18990427_lts015

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Letzte Änderung 02.07.2021, 19:10
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp08,lts1899,lt1899,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 15. Sitzung am 27. April 1899 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 21 Abgeordnete. Regierungsvertreter: Herr K. k. Statthaltereirath Rudolf Graf Huyn. Beginn der Sitzung 10 Uhr 35 Min. vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der 14. Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Ich erkläre zu diesem Protokolle nur, dass aus einem Versehen meinerseits die Zahl der bei der dritten Lesung anwesenden Abgeordneten unrichtig angegeben wurde. Es waren nämlich nicht 13 sondern 14 Abgeordnete anwesend, mich selber eingerechnet. Ich werde also diese Correctur vornehmen und frage die Herren, ob sie im übrigen gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung zu erheben haben. - Es ist das nicht der Fall, somit betrachte ich es als genehmiget. Wir gehen -nun zur Tagesordnung über; auf derselben steht als erster Gegenstand der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Koblach um einen Landesbeitrag zur Durchführung einer Entwässerungsanlage. Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Kohler, das Wort zu ergreifen. Kohler: Hohes Haus! In dem bezüglichen Berichte über dieses Gesuch der Gemeinde Koblach ist der Standpunkt möglichst kurz gekennzeichnet, den der volkswirtschaftliche Ausschuss dieser Angelegenheit gegenüber eingenommen hat, und ich kann daher, nachdem die Herren den Bericht ja schon 258 XV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. 111. Session, 8. Periode 1899. seit einigen Tagen in den Händen haben, darauf verzichten, denselben vorzulesen oder in irgend einer Umschreibung dieselben Punkte hier nochmals vorzubringen. Ich will nur bemerken, dass sich diese einheitliche Ansicht im Ausschusse allerdings nicht ohne eine gewisse Schwierigkeit gebildet hat, und dass die Befürchtungen nahe gelegen sind, es könnte dieser Fall als Präjudiz für spätere Fülle dieser Art gelten können. Schließlich glaubte man aber doch, dass die Verhältnisse in der Gemeinde Koblach eine Ausnahme machen, und dass von diesen Rheingemeinden wohl keine bezüglich ihrer Kraft und ihrer Lage eine so schwierige Stellung einnimmt wie die Gemeinde Koblach. Aus diesem Grunde haben sich die Ansichten schließlich zu den Anträgen geeiniget, welche folgendermaßen lauten: (liest dieselben aus Beilage XLVI). Ich empfehle also dem hohen Hause die Annahme dieser Anträge, weil ich sie durch die Lage der Dinge hinreichend begründet finde und meines Wissens von unserem Lande der Meliorationsfond nicht in der Weise in Anspruch genommen ist, dass man Anstand nehmen könnte, ihn für diesen Fall in Anspruch zu nehmen. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Bericht und die Anträge die Debatte. - Wenn sich niemand zum Worte meldet, so schreite ich zur Abstimmung und zwar nehmen wir beide Anträge unter einem. Ich ersuche jene Herren, welche den soeben verlesenen Anträgen ihre Zustimmung gebe>, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Festsetzung eines Vorarlberger Straßenbauprogrammes und die in dieser Angelegenheit vorliegenden Petitionen der Gemeinden Zwischenwasser, Schröcken, Fontanella und einer Anzahl Bürger von Laterns. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Abgeordneter Martin Thurnher, das Wort zu nehmen. Martin Thurnher: Hohes Haus! "Ende gut, alles gut", so dachte ich, als ich den letzten Bericht der diesjährigen Session nämlich den Bericht über die Landesausschussvorlage, betreffend den Bau von Concurrenzstraßen in Vorarlberg, verfasste. Die Erledigung dieses Gegenstandes reiht sich würdig an die vielen und großen Arbeiten und Aufgaben an, die wir in der heurigen Session zu lösen hatten. Bei der Berathung eines andern sehr wichtigen Gegenstandes ist bekanntlich ein Klagelied geführt worden über den Niedergang kleiner Thal- und Berggemeinden, und ich habe damals die Berechtigung dieses Klageliedes anerkannt. Außer der allgemein geänderten volkswirtschaftlichen Lage, insbesonders hinsichtlich des Bauernstandes, ist gewiss der Mangel ordentlicher Verkehrswege eine der wichtigsten Ursachen des Niederganges mancher Thal- und Berggemeinden. Schon die Beschaffung der unentbehrlichsten Lebensmittel ist für die Bewohner solcher abgelegenen Gemeinden sehr schwierig; ebenso können sie die Producte des Bodens und die Erzeugnisse ihrer Arbeit und ihres Fleißes nicht leicht verwerten. Die Naturschönheiten unserer Thäler und Berge sind ans diese Weise ebenfalls nur abgehärteten Fußwanderern zugänglich. Den Gemeinden fehlen aber die Mittel, um selbst geeignete Verkehrswege zu schaffen. Darum kann es nur freudig begrüßt werden, dass die Regierung auf das vom LandesAusschusse angeregte und vom Landtage in der letzten Session gutgeheißene Straßenbauprogramm eingegangen ist und daher Hoffnung vorhanden ist, dass die wichtigsten und unentbehrlichsten Straßenzüge von Staat, Land und Gemeinden innerhalb eines Zeitraumes von 15 Jahren erstellt werden. Wir sind der hohen Regierung sehr zum Danke verpflichtet, dass sie in so entgegenkommender Weise bei Festsetzung dieses Programmes mitwirkte und auch in finanzieller Hinsicht an dem hiefür nöthigen Kostenaufwande in hervorragender Weise theilnimmt. Besonderen Dank aber, verdient Se. Excellenz, der Herr Statthalter, der sich von allem Anfänge an für dieses Werk interessiert hat und dafür kräftig eingetreten ist. Sie entheben mich wohl von weiteren Ausführungen über diese Angelegenheit und den Wert des Straßenbauprogrammes im allgemeinen und der einzelnen Straßenzüge im besondern. Es hieße Wasser in den Bodensee tragen, wollte man in dieser Richtung noch etwas beitragen. Freuen wir uns aufrichtig, dass wir in die Lage kommen, dem Lande eine so große Wohlthat zu erweisen, und votieren wir einstimmig den vorliegenden Gesetzentwurf. XV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. Ich beantrage das Eingehen in die Specialdebatte. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Bericht und den Gesetzentwurf die Generaldebatte. Pfarrer Fink: Hohes Haus! Ich erachte es als meine Pflicht zu dein vorliegenden Gesetzentwurfe über das Vorarlberger Straßenbauprogramm das Wort zu nehmen. In meiner Eigenschaft als Abgeordneter des Landes begrüße ich lebhaft die Action, die durch dieses Straßenbauprogramm von Vorarlberg eingeleitet werden soll, weil es durch die Hilfe des Staates und des Landes und durch die Beitragsleistungen der Gemeinden ermöglicht wird, selbst dort Straßen zu schaffen, wo es den Gemeinden allein einfach unmöglich wäre. Die Gemeinden in den gebirgigen Gegenden und in Hochthälern haben schon lange durch den Mangel ordentlicher Verkehrsstraßen Schaden gelitten. Wenn ich aber auch als Vertreter des Vorderwaldes sprechen nnd mich als Vertreter dieser Gemeinden fühlen soll, so muss ich bekennen, dass mir schwer wird ums Herz. Ich fühle, dass da eine bedeutende Lücke ist in dein Programme. Wenn wir dasselbe anschauen, so sehen wir, dass für alle Landestheile gesorgt wird: in Montafon soll eine Straße bis auf das Zeinisjoch hinauf gebaut werden; das Klosterthal hat seine Reichsstraße; die Flexenstraße, welche große Summen kostet, dient eigentlich nur zwei Gemeinden; diese letzgenannte Straße hat allerdings einen größern Wert, weil sie Tirol mit Vorarlberg verbindet lmd daher auch strategische Bedeutung hat. Im Hinterbregenzerwald wird im Anschlusse an die Bahn von Bezau aus auch weiter gebaut, damit der Hinterwald eine ordentliche Straße bekommt, und zwar wird weiter gebaut, als wir eigentlich wollten, bis auf den Tannberg hinauf, von Schröcken nach Warth zum Anschlüsse an die Flexenstraße. Die Straße von Schröcken nach Warth hat außerordentlich wenig wirtschaftlichen Wert; wir sehen aber ein, warum die Regierung Wert darauf legt, und ich glaube, das Land wird dieses Opfer bringen. Dann bekommt Laterns eine Straße und auch im Jagdbergischen soll mit Staats- und Landeshilfe eine Straße gebaut werden, eine Straße, die wirtschaftlich lange nicht so nothwendig wäre wie die Vorderwaldstraße, die ich noch beschreiben will. Auch Langen bekommt eine Straße über den Kustersberg bis zur Reichsgrenze, die bloß 2 Gemeinden zugute kommt. Alle die aufgezählten Staßenbauten sind freudig zu begrüßen. Aber, hohes Haus, ein bedeutender Landestheil ist ganz vergessen worden, nämlich der Vorderwald. Doch - besser gesagt - er wurde nicht vergessen, sondern es war im letzten Jahre eigentlich nicht möglich, diese so wichtige Straße in das Straßenbauprogramm hineinzubeziehen. Ich fühlte es im letzten Jahre selbst bei der Berathung dieses Programmes, dass es nicht thunlich war, sie einzubeziehen. Wir konnten diese Straße deshalb nicht in das Straßenbauprogramm aufnehmen, weil die Bregrenzerwaldbahn noch nicht bewilliget war, und weil man noch nicht wusste, wohin man die Straße zu bauen hätte, weil die Lage des Bahnhofes noch nicht bestimmt war. Da hieß es also, man könne sich mit dieser Straße nicht beschäftigen, bevor nicht der Bahnbau gesichert ist. Zu Beginn der gegenwärtigen Session wurde nun die Bewilligung zum Abschlüsse gebracht. Hohe Freude herrschte im Bregenzer Walde. Im Vorderwalde freuten wir uns auch; aber um diese Freude voll zu machen, haben wir noch die Hilfe des Staates und Landes nothwendig zur Erstellung des Straßenzuges vom Bahnhöfe Lingenau über Hittisau-Sibratsgfäll bis zur Reichsgrenze. Die Herren werden fragen, hat man im Vorderwalde bisher nichts gethait für Straßen? O ja, man hat seit ungefähr 30 Jahren viele Tausende von Gulden aufgewendet, man hat von Hittisau eine neue Straße über Bolgenach Riefensberg nach Ach angelegt. Man hat voit Hittisau nach Krumbach auf einer Strecke von einer halben Stunde die Straße ebenfalls ganz neu angelegt, die andere Strecke hinwiederum vielfach verbessert. Dann hat man eine neue Straße von Krumbach über das Tobel-Reichizer-Springen Ach gebaut, um das Zwingtobel abzufahren. Früher schon hat man von Langenegg nach Lingenau eine neue Straße gebaut, um das Fehrentobel zu vermeiden. Ober- und Unter-Langenegg haben mit großen Kosten zur Bregenzer Ach eine Straße gebaut in den 70er Jahren. Noch früher hat man vom Vorderwalde in den Hinterwald nach Großdorf und Egg eine Straße gebaut, weil früher zwischen Vorder- und Hinterwald und Oberstaufen ein sehr lebhafter Verkehr bestand. Für alle diese Straßen hat man große Auslagen aus Gemeinde260 XV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Hl. Session, 8. Periode 1899. Mitteln gemacht; sie führen aber nach Baiern, denn dort hinaus gieng in früherer Zeit der Verkehr. Nun ist es aber durch den Bau der Arlbergbahn und die schwierigen Zollverhültnisse nothwendig geworden, dass sich der Vorderwald mehr an das Inland anschließt. Das ist an und für sich erfreulich und ideal, in materieller Beziehung ist es aber schwierig, sehr schwierig, denn mir haben keine genügende Straße nach dem Inlande. Man hat allerdings seit 20 ^Jahren 3 Projecte hiefür ausgearbeitet. Verschiedene Herren, darunter auch die Herren Ingenieurs Gamperle, Gassner und Hagspiel haben sich damit beschäftiget, man konnte aber zu keiner Ausführung kommen; denn fürs erste waren die Kosten zu groß, und zweitens konnte uns Alberschwende, das sonst sehr schwere Straßenlasten zu tragen hat, nicht entgegenkommen. Langenegg hat eine Straße hinunter zur Ach, kann aber aus Alberschwender Seite nur durch ein Tobel herauffahren und muss noch alljährlich 16 fl. bezahlen, dass es herauf darf. Die Verhältnisse sind also, kurz gesagt, so, dass man einfach nicht zu einer ordentlichen Straße gekommen ist. Der Vorderwald ist topographisch ganz eigenthümlich gestaltet, fast wie eine Insel. Da steht der rothe Berg, um denselben herum in halber Höhe liegen 6 Gemeinden. Der Vorderwald selbst ist aber durch 4 Achen abgetrennt von der übrigen Welt: im Süden durch die Subersach, im Westen durch die Bregenzer Ach, im Osten durch die Bolgenach und im Norden durch die Weißach, und jede dieser Achen durchschneidet einen großen Tobel. So sind die Verkehrsverhältnisse im Vorderwald. Nun ist aber eine Zufahrtsstraße zum Bahnhofe absolut nothwendig. Die Gemeinden haben sich sogar verpflichten müssen, dass sie eine neue Straße bauen. Nach der Bestimmung unseres Landesgesetzes über die Eisenbahnzufahrtsstraßen sind wir zu kurz gekommen. Die Commission oder die Ingenieure, oder wer da maßgebend war, haben uns eigentlich ein bisschen über die Ohren gehauen, denn man hat vom Bahnhöfe aus bis zur jetzigen alten und schlechten Straße nur eine kurze Strecke als Eisenbahnzufahrtsstraße gerechnet, zugleich aber die jetzige Straße mit Recht für ungenügend erklärt; denn es führt eine schlechte und gefährliche Straße mit ungefähr 18% Steigung zum Tobel hinab. Nun hat man zu den Gemeinden gesagt, wenn ihr einen Bahnhof bekommen wollt, so müsst ihr eine neue Straße bauen; man hat einfach gehandelt nach dem Sprichwort: "Vogel friss oder stirb!" Nun wenn man uns jetzt die nothwendige Hilfe von Seite des Staates und des Landes zutheil werden lässt, dann wäre diese Hilfe zunächst nothwendig für die Strecke vom Bahnhöfe, der in Tobel bei der Ach gebaut wird, bis hinauf nach Kleinmath; das ist das kostspieligste Stück und wird ungefähr auf 30.000 fl. zu stehen kommen. Dann wäre auf einer kleinen Strecke von Kleinmath bis zur St. Anna-Kapelle noch die Verlegung der Straße nothwendig. Von da an Hütten wir eine ziemlich fahrbare Straße bis oberhalb Lingenau, wo die sogenannte" Steig" abgefahren werden muss. Durch ganz Hittisau hindurch wäre die Straße dann ganz ordentlich fahrbar, und es würde nicht viel brauchen, dieselbe noch etwas zu verbessern. Von Dornbünd auf die sogenannte "Sausteig" haben Hittisau und Sibratsgfäll vor ein paar Jahren eine Straße erstellt und dafür circa 11.000 fl. ausgegeben. Es haben die Sibratsgfäller auf ihrem Gemeindegebiete noch eine sehr schlechte Straße mit großer Steigung, und wenn man diesen die nothwendige Hilfe nicht versagen will, so muss auch diese Strecke theilweise neu angelegt werden. Dieser beschriebene Straßenzug ist in der That wirtschaftlich nothwendig und die einzige Verkehrsstraße zum Bahnhöfe. Es hat die Bahn thatsächlich nur dann einen bedeutenderen Nutzen für die Gemeinden, wenn man auch eine ordentliche Verkehrsstraße zum Bahnhöfe hat. Die genannten Gemeinden haben auf dem projectierten Bahnhöfe Lingenau die zweitgrößte Frachtmenge aller Bahnhöfe von Bregenz bis Bezau, und benöthigen deshalb eine entsprechende Straße. Diese Straße soll auch Poststraße werden. Fremdenverkehr ist im Vorderwald fast gar keiner wegen ungenügender Verkehrsstraßen. Würde aber die Straße vom Bahnhöfe Lingenau-HittisauSibratsgfäll-Reichsgrenze gebaut, so wäre ein reger Fremdenverkehr möglich und wahrscheinlich zwischen dem von Fremden so stark besuchten obern Allgäu, Oberstdorf und Sonthofen und dem an Naturschönheiten sehr gesegneten Hirschgunten, Subersthal und Vorderwald. Es hätte dieser Straßenzug auch eine Bedeutung für die von Vorarlberg abgeschlossene Gemeinde Mittelberg, welche mit dem Heimatlande außer durch die Bahn gar keinen Verkehr hat und sich deshalb an den deutschen Zollverein XV. Sitzung des Vorarlberger Landtages, IN. Session, 8. Periode 1899. 261 anschloss. Wird aber diese Straße bis zur Reichsgrenze gebaut, so könnte die Gemeinde Mittelberg zu Wagen mit dem Bregenzerwald verkehren. Vielleicht hat diese Straße auch noch strategische Bedeutung. Durch den Gebirgsstock, der sich zwischen dem obern Allgäu und Vorderwald aufthürmt, ist von Ach-Springen an bis Oberstdorf keine Straße möglich, nur durch das Sibratsgfällthal wäre eine Straßenverbindung möglich und nicht schwierig. Von Oberstdorf aus hätte man zugleich eine Verbindung mit dem Walserthal und durch das Rappenalpthal mit dem Tannberg. Ich möchte also hiemit auf die wirtschaftliche Nothwendigkeit und Bedeutung dieser Straße, dann auf ihre Wichtigkeit bezüglich des Fremdenverkehres, bezüglich des Anschlusses der Gemeinde Mittelberg und deren strategische Bedeutung aufmerksam gemacht haben. Ich wage nun, an das hohe Haus die Bitte zu stellen, wenn das Straßenbauprogramm jetzt beschlossen wird, einer Aetion zugunsten dieses so nothwendigen Straßenbaues im Vorderwald nicht zu vergessen; um das bitte ich Regierung und Landtag auf das eindringlichste. Die Gemeinden des Vorderwaldes müssen Hilfe haben für diese nothwendige Straße. Leisten wir diese Hilfe nicht, so sönnen wir nicht sagen, es ist vom Lande geholfen worden, wo es nothwendig war. Es wäre nicht gerecht, diese Gemeinden zur Ausführung des großen Straßenbauprogramn es heranzuziehen, sie selbst bei Erstellung ihrer Straße ohne Hilfe zu lassen. Ich möchte nur demnach erlauben, einen diesbezüglichen Antrag zu stellen; derselbe lautet (liest): "Der Landes-Ausschuss wird beauftragt, der Erstellung einer Straße vom Bahnhofe in Lingenau über Hittisau und Sibratsgfäll an die Reichsgrenze feine Aufmerksamkeit znzuwenden und unter Inaussichtstellung einer entsprechenden Betheiligung des Landes bei der k. k. Regierung um Zuerkennung eines Staatsbeitrages einzuschreiten." Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? - Es meldet sich niemand, somit ist die Generaldebatte geschlossen. Der Herr Berichterstatter! Martin Thurnher: Ich habe vorläufig nichts zu bemerken. Landeshauptmann: Dann gehen wir zur Specialdebatte über. Ich werde wieder wie gewöhnlich die Paragraphen anrufen und eine Pause eintreten lassen, und wenn kein Redner sich zum Worte meldet, den Paragraphen als angenommen erklären. Wird ein Abänderungsantrag gestellt, so wird er in der Debatte durchgenommen und dann zur Abstimmung gebracht. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, mit der Verlesung der Paragraphen zu beginnen. Martin Thurnher: § 1. Dr. v. Preu: Im § 1 heißt es unter Punkt 2: "Die I. Theilstrecke der Montafonerstraße von Bludenz bis Parthenen." Im Monvenberichte des Landes-Ausschusses dagegen heißt es unter B: "Die Montafonerstraße Schruns-Parthenen." Es ist hierüber, wie mir bekannt ist, im volkswirtschaftlichen Ausschüsse schon gesprochen worden, als diese Vorlage berathen wurde; aber ich kann nicht unterlassen, diese Sache nochmals eindringlich zur Sprache zu bringen. Es ist nicht gleichgiltig, ob die Straße Bludenz- Parthenen oder Schrnns-Parthenen heißt. Denn für Bludenz könnte das doch Folgen haben. Es ist nämlich die ganze Verhandlung, soviel mir bekannt ist, - wenigstens habe ich nie etwas anderes gehört - unter dem Namen "Montafonerstraße" oder "Straße Schruns-Parthenen" geführt worden. Ich glaube, der Unterschied ist im wesentlichen auch darin gelegen, dass für einen Theil der Straße, wie dem hohen Hause bekannt ist, nämlich von Bludenz nach Schruns, präcise gesagt, vom Kloster St. Peter bei Bludenz bis Schruns eine Concurrenz schon besteht und zwar eine solche erster Classe, wozu Bludenz 25% und die übrigen Gemeinden des Montafon nach verschiedenen Procentsätzen beitragen. Das ist also eine ganz andere Angelegenheit als die Straße Schruns-Parthenen. Die Straße vom Kloster St. Peter nach Bludenz ist bereits vollkommen geregelt als Concurrenzstraße 1. Classe, sie steht wenigstens dermalen außer allem Zusammenhänge mit der Straße von Schruns nach Parthenen und in das innere Montafon. Würde man jetzt diese Straße Bludenz Parthenen nennen, so liegt es sehr nahe, dass ein gewisses Präjudiz geschaffen würde für die Verhandlungen, welche nach § 3 der gegenwärtigen Gesetzesvorlage seinerzeit über die Bildung der 262 XV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899 Straßenconcurrenzen zu pflegen sein werden. Dazu kommt noch der Umstand, dass die Verhältnisse, welche hinsichtlich der Concurrenzbildung für die Straße von Bludenz nach Schruns in Betracht kommen, ganz andere sind als die Verhältnisse für die Strecke von Schruns nach Parthenen. Es ist das auch in den früher gepflogenen Verhandlungen des Landtages von den Jahren 1871 und 1872 anerkannt worden und wiederholt betont, dass sich zwischen den Verhältnissen der einen und der anderen Straße kein Vergleich ziehen lasse. Deswegen ist damals schon im Landtage beschlossen worden, zunächst die Straße Bludenz-Schruns in Verhandlung zu ziehen und die andere ad kalendas Graecas zu verschieben. Uber die eine ist bis heute nicht mehr gesprochen worden, während hinsichtlich der anderen die Concurrenz durch Landesgesetz vom 3. Februar 1873 geregelt worden ist. Es kann wohl auch noch der Umstand in Rücksicht gezogen werden, dass, wenn in Zukunft die Montafonerbahn, über die im hohen Hause letzthin gesprochen, wurde und die ohne Zweifel sehr bald zur Erstellung gebracht wird, eingeführt sein wird, - mit Rücksicht darauf, dass diese Bahn von Bludenz nach Schruns nach den Vorverhandlungen eine normalspurige sein wird, - nach dem Inslebentreten dieser Bahn offenbar Schruns der Ausgangspunkt für die weitere Strecke sein wird und nicht mehr Bludenz. Dann gehen die Wägen mit vollen Ladungen nach Schruns, da ist es offenbar ganz klar, dass nur mehr Schruns Ausgangspunkt der Straße ist. Ich lege also ein bedeutendes Gewicht darauf, dass die erste Theilstrecke der Montafonerstraße im Gesetze "Schruns-Parthenen" genannt wird. Es ist im Berichte des Landes-Ausschttsses die Rede davon, dass sich Bludenz bei den Verhandlungen, die wegen Fortsetzung der Straße eingeleitet wurden, im Vorjahre ablehnend verhalten habe. Es ist das richtig, ich muss es zugeben. Ich glaube aber, dafür hat Bludenz damals seine guten Gründe gehabt. Denn wie aus dem Protokolle vom 14. Mai vorigen Jahres zu ersehen ist, stand die Frage damals so: Bludenz soll 25%, für die erste Strecke bis zur Kirche in Schruns beitragen wie bisher und außerdem 5% für die Fortsetzung der Straße von Schruns nach Parthenen. Diese Frage hat sich aber jetzt geändert, sie lautet jetzt so: wieviel soll Bludenz von Bludenz ans bis Parthenen beitragen? Wenn vom Lande ein entsprechender Procentsatz für Bludenz beantragt wird, und wenn Verhandlungen darüber ausgenommen und gepflogen werden, so glaube ich jetzt schon van vorneherein die vollste Versicherung geben zu können, dass Bludenz gewiss entgegenkommen wird. Es handelt sich da um eine sehr große Belastung hinsichtlich der ersten Strecke und dann noch um eine weitere Belastung. Sämmtliche Mitglieder des hohen Hauses haben sicherlich gehört, wie unverhältnismäßig stark Bludenz bei der Concurrenzbildung nach dem Gesetze vom Jahre 1873 herangezogen wurde; das ist gewiss außer allen: Verhältnis und hat seinen tieferen Grund in der Abmachung vom Jahre 1821. Ich weiß ganz wohl, dass es heute sich nicht um Concurrenzbildung handelt, dass diese Frage separat zur Sprache kommen wird; aber wenn ich etwas davon erwähne, so geschieht das nur, um das, was ich vorher gesagt habe, zu begründen. Die StadtGemeinde Bludenz ist also, wie gesagt mit 25%. zur ersten Theilstrecke herangezogen morden und soll noch 5% für diejenige Strecke zahlen, wie beantragt ist - an der es wohl gar kein Interesse hat, denn das Hintere Montafon ist für Bludenz außer der Welt. Da müsste man weite Kreise ziehen, wenn man da Bludenz so heranziehen wollte, denn die ganze Welt hängt aneinander. (Heiterkeit.) Ich kann also nur wiederholen, dass die Haltung, welche Bludenz eingenommen hat, ihren speciellen Grund nur darin gehabt haben kann, dass Bludenz doppelt herangezogen zu werden schien, einmal für die erste Strecke bis Schruns und dann noch separat für die zweite. Wenn nun Verhandlungen ausgenommen werden, so glaube ich, wie gesagt, die Versicherung geben zu können, dass Bludenz entgegenkommen wird. Ich möchte daher beantragen, dass es im Paragraphen 1, Punkt 2 anstatt "I. Theistrecke der Montafonerstraße von Bludenz bis Parthenen" heißen soll: "I. Theilstrecke der Montafonerstraße von Schruns bis Parthenen". Ans den angeführten Gründen empfehle ich dem hohen Hause diesen Antrag zur Annahme. Wittwer: Hohes Hans! Dem Herrn Abgeordneten der Stadt Bludenz passt, wie es scheint, der Titel der ersten Theilstrecke der Montafonerstraße XV. Sitzung des Vorarlberger Landtages III. Session, 8. Periode 1889. 263 "Bludenz bis Parthenen" nicht recht. Ich weift allerdings nicht warum, kann es mir zwar denken, aber ich will darauf nicht näher eingehen. Ich bin der gegentheiligen Ansicht. Ich meine, Montafon ist doch nur ein Thal und mündet bei Bludenz aus, und darum bin ich nicht für zwei verschiedene Titel für die Theile ein und desselben Straßenzuges; man soll nicht sagen "Bludenz- Schruns" und "Schruns-Parthenen", sondern ich wäre dafür zu sagen "Bludenz-Parthenen", weil es doch nur ein Thal ist. Ob es nun von Bludenz bis Schruns eine Strafte 1. Classe und von Schruns bis Parthenen eine solche 2. Classe ist, darauf kommt es nicht an. Wenn eine Concurrenz gebildet wird von Bludenz und den Gemeinden bis Parthenen, bann glaube ich ist der Name "Bludenz-Parthenen" ganz passend. Dann hat sich Herr Dr. v. Preu noch wegen der großen Belastung von Bludenz beklagt, dass Bludenz an der bisherigen Concurrenzstraße Bludenz-Schruns allein 25% tragen muss; das ist wahr. Doch glaube ich, dass das nicht zuviel war. Bludenz ist damals so gut zugekommen, dass man im Montafon immer darüber geschimpft hat. Ich weift nicht, was für Gründe da maßgebend waren, ich überlasse es anderen Herren, dieselben zu nennen. Bon dieser Strafte war bis auf die Höhe von St. Anton hinein, ich glaube sagen zu dürfen, die Hälfte der ganzen Strecke Bludenz-Schruns Gemeindestraße der Stadt Bludenz, das wird mir Herr Dr. v. Preu auch nicht widerlegen. Daran betheiligte sich Bludenz mit 25% ich hätte viel eher geglaubt, dass Bludenz 50% statt 25 gebührt hätten. (Heiterkeit.) In dieser Gemeindestraße sind zwei schwierige Brücken, die jedem der Herren bekannt sind, für die wir schon Tausende von Gulden verwendet haben, und das ist alles an die Stadt Bludenz abgegeben worden. Johannes Thurnher: Ich muss auf die langen Ausführungen des Herrn Dr. v. Preu nur den Eindruck bekannt geben, welchen mir seine Rede gemacht hat. Er hat eigentlich auch schon § 8 berührt und, weift Gott, wie gejammert, dass die Stadt Bludenz bei der Schaffung des Gesetzes vom Jahre 1873 durch diese 25% so hart hergenommen worden sei. Ich brauche nicht zu wiederholen, was schon Herr Wittwer gesagt hat, dass Bludenz damals eigentlich ganz unverhältnismäßig entlastet worden ist. Denn es ist richtig, was Herr Wittwer gesagt hat, dass in dem Straßenzuge, den vorher Bludenz allein zu unterhalten gehabt hat, zwei Brücken sind, die bekanntlich viel kostspieliger sind als gewöhnliche Theile der Strafte. Wenn auch die Eisenbahn gebaut werden sollte, so wird man doch eine Strafte von Bludenz nach Schruns nicht entbehren können, und jedenfalls würde es sich ganz komisch ausnehmen, wenn die Strafte von Schruns weg weiter ins Thal hinein eine bessere wäre, auch wenn sie eine Strafte 2. Classe wird als jetzt die Strafte von Bludenz nach Schruns, obwohl sie eine Concurrenzstrafte 1. Classe ist. Dieselbe enthält stückweise Stellen wie z. B. am "rothen Steine", die doch nicht in diesem Zustande belassen werden sönnen. Das wird man doch nicht machen können, dass man von Schruns bis Parthenen eine ordentliche Strafte hat, während dort, wo Bludenz mitconcurrieren soll, theilweise halsbrecherische Stellen darin sind. Ich bin also nicht dafür, dass der Antrag des Herrn Dr. v. Preu angenommen wird und die Worte "I. Theilstrecke der Montafonerstraße voll Bludenz bis Parthenen" geändert werden in die Form "Schruns-Parthenen"; ich wünsche, dass es so stehen bleibt, wie es vorgeschlagen ist, und <erde demnach für den Antrag des Ausschusses stimmen. Dr. v. Preu: Ich möchte nur auf eine Äußerung des Herrn Abgeordneten Wittwer etwas erwidern. Er hat gesagt, dass ich von einer Straße Bludenz-Parthenen nichts wissen wolle. Das ist wohl nicht richtig aufgefasst. Ich habe ausdrücklich gesagt, dass Bludenz seinerzeit, wenn es zur Concurrenzbildung kommt, gewiss entgegenkommen wird. Ich habe sogar zweimal gesagt, dass ich das auf das bestimmteste versichern zu können glaube. Es handelt sich da nur um die neue Concurrenzbildung; wenn dieselbe gebildet wird, dann habe ich gegen die Bezeichnung "BludenzParthenen" nichts mehr einzuwenden. Nur jetzt, solange diese Frage nicht in Verhandlung steht, möchte ich, dass der Titel der Straße so bleibe, wie er vom Landes-Ausschüsse ursprünglich im Motivenberichte angegeben wurde, und unter welchem ohne Zweifel - ich habe zwar die betreffenden Acten nicht gesehen, aber der Herr Berichterstatter weiß das sicher auswendig - auch die Verhandlungen mit der Regierung gepflogen wurden, also 264 XV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. 111. Session, 8. Periode 1899. entweder unter der Bezeichnung "I. Theilstrecke der Montafonerstraße" oder unter der Bezeichnung "Straße Schruns-Parthenen". Ich wiederhole zum Schlusse meinen früher gestellten Antrag und bitte das hohe Haus um dessen Annahme. Dressel: Auf Grund eines Gesetzes besteht die Straße Bludenz - Schruns als Concurrenzstraße 1. Classe; für dieselbe müssen nun circa 60.000 fl. ausgegeben werden, damit sie eine Straße 2. Classe wird. (Lebhafte Heiterkeit.) In einem so miserablen Zustande befindet sich diese Straße. Ich finde es daher ganz in der Ordnung, dass diese Übelstände behoben werden und die ganze Strecke von Bludenz bis Parthenen in eine einheitliche Concurrenzstraße verwandelt wird. Landeshauptmann: Wenn niemand mehr das Wort wünscht, ist die Debatte geschlossen. Der Herr Berichterstatter! Martin Thurnher: Der Herr Abgeordnete Dr. v. Preu hat seinen gestellten Antrag nicht in günstiger Weise d. h. in einer Weise vertreten, dass man ihn, wenn auch nur mit einem Anschein von Recht, acceptieren könnte. Er sagt, die Bludenzer seien eigentlich nicht gegen die Straße BludenzParthenen, sie wollen nur vorläufig, bis einmal die Bildung der betreffenden Concurrenz erfolgt sei, es bei der alten Straße beziehungsweise Concurrenz belassen. Das, was er da gewünscht und ausgesprochen hat, dass die alte Concurrenz bis zum Zustandekommen der neuen belassen werde, geschieht ja durch dieses vorliegende Gesetz; es ist im § 8 vorgesorgt, dass die Straße Bludenz-Schruns in ihrer bisherigen Weise solange bestehen bleibt, bis die Bau- und Erhaltungsconcurrenz der ganzen Straße gebildet ist. Sonach wird dem, was der HerrVorredner gewünscht hat, vollständig Rechnung getragen. Wenn Herr Dr. v. Preu glaubt, es bestehe eine Differenz zwischen dem jetzigen Gesetzentwürfe und dem Motivenberichte des LandesAusschusses, so hat sich der Herr Vorredner geirrt. Im Motivenberichte des Landes-Ausschusses wird nur der Beschluss des Landtages vom 26. Jänner 1898 citiert, in welchem die fünf Straßen, die man unter allen Umständen in das Bauprogramm aufnehmen wollte, aufgeführt sind. Im damaligen Beschlusse hieß es ja: "Straße Schruns-Parthenen"; im Gesetzentwürfe, den der Landes-Ausschuss in Beilage XXXIV vorgelegt hat, werden Sie aber unter Punkt 2 die gleiche Bezeichnung finden, wie sie in der Vorlage des volkswirtschaftlichen Ausschusses Aufnahme gefunden hat. Es hat sich nämlich bei den Berathungen des LandesAusschusses mit einem Vertreter der hohen Regierung die Sache so dargestellt, dass es besser und sachdienlicher erscheine, die ganze Strecke als ein einheitliches Ganzes zu behandeln. Es hat bereits mein Nachbar, der Herr Abgeordnete Joh. Thurnher, darauf hingewiesen, dass es doch nicht angienge, wenn man erst ein Stück drinnen im Montafon zu einer ordentlichen Straße gelangen würde, beim Thaleingange aber die schlechte Straße bestehen bliebe. Land und Staat könnten zu einer solchen Straße doch nicht so hohe Beiträge geben, da sie an Wert verlieren müsste, wenn ihr der ordentliche Zugang, das Eingangsthor, fehlen würde. Es muss, um einmal Ordnung in diese Straße Bludenz - Schruns zu bringen, diese Straße in den Gesammtzug der Montafonerstraße einbezogen werden. Dass die Straße Bludenz - Schruns eine ganz außerordentlich schlechte ist, beweist die Thatsache, dass die Straßenmaut seitens der Behörde infolge dieses Umstandes aufgehoben wurde. (Dr. v. Preu: Das geht den Concurrenzausschuss an!) Ich habe keine Personen und keinen Ort genannt. Nun das, glaube ich, ist wohl selbstverständlich, dass die Bludenzer ihr bisher ablehnendes Verhalten gegen ein Mitwirken an der Erstellung und Erhaltung der künftigen Montafonerstraße nicht aufrecht erhalten können und jetzt um so weniger, nachdem die Straße Bludenz-Schruns in den großen Straßenzug einbezogen wird. Sie werden sich zu einer billigen Vereinbarung umso eher Herbeilaffen, als das geltende allgemeine Straßengesetz Mittel und Anhaltungspunkte genug bietet, die Bludenzer zur Straßenconcurrenz heranzuziehen, wenn sie auch nicht wollten. Es heißt halt schließlich: "Und bist du nicht willig, so brauch' ich Gewalt!" Ich möchte das hohe Haus bitten, den § 1 unverändert anzunehmen und den Antrag des Herrn Dr. v. Preu abzulehnen. Landeshauptmann: Ich werde zunächst constatieren, dass die Punkte 1 bis 9 mit Hinweglassung XV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. 265 des Punktes 2 von keiner Seite einen Einwand erfahren haben, ich erkläre daher § 1 mit Hinwcglassung des Punktes 2 für angenonimcn. Zn Punkt 2 des 8 1 ließt ein Abünderungsantrag des Herrn Abgeordneten Dr. v. Preu vor, dass es hier zu heißen habe: "Schruns-Parthenen" statt "Bludenz-Parthenen". Ich werde diesen Antrag zuerst zur Abstimmung bringen und ersuche jene Herren, die demselben beistimmen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Es ist die Minorität. Diejenigen Herren, die dem Punkte 2 in der Ausschussfassung zustimmen, bitte ich, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Martin Thurher: § 2. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 3. Jodok Fink: Im 8 3 sind die Beiträge des Staates, des Landes und der Gemeinden nach der Vorlage des volkswirtschaftlichen Ausschusses gegenüber der Vorlage des Landes-Ausschusses etwas verschoben worden. Es kennen wohl alle Mitglieder des hohen Hauses die Gründe. Ich will sie kurz anführen. Die Regierung hat verlangt, dass der Staat an den Gesammtkosten, die durch dieses Straßenbauprogramm erlaufen, im Durchschnitte nur 42'42% beizutragen habe. Nach der Landesausschussvorlage Hütte es auf den Staat circa 44% getroffen. Das hat nun eine Änderung bedungen. Die Regierung hat aber in ihrer letzten Äußerung auch gesagt, dass sie auf diesen Procentsatz nur unter der Bedingung eingehe, wenn das Land Vorarlberg von den Baukosten auch soviel übernimmt, wie das Land Tirol an den Gesammtkosten zur Ausführung des dortigen Bauprogrammes übernahm nämlich 32'64%. Nach der Landesausschussvorlage waren etwas mehr als 30°/> für das Land in Aussicht genommen. Nun hat das infolge dieser zwei Bedingungen eine Änderung in den Procentsätzen erfordert, und infolge dessen haben wir in der letzten Ansschusssitzung auf das Land einen weiteren Gesammtbeitrag für die Ausführung des Straßenbauprogrammes von rund 21.000 fl. übernehmen müssen. Die Auftheilung dieser 21.000 fl. auf die einzelnen Gemeinden, d. h. die Entlastung der einzelnen Straßenconcurrenzen, die da in Aussicht genommen worden sind durch diesen höheren Landesbeitrag, hat der Ausschuss eben in der Weise vorgenommen, dass bei der Montafonerstraße, II. Theilstrecke die Belastung der Gemeinden von 10°/< auf 5"/o herabgesetzt wurde, was eine Zuweisung von dem Landesbeitrage für Montafon in dem Betrage von 6600 fl. bedeutet. Das ist eine weitere Zuweisung von Landesbeiträgen. Dann wurde beschlossen, auch bei der LangenerstraßeReichsgrenze etwas mehr auf das Land zu übernehmen; dort macht die Änderung, die der Ausschuss vorgenommen hat, rund 9000 fl., die man also vom Lande den Gemeinden abnimmt. Ebenso wurde weiters noch beschlossen, auch bei der Montafonerstraße, I. Theilstrecke den Procentsatz des Landes von 35 auf 37 zu erhöhen und den Procentsatz der Gemeinden von 30 auf 28 herabzusetzen. Diese Änderung macht einen Effect von rund 4900 fl. Nun habe ich schon dort im Ausschusse gegen diese Auftheilung Einsprache erhoben und gegen dieselbe gestimmt. Ich glaube, wenn man schon vom Lande den Gemeinden weitere Beiträge abnimmt, so sollte man das möglichst gleichmäßig thun. Es würde mir das ganz entsprochen haben, wenn man bei sämtlichen neun Straßenzügen, die da in Betracht kommen, den Gemeinden verhältnismäßig ihre Beiträge abgenommen und diese 21.000 fl. aufgetheilt hätte. Nachdem man aber gemeint hat, es gehe das deswegen nicht gut an, weil bei den kleinen Straßenzügen, die da sind, mit 24.000 fl. ii. s. w. die Gesammtkosten nicht viel ausmachen, glaube ich, dass es ganz gerechtfertiget wäre, wenn man wenigstens die drei Hauptstraßenzüge betheilt und die drei Hauptthäler da berücksichtiget, und das wäre dann allerdings, wie es der Ausschuss vorschlägt, die Montafonerstraße, II. Theilstrecke, wo der Beitrag der Gemeinden von 10% auf 5% herabgesetzt und der Beitrag derselben um 6600 fl. reduciert wird. Ich bin auch einverstanden, dass man bei der Straße Langen - Reichsgrenze die Sache so aufnimmt, wie der Ausschuss vorschlägt, dass der Beitrag der Gemeinden um ca. 9400 fl. herabgesetzt wird, was aus dem Grunde auch gerechtfertiget ist, da ja bekannt ist, dass die Gemeinde Langen selbst sehr hohe Beiträge gezeichnet 266 XV Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899 hat und man allgemein der Anschauung war, dass sie dieselben wohl kaum werde erschwingen können. Man musste auch deswegen Rücksicht nehmen, weil sie früher schon große Kosten für den Straßenbau gehabt hat. Ich hielte es aber der Gerechtigkeit entsprechend, dass man den Landesbeitrag, den man für den Montafoner Straßenzug, I. Theilstrecke gewähren wollte, wieder streicht und die ursprüngliche Landesausschussvorlage wiederherstellt, so dass also der Beitrag des Landes 35%, und der der Gemeinden 30% wäre, und dass man den Beitrag, der dieser Straße vom Lande zugedacht war, auf die Straßen des Hinterbregenzerwaldes, I. Theilstrecke auftheilt. Ich glaube wohl nicht weiter auseinandersetzen zu müssen, dass auch bei dieser Theilstrecke die Aufbringung der den Gemeinden zugedachten 25% sehr schwierig ist. Wir wissen ja, dass da die Concurrenzpflicht für die Gemeinden Bezau bis einschließlich Schröcken-Warth besteht. Wir wissen auch, dass namentlich bei einem Theil der Straße dieser ersten Theilstrecke Bezau-Schröcken, nämlich bei der Strecke Schoppernau - Schröcken eigentlich nur die Gemeinde Schröcken ein besonderes Interesse hat, dass die Straße gebaut wird. Die anderen Gemeinden haben weniger Interesse daran und doch sollten sie helfen, die 25% aufzubringen von einem Betrage von ungefähr 130.000 fl. Die Gemeinde Schröcken kann nicht sehr viel leisten, sie hat auch eine Petition eingereicht, die zwar nicht das beantragt, was ich beantrage, aber auf das gleiche hinauskommt, dass nämlich Schröcken zu stark belastet ist, und dass das geändert werden solle. Schröcken hat 300 fl. directe Steuern, also jedes hundert Gulden, zu dem man Schröcken heranzieht, macht 100% und wenn man Schröcken 1000 fl. aufladet, mehr als 300% aller directen Steuern, und es ist vorgesehen, dass auch andere mitparticipieren. Sie werden aber deshalb schwer thun, weil sie schon zur Erbauung der BregenzerwaldBahn, besonders Bezau, große Beiträge gezeichnet haben und diese Gemeinden nicht capitalskräftig sind, dass sie so leicht 70.000 fl. aufbringen können. Ich glaube, dass eine möglichst gleichmäßige Auftheilung nur der Gerechtigkeit entspricht, wenn man alle drei Straßenzüge in etwas berücksichtiget, und ich möchte dementsprechend einen Antrag stellen. Ich halte das auch für gerechlfertiget, denn wenn die Landesausschussvorlage gerecht ist, woran ich nicht zweifle, so ist die jetzige Anftheilung der bekannten 21.000 fl. wenigstens insoferne nicht recht, dass nicht alle 3 größeren Straßenzüge berücksichtiget werden. Mein Antrag geht dahin, dass der Montafonerstraße, II. Theilstrecke 6600 fl., wie es ja schon in der Ansschussvorlage ist, dem Straßenzuge Langen-Reichsgrenze circa 9000 fl. und der ersten Theilstrecke der Hinterbregenzerwaldstraßen ungefähr 4900 fl. zugewendet werden. Das wäre der Effect. Mein Antrag lautet folgendermaßen, dass mau im § 3, wo es heißt "Straßenzüge" sagen würde bei Nr. 2: Staat 35% Land 35%, Gemeinden 30% dann bei Nr. 3, Hinterbregenzerwaldstraße, I. Theilstrecke, Erfordernis 278.70p fl.: Staat 40%, Land 36'8%, die Gemeinden 23'2%; dann würde es im nächsten Absätze heißen: Auf das Land eine solche - nämlich Quote Beitragssumme von 407.043'7 fl., auf die Interessentenconcurrenzen von 310'776'4 fl. Das ändert den Beitrag des Landes insgesammt für das Straßenbauprogramm um 50'6 fl. Das Land hätte also nach diesem Antrage insgesammt um 50'6 fl. mehr zu zahlen. Dadurch entfiele auf das Land ein Mehrbetrag von jährlich über drei Gulden, und dementsprechend würde ich auch bei § 4 eine Änderung der jährlichen Beitragsquote beantragen, dass diese drei Gulden sammt Kreuzern zum Ausdruck kämen, die das Land jährlich mehr zu bezahlen hat. Das wären also die Abänderungsanträge. Im Berichte würde nichts zu ändern fein. (Martin Thurnher: Das gehört nicht zur Sache, das gehört nicht in das Gesetz hinein!) Ich habe es in meinen Ausführungen nicht ganz genau vorgebracht, daher kann ich es ja sagen, bei der I. Theilstrecke der Montafonerstraße wären statt der jetzigen Summe die das Land übernimmt, "86.805 fl." und bei den Gemeinden "74.490 fl." zu setzen; also wäre ein Unterschied von circa 4900 fl. Bei der Hinterbregenzerwaldstraße, I. Theilstrecke würde es heißen, dass das Land 36'8"/, übernimmt, die Gemeinden 23'2"/, in einem Betrage von 64.658'4 fl. Also das wäre der Effect. Ich halte diesen Antrag für durchaus der Gerechtigkeit entsprechend und möchte das hohe Hans dringend bitten, auf denselben einzugehen. XV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IN. Session, 8. Periode 1899. 267 Dressel: Die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Jodok Fink sind nur im allgemeinen verständlich gewesen, nur ein Punkt ist hier, der mir nicht klar ist. Da heißt es in der Landesausschussvorlage, bei der Straße Bregenz-LangenReichsgrenze übernimmt der Staat 40%, das Land 25% und die Gemeinden 35%. Demnach hätte das Land 54.050 fl. und die Gemeinden 75.670 fl. zu zahlen. Nach dem Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses und infolge dieser Änderungen, die da vorgenommen wurden, hat man bei dieser Straße dem Staate 8% abgenommen. Nach der Landesausschussvorlage hätte der Staat 40% zu zahlen, jetzt würde er nur mehr 32% zu zahlen haben. Von diesen 8% hat das Land 6'5% übernommen und die übrigen 1'5% wurden den Gemeinden noch aufgebürdet. Es ist mir nun nicht recht verständlich, warum die Gemeinden bei der Straße Bregenz-Langen-Reichsgrenze jetzt besser bedacht seien als nach der Landesausschussvorlage. Damals war der Beitrag der Gemeinden mit 75.670 fl. bemessen, und nach dem Vorschläge des volkswirtschaftlichen Ausschusses wird dieser Betrag um 3243 fl. erhöht. Im ganzen nimmt man dem Staate bei dieser Straße 17.296 fl. ab, davon zahlt also das Land 14.053 fl. und die Gemeinden 3243 fl. Infolgedessen verstehe ich nicht recht, warum der jetzige Vorschlag für die Gemeinden günstiger sein soll. Ich bitte da um Aufklärung. Jodok Fink: Diese Entlastung von 9000 fl. kommt nicht der Landesausschussvorlage sondern einem erst gefassten Beschlusse des Landes-Ausschusses entgegen. Ich habe schon hervorgehoben, dass diese Änderung wegen zweier Bedingungen der Regierung vorgenommen werden mussten. Eine Bedingung war, dass der Staat nicht mehr als 42'42% beitrage. Da ist vom volkswirtschaftlichen Ausschüsse die Sache zuerst so geändert worden, dass der Staat insgesammt nur 42'42% beizutragen habe, die Beiträge des Landes sind aber anfänglich nicht auf 32'64%, sondern die der Gemeinden zum Theil erhöht worden. Da ist im Ausschüsse nämlich der Beitrag der Gemeinden bei der Straße Bregenz-Langen-Reichsgrenze von 35% auf 41% erhöht worden und zwar hauptsächlich darum, weil bei dieser Straße die Erklärungen der Gemeinden auf Grund ihrer gefassten Gemeindebeschlüsse für 41% der Gesammtkosten vorhanden waren. Daher glaubte man damals im Ausschüsse, weil die 41% schon zugesichert seien, dürfte man diese zugesicherten 41% den Gemeinden auch aufladen. Nachdem aber die zweite Bedingung gekommen ist, dass das Land noch mehr übernehmen müsste, ist man davon abgegangen und zwar hauptsächlich wegen der Gemeinde Langen. So ist das geschehen nicht gegen die Landesausschussvorlage sondern gegen einen einmal gefassten früheren Beschluss des Ausschusses und gegen den Antrag der Gemeinden selbst. Dressel: Jetzt ist mir die Sache klar. Man hat also bei der Montafonerstraße, II. Theilstrecke den Beitrag der Gemeinden um 6600 fl. herabgesetzt und hat auch den Beitrag der Gemeinde für den Straßenzug Bregenz - Langen - Reichsgrenze um 9000 fl. herabgesetzt. Es scheint mir daher billig und gerecht, wenn die früheren Auftheilungen richtig sind, und das sollte man voraussetzen Dürfen, dass man auch beim dritten großen Straßenzuge Bezau - Schröcken den Gemeinden einen Theil von dieser Mehrleistung des Landes zugute kommen lässt. Obwohl es für meinen Bezirk nicht gerade vortheilhaft ist, so muss ich doch als Vertreter des Landes wünschen, dass man in dieser Beziehung Gerechtigkeit und Billigkeit walten lasse. Wittwer: Hohes Hans! Der Herr Abgeordnete Jodok Fink hat einen Antrag gestellt, der sich dahin bezieht, dass den Gemeinden Montafons 2% mehr aufgebürdet würden, sie müssten sich also statt mit 28% mit 30% betheiligen. Er hat dann noch zugefügt, dass diese 21.000 fl. auf die Straßenzüge gleichmäßig vertheilt werden sollen, nämlich Montafon, Bregenzerwald und Langen. Ich meine aber als Vertreter des Landes müssen wir in erster Linie darauf bedacht sein und uns fragen, welche Gemeinden es am meisten bedürftig sind, dass man ihnen entgegenkomme. Da glaube ich, ich weiß es zwar nicht genau, da ich den Bregenzerwald nicht so gut kenne, aber wie ich immer gehört habe, steht der Bregenzerwald nicht so schlecht, und ich glaube, dass man den Bregenzerwald nicht hinter Montafon stellen will. Das bezweifle ich sehr stark und darum meine ich, ist es nicht ganz richtig, und ich muss gegen diesen Antrag stimmen. 268 XV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. Er hat noch besonders hervorgehoben, dass die Hinterbregenzerwaldstraße bloß für die Gemeinde Schröcken ein gewisses Interesse hat- Das will ich ja zugeben, ich weiß es nicht, denn ich kenne den Bregenzerwald zu wenig. Dem gegenüber muss ich aber sagen, dass bei der Montafonerstraße die Gemeinde Gaschurn das Hauptinteresse hat. Wie schon der Herr Abgeordnete Dr. v. Preu gemeint hat, dass Bludenz auch mit hineingezogen werde, so glaube, ich wird es dann beim Bregenzerwald auch gehen. Man wird die umliegenden Gemeinden auch beiziehen, um da zu helfen, wie die Montafoner es machen; da müssen alle zusammenstehen und helfen, damit nicht eine Gemeinde zugrunde geht. Ich kann daher dem hohen Hause den Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses, wie er hier vorliegt, nur auf das wärmste empfehlen. Nägele: Die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Jodok Fink, wenn sie auch anscheinend etwas für sich haben, haben mich doch nicht überzeugt, für seinen Antrag zu stimmen. Ich muss also für den Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses meine Stimme hergeben. Wenn nun der volkswirtschaftliche Ausschuss diesen Antrag gebracht hat oder stellt, so glaube ich denn doch nicht, dass der Antrag oder die Verhandlungen ohne jede Überlegung geschehen und diese Procentauftheilungen nur so von ungefähr in das Gesetz hineingekommen sind. Wenn ich mit meinen Erwartungen auch nicht das Richtige treffen sollte, so glaube ich, dass ich mir nicht zu große Gewissensscrupel darüber machen muss. Wenn auch schon Ansichten vorgekommen sind, dass es nicht darauf ankomme, ob eine Gemeinde, eine kleine Gemeinde sogar, jährlich ein paar hundert Gulden mehr oder weniger zahlt, so kann das jedenfalls hier umsoweniger von Belang sein, weil die Ausgaben, wobei es einzelnen ein bisschen mehr trifft, später wieder aufhören. Ich werde also für den Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses stimmen. Dr. v. Preu: Ich muss in dieser Frage selbstverständlich das, was der Herr Abgeordnete Wittwer ausgeführt hat, auf das eindringlichste unterstützen. Ich sehe gar keinen Grund, warum Montafon gerade zu Gunsten des Bregenzerwaldes mehr leiden soll. Ich finde das absolut nicht billig. Wenn ich auch vielleicht annehmen darf, dass die Stimmung im hohen Hause, wie ich heute erfahren konnte und das Augenmerk in dieser Sache auf die Stadt Bludenz gerichtet war, um dieselbe heranzuziehen, so will ich davon absehen, aber, meine Herren, es sind sämmtliche Montafoner Gemeinden mit 1/4 betheiligt, das trifft ein ganz Bedeutendes für die einzelnen Gemeinden, für solche wie Silberthal und Bartholomäberg und dergleichen. Ja, meine Herren, das sind Gemeinden, die jedes Procent sehr, sehr ansehen müssen. Ich muss aufrichtig sagen, es hat mich sehr überrascht, dass man die Montafoner auf Rechnung und zu Gunsten des Bregenzerwaldes belasten will. Diese Belastung ist umso schwerer, weil es gerade für die Montafoner keine Kleinigkeit ist, bei einer solchen Concurrenz dabei zu sein, die