19000424_lts012

Dateigröße 2.25 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 03.07.2021, 09:27
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp08,lts1900,lt1900,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Sitzungsprotokoll_lts
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 12. Sitzung am 24 April 1900 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 18 Abgeordnete. Abwesend: Hochwst. Bischof, Wittwer und Bösch. Regierungsvertreter: Herr k. k. Statthaltereirath Rudolf Graf Huyn. Beginn der Sitzung 4 Uhr 8 Min. nachmittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung zu erheben? - Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmiget. Ich habe den Herren mitzutheilen, dass Herr Abg. Wittwer wegen Berufsgeschäften um einen Urlaub von drei Tagen nachgesucht hat, den ich ihm auf Grund des § 5 der Geschäftsordnung ertheilt habe. Herr Abg. Bösch hat sich entschuldigt, da er als Vertreter der Gemeinde Lustenau bei der dermalen im Gange befindlichen Straßenrevision des Dornbirn-Lustenaner Straßenbahnprojectes intervenieren muss. Noch ein Einlaufstück ist mir zugekommen, nämlich eine Eingabe des Landesverbandes für Fremdenverkehr in Sachen der Verbesserung des Straßenwesens, die ich verlesen werde und der ich beifüge, dass dieselbe beim zweiten Gegenstände der heutigen Tagesordnung ihre entsprechende Verwertung gleich finden kann, ohne dass sie sonst noch verhandelt werden muss. (Das Schriftstück wird verlesen.) Also ich werde diesen Gegenstand einfach in Zusammenhang bringen mit dem zweiten Gegenstande unserer heutigen Tagesordnung und gehe nun zur Tagesordnung selbst über. Der erste Gegenstand unserer heutigen Tagesordnung lautet: "Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Eingabe der Direction der k. k. Stickereischule in 100 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1900. Dornbirn und der Stickereigenossenschaft in Lust en au um Subventionierung zu Stipendien beziehungsweise Dotierung von Wanderlehrern." Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abg. Dr. Waibel das Wort zu nehmen. Dr. Waibel: Den Bericht, den die Herren schon seit einigen Tagen in Händen haben, brauche ich wohl nicht mehr zu verlesen; es schiene mir eine unnütze Belastung des stenographischen Protokolles, wenn ich ihn wiederholte. Ich will mich damit begnügen, nur einige Bemerkungen dem Antrage vorauszuschicken. Wir haben es bisher nur mit Subventionierung der Stickereischule zum Zwecke der Unterstützung von Schülern, welche die Schule besuchen, zu thun gehabt. Auch dieses Jahr ist wieder ein Gesuch eingelaufen, das lediglich darauf gerichtet war, diesen Beitrag zu erhöhen, und die Regierung selbst ist ja auf eine solche Erhöhung eingegangen. Wir sind aber zur Überzeugung gelangt, dass es mit einer Unterstützung der Schüler allein nicht genügt; dies ist das geringste. Das Wichtigste ist die Einführung des Wanderunterrichtes, wie dies eigentlich schon bei der Gründung der Schule von der hohen Regierung in Aussicht genommen war. Es ist auch von Anfang an im Schulbudget eine Post von 500 fl. eingesetzt für Ertheilung von Wanderunterricht. Aber ich muss gestehen und gemäß den Wahrnehmungen, welche der Ausschuss zu machen Gelegenheit hatte, bekennen, dass diese Wandervorträge des Leiters nicht entfernt den Erfolg gehabt haben, wie man erwarten sollte. Mittlerweile ist in der Schweiz, der Hauptstätte der Stickerei, z. B. in St. Gallen, im Thurgau und in Appenzell die Sache ganz anders in die Hände genommen worden. Schon im Jahre 1894 ist dortselbst eine Stickereischule errichtet worden, und seit dieser Zeit hat sich die Zahl der Schulen auf fünf erhöht. Aber nicht bloß Stickereischulen haben diese Cantone errichtet, sondern zugleich auch einen vorzüglichen Wanderunterricht organisiert. Wie sehr dieser Unterricht in der Schweiz beansprucht wird, geht aus folgenden Thatsachen hervor. Ich habe hier den 5. Jahresbericht der Unterrichtsanstalten des ostschweizerischen Stickereiverbandes vor mir; darin sehe ich unter anderem auch folgendes: (liest) "Für die Wertschätzung der Fachcurse mag unter anderem als Beweis die Thatsache ins Feld geführt werden, dass von den 117 verschiedenen Orten, an denen bisher Curse gehalten wurden, 33 zum zweiten und 7 zum dritten Male Curse verlangt haben. Berücksichtigt man noch die 26 vorgemerkten Orte, so belaufen sich die entsprechenden Zahlen auf 20, respektive 12." In der Schweiz betheiligt sich alles miteinander an diesem Zweige des Unterrichtes: der Bund, die Cantone, die Gemeinden und die Sticker selbst. Das Budget für das Jahr 1899/1900 gibt einen sprechenden Beweis für diese Thatsache. In diesem Budget sind folgende Einnahmen vorgesehen: Stickereiverband Bundesbeitrag Es ist natürlich, dass unsere Stickereikreise, welche von diesen Dingen etwas mehr Kenntnis haben, diese Thatsache nicht unbeachtet ließen und auch beim Landes-Ausschusse darauf aufmerksam machten, dass bei uns der Wanderunterricht anders organisiert werden muffe, als es bisher der Fall war; bisher war ja thatsächlich so gut wie gar keiner. Die Regierung hat im vorigen Jahre einen Delegierten ves Unterrichtsministeriums nach Vorarlberg entsendet, um in Sachen des Stickereiunterrichtes Erhebungen zu pflegen. Der betreffende Herr hat auch Lustenau besucht, um sich von der dortigen Industrie zu unterrichten, und ist zur Überzeugung gekommen, dass dieser Theil des Unterrichtes ganz anders in die Hand genommen werden müsse. Die Regierung hat dann auch, wie aus den Acten ersichtlich ist, im Februar d. J. dem Stickereiausschusse eröffnet, dass sie entschlossen sei, einen Wanderunterricht sowohl für Sticker als XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1900. 101 für Stickerinnen zu organisieren. Leider ist aber die Besoldung, welche für einen Wanderlehrer angesetzt wurde, unzureichend. Wenn man eine Kraft erwerben will, welche der Sache vollkommen gewachsen ist und das leisten soll, was man von ihr erwarten muss, so ist die in Aussicht gestellte Besoldung von 1800 K wohl zu gering, und für eine solche Remuneration wäre ein tüchtiger Lehrer wohl nicht zu bekommen. Der volkswirtschaftliche Ausschuss hat dies auch eingesehen und ist infolge dessen zum Entschlüsse gelangt, aus Landesmitteln dieser Lage derart beizuspringen, dass es gelingen kann, gute Lehrer zu erwerben. Zu den vorliegenden Anträgen habe ich Folgendes zu bemerken. Der erste Antrag besagt Folgendes: (liest Punkt 1 des Antrages aus Beilage XXXVIII.) Wir haben ausdrücklich nicht gesagt "zur Unterstützung", wir wollen es dem Ausschüsse nahe legen, von den ihm zur Verfügung gestellten Geldern nach seinem Ermessen so viel für Unterstützung abzugeben, als ihm zweckmäßigerscheint, aber insbesondere daraufhin zu wirken, dass auch ein tüchtiger Wanderunterricht aus diesem Gelde ins Leben gerufen werde. Weiters hat der volkswirtschaftliche Ausschuss zweckmäßig gefunden, das Gesuch, das die Stickereigenossenschaft von Lustenau eingebracht hat, wohl zu bedenken und zwar in der Weise zu bedenken, dass gesagt wird, aus diesem Gelde ist der Stickereigenossenschaft in Lustenau zur Entlohnung des angestellten Stickereifachlehrers durch den Stickereischulausschuss ein angemessener Theilbetrag mit der Forderung auszustellen, dass dieser Lehrer mit dem von der Unterrichtsverwaltung angestellten Wanderlehrer und dem Schulausschusse sich in organischer Verbindung halte. Man muss es begrüßen, dass die Stickereigenossenschaft in Lustenau gleich selbst dahin gekommen ist, einen Lehrer zu erwerben. Nebenbei kaun ich bemerken, dass dieser, wie mir versichert wird, in Lustenau bereits im Monat Mai in Thätigkeit treten wird. Wir halten es für zweckmäßig, dass dieser Lehrer mit dem Schulausschusse und dem von staatswegen angestellten Lehrer in organischer Verbindung bleibe. Es muss dieses ganze Unterrichtswesen vereinheitlicht und in Zusammenhang gebracht werden, und deswegen hat es der volkswirtschaftliche Ausschuss für zweckmäßig gehalten, an den Beitrag für diesen Wanderlehrer diese Bedingung zu knüpfen. Es kann dies im Interesse der Sache nur begrüßt werden. Drittens wird von der Fachschule auch erwartet, dass alljährlich am Schlusse jedes Jahres über den zur Verfügung gestellten Beitrag Bericht erstattet werde. Weiters behält sich nach Punkt 4 der Landtag vor, im nächsten Jahre oder in einer der nächstfolgenden Sessionen selbständige Bestimmungen über die Verwendung des Landesbeitrages aufzustellen. Es ist ja vorauszuschen, dass der Landtag, wenn er wirklich aus irgend einem Anlasse einen solchen Wunsch hätte, jedenfalls im Einvernehnien mit dem Fachschulausschusse und der Regierung stehen werde, um nicht etwas zu begehren, was der Sache nicht dienlich wäre. Endlich wird folgendes beantragt: (liest Punkt 5 des Antrages aus Beilage XXXVIII.) Es ist gut, dass dieser Satz hier steht, weil in Stickereikreisen fortwährend gesagt wird, dass es unmöglich sei, mit einem oder zwei Wanderlehrern ein Auslangen zu finden, und dass es nothwendig sei mehrere zu bekommen, um überallhin in kurzen Zeiträumen Unterricht zu verbreiten. Es ist auch deshalb gut, wenn der Antrag angenommen wird, weil die Regierung auf diesem Wege auf die ganze Sachlage aufmerksam gemacht wird, und, wenn dieselbe im Laufe des ersten Jahres zur Überzeugung kommt, dass eine Vermehrung nothwendig sei, es vielleicht ermöglicht wird, dass die Mittel rechtzeitig beschafft werden. Weiters habe ich momentan diesen Anträgen nichts mehr beizufügen und empfehle dieselben im Namen des Ausschusses zur Annahme. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Bericht und die gestellten Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses die Debatte. Wenn niemand sich zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, die den Anträgen, wie sie der Herr Berichterstatter auseinandergesetzt hat, und wie Sie sie im Berichte finden, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Einstimmig angenommen. Zweiter Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Eingabe des Montafoner Straßenausschusses wegen Schaffung eines Radfelgengesetzes. Ich ersuche denselben Herrn Referenten, das Wort zu ergreifen. 102 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1900. Dr. Waibel: Sehr geehrte Herren! Auch dieser Bericht befindet sich seit einigen Tagen bereits in Ihren Händen, und ich kann mich daher auch hier kurz fassen. Es hat doch eine eigene Bewandtnis mit diesem Gegenstände. Schon im Jahre 1893 ist Montafon mit einem solchen Begehren nach einem Radfelgengesetze zum Lande gekommen, und heute im April 1900 ist dieses Gesetz, das nur wenige Paragraphen haben kann, noch nicht zustande gekommen. Es haben sich alle möglichen Instanzen damit befasst; der Landes-Ausschuss, der volkswirtschaftliche Ausschuss, daun die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Bludenz und die k. k. Statthaltern in Innsbruck. Nun kommt es wieder, und ich glaube, auch diesesmal hat es die Instanz verfehlt; man ist zur medicinischen Facultät gekommen und hätte die technische Facultät wählen sollen, das ist die richtige Instanz; denn es handelt sich hier nicht um Geld zu einem Straßenbau, sondern um eine technisch-polizeiliche Straßenerhaltungsfrage. Wie die Herren gesehen haben, bestehen bereits zwei solche Gesetze im Lande; eines für die Bregenzerwälderstraße auf der Strecke von Schwarzach nach Bezau aus dem Jahre 1874 und eines für die Walserthalstraße. Diese beiden Gesetze haben bezüglich der Radfelgenbreite ganz übereinstimmende Ansätze; Montafon aber kommt mit der Forderung einer Felgenbreite, die den bestehenden Bestimmungen gegenüber geradezu enorm ist. Während nämlich für die Wälderstraße und die Walserthalstraße für eine Bespannung von zwei Pferden 80 mm Radfelgenbreite fixiert ist, verlangt Montavon 110 mm, also 3 cm mehr. Für eine Bespannung von vier Pferden verlangen die bestehenden Gesetze 120 mm, das Montafonerbegehren lautet auf 160 mm. Run muss das doch auffallen, warum Montafon eine solche abweichende Breite in Anspruch nimmt; es müssen doch Gründe da sein. Aber ich muss feststellen, und die Herren wissen es auch, dass gar keine Gründe dafür angegeben worden sind. Das kann denn doch nicht so mir nichts dir nichts gemacht werden. Da müssen im Montafonerbezirke, der ja nicht in der Luft schwebt, sondern was Fuhrwerk anlangt, mit dem Klosterthale und dem übrigen Vorarlberg in Verbindung steht, doch besondere Verhältnisse drinnen sein, dass man solche Vorschriften erlassen soll. Run ich will mir darüber nicht den Kopf zerbrechen, und es ist mit Rücksicht auf diese Unklarheit auch vom volkswirtschaftlichen Ausschüsse der Antrag gestellt worden (liest): Der hohe Landtag wolle beschließen: "1. In die Schaffung eines Radfelgen-Gesetzes für die Concurrenzstraße Bludenz-Schruns kann dermalen nicht eingegangen werden, weil noch neuerliche Erhebungen durch den Landes-Ausschuss nothwendig fallen; 2. Der Landes-Ausschuss wird beauftragt, die Verfassung eines allgemeinen Radfelgen-Gesetzes für die nichtärarischen Straßen Vorarlbergs in Erwägung zu ziehen." Ich glaube im Anträge ist etwas beim Drucke ausgeblieben. Ich habe meines Wissens auch geschrieben: "Unter Zuziehung des Landestechnikers" und bemerke erst jetzt, dass das ausgefallen ist. Das ist unbedingt dazu nothwendig, wenn man auch bisher das immer unterlassen hat. Nun ist die Sache aber nicht so, dass wir es bloß mit Montafon allein zu thun hätten. Aus der Eingabe des Vereines für den Fremdenverkehr, die vom Herrn Vorsitzenden eingangs der Sitzung vorgelesen wurde, ersehen Sie, dass dieser Verein sich dafür ausspricht, es sei polizeilich etwas für die Erhaltung der Straßen zu thun, und ich habe heute erst, nachdem ich vor ein paar Tagen mit dem Herrn Oberingenieur Riccabona zu sprechen Gelegenheit hatte, ein Fascikel in die Hand bekommen, das aus dem Jahre 1897 stammt und eine große Anzahl von Correspondenzen mit dem Bauamte und der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, mit diesem Vereine, mit der bäuerlichen Bevölkerung u. s. w. enthält, die sich alle mit einem Radfelgengesetze für das ganze Land, und zwar für die ärarischen und die nichtärarischen Straßen befassen. Nun über den Wert eines solchen allgemeinen Gesetzes kann man sehr verschiedener Ansicht sein, und die Erfahrung spricht sich sehr verschieden aus. Ich habe den Herrn Landeshauptmann veranlasst, die Regierungen der uns zunächst gelegenen Länder, Bayern, Württemberg, Baden und St. Gallen, darüber zu befragen, was in diesen Regierungsbezirken bezüglich der Radfelgenbreite für Vorschriften bestehen. Da haben wir dann folgende Antworten bekommen. Bayern hat ein solches Gesetz und handhabt es auch heute noch. Dort ist die Handhabung in die Hände der Straßenmeister gegeben, die jede XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1900. 103 Außerachtlassung der Vorschriften der Staatsverwaltung zur Anzeige bringen. Bei den RadfelgenGesetzen, die wir haben, ist ein großer Fehler der, dass die Gemeindevorstehungen das Gesetz handhaben. Da soll nun auf der ganzen Straßenstrecke jede Gemeindevorstehung ihre Schuldigkeit thun, was aber nicht der Fall ist. Der Herr Abg. Kohler wird vielleicht das Zeugnis geben können, was auf der ganzen Straßenstrecke Schwarzach-Bezau in diesem Punkte zu beobachten ist. Das ganze Gesetz hat wahrscheinlich eine Wirkung noch gar nicht gehabt. Württemberg hat auch ein und zwar schon älteres Gesetz aus dem Jahre 1839. Sie sagen auch, es conveniert uns nicht und functioniert nicht recht, und haben die Absicht, ein neues zu schaffen. Baden antwortet, dass in seinem Regierungskreise eine solche Vorschrift nicht bestehe. Das Baudepartement des Cantons St. Gallen macht ganz interessante Mittheilungen. Es gibt einen ganz eingehenden Bericht und sagt, dass man allerdings schon im Jahre 1839 ein solches Gesetz eingeführt habe; im Laufe der Zeit aber ist dieses Gesetz wieder ganz außeracht gelassen worden. Die Absicht des Gesetzes war eine offenbar gute, aber es stellte sich bald heraus, dass eine einheitliche Durchführung nicht erzielt werden konnte. Die Handhabung war eine ungleiche und bot viele Schwierigkeiten, namentlich bei auswärtigen Fuhrwerken und daher wurde das Gesetz unter dem Einflüsse der Eisenbahnen als nicht mehr nothwendig aufgehoben. Man hat dann im Jahre 1889 wiedereinmal ein Straßengesetz in Berathung gezogen, ist aber von der Erlassung für den ganzen Canton geltender Bestimmungen abgegangen, eben mit Rücksicht auf die Erfahrungen, die man früher gemacht hat; man hat es daher zweckmäßiger gefunden, etwas anderes zu thun und bloß für solche Straßenstrecken, die wirklich besonderen Schutz benöthigen, specielle Vorschriften zu erlassen. Das sind Straßen, die ein bedeutendes Gefälle haben und besonders zu Transporten von Holz und von Steinen verwendet werden. Diese Gesetze werden vom Canton erlassen, sind aber keine Cantonalgesetze, sondern Anordnungen, welche der Cantonsrath von sich aus, oder auf Grund von Gemeinderathsbeschlüssen trifft. So geht es in der Schweiz. Im allgemeinen muss noch bemerkt werden; es wird schwer vorauszusagen sein, ob ein solches allgemeines Gesetz praktisch gemacht werden könne und ob jemand garantieren könne, dass es auch wirklich beobachtet werde. Die Gendarmen werden die Aufsicht nicht gerne übernehmen, die Straßenmeister auch nicht und die Gemeindevorstehungen schon gar nicht, deshalb wird es wohl auf dem Papiere bleiben und praktisch nach wenigen Jahren schon wieder vergessen werden. Nachdem aber der Antrieb vorhanden ist, so ist es doch zweckmäßig, wenn man studiert, ob ein solches Gesetz von Nutzen wäre und studiert, wie man dasselbe textieren sollte. Darum empfiehlt Ihnen der volkswirtschaftliche Ausschuss folgende Anträge: (verliest nochmals obige Anträge.) Ich empfehle die beiden Ihnen bekannt gegebenen Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses zur Annahme. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Bericht und die gestellten Anträge die Debatte. Müller: Meine Ansicht geht auch ganz dahin, ein solches Gesetz für die nicht ärarischen Straßen Vorarlbergs in Erwägung zu ziehen. Das bestehende Radfelgengesetz, wie es im Walserthale besteht, bewährte sich nach meiner unmaßgeblichen Ansicht, vorzüglich; wie es sich für die Bregenzerwaldstraßen bewährt, wird vielleicht einer der Herren Vertreter des Bregenzerwaldes beantworten können, mir wenigstens hat es einen schlechten Eindruck gemacht. Ich schließe mich also vollkommen den Anträgen des volkswirtschaftlichen Ausschusses an. Jodok Fink: Da mein geehrter Herr Vorredner einen Bregenzerwälder aufgerufen hat, zu berichten, wie sich dort das Radfelgengesetz bewähre, so muss ich zuerst sagen, dass dort dasjenige zutrifft, was der Herr Berichterstatter angeführt hat, nämlich dass dasselbe fast nicht beachtet wird. Ich könnte nun an das anschließen, was der Herr Abg. Müller gesagt hat, und sagen, deshalb seien die Straßen schlecht; allein ich habe nicht die Anschauung, dass man sagen dürfe, wenn man ein gutes Radfelgengesetz hat und es einhält, seien auch die Straßen gilt. Es gehört dazu eben noch mehr als ein bloßes Gesetz. Aber immerhin ist dieses etwas, was in Erwägung zu ziehen ist, namentlich auch für die Erhaltung der Straßen, und auch besonders dann, wenn es ein allgemeines wäre, denn in diesen! Falle glaube ich, wäre es. vielleicht 104 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1900. doch eher möglich, dass es eingehalten werde, weil schon die betreffenden Wagen im ganzen Lande danach eingerichtet werden müssten. Der Herr Berichterstatter hat in sehr dankenswerter Weise ziemlich viel Material herbeigeschafft, was dem Landes-Ausschusse, welcher sich nach den Anträgen des Herrn Berichterstatters mit dieser Angelegenheit bis zur nächsten Session befassen soll, nur angenehm sein kann; allein wenn ich diesen Bericht einsehe, möchte ich mich beinahe an das Sprichwort erinnern, "Wozu noch in die Ferne schweifen, liegt das Gute doch so nah'". Denn der Herr Berichterstatter hat nicht alle Abänderungen des Bregenzerwälder Radfelgengesetzes angeführt, und es steht daher eine Bemerkung im Berichte, "auf das Ladungsgewicht wird in beiden Gesetzen ausdrücklich keine Rücksicht genommen" mit einer Novelle des Bregenzerwälder Radfelgengesetzes vom 24. April 1886 nicht ganz im Einklang; denn darin wird bestimmt, dass Fuhrwerke mit einer Ladung unter 1000 kg in Rücksicht auf die Radfelgenbreite keiner Beschränkung unterliegen. Hier ist also eine Abänderung des Bregenzerwälder Radfelgengesetzes, die im Berichte nicht citiert ist, und ich glaube das nur deshalb ergänzen zu sollen, damit das aus dem Acte ersichtlich ist, wenn der Landes-Ausschuss denselben behandelt. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? - Wenn sich niemand meldet, ist die Debatte geschloffen. Der Herr Berichterstatter! Dr. Waibel: Es ist im großen und ganzen gegen meine Ausführungen nichts vorgebracht worden, was denselben entgegenstände. Nur die Bemerkung des unmittelbaren Herrn Vorredners muss ich in gewisser Hinsicht berichtigen. Es ist im Berichte allerdings gesagt, auf das Ladungsgewicht wird in beiden Gesetzen ausdrücklich keine Rücksicht genommen. Das ist auch thatsächlich so, bei den vier Kategorien ist das Gewicht nicht berücksichtigt, und es heißt dann im Gesetze ausdrücklich folgendermaßen - da lauten nämlich die Stellen des Bregenzerwäldergesetzes vom Jahre 1876 genau so, wie das Walserthalergesetz - (liest): "Alle auf der nichtärarischen Straße in den Bregenzerwald von Schwarzach über Egg nach Bezau und zurück verkehrenden, der gewerbsmäßigen Verfrachtung von Gütern dienenden Lastwägen müssen ohne Rücksicht auf das Ladungsgewicht mit Radfelgen von mindestens nachstehender Breite versehen sein, " u. s.w., und dann kommt im weiteren Absätze folgende Bestimmung: "Fuhrwerke mit einer Ladung unter 1000 kg unterliegen ohne Rücksicht auf die Bespannung bezüglich der Radfelgenbreite keiner Beschränkung." So stark ist bald ein Personenwagen beladen. Das ist eine sehr begreifliche Bestimmung, denn ein Gewicht von 10 Centnern macht auf die Straße keinen so großen Eindruck. Aus diesem Grunde hat man das nicht extra erwähnt, weil es mit den Hauptbestimmungen nichts zu thun hat. Im vorgeschlagenen Montafoner Radfelgengesetze findet sich das Ladegewicht berücksichtiget, und setzen die vorgeschlagenen Gewichtsbestimmungen Folgendes fest: Bei einer Bespannung von 4 Pferden und einer Belastung von 4000 kg 160 mm und bei einer Bespannung mit 2 Pferden und einer Belastung von 2000 kg 110 mm. Personenwagen dagegen mit einem Fassungsraume für 8 Personen sollen eine Radfelgenbreite von 80 mm erhalten. Es frägt sich nun, ob man auf diesen Gewichtspunkt bei Schaffung dieses Gesetzes eingehen soll oder nicht. Diese Frage muss wohl erwogen werden, und wir überlassen es daher dem Landes-Ausschusse, diese Frage unter Zuziehung des Landestechnikers zu studieren und im nächsten Jahre dem hohen Landtage Bericht zu erstatten. Ich muss nur darauf bestehen, dass es im ersten Absatze des Antrages heißt: In die Schaffung eines Radfelgengesetzes für die Concurrenzstraße Bludenz-Schruns kann dermalen nicht eingegangen werden, weil noch neuerliche Erhebungen unter Zuziehung des Landestechnikers durch den Landes-Ausschuss nothwendig fallen. Sonst habe ich weiter nichts beizufügen. Landeshauptmann: Wir schreiten zur Abstimmung und zwar über beide Anträge unter einem; ich ersuche diejenigen Herren, welche diesen Anträgen des volkswirtschaftlichen Ausschusses mit der vom Herrn Berichterstatter eingeschobenen Ergänzung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Die heute verlesene Eingabe des Landesverbandes erscheint dadurch, soweit sie den Wunsch nach Schaffung eines Radfelgengesetzes ausspricht, erlediget, die übrigen Gegenstände derselben werden XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages, iv. Session, 8. Periode 1960 106 vom Landes-Ausschusse einem reiflichen Studium unterzogen werden. Bei dieser Gelegenheit wird der Landes-Ausschuss sich überhaupt nicht bloß damit beschäftigen, seinerzeit ein Radfelgengesetz auszuarbeiten, sondern er wird, wenn diese Arbeit in die Hand genommen wird, auch weitere, hieher gehörige Materien der Straßengesetzgebung, z. B. die Straßenpolizeiordnung und ähnliches, wofür bereits Vorarbeiten vorliegen, in den Kreis seiner Berathungen ziehen. Dieser Gegenstand ist somit erlediget. Wir schreiten zum dritten Gegenstand der Tagesordnung, d. i. der Bericht des Schulausschusses über die Eingabe der Gemeinde Dornbirn wegen nochmaliger Subventionierung der dortigen Realschule. Ich ersuche den Herrn Abg. Martin Thurnher das Wort zu nehmen. Martin Thurnher: Der hohe Landtag hat in seiner vorjährigen Session mit einstimmigem Beschluss der Dornbirner Realschule eine Subvention von 1000 fl. gewährt und den Landes-Ausschuss beauftragt, bei der k. k. Unterrichtsverwaltung mit allem Nachdrucke für die Verstaatlichung dieser Anstalt einzuschreiten. Der Landes-Ausschuss hat sich, wie Sie dem Ihnen vorliegenden Berichte entnehmen können, mit aller Wärme und Entschiedenheit der Sache angenommen, eine Erledigung der Angelegenheit ist aber bis heute nicht erfolgt. Das hohe Haus ist über den Stand dieser Angelegenheit durch die vorjährige Verhandlung sowie durch den vorliegenden Bericht hinlänglich unterrichtet, so dass ich mich einer eingehenderen Begründung der vom Schulausschusse gestellten Anträge enthalten kann. Industrie, Handel und Gewerbe sind in unserem Lande im erfreulichen Aufschwünge begriffen, und es macht sich immer noch ein Mangel einer genügenden Anzahl in den realistischen Fächern ausgebildeter Personen geltend, so dass vielfach die besser situierten Stellen in Fabriken rc. mit Ausländern, namentlich mit Schweizern besetzt werden müssen. Der Bestand einer Realschule ist daher für das Land Vorarlberg ein dringenderes Bedürfnis als für manche andere Länder. Dornbirn und auch das Land ist nicht in der Lage, eine solche Schule auf längere Zeit bloß aus eigenen Mitteln zu erhalten, und daher ist es Aufgabe und Pflicht des Staates, die im Lande befindliche Realschule zu übernehmen. Auf dem Gebiete des Unterrichtes hat die Staatsverwaltung, wie ich mir schon im vorigen Jahre zu bemerken erlaubte, in Vorarlberg bisher wenig Opfer gebracht; außer der Stickereischule in Dornbirn hat der Staat viele Jahrzehnte hindurch keine neue Lehranstalt gegründet. Alles, was in dieser Beziehung gethan wurde, ist nur dem Opfersinne der Gemeinden und der Wohlthätigkeit von Privaten zu verdanken. Im Gegentheile ist es vorgekommen, dass eine staatliche Anstalt, nämlich die Lehrerbildungsanstalt in Bregenz aufgelassen wurde und die entstandene Lücke durch große Opfer von Seite Privater durch Gründung einer Privat-Lehrerbildungsanstalt ausgefüllt werden musste. Hinsichtlich der Nothwendigkeit des Bestandes einer Realschule im Lande und über die Übernahme der bestehenden Dornbirner Realschule in die Verwaltung des Staates besteht keine Meinungsverschiedenheit. Geben wir auch heute wieder durch abermaliges einstimmiges Votum dieser Anschauung Ausdruck, und ich schließe mit dem lebhaften Wunsche, dass Die hohe Regierung nun nicht mehr länger zögern möge, die berechtigte Forderung des Landes nach Übernahme unserer einzigen Realschule zu erfüllen. Nach diesen kurzen Bemerkungen erlaube ich mir die Anträge des Schulausschusses zur Annahme zu empfehlen. Dieselben lauten: (liest) Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. "Der Gemeinde Dornbirn wird zur Bestreitung der Kosten der dortigen Realschule eine nochmalige Subvention von 2000 K aus dem Landesfonde gewährt. 2. Der Landes-Ausschuss wird beauftragt, neuerlich bei der k. k. Regierung um baldige Verstaatlichung der Realschule in Dornbirn mit allem Nachdrucke einzuschreiten." Landeshauptmann: Ich eröffne über den Antrag und den Bericht die Debatte. Dr. Waibel: Es hat doch einen gewissen Wert, etwas die Statistik der Realschulen ins Auge zu fassen, und ich erlaube mir, aus der Denkschrift, welche von Seite der Gemeinde der Regierung überreicht worden ist, folgende Daten zu wiederholen: 106 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1900. (liest) "In Österreich bestehen nach der neuesten Statistik 101 Realschulen. Unter diesen 101 Realschulen befinden sich nur sechs Schulen, für welche die Städte, in denen sie untergebracht sind, als Erhalter erscheinen. Unter diesen sechs Realschulen sind drei böhmische, welche erst in jüngster Zeit und zweifelsohne mit der sicheren Voraussetzung gegründet wurden, ehestens vom Staate übernommen zu werden, nachdem ja alle übrigen in Böhmen vorhandenen Realschulen, 27 an der Zahl, bereits Staatsschulen sind. Die vierte dieser Schulen, die in Mähren von der Stadt Kremsier vor 2 Jahren gegründete Realschule wird, darin besteht für uns kein Zweifel, in Bälde entweder vom Lande oder vom Staate übernommen werden." Mähren ist nämlich das Land, welches vorwiegend Landesrealschulen hat, während Böhmen nur Staatsrealschulen besitzt. "Bei der fünften dieser Schulen, der Triester Communalrealschule, die von der Stadtgemeinde Triest ganz auf eigene Rechnung erhalten wird, besteht das besondere Verhältnis, dass die Commune aus bekannten Gründen auf eine Verstaatlichung absolut nicht reflectiert. Die sechste dieser Schulen ist die Dornbirner Realschule; sie ist von denjenigen, welche verstaatlicht werden wollen, die zweitälteste und die nothwendigste von allen sechsen, und es gebürt ihr sohin in der Verstaatlichungsfrage vor allen sechsen gewiss der Vorrang". Dies ist auch eine Wahrnehmung und eine Thatsache, die nicht übersehen werden sollte von Seite der hohen Regierung. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? Wenn sich niemand meldet, ist die Debatte geschlossen. Ich schreite zur Abstimmung. In Anbetracht dessen, dass ich selbst Abgeordneter von Dornbirn bin, und ich durch mein Votum auch beitragen möchte zur einstimmigen Annahme dieser Anträge, so muss ich bemerken, dass ich von dem mir zustehenden Rechte, an der Abstimmung theilzunehmen, Gebrauch machen werde. Ich ersuche diejenigen Herren, welche den Anträgen ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Einstimmig angenommen. Unser letzter Gegenstand ist der Bericht des Finanzausschusses in Sachen des Ge suches der Gemeinde Egg wegen Gewährung eines Beitrages zu den Kosten der Brücke in Tuppen. Dieser Bericht konnte nicht mehr der Drucklegung unterzogen werden, und wird ihn daher der Herr Berichterstatter Abg. Nägele den Herren Abgeordneten vorlesen; damit er aber dennoch im stenographischen Protokolle aufbewahrt werde, so wird Vorsorge getroffen werden, dass er im heutigen Sitzungsberichte angeführt werde. Bitte ihn also zu verlesen! Nägele (liest): Hoher Landtag! Die Gemeinde Egg im Bregenzerwald hat schon unter dem 13. Juni 1898 an den Landes-Ausschuss die Bitte gerichtet, derselbe wolle durch den Landesingenieur die vorgenannte, in schlechtem Zustande sich befindende Brücke auf Landeskosten untersuchen und erforderlichenfalls die Baubeschreibung und den Kostenvoranschlag anfertigen lassen. Dann wolle das Land zu den erforderlichen Kosten auch noch einen entsprechenden Beitrag leisten. Die bezeichnete gewölbte Brücke, welche sich im Straßenzuge von Alberschwende nach Bezau befindet, wurde alsdann vom Landesingenieur untersucht und wirklich als im höchsten Grade reparaturbedürftig befunden. Nach dem vom Landesingenieur angefertigten Plane und Kostenvoranschlage belaufen sich die Kosten auf 10.500 fl. gleich 21.000 K. Die Gemeinde Egg hat dann unter dem 9. April d. J. das Ansuchen um einen Beitrag aus Landesmitteln zur Deckung der voraufgeführten Kosten erneuert, mit der Begründung, dass die Gemeinde infolge vieler Straßen- und Brückenbauten schon unvergleichlich große Auslagen gehabt habe und sich auch mit einer bedeutenden Geldsumme für Stammaktien zum Baue der Bregenzerwälderbahn betheiligen musste, zudem sei ihr im Jahre 1898 das Schulhaus abgebrannt, und sie musste daher ein neues bauen, welches auf circa 30.000 fl. gleich 60.000 K zu stehen komme, wovon aus der Versicherungssumme vom abgebrannten Schulhause kaum ein Viertheil an den Kosten des Neubaues gedeckt werden könne, und somit befinde sich die Gemeinde finanziell in einer misslichen Lage und sei umsoweniger imstande, allen Anforderungen zu entsprechen, als die Gemeinde als solche nurwenig Vermögen besitze und daher einer Unterstützung seitens des Landes sehr bedürftig sei. XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1900. 107 Der Finanzausschuss verkennt zwar die von der Gemeinde Egg angeführten Gründe nicht, musste sich jedoch vor Augen halten, dass die finanzielle Lage des Landes infolge beinahe übermäßiger Inanspruchnahme auf verschiedenen Gebieten ebenfalls eine ungünstige sei und daher derselbe nicht in der Lage sei, einen im Verhältnis zu den Baukosten größeren Beitrag in Antrag zu bringen. Es glaubt aber andererseits der Finanzausschuss, mit Rücksicht auf die angeführten Gründe doch nicht den Antrag auf Abweisung des Gesuches stellen zu sollen, und dürfte es daher angezeigt sein, der Gemeinde Egg einen müßigen Beitrag zu den Baukosten ausfolgen zu lassen. Gestützt auf vorstehende Ausführungen stellt der Finanzausschuss den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der Gemeinde Egg wird zu den mit 21.000 K veranschlagten Baukosten an der Brücke über die Ach in Tuppen ein Beitrag von 3000 K aus Landesmitteln bewilliget. Die Auszahlung dieser Summe erfolgt nach klaglosem Collaudierungsbefunde." Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Bericht und Antrag die Debatte. Wenn sich niemand zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung. Der Antrag des Finanzausschusses lautet: (Verliest nochmals obigen Antrag.) Ich ersuche jene Herren, welche diesem gestellten Anträge die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Der Antrag ist angenommen und die heutige Tagesordnung damit erledigt. Die nächste Sitzung beraume ich auf kommenden Freitag, den 27. April, vormittags 10 Uhr an mit nachstehender Tagesordnung: 1. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Gesetzentwurf, betreffend die Regulierung des Bizauer Baches; 2. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses in Betreff Schaffung einer Landes-Renten- und Lebensversicherungsanstalt; 3. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Eingabe der Gemeinde Alberschwende um einen Beitrag zu den Straßenerhaltungskosten; 4. Bericht des Schulausschusses über Punkt 3 der Landes-Ausschussanträge in dessen Bericht, betreffend Hebung der materiellen Lage des Lehrerstandes, dann über die eingelaufenen Petitionen einer Anzahl Genwinden und mehrerer Lehrpersonen um Gewährung von Subventionen zu den Schulauslagen bezw. Gehaltszulagen, endlich über die Petitionen der Gemeinden Victorsberg, Mittelberg und der Gemeinden des Walserthales um Belassung der bisherigen Landesbeiträge auch für die Nothschulen. Der Bericht ad 1 ist schon im Druck und wird jedenfalls früh genug zugestellt werden. Ebenso wird der Bericht ad 4 den Herren noch rechtzeitig zugestellt werden. Die Berichte ad 2 und 3 werden in Anbetracht der vorgerückten Zeit und weil wir nur noch diese Woche zu tagen gesonnen sind, mündlich erstattet werden und zu 2 die Drucklegung nachträglich vorgenommen werden, die dann als Nachtrag dem stenographischen Protokolle einverleibt werden kann. Die letzte Sitzung wird dann Samstag stattfinden, mit dem Reste der noch vorliegenden Gegenstände. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluss der Sitzung: 5 Uhr 10 Minuten abends.) Druck von J. N.Teutsch, Bregenz. Ararl'öerger Landtag. 12. Sitzung nm 24 April 1900 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. ------------------ S-B-S------------------ Gegenwärtig 18 Abgeordnete. Abwesend: Hochwst. Lischos, Wittwer «nd Lösch. Regrerungsvsrtreter: Herr k. k. Htaithalterelraih Ruöolf Graf Hugn. Beginn der Sitzung 4 Uhr 8 Min. nachmittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung zu erheben? — Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmiget. Ich habe den Herren mitzutheilen, dass Herr Abg. Wittwer wegen Berufsgeschäften um eine» Urlaub von drei Tagen nachgesncht hat, den ich ihm ans Grund des § 5 der Geschäftsordnung ertheilt habe. Herr Abg. Bösch hat sich entschuldigt, da er als Vertreter der Gemeinde Lustenau bei der dermalen im Gange befindlichen Straßenrevision des Dornbirn-Lustenaner Straßenbahnprojectes in­ tervenieren muss. Noch ein Einlaufstück ist mir zugekommen, näm­ lich eine Eingabe des Landesverbandes für Fremden­ verkehr in Sachen der Verbesserung des Straßen­ wesens, die ich verlesen werde uild der ich beifüge, dass dieselbe beim zweiten Gegenstände der heutigen Tagesordnung ihre entsprechende Verwertung gleich finden kann, ohne dass sie sonst noch verhandelt werden muss. (Das Schriftstück wird verlesen.) Also ich werde diesen Gegenstand einfach in Zusammenhang bringen mit dem zweiten Gegen­ stände unserer Heiltigen Tagesordnung und gehe nun zur Tagesordnung selbst über. Der erste Gegenstand unserer heutigen Tagesordnung lautet: „Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Eingabe der Direction der k. k. Stickereischule in 100 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Dornbirn und der Stickereigenossen­ schaft in Lust en au um Subventionierung zu Stipendien beziehungsweise Dotier­ ung von Wanderlehrern." Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abg. Dr. Waibel das Wort zu nehmen. Dr. Waibkl: Den Bericht, den die Herren schon seit einigen Tagen in Händen haben, brauche ich wohl nicht mehr zu verlesen; es schiene mir eine unnütze Belastung des stenographischen Pro­ tokolles, wenn ich ihn wiederholte. Ich will mich damit begnügen, nur einige Bemerkungen dem An­ träge vorauszuschicken. Wir haben es bisher nur mit Subventionierung der Stickereischule zum Zwecke der Unterstützung von Schülern, welche die Schule besuchen, zu thun gehabt. Auch dieses Jahr ist wieder ein Gesuch ein­ gelaufen, das lediglich darauf gerichtet war, diesen Beitrag zu erhöhen, und die Regierung selbst ist ja auf eine solche Erhöhung eingegangen. Wir sind aber zur Überzeugung gelangt, dass es mit einer Unterstützung der Schüler allein nicht genügt; dies ist das geringste. Das Wichtigste ist die Einführung des Wanderunterrichtes, wie dies eigentlich schon bei der Gründung der Schule von der hohen Re­ gierung in Aussicht genommen war. Es ist auch von Anfang an im Schulbudget eine Post von 500 fl. eingesetzt für Ertheilung von Wander­ unterricht. Aber ich muss gestehen und gemäß den Wahrnehmungen, welche der Ausschuss zu machen Gelegenheit hatte, bekennen, dass diese Wander­ vorträge des Leiters nicht entfernt den Erfolg gehabt haben, wie man erwarten sollte. Mittlerweile ist in der Schweiz, der Hauptstätte der Stickerei, z. B. in St. Gallen, im Thurgau und in Appenzell die Sache ganz anders in die Hände genommen worden. Schon im Jahre 1894 ist dortselbst eine Stickereischule errichtet worden, und seit dieser Zeit hat sich die Zahl der Schulen auf fünf erhöht. Aber nicht bloß Stickereischulen haben diese Cantone errichtet, sondern zugleich auch einen vorzüglichen Wanderunterricht organisiert. Wie sehr dieser Unterricht in der Schweiz bean­ sprucht wird, geht aus folgenden Thatsachen hervor. Ich habe hier den 5. Jahresbericht der Unterrichts­ anstalten des ostschweizerischen Stickereiverbandes vor mir; darin sehe ich unter anderem auch folgendes: (liest) IV. Session, 8. Periode 1900. „Für die Wertschätzung der Fachcurse mag unter anderem als Beweis die Thatsache ins Feld geführt werden, dass von den 117 verschiedenen Orten, an denen bisher Curse gehalten wurden, 33 zum zweiten und 7 zum dritten Male Curse verlangt haben. Berücksichtigt man noch die 26 vorgemerkten Orte, so belaufen sich die entsprechenden Zahlen auf 20, respektive 12." In der Schweiz betheiligt sich alles miteinander an diesem Zweige des Unterrichtes: der Bund, die Cantone, die Gemeinden und die Sticker selbst. Das Budget für das Jahr 1899/1900 gibt einen sprechenden Beweis für diese Thatsache. In diesem Budget sind folgende Einnahmen vorgesehen: Stickereiverband . . . Canton St. Gallen 11.000 Thurgau 4.300 ff Appenzell A. Rh. 2.000 ff I. Rh. 200 ff Zürich 800 ff 6.000 Fr- 18.300 FrGemeinde Grabs Degersheim ff Kirchberg ff Amriswil ff Gemeinden von Rheineck und Umgebung Bundesbeitrag 1.300 1.600 1.700 1.800 3.300 9.700 Fr. 19.750 Fr- Es ist natürlich, dass unsere Stickereikreise, welche von diesen Dingen etwas mehr Kenntnis haben, diese Thatsache nicht unbeachtet ließen und auch beim Landes-Ausschusse darauf aufmerksam machten, dass bei uns der Wanderunterricht anders organisiert werden muffe, als es bisher der Fall war; bisher war ja thatsächlich so gut wie gar keiner. Die Regierung hat im vorigen Jahre einen Delegierten ves Unterrichtsministeriums nach Vor­ arlberg entsendet, um in Sachen des Stickerei­ unterrichtes Erhebungen zu pflegen. Der betreffende Herr hat auch Lustenau besucht, um sich von der dortigen Industrie zu unterrichten, und ist zur Überzeugung gekommen, dass dieser Theil des Unterrichtes ganz anders in die Hand genommen werden müsse. Die Regierung hat dann auch, wie aus den Acten ersichtlich ist, im Februar d. I. dem Stickereiausschusse eröffnet, dass sie entschlossen sei, einen Wanderunterricht sowohl für Sticker als XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. für Stickerinnen zu organisieren. Leider ist aber die Besoldung, welche für einen Wanderlehrer an­ gesetzt wurde, unzureichend. Wenn man eine Kraft erwerben will, welche der Sache vollkommen ge­ wachsen ist und das leisten soll, was man von ihr erwarten muss, so ist die in Aussicht gestellte Be­ soldung von 1800 K wohl zu gering, und für eine solche Remuneration wäre ein tüchtiger Lehrer wohl nicht zu bekommen. Der volkswirtschaftliche Ausschuss hat dies auch eingesehen und ist infolge dessen zum Entschlüsse gelangt, aus Landesmitteln dieser Lage derart beizuspringen, dass es gelingen kann, gute Lehrer zu erwerben. Zu den vorliegenden Anträgen habe ich Folgendes zu bemerken. Der erste Antrag besagt Folgendes: (liest Punkt 1 des Antrages aus Beilage XXXVIII.) Wir haben ausdrücklich nicht gesagt „zur Unter­ stützung", wir wollen es dem Ausschüsse nahe legen, von den ihm zur Verfügung gestellten Geldern nach seinem Ermessen so viel für Unterstützung abzu­ geben, als ihm zweckmäßigerscheint, aber insbesondere daraufhin zu wirken, dass auch ein tüchtiger Wander­ unterricht aus diesem Gelde ins Leben gerufen werde. Weiters hat der volkswirtschaftliche Ausschuss zweck­ mäßig gefunden, das Gesuch, das die Stickerei­ genossenschaft von Lustenau eingebracht hat, wohl zu bedenken und zwar in der Weise zu bedenken, dass gesagt wird, aus diesem Gelde ist der Stickereigenosienschaft in Lustenau zur Entlohnung des an­ gestellten Stickereifachlehrers durch den Stickerei­ schulausschuss ein angemessener Theilbetrag mit der Forderung auszustellen, dass dieser Lehrer mit dem von der Ünterrichtsverwaltung angestellten Wander­ lehrer und dem Schulausschusse sich in organischer Verbindung halte. Man ninss es begrüßen, dass die Stickereigenossenschaft in Lustenau gleich selbst dahin gekommen ist, einen Lehrer zu erwerben. Nebenbei kaun ich bemerken, dass dieser, wie mir versichert wird, in Lustenau bereits im Monat Mai in Thätigkeit treten wird. Wir halten es für zweckmäßig, dass dieser Lehrer mit beni Schul­ ausschusse und dem von staatswegen angestellten Lehrer in organischer Verbindung bleibe. Es muss dieses ganze Unterrichtswesen vereinheitlicht und in Zusammenhang gebracht werden, und deswegen hat es der volkswirtschaftliche Ausschuss für zweckmäßig gehalten, an den Beitrag für diesen Wanderlehrer diese Bedingung zu knüpfen. Es kann dies im Interesse der Sache nur begrüßt werden. Drittens IV. Session, 8. Periode 1900. 101 wird von der Fachschule auch erwartet, dass all­ jährlich am Schlüsse jedes Jahres über den zur Verfügung gestellten Beitrag Bericht erstattet werde. Weiters behält sich nach Punkt 4 der Landtag vor, im nächsten Jahre oder in einer der nächstfolgenden Sessionen selbständige Bestimmungen über die Ver­ wendung des Landesbeitrages aufzustellen. Es ist ja vorauszuschen, dass der Landtag, wenn er wirklich aus irgend einem Anlasse einen solchen Wunsch hätte, jedenfalls im Einvernehnien mit dem Fachschulausschusse und der Regierung stehen werde, um nicht etwas zu begehren, was der Sache nicht dienlich wäre. Endlich wird folgendes beantragt: (liest Punkt 5 des Antrages aus Beilage XXXVIII.) Es ist gut, dass dieser Satz hier steht, weil in Stickereikreisen fortwährend gesagt wird, dass es unmöglich sei, mit einem oder zwei Wanderlehrern ein Auslangen zu finden, und dass es nothwendig sei mehrere zu bekommen, um überallhin in kurzen Zeiträumen Unterricht zu verbreiten. Es ist auch deshalb gut, wenn der Antrag angenommen wird, weil die Regierung auf diesem Wege auf die ganze Sachlage aufmerksam gemacht wird, und, wenn dieselbe im Laufe des ersten Jahres zur Über­ zeugung kommt, dass eine Vermehrung nothwendig sei, es vielleicht ermöglicht wird, dass die Mittel rechtzeitig beschafft werden. Weiters habe ich momentan diesen Anträgen nichts mehr beizufügen und empfehle dieselben im Namen des Ausschusses zur Annahme. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Be­ richt und die gestellten Anträge des volkswirtschaft­ lichen Ausschusses die Debatte. Wenn nienland sich zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, die den Anträgen, wie sie der Herr Berichterstatter auseinandergesetzt hat, und wie Sie sie im Berichte finden, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Einstimmig angenommen. Zweiter Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Eingabe des Mon­ tafoner Straßenausschusses wegen Schaffung eines Radfelgengesetzes. Ich ersuche denselben Herrn Referenten, das Wort zu ergreifen. 102 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Dr. Waibel: Sehr geehrte Herren! Auch dieser Bericht befindet sich seit einigen Tagen bereits in Ihren Händen, und ich kann mich daher auch hier kurz fassen. Es hat doch eine eigene Bewandtnis mit diesem Gegenstände. Schon im Jahre 1893 ist Montafon mit einem solchen Begehren nach einem Radfelgengesetze zum Lande gekommen, und heute im April 1900 ist dieses Gesetz, das nur wenige Paragraphen haben kann, noch nicht zustande gekommen. Es haben sich alle möglichen Instanzen damit befasst; der Landes-Ausschuss, der volks­ wirtschaftliche Ausschuss, daun die k. k. Bezirks­ hauptmannschaft in Bludenz und die k. k. Statt­ haltern in Innsbruck. Nun kommt es wieder, und ich glaube, auch diesesmal hat es die Instanz verfehlt; man ist zur medicinischen Facultät gekommen und hätte die technische Facultät wählen sollen, das ist die richtige Instanz; denn es handelt sich hier nicht um Geld zu einem Straßenbau, sondern um eine technisch-polizeiliche Straßenerhaltungsfrage. Wie die Herren gesehen haben, bestehen bereits zwei solche Gesetze im Lande; eines für die Bregenzerwälderstraße auf der Strecke von Schwarzach nach Bezau aus dem Jahre 1874 und eines für die Walserthalstraße. Diese beiden Gesetze haben be­ züglich der Radfelgenbreite ganz übereinstimmende Ansätze; Montafon aber kommt mit der Forderung einer Felgenbreite, die den bestehenden Bestimmungen gegenüber geradezu enorm ist. Während nämlich für die Wälderstraße und die Walserthalstraße für eine Bespannung von zwei Pferden 80 mm Rad­ felgenbreite fixiert ist, verlangt Montavon 110 mm, also 3 cm mehr. Für eine Bespannung von vier Pferden verlangen die bestehenden Gesetze 120 mm, das Montafonerbegehren lautet auf 160 mm. Run muss das doch auffallen, warum Montafon eine solche abweichende Breite in Anspruch nimmt; es müssen doch Gründe da sein. Aber ich muss feststellen, und die Herren wissen es auch, dass gar keine Gründe dafür angegeben worden sind. Das kann denn doch nicht so mir nichts dir nichts ge­ macht werden. Da müssen im Montafonerbezirke, der ja nicht in der Luft schwebt, sondern was Fuhrwerk anlaugt, mit dem Klosterthale und dem übrigen Vorarlberg in Verbindung steht, doch be­ sondere Verhältnisse drinnen sein, dass man solche Vorschriften erlassen soll. Run ich will mir dar­ über nicht den Kopf zerbrechen, und es ist mit Rücksicht auf diese Unklarheit auch vom volkswirt­ IV. Session, 8. Periode 1900. schaftlichen Ausschüsse der Antrag gestellt worden (liest): Der hohe Landtag wolle beschließen: „1. In die Schaffung eines Radfclgen-Gesetzes für die Concurrenzstraße Bludenz—Schruns kann dermalen nicht eingegangen werden, weil noch neuerliche Erhebungen durch den Landes-Ausschuss nothwendig fallen; 2. Der Landes-Ausschuss wird beauftragt, die Verfassung eines allgemeinen Radfelgen-Gesetzes für die nichtärarischen Straßen Vor­ arlbergs in Erwägung zu ziehen." Ich glaube im Anträge ist etwas beim Drucke ausgebliebeu. Ich habe meines Wissens auch ge­ schrieben: „Unter Zuziehung des Landestechnikers" und bemerke erst jetzt, dass das ausgefallen ist. Das ist unbedingt dazu nothwendig, wenn man auch bisher das immer unterlassen hat. Nun ist die Sache aber nicht so, 'dass wir es bloß mit Montafon allein zu thun hätten. Aus der Eingabe des Vereines für den Fremdenverkehr, die vom Herrn Vorsitzenden eingangs der Sitzung vorgelesen wurde, ersehen Sie, dass dieser Verein sich dafür ausspricht, es sei polizeilich etwas für die Erhaltung der Straßen zu thun, und ich habe heute erst, nachdem ich vor ein paar Tagen mit dem Herrn Oberiugenieur Riccabona zu sprechen Gelegenheit hatte, ein Fascikel in die Hand be­ kommen, das aus dem Jahre 1897 stammt und eine große Anzahl von Correspondenzeu mit dem Bauamte und der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, mit diesem Vereine, mit der bäuerlichen Bevölkerung u. s. w. enthält, die sich alle mit einem Radfelgen­ gesetze für das ganze Land, und zwar für die ärarischen und die nichtärarischen Straßen befassen. Nun über den Wert eines solchen allgemeinen Gesetzes kann man sehr verschiedener Ansicht sein, und die Erfahrung spricht sich sehr verschieden aus. Ich habe den Herrn Landeshauptmann veranlasst, die Regierungen der uns zunächst gelegenen Länder, Bayern, Württemberg, Baden und St. Gallen, darüber zu befragen, was in diesen Regierungs­ bezirken bezüglich der Radfelgenbreite für Vorschriften bestehen. Da haben wir dann folgende Antworten bekommen. Bayern hat ein solches Gesetz und handhabt es auch heute noch. Dort ist die Handhabung in die Hände der Straßenmeister gegeben, die jede