19000409_lts008

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Letzte Änderung 03.07.2021, 11:14
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp08,lts1899,lt1899,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 8. Sitzung am 9. April 1900 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 20 Abgeordnete. Abwesend: Hochwst. Bischof. Regierungsvertreter: Herr k. k. StaLthaltereirath Rudolf Graf Huyn. Beginn der Sitzung 3 Uhr 40 Min. nachmittags. Landeshauptmann: Die heutige Sitzung ist eröffnet; ich ersuche um Verlesung des Protocolles der letzten Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protocolles eine Einwendung zu machen? Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmiget. Wir gehen zur Tagesordnung über; auf derselben steht als erster Punkt der Bericht des Finanzausschusses über eine Reihe von Subventionsgesuchen von Vereinen und Körperschaften. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Abg. Nägele, das Wort zu nehmen. Nagele: Dieser Bericht enthält im großen und ganzen alljährlich Wiederkehrendes, mit Ausnahme der Zuschrift der hohen k. k- Statthalterei um einen Beitrag zu den Kosten für den hydrographischen Dienst. Im übrigen sind es Subventionsgesuche von verschiedenen Vereinen. Ich glaube, die Herren haben den Bericht wohl gelesen, und deshalb bringe ich nur die Anträge des Finanzausschusses zur Verlesung. Der hohe Landtag wolle beschließen: "Es werden folgende Unterstützungen aus dem Landesfonde verabfolgt: 1. Als Beitrag zu den Kosten für den hydrographischen Dienst für die Jahre 1900, 1901, und 1902 je einen Betrag mit 200 K; 44 VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1900. 2. für das Jahr 1900: a) Dem katholischen Schulverein für Österreich in Wien 200 K; b) dem akademischen Unterstützungsverein, in Innsbruck 100 K; c) dem Asylverein der Wiener Universität 50 K; d) dem Verein mensa academica in Wien 40 K; e) dem Vorarlberger Unterstützungsverein in Innsbruck 60 K." Ich empfehle diese Anträge zur Annahme. Landeshauptmann: Ich bemerke nur, bevor ich die Debatte eröffne, dass unter den Vereinen, welche um Unterstützung eingekommen sind, auch einer ist, von dem der Bericht sagt, dass auf sein Gesuch nicht eingegangen werden könne. Es wäre vielleicht formell eine Ergänzung in den Anträgen dahin zu machen, dass es heißt: "3. Auf das Gesuch des Philosophen-Unterstützungsvereines in Wien wird dermalen nicht eingegangen"; vorausgesetzt, dass der Herr Berichterstatter mit dieser Anregung einverstanden ist. Ich eröffne über Bericht und Anträge des Finanzausschusses die Debatte. Ganahl: Ich möchte nur an den Herrn Referenten die Frage richten, welche Gründe maßgebend waren, dass auf das Gesuch des letztgenannten Vereines nicht eingegangen wurde. Es müssen doch Gründe vorgebracht worden sein, ich bin bei der betreffenden Ausschusssitzung nicht anwesend gewesen, kenne daher dieselben nicht. Nägele: Es wurden diese Gründe bereits im Berichte angeführt; die Gesuche waren alle mehr oder weniger mit Ausweisen belegt, so dass dem Finanzausschüsse ersichtlich war, wie die Vereine wirtschafteten, und wie ihre Gelder verwendet werden. Von diesem Vereine ist aber nichts als das nackte Gesuch eingelangt, und ich glaube, wenn es nicht der Mühe wert befunden wurde, Rechnungsausweise u. dgl. bekanntzugeben, so ist es uns auch nicht der Mühe wert, einen Beitrag zu votieren oder einen Antrag zu stellen. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? Es meldet sich niemand, deshalb ist die Debatte geschlossen. Ich werde diese Anträge getrennt zur Abstimmung bringen, da es sich um die verschiedensten Angelegenheiten handelt. Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrag 1, betreffend den hydrographischen Dienst, für dessen Kostendeckung 200 K von Seite des Finanzausschusses beantragt sind, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Beim zweiten Punkte handelt es sich um fünf Vereine. Wünschen die Herren getrennte Abstimmung? (Ganahl und Dr. Schmid: Getrennte!) Also: a. "Dem katholischen Schulvereine in Wien 200 K." Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage zustimmen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Es ist die Majorität vorhanden. b. "Dem akademischen Unterstützungsverein in Innsbruck 100 K." Ich bitte ebenfalls um Zustimmung durch Erhebung von den Sitzen. Angenommen. 6. "Asylverein der Wiener Universität 50 K." Ich bitte ebenfalls durch Erhebung von den Sitzen die Zustimmung zu geben. Angenommen. Die letzten zwei Punkte, nämlich "dem Verein mensa academica in Wien 40 K und dem Vorarlberger Unterstützungsvereine in Innsbruck 40 K, " kann ich vielleicht, wenn kein Widerspruch erfolgt, unter einem zur Abstimmung bringen; ich bitte jene Herren, die den beiden Anträgen zustimmen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Dieser Gegenstand ist somit erlediget. Nun käme noch der Punkt 3, welchen ich selbst angeregt habe, nämlich, dass es formell heißen soll, "auf das Gesuch des Philosophen-Unterstützungsvereines in Wien wird dermalen nicht angenommen. Ich ersuche jene Herren, die diesem Antrage zustimmen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Ebenfalls angenommen. VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1900. 45 Wir kommen nun zum zweiten Gegenstände unserer heutigen Tagesordnung, nämlich Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Eingabe der Gemeinde Stallehr um nochmalige Subvention zu den Ufer-Schutzbauten an der Alfenz. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Martin Thurnher das Wort zu nehmen. Martin Thurnher: In dem von der Gemeinde Stallehr vorgelegten Gesuche um Gewährung eines weiteren Landesbeitrages zu den Kosten der Alfenzbauten wird hervorgehoben, dass wegen eingetretener Elementarereignisse eine Ueberschreitung des ursprünglichen Kostenvoranschlages im Betrage von 6000 fl. nothwendig war. Gleichzeitig legte die Gemeinde auch die bezügliche Rechnung vor. Nach der Ansicht unseres Herrn Landesingenieur trug zur Erhöhung der Auslagen nebst den im Gesuche erwähnten Elementarschäden auch noch der Umstand bei, dass der benützte Steinbruch in Bezug auf seine Lagerung und wegen der Gewinnung der Steine den gehegten Erwartungen nicht entsprochen hat, wodurch die bezüglichen Auslagen um circa 2000 fl. erhöht wurden. Es ist wohl selbstverständlich, dass, wenn thatsächlich bei den bezeichneten Wuhrbauten eine solche Ueberschreitung der Kosten erfolgt ist, die Gemeinde Stallehr nicht allein zur Deckung derselben herangezogen werden kann, wenn dieselbe auch nach den seinerzeit getroffenen Vereinbarungen dazu verpflichtet wäre. Die Aufbringung einer so großen Summe würde ihre Kräfte übersteigen, daher erscheint eine weitere Hilfe seitens des Landes und des Staates gerechtfertiget. Um aber das Ausmaß einer solchen Hilfe des Staates und des Landes ans eine unanfechtbare Basis zu legen, muss doch zuerst eine genaue Rechnung vorliegen. Die von der Gemeinde vorgelegte Rechnung weist aber einige Mängel auf. So sind z. B. eine Anzahl nicht unbedeutender Posten nicht vollständig belegt. Wir sind nicht nur gegenüber dem Lande, sondern auch gegenüber dem Staate, der ja bei diesen Arbeiten in bedeutendem Maße mitwirkt, verpflichtet, dass wir die Anträge um Gewährung neuer Subventionen auf eine sichere Grundlage stellen, und nachdem diese Grundlage vorläufig nicht vorhanden ist, so glaubt der volkswirtschaftliche Ausschuss, es solle die meritorische Beschlussfassung in dieser Angelegenheit nicht vorgenommen, sondern der Landes-Ausschuss beauftragt werden, vorerst weitere Verhandlungen zu pflegen und auf Grundlage derselben dem hohen Landtage in nächster Session Bericht zu erstatten. Der diesbezügliche Antrag lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der Landes-Ausschuss wird beauftragt, die von der Gemeindevorstehung in Stallehr gelegte Rechnung über die erstellten Schutzbauten an der Alfenz der Überprüfung zuzuführen, sowie die in dieser Angelegenheit eventuell weiter als nothwendig erscheinenden Erhebungen zu pflegen und auf Grund des sich ergebenden Resultates dem hohen Landtage in nächster Session bezüglich weiterer Subventionierung der Gemeinde Stallehr geeignete Anträge zu unterbreiten." Ich empfehle diesen Antrag dem hohen Hause zur Annahme. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses sowie über den gestellten Antrag die Debatte. Da sich niemand zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung. Die Herren haben den Antrag gehört, und ich ersuche jene Herren, die damit einverstanden sind, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der dritte Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Eingabe der Rebenbesitzer in Röthis, betreffend die Abänderung des Feldschutzgesetzes. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Wegeler das Wort zu nehmen. e> Wegeler: Der Ausschuss der Weingartenbesitzer von Sulz und Röthis hat an den hohen Landtag ein Gesuch gerichtet, dahingehend, wie Sie aus dem Berichte ersehen, es möchte der § 12 des Feldschutzgesetzes ergänzt resp, erweitert werden. Das Gesuch führt aus, dass in den Weinbergen draußen seit ungefähr zehn Jahren eine Krankheit, nämlich die Weinblattmilbe aufgetreten ist, und dass in der letzten Zeit, vor vielleicht zwei oder drei Jahren der Mehlthau an den Weinreben 46 VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1900. constatiert wurde. Die Rebenbesitzer möchten nun, dass § 12 des Feldschutzgesetzes insoweit erweitert werde, dass nach dem Worte "Räucherung", die früher schon gesetzlich festgesetzt war, auch die Bekämpfung dieser zwei Krankheitserscheinungen im Gesetze namhaft gemacht werde. Der volkswirtschaftliche Ausschuss hat sich dieser Meinung nicht anschließen können, weil man nicht dafür war, dass eine Gesetzesabänderung so leichthin gemacht werde. Freilich sind diese beiden Krankheiten sehr gefährlich, aber auf der anderen Seite hat man dafür auch zwei ganz ausgezeichnete Mittel; und zwar gegen die Weinblattmilbe die Bespritzung mit Kupferkalkmischung. Dieselbe wird schon seit seit langer Zeit nicht nur bei uns, sondern auch in Tirol angewendet und ist von so auffallender Wirkung, dass gewiss jeder Weingartenbesitzer dieses Mittel anwenden wird, wenn er auch nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist. Ferner gibt es ein entschieden gutes, praktisches Mittel gegen die zweite Krankheit, den Mehlthau, nämlich des Bestäubens der Reben mit fein pulverisiertem Schwefel. Wenn nun die Wirkungen so auffallend sind, wie sie sich wirklich herausgestellt haben, so hat der volkswirtschaftliche Ausschuss gemeint, dass es nicht nothwendig sei, für die Anwendung dieser Mittel eine gesetzliche Bestimmung treffen zu müssen. Übrigens hat dieser Ausschuss der Weingartenbesitzer gar nichts angeführt, dass eine Weigerung seitens der Weinbergbesitzer stattgefunden habe, diese Mittel anzuwenden. Weiters ist noch zu berücksichtigen, dass geschlossene Weinberge, - denn nur für solche hätte es einen Zweck, - im ganzen übrigen Lande Vorarlberg nicht mehr bestehen. Es gibt wohl noch einzelne Weingärten, wie z. B. bei uns in Feldkirch und in Rankweil, aber von geschlossenen Weinbergen kann man nicht mehr reden. Dann hat man auch weiters noch gemeint, dass z. B. das Räuchern, das schon gesetzlich festgesetzt ist, schwer durchzuführen sei; würden nun noch mehr Bestimmungen ausgenommen, so werden diese ebenso schwer durchzuführen sein. Wenn die Rebenbesitzer nicht selbst soviel Einsicht haben für das, was gut für sie ist, wenn in dieser Beziehung also noch ein Mangel an Einsicht bei den Rebenbesitzern sein sollte, so wäre es wohl eher am Platze, dass der Landwirtschaftsverein durch Vorträge und angestellte Versuche die Weingartenbesitzer überzeugt, dass diese Mittel von ganz ans gezeichneter Wirkung sind. Daher hat der volkswirtschaftliche Ausschuss gemeint, es sei auf eine gesetzliche Festsetzung, wie sie dieser Ausschuss ansuche, nicht einzugehen, und stellt daher folgenden Antrag: (liest) Der hohe Landtag wolle beschließen: "Dermalen ist auf eine Abänderung resp. Ergänzung des § 12 des Gesetzes vom 25. März 1875, beziehungsweise des Gesetzes vom 13. October 1880, nicht einzugehen." Es ist da noch bezogen auf das Gesetz vom 28. October 1880, weil damals schon dieser § 12 abgeändert worden ist, heute wäre also wäre es dann die zweite Aenderung. Ich empfehle daher diesen Antrag der Annahme des hohen Hauses. Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Gegenstand die Debatte. Da sich niemand zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche diejenigen Herren, die dem Antrage, wie er eben verlesen wurde, ihre Genehmignng geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch des Verbandes von Genossenschaften handwerksmäßiger Gewerbe in Vorarlberg um eine Subvention. Ich ersuche den Berichterstatter Herrn Abg. Johannes Thurnher das Wort zu nehmen. Johannes Thurnher: Wie die Herren Abgeordneten aus dem Berichte, den Sie bereits seit gestern in den Händen haben konnten, über dieses Gesuch ersehen, hat der Verband handwerksmäßiger Gewerbe seit dem Jahre 1893 für sich als solcher das Land nur viermal wegen einer Ünterstützung in Anspruch genommen; er hat sich also in sehr bescheidener Weise an die Mittel des Landes gewendet. Das erstemal hat er noch das Unglück gehabt, dass der vom Landtage gewährte Betrag durch Landes-Ausschussbeschluss vom 30. August 1894 wegen schädlicher, im Vereine aufgetretener Wirren sistiert wurde. Er hat im Laufe von VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1900. 47 diesen sieben Jahren unter viermal dreimal je 100 Gulden und einmal mit besonderer Berücksichtigung wegen der Durchführung der neuen Steuergesetze einen Betrag von 200 Gulden erhalten. Dieser Verband ist dann auch für Genossenschaften um Subventionen eingetreten, die nicht einmal ihm angehörten; als nämlich der Curs für Schuhmacher in Feldkirch sehr gut ausgefallen war, hat sich der Verband auch für Bregenz und Bludenz in ähnlicher Weise um Unterstützung an den Landtag gewendet, und ist auf Grund dessen seiner Eingabe auch entsprochen worden. Nun ist gegenwärtig der Verband handwerksmäßiger Gewerbe infolge der vom k. k. Handelsministerium verlangten Statutenänderung in größere Geldauslagen gekommen, und wie auf der zweiten Seite des Berichtes ersichtlich ist, ist der Vermögensstand von Anfang des Jahres 1898 bis 1899 von 238'77 Gulden auf 156'92 Gulden herabgemindert worden, und nun stehen ihm neuerliche Kosten bevor, um die Statutenänderung vorzunehmen und die Drucklegung zu bewerkstelligen. Der Verband hofft, dass nachdem sich der Verbandstag dem Verlangen des k. k. Handelsministerium gefügt hat, das Statut so zu gestalten, dass nicht bloß die handwerksmäßigen Gewerbe sondern auch Collectivgenossenschaften ausgenommen werden können, später eine größere Anzahl von Genossenschaften ihm beitreten werden. Es ist auch angeführt worden, dass der Verband von Anfang an den Fehler begangen habe, sich auf die handwerksmäßigen Gewerbe zu beschränken, weil eben nur Collectivgenossenschaften möglich sind. Mit Rücksicht auf den Umstand, dass der Verband in diesem Jahre größere Auslagen gehabt hat, wodurch sein Vermögensstand so heruntergeschmolzen ist, stellt der volkswirtschaftliche Ausschuss folgenden Antrag (liest): Der hohe Landtag wolle beschließen: "Dem Verbände von Genossenschaften handwerksmäßiger Gewerbe für Vorarlberg wird für das Jahr 1899 eine Unterstützung von K 400 aus Landesmitteln gewährt." Dem Landes-Ausschusse ist dieses Gesuch schon im Juli vorgelegen, und Derselbe hat in der Meinung, dass der Landtag früher zusammentreten werde, das Gesuch einfach an denselben verwiesen, und dadurch ist der Verband um ein Jahr in Rückstand gekommen. Aus dem Berichte selbst will ich noch eines sehr anerkennenswert hervorheben. Es heißt nämlich, dass infolge der Gewerbeaction des k. k. Handelsministeriums die Entsendung eines Wanderlehrers, des Herrn Director Borstnik, erfolgte, und hat sich derselbe zur Aufgabe gestellt, in den letzten Ferien eine Unterrichtsreise in mehrere Gemeinden unseres Landes zu niachen, um die Verhältnisst auf gewerblichem Gebiete zu studieren und dann Bericht erstatten zu können. Es ist da sehr anerkennenswert, dass der Herr Director Borstnik vom Handelsministerium die Ferienzeit dazu benutzt hat, nicht bloß um sich zu erholen, sondern auch um dem Gewerbe zu dienen. In Rücksicht auf das Dargelegte und im Berichte näher Ausgeführte, empfehle ich, dem von mir verlesenen Anträge die Zustimmung des Hauses zu geben. Ölz: Ich möchte mir nur die Anfrage an den Herrn Berichterstatter erlauben, wieviel Genossenschaften eigentlich heilte noch dem Verbände angehören. Johannes Thurnher: Laut Rechnungsabschluss für das Vorjahr, in welchem die Beiträge der einzelnen Genossenschaften aufgeführt sind, gehören derzeit dem Verbände an, die Genossenschaft der Schneider, Schuhmacher und Schreiner in Feldkirch, dann die Genossenschaften in Dalaas, Bizau, Bürs, Lustenau, Alberschwende, Altenstadt, Frastanz, Egg und Schruns, im Ganzen also 12 Genossenschaften, von welchen im Berichtsjahre an Beiträgen nur 173 fl. eingegangen sind. Die weitern Einnahmen des Verbandes bestehen in Subventionen von 50 fl. von Seiten der Handels- und Gewerbekammer und 100 fl. vom Lande. Es ist mir hier selbst ausgefallen, als ich an dieser Stelle des Berichtes angelangt war, und ich habe mich gedrängt gefühlt, weitere Erkundigungen einzuziehen über den Umstand, warum dem Verbände nur 12 Genossenschaften angehören, ich hatte geglaubt, dass ihm mehr angehören müssten, deshalb habe ich mich in einer Zuschrift an den dermaligen Vorstand des Verbandes, Herrn Josef Anton Hiltbrand in Innerbraz, gewendet, der mir darüber theilweisen Aufschluss gab und mich im Übrigen darauf hinwies, ich werde weitere Daten von dem Secretär des Verbandes, Herrn 48 VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1900. Hehle in Bregenz erhalten. Ich glaube, es ist von Wichtigkeit, dass der hohe Landtag von diesen Äußerungen Kenntnis erhält, und möchte mir vom Herrn Landeshauptmanne die Erlaubnis erbitten, die wichtigeren Stellen daraus verlesen zu dürfen. Herr Hiltbrand sagt also nach der Einleitung weiter (liest): "Wohl aber gestattet sich der achtungsvollst Gefertigte zu bemerken, dass durch die Abänderung der Statuten beim letzten Verbandstage der Zutritt neuer Genossenschaften den Genossenschaften selbst leicht gemacht worden ist, deshalb der Verband sicher hofft, neue Genossenschaften zu gewinnen. Nach dem alten Statute konnten nur handwerksmäßige Genossenschaften dem Verbände beitreten. Hiedurch sind bann in den CollectivGenossenschaften, wie sie in Vorarlberg meistens bestehen, in den Jahresversammlungen die Uneinigkeiten zutage getreten, indem die nicht handwerksmäßigen immerhin gegen den Verband arbeiteten, hiebei die Handwerker auch vielfältig überstimmten. Nach dem neuen Statute, welches der hohen Statthalterei zur Genehmigung vorliegt, können einzelne Gruppen aller Gewerbe dem Verbände beitreten. Auch wären dem Verbände Referenten sehr nothwendig, welche in Wanderversammlungen über die Nothwendigkeit und den Zweck des Verbandes sprechen könnten, indem die Leute vielfach noch diesbezüglich im Unklaren stehen, welche sich der Verband aber nicht bestellen kann, da es uns, wie im Cassaberichte ersichtlich, wirklich an den Geldmitteln fehlt, und wir leider ohnedies schon ein Deficit zu verzeichnen haben." Nach Erhalt dieses Berichtes bin ich nach Bregenz gegangen, um zu sehen, ob von Herrn Hehle ein Bericht eingelaufen sei, den derselbe auch thatsächlich in prompter Weise auf den Tisch des Landes-Ausschusses gelegt hatte. Dieser Bericht lautet (liest): "Auf Ihr geehrtes Schreiben vom 2. d. M., betreffend nähern Aufschluss über den gegenwärtigen Stand des Verbandes, erlaubt sich gefertigter Verband Ihrem Wunsche in folgenden Zeilen nachzukommen. Beim Inslebentreten des Verbandes umfasste derselbe 33 Genossenschaften des Landes Vorarlberg. Ein Hauptfehler bei der Gründung des Verbandes war, dass man demselben den Namen "Verband handwerksmäßiger Genossenschaften Vorarlbergs" beilegte, indem die meisten Genossenschaften des Landes Collectiv-Genossenschaften sind. Immerhin stand der Verband in schönster Blüte, denn er umfasste 30 Genossenschaften unseres Landes. Einige Jahre gieng es gut vonstatten. Da entfaltete die Socialdemokratie ihr Wirken auch in Vorarlberg und erstreckte sich sogar in den Verband hinein, indem einige Vorstandsmitglieder des Verbandes sich allmählig als eifrige Socialdemokraten bekundeten. Dieselben traten zwar die erste Zeit mit ihren Ideen im Verbande nicht öffentlich auf, allein allmählig führten sie im Schilde, den Verband in socialdemokratisches Fahrwasser zu leiten. Die christlichen Elemente des Verbandes erkannten jedoch bald die schlimme Absicht derselben, und es kam zu scharfen Auseinandersetzungen, welche dahin endeten, dass der ganze Verband von diesen Elementen zerstört wurde, d. h. die meisten Genossenschaften des Verbandes traten aus demselben aus, so dass der Verband bis auf 10 Genossenschaften - jetzt sind es also wieder 12 geworden - zusammenschmolz. Nun stand man vor der Entscheidung, Auflösung des Verbandes oder Weiterführung desselben durch dieses kleine Häufchen. Herr Schreinermeister Schöbel in Feldkirch trat entschieden für Nichtauflösung des Verbandes ein, und mehrere Genossenschaften des Verbandes sprachen sich ebenfalls für Aufrechterhaltung des Verbandes aus; so arbeitete denn der kleine Verband an dem begonnenen Werke muthig weiter, erhoffend, mit der Zeit eine oder die andere Genossenschaft des Landes dem Verbände wieder zu gewinnen." Das sind also die zwei Berichte, die an der Stelle, wo ich den Bericht unterbrochen habe, eingelaufen sind. Ich habe sie in der Zwischenzeit benützt und habe mir erlaubt, auch das ganze bezügliche Actenmaterial, wie es dem Landes-Ausschusse seit 1893 vorliegt, einer Durchsicht zu unterziehen. Ich kann also nur nochmals konstatieren, dass auf der einen Seite der Verband sich bisher in allerbescheidenstem Maße an die Mittel des Landes herangewagt hat, obwohl er es sehr nothwendig gehabt hätte, dass er aber anderseits sogar über den Rahmen des Verbandes hinaus sich für Genossenschaften verwendet hat, damit auch sie der Wohlthat der Fachcurse theilhaftig werden, ich kann demnach nur nochmals den Antrag wärmstens zur einstimmigen Annahme empfehlen. VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1900. 49 Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? Wenn niemand sich meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses zustimmen, sich von den Sitzen erheben zu wollen. Angenommen. Letzter Gegenstand unserer heutigen Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Fontanella um eine Subvention zum Straßenbaue. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Abg. Martin Thurnher das Wort zu nehmen. Marlin Thurnher: Es hat uns bereits in der vorjährigen Session ein Gesuch der Gemeinde Fontanella beschäftiget, dahingehend, dass auch die Straße von Sonntag nach Fontanella in das allgemeine Straßenbauprogramm ausgenommen werde. Die Vorerhebungen haben damals vollständig gemangelt, und das betreffende Gesuch wurde daher dem Landes-Ausschusse zur eventuellen weitern Behandlung abgetreten. Nun ist mittlerweile ein Detailproject ausgearbeitet worden, oder besser gesagt zwei Projecte, nämlich für ein Stück der Straße ein Detail- und für ein kleineres ein generelles Project. Die Ausführung dieses Straßenbaues würde nach diesen Projekten 70, 000 K erfordern. Es wird wohl niemand bestreiten, dass Fontanella auch eine ordentliche Verbindungsstraße erhalten soll; es hat ja auch an der Erbauung der Walserthaler Straße mitwirken müssen und muss auch an der Erhaltung derselben participieren. Von Sonntag nach Fontanella besitzt dasselbe aber nur einen ganz schlechten, kaum benützbaren Weg. Der Landtag ist aber, wenigstens nach der Ansicht des volkswirtschaftlichen Ausschusses, nicht in der Lage, bereits Heuer bestimmte Beiträge in Aussicht zu stellen, welche der Staat und das Land zur Erbauung dieser Straße leisten sollen, weil nämlich das Project erst vor wenigen Tagen fertig gestellt worden ist und sonach keine Zeit blieb, mit den betreffenden Gemeinden wegen ihrer Mitwirkung zu der Erbauung und wegen Übernahme der Erhaltung der Straße Unterhandlungen zu pflegen. Dies muss aber vorausgehen, weil sonst die Grundlage zur Verhandlung der weitern erforderlichen Beitrüge fehlt. Unter Umstünden wird es Sache des Landes-Ausschusses sein, auf Grund des Straßengesetzes, wenn eine oder die andere der beteiligten Gemeinden nichts beitragen wollte, das geeignete zu verfügen. Es wird daher der Antrag gestellt (liest): Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der Landes-Ausschuss wird beauftragt, mit den interessierten Gemeinden hinsichtlich ihrer Mitwirkung am Bau der Straße SonntagFontanella, sowie hinsichtlich der Übernahme der Erhaltung der Straße in Verhandlung zu treten, beziehungsweise die Beitragsleistung nach dem Straßengesetze zu regeln und auf Grundlage des Ergebnisses der bezüglichen Verhandlungen und Maßnahmen dem Landtag die weitere Verfolgung der Angelegenheit bezweckende Anträge zu unterbreiten." Ich empfehle diesen Antrag der Annahme des hohen Hauses. Landeshauptmann: Wer wünscht über Bericht und Antrag zu sprechen. Wenn dies bei niemanden der Fall ist, kann ich zur Abstimmung schreiten. Ich ersuche jene Herren, welche dem eben verlesenen Anträge zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Hiemit ist dieser Gegenstand erlediget und unsere heutige Tagesordnung erschöpft. Ich habe den Herren noch mitzutheilen, dass der volkswirtschaftliche Ausschuss unmittelbar nach der Haussitzung sich zu einer Sitzung versammeln wird. Ich bin nicht in der Lage, Ihnen eine Tagesordnung für die nächste Sitzung zusammenzustellen, weil eine Reihe von Angelegenheiten zwar fast spruchreif, aber doch im Ausschusse noch nicht soweit gediehen sind, dass die betreffenden Berichte dem Drucke übermittelt werden könnten. Zudem stehen wir vor den Tagen der Charwoche, und ich werde daher die nächste Sitzung erst auf Osterdienstag nachmittags ½ 4 Uhr anberaumen. Ich kann Ihnen nur zwei Gegenstände der Tagesordnung mittheilen, die übrigen werde ich auf schriftlichem Wege bekannt geben. Diese zwei Gegenstände sind folgende: 1. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Petition der Gemeinde Klösterle wegen der Alfenz-Verbauung. VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session, 8. Periode 1960. 2. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses in Sachen der Schaffung einer Assistentenstelle an der landw.-chemischen Versuchsstation. Ich werde mir vorbehalten, die Tagesordnung durch solche Gegenstände zu ergänzen, welche heute oder morgen in den Ausschüssen fertig gestellt und über die Feiertage dem Drucke übergeben werden können. Indem ich die heutige Sitzung schließe, benütze ich die Gelegenheit, den Herren insgesammt recht gesegnete Osterfeiertage zu wünschen! (Schluss der Sitzung 4 Uhr 22 Minuten abends.) Druck von J. R. Teutsch, Bregenz. Iorartöerger Landtag. 8. Sitzung am 9. April 1900 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. ---------- L-W-r---------- Kegcmuäriig 20 Abgeordnete. Abwesend: Hochwst. Bischof. RegiemngsverkreLer: Herr k. k. StaLthaltereirsth Ruöolf Graf Hugn. Beginn der Sitzung 3 Uhr 40 Min. nachmittags. Landeshauptmann: Die heutige Sitzung ist eröffnet; ich ersuche um Verlesung des Protocolles der letzten Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protocolles eine Einwendung zu machen? Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmiget. , Wir gehen zur Tagesordnung über; auf selben steht als erster Punkt der Bericht Finanzausschusses über eine Reihe Subventionsgesuchen von Vereinen Körperschaften. Nagele: Dieser Bericht enthält im großen und ganzen alljährlich Wiederkehrendes, mit Aus­ nahme der Zuschrift der hohen k. k- Statthalterei um einen Beitrag zn den Kosten für den hydro­ graphischen Dienst. Im übrigen sind es Subventions­ gesuche von verschiedenen Vereinen. Ich glaube, die Herren haben den Bericht wohl gelesen, und deshalb bringe ich nur die Anträge des Finanz­ ausschusses zur Verlesung. der­ des von und „Es werden folgende Unterstützungen aus dem Landesfonde verabfolgt: Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Abg. Nägele, das Wort zu nehmen. 1. Als Beitrag zu den Kosten für den hydro­ graphischen Dienst für die Jahre 1900, 1901, und 1902 je einen Betrag mit 200 K; Der hohe Landtag wolle beschließen: Vill. Sitzung des Vorarlberger Landtages. 44 2. für das Jahr 1900: a) Dem katholischen Schulverein für Öster­ reich in Wien 200 K; b) dem akademischen Unterstützungsverein, in Innsbruck 100 K; c) dem Asylverein der Wiener Universität 50 K; d) dem Verein mensa academica in Wien 40 K; e) dem Vorarlberger Unterstützungsverein in Innsbruck 60 K." Ich empfehle diese Anträge zur Annahme. Landeshauptmann: Ich bemerke nur, bevor ich die Debatte eröffne, dass unter den Vereinen, welche um Unterstützung eingekommen sind, auch einer ist, von dem der Bericht sagt, dass auf sein Gesuch nicht eingegangen werden könne. Es wäre vielleicht formell eine Ergänzung in den Anträgen dahin zu machen, dass es heißt: „3. Auf das Gesuch des Philosophen-Unterstützungsvereines in Wien wird dermalen nicht eingegangen"; voraus­ gesetzt, dass der Herr Berichterstatter mit dieser Anregung einverstanden ist. Ich eröffne über Bericht Finanzausschusses die Debatte. IV. Session, 8. Periode 1900. Es meldet sich niemand, deshalb ist die Debatte geschlossen. Ich werde diese Anträge getrennt zur Abstimmung bringen, da es sich um die ver­ schiedensten Angelegenheiten handelt. Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrag 1, betreffend den hydrographischen Dienst, für dessen Kostendeckung 200 K von Seite des Finanzausschusses beantragt sind, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Beim zweiten Punkte handelt es sich um fünf Vereine. Wünschen die Herren getrennte Abstimstimmung? — (Ganahl und Dr. Schmid: Getrennte!) Also: a. „Dem katholischen 200 K." Schulvereine in Wien Ich ersuche jene Herren, welche dem Anträge zustimmen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Es ist die Majorität vorhanden. b. „Dem akademischen Unterstützungsvercin in Innsbruck 100 K." des Ich bitte ebenfalls um Zustimnmng durch Er­ hebung von den Sitzen. Angenommen. Ganahl: Ich möchte nur an den Herrn Refe­ renten die Frage richten, welche Gründe maßgebend 6. „Asylverein der Wiener Universität 50 K." und Anträge waren, dass auf das Gesuch des letztgenannten Vereines nicht eingegangen wurde. Es müssen doch Gründe vorgebracht worden sein, ich bin bei der betreffenden Ausschusssitzung nicht anwesend ge­ wesen, kenne daher dieselben nicht. Nägele: Es wurden diese Gründe bereits im Berichte angeführt; die Gesuche waren alle mehr oder weniger mit Ausweisen belegt, so dass dem Finanzausschüsse ersichtlich war, wie die Vereine wirtschafteten, und wie ihre Gelder verwendet werden. Von diesem Vereine ist aber nichts als das nackte Gesuch eingelangt, und ich glaube, wenn es nicht der Mühe wert befunden wurde, Rechnungs­ ausweise u. dgl. bekanntzugeben, so ist es uns auch nicht der Mühe wert, einen votieren oder einen Antrag zu stellen. Beitrag zu Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? Ich bitte ebenfalls durch Erhebung von den Sitzen die Zustimmung zu geben. Angenommen. Die letzten zwei Punkte, nämlich „dem Verein mensa academica in Wien 40 K und dem Vorarlberger Unterstützungsvereine in Innsbruck 40 K, " kann ich vielleicht, wenn kein Widerspruch erfolgt, unter einem zur Abstimmung bringen; ich bitte jene Herren, die den beiden Anträgen zu­ stimmen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Dieser Gegenstand ist somit erlediget. Nun käme noch der Punkt 3, welchen ich selbst an­ geregt habe, nämlich, dass es formell heißen soll, „auf das Gesuch des Philosophen-Unterstützungsvereines in Wien wird dermalen nicht angenommen. Ich ersuche jene Herren, die diesem Anträge zustimmen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Ebenfalls angenommen. VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Wir kommen nun zum zweiten Gegenstände unserer heutigen Tagesordnung, nämlich Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Eingabe der Gemeinde Stal­ lehr um nochmalige Subvention zu den Ufer-Schutzbauten an der Alfenz. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Martin Thurnher das Wort zu nehmen. Martin Thurnher: In dem von der Gemeinde Stallehr vorgelegten Gesuche um Gewährung eines weiteren Landesbeitrages zu den Kosten der Alfenzbauten wird hervorgehoben, dass wegen einge­ tretener Elementarcreignisse eine Ueberschreitung des ursprünglichen Kostenvoranschlages im Betrage von 6000 fl. nothwendig war. Gleichzeitig legte die Gemeinde auch die bezügliche Rechnung vor. Nach der Ansicht unseres Herrn Landesingenieur trug zur Erhöhung der Auslagen nebst den im Gesuche erwähnten Elementarschüden auch noch der Umstand bei, dass der benützte Steinbruch in Bezug auf seine Lagerung und wegen der Ge­ winnung der Steine den gehegten Erwartungen nicht entsprochen hat, wodurch die bezüglichen Aus­ lagen um circa 2000 fl. erhöht wurden. Es ist wohl selbstverständlich, dass, wenn thatsächlich bei den bezeichneten Wuhrbauten eine solche Ueber­ schreitung der Kosten erfolgt ist, die Gemeinde Stallehr nicht allein zur Deckung derselben heran­ gezogen werden kann, wenn dieselbe auch nach den seinerzeit getroffenen Vereinbarungen dazu ver­ pflichtet wäre. Die Aufbringung einer so großen Summe würde ihre Kräfte übersteigen, daher er­ scheint eine weitere Hilfe seitens des Landes und des Staates gerechtfertiget. Um aber das Ausmaß einer solchen Hilfe des Staates und des Landes ans eine unanfechtbare Basis zu legen, muss doch zuerst eine genaue Rechnung vorliegen. Die von der Gemeinde vorgelegte Rechnung weist aber einige Mängel auf. So sind z. B. eine Anzahl nicht unbedeutender Posten nicht vollständig belegt. Wir sind nicht nur gegenüber dem Lande, sondern auch gegenüber dem Staate, der ja bei diesen Arbeiten in bedeutendem Maße mitwirkt, verpflichtet, dass wir die Anträge um Gewährung neuer Sub­ ventionen auf eine sichere Grundlage stellen, und nachdem diese Grundlage vorläufig nicht vorhanden ist, so glaubt der volkswirtschaftliche Ausschuss, es solle die meritorische Beschlussfassung in dieser IV. Session, 8. Periode 1900. 45 Angelegenheit nicht vorgenommen, sondern der Landes-Ausschuss beauftragt werden, vorerst weitere Verhandlungen zu pflegen und auf Grundlage derselben dem hohen Landtage in nächster Session Bericht zu erstatten. Der diesbezügliche Antrag lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landes-Ausschuss wird beauftragt, die von der Gemeindevorstehung in Stallehr gelegte Rechnung über die erstellten Schutzbauten an der Alfenz der Überprüfung zuzuführen, sowie die in dieser Angelegenheit eventuell weiter als nothwendig erscheinenden Erhebungen zu pflegen und auf Grund des sich ergebenden Resultates dem hohen Landtage in nächster Session bezüglich weiterer Subventionierung der Gemeinde Stallehr geeignete Anträge zu unter­ breiten." Ich empfehle diesen Antrag dem hohen Hause zur Annahme. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Be­ richt des volkswirtschaftlichen Ausschusses sowie über den gestellten Antrag die Debatte. Da sich niemand zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung. Die Herren haben den An­ trag gehört, und ich ersuche jene Herren, die damit einverstanden sind, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der dritte Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Aus­ schusses über die Eingabe der Rebenbe­ sitzer in Röthis, betreffend die Ab­ änderung des Feldschutzgesetzes. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Wegeler das Wort zu nehmen. e» Wegeler: Der Ausschuss der Weingartenbesitzer von Sulz und Röthis hat an den hohen Landtag ein Gesuch gerichtet, dahingehend, wie Sie aus dem Berichte ersehen, es möchte der § 12 des Feldschutzgesetzes ergänzt resp, erweitert werden. Das Gesuch führt aus, dass in den Weinbergen draußen seit ungefähr zehn Jahren eine Krankheit, nämlich die Weinblattmilbe aufgetreten ist, und dass in der letzten Zeit, vor vielleicht zwei oder drei Jahren der Mehlthau an den Weinreben con- 46 VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. statiert wurde. Die Rebenbesitzer möchten nun, dass § 12 des Feldschutzgesetzes insoweit erweitert werde, dass nach dem Worte „Räucherung", die früher schon gesetzlich festgesetzt war, auch die Be­ kämpfung dieser zwei Krankheitserscheinungen im Gesetze namhaft gemacht weroe. Der volkswirtschaftliche Ausschuss hat sich dieser Meinung nicht anschließen können, weil man nicht dafür war, dass eine Gesetzesabänderung so leichthin gemacht werde. Freilich sind diese beiden Krank­ heiten sehr gefährlich, aber auf der anderen Seite hat man dafür auch zwei ganz ausgezeichnete Mittel; und zwar gegen die Weinblattmilbe die Bespritzung mit Kupferkalkmischung. Dieselbe wird schon seit seit langer Zeit nicht nur bei uns, sondern auch in Tirol angewendet und ist von so auffallender Wirkung, dass gewiss jeder Weingartenbesitzer dieses Mittel anwendeit wird, wenn er auch nicht gesetz­ lich dazu verpflichtet ist. Ferner gibt es es ein entschieden gutes, praktisches Mittel gegen die zweite Krankheit, den Mehlthau, nämlich des Be­ stäuben der Reben mit fein pulverisiertem Schwefel. Wenn nun die Wirkungen so auffallend sind, wie sie sich wirklich herausgestellt haben, so hat der volkswirtschaftliche Ausschuss gemeint, dass es nicht nothwendig sei, für die Anwendung dieser Mittel eine gesetzliche Bestimmung treffen zu müssen. Übrigens hat dieser Ausschuss der Weingarten­ besitzer gar nichts angeführt, dass eine Weigerung seitens der Weinbergbesitzer stattgefunden habe, diese Mittel anzuwenden. Weiters ist noch zu berücksichtigen, dass ge­ schlossene Weinberge, — denn nur für solche hätte es einen Zweck, — im ganzen übrigen Lande Vor­ arlberg nicht mehr bestehen. Es gibt wohl noch einzelne Weingärten, wie z. B. bei uns in Feld­ kirch und in Rankweil, aber von geschlossenen Wein­ bergen kann man nicht mehr reden. Dann hat man --auch weiters noch gemeint, dass z. B. das Räuchern, das schon gesetzlich fest­ gesetzt ist, schwer durchzuführen sei; würden nun noch mehr Bestimmungen ausgenommen, so werden diese ebenso schwer durchzuführen sein. Wenn die Rebenbesitzer nicht selbst soviel Einsicht haben für das, was gut für sie ist, wenn in dieser Beziehung also noch ein Mangel an Einsicht bei den Reben­ besitzern sein sollte, so wäre es wohl eher am Platze, dass der Landwirtschaftsverein durch Vor­ träge und angestellte Versuche die Weingartenbe­ IV. Session, 8. Periode 1900. sitzer überzeugt, dass diese Mittel von ganz ans gezeichneter Wirkung sind. Daher hat der volks­ wirtschaftliche Ausschuss gemeint, es sei auf eine gesetzliche Festsetzung, wie sie dieser Ausschuss an­ suche, nicht einzugehen, und stellt daher folgenden Antrag: (liest) Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dermalen ist auf eine Abänderung resp. Ergänzung des § 12 des Gesetzes vom 25. März 1875, beziehungsweise des Gesetzes vom 13. Oc. tober 1880, nicht einzugehen." Es ist da noch bezogen auf das Gesetz vom 28. October 1880, weil damals schon dieser § 12 abgeändert worden ist, heute wäre also wäre es dann die zweite Aenderung. Ich empfehle daher diesen Antrag der An­ nahme des hohen Hauses. Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Gegenstand die Debatte. Da sich niemand zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche diejenigen Herren, die dem Anträge, wie er eben verlesen wurde, ihre Genehmignng geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Aus­ schusses über das Gesuch des Verbandes von Genossenschaften handwerksmäßi­ ger Gewerbe in Vorarlberg um eine Subvention. Ich ersuche den Berichterstatter Herrn Abg. Johannes Thurnher das Wort zu nehmen. Johannes Thurnher: Wie die Herren Abge­ ordneten aus dem Berichte, den Sie bereits seit gestern in den Händen haben konnten, über dieses Gesuch ersehen, hat der Verband handwerksmäßiger Gewerbe seit dem Jahre 1893 für sich als solcher das Land nur viermal wegen einer Ünterstützung in Anspruch genommen; er hat sich also in sehr bescheidener Weise an die Mittel des Landes ge­ wendet. Das erstemal hat er noch das Unglück gehabt, dass der vom Landtage gewährte Betrag durch Landes-Ausschussbeschluss vom 30. August 1894 wegen schädlicher, im Vereine aufgetretener Wirren sistiert wurde. Er hat im Laufe von VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. diesen sieben Jahren unter viernial dreimal je 100 Gulden und einmal mit besonderer Berück­ sichtigung wegen der Durchführung der neuen Steuergesetze einen Betrag von 200 Gulden er­ halten. Dieser Verband ist dann auch für Ge­ nossenschaften um Subventionen eingetrete», die nicht einmal ihm angehörten; als nämlich der Curs für Schuhmacher in Feldkirch sehr gut ausgefalleu war, hat sich der Verband auch für Bregenz und Bludenz in ähnlicher Weise um Unterstützung an den Landtag gewendet, und ist auf Grund dessen seiner Eingabe auch entsprochen worden. Nun ist gegenwärtig der Verband handwerksmäßiger Ge­ werbe infolge der vom k. k. Handelsministerium verlangten Statutenänderung in größere Geldaus­ lagen gekommen, und wie auf der zweiten Seite des Berichtes ersichtlich ist, ist der Vernrögensstand von Anfang des Jahres 1898 bis 1899 von 238'77 Gulden auf 156'92 Gulden herabgemindert worden, und nun stehen ihm neuerliche Kosten bevor, um die Statutenänderung vorzunehmen und die Drucklegung zu bewerkstelligen. Der Verband hofft, dass nachdem sich der Verbandstag dem Ver­ langen des k. k. Handelsministerium gefügt hat, das Statut so zu gestalten, dass nicht bloß die handwerksmäßigen Gewerbe sondern auch Collectiv­ genossenschaften ausgenommen werden können, später eine größere Anzahl von Genossenschaften ihm bei­ treten werden. Es ist auch angeführt worden, dass der Ver­ band von Anfang an den Fehler begangen habe, sich auf die handwerksmäßigen Gewerbe zu be­ schränken, weil eben nur Collectivgenossenschaften möglich sind. Mit Rücksicht auf den Umstand, dass der Verband in diesem Jahre größere Aus­ lagen gehabt hat, wodurch sein Vermögensstand so heruntergeschmolzen ist, stellt der volkswirtschaft­ liche Ausschuss folgenden Antrag (liest): Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem Verbände von Genossenschaften hand­ werksmäßiger Gewerbe für Vorarlberg wird für das Jahr 1899 eine Unterstützung von K 400 aus Landesmitteln gewährt." Dem Landes-Ausschusse ist dieses Gesuch schon im Juli vorgelegen, und Derselbe hat in der Meinung, dass der Landtag früher zusainmentreten werde, das Gesuch einfach an denselben verwiesen, und dadurch ist der Verband um ein Jahr in Rückstand gekommen. IV. Session, 8. Periode 1900. 47 Alls dem Berichte selbst will ich noch eines sehr anerkennenswert hervorheben. Es heißt näm­ lich, dass infolge der Gewerbeaction des k. k. Handelsministeriums die Entsendung ejnes Wander­ lehrers, des Herrn Director Borstnik, erfolgte, und hat sich derselbe zur Aufgabe gestellt, in den letzten Ferien eine Unterrichtsreise in mehrere Gemeinden unseres Landes zu niachen, um die Verhältnisst auf gewerblichem Gebiete zu studieren und dann Bericht erstatten zu können. Es ist da sehr anerkennens­ wert, dass der Herr Director Borstnik vom Handels­ ministerium die Ferienzeit dazu benutzt hat, nicht bloß um sich zu erholen, sondern auch um dem Gewerbe zu dienen. In Rücksicht auf das Dargelegte und im Be­ richte näher Ausgeführte, empfehle ich, dem von mir verlesenen Anträge die Zustimmung des Hauses zu geben. Ölz: Ich möchte mir nur die Anfrage an den Herrn Berichterstatter erlauben, wieviel Genossen­ schaften eigentlich heilte noch dem Verbände an­ gehören. Johannes Thurnher: Laut Rechnungsabschluss für das Vorjahr, in welchem die Beiträge der einzelnen Genossenschaften aufgeführt sind, gehören derzeit dem Verbände an, die Genossenschaft der Schneider, Schuhniacher und Schreiner in Feld­ kirch, dann die Genossenschaften in Dalaas, Bizau, Bürs, Lustenau, Alberschwende, Altenstadt, Frastanz, Egg und Schruns, im Ganzen also 12 Genossen­ schaften, von welchen im Berichtsjahre an Bei­ trägen nur 173 fl. eingegangen sind. Die weitern Einnahmen des Verbandes bestehen in Subventionen von 50 fl. von Seiten der Handels- und Gewerbe­ kammer und 100 fl. vom Lande. Es ist mir hier selbst ausgefallen, als ich an dieser Stelle des Berichtes angelangt war, und ich habe mich gedrängt gefühlt, weitere Erkundidnngungen einzuziehen über den Umstand, warum dem Verbände nur 12 Genossenschaften angehören, ich hatte geglaubt, dass ihm mehr angehören müssten, deshalb habe ich mich in einer Zuschrift an den dermaligen Vorstand des Verbandes, Herrn Josef Anton Hiltbrand in Jnnerbraz, gewendet, der mir darüber theilweisen Aufschluss gab und mich im Übrigen darauf hinwies, ich werde weitere Daten von dem Secretär des Verbandes, Herrn 48 VIII. Sitzung des Vormlberger Landtages. Hehle in Bregenz erhalten. Ich glaube, es ist von Wichtigkeit, dass der hohe Landtag von diesen Äußerungen Kenntnis erhält, und möchte mir vom Herrn Landeshauptmanne die Erlaubnis erbitten, die wichtigeren Stellen daraus verlesen zu dürfen. Herr Hiltbrand sagt also nach der Einleitung weiter (liest): „Wohl aber gestattet sich der achtungsvollst Gefertigte zu bemerken, dass durch die Abänderung der Statuten beim letzten Verbandstage der Zu­ tritt neuer Genossenschaften den Genossenschaften selbst leicht gemacht worden ist, deshalb der Verband sicher hofft, neue Genossenschaften zu ge­ winnen. Nach dem alten Statute konnten nur handwerksmäßige Genossenschaften dem Verbände beitreten. Hiedurch sind bann in den Collectiv­ Genossenschaften, wie sie in Vorarlberg meistens bestehen, in den Jahresversammlungen die Un­ einigkeiten zutage getreten, indem die nicht hand­ werksmäßigen immerhin gegen den Verband ar­ beiteten, hiebei die Handwerker auch vielfältig über­ stimmten. Nach dem neuen Statute, welches der hohen Statthalterei zur Genehmigung vorliegt, können einzelne Gruppen aller Gewerbe dem Verbände beitreten. Auch wären dem Verbände Referenten sehr nothwendig, welche in Wander­ versammlungen über die Nothwendigkeit und den Zweck des Verbandes sprechen könnten, indem die Leute vielfach noch diesbezüglich im Unklaren stehen, welche sich der Verband aber nicht bestellen kann, da es uns, wie im Cassaberichte ersichtlich, wirklich an den Geldmitteln fehlt, und wir leider ohnedies schon ein Deficit zu verzeichnen haben." Nach Erhalt dieses Berichtes bin ich nach Bregenz gegangen, um zu sehen, ob von Herrn Hehle ein Bericht eingelaufen sei, den derselbe auch thatsächlich in prompter Weise auf den Tisch des Landes-Ausschusses gelegt hatte. Dieser Bericht lautet (liest): „Auf Ihr geehrtes Schreiben vom 2. d. M., betreffend nähern Aufschluss über den gegenwärtigen Stand des Verbandes, erlaubt sich gefertigter Ver­ band Ihrem Wunsche in folgenden Zeilen nachzu­ kommen. Beim Jnslebentreten des Verbandes umfasste derselbe 33 Genossenschaften des Landes Vorarlberg. Ein Hauptfehler bei der Gründung des Verbanves war, dass man demselben den Namen „Verbaild IV. Session, 8. Periode 1900. handwerksmäßiger Genossenschaften Vorarlbergs" beilegte, indem die meisten Genossenschaften des Landes Collectiv-Genossenschaften sind. Immerhin stand der Verband in schönster Blüte, denn er um­ fasste 30 Genossenschaften unseres Landes. Einige Jahre gieng es gut voustatteu. Da entfaltete die Socialdemokratie ihr Wirken auch in Vorarlberg und erstreckte sich sogar in den Verband hinein, indem einige Vorstandsmitglieder des Verbandes sich allmählig als eifrige Socialdemokraten bekundeten. Dieselben traten zwar die erste Zeit mit ihren Ideen im Verbände nicht öffentlich auf, allein all­ mählig führten sie im Schilde, den Verband in socialdemokratisches Fahrwasser zu leiten. Die christlichen Elemente des Verbandes erkannten jedoch bald die schlimme Absicht derselben, und es kam zu scharfen Auseinandersetzungen, welche dahin endeten, dass der ganze Verband von diesen Elementen zerstört wurde, d. h. die meisten Genossenschaften des Verbandes traten aus demselben aus, so dass der Verband bis auf 10 Genossenschaften — jetzt sind es also wieder 12 geworden — zusammen­ schmolz. Nun stand man vor der Entscheidung, Auflösung des Verbandes oder Weiterführung des­ selben durch dieses kleine Häufchen. Herr Schreiner­ meister Schöbel in Feldkirch trat entschieden für Nichtauflösung des Verbandes ein, und mehrere Genossenschaften des Verbandes sprachen sich eben­ falls für Aufrechterhaltung des Verbandes aus; so arbeitete denn der kleine Verband an dem be­ gonnenen Werke muthig weiter, erhoffend, mit der Zeit eine oder die andere Genossenschaft des Landes dem Verbände wieder zu gewinnen." Das sind also die zwei Berichte, die an der Stelle, wo ich den Bericht unterbrochen habe, ein­ gelaufen sind. Ich habe sie in der Zwischenzeit be­ nützt und habe mir erlaubt, auch das ganze be­ zügliche Acteumaterial, wie es dem Laiides-Ausschusse seit 1893 vorliegt, einer Durchsicht zu unterziehen. Ich kann also nur nochmals konstatieren, dass auf der einen Seite der Verband sich bisher in allerbescheidenstem Maße an die Mittel des Landes herangewagt hat, obwohl er es sehr nothwendig gehabt hätte, dass er aber anderseits sogar über den Rahmen des Verbandes hinaus sich für Ge­ nossenschaften verwendet hat, damit auch sie der Wohlthat der Fachcurse theilhaftig werden, ich kaun demnach nur nochmals dm Antrag wärmstens zur einstimmigen Annahme empfehlen.