18990419_lts012

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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:56
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp08,lts1899,lt1899,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 12. Sitzung am 19 April 1899 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 20 Abgeordnete. Abwesend: Herr Bösch. Regierungsvertreter: Heer k. k. Statthaltererrath Rudolf Graf Huyn. Beginn der Sitzung 10 Uhr 10 Min. vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung zu erheben? - Da dies nicht der Fall ist, so betrachte ich dasselbe als genehmiget. Ich bemerke, dass dem Protokolle die in demselben erwähnten Erklärungen Sr. bischöflichen Gnaden und des Herrn Abgeordneten Kohler namens der Majorität beigeheftet sind. Ich muss mir nur noch eine Bemerkung erlauben: Für die Zukunft möchte ich die Herren ersuchen, alle im Laufe der Verhandlung gestellten Anträge nach der Bestimmung des § 26 der Geschäftsordnung schriftlich zu überreichen, weil die von mir bisher geduldete Außerachtlassung dieser Bestimmung bei Feststellung des Protokolles große Schwierigkeiten macht. Diesbezüglich möchte ich also die Herren für die Zukunft aufmerksam machen. Der Herr Abgeordnete Bösch hat sich entschuldiget. Ich möchte dann noch vor Übergang zur Tagesordnung einen Zusatz zu derselben machen, nämlich dass zwischen Punkt 4 und 5 eingeschaltet werde der mündliche Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses in Angelegenheit der Petition der Gemeinde Klösterle wegen Durchführung der Verbauung des Groß-Tobels. Wenn dagegen keine Einwendung erfolgt, so ist unsere Tagesordnung in diesem Sinne ergänzt. 170 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. Wir gehen nun auf den ersten Gegenstand derselben über, das ist der mündliche Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Landesausschussvorlage, betreffend die Abänderung des Wasserrechtsgesetzes. Ich ertheile dem Herrn Berichterstatter, Abgeordneter Wegeler, das Wort zur Erstattung des mündlichen Berichtes. Wegeler: Die Vorlage des Landes-Ausschusses, betreffend die Ergänzung bezw. Abänderung der §§ 18 und 27 des Gesetzes vom 28. August 1870, L. G. Bl. Nr. 65 über Benützung, Leitung und Abwehr der Gewässer, welche Vorlage infolge zweier Petitionen mehrerer Industriellen und Gewerbetreibenden veranlasst wurde, hat die Zustimmung des volkswirtschaftlichen Ausschusses nicht gefunden, und derselbe hat beschlossen, dem hohen Hause folgenden Antrag zur Annahme zu empfehlen (liest): "Die Gesetzesvorlage, betreffend die Abänderung bezw. Ergänzung mehrerer Paragraphen des Gesetzes vom 28. August 1870, L. G. Bl. Nr. 65 über Benützung, Leitung und Abwehr der Gewässer, wird an den Landes-Ausschuss mit dem Auftrage zurückgeleitet, um mit der k. k. Regierung diesbezüglich in Verhandlung zu treten und in späterer Session darüber Bericht zu erstatten." Das ist alles, was ich über diesen Punkt zu sagen habe, und empfehle Ihnen nur die Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen mündlichen Bericht und Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses die Debatte. Ganahl: Ich habe gegen den gestellten Antrag von meinem Standpunkte aus nichts einzuwenden, da die Aussicht, nur für den ministeriellen Papierkorb zu arbeiten, auch für den Landtag nicht verlockend ist. Ich möchte aber bei dieser Gelegenheit doch den Wunsch aussprechen, dass der LandesAusschuss bei seinen Verhandlungen mit der Regierung betreffs des Wassergcjetzes sich auch von der Thatsache leiten lassen möge, dass Vorarlberg nicht ausschließlich ein Agriculturländchen ist, sondern der Industrie nicht entrathen kann, dass also die Interessen der Industrie auch berücksichtiget zu werden verdienen. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? - Es meldet sich niemand, somit kann ich zur Abstimmung schreiten, wenn der Herr Berichterstatter nichts mehr beizufügen hat. - Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses, welcher lautet: (verliest obigen Antrag) zustimmen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Ich komme nun zum zweiten Gegenstände der Tagesordnung, d. i. der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses, betreffend die Errichtung einer Muster- und Lehrsennerei in der Gemeinde Doren. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Abgeordneten Jodok Fink, das Wort zu ergreifen. Jodok Fink : In ganz Österreich gibt es dermalen keine Anstalt, an welcher die Erlernung der Hartkäserei nach Schweizerart möglich wäre. Der sechs- bis achtwöchentliche Curs, der an bestehenden landwirtschaftlichen Anstalten, wie z. B. zu Rothholz im Unterinnthale, hiefür eingerichtet ist, genügt zu diesem Zwecke nicht. Einmal ist die Unterrichtszeit zu kurz, dann fehlen auch die nöthigen Einrichtungen und insbesondere auch die nöthige Milchmenge. Wir sehen daher einerseits, dass an den Käsereien fast ausschließlich Ausländer angestellt sind und man für dieselben große Opfer bringen muss, um sie überhaupt zu bekommen und zu erhalten, andererseits kommt man wieder zu großem Schaden durch den so häufigen Wechsel dieser Arbeitskräfte. Die Ausbildung einheimischer Käser an auswärtigen Anstalten, z. B. in der Schweiz und im Algäu, wo solche Molkereischulen bereits bestehen, stößt auch auf bedeutende Hindernisse. Es ist dort eilt hohes Honorar für Ausländer bestimmt, wenn überhaupt Ausländer nicht ganz ausgeschlossen sind. Ich glaube daher, wir können es und insbesondere von Seite des Landes auf das wärmste begrüßen, dass von Seite des k. k. Ackerbau-Ministeriums die Anregung gegeben worden ist, hier in Österreich und speciell in Vorarlberg die erste Molkereianstalt, die erste Muster- und Lehrsennerei zu errichten. XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. 171 Die Sache ist, wie Sie aus dem Berichte entnehmen können, so gedacht, dass von Seite des k. k. Ackerbau-Ministeriums die Kosten für Errichtung der Anstalt sowie für die erste Einrichtung derselben als fond perdu gegeben werden. Sofort nach Erstellung dieser Anstalt geht dieselbe in das Eigenthum des Landes über. Das Risico, welches das Land auf sich zu nehmen hat, besteht einzig und allein darin, dass, wie Sie aus dem Berichte ersehen haben, sich das Land verpflichtet, im Falle eines jährlichen Betriebsabganges in jenen Jahren, in welchen ein solcher nachgewiesen wird, einen Landesbeitrag bis zu 1000 st. zu gewähren. Ferner könnte das Land noch insofern in Anspruch genommen werden, als unter Umständen auch an Vorarlberger Schüler, welche diese Anstalt besuchen, Stipendien gewährt werden sollen. Die Höhe dieser Stipendien kann dermalen nicht leicht festgesetzt werden, weil man jetzt überhaupt noch nicht weiß, wie das Honorar für den Besuch dieser Anstalt in dem erst zu vereinbarenden Statute für Vorarlberger Zöglinge festgestellt werde. Der volkswirtschaftliche Ausschuss war daher der Ansicht, dass zwar die Verleihung von Stipendien an Vorarlberger Schüler von Seite des Landes gewährt werden soll, dass aber das erstemal, wenn die in Aussicht genommene Muster- und Lehrsennerei vor der nächsten Landtagssession eröffnet wird, dem Landes-Ausschusse die Ermächtigung eingeräumt werde, solche Stipendien aus dem Fonde zur Hebung der Rindviehzucht an weniger bemittelte Vorarlberger Schüler zu gewähren. Ich glaube also, von Seite des Landes, wie ich schon bemerkt habe, können wir das nur auf das freudigste begrüßen; denn neben der Viehzucht, die für einen großen Theil der landwirtschaftlichen Bevölkerung von Vorarlberg sehr wichtig ist, ist auch für einen weiteren Theil der Vorarlberger Bevölkerung die Milchwirtschaft von großer Wichtigkeit. Es ist die Errichtung einer solchen Anstalt auch deswegen zu begrüßen und sehr wichtig, damit wir im Lande selbst einmal einheimische Käser heranbilden können. Dadurch wird es auch möglich werden, dass wir bessere Producte aus unserer Milch erzielen, die dann auch einen höheren Wert bekommen, und dass wir mit dem Auslande die Concurrenz besser aushalten können. In Anbetracht dieser Gründe stelle ich im Namen des volkswirtschaftlichen Ausschusses folgende Anträge, die da lauten: (liest dieselben aus Beilage XL.) Ich empfehle Ihnen die einstimmige Annahme dieser Anträge. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Anträge die Debatte. Dr. Waibel: Ich weiß nicht, habe ich Recht oder nicht Recht. Es kommt mir so vor, als ob in den Anträgen etwas fehle, und das ist folgendes: Es wird am Schlusse des Berichtes gesagt: "Nach Errichtung und Einrichtung der Anstalt geht diese in das Eigenthum des Landes über." Ich hätte doch gemeint, dass in den Anträgen ausgesprochen werden sollte, dass das Land bereit sei, diese Anstalt nach Errichtung und Einrichtung in das Eigenthum zu übernehmen. Es ist üblich, dass bei Dingen von solcher Wichtigkeit und Bedeutung doch derjenige, für den ein Geschenk bestimmt ist, sich ausspricht, ob er es annimmt. Ich habe vielleicht nicht Recht, das kann ja sein, aber mir kommt vor, als ob dieser Punkt doch übersehen worden sei und eigentlich in die Anträge beziehungsweise Beschlussfassung des Landtages hineingehöre. Jodok Fink: Ich bitte um das Wort, nicht als Berichterstatter, sondern persönlich zur Debatte. Nun ich habe gar nichts dagegen, wenn das schon heuer ausgesprochen würde; aber ich meine, es ist doch nicht so dringend, nachdem die Sache vorläufig in einem Stadium sich befindet, das überhaupt nicht ein definitives genannt werden kann. Wir befinden uns eigentlich nur in einem Stadium der Vorverhandlungen mit der Regierung. Es müssen von Seite des Landes-Ausschusses im Vereine mit der Regierung erst die Statuten festgesetzt werden. Es müssen die Bedingungen festgesetzt werden, unter welchen die Regierung und das Land im Verwaltungsrathe Einfluss hat, und so verschiedene andere Sachen noch. Daher hätte ich es für meine Person für richtiger gehalten, wenn wir es für heuer so aussprechen, wie es in den Anträgen steht. Man kann das ja in einem späteren Jahre sagen, wann alle Vorbereitungen beendiget sind und man sich vollkommen geeiniget hat. Wenn jedoch jemand jetzt schon einen Antrag stellt, dass die Übernahme der Anstalt auf das Land schon heuer ausgesprochen werde, so habe ich auch nichts dagegen. 172 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. Regierungsvertreter: Auf Grund der Anregung, die der Herr Dr. Waibel gegeben hat, möchte ich mir erlauben, das hohe Haus aufmerksam machen, dass in der mir vorliegenden Note des k. k. Ackerbau-Ministeriums an den LandesAusschuss thatsächlich die Frage gestellt wird, ob die Landesvertretung der weiteren Erhaltung dieser Anstalt durch das Land ihre Zustimmung gebe, wobei ersucht wird, die Äußerung über diese Angelegenheit ehethunlichst abzugeben. Es scheint also thatsächlich, dass das k. k. Ministerium für Ackerbau den Wunsch hegt, zu wissen, ob die Landesvertretung die Propositionen auch für die Erhaltung einer solchen Anstalt beziehungsweise Übernahme derselben in das Eigenthum des Landes acceptiert. Aus diesen Gesichtspunkten, glaube ich, ist die Anregung des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel sehr zu beachten. Johannes Thurnher: Es ist ganz richtig, was der Herr Abgeordnete Dr. Waibel gesagt hat, dass eigentlich ein Conclusum ans dem Berichte, ob nämlich das Land bereit sei, das anzunehmen, im Wortlaute des Antrages nicht enthalten ist; aber der Bericht selbst ist so gehalten, dass man daraus ersehen kann, dass diese Anregung sehr begrüßt wird; und in der That müssen wir es ja begrüßen und dem k. k. Ministerium für Ackerbau sehr dankbar sein, dass gerade Vorarlberg mit der ersten Käserei- und Sennereischule bedacht wird, was vermöge seiner günstigen Lage für diese Anstalt von besonderem Werte ist. Ich glaube, man kann das nur begrüßen, und ist auch kein Zweifel, dass das Land das annimmt. Ich habe, wie der Herr Berichterstatter, dieselbe Meinung, dass inan, da die Anstalt erst im Werden begriffen ist, heute das nicht ausspricht, obwohl kein Zweifel vorhanden ist, dass das Land übernehmen kann, will und wird. Aber die Äußerungen des Herrn Regierungsvertreters haben mich in dieser Anschauung nicht bestärkt. Es wäre wünschenswert gewesen, dass das, was der Herr Regierungsvertreter hier mitgetheilt hat, uns im volkswirtschaftlichen Ausschüsse mitgetheilt worden wäre. Es hätten dann weniger umständliche Auseinandersetzungen stattgefunden als jetzt im hohen Hause. Wir wollen sehen; wenn ein Antrag gestellt wird, schauen wir ihn an. Dr. Waibel: Ich erlaube mir einen Antrag zu stellen und bitte folgenden Antrag anzunehmen; ich glaube, mehr braucht nicht gesagt zu werden, es ist dasselbe, was im Berichte steht, nämlich: "Nach Errichtung und Einrichtung der Anstalt ist das Land bereit, dieselbe in das Eigenthum zu übernehmen." Dieser Satz sollte als erster Punkt in die Anträge kommen. Johannes Thurnher: Wenn dieser Antrag als erster Punkt gesetzt wird, so passt, glaube ich, die Textierung der folgenden Punkte nicht recht gut mehr. Es steht hier: "Für den Fall, als auf Kosten des Staates eine Muster- und Lehrsennerei errichtet wird, wird zur Deckung u. s. w." Das reimt sich mit dem Antrage des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel als ersten Punkt nicht recht zusammen. Ich glaube, er würde fast besser als dritter Punkt passen. Was den Text des Antrages des Herrn Dr. Waibel betrifft, so möchte ich mit Rücksicht darauf, ob er in diesem Sinne als dritter Punkt passt, bitten, den Wortlaut des Antrages nochmals zu verlesen. Landeshauptmann: Der Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel lautet: "Nach Errichtung und Einrichtung der Anstalt ist das Land bereit, dieselbe in das Eigenthum zu übernehmen." Johannes Thurnher: Ich möchte noch eine Ergänzung beantragen, dass nämlich an passender Stelle in diesem Antrage eingeschaltet werde: "nach ihrer Fertigstellung durch das k. k. Ackerbau-Ministerium", damit alles außer Zweifel ist. Dr. Waibel: Dagegen habe ich nichts einzuwenden. Ölz: Wir können die Sache freilich begrüßen, ich möchte aber doch fragen und wissen, wer dann für das weitere Deficit aufkommt, wenn ein solches sich herausstellt. Der Herr Abgeordnete Jodok Fink hat gesagt, bis zu 1000 st. sind wir verpflichtet. Wenn aber mehr herauskommt, so ist nirgends ausgesprochen, wer dieses plus zu übernehmen hat, ob der Staat oder das Land. Oder ist vielleicht im Antrage das letztere ausgedrückt, wenn wir sagen, wir übernehmen die Anstalt in das XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. 173 Eigenthum? Das geht doch nicht an, so mir nichts dir nichts in das Eigenthum zu übernehmen. Es müssen doch die näheren Bedingungen festgesetzt werden. Wenn es sicher vortheilhaft wäre, so gienge es an. Martin Thurnher: Ich möchte nur bemerken, dass diesen Besorgnissen Rechnung getragen werden könnte, wenn man sagen würde im Anträge 1 d. i. in dem vom Herrn Abgeordneten Dr. Waibel gestellten Anträge: "unter den im Punkte 2 vorgesehenen Einschränkungen." Dort steht nämlich, dass das Land bis zu 1000 fl. das Deficit zu tragen habe, und es muss das dann berücksichtiget werden beim Übereinkommen, das zwischen der Regierung und dem Lande betreffs der schließlichen Übernahme der Anstalt stipuliert wird. Wenn wir uns auf den Punkt 2 beziehen, so glaube ich, könnten wir dem Zusatzantrage des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel als Punkt 1 zustimmen. Landeshauptmann: Die Anträge, wie sie sich jetzt nach den verschiedenen Abänderungs- und Zusatzanträgen ergeben, würden lauten, wenn der Herr Abgeordnete Dr. Waibel nichts dagegen hat, dass sein Antrag statt als erster als dritter Punkt gesetzt würde: "1. Für den Fall, als auf Kosten des Staates in Doren eine Muster- und Lehrsennerei errichtet wird, wird zur Deckung eines allfälligen Betriebsabganges aus dem Fonde zur Hebung der Rindviehzucht in jenen Jahren, in welchen ein solcher Abgang nachgewiesen wird, ein Beitrag bis zu 1000 fl. gewährt. 2. Wenn die in Aussicht genommene Muster- und Lehrsennerei in Doren vor der nächsten Landtagssession eröffnet wird, erhält der Landes-Ausschuss die Ermächtigung, an weniger bemittelte Vorarlberger Schüler, welche den einjährigen Curs an der Muster- und Lehrsennerei in Doren mitmachen, Stipendien aus dem Fonde zur Hebung der Viehzucht zu gewähren. 3. Das Land Vorarlberg ist bereit, die in Aussicht gestellte Muster- und Lehrsennerei in Doren nach ihrer Fertigstellung durch das k. k. Ackerbau-Ministerium unter den im Punkte 1 vorgesehenen Einschränkungen in das Eigenthum zu übernehmen." Ich glaube, so ist die Sache ganz klar. Wer wünscht noch weiter das Wort? - Wenn sich niemand meldet, so ist die Debatte geschlossen. Hat der Herr Berichterstatter noch etwas beizufügen? Jodok Fink: Zu den Anträgen, wie sie da formuliert worden sind, habe ich kaum etwas zu sagen, ich könnte ganz gut zustimmen. Ich mache nur darauf aufmerksam, dass das, was der Herr Negierungsvertreter verlesen hat, nicht ganz dasselbe ist, was in diesen Anträgen zum Ausdrucke gekommen ist. Ich mache weiter darauf aufmerksam, dass diese Sache, wie sie uns jetzt von der Regierung mitgetheilt wird, im Ausschusse noch nicht vorgelegen ist. Das scheint mir eine ganz neue Zuschrift der Regierung in dieser Angelegenheit zu sein, die bisher nicht an den Landes-Ausschuss gelangt ist, sondern uns jetzt erst im hohen Hause mitgetheilt wird. Daher ist es für meine Person fraglich, ob es nicht besser wäre, der ganze Gegenstand würde an den Ausschuss zurückgeleitet, um dort ruhig und sachlich darüber zu berathen. Ich überlasse es dem hohen Hause, hierüber zu entscheiden, gegen die Anträge, wie sie vorliegen, habe ich nichts einzuwenden; aber das eine möchte ich sagen, dass die Anträge mit dem, was die Regierung im letzten Momente uns mitgetheilt hat, nicht genau übereinstimmen. Ich will einzelne Punkte klar hervorheben, damit niemand im Zweifel ist. Nach der früheren Mittheilung der Regierung würde der Beschluss stimmen; dort sagt die Regierung: "Das Land müsste sich verpflichten, bei einem Betriebsdeficit bis zu 1000 fl. jährlich für die Deckung des Abganges einzutreten", und dann sagt die Regierung weiter, die Regierung behalte sich die Entscheidung vor, was mit einem allfälligen weitern Abgänge zu thun wäre. Nun, nachdem uns der Herr Negierungsvertreter einen Bruchtheil dieser neuen Zuschrift verlesen hat, wird die Frage gestellt, ob das Land bereit sei, die Anstalt ins Eigenthum zu übernehmen und zu erhalten. Das wollte ich dem hohen Hause mittheilen, und nach meiner Auffassung wäre es vielleicht das beste, die Sache an den Ausschuss zu verweisen. Negierungsvertreter: Ich muss dem geehrten Herrn Abgeordneten Fink widersprechen, wenn er sagt, ich hätte im Namen der Regierung eine neue Mittheilung gemacht; in dieser Angelegenheit 174 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899 hat die Regierung und zwar das k. k. AckerbauMinisterium direct mit dem Landes-Ausschusse verhandelt. Ich selbst bin durch eine Abschrift, die mir seitens der Statthalterei übermittelt wurde, von dieser Angelegenheit in den letzten Tagen erst amtlich in Kenntnis gesetzt worden. Das ist auch der Grund, warum ich nicht in der Lage war, schon bei den Berathungen des Ausschusses weitere Aufklärungen zu geben. Damit entfällt wohl auch der Vorwurf, den mir Herr Abgeordneter Johannes Thurnher gemacht hat. Was ich verlesen habe, ist nichts anderes als eine Abschrift des AckerbauMinisterial-Erlasses vom 29. März 1899, Z. 7065 an den Landes-Ausschuss, welcher Erlass also diesem Vorgelegen ist. Es ist daher durchaus nicht zutreffend, wenn behauptet wurde, dass ich durch diese Verlesung dem hohen Hause etwas Neues mitgetheilt Hütte. Im übrigen scheint es mir auch am zweckentsprechendsten zu sein, wenn diese im Augenblicke noch nicht ganz klare Angelegenheit an den volkswirtschaftlichen Ausschuss zurückverwiesen würde. Johannes Thurnher: Ja ich bin sehr einverstanden, dass diese Angelegenheit an den volkswirtschaftlichen Ausschuss verwiesen wird, muss mich aber zugleich gegen die Äußerung des Herrn Regierungsvertreters wenden, als hätte ich ihm persönlich oder der Regierung einen Vorwurf machen wollen. Hiezu bin ich nur veranlasst worden, weil der Ausdruck "Vorwurf" gefallen ist; einen solchen habe ich aber weder beabsichtiget noch zum Ausdrucke gebracht. Ölz: Nach diesen Auseinandersetzungen stelle ich den Antrag, dass dieser Gegenstand zur mündlichen Berichterstattung an den volkswirtschaftlichen Ausschuss zurückgewiesen wird. Landeshauptmann: Wer wünscht noch das Wort? - Wenn sich niemand meldet, bringe ich diesen Antrag als weitgehendsten zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche demselben zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Eingabe der Gemeinde Dalaas um Bewilligung einer Subvention zu den Kosten der Verbauung der sogenannten Schlosserhalde. Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Wegeler, das Wort zu ergreifen. Wegeler: Die Gemeinde Dalaas hat ein Gesuch an den Landtag gerichtet dahin gehend, derselbe möchte ihr eine Subvention von 1800 fl. gewähren zum Zwecke der Verbauung der sogenannten Schlosser- oder Rufenhalde gegen Lawinengefahr. Im weitern ersucht die Gemeinde den hohen Landtag ihr eine Subvention aus Staatsmitteln zum gleichen Zwecke bei der Regierung zu erwirken. Die Nothwendigkeit der Verbauung dieser Schlosserhalde wird sowohl von der politischen Behörde als auch von unserem Landesculturingenieur anerkannt. Erstere hat schon mit einer Zuschrift im November 1897 die Gemeinde aufgefordert dafür zu sorgen, dass gegen diese Lawinengefahr Vorkehrungen getroffen werden. Anlass hiezu gab der Fall, dass im Schuljahre 1888/89 zwei Kinder das Leben durch eine solche Lawine einbüßten. Die Kosten dieser Verbauung werden auf 5200 fl. veranschlagt. Aus eigenem erklärt die Gemeinde dieselben nicht tragen zu können, weil die Gemeindemittel sehr minimal sind und die Einwohner fast durchwegs sehr unbemittelte Leute seien. Der volkswirtschaftliche Ausschuss anerkennt sowohl die Nothwendigkeit der Verbauung als auch die Unvermögenheit der Gemeinde und erachtet die Gewährung einer Landessubvention für geboten; jedoch ist der volkswirtschaftliche Ausschuss der Ansicht, dass für diesen Zweck nur 1000 fl. ausgeworfen werden sollen. Die Erlangung einer Staatssubvention erachtet der volkswirtschaftliche Ausschuss ebenfalls für geboten und nicht für unerreichbar und ist also dafür, dass sich der Landes-Ausschuss bei der Regierung um eine solche verwenden solle. Der volkswirtschaftliche Ausschuss stellt daher in dieser Angelegenheit folgende Anträge: (liest dieselben aus Beilage XLII.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Pfarrer Thurhner: Der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses hat die Hauptgründe für den vorliegenden Antrag in einer Weise angeführt, dass es wohl nicht nothwendig ist, denselben XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. 175 noch eine weiter gehende Begründung beizufügen. Es sei mir nur gestattet, noch ein paar Worte anzubringen. Dass die Verbauung dieser Halde dringend nothwendig ist, davon dürften wir wohl alle überzeugt sein; es dürfte vielleicht sogar Wunder nehmen, dass die politische Behörde solange gezögert hat, die Gemeinde Dalaas zu dieser Verbauung zu verhalten. Die Erklärung hiefür liegt wohl nur darin, dass die politische Behörde befürchtete, es dürfte die Aufbringung der nöthigen Mittel seitens der Gemeinde Schwierigkeiten bereiten. Das ist wohl der Hauptgrund, warum mit der Betreibung dieser Angelegenheit so gezögert worden ist. Wenn auch einiges Gemeindevermögen in Dalaas da ist, so darf doch anderseits nicht übersetzen werden, dass die erforderliche Sumnie sehr groß ist und seit Eröffnung der Arlbergbahn der Verdienst sehr abgenommen hat. Der einzige Umstand dürfte zur Beleuchtung dieser Thatsache genügen, dass seit Eröffnung der Arlbergbahn die Anzahl der Hausnummern nicht unbedeutend abgenommen hat; dieselbe dürste, wenn die Einwohnerzahl nicht durch das Bahnpersonale einen Zuwachs erhalten hatte, ziemlich geringer sein als vor 20 Jahren. Andererseits ist aber die Verbauung der Rufenhalde doch nothwendig schon der Schulkinder wegen; das ist doch keine Kleinigkeit, wenn die Eltern wissen, dass ihre Kinder mehrmals im Tage diese Stelle passieren müssen und da sich fortwährend in Lawinengefahr befinden. Die Verbauung ist aber auch nothwendig im Interesse der Erwachsenen, die oft nothgedrungen an dieser Stelle vorübermüssen; man macht zwar im Winter keine größeren Wege, als man muss, und wenn man gezwungen ist, sucht jeder den geraden Weg zu machen, namentlich wenn große Schneemassen die Gefahr besonders drohend erscheinen lassen; da wird jeder begreifen, dass man in solchen Fällen nur mit Angst und Zittern passieren kann. Die Verbauung ist aber auch besonders nothwendig im Interesse der dortigen Gewerbsleute. Es kommen Bestellungen von Brot und anderen Lebensmitteln; diese Bestellungen müssen oft rasch effectuiert werden, und somit sind diese Geschäftsleute ebenfalls wieder genöthiget, sich der größten Lebensgefahr auszusetzen, denn es gibt für die Zufahrt zur Bahn keinen andern Weg als den über die Schlosserhalde. Darum kann ich als 13jähriger Seelsorger dieser Gemeinde nicht umhin, weil ich über die ganze Sachlage wohl unterrichtet bin. Ihnen den vorliegenden Antrag bestens zu empfehlen. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? - Es meldet sich niemand, somit kann ich zur Abstimmung schreiten, und zwar werde ich beide Punkte unter einem nehmen; ich ersuche also jene Herren, welche diesen Anträgen des volkswirtschaftlichen Ausschusses zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Eingabe der Gemeinde Dornbirn wegen erweiterter Durchführung der Wildbachverbauung im Gebiete der Dornbirner Ach. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Abg. Johannes Thurnher, das Wort zu ergreifen. Johannes Thurnher: Die Gemeinde Dornbirn darf der Regierung dankbar sein, dass sie die Verbauung der Dornbirner Ach als erstes Verbauungsobject in der Wildbachverbauungssection in Angriff genommen hat. Sie hat damit bekundet, dass es das wichtigste Object ist, wenn auch das Geschiebe nicht bis in den Bodensee geleitet werden kann, sondern nur in das Gebiet unter der Eisenbahnbrücke. Aber sie hat dem nicht entsprechenden Ausdruck gegeben dadurch, dass sie den Kostenaufwand, den die frühern Erhebungen mit 133.000 st. dargethan haben, um 40%, also annähernd um 53.000 st. verringert hat. Die Gemeinde Dornbirn hat nun im letzten Jahre eine außergewöhnliche Gelegenheit gehabt, die Geschiebszufuhr der Ebniter Ach zu messen, indem unterhalb derselben im ebenen Sand ein Stauweiher gebaut wurde, dessen Länge, Breite und Tiefe man kennt, und da hat man im letzten Jahre gefunden, dass eine große Menge von Geschiebe und zwar nicht weniger als 20.000 m* da abgelagert wurde; und das geschah, wie im Gesuche der Gemeinde Dornbirn bemerkt wird, in einem Jahre, wo das Hochwasser noch nicht einmal besonders stark war, wo man nur 40 Secunden-Cubikmeter zählte, während es in andern Jahrgängen auf 60 und noch mehr gieng. Der Wunsch der Dornbirner Gemeinde176 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. Vertretung ist, dass also der Verbauung der Dornbirner Ach und ihrer Nebenzuflüsse nicht bloß größere Aufmerksamkeit geschenkt werde, sondern dass das in Angriff genommene Gebiet intensiver verbaut werde, als dies bisher in Aussicht genommen ist. Das muss so sein, wenn nicht unterhalb der Dornbirner Eisenbahnbrücke ein unabsehbarer Schaden entstehen soll, da sich dort, wo die Ach bereits in einen trägeren Lauf kommt, die Geschiebsmassen derart häufen, dass das Achbett jetzt schon so kleine Häuser hoch über den anliegenden Gründen liegt, also ein ähnlicher Zustand, wie er im Rheine vor der Rheinkatastrophe bestand. Die bisherigen Überschwemmungen der Dornbirner Ach im Unterlaufe haben nicht viel geschadet; sie glichen mehr der Anschwellung eines Sees an das Uferland. Bevor die Schwarzacher Ach in die Dornbirner Ach einmündet, hat sie ein sehr tiefes Bett, und von diesem Bette aus schwellt es zuerst links und rechts in die Gräben, und wenn die Gräben voll sind, dann schwellt es auf das Land hinaus, ähnlich wie an einem Seeufer. Es ist mehr ein Anschwellen als ein Überströmen. Aber die Katastrophe, die zu befürchten ist, würde verheerend wirken; denn die Ach kommt von der Höhe herunter und wird sich links und rechts ergießen und große Strecken fruchtbaren Feldes unter Wasser setzen und überschottern. Die Thalebene mit fruchtbaren Feldern ist gerade bei Dornbirn am allerbreitesten, und die Felder von Dornbirn unterhalb der Ach und jene von Lustenau werden verschottert, wenn die Ach von der linken Seite zum Ausbruch gelangt; und das Unglück wird im kleinen Maßstabe einer Rheinkatastrophe gleichen, wenn auch teilte Häuser dort sind, die in Gefahr kämen, aber große Gründe werden verschottert und zunichte gemacht. Der volkswirtschaftliche Ausschuss, der diese Petition für vollkommen berechtiget hält, stellt daher folgenden Antrag: (liest denselben aus Beilage XLL) Ich muss da zum Antrag noch bemerken - es ist mir erst während des Lesens in den Sinn gekommen -, dass die Dornbirner Gemeindevertretung im Eingange der Petition die Meinung ausgesprochen hat, man solle die Mittel hauptsächlich aus dem Meliorationsfonde verlangen. Nun, es kann ja sein, dass man diesen Fond in Anspruch nimmt, wenn aus dem Wildbachverbauuttgsfonde nichts genommen wird. Daher sind diese Worte der Dornbirner Gemeindevertretung in diesem Falle vollkommen gerechtfertiget. Weil schnell gebaut werden soll, so hat das auch den Vortheil, dass die Pläne und der Kostenvoranschlag, welche das Ackerbau-Ministerium immer verlangt, wenn aus den Mitteln des Meliorationsfondes etwas gegeben werden soll, und die erst auf Kosten der Gemeinde oder des Landes hergestellt werden müssten, sich schon in den Händen der Wildbachverbauungssection befinden, und ebenso auch das sonstige Material. Ich empfehle Ihnen also von den Gesichtspunkten aus, wie sie in der Petition der Gemeinde Dornbirn, im Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses und in meinen Ausführungen dargelegt wurden, die Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. - Wenn niemand sich zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Antrage ihre Zustimmung geben, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Nach der bei Beginn der Sitzung von mir gemachten Anregung wird nun kommen als fünfter Gegenstand der Tagesordnung der mündliche Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses in Angelegenheit der Petition der Gemeinde Klösterle wegen Durchführung der Verbauung des GroßTobels. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Abgeordneten Ganahl, den Bericht vorzutragen. Ganahl: Die Gemeinde Klösterle lebt seit dem Bergstürze im Jahre 1899 in der beständigen Gefahr, dass ihre schönsten Wiesen übermuhrt und die Häuser in den Parcellen Sand und Dörfle zerstört werden. In dieser wenig beneidenswerten Lage hat sich die Gemeinde Klösterle schon int August vergangenen Jahres an den Landes-Ausschuss mit der Bitte gewendet, er möge sich dafür einsetzen, dass die Schutzarbeiten im Groß-Tobel beschleuniget werden. Der Landes-Ausschuss hat auch nicht unterlassen, in diesem Sinne bei der Statthalterei vorstellig zu werden und speciell auch die Uferschutzbauten unter der Alfenzbrücke anzuregen und zu vertreten. Darauf ist dann ein Erlass des k. k. Ackerbau - Ministeriums vom XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. 177 3. October vergangenen Jahres erfolgt, mit welchem das Ministerium seine Geneigtheit ausspricht, auch den Uferschutzbauten unter der Alfenzbrücke näher zu treten; jedoch ist das Ministerium der Meinung, dass die Verhandlung darüber erst gelegentlich der Collaudierung der übrigen ausgeführten Schutzbauten beginnen sollte, während mit den Schutzbauten oberhalb der Alfenzbrücke noch in diesem Jahre angefangen werden soll. Der Gemeinde Klösterle ist aber mit dieser principiellen Geneigtheit des Ministeriums nicht viel geholfen, denn angesichts der drohenden Gefahr findet die Gemeinde Klösterle ein rasches Eingreifen für geboten. In ihrer Noth wendet sich nun die Gemeinde mit der Bitte um Intervention an das hohe Haus. Der volkswirtschaftliche Ausschuss verkennt auch nicht die kritische Lage, in der sich die Gemeine Klösterle befindet, und glaubt, dass in diesem Falle das Sprichwort: "Doppelt gibt, wer schnell gibt" ganz besonders Anwendung finden und auch seitens des hohen Ministeriums berücksichtiget werden sollte. Wenn die Regierung schon die Absicht hat, auch die Uferschutzbauten unter der Alfenzbrücke in Angriff zu nehmen, so soll sie es thun, bevor das drohende Unheil hereingebrochen ist. Übrigens steht auch dem Landes-Ausschuss nach dem Gesetze vom 9. Mai 1897, betreffend die Ausgestaltung und Ergänzung der Rheinregulierung durch Verbauung der Nebenzuflüsse, eine Einflussnahme insbesondere auch auf die Bestimmung der Reihenfolge der zu verbauenden Nebenflüsse zu. Gestützt auf diese gesetzliche Bestimmung stellt der volkswirtschaftliche Ausschuss nun folgenden Antrag: "Der Landes-Ausschuss wird angewiesen, das vorliegende Gesuch der Gemeinde Klösterle ddo. 12. April d. J. der hohen Regierung unter nachdrücklicher Vertretung der Bitte zu übergeben, dass die ganze Verbauung ob und unter der Alfenzbrücke ohne Verzug durchgeführt werde." Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. - Es meldet sich niemand, somit schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem eben verlesenen Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Bevor ich nun die öffentliche Sitzung in eine vertrauliche verwandle, will ich noch Tag und Stunde der nächsten Sitzung nebst der Tagesordnung derselben bekannt geben; ich beraume die nächste Sitzung auf übermorgen Freitag, den 21. April 2 Uhr nachmittags an mit nachstehender Tagesordnung: 1. Bericht des Schulausschusses über den Gesetzentwurf, betreffend die Errichtung, Erhaltung und den Besuch der öffentlichen Volks- und Bürgerschulen; 2. Bericht des Schulausschusses über den Gesetzentwurf, betreffend die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes an öffentlichen Volks- und Bürgerschulen. Ich verwandle nun zur Behandlung der letzten zwei Gegenstände der Tagesordnung die öffentliche Sitzung in eine vertrauliche. (Schluss der öffentlichen Sitzung 11 Uhr 10 Minuten vormittags.) Druck von J. R. Teutsch, Bregenz. Aorartßerger Landtag. 12. Sitzung am 19 April 1899 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf RHomberg. --------- ------ S-S-3--------------- Gegenwärtig 20 Abgeordnete. Abwesend: Herr Kösch. Regrerrmgsvertreter: Heer k. k. Statthaltererrath Ruöolf Graf Hugn. Beginn der Sitzung 10 Uhr 10 Min. vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung zu erheben? — Da dies nicht der Fall ist, so betrachte ich dasselbe als genehmiget. Ich bemerke, dass dem Protokolle die in demselben erwähnten Erklärungen Sr. bischöf­ lichen Gnaden und des Herrn Abgeordneten Kohler namens der Majorität beigeheftet sind. Ich muss mir nur noch eine Bemerkung er­ lauben: Für die Zukunft möchte ich die Herren ersuchen, alle im Laufe der Verhandlung gestellten Anträge nach der Bestimmung des § 26 der Ge­ schäftsordnung schriftlich zu überreichen, weil die von mir bisher geduldete Außerachtlassung dieser Bestimmung bei Feststellung des Protokolles große Schwierigkeiten macht. Diesbezüglich möchte ich also die Herren für die Zukunft aufmerksam machen. Der Herr Abgeordnete Bösch hat sich entschuldiget. Ich möchte dann noch vor Übergang zur Tages­ ordnung einen Zusatz zu derselben machen, nämlich dass zwischen Punkt 4 und 5 eingeschaltet werde der mündliche Bericht des volkswirtschaftlichen Aus­ schusses in Angelegenheit der Petition der Gemeinde Klösterle wegen Durchführung der Verbauung des Groß-Tobels. Wenn dagegen keine Einwendung erfolgt, so ist unsere Tagesordnung in diesem Sinne ergänzt. 170 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Wir gehen nun auf den ersten Gegenstand der­ selben über, das ist der mündliche Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Landesausschussvorlage, be­ treffend die Abänderung des Wasserrechtsges etzes. Ich ertheile dem Herrn Berichterstatter, Abge­ ordneter Wegeler, das Wort zur Erstattung des mündlichen Berichtes. Wegkler: Die Vorlage des Landes-Ausschusses, betreffend die Ergänzung bezw. Abänderung der §§ 18 und 27 des Gesetzes vom 28. August 1870, L. G. Bl. Nr. 65 über Benützung, Leitung und Abwehr der Gewässer, welche Vorlage infolge zweier Petitionen mehrerer Industriellen und Gewerbe­ treibenden veranlasst wurde, hat die Zustimniung des volkswirtschaftlichen Ausschusses nicht gefunden, und derselbe hat beschlossen, dem hohen Hause folgenden Antrag zur Annahme zu einpfehlen (liest): „Die Gesetzesvorlage, betreffend die Abän­ derung bezw. Ergänzung mehrerer Paragraphen des Gesetzes vom 28. August 1870, L. G. Bl. Nr. 65 über Benützung, Leitung und Abwehr der Gewässer, wird an den Landes-Ausschuss mit dem Auftrage zurückgeleitct, um mit der k. k. Regierung diesbezüglich in Verhandlung zu treten und in späterer Session darüber Bericht zu erstatten." Das ist alles, was ich über diesen Punkt zu sagen habe, und empfehle Ihnen nur die Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen mündlichen Bericht und Antrag des volkswirtschaft­ lichen Ausschusses die Debatte. Ganahl: Ich habe gegen den gestellten Antrag von meinem Standpunkte aus nichts einzuwenden, da die Aussicht, nur für den ministeriellen Papier­ korb zu arbeiten, auch für den Landtag nicht ver­ lockend ist. Ich möchte aber bei dieser Gelegenheit doch den Wunsch aussprechen, dass der Landes­ Ausschuss bei seinen Verhandlungen mit der Re­ gierung betreffs des Wassergcjetzes sich auch von der Thatsache leiten lassen möge, dass Vorarlberg nicht ausschließlich ein Agriculturländchen ist, son­ dern der Industrie nicht entrathen kann, dass also III. Session, 8. Periode 1899. die Interessen der Industrie auch berücksichtiget zu werden verdienen. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? — Es meldet sich niemand, somit kann ich zur Abstimmung schreiten, wenn der Herr Be­ richterstatter nichts mehr beizufügen hat. — Ich ersuche jene Herren, welche dem Anträge des volks­ wirtschaftlichen Ausschusses, welcher lautet: (verliest obigen Antrag) zustimmen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Ich komme nun zum zweiten Gegenstände der Tagesordnung, d. i. der Bericht des volks­ wirtschaftlichen Ausschusses, betreffend die Errichtung einer Muster- und Lehr­ sennerei in der Gemeinde Doren. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Abge­ ordneten Jodok Fink, das Wort zu ergreifen. Jodok Fink : In ganz Österreich gibt es der­ malen keine Anstalt, an welcher die Erlernung der Hartkäserei nach Schweizerart möglich wäre. Der sechs- bis achtwöchentliche Curs, der an bestehen­ den landwirtschaftlichen Anstalten, wie z. B. zu Rothholz im Unterinnthale, hiefür eingerichtet ist, genügt zu diesem Zwecke nicht. Einmal ist die Unterrichtszeit zu kurz, dann fehlen auch die nöthi­ gen Einrichtungen und insbesondere auch die nöthige Milchmcnge. Wir sehen daher einerseits, dass an den Käsereien fast ausschließlich Ausländer ange­ stellt sind und man für dieselben große Opfer bringen muss, um sie überhaupt zu bekommen und zu erhalten, andererseits kommt man wieder zu großem Schaden durch den so häufigen Wechsel dieser Arbeitskräfte. Die Ausbildung einheimischer Käser an aus­ wärtigen Anstalten, z. B. in der Schweiz und im Algüu, wo solche Molkereischulen bereits bestehen, stößt auch auf bedeutende Hindernisse. Es ist dort eilt hohes Honorar für Ausländer bestimmt, wenn überhaupt Ausländer nicht ganz ausgeschlossen sind. Ich glaube daher, wir können es und insbesondere von Seite des Landes auf das wärmste begrüßen, dass von Seite des k. k. Ackerbau-Ministeriums die Anregung gegeben worden ist, hier in Österreich und speciell in Vorarlberg die erste Molkereianstalt, die erste Muster- und Lehrsennerei zu errichten. XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Die Sache ist, wie Sie aus dem Berichte ciitnehmeil können, so gedacht, dass von Seite des k. k. Ackerbau-Ministeriums die Kosten für Er­ richtung der Anstalt sowie für die erste Einrichtung derselben als fond perdu gegeben werden. So­ fort nach Erstellung dieser Anstalt geht dieselbe in das Eigenthum des Landes über. Das Risico, welches das Land auf sich zu nehmen hat, besteht einzig und allein darin, dass, wie Sie aus dem Berichte ersehen haben, sich das Land verpflichtet, im Falle eines jährlichen Betriebsabganges in jenen Jahren, in welchen ein solcher nachgewiesen wird, einen Landesbeitrag bis zu 1000 st. zu gewähren. Ferner könnte das Land noch insofern in Anspruch genommen werden, als unter Umständen auch an Vorarlberger Schüler, welche diese Anstalt besuchen, Stipendien gewährt werden sollen. Die Höhe dieser Stipendien kann dermalen nicht leicht festgesetzt werden, weil man jetzt überhaupt noch nicht weiß, wie das Honorar für den Besuch dieser Anstalt in deni erst zu vereinbarenden Statute für Vorarl­ berger Zöglinge festgestellt werde. Der volkswirt­ schaftliche Ausschuss war daher der Ansicht, dass zwar die Verleihung von Stipendien an Vorarl­ berger Schüler von Seite des Landes gewährt werden soll, dass aber das erstemal, wenn die in Aussicht genommene Muster- und Lehrsennerei vor der nächsten Landtagssession eröffnet wird, dem Landes-Ausschusse die Ermächtigung eingeräumt werde, solche Stipendien aus dem Fonde zur Hebung der Rindviehzucht an weniger bemittelte Vorarlberger Schüler zu gewähren. Ich glaube also, von Seite des Landes, wie ich schon bemerkt habe, können wir das nur auf das freudigste begrüßen; denn neben der Viehzucht, die für einen großen Theil der landwirt­ schaftlichen Bevölkerung von Vorarlberg sehr wichtig ist, ist auch für einen weiteren Theil der Vorarlberger Bevölkerung die Milchwirtschaft von großer Wichtig­ keit. Es ist die Errichtung einer solchen Anstalt auch deswegen zu begrüßen und sehr wichtig, da­ mit wir im Lande selbst einmal einheimische Käser heranbilden können. Dadurch wird es auch mög­ lich werden, dass wir bessere Producte aus unserer Milch erzielen, die dann auch einen höheren Wert bekommen, und dass wir mit dem Auslande die Concurrenz besser aushalten können. In Anbetracht dieser Gründe stelle ich im Na­ men des volkswirtschaftlichen Ausschusses folgende Anträge, die da lauten: III. Session, 8. Periode 1899. 171 (liest dieselben aus Beilage XL.) Ich empfehle Ihnen die einstimmige Annahme dieser Anträge. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Anträge die Debatte. Dr. Waibel: Ich weiß nicht, habe ich Recht oder nicht Recht. Es kommt mir so vor, als ob in den Anträgen etwas fehle, und das ist folgendes: Es wird am Schluffe des Berichtes gesagt: „Nach Errichtung und Einrichtung der Anstalt geht diese in das Eigenthum des Landes über." Ich hätte doch gemeint, dassinden Anträgen ausgesprochen werden sollte, dass das Land bereit sei, diese Anstalt nach Errichtung und Einrichtung in das Eigenthum zu übernehmen. Es ist üblich, dass bei Dingen von solcher Wichtig­ keit und Bedeutung doch derjenige, für den ein Geschenk bestimmt ist, sich ausspricht, ob er es annimmt. Ich habe vielleicht nicht Recht, das kann ja sein, aber mir kommt vor, als ob dieser Punkt doch übersehen worden sei und eigentlich in die Anträge beziehungsweise Beschlussfassung des Landtages hineingehöre. Jodok Fink: Ich bitte um das Wort, nicht als Berichterstatter, sondern persönlich zur Debatte. Nun ich habe gar nichts dagegen, wenn das schon heuer ausgesprochen würde; aber ich meine, es ist doch nicht so dringend, nachdem die Sache vor­ läufig in einem Stadium sich befindet, das über­ haupt nicht ein definitives genannt werden kann. Wir befinden uns eigentlich nur in einem Stadium der Vorverhandlungen mit der Regierung. Es müssen von Seite des Landes-Ausschusses im Vereine mit der Regierung erst die Statuten fest­ gesetzt werden. Es müssen die Bedingungen fest­ gesetzt werden, unter welchen die Regierung und das Land im Verwaltungsrathe Einfluss hat, und so verschiedene andere Sachen noch. Daher hätte ich es für meine Person für richtiger gehalten, wenn wir es für heuer so aussprechen, wie es in den Anträgen steht. Man kann das ja in einem späteren Jahre sagen, wann alle Vorbereitungen beendiget sind und man sich vollkommen geeiniget hat. Wenn jedoch jemand jetzt schon einen Antrag stellt, dass die Übernahme der Anstalt auf das Land schon heuer ausgesprochen werde, so habe ich auch nichts dagegen. 172 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Rtgierungsvertrcter: Auf Grund der An­ regung, die der Herr Dr. Waibel gegeben hat, möchte ich mir erlauben, das hohe Haus aufmerk­ sam machen, dass in der mir vorliegenden Note des k. k. Ackerbau-Ministeriums an den Landes­ Ausschuss thatsächlich die Frage gestellt wird, ob die Landesvertretung der weiteren Erhaltung dieser Anstalt durch das Land ihre Zustimmung gebe, wobei ersucht wird, die Äußerung über diese An­ gelegenheit ehethunlichst abzugebeben. Es scheint also thatsächlich, dass das k. k. Ministerium für Ackerbau den Wunsch hegt, zu wissen, ob die Landes­ vertretung die Propositionen auch für die Erhaltung einer solchen Anstalt beziehungsweise Übernahme derselben in das Eigenthum des Landes acceptiert. Aus diesen Gesichtspunkten, glaube ich, ist die An­ regung des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel sehr zu beachten. Johannes Thnrnher: Es ist ganz richtig, was der Herr Abgeordnete Dr. Waibel gesagt hat, dass eigentlich ein Conclusum ans dem Berichte, ob nämlich das Land bereit sei, das anzunehmen, im Wortlaute des Antrages nicht enthalten ist; aber der Bericht selbst ist so gehalten, dass man daraus ersehen kann, dass diese Anregung sehr begrüßt wird; und in der That müssen wir es ja begrüßen und dem k. k. Ministerium fiir Ackerbau sehr dank­ bar sein, dass gerade Vorarlberg mit der ersten Käserei- und Sennereischule bedacht wird, was vernwge seiner günstigen Lage für diese Anstalt von besonderem Werte ist. Ich glaube, man kann das nur begrüßen, und ist auch kein Zweifel, dass das Land das annimmt. Ich habe, wie der Herr Berichterstatter, dieselbe Meinung, dass inan, da die Anstalt erst im Werden begriffen ist, heute das nicht ausspricht, obwohl fei» Zweifel vorhanden ist, dass das Land übernehmen kann, will und wird. Aber die Äußerungen des Herrn Regierungs­ vertreters haben mich in dieser Anschauung nicht bestärkt. Es wäre wünschenswert gewesen, dass das, was der Herr Regierungsvertreter hier mit­ getheilt hat, uns im volkswirtschaftlichen Ausschüsse mitgetheilt worden wäre. Es hätten dann weniger umständliche Auseinandersetzungen stattgefunden als jetzt im hohen Hause. Wir wollen sehen; wenn ein Antrag gestellt wird, schauen wir ihn an. Dr. Waibek: Ich erlaube mir einen Antrag zu stellen und bitte folgenden Antrag anzunehmen; III. Session, 8. Periode 1899. ich glaube, mehr braucht nicht gesagt zu werden, es ist dasselbe, was im Berichte steht, nämlich: „Nach Errichtung und Einrichtung der An­ stalt ist das Land bereit, dieselbe in das Eigen­ thum zu übernehmen." Dieser Satz sollte als erster Punkt in die An­ träge kommen. Johannes Thnrnher: Wenn dieser Antrag als erster Punkt gesetzt wird, so passt, glaube ich, die Textierung der folgenden Punkte nicht recht gut mehr. Es steht hier: „Für den Fall, als auf Kosten des Staates eine Muster- und Lehrsennerei errichtet wird, wird zur Deckung u. s. w." Das reimt sich mit dem Anträge des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel als ersten Punkt nicht recht zusammen. Ich glaube, er würde fast besser als dritter Punkt passen. Was den Text des An­ trages des Herrn Dr. Waibel betrifft, so möchte ich mit Rücksicht darauf, ob er in diesem Sinne als dritter Punkt passt, bitten, den Wortlaut des Antrages nochmals zu verlesen. Landeshauptmann: Der Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel lautet: „Nach Errichtung und Einrichtung der An­ stalt ist das Land bereit, dieselbe in das Eigen­ thum zu übernehmen." Johannes Thurnher: Ich möchte noch eine Ergänzung beantragen, dass nämlich an passender Stelle in diesem Anträge eingeschaltet werde: „nach ihrer Fertigstellung durch das k. k. Ackerbau-Mini­ sterium", damit alles außer Zweifel ist. Dr. Waibel: Dagegen habe ich nichts einzu­ wenden. Oiz: Wir können die Sache freilich begrüßen, ich möchte aber doch fragen und wissen, wer dann für das weitere Deficit aufkommt, wenn ein solches sich herausstellt. Der Herr Abgeordnete Jodok Fink hat gesagt, bis zu 1000 st. sind wir verpflichtet. Wenn aber mehr herauskommt, so ist nirgends ausgesprochen, wer dieses plus zu übernehmen hat, ob der Staat oder das Land. Oder ist vielleicht im Anträge das letztere ausgedrückt, wenn wir sagen, wir übernehmen die Anstalt in das Eigen-