19010705_lts012

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Letzte Änderung 03.07.2021, 09:25
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp08,lts1901,lt1901,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 12. Sitzung am 5. Juli 1901 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 19 Abgeordnete. Abwesend: Hochwst. Bischof und Herr Abg. Wittwer. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrath Rudolf Graf Huyn. Beginn der Sitzung 2 Uhr 15 Min. nachmittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um die Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung zu erheben? Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmigt. Es ist mir ein Einlaufstück zugekommen, nämlich eine Eingabe der Gemeinde Frastanz in Angelegenheit der Landhausfrage, deren Inhalt analog den übrigen Petitionen des Oberlandes ist. Ich werde dieselbe im kurzen Wege dem bestehenden Specialausschusse übermitteln. Bevor ich zur Tagesordnung übergehe, möchte ich mir noch zwei Anregungen erlauben. Fürs erste sind mittlerweile, nachdem die Tagesordnung schon festgesetzt war, noch zwei Berichte des Finanzausschusses aus der Druckerei gekommen und an die Herren vertheilt worden, nämlich der Bericht über das Gesuch des Vereines für Kirchenkunst und Gewerbe in Tirol und Vorarlberg und weiters ein solcher über die Eingabe des Verbandes für Fremdenverkehr in Vorarlberg und Liechtenstein. Wenn keine Einwendung erfolgt, würde ich mir erlauben, diese beiden Gegenstände nach Abwicklung der heutigen Tagesordnung derselben einzufügen und sie gleich in Verhandlung zu ziehen. Da gegen diesen Vorschlag keine Einwendung erhoben wird, werde ich in diesem Sinne vorgehen. Des weiteren hat der Landes-Ausschuss beschlossen, dem hohen Hause noch in dringlicher Weise eine Angelegenheit vorzulegen, die in 122 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session, 8. Periode 1900/1901. vertraulicher Sitzung ihrer Erledigung zugeführt werden kann. Es betrifft diese Sache den Herrn Director der Landes-Käsereischule in Doren. Es bleibt dem hohen Hause überlassen, in vertraulicher Sitzung diese Angelegenheit einem Astsschusse zuzuweisen oder dieselbe nach den zu ertheilenden Aufschlüssen eventuell direct in Verhandlung zu ziehen und zur Beschlussfassung zu bringen. Ich würde mir daher die Anregung erlauben, wenn das hohe Haus zustimmt und kein Widerspruch erhoben wird, diesen Gegenstand dringlich zu behandeln und denselben nach Schluss der heutigen öffentlichen Sitzung in einer unmittelbar darauf abzuhaltenden vertraulichen Sitzung in Verhandlung zu ziehen. Da von keiner Seite eine Einwendung erhoben wird, kann in diesem Sinne vorgegangen werden. Wir kommen nun zu unserer heutigen Tagesordnung, auf derselben steht als erster Punkt das Ansuchen der Gemeinde Dornbirn um nochmalige Subventionierung der dortigen Realschule. Ich erwarte über die formelle Behandlung dieses Gegenstandes einen Antrag. Dr. Schmid: Ich beantrage, diese Angelegenheit dem Schulausschusse zuzuweisen. Landeshauptmann: Es wurde die Verweisung dieses Gegenstandes an den Schulausschuss beantragt; wünscht hiezu jemand das Wort oder wird ein Widerspruch dagegen erhoben? Dressel: Ich bitte abstimmen zu lassen. Landeshauptmann: Ich ersuche jene Herren, die dem Antrage des Herrn Abg. Dr. Schmid auf Verweisung dieses Gegenstandes an den Schulausschuss ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Es ist die Minorität. Dieser Antrag ist also abgelehnt, und da kein anderer gestellt wurde, ist der ganze Gegenstand von der Tagesordnung abgesetzt; ich kann das nicht anders betrachten. Zweiter Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Finanzausschusses über drei Subventionsgesuche von Vereinen. Ich ersuche den Berichterstatter Herrn Abg. Nägele hiezu das Wort zu ergreifen. Nägele: Wie schon seit einer Reihe von Jahren haben sich auch heuer wieder einige Vereine mit dem Ansuchen um Unterstützung an unseren Landtag gewendet; der Finanzausschuss glaubte, diesen Gesuchen, wie es bisher üblich war, entsprechen zu sollen und stellt daher den Antrag: (liest): Der hohe Landtag wolle beschließen: "1. Dem Vorarlberger Unterstützungsvereine in Innsbruck wird ein Betrag mit 60 K, 2. dem Asylvereine der Wiener Universität ein solcher mit 50 K und 3. dem kath. Schulvereine für Österreich in Wien ein Betrag von 200 K aus der Landescassa ausgefolgt." Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Antrag und den Bericht die Debatte. Wenn sich niemand zum Worte meldet, so kann ich zur Abstimmung schreiten. Dr. Schmid: Ich bitte dieselbe getrennt vorzunehmen. Landeshauptmann: Es wird der Wunsch nach getrennter Abstimmung ausgesprochen. Die Punkte 1 und 2 kann ich wohl unter einem zur Abstimmung bringen und nur bei Punkt 3 eine separate Stimmenabgabe vornehmen. Ich ersuche also jene Herren, die den Punkten 1 und 2, wie sie soeben vorhin verlesen wurden, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Dann ersuche ich jene Herren, die dem Antrage auf Unterstützung des kath. Schulvereines in Wien mit 200 K ihre Zustimmung geben, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Es ist die Majorität. Den dritten Gegenstand der Tagesordnung bildet der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Act, betreffend den Bau einer Concurrenz-Straße vom Bahnhof Lingenau zur bayrischen Landesgrenze. Ich ersuche den Berichterstatter Herrn Abg. Jodok Fink das Wort zu nehmen. Jodok Fink: Hohes Haus! Dieser Gegenstand hat den Landtag schon in der Sitzung vom XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session, 8. Periode 1900/1901. 123 20. April 1900 beschäftigt, und es ist auch dort schon die Nothwendigkeit der in Rede stehenden Concurrenzstraße vom Bahnhof Lingenau über Hittisau, Sibratsgfäll bis zur bayrischen Landesgrenze ausgesprochen und allseitig anerkannt worden. Bezüglich dieser Straßenconcurrenz ist damals eine Theilung vorgenommen worden und zwar insoferne, dass eine eigene Concurrenz bezüglich der Beitragspflicht für die untere Theilstrecke Bahnhof Lingenau - Kleinmath und eine zweite Concurrenz von Kleinmath, Hittisau und Sibratsgfäll bis zur Landesgrenze in Aussicht genommen wurde- Bezüglich des unteren Theiles der Straßenstrecke wurde damals geplant, dass Staat, Land und Gemeinden je */.?> zu den Erstellungskosten beizutragen hätten. Auf diesen Antrag ist die Regierung voll und ganz eingegangen, und es bat also der damals gefasste Landtagbeschluss volle Geltung erlangt. Bezüglich der oberen Theilstrecke wurde damals die Beitragspflicht in der Weise in Aussicht genommen, dass der Staat 50%, das Land und die interessierten Gemeinden je 25 % der Gesammtkosten zu tragen hätten. Hier ist aber die Regierung auf den für den Staat projectierten Proccntsatz nicht eingegangen, sondern hat mitgetheilt, dass sie sich nur auf einen Höchstbeitrag von 40 % einlassen könne. Es erscheinen daher 10% der mit 206.400 K veranschlagten Kosten unbedeckt. Es ist nun von Seite des Landes-Ausschusses mit den betheiligten Gemeinden darüber verhandelt worden, wie etwa diese 10% der unbedeckten Kosten aufzubringen wären. Bei diesen Verhandlungen wurden den Gemeinden Vorschläge gemacht, dass sie wenigstens einen Theil dieser 10 % übernehmen möchten. Die Gemeinden haben aber darauf hingewiesen, dass sie noch viele Schulden von den Straßenbauten hätten, die sie nach Bayern hin anlegen mussten, außerdem seien sie durch die Beitragsleistung für die Bregenzerwaldbahn so in Anspruch genommen worden, dass es unmöglich erscheine, für diesen Straßenzug mehr als 25% zu übernehmen. Es ist eine Thatsache, dass die Gemeinden mit Schulden sehr belastet sind und die Umlagen in denselben sehr hohe sind. Mit Rücksicht darauf hat der volkswirtschaftliche Ausschuss geglaubt, so schwer es ihm auch gefallen ist, es solle doch das Land sich dazu entschließen, diese 10 % noch zu übernehmen. Es würde dadurch das Land sich in einem ähnlichen Verhältnisse an diesem Straßenzug betheiligen, wie es im Straßenbauprogramme bei ähnlichen Straßenstrecken der Fall ist, und die Gemeinden würden mit 33% bei der unteren Theilstrecke und 25% bei der oberen immerhin noch mindestens soviel beizutragen haben, als es im Durchschnitt für Gemeinden im Straßenbauprogramme normiert ist. Auf Grund dessen erlaube ich mir. Ihnen die Annahme des vom volkswirtschaftlichen Ausschüsse gestellten Antrages zu empfehlen, der da lautet: (liest) Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der in der Landtagssitzung vom 20. April 1900 in Betreff der Erstellung einer Concurrenzstraße vom projectierten Bahnhof Lingenau der Bregenzerwaldbahn über Hittisau, Sibratsgfäll zur Reichsgrenze unter 1. b. für die obere Theilstrecke dieses Straßenzuges von Kleinmath über Hittisau, Sibratsgfäll bis zur Reichsgrenze gefasste Beschluss wird dahin ergänzt, dass das Land anstatt 25 % der mit 206.400 K veranschlagten Kosten 35 % dieser Kosten im Höchstbetrage von 72.240 K übernimmt, nachdem der Staat nur 40 % zugesichert hat." Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Nägele: Ich habe bereits mehrfach schon und namentlich in der letzten Montagssitzung darauf hingewiesen, dass es unumgänglich nothwendig sei, die Landescasse in Zukunft etwas mehr zu schonen, mit dem Hinweis darauf, dass von allen Seiten große Ansprüche an dieselbe gemacht würden. Ich stehe heute auf dem gleichen Standpunkte, obwohl hier nickt gar ein außerordentlich hoher Beitrag für einen Straßenzug, wie Ihnen der Herr Berichterstattet soeben geschildert hat, in Frage steht. Allein, ich hätte doch geglaubt, wenn die Regierung von den zugedachten 50 % schon 10% abgesetzt und nur 40 % übernommen hat, so hätte man den ganzen Betrag von 20.640 K nicht ganz auf das Land allein übernehmen sollen, sondern es wäre nach meiner Ansicht mit der Hälfte oder höchstens 60% auch genug gewesen und mit dem übrigen hätte man die Gemeinden bedenken können. 124 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session, 8. Periode 1900/1901. Es heißt allerdings, die Gemeinden hätten ohnehin schon viel geleistet, und ich gebe zu, dass sie sehr in Anspruch genommen morde> sind, aber dessen ungeachtet wird ja auch das Laud in einer Weise in Anspruch genommen, dass man mit den Mitteln bald nicht mehr ausreichen wird. Dann habe ich auch gehört, dass die Kosten nichts auf einmal gezahlt werden müssten, sondern auf eilte Reihe von Jahren vertheilt werden. Deswegen hätte ich geglaubt, dass die Gemeinden, die doch ein Hauptinteresse au diesem Straßenzuge haben, mit der Hälfte oder etwas weniger als der Hälfte bedacht werden könnten. Ich verkenne allerdings nicht die ungünstige Lage namentlich des Vorderwaldes, aber man hat in den Bregenzerwald schon große Summen hineinstecken müssen, und man wird das auch in Zukunft hinsichtlich des Straßenbauprogrammes zu thun gezwungen sein. Ich werde diesbezüglich zwar keinen Antrag stellen, weil ich keine Aussicht hätte, damit durchzudringen, deshalb erkläre ich hier nur, dass ich für diesen Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses nicht stimmen werde. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? Pfarrer Fink: Hohes Haus! Die Nothwendigkeit dieser Straße ist allgemein anerkannt; es ist der einzige Verkehrsweg dieser vier Gemeinden mit der Bahn, und es geht doch jährlich ein Frachtenmaterial von ungefähr 87000 Metercentnern an Ein- und Ausfuhr. Die Straße ist also sehr nothwendig, und weil sie absolut nothwendig ist, kann ich nicht sagen: das Project muss scheitern, wenn die Subvention oder Übernahme der noch fehlenden 10% der Kosten auf das Land nicht erfolgt, aber die Gemeinden sind wirklich sehr angestrengt, sie sind bis an die äußerste Grenze der Möglichkeit gegangen bei Übernahme der Lasten, um ein gutes Verkehrsmittel mit dem Inlande, ihrem engern und weitern Heimatlande zu bekommen. Diese Straßenstrecke ist wegen der topographischen Lage des Vorderwaldes schwer und theuer zu erstellen. Die vier Gemeinden, Lingenau, Hittisau, Sibratsgfäll und Bolgenach haben schon zur Bahn über 120.000 K bei gestellt, dann jetzt */s der Kosten für die Zufahrtsstraße mit 20.000 K. Weiters haben sie sich auf 25% der Erstellungskosten für die Strecke Klein Math-Reichsgrenze eingelassen, das sind wieder über 50.000 K, im Ganzen also fast 200, 000 K! Meine Herren! Diese Gemeinden haben kein eigentliches Gemeindevermögen, alle Auslagen müssen verumlagt werden! Capitalskräftige Leute sind eigentlich auch nicht da, aber einen Verkehrsweg müssen sie doch haben, damit sie ihre Producte fortbringen und Lebensmittel herbeischaffen können. Rur die Erkenntnis von der Nothwendigkeit dieses Verkehrsweges hat die Gemeinden dazu vermocht, dass sie sich zu diesen Opfern entschlossen haben. Zu den aufgezählten Opfern noch die fehlenden 10% der Kostensumme mit 20.000 K zu übernehmen, das geht über die Kräfte der Gemeinden. Dies kann ich gewissenhaft bezeugen. Überdies haben sie die ganze Erhaltung des neuen Straßenzuges übernommen und obliegt ihnen auch die Erhaltung anderer nothwendiger Gemeindestraßen. Ferner ist noch ein Punkt, den ich nicht zu übersehen bitte. Von diesen 16 km Straße kommen 6 km auf die ganz abgeschlossene Gemeinde Sibratsgfäll; und da haben sich die Gemeinden Lingenau und Hittisau - weil Bolgenach mehr auf der Seite liegt und deshalb nur mit 10% participierte - besonders anstrengen müssen, an der Quote, welche es auf die Gemeinden trifft, theilzunehmen. So hat Lingenau von der entsprechenden Quote 35% zu übernehmen, Hittisau 3%. Damit also die Gemeinde Sibratsgfäll nicht abgeschlossen bleibe, sondern einen ordentlichen Verkehrsweg bekomme, haben die andern Gemeinden umsomehr Opfer bringen müssen. Noch ein Moment ist zu beachten: diese Straße hat nämlich auch einen allgemeinen Charakter, sie hat nicht bloß Wert für diese vier Gemeinden. Sie eröffnet eine ganz neue Verkehrs- und Anschlusslinie an das Ausland. Darum möchte ich Antrag des Herrn um das für diese Werk durchführen das hohe Haus bitten, den Berichterstatters anzunehmen, Gemeinden so wichtige und große zu können. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? - Wenn niemand sich meldet, ist die Debatte geschlossen; wünscht der Herr Berichterstatter noch etwas beizufügen? XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session, 8. Periode 1900/1901. 125 Jodok Fink: Ich habe nur noch beizufügen, dass die Gemeinden außer dem, was bereits gesagt worden ist, dass sie zu übernehmen haben, sich auch noch verpflichten mussten, allfällige Mehrkosten des ganzen Straßenzuges selbst zu übernehmen und allein zu tragen; das muss auch berücksichtiget werden, denn bei dieser Concurrenzstraße liegt dermalen nur ein generelles Projekt vor, und man kann noch nicht genau sagen, was die Gemeinden damit übernommen haben, dass sie sich verpflichten mussten, allfällige Mehrkosten zu tragen. Ich glaube daher, nochmals den Antrag empfehlen zu sollen. Landeshauptmann: Ich schreite nunmehr zur Abstimmung; die Herren kennen den Antrag und ersuche ich diejenigen, welche demselben zustimmen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Majorität. Nun ersuche ich den Herrn Landeshauptmannstellvertreter gefälligst den Vorsitz zu übernehmen. (Landeshauptmann-Stellvertreter übernimmt den Vorsitz.) Landeshauptmann Stellvertreter: Wir kommen zum vierten Gegenstand der Tagesordnung, das ist der Bericht des Specialausschusses in Sachen der Invasionsschuld des k. k. Ärars. Ich ersuche den Herrn Referenten, Bericht und Antrag vorzutragen. Rhomberg: Der Bericht befindet sich seit einigen Tagen in den Händen der Herren Abgeordneten; außerdem hatten die verehrten Herren Gelegenheit, den Ausschusssitzungen, die sich mit diesem Gegenstände beschäftigten, als Zuhörer beizuwohnen und bekamen infolgedessen ein ziemlich getreues und umfassendes Bild über den Stand dieser seit so vielen Jahren schwebenden Angelegenheit. Ich glaube mit gutem Gewissen sagen zu können, dass bei den Verhandlungen, die von meiner Wenigkeit mit dem k. k. Finanzministerium mündlich geführt wurden, das Möglichste gethan wurde, um für das Land wenigstens etwas Namhaftes noch zu erreichen. Und da gestehe ich offen, dass ich vonseite der Organe der Finanz-Verwaltung wirklich jenes Entgegenkommen gefunden habe, welches unter den vorliegenden Umständen ja vielleicht auch nicht hätte gewährt werden können, wenn kein guter Wille dazu vorhanden gewesen wäre. Es ist dem Hause bekannt und aus dem Berichte ersichtlich, dass diese Angelegenheit die Landesvertretung unseres Kronlandes schon in zahlreichen Sessionen beschäftiget hat; schon in der frühesten Periode unseres verfassungsmäßigen Lebens bis herauf in die neueste Zeit bildete dieser Gegenstand nach längeren und kürzeren Intervallen immer wieder einen Verhandlungspunkt, immer wieder kam man vonseite der Landesvertretung auf diese Forderung zurück. Nachdem aber sowohl öffentlich-rechtlich als privatrechtlich die Ansprüche des Landes, welche dasselbe durch Jahre hindurch als voll berechtigt angesehen hatte, zurückgewiesen wurden - durch Entscheidung des Reichsgerichtes in öffentlich-rechtlicher Beziehung, weil die Forderung als eine gegen die ganze Monarchie gerichtete anzusehen sei, durch Entscheidungen aller Civilinstanzen aber bis zum obersten Gerichtshof in privatrechtlicher Hinsicht, weil die Forderung als überhaupt nicht mehr vorhanden erklärt wurde - nachdem somit die Entscheidungen alle gegen unser vermeintliches Reckt ausgefallen sind, und daher der Landesvertretung kein Rechtsmittel mehr zu Gebote stand, um die Sache noch weiterhin mit Erfolg zu betreiben, so blieb nichts anderes übrig, als im Wege gütlichen Übereinkommens das wenigstens theilweise zu erzielen, was man früher auf dem strengen Rechtsstandpunkte zu erzielen erhofft hatte. Wie es bei gütlichen Übereinkommen immer der Fall ist, muss von dem gegenseitigen Standpunkte etwas nachgelassen werden, und nachdem durch oberstgerichtliche Entscheidungen unbestreitbar festgesetzt worden ist, dass die unmittelbare Vorgängerin der österreichischen Währung nicht die Conventionswähruug, sondern die Wiener Währung ist, und wir schon durch diesen Umstand von 77.000 fl. auf 31.000 fl. heruntergekommen waren, und andererseits das Ärar noch eine unanfechtbare Gegenforderung aus damaliger Zeit mit Erfolg geltend machte, sodass die gesammte Forderung des Landes auf 28.000 fl. herabgesetzt wurde, so muss das Angebot der k. k. Regierung unter diesen Umständen als ein seiner Natur nach billiges betrachtet werden, und wir dürfen es mit Dank annehmen; wenn die Regierung auf ihrem streng negativen Stadtpunkte verharrt wäre, so hätten wir 126 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session, 8. Periode 1900/1901. wahrscheinlich niemals auch nur einen Kreuzer dieser Forderung zurückerhalten. Ans dem Berichte ersehen die verehrten Herren, dass als Basis des Vergleiches jener Betrag genommen wurde, welcher sich ergibt, wenn man die damalige Gegenforderung des Ärars, auch in Wiener Währung, von 31.000 fl. abzieht, woraus sich ein Betrag von 28.511 fl. 56 fr. ö. W. ergibt. Die Regierung hat nun den Vorschlag gemacht, nachdem es sich nach den Erkenntnissen des k. k. Reichsgerichtes um eine Forderung des Landes an das gesammte Reich handelte - vorausgesetzt, was nicht der Fall ist, dass diese Forderung noch rechtskräftig aufrecht stehen würde, - dass auch die Liquidierung derselben nach dem Quotenschlüssel vorgenommen werden solle, und zwar nicht nach dem gegenwärtigen, sondern nach demjenigen, der vom Jahre 1867 an bis zum vorigen Jahre immer unverändert aufrecht geblieben ist, nämlich nach dem Schlüssel von 30:70, beziehungsweise 68'6:31'4; unter Berücksichtigung der Militärgrenz-Quote Ungarns. Dadurch ergibt sich ein Betrag von fl. 19, 588'93 ö. W. ober K 39, 117'86. Auf mein dringendes Ersuchen hat sich die Regierung bereit erklärt, diesen Betrag noch ans jene Summe abzurunden, welche 8 Jahresraten entspricht, die das Land von dem Darlehen aus dem Meliorationsfonde abzustatten hat. Dieses unverzinsliche Darlehen, welches gelegentlich der beiden großen Arbeiten der Herstellung von Rheinbinnendämmen in den Jahren 1888 und 1890 gewährt wurden, muss das Land in jährlichen Raten von 5033.32 K bis zur Erschöpfung der Schuld abzahlen. Die k. k. Regierung erklärte sich nun bereit, 8 Jahresraten, von 1902 bis titel. 1909, somit zusammen K 40.266.56 h auf den Staatsschatz zu übernehmen beziehungsweise vonseite des k. k. Finanzministeriums an das k. k. Ackerbauministerium abzustatten. In dieser Form nun liegt das Angebot der k. k. Regierung vor, und es handelt sich darum, dass der Landes-Ausschuss die Ermächtigung erhalte, ans dieser Basis endgiltig ein Abkommen mit der k. k. Regierung zu perfectionieren; es bedarf dazu der Ermächtigung der hohen Landesvertretung. Wenn der Antrag des Specialausschnsses Annahme finden wird, ist auf diese Weise die Angelegenheit glücklich aus der Welt geschafft und definitiv erledigt, eine Angelegenheit, die uns schon viele Jahre beschäftigt j hat, die unsere Vorfahren in diesem hohen Hause beschäftigt hat, und von der wir endlich eigentlich wenig mehr erhofft haben. Wir können uns dessen freuen, dass wir von einem Ansprüche, welchen wir nicht mehr rechtsgiltig behaupten konnten, doch noch einen namhaften Betrag bekommen werden. Auf diese Gründe gestützt, empfehle ich dem hohen Hause den Antrag des Special-Ausschusses zur Annahme. Derselbe lautet: (liest) Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der Landes-Ausschuss wird beauftragt und ermächtiget, mit dem k. k. Finanz-Ministerium auf Grund der in dem mit Rote der k. k. Statthalterei vom 11. Juni 1901, Z 23246, übermittelten Erlasse des genannten k. k. Ministeriums vom 2. Juni 1901, Z. 35641, enthaltenen Vorschlages eines gütlichen Vergleiches in Sachen der Vorarlberger Invasionsschuld des Jahres 1805 im ursprünglichen Betrage von Gulden 73.884'40 W. W. gleich fl. 31.031'56 ö. W. ein bindendes Abkommen abzuschließen." Landeshauptmannstellvertreter: Ich eröffne über den Antrag des Specialausschusses die Debatte. Wünscht niemand das Wort? Dr. Schmid: Meine Herren! Ich möchte mir nur wenige Worte zu diesem Antrage gestatten. Vor einigen Jahren habe ich über diese Angelegenheit mit Advocaten, speciell mit Dr. Kaiser, gesprochen, allein allgemein wurde bezweifelt, ob noch jemand in dieser Sache einen Erfolg haben könne. Vom rechtlichen Standpunkte sind verschiedene Bedenken gegen die Durchführbarkeit unserer Forderung vorgebracht morden, und es wurde die Vermuthung ausgesprochen, dass das Land auf diese Summe in Zukunft jedenfalls wird verzichten müssen, und die Regierung sich nicht darauf einlassen werde. Es ist darum hauptsächlich das Verdienst des Herrn Landeshauptmannes, welcher mit der k. k. Regierung so glücklich verhandelt hat, dass auf gütlichem Wege wenigstens etwas herausgeschlagen werden konnte. Ich glaube, wir dürfen den Antrag und Bericht nur mit voller Befriedigung annehmen und froh sein, dass wir von dem, wovon nach vielfachem und allgemeinem XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session, 8. Periode 1900/1901. 127 Urtheil nichts mehr zu erwarten war, noch eine ansehnliche Summe für unser Land herausschlagen konnten. Ich empfehle die Annahme des Antrages. Landeshauptmannstellvertreter: Wünscht niemand mehr das Wort? Wenn nicht, bringe ich den Antrag zur Abstimmung. Er lautet: (Verliest nochmals obigen Antrag.) Die Herren, welche diesem Antrage zustimmen, belieben sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Landeshauptmann: (Übernimmt wieder den Vorsitz.) Der nächste Punkt der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Act, betreffend die Verbauung der Frutz in Meiningen und K ob lach. Ich ersuche den Berichterstatter Herrn Abg. Martin Thurnher das Wort zu nehmen. Martin Thurnher: Die Regierung ist auf unsern in der letzten Sitzung der vorigen Session gefassten Beschluss, wonach die Regulierung der Frutz und des Ehbaches mit einem Aufwande von 628.000 K erfolgen sollte, aus sehr wichtigen Gründen und schweren Bedenken nicht eingegangen. Sie hat sich aber bereit erklärt, auf den Vorschlag des Landes-Ausschusses, nach welchem jetzt nur die nach dem Projecte vorgesehenen dringenden Schutzbauten an der Frutz mit einem Kostenaufwande von 82000 K aufgeführt und in einer Weise erstellt werden sollen, dass sie einer späteren Ausführung und Gesammtregulierung nicht präjudiciern, sondern mit dem bezüglichen Projecte in Zusammenhang und Einklang stehen und daher alle jetzt durchgeführten Arbeiten bei einer späteren Fortsetzung nicht als verloren angesehen werden müssen, einzugehen, und diese Bauten durch Staatsbeiträge zu ermöglichen. Der jetzt zu fassende Beschluss enthält sonach gegenüber dem im Vorjahre gefassten in finanzieller Beziehung für alle betheiligten Factoren wesentliche Erleichterungen, und ich brauche bei dem Umstande, als die Nothwendigkeit und Wichtigkeit der Bauten hinlänglich im diesjährigen und vorjährigen Berichte auseinandergesetzt und begründet wurde, die Unerlässlichkeit der Mitwirkung des Landes am Zustandekommen der Bauten nicht weiter zu begründen. Ich habe dem h. Hause bei dieser Gelegenheit weiters die erfreuliche Mittheilung zu machen, dass die Regulierung der Frutz auch in ihrem Mittellauf als gesichert angesehen werden kann. Es ergieng nämlich gleichzeitig mit der Erledigung über die uns jetzt beschäftigende Angelegenheit eine weitere Zuschrift vom k. k. Ackerbau-Ministerium an uns, wonach die k. k. Regierung das vom Herrn Landesoberingenieur entworfene Project zu Schutzbauten an der Frutz in den Gebieten von Rankweil, Sulz und Röthis als richtig anerkannt und die Zusicherung gegeben hat, dass sie an den 65.800 K betragenden Kosten mit einem 50%igen Beitrage participieren werde. Der bezügliche Gesetzentwurf konnte Heuer nicht mehr vor das h. Hans gebracht werden, weil die Verhandlungen bezüglich der Theilnahme der Gemeinden zur Aufbringung der Kosten noch nicht gepflogen werden konnten, da diese Mittheilung der Regierung erst vor wenigen Tagen eingelangt ist, und daher die Vorverhandlungen noch zu pflegen sind. Es wird also erst zu Beginn der nächsten Session möglich sein, den Gesetzentwurf dem h. Hanse in Vorlage zu bringen. Hinsichtlich des heute uns beschäftigenden Gegenstandes aber sind wir in der Lage, eine endgiltige Erledigung herbeizuführen, und im Namen des volkswirtschaftlichen Ausschusses empfehle ich die Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfes bezw. das Eingehen in die Specialdebatte. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Gesetzentwurf die Generaldebatte. - Wenn niemand sich zum Worte meldet, ist dieselbe geschlossen, und wir können zur Specialdebatte schreiten. Martin Thurnher: Ich werde mir erlauben, die einzelnen Paragraphen statt zu verlesen nur anzurufen. Landeshauptmann: Wünscht jemand die Verlesung derselben? Wenn das nicht der Fall ist, werde ich nach Anrufung jedes Paragraphen eine Panse eintreten lassen. Martin Thurnher: § 1. - § 2. - § 3. - § 4. - § 5. - § 6. - § 7. - § 8. - § 9. 128 X1L Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session, 8. Periode 1900/1901. Landeshauptmann: Sämmtliche Paragraphe sind angenommen. Martin Thurnher: (liest) "Gesetz vom.......... wirksam für das Land Vorarlberg, betreffend die Herstellung von Schutz- und Regulierungsbauten an der Frutz in den Gemeindegebieten von Meiningen und Koblach. Über Antrag des Landtages Meines Landes Vorarlberg finde Ich anzuordnen, wie folgt: Landeshauptmann: Wird gegen Titel und Eingang des Gesetzes eine Einwendung erhoben? Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dieselben als genehmigt. Martin Thurnher: Ich beantrage die Vornahme der dritten Lesung. Landeshauptmann: Es ist die Vornahme der dritten Lesung beantragt. Wünscht jemand zu diesem Antrage das Wort? Da dies nicht der Fall ist, schreite ich zur Abstimmung Hub ersuche jene Herren, welche dem Gesetzentwurfe, wie er aus der zweiten Lesung hervorgegangen ist, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Meiner Anregung bei Beginn der Sitzung zu folge, werde ich, da das h. Haus keine Einwendung dagegen erhoben hat, noch zwei Berichte der Tagesordnung beifügen, nämlich den Bericht des Finanzausschusses über eine Eingabe des Verbandes für Fremdenverkehr in Vorarlberg und Liechtenstein um eine Subvention und den Bericht, betreffs des Gesuches des Vereines für Kirchenkunst und Gewerbe in Tirol und Vorarlberg. Bezüglich des ersten ersuche ich den Herrn Berichterstatter Abg. Scheidbach das Wort zu nehmen. Scheidbach: Die Herren haben den gedruckten Bericht bereits seit zwei Tagen in Händen. Derselbe ist zwar sehr kurz, was seinen Grund darin hat, dass ich angenommen habe, die Herren haben persönlich Kenntnis von der Thätigkeit des Verbandes, der in unserem Lande sehr entwickelt ist. Ich empfehle dem h. Hause folgenden Antrag zur Annahme: (liest) Der hohe Landtag wolle beschließen: "Dem Verbände für Fremdenverkehr in Vorarlberg und Liechtenstein wird zur wirksameren Durchführung seiner Aufgaben für die Jahre 1901 und 1902 eine Subvention im Betrage von je 100 K aus der Landescasse gewährt." Landeshauptmann: Wünscht jemand zu diesem Berichte und Anträge das Wort? - Da dies nicht der Fall ist, bringe ich den Antrag zur Abstimmung und ersuche jene Herren, die demselben ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Bezüglich des zweiten Berichtes ersuche ich Herrn Berichterstatter Nägele das Wort zu ergreifen. Nägele: Die Herren haben den Bericht in Händen, und da ich überhaupt ein schlechter Redner bin, werde ich denselben einfach verlesen. (Verliest den Bericht aus Beilage XXXII.). Ich empfehle dem h. Hause folgenden Antrag zur Annahme: (liest) Der hohe Landtag wolle beschließen: "Dem Vereine für kirchliche Kunst und Gewerbe für Tirol und Vorarlberg wird zur beabsichtigten Ausstellung ein Betrag von 100 K aus der Landescasse flüssig gemacht." Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. - Wenn sich niemand zum Worte meldet, bringe ich den Antrag zur Abstimmung und ersuche jene Herren, die demselben zustimmen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung ist hiemit erschöpft. XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session, 8. Periode 1900/1901. 129 Ich gebe dem hohen Hause bekannt, dass die nächste und voraussichtlich letzte Sitzung der gegenwärtigen Tagung am Montag, den 7. Juli, vormittags 10 Uhr stattfindet. Die Tagesordnung wird folgende sein: 1. Act, betreffend Anschaffung eines neuen Herdes in der Landes-Irrenanstalt Valduna; 2. Bericht des Finanz-Ausschusses über die Eingabe des Museumsvereines um eine Subvention zum Baue des neuen Museumsgebäudes; 3. Majoritäts- und Minoritätsbericht der Specialcommission in Sachen der Landhausbaufrage. Die öffentliche Sitzung ist geschlossen. (Schluss der öffentlichen Sitzung um 3 Uhr 10 Minuten nachmittags.) Truck v. J. N. Teutsch, Bregenz. Arartßerger Landtag. 12. Sitzung nm 5. Juli 1901 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. ——------ H3-S-------------Gegenwärtig 19 Abgeordnete. Abwesend: Hochwst. Bischof und Herr Abg. Wittwer. Uegierungsvortoetsr: Herr k. k. Hofrath Ruöolf Graf HriW. Beginn der Sitzung 2 Uhr 15 Min. nachmittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um die Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung zu erheben? Da dies nicht der Fall ist, selbe als genehmigt. betrachte ich das­ . Es ist mir ein Einlaufstück zugekommen, nämlich eine Eingabe der Gemeinde Frastanz in Angelegen­ heit der Landhausfrage, deren Inhalt analog den übrigen Petitionen des Oberlandes ist. Ich werde dieselbe im kurzen Wege dem bestehenden Specialausschusse übermitteln. Bevor ich zur Tagesordnung übergehe, möchte ich mir noch zwei Anregungen erlauben. Fürs erste sind mittlerweile, nachdem die Tages­ ordnung schon festgesetzt war, noch zwei Berichte des Finanzausschusses aus der Druckerei gekommen und an die Herren vertheilt worden, nämlich der Bericht über das Gesuch des Vereines fiir Kirchen­ kunst und Gewerbe in Tirol und Vorarlberg und weiters ein solcher über die Eingabe des Verbandes für Fremdenverkehr in Vorarlberg und Liechtenstein. Wenn keine Einwendung erfolgt, würde ich mir erlauben, diese beiden Gegenstände nach Abwicklung der heutigen Tagesordnung derselben einzufügen und sie gleich in Verhandlung zu ziehen. Da gegen diesen Vorschlag keine Einwendung erhoben wird, werde ich in diesem Sinne vorgehen. Des weiteren hat der Landes-Ausschuss be­ schlossen, dem hohen Hause noch in dringlicher Weise eine Angelegenheit vorzulegen, die in ver- XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. 122 traulicher Sitzung ihrer Erledigung zugeführt werden kann. Es betrifft diese Sache den Herrn Director der Landes-Küsereischule in Doren. Es bleibt dem hohen Hause überlassen, in vertraulicher Sitzung diese Angelegenheit einem Astsschusse zuzuweisen oder dieselbe nach den zu ertheilenden Aufschlüssen eventuell direct in Verhandlung zu ziehen und zur Beschlussfassung zu bringen. Ich würde mir daher die Anregung erlauben, wenn das hohe Haus zu­ stimmt und kein Widerspruch erhoben wird, diesen Gegenstand dringlich zu behandeln und denselben nach Schluss der heutigen öffentlichen Sitzung in einer unmittelbar darauf abzuhaltenden vertraulichen Sitzung in Verhandlung zu ziehen. Da von keiner Seite eine Einwenoung erhoben wird, kann in diesem Sinne vorgegangen werden. Wir kommen nun zu unserer heutigen Tages­ ordnung, auf derselben steht als erster Punkt das Ansuchen der Gemeinde Dornbirn um nochmalige Subventionierung der dor­ tigen Realschule. Ich erwarte über die formelle Behandlung dieses Gegenstandes einen Antrag. Dr. Schmid: Ich beantrage, diese Angelegen­ heit dem Schttlausschusse zuzuweisen. Landeshauptmann: Es wurde die Verweisung dieses Gegenstandes an den <L>chulausschuss bean­ tragt; wünscht hiezu jemand das Wort oder wird ein Widerspruch dagegen erhoben? Dressrl: Ich bitte abstimmen zu lassen. Landeshauptmann: Ich ersuche jene Herren, die dem Anträge des Herrn Abg. Dr. Schmid auf Verweisung dieses Gegenstandes an den Schulaus­ schuss ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Es ist die Minorität. Dieser Antrag ist also abgelehnt, und da kein anderer gestellt wurde, ist der ganze Gegenstand von der Tagesordnung abgesetzt; ich kann das nicht anders betrachten. Zweiter Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Finanzausschusses über drei Subventionsgesuche von Vereinen. Ich ersuche den Berichterstatter Herrn Abg. Nägele hiezu das Wort zu ergreifen. V. Session, 8. Periode 1900/1901. Nägele: Wie schon seit einer Reihe von Jahren haben sich auch heuer wieder einige Vereine mit dem Ansuchen um Unterstützung an unseren Land­ tag gewendet; der Finanzausschuss glaubte, diesen Gesuchen, wie es bisher üblich war, entsprechen zu sollen und stellt daher den Antrag: (liest): Der hohe Landtag wolle beschließen: „1. Dem Vorarlberger Unterstützungsvereine in Innsbruck wird ein Betrag mit 60 K, 2. dem Asylvereine der Wiener Universität ein solcher mit 50 K und 3. dem kath. Schulvereine fiir Österreich in Wien ein Betrag von 200 K aus der Landes­ cassa ansgefolgt." Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Antrag und den Bericht die Debatte. Wenn sich niemand zum Worte meldet, so kann ich zur Abstimmung schreiten. Dr. Schmid: Ich bitte dieselbe getrennt vorzu­ nehmen. Landeshauptmann: Es wird der Wunsch nach getrennter Abstimmung ausgesprochen. Die Punkte 1 und 2 kann ich wohl unter einem zur Abstim­ mung bringen und nur bei Punkt 3 eine separate Stimmenabgabe vornehmen. Ich ersuche also jene Herren, die den Punkten 1 und 2, wie sie soeben vorhin verlesen wurden, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Dann ersuche ich jene Herren, die dem Anträge auf Unterstützung des kath. Schnlvereines in Wien mit 200 K ihre Zustimmung geben, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Es ist die Majorität. Den dritten Gegenstand der Tagesordnung bildet der Bericht des volkswirtschaft­ lichen Ausschusses über den Act, be­ treffend den Bau einer ConcurrenzStraße vom Bahnhof Lingenau zur bayrischen Landesgrenze. Ich ersuche den Berichterstatter Jodok Fink das Wort zu nehmen. Herrn Abg. Jodok Fink: Hohes Haus! Dieser Gegen­ stand hat den Landtag schon in der Sitzung vom XIL Sitzung des Vorarlberger Landtages. 20. April 1900 beschäftigt, und es ist auch dort schon die Nothwendigkeit der in Rede stehenden Concurrenzstraße vom Bahnhof Lingenau über Hittisau, Sibratsgfäll bis zur bayrischen Landes­ grenze ausgesprochen und allseitig anerkannt worden. Bezüglich dieser Straßenconcurrenz ist damals eine Theilung vorgenommen worden und zwar insoferne, dass eine eigene Concurrenz bezüglich der Beitrags­ pflicht für die untere Theilstrecke Bahnhof Lingenau — Kleinmath und eine zweite Concurrenz von Kleinmath, Hittisau und Sibratsgfäll bis zur Landesgrenze in Aussicht genommen wurde- Be­ züglich des unteren Theiles der Straßenstrecke wurde damals geplant, dass Staat, Land und Gemeinden je */.■> zu den Erstellungskosten beizutragen hätten. Auf diesen Antrag ist die Regierung voll und ganz eingegangen, und es bat also der damals gefasste Landtagbeschluss volle Geltung erlangt. Bezüglich der oberen Theilstrecke wurde damals die Beitragspflicht in der Weise in Aussicht ge­ nommen, dass der Staat 50%, das Land und die interessierten Gemeinden je 25 % der Gesammtkosten zu tragen hätten. Hier ist aber die Regie­ rung auf den für den Staat projectierten Proccntsatz nicht eingegangen, sondern hat mitgetheilt, dass sie sich nur auf einen Höchstbeitrag von 40 % ein­ lassen könne. Es erscheinen daher 10% der mit 206.400 K veranschlagten Kosten unbedeckt. Es ist nun von Seite des Landes-Ausschusses mit den be­ theiligten Gemeinden darüber verhandelt worden, wie etwa diese 10% der unbedeckten Kosten aufzu­ bringen wären. Bei diesen Verhandlungen wurden den Gemeinden Vorschläge gemacht, dass sie wenigstens einen Theil dieser 10 % übernehmen möchten. Die Gemeinden haben aber darauf hingewiesen, dass sie noch viele Schulden von den Straßenbauten hätten, die sie nach Bayern hin anlcgen mussten, außerdem seien sie durch die Beitragsleistung für die Bregenzerwaldbahn so in Anspruch genommen worden, dass es unmöglich erscheine, für diesen Straßenzug mehr als 25% zu übernehmen. Es ist eine Thatsache, dass die Gemeinden mit Schulden sehr belastet sind und die Umlagen in denselben sehr hohe sind. Mit Rücksicht darauf hat der volkswirtschaft­ liche Ausschuss geglaubt, so schwer es ihm auch gefallen ist, es solle doch das Land sich dazu ent­ schließen, diese 10 % noch zu übernehmen. Es würde dadurch das Land sich in einem ähnlichen V. Session, 8. Periode 1900/1901. 123 Verhältnisse an diesem Straßenzug betheiligen, wie es im Straßenbauprogramme bei ähnlichen Straßen­ strecken der Fall ist, und die Gemeinden würden mit 33% bei der unteren Theilstrecke und 25% bei der oberen immerhin noch mindestens soviel beizutragen haben, als es im Durchschnitt für Gemeinden im Straßenbauprogramme normiert ist. Auf Grund dessen erlaube ich mir. Ihnen die Annahnie des vom volkswirtschaftlichen Ausschüsse gestellten Antrages zu empfehlen, der da lautet: (liest) Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der in der Landtagssitzung vom 20. April 1900 in Betreff der Erstellung einer Concur­ renzstraße vom projectierten Bahnhof Lingenau der Bregenzerwaldbahn über Hittisau, Sibrats­ gfäll zur Reichsgrenze unter 1. b. für die obere Theilstrecke dieses Straßenzuges von Kleinmath über Hittisau, Sibratsgfäll bis zur Reichsgrenze gefasste Beschluss wird dahin ergänzt, dass das Land anstatt 25 °/o der mit 206.400 K veranschlagten Kosten 35 % dieser Kosten im Höchstbetrage von 72.240 K übernimmt, nachdem der Staat nur 40 % zugesichert hat." Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Nägele: Ich habe bereits mehrfach schon und namentlich in der letzten Montagssitzung darauf hingewiesen, dass es unumgänglich nothwendig sei, die Landescasse in Zukunft etwas mehr zu schonen, mit dem Hinweis darauf, dass von allen Seiten große Ansprüche an dieselbe gemacht würden. Ich stehe heute auf dem gleichen Standpunkte, obwohl hier nickt gar ein außerordentlich hoher Beitrag für einen Straßenzug, wie Ihnen der Herr Bericht­ erstattet soeben geschildert hat, in Frage steht. Allein, ich hätte doch geglaubt, wenn die Regiernng von den zugedachten 50 % schon 10% abgesetzt und nur 40 % übernommen hat, so hätte man den ganzen Betrag von 20.640 K nicht ganz auf das Land allein übernehmen sollen, son­ dern es wäre nach meiner Ansicht mit der Hälfte oder höchstens 60% auch genug gewesen und mit dem übrigen hätte man die Gemeinden bedenken können- 124 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Es heißt allerdings, die Gemeinden hätten ohnehin schon viel geleistet, und ich gebe zu, dass sie sehr in Anspruch genommen morde» sind, aber dessen ungeachtet wird ja auch das Laud in einer Weise in Anspruch genommen, dass man mit den Mitteln bald nicht mehr ausreichen wird. Dann habe ich auch gehört, dass die Kosten nichts auf einmal gezahlt werden müssten, sondern auf eilte Reihe von Jahren vertheilt werden. Des­ wegen hätte ich geglaubt, dass die Gemeinden, die doch ein Hauptinteresse au diesem Straßenzuge haben, mit der Hälfte oder etwas weniger als der Hälfte bedacht werden könnten. Ich verkenne aller­ dings nicht die ungünstige Lage namentlich des Vorderwaldes, aber man hat in den Bregenzer­ wald schon große Summen hineinstecken müssen, und man wird das auch in Zukunft hinsichtlich des Straßenbauprogrammes zu thun gezwungen sein. Ich werde diesbezüglich zwar keinen Antrag stellen, weil ich keine Aussicht hätte, damit dnrchzudriugeu, deshalb erkläre ich hier nur, dass ich für diesen Antrag des volkswirtschaftlichen Aus­ schusses nicht stimmen werde. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? — Pfarrer Fink: Hohes Haus! Die Nothwen­ digkeit dieser Straße ist allgemein anerkannt; es ist der einzige Verkehrsweg dieser vier Gemeinden mit der Bahn, und es geht doch jährlich ein Frachtenmaterial von ungefähr 87000 Metercentnern an Ein- und Ausfuhr. Die Straße ist also sehr nothwendig, und weil sie absolut nothwendig ist, kann ich nicht sagen: das Project muss scheitern, wenn die Subvention oder Übernahme der noch fehlenden 10"/, der Kosten auf das Land nicht erfolgt, aber die Gemeinden sind wirklich sehr an­ gestrengt, sie sind bis an die äußerste Grenze der Möglichkeit gegangen bei Übernahme der Lasten, um ein gutes Verkehrsmittel mit dem Jnlande, ihrem engern und weitern Heimatlande zu be­ kommen. Diese Straßenstrecke ist wegen der topographischen Lage des Vorderwaldes schwer und theuer zu er­ stellen. Die vier Gemeinden, Lingenau, Hittisan, Sibratsgsäll und Bolgenach haben schon zur Bahn über 120.000 K bei gestellt, dann jetzt */s der Kosten für die Zufahrtsstraße mit 20.000 K. V. Session, 8. Periode 1900/1901. Weiters haben sie sich auf 25 °/0 der Erstellungs­ kosten für die Strecke Klein Math—Reichsgrenze eingelassen, das sind wieder über 50.000 K, int Ganzen also fast 200, 000 K! Meine Herren! Diese Gemeinden haben kein eigentliches Gemeindevermögen, alle Auslagen müssen verumlagt werden! Capitalskräftige Leute sind eigentlich auch nicht da, aber einen Verkehrsweg müssen sie doch haben, damit sie ihre Producte fortbringen und Lebensrnittel herbeischaffen können. Rur die Erkenntnis von der Nothwendigkeit dieses Verkehrsweges hat die Gemeinden dazu ver­ mocht, dass sie sich zu diesen Opfern entschlossen haben. Zu den aufgezählten Opfern noch die fehlenden 10"/, der Kostensumme mit 20.000 K zu übernehmen, das geht über die Kräfte der Ge­ meinden. Dies kann ich gewissenhaft bezeugen. Überdies haben sie die ganze Erhaltung des neuen Straßenzuges übernommen und obliegt ihnen auch die Erhaltung anderer nothwendiger Gemeinde­ straßen. Ferner ist noch ein Punkt, den ich nicht zu übersehen bitte. Von diesen 16 km Straße kommen 6 km auf die ganz abgeschlossene Gemeinde Sibratsgfäll; und da haben sich die Gemeinden Lingenau und Hittisau — weil Bolgenach mehr auf der Seite liegt und deshalb nur mit 10"/, participierte — besonders anstrengen müssen, an der Quote, welche es auf die Gemeinden trifft, theilzunehmen. So hat Lingenau von der ent­ sprechenden Quote 35"/, zu übernehmen, Hittisau 32"/, . Damit also die Gemeinde Sibratsgfäll nicht abgeschlossen bleibe, sondern einen ordentlichen Verkehrsweg bekomme, haben die andern Gemeinden umsomehr Opfer bringen müssen. Noch ein Moment ist zu beachten: diese Straße hat nämlich auch einen allgemeinen Charakter, sie hat nicht bloß Wert für diese vier Gemeinden. Sie eröffnet eine ganz neue Verkehrs- und An­ schlusslinie an das Ausland. Darum möchte ich das hohe Haus bitten, den Antrag des Herrn Berichterstatters anzunehmen, um das für diese Gemeinden so wichtige und große Werk durchführen zu können. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? — Wenn niemand sich meldet, ist die Debatte geschlossen; wünscht der Herr Berichter­ statter noch etwas beizufügen? XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Jodok Fink: Ich habe nur noch betzufügen, dass die Gemeinden außer dem, was bereits gesagt worden ist, dass sie zu übernehmen haben, sich auch noch verpflichten mussten, allfällige Mehrkosten des ganzen Straßenzugcs selbst zu übernehmen und allein zu tragen; das muss auch berücksichtiget werden, denn bei dieser Concurrenzstraße liegt der­ malen nur ein generelles Projekt vor, und man kann noch nicht genau sagen, was die Gemeinden damit übernommen haben, dass sie sich verpflichten mussten, allfällige Mehrkosten zu tragen. Ich glaube daher, nochmals den Antrag em­ pfehlen zu sollen. Landeshauptmann: Ich schreite nunmehr zur Abstimmung; die Herren kennen den Antrag und ersuche ich diejenigen, welche demselben zustimmen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Majorität. Nun ersuche ich den Herrn Landeshauptmann­ stellvertreter gefälligst den Vorsitz zu übernehmen. (Landeshauptmann-Stellvertreter übernimmt den Vorsitz.) Landeshauptmann Stellvertreter: Wir kom­ men zum vierten Gegenstand der Tagesordnung, das ist der Bericht d e s S p e ei a l a u s s ch n s s e s in Sachen der Jnvasionsschuld des k. k. Ärars. Ich ersuche den Herrn Referenten, Bericht und Antrag vorzutragen. Rhombcrg: Der Bericht befindet sich seit einigen Tagen in den Händen der Herren Abgeordneten; außerdem hatten die verehrten Herren Gelegenheit, den Ausschusssitzungen, die sich mit diesem Gegen­ stände beschäftigten, als Zuhörer beizuwohnen und bekamen infolgedessen ein ziemlich getreues und umfassendes Bild über den Stand dieser seit so vielen Jahren schwebenden Angelegenheit. Ich glaube mit gutem Gewissen sagen zu können, dass bei den Verhandlungen, die von meiner Wenigkeit mit dem k. k. Finanzministerium münd­ lich geführt wurden, das Möglichste gethan wurde, um für das Land wenigstens etwas Namhaftes noch zu erreichen. Und da gestehe ich offen, dass ich vonseite der Organe der Finanz-Verwaltung wirklich jenes Entgegenkommen gefunden habe, welches unter den vorliegenden Umständen ja vielleicht auch nicht V. Session, 8. Periode 1900/1901. 125 hätte gewährt werden können, wenn kein guter Wille dazu vorhanden gewewesen wäre. Es ist dem Hause bekannt und aus dem Be­ richte ersichtlich, dass diese Angelegenheit die Landesvertretung unseres Kronlandes schon in zahl­ reichen Sessionen beschäftiget hat; schon in der frühesten Periode unseres verfassungsmäßigen Lebens bis herauf in die neueste Zeit bildete dieser Gegenstand nach längeren und kürzeren Intervallen immer wieder einen Verhandlungspunkt, immer wieder kani man vonseite der Landesvertretung auf diese Forderung zurück. Nachdem aber sowohl öffentlichrechtlich als privatrechtlich die Ansprüche des Landes, welche dasselbe durch Jahre hindurch als voll berechtigt angesehen hatte, zurückgewiesen wurden — durch Entscheidung des Reichsgerichtes in öffentlichrecht­ licher Beziehung, weil die Forderung als eine gegen die ganze Monarchie gerichtete anzusehen sei, durch Entscheidungen aller Civilinstanzen aber bis zum obersten Gerichtshof in privatrechtlicher Hin­ sicht, weil die Forderung als überhaupt nicht mehr vorhanden erklärt wurde — nachdem somit die Entscheidungen alle aeaen unser vermeintliches Reckt ausgefallen sind, und daher der Landesvertretung kein Rechtsmittel mehr zu Gebote stand, um die Sache noch weiterhin mit Erfolg zu betreiben, so blieb nichts anderes übrig, als int Wege gütlichen Übereinkommens das wenigstens tbeilweise zu er­ zielen, was mait früher auf dem strengen Rechts­ standpunkte zit erzielen erhofft hatte. Wie es bei gütlichen Übereinkommen immer der Fall ist, muss von dem gegenseitigen Stand­ punkte etwas nachgelassen werden, und nachdem durch oberstgerichtliche Entscheidungen unbestreitbar festgesetzt worden ist, dass die unmittelbare Vor­ gängerin der österreichischen Währung nicht die Convcntionswähruug, sondern die Wiener Währung ist, und wir schon durch diesen Umstand von 77.000 fl. auf 31.000 fl. heruntergekommen waren, und andererseits das Ärar noch eine unanfechtbare Gegenforderung aus damaliger Zeit mit Erfolg geltend machte, sodass die gesammte Forderung des Landes auf 28.000 fl. herabgesetzt wurde, so muss das Angebot der k. k. Regierung unter diesen Um­ ständen als ein seiner Natur nach billiges betrachtet werden, und wir dürfen cs mit Dank annehmen; wenn die Regierung auf ihrem streitg negativen Stadtpunkte verharrt wäre, so hätten wir wahr­