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Letzte Änderung 03.07.2021, 09:27
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp08,lts1900,lt1900,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 3. Sitzung am 3. März 1900 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 19 Abgeordnete. Abwesend: Hochwst. Bischof und Ganahl. Regierungsvertreter: Heer k. k. Statthaltereirath Rudolf Graf Huyn. Beginn der Sitzung 4 Uhr 12 Min. nachmittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der gestrigen Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Einwenduirg zu erheben? Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmiget. Es sind mir 5 Einlaufstücke zugekommen. Das erste ist eine Zuschrift der österreichischen Centralstelle zur Wahrung der land- und forstwirtschaftlichen Interessen bei Abschluss von Handelsverträgen, überreicht durch Herrn Abgeordneten Jodok Fink. (Das Schriftstück wird verlesen.) Die zweite Eingabe vom Obmanne der Rebengenossenschaft in Röthis wegen Abänderung des Feldschutzgesetzes, ist überreicht vom Herrn Abgeordneten Scheidbach. (Das Schriftstück wird verlesen.) Ferner eine Petition des philosophischen Unterstützungsvereins der Wiener Universität und der mensa academica in Wien um Unterstützung, überreicht durch Herrn Abgeordneten Dr. Schmid, endlich eine Petition des Comitvs der Dornbirner Gewerbeausstellung, überreicht durch meine Wenigkeit. (Das Schriftstück wird verlesen.) Ich möchte mir erlauben, diese Gegenstände in kurzem Wege den betreffenden Ausschüssen zuzuweisen, die landwirtschaftliche Angelegenheit, dann die Angelegenheit der Abänderung des Feldschutzgesetzes und die Petition der Dornbirner Gewerbeausstellung dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse, die beiden anderen dem Finanzausschüsse. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? 14 III. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1900. Da dies nicht der Fall ist, wird die Zustimmung als gegeben betrachtet. Wir gehen nun zur Tagesordnung über; auf derselben steht der Gesetzentwurf sammt Motivenbericht betreffend die Einführung einer Gemeindebesoldungssteuer von Dienstbezügen. Martin Thurnher: Ich beantrage diesen Gegenstand dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zur Vorberathung zuzuweisen. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung an den volkswirtschaftlichen Ausschuss beantragt; wenn keine Einwendung dagegen erhoben wird, nehme ich an, dass das hohe Haus zustimmt. Die Zustimmung ist gegeben. Der zweite Gegenstand ist, wie schon gestern bemerkt wurde, von der Tagesordnung abgesetzt. Dritter Gegenstand der Tagesordnung ist das Gesuch der Gemeinde Ludesch um Erwirkung von Staats- und Landessubventionen zu den Kosten der Lutzregulierung an deren linkem Ufer. Dressel: Ich beantrage, diesen Gegenstand ebenfalls dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zuzuweisen. Landeshauptmann: Auch für diesen Gegenstand ist die Zuweisung an den volkswirtschaftlichen Ausschuss beantragt; keine Einwendung betrachte ich als Zustimmung. Angenommen. Den vierten Gegenstand der Tagesordnung bildet eine Zuschrift der k. k. Statt Halter ei wegen ferne rerSubventionierungzu den Kosten des hydrographischen Dienstes. Müller: Ich beantrage, dass dieser Punkt dem Finanzausschüsse zugewiesen werde. Landeshauptmann: Es wird die Zuweisung an den Finanzausschnss beantragt. Wenn keine Einwendung erfolgt, nehme ich an, dass das hohe Hans zustimmt. Angenommen. Fünfter Gegenstand der Tagesordnung: Act, betreffend das Gesuch der Genossenschaften handwerksmäßiger Gewerbe in Altenstadt um eine Subvention. Scheidbach: Ich beantrage, diesen Gegenstand dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zur Vorberathung und Antragstellung zuzuweisen. Landeshauptmann: Abgeordneter Scheidbach stellt den Antrag auf Zuweisung an den volkswirtschaftlichen Ausschuss. Es erhebt sich keine Einwendung, somit kann ich annehmen, dass das hohe Haus zustinunt. Angenommen. Den nächsten Punkt der Tagesordnung bildet der Bericht des Landes-Ausschusses, betreffend die Zuerkennung der Pension, beziehungsweise des Erziehungsbeitrag es an die Witwe des verstorbenen Kanzleiassistenten Feurstein. Ich habe gestern bemerkt, dass diese und die beiden folgenden Gegenstände gedruckt seit gestern in Ihren Händen seien, und dass wir sie direct in Verhandlung ziehen werden. Ich ersuche für diesen ersten Gegenstand den Herrn Referenten des LandesAusschusses das Wort zu nehmen. Martin Thurnher: Der Kanzleiassistent Feurstein, der seinem Amte während seiner 6jährigen Thätigkeit in der Landes-Ausschuss-Kanzlei mit Kenntnis, voller Hingabe und treuer Pflichterfüllung oblag, ist uns leider zu früh durch den Tod entrissen worden. Nach dem Dienstverträge, der mit ihm abgeschlossen wurde, ist hinsichtlich der Versorgung seiner Angehörigen für den Fall seines Todes festgesetzt, dass deren Bezüge denen der Angehörigen der Staatsbeamten gleichgestellt werden. In dem dem hohen Hause vorliegenden Berichte ist mit voller Klarheit unter Anführung der bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen auseinandergesetzt, welche Bezüge der Witwe des verstorbenen Kanzleiassistenten zukommen, und es bewegen sich die Anträge des LandesAusschusses in den gesetzlich vorgezeichneten Grenzen. Der Landes-Ausschuss hat auch gleich nach dem Ableben Feursteins diese Bezüge festgesetzt und vorläufig ausgefolgt. Nachdem aber nach der Landesordnung der Landtag berufen ist, diese Bezüge definitiv festzusetzen, so unterbreitet der LandesAusschuss dem Landtage folgende Anträge: III. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1900. 15 "Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die Beschlüsse des Landes-Ausschusses vom 22. August 1899, betreffend die Ausfolgung des Sterbequartals an die Witwe des verstorbenen Kanzlisten Feurstein sowie hinsichtlich der verfügten provisorischen Anweisung der Pension und des Erziehungsbeitrages werden zur genehmigenden Kenntnis genommen. 2. Der Witwe des Kanzlisten Valentin Fenrstein wird conform dem Landes-Ausschussbeschlusse vom 22. August 1899 eine Pension von 500 fl. per Jahr und, insolange die gesetzlichen Bedingungen zutreffen, ein Erziehungsbeitrag von jährlichen 500 fl., zahlbar in monatlichen Anticipandoraten, gewährt." Ich empfehle dem hohen Hause die unveränderte Annahme dieser zwei Anträge. Landeshauptmann: Ich eröffne die Debatte über dieselben, sowie über den Bericht. Wenn niemand sich zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung über beide Anträge; ich ersuche die Herren, die damit einverstanden sind, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Landes-Ausschusses über die Ausführung der Landtagsbeschlüsse, betreffend die Verbesserung der materiellen Lage des Lehrerstandes im Jahre 1899. Ich ersuche denselben Herrn Referenten, das Wort zu nehmen. Martin Thurnher: Der dem hohen Hause vorliegende Bericht ist wohl der letzte, der über die Ausführung der Landagsbeschlüsse vom 14. Februar 1895 und 16. Jänner 1896 erstattet wird. Die damaligen Beschlüsse waren nur provisorischer Natur, sie sollten die Noth der Lehrer einigermaßen mildern. Freilich waren diese Maßnahmen nur Palliativmittel, aber sie waren äußerst nothwendig und wirkten, wie erwiesen, sehr wohlthätig. Wie bereits im Berichte hervorgehoben ist, verdanken wir in erster Linie den bezeichneten Landtagsbeschlüssen, dass jetzt die meisten Schulen , des Landes mit qualificierten Lehrkräften versehen sind. Anfangs der 90er Jahre hatten wir noch über neunzig nicht qualificierte Lehrer. Diese Zahl wäre in den letzten 8 bis 10 Jahren, statt eingeschränkt zu werden, gewiss noch mehr angewachsen, wenn die diesbezüglichen Landtagsbeschlüsse nicht gefasst und durchgeführt worden wären, da ohne diese Maßnahmen die jungen Lehrkräfte bei der mageren Besoldung gezwungen gewesen wären, Dienste außerhalb des Landes zu suchen. Diese Interimsmaßnahmen waren sonach sehr zweckmäßig. Man hat sich ursprünglich vorgestellt, dass dieser Zeitraum der provisorischen Maßnahmen doch etwas länger dauern könnte, als es thatsächlich der Fall war. Der Landtag hat die Verhandlungen hinsichtlich der Reform der Schulgesetze rascher abgewickelt und zur Durchführung gebracht, als ursprünglich vermuthet und angenommen wurde. Die Folge davon war, dass einer Anzahl von Gemeinden Beträge auf eine größere Anzahl von Jahren gewährt wurden, als diese Interimszeit gedauert hat. Der LandesAusschuss hat sich als nicht competent erachtet, in dieser Beziehung irgend eine Verfügung oder eine Entscheidung zu treffen, ob den Gemeinden, die in letzter Zeit Gesuche eingebracht haben um Ausfolgung der pro 1900 entfallenden Beträge, diese auszufolgen seien oder nicht. Nach meiner Ansicht ist es Sache des Landtages, diesbezüglich eine Entscheidung zu fällen. Die Verhältnisse haben sich nämlich insofern geändert, weil nach den neuen Gesetzen das Land nach § 47 des Gesetzes, betreffend die Errichtung und Erhaltung von Volksschulen ein, Viertel des normierten Grundgehaltes an die Gemeinden zu zahlen hat. Nun wird es sich fragen, ob im Sinne des § 33 des gleichen Gesetzes weitere Beiträge für Gemeinden, welche nicht fähig sind, ihre Schulauslagen allein zu tragen, außer den im § 47 vorhergesehenen gegeben werden sollen; nur unter diesen § 33 könnte der Fortbezug solcher Subventionen subsummiert werden. Es ist deshalb unter ad 3 der Ihnen vorliegenden Anträge (Beilage II) ausgesprochen worden, es sei der Schulausschnss zu beauftragen, Bericht und Antrag darüber zu erstatten, ob diese seitens des Landtages von 1896 bis 1899 verschiedenen Gemeinden gewährten Subventionen in der Folge noch zur Auszahlung zu gelangen haben. Die von Ich zur anderen zwei Anträge verstehen sich wohl selbst und bedürfen keiner weiteren Begründung. empfehle auch diese Anträge dem hohen Hause einstimmigen Annahme. 16 III. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1900. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Anträge des Landes-Ausschusses die Debatte. Wenn sich jiemand zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung und zwar, wenn keine Einwendung erfolgt, über sämmtliche drei Anträge zugleich. Da dies nicht der Fall ist, so ersuche ich jene Herren, die diesen Anträgen ihre Zustimmung ertheilen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Wir kommen zum letzten Gegenstand unserer heutigen Tagesordnung, das ist der Bericht des Landes-Ausschusses, betreffend die Erhöhung des Landesbeitrages zur Durchführung von Entwässerungs- und Regulierungsanlagen in Koblach. Ölz: Da uns in dieser Session noch verschiedene ähnliche Gegenstände zugehen werden, wie die Verbauungen im Rheinthalgebiete, die Frutzregulierung, die Dornbirnerachregulierung und andere Entwässerungsanlagen, so möchte ich den Antrag stellen, diesen Gegenstand vorläufig von der Tagesordnung abzusetzen und später einmal, wenn andere ähnliche Gegenstände zur Verhandlung kommen, die von solchen nothwendigen Entwässerungsanlagen handeln, wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Wir werden uns bis dorthin mehr Klarheit schaffen können und ersehen, wie wir uns bei den einzelnen Sachen verhalten werden. Aber auch um nicht Präcedenzfälle für später zu schaffen, möchte ich beantragen, dass dieser Gegenstand von der heutigen Tagesordnung abgesetzt und einer späteren vorbehalten werde. Landeshauptmann: Herr Ölz beantragt Absetzung dieses Gegenstandes von der Tagesordnung und Verschiebung der Verhandlung hierüber auf später. Ich bringe diesen Antrag zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche für denselben sind, sich zu erheben. - Angenommen. Ich möchte mir bei dieser Gelegenheit noch eine Anregung erlauben. Es ist nämlich ans einem Versehen meinerseits in der 2. Sitzung der Act, betreffend das Gesuch der Gemeinden Koblach und Meiningen um Unterstützung zur geplanten Frutzregulierung, nur für sich allein behandelt und dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zugewiesen worden. In Wirklichkeit aber ist neben der Frutzregulierung noch die Regulierung der Dornbirner Ache, des Ehbaches und mehrerer anderer in diesem Gebiete vorkommenden Gerinne vorgesehen. Ich möchte nun die Anregung machen, dass dieser ganze Act, einschließlich der anderen Punkte mit dem bereits früher dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zugewiesenen, an denselben gelangen möge, damit über den ganzen Complex die Berathung erfolgen kann. Wird hiegegen eine Einwendung erhoben? Das ist nicht der Fall, somit wird die Zuweisung in diesem Sinne erfolgen. Die nächste Sitzung beraume ich auf übermorgen, Dienstag 29. März, halb 11 Uhr vormittags an, mit folgender Tagesordnung: 1. Zuschrift der k. k. Statthalterei wegen Vornahme von Ersatzwahlen von je 3 Mitgliedern und Stellvertretern in die Erwerbsteuer-Landescomission; 2. Desgleichen wegen Ersatzwahlen von je 4 Mitgliedern und Ersatzmännern in die PersonaleinkommensteuerBerufungscommission; 3. Bitte der Gemeinde Gaißau um einen Landesbeitrag zur Deckung der Schulauslagen; 4. Act, betreffend die Gewährung eines Landesbeitrages zu Stipendien für Besucher der k. k. Stickereischule in Dornbirn; 5. Act, betreffend die Gehaltserhöhung des Landesculturingenieurs; 6. Act, betreffend die erfolgte Besetzung der Kanzleiassistentenstelle; 7. Gesuch des landschaftlichen Dieners um definitive Anstellung und Zuerkennung der Pensionssähigkeit; 8. Bericht des Landes-Ausschusses über seine Mitwirkung bei Durchführung der neuen Schulgesetze; 9. Bericht des Landes-Ausschusses betreffend die Remunerierung sonntäglicher Fortbildungsschulen; 10. Bericht des Landes-Ausschusses wegen fernerer Subventionierung des Vorarlberger Landwirtschaftsvereines. Die drei Punkte 8, 9 und 10 liegen den Herren seit gestern gedruckt vor, und ich werde daher, wenn keine Einwendung erfolgt, dieselben direct ohne Zuweisung an einen Ausschuss verhandeln lassen. Die heutige Sitzung erkläre ich für geschlossen. (Schluss der Sitzung 4 Uhr 40 Minuten nachmittags.) Ararlßerger Landtag. 3. Sitzung am Ä7. März 1900 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. —---------- -------------------- Gegenwärtig 19 Abgeordnete. Abwesend: Hochwst. Bischof und Gauahl. Regievungsvertmter: Heer k. k. StatthaltEivatH Uuöolf Graf Hugn. Beginn der Sitzung 4 Uhr 12 Min. nachmittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Proto­ kolles der gestrigen Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Einwenduirg zu erheben? — Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehiniget. Es sind mir 5 Einlaufstücke zugekommen. Das erste ist eine Zuschrift der österreichischen Central­ stelle zur Wahrung der land- und forstwirtschaft­ lichen Interessen bei Abschluss von Handelsverträgen, überreicht durch Herrn Abgeordneten Jodok Fink. (Das Schriftstück wird verlesen.) Die zweite Eingabe vom Obmanne der Reben­ genossenschaft in Röthis wegen Abänderung des Feldschutzgesetzes, ist überreicht vom Herrn Abgeord­ neten Scheidbach. (Das Schriftstück wird verlesen.) Ferner eine Petition des philosophischen Unter­ stützungsvereins der Wiener Universität und der mensa academica in Wien um Unterstützung, überreicht durch Herrn Abgeordneten Dr. Schmid, endlich eine Petition des Comitvs der Dornbirner Gewerbeausstellung, überreicht durch meine Wenigkeit. (Das Schriftstück wird verlesen.) Ich möchte mir erlauben, diese Gegenstände in kurzem Wege den betreffenden Ausschüssen zuzu­ weisen, die landwirtschaftliche Angelegenheit, dann die Angelegenheit der Abänderung des Feldschutz­ gesetzes und die Petition der Dornbirner Gewerbe­ ausstellung dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse, die beiden anderen dem Finanzausschüsse. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? 14 III. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Da dies nicht der Fall ist, wird die Zustimmung als gegeben betrachtet. Wir gehen nun zur Tagesordnung über; auf derselben steht der Gesetzentwurf sammt Motiven bericht betreffend die Ein­ führung einer Gemeindebesoldungs­ steuer von Dienstbezügen. Martin Thurnher: Ich beantrage diesen Gegen­ stand dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zur Vorberathung zuzuweisen. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung an den volkswirtschaftlichen Ausschuss beantragt; wenn keine Einwendung dagegen erhoben wird, nehme ich an, dass das hohe Haus zustimmt. Die Zustimmung ist gegeben. Der zweite Gegenstand ist, wie schon gestern bemerkt wurde, von der Tagesordnung abgesetzt. Dritter Gegenstand der Tagesordnung ist das Gesuch der Gemeinde Ludesch um Er­ wirkung von Staats- und Landes­ subventionen zu den Kosten der Lutz­ regulierung an deren linkem Ufer. Dressel: Ich beantrage, diesen Gegenstand eben­ falls dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zuzuweisen. Landeshauptmann: Auch für diesen Gegenstand ist die Zuweisung an den volkswirtschaftlichen Aus­ schuss beantragt; keine Einwendung betrachte ich als Zustimmung. Angenommen. Den vierten Gegenstand der Tagesordnung bildet eine Zuschrift der k. k. Statt Halter ei wegen ferne rerSubventionierungzu den Kosten des hydrographischen Dienstes. Müller: Ich beantrage, dass dieser Punkt dem Finanzausschüsse zugewiesen werde. Landeshauptmann: Es wird die Zuweisung an den Finanzausschnss beantragt. Wenn keine Ein­ wendung erfolgt, nehme ich an, dass das hohe Hans zustimmt. Angenommen. Fünfter Gegenstand der Tagesordnung: Act, betreffend das Gesuch der Genossen­ IV. Session, 8. Periode 1900. schaften handwerksmäßiger Gewerbe in Altenstadt um eine Subvention. Scheidbach: Ich beantrage, diesen Gegenstand dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zur Vorberathung und Antragstellung zuzuweisen. Landeshauptmann: Abgeordneter Scheidbach stellt den Antrag auf Zuweisung an den volks­ wirtschaftlichen Ausschuss. Es erhebt sich keine Einwendung, somit kann ich annehmen, dass das hohe Haus zustinunt. Angenommen. Den nächsten Punkt der Tagesordnung bildet der Bericht des Landes-Ausschusses, be­ treffend die Zuerkennung der Pension, beziehungsweise des Erziehungsbeitrag es an die Witwe des verstorbenen Kanzlei­ assistenten Feurstein. Ich habe gestern bemerkt, dass diese und die beiden folgenden Gegenstände gedruckt seit gestern in Ihren Händen seien, und dass wir sie direct in Verhandlung ziehen werden. Ich ersuche für diesen ersten Gegenstand den Herrn Referenten des Landes­ Ausschusses das Wort zu nehmen. Martin Thurnher: Der Kanzleiassistent Feur­ stein, der seinem Amte während seiner 6jährigen Thätigkeit in der Landes-Ausschuss-Kanzlei mit Kenntnis, voller Hingabe und treuer Pflichterfüllung oblag, ist uns leider zu früh durch den Tod entrissen worden. Nach dem Dienstverträge, der mit ihm abgeschlossen wurde, ist hinsichtlich der Versorgung seiner Angehörigen für den Fall seines Todes fest­ gesetzt, dass deren Bezüge denen der Angehörigen der Staatsbeamten gleichgestellt werden. In dem dem hohen Hause vorliegenden Berichte ist mit voller Klarheit unter Anführung der bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen auseinandergesetzt, welche Bezüge der Witwe des verstorbenen Kanzleiassistenten zukommen, und es bewegen sich die Anträge des Landes­ Ausschusses in den gesetzlich vorgezeichneten Grenzen. Der Landes-Ausschuss hat auch gleich nach dem Ableben Feursteins diese Bezüge festgesetzt und vor­ läufig ausgefolgt. Nachdem aber nach der Landes­ ordnung der Landtag berufen ist, diese Bezüge definitiv festznsetzen, so unterbreitet der Landes­ Ausschuss dem Landtage folgende Anträge: III. Sitzung des Vorarlberger Landtages. „Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Die Beschlüsse des Landes-Ausschusses vom 22. August 1899, betreffend die Ausfolgung des Sterbequartals an die Witwe des ver­ storbenen Kanzlisten Feurstein sowie hin­ sichtlich der verfügten provisorischen Anweis­ ung der Pension und des Erziehungsbeitrages werden zur genehmigenden Kenntnis genommen. 2. Der Witwe des Kanzlisten Valentin Fenrstein wird conform dem Landes-Ausschussbeschlusse vom 22. August 1899 eine Pension von 500 fl. per Jahr und, insolange die gesetz­ lichen Bedingungen zutreffen, ein Erziehungs­ beitrag von jährlichen 500 fl., zahlbar in monatlichen Anticipandoraten, gewährt." Ich empfehle dem hohen Hause die unveränderte Annahnie dieser zwei Anträge. Landeshauptmann: Ich eröffne die Debatte über dieselben, sowie über den Bericht. Wenn niemand sich zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung über beide Anträge; ich ersuche die Herren, die damit einverstanden sind, sich ge­ fälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Landes-Ausschusses über die Ausführung der Landtagsbeschlüsse, betreffend die Verbesserung der mate­ riellen Lage des Lehrerstandes im Jahre 1899. Ich ersuche denselben Herrn Referenten, das Wort zu nehmen. Martin Thurnher: Der dem hohen Hause vorliegende Bericht ist wohl der letzte, der über die Ausführung der Landagsbeschlüsse vom 14. Februar 1895 und 16. Jänner 1896 erstattet wird. Die damaligen Beschlüsse waren nur pro­ visorischer Natur, sie sollten die Noth der Lehrer einigermaßen mildern. Freilich waren diese Maß­ nahmen nur Palliativmittel, aber sie waren äußerst nothwendig und wirkten, wie erwiesen, sehr wohl­ thätig. Wie bereits im Berichte hervorgehoben ist, verdanken wir in erster Linie den bezeichneten Landtagsbeschlüssen, dass jetzt die meisten Schulen , des Landes mit qualificierten Lehrkräften versehen sind. Anfangs der 90er Jahre hatten wir noch über neunzig nicht qualificierte Lehrer. Diese Zahl IV. Session, 8. Periode 1900. 15 wäre in den letzten 8 bis 10 Jahren, statt ein­ geschränkt zu werden, geiviss noch mehr angewachsen, wenn die diesbezüglichen Landtagsbeschlüsse nicht gefasst und durchgeführt worden wären, da ohne diese Maßnahmen die jungen Lehrkräfte bei’ ber mageren Besoldung gezwungen gewesen wären, Dienste außerhalb des Landes zu suchen. Diese Jnterimsmaßnahmen waren sonach sehr'zweckmäßig. Man hat sich ursprünglich vorgestellt, dass dieser Zeitraum der provisorischen Maßnahmen doch etwas länger dauern könnte, als es thatsächlich der Fall war. Der Landtag hat die Verhandlungen hinsichtlich der Reform der Schulgesetze rascher abgewickelt und zur Durchführung gebracht, als ursprünglich ver­ muthet und angenommen wurde. Die Folge davon war, dass einer Anzahl von Gemeinden Beträge auf eine größere Anzahl von Jahren gewährt wurden, als diese Jnterimszeit gedauert hat. Der Landes­ Ausschuss hat sich als nicht competent erachtet, in dieser Beziehung irgend eine Verfügung oder eine Entscheivung zu treffen, ob den Gemeinden, die?in letzter Zeit Gesuche eingebracht haben um Aus­ folgung der pro 1900 entfallenden Beträge, diese auszufolgen seien oder nicht. Nach meiner Ansicht ist es Sache des Landtages, diesbezüglich eine Ent­ scheidung zu fällen. Die Verhältnisse haben sich nämlich insofern geändert, weil nach den neuen Gesetzen das Land nach § 47 des Gesetzes, betreffend die Errichtung und Erhaltung von Volksschulen ein, Viertel des normierten Grundgehaltes an die Ge­ meinden zu zahlen hat. Nun wird es sich fragen, ob im Sinne des § 33 des gleichen Gesetzes weitere Beiträge für Gemeinden, welche nicht fähig sind, ihre Schulauslagen allein zu tragen, außer den im § 47 vorhergesehenen gegeben werden sollen; nur unter diesen § 33 könnte der Fortbezng solcher Subventionen subsummiert werden. Es ist deshalb unter ad 3 der Ihnen vorliegenden Anträge (Bei­ lage II) ausgesprochen worden, es sei der Schulausschnss zu beauftragen, Bericht und Antrag darüber zu erstatten, ob diese seitens des Landtages von 1896 bis 1899 verschiedenen Gemeinden gewährten Subventionen in der Folge noch zur Auszahlung zu gelangen haben. Die anderen zwei Anträge verstehen sich wohl von selbst und bedürfen keiner weiteren Begründung. Ich empfehle auch diese Anträge dem hohen Hause zur einstimmigen Annahme. 16 III. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Anträge des Landes-Ausschusses die Debatte. Wenn sich"uiemand zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung und zwar, wenn keine Ein­ wendung erfolgt, über sämmtliche drei Anträge zugleich. Da dies nicht der Fall ist, so ersuche ich jene Herren, die diesen Anträgen ihre Zustimmung ertheilen, sich gefälligst von den Sitzen zu'erheben. Angenommen. Wir kommen zum letzten Gegenstand unserer heutigen Tagesordnung, das ist der Bericht des Landes-Ausschusses, betreffend die Er­ höhung des Landesbeitrages zur Durch­ führung von Entwässerungs- undRegulierungsanlagen in Koblach. Ölz: Da uns in dieser Session noch verschie­ dene ähnliche Gegenstände zugehen werden, wie die Verbauungen im Rheinthalgebiete, die Frutzregulierung, die Dornbirnerachregulierung und andere Entwässerungsanlagen, so möchte ich den Antrag stellen, diesen Gegenstand vorläufig von der Tages­ ordnung abzusetzen und später einmal, wenn andere ähnliche Gegenstände zur Verhandlung kommen, die von solchen nothwendigen Entwässerungsanlagen handeln, wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Wir werden uns bis dorthin mehr Klarheit schaffen können und ersehen, wie wir uns bei den einzelnen Sachen verhalten werden. Aber auch um nicht Präcedenzfälle für später zu schaffen, nwchte ich beantragen, dass dieser Gegenstand von der heutigen Tagesordnung abgesetzt und einer späteren vorbe­ halten werde. Landeshauptmann: Herr Ölz beantragt Ab­ setzung dieses Gegenstandes von der Tagesordnung und Verschiebung der Verhandlung hierüber auf später. Ich bringe diesen Antrag zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche für denselben sind, sich zu erheben. — Angenommen. Ich möchte mir bei dieser Gelegenheit noch eine Anregung erlauben. Es ist nämlich ans einem Versehen meinerseits in der 2. Sitzung der Act, be­ treffend das Gesuch der Gemeinden Koblach und Meiningen um Unterstützung zur geplanten Frutzregulierung, nur für sich allein behandelt und dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zugewiesen worden. In Wirklichkeit aber ist neben der Frutzregulierung noch die Regulierung der Dornbirner Ache, des IV. Session, 8. Periode 1900. Ehbaches und mehrerer anderer in diesem Gebiete vorkomnienden Gerinne vorgesehen. Ich möchte nun die Anregung machen, dass dieser ganze Act, ein­ schließlich der anderen Punkte mit dem bereits früher dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zugewiesenen, an denselben gelangen möge, damit über den ganzen Complex die Berathung erfolgen kann. Wird hiegegen eine Einwendung erhoben? Das ist nicht der Fall, somit wird die Zu­ weisung in diesem Sinne erfolgen. Die nächste Sitzung beraume ich auf über­ morgen, Dientag 29. März, halb 11 Uhr vor­ mittags an, mit folgender Tagesordnung: 1. Zuschrift der k. k. Statthalterei wegen Vor­ nahme von Ersatzwahlen von je 3 Mitgliedern und Stellvertretern in die ErwerbsteuerLaudescomission; 2. Desgleichen wegen Ersatzwahlen von je 4 Mitgliedern und Ersatzmännern in die Personaleinkonimensteuer-Berufungscommission; 3. Bitte der Gemeinde Gaißau um einen Landes­ beitrag zur Deckung der Schulauslagen; 4. Act, betreffend die Gewährung eines Landes­ beitrages zu Stipendien für Besucher der k. k. Stickereischule in Dornbirn; 5. Act, betreffend die Gehaltserhöhung des Landesculturingenieurs; 6. Act, betreffend die erfolgte Besetzung der Kanzleiassistentenstelle; 7. Gesuch des landschaftlichen Dieners um definitive Anstellung und Zuerkennung der Pensionssähigkeit; 8. Bericht des Landes-Ausschusses über seine Mitwirkung bei Durchführung der neuen Schulgesetze; 9. Bericht des Landes-Ausschusses betreffend die Remunerierung sonntäglicher Fortbildungs­ schulen ; 10. Bericht des Landes-Ausschusses wegen fernerer Subventionierung des Vorarlberger Land­ wirtschaftsvereines. Die drei Punkte 8, 9 und 10 liegen den Herren seit gestern gedruckt vor, und ich werde daher, wenn keine Einwendung erfolgt, dieselben direct ohne Zuweisung an einen Ausschuss ver­ handeln lassen. Die heutige Sitzung erkläre ich für geschlossen. (Schluss der Sitzung 4 Uhr 40 Minuten nachmittags.)