19001219_lts003

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Letzte Änderung 03.07.2021, 09:29
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp08,lts1900,lt1900,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 3. Sitzung am 19. December 1900 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 19 Abgeordnete. Abwesend: Hochwst. Bischof und Ganahl. Regierungsvertreter: Herr k. k. Statthaltereirath Rudolf Graf Huyn. Beginn der Sitzung 3 Uhr 10 Min. nachmittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet und bitte um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung vorzubringen? -- Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmigt. Der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter hat sich telephonisch wegen Unwohlseins entschuldigen lassen. Es sind mir mehrere Einlaufstücke zugekommen: Das erste ist eine Eingabe des Consortiums der Bahn Dornbirn-Lustenau, überreicht durch den Herrn Abg. Martin Thurnher. Dieselbe lautet: (Das Schriftstück wird verlesen.) Ich bemerke, dass ich diesen Gegenstand selbstverständlich in diesem Sessionsabschnitte nicht mehr an einen Ausschuss verweisen kann, weil das keinen Zweck hätte, sondern habe denselben nur über Wunsch des Herrn Dr. Waide! und weil auch das Consortium dies ausdrücklich gewünscht hat, in den Einlauf gebracht, und wird derselbe seinerzeit der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterzogen werden. Ferner wurde mir übergeben eine Petition der Vorstehung des katholischen Schulvereins in Wien um Gewährung einer Subvention, von deren Verlesung ich wohl Abstand nehmen kann. Die Petition ist überreicht durch Herrn Abg. Johannes Thurnher; ich werde auch hier in gleicher Weise vorgehen und die Zuweisung zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung erst in der zweiten Hälfte unserer Tagung veranlassen. Endlich wurde mir noch eine Zuschrift der Gastwirte und Brantweinbrenner in Dornbirn übergeben, welche den einzuführenden Zuschlag zur 14 III. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session, 8. Periode 1900/1901. staatlichen Brantweinsteuer zum Gegenstände hat. (Johannes Thurnher: Eingebracht?) Eingebracht ist sie von Niemanden, sie wurde nur mir persönlich übergeben und ich selbst habe sie auch nicht unterschrieben. (Das Schriftstück wird verlesen.) Ich habe diese Eingabe deshalb zur Verlesung bringen lassen, obwohl sie geschäftsordnungsmäßig eigentlich von einem Abgeordneten hätte unterschrieben sein sollen, weil mir dieselbe von einem Vertreter der von den Petenten abgehaltenen Versammlung persönlich überreicht wurde und weil uns dieser Gegenstand gerade beschäftigt. Ich wollte eben den Herren die Möglichkeit bieten, auch ihre Ansicht zum Ausdrucke zu bringen. Ich werde diese Zuschrift in kurzem Wege dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse überweisen. Wir gehen nun zur Tagesordnung über; auf derselben steht als erster Gegenstand der Voranschlag des Normalschulfondes pro 1901. Dieser Gegenstand wurde in der letzten Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt mit der Bestimmung, dass darüber das nächstemal direct verhandelt werden solle. Ich bitte also den Herrn Referenten des Landes-Ausschusses zu berichten. Martin Thurnher: Der vorliegende Voranschlag des Normalschulfondes pro 1901 unterscheidet sich den früheren Voranschlägen gegenüber in einer Richtung, wie sie durch die neue Schulgesetzgebung bedingt und hervorgerufen worden ist. In den letzten Jahren mussten wir dem Normalschulfonde aus dem Landesfonde noch Beiträge leisten, damit der Fond die vom Landtage an Lehrer und Gemeinden gewährten Beitrüge auszufolgen in die Lage gesetzt werde. Durch die Reform der Schulgesetzgebung ist aber die Beitragsleistung des Landes gesetzlich geregelt, indem festgesetzt ist, dass die Gemeinden die Lehrergehalte zu zahlen haben, während das Land 25% der Grundgehalte der Lehrer an die Gemeinden aus Landesmitteln zurückvergütet. Infolgedessen weist der vorliegende Voranschlag keinen Abgang auf, es ist daher auch kein Landesbeitrag mehr erforderlich, im Gegentheil, es ergibt sich ein Überschuss von 4643'95 K, wovon ein Betrag von 4600 K als theilweise Rückvergütung der vom Lande zu leistenden Ausgaben bereits in die Einnahmen des Landesvoranschlages eingesetzt wurde. Über die einzelnen Posten der Ausgaben brauche ich wohl nichts weiter zu sagen, es ist theilweise im Berichte das Nöthige ausgeführt und wurden diese Posten auch in den Debatten in früheren Sessionen eingehend besprochen. Ich habe nur zu Post 3 der Ausgaben etwas nachzutragen; dieselbe lautet: "Substitutionen .... 1400 K". Dieser Betrag ist erforderlich zur Substituierung des als Bezirksschulinspector fungierenden Directors der Bürgerschule in Bludenz. Die Aufnahme dieser Post ist gesetzlich begründet, weil im Volksschulgesetz vorgesehen ist, dass, wenn ein Volks- oder Bürgerschullehrer zum Inspector ernannt wird, der Substitutionsbetrag, 1400 K nämlich, vom Normalschulfond zu tragen sei. Der Voranschlag wurde nun vom Landesschulrathe in dieser Weise verfasst und vom Landes-Ausschusse angenommen und in Druck gelegt; mittlerweile erfolgte die Ernennung des Herrn Religionsprofessors Ender in. Feldkirch zum Bezirksschulinspector. Nun ist zwar bezüglich der Substitutionsauslagen für Lehrer oder Professoren, welche im Dienste von Privatanstalten stehen und zu Bezirksinspectoren ernannt werden, im Gesetze nichts vorgesehen, allein der Landes-Ausschuss hat seine Zustimmung gegeben, dass die von der bezüglichen Anstalt mit 700 K bemessenen Substitutionsauslagen auf den Normalschulfond übernommen werden. Wenn ein staatlicher Functionär ein solches Amt erhält, so wird aus Staatsgeldern ein Substitut bestellt: wird aber ein Volks- oder Bürgerschullehrer zum Inspector ernannt, so hat der Normalschulfond für die Substitutionskosten aufzukommen, da, wie schon früher gesagt, dieses gesetzlich bestimmt ist. Um die Ernennung des Religionsprofessors Ender zum Inspector zu ermöglichen, hat sich der Landes-Ausschuss bereit erklärt, unter der Voraussetzung der nachträglichen Genehmigung des hohen Landtages, diese Post per 700 K auf den Normalschulfond zu übernehmen und ich muss daher das hohe Haus bitten, unter Punct 3 der Ausgaben statt 1400 K 2100 K einzusetzen; daraus wird sich weiter ergeben, dass auch die Gesammtsumme der Ausgaben sich um 700 K, also auf 7270'05 K erhöht, und dass der verbleibende Ueberschuss statt 4643'95 K nur noch' 3943'95 K betragen wird Ich möchte daher in Richtigstellung und theilweiser Abänderung des vorliegenden Antrages denselben in folgender Form empfehlen: (liest.) III. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session, 8. Periode 1900/1901. 15 Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der Voranschlag des k. k. Landesschulrathes, betreffend den Rormalschulfond für das Jahr 1901 mit einem Gesammterfordernis von 7270 K 5 h, einer Bedeckung von 11214 K und einem nach § 50 des Schulerhaltungsgesetzes zu verwenden den Ueberschusse von 3943 K 95 h wird genehmigt." Es werden also im Anträge selbst nur zwei Zahlen geändert; ich empfehle dem hohen Hanse die Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag des Landes-Ausschusses und den modificierten Antrag des Herrn Berichterstatters die Debatte. Dr. v. Preu: Ich erlaube mir, gerade auf die Ergänzung, welche der Herr Berichterstatter wegen der Substitutionsgebür für den neuernannten hochwürdigen Herrn Ender vorgebracht hat, das Augenmerk zu richten und möchte bitten, dass dieser Punkt des Voranschlages separat zur Abstimmung gebracht werde, weil darin nach meiner Ansicht eine Principienfrage zum Ausdrucke gebracht wird. Wie der Herr Referent bereits richtig hervorgehoben hat, ist im -Gesetze diesbezüglich keine Bestimmung enthalten, und ich möchte Bedenken tragen, dass diese Auslegung nach Analogie des Volksschulgesetzes als ganz zutreffend anerkannt wird. Landeshauptmann: Es kann diesem Wunsche des Herrn Vorredners wohl am besten in der Richtung entsprochen werden, dass über beide Anträge separat abgestimmt wird, zuerst über den Antrag des Herrn Berichterstatters, und sollte derselbe abgelehnt werden, über den Antrag des Landes-Ausschusses. Martin Thurnher: Es wird diesem Wunsche am besten Rechnung getragen, wenn schon unter dem Titel "Ausgaben" bei Post 3 darüber speciell abgestimmt wird, dass dieser Betrag von 1400 K auf 2100 K erhöht werde, dann ergibt sich von selbst, ob der alte Antrag stehen zu bleiben hat, oder in der von mir vorgeschlagenen geänderten Fassung zur Abstimmung zu gelangen habe. Ich stelle also den Antrag, über Post 3 der Ausgaben separat abzustimmen und beantrage diese Ausgabepost von 1400 K auf 2100 K zu erhöhen. Landeshauptmann: Wenn ein solcher Antrag vorliegt, kann ich allerdings in dieser Weise zur Abstimmung schreiten, sonst nicht. Wünscht noch einer der Herren das Wort? Wenn niemand sich meldet, ist die Debatte geschlossen. Ich werde also dem Wunsche des Herrn Vorredners nach getrennter Abstimmung in der Weise, wie es der Herr Berichterstatter vorgeschlagen hat, Rechnung tragen und bringe zunächst die Post "Ausgaben" zur Abstimmung mit Ausnahme von Punkt 3; zu Punkt 1, 2, 4 und 5 hat sich niemand zum Worte gemeldet, ich nehme also an, dass das hohe Haus denselben seine Zustimmung gibt. - Sie ist gegeben. Zu Punkt 3 beantragt der Herr Referent eine Abänderung, dass nämlich unter dem Titel "Substitutionen" 2100 K einzusetzen sei statt 1400 K; es ist das ein Abänderungsantrag, weshalb ich ihn zuerst zur Abstimmung bringen muss. Ich ersuche also jene Herren, welche diesem Antrage ihre Zustimmung geben, sich von den Sitzen zu erheben. - Es ist die Majortät. Gegen die Punkte "Bedeckung" und "Bilanz" ist nichts vorgebracht worden, ich nehme also an, dass das hohe Haus zustimmt. Wir kommen nun zum Schlussantrage, wie er vom Herrn Berichterstatter in geänderter Fassung vorliegt und welcher lautet: (verliest nochmals obigen Antrag). Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage ihre Zustimmung geben, sich von den Sitzen zu erheben. - Angenommen. Dieser Gegenstand ist somit erledigt; wir kommen zum nächsten Punkte der Tagesordnung, das ist der Bericht des Landes-Ausschusses, betreffend die Subventionierung der sonntäglichen Fortbildungsschulen. Ich ersuche den Herrn Referenten Martin Thurnher, das Wort zu nehmen. Martin Thurnher: Aus dem vorliegenden Berichte ist zu ersehen, dass die Sonntagsschule in einer großen Anzahl Gemeinden des Landes gehalten wurde; seit das Land begonnen hat Remunerationen an die diesen Unterricht versehenden Lehrpersonen zu vertheilen, konnte von Jahr zu Jahr eine Ausdehnung dieses Unterrichtes constatiert werden. Wenn nun auch im Berichtsjahre eine weitere Ausdehnung nicht mehr zu constatieren war, so hat sich doch die Unterrichtsertheilung mindestens 16 III. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session, 8. Periode 1900/1901. im Ausmaße der Vorjahre gehalten. Der Landtag kann mit Befriedigung auf sein Wirken auf diesem Gebiete zurückblicken, da ja die Sonntagsschule dazu bestimmt ist, nicht nur die erworbenen Kenntnisse den Schülern zu erhalten und zu erweitern, sondern auch dazu, dass die Heranwachsende Jugend am Sonntage nebst dem Besuche des Gottesdienstes eine ordentliche Beschäftigung hat, die sie von vielen Gefahren abhält und zu ihrer Erziehung Wesentliches beiträgt und leistet; es darf wohl der Hoffnung Ausdruck gegeben werden, dass auch in der Folge insbesonders durch gemeinsames Vorgehen von Seelsorger und Lehrer diesem Zweige des Unterrichtes die nöthige Aufmerksamkeit zugewendet werde. Der vom Landtage gewidmete Betrag hat, wie Sie aus dem Berichte entnehmen konnten, in genügender Weise ausgereicht, um den betreffenden Lehrpersonen angemessene Subventionen zuzuwenden. Auch der für Lehrmittel im letzten Jahre bewilligte Betrag von 800 K war vollständig genügend, um den einlangenden Gesuchen zu entsprechen, und denselben theils direct Lehrmittel - den "Treuen Kameraden" - theils angemessene Beiträge zur Beschaffung anderer Lehrmittel zu votieren, so dass der Landes-Ausschuss in der Lage ist, für das nächste Jahr einen etwas ermäßigten Betrag von 500 K in Vorschlag zu bringen. Nach diesen kurzen einleitenden Bemerkungen stelle ich im Namen des Landes-Ausschusses folgenden Antrag: (liest) "Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Der Bericht über die Vertheilung der Remunerationen für Ertheilung des Sonntagsschulunterrichtes im Jahre 1900 und Gewährung von Beiträgen zur Anschaffung von Lehrmitteln für Sonntagsschulen wird zur genehmigenden Kenntnis genommen. 2. Für Beschaffung von Lehrmitteln für Sonntagschulen wird für das Jahr 1901 ein Betrag von 500 K aus dem Landesfonde bewilligt." Ich empfehle diesen Antrag der Annahme des hohen Hauses. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Dr. Waibel: Ich muss wieder mit meinem alten Wunsche kommen: unter den Lehrmitteln sehe ich nur den "Treuen Kameraden" aufgeführt und nachdem ein ganz im gleichen Geiste gehaltenes und zum gleichen Zwecke herausgegebenes Werk im Lande besteht, der sogenannte "Junge Bürger", so hätte ich gemeint, dass auch dieses Organ, nachdem es ebenfalls aus Lehrerhänden hervorgegangen ist, in gleicher Weise wie der "Treue Kamerad", wenn auch nicht in gleicher Anzahl, in den Sonntagsschulen eingeführt würde. Wenn mir die Versicherung gegeben wird, dass dies von nun an der Fall sein wird, dann bin ich bereit für Punkt 2 des Antrages zu stimmen, während ich sonst nicht dazu in der Lage wäre. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? - Wenn sich niemand meldet, ist die Debatte geschlossen; der Herr Berichterstatter! Martin Thurnher: Der Herr Vorredner hat wie in den Vorjahren auf ein anderes Organ hingewiesen und hat die Meinung vertreten, es sei nach den gleichen Grundsätzen verfasst wie der "Treue Kamerad"; es ist über diese Angelegenheit schon wiederholt gesprochen worden, aber man ist im Allgemeinen doch nicht der Anschauung, dass das betreffende Organ nach den gleichen Grundsätzen für die Erziehung und Belehrung sorge, wenn bisher auch nichts besonders Gravierendes gegen dasselbe vorgebracht werden konnte. Ich habe bereits in früheren Jahren darauf hingewiesen, dass der Landes Ausschuss gar nicht in die Lage gekommen ist, darüber zu entscheiden, ob die Sonntagsschulen mit dem vom Herrn Vorredner bezeichneten Organe betheilt werden sollen, weil ein Gesuch in dieser Richtung nicht vorlag; Auch in diesem Jahre kam der Landes-Ausschuss gar nicht in die Lage, darüber zu entscheiden, ob er das betreffende Organ für geeignet hält, es an Sonntagsschulen zu widmen. (Dr. Waibel: Man wird schon wissen, warum man nicht angesucht hat!) Ich bin der Anschauung, dass wahrscheinlich aus einem anderen Grund kein dahingehendes Ansuchen erfolgte, dass nämlich jene Personen, welche den Sonntagsunterricht ertheilen, dem "Jungen Bürger" weniger Vertrauen entgegenbringen als dem "Treuen Kameraden". Nach meiner Meinung wird übrigens eine Betheilung der Schulen mit "Jungen Bürgern" nicht erfolgen. Ich habe weiters nichts beizufügen und bitte um unveränderte Annahme des Antrages. III. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session, 8. Periode 1900/1901. 17 Landeshauptmann: Ich schreite zur Abstimmung über Punkt 1 des Antrages und ersuche jene Herren, welche damit einverstanden sind, sich zu erheben. - Angenommen. Nun kommen wir noch zu Punkt 2 des Antrages; ich ersuche auch hier um die Abstimmung und bitte jene Herren, welche dein Punkte 2 zustimmen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. - Es ist die Majorität. Dieser Gegenstand ist somit erlediget; nun kommt Punkt 3 der Tagesordnung, Voranschlag des Landesculturfondes. Ich ersuche denselben Herrn Referenten, das Wort zu nehmen! Martin Thurnher: Die Einnahmen und Ausgaben dieses Fondes bewegen sich ohne wesentliche Aenderung innerhalb der Grenzen des bereits im Frühjahr angenommenen Voranschlages für das Jahr 1900. Die Ausgaben beruhen fast ausschließlich auf früheren Beschlüssen des Landtages, und es ist deswegen nicht nöthig, darauf näher einzugehen. Sie finden das Nöthige in den Anmerkungen des Voranschlages selbst enthalten; ich enthalte mich daher weiterer Ausführungen und stelle den Antrag: (liest) "Der hohe Landtag wolle beschließen: Der Voranschlag des Landesculturfondes pro 1901 mit einem Erfordernis von 6200 K und einer gleich hohen Bedeckung wird genehmigt." . Ich empfehle auch diesen Antrag der Annahme des hohen HanfesLandeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. - Wenn niemand sich meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Antrage zustimmen, sich gefälligst zu erheben. - Angenommen. Vierter Gegenstand der Tagesordnung ist der Voranschlag des k. k. Landesschulrathes über die aus Landes Mitteln zu deckenden Schulauslagen. Ich ersuche den Herrn Referenten, das Wort zu ergreifen. Martin Thurnher: Ich werde auch bezüglich dieses Punktes der Tagesordnung nur ein paar kurze Bemerkungen machen. Der Voranschlag gliedert sich in drei Ausgabeposten: 1. Zur Deckung der Kosten für Abhaltung der Bezirkslehrerconferenzen und der eventuell abzuhaltenden Landeslehrerconferenz, wurde ein Betrag von 1200 K eingesetzt und zeigt sich derselbe in dieser Höhe nach den Ergebnissen der im Vorjahre abgehaltenen Bezirkslehrerconferenzen und der zuletzt abgehaltenen Landeslehrerconferenz als gerechtfertigt. Letztere ist allerdings lange nicht mehr - ich glaube vor etwa 10 Jahren - abgehalten worden. Die zweite Post: "Zuschuss zu dem Lehrerpensionsfond zur Deckung der Abgänge" ist nach den Anträgen des k. k. Landesschulrathes eingesetzt mit 6984 K; in dem dem hohen Hause bereits vorliegenden Voranschläge des Landesfondes ist eine etwas erhöhte Post, und zwar um circa 300 K, eingesetzt aus dem Grunde, weil der Voranschlag des k. k. Landesschulrathes zur Zeit der Verfassung des Landes-Voranschlages noch nicht vorlag. Daher rührt diese Differenz von circa 300 K. Was den dritten Punkt anbelangt, so ist bereits im Berichte ausgeführt, dass dieser Betrag nach § 47 des Schulerhaltungsgesetzes vom 28. August 1899, L. G. Bl. Nr. 47, sowohl dem Landesvoranschlage des Vorjahres als auch den faktischen Ergebniffen des heurigen ersten halben Jahres, nämlich vom 1. Jänner bis Ende Juni 1900 entspricht. Es waren ca. 42000 K, die an drei Schulbezirke im ersten Halbjahr zu leisten waren. Der Betrag von 84000 K wurde in gleicher Höhe in den Landesvoranschlag pro 1901 eingesetzt, und steht dieser sonach bezüglich dieser Post in vollster Uebereinstimmung mit dem vom k. k. Landesschulrathe eingebrachten Voranschläge. Es sind alle 3 Posten im Gesetze begründete Auslagen, die das Land von sich abzuweisen nicht in der Lage ist. Bei der Post b "Zuschuss zu deni Lehrerpensionsfonde zur Deckung der Abgänge" kann noch die erfreuliche Mittheilung gemacht werden, dass im Laufe des Jahres 1900 das Land bezüglich eines Zuschusses gar nicht in Anspruch genommen wurde. Die Ursache liegt darin, dass die Gehaltstaxen der Lehrer für zwei Jahre zur Einhebung gelangten und weil die Taxen durch die erfolgte Gehaliserhöhung ein erhöhtes Erträgnis ergaben. Für die Gehaltserhöhungen sind im ersten Jahre nicht nur 2% sondern gleich 10% als Taxe zu bemessen. Es ist möglich, dass auch im nächsten Jahre ein Zuschuss seitens des Landes nicht 18 III. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session, 8. Periode 1900/1901. erforderlich sein wird, weil nach dem neuen Gesetze über die Gebären aus Verlassenschaften, wie Sie aus dem Berichte ersehen können, ein höherer Betrag, als angenommen wurde, erzielt worden ist. Es ist daher die Hoffnung vorhanden, dass die Beiträge des Landes nicht jene Höhe erreichen werden, wie einige Herren bei Annahme der neuen Schulgesetze zu befürchten Ursache zu haben glaubten. Ich empfehle nachstehenden Antrag dem hohen Hause zur Annahme: (liest.) Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der Voranschlag des k. k. Laudesschulrathes über die aus Landesmitteln im Jahre 1901 zu bestreitenden Schulauslagen mit einem Erfordernis von 92.184 K wird genehmigt." Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag des Landes-Ausschusses die Debatte. Wenn sich niemand zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, die diesem Antrage ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Letzter Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist Eventueller mündlicher Bericht des Finanzausschusses über den. Voranschlag des Landesfondes pro 1901. Hier möchte ich an den Obmann des FinanzAusschusses Herrn Abg. Nägele die Frage richten, ob ein Bericht hierüber bereits ausgearbeitet ist ind ob der Finanzausschilss diesbezüglich einen Beschluss gefasst hat. Nägele: Ich bin in der Lage, mitzutheilen, dass ein derartiger Bericht bereits ausgearbeitet ist und Herr Abg. Wegeler denselben vortragen kann. Landeshauptmann: Dann sind wir also in der Lage, diesen Gegenstand in Verhandlung zu ziehen, und ersuche ich Herrn Abg. Wegeler, das Wort zu nehmen und den Bericht zu erstatten. Wegeler: (liest.) "Der vom Landes-Ausschusse vorgelegte Voranschlag des Vorarlberger Landesfondes (Beilage I) enthält: A." Da die Herren die einzelnen Posten bereits einige Zeit in den Händen haben, so kann ich mich wohl darauf beschränken, nur die Hauptsumnien zu verlesen. (Zustimmung im hohen Hause.) Wie es schon in dem Voranschläge heißt, beträgt die Erfordernissumme 453.300 K. (Liest:) "Im Allgemeinen wird auf die Anmerkung des Landes-Ausschusses verwiesen, die im wesentlichen die Erfordernisse und deren Bedeckung rechtfertigen wird." Hier bei Punkt 4 möchte ich nur eine kurze Bemerkung machen: (liest) "Werden die bei den Erfordernissen Post 4, h vorgesehenen Subventionen für Straßen- und Wasserbauten, die in einem Gesammtbetrage von K 18.300 eingestellt sind, auf die einzelnen dort angeführten Bauten vertheilt, so wird diese Summe kaum ausreichen." Ich habe da einige Aufstellungen gemacht, z. B. 1. Schutzbauten bei Klöster!e 4000 K, eventuell 8000 K. 2. Für die Tuppenbrücke bei Egg sind 3000 K für 1901 vorgesehen. 3. Für die Straßenarbeiten bei Aberschwende habe ich selbständig 2000 eventuell 3000 K angesetzt. (Martin Thurnher: Man könnte auch 4000 K geben.) Ich halte dafür, dass alle diese Bauten nicht in einem Jahre vollendet, sondern auf eine Reihe von Jahren vertheilt werden; 4. Für die Entwässerungsbauten in Koblach werden im ersten Falle 2000, im letzteren 3000 K erforderlich sein. 5. Für die Regulierung des Bizauerbaches werden je nach der Länge der Bauzeit eventuell 7000 K gebraucht. - Im günstigsten Falle werden also 16.000 K genügen, im andern Falle würde sich die Summe auf 24.000 K belaufen. (Liest.) "Es wird also nach dem Voranschlage des Landes-Ausschusses für Beitragsgesuche zu Straßen- und Wasserbauten, die etwa im Jahre 1901 an den Landtag gelangen, kein Geld mehr zur Verfügung sein. Zu bemerken wäre noch, bei Post 8 Erfordernisse (a): Bei Erfordernis nach § 49 des Schulerhaltungsgesetzes und § 76 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Lehrer wären statt K 8500 nur K 8184 einzusetzen, wie der Voranschlag des k. k. Landesschulrathes über die im Jahre 1901 aus Landesmitteln zu bestreitenden Schulauslagen ausweist; Differenz K 316. Bei Post 4 Bedeckung wird der Ueberschuss des Voranschlages des Normalschulfondes nicht 4600 K, sondern nur 3900 K, also 700 K weniger sein, weil in diesem Voranschläge unter die Ausgaben, III. Substitutionen, noch 700 K für III. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session, 8. Periode 1900/1901. 19 Hochm. Herrn Ender, Bezirksschulinspector für Feldkirch, einzustellen sein werden. Der Finanzausschuss hält diese kleinen Bemänglungen nicht für wesentlich und erhebt daher übereinstimmend mit dem Landes-Ausschusse den Antrag: Der hohe Landtag wolle unter Genehmigung des vorliegenden Voranschlages beschließen: "Zur Deckung der Landeserfordernisse für das Jahr 1901 wird auf die Grundsteuer, die allgemeine Erwerbsteuer, auf die Erwerbsteuer der zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen, auf die futterte Rentensteuer und die Besoldungssteuer der Privatbediensteten eine Landesumlage von 4O%, auf die Hauszins- und Hausclassensteuer eine solche von 9O% eingehoben." Ich ersuche das hohe Haus, diesem Antrage die Zustimmung geben zu wollen. Landeshauptmann: Ich eröffne zunächst über den Landesvoranschlag die Generaldebatte. Dr. Waibel: Ich möchte mich nur versichern, ob auch eine Specialdebatte stattfindet, oder ob nach der Generaldebatte gleich zur Abstimmung geschritten wird. Landeshauptmann: Wenn die Generaldebatte durchgeführt ist oder sich niemand in derselben znm Worte gemeldet hat, so wird Punkt für Punkt des Voranschlages verlesen und so den Herren Abgeordneten Gelegenheit geboten, Bemerkungen zu machen oder Anträge zu stellen. Wenn niemand in der Generaldebatte das Wort wünscht, so werde ich also die Specialdebatte in der Weise durchführen, dass ich den Herrn Berichterstatter ersuche, die einzelnen Posten anzurufen und zwar zuerst Bedeckung und dann Erfordernis. (Wegeler: Richt umgekehrt?) Bin damit vollständig einverstanden. Wegeler: (liest) 1. Kosten des Landes-Gesetzblattes. K 600. Dr. Waibel: Hier möchte ich, wie ich es schon wiederholt hier im Hause gethan habe, die Anfrage stellen, ob der Herr Landeshauptmann bezüglich des General-Index des Landes-Gesetz- und Verordnungsblattes von Tirol und Vorarlberg, für die Zeit vom Jahre 1866 bis zur Gegenwart, der immer noch ausständig ist, etwas erreicht hat und ob mir die Versicherung gegeben werden kann, dass derselbe hergestellt werden wird. Landeshauptmann: Wir haben diesbezüglich Schritte zwar gethan, aber noch keine Erledigung erhalten. Ich werde mir erlauben, wenn der Herr Abg. Dr. Waibel damit einverstanden ist, (Dr. Waibel: Bitte sehr!) ihm persönlich ganz genau über die gemachten Schritte zu berichten, da mir gegenwärtig die Acten nicht mehr ganz in Erinnerung sind. Ich wollte bei dieser Gelegenheit selbst noch eine Mittheilung machen. Es ist von mir bei Gelegenheit der Berathung des Rechenschaftsberichtes in der letzten Session darauf hingewiesen worden, dass von Seite des Landes-Ausschusses die Herausgabe einer neuen Gesetzessammlung in Angriff genommen worden sei. Diese Gesetzessammlung wäre berufen, alle dermalen in Geltung stehenden Landesgesetze und wichtigen Verordnungen der Reihe nach zu enthalten, so dass also bei solchen Gesetzen, die beispielsweise in mehreren Paragraphen Änderungen aufzuweisen haben, nicht das Specialgesetz hinein kommt, sondern dass die abgeänderten Paragraphen in das Gesetz selbst in der neuen Fassung und Citation als Sonder-Landesgesetz eingeführt werden. Diese Arbeit hat der Landes-Ausschuss im verlaufenen Sommer zu Ende geführt und ist dieselbe so weit fertig; es handelt sich jetzt nur mehr um die Drucklegung. Wir haben mit den hiesigen Druckereien diesbezüglich verhandelt und haben um Einreichung von Offerten ersucht, wie hoch sich die Kosten für die Drucklegung dieser Landesgesetze belaufen würden; es ist aber bis dato keine Erledigung erfolgt; doch hoffe ich bis Neujahr mit bestimmten Anträgen vor den Landes-Ausschuss treten zu können, und wenn dann solche Anträge vorliegen, werde ich mir erlauben, Zuschriften an die Gemeindevorstehungen und Pfarrämter zu senden und Mittheilungen in die Zeitungen einrücken zu lassen, dass eine solche Gesetzessammlung in Druck erscheinen wird, und dass jene, die darauf reflectieren, angeben, ob sie abonnieren und ob sie ein oder mehrere Exemplare wünschen, weil es sich nach der Anmeldung richten wird, wie hoch der Preis hiefür zu stehen kommen wird. Ich will kurz wiederholen, wie ich es das 20 III. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session, 8. Periode 1900/1901. Letztemal schon scizziert habe, daß diese ganze Gesetzessammlung in verschiedene Abschnitte eingetheilt Gedacht ist: 1. Landesordnung und Landtagswahlordnung und die einschlägigen Gesetz; 2. Gemeindeangelegenheiten; 3. Landesvertheidigungs- und Schießstandswesen; 4. Schulgesetze inclusive des Realschulgesetzes; dann weiters Bau- und Feuerlöschwesen, Sanitätswesen, Landescultur-, Fischerei- und Jagdwesen, endlich über öffentliche Bücher und das Creditwesen. Ich habe dies dem hohen Hause deswegen bekannt gegeben, um den Beweis zu erbringen, daß nichts versäumt wurde, und daß das Werk jetzt nur in Druck gelegt zu werden braucht. Ich ersuche nun den Herrn Berichterstatter, die Folgenden Punkte anzurufen. Wegeler (liest): „2. Kranken-, Irren-, Findel- und Gebärhauskosten 3. Impfkosten 4. Beiträge zu Bahn-, Straßen- und Wasserbauten 5. Schub- und Zwänglingskosten 6. Gendarmeriebequartierung K 24.000 2.100 K 223.000 K 8.000 K 10.000 Dieser Posten ist aus dem Grunde höher angesetzt worden, weil im letzten Jahre einige neue Gendarmerieposten errichtet worden sind. (liest): 7. Vorspannauslagen 8. Schulauslagen 9. Verschiedene Auslagen 10. Landschaftlicher Haushalt 11. Hebung der Viehzucht K 3.200 K 105.000 K 11.500 K 42.000 K 8.500 Jodok Fink: Aus dem Fonde zur Hebung der Viehzucht wurde seit einigen Jahren alljährlich eine Subvention von 1000 Gulden an die Viehzuchtgenossenschaften abgegeben. Der h. Landtag hat zur Controle über die Verwendung dieser 1000 Gulden und überhaupt über das Gebaren der Viehzuchtgenossenschaften Landesexperten bestellt. Diese Landesexperten besuchen jährlich einmal diese Viehzuchtgenossenschaften und berichten dann dein Landes-Ausschusse über die gemachten Wahrnehmungen. Im Laufe der Zeit hat es sich herausgestellt, dass einige Viehzuchtgenossenschaften blühen und gedeihen und gute Erfolge aufzuweisen haben, bezüglich anderer aber kann man das nicht im weit heruntergekommen, dass sie kaum noch fortvegetieren, zwei oder drei sind bereits eingegangen. Man hat nun in den Kreisen der Viehzüchter, besonders aber von Seite der Vorstehung des landwirtschaftlichen Vereines darüber nachgedacht, wie diesem Übelstande abgeholfen werden könnte. Man ist in diesen Kreisen allgemein zu der Anschauung gekommen, dass die Controle durch Landesexperten nicht genüge, sondern dass man diesen Zweig viel besser pflegen könnte, wenn an Stelle dieser Experten ein eigenes Organ, sagen wir ein Viehzuchtinspector bestellt würde, der diese Genossenschaften nicht nur einmal im Jahre, sondern zu Wiederholtenmalen, hin und wieder auch unangemeldet besuchen und den Genossenschaften mit Rath und That zur Seite stehen würde. Die Mängel, die diesbezüglich hervorgehoben worden sind, sind sehr verschiedene. Die einen haben die Genossenschaft eigentlich hauptsächlich nur dazu benützt, um Handelsinteressen zu verfolgen und man sieht gar häufig aus den Zuchtbüchern, dass ein großer Wechsel bei den Genossenschaftsthieren vorkommt, und es ist ganz bezeichnend, dass bei diesem Wechsel unter der Rubrik Anmerkung bei den "Mutterthieren" diese oft "um 250 bis 300 Gulden verkauft" verzeichnet sind. Mau sieht daraus sehr deutlich, dass man gemeint hat, der Zweck der Genossenschaft sei erreicht, wenn recht hohe Preise erzielt wurden. Meistens ist auch das Vieh außerhalb der Grenzen unseres Landes gewandert. Andere Viehzuchtgenossenschaften haben die Sache wieder so benützt und haben sich gesagt, wenn wir so fort vegitieren, bekommen wir doch unsere Staats- und Landesbeiträge alljährlich von 100 Gulden, man hat gut gewusst, wann die Landesexperten kommen werden und hat sich ein bisschen zusammengethan, Eintragungen in die Bücher nachgeholt u. s. w. Man sieht also, bei einigen Genossenschaften fehlt es nicht unbedeutend, anderen wieder geht es sehr gut. Da sagt man sich nun, wenn ein Viehzuchtinspector belehrend und ermunternd eingreifen uni) bei Stierankäufen vermitteln würde, so würde den Genossenschaften dadurch ein großer Dienst rwiesen und manche Genossenschaft, die heute nicht gut steht, könnte wieder in die Höhe kommen. III. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session, 8. Periode 1900/1901. 21 Ferners fehlt es auch ganz besonders in der Buchführung, und da sind Fachleute unbedingt nothwendig. Es ist nothwendig, dass ein solcher Viehzuchtinspector den Leuten speciell in der Führung der Zuchtbücher mit Rath und That an die Hand geht. Bei dieser Sache aber ist auch die financielle Seite in Betracht zu ziehen. Nach gepflogenen Umfragen hat man herausgefunden, dass für einen solchen Viehzuchtinspector ein Gehalt von jährlich 3000 K erforderlich wäre. In diesen 3000 K wären allerdings die Reiseauslagen und Diäten mit einbegriffen. Bis jetzt kostet die Revision der Viehzuchtgenossenschaften jährlich etwa 700 K, somit würde die Anstellung eines Viehzuchtinspectors für die Regie unseres Landes eine ziemliche Erhöhung bedeuten. Im landwirtschaftlichen Vereine hat man sich nun gesagt, dieser Zweck kann doch erreicht werden, und zwar insoferne als vom Lande aus dem Fonde zur Hebung der Viehzucht die Hälfte des Gehaltes für den Viehzuchtinspector gegeben würde, und man darnach trachten würde, von Seite des k. k. Ackerbauministeriums die zweite Hälfte dieses Gehaltes zu bekommen. Die Regierung hat dermalen bezüglich der Controle auch Auslagen, wenn dieselben auch nicht so bedeutend sind, denn sie entsendet mit den jetzigen Landesexperten gleichzeitig auch den betreffenden Bezirksthierarzt, die hieraus erwachsenden Kosten, die sich wie ich glaube auf 200-300 fl. belaufen, trägt die Regierung. Ich möchte daher beantragen, machen wir diesen Versuch, lassen wir diesbezüglich eine Aenderung eintreten und dehnen wir diesen Versuch zunächst auf drei Jahre aus, so zwar, dass wir den Landesausschuss ermächtigen, einen Viehzuchtinspector auf drei Jahre anzustellen unter der Bedingung, dass das k. k. Ackerbauministerium die Hälfte des Gehaltes zahlt. Ich glaube, dadurch würde das Viehzuchtwesen ganz bedeutend gehoben; der Viehzuchtinspector könnte auch Vorträge halten und so die Bevölkerung allgemein zur Förderung der Viehzucht aufmuntern, was dermalen um so nothwendiger ist, als bekanntlich die Milchwirtschaft heutzutage bei uns sehr darniederliegt. Hätten wir bisher nicht immer diese Viehseuchen gehabt, so wäre die Viehzucht bei weitem rentabler gewesen als die ganze Milchwirtschaft. Ich möchte daher folgenden Antrag stellen: (liest) 1. "Die für die Controle der Viehzuchtgenossenschaften eingeführte Institution der Landesexperten wird aufgelassen und wird an deren Stelle vorläufig auf drei Jahre ein ViehzuchtInspector mit einem Jahresgehalte von 3000 Kronen, in welchem auch alle Reiseauslagen und Diäten einbegriffen wären, unter der Bedingung angestellt, dass das k. k. Ackerbauministerium die Hälfte des Gehaltes übernimmt. 2. Der Landes-Ausschuss wird beauftragt, im Vereine mit der Vorstandschaft des Vorarlbergischen Landwirtschaftsvereins mit dem k. k. Ackerbauministerium die bezüglichen Verhandlungen zu pflegen." Ich empfehle diesen Antrag der Annahme des hohen Hauses und möchte schließlich nur noch bemerken, dass dieses Organ selbstverständlich nicht etwa pensionsberechtigt wäre. Landeshauptmann: Zu Punkt 11 des Erfordernisses liegen seitens des Herrn Abg. Jodok Fink zwei Anträge vor. Ich eröffne daher über diesen Punkt und die gestellten Anträge die Debatte. Wenn sich niemand zum Worte meldet, so bringe ich dieselben zur Abstimmung und kann ich diese wohl unter einem vornehmen. Ich ersuche alle jene Herren, die diesen Anträgen ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. - Einstimmig angenommen. Gegen Post 11 ist weiters nichts bemerkt worden, ich ersuche daher deu Herrn Berichterstatter zu Post 12 überzugehen. Wegeler: (liest) "12. Schuldentilgung an den Meliorationsfond K 5000. 13. Rate an den Landesbaufond K 10.000. - Bedeckung: . . ." Martin Thurnher: Ich beantrage, die Bedeckung en bloc anzunehmen. Landeshauptmann: Wird dagegen eine Einwendung erhoben? Eine solche findet nicht statt, also bitte ich den Herrn Berichterstatter, in diesem Sinne vorzugehen. 22 III. Sitzung des Vorarlberger Landtages, V. Session, 8. Periode 1900/1901. Wegeler: (liest) "Die Bedeckungssumme beträgt K 453.300". Landeshauptmann: Ich bitte also jene Herren, welche dem Antrage des Landes-Ausschusses, der im Wortlaute genau übereinstimmt mit dem des Finanzausschusses, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Dieser Gegenstand und hiemit unsere heutige Tagesordnung sind erledigt. Ich habe dem hohen Hause noch mitzutheilen, dass sich der volkswirtschaftliche Ausschuss unmittelbar nach der Sitzung im Nebenzimmer zu einer Besprechung versammeln wird. Die nächste Sitzung, muthmaßlich die letzte in dieser Sessionshälfte, beraume ich auf Samstag, den 22. December, halb 10 Uhr vormittags an mit nachstehender Tagesordnung: 1. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Regierungsvorlage, betreffend die Einführung eines Landeszuschlages zur staatlichen Brantweinsteuer; 2. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Landes-Ausschussvorlage, betreffend die nochmalige Subventionierung zu den AlfenzSchutzbauten in Stallehr. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluss der Sitzung 4 Uhr 12 Minuten nachmittags). Druck von J. N. Teutsch, Bregenz. Ararlßerger Landtag. 3. Sitzung am 19. December 1900 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. -------- Z-W-r-------Gegenwärtig 19 Abgeordnete. Abwesend: Hochwst. Bischof nnd Ganaht. AegremlnasvertreLer: Herr k. k. HtatthalteveiratH Ruöolf Graf Hugn. Beginn der Sitzung 3 Uhr 10 Min. nachmittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet und bitte um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Secretür verliest dasselbe.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung vorzubringen? -- Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmigt. Der Herr Landeshauptmann-Stellvertreterhat sich telephonisch wegen Unwohlseins entschuldigen lassen. Es sind mir mehrere Einlaufstücke zugekommen: Das erste ist eine Eingabe des Consortiums der Bahn Dornbirn-Lustenau, überreicht durch den Herrn Abg. Martin Thurnher. Dieselbe lautet: (Das Schriftstück wird verlesen.) Ich bemerke, dass ich diesen Gegenstand selbst­ verständlich in diesem Sessionsabschnitte nicht mehr an einen Ausschuss verweisen kann, weil das keinen Zweck hätte, sondern habe denselben nur über Wunsch des Herrn Dr. Waide! und weil auch das Consortium dies ausdrücklich gewünscht hat, in den Einlauf gebracht, und wird derselbe seinerzeit der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterzogen werden. Ferner wurde mir übergeben eine Petition der Vorstehung des katholischen Schulvereins in Wien um Gewährung einer Subvention, von deren Ver­ lesung ich wohl Abstand nehmen kann. Die Petition ist überreicht durch Herrn Abg. Johannes Thurither; ich werde auch hier in gleicher Weise vorgehen und die Zuweisung zur geschäftsordnungsmäßigen Be­ handlung erst in der zweiten Hälfte unserer Tagung veranlassen. Endlich wurde mir noch eine Zuschrift der Gastwirte und Brantweinbrenner in Dornbirn übergeben, welche den einznführenden Zuschlag zur 14 III. Sitzung des Vorarlberger Landtages. staatlichen Brantweinsteuer zum Gegenstände hat. (Johannes Thurnher: Eingebracht?) Eingebracht ist sie von Niemanden, sie wurde nur mir persön­ lich übergeben und ich selbst habe sie auch nicht tmterschrieben. (Das Schriftstück wird verlesen.) Ich habe diese Eingabe deshalb zur Verlesung bringen lassen, obwohl sie geschäftsordnungsmäßig eigentlich von einem Abgeordneten hätte unter­ schrieben sein sollen, weil mir dieselbe von einem Vertreter der von den Petenten abgehaltenen Ver­ sammlung persönlich überreicht wurde und weil uns dieser Gegenstand gerade beschäftigt. Ich wollte eben den Herren die Möglichkeit bieten, auch ihre Ansicht zum Ausdrucke zu bringen. Ich werde diese Zuschrift in kurzem Wege dem volkswirt­ schaftlichen Ausschüsse überweisen. Wir gehen nun zur Tagesordnung über; auf derselben steht als erster Gegenstand der Voran­ schlag des Normalschulfondes pro 1901. Dieser Gegenstand wurde in der letzten Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt mit der Bestim­ mung, dass darüber das nüchstemal direct ver­ handelt werden solle. Ich bitte also den Herrn Referenten des Landes-Ausschusses zu berichten. Martin Thurnher: Der vorliegende Voran­ schlag des Normalschulfondes pro 1901 unter­ scheidet sich den früheren Voranschlägen gegenüber in einer Richtung, wie sie durch die neue Schul­ gesetzgebung bedingt und hervorgerufen worden ist. In den letzten Jahren mussten wir dem Normalschulfonde aus dem Landesfonde noch Beiträge leisten, damit der Fond die vym Landtage an Lehrer und Gemeinden gewährten Beitrüge aus­ zufolgen in die Lage gesetzt werde. Durch die Reform der Schulgesetzgebung ist aber die Beitrags­ leistung des Landes gesetzlich geregelt, indem fest­ gesetzt ist, dass die Gemeinden die Lehrergehalte zu zahlen haben, während das Land 25 °/0 der Grundgehalte der Lehrer an die Gemeinden aus Landesmitteln zurückoergütet. Infolgedessen weist der vorliegende Voranschlag keinen Abgang auf, es ist daher auch kein Landesbeitrag mehr erforderlich, im Gegentheil, es ergibt sich ein Ueberschuss von 4643'95 K, wovon ein Betrag von 4600 K als theilweise Rückvergütung der vom Lande zu leisten­ den Ausgaben bereits in die Einnahmen des Landes­ voranschlages eingesetzt wurde. V. Session, 8. Periode 1900/1901. Ueber die einzelnen Posten der Ausgaben brauche ich wohl nichts weiter zu sagen, es ist theilweise im Berichte das Nöthige ausgeführt und wurden diese Posten auch in den Debatten fin früheren Sessionen eingehend besprochen. Ich habe nur zu Post 3 der Ausgaben etwas nachzutragen; dieselbe lautet: „Substitutionen .... 1400 K". Dieser Betrag ist erforderlich zur Substituierung des als Bezirksschulinspector fungierenden Directors der Bürgerschule in Bludenz. Die Aufnahme dieser Post ist gesetzlich begründet, weil im Volksschülgesetz vorgesehen ist, dass, wenn ein Volks- oder Bürgerschullehrer zum Jnspector ernannt wird, der Substitutionsbetrag, 1400 K nämlich, vom Normal­ schulfond zu tragen sei. Der Voranschlag wurde nun vom Landesschulrathe in dieser Weise verfasst und vom Landes-Ausschusse angenommen und in Druck gelegt; mittlerweile erfolgte die Ernennung des Herrn Religionsprofessors Ender in. Feldkirch zum Bezirksschulinspector. Nun ist zwar bezüglich der Substitutionsauslagen für Lehrer oder Profes­ soren, welche im Dienste von Privatanstalten stehen und zu Bezirksinspectoren ernannt werden, im Gesetze nichts vorgesehen, allein der Landes-Aus­ schuss hat seine Zustimmung gegeben, dass die von der bezüglichen Anstalt mit 700 K bemessenen Substitutionsauslagen auf den Normalschulfond übernommen werden. Wenn ein staatlicher Functionür ein solches Amt erhält, so wird aus Staats­ geldern ein Substitut bestellt: wird aber ein Volks­ oder Bürgerschullehrer zum Jnspector ernannt, so hat der Normalschulfond für die Substitutions­ kosten aufzukommen, da, wie schon früher gesagt, dieses gesetzlich bestimmt ist. Um die Ernennung des Religionsprofessors Ender zum Jnspector zu ermöglichen, hat sich der Landes-Ausschuss bereit erklärt, unter der Voraussetzung der nachträglichen Genehmigung des hohen Landtages, diese Post per 700 K auf den Normalschulfond zu übernehmen und ich muss daher das hohe Haus bitten, unter Punct 3 der Ausgaben statt 1400 K 2100 K einzusetzen; daraus wird sich weiter ergeben, dass auch die Gesammtsnmnie der Ausgaben sich um 700 K, also auf 7270'05 K erhöht, und dass der ver­ bleibende Ueberschuss statt 4643'95 K nur noch' 3943'95 K betragen wird Ich möchte daher in Richtigstellung und theilweiser Abänderung des vorliegenden Antrages denselben in folgender For>n empfehlen: (liest.) III. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Voranschlag des k. k. Landesschulrathes, betreffend den Rormalschnlfond für das Jahr 1901 mit einem Gesammterfordernis von 7270 K 5 h, einer Bedeckung von 11214 K und einem nach § 50 des SchulerhaltungsgesetzeszuverwendendenUeberschusse von 3943 K 95 h wird genehmigt." Es werden also im Anträge selbst nur zwei Zahlen geändert; ich empfehle dem hohen Hanse die Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag des Landes-Ausschusses und den modificierten Antrag des Herrn Berichterstatters dieDebatte. Dr. v. Preu: Ich erlaube mir, gerade auf die Ergänzung, welche der Herr Berichterstatter wegen der Substitutionsgebür für den neuernannten hoch­ würdigen Herrn Ender vorgebracht hat, das Augen­ merk zu richten und möchie bitten, dass dieser Punkt des Voranschlages separat zur Abstimmung gebracht werde, weil darin nach meiner Ansicht eine Principienfrage zum Ausdrucke gebracht wird. Wie der Herr Referent bereits richtig hervorgehobcn hat, ist im -Gesetze diesbezüglich keine Bestimmung enthalten, und ich möchte Bedenken tragen, dass diese Auslegung nach Analogie des Volksschul­ gesetzes als ganz zutreffend anerkannt wird. Landeshauptmann: Es kann diesem Wunsche des Herrn Vorredners wohl am besten in der Richtung entsprochen werden, dass über beide An­ träge separat abgestimmt wird, zuerst über den Antrag des Herrn Berichterstatters, und sollte der­ selbe abgelehnt werden, über den Antrag des Landes-Ausschusses. Martin Thurnher: Es wird diesem Wunsche am besten Rechnung getragen, wenn schon unter dem Titel „Ausgaben" bei Post 3 darüber speciell abgestimmt wird, dass dieser Betrag von 1400 K auf 2100 K erhöht werde, dann ergibt sich von selbst, ob der alte Antrag stehen zu bleiben hat, oder in der von mir vorgeschlagenen geänderten Fassung zur Abstimmung zu gelangen habe. Ich stelle also den Antrag, über Post 3 der Ausgaben separat abzustimmen und beantrage diese Ausgabepost von 1400 K auf 2100 K zu erhöhen. V. Session, 8. Periode 1900/1901. 15 Landeshauptmann: Wenn ein solcher Antrag vorliegt, kann ich allerdings in dieser Weise zur Abstimmung schreiten, sonst nicht. Wünscht noch einer der Herren das Wort? — Wenn niemand sich meldet, ist die Debatte geschlossen. Ich werde also dem Wunsche des Herrn Vorredners nach getrennter Abstimmung in der Weise, wie es der Herr Berichterstatter vorgeschlagen hat, Rechnung tragen und bringe zunächst die Post „Ausgaben" zur Abstimmung mit Ausnahme von Punkt 3; zu Punkt 1, 2, 4 und 5 hat sich niemand zum Worte gemeldet, ich nehme also an, dass das hohe Haus denselben seine Zustimmung gibt. — Sie ist gegeben. Zu Punkt 3 beantragt der Herr Referent eine Abänderung, dass nämlich unter dem Titel „Sub­ stitutionen" 2100 K einzusetzen sei statt 1400 K; es ist das ein Abänderungsantrag, weshalb ich ihn zuerst zur Abstimmung bringen muss. Ich ersuche also jene Herren, welche diesem Anträge ihre Zu­ stimmung geben, sich von den Sitzen zu erheben. — Es ist die Majortät. Gegen die Punkte „Bedeckung" und „Bilanz" ist nichts vorgebracht worden, ich nehine also an, dass das hohe Haus zustimmt. Wir komiueu nun zum Schlussantrage, wie er vom Herrn Bericht­ erstatter in geänderter Fassung vorliegt und welcher lautet: (verliest nochmals obigen Antrag). Ich er­ suche jene Herren, welche diesem Anträge ihre Zustimmung geben, sich von den Sitzen zu er­ heben. — Angenommen. Dieser Gegenstand ist somit erledigt; wir kommen zum nächsten Punkte der Tagesordnung, das ist der Bericht des Landes-Ausschusses, betreffend die Subventionierung der sonntäglichen Fortbildungsschulen. Ich ersuche den Herrn Referenten Martin Thurnher, das Wort zu nehmen. Martin Thurnher: Aus dem vorliegenden Berichte ist zu ersehen, dass die Sonntagsschule in einer großen Anzahl Gemeinden des Landes ge­ halten wurde; seit das Land begonnen hat Re­ munerationen an die diesen Unterricht versehenden Lehrpersonen zu vertheilen, konnte von Jahr zu Jahr eine Ausdehnung dieses Unterrichtes constatieri werden. Wenn nun auch im Berichtsjahre eine weitere Ausdehnung nicht mehr zu constatieren war, so hat sich doch die Unterrichtsertheilung mindestens