18981230_lts003

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Letzte Änderung 02.07.2021, 19:09
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp08,lts1898,lt1899,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 3. Sitzung am 30. December 1898 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 19 Abgeordnete. Abwesend die Herren: Hochwürdigster Bischof und Ganahl. Regierungsvertreter: K. k. Statthaltereirath Rudolf Graf Huyn. Beginn der Sitzung 10 Uhr 15 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Die Sitzung ist eröffnet. Ich bitte um die Verlesung des Protokolles der vorgestrigen Nachmittagssitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Wird gegen die Fassung des Protokolles eine Einwendung erhoben? - Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmiget. Bezüglich der heutigen Tagesordnung möchte ich mir noch einen Zusatz zu derselben zu beantragen erlauben. Es ist nämlich in der Sitzung des Landes-Ausschusses vom 23. d. M. ein Bericht der Direction der Landeshypothekenbank in Verhandlung gezogen worden, betreffend die Abänderung des § 36 des Statutes in Angelegenheit der Belehnung von Realitäten, und zwar wurde dieser Gegeustaud zur Vorlage an den hohen Landtag bestimmt, Nachdem wir aber nur noch wenige Tage beisammen sind und dieser Gegenstand immerhin ein dringlicher ist, so möchte ich mir die Anregung erlauben, dass derselbe im dringlichen Wege dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zugewiesen werde, ohne dass er erst auf eine der späteren Tagesordnungen gesetzt wird. Erfolgt gegen diese meine Anregung irgend eine Gegeneinwendung? Da dies nicht der Fall ist, so werde ich in diesem Sinne die Zuweisung veranlassen. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Auf derselben steht als erster Gegenstand der Bericht des Landes-Ausschusses über die Abänderung des Gesetzes betreffs die 2 III. Sitzung des Vorarlberger Landtages. 111. Session, 8. Periode 1899. Beitragleistung der Feuerversicherungsgesellschaften zu den Kosten der Feuerwehren und über die Abänderung der §§ 30 und 40 des Laudesgesetzes vom 18. Februar 188 8 betreffs die Feuerpolizei- und Feuerwehrordnung. Wegeler: Ich beantrage, diesen Gegenstand zur Vorberathung und Berichterstattung dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zuzuweisen. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung dieses Gegenstandes an den volkswirtschaftlichen Ausschuss beantragt worden. Keine Einwendung betrachte ich als Zustimmung. Sie ist gegeben. Der zweite Gegenstand unserer heutigen Tagesordnung ist der Bericht des Landes-Ausschusses über das Gesuch der Direction der k. k. Stickereifachschule in Dornbirn um Gewährung einer Subvention pro 1899 für dürftige Besucher der genannten Anstalt. Nachdem der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter nicht anwesend ist und ich somit den Vorsitz nicht abtreten: kann, ersuche ich den Herrn Abgeordneten Martin Thurnher, an meiner Stelle das Referat zu übernehmen. Martin Thurnher: Die k. k. Stickereifachschule in Dornbirn hat von dein Lande durch fünf Jahre, nämlich von 1893 bis incl. 1897, behufs Vertheilung von Stipendien an mittellose vorarlbergische Schüler je einen Jahresbeitrag von 400 fl. erhalten; zwar nicht direct aus der Landescasse, sondern aus den Rückzahlungen der Subvention von 2000 fl., welche der seinerzeit bestandenen Stickereigenossenschaft vorschussweise gemährt wurden. Mit dem Jahre 1897 war dieser Beitrag bei der Stickereigenossenschaft erschöpft, und die Direction wandte sich im Vorjahre an den hohen Landtag um Gewährung einer weiteren Subvention, welche dieser der Schule auch im Ausmaße von 200 fl. pro 1898 gewährte. Der hohe Landtag wollte - und das nach meiner Ansicht mit Recht - ans Gewährung einer höheren Summe nicht eingehen, als jene beträgt, welche diese Schule zum gleichen Zwecke vom Staate genießt. Es ist nicht mehr als billig, dass der Staat zu diesem Zwecke mindestens in der gleichen Höhe beisteuert als das Land. Das war hauptsächlich der Grund, der im Vorjahre den Landes-Ausschuss veranlasst hat, den Antrag ans Gewährung einer nur mit 200 fl. bemessenen Subvention dem h. Landtage zu unterbreiten, und der gleiche Grund ist auch heute maßgebend für den vorliegenden Antrag. Ich glaube, dass mit 200 fl. vorläufig das Auslangen gefunden werden kann, um die nothwendigsten Unterstützungen zu gewähren. Die Direction hätte eben sich früher beim Staate verwenden sollen, dass die staatliche Subvention erhöht werde. Ich bin daher nur in der Lage, namens des LandesAusschusses Ihnen folgenden Antrag zu unterbreiten: (Liest denselben aus Beilage VI.) Ich empfehle diesen Antrag dem h. Hause zur Annahme. Landeshauptmann: Indem ich über Bericht und Antrag des Landes-Ausschusses die Debatte eröffne, ertheile ich zunächst das Wort dem Herrn Abgeordneten Jodok Fink, der sich früher hiezu gemeldet hat. Jodok Fink: Aus dem Berichte des LandesAusschusses und aus den Mittheilungen des Herrn Referenten haben wir ersehen, dass die Direction der k. k. Stickerei-Fachschule in Dornbirn sich an die Regierung gewendet hat, um eine höhere Staatssubvention ztl erwerben. Es geht aber aus dem Berichte leider hervor, dass eine Erledigung hierüber vom Staate noch nicht eingetroffen ist. Ich habe nun die Anschauung, dass es sehr wichtig ist, dass die weitere Ausbildung der Sticker soweit als nur immer möglich sowohl vom Staate als auch vom Lande gefördert werde. Denn besonders bei schlechten Zeiten in der Stickerei-Industrie ist es nach meiner Überzeugung geradezu eine Lebensfrage für die Sticker, dass sie in ihrem Fache gut ausgebildet sind. Wenn es in diesem Industriezweige schlecht geht, so wissen wir ganz gut, dass nur jene Arbeit bekommen, die überhaupt Tüchtiges und Gutes zu leisten vermögen. Es ist nach meiner Ansicht nothwendig, dass die Vorarlberger Sticker auf der Höhe der Zeit in fachlicher Beziehung stehen und nicht abhängig von der Schweiz sind, und ich möchte sagen, dass sie eigentlich auf eigene Füße kommen. Es klingt aus dem Berichte des Landes-Ausschusses ganz deutlich heraus, dass derselbe eigentlich die Erhöhung der Landessubvention, um die angesucht III. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. 21 wurde, nur deshalb nicht vornimmt, weil vom Staat nach keine höhere Staatssubvention bewilliget worden ist. Nachdem ich hoffe, dass der Staat die dringende Nothwendigkeit einsieht, die Stickereifachschule nach Kräften zu unterstützen, und nachdem ich hoffe, dass die angesuchte Erhöhung der Subvention seitens des Staates gewährt wird, möchte ich zum Anträge des Landes-Ausschusses eilten Zusatzantrag stellen, der dahin geht, dass der Landes-Ausschuss ermächtigt werde, bei einer eventuellen Erhöhung der Staatssubvention eine größere Landessubvention zu bewilligen. Landeshauptmann: Zum Worte hat sich ferner gemeldet der Herr Abgeordnete Dr. Waibel. Ich ertheile ihm daher dasselbe. Dr. Waibel: Ich werde natürlich dem Antrage des Landes-Ausschusses, wie er hier vorliegt, und dem vom Herrn Abgeordneten Fink gestellten ZusatzAntrage beitreten. Ich habe aber etwas anderes zu bemerken. Aus dem Berichte und den Mittheilungen des Herrn Referenten geht hervor, dass durch eine Reihe von Jahren Unterstützungen für unbemittelte vorarlbergische Schüler und Schülerinnnen an dieser Anstalt in Form von Stipendien verliehen worden sind. Ich vermisse aber den Nachweis, über die Verwendung dieser Stipendiengelder. Es ist das nicht ganz gleichgiltig. Die Schule ist gegründet worden zur besseren Heranbildung unserer Sticker und einer Gattung von Gehilfen, welche dieselben benöthigen, nämlich der Nachstickerinnen. Wenn bei der Stipendierung seitens der Direction der Schule dieser Grundsatz eingehalten worden wäre, so hätte ich keinen Anlass gehabt, eine Kritik zu üben. Aber nachdem ein Bericht der Schule nicht vorliegt, habe ich mich selbst um die Angelegenheit bekümmert und kann den Herren folgendes zur Kenntnis bringen. Es sind im Laufe des Jahres 1897 in vier Monaten - ich muss gleich hier bemerken, dass mir der Monat Februar momentan fehlt - aus dem Landesbeitrage 340 st. vergeben worden. Dieser ganze Betrag, meine Herren, ist nur an Schülerinnen verliehen worden, und zwar im April an zehn Schülerinnen 95 st., im Juni an 12 Schülerinnen 120 st., im October an 16 Schülerinnen 45 st. und im Dezember an 7 Schülerinnen 80 st. Im Jahre 1898 sind wiederum 340 fl. als Landesbeitrag für solche Stipendien verrechnet. Aus diesem Betrage sind an 30 Schülerinnen 250 fl. verabreicht worden. Wenn man nun das Verhältnis der Schülerinnen in Betracht zieht, welche mit solchen Stipendien betheilt worden sind, so ersehen die Herren daraus, wenigstens jene, welche der Sache näher stehen, dass solche Stipendien, die eigentlich nur Stickern oder Nachstickerinnen gebührt hätten, an diese beiden Kategorien gar nicht oder nur in sehr geringem Blaße vertheilt worden sind, sondern dass größtentheils nur Schülerinnen damit betheilt wurden, die überhaupt mit den eigentlichen Aufgaben der Stickereischule nichts zu thun haben. Das ist nicht richtig, das ist ungehörig. Ich glaube, dass das Land kein Interesse daran hat, Dilettantinnen mit Stipendien zu versehen. Die Stipendiengelder sind lediglich für Leute bestimmt, welche an diese Schule kommen, um sich für das eigentliche Stickereigeschäft auszubilden, und nicht für Frauenspersonen, die sich aus Liebhaberei der Kunst- und Feinstickerei widmen. Ich mache den Landes-Ausschuss auf diese Verhältnisse aufmerksam; und ich glaube, er wird gut thun, vom Leiter dieser Schule über diesen Punkt sich genauer Aufschluss zu verschaffen. Wenn der hohe Landtag wünscht, dass allen den Besucherinnen dieser Schule ohne Unterschied Stipendien verschafft werden, nun da wird sehr gnädig mit der Landessubvention verfahren. Wenn aber der hohe Landtag findet, dass aus den Landesgeldern nur jene Persönlichkeiten zu stipendieren sind, welche das eigentliche Stickereigeschäft lernen wollen, dann muss dieses Missverhältnis, wenn ich es so nennen darf, aufhören. Bösch: Ich muss vorausschicken, dass mich die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel etwas überrascht haben. Mir ist nämlich in dieser Angelegenheit bisher nichts bekannt morden. Ich glaubte, diese Gelder wären in ganz guter Verwaltung, so dass sie dem richtigen Zwecke zugeführt würden. Ich war der Meinung, der SchulAusschuss habe die Verleihung der Stipendien vorgenommen. Die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel haben mich nun veranlasst, das Wort zu ergreifen; denn ich bin auch der 22 III. Sitzung des Vorarlberger Landtages. HL Session, 8. Periode 1899. Ansicht, die Stipendien sollen hauptsächlich armen Stickern zukommen, welche an dieser Fachschule eigentlich das Stickereigewerbe lernen oder zur bessern Ausbildung sich hinbegeben und dort sich selbst verköstigen müssen, denn in erster Linie sollen Sticker und Nachstickerinnen gut ausgebildet werden. Das dürfte der Hauptzweck der Fachschule sein. Zur Sache selbst muss ich bemerken, wenn wir auf die Vergangenheit zurückblicken und nachforschen, warum in den letzten Jahren bei uns der Stickerverdienst bei dem größten Theil so herabgesunken ist, so müssen wir diesen Übelstand vielfach der mangelhaften Ausbildung zuschreiben. Weil man nun doch sieht, dass gute Sticker immer einen hohen Lohn verdient haben, der wenigstens für ein kümmerliches Fortkommen ausreichte, so ist es selbstverständlich für einen, der sich für die Sache interessiert, dass man auf den Gedanken kommen muss, der Sticker muss ordentlich ausgebildet werden. Es war eine Zeit, wo wir gänzlich von der Schweiz abhängig waren, besonders während der Verbandszeit. Es kamen dann wohl bessere Löhne, aber für Vorarlberg nur betreffs der groben Ware. Dieser Umstand verschlimmerte die Sache noch mehr, und die Schlamperei hat erst recht ihren Fortgang genommen. Das Gewerbe ist so sehr heruntergekommen, dass man zweifeln musste, ob die Stickerei bei uns sich noch aufrecht halten werde oder für die Zukunft gänzlich zugrunde geht. Seitdem ist es in Vorarlberg etwas besser geworden. Die inländischen Fabrikanten haben sich endlich Mühe gegeben, den inländischen Markt mit eigener Ware bestmöglichst zu versorgen und haben auch vieles erreicht. Um aber das mit Erfolg weiter führen zu können, brauchen sie natürlich gute Sticker oder mit anderen Worten schöne Arbeit. In dieser Beziehung sind uns leider die Schweizer noch viel voraus, obwohl die Schweizer am Wiener Markt und andern Orten ziemlich verloren haben. Für feine Artikel ist immer noch der Schweizer Fabrikant der Lieferant, weil er der leistungfähigere ist. Wenn auch in Vorarlberg seit einiger Zeit bedeutende Fortschritte gemacht worden sind, was auch jeder Fabrikant zugibt, so sind die Schweizer uns doch immer weit voran gegangen. Sie gründen überall Fachschulen und zwar in ganz anderer Ausdehnung und mit andern Opfern als hier in Vorarlberg. Dort ist z. B. in Rheineck eine Fachschule mit 8 Maschinen, in Graps ist gleichsam eine Musterschule für das Stickereifach trotz des kleinen Ortes und der ziemlich kleinen Zahl von Maschinen, denen gegenüber haben wir nur eine Fachschule mit 2 Maschinen. Mit der Stickereifachschule wie sie in Dornbirn besteht, ist es nicht möglich, den eigentlichen Zweck zu erreichen. An die Fachschule kommen Lehrlinge oder Anfänger; diese müssen mit einfacher, grober Arbeit oder Ware anfangen, dann kommen Sticker, die erst Sticker werden sollen. Ferner gibt es Mittelsticker und bessere Sticker, also mindestens 4 Kategorien von Schülern und Arbeitern. Nun sollen wir diese 4 Classen tüchtig ausbilden mit den vorhandenen Mitteln, das ist einfach nicht möglich. Es müsste also eine größere Auswahl und Anzahl von Maschinen zur Verfügung stehen, wenn der Zweck richtig erreicht werden soll. Nun ich wollte eigentlich nur sagen, dass man in Zukunft - aber ich setze voraus, dass die Gelder richtig verwendet werden - nicht gar so knausig vorgehen soll. Die Stickerei ist eine Industrie in Vorarlberg, die eine große Zahl von Leuten beschäftiget, und die, wenn sie mit dem richtigen Verständnisse und den gehörigen Mitteln betrieben wird, für Viele eine Existenz für die Zukunft gewährt. Wenn es aber an einer verständigen Ausbildung fehlt, so dass wir uns der Schweiz gegenüber nicht nur concurrenzfähig machen und erhalten, was wir bis heute noch nicht sind, höchstens in den groben und Mittel-Artikeln, das genügt aber nicht, auch mit den feinen Artikeln müssen wir den Schweizern Concurrenz bieten können, sonst wird der Zweck nicht erreicht werden, und die Stickerei wird nicht nur nicht in die Höhe kommen, sondern wieder herabsinken. Es ist deswegen nothwendig, dass auch die Landesvertretung unserer einheimischen Stickerei-Industrie ihre Aufmerksamkeit schenkt und nicht gar so knausig vorgehe, wenigstens was die Mittel zur Förderung solcher Fachschulen betrifft. Wollen wir wirklich von der Schweiz unabhängig werden, so müssen wir vorwärts schreiten und wenn wir den inländischen Consum endlich einmal in unseren Händen haben und ihn besorgen können, dann haben wir schon viel erreicht. Jeder Sticker, der inländische Ware arbeiten kann, bekommt schließlich seinen Lohn, während derjenige, welcher noch so fleißig arbeiten, aber nur Schweizerware macht, überhaupt 111. Sitzung des Vorarlberger Landtages. 111. Session, 8. Periode 1899. 23 nicht weiß, ob er etwas bekommt oder nicht; denn die Vorarlberger Fabricanten sind in dieser Beziehung viel edler und menschlicher als die Schweizer. Ich möchte nur dringend empfehlen, dass wenigstens der Antrag, den der Herr Abgeordnete Jodok Fink gestellt hat, angenommen würde. Ich hätte aber viel lieber gesehen, wenn im Zusatzantrage die Bewilligung der höheren Landessubvention nicht an die Clausel geknüpft wäre, dass zuerst die Regierung ihrerseits die Subvention erhöhe. Ich sehe das zwar ganz gut ein, warum das so gemacht wird. Es könnte aber der Fall sein, dass die Regierung sagt, wenn das Land, welches selbst daran am meisten interessiert ist, so wenig Opfer bringt, warum solle dann gerade sie vorangehen, und so könnte vielleicht die Regierung zurückbleiben; die Bedingung, woran die Bewilligung einer höheren Landessubvention geknüpft ist, billige ich nicht, denn die Ausbildung dieses für viele Kreise unserer Bevölkerung so wichtigen Industriezweiges hat Anspruch auf ausgiebige Unterstützungsforderung. Johannes Thurnher: Ich befinde mich im Gegensatze zu den Anschauungen des Herrn Abgeordneten Bösch, dass wir da etwa hätten weiter gehen sollen als die Regierung. Ich glaube, die Regierung sieht auch ganz gut die Gründe ein, warum der Vorarlberger Landtag nur bedingungsweise auf eine höhere Subvention eingeht; denn ans dem Nutzen und den Erträgnissen des Stickereigewerbes hat ja doch der Staat den Löwenantheil, indem in seine Cassen die Steuern fließen. Darum hat des Staat, ebenso wie das Land, auch die Verpflichtung, die Stickerei-Ausbildung und damit die Stickerei-Industrie zu heben. Ich begrüße es deshalb, dass Herr Abgeordneter Fink seinen Zusatzantrag gerade an diese Bedingung geknüpft hat. Der Landes-Ausschuss wird auch nicht ermangeln, den Zusatzantrag in geeigneter Weise zu befürworten, wenn die Angelegenheit der h. Regierung zur Vorlage gebracht wird. Landeshauptmann: Ich möchte nur, wenn es mir gestattet ist, einige Bemerkungen machen zu den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel, betreffs Vertheilung der Stipendien. Der Landes-Ausschuss hat nämlich jedes Jahr von der Direction einen Nachweis bekommen über die Verwendung der Stipendien. Allerdings wurden darin keine Namen genannt. Es wurde einfach gesagt: in der ersten Classe erhielten so viele Unterstützungen, in der zweiten Classe so viele u. s. w. Der LandesAusschuss hatte eben keinen Wert darauf gelegt, die Namen derjenigen Schüler und Schülerinnen zu erfahren, welche mit solchen Unterstützungen bedacht worden sind. Auf den Wunsch des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel und nach dessen Ausführungen wird es sich der Landes-Ausschuss angelegen sein lassen, hier genauere Controle zu üben um, wenn nöthig, Abhilfe zu schaffen. Dr. Waibel: In Ergänzung dessen, was ich bereits gesprochen habe, möchte ich noch Folgendes beifügen. Bezüglich der Verwendung der Staatsgelder nimmt der Fachschul-Ausschuss gehörigen Einfluss, dass kein Missbrauch entsteht. Bezüglich der Gelder aber, die vom Lande an diese Schule geflossen sind, hat der Fachschulausschuss eine nähere Kenntnis nicht gehabt. Es ist niemals vom LandesAusschusse aus an den Fachschul-Ausschuss eine Mittheilung gemacht, noch eine Richtschnur gegeben worden, so dass er sich lediglich auf die Anträge des Leiters der Schule verlassen hat. In jüngster Zeit hat nun die Angelegenheit solche Dimensionen angenommen, dass sie nicht länger unbeachtet gelassen werden darf. Daher ersuche ich den LandesAusschuss, dass er bezüglich der Verwendung der Landesbeiträge dem Fachschul-Ausschusse eilte bestimmte Richtschnur mittheile, oder dass er seines Amtes, die Verwendung der Landesbeiträge zu überwachen, gehörig walte. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter noch das Wort? Es wurde durchaus nicht aus irgend einem Animositätsgrunde der Fachschul-Ausschuss nicht zu Rathe gezogen, sondern der Landesausschuss hat einfach bona fide mit dem Herrn Director die Sache vereinbart, beziehungsweise der Herr Director hat jedesmal den Nachweis erbracht. Es wird der Landes-Ausschuss aber in Zukunft die Sache einer eingehenderen Prüfung und Controle unterziehen. Wenn niemand mehr das Wort wünscht, so ist die Debatte geschlossen. Ich ertheile das Wort noch dem Herrn Berichterstatter. Martin Thurnher: Ich glaube den Herren zuerst erklären zu müssen, dass ich vollkommen dem 24 III. Sitzunq des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. Zusatzantrage des Herrn Abgeordneten Fink beistimme, und ich ersuche das hohe Haus, denselben gleichzeitig mit dem Landes-Ausschussantrage zu acceptieren. Wenn der Herr Abgeordnete Fink aus dem Berichte entnommen haben will, dass die Direction der Fachschule bereits bei der Regierung eingeschritten sei, um eine höhere Subvention von derselben zum gedachten Zwecke zu erhalten, so ist das insofern wenigstens nicht richtig, als in dem von der Direction der Regierung vorgelegten Voranschläge dieser Anstalt pro 1899 eine solche Erhöhung nicht vorgesehen war. Ob mittlerweile etwas geschehen ist, weiß ich nicht. Die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel werden, wie bereits der Herr Vorsitzende dargethan hat, den Landes-Ausschuss bestimmt veranlassen, diese bisher nicht bekannten Vorgänge für die Zukunft hintanzuhalten und in der Folge über die Verwendung der Subvention umfangreicheren Nachweis abzufordern. Bezüglich der Ausführungen des Herrn Abgeordneten Bösch möchte ich das hohe Haus aufmerksam machen, dass die h. Regierung der Anstalt und auch der Subventionierung der Zöglinge volle Aufmerksamkeit zuwenden wird, und dass auch kein Hindernis besteht, eine Erhöhung der staatlichen Subvention zu bekommen. Was die Wünsche nach Erweiterung der Schule selbst betrifft, sind bereits diesbezügliche Verhandlungen eigeleitet, aber nicht zum Abschlusse gebracht. Es besteht auch diesbezüglich das ernste Bestreben der Regierung, den Wünschen des Landes bezüglich Förderung und Hebung des Stickereigewerbes gerecht zu werden. Nach diesen kurzen Bemerkungen empfehle ich dem hohen Hause die Annahme des Landes-Ausschussantrages und des vom Herrn Abgeordneten Jodok Fink gestellten Zusatzantrages. Landeshauptmann: Ich schreite nun zur Abstimmung und zwar zunächst über den LandesAusschussantrag. Wenn keine Einwendung erhoben wird, so kann ich am Ende den Zusatzantrag des Herrn Abgeordneten Fink unter einem zur Abstimmung bringen. So würde dann der weitere Antrag, worüber abgestimmt werden soll, lauten: "Der hohe Landtag wolle beschließen: Der k. k. Stickereifachschule in Dornbirn wird behufs Verleihung von Stipendien an unbemittelte vorarlbergische Besucher der Anstalt für das Jahr 1899 gegen seinerzeitigen Nachweis über die Verwendung eine Subvention von 200 st. aus dem Landessonde bewilliget. Der Landes-Ausschuss wird ferner ermächtiget, bei einer eventuellen Erhöhung der Staatssubvention eine höhere Landessubvention zu bewilligen." Diejenigen Herren, welche mit diesem durch den Zusatzantrag des Herrn Abgeordneten Fink erweiterten Landes-Ausschussantrage einverstanden sind, ersuche ich gefälligst, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Nächster Gegenstand unserer Tagesordnung ist der Act, betreffend die Miete eines Locales für das Landesarchiv und die Bestellung und Entlohnung eines Archivars. Müller: Ich beantrage, dass dieser Gegenstand zur weiteren Berathung und Beschlussfassung dem Finanz-Ausschusse zugewiesen werde. Landeshauptmann: Für diesen Gegenstand ist die Zuweisung an den Finanzausschuss beantragt. Da keine Einwendung erhoben wird, nehme ich an, dass das hohe Haus zustimmt. Vierter Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist das Gesuch der Gemeinde Sibratsgfäll um nochmalige Subvention zu Straßen- und Brückenbauten. Pfarrer Fink: Ich beantrage, dass die Petition der Gemeinde Sibratsgfäll um nochmalige Subvention zur Herstellung der Straßen- und Brückenbauten zur Vorberathung und Berichterstattung dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zugewiesen wird. Landeshauptmann: Für diesen Gegenstand ist die Zuweisung an den volkswirtschaftlichen Ausschuss zur Vorberathung beantragt. Da keine Einwendung erfolgt, betrachte ich es als Zustimmung. Es wird die Zuweisung erfolgen. Fünfter Gegenstand der Tagesordnung ist eine Anfrage der k. k. Statthalterei wegen Zustimmung zur gegenseitigen Begleichung der zwischen Großbritannien und unserer Monarchie für vermögenslose Irren erwachsenden Verpflegungskosten. III. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. 25 Bösch: Ich beantrage, dass dieser Gegenstand dem Finanzausschüsse zur Vorberathung und Berichterstattung überwiesen wird. Landeshauptmann: Für diesen Gegenstand ist ebenfalls die Zuweisung an den Finanzausschuss beantragt worden. Wenn niemand dagegen sich ausspricht, nehme ich an, dass das hohe Haus zustimmt. Nun haben wir als sechsten Punkt der Tagesordnung: Eventuell die mittlerweile von den Ausschüssen fertig gestellten Berichte. Von diesen Berichten ist wegen der Kürze der Zeit nur ein einziger Bericht, allerdings der dringlichste, mir übermittelt worden, nämlich der Bericht des Finanzausschusses über den ihm zur Vorberathung zugewiesenen Landesvoranschlag pro 1899. Ich habe mir schon das letzte Mal zu bemerken erlaubt, dass in Anbetracht der Kürze der Zeit, in welcher wir tagen können, von einer Drucklegung Umgang genommen werden muss und mündliche Berichterstattung erfolgen soll. Der Berichterstatter des Finanzausschusses, Herr Ölz, hat nun einen schriftlichen Bericht ausgearbeitet, und ich ersuche denselben, ihn zu verlesen, wobei ich bemerke, dass derselbe nachträglich in Druck gelegt, mit einer Beilagennummer versehen und den Herren Abgeordneten zugeschickt werden wird. Ölz: Ich hätte noch einige Bemerkungen in den schriftlichen Bericht aufnehmen sollen, weit aber die Zeit zu knapp war, habe ich es unterlassen und werde die nothwendigen Erörterungen bei den einzelnen Punkten mündlich machen. Sie finden bei der Bemerkung ad Post 8 in Beilage V, dass eine Summe von 4400 st. für den Landesschulrath eingesetzt ist. Hier heißt es nämlich: Die Voranschläge des k. k. Landesschulrathes sind noch nicht vorgelegt. Für das Jahr 1898 beanspruchten dieselben einen Landesbeitrag von 7100 st. In Rücksicht darauf, dass das vom Landtage in der letzten Session beschlossene Gesetz, betreffend die Regelung des Schulbeitrages von Verlassenschaften, mittlerweile die Allerhöchste kaiserliche Sanction erhalten hat, und zu erwarten steht, dass die Inkrafttretung desselben nicht allzulange auf sich warten lasse, hat der Landes-Ausschuss den bezüglichen Abgang pro 1899 veranschlagt mit st. 4400. Man hoffte demnach bei Zusammenstellung des Voranschlages, dass das betreffende Gesetz, welches bereits seit einem halben Jahre schon die Allerhöchste Sanction erhalten haben soll, doch endlich einmal durchgeführt und angewendet werden könne, um doch vielleicht in diesem Jahre 3000 st. für den Normalschulfond einnehmen zu können. Ob aber dies zutrifft bei der Langsamkeit unserer Regierung, weiß ich nicht. Sicher ist, dass der Vorarlberger Landtag nicht auch Gesetze auf Lager beschließt. Das Gesetz hat schon vor einem halben Jahre die Sanction erhalten, und noch hat die Regierung immer nicht die Durchführungsverordnung hiezu erlassen. Es erscheint dies unbegreiflich, da doch schon Formulare vorhanden sind, weil in allen Ländern längst solche Gesetze bestehen. So auch in unserem nächsten Nachbarlande Tirol, wo zwar die Durchführungsverordnung auch hat lange auf sich warten lassen. (Martin Thurnher: Ja, mehr als ein Jahr!) Ich spreche die Hoffnung aus, dass die hohe Regierung baldigst uns mit dieser Durchführungsverordnung beglücken wird. Landeshauptmann: Ich eröffne zunächst über den ganzen Bericht die Generaldebatte, nach Schluss derselben werde ich die Specialdebatte eröffnen und die Verlesung des Berichtes vornehmen lassen. Nach jedem einzelnen Punkte bitte ich den Herrn Berichterstatter, eine Pause zu machen, um den Herren Abgeordneten die Gelegenheit zu bieten, zu etwaigen Anfragen oder Stellung von Anträgen das Wort zu nehmen. Herr Abgeordneter Nägele hat das Wort. Nägele: Der Herr Berichterstatter hat, scheint mir, ziemlich gute Hoffnung, wenn er glaubt, dass die h. k. k. Statthalterei, die ich füglich für competent erachte, baldigst die Durchführungsverordnungen bezüglich des betreffenden Landesgesetzes erlassen und uns übersenden würde. Ich weiß nicht, ob das gerade so ist bei dem bekanntlich langsamen Arbeitsgange dieser Regierungsbehörde, wo alles, wie wir erfahrungsgemäß von der k. k. Statthalterei wissen, wie im Schneckengang vorwärts geht. Besonders wenn es sich um Durchführungsverordnungen von Landesgesetzen handelt, geht, wie mir überhaupt scheint, alles noch langsamer von statten als sonst. Darum habe ich keine so große 26 III. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. Hoffnung wie der Herr Berichterstatter, dass wir baldigst da zu unseren so nothwendigen Geldern kommen, auf Grund unseres Finanzlandesgesetzes. Wir verlangen nicht, dass man den ganzen Dampf loslässt und mit voller Dampfkraft arbeitet, wie es bei der Durchführung von staatlichen Finanz- oder Militärgesetzen der Fall ist. Aber das verlangen wir, dass, wenn wir uns Gesetze geschaffen haben, wofür schon die Allerhöchste Sanction vorliegt, die betreffenden Regierungsbehörden uns an die Hand gehen zur Durchführung unserer Gesetze im Interesse und zum Wohle des Landes, und das ist auch ihre Pflicht. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand das Wort zur Generaldebatte über den gesummten Bericht bezüglich des Landesvoranschlages? -- Wenn das nicht der Fall ist, so ist dieselbe geschlossen, und wir treten nun in die Specialdebatte ein. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, die einzelnen Punkte sowohl des Erfordernisses als auch der Bedeckung abzurufen bezw. zu verlesen und nach jedem derselben eine kleine Pause zu machen. Wo es gewünscht oder nöthig sein wird, werde ich eine Debatte eigens eröffnen. Ölz (liest): Bericht des Finanz-Ausschusses über den Voranschlag des Landesfondes pro 1899. Hoher Landtag! Der Finanz-Ausschuss hat den ihm zur Berathung zugewiesenen Voranschlag pro 1899 eingehend geprüft und denselben im allgemeinen für richtig befunden. Das Erfordernis stellt sich wie folgt: 1. Kosten des Landesgesetzblattes fl. 300'- 2. Kranken-, Irren-, Findel- und Gebärhauskosten 3. . " 13.000'- Impfkosten ................." 1.000'- 4. Beitrüge zu Straßen- und . Wasserbauten a) 1. Rate der gezeichneten Stammactien der Bregenzerwald-Bahn . . . b) II. Rate Beitrag zur Wildbachverbauung . . " 7.700'c) Subvention zu den Wuhr- bauten in Thüringen, " 3.920'- " 3.300'- II. Rate.............. d) Subvention zur Straße Au-Damüls, II. Rate . " 52.250'- e) Subvention zu Wuhrbauten in Stallehr, I. Rate f) Subvention zu Wuhrbauten in Sattcins . . g) Subvention zur Verbauung des Balottatobels . h) Subvention für Straßenbau und Achregulierung in Mellau-Hirschau, I. Rate " 1.775'- " 1.500'- " 500' - " 5.250'- Jodok Fink: Bekanntlich hat diese Angelegenheit den hohen Landtag in der letzten Session beschäftiget. Es handelt sich hier, wie schon der Titel sagt, um einen Straßenbau und um eine theilweise Achregulierung, nämlich bezüglich des Straßenbaues um die Verlegung der Straße an der Hirschlitten und ein Stück Achregulierung bei Mellau. Es ist im Vorjahre schon darauf hingewiesen worden, dass beide Angelegenheiten sehr dringender Natur sind. Was die Verlegung der Straße anbelangt, ist darauf hingewiesen worden, dass Steigungsverhültnisse vorkommen, wie sie den heutigen Verkehrsverhältnissen nicht mehr entsprechen. Es sind für mehrere Gemeinden für die Zu- und Ausfuhr Steigungsverhältnisse von 18% zu überwinden. Dass für schwere Fuhrwerke bei solchem Steigungsverhältnissen eine gewisse Gefahr verbunden ist, welche zu gewissen Zeiten sehr groß werden kann, brauche ich Ihnen wohl nicht näher auseinanderzusetzen. Auch die Achregulierung ist nothwendig. Ich habe schon im vorigen Jahre hervorgehoben, dass einzelne Grundstücke, die an der Ache liegen, oft in einer Nacht vernichtet werden. Ich habe im Vorjahre das Beispiel angeführt, dass einem armen Familienvater von 10 Kindern vor 2 Jahren fast der ganze Grund und Boden weggerissen wurde. Im Vorjahre schien es, dass diese Angelegenheit einer raschen Erledigung zugeführt werde. Es war ein von unserem Landesculturingenieur ausgearbeitetes Detailproject vorhanden und haben die interessierten Gemeinden rechtsverbindliche Erklärungen über ihre Beitragspflicht nämlich 35% des mit 70.000 fl. veranschlagten Kostenbetrages abgegeben und haben sich überdies verpflichtet, für allfällige Kostenüberschreitungen aufzukommen. Laut Beschluss des hohen Landtages wurde von demselben ein Beitrag von 15% auf das Land übernommen. Auch hat sich der Landesausschuss schon III. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. 27 vor diesem Landtagsbeschlusse mit diesem Ersuchen an die Regierung gewendet, der Staat möge einen Beitrag von 50% übernehmen. Nun, wie steht die Sache heute? Ich habe mich wiederholt um diese dringliche Angelegenheit erkundiget und kann mittheilen, dass der LandesAusschuss bald nach Schluss der vorigen Session die Angelegenheit der Regierung mit warmer Befürwortung in Vorlage gebracht hat. Die Regierung hat auch Mitte März eine Antwort herabgelangen lassen, die dahin gieng, es werde das Project, sobald es die Schneeverhältnisse zuließen, überprüft werden. Infolgedessen wurde im April der Regierung die Mittheilung gemacht, dass selbst im Bregenzerwald der Schnee größtentheils geschmolzen sei, und dass also die Schneeverhältnisse eine Überprüfung zulassen. Unterdessen hat man erwartet, dass man nun bald diese Besichtigung an Ort und Stelle vornehme, und es ist dann auch endlich im Juli dazugekommen, dass ein commissioneller Augenschein darüber ausgenommen und eine Überprüfung an Ort und Stelle vorgenommen wurde. Von dort ab ist eine ganz geheimnisvolle Zeit eingetreten. Die Regierung hat das Resultat der Erhebungen, die sie an Ort und Stelle ausgenommen hat, trotz Urgenzen erst in der letzten Zeit, seit der Landtag versammelt ist, dem Landes-Ausschusse bekannt gegeben und sonach demselben mitgetheilt, dass man gegen das Project technisch eine Einwendung zu erheben habe. Nun ich muss mir sagen, es steht heute die Angelegenheit viel ungünstiger, als sie im vorigen Jahre gestanden ist. Ich kann selbstverständlich nicht darauf eingehen, ob die Bemänglungen seitens der Regierung richtig sind oder nicht, denn ich bin ja nicht Fachmann; aber bei gutem Willen der Regierung wäre es nach meiner Überzeugung leicht möglich gewesen, dass, wenn das Project wirklich einer Ergänzung oder Änderung bedurft hätte, heute ein neues vorliegen könnte und nicht eine Verzögerung um mehr als ein Jahr entstanden wäre. Ich muss daher mein Bedauern aussprechen, dass diese dringliche und wichtige Angelegenheit von der Regierung in dieser Weise verzögert wird. Ich muss sagen, wenn durch diese Verzögerung größere Schäden an Grund und Boden entstehen oder andere Unglücksfälle vorkommen sollten, die Regierung allein moralisch dafür verantwortlich ist. Landeshauptmann: Ich muss als Ergänzung nur noch sagen, dass der Landes-Ausschuss absolut keine Schuld an dieser Verzögerung hat. Der Landes-Ausschuss hat die Vorlage im März schon mit einer Befürwortung der k. k. Statthalterei übermittelt und zwar schriftlich und mündlich. Ich habe das selbst zwei oder dreimal gethan und die Angelegenheit betrieben und darauf hingewiesen, dass die Regelung der Angelegenheit sehr dringlich ist und bei Hinausschieben Gefahr aus Verzug eintreten kann. Die Ursache liegt beim Bauamte in Innsbruck, weil dort nichts vorwärts gegangen ist. Ich bitte, mit der Verlesung weiter zu fahren. ?>Ij (liest): i) Für eventuell weitere vom h. Landtage zu gewährenden Subventionen _____________fl. 5, 805 zusammen fl. 82.000'fl. 96.300'4.500'4.800'1.600'13.000' 5. 6. 7. 8. 9. Schub- und Zwänglingskosten Gendarmerie-Bequartierung . Vorspannsauslagen . - . Schulauslagen_____________ Verschiedenes a) Zuschuss zu den Verpflegungsstationen . fl. 1.800 b) Subventionen zu gemeinnützigen Institutionen, Vereinen, Stipendien u. dgl. . . " 2.200 c) Beiträge für Schießstandsbauten . . zusammen fl. 4.600'Landschaftlicher Haushalt . . fl. 18.500'n ff ff ff " 600 10. ... . 11. Beitrag zum Fonde "Hebung der Viehzucht"_____________ 12. Zahlung der V. Rate an den Meliorationsfond an der unverzinslichen 75.000 fl. Schuld 13. III. Rate zum Landhausbaufonde...................... // 4.000 2.500'5.000'- Gesammterfordernis fl. 154.800* Landeshauptmann: Hier meldet sich der Herr Abgeordnete Dr. Waibel zum Worte. 28 III. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Hl. Session, 8. Periode 1899. Dr. Waibel: Ich habe immer den Gedanken der Erbauung eines eigenen Heims für die Landesverwaltung sehr ernst genommen; darum möchte ich beantragen, dass die Ziffer für diese Rate zum Landhausbaufonde von 5000 fl. auf 10.000 fl. erhöht werde, damit die Lücke, welche durch die Streichung der vorigen Rate entstanden ist, wieder ausgefüllt werde. Eine weitere Begründung dieses meines Antrages glaube ich nicht beifügen zu müssen. Ich habe mich im Vorjahre bei diesem Anlasse genügend gründlich ausgesprochen. Ich will nur bemerken, dass man sich nicht ganz und gar dein Glauben hingebe, als ob man ewig hier sitzen bleiben könnte. (Johannes Thurnher: Sehr richtig!) Es kann ja plötzlich dem Ärare einfallen, der Landesverwaltung zu kündigen, und dann wissen wir nicht, wo wir hingehen sollen. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter noch das Wort zu diesem Punkte? - Wenn das nicht der Fall ist, so ertheile ich dasselbe dem Herrn Berichterstatter. Ölz: Ich glaube, wir könnten es bei dem Antrage belassen, wie ihn der Landes-Ausschuss vorgeschlagen und der Finanz-Ausschuss gutgeheißen hat. Wir haben jetzt einen Fond von ca. 10.305 fl. Wenn wir diese Rate jetzt noch dazu zählen, so kommen wir auf über 15.000 fl. Der Vertrag mit dem Staate bezw. mit der k. k. Postdirection läuft bis zum Jahre 1905. Wir haben noch sieben Jahre, bis wir von hier ausziehen müssen. Wenn wir in diesen sieben Jahren wenigstens 5000 fl. für jedes Jahr beiseite legen, so macht das 35.000 fl. aus und dazu noch diese 15.000 fl., so kommen doch sammt allen Interessen 50 bis 60.000 fl. zu einem Landhausbaufonde zusammen, bis wir dieses Heim vielleicht verlassen müssen. Wenn unsere Finanzverhältnisse es erlauben, so können wir ja immer ein anderes Jahr die Baurate erhöhen. Sollten besondere Verhältnisse eintreten, die die Fondsvermehrung nicht gestatten, so werden wir es seiner Zeit so machen, wie es die fortschrittlichen Gemeinden machen. Die fortgeschrittenen Gemeinden nehmen Anlehen auf, welche dann mit 2-3% durch eine lange Reihe von Jahren amortisiert werden, und sohin die Nachkommen auch noch etwas bluten können. Wenn wir zur nöthigen Zeit ein solches Darlehen auf Amortisation aufnehmen, so können wir uns dann gleich ein neues, eigenes Heim bauen. Nach meiner Ansicht wird es das Beste sein, wenn wir die Sache vorläufig in dem Stande belassen, wie sie geplant ist. Wir können ja später leichter als heuer mehr thun. Landeshauptmann: Ich schreite nun zur Abstimmung, und zwar zunächst über den Abänderungsantrag des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel, der dahin geht, es sei als III. Rate zum Landhausbaufonde statt 5000 fl. 10.000 fl. einzusetzen. Ich ersuche jene Herren, welche hiemit einverstanden sind, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Es ist die Minorität. Gegen den Antrag des Landes-Ausschusses, welcher die Rate auf 5000 fl. festsetzt, ist sonst keine Bemerkung gemacht worden, daher nehme ich die Zustimmung für diesen Antrag an. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, in der Verlesung des Berichtes weiterzufahren. Ölz (liest): Dem gegenüber steht die Bedeckung: A) Krankenverflegskosten Rückersätze . fl. B) Schub-ZwänglingskostenRückersätze " C) Verschiedenes................._ D) Interimszinse .......................... E) Zuweisung aus den Überschüssen der Personaleinkommensteuer . . " * Gesammteingang fl. demnach ergibt sich ein Abgang van " Nach dem Vorschläge des LandesAusschusses sollen aus den angelegten Cassabeständen, welche heute noch fl. 135.611-75 betragen______________fl. 800 2.500 900 2.800 10.000 17.000 137.800 53.800 entnommen werden, während durch Zuschläge zu den Staatssteuern noch fl. 84.000 aufzubringen sind. Der Landes-Ausschuss hat den Antrag gestellt, es sollen 26% an Zuschlägen zu den nach beut Finanzplane der Regierung pro 1899 voraussichtlich eingehenden Steuern per fl. 277.340 und 12% von der Gebäudesteuer per fl. 107.000 eingehoben werden. Der Finanz-Ausschuss hat diesen Antrag acceptiert. Die Erhöhung der Procente für die Grund-, allgemeine Erwerbsteuer, Erwerbsteuer der zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen, III. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. Session, 8. Periode 1899. 29 fatierter Rentensteuer, Besoldungssteuer, erscheint gerechtfertiget, weil die als Grundlage dienenden ärarischen Steuereingänge sich um 30.000 niedriger stellen, als wie voriges Jahr angenommen wurde. Die Summe beträgt statt 307.000 st. nur 277.000. Wie aus dem Gesagten hervorgeht, schließt die Erhöhung der Zuschlagsprocente im allgemeinen keine Steuererhöhung in sich. Bezüglich der einzelnen Posten wird noch bemerkt, dass die Ausgaben für die BregenzerwaldBahn per fl. 52.250 nur zur Auszahlung gelangen muss, wenn 1899 das erste Baujahr wird. Trifft diese Voraussetzung nicht ein, so entfällt diese Post und damit erhöhen sich die Interimszinse ad D um circa 1200 fl. und unterbleibt die Entnahme von 53.800 fl. aus den Cassabeständen. Der Finanz-Ausschuss stellt gestützt auf diese Ausführungen den Antrag: Der hohe Landtag wolle unter Genehmigung des vorliegenden Voranschlages beschließen: "Zur Deckung des Landeserforderniffes pro 1899 wird auf die Grundsteuer, auf die bisherige Erwerb- und Einkommensteuer, insoweit diese im Jahre 1899 noch in Betracht kommt, auf die allgemeine Erwerbsteuer, auf die Erwerbsteuer der zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen, auf die fatierte Rentensteuer und die Besoldungssteuer der Privatbediensteten für das Jahr 1899 eine Landesumlage von 26%, auf die Hauszins- und Hausclassensteuer eine solche von 12% eingehoben." Landeshauptmann: Bevor wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanz-Ausschusses schreiten, ertheile ich das Wort dem Herrn Regierungsvertreter. Regierungsvertreter: Hohes Haus! Im Laufe der Verhandlung über den Voranschlag des Landesfondes sind einige scharfe Worte, ich kann wohl sagen, ziemlich schwere Vorwürfe gegen die k. k. Regierung erhoben worden wegen der noch nicht erfolgten Erlassung der Durchführungsverordnung zum Gesetze, betreffend die Regelung des Schulbeitrages von Verlassenschaften, und wegen Verzögerung der Begutachtung des Projectes für den Straßenbau und die Achregulierung Mellau-Hirschau. Ich glaube, wohl nicht erst sagen zu müssen, dass ich augenblicklich nicht in der Lage sein kann, auf diese Vorwürfe in sachlicher Richtung hin aufklärend zu antworten. Ich möchte nur an die