19010703_lts011

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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:13
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp08,lts1901,lt1901,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 11. Sitzung am 3. Juli 1901 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 18 Abgeordnete. Abwesend: Hochwst. Bischof und die Herren Abg. Küchele und Wittwer. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrath Rudolf Graf Huyn. Beginn der Sitzung 2 Uhr 15 Mm. nachmittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Wird von irgend einer Seite gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung erhoben? Nachdem dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmiget. Es sind mir wiederum Petitionen von zehn Gemeinden des Oberlandes in Angelegenheit der Landhausfrage zugekommen, die alle in derselben Richtung sich bewegen und aus den, von mir das letztemal angegebenen Gründen Feldkirch als die geeignete Stadt für das zukünftige Heim des Landtages und des Landes-Ausschusses ansehen. Es sind das die Gemeinden Thüringen, Sonntag, überreicht durch den Herrn Abg. Müller, der Stand Montavon, unterschrieben von sämmtlichen Vertretern des Standes und den Gemeindevorstehern, überreicht durch Herrn Mg. Wittwer, ferner Dünserberg und Rankweil, überreicht durch Herrn Abg. Scheidbach, Bürs und Brand durch Herrn Abg. Dressel, Göfis durch Herrn Äbg. Wegeler, Bürserberg durch Herrn Abg. Martin Thurnher. Ich werde diese Petitionen in derselben Weise, wie die früheren, im kurzen Wege dem Specialausschuss für die Landhausfrage zur Erledigung überweisen. Bevor wir zur Tagesordnung übergehen, möchte ich mir noch eine Anregung erlauben, deren Erledigung ich ganz dem Ermessen des hohen Hauses anheimstelle. Es sind mir nämlich heute vom Finanzausschüsse zwei Berichte übermittelt worden, welche Personalfragen behandeln, und zwar der 94 XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session, 8. Periode 1900/1901. Bericht über das Gesuch des provisorischen Secretärs der Hypothekenbank um definitive Anstellung und ein Bericht über das Gesuch des landschaftlichen Dieners um Erhöhung seiner Bezüge. Diese beiden Berichte habe ich, weil es sich um Personalfragen handelt, einer alten Gepflogenheit folgend, , nicht in Druck legen lassen; ich möchte nun das hohe Haus fragen, ob es vielleicht geneigt wäre, wenn die Erledigung der heutigen Tagesordnung nicht zu viel Zeit in Anspruch nimmt, diese Berichte in vertraulicher Sitzung noch heute zu erledigen, oder ob Sie es vorziehen, dies erst in der nächsten Sitzung zu thun. Martin Thurnher: Ich beantrage über diese Frage erst nach Erledigung der heutigen Tagesordnung zu entscheiden. Landeshauptmann: Ich werde diesem Wunsche entsprechen und die Sache nach Erledigung der heutigen Tagesordnung wieder zur Sprache bringen. Herr Abg. Büchele ist erkrankt und lässt sich für die heutige Sitzung entschuldigen. Wir gehen nun zur Tagesordnung über; auf derselben steht als erster Gegenstand der Bericht des Schulausschusses über das Pensionsgesuch der Lehrerswitwe Moll. Ich ersuche den Herrn Abg. Martin Thurnher als Berichterstatter das Wort zu ergreifen. Martin Thurnher: Der Gegenstand ist im vorliegenden Berichte in erschöpfender Weise dargelegt, und glaube ich daher nichts weiter bemerken zu sollen. Im Allgemeinen bin ich ein Gegner solcher Ausnahmsbegünstigungen, aber hier handelt es sich um einen Fall, der vielleicht durch Jahrzehnte sich nicht wiederholen dürfte, und es sind doch solche Gründe vorhanden, welche für eine günstige Erledigung des bezüglichen Gesuches sprechen. Der Umstand, dass der Landesschulrath seinerzeit bereits im Gnadenwege um Wiederanstellung des Lehrers Moll eingeschritten ist, ist ein Beweis - ähnliche Fülle sind ja nie vorgekommen - dass der Fall wirklich milde beurtheilt werden darf und soll. Ich verweise also einfach auf die, wie ich glaube, erschöpfenden Ausführungen des Berichtes und stelle namens des Schulausschusses den Antrag: (liest) Der h. Landtag wolle beschließen: "Der Landtag erklärt, keine Einwendung zu erheben, wenn der k. k. Landesschulrath die Pension und Versorgungsgenüsse der Hinterbliebenen des Lehrers Josef Moll in Reuthe im Gnadenwege auf Grund der §§ 63 und 66 des Gesetzes vom 28. August 1899, L. G. Bl. Nr. 48, somit unter Anrechnung einer 10-jährigen Dienstzeit des Verstorbenen festsetzt." Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Wünscht jemand zu Bericht und Antrag das Wort? Dr. v. Preu: Ich habe mich nicht zum Worte gemeldet, weil ich etwa gegen den Antrag sprechen oder stimmen will, sondern ich möchte das hohe Hans nur aufmerksam machen, dass es sich hier um eine principielle Frage handelt; es ist nämlich ein abändernder Vorschlag gegenüber den präcisen gesetzlichen Bestimmungen. Ich möchte den Herren daher zu erwägen geben, dass das möglicherweise ein Präjudiz schaffen könnte, was in andern Fällen später und zwar nach der einen und anderen Seite unangenehm werden könnte, denn solche Präjudize sind immer sehr gefährlich. Weiter habe ich nichts mehr zu bemerken, ich habe schon gesagt, dass ich im Sinne des Berichtes stimmen werde. Johannes Thurnher: Ich glaube, dass dieser Beschluss, nachdem es sich bloß um einen Gnadenact handelt, kein Präjudiz schaffen kann, sondern es kann nur die Folge haben, dass andere auch im Gnadenwege einkommen. Gnaden schaffen kein Präjudiz. Landeshauptmann: Da sich niemand weiter zum Worte meldet, ist die Debatte geschlossen; der Herr Berichterstatter! Martin Thurnher: Ich habe bereits in den Einbegleitungsworten bemerkt, dass ich nicht glaube, dass die günstige Erledigung des Gesuches schlimme Folgen für die Zukunft haben kann. Es ist, glaube ich seit dem Bestände des Schulgesetzes ein XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session, 8. Periode 1900/1901. 95 derartiger Fall nicht eingetreten. Wenn eine Verurtheilung einer Lehrperson erfolgt, wird gewiss in der Regel nicht eingeschritten, dass dieselbe nachträglich wieder in Verwendung gelange. Diesmal ist es aber ausnahmsweise so geschehen. Leider war die Gesundheit des betreffenden Lehrers so erschüttert, dass er nicht mehr eine längere Dienstzeit zurücklegen konnte, und die Familie wäre daher der Noth und dem Elend überlassen gewesen. Es ist nun vom Landesschulrathe die Anschauung des Landes-Ausschuffes in dieser Angelegenheit gewürdiget worden; der Landes-Ausschuss hat nämlich, wie Sie aus dem Berichte ersehen, seine Meinung dahin abgegeben, dass diesfalls, wenn eine bleibende Pension für die Witwe, beziehungsweise Versorgungsbezüge für die Kinder gewährt werden sollen, nur der Landtag das Recht dazu habe, denn vom Lande müssen ja die Abgänge des Lehrerpensionsfondes ersetzt werden. In anderen Fällen, wenn es sich um staatliche Pensionen handelt, übt ja mitunter, wenn auch nicht häufig, der Kaiser das Gnadenrecht aus; weil es sich in unserem Falle aber um einen Fond handelt, dessen Abgänge das Land zu ersetzen hat, so ist, glaube ich, die Anschauung des Landes-Ausschusses gerechtfertigt, dass der Landtag zu diesem Gnadenacte berufen ist und dass ihm dieses Recht nicht abgesprochen werden kann. Die Bedenken des Herrn Dr. v. Preu habe ich nicht, vielleicht ist keiner mehr von uns in diesen! hohen Hause, bis wieder ein ähnlicher Fall hier zu verhandeln kommt, und daher, glaube ich, sind die vorgebrachten Bedenken ungerecht fertiget, und ich bitte nochmals um die Annahme des vom Schulausschusse gestellten Antrages. Landeshauptmann: Ich schreite zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Antrage des Schul-Ausschusses zustimmen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der zweite Gegenstand unserer heutigen Tagesordnung ist der Bericht des Finanz-Ausschusses über den Rechenschaftsbericht des Landes-Ausschusses und die Rechnungsabschlüsse aller Fonde. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abg. Wegeler, in Anbetracht der Wichtigkeit des Gegenstandes den Bericht von der Tribüne aus vorzutragen! Bevor der Bericht zum Vortrag kommt, möchte ich noch mittheilen, dass ich die Gepflogenheit früherer Jahre wieder beobachten werde; es wird der Bericht verlesen, und wo Anträge sind, wird über dieselben abgestimmt und durch Eintretenlassen einer kleinen Pause bei den einzelnen Punkten den Herren Gelegenheit gegeben werden, das Wort zu ergreifen, zu Anfragen, Beschwerden, Anträgen u. s. w. Wegeler: (liest) "Bericht des landtäglichen Finanz-Ausschusses über den Rechenschaftsbericht des Landes-Ausschusses in Vorarlberg für den V. ordentlichen Landtag der VIII. Periode 1900/1901. Hoher Landtag! Der in der 5. Sitzung am 17. Juni ds. Js. zur Prüfung des vom Landes-Ausschusse vorgelegten Rechenschaftsberichtes eingesetzte Finanz-Ausschuss erstattet hiemit folgenden Bericht: I. Über die Ausführung der vollziehbaren LandtagsBeschlüsse der letzten Session. A. Jener, welche der Allerh. kaiserlichen Sanction bedürfen: Diese wurde ertheilt: 1. Dem Landtagsbeschlusse vom 19. April 1900, betreffend die zur Deckung der Erfordernisse des Landesfondes pro 1900 einzuhebenden Landesumlagen und zwar eines Landeszuschlages von 40 % auf die Grundsteuer, auf die allgemeine Erwerbsteuer, auf die Erwerbsteuer der zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen, auf die fatierte Rentensteuer und auf die Besoldungssteuer der Privatbediensteten, sowie eines Zuschlages von 20% auf die Hauszins- und Hausclassensteuer. 2. Dem Landtagsbeschlusse vom 20. April 1900, betreffend den Gesetzentwurf zur Einführung einer- Gemeindebesoldungssteuer von Dienstbezügen. Der Allerhöchsten Sanction sehen noch entgegen: 3. Der Landtagsbeschluss vom 27. April 1900, betreffend den Gesetzentwurf für die Verbauung 96 XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session, 8. Periode 1900/1901. des Bizauer Baches in den Gemeinden Bizau und Reuthe. Bezüglich der weiteren Entwicklung dieser Angelegenheit wird sich auf Punkt 5 des über die Thätigkeit des Landes-CulturOberingenieurs erstatteten Berichtes bezogen. Die Allh. kaiserliche Sanction wurde nicht ertheilt: 4. Dem Landtagsbeschlusse vom 28. April 1900, betreffend den Gesetzentwurf über die Realschulen." Pfarrer Thurnher: Ich bitte ums Wort! Es heißt hier vor Punkt 3: "Die Allerhöchste kaiserliche Sanction wurde nicht ertheilt:............4. Dem Landtagsbeschlusse vom 28. April 1900, betreffend den Gesetzentwurf über die Realschulen." Ich möchte mir nun an den Herrn Regierungsvertreter die Anfrage erlauben, ob ihm vielleicht die Gründe bekannt seien, welche die Regierung veranlasst haben, diesen Gesetzentwurf der kaiserlichen Sanction nicht zu unterbreiten. Regierungsvertreter: Die bezügliche Eröffnung des k. k. Ministeriums ist an den Landes-Ausschuss erfolgt. Ich bin allerdings von derselben in Kenntnis, indem mir eine Abschrift zugekommen ist, oder, ich erinnere mich nicht mehr genau, die Angelegenheit bei mir durchgelaufen ist. Ich möchte also den Herrn Fragesteller ersuchen, seine Frage an den Herrn Landeshauptmann zu richten. Pfarrer Thurnher: Dann stelle ich meine Anfrage an ein Mitglied des Landes-Ausschusses beziehungsweise an den Herrn Landeshauptmann selbst. Martin Thurnher: Dürfte ich ums Wort bitten? Ich kann in der Sache folgenden Aufschluss geben: Gegen die sonstige Gepflogenheit hat die Regierung diesmal keine Gründe für die Nichtsanction angegeben, sondern dem Landes-Ausschusse einfach mitgetheilt, dass der Gesetzentwurf die kaiserliche Sanction nicht erhalten hat. Pfarrer Thurnher: Demnach scheint es, dass die Regierung selbst meritorisch gegen den Inhalt des Gesetzentwurfes nichts einzuwenden wusste, sondern dass einzig der Satz für sie maßgebend war: "Stat pro ratione voluntas!" Wegeler: (liest) "C. Ausführung der Landtagsbeschlüsse im eigenen Wirkungskreise des Landes-Ausschusses. Der Bericht des Landes-Ausschusses zählt unter näherer Ausführung folgende Angelegenheiten auf: 1. Die Förderung der sonntäglichen Fortbildungsschulen. Erfolgte bereits separater Bericht. 2. Auszahlung der Subvention von K 1200.an den Vorarlberger Landwirtschafts-Verein. (Landtagsbeschluss vom 29. März 1900.) 3. u. 4. Verständigung des k. k. Landesschulrathes von der Genehmigung der Voranschläge. 5. Verständigung des k. k. Landesschulrathes von der Subventionierung einiger Schulen und Lehrpersonen. 6. Über den Bau der Theilstrecke der Flexeustraße von Stutz-Lech, Laudtagsbeschlnss vom 31. März 1900, wird auf den Bericht (7) des Landes-Cultur-Oberingenieurs verwiesen. 7. Auszahlung der bewilligten Subvention von K 300.- an die Dornbirner GewerbeAusstellung (Laudtagsbeschlnss vom 2. April 1900). 8. Auszahlung der Subvention von K 100.an die österreichische Centralstelle zur Wahrung land- und forstwirtschaftlicher Interessen bei Abschluss von Handelsverträgen. 9. Auszahlung der bewilligten Subvention von K 800.- an die Gemeinde Koblach, Landtagsbeschluss vom 2. April 1900, und Mit? Heilung, dass ein gleich hoher Staatsbeitrag der Gemeinde unter dem 11. Mai 1900 durch die k. k. Statthalterei ausbezahlt worden sei. 10. Auszahlung der ersten Jahresrate pr. K 3500 an die Gemeinde Ludesch zur Herstellung der Schutzbauten am linken Ufer der Lutz, Landtagsbeschluss vom 2. April 1900, und Mittheilung, dass die erste Rate der bewilligten Staatssubvention von K 7000.unter dem 7. November 1900 ausbezahlt wurde. 11. Mittheilung, dass das k. k. Ackerbau-Ministerium zu den Entwässerungsanlagen in Koblach den nachgesuchten Staatsbeitrag von K 8580.- leisten werde. XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session, 8. Periode 1900/1901. 97 12. Auszahlunng von K 200.- an die Genossenschaft der Schreiner und Glaser in Dornbirn zur Abhaltung eines Fachcurses für Bautischler (Landtagsbeschluss vom 7. April 1900). 13. Auszahlung des bewilligten Beitrages von K 200.- für die Kosten des hydrographischen Dienstes pro 1900 zu Handen der k. k. Statthaltern (Landtagsbeschluss vom 9. April 1900). Auszahlung der an nachstehende Vereine bewilligten Beträge: 1. Dem katholischen Schulverein Wien .... X 200.2. Dem akademischen Unterstützungsverein Innsbruck " 100.3. Dem Asyl - Verein der Wiener Universität . . " 4. Dem Vereine mensa academica in Wien 5. 50.- " 40.- Dem Vorarlberger Unter: stützungsverein Innsbruck " 60.- Landtagsbeschluss vom 9. April 1900. 14. Die Angelegenheit der Subventionierung der Uferschutzbauten im Gemeindegebiete von Stallehr hat ihre Erledigung in der 4. Sitzung am 22. December 1900 der gegenwärtigen Session gefunden. 15. Auszahlung des Unterstützungsbeitrages von K 400.- an den Verband der handwerksmäßigen Gewerbe. (Landtagsbeschluss vom 9. April 1900). 16. In der Angelegenheit der Mitwirkung des Landes an dem Baue eines Fahrweges von Sonntag nach Fontanella wird auf den technischen Bericht (16) des Landes-CulturOberingenieurs verwiesen." Müller: Zu diesem Punkte möchte ich mir die Anfrage erlauben, ob eine zweite Verhandlung mit Sonntag und Fontanella stattgefunden hat oder nicht; wenn nicht, so halte ich es für meine Pflicht, den hohen Landes-Ausschuss zu ersuchen, bald möglichst die weitere Verhandlung diesbezüglich einzuleiten, damit doch Fontanella mit der Zeit, womöglich in diesem Jahrhundert noch, einen ordentlichen Weg bekommen könnte. Landeshauptmann: Auf die Anfrage des Herrn Abg. Müller habe ich folgendes zu erwidern: Der Landes-Ausschuss hat im verflossenen Sommer - der Tag ist mir nicht mehr erinnerlich - eine commissionelle Verhandlung in Sonntag abgehalten, welcher auch Herr Müller in seiner Eigenschaft als Obmann des Walserthaler Straßenconcurrenz-Ausschusses beigewohnt hat. Bei derselben zeigte es sich, dass der Gemeinde-Vorsteher von Sonntag den dringendsten und primitivsten Anforderungen gegenüber, welche die Gemeinde Fontanella gestellt hat, eine solch obstinate Stellung einnahm, dass schließlich Gefahr war, dass die ganze Angelegenheit vollständig scheitern werde. Erst als ich unter Zustimmung des Gemeinde-Vorstehers von Fontanella den Vorschlag machte, den bestehenden Fußweg, der in das Tobel hineinführt - Alzitobel glaube ich heißt es, ich erinnere mich an den Namen nicht mehr genau - etwas zu verbreitern und bis zur Kirche im Dorfe Fontanella zu verlängern, damit er als Nothfahrweg dienen könne, erst da nahm die Gemeinde-Vertretung von Sonntag eine andere Stellung ein; der Vorsteher von Sonntag möchte die Straße unbedingt an seinem Hause vorbei haben, und deswegen hatte er bisher Widerspruch erhoben. Es wurde dann meiner Anregung allseitig zugestimmt, dass doch eine halbwegs anständige Fahrverbindung hergestellt werden solle, jedoch verlangten die Vertreter der Gemeinde Sonntag eine Überprüfung des Projectcs, insbesonders auch einen Augenschein an Ort und Stelle, durch eine gemischte Commission. Doch war es wegen anderweitigen Arbeiten nicht mehr möglich, denselben noch im letzten Jahre durchführen zu lassen, und nun ist ein neuerliches Gesuch der Gemeinde Fontanella eingelaufen, der Landes-Ausschuss möge die Angelegenheit weiter in die Hand nehmen, und dieser hat nun beschlossen, den commissionellen Augenschein jedenfalls noch im Laufe des heurigen Sommers abzuhalten. Wünscht noch jemand das Wort? - Wenn nicht, bitte ich weiterzufahren. Wegeler: (liest) "17. Bezüglich der Regulierungsbauten an der Alfenz in Klösterle wird auf den technischen Bericht (17) des Landescultur-Oberingenieurs verwiesen. 98 XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session, 8. Periode 1900/1901. 18. Dem Vorarlberger Landwirtschaftsvereine wurde der bewilligte Jahresbeitrag von K 1000 zur Deckung der Kosten für Anstellung eines Assistenten ausbezahlt. (Laudtagsbeschluss vom 17. April 1900.) 19. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 17. April 1900 wurde das Gesuch der Standesverwaltung von Montavon um Gewährung einer Staatssubvention zu den Kosten einer normalspurigen Localbahn Bludenz-Schruns dem k. k. EisenbahnMinisterium befürwortend übermittelt, welches aber einen ablehnenden Standpunkt einnahm. - Der Landes-Ausschuss hat übrigens auf Betreiben eine neuerliche Eingabe an das k. k. Eisenbahn-Ministerium diesbezüglich eingebracht, und obwohl von dem Ministerium noch keine Erledigung erfolgte, so ist anzunehmen, dass sie im günstigen Sinne erledigt wird." Landeshauptmann: Es ist den Herren bekannt, in welchem Stadium sich diese Angelegenheit dermalen befindet, indem uns die öffentlichen Blätter die Nachricht gebracht haben, dass Se. Excellenz der Herr Eisenbahnminister die Geneigtheit ausgesprochen hat, die Montavonerbahn in die nächste Localbahnvorlage aufzunehmen, und wir wollen nur die Hoffnung aussprechen, dass dieses Gesetz bald zustande kommt. Wegeler: (liest). "20. Anstellung des Herrn Dr. Pfausler als Director der Landes-Irrenanstalt mit einem Jahresgehalte von K 4800, freier Wohnung und Holzbezug. Anstellung des Herrn Dr. Max Paregger von Ried in Oberösterreich als Secundararzt mit den neuen systemmäßigen Bezügen. Der Landtagsbeschluss, betreffend die Anerkennung der Stelle des Anstaltsseelsorgers als selbständige Seelsorgsstelle, wurde dem k. k. Cultusministerium unter wärmster Befürwortung' übermittelt. Eine Erledigung hierüber ist bis jetzt nicht eingetroffen. 21. In Angelegenheit der Oeffnung des Rickenbachs in Wolfurt wurde ein Gutachten der k. k. Rheinbauleitung eingeholt und dann zufolge Landes-Ausschussbeschlusses eine commissionelle Verhandlung zwischen den Gemeinden Wolfurt, Hard, Lauterach, Schwarzach und Dornbirn abgehalten, auf welcher man sich für eine Ausschöpfung des Rickenbaches und der Schwarzach einigte und drei Sachverständige mit der Festsetzung der Concurrenz-Interessensphäre beauftragte. Diese Angelegenheit wird den h. Landtag wohl erst in der kommenden Session wieder beschäftigen." Landeshauptmann: Ich bemerke hier gleich, dass nach dem Gutachten der Rheinbauleitungscommission die Kosten der Ausschöpfung wohl nur ganz minimale sein werden, sodass also von besondern Beiträgen nicht gesprochen werden kann. Wegeler: (liest) "22. Über die Eingabe verschiedener Alpbesitzer und Sennereigenossenschaftsvorstcher wegen materieller Unterstützung bei Errichtung von Sennereien erfolgte separate Vorlage an den h. Landtag. 23. 7 Vorarlberger Universitätshörer in Innsbruck wurden im Sommersemester 1900 mit zusammen K 196 unterstützt. Für das Wintersemester 1901 sind keine Vorschläge erstattet worden. 24. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 19. April 1900 wegen Einführung einer Verbrauchssteuer für Wein zu Landeszwecken, wurde vom Landes-Ausschüsse ein Sub-Comit6 zur Vorberathung bestellt, welches zunächst die nöthigen Erhebungen im Wege einer Zuschrift an die LandesAusschüsse der anderen Kronländer einleitete, bis heute aber dem Landes-Ausschusse noch keinen Bericht vorgelegt hat." Dr. Waibel: Ich glaube, es dürfte doch einen Theil des hohen Hanfes interessieren zu erfahren, wo der Stand der Sache bereits ist, wohin das Subcomité bereits gelangt ist; die Angelegenheit hat nicht nur Bedeutung für das Land, sondern in Zukunft auch für die Gemeinden. Ist vielleicht XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages, v. Session, 8. Periode 1900/1901. 99 ein Mitglied des Subcomites im Stande, über die gepflogenen Erhebungen etwas mitzutheilen? Jodok Fink: Ich kann in dieser Sache mittheilen, dass mir vom Subcomité der Auftrag ertheilt worden ist, mich in Wien persönlich beim Ministerium zu erkundigen, was in dieser Angelegenheit erreicht werden könnte. Es ist mir gesagt worden, dass die Sache nur in der Weise zu machen wäre, dass das Land auf eigene Kosten einen Zuschlag zum Weine erhebet: wurde, und dass dieser Zuschlag von allem Wein erhoben werden müsste, nicht bloß von jenem, wie ich damals hauptsächlich gemeint habe, welcher heute von der Verzehrungssteuer nicht getroffen wird; also für allen Wein und auf Kosten des Landes müsste die Einhebung erfolgen. Als ich diese Mittheilung machte, hat im Subcomite die Anschauung Platz gegriffen, dass die Sache vorläufig nicht mehr weiter zu verfolgen sei - es ist damals die Branntweinsteuer. so halbwegs in Aussicht gestanden - und deshalb war man dafür, die Sache nicht mehr zu verfolgen, weil auch die Einhebungskosten zu groß wären, und indem es nicht gut angehe, zu den Einhebungskosten noch den ungünstigen Umstand mit in Kauf zu nehmen, dass aller Wein versteuert werden müsste, auch derjenige, der jetzt schon von der Verzehrungssteuer getroffen wird. Landeshauptmann: Wer wünscht sonst noch das Wort zu Punkt 24? Ich bitte weiterzufahren. Wegeler: (liest) "25. Mit dem Studium einer volkswirtschaftlichen Landesstatistik und Stellung geeigneter Anträge hierüber, wurde der Landtagsabgeordnete hochw. Herr Pfarrer Fink betraut, welcher sich rücksichtlich der einzelnen Zweige dieser Statistik mit verschiedenen Fachmännern des Landes in Verbindung setzte. In der am 20. December 1900 stattgefundenen Conferenz dieser Fachmänner unter dem Vorsitze des Landeshauptmanns, haben sich folgende Herren bereit erklärt, die einzelnen Materien zu übernehmen, und bis Ende 1901 abzuliefern: Se. Excellenz Graf Belrupt Landwirtschaft, Herr Kammersecretär Dr. Hermann Industrie, Handel und Gewerbe, Landeshauptmann Rhomberg Straßen und Verkehrswege, Herr Schulinspector Baldauf das Unterrichtswesen, die Herren k. k. Bezirksärzte des Landes das Sanitäts- und Armenwesen, Herr Abg. Martin Thurnher die Vermögens- und Belastungsverhältnisse der autonomen Körperschaften, Herr Abg. Ölz Credit- und Hypothekarwesen, Herr Abg. Jodok Fink Steuer- und Gebürenwesen. 26. Die Wolfurter Brücke betreffend, theilt die k. k. Bezirkshauptmannschaft mit, dass ans Grund des Eisenbahnzufahrtsgesetzes nichts zu erreichen sein werde, dieselbe sei aber gerne bereit, die Bildung einer Concurrenz II. Classe für genannte Brücke im Sinne des Straßengesetzes vom 15. Februar 1881 kräftigst zu unterstützen. Dieser Gegenstand wird übrigens den heurigen Landtag neuerdings beschäftigen. 27. Über die Herstellung einer Straße vom künftigen Bahnhöfe Lingenau über Hittisau an die Reichsgrenze wird im allgemeinen ans den Bericht (14) des Landes-CulturOberingenieurs verwiesen. Über das Resultat der weiteren Verhandlungen mit der Regierung liegt dem Landtage bereits ein separater Bericht vor. 28. Der Fachausschuss der Stickereischule in Dornbirn und des Wanderunterrichtes in der Stickerei hat über die Verwendung des Landesbeitrages von K 3000.- und die Erfolge des Wanderunterrichtes einen eigenen Bericht erstattet, welcher gedruckt den Herren Abgeordneten zugestellt wurde. Auf Grund dieses Berichtes wurde dem Fachausschüsse auch die Landessubvention pro 1901 ausbezahlt. Dr. Waibel: Anknüpfend an den Bericht, welchen der Stickereischul-Ausschuss dem hohen Hause bereits erstattet hat, bin ich in der Lage, noch weitere Mittheilungen zu machen. Der Bericht schließt ab mit Ende December verflossenen Jahres. Es sind seit dieser Zeit die Curse ununterbrochen abgehalten worden und zwar seit Jänner bisher 100 XI Sitzung des Vorarlberger Landtages, v. Session, 8. Periode 1900/1901. wieder 8 Surfe. Wie sich die Herren vielleicht erinnern, haben sich bei den 8 Cursen, welche im Jahre 1900 abgehalten worden, 246 Theilnehmer eingefunden, und bei den heurigen Cursen bisher 239. Es sind weiters 10 Curse angemeldet, sodass die Zeit für das laufende Jahr vollkommen erschöpft ist. Wir werden den 10. Curs voraussichtlich nicht mehr im December abhalten können, sondern erst im Jänner des kommenden Jahres. Ich kann noch beifügen, dass diese Curse ihren Zweck vollkommen erfüllen, und in Stickereikreisen dringt immer mehr die Überzeugung durch, dass auf diese Art des Unterrichtes der Zweck am besten erreicht und dem Sticker der beste Unterricht, die beste Anleitung gegeben wird. Auch für die Nachstickerinnen werden Curse abgehalten; die Curse dauern drei Wocken, für Nachstickerinnen sechs Wochen. Ich bin weiters in der Lage, mitzutheilen, dass die Unterrichtsverwaltung in Erkenntnis des Wertes dieser Curse zum Entschlusse gelangt ist, zwei Wandercurslehrer zu bestellen, und hat den Gehaltsbetrag für den zweiten Wanderlehrer bereits in den Staatsvoranschlag pro 1901 im Betrage von 2000 K eingestellt. Durch Missverständnisse, welche die Statthaltereikanzlei in Innsbruck verschuldet hat, ist die Ausschreibung dieser Wanderlehrstelle erst in kürzester Zeit erfolgt. Es ist nämlich in der Zuschrift des Ministeriums, welche im Wege der k. k. Statthalterei an den Stickereischul-Ausschuss gelangt ist, gesagt: (liest) "Gleichzeitig wird der Fachausschuss aufgefordert werden, mit Rücksicht auf die im Staatsvoranschlage 1901 als eine Post eingestellte Remuneration von 2000 K für einen zweiten Wanderwerkmeister den Concurs für diese Stelle ehestens auszuschreiben und auf Grund dieses Concurses den Besetzungsvorschlag unter Vorlage aller Bewerbungsgesuche im vorgeschriebenen Dienstwege dem k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht zu erstatten." Run habe ich kürzlich in Wien gelegentlich eines Besuches im Unterrichts-Ministerium erfahren, dass das nicht so gemeint war, sondern dass die Ausschreibung sofort hätte erfolgen sollen. Es ist also von der Regierung der Fehler, den die Statthalterei begangen hat, aufgeklärt worden und ist die Ausschreibung sofort erfolgt; die Besetzung der Stelle steht schon für die nächste Zeit bevor. Mit Rücksicht auf den Umstand, dass die Aufmerksamkeit der Stickereikreise auf diese Curse und die Betheiligung an denselben immer zunimmt, ist wohl anzunehmen, dass die beiden Wanderlehrer hinreichend Beschäftigung bekommen werden. Weiters habe ich beizufügen, dass die Regierung in Erkenntnis des Wertes dieser Wandercurse folgenden Verzicht geleistet hat: Wie sich einige Herren vielleicht erinnern werden, war beschlossen, dass von den 3000 K, welche dieser Unternehmung vom Lande gewidmet wurden, der Betrag von 400 K jährlich zu Stipendien verwendet werden solle. Die Regierung hat nun eingesehen, dass Stipendien nicht so nothwendig sind - wir haben ihr diese Einsicht beigebracht - und hat uns nun gestattet, dass diese 3000 K zur Gänze für die Curslehrer verwendet werden sollen. Wir haben nunmehr für 1900 diese 400 K abgeliefert, und von 1901 ab bleibt dieses Geld dem Schulausschusse für diese Wandercurs-Zwecke vorbehalten. Ich bin nun nicht in der Lage, heute schon auszusprechen, ob der Stickereischul-Ausschuss mit dieser Dotation von 3000 K und den eingehenden Einschreibgeldern zwei Wanderlehrer wird besolden können. Es muss auch die Wanderlehrerin eine gewisse Entlohnung für die Abhaltung der Curse bekommen. Weiters ist vonseiten des Landes aus den bewilligten 3000 K eine entsprechende Beitragsleistung an die Gemeinde Lustenau, welche einen eigenen Wanderlehrer hat, beschlossen, worden. Wenn also das alles ausgefolgt werden soll, ist es möglich, dass wir für nächstes Jahr mit diesen 3000 K das Auslangen nicht mehr finden werden; für Heuer finden wir es noch. Ich glaube daher, es sollte in dieser Beziehung Vorsorge getroffen und der Landes-Ausschuss ermächtiget werden, das im nächsten Jahre etwa sich herausstellende Mehrerfordernis auszufolgen; es kann sich höchstens ans 500 K oder so etwas beziffern. Bösch: Es ist mir bei dem Berichte des Fachschul-Ausschusses der k. k. Stickereifachschule über XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages, v. Session, 8. Periode 1900/1901. 101 die Verwendung der Subvention zur Hebung der Stickerei aufgefallen, dass von der Thätigkeit des Fachlehrers in Lustenau nichts gesagt worden ist. Es heißt nur "ausgezahlt an die Genossenschaft Lustenau 750 K"; sonst kommt über die Thätigkeit des Lustenauer Fachlehrers nichts vor, und doch ist er von der Landessubvention betheiligt worden. Ich habe mich diesbezüglich an die GenossenschaftsVorstehung von Lustenau gewendet und habe derselben mitgetheilt, dass das nach meiner Anschauung nicht in Ordnung sei, dass über die Thätigkeit unseres Wanderlehrers nichts gesagt sei in dem Berichte, auch sie hätte über die Thätigkeit des Fachlehrers einen Bericht abgeben können. Das hat nun zur Folge gehabt, dass der Fachschul-Ausschuss zusammengetreten ist, und der Gang der Sache wurde genau vorgeführt, und ich kann Ihnen nun mittheilen, was in dieser Beziehung in Lustenau geleistet worden ist. Abgehalten wurden drei Stickereifachcurse und zwar der erste vom 8. Mai bis 26. Juli mit 70 Theilnehmern, der zweite vom 7. August bis 25. October mit 152 Theilnehmern, der dritte vom 6. November bis 24. Jänner 1901 mit 87 Theilnehmern, zusammen waren also 309 Theilnehmer. Dann ist noch ein Bericht über den Maschinen, stand und die Leistung des Stickers, ähnlich wie das im Berichte des Fachschul-Ausschusses der Fall ist; es würde zu weit führen, wenn ich das alles zur Verlesung bringen wollte. Dann hat der Fachlehrer 2603 Besuche bei Stickern in den Stickereilocalen gemacht. Die Thätigkeit des Fachlehrers in Lustenau war eine sehr ausgedehnte, und ebenso die Erfolge, die er erzielt hat, sind, wie Sie aus diesem Berichte ersehen können, gut, und ich würde daher wünschen, dass derselbe dem stenographischen Protocolle einverleibt würde, damit die Herren genau ersehen können, was durch den Wanderlehrer in Lustenau geleistet und erzielt worden ist; das wäre mein Wunsch. Im Allgemeinen kann ich nur sagen, dass man sich an den Cursen sehr stark betheiligt hat und besonders jetzt bei den schlechten Zeiten allmählich mehr einsteht, dass die Verbesserung der Maschinen und die Belehrung des Stickers unbedingt nothwendig ist, und ich kann nur hoffen und wünschen, dass das Institut der Verbesserung der Stickerei und Ausgestaltung dieses Institutes immer so fortschreiten möge, das wird gewiss für das Land von hohem Nutzen nnd Werte sein und somit habe ich geschlossen. (Die von Herrn Abg. Bösch vorgelegte Eingabe des Fachschul-Ausschusses der Stickerei-Genossenschaft Lustenau hat folgenden Wortlaut): Bericht des Fachschul-Ausschusses der StickereiGenossenschaft Lustenau über die Verwendung der Landessubvention zur Hebung und Besserung der StickereiIndustrie. An den hohen Landes-Ausschuss von Vorarlberg! Beigeschlossen übersenden wir den Ausweis über die Ergebnisse der drei im Jahre 1900/1901 vom Stickereifachlehrer Markus Hälg aus Goßau in Lustenau abgehaltenen Stickereifachcurse. Daraus ist die Thätigkeit des Lehrers und der gute Wille der Sticker zu ersehen, welch letztere sichtlich bestrebt sind, ihre Leistungen im Sticken auf eine immer höhere Stufe zu bringen. Sicherlich ist es nur durch eine tüchtige Lehrkraft möglich, die Stickerei auf eine gesundere Basis zu bringen, was allerdings viel Geld kostet und großen Zeitaufwand seitens des Lehrers, um beinahe 1000 Maschinen gerecht zu werden. Diese Darstellung dürfte der Landesverwaltung die Überzeugung verschaffen, dass der vom Landtage dem Unterrichtsbedürfnis der Sticker gewidmete Jahresbeitrag vollkommen seiner Bestimmung gemäß verwendet wurde, und dass der ins Werk gesetzte Wanderunterricht in unserer Genossenschaft Lustenau am besten diesem Unterrichtsbedürfnis entspricht. Im nachstehenden folgt der 102 XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session, 8. Periode 1900/1901. Ausweis der drei Stickereifachkurse, abgehalten in Lustenau im Jahre 1900 -1901. Anfang des Curses Datum 1900 Theil- nthmer Leistung des Stickers Bestand der Maschine Leistung der Maschine besuche des | Fachlehrers bei den Stickern Anfang des I. Curses Mai 8. 70 35 schlecht 19 mittelmäßig 16 gut 42 schlecht 15 mittelmäßig 13 gut 45 schlecht 17 mittelmäßig 8 gut Schluss des Curses Juli 26. dto. 13 schlecht 34 mittelmäßig 23 gut 17 schlecht 28 mittelmäßig 25 gut 37 schlecht 28 mittelmäßig 15 gut 823 Besuche Anfang des II. Curses August 7. 152 68 schlecht 45 mittelmäßig 39 gut 85 schlecht 38 mittelmäßig 29 gut 96 schlecht 32 mittelmäßig 24 gut Schluss des Curses October 25. dto. 23 schlecht 71 mittelmäßig 58 gut 18 schlecht 58 mittelmäßig 76 gut 45 schlecht 62 mittelmäßig 45 gut 918 Besuche A n s a n g des III. Curs. Novbr. 6. 87 36 schlecht 27 mittelmäßig 24 gut 57 schlecht 18 mittelmäßig 12 gut 48 schlecht 15 mittelmäßig 24 gut Schluss des Curses. Immer 24. 1901 dto. 13 schlecht 42 mittelmäßig 32 gut 27 schlecht 38 mittelmäßig 22 gut 33 schlecht 27 mittelmäßig 27 gut 862 Besuche Wir ersuche>, diesen Bericht genehmigend zur Kenntnis zu nehmen. Mr- den Fachschul-Musschuss der Stickerei-Genossenschaft Lustenau. Th. Holzer m. p. Genossenschafts-Vorsteher u. Obmann des Fachschul-Ausschusses. Landeshauptmann: Dem Wunsche des Herrn Abg. Bösch kann leicht entsprochen werden, indem man am Schlusse seiner heutigen Bemerkungen im stenographischen Protokolle beifügt: "Die vom Herrn Abg. Bösch erwähnte Eingabe des Fachschulansschusses der Stickerei-Genossenschaft Lustenau hat folgenden Wortlaut..............." Im Übrigen glaube ich den Wunsch aussprechen zu sollen, dass es das beste wäre, wenn der Fachschul-Ausschuss in Lustenau über die Resultate der Thätigkeit des Wanderlehrers einfach den FachschulAusschuss in Dornbirn Mittheilung machen würde, dann könnte alles in einen Bericht hineinkommen, und man hätte die nöthige Übersicht. Bösch: Was mir mitgetheilt morden ist, wäre einmal ein Bericht an den Dornbirner Fachschulausschuss abgegeben worden; bestimmt kann ich das nicht sagen, sondern meine es bloß. Dr. Waibel: Ich glaube, dass das nicht richtig ist, was Herr Abg. Bösch gesagt hat, dass vom Lustenauer Fachschul-Ausschuss irgend einmal ein Bericht an den Dornbirner Fachschul-Ansschuss erstattet worden ist; ich müsste das doch wissen, habe aber keine Kenntnis davon. Der Lustenauer Wanderlehrer ist einmal zu einer Ausschusssitzung geladen worden, damit er sich über seine Thätigkeit und die Grundzüge, nach welchen er seine Arbeit XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages V. Session, 8. Periode 1900/1901. 103 einrichte, aussprechen könne, aber weitere Nachricht ist dem Ausschüsse keine zugekommen. Ich bin übrigens ganz der Ansicht des Herrn Landeshauptmannes, dass es ganz zweckmäßig sein würde, wenn der Wanderlehrer in Lustenau regelmäßig einen Jahresbericht erstatten würde, damit dieser dann dem Jahresberichte des Dornbirner Fachschul-Ausschusses einverleibt werden könnte. Damit wäre der Sache nur gedient. Ich werde meinerseits in dieser Weise die Anregung geben, vielleicht aber ist es von noch mehr Wirknng, wenn der Herr Landeshauptmann dieselbe macht, und die Dotation, welche von hier aus hier gegeben wird, an diese Bedingung knüpft. (Bösch : Sehr richtig B Johannes Thurnher: Der Herr Abg. Dr. Waibel hat die Anregung gemacht wegen Ermächtigung des Landes-Ausschusses die Mehrauslagen beziehungsweise einen etwaigen Fehlbetrag bei der Dornbirner Stickereifachschule zu decken. Ich weiß nicht, ob diesbezüglich ein Antrag vorliegt. Landeshauptmann: Herr Dr. Waibel hat keinen gestellt, stellen Sie einen? Martin Thurnher: Ich glaube, wir könnten den Antrag jetzt in diesem Sinne dahin erweitern, dass der Landes-Ausschuss beauftragt wird, sich ins Einvernehmen mit der Regierung betreffs Deckung des Fehlbetrages zu setzen Wir würden ja wohl auch von der Regierung einen Beitrag bekommen. Landeshauptmann: Der Antrag kann schriftlich nachträglich gestellt werden, die Herren können den Inhalt unterdessen formulieren. Wünscht noch jemand zum Antrage das Wort? Dressel: Ich bin auch damit einverstanden, dass unter Umständen der Fehlbetrag gedeckt werde, aber voraus wissen wir nicht, wie hoch dieser sein loht, und im vorhinein alles zu genehmigen, scheint mir auch nicht am Platze zu sein. Ich bin nicht gegen die Sache selbst, aber wir verhandeln im Hause über die kleinsten Dinge, und da wir nicht wissen, wie viel der Fehlbetrag ausmachen werde, wäre es doch besser, wenn wir in einer späteren Sitzung oder Session darüber beschließen würden. Dr. Waibel: Ich glaube, meine Herren, nach der Rechnung, die ich vor mir habe, mit ziemlicher Sicherheit sagen zu können, dass das Mehrerfordernis für das nächste Jahr, wenn es ein solches gibt, 500 K nicht überschreiten dürfte. Martin Thurnher: Sagen wir bis zum Höchstausmaße von 500 K. Landeshauptmann: Die Angelegenheit verhält sich folgendermaßen: Die Ausbezahlung erfolgt immer am Anfänge des Jahres, weil in dieser Zeit die Kosten bezahlt werden müssen, und wenn der Landtag im kommenden Jahre vielleicht erst spät einberufen wird, wäre hier eine Lücke vorhanden. Ölz: Ich bin jetzt auch nicht für den Antrag, für heuer ist gesorgt, hat Herr Dr. Waibel gesagt. Es handelt sich also lediglich um das nächste Jahr. Ich wäre dafür, dass man es vorläufig bei dieser Anregung lasse Wenn die Stickereifachschule am Schlusse des nächsten Jahres sieht, wie sie steht, kann sie ja an den Landes-Ausschuss eine Eingabe machen, dieser kann mit der Regierung verhandeln, und wenn wir zusammenkommen, können wir dementsprechend Beschluss fassen. Das würde mir besser entsprechen. Landeshauptmann: Wer wünscht noch das Wort? Da kein Antrag gestellt wird, bitte ich weiterzufahren. Wegeler: (liest) "29. Betreffend die Schaffung eines Radfelgengesetzes wurde vom Landescultur - Oberingenieur der Entwurf eines allgemeinen Straßengesetzes ausgearbeitet, welcher Entwurf einem Sub-Comite zur Vorberathung überwiesen wurde, wodurch der LandesAusschuss in die Lage kommen wird, nach einzuholender Stellungnahme der k. k. Regierung diesen Entwurf in einer späteren Session dem h. Landtage zu unterbreiten." Dr. Waibel: Ich glaube, dass wir nicht zu lange warten sollten, diese Arbeit in die Hand zu nehmen. Wie die Herren, welche an frequentierten 104 XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session, 8. Periode 1900/1901. Straßen wohnen, wissen werden, wird fortwährend über die Ausschreitungen bezüglich der Fahrschnelligkeit von Radfahrern und seit neuester Zeit der Automobile geklagt. Diese Erscheinungen bilden ein Verkehrshindernis, und ich glaube, nachdem sich das Land eifrig mit Straßenbauten befasst, und sich die Verbesserung der Verkehrswege angelegen sein lässt, ist die Schaffung eines Radfelgengesetzes ein Bedürfnis. Die Arbeit sollte mit allem Ernst und möglichster Raschheit ihrem Vollzüge zugeführt werden. Landeshauptmann: Diesbezüglich möchte ich Herrn Abg. Dr. Waibel mittheilen, dass der Entwurf bereits vollständig ausgearbeitet ist, von einem Subcomite durchberathen wurde und der hohen Regierung in kurzer Zeit übermittelt werden wird, um ihre Stellungnahme zu erfahren, und es ist anzunehmen, dass diese bis zur nächsten Session bekannt sein wird, so dass wir in die Lage kommen werden, den ganzen Gesetzentwurf in der nächsten Session in Berathung ziehen zu können. Der Gesetzentwurf enthält alle Bestimmungen, welche über die Radfelgen nothwendig sind, straßenpolizeiliche Bestimmungen der verschiedensten Art und Bestimmungen über die Instandhaltung der Straßen; ebenso sind Normen über den Radfahr-Verkehr enthalten. Die Frage der Automobile ist nicht berührt, aber, wie die Situation sich jetzt gestaltet, dürfte es nothwendig werden, auch diesbezüglich etwas beizufügen; ich glaube, im Subcomite ist auch diese Frage bereits in Erörterung gezogen worden. Martin Thurnher: Ich erlaube mir, diesbezüglich noch einigen Aufschluss zu geben. Dem Subcomite ist es zwar möglich gewesen, einen Gesetzentwurf fertig zu stellen, aber bei der Berathung hat sich herausgestellt, dass noch eine Ergänzung hinsichtlich der Automobile nothwendig sei, und da solche Bestimmungen noch nicht an vielen Orten bestehen, muss man doch vorher noch Informationen einholen. Wir hätten zwar in dieser Session einen Gesetzentwurf einreichen können, aber ich glaube, es wäre dadurch keine Förderung in der Angelegenheit erzielt worden. Wir hätten die Anschauung der Regierung nicht gekannt, und es wäre die Möglichkeit vorhanden gewesen, wenn die Regierung in irgend einem Punkte nicht einverstanden gewesen wäre, dass wir die Sanction für den Entwurf doch nicht erhalten hätten. Ich glaube, es ist besser, dass wir jetzt nach Beendigung der Session rasch an den Abschluss der Arbeiten schreiten und der Regierung eine Vorlage machen, eventuell noch mit derselben Verhandlungen pflegen, um in der nächsten