18980113_lts005

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Letzte Änderung 03.07.2021, 11:15
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp08,lts1898,lt1898,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Vorarlberger Landtag. 5. Sitzung am 13. Januar 1898 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 19 Abgeordnete. Abwesend die Herren hochwürdigster Bischof und Dr. v. Preu. Regierungsvertreter: Herr Statthaltereirath Josef Graf Thun-Hohenstein. Beginn der Sitzung 10 Uhr 12 Mm. vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der gestrigen Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles einen Einwand zu erheben? - Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmiget. Der Herr Abgeordnete Dr. v. Preu hat sich für die heutige Sitzung entschuldiget. Ich habe dem hohen Hause noch mitzutheilen, dass sich der in der vorletzten Sitzung gewählte Steuerausschuss constituiert, den Herrn Abgeordneten Wegeler zum Obmann und den Herrn Abgeordneten Martin Thurnher als Berichterstatter gewählt hat. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Auf derselben steht zunächst die Vorlage des Straßenbauprogrammes. Ich erwarte einen Antrag aus der Mitte des hohen Hauses über die formelle Behandlung dieses Gegenstandes. Dressel: Ich beantrage, diesen Gegenstand dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zur Berathung und Berichterstattung zuzuweisen. Landeshauptmann: Es ist für diesen Gegenstand Zuweisung an den volkswirtschaftlichen Ausschuss 36 V. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898 beantragt. Wird eine Einwendung dagegen erhoben? - Es ist das nicht der Fall; ich betrachte daher diesen Antrag als genehmiget, und es wird die Zuweisung in diesem Sinne erfolgen. Zweiter Gegenstand unserer Tagesordnung ist die Note der k. k. Statthalter ei wegen Bestimmung des Wahlmodus und Vorlage der Wahl der Mitglieder für die Erwerbssteuer-Landescommission und für die Personaleinkommensteuer - Berufungscommission. Ich erlaube mir hier nur zu bemerken, dass nach dem Gesetze vom 25. October 1896 zwei Commissionen zu wählen sind und zwar von Seite des hohen Landtages, nämlich eine ErwerbssteuerLandescommission, welche für Vorarlberg aus 4 Mitgliedern zu bestehen, und bei welcher den Wahlmodus der Landtag selbst zu bestimmen hat, und für die Personaleinkommensteuer eine sogenannte Berufungscommission, für welche jedoch der Modus bereits durch Gesetz festgesetzt ist, indem diese Berufungscommission so zu wählen ist wie nach der Landesordnung der Landesausschnss, nämlich nach Curien. Ich erwarte über die formelle Behandlung einen Antrag. Scheidbach: Ich beantrage, diesen Gegenstand dem Steuerausschusse zur Berathung und Berichterstattung zuzuweisen. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung dieses Gegenstandes an den Steuerausschuss beantragt. Wenn keine Einwendung erfolgt, nehme ich an, dass das hohe Hans zustimmt. - Die Zustimmung ist gegeben. Dritter Gegenstand unserer Tagesordnung ist der Act, betreffend den Straßenbau Mellau - Hirschau und die Achregulierung dortselbst. Ich bitte ebenfalls um eilten Antrag zur formellen Behandlung dieses Gegenstandes. Jodok Fink: Ich beantrage, diesen Gegenstand zur Vorberathung und Berichterstattung dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zuzuweisen. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung dieses Gegenstandes an den volkswirtschaftlichen Ausschuss beantragt. Keine Einwendung betrachte ich als Zustimmung. - Sie ist gegeben. Vierter Gegenstand unserer Tagesordnung ist der Bericht des Landesausschusses über das Gesuch der Gemeinde Lech, betreffend eine Subvention zur Instandhaltung der Flexenstraße. Ich ersuche den Herrn Referenten Martin Thurnher, das Wort zu nehmen. Martin Thurnher: Mit einem Kostenaufwande von ca. 47.000 fl. ist die Flexenstraße hergestcllt worden. Ohne die ganz außerordentliche Höhe der Beitragsleistung des Landes und Staates wäre die Hetstellung dieses Baues wohl unmöglich gewesen. Die Straße muss aber auch, soll sie ihrem Zwecke bleibend und in genügender Weise entsprechen, im guten Zustande erhalten werden. Wenn auch die Gemeinde Lech schon vor Inangriffnahme des Baues die Verpflichtung der Instandhaltung derselben übernommen hat, so war man doch schon damals darüber klar, dass sie dieser Verpflichtung nur mit Unterstützung des Landes in genügender Weise nachzukommen in der Lage wäre. Eine mäßige Unterstützung zu bezeichnetem Zwecke ist aber auch von nicht zu unterschätzendem Vortheile, damit der Landesausschuss dadurch auch in die Lage kommt, die Controlle über die Instandhaltung der Straße mit größerem Nachdrucke führen zu können, indem ja die Zahlung der Subvention von der vorausgehenden Constatierung des klaglosen Zustandes der Straße abhängig gemacht werden wird. Wir sehen z. B. diesen Vortheil bei der Walserthaler-Straße, die sich nämlich, seitdem das Land derselben eine jährliche Subvention zuwendet, in einem viel besseren Zustande als ehedem befindet. Wie aus dem Berichte hervorgeht, schlügt der Landesausschuss vor, dass etwa ein Drittel der auflaufenden, jährlichen Kosten vom Lande übernommen, dass aber dabei ein Höchstausmaß von 300 fl. angenommen wird. Der Antrag des Landesausschusses lautet: (Liest Antrag aus Beilage XIII.) Ich empfehle dem h. Hause die Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Indem ich über Bericht und Antrag die Debatte eröffne, ertheile ich zunächst V. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. 37 dem Herrn Abgeordneten Jodok Fink, der sich vorher gemeldet hat, das Wort. Jodok Fink: Ich bin in merito mit dem Anträge des Landesausschusses einverstanden und werde für denselben stimmen. Ich habe nur ein kleines, formelles Bedenken gegen den Beschlussantrag und möchte diesfalls eine kleine Abänderung beantragen. Wie schon der Herr Berichterstatter ausgeführt hat, soll der Antrag des Landesausschusses dahin gehen, dass zur Einhaltung dieser Straße ein Drittel des Kostenaufwandes vom Lande geleistet werde, und das so lange, bis das Drittel, welches das Land trifft, 300 fl. nicht übersteigt. Nun wenn man Bericht und Antrag zusammen nimmt, so findet man das heraus, aber aus dem Beschlussanträge selbst würde man das nicht unbedingt herausfinden. Wenn man den Antrag allein liest, so könnte man auch daraus schließen, dass man eine Subvention bis 300 fl. gewähren könnte, wenn z. B. nur 600 fl. für die Einhaltung der Straße aufgiengen. Nachdem ich nun glaube, dass der Antrag immer so gefasst sein soll, dass mau aus demselben allein, ohne den Bericht zu lesen, weiß, was beschlossen worden ist, so möchte ich beantragen, dass der Antrag gleich bleibe bis zum Worte "Subventionen", und dass es dann nachher hieße: "in der Höhe eines Drittels der Gesammtkosten mit der Einschränkung, dass der jährliche Landesbeitrag die Summe von 300 fl. nicht übersteigen darf, aus den: Landesfonde zu gewähren." Landeshauptmann: Wer wünscht weiter noch das Wort? Herr Pfarrer Thurnher! Pfarrer Thurnher: Ich glaube, für alle jene Herren, denen die Sachlage aus eigener Anschauung bekannt ist, dürfte es wohl nicht nothwendig sein, zur Begründung des vorliegenden Antrages viele Worte beizufügen. Die Herren wissen alle, mit welch ungeheuerem Aufwande die Straße über den Flexen erbaut wurde. Wenn auch die Gemeinde Lech einen verhältnismäßig geringen Theil der Kosten beizutragen hatte, so ist es mit Rücksicht auf die geringe Einwohnerzahl immerhin ein bedeutendes, man muß sagen, großes Opfer gewesen, das sie zur Herstellung dieser Straße zu bringen hatte. Es mußten Opfer gebracht werden an Zeit, Opfer der Privaten an ihren Gütern und Opfer von Seite der Gemeinde selbst an Geld. Die Gemeinde ist ferner gerade in den letzten Jahren auch noch anderwärts ziemlich stark mitgenommen worden. Es ist bekannt, daß durch eine Lawine das Schulhaus verschüttet und ruiniert wurde und die Gemeinde infolge dessen nicht im Stande war, die sonst alljährlich bestimmte Rate an ihrer Schuld abzuzahlen, die sie zum Straßenbaue aufzunehmen gezwungen war. Die Bewohner der Gemeinde Lech sind im vorigen Jahre auch noch dadurch hart mitgenommen worden, daß sie infolge der schlechten Witterung viele hundert Gentner Heu nicht einzubringen in der Lage waren, und im letzten Jahre war das Gleiche wiederum der Fall. Zudem muss man bedenken, daß die Gemeinde Lech keine besondere Erwerbsfähigkeit aufzuweisen hat, denn sie ist hauptsächlich angewiesen auf die Viehzucht und den Erlös aus. derselben. Sie hat also in den letzten Jahren sehr schwere Schäden zu erleiden gehabt und wurde hart mitgenommen. Zudem hat die Gemeinde bei der Offenhaltung der Flexenstraße mit einem Feinde zu kämpfen, der wohl nicht leicht zu bewältigen sei> wird. Man hofft, die verheerenden Rheinflnthen einzudämmen, was auch gelingen wird. Aber der Feind, mit dem die Bewohner der Gemeinde Lech ans der Flexenstraße zu kämpfen haben, nämlich im Winter mit dem so stark wehenden Arlbergwinde, wird nicht leicht zu bezwingen sein. Dieser Wind häuft Schneemassen zusammen, die oft einige Zeit hindurch im Winter gar nicht zu durchbrechen sind, und damit muss man auch rechnen. Dadurch erwachsen aber auch Kosten, die die Gemeinde allein zn tragen wohl nicht im Stande sein wird. Ich glaube nun, mit Rücksicht auf diese außerordentlichen Schwierigkeiten wird das Land genöthigt sein, der Gemeinde unter die Arme zu greifen, um ihr die Existenz zu erleichtern und es ihr möglich zu machen, auch den Winter hindurch die Straße zu benützen und mit der übrigen Welt in Verkehr zu treten. Im Hinblick auf diese Gründe kann ich nicht umhin, den Herren die Annahme des vorliegenden Antrages bestens zu empfehlen. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? 88 V. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. Da dies nicht der Fall ist, erkläre ich die Debatte für geschlossen. Hat der Herr Referent noch etwas beizufügen? Martin Thurnherr: Ich habe nur noch zu erklären, daß ich gegen den etwas geänderten Antrag des Herrn Abgeordneten Jodok Fink keine Einwendung erhebe, denn er will ja im wesentlichen ganz dasselbe wie der Landesausschussantrag und enthält nur bezüglich des Drittels eine klarere Fassung. Landeshauptmann: Ich schreite nun zur Abstimmung und bringe zuerst den abgeänderten Antrag des Herrn Abgeordneten Jodok Fink zur Abstimmung, welcher lautet: "Der Landesausschuss wird ermächtiget, der Gemeinde Lech zur Instand- und Offenhaltung der Flexenstraße auf Grund der zu pflegenden Erhebungen über die jeweils erwachsenden Kosten in den Jahren 1898, 1899 und 1900 Subventionen in der Höhe eines Drittels der Gesammtkosten mit der Einschränkung, daß der jährliche Landesbeitrag die Summe von 300 fl. nicht übersteigen darf, aus dem Landesfonde zu gewähren." Diejenigen Herren, welche diesem Abänderungsanträge ihre Zustimmung geben wollen, bitte ich, sich gefälligst zu erheben. Angenommen. Damit entfällt die Abstimmung über den Landesausschussantrag. Der fünfte Gegenstand unserer heutigen Tagesordnung ist der Bericht des Landesausschusses über das Gesuch der Gemeinde Lech um Gewährung einer Subvention zum Wiederaufbaue des Schulhauses in Zug. Ich ersuche den Herrn Referenten Abg. Martin Thurnher das Wort zu nehmen. Martin Thurnher: Eine Lawine hat vor ea. 2 Jahren das Schulhaus der zur Gemeinde Lech gehörigen Parcelle Zug zerstört. Wenn die Parcelle auch nicht viele Bewohner zählt, so braucht sie doch eine Schule, weil die Kinder in der rauhen Winterszeit doch nicht in die einige Kilometer entfernte Schule in Lech geschickt werden können. Der Bau eines Schulhauses kostet aber Geld, die Gemeinde Lech hat aber nicht viel, und so wandte sie | sich schon im vorigen Jahre an den h. Landtag. Es ist im vorliegenden Berichte auseinandergesetzt, dass vom h. Landtage beziehungsweise Landesausschusse und Landesschulrathe keinerlei Unterstützungen zu Schulhausbauten gewährt werden, mit Rücksicht auf die daraus entstehenden Consequenzen. Der jetzige Fall ist aber ein anderer. Bei Elementarereignissen hat der h. Landtag wiederholt Hilfe geleistet, das einemal zur Eindämmung eines Baches, ein anderesmal zur Wiederherstellung einer zerstörten Brücke oder Straße und diesmal soll es geschehen zum Wiederaufbaus eines zerstörten Schulhauses. Der Beitrag soll nicht aus dem Normalschulfonde sondern aus dem Landessonde genommen werden, so dass schon daraus zu ersehen ist, dass es sich hier nicht um eine Schulauslage sondern eine Nothstandsauslage handelt. Im übrigen verweise ich auf den Bericht und stelle namens des Landesausschusses folgenden Antrag: (Liest den Antrag aus Beil. XIV.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag des Landesausschusses die Debatte. Wenn sich niemand zum Worte meldet, so schreite ich zur Abstimmung. Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage des Landesausschusses, wie er verlesen worden ist, ihre Zustimmung ertheilen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der letzte Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist der Bericht des Landesausschusses, betreffend die Gewährung einer Landessubvention an die Gemeinde Thüringen zu den Kosten der Lutzregulierung. Ich ersuche den Herrn Referenten, Abgeordneten Martin Thurnher, den Bericht zu erstatten. Martin Thurnher: Die Angelegenheit, die uns hier beschäftiget, nämlich die Gewährung eines Landesbeitrages an die Gemeinde Thüringen zu den Kosten der Lutzregulierung, liegt uns ganz klar und glatt vor. Dem Auftrage des h. Landtages vom 23. Februar v. I. entsprechend hat der Landesausschuss hinsichtlich der Aufbringung Der mit 47.000 fl. veranschlagten Kosten Verhandlungen mit der h. k. k. Regierung und der Gemeinde Thüringen gepflogen, welche Verhandlungen mit raschen und glücklichen Erfolgen geV. Sitzung des Vorarlberger Landtages II. Session, 8. Periode 1898. 39 krönt waren. Demgemäß erklärte sich die Gemeinde Thüringen bereit, ein Viertel der Auslagen zu übernehmen unter der' Bedingung, dass das Land auch ein Viertel beitrage und der Staat das übrige d. i. die Hälfte der vorangeschlagten Kosten übernehme. Das h. k. k. Ackerbau-Ministerium hat dem Gesuche des Landesausschusses, der sich diesbezüglich au dasselbe bittlich gewendet hatte, vollinhaltlich entsprochen. Ich muss bei dieser Gelegenheit daraus aufmerksam machen, dass das h. k. k. AckerbauMinisterium in den letzten 6 Jahren keine einzige Unterstützung für Schutzbauten bezw. Meliorationszwecke, um die wir eingeschritten sind, abgeschlagen hat, und ich glaube, ich spreche im Namen aller, wenn wir diesem Ministerium den ergebensten, wärmsten und verbindlichsten Dank hiefür aussprechen. (Lebhafte, allseitige Zustimmung.) Worin liegt wohl, meine Herren, hauptsächlich der Grund, dass unseren Bitten und Vorstellungen seitens dieses Ministeriums in allen ähnlichen Angelegenheiten immer voll und ganz entsprochen wurde? Ganz sicher in der Thatsache, dass wir nur Dringendes, Nothwendiges und Unaufschiebbares durchzuführen bestrebt waren, dass wir weder die Landes- noch die Staatsfinanzen in Anspruch nahmen oder nehmen wollten, für ein Projekt, dessen nothwendige Ausführung nur Halbwegs hätte in Zweifel gezogen werden können. Diese Anschauung besteht nicht nur bei der h. k. k. Regierung, insbesondere bei dein h. k. k. Ackerbau-Ministerium, sondern sie wird auch mit verschwindend kleinen Ausnahmen wohl von der Gesammtbevölkerung des Landes getheilt. Auch der hier vorliegende Antrag des Landesausschusses betrifft nur unbedingt nothwendige Schutzbauten, und ich empfehle daher dem h. Hause die Annahme desselben. Derselbe lautet folgendermaßen. (Liest den Antrag aus Beilage 111). Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Es meldet sich niemand zum Worte, somit kann ich zur Abstimmung schreiten. Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage des Landesausschusses, wie er eben verlesen worden ist, die Zustimmung ertheilen, sich gefälligst van den Sitzen zu erheben. Einstimmig angenommen. Somit wären wir am Schlusse unserer Tagesordnung angelangt. Ich habe den Herren noch mitzutheilen, daß sich der volkswirthschaftliche Ausschuss heute nachmittags 3 Uhr im Vorzimmer zu einer Sitzung versammeln wird. Um dieselbe Stunde wird auch der Finanzausschuss zusammentreten. Die nächste Sitzung beraume ich auf übermorgen Samstag den 15. d. Mts., vormittags 10 Uhr, mit folgender Tagesordnung an: 1. Act, betreffend die Tuberculinimpfung der Rinder. 2. Gesetzentwurf, betreffend die Regelung der Schulfondsbeiträge aus den in Vorarlberg vorkommenden Verlassenschaften. 3. Bericht des Landesausschusses über die eingeleiteten Schritte zur Erhaltung des Hospizes St. Christof am Arlberg. 4. Bericht des Landesausschusses über den Gesetzentwurf, wodurch in Gemäßheit des Gesetzes vom 6. Februar 1869, R. G. Bl. Nr. 18 die Organe bestimmt werden, welche zur Entscheidung darüber berufen sind, ob durch einen Grundtausch eine bessere Bewirtschaftung bewirkt wird und 5. Bericht des Landesausschusses, betreffend die Gewährung einer nochmaligen Subvention zu den Illwuhrbauten in Satteins. Was den Punkt 2 der nächsten Tagesordnung anbelangt, handelt es sich hier selbstverständlich um Zuweisung an einen Ausschuss. Dieser Gesetzentwurf sammt Motivenbericht dürfte den Herren möglicherweise schon morgen gedruckt zukommen. Bericht ad 5 wird ebenfalls wahrscheinlich schon heute noch an die Herren gedruckt ertheilt werden. Infolge dessen erlaube ich mir die Anregung zu machen, dass die Punkte 3, 4 und 5 ohne Zuweisung an einen Ausschuss direct im h. Hause in Verhandlung gezogen werden. Wenn keine Einwendung erfolgt, so nehme ich an, dass das h. Haus diesem Vorgänge zustimmt, und es wird in dieser Richtung vorgegangen werden. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluss der Sitzung um Uhr 45 Minuten Vormittag.) Druck von J. R. Teutsch, Bregenz. Iorarl'öerger Landtag. 5. Sitzung am 13. Januar 1898 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. ---------------- $-0-8---------------- Gegknwärlig 19 XbgcorbiKtr. Abuielend die Herren i Hochiliiirdigfter Lilchof und Ur. v. Prcn. Regierungsvertreter: Herr Htsittzaltereiraih Josef GrafThun-Hohenstem. Beginn der Sitzung 10 Uhr 12 Mm. vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der gestrigen Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Hat einer der Herren gegen die Fassung des Protokolles einen Einwand zu erheben? — Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmiget. Der Herr Abgeordnete Dr. v. Preu hat sich für die heutige Sitzung entschuldiget. Ich habe dem hohen Hause noch mitzutheilen, dass sich der in der vorletzten Sitzung gewählte Steuerausschuss constituiert, den Herrn Abgeord­ neten Wegeler zum Obmann und den Herrn Ab­ geordneten Martin Thurnher als Berichterstatter gewählt hat. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Auf derselben steht zunächt die Vorlage des Stra­ ße n b a u p r o g r a m m e s. Ich erwarte einen Antrag aus der Mitte des hohen Hauses über die formelle Behandlung dieses Gegenstandes. Dresse!: Ich beantrage, diesen Gegenstand dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zur Berathung und Berichterstattung zuzuweisen. Landeshauptmann: Es ist für diesen Gegen­ stand Zuweisung an den volkswirtschaftlichen Aus­ 36 V. Sitzung des Vorarlberger Landtages. schuss beantragt. Wird eine Einwendung dagegen erhoben? — Es ist das nicht der Fall; ich betrachte daher diesen Antrag als genehmiget, und es wird die Zuweisung in diesem Sinne erfolgen. Zweiter Gegenstand unserer Tagesordnung ist die Note der k. k. Statthalter ei wegen Bestimmung des Wahlmodus und Vor­ lage der Wahl der Mitglieder für die Erw erbssteuer-Landescommission und für die Personaleinkommensteuer - Berufu ngscom Mission. Ich erlaube mir hier nur zu bemerken, dass nach dem Gesetze vom 25. October 1896 zwei Commissionen zu wählen sind und zwar von Seite des hohen Landtages, nämlich eine ErwerbssteuerLanvesconmiission, welche für Vorarlberg ans 4 Mit­ gliedern zu bestehen, und lei welcher den Wahl­ modus der Landtag selbst zu bestimmen hat, und für die Personaleinkommensteuer eine sogenannte Berufungscommission, für tvelche jedoch der Modus bereits durch Gesetz festgesetzt ist, indem diese Be­ rufungscommission so zu wählen ist wie nach der Landesordnung der Landesausschnss, nämlich nach Curien. Ich erwarte über die formelle Behandlung einen Antrag. Scheidbach: Ich beantrage, diesen Gegenstand dem Steuerausschusse zur Berathung und Bericht­ erstattung zuzuwcisen. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung dieses Gegenstandes an den Steuerausschuss beantragt. Wenn keine Einwendung erfolgt, nehme ich an, dass das hohe Hans zustimnit. — Die Zustimmung ist gegeben. Dritter Gegenstand unserer Tagesordnung ist der Act, betreffend den Straßenbau Mellau — Hirschau und die Achregu­ lierung d o r t s e l b st. Ich bitte ebenfalls um eilten Antrag zur formellen Behandlung dieses Gegenstandes. II. Session, 8. Periode 1898 beantragt. Keine Einwendung betrachte Zustimmung. — Sie ist gegeben. ich als Vierter Gegenstand unserer Tagesordnung ist der Bericht des Landesausschusses über das Gesuch der Gemeinde Lech, betreffend eine Subvention zur Instandhaltung der Flexenstraße. Ich ersuche den Herrn Referenten Thurnher, das Wort zu nehmen. Martin Marti» Thuruher: Mit einem Kostenaufwande von ca. 47.000 fl. ist die Flexenstraße hergcstcllt worden. Ohne die ganz außerordentliche Höhe der Beitragsleistung des Landes und Staates wäre die Hetstellung dieses Baues wohl unmöglich gewesen. Die Straße muss aber auch, soll sie ihrem Zwecke bleibend und in genügender Weise entsprechen, im guten Zustande erhalten werden. Wenn auch die Gemeinde Lech schon vor Inangriffnahme des Baues die Verpflichtung der Instandhaltung der­ selben übernommen hat, so war man doch schon damals darüber klar, dass sie dieser Verpflichtung nur mit Unterstützung des Landes in genügender Weise nachzukontmen in • der Lage wäre. Eine mäßige Unterstützung zu bezeichnetem Zwecke ist aber auch von nicht zu unterschätzendem Vortheile, damit der Landesausschuss dadurch auch in die Lage kommt, die Controlle über die Instandhaltung der Straße mit größerem Nachdrucke führen zu können, indem ja die Zahlung der Subvention von der vorausgehenden Constatierung des klaglosen Zustandes der Straße abhängig gemacht werden tvird. Wir sehen z. B. diesen Vortheil bei der Walserthaler-Straße, die sich nämlich, seitdem das Land derselben eine jährliche Subvention zuwendet, in einem viel besseren Zustande als ehedem befindet. Wie aus dem Berichte hervorgeht, schlügt der Landesausschuss vor, dass etwa ein Drittel der auflaufenden, jährlichen Kosten vom Lanöe über­ nommen, dass aber dabei ein Höchstansmaß von 300 fl. angenommen wird. Der Antrag des Landesausschuffes lautet : (Liest Antrag aus Beilage XIII.) Jodok Fink: Ich beantrage, diesen Gegenstand zur Vorberathung und Berichterstattung dem volks­ wirtschaftlichen Ausschüsse zuzuweisen. Ich empfehle dem h. Hause die Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung dieses Gegenstandes an den volkswirtschaftlichen Ausschuss Landeshauptmann: Indem ich über Bericht und Antrag die Debatte eröffne, ertheile ich zunächst V. Sitzung des Vorarlberger Landtages. dem Herrn Abgeordneten Jodok Fink, der sich vorher gemeldet hat, das Wort. Jodok Fink: Ich bin in merito mit dem Anträge des Landesausschusses einverstanden und werde für denselben stimmen. Ich habe nur ein kleines, formelles Bedenken gegen den Beschluss­ antrag und möchte diesfalls eine kleine Abänderung beantragen. Wie schon der Herr Berichterstatter ausgeführt hat, soll der Antrag des Landesausschusses dahin gehen, dass zur Einhaltung dieser Straße ein Drittel des Kostenaufwandes vom Lande geleistet werde, und das so lange, bis das Drittel, welches das Land trifft, 300 fl. nicht übersteigt. Nun wenn man Bericht und Antrag zusammen nimmt, so findet man das heraus, aber aus dem Beschluss­ anträge selbst würde man das nicht unbedingt herausfinden. Wenn man den Antrag allein liest, so könnte man auch daraus schließen, dass man eine Sub­ vention bis 300 fl. gewähren könnte, wenn z. B. nur 600 fl. für die Einhaltung der Straße auf­ giengen. Nachdem ich nun glaube, dass der Antrag immer so gefasst sein soll, dass mau aus demselben allein, ohne den Bericht zu lesen, weiß, was be­ schlossen worden ist, so möchte ich beantragen, dass der Antrag gleich bleibe bis zum Worte „Sub­ ventionen", und dass es dann nachher hieße: „in der Höhe eines Drittels der Gesammtkosten mit der Einschränkung, dass der jährliche Landesbeitrag die Summe von 300 fl. nicht übersteigen darf, aus den: Landesfonde zu gewähren." Landeshauptmann: Wer wünscht weiter noch das Wort? Herr Pfarrer Thurnher! Pfarrer Thurnher: Ich glaube, für alle jene Herren, denen die Sachlage aus eigener Anschaung bekannt ist, dürfte es wohl nicht nothwendig sein, zur Begründung des vorliegenden Antrages viele Worte beizufügen. Die Herren wissen alle, mit welch ungeheuerem Aufwande die Straße über den Flexen erbaut wurde. Wenn auch die Ge­ meinde Lech einen verhältnismäßig geringen Theil der Kosten beizutragen hatte, so ist es mit Rücksicht auf die geringe Einwohnerzahl immerhin ein be­ deutendes, man muß sagen, großes Opfer gewesen, das sie zur Herstellung dieser Straße zu bringen II. Session, 8. Periode 1898. 37 hatte. Es mußten Opfer gebracht werden an Zeit, Opfer der Privaten an ihren Gütern und Opfer von Seite der Gemeinde selbst an Geld. Die Gemeinde ist ferner gerade in den letzten Jahren auch noch anderwärts ziemlich stark mitgenommen worden. Es ist bekannt, daß durch eine Lawine das Schulhaus verschüttet und ruiniert wurde und die Genieinde infolge dessen nicht im Stande war, die sonst alljährlich bestimmte Rate an ihrer Schuld abzuzahlen, die sie zum Straßenbaue aufzunehmen gezwungen war. Die Bewohner der Gemeinde Lech sind im vorigen Jahre auch noch dadurch hart mitgenommen worden, daß sie infolge der schlechten Witterung viele hundert Gentner Heu nicht einzu­ bringen in der Lage waren, und im letzten Jahre war das Gleiche wiederum der Fall. Zudem muss man bedenken, daß die Gemeinde Lech keine besondere Erwerbsfähigkeit aufzuweisen hat, denn sie ist hauptsächlich angewiesen auf die Viehzucht und den Erlös aus. derselben. Sie hat also in den letzten Jahren sehr schwere Schäden zu erleiden gehabt und wurde hart mitgenommen. Zudem hat die Gemeinde bei der Offenhaltung der Flexenstraße mit einem Feinde zu kämpfen, der wohl nicht leicht zu bewältigen sei» wird. Man hofft, die verheerenden Rheinflnthen einzudämmen, was auch gelingen wird. Aber der Feind, mit dem die Bewohner der Gemeinde Lech ans der Flexenstraße zu kämpfen haben, nämlich im Winter mit dem so stark wehenden Arlbergwinde, wird nicht leicht zu bezwingen sein. Dieser Wind häuft Schnee­ massen zusammen, die oft einige Zeit hindurch im Winter gar nicht zu durchbrechen sind, und damit mnss man auch rechnen. Dadurch erwachsen aber auch Kosten, die die Gemeinde allein zn tragen wohl nicht int Stande sein wird. Ich glaube nun, mit Rücksicht auf diese außer­ ordentlichen Schwierigkeiten wird das Land ge­ nöthigt sein, der Gemeinde unter die Arme zu greifen, um ihr die Existenz zu erleichtern und es ihr möglich zu machen, auch den Winter hindurch die Straße zu benützen und mit der übrigen Welt in Verkehr zu treten. Im Hinblick auf diese Gründe kamt ich nicht umhin, den Herrett die Annahme des vorliegenden Aittrages bestens zu empfehlen. Landeshauptmann: Wünscht noch Jemand das Wort? — 88 V. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Da dies nicht der Fall ist, erkläre ich die Debatte für geschlossen. Hat der Herr Referent noch etwas beizufügen? Martin Thurnherr: Ich habe nur noch zu erklären, daß ich gegen den etwas geänderten Antrag des Herrn Abgeordneten Jodok Fink keine Ein­ wendung erhebe, denn er will ja im wesentlichen ganz dasselbe wie der Landesausschnssantrag und enthält nur bezüglich des Drittels eine klarere Fassung. Landeshauptmann: Ich schreite nun zur Ab­ stimmung und bringe zuerst den abgeänderten Antrag des Herrn Abgeordneten Jodok Fink zur Abstim­ mung, welcher lautet: „Der Landesausschuss wird ermächtiget, der Gemeinde Lech zur Instand- und Offenhaltung der Fierenstraße auf Grund der zu pflegenden Erhebungen über die jeweils erwachsenden Kosten in den Jahren 1898, 1899 und 1900 Subventionen in der Höhe eines Drittels der Gesammtkosten mit der Einschränkung, daß der jährliche Landes­ beitrag die Summe von 300 sl. nicht über­ steigen darf, aus dem Landesfonde zu gewähren." Diejenigen Herren, welche diesem Abänderungs­ anträge ihre Zustimmung geben wollen, bitte ich, sich gefälligst zu erheben. Angenommen. Damit entfällt die Abstimmung über den Landes­ ausschussantrag. Der fünfte Gegenstand unserer heutigen Tages­ ordnung ist der Bericht des Landesaus­ schusses über das Gesuch der Gemeinde Lech um Gewährung einer Subvention zum Wiederaufbaue des Schulhanses in Zug. Ich ersuche den Herrn Referenten Abg. Martin Thurnher das Wort zu nehmen. Martin Thurnher: Eine Lawine hat vor ea. 2 Jahren das Schulhaus der zur Gemeinde Lech gehörigen Parcelle Zug zerstört. Wenn die Parcelle auch nicht viele Bewohner zählt, so braucht sie doch eine Schule, weil die Kinder in der rauhen Winterszeit doch nicht in die einige Kilometer ent­ fernte Schule in Lech geschickt werden können. Der Bau eines Schulhauses kostet aber Geld, die Ge­ meinde Lech hat aber nicht viel, und so wandte sie II. Session, 8. Periode 1898. sich schon im vorigen Jahre an den h. Landtag. Es ist im vorliegenden Berichte auseinandergesetzt, dass vom h. Landtage beziehungsweise Landesausschuffe und Landesschulrathe keinerlei llnterstütznngen zu Schulhausbauten gewährt werden, mit Rücksicht auf die daraus entstehenden Conse­ quenzen. Der jetzige Fall ist aber ein anderer. Bei Elementarereignissen hat der h. Landtag iviedcrholt Hilfe geleistet, das einemal zur Eindämmung eines Baches, ein anderesmal zur Wiederherstellung einer zerstörten Brücke oder Straße und diesmal soll es geschehen zum Wiederaufbaus eines zer­ störten Schulhauses. Der Beitrag soll nicht aus dem Normalschulfondc sondern aus dem Landes­ sonde genommen werden, so dass schon daraus zu ersehen ist, dass es sich hier nicht itnt eine Schul­ auslage sondern eine Nothstandsauslage handelt. Im übrigen verweise ich auf den Bericht und stelle namens des Landesausschusses folgenden Antrag: (Liest den Antrag aus Beil. XIV.) Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag Dc§ Landesausschusses die Debatte. Wenn sich niemand zum Worte meldet, so schreite ich zur Abstimmung. Ich ersuche jene Herren, welche dem Anträge des Landesausschusses, ivie er verlesen worden ist, ihre Zustinunung er­ theilen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der letzte Gegenstand der heutigen Tages­ ordnung ist der Bericht des Landesaus­ schusses, betreffend die Gewährung einer Landessubvention an die Ge­ meinde Thüringen zu den Kosten der L u tz r e g u l i e r n n g. Ich ersuche den Herrn Referenten, Abgeordneten Martin Thurnher, den Bericht zu erstatten. Martin Thurnher: Die Angelegenheit, die uns hier beschäftiget, nämlich die Gewährung eines Landesbeitrages an die Gemeinde Thüringen zu den Kosten der Lutzregulicrung, liegt uns ganz klar und glatt vor. Dem Auftrage des h. Land­ tages vom 23. Februar v. I. entsprechend hat der Landesausschuss hinsichtlich der Aufbringung Der mit 47.000 ft. veranschlagten Kosten Ver­ handlungen mit der h. k. k. Regierung und der Gemeinde Thüringen gepflogen, welche Verhand­ | lungen mit raschen und glücklichen Erfolgen ge­ V. Sitzung des Vorarlberger Landtages krönt waren. Demgemäß erklärte sich die Gemeinde Thüringen bereit, ein Viertel der Auslagen zu übernehmen unter der' Bedingung, dass das Land auch ein Viertel beitrage und der Staat das übrige d. i. die Hälfte der vorangeschlagteu Kosten über­ nehme. Das h. k. k. Ackerbau-Ministerium hat dem Gesuche des Landesausschusses, der sich diesbe­ züglich au dasselbe bittlich gewendet hatte, vollin­ haltlich entsprochen. Ich muss bei dieser Gelegenheit daraus aufmerksam machen, dass das h. k. k. Ackerbau­ Ministerium in den letzten 6 Jahren keine einzige Unterstützung für Schutzbauten bezw. Meliorations­ zwecke, um die wir eingeschritten sind, abgeschlagen hat, und ich glaube, ich spreche im Namen aller, wenn wir diesem Ministerium den ergebensten, wärm­ sten und verbindlichsten Dank hiefür aussprechen. (Lebhafte, allseitige Zustimmung.) Worin liegt wohl, meine Herren, hauptsächlich der Grund, dass unseren Bitten und Vorstellungen seitens dieses Ministeriums in allen ähnlichen An­ gelegenheiten immer voll und ganz entsprochen wurde? Ganz sicher in der Thatsache, dass wir nur Drin­ gendes, Nothwendiges und Unaufschiebbares durch­ zuführen bestrebt waren, dass wir weder die Landes- noch die Staatsfinanzen in Anspruch nahmen oder nehmen wollten, fiir ein Projekt, dessen noth­ wendige Ausführung nur Halbwegs hätte in Zweifel gezogen werden können. Diese Anschauung besteht nicht nur bei der h. k. k. Regierung, insbesondere bei dein h. k. k. Ackerbau-Ministerium, sondern sie wird auch mit verschwindend kleinen Ausnahmen wohl von der Gesammtbevölkerung des Landes getheilt. Auch der hier vorliegende Antrag des Landesausschusses betrifft nur unbedingt nothwendige Schutzbauten, und ich empfehle daher dem h. Hause die Annahme desselben. Derselbe lautet folgenderinaßen. (Liest den Antrag aus Beilage 111). Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Es meldet sich niemand zum Worte, somit kann ich zur Abstimmung schreiten. Ich ersuche jene Herren, welche dem Anträge des Landesausschusses, wie er eben verlesen worden ist, die Zustimmung ertheilen, sich gefälligst van den Sitzen zu erheben. II. Session, 8. Periode 1898. 39 Einstimmig angenommen. Somit wären wir am Schluffe unserer Tages­ ordnung angelangt. Ich habe den Herren noch mitzutheilen, daß sich der volkswirthschaftliche Aus­ schuss heute nachmittags 3 Uhr im Vorzimmer zu einer Sitzung versammeln wird. Um dieselbe Stunde wird auch der Finanzausschuss zusammen­ treten. Die nächste Sitzung beraume ich auf übermorgen Samstag den 15. d. Mts., vormittags 10 Uhr, mit folgender Tagesordnung an: 1. Act, betreffend die Tuberculinimpfung der Rinder. 2. Gesetzentwurf, betreffend die Regelung der Schulfondsbeiträge aus den in Vorarlberg vorkommenden Verlasienschaften. 3. Bericht des Landesausschusses über die ein­ geleiteten Schritte zur Erhaltung des Hospizes St. Christof am Arlberg. 4. Bericht des Landesausschusses über den Ge­ setzentwurf, wodurch in Gemäßheit des Ge­ setzes vom 6. Februar 1869, R. G. Bl. Nr. 18 die Organe bestimmt werden, welche zur Entscheidung darüber berufen sind, ob durch einen Grundtausch eine bessere Bewirt­ schaftung bewirkt wird und 5. Bericht des Landesausschusses, betreffend die Gewährung einer nochmaligen Subvention zu den Jllwuhrbauten in Satteins. Was den Punkt 2 der nächsten Tagesordnung anbelangt, handelt es sich hier selbstverständlich um Zuweisung an einen Ausschuss. Dieser Gesetz­ entwurf sammt Motivenbericht dürfte den Herren möglicherweise schon morgen gedruckt zukommen. Bericht ad 5 wird ebenfalls wahrscheinlich schon heute noch an die Herren gedruckt »ertheilt werden. Infolge dessen erlaube ich mir die Anregung zu machen, dass die Punkte 3, 4 und 5 ohne Zu­ weisung an einen Ausschuss direct im h. Hause in Verhandlung gezogen werden. Wenn keine Ein­ wendung erfolgt, so nehme ich an, dass das h. Haus diesem Vorgänge zustimmt, und es wird in dieser Richtung vorgegangen werden. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluss der Sitzung io Uhr 45 Minuten Vormittag.) Druck von I. R. Teutsch, Bregenz.