18980203_lts013

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Letzte Änderung 02.07.2021, 19:09
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp08,lts1898,lt1899,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 13. Sitzung am 3. Februar 1898, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 18 Abgeordnete. Abwesend: Hochwürdigster Bischof, Johannes Thurnher und Wittwer. Regierungsvertreter Herr Statthaltereirath Josef Graf Thun-Hohenstein. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 10 Minuten vormittagsLandeshauptmann: Ich eröffne die Sitzung und ersuche um Verlesung des Protokolles. (Secretär verliest dasselbe.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles einen Einwand zu erheben? Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmiget. Es sind mir drei Einlaufstücke zugekommen, alle drei selbstständige Anträge: Das erste ist ein Antrag der Herren Abg. Dr. Waibel und Genossen auf zeitgemäße Änderung der gegenwärtigen Landtagswahlordnung. Ich ersuche denselben zu verlesen. (Secretär liest): Antrag: Der Abgeordneten Dr. Waibel, Dr. v. Preu, A. Ganahl und Dr. Schmid auf zeitgemäße Änderung der gegenwärtigen Landtags-Wahlordnung. Im Hinblicke auf die unserem Volksgeiste ganz unsympathische, vielfach veraltete und unzweckmäßige Einrichtung unserer gegenwärtigen Landeswahlordnung; in Anbetracht, dass bereits der vorige Landtag dies erkannt und wesentliche Verbesserungen derselben angestrebt hat, denen leider die kaiserliche Sanction nicht zutheil wurde, und in Anbetracht, dass wir schon der HI. Session des Landtages entgegengehen und eine so wichtige Reformarbeit 128 XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. frühzeitig genug in die Hand zu nehmen ist, wenn sie zur richtigen Zeit in Geltung treten können soll, erheben die Gefertigten den Antrag: Das hohe Haus wolle beschließen: "Der Landesausschuss wird beauftragt- anknüpfend an die im Jahre 1896 beschlossene Landeswahlordnung eine neue Landeswahlordnung auszuarbeiten, die nach folgenden Grundsätzen angelegt ist: a) Geheime Stimmenabgabe; b) Einschränkung des Wahlrechtes auf Personen männlichen Geschlechtes; c) unmittelbare Wahl der Landgemeinden gleich wie in den Städte-Curien; d) Schaffung von individuellen Wahlbezirken, oder e) Spaltung der 3 bezirkshauptmannschaftlichen Landgemeindenwahlbezirke in 6 bezirksgerichtliche Landgemeindenwahlbezirke. Der nach diesen Grundsätzen ausgearbeitete Entwurf ist dem nächsten Landtage in Vorlage zu bringen." Bregenz, am 2. Februar 1898. Dr. Waibel in. p. Dr. v. Preu m. p. A. Ganahl m. p. Dr. Schmid m. p. Das zweite Einlaufstück ist ein selbstständiger Antrag der Herren Abg. Ölz und Genossen in Angelegenheit der Sprachenverordnungen; ich bitte denselben zu verlesen. (Secretär liest): Selbstständiger Antrag der Abgeordneten Ölz und Genossen. Hoher Landtag! Die Gefertigten erlauben sich nachstehenden Antrag zu stellen: "Der Landtag wolle zu der infolge der bekannten Sprachenverordnungen geschaffenen politischen Lage in Österreich auf Grund des § 19 L. O. Stellung nehmen. Zur formellen Behandlung des Antrages ersuchen die Gefertigten um die dringliche Behandlung desselben und die Zuweisung an einen eigenen 7gliedrigen Ausschuss. Bregenz, 3. Februar 1898. Josef Büchele in. p. Engelbert Bösch m. p. J. Scheidbach m. p. Johann Kohler m. p. Al. Dressel in. p. A. Thurnher, Pfarrer in. p. Josef Gl; in. p. M. Thurnher m. p. Jakob Nägele m. p. Jodok Fink m. p. Endlich ist mir drittens ein selbstständiger Antrag der Herren Abg. Ganahl und Genossen in derselben Angelegenheit überreicht worden. Bitte denselben gleichfalls zu verlesen. (Secretär liest): Antrag: der Abgeordneten Ganahl, Dr. v. Preu, Dr. Schmid und Dr. Waibel, betreffend die Sprachenverordnungen vom 5. und 22. April 1897. Der hohe Landtag wolle beschließen: "Indem der Landtag des Landes Vorarlberg es beklagt, dass der Reichsrath in der letzten Session durch die bekannten Vorgänge gehindert war, den für das Staatswohl so bedeutsamen Aufgaben, die seiner Berathung und Beschlussfassung harrten, sich zu widmen, bedauert er mit der Wirkung nicht minder die Ursache derselben, welche in den Sprachenverordnungen vom April 1897 zu erblicken ist, die sich als eine schwere Kränkung des deutschen Volkes in den Sudetenländern darstellen, und spricht die Hoffnung aus, eine hohe Regierung werde nicht zögern, die den deutschen Besitzstand schädigenden Bestimmungen der Sprachenverordnungen aufzuheben, um sodann eine gesetzliche Regelung der Sprachenfrage anzubahnen. Bregenz, den 3. Februar 1898. A. Ganahl m. p. Dr. Waibel m. p. Dr. v. Preu m. p. Dr. Schmid in. p. Im Anträge der Herren Abg. Ölz und Genossen ist die dringliche Behandlung beantragt. Ich werde also zunächst über die Dringlichkeit dieses Antrages die Verhandlung einleiten. XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. 129 Martin Thurnher: Ich beantrage beide Gegenstände, welche die Sprachenverordnungen betreffen, dringlich zu behandeln und einem eigenen siebengliedrigen Ausschüsse zuzuweisen. Landeshauptmann: Der Herr Abg. Martin Thurnher beantragt die dringliche Behandlung beider Sprachenanträge. Wünscht hiezu jemand das Wort? Da dies nicht der Fall, nehme ich an, dass das hohe Haus zur dringlichen Behandlung seine Zustimmung gibt. Damit wir bei der vorgerückten Session die Zeit genügend ausnützen sönnen, werde ich am Schlusse der heutigen Sitzung eine Pause eintreten lassen und dann die Sitzung wieder eröffnen behufs Wahl des siebengliedrigen Ausschusses. Den Antrag der Herren Abg. Dr. Waibel und Genossen werde ich der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterziehen und auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung stellen. Der Herr Abg. Wittwer hat sich für die heutige Sitzung entschuldigen lassen, weil er in Familienangelegenheiten telegraphisch nachhause berufen wurde. Wir kommen nun zur Tagesordnung und zwar zum Berichte des Finanzausschusses über den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses und über die Rechnungsabschlüsse und Voranschläge der landschaftlich en Fon de. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Abgeordneten Ölz auf die Tribüne zu kommen und den Bericht vorzutragen. Bevor wir in die Verhandlung eingehen, will ich mich noch über den Modus derselben, wie es jedes Jahr Gepflogenheit ist, des Näheren auslassen. Ich werde zuerst die Generaldebatte über den ganzen Bericht eröffnen. Wenn dieselbe nicht zum Sprechen benützt wird oder geschlossen worden ist, wird die Verlesung des Berichtes vorgenommen werden. Bei den einzelnen Rubriken werde ich immer eine Pause eintreten lassen und den Herren Abgeordneten Gelegenheit bieten, das Wort zu nehmen zu Anfragen, Anträgen, Bemerkungen u.s.w. Dort, wo Anträge vorliegen, wird selbstverständlich eine Debatte eingeleitet und die formelle Abstimmung durchgeführt werden. Wenn der Herr Berichterstatter im vorhinein nichts zu bemerken hat, eröffne ich die Generaldebatte über den ganzen Bericht. Es meldet sich niemand zum Worte, somit können wir mit der Verlesung beginnen, und ich ersuche den Herrn Berichterstatter, dies gefälligst thun zu wollen. Ölz (liest): Bericht des landtäglichen Finanzausschusses über den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses in Vorarlberg für den II. ordentlichen Landtag der VIII. Periode 1898: Hoher Landtag! Der in der 2. Sitzung am 10. Jänner d. J. zur Prüfung des vom Landesausschusse vorgelegten Rechenschaftsberichtes eingesetzte Finanzausschuss erstattet hiemit folgenden Bericht: I. Über die Ausführung der vollziehbaren Landtagsbeschlüsse der letzten Session. A. Jener, welche der Allerhöchsten kaiserlichen Sanction bedürfen. Die Allerhöchste Sanction wurde ertheilt: a) Dem Landtagsbeschlusse vom 11. Februar 1897, betreffend den Gesetzentwurf, womit Bestimmungen bezüglich des Verfahrens bei Geltendmachung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen und Verfügungen der Gemeindevertretungen getroffen werden; b) dem Landtagsbeschlusse vom 20. Februar 1897, enthaltend den Gesetzentwurf, betreffend die Ausgestaltung und Ergänzung der Rheinregulierung durch die Verbauung der Nebenflüsse in: österreichischen Rheingebiete; c) dem Landtagsbeschlusse vom 22. Februar 1897 enthaltend den Gesetzentwurf, betreffend die Bestellung von Aufsichtsorganen für den Verkehr mit Lebensmitteln und einigen Gebrauchsgegenständen; d) der in den Landtagssitzungen vom 3. Februar 1894 und vom 23. Februar 1897 beschlossenen Errichtung einer Hypothekenbank des Landes Vorarlberg unter Haftung des Landes auf Grund des vorliegenden Statutenentwurfes; 130 XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. e) dem Landtagsbeschlusse vom 24. Februar 1897, betreffend die für das Jahr 1897 zur Deckung des Erfordernisses des Landesfondes einzuhebenden Landesumlagen von 21 % zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, von 11 % zur Hauszins- und Hausclassensteuer, was der h. Landtag zur befriedigenden Kenntnis nehmen wolle. Landeshauptmann: Wünscht zu diesem Passus jemand das Wort? Da dies nicht der Fall ist, bitte ich, mit der Verlesung weiter zu fahren. Ölz (liest): Der Allerhöchsten Sanction sieht noch entgegen der Landtagsbeschluss vom 16. Februar 1897, enthaltend die Gesetzentwürfe, betreffend die Anlegung von Grundbüchern und die innere Einrichtung derselben. B. Über die Ausführung der Landtagsbeschlüsse nach § 18 und 19 der Landesordnung. 1. Nach ad 1 hat der Landesausschuss dem k. k. Justizministerium in Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 16. Februar 1897, betreffend den Gesetzentwurf, womit einige grundbücherliche Sonderbestimmungen getroffen werden, in Vorlage gebracht. Die h. Regierung hat dem dringenden Wunsche, baldmöglichst das verfassungsmäßige Zustandekommen eines solchen Reichsgesetzes zu erwirken, entsprochen und eine diesbezügliche Vorlage im Herrenhause eingebracht. Die Annahme derselben ist nach Aufnahme der leider sistierten parlamentarischen Arbeiten sicher zu erwarten. 2. Der Landtagsbeschluss, betreffend Erlassung eines Gesetzes zur Regelung der Margarinefabrication und des Handels damit, wurde dem k. k. Ministerium des Innern übermittelt. Nachdem im Reichsrathe hierauf abzielende Anträge eingebracht wurden, so kann auf eine gesetzliche Regelung dieser brennenden Frage gehofft werden. 3. Die Landtagsbeschlüsse, betreffend a) Krankenversicherung der im eigenen Gewerbebetriebe verwendeten Kinder; b) die Erhaltung und Gewährleistung des tirolisch - vorarlbergischen Charakters der Landwehr und c) die Schaffung eines eigenen Sanitätsbezirkes, wurden geeigneten Ortes in Vorlage gebracht, und ist bis jetzt keine Erledigung eingetroffen. Landeshauptmann: Wer wünscht zu diesem Passus das Wort? Der Herr Abgeordnete Müller! Müller: Ich erlaube mir nur zu Punkt 3 c etwas zu sagen. Der h. Landtag hat in der letztjährigen Session auf Grund des selbständigen Antrages meiner Wenigkeit und einer größeren Anzahl von Abgeordneten den einstimmigen Beschluss gefasst dahin gehend, dass der Landesausschuss bei der h. k. k. Regierung dahin zu wirken habe, dass Vorarlberg zu einem eigenen Sanitätsbezirke erklärt beziehungsweise von Tirol abgetrennt werde, und dass die gegenseitige Viehsperre für den freien Handel und Verkehr zwischen Vorarlberg, Deutschland und der Schweiz aufgehoben werden möchte. Diesem Beschlusse kam der Landesausschuss gemäß dem vorliegenden Berichte auch vollkommen nach. Ich bedaure es sehr, dass die h. Regierung unsere brave Landbevölkerung zwischen Furcht und Hoffnung solange auf eine Erledigung warten lässt. Der Vorarlberger Landtag als echte Volksvertretung wird aber keine Rast und Ruhe geben, bis endlich die h. Regierung diesem schon so lange ersehnten Wunsche Rechnung tragen wird. Sollte die hohe Regierung unseren Erwartungen nicht entsprechen, so möchte ich heute schon den h. Landesausschuss ersuchen, die ihm geeignet scheinenden Maßregeln zu treffen. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand das Wort? Es ist nicht der Fall. Hier möchte ich bemerken, dass ich bei jedem einzelnen Punkte eine Debatte dadurch ermöglichen werde, dass ich immer eine kleine Pause eintreten lasse. Wenn also zu den Punkten 1-36 einer der Herren eilte Anregung zu machen oder einen Antrag zu stellen wünscht, so bitte ich, sich zu melden. Ich bitte, im Berichte weiter zu lesen. XI. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. 131 Ölz (liest): C. Ausführung der Landtagsbeschlüsse im eigenen Wirkungskreise des Landesausschusses. Der Bericht des Landesausschusses zählt unter näherer Ausführung folgende Angelegenheiten auf: 1. Verhandlung mit der Vorstehung des Rettungsvereines auf Jadberg wegen Statutenänderung; 2. Auszahlung der bewilligten Subvention an die Gemeinde Schröcken; 3. Auszahlung der ersten Jahresrate an den Landwirtschaftsverein; 4. Bericht wegen nicht erfolgter Abrechnung bezüglich des tirol.-vorarlb. Grundentlastungsfondes; 5. u. 6. Mittheilung der Landtagsbeschlüsse, betreffend die Voranschläge pro 1897 über die aus Landesmitteln zu deckenden Schulauslagen und des Normalschulfondes an den k. k. Landesschulrath sowie die erwünschte Trennungsbewilligung der Lehrerconferenzen des politischen Bezirkes Bregenz; 7. Ansuchen beim k. k. Ackerbauministerium um Bewilligung von 4000 st. zu den Illwuhrbauten in St. Anton und Auszahlung der vom Staate und Lande bewilligten ersten Raten an die Gemeindevorstehung St. Anton; 8. Subventionsgesuch, betreffend Instandhaltung der Flexenstraße; 9. Ausführung des Landtagsbeschlusses über den Ausbau der Flexenstraße bis zur Laudesgrenze; 10. Bericht über Tuberculinimpfung der Rinder; 11. Verhandlungseinleitung mit der Außerbödner Wuhrinteressentschaft; 12. Förderung des sonntäglichen Fortbildungsunterrichtes; 13. Abschlägige Beantwortung der Eingabe des Franz Xaver Schwarzhans wegen Verbesserung des Gargellenweges; 14. Bericht über die Erhebungen wegen dubioser Guthaben der Landesirrenanstalt Valduna; 15. Erhebungen und Vorschläge über die Eingabe des Vorarlberger Feuerwehrgauverbandes; 16. Auszahlung des Landesbeitrages für den hydrographischen Dienst; 17. Zuger Schulhausangelegenheit; 18. Auszahlung des erwirkten Staats- und des bewilligten Landesbeitrages an die Parcelle Beschling; 19. Mittheilung des Landtagsbeschlusses bezüglich der Rauschbrand-Schutzimpfung an den Vorarlberger Landwirtschaftsverein; 20. Auszahlung der dem Verbande der Spar- und Darlehenskassen- Vereine bewilligten Subvention; 21. Auszahlung der Subvention an die Walserthaler Straßenconcurrenz; 22. Act bezüglich Unterhandlungen wegen der Lutzregulirung; 23. Erhebungen bezüglich Subventionierung der Langener Straße; 24. Vorbereitungen zur Activierung der Hypothekenbank; 25. Regelung der wasserrechtlichen Frage bezüglich der Schutzbauten an der Alsenz; 26. Beitragsleistungsverhandlung mit den an dem Straßenprojecte Wirthatobel-Bregenz betheiligten Gemeinden; 27. Abschlägiger Bescheid an Christian Bickel in Fontanella; 28. Erfolgreiche Unterstützung der Gemeinde Wolfurt und der Parcelle Kennelbach wegen einer Zufahrtsstraße zum Kennelbacher Bahnhöfe; 29. Vorberathung über Abänderung der Jagdgesetzgebung; 30. Ausbau der Au-Damülser Straße; 31. Landesausschussbericht, betreffend die Maßnahmen zur Hebung der materiellen Lage des Lehrerstandes; 32. Regierungsvorlage wegen Bestellung von Entscheidungsorganen bei Grundtausch zur besseren Bewirtschaftung; 33. Gesuche der beiden Landeslehrervereine; Dressel: Nach den statistischen Ausweisen über die Ergebnisse der Volkszählung seit 30 Jahren ergiebt sich die Thatsache, dass der Zufluss italienisch sprechender Österreicher und Ausländer aller Altersgruppen nach Vorarlberg in steter und rascher Zunahme begriffen ist. Mit Rücksicht auf diesen Umstand und die durch das neue Heimatsgesetz sich ergebenden Veränderungen stelle ich den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: 132 XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. "Der Landesausschuss wird beauftragt, bei der in Aussicht stehenden Änderung der Landesschulgesetze in die Vorlage die Bestimmung aufzunehmen, dass die deutsche Sprache die Unterrichtssprache an allen öffentlichen Schulen in Vorarlberg sei". Landeshauptmann: Durch diesen Antrag ist die Debatte über Punkt 33 eröffnet. Wer wünscht noch weiter das Wort? Hat der Herr Berichterstatter noch etwas beizufügen? Ölz: Ich kann nur bemerk n, dass ich den Antrag freudig begrüße. Wenn man durch ein Dorf Vorarlbergs geht, wird man oft versucht, sich zu fragen, ob man wohl in Vorarlberg ist, und zwar ist dies nicht bloß im Oberlande sondern auch im Unterlande, ja man kann sagen, bald überall so. Ich bin der Anschauung, dass die Herren Welschen, die in unser Land hereinkommen, hier Deutsche werden sollen. Man kann das gerade nicht von den Alten verlangen, etwas Deutsch müssen die ja auch schon wegen des Verkehres lernen. Aber das müssen wir verlangen, dass die Jungen Deutsch lernen; wir müssen hier germanisieren. Mir ist unlängst, wie ich spazieren gieng, der Fall vorgekommen, dass ein Matrose einem Capitäne begegnete und ersterer den Capitän welsch ansprach, worauf dieser auch welsch entgegnete. Ich hätte nun doch immer gemeint, in Bregenz würde man Deutsch sprechen. Aus diesem Grunde bin ich dafür, dass man, wenn es in Bludenz nothwendig ist, Parallelclassen für die Italiener zu errichten, damit die Kinder besser Deutsch lernen, nicht welsche Lehrer anstellt, sondern deutsche, welche Italienisch können, denn dem Italiener ist sonst sein angeborenes Idiom viel zu geläufig. Aus dem Grunde stimme ich dem Antrage des Herrn Abgeordneten Dressel vollkommen bei. Ganahl: Ich bitte um das Wort. Landeshauptmann: Die Debatte ist leider bereits geschlossen. Ich bringe nun den Antrag des Herrn Abgeordneten Dressel, wie er verlesen wurde, zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche demselben ihre Zustimmung geben, sich zu erheben. Angenommen. Ölz (liest): 34. Ansuchen bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft um Klarstellung der Concurrenzpflicht des Bizauer Baches; 35. Vorlage des Landtagsbeschlusses bezüglich der bekannten Forderung von 77.598 fl. 90 kr. bei der k. k. Statthalterei resp, beim k. k. Finanzministerium; 36. Auszahlung der bewilligten Subventionen an verschiedene Corporationen. lieber die Gegenstände ad 8, 9, 10, 12, 14, 15, 17, 22, 24, 30, 31 und 32 sind dem h. Landtage separate Berichte zugegangen und bezüglich der anderen stellt der Finanzausschuss den Antrag: "Der h. Landtag wolle die Ausführungen der Landtagsbeschlüsse im eigenen Wirkungskreise des Landesausschusses genehmigen." Landeshauptmann: Wer wünscht zu diesem Anträge das Wort? - Da sich niemand meldet, bringe ich den Antrag zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche demselben zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Ölz (liest): II. Landesfond. I. Rechnungsabschluss des Vorarlberger Landesfondes pro 1897 (Beilage A). Laut Beilage A beziffern sich die Gesammteinnahmen auf 109.298 fl. 25 kr. die Gesammtausgaben auf 100.789 fl. 79 kr. daher ergibt sich ein Cassastand von 8.508 fl. 46 kr. Bezüglich der einzelnen Posten wird auf Beilage B verwiesen. Zu Post 4 dieser Beilage ist zu bemerken, dass die präliminierte Zahlung der I. Rate pro 54.000 fl. zur Bregenzerwaldbahn noch nicht erfolgen musste, weil die Bauconcession bisher nicht ertheilt wurde. XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. 133 Bei der gründlichen Prüfung der Buchungen und Belege wurde alles in Ordnung befunden und stellt deshalb der Finanzausschuss den Antrag: "Dem vorgelegten Rechnungsabschlüsse des Vorarlberger Landesfondes pro 1897 wird nach den angeführten Ziffern die landtägliche Genehmigung ertheilt." Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Theil des Berichtes und den Antrag die Debatte. Da sich niemand zum Worte meldet, nehme ich au, dass das h. Haus diesem Antrage des Finanzausschusses seine Zustimmung gibt. Sie ist gegeben. Ölz (liest): II. Voranschlag pro 1898. Nach Beilage XI meist derselbe aus: A. Einnahmen: a) Krankenverpflegskosten-Rückersätze 800 sl. b) Schub- u. Zwänglingskosten-Rückersätze 3.500 fl. c) Landesfondszuschläge .... d) Verschiedenes........................ 800 fl. e) Interimszinse...................... 2.800 fl. f) Zuweisung vom Staate aus der 84.000 fl. Personaleinkommensteuer 10.500 fl. g) Entnahme ans den Cassabeständen 56.000 fl. Sohin zusammen: 158.400 fl. 13. Ausgaben: 1. Kosten des Landesgesetzblattes . 300 fl. 2. Kranken-, Irren-, Findel- und Gebärhauskosten 14.000 fl. 3. Impfkosten......................... 1.200 4. Beiträge zu Straßen- u.Wasserbauten75.000 fl. 5. Schub- und Zwänglingskosten . 4.000 fl. 6. Gendarmerie-Bequartierung . . 5.000 fl. 7. Vorspann-Auslagen g. . . 1.500 fl. 8. Schulauslagen..................... 14.200 sl. 9. Verschiedenes..................... 13.600 fl. 10. Landschaftlicher Haushalt . . 18.000 fl. 11. Hebung der Viehzucht .... 12. Zahlung an den Meliorationsfond IV. Rate 13. . .^ . . . . fl. 4.100 fl. 2.500 fl. IH. Rate für den Landhausbaufond .5.000 fl. Sohin zusammen: 158.400 fl. Zu Post 4 ist zu bemerken, dass sich dieselbe infolge der vom h. Landtage bewilligten und im Voranschläge nicht vorgesehenen Subventionen für die Brandnerstraße 500 fl., Flexenstraße 300 fl. und 2000 fl. Aufbesserung für Bertolini, 1000 fl. mehr bei der Au-Damülser Straße rc. um rund 5000 fl. erhöhen wird; da jedoch mit Landtagsbeschluss vonl 11. Jänner d. J. die Post 13 "Rate für den Landhausbaufond" entfallen kann und nun nach dem Angeführten nach Ansicht des Finanzausschusses auch entfallen soll, so wird die Gesammtsumme des Präliminares nicht alteriert. Ölz (liest): Den Landesausschussantrag, es seien von der Hauszins- und Hausclassensteuer 13% und von der Grundsteuer, der Erwerbsteuer der zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen, der allgemeinen Erwerbsteuer, der Besoldungssteuer für höhere Bezüge und der Rentensteuer 23% Landeszuschläge einzuheben, hält der Finanzausschuss dermalen für gerechtfertiget. Die Erhöhung des Procentsatzes um 2% ist geboten, weil die Bemessungsgrundlage infolge Einführung der neuen Steuergesetze eine andere geworden ist, und voraussichtlich der Ertrag trotz der Procenterhöhung für das Land ein geringerer werden dürfte. Die Häusersteuer - wohl die drückendste Steuer - bildet eine Ausnahme, da dieselbe sich als Bemessungsgrundlage für die Landeszuschläge nicht ändert. In Erwägung dieser Umstände schlägt der Finanzausschuss vor folgende Resolution: "Bei der nächstjährigen Präliminierung soll vorgesorgt werden, dass die Landeszuschläge zu der Hauszins- und Hausclassensteuer, wenn immer thunlich, um 1% herabgesetzt werden." Unter weiterer Verweisung auf die dem Voranschläge vom Landesausschuffe (Beilage XI) beigefügten Erläuterungen stellt der Finanzausschuss den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Zur Deckung des Erfordernisses pro 1898 wird auf die Grundsteuer, auf die Erwerbsteuer der zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten 134 XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. Unternehmungen, auf die allgemeine Erwerbsteuer, auf die Besoldungssteuer der höheren Bezüge der Privatbediensteten und auf die Rentensteuer eine Landesumlage von 23 %, auf die Hauszins und Hausklassensteuer eine solche von 13 "/" einzuheben bewilliget." Landeshauptmann: Ich eröffne nun über diesen Voranschlag, die Resolution und den Antrag die Debatte. Ich ertheile das Wort dem Herrn Abgeordneten Bösch. Bösch: Das Vorgehen der Erwerbsteuercommission in Feldkirch veranlasst mich, einige Worte an das hohe Haus zu richten. Es ist dies nämlich die Besteuerung des Stickereigewerbes dortselbst. Wie ich in Erfahrung gebracht habe, wurde im Bezirke Feldkirch anfänglich von der Commission für. eine einzelne Stickmaschine im Minimum 4 fl., für bessere 5 fl., für zwei Maschinen 10 fl. für 3 . . .15 fl., für 4 . . .20 fl. u. s. w. Steuer bemessen. Nach dieser Bemessung würde, anstatt dass, wie es nach der neuen Steuerreform sein sollte, die Stickerei eine 25 %ige Erniedrigung erhalte, vielmehr eine Erhöhung herauskommen. Im Bezirke Bregenz hat man die Sache etwas anders gemacht. Alan hat da 3 fl. Maximum für eine Maschine festgesetzt, für zwei Maschinen 5 fl., für 3 Maschinen 7 oder 8 fl., ich weiß nicht mehr genau, wie hoch die dritte Classe ist; statt 5 fl. haben wir also hier 3 fl., statt 10 fl. . . . 5fl. und statt 15 fl. . . .7 oder 8 fl. Da ist man wirklich dem Sinne der Gesetzgebung etwas näher gekommen, während die Steuercommission in Feldkirch, wie es scheint dies nicht erkannt hat. Die Stickerei steht doch heute nachgewiesenermaßen, wenn man die Sache richtig beurtheilt und sie nimmt, wie sie thatsächlich liegt, auf einem Standpunkte, dass sie eigentlich von der Erwerbsteuer ganz befreit werden sollte. Es ist constatirt und kann nachgewiesen werden, dass ein Sticker im Durchschnitte kaum 60-70 fr. im Tage verdient. Er muss eine theuere Maschine haben und ein Local und die Einrichtung allein kostet ihm 1500 bis 2000 fl. Ein anderer Profession ist, wenn er auch nur ein Schuster oder Schneider ist, wird doch immer besser bezahlt. Ich will aber bmnit nicht etwa sagen, dass man diesen Gewerben eine größere Steuer auflegen solle, sondern darauf möchte ich aufmerksam machen, dass man bei der nächstjährigen Bemessung der Landesumlagen die bestehenden Verhältnisse berücksichtige. Ich kann mir auch gar nicht erklären, warum man in Feldkirch so vorgegangen ist. Wie ich mir später mittheilen ließ, hat man die Contingentsumme überschritten und zwar um ein Bedeutendes. Aus diesem Grunde wurde dann ernt Schlüsse der Verhandlungen die Steuer für eine Maschine um einen Gulden herabgesetzt, so dass die Besteuerung für eine Maschine 4 fl., für zwei 8 fl., für drei 12 fl., .für vier 16 fl. u. s. w. betrug. Dass man mehrere Maschinen in einer solchen Weise behandelt, ist vollständig unrichtig, besonders bei Stickern, die nicht selbst Fergger oder Fabrikanten sind; denn wer mehrere Maschinen hat, muss sie durch fremde Leute bedienen lassen und kann von einem Nutzen keine Rede sein. Wenn mir jemand gegenwärtig zehn Maschinen mit der Bedingung schenken würde, ich müsse sie durch fremde Leute bedienen lassen, so würde ich dagegen protestieren, weil mir der Betrieb Schaden und nicht Nutzen bringen würde. Wenn man sonst sagt, wer etwas verdient, soll auch dafür Steuer zahlen, so ist dieser Satz hier nicht anwendbar; denn es müssen da wirklich viele Steuer zahlen, die nichts verdienen und ein großes Capital todt liegen haben. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? - Der Herr Abgeordnete Dr. Waibel! Dr. Waibel: Angesichts der Haltung, welche ich bei der Verhandlung des Landesausschussberichtes über die Abänderung des Landtagsbeschlusses vom 17. Januar 1895, betreffend die Gründung eines Landhausbausfondes, am 11. v. Mts. eingenommen habe, kann ich dem Antrage des Finanzausschusses, welcher dahin geht, die 5000 fl, die als 13. Post ausgesetzt sind, zu streichen, meine Zustimmung nicht geben. Ich habe damals betont, dass diese Vorlage erst dann Hütte gebracht werden sollen, wenn uns der Rechnungsabschluss für das Jahr 1897 vorliegt. Warum man das nicht gethan hat, weiß ich nicht. Der Rechnungsabschluss zeigt aber einen verfügbaren Überschuss von 135.611 fl. 76 fr. beziehungsweise 129.611 fl. 75 fr., und bei diesem Cassabestande Hütte sich auch für das Jahr 1898 die Post von 5000 fl. ganz gut XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. 135 einfügen lassen. Ich kann mich durch die verschiedenen Motivierungen, die zu Gunsten des damaligen Landesausschussantrages vorgebracht wurden, durchaus nicht in meiner Auffassung beirren lassen. Wenn der Landtag ernstlich gewillt ist, sich ein eigenes Heini zu gründen, so kann die Sache an diesen 5000 st. nicht scheitern. Wenn man für andere Dinge Geld in Hülle und Fülle hat, so kann man es für diese Bestimmung auch aufbringen. Weil -ich auf dieser meiner Anschauung beharren muss, kann ich dem Antrage des Finanzausschusses bezüglich dieser Post meine Zustimmung nicht geben und bitte daher über dieselbe separat abstimmen zu lassen. Landeshauptmann: Dem Wunsche des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel kann sehr schwer entsprochen werden, weil im Anträge gar nichts von der Streichung dieser Post erwähnt ist. Dr. Waibel: Es heißt ausdrücklich auf Seite 254 im ersten Absätze: "Da jedoch mit Landtagsbeschluss vom 11. Januar d. J. die Post 13 "Rate für den Landhausbaufond" entfallen kann und nun nach dem Angeführten auch entfallen soll, wird die Gesammtsumme des Präliminares nicht alteriert." Es ist damit die Streichung der 5000 fl., die im Präliminare ausdrücklich aufgeführt werden, neuerdings motiviert. Laudeshauptmann: Es kann dem Wunsche des Herrn Abgeordneten Dr. Waibel also dadurch entsprochen werden, dass über diesen Punkt 13 separat abgestimmt wird. Martin Thurnher: Ich glaube, man könnte das Präliminare, wie es uns vorliegt, annehmen. Es ist im Sinne des Landesausschussantrages gelegen, dass man die Post von 5000 fl. im Präliminare belasse, dass dieselbe aber nach dem Beschlusse vom 11. Januar d. J. nur als Eventualpost anzusehen sei und für den Fall, als es die Finanzen erlauben, der Landesausschuss berechtiget sei, die 5000 fl. auszuzahlen, im anderen Falle jedoch die Auszahlung zu suspendieren. Ich glaube, es liegt dieser Sinn im Anträge des Landesausschusses, dass die Post als Eventualpost aufrecht erhalten werde. Was hier im Berichte des Finanzausschusses steht, ist nur eine Motivierung hiesür. Dr. Waibel: Ich kann die Auffassung des Herrn Vorredners nicht acceptieren. Die Post von 5000 fl. ist ausdrücklich im vorliegenden Präliminare aufgeführt, ich halte daran fest und ersuche über diese Post separat abstimmen zu lassen. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? - Der Herr Abgeordnete Dressel. Dressel: Ich möchte diesbezüglich etwas bemerken. Es ist zwar schon vom Herrn Abgeordneten Martin Thurnher gesagt worden, dass wir jetzt über diese Sache eigentlich keinen Beschluss zu fassen haben. Wir haben den Beschluss gefasst, dass, wenn die Finanzen reichen, diese 5000 fl. dem Landhausbaufonde zugeführt werden, wenn sie nicht reichen, der Landesausschuss ermächtigt ist, diese Summe anderweitig zu verwenden. Heute liegt uns diesbezüglich kein Antrag vor. Wenn wir daher jetzt einen Beschluss fassen wollen, so müssten wir das in der Weise thun, dass wir den früheren Beschluss entweder nochmals bestätigen oder denselben aufheben. Landeshauptmann: Ich muss bemerken, dass es jedem Mitglieds des h. Hauses freisteht, für oder gegen eine Post zu stimmen. Nachdem nun der Herr Abgeordnete Dr. Waibel wünscht, dass über diese Post separat abgestimmt werde, so werde ich diesem Wunsche entsprechen, wobei ich bemerke, dass durch die Abstimmung diese 5000 fl. ganz gestrichen werden könnten, was nicht ausgeschlossen ist. Wenn aber die Post angenommen wird, so wird sie angenommen unter der ausdrücklichen Voraussetzung, dass der Landesausschuss berechtiget ist, die Zahlung dieser Rate zu sistieren, denn sonst entstünde ein Widerspruch mit dem früheren Beschlusse. Dr. Waibel: Ich kann mich hier nur darüber entscheiden, ob diese 5000 fl. thatsächlich ausgegeben werden oder nicht. Meine Meinung ist, sie sollen thatsächlich ausgegeben werden. Der Ansicht, dass es im Belieben des Landesausschusses stehen solle, diese Summe auszugeben, kann ich mich nicht anschließen. Ich ersuche daher über die definitive Festhaltung der Ausgabe von 5000 fl. separat abstimmen zu lassen. Wer nicht mitstimmt, ist natürlich der Ansicht, die vom Landesausschuss vertreten wird. Meine Frage ist die, ob die 5000 fl. als 136 XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. Ausgabe stehen bleiben oder nicht, und über diese möchte ich eine separate Abstimmung haben. Martin Thurnher: Ich stelle den Antrag, dass im Sinne des Voranschlages des Landesausschusses diese Post 13 als Eventualpost gemäß dem Beschlusse vom 11. Januar d. J. aufrecht erhalten bleibe. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand das Wort? Da sich niemand meldet, so ist die Debatte geschlossen. Ich werde nun zunächst über die Resolution, welche der Finanzausschuss vorlegt, abstimmen lassen, welche lautet: "Bei der nächstjährigen Präliminierung soll vorgesorgt werden, dass die Landeszuschläge zu der Hauszins- und Hausclassensteuer, wenn immer thunlich, um 1% herabgesetzt werden." Ich ersuche jene Herren, welche dieser Resolution beipflichten, sich von den Sitzen erheben zu wollen. Es ist die Majorität. Zum Antrage des Finanzausschusses bezüglich der Ausschreibung der Landesumlagen liegt noch ein Zusatzantrag vor, den ich zuerst zur Abstimmung bringe, welcher dahin geht, dass die Post 13 als Eventualpost im Sinne des Landtagsbeschlusses vom 11. Januar d. J. aufrecht erhalten bleibe. Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage ihre Zustimmung geben, sich von den Sitzen erheben zu wollen. Angenommen. Run kommt noch der Antrag des Finanzausschusses zur Abstimmung, welcher lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Zur Deckung des Erfordernisses pro 1898 wird auf die Grundsteuer, auf die Erwerbsteuer der zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen, auf die allgemeine Erwerbsteuer, auf die Besoldungssteuer der höheren Bezüge der Privatbediensteten und ans die Rentensteuer eine Landesumlage von 23%, auf die Hauszins- und Hausclassensteuer eine solche von 13% einzuheben bewilliget." Ich ersuche wiederum jene Herren, welche diesem Anträge ihre Zustimmung geben, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, nun mit der Verlesung des Berichtes weiter zu fahren. Ölz (liest): III. Landesculturfond. A. Rechnungsabschluss des Vorarlberger Landesculturfondes pro 1897 (Beilage 0). Der detaillierte Rechnungsabschluss des Landesausschusses, Beilage C, weist an Gesammteinnahmen 47.548 fl. 47 fr. an Gesammtausgaben 2.916 fl. 78 fr. aus und bleibt sohin ein Vermögen von 44.631 fl. 69 fr. Die Prüfung des Rechnungsabschlusses und der Widerstellung ergab die vollständige Richtigkeit obiger Ansätze, und erhebt der Finanzausschuss den Antrag: "Dem vorliegenden Rechnungsabschlüsse des Landesculturfondes pro 1897 wird mit dem ausgewiesenen Vermögensstande von 44.631'69 fl. die Genehmigung ertheilt." Landeshauptmann: Wünscht hiezu jemand das Wort? - Wenn sich niemand zum Worte meldet, betrachte ich den Antrag des Finanzausschusses als mit Ihrer Zustimmung versehen. Ölz (liest): ö. Vor au schlag des Landesculturfondes. Einnahmen: 1. Zinsen von Activcapitalien . . 2. Strafgelder ........................ 550 " 3. Jagdkarten......................... 1000 " 4. Verschiedenes...................... " Zusammen: . 1530 fl. 300 3380 fl. Ausgaben: 1. Beitrüge zu Culturzwecken . . . 2566 fl. 2. Stipendien.......................... 600 " 3. Verschiedenes...................... " 214 Zusammen: 3380 fl. Die Posten haben im einzelnen gegenüber dem Voranschläge des Landesausschusses eine kleine Verschiebung erhalten. Da die Voranschlagsummen XIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages II. Session, 8. Periode 1898. 137 Den bisherigen Ergebnissen entsprechen, stellt der Finanzausschuss den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der Voranschlag des Landesculturfondes für das Jahr 1898 wird genehmiget." Landeshauptmann: Wünscht hier jemand das Wort? Da dies nicht der Fall ist, nehme ich an, dass das h. Haus dem Antrage seine Zustimmung ertheilt. Ölz (liest): IV. Kranken Versorgung. Da die im Rechenschaftsberichte des Landesausschusses ausgewiesenen Ziffern per 15.005 st. 21 kr., welche in Beilage B einzeln aufgeführt erscheinen, mit dem Ausweise der Rechnung für den Landesfond im Zusammenhange stehen, wird gestellt der Antrag: "Der hohe Landtag wolle die Ausführungen im Rechenschaftsberichte ad IV zur Kenntnis nehmen. Landeshauptmann: Wer wünscht hier eine Bemerkung zu machen? Wenn niemand sich meldet, betrachte ich diesen Antrag ebenfalls als angenommen. Ölz (liest): V. Irrenversorgung. 1. Haushaltungsrechnung der Landesirren au st al t pro 189 6. Einnahmen. 1. Cassarest vom Jahre 1895 1.959 st. 89 kr.