18990421_lts013

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Letzte Änderung 02.07.2021, 19:10
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp08,lts1899,lt1899,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 13. Sitzung am 21. April 1899 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 21 Abgeordnete. Regierungsvertreter: Herr k. k. Statthaltereirath Rudolf Graf Huyn. Beginn der Sitzung 2 Uhr 10 Min. nachmittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Wird von irgend einer Seite gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung erhoben? - Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmiget. Ich ertheile das Wort dem Herrn Regierungsvertreter. Regierungsvertreter: Hohes Haus! Ich habe die Ehre, dem Hoheit Hause im Allerhöchsten Auftrage für die in der Sitzung vom 5. April l. I. zum Ausdrucke gebrachten Gefühle trauernder Theil-. nähme an dem Ableben des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Ernst den Allerhöchsten Dank Sr. k. u. k. apostolischen Majestät bekannt zu geben. Landeshauptmann: Das hohe Haus nimmt diese Allerhöchste Dankbezeugung allerehrfurchtsvollst zur Kenntnis. Wir gehen nun über zur Tagesordnung und zwar Bericht des Schulausschusses über die beiden Gesetzentwürfe, betreffend die Errichtung, Erhaltung und den Besuch der öffentlichen Volks- und Bürgerschulen, und betreffend die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes an den öffentlichen Volks- und Bürgerschulen. 180 XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1809. Ich ertheile das Wort zunächst dem Herrn Berichterstatter, Abg. Martin Thurnher, zur Verlesung der Anträge, vorher aber möchte ich noch über den Gang der Verhandlung den Herren meine Ansicht aussprechen. Ich werde nämlich in derselben Weise vorgehen wie beim letzten Schulgegenstande, der uns in der verflossenen Woche beschäftiget hat. Ich werde zunächst, nachdem der Herr Berichterstatter gesprochen hat, über beide Gesetzentwürfe sowohl, als über den Bericht und die Anträge die Generaldebatte eröffnen. Wenn diese durchgeführt ist und keine Gegenanträge gestellt werden, werde ich zur Specialdebatte übergehen und zwar zunächst zur Specialdebatte über den Gesetzentwurf, betreffend die Errichtung, Erhaltung und den Besuch der öffentlichen Volks- und Bürgerschulen; wenn diese ebenfalls durchgeführt ist, werden wir zur Specialdebatte über den Gesetzentwurf, betreffend die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes an öffentlichen Volks- und Bürgerschulen, übergehen, und wenn auch diese beendet ist, noch die Specialdebatte über die Anträge, welche der Ausschuss ad 2 und 3 gestellt hat, durchführen. Bezüglich der vorliegenden Minoritätsanträge werde ich in derselben Weise vorgehen wie das letztemal. Bei den betreffenden Paragraphen, wo Minoritätsanträge vorliegen, haben selbstverständlich wieder Majoritäts- und Minoritäts-Berichterstatter das Wort. Johannes Thurnher: Ich bitte ums Wort zu diesem Vorgänge! Ich habe nur das Wort erbeten, um zu der Art und Weise, in welcher vorgegangen werden soll, eine Bemerkung zu machen. Ich bin einverstanden, dass über beide Gesetzentwürfe die Generaldebatte eröffnet wird. Ich hätte zwar gewünscht, dass dieselbe über beide Gesetzentwürfe getrennt eröffnet worden wäre, dass man also zuerst über den einen, und dann über den andern verhandelt hätte, bin jedoch auch ganz einverstanven, dass zunächst die Generaldebatte über beide Gesetzentwürfe geführt wird; denn die beiden Gegenstände greifen doch so ineinander, dass dieser Vorgang ganz zweckmäßig ist. Ich möchte mir aber erbitten, dass, wenn am Schlusse der Specialberathung für das eine Gesetz sich vielleicht das Bedürfnis herausstellen sollte, das zweite Gesetz auf eine spätere Tagesordnung zu setzen, um zu zu demselben auch generell zu sprechen, dieser Antrag noch gestellt werden kann. Es ist dann Sache des hohen Hauses, ob darauf eingegangen wird. Landeshauptmann: Ich habe gar nichts dagegen, dass ein solcher Antrag gestellt wird, und werde ihn im Hause zur Abstimmung bringen. Martin Thurnher: Sie werden mir wohl erlauben, dass ich von der Verlesung des sehr umfangreichen Berichtes des Schulausschusses über diese beiden Gesetzentwürfe und die vom Schulausschusse beantragten Änderungen der Landesausschussvorlage - dieser Bericht umfasst 7 Druckseiten - Umgang nehme und mich damit begnüge, mit einigen Worten die Debatte über diese beiden uns vorliegenden Gesetzentwürfe einzuleiten. Nachdem wir in der letzten Woche das Gesetz, betreffend die Schulaufsicht, angenommen haben, stehen wir heute vor der Berathung der andern zwei Gesetzentwürfe, nämlich des Schulerhaltungsgesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Lehrer. In dem dem hohen Hause vorliegenden Berichte ist die Nothwendigkeit der Reform dieser Gesetze eingehend und erschöpfend begründet, und sowohl in der Landesausschussvorlage als in der Vorlage des Schulausschusses zeigt sich das Bestreben, einerseits den begründeten Forderungen der Lehrer gerecht zu werden, anderseits die Schullasten der Gemeinden doch nicht zu erhöhen. Das ist gleichsam der rothe Faden, der der sich durch beide Vorlagen hindurchzieht. Die Schulausschussvorlage involviert gegenüber der Landesausschussvorlage in zwei Punkten eine Erhöhung der Bezüge der Lehrer und zwar im § 31 durch Gewährung der ersten Quinquennalzulage nach vollendetem 5. Dienstjahre und im § 34 durch Zuerkennung einer Naturalwohnung oder eines Quartierbeilrages. Im Durchschnitte werden die Gemeinden nach der Ihnen vorliegenden Gesetzesvorlagen in Zukunft wohl kaum höhere Lasten zu tragen haben, als es bisher der Fall war. In den ersten Jahren wird vielmehr die Gesammtleistung der Gemeinden eine etwas niedrigere sein als bisher; eine allmähliche Erhöhung wird erst XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. HL Session, 8. Periode 1899. 181 nach einigen Jahren eintreten. Die Ursache dieses für die Gemeinden sehr erfreulichen Umstandes ist darin zu suchen, dass der Schulausschuss sich hinsichtlich der Übernahme eines Theiles der Schulauslagen auf das Land gegenüber der Landesausschussvorlage auf einen andern Standpunkt gestellt hat. Während die Landesausschussvorlage nur ein für sich abgeschlossenes Gebiet der Schulauslagen, nämlich die Dienstalterszulagen für das Land zu übernehmen in Aussicht gestellt hatte, wodurch dem Lande eine mit etwa 16.000 fl. beginnende und nach und nach auf 30.000 fl. steigende jährliche Ausgabe erwachsen wäre, soll nach der Schulausschussvorlage ein Viertel der Grundgehalte der Lehrer mit einem Erfordernis von circa 40.000 fl. jährlich auf das Land übernommen werden. Der Hauptsache nach trägt sonach das Land die durch Abänderung des Gesetzes sich ergebenden Mehrkosten, und von einer directen Mehrbelastung der Gemeinden kann, was die ersten Jahre anbelangt, nicht gesprochen werden. Dagegen werden wir eine nicht unbedeutende Erhöhung der Landesumlage zu gewärtigen haben. Bisher hatte Vorarlberg seit dem Bestaube des Landtages die niederste Landesumlage unter den cisleithanischen Ländern. Im letzten Jahre wurde dieselbe mit 82.000 fl. veranschlagt, das ist beiläufig 12 % zu der Häusersteuer und 26 % zu den übrigen Steuern. 40.000 fl. jährliches Mehrerfordernis bedeutet nun für die künftigen Jahre eine fühlbare Erhöhung. Wir können uns aber dieser Mehrleistung nicht entschlagen, wenn wir geordnete Schulverhältnisse im Lande erhalten wollen. Wir haben übrigens in den letzten Jahren auch ohne Gesetzesänderung viel Gutes geleistet und viel zur Hebung unseres Volksschulwesens beigetragen. Im Jahre 1892 hatten wir nach dem damals zur Verkeilung gelangten Berichte noch 94 Schulen beziehungsweise Classen, die entweder nicht oder zum großen Theil mit nicht genügend qualificierten Lehrkräften besetzt waren. Im Jahre 1898 gab es nur mehr 24 solcher Schulen, und ich glaube, dass seitdem noch einige Verbesserungen durch Besetzung mit qualificierten Lehrkräften vorgekommen sind. Im Jahre 1892 waren nur 4 Schulen in der ersten Gehaltsclasse und 47 in der zweiten, dagegen waren 141 Schulen in die dritte Gehaltsclasse eingereiht. Schon Ende 1896 aber befanden sich 23 Schulen in der ersten, 123 in der zweiten und nur mehr 43 Schulen meist solche kleiner Berggemeinden oder Parcellen, in der dritten Gehaltsclasse. Haben wir nun zwar diese unhaltbaren Zustände auch ohne Gesetzesänderung beseitiget, so waren die durchgeführten Maßnahmen doch nur Palliativmittel. Die seitens der Gemeinden und des Landes gewährten Subventionen an die Lehrer sind jedoch alle nur provisorischen Charakters und können jederzeit wieder aufgehoben werden. Solche Gehaltszuschüsse können aber nicht nur jederzeit widerrufen werden, sondern sind dem Lehrer nicht in die Pension und bei Bemessung der Alterszulagen anrechenbar. Diese unsicheren, schwankenden, auf die Dauer unhaltbaren Zustände zu regeln und zu beheben, an die Stelle des Schwankenden das Stabile zu setzen, sind die vorliegenden Gesetzentwürfe berufen. Die Votierung dieser Gesetzentwürfe wird sich nicht länger verzögern lassen, wenn das Land und die Gemeinden die schreiendsten Übelstände nicht mehr länger bestehen lassen wollen. In socialer Beziehung entsprechen dieselben, wenn auch nur in bescheidener Weise, den gerechten Forderungen eines der wichtigsten Berufe nämlich des Lehrerstandes. Bei einer so wichtigen, tief eingreifenden Reform, wie es die Regelung der Schulgesetze ist, kann nicht allen Anschauungen und Wünschen einzelner Abgeordneter entsprochen und Rechnung getragen werden. Ich als Berichterstatter hätte hätte selbst hie und da eine andere Bestimmung gewünscht und einzelne Punkte hätten mir in der Landesausschussvorlage sympathischer geschienen. Aber im Interesse des Ganzen, im Interesse der Ermöglichung der Durchführung dieser so hochwichtigen Forderung muss die Anschauung einzelner zurücktreten, damit das Ziel erreicht und die so nothwendige Reform nicht länger hinausgeschoben wird. Von dieser Anschauung geleitet, ersuche ich das hohe Haus, in die Specialdebatte über die vorliegenden Gesetzentwürfe einzugehen. Landeshauptmann: Ich eröffne über beide Gesetzentwürfe, den Bericht und die Anträge die Generaldebatte. Nägele: Hohes Haus! Es liegen uns wie 182 XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. bereit- angedeutet, zwei Gesetzesvorlagen vor; die eine behandelt die Errichtung, Erhaltung und den Besuch der öffentlichen Volks- und Bürgerschulen, die andere handelt über die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes an diesen Schulen. Was nun den ersten Gesetzentwurf anbelangt, so habe ich wohl nichts einzuwenden und stimme den einzelnen Paragraphen in allen Punkten zu. Was aber den zweiten Gesetzentwurf anbelangt, so ist es im großen und ganzen ein einziger Paragraph, mit dem ich nicht einverstanden bin, und das ist § 31, mit dem § 59 einigermaßen im Zusammenhange steht: denn, meine Herren, mir kommen immer die 5 Alterszulagen zu hoch vor. Mich dünkt der Sprung, den man da auf einmal gemacht hat, zu groß. Denn wenn man z. B. die jetzige Gesetzesvorlage mit dem früheren Gesetze vergleicht, wobei ich die bis jetzt bestehende 2. Gehaltclasfe mit der in dem neu in Kraft tretenden Gesetze enthaltenen 3. Gehaltsclasse als identisch ansehe, so ist doch schon mit dem Grundgehalte eine bedeutende Aufbesserung geschehen. Denn nach dem jetzigen Gesetze bezieht ein Lehrer in der 2. Gehaltsclasse 400 st. Gehalt; Quartiergeld bezogen die Lehrer mit Ausnahme der Schulleiter nie, und dann gab es nur 3 Dienstalterszulagen zu lO%, also 120 st., wenn ein Lehrer die volle Dienstalterszulage hatte. Hiemit beliefen sich also die Gesammtbezüge eines Lehrers, alles in allem gerechnet, auf 520 st. Nach der neuen Vorlage aber beträgt in der 3. Gehaltsclasse schon der Gehalt 500 st., wogegen ich zwar nichts einzuwenden habe, denn eine Aufbesserung war nöthig und musste geschehen; und dann hat nach der Vorlage jeder Lehrer überdies noch lO% Quartiergeld, wenn man ihm nicht eine Naturalwohnung geben kann, und dann noch 5 Dienstalterszulagen bei einer Dienstzeit von 25 Jahren, das deucht mich doch ziemlich stark. Damit hätte dann der Lehrer mit Einschluss des Quartiergeldes in 25 Jahren 800 st. Ich bin zwar nicht derjenige, der meint, dass der Lehrer von der Lust leben tonne, oder nicht weiß, dass jeder Arbeiter seines Lohnes wert ist. Ich bin aber überzeugt, dass ein Lehrer, wenn nicht außerordentlich schlimme Verhältnisse über ihn hereinbrechen, noch ganz ordentlich leben könnte, wenn auch diese 5. Dienstalterszulage nicht in die Gesetzesvorlage ausgenommen worden wäre. Man könnte mir einwenden, wenn wir auch 5 Dienstalterszulagen festsetzen, so hat der Lehrer noch immer nicht zu viel. Ja ich glaube selbst, dass keiner sagen würde, dass er zuviel habe, aber doch ein ordentliches Auslangen könnte er hiefür finden, wenn auch die 5. Alterszulage nicht dabei wäre. Denn zu viel möchte ich schon sagen wäre gar nicht nothwendig und könnte vielleicht schädlich sein, denn "allzuviel ist ungesund." Weiter könnte man einwenden, dass die Gemeindeumlagen durch Zahlung dieser Gehalte nicht zu stark in Mitleidenschaft gezogen würden, wenn das Land, wie der Herr Berichterstatter bereits erwähnt hat, 25 % der Grundgehalte zu zahlen übernimmt. Wenn man sagt, das Land übernimmt und zahlt ein Viertel dieser Gehalte, so gilt mir das so viel als: das Land zahlt diese Beträge an die Gemeinden hinaus und die Gemeinden zahlen sie dem Lande durch Steuern wieder zurück mit der einzigen Ausnahme, dass Gemeinden mit wenig Industrie und Gewerbe etwas weniger zahlen als andere Gemeinden, im übrigen ist es ganz gleich; und wenn heute hier gesagt würde, das Land zahlt diese 25 % der Grundgehalte nicht, ich würde mich deswegen gar nicht grämen. Ich glaube also, 4 Dienstalterszulagen im Betrage von 10% der Grundgehalte waren genug gewesen. Wenn ich auch den Lehrern eine ordentliche Existenz absolut nicht missgönne, so glaube ich doch, dass man den Gemeinden ebenso gerecht werden sollte, und erkläre zum Schlüsse meiner Ausführungen, dass ich mit diesem § 31, der über die Dienstalterszulagen handelt, nicht einverstanden bin und dagegen stimmen werde. Johannes Thurnher: Ich bin wirklich erstaunt, dass sich bei diesen zwei wichtigen Gesetzesvorlagen unsere werte Linke des hohen Hauses wenigstens vorläufig gründlich ausschweigt, nachdem wir sonst gewohnt waren, dass bei solchen Gelegenheiten ein hervorragender Redner aus ihrer Mitte die Generaldebatte eröffnete. Das ist nun heute nicht der Fall. Ob das ein taktisches Vorgehen ist, oder ob sie mit dem ganzen Gesetze so einverstanden sind, dass sie gar nichts zu bemängeln finden, das weiß ich nicht. XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. 183 Nachdem in der Generaldebatte bis jetzt niemand das Wort ergriffen hat als Herr Nägele, so habe ich mich zum Worte gemeldet und erkläre, dass ich ganz auf dem Standpunkte des Herrn Nägele stehe, und um auf seine Ausführungen zuerst zurückzukommen, bemerke ich, dass auch mir der Sprung von 3 Alterszulagen auf 5 ein zu großer erscheint, insbesonders mit den jetzt bedeutend fortgeschrittenen beziehungsweise erhöhten Grundgehalten. Ich bin weiter der Ansicht, dass es ein vollständig entsprechender Fortschritt gewesen wäre, wenn man von 3 Dienstalterszulagen auf 4 gegangen wäre, ein entsprechender Fortschritt umsomehr, als ja jetzt Zulagen nach je 5 Jahren eingeführt werden, während früher 3 Decennalzulagen bestanden, die jedesmaligen Zulagen also erst nach je 10 Jahren gekommen sind. Ich werde vielleicht am Schlüsse der Generaldebatte noch Gelegenheit nehmen müssen, unsere Stellung in Rücksicht auf die Behandlung des zweiten Gesetzentwurfes näher zu präcisieren. Es sind im Gesetze über Errichtung, Erhaltung und den Besuch der.öffentlichen Volks- und Bürgerschulen ein paar Änderungen wie z. B. im § 2 vorgenommen worden, die ich sehr begrüße, theils sind wieder Änderungen vorgenommen worden, die von mir, was § 47 betrifft, tief bedauert werden, und zwar nicht sosehr wegen des finanziellen Effectes, sondern weil damit eine Unterlage gegeben wird für die künftigen Bestrebungen der Lehrer, sich von den Gemeinden loszuwinden und an das Land zu hängen. Dieses Bestreben der Lehrer ist deutlich hervorgetreten in der Lehrerpetition, indem sie von den Gemeinden unabhängig fein wollen, obwohl sie in den Schulen der Gemeinde dienen müssen. Ich fürchte, meine Herren, hier hat der Schulausschuss den archimedischen Punkt geschaffen, auf welchem die Lehrer fortwährend ansetzen werden, um nach und nach, nachdem sie heute zu einem Viertel des Gehaltes vom Lande bezahlt werden, später auf 50 oder 75 und zuletzt auf 100 % zu kommen; ich weiß nicht, welche Sprünge sie machen werden, um sich allmählig vom Einflüsse der Gemeindeloszuwinden. Dieser Punkt liegt drinnen, und darum ist mir der § 47 des Schulerhaltungsgesetzes der peinlichste von allen. Es ist vom Herrn Berichterstatter wohl gesagt worden, die Gemeinden werden jetzt nicht viel mehr belastet als früher, weil das Land 25 % der Grundgehalte übernimmt. Ja, da muss ich doch fragen, wer ist denn das Land? Das Land besteht doch nur aus den Gemeinden, und ob man jetzt diese 25 %, die das Land übernimmt, ins Steueramt trägt oder in die Gemeindestube, das bleibt für den Steuerzahler doch factisch ziemlich gleich. Nur etwas ist angenehm für die Gemeindevorsteher, dass sie ihr Präliminare nicht erhöhen müssen, weil 25 % vom Lande bezahlt werden. Aber die Gefahr ist doch sehr naheliegend, dass es nach und nach immer mehr Gemeinden sein werden, die im Vereine mit den Lehrern die ganze Geschichte auf das Land schieben wollen. Ein Punkt ist hiebei, wie mir scheint, zu wenig oder gar nicht in Erwägung gezogen worden, wenigstens liegt es nicht im Berichte drinnen, dass es eine Reihe von Gemeinden gibt, in welchen die vermöglicheren Leute die Steuern zahlen nicht die verschuldeten Grundbesitzer, das ist in den Gemeinden doch ein großer Unterschied. Bei den Staatssteuern wird gar nicht darauf Rücksicht genommen, ob die Hausbesitzer und Grundbesitzer verschuldet sind oder nicht. In jenen Gemeinden, in welchen Vermögenssteuern eingeführt sind, wird darauf Rücksicht genommen, und die Schuld zum Theile wenigstens in gewissen Procenten vom Ganzen abgezogen. Es ist dieser Vorgang mit der Übernahme von 25 % aufs Land daher in manchen Gemeinden eine Überwälzung der Steuerlast vom Rücken der Vermöglichen auf den Rücken der Verschuldeten. Mir ist das überhaupt nicht symphatisch, dass das Land etwas übernehme, und wenn die Regierung gesagt hat, ja wenn das Land mehr Einfluss haben wolle, so müsse es auch mehr leisten, so hat das zwar scheinbar etwas für sich, aber das Land ist am Ende doch der Repräsentant der Gemeinden; ob nun die Steuern aus dieser oder jener Tasche gezahlt werden, der vermehrte Einfluss des Landes ist jedenfalls gerechtfertiget. Wenn aber schon etwas auf das Laud übernommen werden soll, da würde ich die Landesausschussvorlage doch vorziehen, jedoch nicht etwa deswegen, weil ich Landesausschussmitglied bin und die Vermuthung nahe liegt, dass ich den Landesausschussentwurf mitberathen habe. Das ist nicht der Fall, da ich zur Zeit, wo das im Subcomite berathen wurde, 184 XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. aus Gesundheitsrücksichten landesabwesend war, deshalb bedauere ich vielmehr, dass ich dort nicht Gelegenheit gehabt habe, meine Bedenken gegen § 47, wie ihn die Ausschussvorlage enthält, anzubringen einerseits wegen Verschiedenheit der Steuerfähigkeit, noch mehr aber, dass man überhaupt etwas auf das Land zu übernehmen anfange. Aber ich würde, wie gesagt, die Landesausschussvorlage doch um vieles vorziehen, und zwar ganz aus den Gründen, welche der Herr Berichterstatter schon früher zu den seinigen erklärt hat, und über welche er jetzt auch in Gottes Namen hinüber kommen muss, um das Zustandekommen des Gesetzes, wie er gesagt hat, nicht zu gefährden. Ich erlaube mir einen Satz aus dem neuen Schulausschussberichte zu citieren: "Eine wichtige Änderung wurde im § 47 hinsichtlich der Beitragsleistung des Landes zu den Auslagen der Volksschulen vorgenommen. Nach der Landesausschussvorlage wären die Dienstalterszulagen aus dem Landesfonde zu bestreiten gewesen. Die Übernahme dieser Zulagen hätten den Vortheil gehabt, dass jede Gemeinde nur ganz bestimmte, nicht von Zeit zu Zeit sich ändernde Schulauslagen zu bestreiten hätte." Diesem Satze stimme ich bei aus voller Seele. Aber jetzt muss halt der Berichterstatter in Gottes Namen in die harte Nuss beißen und muss die Änderungen vertheidigen. Dann heißt es weiter (liest): "Die Übernahme der Alterszulagen würde dem Lande im ersten Jahre eine Auslage von circa 16.000 st. verursacht haben, die dann im Verlaufe von 15 Jahren allmählig bis auf etwas mehr als 30.000 st. gestiegen wäre." Also jetzt kommt die Vertheidigung der Abänderung. Zuerst hätten wir also bloß 16.000 st. und nach und nach eine Auslage von 30.000 st. zu bestreiten gehabt. Wie hoch es aber später steigt, hat der Herr Berichterstatter gesagt und es steht auch im Satze drinnen, der diese Änderung rechtfertigen soll. Denn da heißt es (liest): "Der Schulausschuss fand sich aber insbesondere in Rücksicht auf die kleinern und armem Gemeinden veranlasst, zu beantragen, dass ein Viertel des Grundgehaltes der qualificierten Lehrpersonen auf das Land übernommen werde. Bei diesem Vorschläge wird sich die jährliche Leistung des Landes und zwar ohne Übergangsstadium auf circa 40.000 st. stellen, und sonach diese Summe schon im ersten Jahre, in dem die neuen Gehalte zur Auszahlung gelangen, vom Lande aufzubringen sein." Also das, was als Grund angegeben wird für die Übernahme von 25 % der Grundgehalte, bildet für mich einen sehr starken Grund für das gerade Gegentheil nämlich für das Beibehalten der Landesausschussvorlage. Jedoch haben sich die Meinungen über diesen Punkt schon so festgesetzt, dass es, wie ich glaube, ganz überflüssig sein wird, in der Specialdebatte einen besonderen Antrag zu stellen; ich weiß noch nicht, ob ich einen solchen stellen werde, es wird auf den Verlauf der Debatte ankommen. Von den zwei Gesetzentwürfen, welche wir jetzt in der Generaldebatte haben, ist man im ganzen Lande insbesonders im Lehrerstande, aber auch in den Gemeinden viel mehr an dem Gesetze über die Rechtsverhältnisse der Lehrer interessiert als an dem Schulerhaltungsgesetze. Von den Lehrern mit ihrem Ungestüm nach Gehaltsaufbesserung, wie sie es auf Versammlungen und in der Presse betrieben haben, von denen ist es begreiflich, dass sie großes Interesse an der Sache haben. Auch die Gemeinden haben großes Interesse daran, weil sie doch in der einen oder anderen Form mehr zahlen müssen. Dabei kann ich nicht unterlassen, über die Art und Weise, in welcher in Versammlungen und in der Presse der Landtag beeinflusst zu werden versucht worden ist, nicht ganz Hinwegehen. Es ist Ihnen aus den einfachen Zeitungsberichten bekannt, welches - ich mochte fast sagen - Kesseltreiben der katholische Lehrerverein in den verschiedenen Ortschaften des Landes mit seinen Resolutionen betrieben hat; und an der Spitze derselben stand ein hochwürdiger Herr, dem es wahrlich besser angestanden wäre, anstatt die Unzufriedenheit der Lehrer zu schüren, die idealen Güter derselben zu pflegen. Ja, die Herren sind soweit gegangen, dass sie sogar Landtagsabgeordnete in diese Versammlungen hinein eingeladen haben, und ich verarge es gar nicht, wenn ein paar der Herren auch gegangen sind. Ich habe die Entrüstung begriffen, welche die Herren Abgeordneten über ein XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. HI. Session, 8. Periode 1899. 185 solches Treiben anfangs in der gegenwärtigen Session an den Tag gelegt haben; ich habe aber im Laufe der Zeit doch das Gefühl bekommen, als wenn denselben ein gewisser Bacillus von Beeinflussung für Gehaltserhöhung eingeimpft worden wäre, dessen sie sich im Anfänge und heute noch nicht bewusst sind. Nun komme ich auf den Einfluss der Presse zu sprechen. Damit mir aber nicht etwa vom Herrn Correspondenten, aus dessen Artikel ich ein paar Sätze einer Kritik unterziehen will, der Vorwurf gemacht wird, als hätte ich einzelne Sätze aus dem Zusammenhang herausgerissen, so bitte ich den Herrn Landeshauptmann um die Güte, dass ich den ganzen Artikel verlesen darf. Landeshauptmann: Ich weiß nicht, ob dieser Artikel mit der Lehrergehaltsfrage so im Zusammenhänge steht, dass ich die Verlesung gestatten kann. Johannes Thurnher: Ich werde mir erlauben, den Beweis dafür zu erbringen; denn ich darf doch auch über die Art und Weise sprechen, wie die Gehaltserhöhung forciert, und welcher Einfluss versucht worden ist. Landeshauptmann: Ich glaube, wenn das zu weit ausgedehnt wird, so werden von anderer Seite auch wieder Zeitungsartikel gebracht, dass von der anderen Seite Pressionen ausgeübt worden sind, und dann kommen wir über die ganze Sache nicht hinaus. Johannes Thurnher: Ich werde fortfahren und mich mit der Einleitung gar nicht aufhalten. Auf die Bemerkung des Herrn Landeshauptmannes kann ich nur erwidern, dass ich diese Befürchtung nicht theile. Dem liberalen Lehrervereine kann ich das Zeugnis nicht versagen, dass er sich ziemlich zurückgezogen habe und es dem katholischen Lehrervereine überließ, in dieser Frage den Sturmbock abzugeben. Ich habe also die Befürchtung des Herrn Landeshauptmannes nicht und glaube, dass diese Sache, welche auf die Agitation der Lehrer Bezug hat, wenn auch nicht in die Specialdebatte, so doch jedenfalls in die Generaldebatte gehört. Ich habe da einen Artikel aus Nummer 54 des "Vorarlberger Volksblattes" vom 7. März 1899 vor mir, den ich bitte, ganz verlesen zu dürfen, damit ich nicht beschuldiget werde, wie ich schon angeführt habe, nur einzelne Sätze herausgerissen zu haben. (Liest): "Feldkirch, 4. März. Wie in Nr. 15 des V. V. richtig bemerkt wird, haben wir in Vorarlberg nicht nur eine Lehrergehalts- sondern eine Lehrerfrage. Diese zwei Fragen berühren sich aber gegenseitig mehr, als manche Leute zu glauben scheinen. Vorarlberg hat zwei Lehrervereine, einen katholischen mit dem Organe der "Katholischen Volksschule" und einen liberalen mit dem Organe der "Deutsch-österreichischen Lehrerzeitung". Beide Vereine werden nebeneinander auf die Dauer nicht prosperieren können; einer von beiden muss dem andern weichen. Ob der Sieg auf Seite des katholischen oder des liberalen Vereines sein wird, hängt nicht in letzter Linie von der Art und Weise ab, wie die Lehrergehaltsfrage demnächst gelöst wird. Fällt die Lösung befriedigend, das heißt im Sinne der Petition aus, so wird der katholische Lehrerverein wachsen, blühen und gedeihen. Eine glückliche Lösung der Lehrergehaltsfrage wäre entschieden ein Sieg des katholischen und eine Niederlage des liberalen Lehrervereines. Was der letztere in 30 Jahren nicht zustande gebracht, das hätte der erstere innerhalb zweier Jahre vermocht. Die Lehrerschaft Vorarlbergs könnte klar sehen, wohin sie sich zu wenden habe, wo etwas zu erreichen wäre. Der liberale Lehrerverein käme sammt seiner gottlosen Lehrerzeitung auf den Aussterbeetat. Es braucht nicht auseinandergesetzt zu werden, welch' heilsame Folgen ein solcher Umschwung in der Vorarlberger Lehrerwelt mit sich brächte. Fiele aber die Lösung der Lehrergehaltsfrage zu Ungunsten der Lehrer aus, würde die gegenwärtige Unzufriedenheit der Lehrer durch ein Gesetz in Permanenz erklärt, so würde nicht allein der Petitions- und Resolutionssturm von neuem beginnen, sondern der katholische Lehrerverein hätte überdies eine schwere Schlappe erlitten, von der er sich so schnell nicht wieder erholen dürfte. Der liberale Lehrerverein dagegen würde aus der Lage sicher Capital schlagen. Man frage sich wohl: Ob 186 XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. eine ungünstige Lösung der Lehrergehaltsfrage nicht ein erwünschtes Agitationsmittel für den liberalen und gegen den katholischen Lehrerverein wäre? Ob der im Rückgänge begriffene liberale Lehrerverein nicht wieder auflebte? Ob die Deutsch - österreichische Lehrerzeitung eine solche Wendung der Dinge nicht geradezu mit Jubel begrüßte?" Ich danke dem Herrn Landeshauptmanne, dass er mir gestattet hat, den Artikel vollinhaltlich zu verlesen, um mich gegen den spätern Vorwurf, Sätze herausgerissen zu haben, zu schützen. Ich will Ihnen zuerst mittheilen, was dieser Artikel auf mich für einen Eindruck gemacht hat Ich kann nicht dafür, dass mich das Stürmen und die Sprache der Lehrer in diesen Artikeln an das Stürmen und Drängen der Schönerer-Wolfpartei erinnert hat. Landeshauptmann: Ich verwahre mich dagegen, dass dem Lehrerstande von Vorarlberg die Schande angethan wird, ihn mit Individuen ä la Schönerer und Wolf auch nur in Vergleich zu ziehen. (Lebhafter Beifall auf der Gallerte und im Hause.) Ich bitte die Gallerie, sich ruhig zu verhalten und Beifallsbezeugungen zu unterlassen. Johannes Thurnher: Der Herr Landeshauptmann hat gesagt, dass man diesen Vergleich perhorresciere und den Lehrern nicht diese Schande anthun solle; da bin ich einverstanden damit. Aber ich konnte mich nicht erwehren, diesen Eindruck zu bekommen. Ich habe geglaubt, dass es gar nicht möglich wäre, dass ein katholischer Lehrer so schreiben könnte; und ich habe in den spätern Nummern nachgesehen, ob diese Sprache denn nicht vom Lehrerverein perhorresciert und widerlegt wird, und ob denn nicht erklärt wird, dass sie damit nichts zu thun haben. Aber leider erschien nichts dergleichen. In diesem Artikel werden die beiden Lehrervereine als Kampfgegner hingestellt, was sehr natürlich ist, aber mit der merkwürdigen Sentenz, dass nicht in letzter Linie die Gehaltsfrage den Ausschlag geben werde, ob der katholische oder der liberale Lehrerverein den Sieg erringen werde. Ich habe mich in die Situation des Artikelschreibers hineinoersetzt und habe mir gedacht, hat denn dieser Mann eine solche Furcht vor den aus Tisis herausgekommenen Lehrern, dass sie vor der Gehaltsfrage hin- und herschwanken, wie ein Moosrohr, das vom Winde hin- und hergetrieben wird? Ja sind denn die katholischen Grundsätze, die diesen Leuten in Tisis eingepflanzt wurden, auf so lockerer Grundlage, dass die Lehrergehaltsfrage auf sie einen Einfluss ausüben kann? Ich habe mir gedacht, wenn dieser Herr die Sachlage kennt und glaubt, die Lehrer, die sich katholisch nennen und dem katholischen Lehrervereine angehören, seien so lotterig, dass die Lösung der Lehrergehaltsfrage auf ihre künftige Stellung und Haltung einen Einfluss ausübt, dann sieht es sehr schwach aus mit den katholischen Grundsätzen. Überhaupt habe ich im letzten Jahre nicht viel andere Thätigkeit des katholischen Lehrervereines bemerkt, als um Gehaltsaufbesserungen zu stürmen. Man wird mich darauf Hinweisen, es seien doch Lehrer- und Katechetenconferenzen abgehalten worden; aber ich weise daraus hin, dass solche auch abgehalten wurden, bevor der katholische Lehrerverein entstanden ist. Dass dieselben jetzt mehr besucht werden als früher, will ich nicht in Abrede stellen; aber dass sie förmlich zum Tummelplätze für die Lehrergehaltsfrage gemacht werden, kann ich nicht billigen. Wir kommen nun zu den einzelnen Sätzen. (Liest): "Eine glückliche Lösung der Lehrergehaltsfrage wäre entschieden ein Sieg des katholischen und eine Niederlage des liberalen Lehrervereines. Was der letztere in 30 Jahren nicht zustande gebracht, das hätte der erstere innerhalb zweier Jahre vermocht. Die Lehrerschaft Vorarlbergs könnte klar sehen, wohin sie sich zu wenden habe, wo etwas zu erreichen wäre." Ich weiß nicht, soll ich es Hochmut oder bloß Überhebung heißen, wenn hier davon gesprochen wird, dass die Lehrer das in 2 Jahren erreicht hätten. Im Berichte des Schulausschusses ist darauf hingewiesen, welche Hindernisse der Lösung der Lehrergehaltsfrage und der übrigen Gesetzesänderungen bis jetzt entgegengetreten sind, und ich trete denselben vollkommen bei ebenso der Anschauung, dass bei den jetzigen wirren XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. 187 Verhältnissen gar nicht zu denken und zu erwarten ist, dass der Reichsrath bald in der Lage sein werde, sich mit einer so wichtigen Sache, wie die Schulfrage es ist, zu beschäftigen. Er kommt nicht einmal mit denjenigen Dingen zu Ende, welche von der Hand in den Mund kommen. Aber dass sich nun dieser Correspondent einbildet, das hätten die katholischen Lehrer in zwei Jahren zuwege gebracht, das heiße ich eine grenzenlose Überhebung. Im Artikel heißt ein weiterer Satz: "Fiele aber die Lösung der Lehrergehaltsfrage zu Ungunsten der Lehrer aus, würde die gegenwärtige Unzufriedenheit der Lehrer durch ein Gesetz in Permanenz erklärt, so würde nicht allein der Petitions- und Resolutionssturm von neuem beginnen, sondern der katholische Lehrerverein hätte überdies eine schwere Schlappe erlitten, von der er sich so schnell nicht wieder erholen dürfte." Wenn sich im früher citierten Satze die Überhebung spiegelt, so glänzt sich im gegenwärtigen die Drohung. Nota bene: Der ganze Artikel im Zusammenhange mit manchen vorangegangenen spricht immer nur davon, was die Lehrer wollen. und wenn das nicht voll und ganz bis aufs I-Tüpfelchen geschieht, dann haben Sie einen Petitionssturm zu gewärtigen. Es gibt aber auch rühmliche Ausnahmen unter den Lehrern, es gibt auch solche Leute unter ihnen, die ganz anders denken und sich auch um andere Dinge in dieser Frage gekümmert haben, z. B. was denn außer der Gehaltsfrage sonst noch in diesem Gesetze geändert wird. Ich will sogar annehmen, dass diese mir bekannten Ausnahmen unter den mir nicht bekannten Lehrern die Mehrheit bilden. Aber die Stürmer denken so und die Stürmer drohen bereits. Nun das ist selbstverständlich, dass ich damit, dass ich das Vorgehen in diesem Artikel da gegenüber dem Landtage gegeißelt habe, nicht etwa dem Liberalen Lehrervereine das Wort reden oder ihm Gedeihen wünschen will für weitere Propagierung der Grundsätze, wie sie in der "Österreichischen Lehrerzeitung" zu Tage treten und verbreitet werden. Aber ein ernstes Wort möchte ich an den katholischen Lehrerverein richten, dass er seine katholischen Grundsätze in anderer Weise verfechten soll, als es hier der Fall ist, und dass er bedenkt, dass er etwas anderes auch noch in seinen Statuten und Tendenzen hat als bloß die Lehrergehaltsfrage. Was den Lehrergehalt betrifft, so bin ich mit den Anträgen, wie sie vom Schulausschusse vorgeschlagen werden, in Bezug auf den Grundgehalt ganz einverstanden. Ob die Wohnungsbeiträge in allen Fällen gerechtfertiget sind, will ich dahingestellt sein lassen. Ich schließe also und behalte mir wenigstens für das erste Gesetz vor, wenn in die Specialdebatte eingegangen wird, auf den einen oder andern Punkt zurückzukommen. Ich möchte nur noch dem Gedanken Ausdruck geben, dass gewisse Vorgänge, die stattgefunden haben, es wahrscheinlich einem Theile von uns nicht ermöglichen werden, an der Specialdebatte des zweiten Gesetzes theilzunehmen; ich erkläre deshalb ausdrücklich im vorhinein, dass wir mit den Grundgehalten einverstanden sind mit der Ausnahme, die Herr Nägele erwähnt hat. Landeshauptmann: Es sind jetzt vorgemerkt die Herren Wittwer, Büchele und Fink. Wittwer: Hohes Haus! Der uns vorliegende Gesetzentwurf, betreffend die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes, hat den Zweck die Lehrergehalte zu regulieren; das ist nach meiner Anschauung eine Forderung der Gerechtigkeit, dass die Mitglieder eines Standes vom Gesetze gleichmäßig behandelt werden. Aber dieser Gesetzentwurf hat nicht nur diesen Zweck, er geht auch noch weit darüber hinaus; es ist nicht nur eine bloße Gehaltsregulierung sondern eine große Gehaltserhöhung. Und da bin ich der Ansicht, dass unsere Steuerzahler in den armen Berggemeinden dieses Gesetz mit Schmerz, ja, ich glaube richtiger sagen zu dürfen, mit Entrüstung aufnehmen werden. Die Bauern in den Berggemeinden sind der Ansicht, man werde und man müsse ihnen bald helfen. Anstatt dessen muss man ihnen leider immer nur mit neuen Lasten entgegenkommen. Die Gemeinde Gaschurn zählt 269 Hausnummern, davon stehen 64 leer. Wenn es nun so weiter gehen sollte mit der Steuererhöhung, so glaube ich, werden wir in den Bergen drinnen in 50 Jahren weder Lehrer noch Schule mehr brauchen. 188 XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. In der Hoffnung aber, dass man den Bauern auch auf irgendeine Weise entgegen kommen wird, und um den Lärm der Lehrer zu stillen, wird das hohe Haus den vorliegenden Gesetzentwurf im allgemeinen annehmen müssen, dem auch ich mit Ausnahme der schon von anderer Seite erwähnten §§ 31 und 59 meine Zustimmung gebe. Die Gründe, warum ich diesen beiden Paragraphen nicht zustimmen kann, glaube ich wohl nicht mehr erwähnen zu dürfen, weil schon der Abg. Nägele mir in dieser Hinsicht aus dem Herzen gesprochen hat. Nur aus das eine möchte ich noch Hinweisen, dass in einer Berggemeinde, wenn eine Nothschule mit Zustimmung der Gemeinde zu einer systemisierten erhoben werden soll, diese Paragraphen ein großer Druck auf die Systemisierung sein würden, denn die Gemeinde muss denken, dass sie nicht nur den Grundgehalt sondern auch alle andern Bezüge übernehmen muss. Deshalb hätte ich geglaubt, dass 4 Quinquennalzulagen hinreichend gewesen wären, womit ich schließe. Büchele: Hohes Haus! Ich bin mit dem Berichte und den zwei Gesetzesvorlagen, wie sie uns heute vorliegen, ganz einverstanden, und die Lehrerschaft darf nach meiner Ansicht mit dieser Aufbesserung gewiss zufrieden sein. Ich bin auch speciell mit der Höhe der Grundgehalte, wie sie hier vorgeschlagen wird, einverstanden, jedoch kann ich dem § 31, welcher 5 Dienstalterszulagen festsetzt, nicht zustimmen. Ich hätte geglaubt, dass 4 Dienstalterszulagen statt 5 genug gewesen Wären, denn man muss doch auch Rücksicht nehmen auf die Steuerzahler und bedenken, mit welchen Lasten die Bevölkerung namentlich die Bauern zu kämpfen haben, und wie viele Familien infolge der so drückenden Steuern namentlich der Blutsteuer bereits dem Nothstände preisgegeben sind. Aus diesem Grunde kann ich als bäuerlicher Abgeordneter dieser Bestimmung des § 31 nicht zustimmen. Jodok Fink: Ich kann mit einiger Befriedigung constatieren, dass die verehrten Herren Collegen Nägele, Wittwer, Büchele und Johannes Thurnher, was die Lehrergehalte betrifft, eigentlich nichts gegen die vorliegenden Gesetzentwürfe einzuwenden haben, namentlich sind sie mit den Grundgehalten einverstanden. Die Herren waren nur im Zweifel bezüglich der Wohnungsgelder und zwei haben sich geäußert, dass sie nur noch im Zweifel wären bezüglich des § 59, der von den Pensionen handelt. Im großen und ganzen kann ich also mit Befriedigung constatieren, dass diesbezüglich keine Uneinigkeit herrscht, und dass sich die Gegnerschaft, wie es scheint, nur auf einen einzigen Paragraphen, den § 31 bezieht und auf diesen nicht ganz, sondern nur zum fünften Theile. Weil wir jetzt nicht in der Specialdebatte stehen, werde ich später auf denselben noch zurückkommen; es wird ja dort die Gelegenheit kommen, über die Wirkung dieses Paragraphen zu sprechen. Zch muss auch sagen, dass ich anfänglich gemeint habe, Herr Abg. Wittwer werde eine große Brandrede loslassen. Er hat gesagt, die Bevölkerung in den Berggemeinden werde das heutige Gesetz mit Entrüstung aufnehmen. Schließlich aber hat er erklärt, dass er mit einem einzigen Paragraphen nicht ganz einverstanden sei und zwar in diesem Paragraphen nur mit der 5. Dienstalterszulage. Ich muss also annehmen, dass es vom Herrn Abg. Wittwer nicht so ernst gemeint war, als er anfänglich gethan hat, und das gereicht mir zur Befriedigung. Ich muss auch weiter sagen, es ist ja immerhin noch ein Mittel da für solche Berggemeinden, damit sie nicht zu sehr belastet werden. Einerseits haben wir ja den Nothschulparagraphen, anderseits ist die 4. Gehaltsclasse vorgesehen, und wenn diese Berggemeinden in die 4. Gehaltsclasse eingereiht werden, und wenn das Land 25 % des Grundgehaltes von dieser 4. Gehaltsclasse übernimmt, dann kann man auch von diesen Berggemeinden nicht von Entrüstung reden, es wäre denn, sie würde künstlich gemacht. Was der Herr Abg. Johannes Thurnher gesagt hat bezüglich der Übernahme von 25 % der Grundgehalte auf das Land, so muss ich sagen, wenn man sich auf den Standpunkt stellt, das Land solle gar nichts übernehmen, so ist das auch ein Standpunkt über den man verschiedener Anschauung sein kann, den man aber doch respectieren kann. Ich aber bin überzeugt, wie die Sachen liegen, muss irgendetwas auf das Land übernommen werden, wenn das Schulgesetz überhaupt zustande kommen soll. Wenn Herr Abg. Johannes XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. 189 Thurnher weiter gesagt hat, es wäre ihm weit lieber, wenn die Alterszulagen auf das Land übernommen würden als die Grundgehalte, so muss ich dem gegenüber erklären, dass ich da nicht einverstanden sein könnte, weil die Übernahme der Dienstalterszulagen auf das Land dermalen und in Zukunft hauptsächlich von den größeren und besseren situierten Gemeinden begrüßt würde, weil an den Schulen solcher Gemeinden immer eher ältere Lehrer sind, welche Dienstalterszulagen beziehen, während in Berggemeinden der 4. oder 3. Gehaltsclasse die Lehrer häufiger weiter schieben, wenn sie älter werden, sodass also diesen kleinen Gemeinden nichts abgenommen würde. Wenn wir aber 25 % der Grundgehalte auf das Land übernehmen, so nehmen wir von jeder Gemeinde gleichmäßig einen Theil der Schullasten, von den großen wie von den kleinen. Dabei muss ich dem Herrn Abg. Johannes Thurnher doch auch sagen, dass bei der Landesausschussvorlage ganz übersehen worden ist, dass man, wenn man die Dienstalterszulage auf das Land übernähme, zwar wohl von den Fräulein Lehrerinnen einen Theil ihrer Bezüge auf das Land übernehmen würden, nicht aber von denen der barmherzigen Schwestern. Nach der Schulausschussvorlage werden aber den Gemeinden, welche barmherzige Schwestern anstellen, ebenfalls 25 % vergütet, und das, glaube ich, ist nur gerecht. Im weiteren will ich mich mit dem Herrn Abg. Johannes Thurnher nicht in eine Polemik einlassen, ich muss nur sagen, dass es mich unangenehm berührt hat, dass gar so sehr Persönlichkeiten hineingezogen worden sind, die kein Recht haben hier mitzusprechen und sich daher nicht wehren können. Er hat auch hervorgehoben, dass anfänglich in Abgeordnetenkreisen große Entrüstung gegen die Kundgebungen eines Vereines bestanden habe, und dass er nun das Gefühl habe, dass seither jener Bacillus weitergewirkt habe. Dem gegenüber muss ich sagen, wenn man der Anschauung war und vielleicht noch ist, dass taktische Fehler gemacht worden sind, so, glaube ich, wäre es doch unter der Würde der Abgeordneten und besonders des Landtages, wenn er etwa solcher Fehler wegen nicht seine Pflicht thun würde, das würde ich entschieden nicht am Platze halten. Ich bin auch der Anschauung, dass taktische Fehler gemacht worden sind, aber wir als Abgeordnete haben nicht zu sagen: "Weil von einer Seite Fehler gemacht worden sind, thun wir es gerade nicht", sondern wir sind dazu da, um die Sache ruhig zu behandeln, wie wir es im Interesse des Lehrerstandes und der Steuerzahler am geeignetsten halten. Damit will ich schließen. Johannes Thurnher: Ja ich habe das Gegentheil von dem gesagt, was Herr Fink zuletzt deduciert Hai; ich habe nicht gesagt, es sei ein einziger Abgeordneter unter uns, der sich durch das Vorgehen des Lehrervereins habe verleiten lassen, trotzdem er es missbilliget, nicht im Interesse aller betheiligten Factoren zu wirken. Da bin ich missverstanden worden, wenn angenommen worden wäre, dass das in meinen Worten drinnen gelegen wäre; im Gegentheil ich muss anerkennen, dass alle Landtagsabgeordneten ohne Rücksicht auf das rücksichtslose Vorgehen des Lehrervereins dennoch voll und ganz abzuwägen suchten, was den Lehrern gebürt, und was das Land ertragen kann, und dass die Petition der Gemeinden, welche da eingereicht worden sind, damit man doch auch die Verhältnisse der Steuerzahler in Berücksichtigung ziehen solle, auch ihre Erwägung und Beurtheilung gefunden haben. Nägele: Ich habe noch ein paar Bemerkungen zu machen. Es ist hier im Berichte angeführt, was die Schulen bisher gekostet haben, und was sie in Zukunft kosten werden, und was das Land davon übernimmt. Es sind rund 40.000 fl., die das Land jährlich an Schulkosten aufzubringen haben wird. Das, glaube ich, lässt sich annähernd berechnen. Aber ein Punkt scheint mir doch etwas vergessen worden zu sein, was das Land später auch noch zu zahlen haben wird, und das sind Zuschüsse an die Pensionscassa. Die Dienstalterszulagen sind ja so gut pensionsanrechenbar als die Grundgehalte, und je mehr Alterszulagen, desto mehr wird der Pensionsfond in Anspruch genommen werden. Ich glaube, man soll sich hier doch nicht gar zu stark täuschen. Die Lehrer werden zwar etwas mehr einzahlen, das ist richtig, und durch das Erbschaftsgesetz fließen auch Beträge in die Pensionscasse, aber das Gesetz tritt 190 XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. weiß Gott wann, in Wirksamkeit. Und deswegen, glaube ich, sollte man sich nicht gar zu stark täuschen. Das Land wird, wenn das Gesetz einmal voll in Kraft getreten sein wird, aus dem Landessonde jährlich Tausende und Tausende der Pensionscassa zuwenden müssen. Ich gestehe aufrichtig, wir sind wieder in der Situation drinnen, nicht unerhebliche Lasten und Kosten auf das Land zu übernehmen, und zwar nicht nur einmalige Ausgaben sondern fortwährende, und dann kommen neue große Ausgaben mit dem Straßenbauprogramm u. s. w. Also stehen wir heute hier und beschließen jährlich Tausende aus der Landescasse auszugeben; angesichts dieser Sachlage kann ich wohl sagen, dass ich nur mit Herzklopfen zustimmen kann, denn auf der einen Seite sehe ich die Nothwendigkeit und Unabweisbarkeit dieser Ausgaben, auf der andern weiß ich nicht woher das Geld nehmen außer den Steuergeldern, und ich wiederhole es nocheinmal, nur mit klopfendem Herzen kann ich diesen Anträgen zustimmen, die so tief in die Landesfinanzen einschneiden. Regierungsvertreter: Die Stellung, welche die Regierung dem Gesetze über die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes gegenüber einnimmt - und dieses Gesetz bildete ja im Verlaufe der Generaldebatte wesentlich den Gegenstand der Discussion - ist durch die Verhandlungen des Landes-Ausschusses mit der Regierung gekennzeichnet, und diese Verhandlungen sind im Berichte zum Theile wiedergegeben. Aus diesem Grunde kann ich mich in meinen Ausführungen kurz fassen. Die Regierung steht auf dem Standpunkte und ist der Überzeugung, dass die bisherigen Lehrergehalte, wie sie in Vorarlberg bestehen, vollständig unzureichend sind, und dass es geboten ist, eine Verbesserung der materiellen Verhältnisse der Lehrerschaft herbeizuführen. Über die Vorlage des Landes-Ausschusses hatte die Regierung sich dahin ausgesprochen, dass es sehr wünschenswert wäre weitere Verbesserungen Platz greifen zu lassen und hat es sehr, begrüßt, dass thatsächlich der Schulausschuss Änderungen im Gesetze in dieser Hinsicht vorgenommen hat; ich muss mich dringend dafür aussprechen, dass an diesen Verbesserungen nichts mehr verschlechtert werden möge. Ebenso hat sich die Regierung dafür ausgesprochen, dass das Land an dem Aufwande zur Bestreitung der Lehrergehalte in entsprechendem Maße participiere. Dass dieser Wunsch gerechtfertiget ist, das erhellt aus den bereits gehörten Ausführungen mehrerer Herren; insbesonders hat Herr Abg. Jodok in treffender Weise die Einwände widerlegt, die gegen die Heranziehung des Landes geltend gemacht worden sind. Das Land ist doch dazu da, um zugunsten der wirtschaftlich Schwächeren ausgleichend zu wirken und diesen zu Hilfe zu kommen, und wenn man diesen Standpunkt nicht anerkennen wollte, so könnte die Frage gestellt werden, welche Aufgabe das Land denn eigentlich zu erfüllen habe. Das Land nimmt für sich, wie wir bei der Berathung des Schulaufsichtsgesetzes gesehen haben, einen bedeutenden Einstuss auf die Schule und speciell auf die Zusammensetzung des Landes- und der Bezirksschulräthe in Anspruch; das hohe Haus hat sich dafür ausgesprochen, dass bei der Zusammensetzung des Bezirksschulrathes Vertreter des Landes in demselben Platz nehmen und nicht Vertreter der Gemeinden. Ich glaube daher, dass es gewiss gerechtfertiget ist, wenn die Regierung Wert darauf legt, dass auch das Land an den Schulauslagen participiere und zwar in ausgiebigem Maße. Im § 47, der in der Generaldebatte angefochten wurde, wird dieser Anschauung wenigstens einigermaßen Rechnung getragen. Ich behalte mir vor, nöthigenfalls in der Specialdebatte bei einzelnen Paragraphen auf den Standpunkt, welchen ich namens der Regierung vertreten zu sollen glaube, zurückzukommen. Kohler: Hohes Haus! Ich hatte nicht die Absicht, in der Generaldebatte zu diesen Gesetzentwürfen das Wort zu nehmen, nachdem ich in den Vorverhandlungen wahrnehmen konnte, dass sich die Ansicht der Herren in den wesentlichsten