18980201_lts012

Dateigröße 2 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 02.07.2021, 19:09
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp08,lts1898,lt1899,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Sitzungsprotokoll_lts
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 12. Sitzung am 3. Februar 1898 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 19 Abgeordnete. Abwesend: Hochwürdigster Bischof und Johannes Thurnher. Regierungsvertreter: Heer Statthaltereirath Josef Graf Thun-Hohenstein. Beginn der Sitzung 10 Uhr 10 Min. vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Findet die Fassung des Protokolles die Zustimmung des hohen Hauses? Wenn keine Einwendung erfolgt, so betrachte ich das Protokoll als genehmiget. Wir gehen zur Tagesordnung über. Auf derselben steht als erster Gegenstand der Bericht des Finanzausschusses über das Ansuchen des Verbandes von Genossenschaften handwerksmäßiger Gewerbe in Vorarlberg um Gewährung einer Subvention. Ich ersuche den Berichterstatter, Herr Abgeordneter Wittwer, das Wort zu nehmen. Wittwer: Hohes Haus! Nachdem der Bericht schon einige Tage in den Händen der Herren Abgeordneten liegt, glaube ich wohl, von der Verlesung desselben Umgang nehmen zu können. Ich möchte nur auf einen Punkt Hinweisen, wo es heißt, dass dieser Verband in diesem Jahre bedeutend größere Auslagen zu decken hat und zwar aus den: Grunde, weil er genöthiget ist, Mitglieder in die Erwerbsteuercommission zu entsenden. Dieselben haben nun auf eine Entschädigung keinen Anspruch, und dieses werden sie umsomehr empfinden, wenn es gerade solche Mitglieder trifft, 120 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. 11. Session, 8. Periode 1898. die nicht nur selbst vom täglichen Verdienste leben sondern auch eine Familie erhalten müssen. Deshalb hat es der Finanzausschuss für nothwendig erachtet, ausnahmsweise in diesem Jahre den jährlichen Unterstützungsbeitrag von 100 fl. auf 200 fl. zu erhöhen. Namens dieses Ausschusses stelle ich daher folgenden Antrag: (Liest denselben aus Beil. XLI.) Ich hoffe, dass das hohe Hans dem Antrage des Finanzansschuffes seine Zustimmung ertheilen wird. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Bericht und Antrag die Debatte. Es meldet sich niemand, somit schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Anträge, wie er soeben verlesen worden ist, die Zustimmung geben, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der zweite Gegenstand unserer Tagesordnung ist der Bericht des volkwirtschaftlichen Ausschusses, betreffend die Verlegung der Straße Mellau - Hirschau und die theilweise Achregulierung dortselbst. Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Jodok Fink, das Wort zu ergreifen. Jodok Fink: Die Angelegenheit der Verlegung der Straße zwischen Meltau und Hirschau über die sogenannte, bekannte Hirschlitten hat schon längere Verhandlungen hervorgerufen einerseits zwischen den betheiligten Gemeinden und andererseits zwischen dem Landesausschusse und den Gemeinden. Die Sache ist also schon seit vielen Jahren in Behandlung gestanden. Die Correction beziehungsweise Verlegung der Straße wie die Regulierung der Ach erscheinen nach dem vom Herrn Landesculturingenieur ausgearbeiteten Projecte dringend nothwendig. Wir sehen einerseits, dass die heute bestehende Straße ein Steigungsverhältnis von 18% und zwar mit ebensoviel Procent Gegensteigungen aufweist. Andererseits ist nicht minder nothwendig auch die Achregulierung selbst. Es ist gerade wieder in den letzten Jahren vorgekommen, dass im Gebiete von Mellau Grundbesitzern größere Theile ihres Grund und Bodens weggeschwemmt wurden. So erinnere ich mich daran, dass einem armen Manne, einem Familienvater von mehr als 10 Kindern, vor zwei Jahren fast der ganze Grund und Boden weggerissen wurde, und einen Heustadel, der auf dem betreffenden Boden stand, hat man mit Lebensgefahr gerettet, indem man ihn abtragen musste. Durch die heutige Vorlage soll nun nach beiden Richtungen hin Abhilfe geschaffen werden. Einerseits soll eine den heutigen Verkehrsverhältnissen entsprechende Wegverbindung zwischen diesen innersten Gemeinden des Bregenzerwaldes und der Außenwelt erzielt werden und andererseits soll eilt Stück Achregulierung wieder vorgenommen werden. Die betheiligten Interessenten nämlich die Gemeinen Mellan und Schnepfau und insbesondere die Straßenconcurrenz Innerwald d. i. die Straßenconcurrenz Hohlenegg-Schoppernan haben in rechtsverbindlicher Weise ihre möglichste Beitragspflicht bereits zugesichert, indem sie sich insgesammt verpflichtet haben, 35% der mit 70.000 fl. veranschlagten Kosten beizutragen. Weiters haben die Straßenconcurrenz und die Gemeinde Mellau sich verbindlich gemacht, die allfälligen Mehrkosten zu tragen. Endlich haben diese beiden Interessenten die Einhaltung sowohl der Straße und der nothwendigen Schutzbauten als auch der Flussbauten zu übernehmen sich verpflichtet. Es ist, wie aus dem Berichte hervorgeht, der Landesausschuss auf Grund der gepflogenen Unterhandlung und der von den Interessenten abgegebenen Erklärung bezüglich des Kostenbeitrages bei der hohen k. k. Regierung eingeschritten um Erhaltung eines Staatsbeitrages von 50% zu den mit 70.000 fl. veranschlagten Kosten. Dieses Einschreiten wurde damit begründet, dass es sich nicht bloß um einen Straßenbau sondern auch nm eine Wildbachregulierung handelt, und dass daher die Regierung ans zwei Titeln den Beitrag gewähren kann. Die Nothwendigkeit und das Bedürfnis der zu erstellenden Bauten ist so einleuchtend, dass ich glaube, weiteres nicht mehr beifügen zu sollen. Nachdem die näheren Ausführungen und Gründe ohnehin im Berichte genau ausgenommen sind, so kann ich es unterlassen, weitere Details zur Kenntnis zu bringen, und empfehle Ihnen nur auf das wärmste den vom volkswirtschaftlichen Ausschüsse gestellten Antrag. Damit, glaube ich, documentiert unser Ländchen wieder einmal, dass es jederzeit bereit ist, den Gemeinden, welche schlechte, nicht genügende, den XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. 121 heutigen Verhältnissen nicht mehr entsprechende Verkehrsverhältnisse haben, unter die Arme zu greifen, damit den heutigen Verkehrsverhältnissen entsprechende Straßen ermöglicht werden. Ich will noch darauf Hinweisen, was auch schon im Berichte steht, dass die Anlage der Straße, wie sie projektiert ist, mit einem Steigungsverhältnisse bis 1'6% leicht möglich ist, und nur eine ganz kleine Strecke nämlich die Zufahrtsstelle zur Achbrücke am linken Achufer eine Steigung von 3-5% aufweiset. Das allein spricht dafür, dass die Verbesserung eine großartige ist. Entschieden muss man wohl für dieses Projekt eintreten, wenn die Verbesserung in der Weise gemacht wird, dass man .in den Steigungsverhältnissen von 18% auf 3 höchstens 5% herabkommt und bei längeren Strecken sogar auf 1'6% und noch tiefer. Ich erlaube mir, namens des volkswirtschaftlichen Ausschusses folgenden Antrag zu stellen: (Liest denselben aus Beil. XLII.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Da sich niemand zum Worte meldet, so schreite ich zur Abstimmung. Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses, wie er Ihnen eben verlesen worden ist, die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der dritte Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist der Bericht des Steuerausschusses über den Gesetzentwurf, betreffend die Regelung des Schulbeitrages von Verlassenschaft en. Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Martin Turnher, das Wort zu ergreifen. Martin Thurnher: In den meisten Kronländern unserer Reichshälfte wurde das Hofdecret vom Jahre 1788, betreffend den Normalschulfondsbeitrag von Verlassenschaften, bald nach dem Inkrafttreten der neuen Schulgesetze durch Landesgesetze ersetzt und durch dieselben eine entsprechende und zeitgemäße Regelung dieses Beitrages zu Schulzwecken erzielt. Nach dem vorerwähnten Hofdecrete beträgt der Schulbeitrag vom Nachlasse Bürgerlicher 1 fl. C. M. von dem der Geistlichen 2 fl. C. M. und von dem der Adeligen 4 fl. C. M. ohne Rücksicht auf die Größe des hinterlassenen Vermögens. Dass solche Bestimmungen unserer Zeit, den modernen Verhältnissen und gesteigerten Ansprüchen insbesondere auf dem Gebiete der Schule nicht mehr entsprechen, liegt auf der Hand. Der Landesausschuss hat daher dieser brennenden Frage schon seit längerer Zeit seine Aufmerksamkeit zugewendet, wollte aber mit einer diesbezüglichen Vorlage an den h. Landtag nicht herantreten, solange dieser an der Anschauung festhält, in eine Änderung der Schulgesetze überhaupt nicht einzutreten, wenn auch nicht geleugnet werden kann, dass dieser Gegenstand mit den Schulgesetzen nur in einem sehr losen Zusammenhänge steht. Nach den Beschlüssen der letzten Session des h. Landtages ist dieses Hindernis nun beseitiget worden. Die ursprüngliche Vorlage des Landesausschusses hat infolge der mittlerweile eingetroffenen Erklärung der h. k. k. Regierung über ihre Stellungnahme zu diesem Gesetzentwürfe und infolge der vom Steuerausschusse in Vorschlag gebrachten Erleichterungen in den unteren Scalasätzen eine bedeutende, aber sicher sachgemäße Modifikation erfahren. So dürfte dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung als den gegebenen Verhältnissen entsprechend angesehen werden. Ich erhebe daher namens des Finanzausschusses folgenden Antrag: (Liest denselben aus Beilage XLIII.) Ich beantrage, den vorliegenden Gesetzentwurf zur Grundlage der Specialdebatte zu machen. Landeshauptmann: Ich eröffne zunächst über den Bericht und Gesetzentwurf die Generaldebatte. Es meldet sich niemand in der Generaldebatte zum Warte, daher ist sie geschlossen. Wir gehen nun zur Specialdebatte über. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, die Paragraphen zu verlesen. Martin Turnher: Ich glaube, ich darf mich mit der Anrufung der Paragraphen begnügen. § 1. Landeshauptmann: Ich werde nach jedem Paragraphen, der angerufen wird, eine Pause eintreten lassen, und wenn sich niemand zum Worte meldet, ihn als angenommen zu erklären. § 1 ist angenommen. 122 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. Martin Thurnher: § 2. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 3. Bei diesen Paragraphen habe ich zu bemerken, dass sich ein Druckfehler eingeschlichen hat. Es war schon in der ursprünglichen Landesausschussvorlage dieser Druckfehler vorhanden. Nämlich Seite 236, Beilage XLIII sind die Wörtchen "von" und "über" in der dritten Zeile von oben zu streichen. Das Wörtchen "über" ist vor die erste Zahlenreihe zu setzen und zwar so, dass es vor der Zahl "1000" mit Lettern gedruckt und vor den anderen, darunter folgenden Zahlen durch sogenannte Gänsefüßchen ersetzt wird, so dass der ganze betreffende Absatz folgendermaßen zu lauten hat: "Der Schulbeitrag beträgt von einem reinen Nachlasse von über 1000 fl. bis . . . u. s. w.................. " 5000 fl. " . . . u. s. w............... Mit dieser Richtigstellung ersuche ich den § 3 anzunehmen. Dr. Waibel: Es ist in der That gut, dass die Regierung sich auch mit diesem Gesetzentwürfe befasst hat. Die wirkliche Vorlage, die wir in die Hand bekommen haben, war denn doch etwas crudel, wenn man sich so ausdrücken darf. Persönlich bin ich dabei nicht interessiert, denn ich habe kein Erbe in Aussicht für meine Person, wo ich etwa durch diese Bestimmungen verkürzt würde. Ich spreche also nur im allgemeinen über diese Sache. Es ist mir ausgefallen, dass man im § 3 des Gesetzes nur den Notherben und den Ehegatten für eine mildere Bestimmung berücksichtiget, die Geschwister aber des Erblassers gänzlich außer Berücksichtigung lässt. Die stehen doch auch in einem sehr engen Verhältnisse zum Erblasser, ob es nun ein Bruder oder eine Schwester ist. Ich glaube, darum hätte in diesem Gesetzentwürfe der Umstand berücksichtiget werden sollen, und hätten die Geschwister in die gleiche Stufe mit den Notherben beziehungsweise dem hinterlassenen Gatten gestellt werden sollen. Ich stelle daher den Antrag, dass nach dem Worte "Ehegatte" eingesetzt wird "noch ein Geschwister des Erblassers ist". Ich gebrauche das Wort "Geschwister" der Kürze halber, statt "Bruder" und "Schwester" zu sagen. Nachdem aber kaum zu erwarten ist, dass diese Einschiebung die Zustimmung der Majorität des h. Hauses erhalten wird, so stelle ich noch einen Eventualantrag. Wenn schon die vollkommene Berücksichtigung nicht angenommen werden sollte, so würde ich wenigstens vorschlagen, dass für Geschwister der Tarif von 50% ans 25% herabgesetzt würde, und ich würde zu diesem Zwecke vorschlagen, nach den Worten "um 50% erhöht" folgenden kleinen Satz einzuschieben: "Für Geschwister des Erblassers wird dieser Schulbeitrag um 25% erhöht". Wenn ich recht unterrichtet bin, hat diese Frage in der Vorberathung des betreffenden Ausschusses bereits einen Gegenstand der Discussion gebildet, und sind einzelne Meinungen zu Gunsten der Auffassung vorhanden gewesen, welche ich von diesen Bestimmungen habe. Es ist nicht nothwendig, mich länger mit dieser Sache zu befassen. Ich empfehle dem h. Hause die Berücksichtigung dieser beiden Anträge beziehungsweise meines Antrages beziehungsweise Eventualantrages. Landeshauptmann: Nach dem ersten Anträge des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel würde also dieses alinea 3 § 3 lauten: "Wenn der Erbe oder Vermächtnisnehmer weder ein Notherbe noch der hinterlassene Ehegatte noch ein Geschwister des Erblassers ist, so wird der von seinem Erbtheile oder Vermächtnisse" rc.; für den Fall als dieser Antrag nicht die Majorität erlangen sollte, stellt Herr Dr. Waibel den Eventualantrag, wonach nach dem Absätze, der mit dem Worte "erhöht" schließt, ein Nebensatz einzuschalten käme, welcher lautet: "Für Geschwister des Erblassers wird dieser Schulbeitrag um 25 °/" erhöht." Dann geht es wieder weiter "Personen indessen" u. s. w. Wer wünscht weiter zu 8 3 zu sprechen? Dressel: Ich möchte nur eine Änderung im Drucke der Scalensätze beantragen, dass dieselben folgendermaßen gedruckt werden. Der Schulbeitrag betrügt bei einem reinen Nachlasse von über 1000 fl. bis einschließlich 5000 fl. von jedem 100 fl......................15 fr. u. s. w. " 100.000 sl. . . . von jedem 100 fl. ... 1 fl. XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. 123 Landeshauptmann: Diesem Wunsche könnte nur nachgekommen werden, wenn das Gesetz nach Vornahme der dritten Lesung, bevor es der h. Regierung behufs Erwirkung der Allerhöchsten Sanction eingesendet wird, neu gedruckt wird, was in der Hinsicht auch zu empfehlen wäre, damit der früher erwähnte Druckfehler beseitiget werden könnte. Ölz: Als Mitglied des Steuerausschusses will ich auch noch meine Meinung sagen. Ich könnte mich mit den Anträgen des Herrn Dr. Waibel nicht ganz einverstanden erklären. Bei der Verhandlung im Ausschusse sind ungefähr dieselben Punkte gesagt und dieselben Ausführungen gemacht worden, wie Herr Dr. Waibel sie angedeutet hat, nämlich man solle die Geschwister nicht so stark mitnehmen wie die weiteren Verwandten. Nun habe ich dort geltend gemacht, die Sache sei eigentlich so: Wir hätten lieber an und für sich wollen weiter hinauf gehen nämlich für weitere Verwandte. Wir hätten nun eigentlich drei Kategorien wollen. Für nahe Verwandte hätten wir diesen Tarifsatz wollen, wie er beantragt ist, für Geschwister den 5O%igen und für weitere Verwandte den 100%igen. Nun aber steht ein Hindernis im Wege. Die Regierung will eine solche hohe Gebühr nicht haben, wenigstens ist das so angedeutet. Um nun nicht zu verhindern, dass das Gesetz dieses Jahr zustande komme, hat man gesagt, man müsse halt vorläufig auf die Erhöhung für entferntere Verwandte verzichten. Wir hoffen, es könne dann später einmal diesem Wunsche Rechnung getragen werden. Die 50 °l" machen aber für solche, die ohne Kinder sterben, wo also die Geschwister erben können, im ganzen und großen nicht viel aus. Solche Leute können das schon zahlen. Wollen wir jetzt annehmen, es hinterlasse jemand ein Vermögen von 10.000 st. und hätte keine Notherben. Da wären nach Dr. Waibel 20 fl. bezw. 25 sl. zu zahlen, während jetzt nach dem vorliegenden Gesetze 30 fl. zu zahlen sind. Ich glaube, das ist kein großer Unterschied; wenn man 10.000 fl. erbt, kann man auch 30 fl. zahlen. Erbt ein einzelner 10.000 fl., so fällt das gar nicht ins Gewicht. Erben mehrere, so wird das so vertheilt, dass es wieder nichts ausmacht, indem der Einzelne nur 5 oder 6 fl. zahlt. Nach dem Gesagten halte ich es nicht für unbillig, wenn wir die Sätze belassen, wie sie beantragt sind. Auch aus einem anderen Grunde bin ich dafür. Wir müssen doch schauen, dass uns die Gebühren Geld bringen. Wir haben es ohnehin zugestutzt; es werden die Gebühren vielleicht nur 8000 fl. ergeben. Wir haben alle Jahre an den Lehrerpensionsfond 7000 fl. zu zahlen, und so ist es denn nicht mehr als billig, dass wir aus einer Quelle etwas nehmen, aus der es ziemlich leicht, ohne verspürt zn werden, geschöpft werden kann. Das werden Sie nur doch zugeben, dass, wenn so ein Lediger stirbt, er doch in seinem Leben nicht so schwere Opfer gebracht hat wie ein Familienvater, und daher samt er schon an die Schule nach seinem Tode etwas leisten. Aus diesen Gründen möchte ich empfehlen, dass wir für den Antrag des Ausschusses stimmen. Jodok Fink: Ich erkläre, dass ich auch der Anschauung des Herrn Abgeordneten Ölz bin. Ich glaube, es ist der Zuschlag von 50% auch für Geschwister und Geschwisterkinder wirklich kein hoher. Ich hätte mir vielmehr überlegen müssen, ob ich einem Abänderungsantrage zuzustimmen hätte, wenn man gesagt Hütte, die ursprüngliche Gebür, die Haupttaxe für die Notherben, sei zu hoch, namentlich bei kleinen Nachlässen wo z. B. auch Mündel und Witwer in Betracht kommen. Aber wenn ich mir das Verhältnis denke zwischen jenen, die Notherben sind und die Procente zahlen müssen, wie sie hier im Tarife aufgestellt sind, und dann an die Geschwister denke, ob es nicht am Platze sei, dass sie 50% mehr zahlen, so muss ich sagen, es ist eine sehr kleine Steigerung für die nächstwcitercn Verwandten also für die Geschwister und die Geschwisterkinder. Ich wäre auch der Anschauung, wie Herr Ölz gesagt hat, wenn es von der Regierung zugestanden worden wäre, dann hätte man logischer Weise, damit man der Belastung der Notherben gerecht wäre, für die sogenannten lachenden Erben, die außer dem Rahmen der Geschwister und Geschwisterkinder stehen, eine weitere Steigerung eintreten lassen müssen. Da hat man uns aber gesagt, es sei der höchste Betrag, dcr von der Regierung bewilliget würde, und deshalb hat das nicht eintreten können. Sonst verweise ich darauf, dass 124 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. die staatliche Gebär eine ganz andere Steigerung zwischen den einzelnen Verwandschaftsclassen vornimmt. Bei Notherben erster Classe haben wir eine Gebär von 1% sammt Zuschlägen, für die Geschwisterkinder 4% sammt Zuschlägen, bei den weiteren Erben 8%. Das ist eine Steigerung von 400 "/" für Geschwisterkinder und von 800 "l" für andere Erben. Die Steigerung, die wir hier bei den Schulfondsgebühren vornehmen, steht in gar keinem Verhältnisse zur Steigerung, die bei den Staatsgebühren vorgenommen wird. Es mag theilweise als eine kleine Entschuldigung dienen, dass wir die Steigerung nicht weiter treiben und nicht weiter treiben können. Es wird wahrscheinlich die Regierung auch selber fühlen, dass sie da mit der Steigerung doch zu weit gegangen ist und mit diesem Unrechte nicht nochmals hervortreten will dadurch, dass sie auch den Schulbeitrag weiter steigern lässt; aber die Steigerung, wie sie vorgesehen ist, ist ganz gerecht und billig und ist man dieselbe schuldig gegenüber jenen, die Notherben sind, und deshalb trete ich für den Antrag des Ausschusses ein. Wegeler: Ich habe nur zu Dem Eventualantrage des Herrn Dr. Waibel Stellung zu nehmen. Ich selbst war im Steuerausschusse dafür, dass ein Unterschied gemacht, werde und ich habe auch den Procentsatz so gestellt, wie Herr Dr. Waibel ihn jetzt gestellt hat, nämlich dass Geschwister und Geschwisterkinder nur mit 25 °/" getroffen werden sollen und die weiteren Verwandten mit 50 "/". Nachdem aber dieser Antrag im Steuerausschusse mit großer Majorität abgelehnt worden ist, so füge ich mich und werde also für den Satz, den der Steueransschuss hier Ihnen vorschlägt, stimmen. Ich glaube auch, Herr Pfarrer Thurnherr hat mir gesagt, er werde im gleichen Sinne vorgehen. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter noch das Wort? - Dann ist die Debatte geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat das Wort. Martin Thurnher: Ich habe wenig mehr beizufügen. Die Gründe, welche den Steuerausschuss veranlasst haben, bei den 50 % Zuschlägen zu verbleiben, wie dies schon in der Landesausschussvorlage vorgesehen war, sind bereits von anderen Herren in eingehender Weise klargelegt worden. Ich möchte nur in Ergänzung dessen, was der Herr Abg. Jodok Fink gesagt hat, noch auf etwas verweisen. Wenn wir z. B. eine andere Grundlage für das Gesetz genommen hätten, z. B. den Schulbeitrag in Procenten von der staatlichen Gebühr festgesetzt hätten, so würde dies zur Folge gehabt haben, dass für die Verwandten, in erster Linie für die Geschwister ein 400%iger Zuschlag in Kraft zu treten hätte gegenüber dem jetzt vorgeschlagenen von 50%, sonach eilt achtmal höherer. Bei nach weiter entfernten Verwandten würde in diesem Falle statt eines 50%igen ein 800%iger Zuschlag eintreten, sonach ein 16 mal höherer. Wenn man von diesem Standpunkte aus die Sache betrachtet, erscheint ein Zuschlag von 50 % für alle Verwandten als nicht zu hoch sondern vielmehr angemessen und entsprechend. Wie die Herren aus dem Berichte des Landesausschusses wissen, besteht der Zuschlag in dieser Höhe auch in anderen Ländern z. B. in Niederösterreich, Görz, Kraut, Bukowina und Mähren. Was nun dort schon seit 20 oder 30 Jahren besteht, ohne dass irgend ein Anstand vorgekommen oder diese Bestimmung als drückend erschienen wäre, dürfte wohl auch bei uns angehen. Was die Anregung des Herrn Abgeordneten Dressel betrifft, so habe ich nichts dagegen, wenn die Bestimmungen des § 3 noch klarer ausgeführt werden. Es muss ohnedies, wie ich eben früher schon ausgeführt habe, tut Drucke eine Richtigstellung eintreten, und so kann dann gleich auch die Correctur, wie sie der Herr Abgeordnete Dressel wünscht, gemacht werden. Es kann zwar keinem Zweifel unterliegen, wie es gemeint ist; aber wie gesagt, es ist bloß eine Änderung formeller Natur, die ja leicht gemacht werden kann. Ich glaube, das h. Haus sollte den § 3 in der vorliegenden Fassung mit der beantragten formellen Correetur unverändert annehmen und sonach die zwei Anträge des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel ablehnen. Landeshauptmann: Ich schreite nun zur Abstimmung und zwar zunächst über alinea 1 und 2 des § 3, weil hier kein Abänderungsantrag vorliegt, mit Ausnahme einer formellen DruckfehlerCorrectur und des Wunsches des Herrn Abgeordneten Dressel, dass die Worte, die mit Abkürzung> geschrieben sind, bei einer neuen Ausgabe ausgeschrieben werden sollen. Ich ersuche also jene XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. 125 Herren, welche zu alinea 1 und 2 und zu letzterem mit der Druckfehler-Correctur und künftigen Ausschreibung zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Zu alinea 3 liegen ein Abänderungsantrag und für den Fall, dass derselbe abgelehnt würde, ein Eventualantrag, beide vom Herrn Abgeordneten Dr. Waibel, vor. Diese Abänderungsanträge bringe ich zunächst zur Abstimmung und ersuche zuerst jene Herren, welche dem Antrage, dass nach dem Worte "Ehegatten" eingeschaltet werde "noch ein Geschwister des Erblassers" ihre Zustimmung geben, sich von den Sitzen zu erheben. Es ist die Minorität. Nachdem dieser Antrag abgelehnt wurde, bringe ich den Eventualantrag zur Abstimmung, wonach nach dem Worte "erhöht" eingeschaltet werde: "Für Geschwister des Erblassers wird dieser Schulbeitrag um 25% erhöht." Es ist ebenfalls die Minorität. Nun bringe ich alinea 3 des Ausschussantrages zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche diesem Antrage ihre Zustimmung geben, sich von den Sitzen zu erheben. Es ist die Majorität. Da gegen alinea 4 und 5 keine Einwendung erhoben wurde, betrachte ich dieselben als angenommen. Martin Thurnher: 8 - 4. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 5. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 6. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 7. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 8. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 9. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 10. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § li. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 12. Landeshauptmann: Angenommen> Martin Thurnher: § 13. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 14. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: § 15. Landeshauptmann: Angenommen. Martin Thurnher: (Liest Titel und Eingang des Gesetzentwurfes aus Beilage XL1II A.) Landeshauptmann: Wird gegen Titel und Eingang des Gesetzentwurfes ein Einwand erhoben? Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dieselben als genehmiget. Martin Thurnher: Ich beantrage die Vornahme der dritten Lesung des Gesetzentwurfes. Landeshauptmann: Der Herr Berichterstatter beantragt die Vornahme der dritten Lesung. Wird dagegen ein Einwand erhoben? Es ist nicht der Fall. Ich bemerke noch, dass der Gesetzentwurf nach durchgeführter dritter Lesung noch neu gedruckt wird, um ihn dann der hohen Regierung mit der betreffenden Druckfehlerberichtigung und Ausschreibung der Abkürzungen im § 3 zur Allerhöchsten Sanction vorlegen zu können. 126 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. Ich ersuche jene Herren, welche dem Gesetzentwurfe, wie er aus der zweiten Lesung hervorgegangen ist mit der gewünschten Druckfehlerberichtigung und Ausschreibung, auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Somit ist dieser Gegenstand erlediget. Ich habe den Herren noch mitzutheilen, dass der volkswirtschaftliche Ausschuss nach der heutigen Haussitzung zu einer Ausschussberathung zusammentreten wird. Die nächste Sitzung beraume ich auf Donnerstag den 3. Februar, 10 Uhr vormittags an mit einem einzigen Verhandlungsgegenstande, nämlich dem Berichte des Finanzausschusses über den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses und über die Rechnungsabschlüsse und Voranschläge der einzelnen landschaftlichen Fonde. Dieser umfangreiche Bericht wird nach den Nachrichten, welche ich aus der Druckerei bekommen habe, den Herren heute Mittag zugestellt werden, und werde ich denselben in gleicher Weise behandeln, wie in früheren Jahren, nämlich zuerst eine Generaldebatte über den ganzen Bericht eröffnen und dann in die Specialdebatte über die einzelnen Punkte eingehen. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluss der Sitzung 10 Uhr 55 Minuten vormittags.) Druck von J. N. Teutsch, Bregenz. Iorarlßerger Landtag. 12. Sitzung am L Februar 1898 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. --------- *-a-i--------Gegenwärtig 19 Abgeordnete. Abwesend: Hochwürdigstcr Sischof nnd Johannes Thurnher. Regierungsvortrotor: Heer StaithalteveiratH Josef GrasTHun-Hohenstem. Beginn der Sitzung 10 Uhr 10 Min. vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Findet die Fassung des Protokolles stimmung des hohen Hauses? — Wenn keine Einwendung erfolgt, ich das Protokoll als genehmiget. die Zu­ so betrachte Wir gehen zur Tagesordnung über. Auf derselben steht als erster Gegenstand der Bericht des Finanzausschusses über das Ansuchen des Verbandes von Genossenschaften handwerksmäßiger Gewerbe in Vorarl­ berg um Gewährung einer Subvention. Ich ersuche den Berichterstatter, Herr Abge­ ordneter Wittwer, das Wort zu nehmen. Wittwer: Hohes Haus! Nachdem der Bericht schon einige Tage in den Händen der Herren Ab­ geordneten liegt, glaube ich wohl, von der Ver­ lesung desselben Umgang nehmen zu können. Ich möchte nur auf einen Punkt Hinweisen, wo es heißt, dass dieser Verband in diesem Jahre bcdeutend größere Auslagen zu decken hat und zwar aus den: Grunde, weil er genöthiget ist, Mitglieder in die Erwerbsteuercommission zu entsenden. Die­ selben haben nun auf eine Entschädigung keinen Anspruch, und dieses werden sie umsomehr em­ pfinden, wenn es gerade solche Mitglieder trifft, 120 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. die nicht nur selbst vom täglichen Verdienste leben sondern auch eine Familie erhalten müssen. Deshalb hat es der Finanzausschuss für nothwendig erachtet, ausnahmsweise in diesem Jahre den jährlichen Unterstützungsbeitrag von 100 sl. auf 200 fl. zu erhöhen. Namens dieses Ausschusses stelle ich daher folgenden Antrag: (Liest denselben aus Beil. XLI.) Ich hoffe, dass das hohe Hans dem Anträge des Finanzansschnffes seine Zustimmung ertheilen wird. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Bericht und Antrag die Debatte. — Es meldet sich niemand, somit schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Anträge, wie er soeben verlesen worden ist, die Zustimmung geben, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der zweite Gegenstand unserer Tagesordnung ist der Bericht des volkwirtschaftlichen Ausschusses, betreffend die Verlegung der Straße Mellan — Hirschau und die theilweise Achregulierung dortselbst. Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Abgeord­ neten Jodok Fink, das Wort zu ergreifen. Jodok Fink: Die Angelegenheit der Verlegung der Straße zwischen Meltau und Hirschau über die sogenannte, bekannte Hirschlitten hat schon längere Verhandlungen hervorgerufen einerseits zwischen den betheiligten Gemeinden und andererseits zwischen dem Landesausschusse und den Gemeinden. Die Sache ist also schon seit vielen Jahren in Behandlung gestanden. Die Correction beziehungsweise Ver­ legung der Straße wie die Regulierung der Ach erscheinen nach dem vom Herrn Landesculturin­ genieur ausgearbeiteten Projecte dringend noth­ wendig. Wir sehen einerseits, dass die heute be­ stehende Straße ein Steigungsverhältnis von 18 °/0 und zwar mit ebensoviel Procent Gegensteigungen aufweist. Andererseits ist nicht minder nothwendig auch die Achregulierung selbst. Es ist gerade wieder in den letzten Jahren vorgekommen, dass im Gebiete von Mellan Grundbesitzern größere Theile ihres Grund und Bodens weggeschwemmt wurden. So erinnere ich mich daran, dass einem armen Manne, einem Familienvater von mehr als 10 Kindern, vor zwei Jahren fast der ganze Grund 11. Session, 8. Periode 1898. und Boden weggerissen wurde, und einen Heustadel, der auf dem betreffenden Boden stand, hat man mit Lebensgefahr gerettet, indem man ihn ab­ tragen musste. Durch die heutige Vorlage soll nun nach beiden Richtungen hin Abhilfe geschaffen werden. Einerseits soll eine den heutigen Verkehrs­ verhältnissen entsprechende Wegverbindung zwischen diesen innersten Gemeinden des Bregenzerwaldes und der Außenwelt erzielt werden und andererseits soll eilt Stück Achregulierung wieder vorgenommen werden. Die betheiligten Interessenten nämlich die Ge­ meinen Mellan und Schnepfau und insbesondere die Straßenconcurrenz Jnnerwald d. i. die Straßenconcnrrenz Hohlenegg—Schoppernan haben in rechts­ verbindlicher Weise ihre möglichste Beitragspflicht bereits zugesichert, indem sie sich insgesammt ver­ pflichtet haben, 35 °/0 der mit 70.000 fl. veran­ schlagten Kosten beizutragen. Weiters haben die Straßenconcurrenz und die Gemeinde Mellan sich verbindlich gemacht, die allfälligen Mehrkosten zu tragen. Endlich haben diese beiden Interessenten die Einhaltung sowohl der Straße und der noth­ wendigen Schutzbauten als auch der Flussbauten zu übernehmen sich verpflichtet. Es ist, wie aus dem Berichte hervorgeht, der Landcsausschuss auf Grund der gepflogenen Unter­ handlung und der von den Interessenten abge­ gebenen Erklärung bezüglich des Kostenbeitrages bei der hohen k. k. Regierung eingeschritten um Erhaltung eines Staatsbeitrages von 50 °/0 zu den mit 70.000 fl. veranschlagten Kosten. Dieses Einschreiten wurde damit begründet, dass es sich nicht bloß um einen Straßenbau sondern auch nm eine Wildbachregulierung handelt, und dass daher die Regierung ans zwei Titeln den Beitrag ge­ währen kann. Die Nothwendigkeit und das Bedürfnis der zu erstellenden Bauten ist so einleuchtend, dass ich glaube, weiteres nicht mehr beifügen zu sollen. Nachdem die näheren Ausführungen und Gründe ohnehin im Berichte genau ausgenommen sind, so kann ich es unterlassen, weitere Details zur Kenntnis zu bringen, und empfehle Ihnen nur auf das wärmste den vom volkswirtschaftlichen Ausschüsse gestellten Antrag. Damit, glaube ich, documentiert unser Ländchen wieder einmal, dass es jederzeit bereit ist, den Ge­ meinden, welche schlechte, nicht genügende, den XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. heutigen Verhältnissen nicht mehr entsprechende Ver­ kehrsverhältnisse haben, unter die Arme zu greifen, damit den heutigen Verkehrsverhältnissen entsprechende Straßen ermöglicht werden. Ich will noch darauf Hinweisen, was auch schon im Berichte steht, dass die Anlage der Straße, wie sie projektiert ist, nut einem Steigungsverhält­ nisse bis 1’6 °/0 leicht möglich ist, und nur eine ganz kleine Strecke nämlich die Zufahrtsstelle zur Achbrücke am linken Achufer eine Steigung von 3-5 °/o aufweiset. Das allein spricht dafür, dass die Verbesserung eine großartige ist. Entschieden muss man wohl für dieses Projekt eintreten, wenn die Verbesserung in der Weise gemacht wird, dass man .in den Steigungsverhältnissen von 18 °/0 auf 3 höchstens 5 °/0 herabkommt und bei längeren Strecken sogar auf 1'6 °/0 und noch tiefer. Ich erlaube mir, namens des volkswirtschaftlichen Aus­ schusses folgenden Antrag zu stellen: (Liest denselben aus Beil. XLII.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. — Da sich niemand zum Worte meldet, so schreite ich zur Abstimmung. Ich ersuche jene Herren, welche dem Anträge des volkswirtschaftlichen Aus­ schusses, wie er Ihnen eben verlesen worden ist, die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der dritte Gegenstand der heutigen Tages­ ordnung ist der Bericht des Steuer ansschusses über den Gesetzentwurf, be­ treffend die Regelung des Schulbei­ trages von Verlassenschaft en. Ich ersuche den Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Martin Turnher, das Wort zu ergreifen. Martin Thurnher: In den meisten Kronlän­ dern unserer Reichshülfte wurde das Hofdecret vom Jahre 1788, betreffend den Normalschulfondsbei­ trag von Verlassenschaften, bald nach dem Inkraft­ treten der neuen Schulgesetze durch Landesgesetze ersetzt und durch dieselben eine entsprechende und zeitgemäße Regelung dieses Beitrages zu Schul­ zwecken erzielt. Rach dem vorerwähnten Hofderrete beträgt der Schulbeitrag vom Nachlasse Bürger­ licher 1 ft. C. M. von dem der Geistlichen 2 fl. C. M. und von dem der Adeligen 4 fl. C. M. II. Session, 8. Periode 1898. 121 ohne Rücksicht auf die Größe des hinterlassenen Vermögens. Dass solche Bestimmungen unserer Zeit, den modernen Verhältnissen und gesteigerten Ansprüchen insbesondere auf dem Gebiete der Schule nicht mehr entsprechen, liegt auf der Hand. Der Landesausschuss hat daher dieser brennenden Frage schon seit längerer Zeit seine Aufmerksamkeit zugewendet, wollte aber mit einer diesbezüglichen Vorlage an den h. Landtag nicht herantreten, solange dieser an der Anschauung festhält, in eine Änderung der Schulgesetze überhaupt nicht einzutreten, wenn auch nicht geleugnet iverden kann, dass dieser Gegen­ stand mit den Schulgesetzen nur in einem sehr losen Zusammenhänge steht. Nach den Beschlüssen der letzten Session des h. Landtages ist dieses Hindernis nun beseitiget worden. Die ursprüngliche Vorlage des Landes­ ausschusses hat infolge der mittlerweile einge­ troffenen Erklärung der h. k. k. Regierung über ihre Stellungnahme zu diesem Gesetzentwürfe und infolge der vom Steuerausschusse in Vorschlag ge­ brachten Erleichterungen in den unteren Scalasätzen eine bedeutende, aber sicher sachgemäße Modifika­ tion erfahren. So dürfte dieser Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung als den gegebenen Ver­ hältnissen entsprechend angesehen werden. Ich erhebe daher namens des Finanzausschusses folgenden Antrag: (Liest denselben aus Beilage XLIII.) Ich beantrage, den vorliegenden Gesetzentwurf zur Grundlage der Specialdebatte zu machen. Landeshauptmann: Ich eröffne zunächst über den Bericht und Gesetzentwurf die Generaldebatte. — Es meldet sich niemand in der Generaldebatte zum Warte, daher ist sie geschlossen. Wir gehen nun zur Specialdebatte über. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, die Para­ graphen zu verlesen. Martin Turnher: Ich glaube, ich darf mich mit der Anrufung der Paragraphen begnügen. § 1. Landeshauptmann: Ich werde nach jedem Paragraphen, der angerufen wird, eine Pause ein­ treten lassen, und wenn sich niemand zum Worte meldet, ihn als angenommen zu erklären. — § 1 ist angenommen. XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. 122 Martin Thuruher: § 2. — Landeshauptmann: Angenommen. Maitin Thnrnhcr: § 3. Bei diesen Paragraphen habe ich zu bemerken, dass sich ein Druckfehler eingeschlichen hat. Es war schon in der ursprünglichen Landesausschnssvorlage dieser Druckfehler vorhanden. Nämlich Seite 236, Beilage XlNIl sind die Wörtchen „von" und „über" in der dritten Zeile von oben zu streichen. Das Wörtchen „über" ist vor die erste Zahlenreihe zu setzen und zwar so, dass es vor der Zahl „1000" mit Lettern gedruckt und vor den anderen, darunter folgenden Zahlen durch so­ genannte Gänsefüßchen ersetzt wird, so dass der ganze betreffende Absatz folgendermaßen zu lauten hat: „Der Schulbeitrag beträgt von einem reinen Nachlasse von über 1000 fl. bis „ 5000 fl. „ . . . . . u. s. w........................ . u. s. w......................... Mit dieser Richtigstellung ersuche ich den § 3 anzunehmen. Dr. Waibtl: Es ist in der That gut, dass die Regierung sich auch mit dieseni Gesetzentwürfe befasst hat. Die wirkliche Vorlage, die wir in die Hand bekommen haben, war denn doch etwas crudel, wenn man sich so ausdrücken darf. Per­ sönlich bin ich dabei nicht interessiert, denn ich habe kein Erbe in Aussicht für meine Person, wo ich etwa durch diese Bestimmungen verkürzt würde. Ich spreche also nur int allgemeinen über diese Sache. Es ist mir ausgefallen, dass man im § 3 des Gesetzes nur den Notherben und den Ehegatteit für eine mildere Bestimmung berücksichtiget, die Geschwister aber des Erblassers gänzlich außer Berücksichtigung lässt. Die stehen doch auch in einem sehr engen Verhältnisse zum Erblasser, ob es nun ein Bruder oder eine Schwester ist. Ich glaube, darum hätte in diesem Gesetzentwürfe der Umstand berücksichtiget werden sollen, nnb hätten die Geschwister in die gleiche Stufe mit den Notherben beziehungsweise deut hinterlassenen Gatten gestellt werden sollen. Ich stelle daher den Antrag, dass nach dem Worte „Ehegatte" eingesetzt wird „noch ein Ge­ schwister des Erblassers ist". Ich gebrauche das II. Session, 8. Periode 1898. Wort „Geschwister" der Kürze halber, statt „Bruder" und „Schivester" zu sagen. Nachdem aber kaum zu erwarten ist, dass diese Einschiebung die Zu­ stimmung der Majorität des h. Hauses erhalten wird, so stelle ich noch einen Eventualantrag. Wenn schon die vollkommene Berücksichtigung nicht ange­ nommen werden sollte, so würde ich wenigstens vorschlagen, dass für Geschwister der Tarif von 50 °/0 ans 25 "/„ herabgesetzt würde, und ich würde zu diesem Zwecke vorschlagen, nach den Worten „um 50 °/o erhöht" folgenden kleinen Satz ein­ zuschieben: „Für Geschwister des Erblassers wird dieser Schulbeitrag um 25 °/0 erhöht". Wenn ich recht unterrichtet bin, hat diese Frage in der Vorberathnng des betreffenden Ausschusses bereits einen Gegenstand der Discussion gebildet, und sind einzelne Meinungen zu Gunsten der Auf­ fassung vorhanden gewesen, welche ich von diesen Bestimmungen habe. Es ist nicht nothwendig, mich länger mit dieser Sache zu befassen. . Ich empfehle dem h. Hause die Berücksichtigung dieser beiden Anträge beziehungsweise meines Air­ trages beziehungsweise Eventualantrages. Landeshauptmann: Nach dem ersten Anträge des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel würde also dieses alinea 3 § 3 lauten: „Wenn der Erbe oder Vermächtnisnehmer weder ein Notherbe noch der hinterlassene Ehegatte noch ein Geschwister des Erb­ lassers ist, so ivird der von seinem Erbtheile oder Vermächtnisse" rc.; für den Fall als dieser Antrag nicht die Majorität erlaitgen sollte, stellt Herr Dr. Waibel den Eventualantrag, wonach nach dem Ab­ sätze, der mit dem Worte „erhöht" schließt, ein Nebensatz einzuschalten käme, welcher lautet: „Für Geschwister des Erblassers wird dieser Schulbeitrag um 25 °/„ erhöht." Dann geht es wieder weiter „Personen in­ dessen" u. s. w. Wer wünscht weiter zu 8 3 zu sprechen? Drcsskl: Ich möchte nur eine Änderung im Drucke der Scalensätze beantragen, dass dieselben folgendermaßen gedruckt werden. Der Schulbeitrag betrügt bei einem reinen Nachlasse von über 1000 fl. bis einschließlich 5000 fl. von jedem 100 fl..........................15 fr. u. s. w. „ 100.000 sl. . . . von jedem 100 ft. ... 1 fl. XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Landeshauptmann: Diesem Wunsche könnte nur nachgekommen werden, wenn das Gesetz nach Vornahme der dritten Lesung, bevor cs der h. Regierung behufs Erwirkung der Allerhöchsten Sanction eingesendet wird, neu gedruckt wird, was in der Hinsicht auch zu empfehlen wäre, damit der früher erwähnte Druckfehler beseitiget werden könnte. Ölz: Als Mitglied des Steuerausschusses will ich auch noch meine Meinung sagen. Ich könnte mich mit den Anträgen des Herrn Dr. Waibcl nicht ganz einverstanden erklären. Bei der Verhandlung im Ausschüsse sind ungefähr dieselben Punkte gesagt und dieselben Ausführungen gemacht worden, wie Herr Dr. Waibcl sie ange­ deutet hat, nämlich man solle die Geschwister nicht so stark mitnehmen wie die weiteren Verwandten. Nun habe ich dort geltend gemacht, die Sache sei eigentlich so: Wir hätten lieber an und für sich wollen weiter hinauf gehen nämlich für weitere Verwandte. Wir hätten nun eigentlich drei Ka­ tegorien wollen. Für nahe Verwandte hätten wir diesen Tarifsatz wollen, wie er beantragt ist, für Geschwister den 5O’/oigen und für weitere Verwandte den 100"/„igen. Nun aber steht ein Hindernis im Wege. Die Regierung will eine solche hohe Gebür nicht haben, wenigstens ist das so angedeutet. Um nun nicht zu verhindern, dass das Gesetz dieses Jahr zustande komme, hat man gesagt, man müsse halt vorläufig auf die Erhöhung für entferntere Verwandte verzichten. Wir hoffen, cs könne dann später einmal diesem Wunsche Rechnung getragen werden. II. Session, 8. Periode 1898. 123 Gesagten halte ich es nicht für unbillig, wenn wir die Sätze belassen, wie sie beantragt sind. Auch aus einem anderen Grunde bin ich dafür. Wir müssen doch schauen, dass uns die Gebüren Geld bringen. Wir haben es ohnehin zugestutzt; es werden die Gebüren vielleicht nur 8000 fl. ergeben. Wir haben alle Jahre an den Lehrerpensionsfond 7000 fl. zu zahlen, und so ist es denn nicht mehr als billig, dass wir aus einer Quelle etwas nehmen, aus der es ziemlich leicht, ohne verspürt zn werden, ge­ schöpft werden kann. Das werden Sie nur doch zugebcn, dass, wenn so ein Lediger stirbt, er doch in seinem Leben nicht so schwere Opfer gebracht hat wie ein Familienvater, und daher samt er schon an die Schule nach seinem Tode etwas leisten. Aus diesen Gründen möchte ich empfehlen, dass wir für den Antrag des Ausschusses stimmen. Jodok Fink: Ich erkläre, dass ich auch der Anschauung des Herrn Abgeordneten Olz bin. Ich glaube, es ist der Zuschlag von 50 °/0 auch für Geschwister und Geschwisterkinder wirklich kein hoher. Ich hätte mir vielmehr überlegen müssen, ob ich einem Abänderungsantrage zuzustimmen hätte, wenn man gesagt Hütte, die ursprüngliche Gebür, die Haupttaxe für die Notherben, sei zu hoch, namentlich bei kleinen Nachlässen wo z. B. auch Mündel und Witwer in Betracht kommen. Die 50 °l„ machen aber für solche, die ohne Kinder sterben, wo also die Geschwister erben kön­ nen, im ganzen und großen nicht viel aus. Solche Leute können das schon zahlen. Aber wenn ich mir das Verhältnis denke zwischen jenen, die Notherben sind und die Procente zahlen müssen, wie sie hier im Tarife aufgestellt sind, und dann an die Geschwister denke, ob es nicht am Platze sei, dass sie 50 °/0 mehr zahlen, so muss ich sagen, es ist eine sehr kleine Steigerung für die nächstwcitercn Verwandten also für die Ge­ schwister und die Geschwisterkinder. Wollen wir jetzt annehmcn, es hinterlasse je­ mand ein Vermögen von 10.000 st. und hätte keine Notherben. Da wären nach Dr. Waibcl 20 fl. bczw. 25 sl. zu zahlen, während jetzt nach dem vorliegendcn Gesetze 30 fl. zu zahlen sind. Ich glaube, das ist kein großer Unterschied; wenn man 10.000 fl. erbt, kann man auch 30 fl. zahlen. Erbt ein einzelner 10.000 fl., so fällt das gar nicht ins Gewicht. Erben mehrere, so wird das so vertheilt, dass es wieder nichts ausmacht, indem der Einzelne nur 5 oder 6 fl. zahlt. Nach dem Ich wäre auch dcr Anschauung, wie Herr Olz gesagt hat, wenn es von der Regierung zugestanden worden wäre, dann hätte man logischer Weise, damit man der Belastung der Notherben gerecht wäre, für die sogenannten lachenden Erben, die außer dem Rahmen der Geschwister und'Geschwisterkinder stehen, eine weitere Steigerung eintreten lassen müssen. Da hat man uns aber gesagt, cs sei der höchste Betrag, dcr von der Regierung bewilliget würde, und deshalb hat das nicht eintreten können. Sonst verweise ich darauf, dass . 124 XII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. die staatliche Gebär eine ganz andere Steigerung zwi­ schen den einzelnen Verwandschaftsclassen vornimmt. Bei Notherben erster Classe haben wir eine Gebär von 1 o/„ sammt Zuschlägen, für die Geschwisterkinder 4% sammt Zuschlägen, bei den weiteren Erben 8°/0. Das ist eine Steigerung von 400 "/„ für Geschwister­ kinder und von 800 "l„ für andere Erben. Die Steigerung, die wir hier bei den Schnlfondsgebüren vornehmen, steht in gar keinem Verhält­ nisse zur Steigerung, die bei den Staatsgebüren vorgenommen wird. Es mag theilweise als eine kleine Entschuldigung dienen, dass wir die Stei­ gerung nicht weiter treiben und nicht weiter treiben können. Es wird wahrscheinlich die Regierung auch selber fühlen, dass sie da mit der Steigerung doch zu weit gegangen ist und mit diesem Unrechte nicht nochmals hervortreten will dadurch, dass sie auch den Schulbeitrag weiter steigern lässt; aber die Steigerung, wie sie vorgesehen ist, ist ganz gerecht und billig und ist man dieselbe schuldig gegenüber jenen, die Notherben sind, und deshalb trete ich für den Antrag des Ausschusses ein. Wegeier: Ich habe nur zu Dem Eventual­ antrage des Herrn Dr. Waibel Stellung zu nehmen. Ich selbst war im Steuerausschusse dafür, dass ein Unterschied gemacht, werde und ich habe auch den Procentsatz so gestellt, wie Herr Dr. Waibel ihn jetzt gestellt hat, nämlich dass Geschwister und Geschwisterkinder nur mit 25 °/„ getroffen werden sollen und die weiteren Verwandten mit 50 "/„. Nachdem aber dieser Antrag im Steuerausschusse mit großer Majorität abgelehnt worden ist, so füge ich mich und werde also für den Satz, den der Steueransschuss hier Ihnen vorschlägt, stinlinen. Ich glaube auch, Herr Pfarrer Thurnherr hat mir gesagt, er werde im gleichen Sinuc vorgehen. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter noch das Wort? — Dann ist die Debatte geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat das Wort. Martin Thurnher: Ich habe wenig mehr beizu­ fügen. Die Gründe, welche den Steuerausschuss ver­ anlasst haben, bei den 50 % Zuschlägen zu ver­ bleiben, wie dies schon in der Landcsausschussvorlage vorgesehen war, sind bereits von anderen Herren in eingehender Weise klargelegt worden. II. Session, 8. Periode 1898. Ich möchte nur in Ergänzung dessen, was der Herr Abg. Jodok Fink gesagt hat, noch auf etwas ver­ weisen. Wenn wir z. B. eine andere Grundlage für das Gesetz genommen hätten, z. B. den Schul­ beitrag in Procenten von der staatlichen Gebür fest­ gesetzt hätten, so würde dies zur Folge gehabt haben, dass für die Verwandten, in erster Linie für die Geschwister ein 400"/„iger Zuschlag in Kraft zu treten hätte gegenüber dem jetzt vorgeschlagenen von 50 °/„, sonach eilt achtmal höherer. Bei nach weiter entfernten Verwandten würde in diesem Falle statt eines 50°/0igeit ein 8OO°/oiger Zuschlag eintreten, sonach ein 16 mal höherer. Wenn man von diesem Standpunkte aus die Sache betrachtet, erscheint ein Zuschlag von 50 % für alle Verwandten als nicht zu hoch sondern vielmehr angemessen und entsprechend. Wie die Herren aus dem Berichte des Landesausschusses wissen, besteht der Zuschlag in dieser Höhe auch in anderen Ländern z. B. in Niederösterreich, Görz, Kraut, Bukowina und Mähren. Was nun dort schon seit 20 oder 30 Jahren besteht, ohne dass irgend ein Anstand vorgekommen oder diese Bestimmung als drückend erschienen wäre, dürfte wohl auch bei uns angehen. Was die Anregung des Herrn Abgeordneten Dressel betrifft, so habe ich nichts dagegen, wenn die Bestimmungen des § 3 noch klarer ausgeführt werden. Es muss ohnedies, wie ich eben früher schon ausgeführt habe, tut Drucke eine Richtig­ stellung eintreten, und so kann dann gleich auch die Correetur, wie sic der Herr Abgeordnete Dressel wünscht, gemacht werden. Es kann zwar keinem Zweifel unterliegen, wie es gemeint ist; aber wie gesagt, es ist bloß eine Änderung formeller Natur, die ja leicht gemacht werden kann. Ich glaube, das h. Haus sollte den § 3 in der vorliegenden Fassung mit der beantragten formellen Correetur unverändert annehmen und sonach die zwei Anträge des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel ablehnen. Latidcshlinptttinnn: Ich schreite nun zur Ab­ stimmung und zwar zunächst über alinea 1 und 2 des § 3, weil hier kein Abänderungsantrag vor­ liegt, mit Ausnahme einer formellen DruckfehlerCo rrectur und des Wunsches des Herrn Abgeord­ neten Dressel, dass die Worte, die mit Abkürzung» geschrieben sind, bei einer neuen Ausgabe aus­ geschrieben werden .sollen. Ich ersuche also jene