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Letzte Änderung 03.07.2021, 11:14
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp08,lts1899,lt1899,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 10. Sitzung am 19. April 1900 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 19 Abgeordnete. Abwesend: Hochwst. Bischof und Dr. Schmid. AegierungsverkreLer: Herr K. k. Statthaltereirath Rudolf Graf Huyn. Beginn der Sitzung 2 Uhr 40 Minuten nachmittags. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet, und ich ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Hat jemand gegen die Fassung des gegenwärtigen Protokolles eine Einwendung zu erheben? Pfarrer Fink: Im Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses, betreffend die Anstellung eines Assistenten an der landwirtschaftlich-chemischen Versuchsstation ist ein Ausdruck ausgeblieben. Es sollte heißen: .... "Zur Erweiterung der landwirtschaftlich-chemischen Versuchsstation durch Anstellung eines Assistenten." Diese Worte sind ausgeblieben. Landeshauptmann: Dann wird es wahrscheinlich im Drucke auch nicht vorhanden sein. Das kann ja nachträglich noch ergänzt werden; ich bitte sich deswegen mit dem Herrn Secretär in Verbindung zu setzen. Pfarrer Fink: Speciell in dieser Absicht hat der volkswirtschaftliche Ausschuss diesen Beschluss gefasst. Landeshauptmann: Hat sonst noch einer von den Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung zu erheben? Da dies nicht der Fall ist, so betrachte ich dasselbe mit der Ergänzung, die vorgenommen werden wird, als genehmiget. 62 X. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1906. Es ist gestern an den Landes-Ausschuss mit Indossat der Gemeindevorstehung in Wolfurt ein Gesuch der Gebrüder Gunz und Consorten gekommen. Dieses Gesuch wendet sich an den Landtag, er möge die interessierten Gemeinden Wolfurt und Schwarzach veranlassen, die nöthigen Maßnahmen zur Vertiefung des Rinnsaales beim Rickenbache zu treffen. In dem Gesuche ist auseinandergesetzt, dass dieser Bach in der Gemeinde Schwarzach eine so hohe Bachsohle hat, dass bei einem Hochgewitter die Fluten desselben die benachbarten Gründe überschwemmen und daher in jedem Jahre den Anrainern großen Schaden zufügen. Nachdem dieser Gegenstand so spät an den Landes-Ausschuss gekommen ist, dass bei der vorgerückten Landtagssession eine weitere Behandlung desselben wohl schwerlich von Seite des hohen Landtages noch durchgeführt werden könnte, so möchte ich mir die Anregung erlauben, dass dieser Gegenstand, wie er vom Landes-Ausschusse vorschriftsmäßig vorgelegt wurde, wieder an denselben mit dem Auftrage zurückgeleitet werbe, die nothwendigen Erhebungen zu pflegen und eventuell mit Anträgen in einer späteren Session an den hohen Landtag zu treten. Wird gegen diese Anregung eine Einwendung erhoben? Es ist dies nicht der Fall, somit nehme ich an, dass das hohe Haus direct diesen Beschluss gefasst hat. Es sind mir ferner zwei Einlaufstücke übergeben worden. Das erste, überreicht vom Herrn Abg. Jodok Fink, ist eine Petition verschiedener Alpbesitzer und Sennereigenossenschaftsvorsteher von Bregenz und Umgebung um Förderung und materielle Unterstützung bei Errichtung von Sennereien und einer Centralgenossenschaft. (Das Schriftstück wird verlesen.) Endlich ist noch eine weitere Eingabe eingelangt, ebenfalls überreicht durch den Herrn Abg. Jodok Fink. Dieselbe betrifft eine bekannte Brückenangelegenheit, nämlich die sogenannte Tuppenbrücke im Gemeindegebiete von Egg. Die Baufälligkeit dieser Steinbrücke, die über die Ache geht, dort wo die Straße in die Tiefe kommt, um dann dem Dorfe Egg zuzusteuern, ist von der Behörde wiederholt anerkannt worden, und es hat dieselbe daher der Gemeinde den Auftrag ertheilt, mit thunlichster Beschleunigung, um etwaige Unfälle zu vermeiden, -diese Brücke neu herzustellen. Über Ansuchen der Gemeinde Egg wurde der Herr Laudes-Oberingenieur mit der Verfassung eines Kostenvoranschlages betraut, wonach die Baukosten 10.500 fl. = K 21.000 ausmachen würden. Die Petition geht nun dahin, dass zu dieser Kostensumme ein Landesbeitrag gewährt werden solle. Jodok Fink: Bezüglich dieses letzten Gegenstandes möchte ich in formeller Beziehung den Antrag stellen, dass derselbe dem Finanz-Ausschusse zur Vorberathung und Berichterstattung zugewiesen werde. Bezüglich des ersten von mir eingebrachten Gesuches, welches die Förderung, und zwar die moralische wie materielle Förderung des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens bezweckt, so glaube ich, muss man anerkennen, dass die Förderung des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens bei der heutigen gesellschaftlichen Entwicklung im allgemeinen wohl gerechtfertigt erscheint; denn alle anderen Stände thun sich auch mehr oder weniger zusammen, und da drängt es dazu, dass auch der bäuerliche Stand sich organisiert. Es ist in dieser Richtung auch ein Act von Seite des k. k. Ackerbauministeriums au den Landes-Ausschuss herabgelangt, der die Förderung des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens im Auge hat, wobei zunächst ein sogenannter landwirtschaftlicher Beirath zu bestellen ist. Es sind für diesen landwirtschaftlichen Beirath vom LandesAusschusse, insoweit es ihm zustand, Mitglieder zu wählen, solche ernannt worden; aber dieser Beirath hat sich nie constituiert und ist noch zu keiner Sitzung zusammengetreten. In Rücksicht darauf, dass die ganze Action doch von einer etwas weittragenden Bedeutung ist, erscheint es mir als nicht ganz geeignet, dass wir bei Schluss der heurigen Session noch in die meritorische Berathung über diesen Gegenstand treten, und ich möchte daher den Antrag stellen, dass dieses Gesuch dem LandesAusschusse zur Vorberathung und Berichterstattung in einer späteren Session zugewiesen werde. Landeshauptmann: Die Herren haben die beiden Anträge gehört, die der Herr Abg. Jodok Fink in formeller Beziehung hinsichtlich der zwei Einlaufstücke gestellt hat. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? Es ist das nicht der Fall; es wird also das Gesuch der Gemeinde Egg in Angelegenheit der Subventionierung zum Baue der Tuppenbrücke X. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1900. 63 dem Finanzausschüsse zugewiesen werden, das Gesuch der Sennereigenossenschaften und Alpbesitzer von Bregenz und Umgebung wird dem Landes-Ausschusse mit dem Auftrage überwiesen, in einer späteren Session (Jodok Fink: Ich möchte lieber sagen: in der nächsten Session); also in der nächsten Session darüber Bericht und Anträge zu bringen. Der Herr Abg. Dr. Schmid hat sein heutiges Ausbleiben von der Sitzung mit Magistratsgeschäften entschuldigt, ich bitte das zur Kenntnis zu nehmen. Wir gehen nun zur Tagesordnung über. Auf derselben steht als einziger Gegenstand der Bericht des Finanzausschusses über den vom Landes-Ausschusse vorgelegten Rechenschaftsbericht. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abg. Pfarrer Thurnher die Tribüne zu besteigen und den Bericht vorzutragen. Bevor an die Verlesung des Berichtes geschritten wird, werde ich zunächst wie in andern Jahren die Generaldebatte über den ganzen Rechenschaftsbericht, wie über den Bericht des Finanzausschusses eröffnen. Meldet sich in derselben niemand zum Worte oder ist dieselbe durchgeführt und abgeschlossen, so werde ich den Herrn Berichterstatter bitten, die Verlesung der einzelnen Punkte des Rechenschaftsberichtes vorzunehmen und wie andere Male bei jedem Punkte eine Pause zu machen, damit die Herren Abgeordneten Gelegenheit haben, eine Anregung oder einen Wunsch auszudrücken, Anfragen zu stellen u. s. w. Dort, wo Anträge von Seite des Finanzausschusses gestellt werden, wird selbstverständlich eigens abgestimmt werden. Nach diesen Darlegungen der Geschäftsbehandlung eröffne ich über den Rechenschaftsbericht und den Bericht des Finanzausschusses zunächst die Generaldebatte. Es meldet sich in derselben niemand zum Worte, somit ist sie geschlossen, uni) ich ersuche den Herrn Berichterstatter den Bericht zu erstatten. Pfarrer Thurnher (liest): Bericht des Finanzausschusses über den vom Landes-Ausschusse vorgelegten Rechenschaftsbericht. Hoher Landtag! Nach genauer Prüfung des Rechenschaftsberichtes erstattet der Finanzausschuss nachstehenden Bericht. I. Über die Ausführung der vollziehbaren Landtagsbeschlüsse in der letzten Session: A. Jener, welche der Allerhöchsten Sanction bedürfen. Diese wurde ertheilt: a) Dem Landtagsbeschlusse vom 30. December 1898, betreffend die zur Deckung der Erfordernisse des Landesfondes pro 1899 eingehobenen Landesumlagen, und zwar von 26% auf die Grund- und die bisherige Erwerb- und Einkommensteuer, auf die allgemeine Erwerbsteuer, auf die Erwerbsteuer der zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen, auf die fatierte Renten- und die Besoldungssteuer der Privatbediensteten, und von 12% auf die Hauszins- und Hausclassensteuer; b) dem Landtagsbeschlusse, betreffend die Abänderung der §§ 15 und 36 des Statutes der Landeshypothekenbank in Vorarlberg; c) dem Landtagsbeschlusse, betreffend die Beitagsleistung der Feuerversicherungsgesellschaften zu den Kosten der Feuerwehren und zur Unterstützung verunglückter Feuerwehrmänner, sowie dem Gesetzentwurfe, wodurch die §§ 30 und 40 des Landesgesetzes vom 18. Februar 1888, betreffend die Feuerpolizei- und Feuerwehrordnung, abgeändert werden; d) dem Landtagsbeschlusse, betreffend die Gesetzentwürfe: 1. über die Schulaufsicht; 2. die Errichtung, die Erhaltung und den Besuch der öffentlichen Volks- und Bürgerschulen, sowie 3. über die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes an öffentlichen Volks- und Bürgerschulen. e) Dem Gesetzentwurfe, betreffend die Herstellung von Concurrenzstraßen in Vorarlberg. Endlich erhielt auch der schon am 16. Februar 1897 beschlossene Gesetzentwurf, betreffend die Anlegung von Grundbüchern in Vorarlberg und die innere Einrichtung derselben, am 1. März 1900 die Allerhöchste Sanction. Dieser letzteren sieht noch entgegen der am 5. April 1899 beschlossene Gesetzentwurf, betreffend das Jagdgesetz für Vorarlberg. 64 X. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1900. Landeshauptmann: Mittlerweile ist laut Zeitungsmeldungen noch ein weiterer Gesetzentwurf der Allerhöchsten Sanction unterzogen worden, nämlich der Gesetzentwurf vom 15. Januar 1898, womit Organe bestimmt werden, welche zur Entscheidung berufen sind, ob durch Grundtausch eine bessere Bewirtschaftung erzielt werde. Dieser Gesetzentwurf ist in Zusammenhang mit der Anlegung von Grundbüchern in Verhandlung gezogen und dem k. k. Ackerballministerium vorgelegt worden. Die Sanction verzögerte sich aber damals aus demselben Grunde, durch welchen die Sanction des Grundbuchgesetzes selbst verzögert worden ist. Pfarrer Thurnher (liest): B. Ausführung der Landtagsbeschlüsse nach §§ 18 und 19 der Landesordnung: 1. Der Landtagsbeschluss vom 5. April 1899, womit um die baldige Einführung des Grundbuches in Vorarlberg, beziehungsweise um Beseitigung der derselben entgegenstehenden Hindernisse, gebeten wird, hat durch die indessen erfolgte Sanctionieruug des Grundbuchgesetzes seine befriedigende Erledigung gefunden. 2. Der Landtagsbeschluss, betreffend die Errichtung eures eigenen Viehsanitätsbezirkes für Vorarlberg und die Contumazierung des aus verseuchten Gegenden Tirols kommenden Handelsviehes, wurde seitens des k. k. Ackerbauministeriums, trotz so begründeter Vorstellungen, leider bis heute noch keiner Berücksichtigung gewürdiget. Jodok Fink: Es wird hier gesagt, dass von Seite des k. k. Ackerbauministeriums die Eingabe oder Vorstellung des Vorarlberger Landtages und Landes-Ausschusses keine Berücksichtigung gefunden habe. Nun glaube ich, es täuscht mich mein Gedächtnis nicht; ich glaube nämlich zu wissen, dass von Seite des k. k. Ackerbauministeriums dieses Petitum wohl gewürdigt worden ist, und dass in Würdigung desselben sich das k. k. Ackerbauministerium an das des Innern gewendet hat, aber leider bei demselben keinen Anklang fand. Ich sage dies nicht etwa, weil ich glaube, dass dies dem Landes-Ausschusse mitgetheilt worden und vorgelegen sei und in den Bericht hätte ausgenommen werden können, sondern ich stütze mich hiebei rein auf das Gedächtnis und mündliche Mittheilungen aus dem Ministerium des Innern. Wir müssen unserem Bedauern darüber Ausdruck geben, dass das Ministerium des Innern die ganze Angelegenheit, die für Vorarlberg so hoch wichtig ist, nicht einmal einer Antwort würdig gefunden hat. Ich bin überzeugt, dass thatsächlich weniger das Ackerbauministerium daran schuld ist, dass wir unser Verlangen nicht erfüllt bekommen haben, als vielmehr das Ministerium des Innern oder zunächst die Statthalterei in Innsbruck. Ich will die Herren nicht zu lange hinhalten, aber wir wissen es alle, dass auch seit der letzten Session wiederholt Seucheneinschleppungen durch Vieh aus Tirol vorgekommen sind und das Land mehr oder weniger verseucht wurde. Es wäre doch am Platze, dass endlich einmal von Seite der Regierung diesem Verlangen des Vorarlberger Landtages entsprochen würde, und wir müssen dies immer und immer wieder fordern, bis uns endlich einmal Gehör geschenkt wird. (Bravo!) Martin Thurnher: Anschließend an den Herrn Vorredner würde ich es für zweckmäßig erachten, wenn der Landes-Ausschuss beauftragt würde, die Sache zu urgieren und beim k. k. Ackerbauministerium die neuerliche Bitte um Erledigung im günstigen Sinne zu unterbreiten. Landeshauptmann: Wird vielleicht ein diesbezüglicher Antrag gestellt? (Martin Thurnher: Ich stelle ihn!) Es ist also ein Antrag gestellt, welcher folgendermaßen lautet: "Der Landes - Ausschuss wird beauftragt hinsichtlich der Errichtung eines eigenen Viehsanitätsbezirkes für Vorarlberg neuerliche Vorstellungen an die k. k. Regierung zu richten." Wünscht jemand zum Antrage, sowie zum Berichte das Wort? Da dies nicht der Fall ist, werde ich den Antrag zur Abstimmung bringen, und ich bitte jene Herren, welche zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Pfarrer Thurnher (liest): 3. Dagegen wurde dein befürwortenden Landtagsbeschlusse zur Petition der Gemeinde Dornbirn wegen umfangreicherer Verbauung der Dornbirner Ache lind ihrer Seiteilbäche X. Sitzung des Vorarlberger Landtages, IV. Session, 8. Periode 1900. 65 von Seite der k. k. Regierung in gewünschter Weise willfahren. 4. Die Petition der Gemeinde Klösterle wegen Verbauung der Alsenz ober und unter der Brücke fand theilweise ihre erfreuliche Erledigung in den unterdessen bereits ausgeführten Verbauungen des genannten Wildbaches ober der Brücke, und es ist gegründete Aussicht vorhanden, dass auch die weiteren Verbauungsarbeiten in nicht allzu ferner Zukunft zur Durchführung gelangen dürften. 5. Bezüglich des Landtagsbeschlusses, betreffend die anzustrebende Befreiung der Zinsen der Pfandbriefe der Landeshypothekenbank und jener der Spar- und Raiffeisencassen von der Rentensteuer, steht, auf Grund eines im Reichsrathe befindlichen Gesetzentwurfes, zu hoffen, dass die angestrebte Befreiung doch zum größten Theile erreicht werden dürfte. Hiezu möchte ich noch, um irrigen Auffassungen vorzubeugen, bemerken, dass auf Grund dieses im Reichsrathe befindlichen Gesetzentwurfes nur die Befreiung der Pfandbriefe der Hypothekenbank von der Rentensteuer zu erhoffen ist, nicht aber der Zinsen der Spar- und Raiffeisencassen. (Liest): C. Ausführung der Landtagsbeschlüsse im eigenen Wirkungskreise des Landes-Ausschusses: Unter dieser Rubrik erscheinen nicht weniger als neunundzwanzig solcher Beschlüsse aufgeführt, darunter sieben, nämlich 3, 9, 18, 25, 26, 28 und 29, über deren Ausführung separate Berichte ober Vorlagen an den Landtag bereits gelangt sind oder noch gelangen werden, weshalb in diesem Berichte hievon weiterhin keine Erwähnung mehr geschieht. Jodok Fink: Es heißt hier, dass auch bezüglich des Punktes 26 des Rechenschaftsberichtes des Landes-Ausschusses dem Landtage ein separater Bericht zugehen werde, bezüglich der Errichtung einer Käsereischule in Doren. Es ist mir von verschiedenen Mitgliedern des hohen Hauses gesagt worden, ich solle einen solchen Bericht vorbereiten und schriftlich oder mündlich hier Bericht erstatten, was seit der letzten Landtagssession in dieser Angelegenheit geschehen ist. Zunächst wurde mit den Bauern in Doren verhandelt bezüglich Zusicherung eines entsprechenden Milchquantums, so dass man sicher sein konnte, dass man für bestimmte Zeit zur Fortführung der Schule das nothwendige Quantum von Milch zur Verfügung habe. Die Verhandlungen, wenn sie auch langwierig waren, haben doch zu dem positiven Resultate geführt, dass für die Dauer von 15 Jahren ein Quantum Milch von mindestens 2500 Liter per Tag durch circa 9 Monate des Jahres hindurch gesichert erscheint. Dies war die erste Bedingung, die erfüllt werden musste, bevor man daran denken konnte, die Schule zu errichten. Das zweite war, dass man sich um einen Bauplatz umsehen musste. Diesbezüglich hat die Gemeinde Doren auf ganz geeignetem Platze 500 m2 dem Staate oder Lande als unentgeltlichen Bauplatz zur Verfügung gestellt. Nachdem der Plan ausgenommen war, hat man sich gesagt, 500 m2 reichen nicht aus. Sie würden wohl ausreichen für das Areal des Gebäudes, man braucht aber noch einen Vorplatz, dass man um das Gebäude herumfahren und die Milch bequem zuführen kann, und auch einen entsprechenden Gemüsegarten. Man hat sich dann gesagt, es sollten noch etwa 750 m2 dazu kommen. Es wurden neue Unterhandlungen gepflogen, welche ergaben, dass die Gemeinde sich nicht herbeilassen könne, mehr zu leisten. Dieselbe behauptete, sie wäre nicht einmal berechtigt, noch mehr zu leisten, weil nicht sämmtliche Angehörige der Gemeinde an dieser Schule betheiligt seien. Das schließliche Resultat der Verhandlungen war, dass die Gemeinde sagte, dass zu ermäßigtem Preise von 300 K weitere 750 m2 zu bekommen seien. Weil die Anstalt als Landesanstalt erklärt ist, und in Landeseigenthum übergeht, hat sich der LandesAusschuss dazu herbeigelassen, diese 300 K aus Landesmitteln in Aussicht zu stellen. Es sind dann die Verhandlungen mit den: Ackerbauministerium weiter geführt worden bezüglich der in Aussicht gestellten Subventionierung von Seite des Staates für diese Schule. Nach eingehenden Verhandlungen hat das Ackerbauministerium im December vorigen Jahres nach gepflogenen Unterhandlungen mit dem Finanzministerium dem Landes-Ausschüsse mitgetheilt, dass es zur Errichtung der Anstalt und zur erstmaligen vollständigen Einrichtung derselben eine Staatssubvention von 100.000 K gewähre. Dadurch erschien nun eigentlich erst das Zustandekommen des Unternehmens gesichert. Es wurde dann gesucht, einen Bauübernehmer zu gewinnen, und es ist dann auch gelungen, den Bau zu vergeben. Der Bau ist zu einem solchen Preise vergeben 66 X. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1900. worden, dass heute die gegründete Aussicht vorhanden ist, dass man sowohl für die Erstellung als auch für die Einrichtung der Anstalt mit diesen 100.000 K auslangen wird. Selbstverständlich ist ein ganz genauer Kostenvoranschlag nicht bloß für den Bau, sondern auch für die ganze Einrichtung von technischen Organen beigebracht worden. Nun stehen wir heute doch so, dass man bereits mit der Herbeischaffung des Materials begonnen, ja nicht bloß begonnen hat, sondern dass das meiste schon auf dem Platze ist, dass auch die Ausgrabung der Fundamente vollzogen ist und man nächstens zur Grundsteinlegung schreiten wird. Die Eröffnung der Anstalt ist laut neulich dem Landes-Ausschusse zugekommenen Placate für 15. November 1900 in Aussicht genommen. Es ist laut Bauvertrag vereinbart worden, dass der Bau der Schule bis 15. August beendet sein müsse; und man hat sich gesagt, die Einrichtung des Gebäudes werde in den Herbstmonaten sich soweit vollziehen, dass man nicht ein ganzes Jahr warten müsse, um die Anstalt eröffnen zu können. Dies sind so die wesentlichsten Merkmale und das Wesentlichste, was im Laufe des Jahres vorgekommen ist. Und wir dürfen es nur begrüßen, dass die Anstalt zustande kommt und dürfen der hohen Regierung dankbar sein, dass sie mit einer so namhaften Subvention diese erste Käsereischule in Österreich gerade in Vorarlberg ermöglicht. Pfarrer Thurnher: (liest.) 1. Die vom Landtage der Parcelle Beschling gewährte Subvention zu Aufforstungszwecken wurde zur Hälfte - nämlich 400 st. . ausbezahlt; ebenso die unter 2. erwähnte Subvention für die k. k. Stickereifachschule in Dornbirn in der Höhe mit 200 st. Über die Verwendung derselben erstattete die Direction genannter Schule eingehenden Bericht. Da eine erhöhte Subventionierung dieser Schule seitens der k. k. Regierung erst für das Jahr 1900 in Aussicht genommen war, hat der Landes-Ausschuss im verflossenen Jahre auch seinerseits von einer erhöhten Dotierung Umgang genommen. 3. Die Zustimmungserklärung des Landtages zu dem staatlichen Übereinkommen, betreffend die Verflegung geisteskrank gewordener großbritannisches Staatsangehöriger in der Vorarlberger Landesirrenanstalt auf Landeskosten, wurde der Regierung zur Kenntnis gebracht, und ist unterdessen der gegenseitige Staatsvertrag in Kraft getreten. 4. Von der dem Landwirtschaftsvereine durch den Landtag bewilligten Subvention von je 300 fl. für die Jahre 1899, 1900 und 1901 wurde die erste Rate unter dem 17. August 1899 ausbezahlt. Ad. 4: Hier sind einige Worte ausgeblieben. Es soll zwischen den Worten "Subvention" mit) "von je 300 fl." hineinkommen: "zur Hebung der Schweinezucht". (Liest:) 5. Der landtägliche Beschluss, betreffend die Übernahme von weiteren 23.000 fl. Stammactien für den Bau der Bregenzerwälderbahn, sowie in Betreff einer entsprechenden Vertretung des Landes bei den Concessionären und im Verwaltungsrathe der künftigen Actiengesellschaft wurde den betreffenden Factoren zur Kenntnis gebracht. Unterdessen erfolgte seitens des k. k. Eisenbahnministeriums die Mittheilung über die Publication der Concessionsurkunde, und ist die neu errichtete Bauleitung für die genannte Bahn bereits in Action getreten. Die von den Concessionären vorgelegten Statuten zur Bildung einer Actiengesellschaft fanden die Zustimmung des Landes-Ausschusses. 6. Die Voranschläge über die aus Landesmitteln zu bestreitenden Schulauslagen und des Normalfondes, beide pro 1899, wurden dem k. k. Landesschulrathe zur Mittheilung gebracht. 7. Zu den Wegbaukosten der Straße Au-Damüls hat das k. k. Ministerium des Innern die nothwendige Erhöhung der Mehrkosten zugesagt und somit den früher bewilligten Beitrag von 6600 fl. auf 8167 fl. erhöht, nachdem auch das Land ein Gleiches gethan hatte. Der Rest der früher schon vom Landtage festgesetzten Quote per 2600 fl. wurde bereits ausbezahlt. Das Mehrerfordernis von 1567 fl. gelangt erst im Jahre 1901 zur Auszahlung. 8. Die Subvention für die zu bauende Azitobelbrücke wurde im letzten Jahre nicht behoben, da der Bau dieser Brücke erst im Jahre 1900 in Angriff genommen wird. Hingegen wurde X. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1900. 67 9. der Gemeinde Victorsberg die gewährte Summe von 1000 fl. zu Straßenzwecken ausgefolgt. 10. Die Gemeinde Lech erhielt zur Erhaltung der Flexenstraße 221 fl. 38 fr. 11. Zum Unterhalt des Wächters auf St. Christoph erhielt Carl Schuler in St. Anton die vom Landtag bewilligte Unterstützung von 60 fl. Dem nämlichen Hospitz wurde vom k. k. Finanzministerium, auf eine bittliche Eingabe des Landes-Ausschusses von Vorarlberg, im Gnadenwege die Befreiung von der allgemeinen Erwerbssteuer zugesprochen. Das Hospitz war von der Familie des Wächters Oswald Troier das ganze Jahr hindurch bewohnt, und sind die innern Räume auf Kosten des Eigenthümers ausgemalt und möbliert worden. 12. Mit der zu Unterstützungszwecken bewilligten Summe von 150 fl. für Studierende an der Hochschule in Innsbruck wurden 8 Vorarlberger Universitätshörer bedacht. Ölz: Wie aus dem Berichte hervorgeht, hat der Landtag im letzten Jahre 150 fl. zu Unterstützungen für Universitätshörer bewilligt. Es steht außer Zweifel, dass auch in Zukunft unterstützungsbedürftige Hörer in Innsbruck sein werden, ja diese Zahl noch vermehrt werden wird, wie aus der Zahl der letztes Jahr Betheiligten hervorgeht. Aus diesem Grunde möchte ich den Antrag stellen: "Der Landes-Ausschuss wird ermächtiget, für die Dauer der gegenwärtigen Landtagsperiode dürftigen Vorarlberger Universitätshörern in Innsbruck Unterstützungen bis zum jährlichen Gesammthöchstbetrag von 400 K zu gewähren." Landeshauptmann: Wünscht jemand zu diesem Anträge sowie zur betreffenden Berichtstelle das Wort? - Es meldet sich niemand, ich schreite daher zur Abstimmung über den Antrag, den Herr Abg. Ölz gestellt hat; derselbe lautet: (Verliest nochmals obigen Antrag.) Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Pfarrer Thurnher (liest): 13. Ein Theil der verfügbaren Cassabestände wurde, wie später berichtet wird, der Landeshypothekenbank als Conto-Corrent-Darlehen übergeben. 14. Die Petition der Walserthaler Gemeinden um Ausscheidung ihrer Naturalverpflegsstation aus dem Coucurrenzbezirk Bludenz wurde abweislich beschieden. 15. Hinsichtlich der Subventionierungder Gemeinde Sibratsgfäll zu Brückenbauten u. s. w. wird auf den Bericht des Landesculturingenieurs verwiesen. 16. Bezüglich der Wuhrbauten im Gemeindegebiete Sulz sind, nachdem die Gemeinde Röthis ebenfalls ein Ansuchen um Aufnahme eines Projectes der Frutzwuhrung gestellt hat, die Verhandlungen mit der k. k. Regierung um Erwirkung eines Staatsbeitrages noch im Zuge. 17. Die unter Nr. 21 aufgeführten Vereine und Corporationen erhielten die ihnen vom Landtage bewilligten Unterstützungen. 18. Da auf die Mittheilung des Landtagsbeschlusses, betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Benützung, Leitung und Abwehr der Gewässer, seitens des k. k. Ministeriums bisher eine Rückantwort nicht erfolgte, bleibt diese Angelegenheit in Schwebe. 19. Die der Gemeinde Dalaas zur Verbauung der Schlosserhalde votierte Summe von 1000 fl. konnte, da bei den Verbauungsarbeiten vom ursprünglichen Projekte abgegangen wurde, noch nicht ausgefolgt werden. 20. Der Landtagsbeschluss, betreffend den Bau der Localbahn Bludenz-Schruns, hatte infolge der mittlerweile bekannt gewordenen ablehnenden Haltung des k. k. Eisenbahnministerium leider nicht den gewünschten Erfolg. Im übrigen wird diese Angelegenheit den Landtag anderweitig auch in dieser Session noch beschäftigen. 21. Die Gemeinde Dornbirn erhielt am 31. Mai letzten Jahres die ihr für die dortige Realschule bewilligte Landessubvention; die weitere Action des Landtages um Erwirkung der Verstaatlichung dieser Schule hat bisher leider keinen greifbaren Erfolg aufzuweisen. 68 X. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1900. Ölz: Ich möchte mir erlauben zu fragen, ob es gestattet würde, über Punkt 5 noch etwas zu sagen. Es ist mir bei der Verlesung entgangen, dass ich dazu eine Anfrage hätte stellen wollen. Es heißt da (liest): "Die von den Concessionären vorgelegten Statuten zur Bildung einer Actiengesellschaft fanden die Zustimmung des LandesAusschusses." Nun habe ich gehört, dass dieses Statut den beteiligten Concessionären, wie z. B. der Stadt Bregenz, gar nicht vorgelegt worden sei, und dass man es gar nicht kennt. Vielleicht dürfte ich den Herrn Referenten bitten, dass er Aufklärung gebe, was darin stehe und warum der Sitz der Actiengesellschaft einer in Vorarlberg befindlichen Bahn nach Wien verlegt worden ist. Es möchte mir doch praktischer erscheinen, wenn der Sitz in Vorarlberg wäre. Ich möchte nur den Herrn Referenten um Aufklärung bitten. Martin Thurnher: Was den 1. Punkt betrifft, warum diese Statuten den Concessionären nicht mitgetheilt worden sind, verhält es sich so: die Concessionäre haben einen Generalbevollmächtigten in Wien und haben alle ihre Agenden in dessen Hände gelegt. Dieser hat die Statuten mit dem Eisenbahnministerium vereinbart, dieselben bedurften aber der Genehmigung des Landes-Ausschusses, weil der Landtag durch Zeichnung von Stammactien ein Mitrecht erworben hat, in der Angelegenheit mitzureden; der Vertreter der Concessionäre ist aber nicht auch der Vertreter des Landes-Ausschusses. Dieser Generalbevollmächtigte hat also im Namen des Consortiums gehandelt, und die Concessionäre haben kein Recht mehr gehabt, darüber zu verfügen, weil sie ihn mit der nothwendigen Vollmacht versehen haben. Die bezüglichen Statuten haben im allgemeinen die gleichen Bestimmungen wie alle Statuten von Bahnen, für welche Genossenschaften gebildet werden, sie weichen im allgemeinen nicht von den sonst gebräuchlichen Bestimmungen ab. Was den Sitz der Genossenschaft angeht, geht es nach uns gewordenen Mittheilungen nicht an, denselben nach Bregenz zu verlegen, weil die Regierung den Löwenantheil an der Aufbringung der Mittel für den Bahnbau übernommen hat und daher den Sitz des Vereines in Wien haben will, damit sie die Verwaltung der Bahn besser zu überwachen in der Lage ist. Sonst wäre es freilich im Interesse des Landes gelegen, wenn der Sitz nach Bregenz gekommen wäre, indem auch hinsichtlich der künftigen Steuerleistung, wenn auch in einem weiter fernstehenden Zeitraume, dieses von Nutzen gewesen wäre. Weiter kann ich in dieser Angelegenheit nichts beifügen und will mich weiterer Ausführungen enthalten. Jodok Fink: Ich könnte noch eine Bemerkung beifügen, dass nämlich das Statut die Genehmigung des Ministeriums erhalten hat, und dass die Bildung der eigentlichen Actiengesellschaft in naher Aussicht steht. Pfarrer Thurnher (liest): Antrag: "Der. hohe Landtag motte die Ausführung der Landtagsbeschlüsse im eigenen Wirkungskreise des Landes-Ausschusses gcitehmigen." Landeshauptmann: Wer wünscht zu diesem Anträge das Wort? - Es meldet sich niemand, daher schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Antrage zustimmen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Pfarrer Thurnher (liest): II. Landesfond. I. Rechnungsabschluss pro 1899. Laut Beilage X belaufen sich die Gesammteinnahmen mit dem anfänglichen Cassarest per 10.279 fl. 9'/ä kr. auf 219.458 fl. 73 fr. und die Gesammtausgaben auf 212.435 " 29'/- " Es ergibt sich somit ein Cassarest von . . . 7.023 fl. 43'/- kr. Zu Post 3 der Ausgaben: (Beilage X A), Diäten und Reisegebüren der Impfärzte in Vorarlberg pro 1898 liegen nur für 330 fl. 91 kr. legale Quittungen voit den Ärzteit des politischen Bezirkes Bludenz vor, - hier soll es heißen: "Feldkirch" statt "Bludenz" -, während solche von den Ärzten der politischen Bezirke Bludenz und Bregenz für eine Gesammtsumme von 607'99 fl. fehlen, und dürfte es sich empfehlen, künftig auch aus diesen Bezirken die von den Ärzten unterfertigten Empfangsbestätigungen beibringen zu lassen. Von den Cassabeständen wurden die in der Sparcassa der Stadt Bregenz befindlichen 89.746 fl. 75 kr. behoben und, auf 97.100 fl. erhöht, der Vorarlberger Landeshypothekenbank, mit 3 ½ % X. Sitzung des Vorarlberger Landtages, IV. Session, 8. Periode 1900. 69 verzinslich, als Conto - Corrent - Darlehen übergeben. Werden die in vier Salinenscheinen zu je 10.000 fl. angelegten Bestände hinzugerechnet, so beziffern sich dieselben - nachdem die I. Rate der Stammactien für die zu bauende Bregenzerwälderbahn auch im abgelaufenen Rechnungsjahre nicht zur Auszahlung gelangte - auf 137.000 fl. Demnach wurden dieselben um 7353 fl. 25 fr. vermehrt, wobei zu bemerken ist, dass diese Vermehrung in der Anmerkung des Rechnungsabschlusses irrthümlich um 100 fl. zu niedrig erscheint und hiemit richtiggestellt wird. Aus Grund einer genauen Prüfung der Rechnung sowie der Belege stellt der Finanzausschuss den Antrag: "Dem vorgelegten Rechnungsabschlüsse des des Vorarlberger Landesfondes pro 1899 wolle die Genehmigung ertheilt werden." Landeshauptmann: Ich bitte die Herren das Wort zu nehmen, wenn Sie zu diesem Berichte oder dem Detail der Einnahmen und Ausgaben des Rechnungsabschlusses des Landesfondes eine Bemerkung zu machen wünschen. Da sich niemand meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem vorliegenden Anträge zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Pfarrer Thurnher (liest): II. Voranschlag des Vorarlberger Landesfondes pro 1900. Nach Beilage V weist derselbe aus: A. Einnahmen: 1. Krankenverpffegskosten-Rückersätze K 1.600 2. Schub- und Zwünglingskosten- Rückersätze...................." 5.000 3. Landesfondszuschlüge . ... " 300.920 4. Verschiedene Einnahmen . 5. Interimszinse ____________________...... 6. Zuweisung aus deu Überschüssen der Personaleinkommensteuer . " 7. . . " 20.000 Entnahme aus den angelegten Cassabeständen................." 107.280 1.800 5.600 Summa K 442.200 B. Ausgaben: 1. Kosten des Landesgesetzblattes . K 600 2. Kranken-, Irren-, Findel und Gebärhauskosten ..." 26.000 3. Impfkosten.......................__ " 4. Beiträge zu Straßen- und Wasser- bauten ................. . 2.000 . " 210.000 5. Schub- und Zwänglingskosten . " 9.000 6. Gendarmeriebequartierung. . . " 9.600 7. Vorspannauslagen . . . 3.400 8. Schulauslagen................" 110.000 9. Verschiedene Auslagen . . . " 10.000 10. Landschaftlicher Haushalt . . " 38.000 11. Hebung der Viehzucht . . . . " 8.6oO 12. Schuldenabtragung an den Meliorationsfond ....... 5.000 13. Rate an den Landhausbaufond . " . 10.000 Summe K 442.200 Es könnte hier noch etwas ergänzt werden, weil, wie es scheint, übersehen worden ist, auch noch den Landhausbaufond zu erwähnen, der mit Ende des Jahres 1899 rund 16.289 fl. 80 fr. betrug. Hiezu kommen noch die im Laufe des ersten Quartals 1900 an Zinsen eingenommenen 667 K 48 h. Werden diese Zinsen und dann der in Aussicht genommene Betrag von 10.000 K pro 1900 hinzugerechnet, so wird der Baufond mit Ende 1900 43.247 K 08 h betragen. (Liest): Die bereits in Kraft getretenen Schulgesetze, insbesondere jenes, betreffend die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes, sowie die im nächsten Jahre beginnende Durchführung des Straßenbauprogrammes, haben sowohl in den Einnahmen als auch in den Ausgaben eine wesentliche Vergrößerung einzelner Posten verursacht, weshalb die Erhöhung der Landesumlagen vollkommen gerechtfertigt erscheint. Der Finanzausschuss erhebt daher, übereinstimmend mit dem Landes-Ausschusse, den Antrag: "Der Voranschlag des Vorarlberger Landesfondes pro 1900 mit den oben ausgewiesenen Einnahmen und Ausgaben sowie mit der zur Deckung der Landeserfordernisse pro 1900 festgesetzten Landesumlage und zwar auf die Grund- und allgemeine Erwerbsteuer, auf die Erwerbsteuer der zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen, dann auf die fatierte Reuten-, und die Besoldungssteuer der Privatbediensteten mit 40% und auf die Hauszins- und Hausclassensteuer mit 20% wolle genehm gehalten werden." 70 X. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1900. Landeshauptmann: Wer wünscht zum Voranschlage des Vorarlberger Landesfondes und zum eben verlesenen Anträge das Wort? Nagele: Hohes Haus! Es besteht schon von jeher die Gepflogenheit, - sie hat auch heuer wieder bestanden - dass Gesuche um Unterstützungen zu verschiedenen Zwecken, z. B. Straßenbauten, Wasserbauten u. bergt, erst eingebracht werden, wenn der Landtag schon lange getagt hat oder bereits zu Ende geht. Das ist sehr unpraktisch und auch nicht gut; denn der Landtag sollte am Beginne einer jeden Session einen Überblick haben, was für Forderungen gestellt werden, und welche Antwort er auf die verschiedenen Gesuche ertheilen und was eventuell bewilliget werden kann. Denn es ist schon einmal eine diesbezügliche Anregung gemacht worden, dass der Landtag bei seinen Bewilligungen für Unterstützungen mit seiner Splendidität sehr vorsichtig Vorgehen muss; denn wie allgemein bekannt, find die Landesfinanzen im Verhältnis zu den großen Forderungen, die an das Land gestellt werden, sehr schwach und daher ist es am Platze, dass der Landtag schon am Beginne seiner Thätigkeit einen Einblick hat, was für Gelder er zur Verfügung hat. Denn wenn man zuerst Beiträge bewilliget ^und dann noch neue Gesuche kommen, so kann es leicht geschehen, dass man sich nicht mehr an den Voranschlag halten kann. Es alteriert den Landesvoranschlag, wenn später noch Gesuche eingebracht und Beiträge bewilliget werden, welche im Voranschläge gar nicht vorgesehen sind, und ich erlaube mir daher den Antrag zu stellen, der hohe Landtag wolle beschließen: "Gesuche um materielle Unterstützungen werden in Zukunft in der Regel nur dann in der betreffenden Landtagssession in Verhandlung gezogen, wenn dieselben spätestens in den ersten 8 Tagen der Session eingebracht werden". Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? Dr. Waibel: Ja ich glaube auch mit dem Herrn Abg. Nägele, wenn der Landtag sich permanent erklären würde, dass er sich das ganze Jahr mit dergleichen Dingen mürbe beschäftigen können. Ich habe mir aber nicht deswegen das Wort erbeten, sondern möchte zu Punkt 1 der Ausgaben eine Bemerkung machen. Ich habe schon wiederholt den Wunsch ausgesprochen, dass endlich wieder ein Generalindex zum Landesgesetzblatt herausgegeben werde. Das alte Provinzialgesetzblatt von 1816-1848 hat drei Generalindices gehabt. Sie sind ein Bedürfnis aller derjenigen, welche mit diesen Gesetzessammlungen zu thun haben. Dann wurde ein weiterer Index verfasst, welcher die Jahre 1848-1865 umfasst, er heißt "Alphabetisches Repertorium zum Landesgesetz- und Regierungsblatte für Tirol und Vorarlberg", erschienen bei Wagner in Innsbruck im Jahre 1869. Seit 1865 ist ein solcher Index nicht mehr gemacht worden, das ist eine Reihe von vollen 35 Jahren. Wenn man etwas in dieser langen Reihe von Jahren nachschlagen will, so hat man Mühe das zu finden und es kann einem passieren, dass man es überhaupt nicht findet. Das ist kein Zustand, wie man ihn bestehen lassen soll, da sollte das Präsidium des Landes-Ausschusses mit allem Nachdrucke in Innsbruck dahin wirken, dass endlich wieder ein solches Compendium, ein Generalindex herausgegeben werde. Das ist keine große Hexerei, man muss es nur ernstlich wollen und mit Nachdruck verlangen. Wir haben allerdings einen Index, der in Wien verfasst worden ist von Starr, der für alle Kronländer abgefasst ist: (liest) "Vollständiges Sach- und Nachschlageregister zu sämmtlichen Landesgesetzblättern Cisleithaniens, nach Materien chronologisch geordnet". Der vierte Theil dieses Werkes umfasst neben Dalmatien und dem Küstenlande auch Tirol und Vorarlberg. Dieser Index ist erschienen bei Manz in Wien im Jahre 1874 und umfasst die Zeit von 1849 bis Mitte 1874. Im Jahre 1879 ist hiezu ein Ergänzungsband erschienen, der mit dem Jahre 1879 abschließt. Seit dieser Zeit ist dieser Index von Starr nicht mehr herausgegeben worden. Ich möchte nun bitten, dass das Präsidium des hohen Landtages in Innsbruck mit allem Nachdrucke an der Stelle, die sich damit zu befassen hat, diesen Wunsch vorbringt. Ich wundere mich nur, dass nicht in Tirol selbst dieses Bedürfnis empfunden und zum Ausdrucke gebracht worden ist. Dann möchte ich bei dieser Gelegenheit auch noch aus das Nachschlageregister zum Reichsgesetzblatte von dessen Beginn im Jahre 1848 bis Ende X. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1900. 71 1897 aufmerksam machen, welches im vorigen Jahre erschien und sehr compendiös ist; nach meiner bisherigen Wahrnehmung ist dasselbe ganz vorzüglich geeignet, den Kanzleien zu dem besprochenen Zwecke zu dienen. Es ist nach Materien geordnet und mit einem alphabetischem Register versehen. Der LandesAusschuss von Oberösterreich hat dieses Buch den Gemeinden zur Anschaffung empfohlen und der Verfasser hat es auch an die Landes-Ausschüsse herumgeschickt. Wir haben es auch für unsere Gemeindekanzlei gekauft und ich muss gestehen, nach meiner Wahrnehmung ist mit diesem Buche eine wahre Wohlthat für die Kanzleien geschaffen worden. Wir haben für das R. G. Bl. sonst kein recht günstiges Nachschlagregister, aber dieses Register, welches ich angeführt habe, kostet nicht viel und ist außerordentlich sachgemäß. Damit will ich schließen. Landeshauptmann: Ich werde selbstverständlich dieser sehr praktischen Anregung des verehrten Herrn Vorredners Rechnung tragen und vielleicht gelegentlich meiner übermorgigen Anwesenheit in Innsbruck beim Herrn Statthalter Rücksprache pflegen und anregen, dass es geschieht. Bei diesem Anlasse habe ich noch eine Mittheilung zu machen, die in einem gewissen Zusammenhangs mit diesem Punkte steht. Es ist, wie die Herren wissen, seinerzeit von Seite des LandesAusschusses ein Gesetzbuch herausgegeben worden, welches die Gesetze und wichtigen Verordnungen seitens der Statthalterei und die Verordnungen des Landes-Ausschusses, welche allgemeiner Natur sind, enthält. Es ist dann im Verlaufe der neunziger Jahre eine Fortsetzung hievon gemacht worden, und mittlerweile sind wieder neue, zum Theil sehr wichtige Gesetze geschaffen, manche bestehende alte ganz aufgehoben oder in wichtigen Paragraphen abgeändert worden. Der Landes-Ausschuss hat nun in einer früheren Sitzung beschlossen, eine ganz neue Gesetzesausgabe von Seite des Landes zu veranstalten für den Fall, dass sich von Seite der Gemeindevorstehungen, Behörden und anderer Organe genügendes Interesse für die Schaffung dieser Gesetzessammlung bekundet. Diese Gesetzessammlung, welche heuer schon angelegt wird, und nur noch des Schlusssteines harrt, wäre so gedacht, dass alle dermalen noch bestehenden Gesetze, soweit sie noch Wert und Bedeutung haben, in dieselbe ausgenommen werden. Von denjenigen Gesetzen, bei welchen einige oder mehrere Paragraphen abgeändert worden sind, ist das Gesetz gleich in der jetzigen Fassung ausgenommen, so dass die betreffenden Paragraphen einfach in der neuen