baue der Lingenauer Straße auf sich genommen hat. Auch hat das Land jedenfalls in erster Linie sein Augenmerk auf den Bau von solchen Straßen zu richten, die ganzen Tälern oder großen Gemeinden zugute kommen. Die Folgen der vorjährigen Hochwasserkatastrophe verursachen des weiteren dem Lande auf eine Reihe von Jahren hin erhöhte Auslagen, und es wird aller Anstrengung und weiser Sparsamkeit bedürfe>, diesen unabweislichen Anforderungen ohne Darlehensaufnahmen vollständig zu entsprechen. Der volkswirtschaftliche Ausschuß war sonach zu seinem großen Bedauern nicht in der Lage, im jetzigen Zeitpunkte schon sich für den Bau der bezeichneten Straßenstrecke auszusprechen. Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben, und wir wollen hoffen, daß die Finanzen des Landes in nicht allzuferner Zeit es gestalten, auch dem Baue der Straße nach dem schönen Gargellen unsere Aufmerksamkeit und Unterstützung zuwenden zu können. Auf Grund dieser kurzen Bemerkungen erlaube ich mir namens des volkswirtschaftlichen Ausschusses folgenden Antrag zu stellen. (Liest den Antrag aus Beilage XVI.) 44 VI Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Bericht und Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses die Debatte. Es meldet sich niemand zum Worte, daher kann ich zur Abstimmung schreiten und ersuche jene Herren, die dem Antrage, wie er soeben verlesen worden ist, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Fünfter Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Zentralstelle zur Wahrung der land- und forstwirtschaftlichen Interessen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, das Wort zu ergreifen. Martin Thurnher: Die Zentralstelle zur Wahrung der land- und forstwirtschaftlichen Interessen entwickelte in den letzten Jahren eine intensive Tätigkeit im Interesse des Bauernstandes. Im Berichte ist auf diese Tätigkeit ausführlich verwiesen und dieselbe näher auseinandergesetzt. Bei der mißlichen Lage, in der sich die Landwirtschaft seit einer Reihe von Jahren befindet, muß es als sehr erfreulich bezeichnet werden, daß sich diese Zentrale so warm für die Interessen der bäuerlichen Grundbesitzer einsetzt. Der volkswirtschaftliche Ausschuß war daher der einstimmigen Anschauung, es sei der Zentralstelle zur Wahrung der land- und forstwirtschaftlichen Interessen der von ihr gewünschte Beitrag von 100 K für das laufende Jahr zu gewähren und ihr gleichzeitig für ihr bisheriges Wirken der Dank auszudrücken. Ich stelle daher namens des volkswirtschaftlichen Ausschusses nachfolgenden Antrag (liest denselben aus Beil. XVIII). Landeshauptmann: Wünscht jemand zu Bericht und Antrag das Wort zu ergreifen? Wenn dies nicht der Fall ist, so ersuche ich jene Herren, die dem eben verlesenen Antrage ihre Zustimmung geben, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der letzte Punkt unserer heutigen Tagesordnung betrifft den Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Weiler wegen Regulierung des Ratzbaches. Ich ersuche denselben Herrn Berichterstatter das Wort zu ergreifen. Martin Thurnher: Die Hochwasserkatastrophe vom 2. August des Vorjahres hat hauptsächlich im Vorderlande, diesem sonst so schönen Garten von Vorarlberg, außerordentliche Verheerungen und Verwüstungen angerichtet. Die dortigen Bäche schwollen zil reißenden Strömen an, traten mi§ ihren Ufern und zerstörten Dämme und Wuhren. Sie überschwemmten und vermuhrten große Flächen von Kulturboden und ganze Teile von Ortschaften. Es war da insbesonders die Gemeinde Weiler, die durch die zerstörenden Fluten gar vieles erleiden mußte. Der Ratzbach war es, der das Gemeindegebiet von Weiler in geradezu unbeschreiblicher Weise verwüstete und beschädigte. Die aus dem Talinnern herausgeförderten Geschiebemassen füllten das Rinnsal des Bachbettes auf lauge Strecken hin vollständig aus; die Fluten ergossen sich daher über bewohnte und unbewohnte Teile der Gemeinde Weiler, und es bedurfte langer und großer Anstrengungen, das Wasser wieder in das alte Bett zurückzuführen und ihm genügenden Abfluß zu verschaffen. Doch wozu brauche ich die Stätte und die Größe der Verwüstung Ihnen noch weiter zu beschreiben! Es haben wohl die meisten der hier Versammelten das traurige Bild der Verwüstung mit eigenen Augen geschaut. Hilfe war unbedingt notwendig. Wie dem hohen Hause anläßlich einer demnächst zur Verhandlung kommenden Vorlagees ist das nämlich der Akt über die Erweiterung der Wildbachverbauungen - eingehend zur Kenntnis gebracht werden wird, hat der Landes-Ausschuß von allem Anfange an dahin gewirkt, daß den betroffenen Gemeinden nicht nur Hilfe aus dem Staatsnotstandskredite gewährt werde, sondern daß auch die Verdauung der Bäche und Flüsse in der Weise erfolge, daß die Gemeinden in Hinkunft vor Verheerungen durch Hochwasser geschützt werden. Die Aktion des Landes-Ausschusses war auch nach beiden Richtungen hin von Erfolg begleitet. Aus dem staatlichen Notstandskredite wurde den geschädigten Gemeinden, Konkurrenzen u. s. w. zur Wiederherstellung der zerstörten Bauten 210.000 K aus dem Notstandskredite angewiesen, wovon 80-90.000 K nach Maßgabe der bereits durchgeführten Bauten verteilt wurden und der Rest VI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. 45 weiter nach Beendigung der noch erforderlichen Bauten oder nach dem Fortschritte derselben zur Verteilung gelangen soll. Wichtig ist auch eine weitere Aktion, nämlich die Regulierung und Verdauung der Bäche. Die Verdauung derselben int Talinnern und auch die des Ratzbaches wird durch die schon früher erwähnte Vorlage durch Einbeziehung in die Wildbachverbauungsaktion sichergestellt werden. Es muß aber auch die Regulierung der Bäche darunter auch die des Ratzbaches im Tallaufe selbst erfolgen. Diese kann aber nicht in die Wildbachverbauung einbezogen werden, sondern die Verbauung im Taläußern, im Tallaufe muß aus Grund des Meliorationsgesetzes zur Durchführung gelangen. Den Hoheit Landtag werden außer der heutigen Vorlage, nachdem für die Verbauung der Frutz in ihrem Tallaufe durch den früheren Gegenstand, unserer heutigen Tagesordnung das bereits diesfalls angenommene Gesetz vorgesorgt ist, noch in den nächsten Tagen die Vorlagen über die Regulierung des Klaus- und Emmebaches in heuriger Session beschäftigen. Es wäre allerdings äußerst wünschenswert, wenn wir die Regulierung des Ratzbaches heute noch gesetzlich feststellen könnten. Das kann aber leider nicht geschehen, weil die Vorverhandlungen mit der Regierung wegen Mangels an Zeit nicht mehr durchgeführt werden konnten. Bevor nämlich ein derartiger Gesetzentwurf vorn Landtage endgiltig in Verhandlung gezogen werden kann, muß zuerst das betreffende Projekt von der Regierung geprüft und genehmigt werden. Bei den bezüglichen Verhandlungen ergibt es sich ja hie und da, daß bei dem Erfordernisse eine Erhöhung oder eine Herabminderung desselben eintritt. Solange aber das Erfordernis nicht faktisch festgesetzt "ist, fehlt die eigentliche Grundlage für das Gesetz. Wir können heute leider nicht weiter gehen, als prinzipiell die Mitwirkung des Landes an der Regulierung des Ratzbaches in einem bestimmten Ausmaße zuzusichern. Es bleibt dabei ja nicht ausgeschlossen, daß in der Zwischenzeit mit Zustimmung der Regierung und unter Leitung und Aufsicht des Landes die nötigsten und unaufschiebbarsten Arbeiten, die zum Schutze der Gemeinden unerläßlich sind, unter Vorstreckung der erforderlichen Betrüge seitens der Gemeinde zur Ausführung gelangen. Und nun bitte ich Sie die Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses anzunehmen, die da lauten: (Liest die beiden Anträge aus Beilage XVII.) Landeshauptmann: Ich eröffne über den Bericht und die Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses die Debatte. Es meldet sich niemand zum Worte, ich kann somit zur Abstimmung schreiten und werde beide Anträge unter einem vornehmen. Ich ersuche jene Herren, die diesen zwei Altträgen zustimmen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Dieser Gegenstand und damit die heutige Tagesordnung sind nunmehr erledigt. Ich habe noch mitzuteilen, daß der volkswirtschaftliche Ausschuß heute zwei Sitzungen abhalten wird und zwar eine kürze jetzt unmittelbar nach der Haussitzung und eine längere nachmittags 3 Uhr. Gegenstand derselben wird Die Beratung über die Grundbuchsaugelegenheit bilden, wozu der Herr Grundbuchkommissions-Sekretär Schöpf eingeladen wurde und auch erscheinen wird. Ich richte über Ersuchen des Herrn Obmannes des volkswirtschaftlichen Ausschusses an sämtliche Mitglieder des hohen Hauses die freundliche Einladung, an den Verhandlungen des volkswirtschaftlichen Ausschusses teilzunehmen, wobei auch Gelegenheit geboten sein wird, Fragen u. s. w. an den Herrn Kommissär zu stellen und diese Angelegenheit nach allen Richtungen hin einer Klarlegung zu unterziehen. Die nächste Sitzung beraume ich auf übermorgen, Mittwoch den 2. Juli, 10 Uhr vormittags an mit folgender Tagesordnung: 1. Akt betreffend die Subventionierung der Achbrücke Wolfurt-Kennelbach; 2. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses wegen Erlassung eines Gesetzes zum Schutze des Edelweißes; 3. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses betreffend Schaffung eines Landesgesetzes zum Zwecke der Zusammenlegung landwirtschaftlicher Grundstücke. 4. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses betreffend Stellungnahme zu einem Reichsgesetzentwurfe 46 VI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. wegen Vermarkung der Eigentumsgrenzen; 5i Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch des Walsertaler Straßenausschusses um eine Subvention zur Erhaltung der Straße; 6. Beucht des volkswirtschaftlichen Ausschusses betreffend die anzustrebende Rückverlegung des Vorarlberger Landesschützen-Bataillons; 7. Bericht des Finanzausschusses in Sachen der angefachten Subventionierung der zwei Bürgerschulen in Bregenz und Bludenz. Die Berichte zu Punkt 5 und 6 werden den Herren heute nachmittag, der Bericht zu Punkt 7 morgen zugestellt werden. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 11 Uhr 45 Minuten vormittags). Druck b. J. N. Teutsch, Bregenz. Iorartßerger Landtag. 6. Sitzung nm 30. Jimi 1902 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. -------------- MH-------------Gegenwärtig 20 Abgeordnete. — Abwesend: Hochwst. Dischof. Regierungsverkreler: Herr k. k. Statlßaltereirat Levin Graf Kchaffgotsch. Beginn der Sitzung 10 Uhr 38 Min. vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und bitte um Verlesung des Protokolles der Sitzung vom Freitag. (Sekretär verliest dasselbe). Wird gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung erhoben? Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich das­ selbe für genehmigt. Es sind mir 2 Einlaufstücke zugekommen; das erste ist ein selbständiger Antrag des Herrn Abg. Franz Loser und Genossen folgenden Inhaltes: (liest.) Der wirtschaftliche Ausgleich der int Reichsrate vertretenen Königreiche mit) Länder mit der ungar­ ischen Reichshälfte soll bekanntlich noch vor Ablauf dieses Jahres mit der Giltigkeitsdauer bis zum Jahre 1907 erneuert werden. Industrie und Landwirtschaft, Handel und Gewerbe sind an diesem Werke in gleicher Weise interessiert. Es hat daher in den genannten Kreisen lebhafte Befriedigung hervorgerufen, daß bei den bereits begonnenen Ausgleichsverhandlungen die k. k. Regierung mit mehr Entschiedenheit und Nachdruck als das in früheren Jahren bei Schaffung des Ausgleiches der Fall gewesen, für die berech­ tigten Interessen der diesseitigen Reichshälfte ein­ getreten ist. 38 Vi. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Die Gefertigten stellen daher den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Die hohe k. k. Regierung wird aufge­ fordert, auch bei den bevorstehenden Ver­ handlungen mit der ungarischen Regierung unentwegt auf dem von ihr kundgegebenen Standpunkte zu verharren und unter keinen Umständen in einen Ausgleich einzuwilligen wie der bisher geschlossene, durch welchen die Völker Österreichs in so empfindlicher Weise geschüdiget wurden." Bregenz, am 30. Juni 1902. Franz Loser m. p. Jodok Fink m. p. Dekan Thurnher m. p. Josef Ölz m. p. Martin Thurnher m. p. Johann Kohler m. p. Pfarrer Fink m. p. Jakob Scheidbach m. p. Rudolf Wittwer m. p. Franz Anton Müller m. Engelbert Bösch m. p. Alois Dresse! m. p. p. Der Herr Abg. Franz Loser hat sich zu diesem Anträge das Wort erbeten. Loser: Hohes Haus! Die Frage, welche in dem von mir und meinen Kollegen eingebrachten Anträge berührt wird, ist eine allgemeine und betrifft alle Völker Österreichs ohne Unterschied der Nation und der Parteistellung in gleicher Weise. Ich glaube, die Begründung des Antrages ist an und für sich gegeben, weshalb ich es nicht für notwendig erachte, demselben eine weitere Begründ­ ung beizufügen, als sie im Anträge selbst schon zum Ausdrucke kommt, und möchte nur bitten, den Antrag der Kürze halber in dringlichem Wege zu behandeln und denselben ohne erste Lesung dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zur Vorberatung und Berichterstattung zu überweisen. VI. Session der 8. Periode 1902. Landeshauptmann: Herr Abg. Loser beantragt die dringliche Behandlung des von ihm und Genossen eingebrachten selbständigen Antrages und die Zu­ weisung desselben an den volkswirtschaftlichen Aus­ schuß. ' Wird gegen diesen Antrag eine Einwendung erhoben? Es ist dies nicht der Fall, weshalb ich annehme, daß das hohe Haus demselben seine Zustimmung erteilte. Bezüglich der in Drucklegung des Antrages möchte ich die Frage an das hohe Haus richten, ob einer der Herren wünscht, daß die Drucklegung vorgenommen werde. Sollte dies nicht der Fall sein, so könnte man von derselben Umgang nehmen. Nachdem niemand einen diesbezüglichen Wunsch äußert, wird im gegenwärtigen Stadium der Ver­ handlung von der Drucklegung abgesehen werden. Des weiteren ist dem hohen Hause eine Ein­ gabe der Stadtgemeinde Feldkirch und der Gemeinde Frastanz, überreicht durch Herr» Abg. Ganahl, zugegangeu, welche darin gipfelt, daß der hohe Landtag die Ausscheidung der Gemeinde Frastanz aus dem politischen und Gerichtsbezirke Bludenz und die Zuteilung derselben zur Stadtgemeinde Feldkirch zustimmend begutachte. Ich möchte von der Verlesung dieser Eingabe Umgang nehmen und glaube, dieselbe sollte in kurzem Wege dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zugewiesen werden. Da keine Einwendung dagegen gemacht wird, wird in diesem Sinne vorgegangen werden. Wir konnnen nun zur Tagesordnung. Auf derselben steht als erster Gegenstand der selbständige Antrag der Herren Abg. Dr. Schmid und Genossen wegen Abänderung der Land­ tagswahlordnung. Wenn keine Einwendung gemacht wird, würde ich den zweiten Gegenstand der Tagesordnung, nämlich die Landes-Ausschußvorlage be­ treffend einen Gesetzentwurf wegen Ab­ änderung mehrerer Paragraphe der Landtagswahlordnung, mit dem ersten in gemeinsame formelle Behandlung bringen. Dr. Schmid: Meine Herren! Es ist nicht das erstemal, daß unser Antrag auf Abänderung der Landtagswahlordnung auf der Tagesordnung steht, sondern schon in den Jahren 1896, 1898 und 1899 wurde derselbe eingebracht und wieder- VI. Sitzung des Vorarlberger Landtages.__ VI. Session der 8. Periode 1902. holt vertreten und begründet, hat aber leider meisten­ teils eine nicht glimpfliche Behandlung erfahren. Voriges Jahr wurde dieser Antrag wiederum ein­ gebracht, und es wurde beschlossen, denselben zur Beratung und Antragstellung dem Landes-Ausschuffe zuzuweisen. Das Resultat dieser Behandlung im Landes-Ausschusse wird Ihnen durch die Vorlage desselben im zweiten Punkte der heutigen Tages­ ordnung zur Kenntnis gebracht, nachdem vor 3 Tagen ein diesbezüglicher Kurrendalbeschluß der Majorität des Landes-Ausschusses zustandegekom­ men ist. Meine Herren! Wenn die Erscheinung zutage tritt, daß ein und derselbe Antrag von Jahr zu Jahr immer wiederholt im hohen Hause hier vor­ gebracht wird, so muß dies doch einen tiefen inneren Grund haben, weil die Angelegenheit so ernst genommen wird, wie sie es wirklich verdient. Sie wissen alle, daß die Wahl zur Volksvertretung ein so hochwichtiger Akt ist, daß auch die Normen, nach welchen dieselbe vorgenommen wird, von Ihnen stets im Auge behalten werden müssen und nie übersehen werden darf, welche Abänderungen derselben notwendig werden, wann gewisse Formen dieser Normen hinfällig geworden sind, wann die­ selben, wenn sie auch früher angemessen gewesen sein mögen, für die Bedürfnisse der Bevölkerung nicht mehr passen. Von diesem Gesichtspunkte aus hat die Minorität des Landtages diesen Gegenstand stets angesehen und denselben deshalb auch in dieser Form zur Behandlung vor das hohe Haus gebracht. Es ist der erste Punkt unseres Antrages, wie ich glaube, wohl allen der Herren Abgeordneten einleuchtend, und es wird schwerlich jemanden geben, welcher sagen kann, eine geheime Wahl sei nicht besser als eine öffentliche. Wenn seinerzeit — ich mache hier aufmerksam auf das Bedürfnis nach einer Abänderung der Landtagswahlordnung — bei Schaffung dieser Wahlordnung darauf eingegangen worden ist, daß die Wahl eine öffentliche sein soll, so ist uns oder einem großen Teile der hier wei­ lenden Herren gut erinnerlich, daß dieser Beschluß von einem idealen Standpunkte aus begründet worden ist. Meine Herren! Sie werden alle zugeben, daß der Idealismus, der ja unser Leben verschönt, gewiß nur dann berechtigt ist, wenn er, eingefügt in die praktischen Verhältnisse, denselben Unterstützung leistet, aber nie, wenn er den prak­ 39 tischen Verhältnissen entgegensteht, und in Sachen der Wahlen, glaube ich, dürfte es doch etwas ge­ fährlich geworden sein, an die Chsrakterfestigkeit des Menschen allein zu appellieren. Wir wissen, wie viele Schwächen in der menschlichen Natur liegen, und wir wissen recht gut, daß die Abgabe eines Stimmzettels jedenfalls einen viel nnbcfangeneren Ausdruck des Willens des Wählenden darstellt, als wenn der Wähler vor die Kommission hintreten und die «Stimme öffentlich abgeben muß. Ich glaube, diese Seite der Abänderung der Wahlordnung dürfte nicht viel angefochten werden. Ein weiterer Punkt, den wir als zweiten Ge­ genstand unseres Antrages aufstellen, ist die Ein­ schränkung des Wahlrechtes auf Personen männlichen Geschlechtes. Man sollte meinen, daß jene Herren, welche den Wahlkampf wiederholt durchgemacht haben, seien sie nun von der einen oder anderen Partei, alle einverstanden sein müßten, wenn dieser Antrag vorgebracht wird, und daß alle demselben zustimmen, denn es wird mir doch nicht wider­ sprochen werden, wenn ich behaupte, die Wahlen, die durch Vollmachten vollzogen werden, seien nicht nur nicht schön und würdig, sondern sie bilden nur mehr ein Zerrbild. Wenn man gesehen hat, wie ein und derselbe Wähler oder ein und dieselbe Wählerin bei einer Wahl zwei-, drei-, viermal eine Vollmacht ausstellt, dieselbe sodann ebensooft widerrnft und einem andern erteilt, dann kann inan sich doch nur mit Widerwillen von einer solchen Agita­ tion abwenden, die der Sache nicht mehr würdig ist. Ich glaube, das wäre ein Gegenstand, welcher die Wahl in ethischer Beziehung entschieden würdiger gestaltet und echter und wahrer macht, als wenn wir die Vollmachten bcibehalten. Aus diesem Grunde wurde von uns die Einschränkung des Wahlrechtes auf Personen männlichen Geschlechtes beantragt. Der dritte Punkt unseres Antrages betrifft die direkte Wahl. Diesbezüglich sind die Anschauungen, ivie wir wissen, erfahrungsgemäß schroff einander entgegenstehend, aber Sie werden mir auch nicht widersprechen können, wenn ich sage, die Wahl durch Wahlmünner sei eine nicht so richtige, den Ausdruck ves Willens des Urwählers so wahr darstellende Form und Norm der Wahl, als wenn der Urwähler selbst direkt wählt. Es ist und bleibt eine Bevormundung der Landbevölkerung, wenn man ihr die Berechtigung der direkten Wahl nimmt. 40 VI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Man spricht sonst so gerne in Vorarlberg selbst von der Intelligenz unseres Volkes und hört es gerne, wenn andere davon sprechen, doch, wenn dem so ist, sollte man auch meinen, daß man gerade dieser Bevölkerung nicht zumnten dürfe, daß sie sich unter eine Bevormundung stellen lasse, die ihrer ganz und gar nicht würdig ist. Gerade wie die Wähler in den Stadtgemeinden ihr Wahl­ recht direkt ausüben können, sollen dies auch die Landgemeinden tun können, und es würde dadurch gewiß der Charakter der Wähler richtiger und der Wille derselben wahrer dargestellt als durch die indirekte Wahl. Wir haben bis dato eine Einteilung in Wahl­ kreise, welche, wie die Erfahrung gelehrt hat, die Wahl insoferne sehr schwerfällig macht, als ein großer Teil der Wähler den Kandidaten, welcher ihnen vorgestellt wird, nicht einmal kennt oder höchstens nur vom Hörensagen. Wenn solche Wahl­ kreise in vermehrter Anzahl geschaffen würden, z. B- wenn statt der drei Bezirkshauptmannschaften als Kreise sechs Bezirksgerichtskreise, wie unser Antrag sagt, oder, was noch besser wäre, ivenn für jeden Abgeordneten ein individueller Kreis bestimmt würde, wäre die Möglichkeit gegeben, daß alle Wähler, welche direkt wählen können und unbe­ fangen sind, ihren Kandidaten näher kennen lernen und besser beurteilen können, und es iväre danil auch für den betreffenden Kandidaten und Abge­ ordneten entschieden ein erhöhtes Gefühl der Unbe­ fangenheit und der Befriedigung, direkt von den Urwählern gewählt worden zu sein, als wenn er weiß, daß seine Wahl bloß dadurch zustande ge­ kommen ist, daß vielleicht ein Dutzend Urwähler zusammengekommen sind, einen oder zwei Wahl­ männer gewählt haben, und er diesen Wahlmünnern durch ein Komitee vorgestellt und von denselben gewählt worden ist. Da werden die Herren nun zu­ geben, daß die direkte und geheime Wahl in engeren Wahlkreisen einen direkteren und wahreren Allsdruck des Willens der Bevölkerung darstellt als eine Wahl nach den bisher bestehenden Formen. Das glaube ich, sind so im allgemeinen ge­ nommen die Gesichtspunkte, welche den Antrag begründen, und es mag nur noch kurz beigefügt werden, daß nicht nur unser eigenes Empfinden den Antrag hervorgebracht hat, sondern auch die objektive Beobachtung, daß unter der Bevölkerung VI. Session der 8. Periode 1902. eine Unzufriedenheit herrscht, und daß dieselbe mit der Landtagswahlorduung, wie dieselbe bisher be­ standen hat, nicht einverstanden ist; die Bevölkerung selbst verlangt, daß eine Änderung eintrete, und, meine Herren, ich glaube, der zweite Punkt der heutigen Tagesordnung gesteht das auch selbst zu und geht wenigstens in einem Punkte, soviel ich den Kurrendalbeschluß des Landes-Ausschusses ge­ lesen habe, darauf ein nämlich bezüglich der geheimen Wahl. Wir werden das erst nachher besser be­ urteilen können, wenn der Antrag gedruckt vorliegt. Meine Herren! Sie sehen also, die Bevöl­ kerung hat Verlangen nach einer Abänderung der Wahlordnung, und darunr ist unser eigenes Gefühl und Bedürfnis nach einer Abänderung umso eher­ begründet. In formeller Beziehung beantragen wir, daß dieser Antrag über die Abänderung der Landtags Wahlordnung zur Beratung und Beschlußfassung einem eigenen Ausschüsse zugeiviesen werde. Landeshauptmann: Es ist in formeller Bezieh­ ung die Zuweisung obigen Gegenstandes an einen eigenen Wahlreformansschuß beantragt. Martin Thurnher: Ich glaube im Sinne der Geschäftsordnung vorzugehen, wenn ich mich vor­ läufig jeder Bemerkung über den meritorischen Inhalt des eingebrachten Antrages enthalte, es wird sich ja bei der zweiten Lesung Gelegenheit genug bieten, sich darüber auszusprechen, und ich möchte mich daher nur dem formellen Anträge des Herrn Vor­ redners anschließeu, daß Punkt 1, aber gleichzeitig auch Punkt 2 der heutigen Tagesordnung einem eigenen, aus 5 Mitgliedern bestehenden Wahlreform­ ausschusse überwiesen werde. Landeshauptmann: Der Antrag des Herrn Abg. Dr. Schmid ist also durch den Antrag des Herrn Abg. Martin Thurnher dahin ergänzt worden, daß beide Gegenstände, nämlich Punkt 1 und 2 der Tagesordnung, einem eigenen und zwar fünf­ gliedrigen Wahlrcformausschusse zur Vorberatung und Berichterstattung zugewiesen werden. Wird von irgend einer Seite dagegen eine Einwendung erhoben? — Wenn das nicht der Fall ist, so nehme ich an, daß das hohe Haus zustimmt, und wir werden