18990320_lts007

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Letzte Änderung 02.07.2021, 19:10
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp08,lts1899,lt1899,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 7. Sitzung am 20. März 1899 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 21 Abgeordnete. Regierungsvertreter: Herr k. k. Statthaltereirath Rudolf Graf Huyn. Beginn der Sitzung 11 Uhr 7 Mm. vormittags. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. Ich ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Wird gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung erhoben? - Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmiget. Ich habe bereits am Schlusse der letzten Sitzung mitgetheilt, dass ich mir vorbehalte, wenn noch weitere Gegenstände zur Verhandlung einlaufen, die Tagesordnung zu ergänzen. Ich habe infolgedessen folgende zwei weitere Punkte der Tagesordnung angefügt, nämlich: 5. Gesuch der Gemeinde Koblach um Erwirkung von Staats- und Landessubventionen zu den Kosten der Regulierung von Gemeindebächen; und 6. Act, betreffend das Gesuch der Gemeinde Victorsberg um einen Beitrag zu Wegherstellungskosten. Hohes Haus! In Ausführung des mir in der 5. Sitzung vom 14. d. M. ertheilten Auftrages habe ich mir erlaubt, nachstehendes Telegramm an den Staatssecretär Cardinal Rampolla nach Rom zu richten: (Liest:) "Nuntii provinciae Vorarlbergensis comitiorum causa Brigantine convenientes 82 VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8 Periode 1899. Deo optimo laudes gratiasque agunt, quod populis christianis patrem morbo gravi afflictum ad salutem revocare dignatus est, ad pedes Sanctitatis Suae provolutis verbis laetissimis gratulantur, reverentiam summam ac oboedientiam Sanctae Ecclesiae eiusque capiti nunc et in omne tempus praestant. Adolf Rhomberg, caput comitiorum." Übers etzung: "Die Abgeordneten des Landes Vorarlberg, welche sich zu ihren Berathungen in Bregenz versammelt haben, sagen dem Allerhöchsten Preis und Dank, dass er die Gnade hatte, den christlichen Völkern ihren von schwerer Krankheit heimgesuchten Vater wieder genesen zu lassen, entsenden zu Füßen Sr. Heiligkeit freudigen Herzens ihre Glückwünsche und übermitteln die Versicherung der höchsten Ehrerbietung und des Gehorsams für die heilige Kirche und ihr Oberhaupt jetzt und zu allen Zeiten. Adolf Rhomberg, Landeshauptmann." Auf diese telegraphische Beglückwünschung ist gestern nachstehendes Telegramm eingelaufen. (Liest:) "Adolfus Rhomberg Bregenz. Beatissimus pater nuntiis provinciae Vorarlbergensis gratias ex corde agit eisque apostolicam benedictionem toto affectu impertitur. Card, Rampolla." Übersetzung: "Der hl. Vater dankt gerührt den Abgeordneten des Landes Vorarlberg und ertheilt ihnen von ganzem Herzen den apostolischen Segen." Card. Rampolla." Der in der letzten Sitzung gewählte Schulausschuss hat sich constituiert und zu seinem Obmanne den hochwürdigsten Herrn Bischof, zum Obmann-Stellvertreter den Herrn Abgeordneten Kahler und zum Berichterstatter den Herrn Abgeordneten Martin Thurnher gewählt. Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen. Es sind mir zwei Einlaufstücke zugekommen, beide überreicht durch meine Wenigkeit. Das erste betrifft eine Petition des akademischen Unterstützungsvereins der vier weltlichen Facultäten in Innsbruck; das zweite ist eine Eingabe des Comites zur Errichtung eines Denkmales für Peter Mayer, Wirt an der Mahr, in Bozen, welche ich mir zu verlesen erlaube. (Dieselbe wird verlesen.) Beide Gesuche wenden sich an den hohen Landtag von Vorarlberg mit der Bitte um Subventionen. Ich erlaube mir die Anregung zu machen, dass beide Gegenstände im kurzen Wege dem Finanzausschüsse überwiesen werden. Wenn keine Einwendung dagegen erfolgt, so wird in diesem Sinne vorgegangen werden. Wir gehen nun zur Tagesordnung über. Auf derselben steht als erster Gegenstand ein Antrag der Herren Abgeordneten Dr. Waibel und Genossen wegen Abänderung der Landtagswahlordnung. Die Herren Antragsteller beantragen in formeller Beziehung, den Antrag einem eigenen Ausschusse zuzuweisen. Ich erwarte über die Behandlung dieses Gegenstandes seitens des hohen Hauses weitere Anträge. Dr. Waibel: Mit der Einbringung dieses Antrages haben wir ein Versprechen erfüllt, welches wir am Schlusse der letzten Session gegeben haben. Ich habe nämlich auch im Namen meiner Gesinnungsgenossen am 3. Februar 1898 einen gleichlautenden Antrag dem hohen Hause vorgelegt, und habe mir auch erlaubt, diesen Antrag eingehend zu begründen in der Sitzung vom 5. Februar 1898. Nachdem heute die gleichen Herren versammelt sind, wie in der vorjährigen Session, so glaube ich, diese Begründung nicht mehr weiter wiederholen zu müssen. Der hohe Landtag hat damals über Antrag des Herrn Abgeordneten Nägele unseren Antrag dem von ihm so benannten "Antibadeni-Ausschusse" zugewiesen. (Heiterkeit.) Dieser "Antibadeni-Ausschuss" hat nun in der Sitzung vom 9. Februar vorigen Jahres diese Angelegenheit zur Berichterstattung gebracht, und die Majorität des Hauses hat einfach unseren Antrag vollständig beseitiget. Diese ablehnende Haltung wurde damit begründet, dass wir mit dem Antrage etwas spät gekommen seien. Das hat VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. HL Session, 8. Periode 1899. 83 wohl seine Richtigkeit gehabt. Wir haben uns aber damals keiner Täuschung hingegeben; denn wir haben den Antrag in der Weise gestellt, dass er nicht sofort im Hause erlediget, sondern vom Landes-Ausschusse in Vorberathung genommen werden sollte, um dieses Jahr eine Vorlage an den hohen Landtag zu bringen. Unser damaliger Antrag ist aber, wie gesagt, vollständig beseitiget worden. Ich muss nun bei diesem Anlasse daran erinnern, dass der Landtag bereits im Jahre 1896 jene Forderungen, welche wir hier auch wiederum beantragen, theilweise erfüllt hat. Wir haben damals einen vom Landes-Ausschusse vorgelegten Entwurf einer neuen. Landtagswahlordnung in Verhandlung gezogen und dieselbe auch beschlossen. Darin ist auch die geheime Stimmenabgabe und die Beschränkung des Wahlrechtes auf Personen männlichen Geschlechtes enthalten. Wir könnten uns, glaube ich, in Erinnerung dessen der Hoffnung hingeben, dass diesmal wenigstens diese beiden Punkte wieder ausgenommen, in die neue Wahlordnung eingefügt und zur Anwendung gebracht werden. An diesen zwei Forderungen haben alle jene, welche berufen sind, sich an den Landtagswahlen zu betheiligen, ein gleiches Interesse. Die geheime Stimmenabgabe ist ja bereits überall schon eingeführt. Bei den Reichsrathswahlen findet geheime Stimmenabgabe statt, ebenso bei den Gemeindewahlen. In der Gemeindeordnung ist auch die Vorschrift enthalten, dass bei Wahlen, welche der Gemeindeausschuss zur Aufstellung von Comites und sonstwie vornimmt, auch geheime Stimmenabgabe vorgeschrieben ist. Es ist wohl überflüssig, nachdem die Sache schon so oft practiciert und erprobt wurde, immer wieder mit den gleichen Argumenten diese Einrichtung zu befürworten. Was die zweite Forderung anlangt, nämlich die Einschränkung des Wahlrechtes auf Personen männlichen Geschlechtes, so hat dieser Grundsatz das h. Haus bei der im Jahre 1896 beschlossenen Landtagswahlordnung auch zur Anwendung gebracht, und es darf daher wohl angenommen werden, dass die Herren, welche dem jetzigen Landtage angehören und größtentheils auch bei der damaligen Beschlussfassung mitwirkten, in diesem Punkte ihre Gesinnung nicht geändert haben, sondern dieselbe auch jetzt noch aufrecht halten. Die Gründe, welche zur Änderung der Landtagswahlordnung in diesem Sinne geführt haben, dürften den Herren aus den Verhandlungen des Jahres 1896 noch erinnerlich sein. Wer sich dafür interessiert, kann die Gründe aus den betreffenden stenographischen Protokollen des Jahres 1896 neuerdings einsehen. Ich erinnere nur daran, dass in der Reichsrathswahlordnung diese Einschränkung besteht. Wir haben in der Wahlpraxis genugsam beobachten können, dass dieselbe nur dann eine rationelle ist, wenn jeder Wahlberechtigte selbst an die Urne kommt oder zur Wahlcommission und dort seine Stimme abgibt. Die Ausübung des Wahlrechtes durch Vollmacht hat - und wir wissen das aus Erfahrung - in gewissen Orten wenigstens eine ganze Reihe von abscheulichen Missbräuchen im Gefolge. Wenn man bei einer Reihe von vorkommenden Fällen solche Vollmachtswähler vor sich gesehen hat und solche Missbräuche hat beobachten können, so ist man doch an dieser Stelle verpflichtet, das Seinige beizutragen, dass dieselben beseitiget werden. Was nun den dritten Hauptpunkt unserer Forderungen anlangt, nämlich die unmittelbare Wahl der Landgemeinden wie in den Städtecurien, so liegt derselbe weniger im Interesse unserer Gruppe, nämlich der Vertreter der Städte und der Handelskammer, sondern er ist mehr im allgemeinen Interesse gelegen, ja zunächst im Interesse der Landgemeinden. Wir würden es angesichts der sonstigen soviel gerühmten Intelligenz der Vorarlberger Bevölkerung nur recht und billig finden, wenn dasselbe Recht, welches den Städtegruppen eingeräumt ist, nämlich die Abgeordneten direct zu wählen, auch den Landgemeinden eingeräumt würde. Ich bin überzeugt, dass die Interessen des Landes zufolge der Ergebnisse des directen Wahlrechtes nicht schlimmer gewahrt würden und die Wahlen im wesentlichen so ausfallen würden, wie es dermalen ist. Es würde gewiss eine große Anzahl von Herren, welche jetzt hier im Hause sitzen, wiederkehren und gewiss noch andere hierher kommen, welche auch befähigt wären, im Interesse und zum Wohle des Landes hier zu wirken. Es ist also nach meiner Anschauung nur ein Act der Gerechtigkeit, der Billigkeit und Achtung gegenüber der Bevölkerung des Landes, wenn das directe Wahlrecht auch derselben eingeräumt würde. Was nun den vierten Punkt unseres Antrages anlangt, nämlich die Schaffung von individuellen 84 VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899 Wahlbezirken, so haben wir schon im Jahre 1896 und auch im Vorjahre darauf hingewiesen, dass die Schaffung von individuellen Wahlbezirken keine Unmöglichkeit ist. Diese Einrichtung ist schon im Jahre 1871, als eine neue vorarlbergische Landtagswahlordnung seitens der Regierung dein hohen Hause hier vorgelegt wurde, von der Regierung als möglich und annehmbar documentiert worden. Ich muss es wiederholen, bei der viel gerühmten Intelligenz der Bevölkerung des Landes Vorarlberg ist es ganz sicher anzunehmen, dass ans diese Weise dem Volke eine bessere Gelegenheit gegeben würde, die Personen des engeren Vertrauens auszusuchen und hieher zu senden. Jetzt geschieht das im Wege einer Art Vormundschaft. Es ist unverhohlen in der Discussion, welche wir im Jahre 1896 im Hause hierüber gehalten haben, von jener Seite des Hauses als nothwendig bezeichnet worden, gewissermaßen die Landbevölkerung zu bevormunden, indem man ihr nur jene Persönlichkeiten für die Wahl namhaft mache, welche gewisse Kreise für geeignet halten. Es ist dies eine Art Bevormundung, welche unser Volk nicht verdient. Sie ist aus der Intelligenz unseres Volkes nicht berechtiget. Wir haben dann auch den Vorschlag gemacht - und damit komme ich zum fünften Punkte unserer Forderungen -, wenn man schon nicht in die Schaffung von individuellen Wahlbezirken eingehen will, weil man es dermalen aus was immer für Gründen nicht opportun hält, so möge man wenigstens vorderhand die großen drei bezirkshauptmannschaftlichen Wahlbezirke in sechs bezirksgerichtliche Wahlbezirke scheiden. Es würde dadurch doch der Wählerkreis verengert, die Wahl der Vertrauensmänner würde sicherer vor sich gehen und mehr Gewähr bieten, dass die Wahl seitens dieser eingeschränkten Kreise der Ausdruck ihres Willens und ihrer Einsicht sei. Das also sind kurz die Anschauungen und die Grundgedanken, welche uns bei der Einbringung unseres Antrages geleitet haben. Ich empfehle diesen Antrag der ernsten Würdigung des hohen Hauses. Was die Zuweisung anlangt, so würde ich es allerdings für zweckmäßig halten, wenn für diese wichtige Angelegenheit, wie es schon in der früheren Periode der Fall war, ein eigener Ausschuss, ein sogenannter Wahlausschuss aufgestellt würde; daher stelle ich in erster Linie einen diesbezüglichen Antrag. Ich glaube aber in Übereinstimmung mit meinen Herren College> zu sprechen, wenn ich im Falle der Ablehnung meines ersten formalen Antrages, nämlich der Zuweisung dieses Gegenstandes an einen eigenen Wahlausschuss einen zweiten Antrag stelle, wie wir schon im vorigen Jahre es gethan haben, nämlich den Landes-Ausschuss zu beauftragen, dass er eine in diesem Sinne abgeänderte Landtagswahlordnung bis zur nächsten Session ausarbeite und dem nächsten Landtage vorlege. Wir halten also zunächst den Antrag aufrecht, dass unser Antrag bezüglich Abänderung der Landtagswahlordnung einem eigenen Ausschüsse überwiesen werde. Bezüglich der Größe, glaube ich, könnte die Ziffer von 5 beziehungsweise 7 Mitglieder ausreichen. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Dr. Waibel beantragt in erster Linie die Zuweisung des Antrages bezüglich Abänderung der Landtagswahlordnung an einen eigenen sogenannten Wahlausschuss, welcher aus 5 Mitgliedern zu bestehen hätte; in zweiter Linie für den Fall, dass diese<! formellen Anträge nicht entsprochen werde, die Zuweisung des obigen Antrages au den Landes-Ausschuss mit dem Auftrage, im Sinne obiger Forderungen bis zur nächsten Session eine Landtagswahlordnung auszuarbeiten und dem nächsten Landtage in Vorlage zu bringen. Wer wünscht hiezu das Wort? Es meldet sich niemand, somit schreite ich zur Abstimmung; ich ersuche jene Herren, welche dem Anträge auf Zuweisung dieses Gegenstandes an einen eigenen fünfgliedrigen Wahlausschuss zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. Es ist die Minorität. Nun kommt der Eventualantrag auf Zuweisung dieses Gegenstandes an den Landes-Ausschuss mit dem oben bereits erwähnten Auftrage zur Abstimmung. Ich ersuche jene Herren, welche damit einverstanden sind, sich von den Sitzen zu erhebe>. Es ist wiederum die Minorität. Somit ist diese Angelegenheit erlediget. Nun kommt der zweite Gegenstand der Tagesordnung: Bericht des Landes-Ausschusses Über den Voranschlag des Landesculturfondes pro 1899. Ich ersuche den Herrn Referenten des Landes-Ausschusses, das Wort zu ergreifen. VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. 85 Marlin Thurnher: Der Ihnen vorliegende Voranschlag des Landesculturfondcs unterscheidet sich nur ganz unwesentlich von jenen der früheren Jahre. Die Activzinsen sind etwas niedriger eingesetzt als in den Vorjahren und zwar aus dem Grunde, weil das Land die zur Bildung der Hypothekenbank entnommenen 30.000 fl. gemäß dem im Vorjahre gefassten Landtagsbeschlusse nur mit 3% verzinst. Die Rubrik "Verschiedene Einnahmen" besteht nur aus einer einzigen Post, nämlich 300 fl., welche vom Staate zum Waldwächtercurs beigetragen werden. Die Ausgaben beruhen zumeist auf früher gefassten Landtagsbeschlüssen, und habe ich daher diesfalls zu weiteren Bemerkungen keine Veranlassung. Infolgedessen erhebe ich namens des LandesAusschusses folgenden Antrag: (liest denselben aus Beilage XXIV). Ich empfehle denselben dem hohen Hause zur Annahme. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Da sich Niemand meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Anträge ihre Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Abänderung der Gesetze, betreffend die Beitragsleistung der Feuerversicherungsgesellschaften zu den Kosten der Feuerwehren, und betreffend die Feuerpolizei- und Feuerwehrordnung. Es ist den Herren Abgeordneten bereits bei unserem ersten Zusammentritte in dieser Session im December ein bezüglicher Bericht des LandesAusschusses über diesen Gegenstand vorgelegt worden. Dieser Bericht wurde dann dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zur Vorberathung und weiteren Berichterstattung zugewiesen. Wie nur mitgetheilt worden ist, hat der volkswirtschaftliche Ausschuss seine Arbeiten über diesen Gegenstand beendet, und ersuche ich den Herrn Berichterstatter Wegeler, das Wort zu nehmen zur weiteren Erläuterung der Stellungnahme des volkswirtschaftlichen Ausschusses. Wegeler: Im volkswirtschaftlichen Ausschüsse sind der Bericht und die Gesetzentwürfe, so wie sie Ihnen vorliegen, und wie sie im Landes-Ausschusse vorberathen wurden, vollständig angenommen worden mit zwei kleinen stilistischen Abänderungen bei dem Gesetzentwürfe, Beilage IV B, durch welchen die §§ 30 und 40 des Landesgesetzes vom 18. Februar 1888, betreffend die Feuerpolizei- und Feuerwehrordnung, abgeändert werden. Im volkswirtschaftlichen Ausschüsse ist § 30, Absatz 2 so redigiert worden (liest): "Ebenso werden die gesetzlichen Bestimmungen über die Beitragsleistung der Feuerversicherungsgesellschaften zu den Kosten der Feuerwehren und zur Unterstützung verunglückter Feuerwehrmänner durch dieses Gesetz nicht berührt." Früher hieß es (liest): "Ebenso bleiben die über die Beitragsleistung der Feuerversicherungsgesellschaften zu den Kosten der Feuerwehren und zur Unterstützung verunglückter Feuerwehrmänner erlassenen Gesetzesbestimmungen vollen Umfangs in Kraft." Es ist also nur eine stilistische Änderung. Dann ist im § 40 nach dem ersten Absätze das eingeklammerte , , (§ 92)" gestrichen worden. Das ist also die ganze Änderung, die der volkswirtschaftliche Ausschuss an den Gesetzentwürfen des Landes-Ausschusses gemacht hat. Ich halte es deshalb nicht für nothwendig, dass der Bericht des Landes-Ausschusses abgeändert werde. Wenn ich darauf mit einigen Worten zurückkomme, so geschieht dies nur, um Ihnen den Antrag besonders zur Annahme zu empfehlen, den hier statt des Landes-Ausschusses der volkswirtschaftliche Ausschuss aufnimmt, und der Ihnen im Landesausschussberichte vorliegt. Wie Ihnen bekannt ist, ist seinerzeit von: Vorarlberger FeuerwehrGauverbande ein Gesuch an den Landes-Ausschuss gekommen, in welchen: Vorschläge zur Vorlage an den hohen Landes - Ausschuss empfohlen worden sind, und zwar drei: der erste war, regelmäßige Subventionierung des Gauverbandes aus dem zum Zwecke der Unterstützung verunglückter Feuerwehrmänner gewidmeten Betrage, wogegen der Gauverband die Verpflichtung übernehmen würde, seine im Gauverbande befindlichen, im Dienste verunglückten Mitglieder und deren Hinterbliebene zu unterstützen, soweit die Mittel vorhanden sind. Im Jahre 1897 ist dieses Gesuch vom hohen Landtage an den Landes - Ausschuss zur Berichterstattung überwiesen worden. In der letztjährigen Session hat der Landes-Ausschuss einen Gesetzentwurf ein86 VII Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. gebracht, worin er zu diesem ersten Punkte des Gesuches eine freundliche Stellung eingenommen und theilweise dem Vorschläge des Gauverbaudes entsprochen hat; jedoch im volkswirtschaftlichen Ausschüsse ist dem Landesausschussberichte und Gesetzentwürfe nicht zugestimmt worden, und der Landtag hat dann das Gesuch noch einmal an den LandesAusschuss zurückverwiesen, um noch einmal weitere Erhebungen zu pflege> und in einer späteren Session Bericht zu erstatten, was jetzt geschieht. Der zweite Punkt in dem Gesuche des Feuerwehrgauverbaudes war, dass die Beiträge der Feuerversicherungsgesellschaften zu den Kosten der Feuerwehren von 1% auf 2% erhöht werden. Da war von Anfang au sowohl der LandesAusschuss wie der volkswirtschaftliche Ausschuss anderer Anschauung. In beiden Ausschüssen ist angenommen worden, dass der Procentsatz 1 genüge, und dass man auch auskomme bei den Forderungen, die die Feuerwehren an das Land stellen. Man ist auch deswegen nicht dafür gewesen, weil diese Beiträge nicht die Feuerversicherungsgesellschaften sondern die Versicherten treffen würden. Wie ja allen Herren bekannt ist, wird dieser 1%ige Beitrag von den Feuerversicherungsgesellschaften den Versicherten ausgerechnet und von diesen bezahlt. Der dritte Punkt in diesem Gesuche des Gauverbandes verlangt die Anstellung eines Feuerwehrlöschinspectors für Vorarlberg. Auch mit dieser Forderung ist sowohl der Landes-Ausschuss wie der volkswirtschaftliche Ausschuss nicht einverstanden gewesen. Im letzten Jahre ist diesem Vorschläge hier nur soweit entsprochen und ein Ersatz geschaffen worden, indem man das Recht des Landes-Ausschusses in den bezüglichen Gesetzentwürfen dahin erweitert hat, dass er das Recht hätte, Commissäre zu ernennen, die dann dieselben Aufgaben haben würden, wie der Gauverband sie dem Feuerlöschinspector zugedacht hatte, nämlich: a) Erhebungen zu pflegen bezüglich der ordentlichen Handhabung der Feuerpolizei und Feuerwehrordnung von Seite der Gemeinde; b) die zum Löschdienste bestehenden Einrichtungen im Lande zu besichtigen; c) die Prüfung der zum Feuerwehrdienste bestimmten Mannschaften in Bezug auf genügende Einübung vorzunehmen; d) den Feuerwehren und Gemeinden in allen Feuerlöschangelegenheiten belehrend und berathend an die Hand zu gehen. Der Landes-Ausschuss und der volkwirtschaftliche Ausschuss sind der Meinung, dass das durch Commissäre geradeso gut zu erreichen sei, und dass es somit nicht nothwendig ist, eine neue kostspielige Inspectorsstelle im Laude zu schaffen. Dann wurde im Gesetzentwürfe auch bei der Abänderung darauf Rücksicht genommen, dass der Landes-Ausschuss in der Verwendung der Feuerwehrbeiträge freiere Hand bekomme, als es bisher der Fall war, was auch im Berichte näher ausgeführt ist. Ich glaube nun, dass es nicht nothwendig ist, weiter darauf einzugehen. Der volkswirtschaftliche Ausschuss nimmt den Antrag, wie ihn der LaudesAusschuss in seinem Berichte gestellt hat, auf, welcher lautet: (Liest denselben aus Beilage IV.) Das würde also jetzt mit den beiden Änderungen anzunehmen sein; denn diese Änderung muss bei dem zweiten Gesetzentwurfe, welchen der LandesAusschuss ausgearbeitet hat, berücksichtiget werden. Ich empfehle Ihnen daher den Antrag zur Annahme. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Bericht des Landes-Ausschusses sowohl als auch über den mündlichen Bericht des Herrn Berichterstatters Wegeler sowie über die beiden Gesetzentwürfe die Generaldebatte. - Wenn niemand in derselben das Wort zu ergreifen wünscht, so gehen wir zur Specialberathung der beiden Gesetzentwürfe über und zwar zunächst des Gesetzentwurfes betreffs der Beitragsleistung von Feuerversicherungsgesellschaften zu den Kosten der Feuerwehren und zur Unterstützung verunglückter Feuerwehrmänner. Ich werde jeden einzelnen Paragraphen immer anrufen und eine Pause eintreten lassen, und wenn niemand dagegen eine Bemerkung zu machen oder sonst das Wort zu ergreifen wünscht, denselben als angenommen erklären. § 1. - Angenommen. § 2. - Angenommen. § 3. - Angenommen. § 4. - Angenommen. § 5. - Herr Abgeordneter Dr. Waibel wünscht hiezu das Wort. VI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. 87 Dr. Waibel: Im Berichte ist folgendes gesagt: "Der volkswirtschaftliche Ausschuss hat seinerzeit auch die Abhaltung von Feuerwehrcursen ins Auge gefasst, und sind bereits mit Landtagsbeschluss vom 26. Jänner 1898 die mit der Prüfung und Behandlung dieser Frage verbundenen Kosten aus dem Feuerwehrfonde bewilliget worden." In dem Gesetzentwurfe, Beilage IV A, § 5, Zl. 2 gegen Ende ist nun verfügt, dass alle diese Kosten, sofern die Curse zustande kommen, ans dem Feuerwehrfonde zu bestreiten sind. Die Anregung zur Abhaltung solcher Curse ist nicht ohne Absicht und nicht ohne Grund geschehen. Wer das Feuerwehrwesen in unserem Lande zu beobachten Gelegenheit hatte, wird die Wahrnehmung gemacht haben, dass es sehr wünschenswert ist, dass wenigstens einige Partien der Mannschaft genauer und besser abgerichtet werden, als es bisher möglich war. Wir haben gezeigt, dass namentlich in unserer Nachbarschaft, in der Schweiz, derlei Curse schon seit längerer Zeit zum größten Nutzen der ganzen Institution eingeführt worden sind. Unser Feuerwehrgesetz, das wir haben, nimmt diese Institution besonders in Schutz. Es ist aber Pflicht der Landesvertretung, dafür zu sorgen, dass diese Institution auch auf die Höhe der Zeit gestellt werde, um den Anforderungen, die wir an die Feuerwehren stellen müssen, und den Leistungen, die wir von ihnen erwarten, auch genügen zu können. Das geschieht aber nur mittels einer gehörigen Abrichtung durch geschulte Fachleute. Ich möchte nun die Anfrage stellen, ob nach dieser Richtung hin seitens der Landesverwaltung bereits etwas geschehen ist. Ich muss gestehen, nur ist wenigstens bisher nichts bekannt worden, dass irgend welche Schritte unternommen worden wären, diese Curse ins Leben zu rufen. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort zu 8 5? - Da sich niemand mehr zum Worte meldet, ist die Debatte geschlossen, und ich erlaube mir nun, diese Frage selbst zu beantworten, weil der Herr Berichterstatter nicht Mitglied sondern nur Ersatzmann des Landes-Ausschusses ist. Diese Curse sind bisher noch nicht abgehalten worden, und die nöthigen Schritte noch nicht erfolgt. Ich glaube, nachdem es nun in diesem Gesetze ausführlich bezeichnet ist, wird der Landes-Ausschuss es sich angelegen sein lassen, eine Initiative in dieser Angelegenheit zu ergreifen. Es ist auch noch weiters bisher von keiner Seite eine Anregung gemacht worden, mit Ausnahme des Gesuches vom Gaunerbande. Ich möchte das nur bemerkt haben. Dr. Waibel: Ich bin der Ansicht, dass die Landesverwaltung nicht darauf warten soll, bis von irgend einer Feuerwehr eine Anregung kommt. Wir haben ja einen Feuerwehrverband und vielleicht gelingt es durch schriftlichen oder mündlichen Verkehr dieser Institution näher zu treten. Ich glaube nicht, dass es gerathen sei, zu warten, bis die Herren zu der Landesverwaltung kommen, sondern die Sache muss von der Landesverwaltung selbst direct ausgehen; nur dann kommt die Sache in Gang. Wer mit diesen Institutionen zu thun hat, weiß, dass in diesen Körperschaften eine gewisse Empfindlichkeit herrscht. Es werden einzelne sich durch Errichtung von solchen (Surfen in ihrer Qualifikation gekränkt fühlen, weil sie darin ein Misstrauen in ihre Ausbildung erblicken. Das darf aber die Landesverwaltung nicht abhalten, selbst hier Schritte zu thun, denn diese Curse sind eine Nothwendigkeit, und es wäre zu begrüßen, wenn dieselben eine Zeitlang practiciert würden. Landeshauptmann: Ich werde in einer der folgenden Landesausschusssitzungen auf diesen Gegenstand zurückkommen und diesbezüglich einen Antrag stellen. Johannes Thurnher: Ich glaube, es ist nicht wohl anzunehmen, dass der Landes-Ausschuss Vorkehrungen für die Durchführung eines Gesetzes trifft, das noch gar nicht beschlossen ist. Der Landes-Ausschuss wird zu diesen (Surfen Stellung nehmen, sobald das Gesetz beschlossen und vom Kaiser sanktioniert worden ist. Dann, glaube ich, wird der Landes-Ausschuss nicht ermangeln, die im Gesetze liegenden Bestimmungen zur Durchführung zu bringen. Dr. Waibel: Ich möchte das Mitglied des Landes-Ausschusses auf den Bericht aufmerksam machen, der uns vom Landes-Ausschusse vorliegt. Es steht da ausdrücklich drinnen, dass im Vorjahre, am 26. Jänner 1898 bereits die Kosten für solche Curse beschlossen und bewilliget worden sind. Wir haben damals dieses Gesetz auch noch nicht besessen. 88 VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. Auf das Gesetz muss man also nicht warten, wir haben durch den Beschluss im Vorjahre gezeigt, dass wir bereit sind, die erforderlichen Drittel zur Abhaltung von solchen Cursen aus dem Feuerwehrfonde zu bewilligen, und das genügt. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? - Da sich niemand meldet, hat der Herr Berichterstatter das Schlusswort. Wegeler: Ich habe nichts beizufügen. Landeshauptmann: Gegen § 5 liegt nichts vor, daher ist er angenommen. § 6. - Angenommen. § 7. - Angenommen. § 8. - Angenommen. § 9. - Angenommen. Ich bitte Titel und Eingang zu verlesen. Wegeler: (liest Titel und Eingang des Gesetzes aus Beilage IV A.) Landeshauptmann: Wird gegen Titel und Eingang eine Einwendung gemacht? - Dies ist nicht der Fall, somit betrachte ich dieselben als angenommen. Es wäre somit dieses Gesetz in zweiter Lesung in der Specialdebatte erlediget. Wir gehen nun über zur Specialberathung des zweiten Gesetzentwurfes, welcher das Gesetz betrifft, durch welches die §§ 30 und 40 des Landesgesetzes vom 18. Februar 1888, betreffend die Feuerpolizei- und Feuerwehr-Ordnung, abgeändert werden. Ich werde also wiederum in derselben Weise vorgehen. § 30. Unterstützung verunglückter Feuerwehrmänner. Hier ist eine Änderung gegenüber der Landesausschussvorlage. Ich bitte sie zu verlesen. Wegeler: Also § 30 würde jetzt im 2. Absätze so lauten, während der erste Absatz gleich bleibt : "Ebenso werden die gesetzlichen Bestimmungen über die Beitragsleistung der Feuerversicherungsgesellschaften zu den Kosten der Feuerwehren und zur Unterstützung verunglückter Feuerwehrmänner durch dieses Gesetz nicht berührt." Landeshauptmann: Wünscht jemand zu dieser neuen Fassung, wie sie vom volkswirtschaftlichen Ausschüsse vorliegt, das Wort? - Wenn das nicht der Fall ist, betrachte ich § 30 als angenommen. § 40. Aufsichtsrecht des Staates und des Landes. Wegeler: Ich glaube, es ist nicht nothwendig, denselben zu verlesen, außer es würde besonders gewünscht, weil nur eine Zahl gestrichen wurde, nämlich der eingeschlossene § 92, der am Ende des ersten Absatzes steht. Darauf hinzuweisen, ist nicht nothwendig, außer es müsste gesagt werden, dass es nur ein Paragraph der Gemeindeordnung sei. Der volkswirtschaftliche Ausschuss war daher der Meinung, dass er gestrichen werden soll. Landeshauptmann: Wünscht Jemand zu § 40 mit Hinweglassung des eingeschlossenen § 92 das Wort? - Wenn das nicht der Fall ist, so betrachte ich denselben als angenommen. Artikel I. - Angenommen. Artikel II und III. - Angenommen. Wegeler: (liest Titel und Eingang des Gesetzes aus Beilage IV B.) Landeshauptmann: Wird gegen Titel und Eingang des Gesetzes eine Einwendung erhoben? Dies ist nicht der Fall, somit sind dieselben mit Ihrer Zustimmung vergehen. Wegeler: Ich würde beantragen, dass gleich die dritte Lesung dieser beiden Gesetze noch vorgenommen werde. Landeshauptmann: Der Herr Berichterstatter beantragt die sofortige Vornahme der dritten Lesung über die beiden Gesetzentwürfe. Wird eine Einwendung erhoben? Dies ist nicht der Fall. Wenn das hohe Haus einverstanden ist, werden wir die dritte Lesung beider Gesetze mit einer Abstimmung vornehmen, um die Herren nicht fortwährend bemühen zu müssen. Ich ersuche diejenigen Herren, welche den Gesetzentwürfen, wie sie aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen sind, in der dritten Lesung ihre Zustimmung geben, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. 89 Vierter Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Damüls, betreffend die nochmalige Gewährung einer Landessubvention zum dortigen Straßenbau. Ich ersuche deu Herrn Berichterstatter Martin Thurnher, das Wort zu ergreifen. Martin Thurnher: Wie aus dem vorliegenden Berichte zu entnehmen ist, hat sich bei der obersten Strecke der Damülser Straße zwischen dem General- und dem Detailprojecte hinsichtlich der veranschlagten Kosten eine nicht unbedeutende Differenz ergeben und zwar von 4700 fl. Zur Zeit, als die Catastralmappe angelegt wurde, also vor circa 40 Jahren, war die Straßentrace eine bedeutende Strecke weit eine andere als es heute der Fall ist. Die inzwischen erfolgte Verlegung wurde in der Mappe nicht ersichtlich gemacht, und infolge dessen wurde bei Gelegenheit der Verfassung des generellen Voranschlages nicht die factische Länge sondern die in die Catastralmappe eingezeichnete zur Grundlage der Kostenberechnung genommen. Die arme Berggemeinde Damüls ist nicht in der Lage, den sich hieraus ergebenden Mehraufwand aus eigenem zu bestreiten. Es ist daher eine Hilfeleistung des Staates und Landes in dein Ausmaße, wie es bezüglich des ganzen Projectes schon ursprünglich festgesetzt worden ist, nöthig, und zwar wurde festgesetzt, dass der Staat, das Land und die Gemeinde je ein Drittel zu tragen haben. In gleicher Weise sollen nun auch diese Mehrkosten von 4700 fl. auf diese drei Theile repartiert werden. Die Gemeinde selbst hat bereits in einem Gemeinderathsbeschlusse ausgesprochen, dass sie das auf sie entfallende Drittel übernehme, und das bezügliche Protokoll ist mitsammt der Eingabe der Gemeinde bereits dem Ministerium unterbreitet worden. Eine Antwort vonseite der Regierung konnte, weil das erst im Laufe dieses Monats geschah, selbstverständlich bisher nicht erfolgen. Ich möchte das hohe Haus bitten, dem vorliegenden Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses seine Zustimmung zu ertheilen. Dieser Antrag lautet: (Liest denselben aus Beilage XXVI.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. - Es meldet sich niemand zum Worte, somit kann ich zur Abstimmung schreiten. Ich ersuche jene Herren, welche dem Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses, wie er Ihnen eben verlesen worden ist, ihre Zustimmung geben, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der Gegenstand ist erlediget. Ich habe der Tagesordnung bekanntlich noch zwei weitere Punkte beigefügt, nämlich als 5. Gegenstand: Gesuch der Gemeinde Koblach um Erwirkung von Staats- und Landessubventionen zu den Kosten der Regulierung von Gemeindebächen, und als 6. Gegenstand; den Act, betreffend das Gesuch der Gemeinde Victorsberg um einen Beitrag zu den Wegherstellungskosten. Ich glaube, keinem Widerspruche zu begegnen, wenn ich die Anregung mache, dass diese beiden Gegenstände im kurzen Wege dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zur Vorberathung und Berichterstattung zugewiesen werden. Wird eine Einwendung vorgebracht? - Dies ist nicht der Fall, deshalb wird die Zuweisung in diesem Sinne erfolgen. Hiemit ist die Tagesordnung unserer heutigen Sitzung erschöpft. Ich habe dem hohen Hause noch mitzutheilen, dass heute Nachmittag zwei Ausschüsse tagen werden, und zwar der volkswirtschaftliche Ausschuss um 2 Uhr nachmittags, - Gegenstand der Verhandlung: Das Jagdgesetz, - und der Finanzausschuss um '/n3 Uhr, was ich bitte, zur Kenntnis zu nehmen. Die nächste Sitzung beraume ich auf kommenden Freitag Vormittag 10 Uhr an. Die Tagesordnung bin ich nicht in der Lage, den Herren bekannt zu geben; ich muss abwarten, was für Berichte aus öd' Druckerei und welche Berichte zur Durchberathung in die Ausschüsse kommen. Ich werde mir erlauben, die nächste Tagesordnung im schriftlichen Wege bekannt zu geben. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluss der Sitzung 12 Uhr 5 Minuten mittags.) Druck von J. N. Teutsch, Bregenz. Iorartßerger Landtag. 7. Sitzung nm 20. März 1899 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. --------------------------------- Gezenmiirtig 21 Abgeordnete. AegrerungsverteeLor: Horr K. k. Hlatlhalteeerralh Ruöolf Graf Hugn. Beginn der Sitzung 11 Uhr 7 Mm. vormittags. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. Verlesung des Protokolles der Ich ersuche um letzten Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Wird gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung erhoben? — Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmiget. Ich habe bereits am Schluffe der letzten Sitzung mitgetheilt, dass ich mir vorbehalte, wenn noch weitere Gegenstände zur Verhandlung einlaufen, die Tagesordnung zu ergänzen. Ich habe infolge­ dessen folgende zwei weitere Punkte der Tages­ ordnung angefügt, nämlich: 5. Gesuch der Gemeinde Koblach um Erwirkung von Staats- und Landessubventionen zu den Kosten der Regulierung von Gemeindebächen; und 6. Act, betreffend das Gesuch der Gemeinde Victorsberg um einen Beitrag zu Wegherstellungs­ kosten. Hohes Haus! In Ausführung des mir in der 5. Sitzung vom 14. d. M. ertheilten Auftrages habe ich mir erlaubt, nachstehendes Telegramm an den Staatssecretär Cardinal Rampolla nach Rom zu richten: (Liest:) „Nuntii provinciae Vorarlbergensis comitiorum causa Brigantine convenientes 82 VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Deo optimo laudes gratiasque agunt, quod populis christianis patrem morbo gravi afflictum ad salutem revocare dignatus est, ad pedes Sanctitatis Suae provolutis verbis laetissimis gratulantur, reverentiam summam ac oboedientiam Sanctae Ecclesiae eiusque capiti nunc et in omne tempus praestant. Adolf Rhomberg, caput comitiorum.“ Übers etzung: „Die Abgeordneten des Landes Vorarlberg, welche sich zu ihren Berathungen in Bregenz versammelt haben, sagen dem Allerhöchsten Preis und Dank, dass er die Gnade hatte, den christ­ lichen Völkern ihren von schwerer Krankheit heimgesuchten Vater wieder genesen zu lassen, entsenden zu Füßen Sr. Heiligkeit freudigen Herzens ihre Glückwünsche und übermitteln die Versicherung der höchsten Ehrerbietung und des Gehorsams für die heilige Kirche und ihr Ober­ haupt jetzt und zu allen Zeiten. Adolf Rhomberg, Landeshauptmann." Auf diese telegraphische Beglückwünschung ist gestern nachstehendes Telegramm eingelaufen. (Liest:) „Adolfus Rhomberg Bregenz. Beatissimus pater nuntiis provinciae Vorarlbergensis gratias ex corde agit eisque apostolicam benedictionem toto affectu impertitur. Card, Rampolla.“ Übersetzung: „Der hl. Vater dankt gerührt den Abgeord­ neten des Landes Vorarlberg und ertheilt ihnen von ganzem Herzen den apostolischen Segen." Card. Rampolla." Der in der letzten Sitzung gewählte Schul­ ausschuss hat sich constituiert und zu seinem Ob­ manne den hochwürdigsten Herrn Bischof, zuni Obmann-Stellvertreter den Herrn Abgeordneten Kahler und zum Berichterstatter den Herrn Abge­ ordneten Martin Thurnher gewählt. Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen. III. Session, 8 Periode 1899. Es sind mir zwei Einlaufstücke zugekomnien, beide überreicht durch meine Wenigkeit. Das erste betrifft eine Petition des akademischen Unterstützungsvereins der vier weltlichen Facultäten in Innsbruck; das zweite ist eine Eingabe des Comites zur Errichtung eines Denkmales für Peter Maper, Wirt an der Mahr, in Bozen, welche ich mir zu verlesen erlaube. (Dieselbe wird verlesen.) Beide Gesuche wenden sich an den hohen Land­ tag von Vorarlberg mit der Bitte um Subventionen. Ich erlaube mir die Anregung zu machen, dass beide Gegenstände im kurzen Wege dem Finanz­ ausschüsse überwiesen werden. Wenn keine Ein­ wendung dagegen erfolgt, so wird in diesem Sinne vorgegangen werden. Wir gehen nun zur Tagesordnung über. Auf derselben steht als erster Gegenstand ein Antrag der Herren Abgeordneten Dr. Waibel und Genossen wegen Abänderung der L a n d t a g s w a h l o rd n u n g. Die Herren Antragsteller beantragen in formeller Beziehung, den Antrag einem eigenen Ausschüsse zuzu­ weisen. Ich erwarte über die Behandlung dieses Gegen­ standes seitens des hohen Hauses weitere Anträge. Dr. Waibel: Mit der Einbringung dieses An­ trages haben wir ein Versprechen erfüllt, welches wir am Schlüsse der letzten Session gegeben haben. Ich habe nämlich auch im Namen meiner Ge­ sinnungsgenossen am 3. Februar 1898 einen gleich­ lautenden Antrag dem hohen Hause vorgelegt, und habe mir auch erlaubt, diesen Antrag eingehend zu begründen in der Sitzung vom 5. Februar 1898. Nachdem heute die gleichen Herren versammelt sind, wie in der vorjährigen Session, so glaube ich, diese Begründung nicht mehr weiter wiederholen zu müssen. Der hohe Landtag hat damals über Antrag des Herrn Abgeordneten Nägele unseren Antrag beut von ihm so benannteit „AntibadeniAusschusse" zugewiesen. (Heiterkeit.) Dieser „Antibadeni-Ausschuss" hat nun in der Sitzüng vom 9. Februar vorigen Jahres diese Angelegenheit zur Berichterstattung gebracht, und die Majorität des Hauses hat einfach unseren An­ trag vollständig beseitiget. Diese ablehnende Haltung wurde damit begründet, dass wir mit deut Anträge etwas spät gekommen seien. Das hat VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. wohl seine Richtigkeit gehabt. Wir haben uns aber damals keiner Täuschung hingegcben; denn wir haben den Antrag in der Weise gestellt, dass er nicht sofort im Hause erlediget, sondern vom Landes-Ausschusse in Vorberathung genommen werden sollte, um dieses Jahr eine Vorlage an den hohen Landtag zu bringen. Unser damaliger An­ trag ist aber, wie gesagt, vollständig beseitiget worden. Ich muss nun bei diesem Anlasse daran erinnern, dass der Landtag bereits im Jahre 1896 jene Forderungen, welche wir hier auch wiederum beantragen, theilweise erfüllt hat. Wir haben damals einen vom Landes-Ausschusse vorgelegten Entwurf einer neuen. Landtagswahlordnung in Ver­ handlung gezogen und dieselbe auch beschlossen. Darin ist auch die geheime Stimmenabgabe und die Beschränkung des Wahlrechtes auf Personen männlichen Geschlechtes enthalten. Wir könnten uns, glaube ich, in Erinnerung dessen der Hoffnung hingeben, dass diesmal wenigstens diese beiden Punkte wieder ausgenommen, in die neue Wahl­ ordnung eingefügt und zur Anwendung gebracht werden. An diesen zwei Forderungen haben alle jene, welche berufen sind, sich an den Landtags­ wahlen zu betheiligen, ein gleiches Interesse. Die geheime Stimmenabgabe ist ja bereits überall schon cingeführt. Bei den Reichsrathswahlen findet ge­ heime Stimmenabgabe statt, ebenso bei den Ge­ meindewahlen. In der Gemeindeordnung ist auch die Vorschrift enthalten, dass bei Wahlen, welche der Gemeindeausschuss zur Aufstellung von Comites und sonstwie vornimmt, auch geheime Stimmen­ abgabe vorgeschrieben ist. Es ist wohl überflüssig, nachdem die Sache schon so oft practiciert und er­ probt wurde, immer wieder mit den gleichen Argu­ menten diese Einrichtung zu befürworten. Was die zweite Forderung anlangt, nämlich die Einschränkung des Wahlrechtes auf Personen männlichen Geschlechtes, so hat dieser Grundsatz das h. Haus bei der im Jahre 1896 beschlossenen Landtagswahlordnung auch zur Anwendung gebracht, und es darf daher wohl angenommen werden, dass die Herren, welche dem jetzigen Landtage angehören und größtentheils auch bei der damaligen Beschluss­ fassung mitwirkten, in diesem Punkte ihre Gesinnung nicht geändert haben, sondern dieselbe auch jetzt noch aufrecht halten. Die Gründe, welche zur Änderung der Landtagswahlordnung in diesem HL Session, 8. Periode 1899. 83 Sinne geführt haben, dürften den Herren aus den Verhandlungen des Jahres 1896 noch erinnerlich sein. Wer sich dafür interessiert, kann die Gründe aus den betreffenden stenographischen Protokollen des Jahres 1896 neuerdings einsehen. Ich erinnere nur daran, dass in der Reichs­ rathswahlordnung diese Einschränkung besteht. Wir haben in der Wahlpraxis genugsam beobachten können, dass dieselbe nur dann eine rationelle ist, wenn jeder Wahlberechtigte selbst an die Urne kommt oder zur Wahlcommission und dort seine Stimme abgibt. Die Ausübung des Wahlrechtes durch Vollmacht hat — und wir wissen das aus Er­ fahrung — in gewissen Orten wenigstens eine ganze Reihe von abscheulichen Missbräuchen im Gefolge. Wenn man bei einer Reihe von vor­ kommenden Fällen solche Vollmachtswähler vor sich gesehen hat und solche Missbräuche hat beobachten können, so ist man doch an dieser Stelle verpflichtet, das ©einige beizutragen, dass dieselben beseitiget werden. • Was nun den dritten Hauptpunkt unserer Forderungen anlangt, nämlich die unmittelbare Wahl der Landgemeinden wie in den Städtecurien, so liegt derselbe weniger im Interesse unserer Gruppe, nämlich der Vertreter der Städte und der Handels­ kammer, sondern er ist mehr im allgemeinen Interesse gelegen, ja zunächst im Interesse der Landgemeinden. Wir würden es angesichts der sonstigen soviel gerühmten Intelligenz der Vorarlberger Bevölkerung nur recht und billig finden, wenn dasselbe Recht, welches den Städtegruppen eingeräumt ist, nämlich die Abgeordneten dircct zu wählen, auch den Land­ gemeinden eingeräumt würde. Ich bin überzeugt, dass die Interessen des Landes zufolge der Er­ gebnisse des directen Wahlrechtes nicht schlimmer gewahrt würden und die Wahlen im wesentlichen so ausfallen würden, wie es dermalen ist. Es würde gewiss eine große Anzahl von Herren, welche jetzt hier im Hause sitzen, wiederkehren und gewiss noch andere hierher kommen, welche auch befähigt wären, im Interesse und zum Wohle des Landes hier zu wirken. Es ist also nach meiner Anschauung nur ein Act der Gerechtigkeit, der Billigkeit und Achtung gegenüber der Bevölkerung des Landes, wenn das directe Wahlrecht auch derselben ein­ geräumt würde. Was nun den vierten Punkt unseres Antrages anlangt, nämlich die Schaffung von individuellen 84 VII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Wahlbezirken, so haben wir schon im Jahre 1896 und auch im Vorjahre darauf hingewiesen, dass die Schaffung von individuellen Wahlbezirken keine Unmöglichkeit ist. Diese Einrichtung ist schon im Jahre 1871, als eine neue vorarlbergische Landtags­ wahlordnung seitens der Regierung dein hohen Hause hier vorgelegt wurde, von der Regierung als möglich und annehmbar documentiert worden. Ich muss es wiederholen, bei der viel gerühmten Intelligenz der Bevölkerung des Landes Vorarlberg ist es ganz sicher anzunehmen, dass ans diese Weise dem Volke eine bessere Gelegenheit gegeben würde, die Personen des engeren Vertrauens auszusuchen und hieher zu senden. Jetzt geschieht das im Wege einer Art Vormundschaft. Es ist unverhohlen in der Discussion, welche wir im Jahre 1896 ini Hause hierüber gehalten haben, von jener Seite des Hauses als nothwendig bezeichnet worden, gewissermaßen die Landbevölkerung zu bevormunden, indem man ihr nur jene Persönlichkeiten für die Wahl namhaft mache, welche gewisse Kreise für geeignet halten. Es ist dies eine Art Bevorumndung, welche unser Volk nicht verdient. Sie ist aus der Intelligenz unseres Volkes nicht berechtiget. Wir haben dann auch den Vorschlag gemacht — und damit komme ich zum fünften Punkte unserer Forderungen —, wenn man schon nicht in die Schaffung von individuellen Wahlbezirken ein­ gehen will, weil man es dernialen aus was immer für Gründen nicht opportun hält, so möge man wenigstens vorderhand die großen drei bezirkshaupt­ mannschaftlichen Wahlbezirke in sechs bezirksgericht­ liche Wahlbezirke scheiden. Es würde dadurch doch der Wählerkreis verengert, die Wahl der Vertrauens­ männer würde sicherer vor sich gehen und mehr Gewähr bieten, dass die Wahl seitens dieser ein­ geschränkten Kreise der Ausdruck ihres Willens und ihrer Einsicht sei. Das also sind kurz die Anschauungen und die Grundgedanken, welche uns bei der Einbringung unseres Autrages geleitet haben. Ich empfehle diesen Antrag der ernsten Würdigung des hohen Hauses. Was die Zuweisung anlaugt, so würde ich es allerdings für zweckmäßig halten, wenn für diese wichtige Angelegenheit, wie es schon in der früheren Periode der Fall war, ein eigener Ausschuss, ein sogenannter Wahlausschuss aufgestellt würde; daher stelle ich in erster Linie einen diesbezüglichen Antrag. III. Session, 8. Periode 1899 Ich glaube aber in Übereinstimmung mit meinen Herren College» zu sprechen, wenn ich im Falle der Ablehnung meines ersten formalen Autrages, nämlich der Zuweisung dieses Gegenstandes an einen eigenen Wahlausschuss einen zweiten Antrag stelle, wie wir schon im vorigen Jahre es gethan haben, nämlich den Landes-Ausschuss zu beauf­ tragen, dass er eine in diesem Sinne abgeänderte Landtagswahlordnung bis zur nächsten Session ausarbeite und dem nächsten Landtage vorlege. Wir halten also zunächst den Antrag aufrecht, dass unser Antrag bezüglich Abänderung der Landtagswahlordnung einem eigenen Ausschüsse überwiesen werde. Bezüglich der Größe, glaube ich, könnte die Ziffer von 5 beziehungsweise 7 Mitglieder ausreichen. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Dr. Waibel beantragt in erster Linie die Zuweisung des Antrages bezüglich Abänderung der Landtags­ wahlordnung an einen eigenen sogenannten Wahl­ ausschuss, welcher aus 5 Mitgliedern zu bestehen hätte; in zweiter Linie für den Fall, dass diese«! formellen Anträge nicht entsprochen werde, die Zu­ weisung des obigen Antrages au den Landes-Aus­ schuss mit dem Auftrage, im Sinne obiger Forderungen bis zur nächsten Session eine Landtagswahlordnung auszuarbeiten und dem nächsten Landtage in Vor­ lage zu bringen. Wer wünscht hiezu das Wort? — Es meldet sich niemand, somit schreite ich zur Abstinnuung; ich ersuche jene Herren, welche dem Anträge auf Zuweisung dieses Gegenstandes an einen eigenen fünfgliedrigen Wahlausschuss zustim­ men, sich von den Sitzen zu erheben. Es ist die Minorität. Nun kommt der Eventualantrag auf Zuweisung dieses Gegenstandes an den Landes-Ausschuss mit deni oben bereits erwähnten Auftrage zur Abstim­ mung. Ich ersuche jene Herren, welche damit einverstanden sind, sich von den Sitzen zu erhebe». Es ist wiederum die Minorität. Somit ist diese Angelegenheit erlediget. Nun kommt der zweite Gegenstand der Tages­ ordnung: Bericht des Landes-Ausschusses überdenVoranschlagdesLandesculturfondes pro 1899. Ich ersuche den Herrn Referenten des Landes­ Ausschusses, das Wort zu ergreifen.