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Letzte Änderung 03.07.2021, 09:25
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp08,lts1901,lt1901,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 8. Sitzung am 84 Juni 1901 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 20 Abgeordnete. Abwesend: Hochwst. Bischof. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrath Rudolf Graf Huyn. Beginn der Sitzung 11 Uhr 10 Min. vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet und bitte um Verlesung des Protocolls der letzten Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protocolles eine Einwendung zu erheben? Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmigt. Es sind mir einige Einlaufstücke zugekommen. Das erste ist ein Gesuch der Lehrerswitwe Elisabeth Moll in Reuthe um gnadenweise Gewährung der Versorgungsgebüren für die Hinterbliebenen ihres Mannes; dasselbe ist überreicht durch den Herrn Abg. Jodok Fink. (Das Schriftstück wird verlesen.) Die Angelegenheit hat den Landes-Ausschuss bereits beschäftigt, und nachdem sie nun in Form einer Eingabe an den hohen Landtag vor denselben gekommen ist, so ist es wohl das einfachste, diesen Gegenstand im kurzen Wege dem Schulausschusse zur Vorberathung und Berichterstattung zuzuweisen. Es erfolgt keine Einwendung, somit ist die Zuweisung in diesem Sinne vollzogen. Das zweite Einlaufstück ist eine Eingabe der Gemeinde Wolfurt und der Parcelle Kennelbach wegen Subventionierung zu den Kosten der Brücke über die Bregenzer Ache, überreicht durch den Herrn Abg. Kohler. (Das Schriftstück wird verlesen.) Ich werde diesen Gegenstand, wenn sich keine Einwendung erhebt, an den volkswirtschaftlichen Ausschuss zur Vorberathung übermitteln. 48 VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session, 8. Periode 1900/1901. Das dritte ist eine Eingabe des Stadtmagistrates von Feldkirch in Angelegenheit des Landhausbaues, überreicht durch Herrn Abg. Wegeler: (liest): Hoher Landtag! Rudolf, der letzte Graf von Montfort-Feldkirch, der im Jahre 1375 seine Herrschaft an die Herzoge von Österreich bedingungsweise verkauft hatte, gab der Stadt und Herrschaft Feldkirch im folgenden Jahre viele Freiheiten, einen für feite Zeiten wahrlich seltenen Freibrief und entließ sie im Jahre 1382 gänzlich aus der Leibeigenschaft. Von diesem Jahre an hatte die Bürgerschaft ihre freigewählten Stadtammanne. Die Erzherzoge von Österreich, Leopold und Albrecht, an die die Herrschaft nach dem Tode des Grafen Rudolf übergieng, bestätigten durch offene Briefe diese Freiheiten. Rudolf starb im Jahre 1390 und Feldkirch war Unter Österreichs Oberhoheit schon für sich bestehend. Die Stadt Bludenz, Montavon und der Hof St. Peter wurden von Graf Albrecht III. von Werdenberg - Bludenz ebenfalls an das Haus Österreich verkauft im Jahre 1376. Der Graf behielt sich jedoch vor, seinen Unterthanen noch bei Lebzeiten nach Gefallen Gnaden zu erweisen und Freiheiten zu gewähren. Hievon machte er im Jahre 1391 Gebrauch, indem er seine Hörigen aus der Leibeigenschaft entließ und mit dem Stadtammann oder Rath von Feldkirch einen Vertrag schloss, in dem beide Theile unter einem Eide gelobten, sich wechselseitig, so oft es nöthig werde, mit Rath, Hilfe und Beistand, mit Leib und Gut, mit Städten, Festungen und Schlössern und aller Macht - jedoch niemals gegen das Haus Österreich - jeder Theil auf seine Kosten an die Hand zu gehen und zu unterstützen. An diesem Vertrage nahmen Theil alle Landestheile von der Bregenzerach aufwärts bis zum Arlberg, soweit sie dem Grafen Albrecht und zur Herrschaft Feldkirch gehörten, also auch der Bregenzerwald und Montafon, Schellenberg und Staufen. Damit war der Grund zur ehemaligen ständischen Landesverfassung gelegt. 261 Jahre nach Feldkirch wurde auch die Stadt Bregenz frei und konnte ihren Stadtammann frei wühlen. Im Jahre 1451 erwarb Österreich die Herrschaft Hohenegg, 1511 Sonnenberg, 1523 den anderen Theil von Bregenz durch Kauf. Diese neueren Theile wurden mit den älteren bald in ein Ganzes verschmolzen. Altenburg und Kellhof kamen im Jahre 1604 in den ständischen Verband. Ausgeschlossen blieben die Reichsgrafschaft Hohenems und die Herrschaften Blumenegg und St. Gerold. Im Ständeverbande herrschte ein gewisser Dualisnms. Die Stände waren in obere und untere, d. h. in die Stände des Oberlandes und des Unterlandes getheilt. Vorarlberg hatte 24 Stände, das Oberland 11, das Unterland 13; zum Oberlande gehörten: 1. Feldkirch, die erste Directorialstadt, die immer als Vorort im Lande betrachtet wurde; 2. Rankweil und Sulz; 3. Neuburg a. Rhein; 4. St. Johann, Höchst und Fußach; 5. Dornbirn; 6. Innerbregenzerwald; (Diese 3, weil sie zur Grafschaft Feldkirch gehörten); 7. Damüls; 8. Jagdberg; 9. die Stadt Bludenz; 10. Sonnenberg; 11. Montafon; zu den unteren Ständen gehörten: 12. Bregenz, die zweite Directorialstadt; 13. Hofrieden; 14. Hofsteig; 15. Alberschwende; 16. Lingenau; 17. Sulzberg; 18. Hohenegg; 19. Altenburg; 20. Kellhof; 21. Grünenbach; 22. Simmerberg; 23. Mittelberg; 24. Tannberg. Die Landtage wurden abwechselnd in Feldkirch der ersten und Bregenz der zweiten Directorialstadt abgehalten. Die ständischen Conferenzen, Vorbereitung für die eigentlichen Landtage, an denen nur die Hälfte der Stände theilnahmen, wurden VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session, 8. Periode 1900/1901. 49 in der damaligen "Mitte des Landes" in Bauren abgehalten. So blieb es bis zum Jahre 1806. Da löste die bayerische Regierung die ständische Verfassung auf, Kaiser Franz I. erneuerte sie jedoch wieder am 12. Mai 1816. Da aber die oben sub 18-22 genannten Gerichte im Jahre 1814 bei Bayern verblieben waren, so konnte der ständische Körper nicht mehr aus 24, sondern nur noch aus den Repräsentanten der 3 Städte und der 16 vormaligen Gerichte bestehen, wobei die beiden Directorialstädte Feldkirch und Bregenz abwechselnd den Vorsitz führen sollten. Der Landtag wurde aber von 1816 bis 1848 niemals einberufen. Seit 1860 ist Österreich eine constitutionelle Monarchie, die seit 26. Februar 1861 eine Reichsverfassung hat. Seitdem ist Vorarlberg, früher ein Theil der österreichischen Vorlande, als selbständige Landschaft anerkannt und hat als solche einen eigenen Landtag und eine eigene LandesOrdnung. Da der constitutionelle Landtag in mancher Beziehung einen erweiterten Wirkungskreis und das Land einen ständigen Ausschuss als autonome Landesbehörde erhielt, so gieng es nicht mehr wohl an, die Landtage abwechselnd in Feldkirch und Bregenz abhalten zu lasten. Mit Uebergehung der ehemaligen ersten Directorialstadt Feldkirch wurde in § 8 der Landesordnung die zweite ehemalige Directorialstadt Bregenz als Ort bezeichnet, in dem sich der Landtag in der Regel zu versammeln habe. Es mögen gewisse Vorkommnisse und Verhältnisse, die jetzt schon längst nicht mehr bestehen, damals die Regierung veranlaßt haben, diese Bestimmung zu treffen. Die Landesordnung ist nach § 37 jedoch nicht unabänderlich. Feldkirch hat vom historischen Standpunkte einen größeren Anspruch darauf, den Landtag und Landes-Ausschuss in seiner Mitte zu haben wie Bregenz. Feldkirch ist auch der Sitz der höheren Aemter: des fürstbischöfl. Generalvicariats in und für Vorarlberg, des k. k. Kreisgerichtes und der k. k. Finanz-Bezirks-Direction. Feldkirch würde sich aber auch aus praktischen Gründen als Sitz des Landtages und Landes-Ausschusses empfehlen, da es, in der Mitte des Landes gelegen, besonders den zahlreichen Parteienverkehr mit dem Landes-Ausschusse und den Landesanstalten erleichtern und weniger kostspielig gestalten würde. Der hohe Landtag mit dem Landes-Ausschusse hat bis jetzt noch kein eigenes Heim, er ist aber daran, sich ein solches zu schaffen, indem er seit Jahren einen Fond zu einem Landhausbaue sammelt. Solange das Landhaus nicht gebaut ist, kann man die Frage, wo der Landtag definitiv seinen Sitz haben werde, noch als offen betrachten. Damit steht noch eine andere Frage im Zusammenhange. Als im Jahre 1861 von Sr. Majestät dem Kaiser Franz Josef I. die Landesordnungen erlassen wurden, blieben die gefürsteten Grafschaften Görz und Gradiska, Istrien, das Herzogthum Bukowina und das Land Vorarlberg ohne Landeshauptstädte. In der Bukowina ist inzwischen Czernowitz auf gesetzlichem Wege zur Landeshauptstadt erhoben worden. Vorarlberg aber hat noch keine Landeshauptstadt. Feldkirch würde sich, wie zum Sitze des Landtages aus denselben Gründen auch zur Landeshauptstadt eignen und billige Berücksichtigung verdienen. Hoher Landtag! Der Gemeindeausschuss der Stadt Feldkirch hat in Erwägung der vorstehenden Gründe am 15. Juni 1901 folgenden Beschluss gefasst: "Für den Fall, dass das zukünftige Landhaus in Feldkirch gebaut wird, stellt hiezu die Stadtgemeinde Feldkirch einen geeigneten und angenehmen Platz nebst einer Bausumme von 250.000 K vorbehaltlich der Genehmigung des hohen Landes-Ausschusses dem Lande frei zur Verfügung." Der gefertigte Magistrat bringt diesen Beschluss der Gemeindevertretung zur Kenntnis des hohen Landtages und verbindet damit die Bitte: "Geruhe der hohe Landtag die für den Fall der Errichtung des neuen Landhauses in Feldkirch erforderlich werdenden Schritte zur Abänderung der Landesordnung in Erwägung zu ziehen." Feldkirch, am 17. Juni 1901. Der Bürgermeister: Dr. Josef Peer. 50 VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session, 8. Periode 1900/1901. Nachdem wir für diesen Gegenstand bereits in der letzten Sitzung einen eigenen Specialausschuss gewählt haben, dürfte es am ersprießlichsten sein, diese Eingabe im kurzen Wege diesem Ausschüsse zuzuweisen. Martin Thurnher: Ich bin mit diesem Antrage einverstanden, möchte aber noch weiter beantragen, dass diese Petition dem heutigen stenographischen Protokolle vollinhaltlich einverleibt werde. Landeshauptmann: Es wird der Antrag gestellt, diese Petition dem stenographischen Protokolle einzuverleiben und wird infolgedessen in diesem Sinne vorgegangen werden. Der Herr Abg. Pfarrer Fink hat sich für die heutige Sitzung wegen seelsorglicher Berufsgeschäfte entschuldigt. Weiters ist vom Herrn Abg. Scheidbach die Mittheilung eingelangt, dass heute nachts seine Frau Gemahlin gestorben ist und dass er deshalb zu den nächsten Sitzungen des hohen Hauses nicht erscheinen könne, weshalb er um einen dreitägigen Urlaub bitte, den ich ihm ertheilt habe, weil das in meiner geschäftsordnungsmäßigen Befugnis steht. Ich benütze zugleich diese Gelegenheit - und dabei glaube ich im Namen des ganzen Hauses zu sprechen -, um dem verehrten Herrn Collegen Scheidbach anlässlich dieses betrübenden Falles die herzlichste Theilnahme des Landtages und der Herren Abgeordneten auszusprechen. (Zustimmung.) Der in der letzten Sitzung gewählte Specialausschuss für die Landhausbaufrage hat sich constituiert und meine Wenigkeit zum Obmanne, Herrn Abg. Pfarrer Thurnher zum Berichterstatter gewählt. Wir kommen zur Tagesordnung; auf derselben steht als erster Gegenstand der Act, betreffend die Straße Lingenau -Bahnhof -Landesgrenze. Müller: Ich stelle den Antrag, dass dieser Gegenstand zur weiteren Berathung und Antragstellung dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zugewiesen werde. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung dieses Gegenstandes an den volkswirtschaftlichen Ausschuss beantragt; wenn dagegen keine Einwendung erhoben wird, nehme ich an, dass das hohe Haus zustimmt. Zweiter Gegenstand der Tagesordnung ist das Gesuch der Sennereigenossenschaften des Bezirkes Bregenz in Sachen der Errichtung einer Centralmolkereigenossenschaft. Ich glaube dieser Gegenstand, der uns schon im letzten Jahre beschäftigte und nun heuer in anderer Form vonseite des Landes-Ausschusses vorliegt, dürfte ebenfalls am besten dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zugewiesen werden können; wenn niemand einen andern Vorschlag macht, ist die Zuweisung in diesem Sinne vollzogen. Dritter Gegenstand unserer heutigen Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Gesetzentwurf, betreffend die Schutzbauten in Klösterle. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abg. Martin Thurnher das Wort zu nehmen. Martin Thurnher: Der Gegenstand, der uns heute beschäftiget, ist nur formeller Natur. Der Landtag hat bereits in der letzten Session den meritorischen Beschluss bezüglich Aufbringung der erforderlichen Mittel zur Herstellung der drängendsten Schutzbauten an der Alfenz und am Wäldlebach bei Klösterle gefasst. Die Regierung hat aber den Wunsch ausgesprochen, es möchte der bezügliche Beschluss in Gesetzesform gekleidet und die staatliche Subvention aus dem Meliorationsfond beansprucht werden, weil die Creditpost "Meliorationen" zu stark belastet ist und aus derselben für die nächste Zeit die gewünschte Unterstützung nicht gewährt werden könne. Nun ist aber auch der Meliorationsfond äußerst stark belastet. Ich weiß aus zuverlässiger Quelle, dass gegen 80 Gesetze, die in den letzten Jahren von verschiedenen Landtagen beschlossen wurden und bei denen alle Vorbedingungen erfüllt sind, der kaiserlichen Sanction aus dem Grunde nicht unterbreitet werden konnten, weil ein Mangel an verfügbaren Mitteln besteht. Es wird seitens der Regierung beabsichtigt, bei Wiederzusammentritt des Reichsrathes im Herbste ein Nachtragspräliminare zum Meliorationsfonde einzubringen, in welchem dann die erwähnten Gesetzentwürfe berücksichtigt werden und auch die im VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages, v. Session, 8. Periode 1900/1901. 51 vorliegenden Gesetze beanspruchte Staatssubvention Aufnahme finden soll. Ich möchte bei dieser Gelegenheit darauf aufmerksam machen, dass eine Erhöhung der staatlichen Zuflüsse zum Meliorationsfonde von außerordentlicher Wichtigkeit und auch sehr nothwendig wäre. Es war wohl eine der besten Thaten, welche in Österreich vollführt worden sind, dass ein Melorationsfond gegründet und demselben verhältnismäßig ansehnliche, den anfänglichen Bedürfnissen entsprechende Summen zugeführt worden sind. Die Bedürfnisse sind aber größer geworden, und die Zuflüsse reichen nicht mehr aus, alle dringenden und wichtigen Arbeiten, die in diesen Zweig fallen, auszuführen. Ich möchte daher bei dieser Gelegenheit an die hohe Regierung die Bitte und den Wunsch richten, dass sie dieser Angelegenheit ihre Aufmerksamkeit zuwende und auf verfassungsmäßigem Wege Vorsorge treffe, dass den: Meliorationsfonde in der Zukunft höhere Staatssubventionen zugeführt werden. Eine Erhöhung des Meliorationsfondes wird für alle Theile des Reiches von der wohlthätigsten Wirkung sein. Bezüglich des vorliegenden Gegenstandes stelle ich im Namen des volkswirtschaftlichen Ausschusses den Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: "Dem beiliegenden Gesetzentwürfe, betreffend die Ausführung von Schutz- und Regulierungsbauten an der Alsenz und am Wäldlebach bei Klösterle, wird die Zustimmung ertheilt." Der Antrag geht also dahin, das hohe Haus wolle in die Specialdebatte über den vorliegenden Gesetzentwurf eingehen. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Gesetzentwurf die Generaldebatte. Wenn sich niemand zum Worte meldet, schreite ich zur Specialdebatte. Martin Thurnher: Ich glaube von der Verlesung der einzelnen Paragraphe Umgang nehmen zu dürfen, da der Bericht schon seit einigen Tagen in den Händen der Mitglieder des hohen Hauses ist; wenn niemand die Verlesung verlangt, werde ich mich auf das Anrufen der einzelnen Paragraphen beschränken. Martin Thurnher: § l. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 2. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 3. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher; § 4. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 5. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 6. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 7. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 8. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 9. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: Gesetz vom.......... wirksam für das Land Vorarlberg, betreffend die Ausführung von Schutz- und Regulierungsbauten an der Alsenz und am Wäldlebache bei Klösterle. Ueber Antrag des Landtages meines Landes Vorarlberg finde ich anzuordnen wie folgt: 52 VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session, 8. Periode 1900/1901. Landeshauptmann: Wenn gegen Titel und | Eingang des Gesetzes ebenfalls keine Einwendung erfolgt, betrachte ich dieselben für angenommen. Martin Thurnher: Ich beantrage die Vornahme der dritten Lesung. Landeshauptmann: Es wird die dritte Lesung beantragt; wenn keine Einwendung erfolgt, so werde ich diesem Mirage stattgeben, und ich ersuche jene Herren, welche dem Gesetzentwürfe, wie er beschlossen und in zweiter Lesung vorgenommen wurde, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Dieser Gegenstand ist somit erledigt. Letzter Gegenstand unserer Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Mittelberg um Unterstützung zur Verwirklichung der Straßcnregulierung bei Kornau. Ich ersuche den Berichterstatter Herrn AbgJodok Fink das Wort zu ergreifen. Jodok Fink: Die Gemeinde Mittelberg beklagt sich in ihrer Eingabe, dass die Steigungsverhältnisse der Straße von Kornau nach Mittelberg derartig seien, dass sie dem gesteigerten Post- und Frachtverkehr nicht mehr entsprechen. Die genannte Gemeinde sagt daher, es sei höchste Zeit, dass auch diese Straße verbessert, beziehungsweise theilweise neu angelegt werde. Es wird im Gesuche hingewiesen, dass die Gemeinde Mittelberg nicht bloß auf eigenem Gebiete die Straße zu erhalten hat, sondern dass sie zum Theile auch auf bayrischem Gebiete, außer den Grenzen des Landes, im Vereine mit der Gemeinde Oberstdorf zur Erhaltung und Erstellung der Straße bisher mit herangezogen worden sei. Die Gemeinde Mittelberg bezeichnet ein derartiges Verhältnis als ein Unicum. Die Gemeinde hat durch den Amtstechniker von Oberstdorf ein Projekt ausarbeiten lassen, das über Kornau an die Walserstraße führt, eine Änderung der Straßentrace gegenüber der derzeit bestehenden. Gleichzeitig ist von: gleichen Amtstechniker auch ein zweites Project vorgelegt worden, dessen Trace etwas oberhalb Kornau liegt. Es wird sich demnach zunächst darum handeln, die Beitragspflicht der einzelnen Interessenten festzustellen und dann um die Entscheidung, welche der verschiedenen Tracen zu wählen sei. Die Gemeinde Mittelberg wünschte auch in ihrer diesbezüglichen Eingabe, dass das Land Vorarlberg, beziehungsweise der Landes-Ausschuss bei Feststellung der Beitragspflicht der einzelnen Interessenten und bei Feststellung der Trace mitwirke. Die Gemeinde Mittelberg wünscht allerdings auch, dass das Land Vorarlberg die Verbesserung der Straße nach Mittelberg, und zwar nicht bloß von Kornau zur Walserschanz, sondern auch der Thalstraße in der Gemeinde selbst durch Gewährung von Landesbeiträgen und Erwirkung von Staatsbeiträgen materiell unterstütze. Der volkswirtschaftliche Ausschuss hat sich mit dieser Angelegenheit befasst und hat geglaubt, dass zuerst, bevor man sich mit der Frage der Bewilligung eines Landesbeitrages und Erwirkung einer Landessubvention befasse, die beiden anderen Vorfragen erledigt werden müssten, und aus diesem Grunde stellt er folgenden Antrag: (liest) Der h. Landtag wolle beschließen: "Der Landes-Ausschuss wird beauftragt, der theilweisen Neuanlage und Verbesserung der von Mittelberg nach Oberstdorf führenden Straße die volle Aufmerksamkeit zuzuwenden, die ihm zur Feststellung der Trace und der Beitragsleistung der Interessenten geeignet scheinenden Verhandlungen zu pflegen und dem Landtage ehethunlichst Bericht und Antrag zu stellen." Ich empfehle Ihnen diesen Antrag zur Annahme. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Da sich niemand zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche ich jene Herren, die dem Antrage, wie er soeben verlesen worden ist, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Unsere heutige Tagesordnung ist hiemit erschöpft. Die nächste Sitzung beraume ich auf VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages, V. Session, 8. Periode 1900/1901. 53 Donnerstag, den 27. Juni, 10 Uhr vormittags an, die Tagesordnung werde ich im schriftlichen Wege bekannt geben. Bevor ich die heutige Sitzung schließe, habe ich dem hohen Hause noch eine Mittheilung zu machen. Der hohe Landtag hat in seiner Sitzung vom 19. April 1900 folgenden Beschluss gefasst: "Gesuche um materielle Unterstützungen werden in Zukunft in der Regel nur dann in der betreffenden Landtagssession in Verhandlung gezogen, wenn dieselben spätestens in den ersten 8 Tagen der Session eingebracht werden." Diese Frist von 8 Tagen läuft nun mit dem heutigen Tage ab, wenn man von der Tagung in der Vorsession absieht. Ich werde daher im Sinne des Beschlusses in der Weise vorgehen, dass derartige Eingaben um materielle Unterstützungen, wenn keine Bemerkung erfolgt, oder das hohe Haus nicht anders beschließt, im Einlaufe verbleiben und dann dem Landes-Ausschusse zur Berichterstattung in der nächsten Session überwiesen werden. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluss der Sitzung 11 Uhr 40 Minuten vormittags.) Druck von J. N. Teutsch, Bregenz. Ararl'ßerger Landtag. 8. Sitzung am 84 Juni 1901 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. ------------------ HH------------------ Gegenwärtig 20 Abgeordnete. Abwesend: Hochwst. Bischof. AegrovungsvovLmLor: Herr k. k. Hofrath Ruöolf Graf Hugn. Beginn der Sitzung 11 Uhr 10 Min. vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet und bitte um Verlesung des Protocolls der letzten Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Hat einer der Herren gegen die Fassung Protocolles eine Einwendung zu erheben? Da dies nicht der Fall ist, selbe als genehmigt. des betrachte ich das­ Es sind mir einige Einlaufstücke zugekommen. Das erste ist ein Gesuch der Lehrerswitwe Elisabeth Moll in Reuthe um gnadenweise Gewährung der Versorgungsgebüren für die Hinterbliebenen ihres Mannes; dasselbe ist überreicht durch den Herrn Abg. Jodok Fink. (Das Schriftstück wird verlesen.) Die Angelegenheit hat den Landes-Ausschuss bereits beschäftigt, und nachdem sie nun in Form einer Eingabe an den hohen Landtag vor denselben gekommen ist, so ist es wohl das einfachste, diesen Gegenstand im kurzen Wege dem Schulausschusfe zur Vorberathung und Berichterstattung zuzuweisen. Es erfolgt keine Einwendung, somit ist die Zu­ weisung in diesem Sinne vollzogen. Das zweite Einlaufstück ist eine Eingabe der Gemeinde Wolfurt und der Parcclle Kennelbach wegen Subventionierung zu den Kosten der Brücke über die Bregenzer Ache, überreicht durch den Herrn Abg. Kohler. (Das Schriftstück wird verlesen.) Ich werde diesen Gegenstand, wenn sich keine Einwendung erhebt, an den volkswirtschaftlichen Ausschuss zur Vorberathung übermitteln. 48 V. Session, 8. Periode 1900/1901. VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Das dritte ist eine Eingabe des Stadtmagi­ strates von Feldkirch in Angelegenheit des Land­ hausbaues, überreicht durch Herrn Abg. Wegeler: (liest): Hoher Landtag! Rudolf, der letzte Graf von Montfort—Feld­ kirch, der im Jahre 1375 seine Herrschaft an die Herzoge von Oesterreich bedingungsweise verkauft hatte, gab der Stadt und Herrschaft Feldkirch im folgenden Jahre viele Freiheiten, einen für feite Zeiten wahrlich seltenen Freibrief und entließ sie im Jahre 1382 gänzlich aus der Leibeigenschaft. Von diesem Jahre an hatte die Bürgerschaft ihre freigewählten Stadtammanne. Die Erzherzoge von Oesterreich, Leopold und Albrecht, an die die Herrschaft nach dem Tode des Grafen Rudolf übergieng, bestätigten durch offene Briefe diese Freiheiten. Rudolf starb im Jahre 1390 und Feldkirch war Unter Oesterreichs Ober­ hoheit schon für sich bestehend. Die Stadt Bludenz, Montavon und der Hof St. Peter wurden von Graf Albrecht III. von Werdenberg — Bludenz ebenfalls an das Haus Oesterreich verkauft im Jahre 1376. Der Graf behielt sich jedoch vor, seinen Unterthanen noch bei Lebzeiten nach Gefallen Gnaden zu erweisen und Freiheiten zu gewähren. Hievon machte er im Jahre 1391 Gebrauch, indem er seine Hörigen aus der Leibeigenschaft entließ und mit dem Stadtammann oder Rath von Feldkirch einen Vertrag schloss, in dem beide Theile unter einem Eide gelobten, sich wechselseitig, so oft es nöthig werde, mit Rath, Hilfe und Bei­ stand, mit Leib und Gut, mit Städten, Festungen und Schlössern und aller Macht — jedoch niemals gegen das Haus Oesterreich — jeder Theil auf seine Kosten an die Hand zu gehen und zu unter­ stützen. An diesem Vertrage nahmen Theil alle Landes­ theile von der Bregenzerach aufwärts bis zum Arlberg, soweit sie dem Grafen Albrecht und zur Herrschaft Feldkirch gehörten, also auch der Bregenzer­ wald und Montafon, Schellenberg und Staufen. Damit war der Grund zur ehemaligen ständischen Landesverfassung gelegt. 261 Jahre nach Feld­ kirch wurde auch die Stadt Bregenz frei und konnte ihren Stadtammann frei wühlen. Im Jahre 1451 erwarb Oesterreich die Herr­ schaft Hohenegg, 1511 Sonnenberg, 1523 den anderen Theil von Bregenz durch Kauf. Diese neueren Theile wurden mit den älteren bald in ein Ganzes verschmolzen. Altenburg und Kellhof kamen im Jahre 1604 in den ständischen Verband. Ausgeschlossen blieben die Reichsgrafschaft Hohenems und die Herrschaften Blumenegg und St. Gerold. Im Ständeverbande herrschte ein gewisser Dualisnms. Die Stände waren in obere und untere, d. h. in die Stände des Oberlandes und des Unterlandes getheilt. das Vorarlberg hatte 24 Stände, das Oberland 11, Unterland 13; zum Oberlande gehörten: 1. Feldkirch, die erste Directorialstadt, die immer als Vorort im Lande betrachtet wurde; 2. Rankweil und Sulz; 3. Neuburg a. Rhein; 4. St. Johann, Höchst und Fußach; 5. Dornbirn; 6. Jnnerbregenzerwald; (Diese 3, weil sie zur Grafschaft Feldkirch gehörten); 7. 8. 9. 10. 11. Damüls; Jagdberg; die Stadt Bludenz; Sonnenberg; Montafon; 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. Bregenz, die zweite Directorialstadt; Hofrieden; Hofsteig; Alberschwende; Singend«; Sulzberg; Hohenegg; Altenburg; Kellhof; ' zu den unteren Ständen gehörten: 21. Grünenbach; 22. Simmerberg; 23. Mittelberg; 24. Tannberg. Die Landtage wurden abwechselnd in Feldkirch der ersten und Bregenz der zweiten Directorialstadt abgehalten. Die ständischen Conferenzen, Vorbe­ reitung für die eigentlichen Landtage, an denen nur die Hälfte der Stände theilnahmeu, wurden VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. in der damaligen „Mitte des Landes" in Bauren abgehalten. So blieb es bis zum Jahre 1806. Da löste die bayerische Regierung die ständische Verfassung auf, Kaiser Franz I. erneuerte sie jedoch wieder am 12. Mai 1816. Da aber die ■ oben sub 18—22 genannten Gerichte im Jahre 1814 bei Bayern verblieben waren, so konnte der ständische Körper nicht mehr aus 24, sondern nur noch aus den Repräsentanten der 3 Städte und der 16 vor­ maligen Gerichte bestehen, wobei die beiden Directorialstädte Feldkirch und Bregenz abwechselnd den Vorsitz führen sollten. Der Landtag wurde aber von 1816 bis 1848 niemals einberufen. Seit 1860 ist Oesterreich eine constitutionelle Monarchie, die seit 26. Februar 1861 eine Reichsverfassung hat. Seitdem ist Vorarlberg, früher ein Theil der österreichischen Vorlande, als selbständige Landschaft anerkannt und hat als solche einen eigenen Landtag und eine eigene Landes­ Ordnung. Da der constitutionelle Landtag in mancher Beziehung einen erweiterten Wirkungskreis und das Land einen ständigen Ausschuss als autonome Landesbehörde erhielt, so gieng es nicht mehr wohl an, die Landtage abwechselnd in Feldkirch und Bregenz abhalten zu lasten. Mit Uebergehung der ehemaligen ersten Directorialstadt Feldkirch wurde in § 8 der Landesordnung die zweite ehemalige Directorialstadt Bregenz als Ort bezeichnet, in dem sich der Landtag in der Regel zu versammeln habe. Es mögen gewisse Vorkommnisse nnd Ver­ hältnisse, die jetzt schon längst nicht mehr bestehen, damals die Regierung veranlaßt haben, diese Be­ stimmung zu treffen. Die Landesordnung ist nach § 37 jedoch nicht unabänderlich. Feldkirch hat vom historischen Standpunkte einen größeren Anspruch darauf, deu Landtag und Landes-Ausschuss in seiner Mitte zu haben wie Bregenz. Feldkirch ist auch der Sitz der höheren Aemter: des fürstbischöfl. Generalvicariats in und für Vorarlberg, des k. k. Kreisgerichtes und der k. k. Finanz-Bezirks-Direction. Feldkirch würde sich aber auch aus praktischen Gründen als Sitz des Landtages und Landes-Aus­ schusses empfehlen, da es, in der Mitte des Landes gelegen, besonders den zahlreichen Parteienverkehr mit dem Landes-Ausschusse und den Landesan­ stalten erleichtern nud weniger kostspielig gestalten würde. V. Session, 8. Periode 1900/1901. 49 Der hohe Landtag mit dem Landes-Ausschusse hat bis jetzt noch kein eigenes Heim, er ist aber daran, sich ein solches zu schaffen, indem er seit Jahren einen Fond zu einem Landhausbaue sammelt. Solange das Landhaus nicht gebaut ist, kann man die Frage, wo der Landtag definitiv seinen Sitz haben werde, noch als offen betrachten. Damit steht noch eine andere Frage im Zu­ sammenhänge. Als im Jahre 1861 von Sr. Majestät dem Kaiser Franz Josef I. die Landes­ ordnungen erlassen wurden, blieben die gefürsteten Grafschaften Görz und Gradiska, Istrien, das Herzogthum Bukowina und das Land Vorarlberg ohne Landeshauptstädte. In der Bukowina ist inzwischen Czernowitz auf gesetzlichem Wege zur Landeshauplstadt erhoben worden. Vorarlberg aber hat noch keine Landes­ hauptstadt. Feldkirch würde sich, wie zum Sitze des Land­ tages aus denselben Gründen auch zur Landes­ hauptstadt eignen und billige Berücksichtigung verdienen. Hoher Landtag! Der Gemeindeausschuss der Stadt Feldkirch hat in Erwägung der vorstehenden Gründe am 15. Juni 1901 folgenden Beschluss gefasst: „Für den Fall, dass das zukünftige Land­ haus in Feldkirch gebaut wird, stellt hiezu die Stadtgemeinde Feldkirch einen geeigneten und angenehmen Platz nebst einer Bausumme von 250.000 K vorbehaltlich der Geneh­ migung des hohen Landes-Ausschusses dem Lande frei zur Verfügung." Der gefertigte Magistrat bringt diesen Beschluss der Gemeindevertretung zur Kenntnis des hohen Landtages und verbindet damit die Bitte: „Geruhe der hohe Landtag die für den Fall der Errichtung des neuen Landhauses in Feldkirch erforderlich werdenden Schritte zur Abänderung der Landesordnung in Er­ wägung zu ziehen." Feldkirch, am 17. Juni 1901. Der Bürgermeister: Dr. Josef Peer. 50 VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Nachdem wir für diesen Gegenstand bereits in der letzten Sitzung einen eigenen Specialausschuss gewählt haben, dürfte es am ersprießlichsten sein, diese Eingabe int kurzen Wege diesem Ausschüsse zuzuweisen. Martin Thurnher: Ich bin mit diesem An­ träge einverstanden, möchte aber noch weiter bean­ tragen, dass diese Petition dem heutigen steno­ graphischen Protokolle vollinhaltlich einverleibt werde. _ Landeshauptmann: Es wird der Antrag gestellt, diese Petition dem stenographischen Protokolle ein­ zuverleiben und wird infolgedessen in diesem Sinne vorgegangen werden. Der Herr Abg. Pfarrer Fink hat sich für die heutige Sitzung wegen seelsorglicher Berufsgeschäfte entschuldigt. Weiters ist vom Herrn Abg. Scheidbach die Mittheilung eingelangt, dass heute nachts seine Frau Gemahlin gestorben ist und dass er deshalb zu den nächsten Sitzungen des hohen Hauses nicht erscheinen könne, weshalb er um einen dreitägigen Urlaub bitte, den ich ihm ertheilt habe, weil das in meuter geschäftsordnungsmäßigen Befugnis steht. Ich benütze zugleich diese Gelegenheit — und da­ bei glaube ich im Namen des ganzen Hauses zu sprechen —, um dem verehrten Herrn Collegen Scheidbach anlässlich dieses betrübenden Falles die herzlichste Theilnahme des Landtages und der Herren Abgeordneten auszusprechen. (Zustimmung.) Der itt der letzten Sitzung gewählte Special­ ausschuss für die Landhausbaufrage hat sich constituiert und meine Wenigkeit zunt Obmanne, Herrn Abg. Pfarrer Thurnher zum Berichterstatter gewählt. Wir kommen zur Tagesordnung; auf derselben steht als erster Gegenstand der Act, betreffend die Straße Lingenau —Bahnhof —Lan­ desgrenze. Müller: Ich stelle den Antrag, dass dieser Gegenstand zur weiteren Berathung und Antrag­ stellung dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zuge­ wiesen werde. Landeshauptmann: Es'ist die Zuweisung dieses Gegenstandes an den volkswirtschaftlichen Ausschuss beantragt; wenn dagegen keine Einwendung erhoben V. Session, 8. Periode 1900/1901. wird, nehme ich an, dass das hohe Haus zustimmt. Zweiter Gegenstand der Tagesorditung ist das Gesuch der Sennereigenossenschaften des Bezirkes Bregenz in Sachen der Er­ richtung einer Centralmolkereigenossen­ schaft. Ich glaube dieser Gegenstaud, der uns schon im letzten Jahre beschäftigte und nun heuer in an­ derer Form vonseite des Landes-Ausschusses vor­ liegt, dürfte ebenfalls am besten dem volkswirt­ schaftlichen Ausschüsse zugcwiesen werden können; wenn niemand einen aitdern Vorschlag macht, ist die Zuweisung in diesem Sinne vollzogen. Dritter Gegenstand unserer heutigen Tagesord­ nung ist der Bericht des volkswirtschaft­ lichen Ausschusses über deu Gesetzeutwurf, betreffend die Schutzbauten in Klö sterl e. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abg. Martin Thurnher das Wort zu nehmen. Martin Thurnher: Der Gegenstand, der uns heute beschäftiget, ist nur formeller Natur. Der Landtag hat bereits in der letzten Sessioit den meritorischen Beschluss bezüglich Aufbringung der erforderlichen Mittel zur Herstellung der drütgendsten Schutzbauten an der Alfenz uitb am Wäldlebach bei Klösterle gefasst. Die Regierung hat aber den Wunsch ausge­ sprochen, es möchte der bezügliche Beschluss in Gesetzesform gekleidet und die staatliche Subvention aus dem Meliorationsfond beansprucht werden, weil die Creditpost „Meliorationen" zu stark be­ lastet ist und aus derselben für die nächste Zeit die gewünschte Unterstützung nicht gewährt werden könne. Nun ist aber auch der Meliorationsfond äußerst stark belastet. Ich weiß aus zuverlässiger Quelle, dass gegen 80 Gesetze, die in den letzten Jahreit von verschiedenen Landtageit beschlossen wurden und bei beiten alle Vorbedingungen erfüllt sind, der kaiserlichen Sanction aus dem Grunde nicht unter­ breitet werden konnten, weil ein Mangel an ver­ fügbaren Mitteln besteht. Es wird seitens der Regierung beabsichtigt, bei Wiederzusammentritt des Reichsrathes im Herbste ein Nachtragspräliminare zum Meliorationsfonde einzubringen, in welchem dann die erwähnten Ge­ setzentwürfe berücksichtigt werden und auch die im VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages, vorliegenden Gesetze beanspruchte Staatssubvenlion Aufnahme finden soll. Ich möchte bei dieser Gelegenheit darauf auf­ merksam machen, dass eine Erhöhung der staat­ lichen Zllflüsse zum Meliorationsfonde von außer­ ordentlicher Wichtigkeit und auch sehr nothwendig wäre. Es war wohl eine der besten Thaten, welche in Oesterreich vollführt worden sind, dass ein Melorationsfond gegründet und demselben ver­ hältnismäßig ansehnliche, den anfänglichen Bedürf­ nissen entsprechende Summen zugeführt worden sind. Die Bedürfnisse sind aber größer geworden, und die Zuflüsse reichen nicht mehr aus, alle dringenden und wichtigen Arbeiten, die in diesen Zweig fallen, auszuführen. Ich möchte daher bei dieser Gelegenheit an die hohe Regierung die Bitte und den Wunsch richten, dass sie dieser Angelegenheit ihre Aufmerksamkeit zuwende und auf verfassungsmäßigem Wege Vorsorge treffe, dass den: Meliorationsfonde in der Zukunft höhere Staatssubventionen zugeführt werden. Eine Er­ höhung des Meliorationsfondes wird für alle Theile des Reiches von der wohlthätigsten Wirkung sein. v. Session, 8. Periode 1900/1901. ich mich auf das Anrufen graphen beschränken. der 51 einzelnen Para­ Martin Thurnher: § l. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 2. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 3. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thnrnher; § 4. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 5. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 6. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 7. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 8. Landeshauptmann: Angenommen. Der Antrag geht also dahin, das hohe Haus wolle in die Specialdebatte über den vorliegenden Gesetzentwurf eingehen. Martin Thurnher: § 9. Landeshauptmann: Angenommen. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Gesetzentwurf die Generaldebatte. Wenn sich niemand zum Worte meldet, schreite ich zur Special­ debatte. Martin Thurnher: Bezüglich des vorliegenden Gegenstaudes stelle ich int Namen des volkswirtschaftlichen Ausschusses beit Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: „Dem beiliegenden Gesetzentwürfe, be­ treffend die Ausführung von Schutz- und Regulierungsbauten an der Alsenz und am Wäldlebach bei Klösterle, wird die Zustim­ mung ertheilt." Martin Thurnher: Ich glaube von der Ver­ lesung der einzelnen Paragraphe Umgang nehmen zu dürfen, da der Bericht schon seit einigen Tagen in den Händen der Mitglieder des hohen Hauses ist; wenn niemand die Verlesung verlangt, werde Gesetz vom............... wirksam für das Land Vorarlberg, betreffend die Ausführung von Schutzund Regulierungsbauten an der Alsenz und am Wäldlebache bei Klösterle. Ueber Antrag des Landtages meines Landes Vorarlberg finde ich anzuordnen wie folgt: 52 VHl. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session, 8. Periode 1900/1901. Landeshauptmann: Wenn gegen Titel und | Es wird sich demnach zunächst darnin handeln, Eingang des Gesetzes ebenfalls keine Einwendung die Beitragspflicht der einzelnen Interessenten festzu­ stellen und dann um die Entscheidung, welche der erfolgt, betrachte ich dieselben für angenommen. verschiedenen Tracen zu wählen sei. Die Gemeinde Mittelberg wünschte auch in ihrer diesbezüglichen Martin Thurnher: Ich beantrage die Vornahme Eingabe, dass das Land Vorarlberg, beziehungs­ der dritten Lesuüg. weise der Landes-Ausschuss bei Feststellung der Beitragspflicht der einzelnen Interessenten und bei Landeshauptmann: Es wird die dritte Lesung Feststellung der Trace mitwirke. Die Gemeinde beantragt; wenn keine Einwendung erfolgt, so werde ich diesem Mirage stattgeben, und ich ersuche Mittelberg wünscht allerdings auch, dass das Land Vorarlberg die Verbesserung der Straße nach Mit­ jene Herren, welche dem Gesetzentwürfe, wie er telberg, und zwar nicht bloß von Kornau zur beschlossen und in zweiter Lesung vorgenonimen Walserschanz, sondern auch der Thalstraße in der wurde, ihre Zustimmung geben wollen, sich ge­ Gemeinde selbst durch Gewährung von Landesbei­ fälligst von den Sitzen zu erheben. trägen und Erwirkung von Staatsbeiträgen male Angenommen. riell unterstütze. Dieser Gegenstand ist somit erledigt. Letzter Der volkswirtschaftliche Ausschuss hat sich mit Gegenstand unserer Tagesordnung ist der Bericht dieser Angelegenheit befasst und hat geglaubt, dass des volkswirtschaftlichen Ausschusses zuerst, bevor man sich mit der Frage der Bewil­ über das Gesuch der Gemeinde Mittel­ ligung eines Landcsbeitrages und Erwirkung einer berg um Unterstützung zur Verwirk­ Landessubvention befasse, die beiden anderen Vor­ lichung der Straßcnregulierüug bei fragen erledigt werden müssten, und aus diesem Kornau. Grunde stellt er folgenden Antrag: (liest) Ich ersuche den Berichterstatter Herrn AbgJodok Fink das Wort zu ergreifen. Der h. Landtag wolle beschließen: Jodpk Fink: Die Gemeinde Mittelberg beklagt sich in ihrer Eingabe, dass die Steigungsverhält­ nisse der Straße von Kornau nach Mittelberg der­ artig seien, dass sie dem gesteigerten Post- und Frachtverkehr nicht mehr entsprechen. Die genannte Gemeinde sagt daher, es sei höchste Zeit, dass auch diese Straße verbessert, beziehungsweise theilweise neu angelegt werde. Es wird im Gesuche hingewiesen, dass die Gemeinde Mittelberg nicht bloß auf eigenem Gebiete die Straße zu erhalten hat, sondern dass sie zum Theile auch auf bayrischem Gebiete, außer den Grenzen des Landes, im Vereine mit der Gemeinde Oberstdorf zur Erhaltung und Erstel­ lung der Straße bisher mit herangezogen worden sei. Die Gemeinde Mittelberg bezeichnet ein der­ artiges Verhältnis als ein Unicum. Die Gemeinde hat durch den Amtstechniker von Oberstdorf ein Projekt ansarbeiten lassen, das über Kornau an die Walserstraße führt, eine Änderung der Straßentrace gegenüber der derzeit bestehenden. Gleich­ zeitig ist von: gleichen Amtstechniker auch ein zweites Project vorgelegt worden, dessen Trace etwas oberhalb Kornau liegt. „Der Landes-Ausschuss wird beauftragt, der theilweisen Neuanlage und Verbesserung der von Mittelberg nach Oberstdorf führen­ den Straße die volle Aufmerksamkeit zuzu­ wenden, die ihm zur Feststellung der Trace und der Beitragsleistung der Interessenten geeignet scheinenden Verhandlungen zu pflegen und dem Landtage ehethuulichst Bericht und Antrag zu stellen." Ich empfehle Ihnen nahme. Landeshauptmann: diesen Antrag zur An­ Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Da sich niemand zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche ich jene Herren, die dem Anträge, wie er soeben verlesen worden ist, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Unsere heutige Tagesordnung ist hiemit er­ schöpft. Die nächste Sitzung beraume ich auf VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages, Donnerstag, den 27. Juni, 10 Uhr vormittags an, die Tagesordnung werde ich im schriftlichen Wege bekannt geben. Bevor ich die heutige Sitzung schließe, habe ich dem hohen Hause noch eine Mit­ theilung zu machen. Der hohe Landtag hat in seiner Sitzung vom 19. April 1900 folgenden Beschluss gefasst: „Gesuche um materielle Unter­ stützungen werden in Zukunft in der Regel nur dann in der betreffenden Landtagssession in Ver­ handlung gezogen, wenn dieselben spätestens in den ersten 8 Tagen der Session eingebracht werden." v. Session, 8. Periode 1900/1901. 53 Diese Frist von 8 Tagen läuft nun mit dem heutigen Tage ab, wenn man von der Tagung in der Vorsession absieht. Ich werde daher im Sinne des Beschlusses in der Weise vorgehen, dass der­ artige Eingaben um materielle Unterstützungen, wenn keine Bemerkung erfolgt, oder das hohe Haus nicht anders beschließt, im Einlaufe verbleiben und dann dem Landes-Ausschusse zur Berichterstattung in der nächsten Session überwiesen werden. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluss der Sitzung 11 Uhr 40 Minuten vormittags.) Druck von I. N. Teutsch, Bregenz.