19020704_lts008

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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:55
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp08,lts1902,lt1902,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 8. Sitzung am 4. Juli 1903 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 20 Abgeordnete. - Abwesend: Hochwst. Bischof Regierungsvertreter: Herr k. k. Statthaltereirat Levin Graf Schaffgotsch. Beginn der Sitzung 10 Uhr 40 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung zu erheben? Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmigt. Ich habe mir erlaubt, zur Tagesordnung, welche der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter am Schlüsse der letzten Sitzung bekannt gegeben hat, nachträglich noch zwei Gegenstände anzufügen, nämlich: 5. den Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses betreffend den Ausgleich mit Ungarn, und 6. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch des Landwirtschaftsvereines betreffend Förderung der Alpverbesserung. Heute möchte ich mir mit Zustimmung des hohen Hauses noch einen siebenten Gegenstand nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen erlauben, über welchen der gedruckte Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses bereits vorliegt, nämlich "über das Gesuch der Gemeinden Frastanz und Feldkirch in Sachen der Ausscheidung von Frastanz aus dem Bezirke Bludenz und Einverleibung in den Bezirk Feldkirch." 72 VIII Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. Wird gegen diese Anregung eine Einwendung erhoben? Nachdem keine solche erfolgt, wird also die Tagesordnung durch diesen Punkt 7 ergänzt werden. Wir kommen zum ersten Gegenstände der Tagesordnung, d. i. der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Klaus betreffend die Regulierung des Klausbaches. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abg. Martin Thurnher, das Wort zu nehmen. Martin Thurnher: Bezüglich des Klausbaches bestehen wohl gleiche oder mindestens ganz ähnliche Verhältnisse, wie bezüglich des Ratzbaches. Der Klausbach hat in der Gemeinde Klaus fast ebenso gehaust und den Ort verwüstet, wie der Ratzbach es in Weiler getan hat. Es hat sich daher auch die Regulierung des Klausbaches sowohl im Talinnern durch Einbeziehung in die allgemeine Wildbachverbauungs-Aktion als auch die Regulierung im Tallaufe, die auf Grund des Meliorationsgesetzes durchzuführen wäre, als notwendig erwiesen, um die Gemeinde Klaus vor weiteren Verwüstungen zu schützen. Die Regulierung des Klausbaches im Tallaufe erfordert eine verhältnißmäßig sehr hohe Summe, da das Bachbett in der Länge von zirka 1 km ganz umgelegt werden muß, um die jetzt bestehenden großen Krümmungen des Bachlaufes zu beseitigen. Die Gemeinde Klaus, welche durch die Hochwasserkatastrophe sehr gelitten hat, ist nicht in der Lage, die Regulierung allein aus eigenen Mitteln durchzuführen, es muß daher die Hilfe des Staates und des Landes in Anspruch genommen werden. Leider können wir die diesfalls erforderlichen Beträge nicht heute schon durch ein Gesetz sicherstellen, da vorher die nötigen Verhandlungen mit der Regierung durchzuführen sind. Hoffentlich tritt der Landtag im nächsten Jahre in einem früheren Zeitpunkte zusammen, so daß Klaus nicht allzulange auf das Zustandekommen des Gesetzes warten muß. Indem ich im übrigen auf meine Ausführungen bei der Ve Handlung über die Regulierung des Ratzbaches in der vorletzten Sitzung, wie auch auf den, dem hohen Hause vorliegenden Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses verweise, gebe ich der zuversichtlichen Erwartung Ausdruck, daß der hohe Landtag in seiner stets bewährten Vorsorge für hilfsbedürftige Gemeinden den Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses einstimmig zum Beschlusse erheben wird. Der Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses lautet: (liest denselben aus Beilage XXVIII.) Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Wenn niemand sich zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung und werde beide Punkte des Antrages unter einem vornehmen. Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses, wie er Ihnen eben verlesen worden ist, ihre Zustimmung geben, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Alberschwende um einen Beitrag zur Straßenerhaltung. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Jodok Fink, das Wort zu ergreifen. Jodok Fink: Hohes Haus! Die Gemeinde Alberschwende hat sich schon im Jahre 1900 an den Landtag gewendet mit der Bitte, derselbe solle ihr für die außergewöhnlich großen Kosten der Straßeneinhaltung in Alberschwende einen Landesbeitrag gewähren. Damals hat der Landtag beschlossen, vorerst der Gemeinde Alberschwende zu sagen, daß sie in Einhaltung der Straße zuerst selbst ihre Pflicht tun müsse, und daß der Landes-Ausschuß, wenn er sich zunächst davon überzeugt habe, daß dies einmal der Fall sei, beauftragt werde, dem Landtage Anträge zu stellen. Die Gemeinde Alberschwende hat sich nun im April d. J. neuerlich in einem Gesuche an den Landes-Ausschuß gewendet, und der Landes-Ausschuß hat konstatiert, daß die Gemeinde Alberschwende sich in neuester Zeit wirklich angestrengt hat, die Straße besser einzuhalten. Die Einhaltung der Straße in Alberschwende fällt der Gemeinde schwer, und zwar VIII Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. 73 einerseits deshalb, weil dieselbe eine ungewöhnlich große Straßenstrecke einzuhalten hat, und anderseits deshalb, weil der ganze große Verkehr auf einer verhältnismäßig schmalen Straße zu bewältigen ist, und dieser letztere Umstand hat sich besonders noch in den letzten zwei Jahren durch den Bau der Bregenzerwaldbahn wesentlich verschlechtert. Was das bedeutet, einen großen Verkehr, und zwar einen so großen, wie er jetzt für die Bregenzerwald bahn notwendig ist, auf einer kaum 5 m breiten Straße zu bewältigen, hat man am besten im Frühjahre 1901 daraus ersehen, daß dort, obwohl der Verkehr auf der gut angelegten und viel breiteren Dornbirnerstraße zu bewältigen war, weil man in Schwarzachtobel infolge der Abrutschung nicht fahren konnte, innerhalb kaum zwei Monaten diese gut angelegte Kunststraße sehr gelitten hat, und zwar so sehr, daß in einzelnen Teilen von Alberschwende die Fuhrleute gesagt haben, daß diese Straße kaum besser zu befahren sei, als die Tobelstraße. Dabei haben auch allerdings ungünstige Witterungsverhältnisse mitgewirkt. Der Umstand aber, daß durch den Bahnbau die Straße noch wesentlich stärker hergenommen wird, und der weitere Umstand, daß Alberschwende am Bahnbaue nicht bloß nicht interressiert ist, wenigstens nicht die ganze Gemeinde, sondern - einzelne Teile ausgenommen, die durch den Bahnbau auch Nutzen haben, wie z. B. Müselbach und Unterraineher Schaden leidet, haben den volkswirtschaftlichen Ausschuß zur Ansicht gebracht, daß dies Momente seien, wodurch der Landtag, weil auch der Bahnbau unterstützt worden ist, quasi moralisch verpflichtet ist, hier einmal unterstützend einzugreifen, und stellt daher der volkswirtschaftliche Ausschuß dem hohen Landtag folgenden Antrag: (Liest denselben aus Beilage XXIX.) Ich ersuche mit Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Dr. Waibel: Ich habe mir das Wort nicht erbeten, um gegen den Antrag zu sprechen, ich kann im Gegenteile von vornherein erklären, daß ich dem Antrage auf Verabreichung einer Unterstützung an die Gemeinde Alberschwende für die Straßeneinhaltnng zustimmen werde Ich wollte nur diesen Gegenstand zum Anlasse nehmen, um an eine Verhandlung zu erinnern, welche wir im April 1900 gepflogen haben. Es ist damals das Begehren des Standes Montafon um Votierung eines Radfelgengesetzes auf der Tagesordnung gestanden, und der Landtag hat damals am 24. April 1900 folgenden Beschluß gefaßt: (liest) "1. In die Schaffung eines Radfelgengesetzes für die Konkurrenzstraße Bludenz-Schruns kann dermalen nicht eingegangen werden, weil noch neuerliche Erhebungen durch den Landes-Ausschuß notwendig fallen; 2. Der Landes-Ausschuß wird beauftragt, unter Zuziehung des Landestechnikers, die Verfassung eines allgemeinen Radfelgengesetzes für die nichtärarischen Straßen Vorarlbergs in Erwägung zu ziehen." Ich glaube, es würde einem allgemeinen Interesse entsprochen werden, wenn das Präsidium uns mitteilen würde, was seitens des Landes-Ausschusses in Ausführung dieses Beschlusses bereits geschehen und erreicht worden ist. Landeshauptmann: Ich kann dem geehrten Herrn Vorredner mit Vergnügen die gewünschte Auskunft erteilen. Der Landes-Ausschuß hat unter Zuzug des Landestechnikers nach langen Beratungen und ttach Einholung verschiedener einschlägiger Gesetze und Verordnungen aus anderen Ländern sich dahin entschieden, nicht bloß speziell ein Radfelgengesetz zu schaffen, sondern ein ganz neues, allgemeines Straßen- und Straßenpolizeigesetz. Der bezügliche Entwurf wurde vom Landes-Ausschusse durchberaten und zunächst der Beschluß gefaßt, in dieses allgemeine Straßengesetz auch Bestimmungen übcr die Automobile aufzunehmen, welche im ersten Entwürfe nicht enthalten waren. Der Entwurf enthält erstens Bestimmungen über die Einhaltung der Straßen im Allgemeinen, und zu denselben gehören auch § 18 und folgende, welche Bestimmungen über die Radfelgenbreite enthalten. In der zweiten Abteilung des Entwurfes sind allgemeine verkehrspolizeiliche Bestimmungen enthalten, dann kommen in der dritten Abteilung straßenpolizeiliche 74 VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. ^Bestimmungen rücksichtlich des Verkehres mit Zweirädern, viertens endlich Bestimmungen über den Verkehr mit Automobilen und Motorrädern, und fünftens enthält der Entwurf die den straßenpolizeilichen Bestimmungen entsprechenden Strafen und allgemeine Schlußbestimmungen. Dieser Entwurf wurde mit Landes-Ausschußbeschluß vorn 13. September 1901 unter Zl. 4226 dem hohen Ministerium des Innern übermittelt mit dem Ersuchen, die Stellungnahme dem Landes Ausschüsse bekanntgeben zu wollen, damit der Entwurf in der nächsten Session dem hohen Landtage unterbreitet werden könne. Es ist aber inzwischen noch keine Stellungnahme seitens der h. Regierung erfolgt, und dürfte es für diese Landtagssession, selbst wenn jetzt noch eine solche Äußerung käme, bereits zu spät sein, einen so wichtigen und umfangreichen Gesetzentwurf noch zu erledigen. Jedenfalls dürfte die Stellungnahme der Regierung bis zitr nächsten Landtagssession bekannt werden, sodaß es dann dem Landes-Ausschusse möglich sein wird, einen mit der h. Regierung vereinbarten Entwurf in der nächsten Session auf den Tisch des hohen Hauses zu legen. Inzwischen ist noch seitens der k. k. Statthalterei eine Anfrage an den Laudes-Ausschuß gekommen mit einer derselben beiliegenden Verordnung für den Verkehr mit dem Zweirade. Der Laudes-Ausschuß wurde in der Zuschrift der Statthalterei gefragt, ob er gegen den Entwurf dieser Verordnung eine Einwendung zu erheben finde. Der Laudes-Ausschuß hat sich in seiner Sitzung vorn 7. Mai b. I. dahin geäußert, daß er sein Einverständnis zu den Bestimmungen dieser Verordnung über den Verkehr mit dem Zweirade gebe, jedoch gleichzeitig auf die Straßenpolizeiordnung und den Entwurf des Straßengesetzes hinweise, welcher dem Ministerium des Innern vorgelegt wurde, und in welchem in den §§ 37-44 ähnliche Bestimmungen enthalten seien, und daß er daher, sobald diese Gesetzesvorlage dem Landtage unterbreitet und beschlossen worden sei, selbstverständlich diese gesetzlichen Bestimmungen einer Verordnung vorziehe. Das ist der Stand der Angelegenheit! Es sei mir gestattet, diesen Anlaß zu benützen, - nachdem das künftige neue Straßengesetz auch in einem eigenen Abschnitte und zwar nachträglich noch Bestimmungen über den Verkehr mit Automobilen erhalten hat - um nur mit ganz wenigen Worten meine Ansicht zu äußern über die letzten Ereignisse, die sich mit den Automobilen zugetragen haben- Am 27. v. M. abends kamen eine große Anzahl, gegen 100 Automobilfahrer auf einer Rennfahrt von Paris nach Wien in Bregenz an, um am andern Morgen in aller Frühe das weitere Rennen über den Arlberg nach Salzburg und Wien fortzusetzen. Eine große Anzahl von Menschen wohnte am Abend und am andern Morgen diesem Schauspiele in den verschiedensten Teilen des Landes bei, und ich will nicht in Abrede stellen, daß es vorn Standpunkte des Sportes vorn großen Interesse war, zu sehen, welch' kolossale Leistungen an Schnelligkeit diese Motorwägen an den Tag legten, und es war besonders auch interessant zu beobachten, wie sie Steigungen von 12-14% auf der Straße über den Arlberg im schnellsten Laufe überwanden. Dieses Interesse ist aber meiner Ansicht nach nicht genügend, um solche Maßnahmen zu rechtfertigen, wie sie von Seite der Bezirksbehörden - in höherem Auftrage natürlich - in Szene gesetzt wurden. In dem benachbarten Bayern und in Württemberg hat man aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und im Interesse der Bevölkerung dieses Automobilrennen, verboten; man ließ die Motorwägen einfach nicht durch diese Staaten. Die Schweiz hat eine Verordnung erlassen, nach welcher der Automobilverkehr nicht mit jener rasenden Eile durch das Land erfolgen durfte, wie es ursprünglich geplant war. Nur Österreich hat neben Frankreich dieses Rennen nicht nur erlaubt, sondern es unter den speziellen Schutz der k. k. Behörden gestellt. Man hat bei uns Verordnungen erlassen, die weit mehr für die Sicherheit der Automobilfahrer bedacht waren als für die der Bevölkerung, während in Bayern und Württemberg das Automobilfahren aus Sicherheitsgründen für die Bevölkerung verboten wurde. Ich möchte aber des weitem noch beifügen, daß die Bevölkerung es ist, die die Steuern für die Erhaltung der Straßen zu bezahlen hat. Wir haben in unserem Lande Gemeinde- und Konkurrenzstraßen, und es war in der letzten Sitzung des h. Landtages erst wieder ein Gegenstand in Beratung, wo das Land Beiträge zur Erhaltung VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. 75 der Straßen bewilligen mußte, und auch heute wieder steht ein derartiger Gegenstand auf der Tagesordnung. Es mehren sich eben die Straßen und wenn auch die Reichsstraßen nicht in unsere Kompetenz fallen, so kostet doch die Erhaltung derselben ein bedeutendes Geld, und dafür haben die Steuerzahler aufzukommen und nicht die Automobilrenner und Fabrikanten von Frankreich. Wenn also die einheimische Bevölkerung gezwungen wird, durch Stunden und Stunden die Straßen zu meiden und den Verkehr auf denselben zu unterlassen, nur damit einige Agenten und Fabrikanten französischer Automobile mit ihren Fahrzeugen die Straßen im wildesten Tempo durchrasen können, so ist das meiner Überzeugung nach eine Beeinträchtigung der Freiheit des öffentlichen Verkehres für unsere Bevölkerung, gegen welche Beeinträchtigung ich hier ganz entschieden protestiere. (Beifall.) Ich spreche zum Schlüsse noch die Hoffnung aus, daß eine ähnliche Wiederholung eines solchen Rummels vonseite der k. k. Regierung nicht mehr gestattet werde. (Lebhafte Zustimmung.) Regierungsvertreter: Hohes Haus! Ich erlaube mir zu diesen Worten, die der Herr Landeshauptmann soeben gesprochen, nur auf etwas aufmerksam zu machen. Die k. k. Regierung hat nämlich keineswegs Diese Wettfahrt aus reinen Gründen des sportlichen Interesses gestattet, sondern es geschah, wie bereits Se. Exzellenz der Herr Statthalter im Tiroler Landtage zu erklären Gelegenheit hatte, im Interesse der Erprobung einer neuen und für die Zukunft jedenfalls bedeutsamen Industrie. Wenn auch Deutschland sich diesen Rennfahren gegenüber nicht so günstig gezeigt hat, so wird es doch nachträglich mit einem gewissen Stolz auf die Erfolge deutscher Industrie Hinblicken. Es ist auch Ihnen, meine sehr geehrten Herren, jedenfalls bekannt, daß ein deutsches Automobil es war, welches unter den allerersten rangierte. Bisher hatte man geglaubt, daß niemand der französischen Industrie auf diesem Gebiete gewachsen sein könne, der Erfolg aber hat gezeigt, daß eine deutsche Mercedesmaschine beinahe als erste am Ziele angekommen ist. Wir Österreicher haben ja auch mitkonkurriert, und es war jedenfalls von hohem Interesse zu sehen, wie unsere Maschinen sich erprobt haben. Es war also nicht bloßer Sport, sondern etwas viel Wichtigeres, um was es sich da gehandelt hat. Bei allen derartigen Erprobungen, wo es sich um Maschinen handelt, die sich mit so bedeutender Schnelligkeit dahinbewegen, ist es ja selbstredend, daß Gefahren nicht ganz ausgeschlossen sind. Die Herren haben aber doch anerkennen müssen, denn der Verlauf hat es gezeigt, daß von den Behörden die umsichtigsten Maßregeln getroffen worden sind, und daß diese in Wirklichkeit den befürchteten Mißerfolg ausgeschlossen haben. Nun ist auch gesagt worden, daß man nur das Interesse der Automobilfahrer gewahrt hätte. Ich aber muß gestehen, und zwar kann ich mich hiebei auf das berufen, was ich selbst im höheren Auftrage angeordnet habe, ich war nicht der Ansicht, daß in erster Linie das Leben der Automobilisten zu schützen sei, sondern das der Bevölkerung, der die Benützung der Straßen in erster Linie gebührt, und ich habe immer die Meinung gehegt, daß jemand, weint er sich selbst in ein gefährliches Unternehmen einläßt und freiwillig in eine Gefahr begibt, wenn er auch natürlich, soweit als möglich, zu schützen ist, doch immerhin selbst die Verantwortung für die Folgen übernehmen muß, während derjenige, der als Passant auf der Straße zu gehen das Recht hat, in erster Linie davor zu bewahren sei, daß er durch unvorhergesehene Geschehnisse um Leib und Sehen komme. Das also sind zwei Punkte, die zu berichtigen ich mir erlauben muß, und ich glaube, daß es jedenfalls vollkommen gerechtfertigt war, dieselben hier zu erwähnen, damit sich in der Öffentlichkeit nicht etwa die Meinung verbreite, die Regierung habe sich aus Leichtsinn und bloß vom Standpunkte des sportlichen Interesses in die Sache eingelassen. Landeshauptmann: Ich wollte nur, wenn es mir gestattet ist, noch darauf hinweisen, daß während des Rennens selbst, trotz der angewendeten Vorsichtsmaßregeln, eben weil sie übertreten wurden, es gerade als ein Wunder bezeichnet werden muß, daß keine Unglücksfälle vorgekommen sind. Ich möchte da speziell auf einen Vorfall in Dornbirn hinweisen. Es war vorgesorgt worden, daß die Automobile an der Grenze von Dornbirn also int "Schwefel", wo die geschlossene Häuserreihe beginnt, unter Begleitung von Radfahrern langsam zu fahren haben. Dies ist mit allem Aufgebote von 76 VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. Energie der Radfahrer von den Automobilisten wirklich auch, aber nur mit vieler Mühe, beobachtet worden. Es handelte sich für dieselben, um jeden Preis rascher durchfahren zu können. An der Grenze von Hatlerdorf mußte das betreffende Automobil stillehalten, bis zu dem Augenblicke, wo die Zeit verstrichen war, die für die neutrale Zone festgesetzt worden war. Die Folge davon war, daß sich dort um die einlangenden Automobile verschiedene Neugierige in größerer Anzahl ansammelten. Auf die erst eiugetroffenen zwei Rennwagen kam nun der dritte und fuhr mit derart rasenden Eile ohne Rücksicht auf die früheren Automobile durch Hatlerdorf durch, daß es das reinste Wunder war, daß nicht eine größere Anzahl von Leuten überfahren worden ist. Wie das eigentliche Rennen vorüber war, sind noch einige Nachzügler gekommen und durch die Ortschaft Stuben, als schon die Kinder auf der Straße waren und die Pferde au die Wägen angespannt dastanden, ohne einen Laut, ein Signal oder irgend ein Zeichen mit der gleich rasenden Eile durchgefahren, wie es während des eigentlichen Rennens der Fall war. Es ist allerdings richtig, daß dieselben deshalb gestraft werden können, ob man aber ihrer auch habhaft zu werden imstande war, ist eine andere Frage. Wünscht noch jemand das Wort zu dem in Verhandlung stehenden Gegenstände? Da dies nicht der Fall ist, so ist die Debatte geschlossen. Hat der Herr Berichterstatter noch etwas beizufügen? (Jodok Fink: Nein.) Dann will ich zur Abstimmung schreiten und ersuche jene Herren, welche dem Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses, wie er vorhin gestellt worden ist, zustimmen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Dritter Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Gesetzentwurf betreffend die Abänderung des Landesgesetzes vom 9. Mai 189 7 wegen Durchführung der Wildbachverbauung. Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Abg. Martin Thurnher, das Wort zu nehmen. Martin Thurnher: Der uns zur Verhandlung vorliegende Gegenstand betreffend die Ausdehnung der Wildbachverbauungsaktion ist einer der wichtigsten der diesjährigen Session. In der von der Landes-Ausschuß-Deputation am 14. August vorig. Jahres Sr. Exzellenz dem damaligen Herrn Statthalter Grafen Merveldt überreichten Denkschrift ist mit allem Nachdrucke darauf hingewiesen worden, daß außer der Gewährung von Beitrügen für die durch die Hochwasserkatastrophe geschädigten Gemeinden aus dem staatlichen Notstandskredite auch die Regulierung der Wildbäche und deren Verdauung im Talinnern erforderlich ist, wenn anders weitere und schlimmere Schädigungen in Hinkunft hintangehalten werden sollen. Der weitere Gang der diesbezüglichen Verhandlungen, die zwischen Regierung und dem Landes-Ausschusse gepflogen wurden, ist aus dem Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses, wie er dem h. Hause vorliegt, zu ersehen. Die vom k. k. Ackerbauministerium bestimmten Sachverständigen gaben ihr Votum ganz im Sinne der Landes-Ausschußanträge ab und sprachen sich unbedingt dahin aus, daß die vom Landes-Ausschusse bezeichneten Bäche und Flüsse in die Waldbachverbauung einbezogen werden sollen. Es sind dies der Emmebach bei Götzis, der Klausbach, der Ratzbach bei Weiler, die Frutz, die Frödisch und der Wäldlebach bei Klösterle, welch' letzterer Bach durch die an der Bergseite des Dorfes angehäuften Geschiebemassen das Dorf in eminenter Weise gefährdet. Das Mehrerfordernis für die Ausdehnung der Wildbachverbauungsaktion beträgt 585.000 K, das Erfordernis für die in allernächster Zeit zu erstellenden, als äußerst dringend bezeichneten Bauten 245.000 K, beziehungsweise nach Abrechnung der bereits früher für den Klausbach vorgesehenen Summen von 20.000 K noch 225.000 K. Das Ergebnis der zur Erzielung der Deckung dieser Kosten gepflogenen Verhandlungen war ein vollkommen zufriedenstellendes, indem die k. k. Regierung auf den vom LandesAusschusse gestellten Antrag auf Abänderung des § 2 des Wildbachverbauungsgesetzes vom 9. Mai 1897 eingieng und die Zustimmung zur Einbringung des dem h. Hause nunmehr vorliegenden VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. 77 Gesetzentwurfes gab. Die Wildbachverbauungsaktion wird durch die Annahme des jetzigen Gesetzentwurfes eine wesentliche Ausdehnung erhalten. Nach den ursprünglichen Vereinbarungen zwischen der Regierung und dem Landes-Ausschusse bezw. der Landesvertretung war für die Wilddachverbauungsaktion im österreichischen Rheingebiete ein Betrag von etwas mehr als 3, 000.000 K vorgesehen, wovon die eine Hälfte mit Gesetz vom 9. Mai 1897 sichergestellt wurde, während die Sicherstellung der zweiten Hälfte für ein etwa i. I. 1906 vom Landtage zu beschließendes Gesetz in Aussicht genommen war. Durch die Annahme des heutigen Gesetzes wird der Kostenbeitrag für die erste Bauserie von 1, 540.000 K auf 1, 760.000 erhöht. Aber auch für die Ausführung der in die zweite Serie eingereihten Projekte wird seinerzeit eine bedeutende Erhöhung stattfinden müssen. Für die weiteren erforderlichen Arbeiten der Verdauung der schon genannten fünf Bäche muß das weitere Erfordernis von 340.000 K in die nächste Verbauungsserie einbezogen und dem früher festgestellten Erfordernis beigerechnet werden. Dazu werden noch die Mehrerfordernisse bereits in Angriff genommener Bauten, z. B. der Scesa, kommen sodaß die zweite Verbauungsserie sicher ein Gesammterfordernis von wenigstens 2, 000.000 K ausweisen wird. Die Wildbachverbauungsaktion entfaltet sich sonach zu einer großen und wichtigen Aktion für unser Land. Meine Herren! Das k. k. Ackerbauministerium hat bei den Verhandlungen hinsichtlich des heute vorliegenden Gesetzentwurfes neuerdings, wie schon so oft, sein Wohlwollen und seine Fürsorge für unser Land in eminenter Weise zum Ausdrucke gebracht. Auch seine Exzellenz, der Herr Finanzminister, hat sich persönlich der Sache in entgegenkommendster Weise angenommen. Ich bin überzeugt, der Dolmetsch der Gefühle des hohen Hauses zu sein, wenn ich der k. k. Regierung für diese neuerliche Fürsorge und das dem Lande bewiesene Wohlwollen den wärmsten Dank ausspreche und den Herrn Regierungsvertreter bitte, diesen Dank der hohen Regierung zur Kenntnis zu bringen. (Lebhafter Beifall.) Nun empfehle ich dem hohen Hause, dem vorliegenden Gesetzentwürfe im Sinne des Antrages des volkswirtschaftlichen Ausschusses seine Zustimmung zu geben. Der Antrag lautet: (lieft denselben aus Beilage XXXI.) Landeshauptmann: Ich eröffne über den Gesetzentwurf, wie er dem hohen Hause vorliegt, die Generaldebatte. Wenn niemand das Wort zu ergreifen wünscht, gehen wir znr Spezialdebatte über und ersuche den Herrn Berichterstatter, die einzelnen Paragraphe anzurufen. Ich werde nach Anrufung eines jeden Paragraphen eine kleine Pause eintreten lassen, und wenn sich niemand zum Worte meldet, denselben als angenommen betrachten. Martin Thurnher: Mit Rücksicht auf die Kürze des Gesetzes und auf die Wichtigkeit desselben glaube ich, die einzelnen Paragraphe verlesen zu sollen. Martin Thurnher: (verliest § 1 aus Beilage XXXI A.) Landeshauptmann: Wer wünscht zu § 1 das Wort? Wenn sich niemand meldet, erkläre ich denselben als angenommen. Martin Thurnher: (verliest § 2.) Landeshauptmann . Angenommen. Martin Thurnher: (verliest § 3.) Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: (lieft Titel und Eingang des Gesetzes.) Landeshauptmann: Wird gegen Titel Und Eingang des Gesetzes eine Einwendung erhoben? Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dieselben als genehmigt. Martin Thurnher: Ich stelle den Antrag, die dritte Lesung des Gesetzes gleich in der heutigen Sitzung vorzunehmen. 78 VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. Landeshauptmann: Wird gegen den Antrag des Herrn Abg. Martin Thurnher eine Einwendung erhoben? Es ist dies nicht der Fall, somit ersuche ich jene Herren, welche dem vorhin verlesenen Gesetzentwürfe auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Somit wäre dieser wichtige Gegenstand erledigt. Wir kommen nun zum vierten Gegenstände der heutigen Tagesordnung nämlich Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Ansuchen der Gemeinde Lech wegen Gewährung eines Landesbeitrages zu den Straßenerhaltungskosten. Ich ersuche denselben Herrn Berichterstatter das Wort zu ergreifen. Martin Thurnher: Anläßlich des Baues der Flexenstraße, durch welche die Bewohner von Lech und Warth-Hochkrumbach eine Verbindung mit dem Lande erhielten, hat die Gemeinde Lech die Instandhaltung der Straße übernommen. Es stellte sich aber bald heraus, daß die Gemeinde Lech zur Bestreitung dieses Aufwandes einer Unterstützung bedürfe, um die mit so großen Kosten erbaute Straße auch in gutem Zustande erhalten zu können. Der hohe Landtag hat bereits in der Session vom Jahre 1898 einen entsprechenden Beitrag zu gedachtem Zwecke für drei Jahre gewährt. Die Erhaltungskosten werden sich aber jetzt sicher erhöhen, da mittlerweile auch die Straße Zürs-Lech fertiggestellt und dem Verkehre übergeben wurde. Die Länge der Straße wird nun über 10 km betragen. Die Gewährung eines weiteren Beitrages beziehungsweise die Berücksichtigung des Gesuches der Gemeinde Lech erscheint sonach gerechtfertigt. In den Verhältnissen der Flexenstraße wird indessen in den nächsten Jahren eine Änderung eintreten. Auf Grund des Straßenbauprogrammes wird die Flexenstraße im Sinne des Gesetzes vom 29. November 1899 L -G.-Bl- Nr. 9 ex 1900 eine Fortsetzung bis an die Grenze von Tirol erhalten, und wird dadurch diese Straße ein wichtiger Verkehrsweg mit dem Nachbarlande werden und sonach den lokalen Charakter verlieren. Bevor aber zur Fortsetzung des Baues geschritten wird, muß gemäß den Bestimmungen des erwähnten Gesetzes eine Erhaltungskonkurrenz für diese Straße gebildet werden, und muß in dieselbe der Natur der Sache gemäß die ganze Strecke der Straße vom Arlberg an bis an die Grenze von Tirol einbezogen werden. Die Erhaltung der Straße ist dann nicht mehr Sache der Gemeinde Lech sondern der zu bildenden Konkurrenz, und es empfiehlt sich daher, der Gemeinde Lech, vorläufig eine Subvention nur für das laufende Jahr, für welches die Erhaltung der Straße noch unter allen Umständen der Gemeinde Lech obliegt, zu bewilligen. Es möge schließlich noch mit Befriedigung konstatiert werden, daß die Gemeinde Lech die Straße bisher in recht gutem Zustande erhalten hat. Sonach empfehle ich im Namen des volkswirtschaftlichen Ausschusses folgenden Antrag zur Annahme: (liest denselben aus Beilage XXX). Landeshauptmann: Wünscht jemand zu Bericht und Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses das Wort? Es ist dies nicht der Fall, weshalb ich zur Abstimmung schreite. Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage beistimmen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses betreffend den Ausgleich mit Ungarn. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Abg. Ölz, das Wort zu nehmen. Ölz: Hohes Haus! Nachdem dieser Gegenstand schon früher einmal vom hohen Landtage in ganz ausführlicher Weise behandelt worden ist und damals die einzelnen Mitglieder des hohen Landtages Stellung genommen haben, so glaube ich, mich heute weiterer Ausführungen enthalten zu können. Den Standpunkt, welchen der h. Landtag damals eingenommen hat, nimmt derselbe auch heute noch ein, und es genügt deshalb die heutige Kundgebung dem damaligen Standpunkt. Wer die Sache kennt, weiß auch, welche Wahrheit in VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. 79 der Zeitungsnotiz gelegen ist, in welcher es heißt, daß solche Kundgebungen auf Veranlassung der Regierung gemacht werden. Nach diesen kurzen Bemerkungen erlaube ich mir, den Bericht zur Verlesung zu bringen. (Liest Bericht und Antrag aus Beilage XXXII.) Ich bitte das hohe Haus, diesen Anträgen beizustimmen. Landeshauptmann: Wer wünscht zum Berichte und den gestellten Anträgen des volkswirtschaftlichen Ausschusses das Wort? Da sich niemand meldet, schreite ich zur Abstimmung und bemerke, daß ich bei diesem Gegenstände von dem mir zustehenden Rechte, an der Abstimmung teilzunehmen, ebenfalls Gebrauch machen werde. Ich ersuche jene Herren, welche den Anträgen, wie sie verlesen wurden, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Ich konstatiere, daß diese Anträge einstimmig angenommen sind. Der nächste Punkt der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch des Landwirtschaftsvereines betreffend die Förderung der Alpverbesserung. In Anbetracht des Umstandes, daß dieser Bericht gegen meinen Willen erst spät aus der Druckerei gekommen ist und vielleicht einzelne Herren Abgeordnete den Inhalt desselben näher kennen lernen wollen, könnte derselbe, wenn es von irgend einer Seite gewünscht wird, verlesen werden. Wird ein diesbezüglicher Wunsch ausgesprochen? Jodok Fink: Ich halte dafür, daß es vielleicht doch am Platze sein wird, den Bericht zu verlesen. Es betrifft der Bericht einen Gegenstand, welcher eine ganz neue Aktion zur Förderung der Landwirtschaft involviert. Derselbe ist ziemlich eingehend und sind die diesbezüglichen Verhältnisse in demselben klar dargestellt, und die Herren werden davon entsprechende Kenntnis erlangen, wenn derselbe verlesen wird. (Verliest Bericht und Antrüge aus Beilage XXXIII.) Ich glaube, dem Berichte nichts mehr beifügen zu sollen und empfehle die Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses zur Annahme. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses die Debatte. Wenn niemand zu denselben zu sprechen wünscht, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem verlesenen Antrage zustimmen wollen, gefälligst sitzen zu bleiben. Angenommen. Run kommt noch die zufolge meiner mit Zustimmung des hohen Hauses bei Beginn der Sitzung vorgenommene Ergänzung der Tagesordnung, nämlich der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses in Sachen der Ausscheidung von Frastanz aus dem Bezirke Bludenz und Einverleibung in den Bezirk Feldkirch. Vielleicht könnte dieser Bericht, nachdem er erst vor kurzem verteilt worden ist, zur Verlesung gebracht werden. Dr. v Preu: Ich möchte mir erlauben, zu beantragen, daß dieser Gegenstand von der heutigen Tagesordnung abgesetzt werde. Ich war zu Beginn der heutigen Sitzung nicht hier, weil mir der betreffende Bericht nicht zugekommen war - derselbe soll in meiner Wohnung liegen - und konnte also damals gegen die vom Herrn Landeshauptmanne gemachte, diesen Gegenstand betreffende Anregung keine Einwendung erheben. Ich bitte nochmals dringend, diesen Gegenstand heute von der Tagesordnung abzusetzen. Landeshauptmann: Ich glaube, dem Wunsche des Herrn Dr. v. Preu entsprechen zu sollen, umsomehr als dieser als Vertreter der Stadt Bludenz ein Interesse daran hat, den Bericht zu studieren. Ich bitte um Entschuldigung, es ist jedenfalls in der Expedition der Berichte ein Verstoß erfolgt. Ich setze also diesen Gegenstand von der heutigen Tagesordnung ab und erkläre die heutige Tagesordnung für erledigt. Tag und Stunde der nächsten Sitzung bin ich gegenwärtig nicht in der Lage anzugeben, da verschiedene Gegenstände in den Ausschußberatungen 80 VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 8. Periode 1902. noch nicht vollständig erschöpfend behandelt worden sind und die Berichte nicht vorliegen. Heute nachmittags 4 Uhr werden sich der volkswirtschaftliche und der Finanzausschuß zu einer Sitzung versammeln. Am Montag, 10 Uhr vormittags wird eine Sitzung des um zwei Mitglieder erweiterten volkswirtschaftlichen Ausschusses im Saale hier stattfinden, zu welcher ich über Ersuchen des Herrn Obmannes sämtliche Herren Abgeordneten zu erscheinen einlade; dabei wird sich Gelegenheit bieten, sich in eine Debatte über das Grundbuch einzulassen. Zu dieser Sitzung wird auch der Herr Direktor der Landesirrenanstalt Valduna Dr. Pfausler eingeladen werden, um uns einige Aufschlüsse zu erteilen. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 11 Uhr 45 Minuten mittags.) Druck v. J. N. Teutsch, Bregenz. ArarLVerger Landtag. 8. Sitzung am 4. Juli 1902 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. --------------- VEH, ---------------- Gegenwärtig 20 Abgeordnete. — Abwesend: Hochwsi. Kischof. Regierungsverireler: Herr k. k. ^tatthattereirat Levin Graf Schaffgolfch. Beginn der Sitzung 10 Uhr 40 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung zu erheben? — Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich das­ selbe als genehnligt. Ich habe mir erlaubt, zur Tagesordnung, welche der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter am Schluffe der letzten Sitzung bekannt gegeben hat, nachträglich noch zwei Gegenstände anzufügen, nämlich: 5. den Bericht des volkswirtschaftlichen Aus­ schusses betreffend den Ausgleich mit Ungarn, und 6. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch des Landwirtschaftsvereines betreffend Förderung der Alpverbesserung. Heute möchte ich mir mit Zustimmung des hohen Hauses noch einen siebenten Gegenstand nach­ träglich auf die Tagesordnung zu setzen erlauben, über welchen der gedruckte Bericht des volkswirt­ schaftlichen Ausschusses bereits vorliegt, nämlich „über das Gesuch der Gemeinden Frastanz und Feldkirch in Sachen der Ausscheidung von Frastanz aus dem Bezirke Bludenz und Einverleibung in den Bezirk Feldkirch." 72 VllI Sitzung des Vorarlberger Landtages. Wird gegen diese Anregung eine Einwendung erhoben? — Nachdem keine solche erfolgt, wird also die Tagesordnung durch diesen Punkt 7 ergänzt werden. Wir kommen zum ersten Gegenstände der Tages­ ordnung, d. i. der Bericht des volkswirt­ schaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Klaus betreffend die Regulierung des Klausbaches. Ich er­ suche den Herrn Berichterstatter Abg. Martin Thurnher, das Wort zu nehmen. Martin Thurnher: Bezüglich des Klausbaches bestehen ivohl gleiche oder mindestens ganz ähnliche Verhältnisse, wie bezüglich des Ratzbaches. Der Klausbach hat in der Gemeinde Klans fast ebenso gehaust und den Ort verwüstet, wie der Ratzbach es in Weiler getan hat. Es hat sich daher auch die Regulierung des Klausbaches sowohl im Talinnern durch Einbeziehung in die allgemeine Wild­ bachverbauungs-Aktion als auch die Regulierung im Tallaufe, die auf Grund des Meliorations­ gesetzes durchzuführen wäre, als notwendig erwiesen, nm die Gemeinde Klaus vor weiteren Verwüst­ ungen zu schützen. Die Regulierung des Klausbaches im Tallaufe erfordert eine verhältnißmäßig sehr hohe Summe, da das Bachbett in der Länge von zirka 1 km ganz umgelegt werden muß, um die jetzt bestehen­ den großen Krümmungen des Bachlaufes zu beseitigen. Die Genieinde Klaus, welche durch die Hoch­ wasserkatastrophe sehr gelitten hat, ist nicht in der Lage, die Regulierung allein aus eigenen Mitteln vurchzuführen/ es muß daher die Hilfe des Staates und des Landes in Anspruch genommen werden. Leider können wir die diesfalls erforderlichen Betrüge nicht heute schon durch ein Gesetz sicherstellen, da vorher die nötigen Verhandlungen mit der Regierung durchzuführen sind. Hoffentlich tritt der Landtag im nächsten Jahre in einem früheren Zeitpunkte zusammen, so daß Klaus nicht allzulange auf das Zustandekommen des Gesetzes warten muß. Indem ich im übrigen auf meine Ausführungen bei der Ve Handlung über die Regulierung des Ratzbaches in der vorletzten Sitzung, wie auch auf deu, dem hohen Hause vorliegenden Bericht des volkswirt­ schaftlichen Ausschusses verweise, gebe ich der zu­ VI. Session der 8. Periode 1902. versichtlichen Erwartung Ausdruck, daß der hohe Landtag in seiner stets bewährten Vorsorge für hilfsbedürftige Gemeinden den Antrag des volks­ wirtschaftlichen Ausschusses einstimmig zum Beschlusse erheben wird. Der Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses lautet: (liest denselben aus Beilage XXVIII.) Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. — Wenn niemand sich zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung und werde beide Punkte des Antrages unter einem vornehmen. Ich ersuche jene Herren, welche dem Anträge des volkswirt­ schaftlichen Ausschusses, wie er Ihnen eben ver­ lesen worden ist, ihre Zustimmung geben, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. . Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Ge­ mein deAlberschwen deu mein enBeitrag zur Straßenerhaltung. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Jodok Fink, das Wort zu ergreifen. Jodok Fiuk: Hohes Haus! Die Gemeinde Alberschwende hat sich schon im Jahre 1900 an den Landtag gewendet mit der Bitte, derselbe solle ihr für die außergewöhnlich großen Kosten der Straßeneinhali ung in Alberschwende einen Landes­ beitrag gewähren. Damals hat der Landtag beschlosien, vorerst der Gemeinde Alberschwende zu sagen, daß sie in Einhaltung der Straße zuerst selbst ihre Pflicht tun müsse, und daß der Landes-Aus­ schuß, wenn er sich zunächst davon überzeugt habe, daß dies einmal der Fall sei, beauftragt werde, dem Landtage Anträge zu stellen. Die Gemeinde Alberschwende hat sich nun im April d. I. neuer­ lich in einem Gesuche an den Landes-Ausschuß gewendet, und der Landes-Ausschuß hat konstatiert, daß die Gemeinde Alberschwende sich in neuester Zeit wirklich angestrengt hat, die Straße besser einzuhalten. Die Einhaltung der Straße in Alber­ schwende fällt der Gemeinde schwer, und zwar VIII .Sitzung des Vorarlberger Landtages. einerseits deshalb, weil dieselbe eine ungewöhnlich große Straßenstrecke einzuhalten hat, und anderseits deshalb, weil der ganze große Verkehr auf einer verhältnismäßig schmalen Straße zu bewältigen ist, und dieser letztere Umstand hat sich besonders noch in den letzten zwei Jahren durch den Bau der Bregenzerwaldbahn wesentlich verschlechtert. Was das bedeutet, einen großen Verkehr, und zwar einen so großen, wie er jetzt für die Bregenzerwald bahn notwendig ist, auf einer kaum 5 m breiten Straße zu bewältigen, hat man am besten im Frühjahre 1901 daraus ersehen, daß dort, obwohl der Verkehr auf der gut angelegten und viel brei­ teren Dornbirnerstraße zu bewältigen war, weil man in Schwarzachtobel infolge der Abrutschung nicht fahren konnte, innerhalb kaum zwei Monaten diese gut angelegte Kunststraße sehr gelitten hat, und zwar so sehr, daß in einzelnen Teilen von Alberschwende die Fuhrleute gesagt haben, daß diese Straße kaum besser zu befahren sei, als die Tobelstraße. Dabei haben auch allerdings ungün­ stige Witterungsverhältnisse mitgewirkt. Der Um­ stand aber, daß durch den Bahnbau die Straße noch wesentlich stärker hergenommen wird, und der weitere Umstand, daß Alberschwende am Bahnbaue nicht bloß nicht interressiert ist, wenigstens nicht die ganze Gemeinde, sondern — einzelne Teile aus­ genommen, die durch den Bahnbau auch Nutzen haben, wie z. B. Müselbach und Unterrain — eher Schaden leidet, haben den volkswirtschaftlichen Ausschuß zur Ansicht gebracht, daß dies Momente seien, wodurch der Landtag, weil auch der Bahnbau unterstützt worden ist, quasi moralisch verpflichtet ist, hier einmal unterstützend einzugreifen, und stellt daher der volkswirtschaftliche Ausschuß dem hohen Landtag folgenden Antrag: (Liest denselben aus Beilage XXIX.) Ich ersuche um Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Dr. Waibel: Ich habe mir das Wort nicht erbeten, um gegen den Antrag zu sprechen, ich kann im Gegenteile von vornherein erklären, daß ich dem Anträge auf Verabreichung einer Unter­ VI. Session der 8. Periode 1902. 73 stützung an die Gemeinde Alberschwende für die Straßeneinhaltung zustimmen werde Ich wollte nur diesen Gegenstand zum Anlasse nehmen, um an eine Verhandlung zu erinnern, welche wir im April 1900 gepflogen haben. Es ist damals das Begehren des Standes Montafon um Votierung eines Radfelgengesetzes auf der Tagesordnung ge­ standen, und der Landtag hat damals am 24. April 1900 folgenden Beschluß gefaßt: (liest) „1. In die Schaffung eines Radfelgengesetzes für die Konkurrenzstraße Bludenz—Schruns kann dermalen nicht eingegangen werden, weil noch neuerliche Erhebungen durch den Landes-Ausschuß notwendig fallen; 2. Der Landes-Ausschuß wird beauftragt, unter Zuziehung des Landestechnikers, die Verfassung eines allgemeinen Radfelgen­ gesetzes für die nichtärarischen Straßen Vorarlbergs in Erwägung zu ziehen." Ich glaube, es würde einem allgemeinen In­ teresse entsprochen werden, wenn das Präsidium uus mitteilen würde, was seitens des Landes-Aus­ schusses in Ausführung dieses Beschlusses bereits geschehen und erreicht worden ist. Landeshauptmann: Ich kann deni geehrten Herrn Vorredner mit Vergnügen die gewünschte Auskunft erteilen. Der Landes-Ausschuß hat unter Zuzug des Landestechnikers nach langen Beratungen und nach Einholung verschiedener einschlägiger Gesetze und Verordnungen aus anderen Ländern sich dahin entschieden, nicht bloß speziell ein Rad­ felgengesetz zu schaffen, sondern ein ganz neues, allgemeines Straßen- und Straßenpolizeigesetz. Der bezügliche Entwurf wurde vom Landes-Ausschusse durchberaten und zunächst der Beschluß gefaßt, in dieses allgemeine Straßengesetz auch Bestimmungen übrr die Automobile aufzunehmen, welche im ersten Entwürfe nicht enthalten waren. Der Entwurf enthält erstens Bestimmungen über die Einhaltung der Straßen im Allgemeinen, und zu denselben gehören auch § 18 und folgende, welche Bestim­ mungen über die Radfelgenbreite enthalten. In der zweiten Abteilung des Entwurfes sind allgemeine verkehrspolizeiliche Bestimmungen enthalten, dann kommen in der dritten Abteilung straßenpolizeiliche 74 VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Bestimmungen rücksichtlich des Verkehres mit Zwei­ rädern, viertens endlich Bestimmungen über den Verkehr mit Automobilen und Motorrädern, und fünftens enthält der Entwurf die den straßenpolizei­ lichen Bestimmungen entsprechenden Strafen und allgemeine Schlußbestimmungen. Dieser Entwurf wurde mit Landes-Ausschuß­ beschluß vom 13. September 1901 unter Zl. 4226 dem hohen Ministerium des Innern übermittelt mit dem Ersuchen, die Stellungnahme dem Landes­ Ausschusse bekanntgeben zu wollen, damit der Ent­ wurf in der nächsten Session dem hohen Landtage unterbreitet werden könne. Es ist aber inzwischen noch keine Stellungnahme seitens der h. Regierung erfolgt, und dürfte es für diese Landtagssession, selbst wenn jetzt noch eine solche Äußerung käme, bereits zu spät sein, einen so wichtigen und um­ fangreichen Gesetzentwurf noch zu erledigen. Jeden­ falls dürfte die Stellungnahme der Regierung bis zur nächsten Landtagssession bekannt werden, sodaß es dann dem Landes-Ausschufse möglich sein wird, einen mit der h. Regierung vereinbarten Entwurf in der nächsten Session auf den Tisch des hohen Hauses zu legen. Inzwischen ist noch seitens der k. k. Statt­ halterei eine Anfrage an den Landes-Ausschuß gekommen mit einer derselben beiliegenden Verord­ nung für den Verkehr mit dem Zweirade. Der Landes-Ausschuß wurde in der Zuschrift der Statthalterei gefragt, ob er gegen den Entwurf dieser Verordnung eine Einwendung zu erheben finde. Der Landes-Ausschuß hat sich in seiner Sitzung vom 7. Mai d. I. dahin geäußert, daß er sein Einverständnis zu den Bestimmungen dieser Verordnung über den Verkehr mit dem Zweirade gebe, jedoch gleichzeitig auf die Straßenpolizeiord­ nung und den Entwurf des Straßengesetzes Hin­ weise, welcher dem Ministerium des Innern vor­ gelegt wurde, und in welchem in den §§ 37—44 ähnliche Bestimmungen enthalten seien, und daß er daher, sobald diese Gesetzesvorlage dem Landtage unterbreitet und beschlossen worden sei, selbstver­ ständlich diese gesetzlichen Bestimmungen einer Ver­ ordnung vorziehe. Das ist der Stand der Ange­ legenheit ! Es sei mir gestattet, diesen Anlaß zu benützen, — nachdem das künftige neue Straßengesetz auch VI. Session der 8. Periode 1902. in einem eigenen Abschnitte und zwar nachträglich noch Bestimmungen über den Verkehr mit Auto­ mobilen erhalten hat — um nur mit ganz wenigen Worten meine Ansicht zu äußern über die letzten Ereignisse, die sich mit den Automobilen zugetragen haben: Am 27. v. M. abends kamen eine große Anzahl, gegen 100 Automobilfahrer auf einer Rennfahrt von Paris nach Wien in Bregenz an, um am andern Morgen in aller Frühe das weitere Rennen über den Arlberg nach Salzburg und Wien fortzusetzen. Eine große Anzahl von Menschen wohnte am Abend und am andern Morgen diesem Schauspiele in den verschiedensten Teilen des Landes bei, und ich will nicht in Abrede stellen, daß es vom Standpunkte des Sportes vom großen Inte­ resse war, zu sehen, welch' kolossale Leistungen an Schnelligkeit diese Motorwägen an den Tag legten, und es war besonders auch interessant zu beob­ achten, wie sie Steigungen von 12—14% auf der Straße über den Arlberg im schnellsten Laufe überwanden. Dieses Interesse ist aber meiner Ansicht nach nicht genügend, um solche Maßnahmen zu recht­ fertigen, wie sie von Seite der Bezirksbehörden — in höherem Auftrage natürlich — in Szene gesetzt wurden. In dem benachbarten Bayern und in Württemberg hat man aus Gründen der öffent­ lichen Sicherheit und im Interesse der Bevölkerung dieses Automobilrennen verboten; man ließ die Motorwägen einfach nicht durch diese Staaten. Die Schweiz hat eine Verordnung erlassen, nach welcher der Automobilverkehr nicht mit jener rasenden Eile durch das Land erfolgen durfte, wie es ursprünglich geplant war. Rur Österreich hat neben Frankreich dieses Rennen nicht nur erlaubt, sondern es unter den speziellen Schutz der k. k. Behörden gestellt. Man hat bei uns Verordnungen erlassen, die weit mehr für die Sicherheit der Automobilfahrer bedacht waren als für die der Bevölkerung, während in Bayern und Württemberg das Automobilfahren aus Sicher­ heitsgründen für die Bevölkerung verboten wurde. Ich möchte aber des weitern noch beifügen, daß die Bevölkerung es ist, die die Steuern für die Erhaltung der Straßen zu bezahlen hat. Wir haben in unserem Lande Gemeinde- und Kon­ kurrenzstraßen, und es war in der letzten Sitzung des h. Landtages erst wieder ein Gegenstand in Beratung, wo das Land Beiträge zur Erhaltung