19020708_lts009

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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:55
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp08,lts1902,lt1902,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 9. Sitzung am 8. Juli 1902 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberq. Gegenwärtig 20 Abgeordnete. - Abwesend: Hochwst. Bischof. Regierungsvertreter: Heer k. k. Statthaltereirat Levin Graf Schaffgotsch. Beginn der Sitzung 10 Uhr 35 Min. vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe.) Wird von irgend einer Seite gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung erhoben? Da dies nicht der Fall ist, nehme ich an, daß dasselbe genehmiget werde. Wir gehen zur Tagesordnung über. Auf derselben steht als erster Gegenstand die Petition des allgemeinen Beamtenvereines in Wien in Sachen der materiellen Besserstellung des Lehrerstandes. Ich erwarte aus der Mitte der Versammlung einen Antrag über die formelle Behandlung dieses Gegenstandes. Ganahl: Ich beantrage die Zuweisung dieses Gegenstandes an den volksw. Ausschuß. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung des Gegenstandes an den volksw. Ausschuß beantragt. Wünscht jemand zu diesem Antrage das Wort? Da sich niemand meldet, bitte ich jene Herren, die dem gestellten Antrage zustimmen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Es ist die Minorität. Ein anderer Antrag ist nicht gestellt. Nach der Geschäftsordnung beschließt der Landtag, ob eilt Gegenstand direkt verhandelt werden oder einem Ausschusse zugewiesen werden solle. Wenn letzteres 82 IX. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. nicht der Fall ist, ist der Antrag nach der Geschäftsordnung als abgelehnt zu betrachten. Der zweite Gegenstand der Tagesordnung ist die Eingabe der Industrielehrerinnen in Dornbirn um Regelung der Rechtsverhältnisse. Martin Thurnher: Weder das Reichsvolksschulgesetz, noch unser Landesschulgesetz haben hinsichtlich der Regulierung der Rechtsverhältnisse der im Sinne des § 15 des Gesetzes vom 2. Mai 1889 angestellten Lehrerinnen für Erteilung von Unterricht in weiblichen Handarbeiten Bestimmungen getroffen. Nur hinsichtlich der Entlohnung bestimmt § 38 des Lehrergesetzes vom 28. August 1899 folgendes: "Die nach § 15, Absatz 2 und 3 des Reichsgesetzes vom 2. Mai 1883, R.-G.-Bl. Nr. 53 bestellte> Lehrerinnen der weiblichen Handarbeiten, die Lehrer der nicht obligaten Fächer, sowie die Lehrpersonen, welche an Schulen, an denen sie angestellt sind, Mehrleistungen erfüllen (§ 51 des Reichsvolksschulgesetzes vom 14. Mai 1869, R.-G.-Bl. Nr. 62) erhalten eine Remuneration, welche vom Landesschulrate nach einem im Einverständnisse mit dem Landes-Ausschusse zu vereinbarenden Maßstabe festgesetzt wird." Sollte also das vorliegende Gesuch im ganzen berücksichtigt werden, so wäre unzweifelhaft eine Abänderung des Landesgesetzes notwendig. Ich glaube aber, auf eine solche wird der hohe Landtag, nachdem das Gesetz erst vor zwei Jahren beschlossen worden ist, sicher nicht eingehen. Das Gesuch kann sonach nur in der Weise Berücksichtigung finden, daß in Erwägung gezogen wird, ob eine Erhöhung der diesen Lehrerinnen zuerkannten Remuneration erfolgen solle. Die Erwägung dieses Umstandes ist Sache des Landesschulrates und des Landes-Ausschusses, und ich glaube daher, folgenden Antrag stellen zu sollen: "Das Gesuch der Arbeitslehrerinnen in Dornbirn wird, soweit es sich um eine Erhöhung der Lohnbezüge handelt, an den Landes-Ausschuß zur Erledigung im eigenen Wirkungskreise im Einverständnisse mit dem k. k. Landesschulrate abgetreten; in eine Änderung des Gesetzes im Sinne der übrigen Ausführungen des Gesuches wird aber nicht eingegangen." Landeshauptmann: Nachdem die Zuweisung des Gegenstandes an einen Ausschuß nicht beantragt ist, muß zuerst über den Antrag des H. Abg. Martin Thurnher gewissermaßen in erster Lesung verhandelt und abgestimmt werden. Wünscht jemand zu diesem Antrage das Wort? Es ist dies nicht der Fall, somit schreite ich zur Abstimmung. Der Antrag lautet: (verliest nochmals obigen Antrag.) Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der dritte Gegenstand der Tagesordnung ist das Gesuch der Gemeinde Buch um eine Subvention zur Bezahlung der Lehrergehalte. Nachdem dermalen kein Schulausschuß besteht, könnte dieser Gegenstand, wenn keine Einwendung erfolgt, dem Finanzausschüsse zugewiesen werden. Da sich kein Widerspruch erhebt, nehme ich meine Anregung als Beschluß an. Wir kommen zum vierten Gegenstand der Tagesordnung, Bericht des volksw. Ausschusses in Sachen der Ausscheidung von Frastanz aus dem Bezirke Bludenz. Ich ersuche den Berichterstatter Herrn Abg. Köhler gefälligst das Wort zu ergreifen. Köhler: Nachdem der Bericht sehr kurz ist, glaube ich denselben zur Verlesung bringen zu sollen. (Verliest Bericht und Antrag aus Beilage XXXIV.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses die Debatte. Dr. v. Preu: Sie werden es begreiflich finden, meine Herren, wenn ich in dieser Sache das Wort ergreife. Ich kann mir die Aussicht und den Erfolg, den ich mit meiner Rede haben werde, wohl vorstellen, aber es ist doch meine Aufgabe, hier einzugreifen. Ich muß selbstverständlich zugeben, daß IX. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. 83 für die Gemeinde Frastanz der Verkehr mit Feldkirch viel leichter ist als mit Bludenz. Er ist leichter und vielleicht, werden manche sagen, auch billiger. Das letztere ist jedoch fraglich; wenn man die Kosten der Bahnfahrt nicht schwer ins Gewicht legt, möchte ich sagen, daß der Verkehr mit Feldkirch nicht billiger ist. Sei dem wie ihm wolle, mir scheint das Wesentliche an der Sache das zu feilt, daß eine Veränderung, eine grundlegende Veränderung, zugunsten von zwei Gemeinden auf Kosten einer Gemeinde geschaffen wird. Diese Gemeinde ist Bludenz, denn der ganze Ertrag, welcher sich aus dem Verkehre der Gemeinde Frastanz mit den Behörden ergibt, ist bisher Bludenz zugute gekommen, und von nun an würde dieser der Gemeinde Bludenz entzogen und Feldkirch zugewendet werden. Es ist selbstverständlich, daß ich das nicht etwa in odioser Weise sage, allein man muß doch berücksichtigen, daß Bludenz, diese kleine Stadt mit nur 4010 Einwohnern - die ganze Gemeinde hat 5340 - auf so etwas bedacht sein muß, denn für die Gewerbeleute in Bludenz ist der Ertrag im Allgemeinen ein ganz unbedeutender. Sie müssen jede kleinste Einnahme und jeden Arbeitsertrag hochschätzen. Das ist in Feldkirch ganz anders. Fürs erste ist die Stadt Feldkirch viel größer und hat bedeutend mehr Einwohner, und fürs andere befinden sich dort eine große Reihe von Geschäften, in denen die Bedürfnisse für die Frastanzer gedeckt werden können, und die sie auch bei ihrer gelegentlichen Anwesenheit befriedigen werden. In Feldkirch verteilt sich dieser Ertrag ungemein unter alle Geschäfte, sodaß für keines ein großer Vorteil resultiert. In Bludenz aber werden die wenigen Geschäftsleute, die dort sind, diesen Verdienstentgang sehr schwer empfinden. Das ist zweifellos. Es sind außer deu genannten vielleicht auch noch andere Gründe vorhanden, welche zugunsten des Gesuches von Frastanz sprechen. Man wird z. B. sagen, es sei für die Frastanzer auch viel bequemer, wenn sie mit Feldkirch verkehren können. Nun ist es außer Zweifel, daß die Stadt Bludenz wegen der Bequemlichkeit der Bewohner von Frastanz eine Einbuße zu erleiden nicht verpflichtet sei. Um eine solche Veränderung, durch welche eine einzige, sei es eine moralische oder eine physische Persönlichkeit einen Nachteil erleidet, zugunsten einer oder auch mehrerer Gemeinden vorzunehmen, muß denn doch ein äußerst zwingender Grund vorhanden sein. Einen solchen finde ich aber absolut nicht. Ich selbst bin nun mit geringer Unterbrechung zirka 40 Jahre in Bludenz und kenne also die Verhältnisse der Zeit, wo noch keine Bahn durch das Land ging, ganz genau; ich habe auch einige Jahre beim Bezirksgerichte in Bludenz gedient, kenne also die Verhältnisse gründlich. Seit den letzten zirka 29 Jahren bin ich ununterbrochen in Bludenz und habe nicht erfahren, daß seit der Zeit. in der die Bahn geht, mehr Frastanzer nach Bludenz gekommen wären als früher, wo die Leute noch zu Fuß gehen mußten. Es ist sehr auffällig, daß man damals diese Schwierigkeiten nicht empfand. Wir haben jetzt seit 30 Jahren die Bahn, aber niemals hat sich jemand geregt, um eine solche Veränderung zu veranlassen. Den Grund suche ich darin, daß die Leute gewohnt waren, nach Bludenz zu gehen und sich nicht gescheut haben, große Mühe und Kosten aufzuwenden. Jetzt soll auf einmal ein dringender Grund vorhanden sein, das zu ändern. Wenn ein solcher zwingender Grund namhaft gemacht wird, werde ich vollkommen einverstanden fein, aber es wird dies wohl nicht denkbar sein. Wenn man diesen Zustand solange ertragen konnte und die Leute vor dem Jahre 1872 mit viel größerem Aufwande von Mühe zu Fuß nach Bludenz kamen, und niemand sich dagegen gewehrt hat, ist dies wohl als eine Zustimmung für die Beständigkeit und Zweckmäßigkeit t er Aufrechterhaltung dieses Zustandes anzusehen. Es ist gewiß für Bludenz, wenn man den Verkehr mit den Behörden ins Auge faßt, nicht gleichgiltig, wieviele Parteien von Frastanz nach Bludenz kommen. Ich habe beim k. k. Bezirksgerichte in Bludenz nachgesehen und gefunden, daß z. B. im Jahre 1891 voll den Exekutionssachen 53, von den Verlassenschaftssachen 25, voll den Pflegschaften 10, von den Streitsachen 21, von den Strafsachen 22, Verbrechen 4 u. s. w. auf die Gemeinde Frastanz fallen. Wenn man bedenkt, daß also zirka 150 Fälle sich auf die Gemeinde Frastanz beziehen, und wenn man weiters bedenkt, daß in den einzelnen Fällen z. B. in einzelnen Verlassenschaftssachen oder Strafsachen viele, ja vielleicht bis 20 Personen aus Frastanz herangezogen werden, so ist es begreiflich. 81 IX. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. daß dieser Umstand für Bludenz etwas zu bedeuten hat. Die angegebenen Daten sind statistisch genau. Nun kommt aber noch zu erwähnen, daß es auch bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft eine Reihe von Geschäften gibt, zu welchen die Parteien herangezogen werden. Es spielt die Forstverwaltung in Bludenz eine exzeptionell große Rolle, es befindet sich dort ein Forstkommissär, ein Geometer u. s. w. Auch gewerbliche Angelegenheiten ziehen viele Leute zu den Behörden. Ebenso müssen die Leute ob gern oder ungern zum Steueramt gehen. Sie werden mir wahrscheinlich einwenden, gerade der Umstand, daß die Frastanzer soviel bei den Behörden zu tun haben, beweist, daß es angezeigt ist, daß Frastanz zu Feldkirch komme, da es nach Feldkirch näher ist. Nun was die Bequemlichkeit anlangt, ist dies ja richtig, aber was die Zweckmäßigkeit anlangt, kann man damit nicht einverstanden sein. Denn die alte Regel gilt auch heute noch, daß die Leute, je weiter sie vom Gerichte entfernt sind, desto leichter ihre Händel unter sich schlichten. Um einen andern wesentlichen Grund für die Beibehaltung des alten Zustandes anzuführen, weise ich nur noch auf das Historische der Sache hin. Die Abgrenzung der Bezirke Bludenz und Feldkirch bei Frastanz wurde bereits im 13. Jahrhunderte, zur Zeit als die Nachkommen Hugo I. van Montfort geteilt haben, getroffen. Der Sohn Hugos I., Hugo II., erhielt den unteren Bezirk, Rudolf erhielt den oberen Bezirk, und dieser hat den Namen Montfort-Werdenberg bekommen. Die Grenze zwischen beiden Bezirken war dieselbe, wie sie noch heute ist. Als dann in der Mitte des 14 Jahrhunderts die ständische Verfassung eingeführt wurde, ist die Grenze für den Stand Sonnenberg, welcher immer zu Bludenz gehörte, genau so beibehalten werden, wie sie zur Zeit der Grafen von Montfort bestanden hatte. Als i. I. 1806 die bayerische Regierung verfügte, daß Vorarlberg in sechs Landgerichte eingeteilt werde, wurde das Landgericht Sonnenberg ganz gleich so beibehalten, wie es damals bereits war. Bei der Organisierung, mit welcher der jetzige Zustand eingeführt worden ist, also in den Jahren 1850 und 1868, ist natürlich an eine Änderung der Grenze nicht gedacht worden. Die historischen Erwägungen zeigen also, daß die Grenze zwischen Frastanz und Feldkirch bezw. zwischen den Bezirken Feldkirch und Bludenz immer dieselbe war, wie sie heute ist. Ich glaube nun, es ist dies ein sehr wichtiger Umstand, wir sollen auch in diesem Falle das historische Recht nicht ganz verwerfen, das ja in vielen Fällen hochgehalten wird, und ohne das manche Fragen nicht entschieden werden können. Ich kann nicht umhin, auch noch etwas zu erwähnen, was vielleicht einen Fingerzeig gibt, welche Ungleichheiten in dieser Richtung im Lande bestehen, und daß das Bedürfnis nach einer solchen Ausscheidung in anderen Orten viel größer ist, als in unserem Falle, in dem Bludenz zu einem Schaden verurteilt werden soll. Ich erwähne, um in die nächste Nähe zu blicken, die Gemeinden Fußach, Gaißau und Höchst. Gaißau ist von Feldkirch vielleicht 28-30 km, von Bregenz 8 km entfernt. Fußach ist von Feldkirch auch ziemlich weit, von Bregenz aber nur 4 - 5 km entfernt, die Gemeinde Höchst ist von Feldkirch 30 km entfernt. Ich glaube, angesichts dieser Umstände kann man auch nicht von einer besonders zweckmäßigen Einrichtung sprechen, weshalb man nach meiner Ansicht die ganze Sache jetzt nicht aufmischen sollte, um mich dieses vulgären Ausdruckes zu bedienen, sondern es sollte dort, wo derartige Bedürfnisse vorliegen, die Regierung selbst zur Organisierung und besseren Einteilung der Bezirke schreiten. Ich glaube, die Gemeinden, welche ich erwähnt habe, würden ebenfalls lieber zum Bezirke Bregenz gehören als zu Feldkirch, denn diese können viel eher von einem großen Aufwand von Kosten und Mühen sprechen, als die Frastanzer. Ich möchte noch einen weiteren Umstand gegen die Abtrennung der Gemeinde Frastanz vom Bezirke Bludenz geltend machen: Wir hatten seinerzeit in Bludenz einen sogenannten Marschkonkurrenzfond und zwei Kasernen, welche Einrichtungen von allen Gemeinden des Gerichtsbezirkes gemeinsam erhalten werden mußten. Was nun einmal dagewesen ist, kann wiederkommen, und so kann das Bedürfnis nach einem solchen Fände und Kasernen leicht wieder auftreten. Wir wissen nicht, ob die politischen Gestaltungen nicht ergeben werden, daß, wie damals, die Notwendigkeit eintritt, Vorarlberg mit großen Besatzungen zu versehen. Wenn nun die Gemeinde Frastanz aus unserem Bezirke wegfällt, erleiden die übrigen Gemeinden einen großen Schaden. Nach allen diesen Erwägungen sollte, IX. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session, 8. Periode 1002. 85 wie ich glaube, der hohe Landtag das von ihm geforderte Gutachten jetzt jedenfalls nicht abgeben, sondern es sollten durch den Landes-Ausschuß zuerst die übrigen Gemeinden des Bezirkes Bludenz über dieses Verlangen gehört werden, damit auch sie sich zu dieser Angelegenheit aussprechen können. Ich stelle einen bestimmten Antrag nicht, sondern ich werde gegen den vom volkswirtschaftlichen Ausschusse gestellten Antrag stimmen. Ganahl: Ich will gerne zugeben, daß jede Änderung in der Bezirkseinteilung und jede Ausscheidung einer Gemeinde aus einem Bezirke und deren Zuteilung zu einem anderen eine gewisse Interessenverschiebung mit sich bringt. Mir scheint jedoch, daß der Nachteil, welcher aus dieser Verschiebung der Gemeinde Bludenz erwächst, in keinem Verhältnisse zu dem Vorteile steht, der daraus für die Gemeinde Frastanz erblüht. Sie haben aus den Ausführungen des Herrn Vorredners entnommen und wissen es selbst, daß Frastanz unmittelbar an Feldkirch grenzt. Seine gewerblichen Interessen gravitieren nach Feldkirch. Nun ist es für die Gemeinde Frastanz nicht angenehm, ihre Geschäfte mit Verlust an Zeit und Geld in Bludenz abwickeln zu müssen, wenn dieselben in dem angrenzenden Feldkirch abgewickelt werden können. Was die Stadt Feldkirch anlangt, so hebe ich hervor, daß diese Stadt ihre Waldungen - wenigstens den größeren Teil ihrer Waldungen - auf dem Gemeindegebiet von Frastanz hat. Auch für die Feldkircher ist es angenehmer, wenn sie zu den Forsttagsatzungen nicht nach Bludenz gehen müssen, sondern in Feldkirch bleiben können. Der geehrte Herr Vorredner, dessen Stellungnahme zugunsten von Bludenz ich wohl verstehe, hat auch das historische Recht der Stadt Bludenz in dieser Hinsicht beleuchtet. Mau könnte dieses historische Recht wohl auch historisches Unrecht heißen, denn diese Bezirkseinteilung kann man für Frastanz nur als drückend, als ein Unrecht bezeichnen. Es macht mir überhaupt einen sonderbaren Eindruck, wenn man von historischen Rechten gegenüber der Gemeinde Feldkirch spricht. Was hat man denn mit den historischen Rechten von Feldkirch gemacht? Sie kennen ja die ganz aparten Privilegien, welche Feldkirch besessen hat, Privilegien und Rechte, die garantiert wurden, aber trotzdem alle weichen mußten; sie haben nicht mehr zu den geänderten Zeitverhältnissen gepaßt und mußten datier verschwinden. Ich glaube auch diese anormale Bezirkseinteilung, wie sie dermalen besteht, paßt nicht mehr in unsere Zeit des raschen Verkehres. Die Leute sollen ihre Geschäfte schnell abwickeln können, und wenn sie dies in der Nähe tun könnten, so sehe ich nicht ein, warum ihnen ein weiter und kostspieliger Weg zugemutet werden soll. Ich bitte daher, dem Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses die Zustimmung zu erteilen. Landeshauptmann: Wer wünscht in dieser Angelegenheit weiter das Wort? Nagele: Ich muß nun auch etwas sagen zu dem, was Herr Dr. v. Preu gesagt hat; er hat angedeutet, es könnten auch die Gemeinden Fußach Gaißau und Höchst nach und nach solche Gelüste bekommen, um sich von der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch loszutrennen und an Bregenz anzuschließen, indem die Entfernung dieser Gemeinden am alten und neuen Rhein drunten von Feldkirch viel größer sei, als die Entfernung der Gemeinde Frastanz von Bludenz. Das ist allerdings richtig, aber das macht, was die Bezirkshauptmannschaft angeht, sehr wenig aus, denn ich bin z. B. jetzt 28 Jahre Vorsteher, und es hat Jahre gegeben, wo ich in Amtsgeschäften vielleicht nur ein einzigesmal nach Feldkirch gekommen bin. Da ist also nicht soviel dahinter! Übrigens weiß ich nicht, was den Gemeinden mit der Zeit noch einfällt; ein Grund wäre schon vorhanden, wodurch die Gemeinden Höchst, Gaißau und Fußach mit der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bregenz zu tun bekommen könnten, nämlich, bezüglich der Schiffahrt auf dem Bodensee, weil Bewohner dieser Gemeinden auf dem Bodensee Schiffahrt betreiben und die Bezirkshauptmannschaft Bregenz das Überwachungsrecht bezüglich der Motorboote für den Bodensee hat. Sei dem wie ihm wolle, ob es wirklich einmal dazu kommen wird, kann man heute noch nicht sagen. Was die Hauptsache mit dem Reisen ist, so ist das mehr die Nähe eines Bezirsgerichtes, da man dort öfter persönlich erscheinen muß, und da bleibt sich die Entfernung von Bregenz und Dornbirn insoweit gleich, nur daß die Fahrt wegen der Hin- und Herfahrt von Bregenz nach Dornbirn um 52 h teurer kommt; das ist das Ganze. Und 86 IX. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. wenn wir auch so nahe an der Bezirkshauptmannschaft wären, wie z. B. Altenstadt bei Feldkirch ist, so wollte ich doch lieber weiter fort sein, weil man sonst als Vorsteher alle Augenblicke zum persönlichen Erscheinen vorgerufen werden könnte (Heiterkeit), und ich will die Sache lieber im schriftlichen Wege abwickeln, und das glaube ich, ist im Sinne aller Vorsteher. Ich muß auch sagen, daß ich in dieser Richtung mit den Bezirkshauptleuten immer zufrieden war, ob sie es mit mir auch waren, weiß ich nicht. Im Übrigen könnte mir Bregenz als Bezirkshauptmannschaft recht fein, und Feldkirch ist mir auch recht, ich habe vorläufig keinen Grund die Lostrennung der Gemeinde Gaißau von Feldkirch zu wünschen, was meine Person angeht. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? Wenn sich niemand mehr meldet, so ist die Debatte geschlossen, das Wort hat der Herr Berichterstatter! Kahler: Ich glaube es haben sich nur Gründe gegen den Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses geltend gemacht, die vorauszusehen waren, die aber im Ausschusse schon gegenüber den von Feldkirch und Frastanz geltend gemachten Gründen nicht ausschlaggebend ins Gewicht fallen konnten. Andere wesentliche Punkte sind nicht zutage gefördert worden. Ich habe bei Abfassung des Berichtes freilich vorausgesetzt, daß die Herren alle von den im Gesuche der Gemeinde Frastanz selbst, welches sehr gründlich abgefaßt ist, detailliert dargelegten Gründen Kenntnis genommen haben und sind dieselben deshalb hier in dem kurzen Berichte nicht mehr aufgeführt; allein ich glaube, die Sache leuchtet allgemein so sehr ein, daß ich mir erlaube namens des volkswirtschaftlichen Ausschusses den Antrag zur Annahme zu empfehlen. Landeshauptmann: Ich schreite nunmehr zur Abstimmung; die Herren haben den Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses gehört, Gegenantrag ist keiner gestellt worden, ich bringe daher den Ausschußantrag zur Abstimmung und bitte jene Herren, welche demselben zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Dieser Gegenstand der Tagesordnung ist somit erledigt; nächster Gegenstand ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses in Sachen der Subvention der Wanderfachkurse der k. k. Stickereischule. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Dr. Waibel gefälligst das Wort zu nehmen! Dr. Waibel: Hohes Haus! Der Bericht ist schon seit einigen Tagen in den Händen der Herren Abgeordneten, und glaube ich daher darauf verzichten zu können, eine Verlesung des Berichtes vorzunehmen. Ich kann nur konstatieren, daß sich die hohe Landesvertretung in dem Zusammenwirken mit der Regierung zur Unterstützung der Stickereiindustrie durch Einführung der Wanderfachkurse und die weitere Unterstützung derselben entschieden in der Sache verdient gemacht hat, um die es sich hier handelt, und es ist nur zu hoffen, daß die Landesvertretung und die hohe Regierung das Institut auch weiterhin dauernd unterstützen, sodaß es fortdauert und fortwirken kann. Ich kann den Herren auch, da ich an der Spitze des Fachschulausschusses bin, die Mitteilung machen, daß eine ganze Reihe von Kursen angemeldet sind, welche abzuhalten wären; es sind gegen 18 Kurse angemeldet, und man kann erwarten, daß weitere Anmeldungen fortwährend folgen werden, weil die Sticker nach und nach zur Einsicht gekommen sind, daß sie noch viel zu lernen haben, und sich jetzt der Wille bei ihnen zeigt, sich diese Schule zu Nutzen zu machen. Für heute handelt es sich nun darum, darüber schlüssig zu werden, ob man der Mehrforderung, welche der Stickereifachschulausschuß hieher gestellt hat, entsprechen wolle und könne. Die Ziffern, welche der Stickereifachschulausschuß zur Begründung seiner Forderung vorgebracht hat, sind rat Ganzen mit Ausnahme der ersten Post "Gehaltszuschuß für Allenspach.... K 1325'04" unanfechtbar und müssen aufrecht bleiben. Bezüglich der ersten Post ist allerdings vonseite des volkswirtschaftlichen Ausschusses die Bemerkung gemacht Worten, daß dieser Betrag bedeutend reduziert werden könnte, wenn es gelingt für den Herrn Allenspach, der seit November des vorigen Jahres IX. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. 87 die Leitung der Fachschule zu besorgen und nicht mehr Wanderunterricht zu erteilen hat, bei der Regierung eine entsprechende Honorierung zu erzielen, welche seiner Stellung entspricht und es ermöglicht, weitere Beiträge aus der Kasse des Schulausschusses an Herrn Allenspach nicht mehr abführen zu müssen. Ich kann auch mitteilen, daß bereits Schritte mit der hohen Regierung eingeleitet sind, diese Angelegenheit zu regeln und es ist zu hoffen, daß dieselbe in günstiger, befriedigender Weise geregelt wird. Ob bei diesem Anlasse der volle Betrag von K 1325 04 zum Verschwinden gebracht werden kann, kann ich heute nicht versichern; aber wenn auch ein bedeutender oder der ganze Abstrich erzielt werden sollte, so müssen wir doch darauf Bedacht nehmen, daß es notwendig ist, einen weitem Wanderlehrer zu erwerben, um den wachsenden Ansprüchen der Sticker genügen zu können, denn es ist nicht gut, wenn die Anmeldungen, welche kommen, halbe Jahre oder noch länger auf Erfüllung warten müssen, sondern es sollte im Interesse der Förderung des Stickereiwesens diesen Anmeldungen sobald als möglich entsprochen werden können. Um das aber tun zu können, ist die Anstellung eines weiteren Wanderlehrers unerläßlich, und wenn wir denselben auch nur ein Drittel des laufenden Jahres beschäftigen können, so wird doch die Aufzahlung zu dem Gehalte, welchen ihm die Regierung gibt, und die Bezahlung für die Abhaltung der Kurse, der sogen. "Kursgelder", einen ziemlichen Betrag ausmachen. Nach diesen Erwägungen ist der Landes-Ausschuß dazu gekommen, die Forderung von 6000 K auf 5500 K herabzusetzen und ich habe von meinem Standpunkte aus schon im volkswirtschaftlichen Ausschusse meine Zustimmung gegeben und glaube, wir können das Auslangen finden. Der Stickereischulausschuß ist aber auch zu dem weitem Gedanken gekommen, es dürfte, nachdem sich dieses Institut für die Sticker so wohltätig erweist, ganz wohl passend und angemessen sein, wenn man den Beitrag von 2 K, den sie bisher geleistet haben, auf 3 K erhöht. Es wird dadurch gewiß etwas erzielt. Die Einnahmen, welche auf 1000 K veranschlagt würden, würden doch um 1 K per Mann, also vielleicht auf 1200 K hinaufkommen, das wäre schon eine erfreuliche Besserung. Wetters ist der volkswirtschaftliche Ausschuß zur Anschauung gelangt, es würde wohl auch ratsam sein, bei der Regierung dahin zu wirken, daß sie sich an der Bestreitung der Kosten des Wanderunterrichtes in höherem Maße betcili.it, als dies bisher der Fall war. Wie die Herren aus dem Berichte ersehen haben, bezahlt die Regierung jedem der Wanderlehrer einen Jahresgehalt von 2000 K. Der volkswirtschaftliche Ausschuß ist nun der Meinung, daß die Regierung diese Bezahlung etwas erhöhen könnte, damit das Land mit seinen Beiträgen etwas entlastet werden könnte. Nach diesen Erwägungen ist der volkswirtschaftliche Ausschuß zu folgenden Anträgen gelangt: (Liest dieselben aus Beilage XXXVI). Ich kann dem hohen Hanse die Annahme dieser Antrüge nur empfehlen! Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Anträge die Debatte. Ölz: Der Herr Referent hat ausgeführt, daß es zu hoffen sei, daß der in der Rechnung erscheinende Betrag von 1325 K, welcher an Herrn Allenspach ausbezahlt werden mußte, von der Regierung zu erlangen sei. Ich habe die Anschauung, daß es hier nicht am Platze sei, nur die Hoffnung auszusprechen, sondern ich habe die Anschauung, es ist entschieden eine Pflicht der Regierung, daß sie diese 1325 K, welche den Gehalt des nunmehrigen Direktor-Stellvertreters bilden, bezahlt. Nach dem Tode des Schulleiters Erne ist Herr Allenspach an seine Stelle getreten; von diesem Tage an hat Herr Allenspach gewissermaßen nicht mehr den Dienst eines Wanderlehrers versehen müssen, sondern er ist lediglich für die Fachschule an Stelle des Herrn Erne tätig gewesen; er mußte also diese Stelle ausfüllen, denn es ist wohl selbstverständlich, daß die Schule nicht ohne Leiter sein kann. Den Leiter hat, wie Sie wissen, die Regierung bestellt gehabt, also muß sie notwendiger und pflichtgemäßer Weise auch für den Ersatzmann aufkommen. Ich habe also, wie gesagt, die Anschauung, die Regierung hat die Pflicht, der Fachschule in Dornbirn diesen Gchaltsbetrag zu bezahlen, und wir brauchen gar nicht darum zu bitten. Ja ich bin sogar der Ansicht, daß die Regierung dabei sogar noch ein gutes Geschäft macht, wenn sie für den Herrn Lehrer Allenspach nur 88 IX. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8 Periode 1902. diese 1125 K vergütet. Wenn man berechnet, was sie früher für den Leiter der Schule Herrn Erne bezahlt hat und jetzt für Allenspach gibt, so ist das Gesagte klar. Wie ich mir habe erzählen lassen, hat Herr Erne einen Gehalt von 4000 fl. oder wenigstens über 3000 fl. gehabt. Wenn die Regierung jetzt nur diese 1325 K zu bezahlen hat, so macht sie sogar ein sehr gutes Geschäft. Wenn ein Angestellter fehlt, und es muß ein anderer einspringen, so muß der auch bezahlt werden. Ich habe also die Anschauung, daß wir das von der Regierung nicht zu hoffen haben, sondern einfach verlangen können, daß sie ihre Pflicht erfülle und den Betrag von 1325 K vergüte, das heißt, daß sie der Fachschule in Dornbirn den Gehalt für den Lehrer Allenspach vom 1. Nov. v. J. an, oder vom 15. Nov., wo er die Leitung übernommen hat, bezahlt. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? - Es meldet sich niemand, somit ist die Debatte geschlossen. Der Herr Berichterstatter! Dr. Waibel: Auf die Bemerkungen des Herrn Vorredners kann ich nur Folgendes ergänzen: für die Stelle des verstorbenen Herrn Erne sind in dem Staatsvoranschlage für 1902 folgende Bezüge vorgesehen: An Kosten der Leitung 3200 K, Aktivitätszulage 500 K, Funktionszulage 1000 K, in Summe 4700 K; das war also für den verstorbenen Leiter der Schule vorgesehen. Nun gebe ich ja zu, daß es eine Pflicht der Regierung ist, daß sie diese Stelle so gut honoriert, wie es sich gebührt, aber nach einer Äußerung, welche vonseite eines Vertreters der hohen Regierung gemacht worden ist, ist nicht anzunehmen, daß diese Position, die für Herrn Erne bisher eingesetzt war, erreicht werden wird. Hoffen wir, daß wenigstens soviel erreicht wird, daß der Herr Leiter der Schule mit diesem Bezüge zufrieden sein kann. Es ist nicht so leicht, gut qualifizierte Männer für solche Aufgaben zu gewinnen. In der Schweiz haben sie bei der ersten Anstellung - das erfuhr ich nicht nur mündlich, sondern auch aus schweizerischen Berichten - eine ständige Jahresentlohnung von 3500 Franken, das macht also 3290 K, und deswegen haben wir ihm müssen aus unserer Kasse einen Zuschuß von 1325 K geben. Jetzt aber, nachdem der Beitrag der Regierung erhöht ist, und zwar von 1800 K auf 2000 K, hat sich dieser Beitrag um 200 K vermindert. Dann ist zu bedenken, daß Herr Allenspach gegenüber den Wanderlehrern, wenn er bloß diese Bezüge hat, etwas verkürzt wird; die andern haben für den Wanderunterricht noch die "Kursgelder", und diese sind nicht ganz unbeträchtlich. Der Herr Mäusli z. B, der volle 12 Monate lehrt, hat an Kursgeldern für 15 Kurse K 1182*50; das ist die Berechnung, die wir angestellt haben nach den Erfahrungen, die wir selbst gemacht haben. Der Schulausschuß, der berufen ist, diese Gehaltsordnung in die Hand zu nehmen, wird sich selbstverständlich bei den Verhandlungen mit der hohen Regierung alle Mühe geben und die Sache dort soweit zu erwirken suchen, daß Herr Allenspach und wir zufrieden sein können, und die Landeskasse in Zukunft speziell von dieser Last befreit sein wird. Diktieren können wir das der Regierung selbstverständlich nicht, wir haben deswegen auch die Ziffern vorsichtshalber so aufgestellt, wie es sich im schlimmsten Falle gestalten würde. Wenn es besser geht, begrüßen wir das selbstverständlich auf das wärmste. Ich glaube mit diesen wenigen Worten schließen zu können und ersuche nochmals, die Anträge, welche der volkswirtschaftliche Ausschuß nach reiflicher Einsichtnahme zu stellen beschlossen hat, anzunehmen. Landeshauptmann: Ich schreite zur Abstimmung; wenn keine Einwendung erfolgt, so nehme ich sämtliche vier Anträge unter einem vor und ersuche jene Herren, welche denselben zustimmen, sich zu erheben. Angenommen. Wir kommen zum sechsten Punkte der Tagesordnung, das ist der Bericht des Finanzausschusses pto. Gewährung von Stipendien für Meisterkurse am technologischen Gewerbemuseum. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abg. Loser das Wort zu nehmen! Loser: Hohes Haus! Man wird es begreiflich finden, wenn in einer Zeit, wo alle Stände, auch IX. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. 89 jene, welche es vielleicht nicht in erster Linie notwendig hätten, eifrig bestrebt sind, ihre materielle Lage zu verbessern, auch der Gewerbestand, welcher nicht gerade auf Rosen gebettet ist, diesem Beispiele folgend, ebenfalls bemüht ist, seine Lage zu verbessern. Es kann konstatiert werden, daß die Bemühungen der Gewerbetreibenden, insofern sie sich jetzt einigten und organisierten und ihre Forderungen in einer bestimmten Form zum Ausdrucke bringen, nach und nach wenigstens in einer Richtung von Erfolg begleitet sind. Es sind sowohl seitens der Regierung, als auch einzelner Landesvertretungen und anderer Korporationen, gewiß nicht ganz unbeträchtliche Beträge zugunsten des Gewerbestandes bewilliget worden, die allerdings in Anbetracht des Unistandes, daß sie Hunderttausenden zugute kommen sollen, als unzulänglich bezeichnet werden müssen, von welchen aber zu hoffen ist, daß sie einer Steigerung fähig sind. Vonseite des Handelsministeriums wurde der sogenannte Gewerbe-Förderungsdienst eingeführt, welcher seine Tätigkeit besonders im technologischen Gewerbemuseum in Wien entfaltet. Diese Tätigkeit beschränkte sich anfänglich auf Zuwendung von Arbeitsbehelfen, auf Unterstützung bei Errichtung von Rohstofflagern, Produktivgenossenschaften, Einflußnahme auf das Lehrlingswesen u. s. w. Im Jahre 1895 wurde eine neue Einrichtung getroffen, es wurden nämlich die sogenannten Meisterkurse und Wanderfachkurse eingeführt. Die Meisterkurse unterscheiden sich von den Wanderfachkursen, von denen schon mehrere in unserem Lande abgehalten wurden und gerade gegenwärtig ein solcher hier in Bregenz für die Anfertigung von Männerkleidern abgehalten wird, dadurch, daß sie nur in Wien am technologischen Museum abgehalten werden. Sie sind daher nur einer bestimmten nicht allzugroßen Anzahl von Gewerbetreibenden zugänglich, und ist die ganze Einrichtung eine etwas kostspielige Sache. Bei diesen Kursen ist auch die Einführung getroffen worden, daß neben dem Werkstättenunterrichte auch ein solcher in der Buchführung, Gesetzeskunde, soweit es die Gewerbetreibenden betrifft, u. s. w. erteilt wird. Diese Meisterkurse sowohl wie auch die Wanderfachkurse, deren letztere eine einfache Form des Unterrichtes darstellen, haben sich allgemein bewährt und in den gewerblichen Kreisen ihre volle Würdigung gefunden. Auch einzelne Landesvertretungen haben den Wert dieser Kurse anerkannt und haben die Besucher derselben in vielen Fällen unterstützt. Die Dauer dieser Kurse ist etwas verschieden, für einige Gewerbe sechs, für andere z. B. Bautischler acht und für die Fachkurse der Zimmerleute zwölf Wochen. Es hat auch der Vorarlberger Landes-Ausschuß an einzelne Gewerbetreibende, die solche Kurse mitgemacht und um Beitrüge hiezu angesucht haben, von Fall zu Fall Unterstützungen gewährt, und zwar Mief sich der Gesamtbetrag derselben seit 1896 auf 1150 K. Auch bei der k. k. Regierung ist der Prozentsatz in den letzten Jahren sehr gestiegen, anfänglich waren es nur 5-6000 K, die für diesen Zweck verausgabt wurden und bis zum Jahre 1898 - nähere statistische Ausweise stehen mir leider nicht mehr zur Verfügung - ist dieser Betrag bereits auf 26.812 K gestiegen, den man den Besuchern der Meisterkurse zugewendet hat. Der Wert und die Bedeutung derselben wird also vollständig anerkannt, und auch der Finanzausschuß ist daher zu dem Entschlüsse gekommen, eine Anzahl von solchen Stipendien, wenn auch in geringem Umfange, zu bewilligen. Ich habe mir erlaubt, das hier vorzubringen, was der Gewerbestand nach dieser Richtung hin angestrebt und erreicht hat. Ich kann aber nicht umhin, einige Bemerkungen nach einer anderen Richtung hin zu machen, wo sich der Gewerbestand ebenfalls sehr bemühte, einen Erfolg zu erzielen, der aber den gehegten Erwartungen nicht entsprochen hat. Das ist nämlich in Beziehung auf den Schutz des Gewerbestandes durch die Gewerbegesetzgebung. Hier allerdings haben die Gewerbetreibenden, trotzdem sie organisiert waren, nur ganz minimale Erfolge erzielt. Ich verweise da nur auf den Umstand, wieviele Mühe es gekostet hat, eine Abänderung der §§ 59 und 60 der Gewerbeordnung herbeizuführen, die dann allerdings wieder eine ziemliche Verwässerung erfahren haben. Ich verweise Sie des weiteren, was es gekostet hat, bis sich die Hausiervorlage im Abgeordnetenhause durch den Gewerbeausschuß durchgerungen hat, und ich fürchte, daß auch sie geschwächt aus den Beratungen des Hauses hervorgehen wird. Nach dieser Richtung hin haben die Gewerbetreibenden keine Ursache, 90 IX Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902, besonders erfreut zu sein, wenn auch konstatiert werden muß, daß in einer gewissen Beziehung eine Änderung eingetreten ist. Wir haben nämlich die Wahrnehmung gemacht, daß eine Reihe von Leuten in den gesetzgebenden Körperschaften, die vor einem Jahrzehnte noch antizünftlerisch kannegießerten und uns als reaktionäre Zünftler bezeichnet haben, gerade bei Schaffung der §§ 59 und 60 der Gewerbeordnung und auch bei Beratung anderer gewerbefreundlicher Gegenstände eine Schwenkung zugunsten der Forderungen des Gewerbestandes vollzogen haben. Ob dieselben das aus Überzeugung getan haben, oder mehr der Not als wie dem eigenen Triebe gehorch: en und nur mit Rücksicht auf ihre Wählerschaft so vorgiengen, will ich nicht näher untersuchen, es ist aber eine Tatsache, daß diejenigen, die uns noch vor Jahrzehnten in Gewerbeangelegenheit scharf bekämpften, in letzter Zeit mit uns gegangen sind. Daher ist die Hoffnung nicht ausgeschlossen, daß auch in dieser Hinsicht weitere Erfolge erzielt werden können. Dann erst hätte die gewerbliche Ausbildung, welche wir alle hochhalten und als Grundbedingung der Existenzberechtigung des Gewerbestandes betrachten müssen, ihren vollen Wert gefunden. Bon diesen Gesichtspunkten aus ist es zu begrüßen, wenn Staat und Land Beiträge zu dem Zwecke spenden, daß die Gewerbetreibenden sich recht tüchtig in diesen Fachkursen ausbilden. Nachdem ich mir nun erlaubt habe, diese meine Anschauungen in dieser Angelegenheit mitzuteilen, empfehle ich noch den Antrag, wie er vonseite des Finanzausschusses gestellt wird, zur Annahme. Derselbe lautet: (Liest den Antrag aus Beil. XXXV.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag des Finanzausschusses die Debatte. Wenn niemand hiezu das Wort wünscht, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, die diesem Antrage, wie er soeben verlesen worden ist, ihre Zustimmung erteilen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Dieser Gegenstand ist somit erledigt, und wir schreiten zu einem weiteren Gegenstände unserer heutigen Tagesordnung, das ist der Bericht des Finanzausschusses über verschiedene Subventionsgesuche von Vereinen und Korporationen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Abg. Müller, das Wort zu nehmen. Müller: Nachdem der Bericht für diesen Gegenstand erst heute unmittelbar vor der Sitzung in die Hände der Herren Abgeordneten kam und somit anzunehmen ist, daß er nicht von allen Herren gelesen werden konnte, so werde ich mir erlauben, denselben zur Verlesung zu bringen. (Verliest Bericht und Antrag aus Beilage XXXIX). Ich empfehle dem h- Hause die Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Bericht und Antrag die Debatte und erteile zunächst das Wort dem Herrn LandeshauptmannStellvertreter. Ganahl: Ich muß wieder, wie auch in vergangenen Jahren, eine gewisse Parteilichkeit bei der Beschlußfassung über die vorliegenden Subventionsgesuche konstatieren. Dem katholischen Schulvereine für Österreich in Wien werden 200 K, dem katholischen Vereine zum Schutze und zur Fortbildung jugendlicher Hilfsarbeiterinnen in Innsbruck 50 K Subvention bewilligt, dem Vereine - hier fehlt das Wörtchen "katholisch" - zur Schaffung und Erhaltung eines Studentenheimes an der k. k. Hochschule für Bodenkultur in Wien wird nichts gegeben! Wenn auch bei diesem Vereine das Adjektiv "katholisch" ausgeblieben ist, so glaube ich doch, daß es eine christliche Tat gewesen wäre, dieses Studentenheim, das eine eminent wohltätige Institution ist, zu unterstützen. Gar sonderbar scheint mir auch die Motivierung der ablehnenden Haltung zu sein. Da heißt es im Berichte wörtlich: "Da erwähnter Verein für Vorarlberg von minimalem praktischen Werte ist". Der erwähnte Verein also, der die Schaffung eines Studentenheimes zum Zwecke hat, ist von minimalem praktischen Werte für Vorarlberg! Fragen Sie aber die Väter der Studierenden, die an dieser Anstalt ihren Studien obliegen, ob sie es nicht für sehr praktisch halten, wenn ihre Söhne eine billige und anständige Unterkunft in diesem Studentenheim finden. Man sage etwa nicht, daß diese Hochschule für Bodenkultur von Vorarlbergern nicht besucht werde. Ich kann Sie nur versichern, IX. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. 91 daß gerade dermalen aus Feldkirch zwei Hörer an dieser Hochschule studieren. Wenn wir nach dem auf ganz Vorarlberg schließen, so könnten vielleicht gegen 50 Vorarlberger an dieser Anstalt studieren. Ich weiß zwar nicht, ob dies der Fall ist, ich habe da nur die Bevölkerungsziffer im Auge gehabt. Wenn es zwei Studierende auf 5000 Einwohner trifft, so könnten auf eine Einwohnerzahl von 130.000 leicht 50 Studierende entfallen. Diese beiden Studierenden aus Feldkirch werden Ihren Beschluß, falls sie bei demselben verbleiben sollten, gewiß nur mit Bedauern sehen, denn beide sind Studenten, die auf billige Unterkunft, auf ein Studentenheim angewiesen sind. Ich erlaube mir daher mit wenig Hoffnung zwar, aber aus Prinzip, den Antrag zu stellen, daß Punkt 4 Ihrer Anträge dahin abgeändert werde: (lieft) "Dem Vereine zur Schaffung und zur Erhaltung eines Studentenheimes an der k. k. Hochschule für Bodenkultur in Wien wird ein Betrag von 100 K aus Landesmitteln gewährt." Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? Dressel: Es ist gewiß von großem Interesse für Studierende, wenn sie möglichst gut versorgt werden. Wenn das Land Vorarlberg einmal recht viel überflüssiges Geld haben wird, so wird sich eine Unzahl von Vereinen finden, die einer Unterstützung auch würdig sind. Nach dem Berichte des Vereines, der jetzt hier in Verhandlung steht, sind die bisherigen Sammlungen in recht zufriedenstellender Weise ausgefallen, und der Bericht besagt des weiteren, daß der Verein an die in erster Linie berufenen Großgrundbesitzer und jene, die ein spezielles Interesse an dieser Hochschule haben, noch gar nicht herangetreten ist. Man ist auch die verschiedenen Landtage um Beiträge angegangen; tatsächlich ist es nur ein einziger, nämlich der steirische gewesen, der einen Beitrag gegeben hat. Jene Landtage also, die dem Vereine näher stehen sollten, haben sich bisher in dieser Hinsicht ablehnend verhalten. Die Großgrundbesitzer, die doch ein spezielles Interesse an der Hochschule für Bodenkultur haben, haben sich bisher an der Unterstützung dieses Projektes noch gar nicht beteiligt, von den Landtagen hat, wie Sie soeben gehört haben, nur einer eine Subvention gegeben, und von den Sparkassen sind auch nur zwei in ganz Österreich hier zu verzeichnen. Übrigens ist es mir nicht bekannt, daß besonders viele Vorarlberger an dieser Hochschule studieren. Es sollen zwar, wie der Herr LandeshauptmannStellvertreter erwähnt hat, zwei Feldkircher an dieser Anstalt sein, ob man das aber analog auf alle Gemeinden ausdehnen und sagen darf, es seien daher 50 bis 60 Hörer aus Vorarlberg an dieser Hochschule, ist denn doch nicht wahrscheinlich. Wenn es sich aber einmal herausstellen sollte, daß Vorarlberg ein spezielles Interesse daran habe, diesen Verein zu unterstützen, so wird es in späterer Zeit, wie ich nicht zweifle, auch geschehen. Vorläufig aber ist eine solche Notwendigkeit oder eine solche moralische Forderung noch nicht vorhanden, und darum möchte ich empfehlen, bei dem Antrage des Finanzausschusses zu bleiben. Dr. Waibel: Ich bin derjenige, der das Gesuch hier im Hause in diesem Jahre eingebracht hat, wer das im vorigen Jahre getan hat, weiß ich nicht. Ich habe dieses Gesuch auch sehr gerne eingebracht und teile im wesentlichen die Gesichtspunkte, die der Herr Abgeordnete der Stadt Feldkirch vorgebracht hat. Ich habe aber noch eine andere Meinung, nach welcher dieses Begehren von hier aus unterstützt werden soll. Ich glaube doch, daß das Land Vorarlberg und seine Bevölkerung ein großes Gewicht auf die Kultur legt und daß diese Bevölkerung ein Intel esse daran haben muß, die jungen Leute auf diese Anstalt aufmerksam zu machen und zu deren Besuch anzuregen. Ich glaube, gerade der Umstand, wenn der Landtag für diese Hochschule, beziehungsweise für das Heim, das dort gegründet werden soll, einen Beitrag leistet, zeigt er der Bevölkerung, daß er diese Unterrichtsanstalt für empfehlenswert halte, und deren Besuch den Angehörigen des Landes an's Herz legen wolle. Aus diesen Gründen und von diesen Gesichtspunkten aus muß ich den Antrag, wie ihn der Herr Abgeordnete von Feldkirch gestellt hat, unterstützen und möchte ihn doch dem hohen Hause zur Annahme empfehlen. Ich glaube schließlich noch das beifügen zu sollen, daß man mehr Gewicht darauf legen solle, daß die Studierenden nach dieser Richtung hin möchte ich sagen, angeleitet werden sollen, 92 IX. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. als wie nach den anderen Hochschulen z. B. zur Jurisprudenz und Medizin. Diese beiden Fächer sind nach allgemeiner Klage bereits mehr als besetzt und den jungen Leuten wird daher keilt großer Dienst erwiesen, wenn man sie animiert, dorthin zu gehen. Ich möchte daher nochmals den Antrag des Herrn Abg. Ganahl unterstützen und zur Annahme empfehlen. Johannes Thurnher: Der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter hat bei Zitierung der vier Anträge bei Punkt 2 und 3 die Bezeichnung "katholisch" hervorgehoben, um dann bei Punkt 4 zu konstatieren, daß dort kein "katholisch" stehe und daraus hat er geschlossen, deswegen habe die Landesvertretung auch keine Unterstützung gewährt. Da mache ich ihn aber darauf aufmerksam, daß auch bei Punkt 1 das Wort "katholisch" nicht steht, und dessen ungeachtet hat der Finanzausschuß den Antrag gestellt, diesen Verein in Innsbruck mit 100 K zu unterstützen, während für den in der gleichen Stadt befindlichen katholischen Verein nur 50 K in Vorschlag gebracht werden. Dieses Argument und die Anspielung auf die katholischen Vereine scheint mir in diesem Falle nicht gerechtfertigt zu sein. Übrigens steht dem Vorarlberger Landtage in anbetracht seiner Vergangenheit und des Willens der Bevölkerung sehr wohl das Recht zu, besonders die katholischen Vereine und Anstalten zu unterstützen. Landeshauptmann: Wenn niemand mehr das Wort wünscht, ist die Debatte geschlossen. Hat der Herr Berichterstatter noch etwas beizufügen? Müller: Nachdem die Herren Abgeordneten Dressel und Johannes Thurnher bereits so schlagende Beweise gegenüber dem Antrage des Herrn Abg. Ganahl vorgebracht haben, glaube ich, nichts mehr beifügen zu müssen und kann nur die Anträge des Finanzausschusses neuerdings zur Annahme empfehlen. Landeshauptmann: Ich schreite nun zur Abstimmung und zwar, nachdem ein Abänderungsantrag gestellt worden ist, zunächst über Punkt 1. Nachdem gegen denselben von keiner Seite eine Einwendung erhoben worden ist, so kann ich ihn wohl als angenommen erklären. Die Punkte 2 und 3 kann ich vielleicht unter einem zur Abstimmung bringen und ersuche ich jene Herren, die hellsehen ihre Zustimmung leihen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Es ist die Majorität. Zu Punkt 4 liegt ein Abänderungsantrag vor, welcher lautet (Verliest den vorhin gestellten Abänderungsantrag.) Ich ersuche jene Herren, die diesem Antrage zustimmen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Es ist die Minorität. Nun kommt der Antrag des Finanzausschusses. Ich ersuche diejenigen Herren, die demselben ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Es ist die Mehrheit. Dieser Gegenstand ist somit erledigt, und wir kommen zum nächsten Punkte der Tagesordnung, das ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Eingabe der Gemeinde Ebnit um eine Subvention zu den Wegbaukosten. Ich ersuche den Berichterstatter Herrn Abg. Martin Thurnher, das