18990104_lts004

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Letzte Änderung 03.07.2021, 11:15
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp08,lts1899,lt1899,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Vorarlberger Landtag. 4. Sitzung am 4 Jänner 1899 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig: 20 Abgeordnete. Abwesend: Hochwürdigster Herr Bischof. Regierungsvortreter: Herr Statthaltereirath Rudolf Graf Huyn. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 15 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um die Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung zu machen? - Da das nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als angenommen. Wir gehen nun zur Tagesordnung über. Martin Thurnher: Dürfte ich mir das Wort erbitten? Ich möchte nur eine kleine Abänderung der Reihenfolge der Gegenstände beantragen, nämlich dass der Punkt 7, betreffend einige Änderungen des Statutes unserer Landeshypothekenbank, zwischen die Punkte 5 und 6 eingeschaltet wird. Diese Gegenstände können alle Vormittag erlediget werden, und kann dann, wenn es nothwendig ist, eine Unterbrechung der Sitzung eintreten. Die BregenzerwaldBahn würde dann nach der Unterbrechung noch den einzigen Punkt der Berathung bilden. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Martin Thurnher beantragt eine Änderung der Tagesordnung, dahingehend, dass Punkt 7, betreffend die Änderungen des Statutes der Landeshypothekenbank an die Stelle des Punktes 6, betreffend die Bregenzerwald-Bahn, vorrücke, so dass Punkt 6 letzter Punkt unserer Tagesordnung würde. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? - Da 32 III. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. dies nicht der Fall ist, wird die Tagesordnung in diesem Sinne geändert. Erster Punkt der Tagesordnung ist die Petition der Gemeinde Dornbirn in Angelegenheit der dortigen Communal-Unterrealschule. Martin Thurnher: Ich beantrage, dass diese Petition einem in einer der nächsten Sitzungen zu wählenden Schulausschusse überwiesen werde. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung dieser Petition an einen neu zu wählenden Schulausschuss beantragt, dessen Wahl in einer der nächsten Sitzungen stattzufinden hat. Da keine Einwendung erhoben wird, so betrachte ich den Antrag als angenommen. Zweiter Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Landes-Ausschusses über die Ausführung der Landtagsbeschlüsse vom 18. Februar 1897 und vom 17. Jänner 1898, betreffend die Förderung des sonntäglichen Unterrichtes durch Verabfolgung von Remunerationen an Lehrperson en und Gewährung von Beitrügen zur Anschaffung von Lehrmitteln für Sonntagsschulen. Ich ersuche den Referenten des Landes-Ausschusses, Herrn Abgeordneten Martin Thurnher, das Wort zu nehmen. Martin Thurnher: Wir haben feit einigen Jahren die sonntäglichen Fortbildungsschulen unterstützt, und das Resulat ist im Laufe der Jahre ein ganz günstiges geworden. Nachdem im Jahre 1892 erst ein diesbezüglicher Beschluss gefasst worden ist, konnte man anfangs nur eine verhältnismäßig geringe Anzahl von Sonntagsschulen constatieren, deren Lehrpersonen sich um eine Remuneration bewarben. Im Laufe weniger Jahre, nachdem der Landtag diesem Unterrichtszweige Unterstützungen zugewendet hat, ist aber eine ganz wesentliche Besserung eingetreten, und wie Sie aus dem vorliegenden Berichte ersehen, haben sich im Jahre 1898 122 Lehrpersonen um die vom Landtage gewährte Remuneration beworben. Im ganzen wurde in 86 Classen Unterricht ertheilt, die Gesammtschülerzahl betrug 1844, worunter sich 764 Knaben und 1080 Mädchen befanden. Die vom Landtage im Jahre 1897 erhöhte Subvention von 1800 fl. reichte im Jahre 1898 nicht aus, wenn die Gesuchsteller nur Halbwegs in einer Weise mit einer Remuneration bedacht werden wollten wie in den Vorjahren. Somit war der Landes-Ausschuss genöthigt, diesbezüglich eine Überschreitung vorzunehmen und statt 1800 fl. die Summe von 2130 fl. auszutheilen, beziehungsweise zu gewähren. Dieser Überschreitung, hoffe ich, wird der hohe Landtag nachträglich seine Genehmigung ertheilen. Damit für das nächste Jahr eine diesfalls bessere Vorsorge getroffen wird, wird die Erhöhung dieses Betrages nothwendig fallen. In diesem Sinne sind die Anträge des Landes-Ausschusses gehalten, die folgendermaßen lauten: (Verliest dieselben aus Beilage III.) Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme dieser Anträge. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Bericht sowie über die drei Anträge, die der LandesAusschuss stellt, die Debatte. Dr. Waibel: Ich muss auf einen Gegenstand kommen, den ich bereits wiederholt bei dieser Verhandlung über die Sonntagsschulen berührt habe. Ich möchte nämlich die Frage stellen, warum nur der "Treue Kamerad" in dieser Schule gepflegt wird, nachdem doch auch eine andere Zeitschrift besteht, welche dieselben Ziele verfolgt, wie der "Treue Kamerad" und älteren Datums ist, nämlich der "Junge Bürger". Ich möchte an den Herrn Berichterstatter die Anfrage stellen, aus welchem Grunde er diese Zeitschrift vollkommen ignoriert, und behalte mir vor, weitere Bemerkungen zu machen. Martin Thurnher: Ich kann diese Frage dahin beantworten, dass in den zahlreichen vorliegenden Gesuchen niemals gewünscht worden ist, dass die betreffende Schule mit Exemplaren des "Jungen Bürger" betheilt werden solle. In den betreffenden Gesuchen wurden, wie dem Berichte zu entnehmen ist, der "Treue Kamerad" oder Geldbeiträge zur Anschaffung von Lehrmitteln verlangt. Diejenigen, welche um Geldbeiträge angesucht haben, sind damit auch betheilt worden; jene, die um den "Treuen Kameraden" ansuchten, haben Exemplare desselben in entsprechender Anzahl bekommen. Besser konnte man es denn doch nicht machen. IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. Dr. Waibel: Ich habe, glaube ich, nicht Unrecht, wenn ich annehme, dass doch eine gewisse Absicht bei dieser Ignorierung des "Jungen Bürger" obwaltet. Ich bin überzeugt, wenn diejenigen, welche auf die Entwicklung der Sonntagsschulen ihren Einfluss ausüben, die Wahrnehmung aufkommen ließen, dass auch der "Junge Bürger" die gleichen Ziele verfolgt, wie der "Treue Kamerad", und dass es zweckmäßiger wäre, diese Zeitschriften nebeneinander zu haben, so würde gewiss auch der "Junge Bürger" in den Sonntagschulen Abnehmer finden. Aber es ist bekannt, dass in jenen Kreisen mit besonderer Force und ausschließlich der "Treue Kamerad" colportiert und der "Junge Bürger" mit einer gewissen Force ignoriert wird. Ich möchte doch ersuchen, dass nicht so einseitig vorgegangen wird, und dass man sich doch auch auf den Standpunkt des Unbefangenen und Unparteiischen stellt und dem "Jungen Bürger" ebenfalls Eingang in diese Schulen verschafft. Wenn man will, wird es gelingen und schaden kann es nicht. Ich glaube, wenn der Inhalt des "Jungen Bürger" so beschaffen wäre, dass er Anstoß erregt Hütte und aus diesem Grunde sich für die Verbreitung nicht eignen würde, würde es der Herr Berichterstatter sicher nicht unterlassen haben, diese Seite zu bezeichnen und einige Daten uns vielleicht anzugeben. Nachdem dies aber nicht geschehen ist, muss ich annehmen, dass der "Junge Bürger" einen Anstoß für jene Kreise, für die er bestimmt ist, nicht enthält. Gerade aus dieser Rücksicht glaube ich zu dem Wunsche berechtiget zu sein, dass man auch dieser Zeitschrift Eingang in diese Schulen verschafft. Johannes Thurnher: Der Herr Dr. Waibel hat auch in diesem Jahre wiederum die Ungleichheit der Behandlung des "Jungen Bürger" mit dem "Treuen Kamerad" in der Betheilung' von Lehrmitteln von Seite des Landes-Ausschusses hervorgehoben und die Anfrage gestellt, warum das so sei. Der Herr Berichterstatter hat darauf geantwortet, und Herr Dr. Waibel hat darauf wieder repliciert, dass doch der "Junge Bürger" nach seinem Inhalte keinen Anstoß errege. Das ist nun ganz richtig. Sein Inhalt erregt keinen Anstoß, wenigstens wie er in der letzten Zeit redigiert worden ist. Er hält sich zurück von positiver Anregung zum Unglauben oder zum Zweifel und dergleichen, wie es einigemale in früherer Zeit vorgekommen ist. Aber er ist zugleich, wie in einer der früheren Sitzungen des hohen Landtages von dem Herrn Abgeordneten Drexel, wie ich mich zu erinnern glaube, hervorgehoben worden ist, kein positiv gläubiges Organ, Sie werden nirgends ein positiv gläubiges Moment drinnen finden; der "Junge Bürger" lässt die Sache so mehr gehen. Der Herr Abgeordnete Martin Thurnher hat aber auch hervorgehoben, dass von keiner Seite nach dem "Jungen Bürger" verlangt worden ist, und das mag vielleicht auffallen. Ich erkläre mir das so. Die Sonntagsschul-Lehrkräfte sind katholisch gesinnt, sowohl Lehrer als Lehrerinnen. Diese nehmen sich die Mühe, nachdem sie sich die ganze Woche hindurch mit den gewöhnlichen Schülern befasst haben, auch noch am Sonntage opferwillig ihre Zeit und Thätigkeit der weiteren Erziehung der Jugend zu widmen, während dieser Zug, wie mir scheint, in den Kreisen der liberalen Lehrerwelt ganz abgeht. Würden von den liberalen Lehrern Sonntagsschulen abgehalten, die also den "Jungen Bürger" wünschen, würden sicher solche Gesuche eingelaufen sein. Damit will ich allerdings nicht animieren, dass Petitionen um den "Jungen Bürger" an den Landes-Ausschuss einlaufen. Da muss ich schon sagen: "So wie der Landes-Ausschuss gegenwärtig zusammengesetzt ist, er nur ein solches Lehrmittel hergibt oder Geld für ein solches votiert, welches positiv sein Christenthum aufrichtig bekennt und es in die Herzen der jungen Leuten einzupflanzen sucht." (Beifall.) Ich habe mit Offenherzigkeit gesprochen, die mir gewiss auch nicht von Herrn Dr. Waibel versagt werden kann. (Beifall.) Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter zu sprechen? - Es meldet sich niemand zum Worte, somit ist die Debatte geschlossen. Hat der Herr Berichterstatter noch etwas beizufügen? Martin Thurnher: Ich habe nichts mehr beizufügen, sondern empfehle nochmals die unveränderte Annahme der vorliegenden Anträge des Landes-Ausschusses. Landeshauptmann: Wir schreiten nun zur Abstimmung. Da nicht getrennte Abstimmung verlangt worden ist, werde ich über alle Punkte 34 1V. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. cummulativ abstimmen lassen und ersuche diejenigen Herren, die mit denselben einverstanden sind, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Wir kommen nun zum dritten Gegenstand der Tagesordnung, nämlich zum Berichte des FinanzAusschusses über die Vorlage des LandesAusschusses, betreffend die Verpflegung hierlands geistig erkrankter großbritannischer Staatsangehöriger auf Rechnung des Landesfondes. Ich bemerke, dass die Berichte, die auf der Tagesordnung stehen, fast noch alle in ungedrucktem Zustande sich befinden. Es war bei der Kürze der Zeit nicht möglich, sie rechtzeitig fertigzustellen, noch viel weniger, sie in Druck zu geben. Es wird aber Vorsorge getroffen werden, dass diese und alle folgenden nachträglich gedruckt werden, damit sie den Herren Abgeordneten für die Sammlung der heurigen Sessionsberichte zugestellt werden können. Ich ersuche also Herrn Abgeordneten Dr. Waibel, zum dritten Punkte der Tagesordnung als Berichterstatter das Wort zu nehmen. Dr. Waibel: Hohes Haus! Die k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg hat an den hiesigen Landes-Ausschuss unterm 25. Mai 1898 folgende Zuschrift gerichtet (liest): "Über Anregung der königlichen großbritannischen Botschaft in Wien wurden im Wege des k. u. k. Ministeriums des Äußern Verhandlungen in Absicht auf die Regelung der Frage, betreffend die Behandlung von in England geisteskrank gewordenen österreichischen Staatsangehörigen, eingeleitet. Saut Mittheilung des k. u. k. Ministeriums des Äußern ist die großbritannische Regierung bereit, ein diesbezügliches Abkommen auf Grundlage des Principes zu treffen, dass mittellose Angehörige eines der betheiligten Staaten, die in den: Gebiete des andern von Geisteskrankheit befallen wurden, auf Kosten des letzteren verpflegt werden." Unsere Regierung hat nun, ehe sie in eine definitive Abmachung mit Großbritannien eingetreten ist, es für zweckmäßig gefunden, durch die k. k. Statthaltereien sich an die Landes-Ausschüsse der verschiedenen Provinzen zu wenden und "mit denselben das Einvernehmen wegen Übernahme der uneinbringlich verbleibenden Verpflegskosten für geisteskrank gewordene Staatsangehörige Großbritanniens auf den Landesfond zu pflegen." Der Landes-Ausschuss von Vorarlberg hat diese Zuschrift der k. k. Statthalterei mit Beschluss vom 6. September 1898 ablehnend beantwortet mit der Begründung, dass im Lande Vorarlberg keine mit dem Öffentlichkeitsrechte ausgestattete Irren- oder Krankenanstalt bestehe und daher es sich hierlands nur um Kosten, welche bei einer Privatpflege entstehen, handeln könne. Die Privatpflege, von der hier die Rede ist, kann nur so gemeint sein, dass die Gemeinden die Verpflegskosten erkrankter Auswärtiger zu tragen haben; denn nach § 29 des bestehenden Heimatgesetzes hat die betreffende Gemeinde auswärtige Arme, welche in ihrem Gebiete erkranken, solange zu verpflegen, bis sie ohne Nachtheil für ihre oder anderer Gesundheit aus der Verpflegung entlassen werden können. Dieses ist bisher so gepflegt worden und wird auch, wenn kein Vertrag abgeschlossen wird, der eine Änderung bezweckt, weiterhin so gepflegt werden. Nun, diese Obliegenheit ist in Rücksicht der physisch Erkrankten wohl ohne größere Schwierigkeit zu erfüllen, gegenüber Geisteserkrankungen aber hat die Sache ein etwas anderes Bewandtnis. Es ist klar, dass in Füllen von Geisteserkrankungen die Gemeinden nicht so eingerichtet sind, um den Kranken zu behalten und die richtige, nothwendige Pflege zu besorgen. Sie wird nun jedenfalls in die Lage versetzt, den Erkrankten so rasch als möglich in die Landes-Irrenanstalt Valduna zu überführen. Die weitere Verpflegung jedoch wurde doch immer nach dem geltenden Heimatgesetze jene Gemeinde zu tragen haben, in deren Gebiet die Erkrankung erfolgte. Das ist denn doch zu hart und zu drückend für die Gemeinden. Auf alle diese Umstände hat die k. k. Statthalterei in ihrer Erwiderung von 16. September 1898 aufmerksam gemacht und ganz richtig folgenden Vorschlag dem Landes-Ausschüsse unterbreitet (liest): "Der Landes-Ausschuss möge sich bereit erklären, in Vorarlberg an einer Geisteskrankheit erkrankte großbritannische Unterthanen" - ich muss hier bemerken, dass Großbritannien keine Unterthanen hat, sondern nur Staatsangehörige; die Briten würden sich diesen Ausdruck nicht gefallen lassen - also: "großbritannische Staatsangehörige ohne Belastung der betreffenden Gemeinde, in welcher derselbe erkrankte, in die dem Landes-Ausschusse IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. 35 unterstehende Irrenanstalt in Valduna zu übernehmen, wovon die Vorarlberger Gemeinden zu verständigen wären, damit sie wissen, wie sie sich in solchen Füllen zu benehmen haben." Der Landes-Ausschuss hat nun diese Angelegenheit auf Grund der in diesem Rescripte ausgeführten Darlegungen neuerdings in Berathung und Erwägung gezogen, dem Vorschläge der hohen k. k. Regierung beigestimmt, und in der Sitzung vom 7. October 1898 vorbehaltlich der Genehmigung des hohen Landtages der h. k. k. Regierung gegenüber folgende Erklärung abzugeben beschlossen: "Dass er allfällig in Vorarlberg an einer Geisteskrankheit erkrankte großbritannische Staatsangehörige ohne Belastung der betreffenden Gemeinden, in welchen dieselben erkrankt sind, in die Landes-Irrenanstalt Valduna aufzunehmen und dort bis zu ihrer Transportfähigkeit auf Kosten des Landesfondes zu verpflegen, bereit sei, wenn von Großbritannien gegenüber österreichischen Staatsangehörigen Reciprocität geübt werde." Der Finanz-Ausschuss, dem diese Angelegenheit zur Vorberathung und Berichterstattung überwiesen worden ist, hat gefunden, dass diese Erklärung vollkommen sachgemäß sei und der Sachlage entspreche, und dass daher die Zustimmung des hohen Hauses beantragt werden solle. Der Antrag des Finanz-Ausschusses lautet folgendermaßen: (liest denselben aus Beilage XIII.)" Ich beehre mich, im Namen des Finanz-Ausschusses diesen Antrag dem hohen Landtage zur Annahme zu empfehlen, und habe weiter demselben nichts beizufügen. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. - Wenn sich niemand zum Worte meldet, so kann ich über den Antrag des Finanz-Ausschusses, wie er Ihnen vom Herrn Berichterstatter vorgetragen worden ist, die Abstimmung einleiten. Ich ersuche diejenigen Herren, welche mit vorliegendem Antrage einverstanden sind, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Er ist angenommen. Nächster Gegenstand der Tagesordnung bildet der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die LandesausschussVorlage, . betreffend die Gewährung einer Subvention an den Vorarlberger Landwirtschaftsverein zur Förderung und Hebung der Schweinezucht. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Abg. Jodok Fink, das Wort zu nehmen. Jodok Fink: (Verliest den Bericht und Antrag aus Beilage IX.) Ich habe dem Antrage nichts weiter beizufügen und empfehle denselben dem hohen Hause dringend zur Annahme. Landeshauptmann: Wer wünscht zu diesem Berichte und Anträge das Wort? - Es meldet sich niemand, daher ist die Debatte geschlossen. Da der Herr Berichterstatter nichts mehr beizufügen hat, kann ich zur Abstimmung schreiten. Die Herren haben den Antrag gehört, ich brauche denselben daher wohl nicht zu wiederholen und ersuche diejenigen Herren, die mit demselben einverstanden sind, ihre Zustimmung durch Erheben von den Sitzen zu geben. Angenommen. ? Fünfter Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Finanz-Ausschusses, betreffend die Gewinnung eines Landesarchives zur Aufbewahrung der alten Gerichtsacten und die Bestellung eines Archivars zur Besorgung desselben. Ich ersuche den Herrn Pfarrer Thurnher als Berichterstatter, das Wort zu nehmen und den Bericht vorzutragen. Pfarrer Thurnher: (Verliest Bericht und Antrag aus Beilage X.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. - Es meldet sich niemand zum Worte, deshalb schreite ich zur Abstimmung und ersuche ich jene Herren, die mit dem Anträge des Finanz-Ausschusses einverstanden sind, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Nun kommen wir zum sechsten Gegenstände unserer Tagesordnung, d. i. der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses üben: die Abänderung der §§ 15 und 36 des Statutes der Hypothekenbank des Landes Vorarlberg und Übernahme der 36 IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. Rentensteuer für die Zinsen der Hyyothekar-Pfandbriefe auf die Anstalt. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abg. Martin Thurnher, den Bericht vorzutragen. Martin Thurnher: (Liest Bericht und Anträge aus Beil. XL) Die ganzen Änderungen also darin, dass im § zwanzig" das Wörtchen ist, so dass also der lullten hat: des Statutes bestehen 15, 1. al. statt des Wörtchens" "vierzig" einzusetzen § 15 in Zukunft zu "Die Pfandbriefe werden mit Zinsen-Coupons auf vierzig halbjährige Zinsen und einem Talon als Anweisung auf weitere Zinsen-Coupons versehen.........u. s. w.;" ferner dass im § 36 die Belehnungsgrenze bei Häusern statt bis zu einem "Drittel" bis zur "Hälfte", und bei Grund und Boden statt bis zur "Hälfte" bis zu "zwei Drittel" ausgedehnt wird, so dass also der § 36 folgendermaßen zu lauten hätte: "Auf Häuser können Darlehen bis zur Hälfte, auf Grund und Boden bis zu zwei Drittel des ermittelten Wertes bewilliget werden. Insofern jedoch Waldungen allein belehnt werden sollen, können Darlehen auf dieselben nur bis zu einem Viertel des Wertes gegeben werden." Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme dieser Anträge. Landeshauptmann: Ich habe an die Herren einige Exemplare des Statutes der Landeshypothekenbank zur Vertheilung gelangen lassen, damit sie die betreffenden Änderungen leichter ersehen können. Ich eröffne nun über Bericht und Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses die Debatte. Ich ertheile zuerst das Wort dem Herrn Abgeordneten Ölz. Ölz:Ich kann als Oberdirector der Landeshypothekenbank die Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses nur auf das Dringlichste zur Annahme empfehlen. Eine weitere Begründung der Anträge ist meines Erachtens nicht nothwendig, da der Herr Berichterstatter die Gründe ja ausführlich schon im Berichte dargelegt hat. Nur auf einen Punkt möchte ich besonders die Aufmerksamkeit der Herren Abgeordneten lenken, nämlich auf die Rentensteuer. Das neue Personal-Einkommensteuergesetz hat für die Hypothekar-Zinsen und für die Zinsen bei Creditinstituten, wie die Spar- und RaiffeisenCaffen sind, die Rentensteuer mit 11/B°/O eingeführt, währenddem bei Prioritäts-Obligationen dieselbe ganz entfällt. Diese Obligationen sind frei gelassen worden. Run hat schon im letzten Jahre der h. Landtag in dieser Beziehung den Wunsch ausgesprochen, die h. Regierung möge im Reichsrathe eine diesbezügliche Änderung des Gesetzes vorschlagen. Es haben in der Zwischenzeit auch die bestehenden Hypothekenbanken im Reichsrathe Petitionen eingebracht, auf Aushebung der Rentensteuer abzielend. Bis jetzt ist aber noch nichts erfolgt, obgleich die Aufrechthaltung der Rentensteuer in der jetzigen Form - man darf wohl mit Recht sageneine große Ungerechtigkeit ist. Folgendes Beispiel möge die Sache beleuchten. Es sind etwa vmi den im ganzen ausgegebenen Prioritäten- und Staats-Obligationen rund ausgedrückt 4000 Millionen von der Rentensteuer frei, während 400 Millionen, die auf Grund- oder Realbesitz lasten, zur Rentensteuer herangezogen werden. Es wäre also ganz bestimmt nur billig und gerecht, wenn die Regierung diesem allseits ausgesprochenen Wunsche nach Aufhebung der Rentensteuer auch bei den Zinsen der Pfandbriefe und Hypotheken nachkommen würde. Ich habe bei meiner Anwesenheit in Innsbruck von einem Herrn des Tiroler Landes-Ausschusses gehört, dass von der Regierung betreffs der Rentensteuer eine Mittheilung herabgelangt sei, dass es jetzt nicht angehe, das kaum eingeführte PersonalEinkommensteuergesetz in dieser Beziehung zu ändern. Meine Herren, nach dieser Mittheilung haben wir keine Hoffnung, dass in nächster Zeit diese drückende Rentensteuer für die Creditinstitute ausgehoben werde. Es ist aber diese Steuer nicht bloß für die Creditinstitute voll Härte und Unbilligkeit, sondern auch für Private. Wie kommt z. B. ein Mann dazu, der bei einem Gläubiger hier in der Stadt oder auf dem Lande ein Capital aufnimmt, von den Capitalszinsen nebst der Einkommensteuer noch die Rentensteuer zu zahlen, während der Besitzer von Obligationen, der nichts weiter zu thun braucht, als die Schere zu nehmen und die Coupons herunterzuschneiden, nur die Einkommeusteuer und keine IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages, III. Session, 8. Periode 1899. 37 Rentensteuer zahlt. Bei Creditinstituten, wie die Spar- und Raiffeisencassen und die Hypothekenbanken es sind, ist dies noch weit unbilliger. Diese Institute beruhen mehr oder weniger darauf, um dem Volke zu helfen. Man kommt nun und verlangt von diesen Instituten, dass sie die Rentensteuer zahlen, obgleich sie, wenigstens was die Raiffeisencassen und die Hypothekenbanken betrifft, gar nicht einmal auf Gewinn berechnete Institute. sind. Daher wäre es doch schon die höchste Zeit, dass die hohe Regierung sich herbeiließe, diese berechtigten Wünsche des Volkes zu berücksichtigen. Es ist seiner Zeit im betreffenden Ausschüsse bei der Berathung der PersonalEinkommensteuer ein diesbezüglicher Antrag gestellt worden, aber damals haben die kapitalistischen Kreise das Übergewicht gehabt und der Antrag ist dann niedergestimmt worden. Ich habe, meine Herren, diese Worte nur deshalb hier gesprochen, um neuerdings die berufenen Kreise anzuspornen, dass sie ununterbrochen den Reichsrath und damit mich die Regierung bestürmen und auffordern, endlich einmal diese ungerechte, unbillige und harte Steuer aufzuheben. Sie dürfen überzeugt sein, dass für solche Creditinstitute, wie sie die Hypothekenbanken sind, die Aufrechthaltung der Rentensteuer geradezu etwas Bedrohliches und Bedenkliches an sich hat. So hat z. B. die niederösterreichische Hypothekenbank 37.000 ff. an Rentensteuer zu zahlen, die oberösterreichische 11.000-12.000 st., und das geht alles aus ihrem eigenen Sack. Das ist gewiss für Creditinstitute, die auf keinen Gewinn ausgehen, etwas sehr Gefährliches und Bedenkliches. Ich hoffe, dass die hohe k. k. Regierung sich mit der Zeit doch herbeilassen wird, hier Wandel zu schaffen und die berechtigten Wünsche des Volkes zu berücksichtigen. (Zustimmung.) Martin Thurnher: Die Ausführungen des geehrten Herrn Vorredners sind sehr zutreffend, insbesonders was die Rentensteuer betrifft. Während seiner Ausführungen ist mir nun eingefallen, dass man nicht nur die Abgeordneten angehen solle, um sie anzuspornen und zu bewegen, für die Aufhebung der Rentensteuer bei gemeinnützigen Creditinstituten zu wirken, denn das ist schon geschehen und wird es auch in der Folge an diesbezüglichen Anstrengungen nicht fehlen, sondern ich halte es für das geeignetste, dass sogleich von dieser Stätte aus an die hohe k. 1. Regierung eine diesbezügliche Aufforderung gerichtet werde. Daher erlaube ich mir ad personam, nicht als Berichterstatter, folgenden Zusatzantrag als Resolution zu stellen: "Die k. k. Regierung wird dringend aufgefordert, mit thunlichster Beschleunigung legislative Maßnahmen zur Auflassung der Rentensteuer für Zinse der Pfandbriefe der Landeshypothekenbanken, sowie für Zinse der Spar- und Raiffeisencassen einzuleiten." Landeshauptmann: Ich werde über diese Resolution am Schlusse der Debatte abstimmen lassen? Wer wünscht weiter noch das Wort? - HerrAbgeordneter Ganahl! Ganahl: Ich kann der Abänderung des § 36 nicht in allen Theilen zustimmen. Dass man in Zukunft Häuser mit 50% belehnen will, damit könnte ich mich auch einverstanden erklären, aber dass man auf Grund und Boden bis zu zwei Drittel des ermittelten Wertes Darlehen geben will, das halte ich bei der Höhe der Grundpreise in Vorarlberg oder besser, bei der Höhe der Schätzungen, wie sie heute noch immer beliebt werden, geradezu für gefährlich. Bei den Sparcassen finden wir freilich auch diese Bestimmung, aber die SparcassenDirectionen müssen auch die größte Vorsicht walten lassen, um bei dieser Bestimmung ihre Institute vor Schaden zu bewahren. Ich glaube, man solle den § 36 des Statutes für die Landeshypothekenbank dahin abändern, dass man sowohl bei Häusern wie bei Grundstücken Darlehen bis zur Höhe von 50% des Schätzungswertes gewähren soll. Es lässt sich nicht verkennen, immer mehr wird man zur Einsicht kommen, dass der Preis von Grund und Boden in Vorarlberg sehr geschraubt ist. Es sind hier noch Gegenden, wie z. B. das Jagdbergische, wo man heutzutage noch das Mittmel Boden mit 3-400 fl. bezahlt. Nehmen Sie nun an, in einem solchen Gebiete will man eine Hypothek aufnehmen und produciert demnach eine Schätzung. Was hat denn die Schätzung für einen Wert? Sie sollen aber darauf Darlehen bis zu 66% geben. Das muss doch die größte Gefahr in sich bergen. Bei den Sparcassen ziehen wir heutzutage für Belehnungen so wie so die Häuser den Grundstücken vor, insbesondere in gilt bevölkerten Orten. 38 IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. Nach meinen Erfahrungen glaube ich daher dem hohen Landtage empfehlen zu sollen, dass der § 36 dahin abgeändert werde, dass auf Häuser wie auf Grund und Boden Darlehen nur bis zur Hälfte des ermittelten Wertes bewilliget werden, und stelle daher einen Antrag in dieser Richtung. Johannes Thurnher: Die Ausführungen des Herrn Vorredners haben sehr viel für sich, und ich kann den Herren nur mittheilen, dass in den Kreisen der Landtagsabgeordneten selbst dieser seiner Meinung auch Ausdruck verliehen worden ist. Die Bedenken, die der Herr Abgeordnete Ganahl und andere Herren in dieser Richtung hatten, wurden aber durch die Versicherung der Bankdirection beschwichtiget, dass gewiss in der rigorosesten Weise bei den Schätzungen der Grundstücke vorgegangen wird, was unsere Landes-Hypothekenbank ja in der Richtung besser als andere Creditinstitute in der Hand hat, da von der Direction aus eigene Vertrauensmänner auf dem Lande bestimmt werden, welche, indem sie bei den Schätzungen intervenieren, gerade darauf ein besonderes Augenmerk richten müssen, dass nicht zu hoch geschätzt werde. Denn diese Vertrauensmänner haben die Pflicht, etwaigen zu hohen Schätzungen entgegen zu treten, bezw. die Direction aufmerksam zu machen, bei dieser oder jener Belehnung vorsichtig zu sein. Es ist ganz richtig, was der Herr Abgeordnete Ganahl gesagt hat, hat sehr viel für sich, und auch ich hätte es nicht ungern gesehen, wenn man bei der Belehnung von Grundstücken bei der Hälfte ihres Wertes als Belehnungsgrenze geblieben wäre. Ich zweifle aber, ob der Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses, nachdem die Sache in den Kreisen der Abgeordneten sehr reiflich besprochen worden ist und auf Grund dieser Berathungen die Abänderung beschlossen wurde, sehr leicht zurückgenommen werden kann. Ich muss auch noch hervorheben, dass in der Eingabe der Direction der Landes-Hypothekenbank nicht direct ans eine Abänderung in dieser Beziehung gedrungen worden ist. Das eigentliche Verlangen der Direction gieng nur dahin, Häuser bis zur Hälfte ihres Wertes zu belehnen; das ist als Antrag von der Direction vorgelegt worden. Der andere Punkt aber, die Belehnungsgrenze bei Grundstücken zu erhöhen, ist dem hohen Landtage nur nahe gelegt worden. Mir scheint die Sache wichtig genug, dass man sie vielleicht auf die Nachmittagssitzung vertagen solle, um sich noch einmal im Kreise der Abgeordneten darüber zu berathen. Ich lege den Auseinandersetzungen des Herrn Ganahl ein großes Gewicht bei, weil ich gesehen habe, dass auch in den Kreisen anderer Abgeordneter vielfach seine Meinung getheilt wird. Ölz:Ich habe eigentlich dasselbe sagen wollen, was mein geehrter Herr Vorredner, Herr Abgeordneter Johannes Thurnher, in Bezug auf die Eingabe der Direction ausgeführt hat. In der Directionssitzung wurde mit nämlich der Auftrag zutheil, die Anregung beim hohen Landtage zu machen, derselbe möge in Erwägung ziehen, ob es nicht gut wäre, die Belehnungsgrenze bei Grund und Boden etwas zu erhöhen. Nun hat man die Sache in den Kreisen des hohen Landtages eifrigst besprochen und ist schließlich zum Entschlüsse gekommen, die Anregung aufzunehmen und zu beantragen, die Belehnungsgrenze bei Grund und Boden auf zwei Drittel des ermittelten Wertes zu erhöhen. Es ist auch ganz richtig, was der Herr Abgeordnete Ganahl gesagt hat, dass man nämlich heute bei Schätzungen des Grundwertes behufs Belehnung sehr vorsichtig sein muss. Nun sind wir aber das gewiss und zwar doppelt, weil wir einerseits, wie der Herr Abgeordnete Johannes Thurnher richtig bemerkt hat, Vertrauensmänner auf dem Laude draußen haben, die uns über die wahre Sachlage zu unterrichten verpflichtet sind, und weil wir, wovon Sie überzeugt sein dürfen, mit den Schätzungen, wie sie heutzutage vorgenommen werden, nichts zu thun haben wollen. Gegenüber diesen Schätzungen werden wir immer Stellung nehmen. Heutzutage ist es modern, wenn jemand Geld auf Darlehen aufnimmt, hoch zu schätzen, bei Verlassenschaften ist es wieder der Brauch, niedrig zu schätzen. Diese Gepflogenheiten kennen wir. Wir werden es jedem Darlehensnehmer im Voraus sagen, und ich' habe es auch in allen öffentlichen Versammlungen, wo ich über die Landes-Hypothenbank Vorträge gehalten habe, betont, dass wir gar keine Rücksicht nehmen, ob einer erbt oder Geld braucht, sondern wir werden immer bei der Schätzung nach dem reellen Werte, wobei wir auch den Ertragswert nicht unberücksichtiget IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. 39 lassen, vorgehen. Nun wird der eine oder der andere sagen, ja das steht nur deswegen im Statute, damit der Oberdirector die Handhabe hat, das auszunützen und etwa ihm nicht beliebten Persönlichkeiten Schwierigkeiten zu machen. Das sind einfach lächerliche Bedenken. Ich bin ja nicht allein, sondern es ist die Direction auch da. Ich habe nur Bericht zu erstatten und die Stimme abzugeben, wie es etwa der Vorsitzende einer Sparcasse thut. Die Direction allein wird erwägen, ob die Gründe, die für Annahme oder Abweisung ihr vorliegen, berechtiget sind oder nicht. Wenn die Directionsmitglieder die Gründe nicht für berechtiget finden, so können sie ihre Meinung zur Geltung bringen und können auch das Ansuchen entgegen dem Antrage obweisen oder annehmen. Dann fungiert noch als Aufsichts- und Controllbehörde statt des landesfürstlichen Commissärs der Regierung ein Mitglied des Landes-Ausschusses, dem das Recht zusteht, jeden Beschluss zu sistieren, wenn er irgend ein Bedenken bezüglich der Beschlussfassung findet. Wir können ja eigentlich selbständig nichts thun. Jeder Beschluss, gegen den der Commissär des Landes-Ausschusses im Interesse des Landes oder der Hypothekenbank fein Veto einlegt, ist dem Landes-Ausschusse zu unterbreiten. Es ist also ausgeschlossen, dass in dieser gesetzlichen Bestimmung etwa eine politische Maßregel, eine Verfolgung oder etwas ähnliches gegen eine andere Partei erblickt werden könnte. Ich sage das besonders deshalb, weil in letzterer Zeit einige Blätter immer darauf hingedeutet haben, dass dieses Institut wahrscheinlich zu politischen Zwecken seitens unserer Partei benützt werde. Ich weise nun diese Vorwürfe auf das entschiedenste zurück und verwahre mich dagegen auf das entschiedenste. Ich habe auch in dieser Sache einem solchen Blatte schon drei Berichtigungen eingeschickt. Wir werden vorgehen nach Gerechtigkeit und Billigkeit, wie dies auch bis jetzt im Landes-Ausschusse, im hohen Landtage geschehen ist. In dieser Beziehung wird niemand einen berechtigten Vorwurf erheben können. Es ist richtig, wir müssen auch, wie der Herr Abgeordnete Ganahl treffend ausgeführt hat, die Höhe der Grundwerte berücksichtigen. Die Grundwerte sind aber nicht im ganzen Lande die gleichen. Der Herr Bürgermeister von Dornbirn wird mir zugestehen, dass in Dornbirn gegenwärtig sehr niedrige Grundpreise sind. Ich habe mehrmals das Vergnügen gehabt, bei Versteigerungen mitzuwirken und hätte, wenn ich nicht schon sonst genügend engagiert wäre, oft gute Grundkäufe machen können. Auch in anderen Landeskreisen, wie z. B. in Rankweil ist das der Fall. Dagegen gibt es Gegenden, z. B., wie der Herr Abgeordnete Ganahl richtig angeführt hat, Jagdberg und auch das Walserthal, wo enorm hohe Preise der Grundstücke sind. Da können wir nach dem Verkaufswerte gar nicht vorgehen. Derselbe kann bei der Schätzung nicht in Rücksicht genommen werden, sondern wir müssen bei der Schätzung und Belehnung darauf sehen, in welchem Verhältnisse der Verkaufswert zum Ertragswert steht. Wir können nicht, wenn z. B. im Walserthale ein Gut mit einigen Kuhwinterungen um 6 oder 7000 fl. verkauft wird, uns veranlasst sehen, das Gut auch so hoch zu schätzen und es daraufhin zu belehnen, sondern wir werden es nach dem allgemeinen Verhältnisse des Verkaufswertes zum Ertragswerte beurtheilen und auch darnach so belehnen. Dagegen wird es vielleicht in jenen Gegenden, wo thatsächlich ganz enorm niedrige Preise sind, auch vorkommen, dass man bis zur Wertgrenze von zwei Drittel geht. So wird es bei Belehnungen seitens der Direction gehalten werden müssen. Ein anderes Beispiel: Es sind im Bregenzerwalde sehr hohe Preise für die Bauerngüter, weil die Landwirtschaft, hesonders die Milchwirtschaft viel Erträgnisse abwirft. Wenn nun dort auf einmal andere Verhältnisse eintreten, d. h. ein Abschlag erfolgt, so wird gewiss eine große Bewegung für Herabminderung der Grundwerte durch das Thal gehen, wie mir der Herr Abgeordnete Jodok Fink versichert hat. Das werden wir auch zu berücksichtigen haben. Ferner werden wir die Erfahrungen, welche die Sparcassen und andere Gläubiger in den 1870er Jahren gemacht habendavon können Sie überzeugt fein -, uns zu Nutze machen. Ich habe mir auch sagen lassen, dass, trotzdem die Sparcassa in Feldkirch so belehnt, wie es der volkswirtschaftliche Ausschuss beantragt, sie eigentlich noch nie zu einem Schaden gekommen sei. (Ganahl: Aber schon sehr nahe daran war sie!) Wir werden es einfach der Feldkircher Sparcasse nachmachen, dann wird es schon gut gehen. 40 IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. Scheidbach: Ich kann mich in dieser Frage ganz kurz fassen. Was ich sagen wollte, hat der Herr Abgeordnete Ölz bereits ausgeführt. Ich, als Vertreter der Oberländer Landgemeinden, kann diese Abänderung des § 36 im Statute der Landeshypothekenbank nur auf das herzlichste begrüßen und zwar aus dem Grunde, weil es sonst der dortigen Bevölkerung wirklich unmöglich wäre bei der bisherigen Belehnungsgrenze, dieses besonders für die bäuerliche Bevölkerung so wohlthätige Creditinstitut zu benützen. In unserem Landestheile ist der Bodenwert so weit herabgesunken, dass wir wirklich schwer thun würden, von diesem Institute das nöthige Geld zu bekommen oder aufzunehmen. Ich begrüße daher die Abänderungsanträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses auf das wärmste und möchte nur noch befürworten, dass sie einstimmig angenommen werden. Die Bedenken, die dagegen von verschiedener Seite betont worden sind, sind bereits in treffender Weise vom Herrn Abgeordneten Ölz widerlegt worden. Jodok Fink: Wie den Mitgliedern des volkswirtschaftlichen Ausschusses bekannt ist, habe ich schon dort gegen den Antrag, dass die Belehnungsgrenze bei Grund und Boden bis zu zwei Drittel des erhobenen Schätzungswertes ausgedehnt werde, mich ausgesprochen und auch dort schon erklärt, dass ich auch im h. Hause dagegen stimmen werde. Ich will nun ganz kurz auseinandersetzen, warum ich im Ausschusse diese Stellung eingenommen habe und auch dieselbe hier im hohen Hause einnehmen werde. Ich muss im vorhinein bemerken, dass ich volles Vertrauen zur Direction habe, ich zweifle nicht, dass sie gewiss klug und vorsichtig überall zu Werke gehen wird. Es liegt gewiss kein Grund vor, die Direction deswegen anzugreifen, weil sie etwa bei Änderung der Belehnungsgrenze von der Hälfte auf zwei Drittel oberflächlich vorgehen würde, sondern der Grund liegt darin, dass ein noch so großes Vertrauen, das man in Personen setzt, doch nicht soweit gehen darf, dass man dabei die Sache selbst übersieht. Was nun die Sache selbst anbelangt, so muss ich folgendes sagen: Herr Oberdirector Ölz hat in seinen sonst trefflichen Ausführungen bemerkt: "Ja, wir werden es mit den Schätzungen nicht so machen, wie es bis jetzt beliebt worden ist, dass man nämlich den Verkaufswert zugrunde legt und man so viel zu hoch schätzt." Darauf kann ich nur das sagen, dass gewöhnlich die beeideten Ortsschätzer der Gemeinde die Schätzung vornehmen, und dass es kaum der Direction möglich sein wird, selbst auf die Schätzung den entsprechenden Einfluss zu nehmen, weil eben die Schätzer Leute vom betreffenden Orte sind und es ihre Art und Weise ist, so zu schätzen. Ferner hat er gemeint: "Wir haben ja Vertrauensmänner draußen, die bei Schätzungen zugegen sein werden." Das ist schon bei der Aufstellung des Statutes als eine Nothwendigkeit erkannt und als ein ganz wichtiges Moment hervorgehoben worden. Darauf kann ich nur erwidern, dass diese Vertrauensmänner - und das wird in vielen Fällen zutreffen - Mitglieder derselben Gemeinde sein werden, wo die Schätzung vorgenommen wird. Aus diesem Grunde befürchte ich auch, dass hier mitunter verwandtschaftliche Verhältnisse in Betracht kommen, besonders in kleineren Gemeinden. Da könnte nun hie und da ein Vertrauensmann aus diesen und ähnlichen Gründen einmal eine schwache Seite haben, und es wird ihm vielfach schwer fallen, sei es weil er Mitglied derselben Gemeinde ist, sei es weil er in irgend einem verwandtschaftlichen Verhältnisse zum Darlehenswerber steht, einer zu hohen Schätzung in richtiger Weise entgegenzutreten. Die Direction könnte dann, wenn das in entlegenen Thälern draußen geschieht, nicht zur richtigen Anschauung und Einsicht gelangen. Auf einen anderen wichtigen Punkt möchte ich dann noch aufmerksam machen, warum ich glaube, dass man heute rücksichtlich der Belehnung über die Hälfte des Wertes nicht in eine Abänderung des Statutes eintreten soll. Ich bin nämlich heute noch der Überzeugung, dass es für die Hypothekenbank besser sei, wenn sie im Anfänge etwas langsamer arbeite. Wenn sie aber jetzt schon für die Erhöhung der Belehnungsgrenze sich ausspricht und eine höhere als die im Statute bestimmte annimmt, so wird das zur Folge haben, dass viel mehr Gesuche an die Hypothekenbank gelangen werden. Es steht zwar im Belieben der Direction, mit der Ausgabe von Darlehen etwas zurückzuhalten. Aber wie es geht, wenn man von allen Seiten mit Anträgen überhäuft wird und je mehr dies geschieht, um desto mehr, denke ich mir, wird man doch nachgeben. Das halte ich nicht für das beste für die Entwicklung der Hypothekenbank. IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. 41 Mer noch etwas will ich beifügen. Ich für meine Person glaube nämlich, dass man in jenen Fällen, wo man die Belehnung von Grund und Boden bis zur Hälfte wirklich als zu eingeschränkt oder für zu enge hält, noch im § 37 ein Mittel hätte, Abhilfe zu schaffen. Hier heißt es nämlich im zweiten Alinea: "Ausnahmsweise kann die Bankdirection auf Grund und Boden auch nach einem vom LandesAusschusse für die verschiedenen Landestheile und Culturgattungen bestimmten Vielfachen des Catastralreinertrages Darlehen bewilligen." Nun ich glaube, hierin wäre ja das Mittel gegeben, um Darlehen über die im Statute normierte Belehnungsgrenze eventuell zu bewilligen. Ich bin ja einverstanden, dass das nicht zur Regel wird, und braucht auch, glaube ich, nicht zur Regel zu werden; aber im einzelnen Falle könnte diese Bestimmung doch Abhilfe schaffen. Es ist hier ja gar nicht gesagt, ein wie Vielfaches des Catastralreinertrages hier gemeint ist. Im übrigen bin ich sonst vollkommen mit der Ansicht der Direktion einverstanden, dass die Schätzungen nicht nach dem Kaufswerte, sondern richtiger nach dem Ertragswerte vorgenommen werden. Aber wie führen wir das durch, dass auf dem Lande die Schätzungen nach dem Ertragswerte vorgenommen werden und wie bringen wir das zustande, dass unsere Vertrauensmänner den Schätzungswert nach den Erträgnissen zu beurtheilen vermögen? Da wären noch viele Gründe zu erörtern, aber ich enthalte mich vorläufig weiterer Ausführungen. Deshalb werde ich dafür stimmen, dass wir vorläufig, was die Belehnungsgrenze der Grundstücke anbelangt, keine Änderungen vornehmen sollen. Dr. von Preu: Nur ganz kurz möchte ich vorerst erwähnen, dass ich im wesentlichen mit dem, was der Herr Abgeordnete Jodok Fink gesprochen hat, einverstanden bin. Ich glaube nämlich auch, dass die Belehnungsgrenze bis zu zwei Drittel des Wertes bei Grundstücken nicht zweckmäßig ist für die Hypothekenbank. Abgesehen von allen übrigen Missständen und Gefahren, die dadurch drohen und im Lande an verschiedenen Orten erfahrungsgemäß vorkommen - wie der Herr Abgeordnete Ganahl ausgeführt hat, - glaube ich, kann es nur für die Hypothekenbank und ihre Direction selbst erwünscht sein, dass die Belehnungsgrenze ziemlich eng gezogen werde, indem jene auf diese Weise umso sicherer vor Nachtheilen, die Direction aber vor jeder Verantwortung gewahrt bleiben wird. Was ferner die Schätzung anbelangt, so ist das selbstverständlich und im Gesetze begründet, dass der Schätzungswert sich nach dem Erträgniffe richtet. Dass grobe Irrungen bei derartig aufzunehmenden Schätzungen vorkommen, ist nicht wohl anzunehmen; denn der Ertrag eines Reales lässt sich wohl unschwer ermitteln und bleibt immer die Grundlage für den Wert einer Sache. Würde z. B. der Kaufpreis als Basis der Schätzung angenommen werden, so kämen wir zu den größten Absurditäten. Wie bereits beispielsweise vom Herrn Abgeordneten Ölz erwähnt wurde, sind im Walserthale die Kaufpreise von Grundstücken so variabel, dass von einem Jahre zum andern oft ein colossaler Unterschied platzgreift: es kann dort vorkommen, dass in einem Jahre kaum die Hälfte, im darauffolgenden Jahre kaum noch ein Viertel dessen aus einem Grundstücke gelöst wird, was es im Vorjahre gegolten hätte. Das ist mir selbst bekannt, weil ja das Walserthal in jenem Bezirke liegt, für den ich bestellt bin. Von einem richtigen Wertansätze nach dem Kaufpreise kann man absolut nicht sprechen, das ist undenkbar. Ich möchte noch außerdem betonen, dass die Belehnung von Grundstücken immerhin noch kritischer ist als die von Häusern. Wenn Häuser in einer Assecuranzgesellschaft versichert werden, so haben Sie noch eine andere, sehr maßgebende Sicherheit für die Belehnung, nämlich die Assecuranz. Dass die Hypothekenbank auf ein nicht versichertes Haus ein Darlehen gibt, ist natürlich ausgeschlossen. Sie haben also bei Häusern wenigstens immer den Assecuranzbetrag, welcher, abgesehen davon, dass er einen wenigstens annäherungsweise verlässlichen Anhalt zur Feststellung des Schätzungswertes für die Belehnungsgrenze gibt, bei Zerstörung des Objectes durch Feuer als Wertersatz für das Pfandstück dient, während Sie bei Grundstücken, wenn solche durch Überfluturig, Vermuhrung, Abrutschung (Schlipf) ganz oder theilweise der Cultivierung entgehen, in dieser Beziehung nichts weiter haben. Da nun die Belehnung von Grundstücken in gewisser Beziehung viel verfänglicher ist als die Belehnung von Häusern, so bin ich sehr dafür, dass der § 36 in seiner ursprünglichen Fassung, wornach Grundstücke nur bis zur Hälfte belehnt werden können, aufrecht erhalten bleiben soll. Aus 42 IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. diesem Grunde werde ich für die Meinung beziehungsweise für den Antrag der Herren Abgeordneten Ganahl und Jodok Fink stimmen. Dr. Waibel: Ich muss meine Verwunderung aussprechen, dass man überhaupt Änderungen des Statutes beantragt und uns darüber keine Vorlage gibt, sondern die Dinge lediglich cursorisch behandeln will, nachdem unsere Angelegenheit doch solche Fragen betrifft, die von größter Wichtigkeit und Tragweite sind. Vor allem muss ich bemerken, dass es mit ihren Änderungen nach meiner Anschauung absolut keine Eile hat. Das Statut der Landes-Hypothekenbank ist seit einer Reihe von Jahren beim Landes-Ausschusse in Berathung gewesen, und die Herren dortselbst haben gefunden, dass man die Sache so machen und so beginnen soll. Ich glaube, dass man erst das Institut auf Grund jenes Statutes, welches von Ihrer Seite bereits genehmiget worden ist, ins Leben treten lassen soll, und wenn die Erfahrungen mit der Zeit zeigen, welche Änderungen daran vorzunehmen sind, so wird schon die Direction Gründe angeben, um solche Änderungen zu rechtfertigen und zu erstreben. Gegenwärtig sind aber noch gar keine Erfahrungen vorhanden. Ich erblicke aber in diesem Antrag doch etwas anderes. Ich erblicke in diesem Antrage lediglich das Bestreben der Direction, so rasch als möglich flotte Geschäfte zu machen und dadurch einen gewissen Glanz in diese Institution zu bringen ohne Rücksicht darauf, ob in der Folgezeit auf Grund weiterer Erfahrungen diese Dinge sich bewähren oder nicht. Mit der Belehnung des Grund und Bodens ist es heutzutage geboten, sehr vorsichtig zu sein. Diejenigen Herren, die solchen Dingen einige Aufmerksamkeit schenkten, haben ersehen können, dass seit einigen Jahrzehnten die Grundwerte außerordentlich wechseln. In Zeiten, wo Grund und Boden in einem Bezirke viel begehrt wird, steigen die Preise in die Höhe; auf einmal, wenn das Verlangen nach Grundstücken aufgehört hat, sinken die Preise wieder herab. So wechseln die Preise oft gar sehr je nach den Umständen. Ich theile vollkommen die Ansicht eines meiner