Dateigröße | 9.37 MB |
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Letzte Änderung | 02.07.2021, 19:08 |
Gemeinde | Landtag |
Bereich | oeffentlich |
Schlagworte: | ltp08,lts1902,lt1902,ltm_ |
Dokumentdatum | 2021-06-27 |
Erscheinungsdatum | 2021-06-27 |
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Publikationen | Landtag-Sitzungsprotokoll_lts |
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Inhalt des Dokuments |
Vorarlberger Landtag 12. Sitzung mit 10. Juli 1903 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 19 Abgeordnete. - Abwesend. Hochwst. Bischof und Hochw. Pfarrer Aases Fink. Regierungsvertreter: Herr k. k. Statthaltereirat Levin Graf Schaffgotsch. Beginn der Sitzung 10 Uhr 38 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung zu machen ? Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe für genehmigt. Ich erteile zunächst Dem Herrn Regierungsvertreter das Wort. Rgierungsvertreter: Hoher Landtag! Am 8. d. M. hat das in der diesjährigen Session des Reichsrates beschlossene, im Herbste 1901 als Regierungsvorlage eingebrachte Reichsgesetz, betreffend Begünstigungen für Gebäude mit gesunden und billigen Arbeiterwohnungen die Allerhöchste Sanktion erhalten und wird demnächst im Reichsgesetzblatte kundgemacht werden. Die Begünstigungen dieses Reichsgesetzes können nach § 23 desselben nur in jenen Ländern Platzgreifen, in welchen im Wege der Landesgesetzgebung den betreffenden Bauten auch die Befreiung von allen Landes- und Bezirkszuschlägen, sowie eine Ermäßigung der Gemeindezuschläge zu dem im § 1 des erwähnten Gesetzes bezeichneten Staatssteuern bis mindestens 126 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VT. Session der 8. Periode 1902. 50% für die ganze Dauer der Befreiung von den staatlichen Steuern gewährt wird. Die Vorteile des Reichsgesetzes können demnach hierlands erst dann in Leben und Kraft treten, wenn ein entsprechendes Landesgesetz besteht. Diesem Umstände Rechnung tragend hat die Regierung einen Gesetzentwurf für das Land Vorarlberg vorbereitet, welcher die erforderlichen Bestimmungen enthält. Auf Grund des Erlasses des k. k. Ministerium des Innern vom 10. Juli 1902, Zahl 28, 152 hat mich der Herr Statthalter beauftragt, den Gesetzentwurf ungesäumt als Regierungsvorlage im hohen Landtage einzubringen. Indem ich mir sonach die Ehre gebe, den Gesetzentwurf sammt den beigegebenen erläuternden Bemerkungen dem hohen Hause zur verfassungsmäßigen Behandlung zu unterbreiten, bitte ich, im Hinblick auf den in humanitärer, moralischer, sanitärer und sozialpolitischer Beziehung gleich wichtigen Zweck derselben der Vorlage den Vorzug der Dringlichkeit einräumen zu wollen. Zur Orientierung für die Herren Abgeordneten, welche nicht gleichzeitig Reichsratsabgeordnete sind und die Verhandlungen tut Reichsrate nicht so genau verfolgt haben, gestatte ich mir, einige aufklärende Worte beizufügen. Das Gesetz, welches die Grundlage des Regierungsentwurfes für das erforderliche Landesgesetz bildet, ist von der Erkenntnis getragen, daß eine ordentliche, gesunde Wohnung ein wesentliches Erfordernis menschenwürdigen Daseins bildet. Schlechte und ungenügende Wohnungen sind nicht nur für den Einzelnen, sondern auch für die Gesamtheit eine ständige Gefahr; daher das Streben die Herstellung gesunder Arbeiterwohnungen zu verbilligen. In neuerer Zeit finden sich solche Bestrebungen in Belgien, Frankreich, England und Deutschland, wo sich unter Mitwirkung von Sparkassen, durch gesetzliche Steuerbefreiungen und ähnliche Begünstigungen und auch durch direkte Unterstützung, selbst Darlehen von Seite des Staates, schon sehr schöne Erfolge ergeben haben. In Österreich war man etwas zurückgeblieben, und was auf dem Gebiete der Wohnungsreform bisher in Österreich geleistet wurde, ist fast ausschließlich der Privatinitiative zu verdanken. Die Legislative hat in dieser Hinsicht wohl einen Versuch unternommen. Es ist dies das Gesetz vom 9. Febr. 1902, R.-G.-Bl. Nr. 37, welches durch das Mittel einer ausgedehnten Steuerfreiheit gewissen Kreisen die Beistellung gesunder und billiger Arbeiterwohnungen erleichtern wollte. Dieser Versuch ist aber nicht ganz nach Wunsch gelungen. Beweis dessen ist die Tatsache, daß man bis Ende 1901 nur sehr wenige nach den Bestimmungen des Gesetzes begünstigte Häuser zählte. Die Bedingungen, unter denen die Begünstigungen des alten Gesetzes gewährt wurden, betreffen folgende Punkte: 1. Die Person des Wohnungsnehmers; 2. Die Person des Wohnungsgebers; 3. Das zwischen beiden bestehende Rechtsverhältnis, sowohl in formeller als auch in materieller Beziehung und endlich 4. Die Beschaffenheit des Objektes. Die Mängel dieses Gesetzes bestanden im großen und ganzen darin, daß die Bedingungen fast in allen erwähnten Punkten für die Bedürfnisse der Praxis zu eng gefaßt waren. Charakteristisch für das alte Gesetz ist die Bestimmung, daß der Begünstigung nur die von Arbeitgebern, Gemeinden u. dgl. erbauten Häuser teilhaftig werden können. Die Erfahrung hat jedoch auch in anderen Ländern gelehrt, daß die Wohnungsreform nur dann ersprießliches leisten kann, wenn sie den Kreis der Mitwirkenden so weit als möglich zieht und namentlich auch das Privatkapital ihren Interessen dienstbar zu machen sucht. Die beengenden Bestimmungen des alten Gesetzes wurden daher beseitigt; in Hinkunft wird somit auch jeder, der die sonstigen Bedingungen des Gesetzes erfüllt, auch dessen Vortheile in Anspruch nehmen können. Um die Begünstigungen des alten Gesetzes zu erlangen, mußten die Gebäude nach den bisherigen Bestimmungen vermietet sein. Unentgeltliche Überlassung XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. 127 oder auch Entgeltlichkeit in anderer zivilrechtlicher Form als in der der Miete war ausgeschlossen. Diese Bestimmung hat sich aber gerade gar nicht bewährt, sondern war mit eine Ursache des geringen Erfolges des alten Gesetzes. Es schloß das Arbeiterwohnhaus gerade in den Fällen von den Begünstigungen aus, wo dem Wohnungsnehmer ein Vorteil zugedacht war, oder sein eigenes und das Interesse des Wohnungsgebers eine teilweise Entlohnung als Naturalquartier erheischte. Die Begünstigungen des neuen Gesetzes werden in Hinkunft bestehen: in der 24jährigen Befreiung von der Hausklassensteuer, der Zinssteuer, der 5%tgen Reinertragssteuer und endlich in namhaften Gebührenäquivalentsermäßigungen. Hinsichtlich der Umlagefreiheit wurde der bisherige Grundsatz unverändert übernommen. Es erschien aber auch geboten, im Gesetze die Mindestgrenze, bis zu welcher die Gemeinden ihre Zuschläge ermäßigen müssen, festzusetzen. Die Bestimmungen des Gesetzes vorn Jahre 1892 suchten diese Grenze auf einem Umwege zu erreichen, jedoch mit wenig Glück, und deshalb sehen Sie in der Regierungsvorlage, die zu überreichen ich die Ehre hatte, hinsichtlich der Befreiung von Gemeindeabgaben die Mindestgrenze genau bestimmt. Landeshauptmann: Ich werde diese Regierungsvorlage auf Wunsch des Herrn Regierungsvertreters dringlich behandeln und dieselbe, wenn keine Einwendung erfolgt, ohne sie extra auf eine Tagesordnung zu setzen, dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zur Berichterstattung und Antragstellung zuweisen. Wir kommen nun zur Tagesordnung und zwar zunächst zur dritten Lesung des Gesetzentwurfes betreffend die Erhebung einer Heimatrechtsgebühr für Ausländer. In der vorletzten Sitzung wurde dieser Gegenstand bekanntlich erledigt, aber die dritte Lesung über meine Anregung verschoben, weil der Gesetzentwurf mittlerweile in Druck gelegt worden war und etwaige Druckfehlerkorrekturen vorgenommen werden konnten. Bei der dritten Lesung können Änderungen meritorischer Natur nicht beantragt, sondern es dürfen nur Druckfehlerberichtigungen vorgenommen werden. Ich möchte den Herrn Berichterstatter fragen, ob er in dein Gesetzentwurfe noch Druckfehler vorgefunden wurden. Jodok Fink: Nein. Landeshauptmann: Hat sonst noch einer der Herren eine Bemerkung zu machen? Es ist dies nicht der Fall, somit ersuche ich jene Herren, welche dem Gesetzentwurfe auch tu dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der zweite Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses in Sachen der Errichtung einer gewerblichen Fachschule. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Dr. Waibel das Wort zu nehmen. Dr. Waibel: Der Bericht über diesen Gegenstand ist bereits seit einigen Tagen in den Händen der Herren Abgeordneten, und ich habe mich überzeugt, daß derselbe gründlich studiert worden ist, weshalb ich von der Verlesung desselben absehen kann. Ich muß aber doch noch etwas zum Gegenstände bemerken. Die Unterrichtsverwaltung ist zur Einsicht gelangt, daß die Aufgaben, welche die Gewerbeschulen zu erfüllen übernommen haben, sich nicht in dem Maße bewährt haben, als man erwartet hat. Sie hat gefunden, daß sich namentlich bezüglich des Bauhandwerkes Mängel und Gebrechen ergeben haben, die einer Verbesserung dringend bedürfen. Man hat, wie es scheint, die Erfahrungen an den deutschen Schulen zur Richtschnur genommen und man scheint nach diesen gehen zu wollen. Es ist beabsichtigt, Bauhandwerksschulen und als zweite Gattung Bau- und Kunsthandwerksschulen zu errichten. Man hat bei beiden Schulen die Absicht, zwei Kategorien von Knaben aufzunehmen und zwar bei der erstgenannten Schulgattung Knaben mit Schulpflicht und bei der zweitgenannten Schulgattung 128 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. Knaben, die nicht mehr schulpflichtig sind. Der Verband der handwerksmäßigen Gewerbe Vorarlbergs hat nun von dieser Absicht Kenntnis erhalten und sich entschlossen, bei der Unterrichtsverwaltung auf Errichtung einer derartigen Schule in Vorarlberg hinzuwirken. Der Verband hat eine dahin gerichtete Vorstellung verfaßt und dieselbe durch spezielle Abgesandte beim Unterrichtsministerium persönlich überreichen lassen. Diese Eingabe ist den Akten des Landes-Ausschusses einverleibt worden. Nun hat sich der Verband gleichzeitig an den hohen Landtag gewendet mit der Bitte, daß auch dieser sein Streben unterstütze und bei der Regierung darauf hinwirke, daß die Absicht des Verbandes erfüllt, und im Lande Vorarlberg eine derartige Schule errichtet werde. Wie die Herren aus Erfahrung wissen, ist die Regierung zu solchen Zugeständnissen nur dann bereit, wenn jene Gemeinden, in welchen solche Schulen errichtet werden sollen, gewisse Opfer bringen namentlich die Lokalitäten, Beheizung, Beleuchtung u. s. w. beistellen. Nun sind bereits drei Gemeinden Vorarlbergs schlüssig geworden, diese Bedingungen zu erfüllen. Zuerst war es Dorbirn, das diesbezüglich einen Entschluß gefaßt hat, dann kam Bregenz und in jüngster Zeit auch Bludenz. In dieser Beziehung wären somit die nöthigen Bedingungen bereits vorhanden, um der Regierung die Errichtung einer solchen Schule im Lande zu ermöglichen. Daß eine solche Schule sehr erwünschenswert wäre, geht aus der Eingabe des Gewerbeverbandes hervor und braucht nicht näher erörtert zu werden. Jeder, der die gewerblichen Verhältnisse in Vorarlberg kennt, ist davon überzeugt, daß das Land eine solche Schule wohl verdient und dieselbe gut brauchen kann, gehört ja Vorarlberg im Verhältnis zu seiner Flächenausdehnung entschieden zu den gewerblich rührigsten Ländern des Staates Österreich. Daß Vorarlberg auch in anderer Beziehung einen Anspruch auf die Errichtung solcher Schulen hätte, geht aus den Ziffern hervor, welche dartun, in welcher Weise unser Nachbarland mit gewerblichen Schulen bedacht ist. Der Herr Abg. Ganahl hat bereits i. J. 1898, als diese Frage erörtert wurde, darauf aufmerksam gemacht, wie vernachläßigt Vorarlberg in dieser Beziehung ist. Um den Herrn diese Thatsache recht deutlich zu machen, habe ich die betreffenden Ziffern aus dem Staatsvoranschlage vom Jahre 1902 herangezogen, darnach hat Tirol folgende Unterrichtsanstalten: Staatsgewerbeschule in Innsbruck mit Hall .... K 108.960 Imst, Handwerkerschule . ff 31.083 Cles, Schule für Spitzenklöppelei tt 1.660 Lusanna, " " " tt 2.660 Predazzo, " " " tt 3.400 Provais, " " " tt 2.840 Tione, " " " Arco, " " Holzbearbeitung tt tt 15.650 Bozen, kunstgewerbliche Fachschule tt 55.870 Cortina, Schule für Holzbearbeitung tt 33.260 Laas, " " Steinbearbeitung tt 22.244 Trient, " " Stein- und Holzbearbeitung ... tt 31.160 St. Ulrich, Schule für Zeichnen und Modellieren " 11.640 Fulpmes, Schule für Eisen- und Stahlbearbeitung tt 30.505 Außerordentliche für Fulpmes und Hall .... tt 9.912 zusammen K 363.104 2.260 In Vorarlberg haben wir einzig die k. k. Stickereischule in Dornbirn ... X 16.100 zählt man dazu die Staatsstipendien für Besucher gewerblicher Lehranstalten mit . " 2.000 und den Staatsbeitrag für die gewerblichen Fortbildungsschulen mit rund . . " 2.000 so beträgt diese gesamte Staatsleistung . . zusammen K 20.000 also den 18. Teil dessen, was Tirol genießt! Dabei sind die Stipendien und andere Subventionen, welche dem gewerblichen Unterrichte in Tirol von Staatswegen zugewendet werden, gar nicht berücksichtigt. Diese Ziffern sprechen deutlich dafür, daß Vorarlberg mehr Berücksichtigung verdient. XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. 129 Ich will mich auf den Gegenstand nicht weiter einlassen und schließe mit dem Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses: (Liest denselben aus Beilage XLIII). Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme des Antrages. Landeshauptmann: Indem ich über den vom Herrn Berichterstatter verlesenen Antrag die Debatte eröffne, erteile ich das Wort zunächst dem Herrn Abgeordneten Loser, der sich zuerst zum Worte gemeldet hat. Loser: Sehr geehrte Herren! Ich habe gegen den in Verhandlung stehenden Gegenstand selbstverständlich gar nichts einzuwenden, sondern bin mit Bericht und Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses sowie mit den Ausführungen des geehrten Herrn Vorredners vollkommen einverstanden. Ich freue mich sehr darüber, daß auch die hohe Landesvertretung diese Gelegenheit wahrnimmt, um zu dieser für unseren heimischen Handwerkerstand gewiß wichtigen Frage Stellung zu nehmen, indem ich hoffe, daß dadurch die Verwirklichung und Lösung dieser Frage wieder etwas näher gerückt erscheint. Diese Angelegenheit ist für den Gewerbestand tatsächlich sehr wichtig, und dieser hat die Wichtigkeit dieser Frage auch vollständig erfaßt und dies in seiner Eingabe an die kompetenten Stellen zum Ausdruck gebracht. In der heutigen Zeit, geehrte Herren, wo sich die Konkurrenz für den Gewerbestand immer drückender gestaltet, ist es gewiß begreiflich, daß sich in den Kreisen der Gewerbetreibenden die Erkenntnis Bahn gebrochen hat, daß eine gründliche fachliche Ausbildung im Gewerbe vor allem die notwendige Voraussetzung eines lebensfähigen Gewerbestandes bildet. Der Handwerkerstand empfindet es aber doppelt unangenehm, wenn er sich viele Mühe gegeben und große Opfer gebracht hat, um sich eine recht tüchtige und gründliche Ausbildung zu verschaffen, dann aber nicht in die Lage kommt, seine Kenntnisse zu verwerten oder, wenn er sie verwerten kann, der Ertrag weit hinter den Erwartungen zurückbleibt. Das ist leider vielfach der Fall. Ich möchte nun aber diese Gelegenheit nicht vorübergehen lassen, um meinen Standpunkt in dieser Frage zu präzisieren und der Anschauung vieler tausend Gewerbetreibender Ausdruck zu geben, daß nämlich eine gründliche fachliche Ausbildung, so nützlich und notwendig sie auch sein mag, doch keineswegs allein das Heil des Gewerbestandes sein kann. Ich habe schon Gelegenheit gehabt, von dieser Stelle aus zu betonen, daß dem Handwerkerstande neben der materiellen Unterstützung und Hebung bezüglich der Forderung nach fachlicher Ausbildung auch ein Gewerbeschutz durch die Gewerbegesetzgebung zuteil werden muß, wenn sich dessen Verhältnisse wirklich bessern sollen. Ich gestatte mir, weil es sich hier um Gewerbeschulen und speziell um eine Schule für das Bauhandwerk handelt, dies nur an einem einzigen Beispiele zu konstatieren: Es findet sich irgendwo ein Mensch, der eine ziemlich bewegte Vergangenheit hat und der moralisch und finanziell nichts mehr zu verlieren hat. Dieser findet einen Gläubiger, welcher ihm eine Geldsumme zur Erstellung eines oder mehrerer Häuser vorstreckt. Mit diesem Gelde kauft er den Grund an, erstellt das Haus und macht den Gewerbetreibenden verschiedene Anzahlungen. Kaum ist jedoch der Dachstuhl aufgesetzt, beginnt es zu krachen, und der Gläubiger, der ihm anfangs das Geld geborgt hat, wird sich rechtzeitig durch Pfandnahme auf das erstellte Haus sicherzustellen gewußt haben. Die Handwerker, welche in der Hoffnung, daß die Teilzahlungen eingehalten werden und der volle Betrag bezahlt werde, ihre Arbeiten geliefert haben, haben eines schönen Tages das Nachsehen, während der Kreditgeber mindestens zu seiner Sache kommt oder billig das Gebäude ersteigert. Das ist der sogenannte Bauschwindel, welcher leider Gott auch in Vorarlberg teilweise eingerissen hat. Ich brauchte nicht weit zu gehen, um ein Beispiel zu nennen, wie Handwerker, die gut ausgebildet waren und ihre Kenntnisse verwerten wollten, lausende von Kronen verloren haben, so daß die Existenz derselben geradezu gefährdet erschien. Lange schon besteht unter den Gewerbetreibenden das Verlangen, daß wenigstens den Bauhandwerkern ein gesetzliches Vorzugspfandrecht eingeräumt werde. Wenn wir diesen Bestrebungen zum Durchbruch zu verhelfen bestrebt sind, wird dies in gewissen Kreisen als eine Unterbindung des 130 XII Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. Geschäfts- und Unternehmungsgeistes bezeichnet, ich möchte es aber mit dem richtigen Worte Unterbindung und Hintanhaltung des raffiniertesten Betruges bezeichnen! Ich glaube, daß den Handwerkern, wenn sie auch noch so ausgebildet und tüchtig sind, die Schaffung eines Vorzugspfandrechtes für das Bauhandwerk gewiß ebenso nützlich und willkommen ist, als die Errichtung gewerblicher Fachschulen. Ich wollte damit nur konstatieren, daß den Gewerbetreibenden mit der fachlichen Ausbildung allein, die gewiß sehr zu begrüßen ist, und die die Gewerbetreibenden auch zu würdigen wissen, nicht geholfen ist. Was nun die Schule selbst, um die es sich gegenwärtig handelt, anlangt, so kann ich mitteilen, daß ich zur Zeit meiner Anwesenheit in Wien die Gelegenheit wahrgenommen habe, auch im Unterrichtsministerium beim betreffenden Referenten in dieser Angelegenheit Rücksprache zu nehmen, und ich kann sagen, daß die Angelegenheit sehr günstig steht, indem ich aus allen Mitteilungen, die mir gemacht wurden, den bestimmten Eindruck gewonnen habe, daß diese Schule in Vorarlberg unter gewissen Voraussetzungen und Bedingungen in nicht allzu ferner Zeit errichtet werden dürfte, und ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, daß, als diese Angelegenheit anläßlich der Budgetberatung im Abgeordnetenhause im Plenum behandelt und besprochen wurde, Se. Exzellenz der Herr Unterrichtsminister diese Frage in der Richtung beantwortete, daß die Berechtigung der Forderung einer Gewerbeschule in Vorarlberg, speziell einer solchen für das Bauhandwerk, schon daraus hervorgehe, daß eine große Anzahl von Vorarlbergern selbst in Schulen des Auslandes ihre Ausbildung suchen. Im großen und ganzen steht es also um diese Angelegenheit gilt, und ich begrüße es, wenn auch der hohe Landtag zu dieser Frage Stellung nimmt, und der Landes-Ausschuß dieselbe mit gewohnter Energie vertritt, und ich freue mich, wenn auch der hohe Landtag dazu beigetragen hat, daß diese Fachschule, welche für das Land gewiß eine Errungenschaft bildet, zustande kommt. Ganahl: Hohes Haus! Die Leistungen auf dem Gebiete des gewerblichen Unterrichtes gereichen der hohen Unterrichtsverwaltung im allgemeinen zur Ehre, sie haben auch tatsächlich vielfach die Anerkennung des Auslandes gewonnen. Für Vorarlberg ist aber bisher, wie aus dem ausgezeichneten Berichte des volksw. Ausschusses entnommen werden kann, in dieser Beziehung verhältnismäßig wenig geschehen. Die Ursache davon liegt wohl in der Organisation dieser Schulen. Wir haben in Österreich Staatsgewerbeschulen, welche einen großen Aufwand erfordern und für kleine Verhältnisse, wie sie bei uns in Vorarlberg sind, doch nicht ganz am Platze wären, mit Fachkursen allein aber konnte den Bedürfnissen nach gewerblichem Unterrichte nicht Genüge geleistet werden. Run hat die Regierung, wie ich mit Befriedigung vernommen habe, die Absicht, eine Kunst- und Baugewerbeschule in Vorarlberg zu errichten, was für das Holz bearbeitende Gewerbe gewiß eine Errungenschaft wäre. Ich bedaure nur eines, daß die Unterrichtsverwaltung diese gute Absicht nicht ganz und voll erfüllen will, sondern an die kleinen Städte Vorarlbergs, die hier in Betracht kommen, das nicht gerade bescheidene Ansinnen stellt, daß sie für diese Staatsschule Bau, Beheizung, Beleuchtung, einen Motor und einen Schuldiener beistellen sollen, eine Leistung, die man, wenn es sich um einen Neubau handelt, wohl mit 300.000 K beziffern kann. Wie kommen nun aber die kleinen Städte Vorarlbergs, die sämtlich an schwieriger Finanzlage laborieren, dazu, für eine solche Baugewerbeschule derartige Subventionen zu leisten, während in großen Städten Staatsgewerbeschulen, die einen viel bedeutenderen Aufwand erfordern, errichtet werden, ohne daß man natürlich an diese großen Städte das Ansinnen stellt, irgendwelchen Beitrag zu leisten? Diese ungleiche Behandlung von groß und klein kann meinen Beifall absolut nicht finden. Ich bedauere auch, daß sich ein paar Städte so beeilt haben, ein Anerbieten zu machen. Wir haben im Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses gelesen, daß die Städte Bregenz und Dornbirn der Regierung Anträge wegen Beistellung der Räumlichkeiten gemacht haben, Bludenz soll dasselbe getan haben, und ich zweifle keineswegs, daß auch Feldkirch diesem Beispiele folgen wird. Ich hätte es für weiser erachtet, wenn sich sämtliche kleinen Städte Vorarlbergs dahin geeinigt hätten, daß sie der Unterrichtsverwaltung erklären: wir sehen nicht ein, warum wir allein für eine Staatsanstalt XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. 131 solche Beiträge leisten sollen, während an die großen Städte keine solchen Ansinnen gestellt werden. Dieses Vorgehen des Ministeriums für Kultus und Unterricht finden wir auch in anderen Branchen. So z. B. bei der Justizverwaltung. Wenn ein Justizpalais in einer Hauptstadt gebaut wird, so denkt die Justizverwaltung natürlich nicht im geringsten daran, diese große Stadt zu einer Beitragsleistung heranzuziehen, dieselbe würde sich auch schönstens für die Ehre bedanken. Wenn aber in einer kleinen Stadt ein Kreisgerichtsgebäude errichtet werden soll, so geht es nicht anders ab, als daß die betreffende kleine Stadt wenigstens den Bauplatz gratis beistellt. Wenn aber gar in einer Landgemeinde ein Bezirksgericht oder eine Frohnfeste gebaut werden soll, so muß die betreffende Landgemeinde schweren Beitrag leisten, ja es wurde da sogar die Rivalität von zwei Landgemeinden zu Staatsgunsten fruktisiziert, (Abg. Fink: Leider!) ein Vorgehen, welches weder als billig, noch als gerecht erscheint. Ich Hütte daher gewünscht, daß der volksw. Ausschuß diesen Anlaß benützt haben würde, der Unterrichtsverwaltung zu verstehen zu geben, daß es der Landtag nicht für billig erachtet, wenn von den kleinen Städten Vorarlbergs, die in dieser Frage in Betracht kommen, eine solche Beitragsleistung verlangt werde. Weiters habe ich nichts zu bemerken, und werde dem Antrage des volksw. Ausschusses zustimmen. Dr. v. Preu: Die Herren haben gehört, was Herr Abg. Dr. Waibel, der sich nur mit dem Berichte beschäftigte, zur wesentlichen Begründung des Antrages des volkswirtschaftlichen Ausschusses vorgebracht hat. Herr Dr. Waibel hat noch erwähnt, daß sich auch Bludenz nachträglich veranlaßt gesehen habe, der Regierung ein Anerbieten zu machen, wie dies vorausgehend die Städte Bregenz und Dornbirn getan haben. Abgesehen von dem, was der Herr Landeshauptmannstellvertreter ausgeführt hat, daß es nämlich zweckmäßiger gewesen wäre, wenn die Stadtgemeinden eine Erklärung abgegeben hätten, in der sie gegen eine Beitragsleistung protestieren, glaube ich, daß Bludenz als Ort der Errichtung der Gewerbeschule ebenso zu erwähnen wäre wie Bregenz und Dornbirn. Für Bludenz war es eine Notwendigkeit, dem Beispiele der übrigen Städte zu folgen, denn wie Sie schon öfters gehört haben, verdient Bludenz gewiß in Schulfragen besondere Berücksichtigung, und Bludenz würde es wohl zu würdigen verstehen, wenn auch ihm endlich einmal durch die Plazierung dieser Meisterschule dortselbst ein Vorteil zuteil würde, den aber nicht nur Bludenz allein, sondern ein weiter Kreis der Bevölkerung im Oberlande ziehen würde. Wenn Bludenz auch nicht, wie dies bei den andern beiden Städten der Fall sein mag, einen größeren Mittelpunkt des Handwerkes bildet, so möchte ich doch darauf aufmerksam machen, daß das Hinterland von Bludenz, nämlich Montafon, eine ganz bedeutende Anzahl von Bauhandwerkern beschäftigt. Die Herren wissen alle, daß sich von Montafon jährlich viele Dutzende und Dutzende, welche sich dem Bauhandwerke widmen, in das Ausland ziehen. Daß daher für jene Gegend, wie für Bludenz eine Bauhandwerkschule wahrhaft ein Bedürfnis ist, geht schon aus den heute gesprochenen Worten des Herrn Abg. Loser hervor. Dieser hat nämlich erwähnt, daß in ausländischen Gewerbeschulen viele Vorarlberger den Unterricht besuchen, und es dürfte wohl der Fall sein, daß darunter viele Montafoner sich befinden, denn die Montafoner sind sehr lernbegierig und werden eine gewerbliche Fachausbildung sehr hochschätzen. Ich lege besonderen Wert darauf, hier vor dem hohen Hause zu konstatieren, daß Bludenz gewiß nicht minder als ein größerer Mittelpunkt des handwerksmäßigen Gewerbes zu halten ist, wie die anderen Plätze, die in unserer Frage in Betracht kommen. Ich fühle mich verpflichtet, als Mitglied des volkswirtschaftlichen Ausschusses ein Wort zu dieser Sache zu sagen. Sie wissen, daß ich bereits früher im hohen Hause beantragt habe, diesen Gegenstand von der Tagesordnung abzusetzen und zur nochmaligen Beratung an den volkswirtschaftlichen Ausschuß zu verweisen. Wir haben dann im volkswirtschaftlichen Ausschusse den Standpunkt eingenommen, es solle weder nach der einen noch der andern Seite hin Stellung genommen werden vom Landtage und auch nicht vom volkswirtschaftlichen Ausschusse in Bezug auf die Wahl des Ortes. Ich möchte das hier genau konstatieren, wenn es jetzt auch im Berichte von den großen Orten heißt mit vieler gewerblicher Bevölkerung, 132 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. was auch Herr Dr. v. Preu hervorgehoben hat, so ist damit absolut nicht gesagt, daß wenn es einmal zum Verhandeln kommt, Bludenz oder Feldkirch wegen dieses Ausdruckes sollten unberücksichtiget bleiben. (Dr. v. Preu: Desto besser!) Ich wollte also nur konstatieren, daß im volkswirtschaftlichen Ausschusse die Ansicht geherrscht hat, daß wir nach keiner Richtung hin Stellung nehmen sollen, die hohe Regierung solle das ganz nach eigenem Ermessen machen. Der volkswirtschaftliche Ausschuß wollte nur aussprechen, daß es hoch an der Zeit sei, daß die hohe Regierung endlich einmal eine solche Schule im Lande Vorarlberg errichte. Im übrigen will ich mich den Ausführungen des Herrn Landeshauptmann-Stellvertreters vollkommen anschließen. Es ist wirklich nicht in Ordnung, daß hier die Regierung immer, besonders wenn es sich um kleine Orte handelt, so große Opfer verlangt. Landeshauptmann: Wenn niemand mehr das Wort wünscht, ist die Debatte geschlossen. Hat der Herr Berichterstatter noch etwas beizufügen? Dr. Waibel: Ich kann es namens des volkswirtschaftlichen Ausschusses nur begrüßen, daß die Ansichten aller Herren über den Antrag so übereinstimmen. Ich möchte nur noch auf die Worte des Herrn Landeshauptmann - Stellvertreters zurückkommen. Was er hier ausgesprochen hat, verdient, glaube ich, unsere allgemeine Zustimmung; es ist aber nicht möglich, den dem hohen Hause vorgelegten Antrag in feinem Sinne noch zu ergänzen, sein Wunsch kann aber doch in der Weise Berücksichtigung finden, wenn der hohe Landes-Ausschuß es sich zur Aufgabe macht, die Bemerkungen des Herrn Ganahl bei seiner Vertretung dieser Angelegenheit der hohen Regierung gegenüber, mit allem Nachdrucke hervorzuheben; das möchte ich dem LandesAusschusse empfehlen. (Martin Thurnher: Das stenographische Protokoll wird immer mitgegeben!) Schaden wird es nicht, wenn das noch mit besonderem Nachdrucke hervorgehoben wird. Weckers habe ich nichts beizufügen und empfehle den Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses zur Annahme. Landeshauptmann: Ich schreite zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Antrage, wie er vorhin verlesen worden ist, zustimmen, sich gefälligst von den Sitzen zur erheben. Angenommen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses in Sachen der Lawinenverbauung in Blons. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abg. Dekan Thurnher das Wort zu nehmen! Dekan Thurnher: Die Bewohner von Blons sehen sich seit uralter Zeit sehr stark von Lawinen gefährdet, und Sie werden dem Berichte entnommen haben, daß sie wirklich Grund zu Befürchtungen haben; denn im Laufe der Zeit haben die Lawinen an Leben und Eigentum der Bewohner große Verheerungen angerichtet. Die betreffenden Bewohner suchten sich bis jetzt dadurch zu schützen, daß sie Schutzwälder anzulegen trachteten und unter diesen Schutzwäldern ihre Wohnungen Hinbauten. Aber diese Hoffnung hat sich int Verlaufe der Zeit ebenfalls als nichtig erwiesen; denn gerade in neuester Zeit sind so große und starke Schneeabstürze erfolgt, daß diese Wälder vollständig wegrasiert worden sind und somit die Bewohner einer erneuerten und erhöhten Gefahr gegenüberstehen. Nun sind die Bewohner bestrebt, sich auf eine andere Weise zu schützen: es sollen nämlich Schutzbauten vorgenommen werden, welche für alle Zukunft eine Sicherheit gegen diese Gefahr bilden, und zugleich sollen selbstredend auch die entsprechenden Aufforstungen stattfinden. Der Gedanke ist freilich ein sehr guter, aber die Verdauung ist meist schwer, weil die Abbruchstelle ungefähr 1852 Meter hoch liegt. Die Bewohner von Blons haben sich zu dem Zwecke durch den Statthalter an die Wildbachverbauungs-Sektion in Innsbruck gewendet, damit die Projektaufnahme zur Verdauung vorgenommen und zugleich der entsprechende Kostenvoranschlag gemacht werde, welcher auch tatsächlich bald fertig gestellt worden ist. Sollte null das ganze Absturzgebiet genügend verbaut werden, so würde das eine außerordentlich hohe Summe erfordern, welche für die Gemeinde unerschwinglich wäre. Die Gesamtkosten würden sich weit über 100.000 K belaufen. Es ist aber nicht absolut XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. 133 notwendig, daß das ganze Lawinengebiet verbaut wird, weil ein Teil der Lawinen durch ein gewaltiges, tiefes Tobel abstürzt und nur selten über dieses Gebiet hinausreicht. Deswegen hat die Wildbachverbauungs-Sektion Innsbruck einen Alternativantrag gestellt, welcher dahin geht, daß nur das gefährlichste Absturzgebiet verbaut werden soll; hiefür liegen die nötigen Pläne und ein detaillierter Kostenvoranschlag vor, wonach sich die Gesamtsumme auf 55.000 K belaufen würde. Eine Überprüfung dieses Kostenvoranschlages und der Pläne durch den Herrn Landeskultur-Oberingenieur hat jedoch ergeben, daß die Kosten zu niedrig gegriffen seien, denn er fand, daß diese notwendigste Verdauung eine Summe von wenigstens 75.000 K erfordern würde. Es ist selbstverständlich, daß auch dieser Kostenaufwand vonseite der nur ungefähr 300 Einwohner zählenden Gemeinde nicht aufgebracht werden kann; deshalb wendet sie sich an das Land mit der Bitte, eine entsprechende Staats- und Landeshilfe zu erwirken. Es liegt in der Tat hier ein ganz außerordentlicher Fall der Hilfeleistung vor, wenn man bedenkt, daß gerade durch die in den letzten Jahren erfolgten Lawinenstürze diese früher angelegte Bannwaldung ganz zerstört und dadurch die Gefahr bedeutend erhöht und für jeden schneereichen Winter stätig geworden ist. Anderseits ist die Einwohnerzahl zu gering, um eine solche Summe zu erschwingen. Die Leute haben ohnehin große Gemeindeumlagen - jährlich 300 %! - zu zahlen, und somit bleibt nichts anderes übrig, als daß man ihnen vonseite des Staates und Landes zuhilfe kommt, um sie an Leben und Eigentum genügend zu schützen. Der volkswirtschaftliche Ausschuß glaubte in diesem außerordentlichen Falle der Bitte wenigstens teilweise entsprechen zu sollen. Nachdem der Bericht schon seit längerer Zeit in Ihren Händen ist, glaube ich mich auf die Verlesung des Antrages. beschränken zu können. Der Ausschuß ist also zu folgenden Antrügen gekommen: (lieft dieselben aus Beilage IL.) Ich empfehle diese Anträge dem hohen Hause zur Annahme. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Anträge die Debatte. Wenn sich niemand zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche den eben verlesenen Anträgen, die ich wohl unter Einem vornehmen kann, ihre Zustimmung geben, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der nächste Gegenstand unserer Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch des Wolfurter Brückenausschusses um eine Subvention. Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Abg. Bösch, das Wort zu ergreifen! Bösch: Hohes Haus! Der Bericht liegt seit gestern in den Händen der Herren Abgeordneten, und ich glaube, es dürfte nicht notwendig fallen, denselben zur Verlesung zu bringen; ich werde daher davon Umgang nehmen, um nur in aller Kürze einige Ergänzungen zu machen. Es werden in verschiedenen Orten des Landes Eisenbahnen gebaut und zwar nicht nur deswegen, damit auf den Schienen die Wägen dahinrollen, sondern auch, daß sie den Einwohnern der betreffenden Länder und Täler dienstbar werden. Das Gleiche sollte auch bei der Bregenzer-Waldbahn für die Gemeinde Wolfurt der Fall werden. Wie bekannt ist, geht die Bregenzer-Waldbahn bereits ihrer Vollendung entgegen; die Gemeinden Wolfurt, Schwarzach, Rickenbach, Buch etc. liegen am linksseitigen Ufer der Bregenzerach, ebenso Dornbirn. Diese Gemeinden haben zwar eine Verbindung über die Fabriks-Brücke in Kennelbach mit dieser Bahn, jedoch ist dieser Übergang derart, daß er den heutigen Verkehrsverhältnissen absolut nicht entspricht, abgesehen von der geographischen Lage desselben, und wie sich heute die Verkehrsverhältnisse gestaltet haben und sich zu gestalten in Aussicht stehen. Die Gemeinde Wolfurt und die Parzelle Kennelbach, oder die Gemeinde Rieden glaubten nun, es sollte ihnen das Eisenbahnbauunternehmen nach dem bestehenden Eisenbahnzufahrtsstraßengesetze eine Verbindung über die Bregenzer Ach herstellen, aber die Bahn-Verwaltung oder das Bauunternehmen, wie auch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Bregenz gaben dem Ansinnen dieser Gemeinden keine Folge. Nach dieser Abweisung sind die Gemeinden 134 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. Wolfurt und Rieden darauf allein angewiesen, wenn sie überhaupt einen Verbindungsweg wollen, der den Verkehrsverhältnissen entspricht, denselben auf eigene Kosten herzustellen. Sie haben dann auch ein Projekt zu einer Brücke über die Bregenzer Ach anfertigen lassen; zuerst haben sie, soviel ich mich erinnere, eine Holzbrücke in Aussicht genommen. Holzbrücken sind in der Regel aber nicht zu empfehlen, sie sind nicht sicher und stabil, weil sie feuergefährlich und die Erhaltungskosten große sind. Dann hat man zu einem andern System greifen wollen, das wäre eine Eisenbrücke mit Beton. Eine solche Brücke ist aber sehr teuer, und sie haben auch eingesehen, daß die Kosten der Durchführung derart hoch sind, daß die Durchführung derselben für sie überhaupt aussichtslos wäre. Dann hat man wieder nach einem anderen System gesucht, das ist das sogenannte "Hennebiquesystem", wonach die Brücken aus Zement und Eisen erstellt werden, wie man solche Brücken heute, wie es scheint, auch an anderen Stellen aufführt, und der Konkurrenzausschuß glaubte, daß das das Billigste und doch dem Zweck entsprechend sei. Anderseits war auch geplant, später die Kleinbahn, die von Lustenau nach Dornbirn erbaut wird, mit der Bregenzer-Waldbahn in Kennelbach in Verbindung zu setzen, und glaubte man, diese Brücke auch für diesen Zweck erstellen zu sollen. Run hat aber die jüngste Zeit gelehrt, daß für die Wetterführung der Kleinbahn von Dornbirn noch längere Zeit keine große Aussicht sei, und daß die Erstellung dieser Brücke auch für diesen Zweck dieselbe bedeutend verteuern würde. Die Gemeinden sind daher jetzt auch von diesem Punkte abgegangen und wollen jetzt nur mehr eine Brücke, die dem Verkehr einer Straßenbrücke zweiter Klasse entspricht, erstellen. Eine solche Brücke würde nach dem vorliegenden Kostenvoranschlage auf zirka 44.000 K zu stehen kommen, und zwar mit Einschluß der Zufahrtsstraße. Es handelte sich dann auch darum, daß zwischen der Gemeinde Wolfurt und Kennelbach in Bezug auf die Erstellung einer solchen Brücke über die Ach und eines Verbindungsweges mit Kennelbach eine Vereinbarung getroffen werde über die Kosten im allgemeinen, und sie haben sich dahin ausgesprochen, daß die Gemeinde Wolfurt 65 % und Rieden-Kennelbach 35 % übernehmen. Es wurde dann zum Behufe der Ausführung dieser Angelegenheit von der Gemeinde Rieden und Wolfurt ein Konkurrenz-Ausschuß gebildet, und wurde Herr Wendelin Rädler zum Obmanne gewählt. Es ist also noch immerhin ein bedeutender Kostenaufwand für diese kleine Gemeinde, weil eigentlich von Rieden nur die Parzelle Kennelbach in Betracht kommt. Dieser Brückenausschuß hat nun in Aussicht genommen, daß diese Brücke, welche K 44.000.- kosten soll, in jährlichen Raten ä K 3300.-, in 21 Jahren amortisiert werden solle; dazu sind von dem Brückenkonkurrenzausschusse folgende Beiträge in Aussicht genommen: a) ein jährlicher Beitrag des Landes durch 21 Jahre per................. 600 K b) durch den zu erhoffenden Brückenzoll netto jährlich .... 600 " c) die Gemeinde Wolfurt an dem jährlichen Abgänge 65% . 1365 " d) die Gemeinde Rieden 35 % . 735 " Die Gemeinde Wolfurt ist nicht groß und hat, wie sie in ihren verschiedenen Ansuchen ausführt, ohnedem im Verhältnisse zu ihrer Steuerkraft sehr große Auslagen für Schule, Kirche, Straßen- und Wasserbauten, sodaß durch die hohen Beträge, welche vorgesehen sind, die Gemeindeumlagen wirklich derart in die Höhe getrieben werden müßten, daß es fast nicht durchführbar wäre, die Brücke zu erbauen. Die Gemeinde ist daher an das Land herangetreten, daß ihr auch vonseite des Landes Hilfe geleistet werde. Der volkswirtschaftliche Ausschuß auerkennt auch die Notwendigkeit eines besseren Verkehrsmittels, da der jetzige Zustand mit der engen, schmalen, mangelhaften Brücke tatsächlich für die Zukunft nicht entsprechend sein kann. Zudem besteht ein Verhältnis, daß die Brücke Eigentum der Firma Jenny und Schindler ist, - das ist schon seit 60 Jahren so -, und obwohl die Brücke den Verkehrsverhältnissen nicht entspricht, besteht eine ziemlich hohe Brückenmaut; von diesen Verhältnissen würde die Gemeinde niemals erlöst werden, wenn nicht eine andere Brücke an geeigneter Stelle erstellt werden könnte. Es hat deswegen der volkswirtschaftliche Ausschuß den mißlichen Zustand der Gemeinde anerkennend beschlossen, dem Landtage folgenden Antrag zu stellen: (liest denselben aus XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. 135 Beilage LI.) Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Wünscht jemand zu Bericht und Antrag das Wort? Da dies nicht der Fall ist, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Antrage beistimmen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Dieser Gegenstand ist somit erledigt, und wir kommen nun zum letzten Gegenstände der Tagesordnung, d. i. der Bericht des Wahlreformausschusses über die Gesetz-Entwürfe wegen Abänderung der Landes- und der Landtagswahlordnung. In Anbetracht der Wichtigkeit des Gegenstandes ersuche ich den Herrn Berichterstatter Abgeordneten Ölz, die Tribüne zu besteigen und von dort aus das Wort zu nehmen! Ölz: Hohes Haus! Der jetzt in Verhandlung kommende Gegenstand bildet wohl schon - man kann sagen seit Jahrzehnten - einen Gegenstand der Landtagsverhandlungen. Fast in jedem Jahre wurden Anträge bezüglich Abänderung der Landtagswahlordnung eingebracht. Bei diesen Verhandlungen in den Jahren 1895, 1896 und 1898 wurden ganz große Debatten geführt, und hat jede Partei dabei ihren Standpunkt klar dargelegt. Wir stehen vor dem Abschlüsse der jetzigen Periode, und sind nochmals Eingaben bezüglich Abänderung der Wahlordnung eingebracht worden, und zwar: erstens ein Gesetzentwurf vom Landes - Ausschusse und zweitens ein Antrag der Herren Dr. Schmid und Genossen. Infolgedessen wurde ein Wahlausschuß bestellt, und dieser hat dann nach eingehender Beratung dem hohen Hause einen Gesetzentwurf samt Motivenbericht vorgelegt. Ich brauche auf die Details vorläufig nicht einzugehen, nachdem der Motivenbericht schon länger in den Händen der Herren Abgeordneten ist. Ich möchte nur auf einen Punkt noch besonders aufmerksam machen. Es war längst das Bestreben der Landtagsmajorität, das Wahlrecht in den Landtag auszudehnen. Der Landtag hat, wie Sie aus dem Berichte ersehen, schon im Jahre 1895 die Grundsätze festgestellt, nach welchen das Wahlrecht in den Landtag in Zukunft geordnet sein solle. Im Jahre 1896 hat dann der Landtag auf Grundlage dieser Grundsätze einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, und der hohe Landtag hat denselben dann auch zum Beschlusse erhoben. In diesem Gesetzentwürfe war festgesetzt, daß jeder 24 Jahre alle österreichische Staatsbürger, welcher 2 K direkte Staatssteuer bezahlt, das Wahlrecht in den Landtag haben solle; damit war also eine wesentliche Erweiterung des Wahlrechtes geschaffen. Dieser und noch mehrere andere Grundsätze sind eingehalten worden, und schließlich wurde dieser Gesetzentwurf zur Sanktion vorgelegt. Die Regierung hat sich aber auf den Standpunkt gestellt, daß es nicht angehe, daß ein Zensus von 2 K gewählt werde; sie hat in dem Erlasse vom 19. Juli 1896 ausdrücklich betont, daß der wesentliche Ablehnungsgrund der sei, daß der Zensus so tief herabgesetzt worden, und bemerkt weiter wörtlich folgendes: (liest) "Eine derartige Herabdrückung des Zensus müßte in den gedachten beiden Wählerklassen eine vollständige Verrückung der politischen Stellung und des politischen Einflusses des Mittelstandes zur unmittelbaren Folge haben, indem sie in den Städten das Wahlrecht des städtischen Bürgerstandes, in den Landgemeinden das Stimmengewicht der angesessenen Bauernschaft auf das ernstlichste bedrohen würde." Die Regierung hat also hier einen vollständig ablehnenden Standpunkt eingenommen, ist auf den Gesetzentwurf gar nicht weiter eingegangen, sondern lehnte die Reform wegen der Herabsetzung des Zensus, das heißt wegen der Erweiterung des Wahlrechtes ab. Wir sind also nicht schuld, meine Herren, daß das Wahlrecht bis jetzt nicht erweitert werden konnte! Man hat sich aber immer wieder von dem Gedanken leiten lassen, eine Erweiterung des Wahlrechtes sollte stattfinden. Im Jahre 1897 wurde abermals dem LandesAusschuß der Auftrag gegeben, er möge mit der Regierung verhandeln, ob sie nicht geneigt wäre, einem Gesetzentwürfe ihre Zustimmung zu geben mit einem Zensus von 5 K. Hier haben wir eine Antwort in den Händen, die ganz analog der früher verlesenen lautet. Die Regierung erklärt 136 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8, Periode 1902. nochmals rundweg, daß der Zensus für das Landtagswahlrecht nicht unter das für den Reichsrat festgesetzte Maß herabgedrückt werden dürfe. Dieser Versuch war also auch wieder erfolglos. Inzwischen ist die neue Steuergesetzgebung gekommen, und da hat die Landtagsmajorität dafür gesorgt, daß nicht eine Anzahl Leute infolge der Herabsetzung der Erwerbsteuer um ihr Wahlrecht kommen; es wurde beschlossen, daß in Zukunft der Wahlzensus von 5 fl. aus 4 fl. herabgesetzt werde. Diese Änderung des Gesetzes hat dann auch die Allerhöchste Sanktion erhalten. Wenn wir nun eine Erweiterung des Wahlrechtes haben wollen, meine Herren, so gibt es nur einen Weg, und diesen Weg finden Sie niedergelegt im heutigen Gesetzentwürfe! Es gibt nur den Weg der Schaffung einer allgemeinen Wählerklasse und zwar ganz analog nach der Reichsratswahlordnung, denn darauf sieht die Regierung unbedingt, von dem darf nicht abgegangen werden. Wir haben also eine Art gebundene Marschroute! Wir haben uns im Ausschusse gesagt, das Wahlrecht soll und m u ß erweitert werden, denn es liegen geänderte Verhältnisse vor. Aus dem Grunde haben wir eine allgemeine Wählerkurie vorgeschlagen. Es wird nun Sache des hohen Landtages sein, zu entscheiden, ob diese Wahlrechtserweiterung weit genug ist, oder ob etwas anderes geschaffen werden soll. Ich enthalte mich vorläufig, nachdem im Berichte alles Geschichtliche und alle einzelnen Punkte genau ausgeführt sind, weiterer Ausführungen und bemerke nur noch, daß ich mir erlauben werde, wenn der Gesetzentwurf als Grundlage der Spezialdebatte angenommen wird, verschiedene nicht wesentliche Änderungen zu beantragen. Die einen tragen zur Klärung bei, und andere sind nur Druckfehler-Berichtigungen. Wir haben nämlich gestern noch eine Sitzung des Wahlreformausschusses gehabt, und haben dort einige derartige Beschlüsse gefaßt. Ich ersuche also das hohe Haus, den vorliegenden Antrügen die Zustimmung zu geben. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Bericht und die vorliegenden zwei Gesetzentwürfe die Generaldebatte und erteile das Wort zunächst dem Herrn Regierungsvertreter! Regierungsvertreter: Hohes Haus! Mit dem vorn Wahlreformausschusse ausgearbeiteten Gesetzentwürfe über die Änderung des Landtagswahlrechtes und der Landesordnung wird ein neues Wahlprinzip für die Landesvertretung durch die Schaffung einer allgemeinen Wählerklasse eingeführt. Das Wahlrecht wird zum Teile auf eine breitere Basis gestellt. Allerdings findet diese Neuerung ihr Vorbild in der Reichsratswahlordnung vom Jahre 1896. Immerhin ist die proponierte Änderung von nicht zu unterschätzender Bedeutung, und ich glaube, die Wichtigkeit derselben hätte es wünschenswert erscheinen lassen, daß man sowohl den Herren Abgeordneten als auch der Regierung mehr Zeit gelassen hätte, sich über ihr Verhalten zu dem Entwürfe schlüssig zu werden. So bin ich nur in der Lage zu erklären, daß ich mir für die Regierung volle Freiheit ihrer Stellungnahme vorbehalten muß. Dies wird jedoch nicht hindern, daß ich bei der Spezialdebatte, wenn die Gelegenheit sich hiezu ergibt, allfällige Bedenken bei einzelnen Punkten zur Äußerung bringe, wenn auch immer unter dem erklärten Vorbehalte. Landeshauptmann: Ich werde so vorgehen, |