18980120_lts008

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Letzte Änderung 02.07.2021, 19:08
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp08,lts1898,lt1899,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 8. Sitzung am 30 Januar 1898 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 20 Abgeordnete. Abwesend: Hochwürdigster Bischof. Regierungsvertreter: Herr Statthaltereirath Josef Graf Thun-Hohenstein. Beginn der Sitzung 11 Uhr 5 Min. vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Wird gegen die Fassung des Protokolles ein Einwand vorgebracht? - Wenn nicht, so betrachte ich es als genehmiget. Wir gehen zur Tagesordnung über. Auf derselben steht als erster Gegenstand der Act des Landesausschusses, betreffend die Einführung der Landeshypothekenbank in Vorarlberg. Der bezügliche Landesausschussbericht sammt einem neu gedruckten Exemplare des Statutes der nunmehr genehmigten Landeshypothekenbank ist den Herren Abgeordneten bereits zugestellt worden, und ich erwarte nun über die formelle Behandlung dieses Gegenstandes aus der Mitte des h. Hauses einen Antrag. Bösch: Ich beantrage, dass dieser Gegenstand dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zu weiterer Behandlung zugewiesen werde. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung dieses Gegenstandes an den volkswirtschaftlichen Ausschuss beantragt. Wird eine Einwendung dagegen erhoben? Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich den Antrag als mit Ihrer Zustimmung versehen, und 66 VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. es wird der Act dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse überwiesen werden. Zweiter Gegenstand der Tagesordnung ist die Eingabe des Verbandes handwerksmäßiger Gewerbe in Vorarlberg um eine Subvention aus Landesmitteln. Die Eingabe ist durch den Verbandesausschuss dem Landesausschusse übermittelt worden, und dieser überweist diese Eingabe zufolge Beschlusses dem hohen Landtage. Ich erwarte über die formelle Behandlung dieses Gegenstandes einen Antrag. Wittwer: Ich beantrage, dass dieser Gegenstand dem Finanzausschüsse zur Berathung und Berichterstattung zugewiesen werde. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung dieses Gegenstandes an den Finanzausschuss beantragt. Keine Einwendung nehme ich als Zustimmung an. Dritter Gegenstand der Tagesordnung ist die Petition des Lehrervereines des Landes Vorarlberg um Abänderung des Lehrerbesoldungsgesetzes. Martin Thurnher: Es ist vor wenigen Tagen eine ähnliche Petition zwar viel umfangreicheren Inhaltes mit einer Anzahl von Beilagen statistischen Inhaltes über Einkommen und Bedürfnisse der Lehrer auch von Seite des anderen Lehrervereines, nämlich des katholischen Lehrervereines, dem Landesausschusse übermittelt worden, und ich glaube, die Adresse war die richtigere, weil der hohe Landtag bereits in seiner letzten Session den Landesausschuss mit der bezüglichen Aufgabe betraut hat. Conform dessen möchte ich beantragen, dass die vorliegende Petition dem Landesausschusse zugewiesen werde. Landeshauptmann: Wer wünscht zu diesem Anträge das Wort? Es meldet sich niemand; somit nehme ich an, dass das hohe Haus dem Antrage des Herrn Abgeordneten Martin Thurnher auf Verweisung dieses Gegenstandes an den Landesausschuss zustimmt. Die beiden folgenden Gegenstände 4 und 5 behandeln ein ganz zusammenhängendes Gebiet, und wenn das hohe Haus keine Einwendung erhebt, so möchte ich die Anregung machen, dass der Herr Berichterstatter, der über beide Gegenstände zu referieren hat, dies unter einem thun könnte, dass also beide Berichte und die Debatte über beide unter einem abgeführt werden können. Wird gegen diesen Vorgang eine Einwendung erhoben? - Es ist dies nicht der Fall. Somit ersuche ich den Herrn Referenten, über beide Gegenstände unter einem zu referieren und am Schlusse jedes Referates den betreffenden Antrag zu verlesen. Martin Thurnher: Der Herr Vorsitzende hat bereits darauf aufmerksam gemacht, dass beide hier zur Verhandlung kommenden Berichte sich auf den gleichen Gegenstand beziehen. Diesen Gegenstand hat der hohe Landtag schon in der Session des Jahres 1896 behandelt, indem damals auch ein Gesuch um Gewährung einer Landes- und Erwirkung einer Staatssubvention vorlag, und zwar wollte das damalige Gesuch, dass die Staats- und Landessubvention 60% der mit ca. 10.000 fl. veranschlagten Kosten zu umfassen habe. Der hohe Landtag konnte aber damals nicht zu einer endgiltigen Entscheidung der Angelegenheit gelangen, sondern beauftragte vielmehr auf Grund der Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses den Landesausschuss, wie sie in der Beilage XXVIII des stenographischen Protokolles des genannten Jahres aufgeführt sind, die geeigneten Erhebungen und Verhandlungen zu pflegen, und insbesondere auch bei der Regierung um eine Subvention einzuschreiten und dem hohen Landtage in der nächsten Session über die weiter einzuleitenden Schritte und geeigneten Maßnahmen entsprechende Anträge zu unterbreiten. Der einzuschlagende Weg schien sonach genau gekennzeichnet. Durch eine Verkettung von Umständen wurde aber zunächst an die Bildung einer Concurrenz geschritten, hinsichtlich der vom hohen Landtage in Aussicht genommenen Maßregeln aber keine weiteren Schritte eingeleitet. Es liegt nicht einmal ein annehmbares Detailproject vor, und die zur Concurrenz mit dem höchsten Procentsatze herangezogene Gemeinde Brand ist eigentlich geradezu wehrlos gegenüber dem Straßenausschusse, weil sie natürlich in demselben nicht über die Majorität verfügt, obwohl sie die Mehrzahl der Kosten zu leisten hat. Eine Remedur dieser getroffenen Maßnahmen ist nothwendig; aber es muss auch auf eine Unterstützung der schwer belasteten Gemeinde Brand Bedacht genommen VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. 67 werden. Nachdem die Gewährung einer Landessubvention schon im Jahre 1896 in Aussicht genommen worden war, so kann der beantragte Betrag von 500 fl. für die Gemeinde Brand, die bereits 1200 fl. zu diesem Straßenbaue zahlen musste, als eine Rate der schon ursprünglich in Aussicht genommenen Landessubvention angesehen werden, die zwar dann nicht an die gesammte Concurrenz, sondern nur an den schwer belastetsten Theil derselben ausgefolgt wird, wobei es aber dann nicht ausgeschlossen ist, dass nach vollständiger Ordnung der Angelegenheit, d. i. nach Vorlage eines acceptablen Projectes und unter eventuell neu erfolgter Durchführung der Verhandlungen bezüglich der Beitragspflicht der betreffenden Gemeinde, dem ganzen Unternehmen noch weitere Beiträge aus Staats- und Landesmitteln zugeführt werden. Auf Grund dieser kurzen Darstellung und unter Bezugnahme auf den ausführlichen Bericht in den Beilagen XXVI und XXVII erlaube ich mir, namens des volkswirtschaftlichen Ausschusses nachstehende Anträge zu stellen und zwar hinsichtlich des Gesuches der Gemeinde Brand um Abänderung der Beitragsquote zu den Straßenbaukosten die Anträge: (Liest dieselben aus Beilage XXVI.) Dann hinsichtlich des Gesuches des Straßenconcurrenzausschusses Bürs-Brand beziehungsweise des Obmannes um Gewährung einer Subvention zu den Umlegungsarbeite-u einer Theilstrecke der Straße den Antrag: (Liest denselben aus Beilage XXVII.) Landeshauptmann: Ich eröffne nun über beide Berichte und Anträge die Debatte. Herr Dr. v. Preu! Dr. v. Preu: Die Petition, welche in dieser Weise eingelaufen ist, gehört offenbar, wie sich jeder damals schon das Bild machen konnte, nachdem sie verlesen worden war, nicht in die Kompetenz des h. Landtages. Es ist kein Zweifel, dass der hohe Landtag wohl das Recht gehabt hätte, die Petition a limine abzuweisen, allein das wäre jedenfalls nicht praktisch gewesen. Der hohe Landtag hat das ursprünglich so erfasst, denn es wäre nur ein Umweg gewesen, auf dem die gleiche Petition wieder direct an den Landesausschuss überreicht worden wäre. Mir war es aber insbesondere sehr willkommen, dass der hohe Landtag den Beschluss gefasst hat, die Angelegenheit dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zur Berathung und Berichterstattung zuzuweisen, weil mir dadurch, wie ich mir damals schon vorgestellt habe, vielleicht Gelegenheit geboten werden würde, in der Sache ein Wort zu spreche>, und das will ich eben heute so gut als möglich ganz kurz ausführen. Beide Punkte des einen Antrages sind der Art, dass ich selbstverständlich diesen Anträgen zustimmen werde nach dem, was ich vorausgesagt habe, denn es ist ganz richtig, dass die Angelegenheit einer Concurrenzstraße 2. Classe nach dem Gesetze dem Landesausschusse voraus zu behandeln obliegt. Das ist außer Zweifel. Ich möchte aber nur bei dieser Gelegenheit dem hohen Landesausschusse einige Punkte vor Augen führen; nämlich ich möchte, nachdem, wie der Herr Berichterstatter schon angedeutet hat, im Motivenberichte zu diesem Antrage bereits hingewiesen ist, was unter Erledigung im eigenen Wirkungskreise verstanden werden wird, einiges noch bemerken. Es heißt hier nämlich nnter den Motiven: "Was in erster Linie die Neueinleitung der Verfahrens betrifft, so steht demselben nach Anschauung des volkswirtschaftlichen Ausschuss ein gesetzliches Hindernis nicht entgegen." Nun ich will nicht positiv das in Abrede stellen, aber ich möchte es doch den Herren des Landesausschusses sehr zur Erwägung empfehlen, ob nach dem Sinne der Bestimmungen des Straßengesetzes insbesondere in § 8 und § 16 das als Axiom geradezu aufgestellt werden kann. Ich möchte nicht etwa zum Nachtheile der Gemeinde Brand etwas sagen, aber ich möchte doch den h. Landesausschuss ersuchen, sehr gewissenhaft zu prüfen, ob dieser grundsätzliche Ausspruch den gesetzlichen Bestimmungen congruent ist. Es ist wohl nicht zu leugnen, und ich muss es offen zugestehen, dass die Gemeinde Brand mit 6O% entschieden sehr ins Mitleid gezogen ist. Allein ich möchte da aufmerksam machen, dass die zwei Vertreter der Gemeinde Brand, wie es im Motivenberichte erwähnt ist, damals zugestimmt haben. Es war der Vorsteher und, so viel ich weiß, ein Gemeinderath dabei. Diese werden doch damals gewusst haben, was sie thun, wenn sie diesem Antrage, welcher laut Ausschussberichtes 68 VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. von der Bezirkshauptmannschaft in Bludenz ausgegangen fei, zugestimmt haben. Seither haben sich die Verhältnisse in Brand sozusagen gar nichts geändert. Es wird das Einkommen der Gemeinde und deren Vermögen so ziemlich gleich geblieben sein wie früher. So hätte ich mir gedacht, dass dann wohl der Gemeinde Brand Rücksicht getragen wäre, denn die Belastung ist doch offenbar mit Rücksicht auf die finanziellen Verhältnisse, in denen die Gemeinde steht, eine ausnehmend hohe und für sie sehr schwer zu ertragende; aber ob der einzige Weg der ist, dass die Gemeinde Bludenz in Concurrenz gezogen wird, glaube ich, könnte man nicht so unbedingt zugeben. Es ist Bludenz an der Straße selbst an und für sich wohl sehr wenig interessiert, denn die Verhältnisse haben sich jetzt so gestaltet, dass Brand von Bludenz sich ganz unabhängig gemacht hat. Sämmtliche Lebensmittel in Brand und Bürserberg werden nicht mehr wie einstens bei Kaufleuten in Bludenz eingekauft, sondern es kommt alles, was nach Bürserberg und Brand geht, per Bahn und wird direct, vielleicht von Kleinigkeiten abgesehen, hineingeführt. Es gibt Ausnahmen, wie Luxussachen dann vielleicht etwas Wein u. s. w.; aber für die nothwendigen Artikel, wie Mehl, Petroleum, kurz alles, was in größeren Quantitäten zur Versorgung der Gemeinden erforderlich ist, trifft nur das Gesagte zu.. Ich glaube, dass mehrere Herren Mitglieder des hohen Landtages die Verhältnisse ganz genau kennen und ich glaube, mich darüber nicht lange mehr aussprechen zu müssen. Nur eines muss ich erwähnen, dass man nämlich vielleicht sagen könnte, die Gemeinde Bludenz habe im Sommer zur Zeit des Fremdenverkehres durch die Fuhrwerke, die sie beistellt, einen Vortheil. Dazu kann ich nur anführen, dass vielleicht wenige Fuhrwerksbesitzer in Bludenz allenfalls einen ganz bescheidenen Ertrag finden könnten, andere Gewerbetreibende aber nichts dabei verdienen. Etwas noch darf ich nicht übergehen. In Bürs und Brand sind zwei Unternehmer, deren Namen ich kenne, welche die Lebensmittel und dergleichen waggonweise kommen lassen; außerdem ist in Bürs ein Consumverein, der gleich jenen Unternehmern die Gemeinden mit Lebensmitteln, natürlich zu bedeutend billigeren Preisen versieht, als in Bludenz eingekauft werden könnte. Ich bitte nur, diese Verhältnisse reiflichster Erwägung zu unterziehen und zu berücksichtigen, dass schon, wie es im Berichte erwähnt ist, der Bezirkshauptmann von Bludenz bei den Verhandlungen selbst, die damals gepflogen wurden, ausdrücklich erklärt hat, dass Bludenz nicht in Concurrenz zu ziehen sei; er wird seine guten Gründe gehabt haben, diesen Ausspruch, auf den nach dem Berichte so großes Gewicht gelegt worden ist, bei einer derart wichtigen Verhandlung zu thun. Ich bitte also den Landesausschuss und stelle an die einzelnen Mitglieder desselben das Ersuchen, bei gelegentlicher Behandlung dieser Frage dasjenige berücksichtigen zu wollen, was ich mir hier in Kürze vorzuführen erlaubt habe. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter noch das Wort? Dressel: Ich bin allerdings kein Jurist, möchte mir aber doch in Bezug auf die juridische Ansicht des Herrn Abg. Dr. v. Preu die Entgegnung erlauben, dass mir kein gesetzliches Hindernis dafür vorhanden zu sein scheint, dass die Straßenconcurrenz nicht ganz aufgehoben oder nicht umgewandelt werden könnte. Übrigens ist das ja nicht Sache unserer Beurtheilung, sondern der Landesausschuss wird das selbst zu beurtheilen haben. Die Behauptung, dass sich die Verhältnisse in Brand nicht geändert haben, ist nicht richtig. Die materiellen Verhältnisse haben sich insoferne geändert, als die Gemeinde Brand in eine Lage gekommen ist, dass sie mehr als doppelt soviel Zuschläge einheben müsste, wenn die Concurrenz so bleibt. Die Verhältnisse haben sich aber auch anderweitig geändert. Die Vertreter von Brand haben allerdings damals bei Festsetzung des Beitrages zugestimmt. Wie sie dazu gekommen sind, durch welche Beeinflussung, weiß ich nicht, aber Thatsache ist, dass die Herren nicht mehr im Gemeindeausschusse sitzen, sondern schon bei der nächsten Wahl, wie man zu sagen pflegt, hinausgeworfen wurden, eben wegen ihrer Zustimmung zu den 55%. Was das Verhältnis zu Bludenz betrifft, so mag es ja jetzt so sein, dass die Brandner ihre Lebensmittel und andere Dinge vielleicht in größerem Maßstabe durch einzelne Händler von außen beziehen. Ich weiß das nicht, ich kann das ja nicht untersuchen. Thatsache ist, dass man VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages II. Session, 8. Periode 1898. 69 früher nur auf Bludenz angewiesen war, und man weiß heute auch noch nicht, ob nicht später, wenn man die Straßenconcurrenz in der vorgeschlagenen Weise ändert, die Lebensmittel und was man sonst zur Befriedigung der Lebensbedürfnisse braucht, wieder von Bludenz bezogen werden. Außerdem hat Bludenz, abgesehen vom Fremdenverkehre, noch ein anderes Interesse an dieser Straße. Bludenz hat nämlich tut Brandnerthale große Waldungen, theils als Eigenthum, theils Holzrechte am ärarischen Walde. Zum großen Theile muss nun dieses Holz auf der Brandner Straße nach Bludenz geführt werden. Abgesehen von den Handels- und nachbarlichen Verhältnissen wäre das Letztangeführte ein Grund mehr dafür, dass Bludenz selbst in die Concurrenz einbezogen werde. Pfarrer Thurnher: Es hat mich sehr angenehm berührt, dass der volkswirtschaftliche Ausschuss diese Sache dem Landesausschusse abgetreten wissen will und zwar in dem Sinne, dass bezüglich dieser Concurrenz neue Verhandlungen eingeleitet werden. Ich glaube, dass die Beiträge zu den Herstellungs- und Erhaltungskosten dieser Straße, wie sie jetzt festgesetzt sind, nicht gerecht vertheilt wurden. Sie entsprechen meines Erachtens zunächst einmal dem Gesetze selber nicht, das ja bekanntlich bestimmt, es sollen die Beitragsquoten nach Maßgabe der Vorschreibung an directen Steuern auf die einzelnen Gemeinden vertheilt werden. Nun ist nicht zu leugnen, dass Bürs und Bürserberg eine weit größere Vorschreibung an directen Steuern haben als Brand, und dennoch hat diese letztere Gemeinde, wie alle Herren wissen, den weitaus größten Theil der Herstellungs- und Erhaltungskosten geleistet, nämlich 60%, während Bürs 25% und Bürserberg nur 15 beigetragen haben. Dieses Quotenverhältnis scheint mir auch nicht richtig zu sein, wenn man es vergleicht mit der Ausdehnung des Concurrenzgebietes. Diese Concurrenzstraße beginnt außerhalb der Häuser in Bürs, und es macht unwillkürlich den Eindruck, als ob man möglichst weit von Bludenz geflohen sei, um ja nicht auf diesen Ort aufmerksam zu werden. Kaum hat jedoch die Straße das Gemeindegebiet von Brand erreicht, so hört die Concurrenz wieder auf. Die Gemeinde Brand hat demnach das Vergnügen, den anderen zwei Gemeinden, die durch ihr Gebiet führende Straße mit 60% Herstellen und erhalten zu helfen, die durch Brandner Gebiet führende Straße aber ganz allein, aus eigenen Mitteln zu erhalten. Es wird eingewendet, dass der Fremdenverkehr von besonderer Bedeutung für Brand sei. Wenn man die paar Wirte und vielleicht noch den einen oder andern Fuhrmann darunter meint, so hat das ja seine Richtigkeit; wenn man aber glaubt, dass die Bevölkerung selbst einen besonderen Vortheil daraus ziehe, so ist das-ganz und gar unrichtig. Wenn der Herr Dr. v. Preu hervorgehoben hat, dass die früheren Gemeindevertreter zu dem Quotenverhältnisse selbst zugestimmt haben, so ist das leicht erklärlich; denn der frühere Gemeindevorsteher ist Wirt und hat daher in erster Linie ein großes Interesse an der Neuerstellung und Verbesserung der Straße. Es wird ihm eben gegangen sein wie in diesem Falle vielen anderen Geschäftsleuten, er hat gefühlt, dass ihm das Hemd näher liegt als der Nock. Dass Bludenz an diesen! Fremdenverkehre weit mehr betheiliget und interessiert ist, das braucht nicht erst näher ausgeführt zu werden. Ich glaube, wenn die Straße erstellt und verbessert ist, werden die meisten Fuhrwerke in Bludenz und nicht in Brand von den Fremden genommen. Dann will ich noch erinnern, dass Bludenz größeren Nutzen auch daraus zieht, dass die Märkte dortselbst vom Brandnerthale stark besucht werden. Ich möchte es überhaupt bezweifeln, ob sich Brand so gänzlich unabhängig gemacht hat von Bludenz in Bezug aus den Einkauf von Lebensmitteln und zwar aus dem Grunde, weil, so oft man nach Bludenz kommt, fast immer auch Leute aus dem Brandnerthale dort gesehen werden und zwar nicht am Bahnhöfe sondern hauptsächlich in der Stadt. Man kann allerdings einwenden, dass die Gemeinde Brand die Straße am meisten ausnütze, weil sie eben am Ende derselben gelegen ist. Aber dieser Einwand ist in Wirklichkeit nicht begründet. Man muss bedenken, dass die Einwohnerzahl von Brand im Vergleiche zu der der beiden anderen Gemeinden die geringste ist; denn Bürserberg hat mehr und Bürs noch viel mehr Einwohner als Brand. Zudem hat Brand nicht den Waldbesitz wie Bürserberg und Bürs. Diese werden die Straße 70 VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. ebenso brauchen, wenn auch die Strecke, welche sie befahren, eine kürzere ist. Zudem haben, der Bürserberg oder Bürs einen Waldbesitz von ca. 300 Joch im Gebiete von Brand und muss das Holz aus demselben demnach auf der ganzen Stecke transportiert werden. Trotz alledem hat die Gemeinde Brand 60% zu bezahlen. Ich bin dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse sehr dankbar, dass er den Beschluss gefasst hat, die Sache sei dem Landesausschusse abzutreten in dem Sinne, dass neue Verhandlungen eingeleitet werden, um eine gerechtere Vertheilung der Beitragsquoten zu erzielen. Darum möchte ich den vorliegenden Antrag sehr zur Annahme empfehlen. Dr. v. Preu: Ich erlaube mir, nur kurz etwas darüber zu bemerken, was der Herr Abgeordnete Dressel erwähnt hat, nämlich über den Waldbesitz. Dass die Gemeinde Bludenz in der Nähe von Brand Waldungen besitzt, ist richtig, aber die Verhältnisse und Lage derselben sind so ungünstig, dass das Holz nur als Brennholz auf dem Bache herausgeflößt werden kann. Deshalb ist dieser Punkt für die Einbeziehung von Bludenz in die Concurrenz nicht ausschlaggebend. Was dann das Verhältnis hinsichtlich des Bezuges der Lebensmittel anbelangt, welchen die Gemeinde Brand in Bludenz mache, worüber der Herr Pfarrer Thurnher Erwähnung gethan hat, muss ich dazu nur beifügen, daß dasjenige, was ich vorgebracht habe, auf möglichst eindringlicher Nachforschung beruht. Ich habe es mir zur Aufgabe gestellt, der Sache ganz genau nachzufragen, da es für Bludenz von größter Wichtigkeit ist, über diesen Gegenstand gründlich aufgeklärt zu sein. Den Fremdenverkehr betreffend, habe ich nur beizufügen, dass derselbe selbstverständlich, sofern er sich auf Brand bezieht, für Bludenz keinen Wert hat, weil es dadurch nichts mehr verdient, indem die Geschäftsleute nichts zu liefern haben. Man könnte den Fremdenverkehr nur in der Richtung von Wert halten, dass die Fremden, welche ins Braudnerthal gehen, in Bludenz übernachten oder ein Fuhrwerk nehmen. Aber auch das trifft nur in höchst beschränktem Maße zu, so dass der Verdienst daraus sehr bescheiden ist, da die meisten Fremden, wie man jeden Tag sehen kann, sich den Wagen zum Bahnhöfe kommen lassen, nach Brand hinein und dann wieder zum Bahnhöfe zurück fahren. Es haben also nur die Fuhrwerksbesitzer einen geringen Vortheil, wie ich schon früher erwähnt habe. Sonst hat wohl niemand einen erwähnenswerten Nutzen. Weiter habe ich eigentlich nichts zu sagen. Nur zu dein möchte ich noch eine Aufklärung geben, was der Herr Abgeordnete Dressel bezüglich der Auslegung erwähnt hat. Ich habe den Landesausschuss nur darauf Hinweisen wollen, dass er auf die betreffenden gesetzlichen Bestimmungen Bedacht nehmen solle. Pfarrer Thurnher: Der Herr Vorredner hat erwähnt, dass der Fremdenverkehr für Bludenz nicht von solcher Bedeutung sei, dass man es deshalb in die Concurrenz einbeziehen könnte. Ich glaube nun aber, dass der Fremdenverkehr auch für Brand nicht eine solche Bedeutung hat, dass man berechtigt ist, diesem kleinen Orte eine 60%ige Beitragsquote aufzuerlegen. Meiner Ansicht nach ist das Umgekehrte der Fall. Ich glaube nämlich, die weitaus größere Anzahl der Touristen bleibt nicht in Brand sondern in Bludenz, und dadurch fällt ein großer Theil, man kann sagen der Haupttheil des Vortheiles, Bludenz zu und nicht Brand. Dann habe ich noch kurz etwas beizufügen, was ich schon früher erwähnt habe, nämlich bezüglich der Waldungen, welche innerhalb Brand liegen, und aus welchen man das Holz über die ganze Straße heraus zu schaffen genöthiget ist. Ich weiß nicht genau, gehören diese Waldungen Bürs oder Bürserberg. Die Gemeinde Brand zieht keinen Nutzen aus diesem Waldbesitze, weil er nicht in ihrem Steuerdistricte liegt. Die Brandner sind also auch in dieser Beziehung gewiss nicht im Vortheile sondern im Nachtheile. Darum ist es nicht mehr als berechtiget, dass man, wenn Neuverhandlungen eingeleitet werden, auch dahin strebt, Bludenz, welches ein bedeutendes Interesse hat der Straße hat, in die Concurrenz einzubeziehen, Brand zu entlasten, um dadurch eine gerechtere Vertheilung der Beitragsquoten zu ermöglichen. Dressel:Ich möchte nnr noch bezüglich der Waldungen etwas bemerken. So viel ich mich nämlich erinnere, liegt ein Theil der Waldungen, vielleicht auch der gaitze Theil, deren Eigenthümerin die Gemeinde Bludenz ist, jenseits des Baches, aber bestimmt kann ich es nicht behaupten. Ich möchte daher an den Herrn Abgeordneten Dr. v. Preu VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8 Periode 1898. 71 die Anfrage stellen, ob die Waldungen, in denen die Gemeinde Bludenz das Eigenthum bezw. das Holzrecht hat, an der Straße liegen oder jenseits des Baches. Dr. v. Preu: Meines Wissens liegt der ganze Wald drüben, positiv kann ich es zwar nicht behaupten, aber wenigstens ein kleiner Theil gewiss. Dressel: Die Gründe, welche die Gemeinde Brand um Änderung der Beitragsqnote zu bitten veranlaßt haben, sind ausführlich im Gesuche enthalten, welches auf Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses zur weiteren Behandlung dem Landesausschusse zugewiesen wird. Ich finde mich daher nicht veranlasst, diese Gründe heute zu wiederholen, nachdem das Gesuch schon einmal im hohen Hause verlesen worden ist. Nach meiner Überzeugung und der Überzeugung der drei Gemeinden Bürs, Bürserberg und Brand gehört die Gemeinde Bludenz unbedingt in die Concurrenz. Die Gemeinden haben ausdrücklich das Verlangen gestellt, dass Bludenz einbezogen werde, wodurch dann die Beitragsquoten zur Straßenconcurrenz von selbst sich ändern würden. Daher möchte ich als Vertreter dieser Landgemeinden den h. Landesausschuss dringend bitten, eine solche Änderung des Quotenverhältnisses zu veranlassen. Ich glaube, der Landesausschuss ist gesetzlich dazu berechtiget, und wenn er das thut, so ist das auch vollkommen gerechtfertiget. Dr. v. Preu: Wenn ich richtig verstanden habe, hat der Herr Abgeordnete Pfarrer Thurnher bezüglich der Waldungen innerhalb des Brandnergebietes nicht die Gemeinde Bludenz gemeint. (Pfarrer Thurnher: Nein, ich habe ausdrücklich gesagt: Bürs oder Bürserberg.) Bezüglich der Concurrenzeinbeziehung der Stadt Bludenz möchte ich noch beifügen, dass Bludenz mit einer Concurrenzeinbeziehung schon einmal sehr üble Erfahrungen gemacht hat; nämlich seit dem Bludenz bei der Montavoner Concurrenzstraße BludenzSchruns 25% als Beitragsquote zahlen musste, hat Bludenz keine schweren Fuhrwerke mehr in dieses Thal hinein zu besorgen. Das ganze schwere Fuhrwerk, welches früher Bludenz besorgt hat, besorgt jetzt, seitdem die neue Straße besteht, welche zwar häufig in nicht gutem Zustande ist, die Gemeinde Schruns selber. Der Herr Vorsteher Wittwer weiß das genauer. So wird es wahrscheinlich auch mit Brand gehen. Es haben schon im letzter: Sommer, vielleicht schor: in: Frühjahre zwei Geschäftsleute in Brand begonnen, Fuhrwerke einzustellen. Mit Maulthieren wird schon lange gefrachtet, aber auch als Fremdenfuhrwerke haben sie bereits schön ausgestattete Wäger: in Brand. Da werden die Einnahmen, die Bludenz aus dem Fremdenverkehre zieht, sehr abnehmen. Johannes Thurnher: Ich stimme dem Herrn Vorredner Dr. v. Preu vollkommen zu, wenn er sagt, dass Bludenz an der Expedition von Frachtgütern in's Montavonerthal jetzt nicht mehr so participiert wie in früheren Zeiten. Ich finde das auch ganz erklärlich; denn die Fuhrleute von Bludenz haben zur Zeit der höchsten Blüte des Frachtenverkehres über den Arlberg-Bahnbau so schlimme Erfahrungen gemacht, dass heutzutage diese Leute keine Lust mehr dazu haben, sich mit dem schweren Frachtenverkehre abzugeben. Aber ein Theil des Nutzens dieser Straßen füllt doch immer der Stadt Bludenz zu; denn die Fuhrwerksbesitzer von: Montavonerthale und aus dem Brandnerthale müssen doch ihre Fuhrleute und Pferde in der Stadt Bludenz verproviantieren. Schon aus diesen: Gesichtspunkte allein ist die Concurrenzbetheiligung der Stadt Bludenz eine berechtigte. Wittwer: Der Herr Abgeordnete Dr. v. Preu hat in seinen Ausführungen gesagt, dass die Montavoner Concurrenzstraße, seitdem die Stadt Bludenz 25 % als Concurrenzquote zahlt, in einem bedeutend schlechteren Zustande sich befindet als früher. Dann später ist er wieder darauf gekommen, dass sich, seitdem die Montavonerstraße Concurrenzstraße ist, der Fuhrwerkverkehr ganz nach Schruns hingeleitet worden sei, und zwar aus den: Grunde, meinte er, weil die Straße sich in dieser Zeit bedeutend gebessert habe. (Dr. v. Preu: Nein, das habe ich nicht gesagt oder doch wenigstens nicht so gemeint.) Ich habe es aber so aufgefasst. Das widerspricht sich nämlich ganz. Schließlich muss ich auch noch richtig stellen beziehungsweise bemerken, dass auf der Montavonerstraße, seitdem sie in eine Concurrenzstraße umgewandelt ist, in: Sommer, ja fast das ganze Jahr ein Bludenzer Stellwagen VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. täglich zweimal verkehrt. Der Besitzer dieses Wagens wird wohl auch gewiss ein Interesse daran haben, dass die Straße in einem guten, fahrbaren Zustande erhalten werde. Dr. Schmid: Ich beantrage Schluss der Debatte. Landeshauptmann: Es Schluss der Debatte jene Herren, welche sich von den Sitzen ist der Antrag auf gestellt worden. Ich ersuche diesem Antrage zustimmen, zu erheben. Angenommen. Ich ertheilte noch das Wort dem Herrn Abgeordneten Dr. v. Preu zu einer thatsächlichen Berichtigung und dann noch dem Herrn Berichterstatter. Dr. v. Preu: Was der Herr Abgeordnete Wittwer gesagt hat, das habe ich nicht gemeint. Vielleicht hat er mich nicht richtig verstanden. Ich habe nicht gesagt, dass die Montavonerstraße, seitdem sie eine Concurrenzstraße ist, schlechter sei, ich habe nur gesagt, dass die Straße überhaupt häufig in einem schlechten Zustande sich befindet. Martin Thurnher: Nachdem sich die Debatte ziemlich ausgedehnt hat, so werden es mir die Herren zugute halten, wenn ich mich als Berichterstatter kurz zu fassen suche. Eigentlich sind die Anträge, die der volkswirtschaftliche Ausschuss gestellt hat, in der Debatte nicht angegriffen worden, sondern im Gegentheile, aus der Debatte war zu entnehmen, dass die Herren, welche gesprochen haben, den Anträgen zustimmen werden. Das ist insbesondere der Fall bei den Anträgen, betreffend die Gewährung einer Subvention von 500 st. an die Gemeinde Brand und der dermaligen Abweisung des Gesuches des Straßenausschusses Bürs-Brand um Gewährung einer Subvention zur projectierten Straßenumlegung wegen Mangelhaftigkeit des Projectes. Gegen diese beiden Anträge ist keine Einwendung erhoben worden. Diese beiden Anträge sind vielmehr als vollkommen berechtiget anerkannt und unterstützt worden. Die Debatte hat sich fast ausschließlich um die Heranziehung der Stadt Bludenz zur Concurrenzpflicht an der Concurrenzstraße Bürs-Brand gedreht. Es war ganz gut und zweckmäßig, dass die Meinungen über diesen Punkt für und gegen ausgetauscht worden sind, so dass der Landesausschuss davon Kenntnis nehmen kann, um auf Grund dieser Erwägungen in eigener Competenz das Gesuch der Erledigung zuzuführen. Es ist von dem Herrn Abgeordneten der Stadt Bludenz darauf hingewiesen worden, dass die Verhältnisse in Brand die gleichen seien, wie damals, als sie diese 55% der Beitragsquote selbst zugesagt hatten. Ja wenn es sich um die Steuern und das Vermögen der Gemeinde handelt, so sind die Verhältnisse seitdem keine besseren geworden. Das Vermögen ist so ziemlich gleich klein geblieben, wie die Herren aus dem Berichte ersehen; es beträgt ca. 2500 st. Auch die Grundlage der Bemessung zur Verumlagung der Gemeindeerfordernisse ist auch nicht größer geworden, sondern eher kleiner, indem diese Grundlage nur 750 st. beträgt, so dass die Leistung eines Beitrages von 1200 st. zum Straßenbaue allein schon eine Umlage von weit über 100% verursacht. Es sind in vorliegenden Berichten die bezüglichen Verhältnisse ziemlich eingehend geschildert, so dass ich verzichten kann, näher darauf einzugehen. Wenn aber von dem Herrn Vertreter der Stadt Bludenz der Ausspruch des Herrn Bezirkshauptmannes von Bludenz zu seinen Gunsten auf die Wage gelegt zu werden versuchte, nämlich dass dieser Ausspruch wohl gute Gründe voraussetzen lasse, so muss ich doch hervorheben, dass laut des bezüglichen Protokolles der Bezirkshauptmann von Bludenz seine ausgesprochene Ansicht als unmaßgeblich hingestellt hat. Es ist dies auch im Gesetze begründet, weil nicht die politische Behörde, sondern die autonome Landesbehörde den Ausspruch über die Beitragspflicht und das Quotenverhältnis zu füllen hat. Ein weiterer Umstand, der dazu beigetragen haben mag, dass sich die Gemeinde Brand ursprünglich zu einem so hohen Beitrage selbst verpflichtete, mag auch darin gelegen sein, dass die dortigen Wirte Zusicherungen gemacht zu haben scheinen, die auf die Gemeinde entfallenden Beiträge theilweise an dieselbe rückzuvergüten. Aber wie es bei solchen Versprechungen häufig vorkommt, dass sie nicht immer eingehalten werden, so weiß ich nicht, ob es in diesem Falle eingehalten worden ist. Aus den bezüglichen Acten ist nichts zu ersehen. Nachdem also Einwendungen gegen die Anträge nicht erhoben worden sind, so empfehle ich dieselben nochmals zur Annahme. VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages II. Session, 8. Periode 1898. 73 Landeshauptmann: Ich schreite nun zur Abstimmung und zwar über beide Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses ad 4 der Tagesordnung. Der erste derselben lautet: (Liest den ersten Antrag aus Beilage XXVI). Ich ersuche jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der zweite Antrag lautet: (Liest Antrag 2 aus Beilage XXVI). Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Nun kommen wir zu Punkt 5 der Tagesordnung, worüber ebenfalls ein Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses vorliegt und die Debatte bereits geschlossen ist. Dieser Antrag lautet: (Liest denselben aus Beilage XXVII). Ich ersuche jene Herren, welche auch diesem Anträge ihre Zustimmung ertheilen, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Nun haben wir die heutige Tagesordnung erschöpft. Ich habe noch dem h. Hause mitzutheilen, dass sich heute nachmittag drei Ausschüsse zu Sitzungen versammeln werden und zwar der Finanzausschuss um 2 Uhr, der Steuerausschuss um '/8 3 Uhr und der volkswirtschaftliche Ausschuss um 3 Uhr. Die nächste Sitzung und deren Tagesordnung werde ich im schriftlichen Wege den Herren bekannt geben. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluss der Sitzung 12 Uhr mittags). Druck von J. N. Teutsch in Bregenz. Aorartßerger Landtag. 8. Sitzung am 30 Januar 1898 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf RhomLerg. ----------- s-sh----------Gegenwärtig 20 Abgeordnete. Abwesend: Hochwürdigster Kischof. Regrorungsvortroter: Herr Statlhalterorrath Josef GrafThun-Hohenstein. Beginn der Sitzung 11 Uhr 5 Min. vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Wird gegen die Fassung des Protokolles ein Einwand vorgebracht? — Wenn nicht, so betrachte ich es als genehmiget. Wir gehen zur Tagesordnung über. Auf der­ selben steht als erster Gegenstand der Act des Landesausschusses, betreffend die Ein­ führung der Landeshypothekenbank in Vorarlberg. Der bezügliche Landesausschussbericht sammt einem neu gedruckten Exemplare des Statntes der nunmehr genehmigten Landeshypothekenbank ist den Herren Abgeordneten bereits zugestellt worden, und ich erwarte nun über die formelle Behandlung dieses Gegenstandes aus der Mitte des h. Hauses einen Antrag. Bösch: Ich beantrage, dass dieser Gegenstand dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zu weiterer Behandlung zugewiesen werde. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung dieses Gegenstandes an den volkswirtschaftlichen Ausschuss beantragt. Wird eine Einwendung dagegen erhoben? — Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich den Antrag als mit Ihrer Zustimmung versehen, und 66 VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. es wird der Act dem volkswirtschaftlichen Aus­ schüsse überwiesen werden. Zweiter Gegenstand der Tagesordnung ist die Eingabe des Verbandes handwerks­ mäßiger Gewerbe in Vorarlberg um eine Subvention aus Landesmitteln. Die Eingabe ist durch den Verbandesausschuss dem Landesausschusse übermittelt worden, und dieser überweist diese Eingabe zufolge Beschlusses dem hohen Landtage. Ich erwarte über die for­ melle Behandlung dieses Gegenstandes einen Antrag. Wittwer: Ich beantrage, dass dieser Gegenstand dem Finanzausschüsse zur Berathung und Bericht­ erstattung zugewiesen werde. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung dieses Gegenstandes an den Finanzausschuss beantragt. Keine Einwendung nehme ich als Zustimmung an. Dritter Gegenstand der Tagesordnung ist die Petition des Lehrervereines des Landes Vorarlberg um Abänderung des Lehrer­ besoldungsgesetzes. Martin Thurnher: Es ist vor wenigen Tagen eine ähnliche Petition zwar viel umfangreicheren Inhaltes mit einer Anzahl von Beilagen sta­ tistischen Inhaltes über Einkommen und Bedürfnisse der Lehrer auch von Seite des anderen Lehrer­ vereines, nämlich des katholischen Lehrervereines, dem Landesausschusse übermittelt worden, und ich glaube, die Adresse war die richtigere, weil der hohe Landtag bereits in seiner letzten Session den Landesausschuss mit der bezüglichen Aufgabe betraut hat. Conform dessen möchte ich beantragen, dass die vorliegende Petition dem Landesausschusse zu­ gewiesen werde. Landeshauptmann: Wer wünscht zu diesem Anträge das Wort? — Es meldet sich niemand; somit nehme ich an, dass das hohe Haus dem Anträge des Herrn Ab­ geordneten Martin Thurnher auf Verweisung dieses Gegenstandes an den Landesausschuss zustimmt. Die beiden folgenden Gegenstände 4 und 5 be­ handeln ein ganz zusammenhängendes Gebiet, und wenn das hohe Haus keine Einwendung erhebt, so möchte ich die Anregung machen, dass der Herr Berichterstatter, der über beide Gegenstände zu II. Session, 8. Periode 1898. referieren hat, dies unter einem thun könnte, dass also beide Berichte und die Debatte über beide unter einem abgeführt werden können. Wird gegen diesen Vorgang eine Einwendung erhoben? — Es ist dies nicht der Fall. Somit ersuche ich den Herrn Referenten, über beide Gegen­ stände unter einem zu referieren uiib am Schluffe jedes Referates den betreffenden Antrag zu verlesen. Martin Thurnher: Der Hern: Vorsitzende hat bereits darauf aufmerksam gemacht, dass beide hier zur Verhandlung kommenden Berichte sich auf den gleichen Gegenstand beziehen. Diesen Gegenstand hat der hohe Landtag schon in der Session des Jahres 1896 behandelt, indem damals auch ein Gesuch um Gewährung einer Landes- und Erwirkung einer Staatssubvention vorlag, und zwar wollte das damalige Gesuch, dass die Staats- und Landessubvention 60 °/0 der mit ca. 10.000 fl. veranschlagten Kosten zu um­ fassen habe. • Der hohe Landtag konnte aber damals nicht zu einer endgiltigen Entscheidung der Angelegenheit ge­ langen, sondern beauftragte vielmehr auf Grund der Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses den Landesausschuss, wie sie in der Beilage XXVIII des stenographischen Protokolles des genannten Jahres aufgeführt sind, die geeigneten Erhebungen und Verhandlungen zu pflegen, und insbesondere auch bei der Regierung um eine Subvention ein­ zuschreiten und dem hohen Landtage in der nächsten Session über die weiter einzuleitenden Schritte und geeigneten Maßnahmen entsprechende Anträge zu unterbreiten. Der einzuschlagende Weg schien so­ nach genau gekennzeichnet. Durch eine Verkettung von Umständen wurde aber zunächst an die Bil­ dung einer Concurrenz geschritten, hinsichtlich der vom hohen Landtage in Aussicht genommenen Maß­ regeln aber keine weiteren Schritte eingeleitet. Es liegt nicht einmal ein annehmbares Detailproject vor, und die zur Concurrenz mit dem höchsten Procentsatze herangezogene Gemeinde Brand ist ei­ gentlich geradezu wehrlos gegenüber dem Straßenausschusse, weil sie natürlich in demselben nicht über die Majorität verfügt, obwohl sie die Mehr­ zahl der Kosten zu leisten hat. Eine Remedur dieser getroffenen Maßnahmen ist nothwendig; aber es muss auch auf eine Unterstützung der schwer belasteten Gemeinde Brand Bedacht genommen VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. werden. Nachdem die Gewährung einer Landes­ subvention schon im Jahre 1896 in Aussicht ge­ nommen worden war, so kann der beantragte Be­ trag von 500 fl. für die Gemeinde Brand, die bereits 1200 fl. zu diesem Straßenbaue zahlen musste, als eine Rate der schon ursprünglich in Aussicht genommenen Landessubvention angesehen werden, die zwar dann nicht an die gesammte Concurrenz, sondern nur an den schwer belastetsten Theil derselben ausgefolgt wird, wobei es aber dann nicht ausgeschlossen ist, dass nach vollständiger Ordnung der Angelegenheit, d. i. nach Vorlage eines acceptablen Projectes und unter eventuell neu erfolgter Durchführung der Verhandlungen be­ züglich der Beitragspflicht der betreffenden Ge­ meinde, dem ganzen Unternehmen noch weitere Beiträge aus Staats- und Landesmitteln zuge­ führt werden. Auf Grund dieser kurzen Darstellung und unter Bezugnahme auf den ausführlichen Bericht in den Beilagen XXVI und XXVII erlaube ich mir, namens des volkswirtschaftlichen Ausschusses nach­ stehende Anträge zu stellen und zwar hinsichtlich des Gesuches der Gemeinde Brand um Abände­ rung der Beitragsquote zu den Straßenbaukosten die Anträge: . (Liest dieselben aus Beilage XXVI.) Dann hinsichtlich des Gesuches des Straßenconcurrenzausschusses Bürs-Braud beziehungsweise des Obmannes um Gewährung einer Subvention zu den Umlegungsarbeite-u einer Theilstrecke der Straße den Antrag: (Liest denselben aus Beilage XXVII.) Landeshauptmann: Ich eröffne nun über beide Berichte und Anträge die Debatte. Herr Dr. v. Preu! Dr. V. Preu: Die Petition, welche in dieser Weise eingelaufen ist, gehört offenbar, wie sich jeder damals schon das Bild machen konnte, nach­ dem sie verlesen worden war, nicht in die Kom­ petenz des h. Landtages. Es ist kein Zweifel, dass der hohe Landtag wohl das Recht gehabt hätte, die Petition a limine abzuweisen, allein das wäre jedenfalls nicht praktisch gewesen. Der hohe Landtag hat das ursprünglich so er­ fasst, denn es wäre nur ein Umweg gewesen, auf dem die gleiche Petition wieder direct an den Landes­ II. Session, 8. Periode 1898. 67 ausschuss überreicht worden wäre. Mir war es aber insbesondere sehr willkommen, dass der hohe Landtag den Beschluss gefasst hat, die Angelegenheit dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zur Berathung und Berichterstattung zuzuweisen, weil mir dadurch, wie ich mir damals schon vorgestellt habe, viel­ leicht Gelegenheit geboten werden würde, in der Sache ein Wort zu spreche», und das will ich eben heute so gut als möglich ganz kurz aus­ führen. Beide Punkte des einen Antrages sind der Art, dass ich selbstverständlich diesen Anträgen zu­ stimmen werde nach dem, was ich vorausgesagt habe, denn es ist ganz richtig, dass die Angelegen­ heit einer Concurrenzstraße 2. Classe nach dem Gesetze dem Landesausschusse voraus zu behandeln obliegt. Das ist außer Zweifel. Ich möchte aber nur bei dieser Gelegenheit dem hohen Landesausschusse einige Punkte vor Augen führen; nämlich ich möchte, nachdem, wie der Herr Berichterstatter schon angedeutet hat, im Motivenberichte zu diesem Anträge bereits hinge­ wiesen ist, was unter Erledigung im eigenen Wirkungskreise verstanden werden wird, einiges noch bemerk«!. Es heißt hier nämlich nnter den Motiven: „Was in erster Linie die Neueinleitung der Verfahrens betrifft, so steht demselben nach Anschauung des volkswirtschaftlichen Ausschuss ein gesetzliches Hindernis nicht entgegen." Nun ich will nicht positiv das in Abrede stellen, aber ich möchte es doch den Herren des Landes­ ausschusses sehr zur Erwägung empfehlen, ob nach dem Sinne der Bestimmungen des Straßengesetzes insbesondere in § 8 und § 16 das als Axiom geradezu aufgestellt werden kann. Ich möchte nicht etwa zum Nachtheile der Gemeinde Brand etwas sagen, aber ich möchte doch den h. Landesausschuss ersuchen, sehr gewissenhaft zu prüfen, ob dieser grundsätzliche Ausspruch den gesetzlichen Bestim­ mungen congruent ist. Es ist wohl nicht zu leugnen, und ich muss es offen zugestehen, dass die Gemeinde Brand mit 6O°/o entschieden sehr ins Mitleid ge­ zogen ist. Allein ich möchte da aufmerksam machen, dass die zwei Vertreter der Gemeinde Brand, wie es inl Motivenberichte erwähnt ist, damals zugestinimt haben. Es war der Vorsteher und, so viel ich weiß, ein Gemeinderath dabei. Diese werden doch damals gewusst haben, was sie thun, wenn sie diesem Anträge, welcher laut Ausschussberichtes 68 VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages. von der Bezirkshauptmannschaft in Bludenz aus­ gegangen fei, zugestimmt haben. Seither haben sich die Verhältnisse in Brand sozusagen gar nichts geändert. Es wird das Einkommen der Gemeinde und deren Verniögen so ziemlich gleich geblieben sein wie früher. So hätte ich mir gedacht, dass dann wohl der Gemeinde Brand Rücksicht getragen wäre, denn die Belastung ist doch offenbar mit Rücksicht auf die finanziellen Verhältnisse, in denen die Gemeinde steht, eine ausnehmend hohe und für sie sehr schwer zu ertragende; aber ob der einzige Weg der ist, dass die Gemeinde Bludenz in Concurrenz gezogen wird, glaube ich, könnte man nicht so un­ bedingt zugeben. Es ist Bludenz an der Straße selbst an und für sich wohl sehr wenig interessiert, denn die Verhältnisse haben sich jetzt so gestaltet, dass Brand von Bludenz sich ganz unabhängig gemacht hat. Sämmtliche Lebensmittel in Brand und Bürserberg werden nicht mehr wie einstens bei Kaufleuten in Bludenz eingekauft, sondern es kommt alles, was nach Bürserberg und Brand geht, per Bahn und wird direct, vielleicht von Kleinigkeiten abgesehen, hineingeführt. Es gibt Ausnahmen, wie Luxussachen dann vielleicht etwas Wein u. s. w.; aber für die nothwendigen Artikel, wie Mehl, Petroleum, kurz alles, was in größeren Quantitäten zur Versorgung der Gemeinden er­ forderlich ist, trifft nur das Gesagte zu.. Ich glaube, dass mehrere Herren Mitglieder des hohen Landtages die Verhältnisse ganz genau kennen und ich glaube, mich darüber nicht lange mehr anssprcchen zu müssen. Nur eines muss ich erwähnen, dass man nämlich vielleicht sagen könnte, die Gemeinde Bludenz habe im Sommer zur Zeit des Fremdenverkehres durch die Fuhrwerke, die sie beistellt, einen Vortheil. Dazu kann ich nnr ansühren, dass vielleicht wenige Fuhrwerks­ besitzer in Bludenz allenfalls einen ganz bescheidenen Ertrag finden könnten, andere Gewerbetreibende aber nichts dabei verdienen. Etwas noch darf ich nicht übergehen. In Bürs und Brand sind zwei Unternehmer, deren Namen ich kenne, welche die Lebensmittel und dergleichen waggonweise kommen lassen; außerdem ist iu Bürs ein Consumverein, der gleich jenen Unternehmern die Gemeinden mit Lebensmitteln, natürlich zu bedeutend billigeren Preisen versieht, als in Bludenz eingekauft werden könnte. Ich bitte nur, diese Verhältnisse reiflichster Erwägung zu unterziehen und zu berücksichtigen, II. Session, 8. Periode 1898. dass schon, wie es im Berichte erwähnt ist, der Bezirkshauptmann von Bludenz bei den Verhand­ lungen selbst, die damals gepflogen wurden, aus­ drücklich erklärt hat, dass Bludenz nicht in Con­ currenz zu ziehen sei; er wird seine guten Gründe gehabt haben, diesen Ausspruch, auf den nach dem Berichte so großes Gewicht gelegt worden ist, bei einer derart wichtigen Verhandlung zu thun. Ich bitte also den Landesausschuss und stelle an die einzelnen Mitglieder desselben das Ersuchen, bei gelegentlicher Behandlung dieser Frage dasjenige berücksichtigen zu wollen, was ich mir hier in Kürze vorzuführen erlaubt habe. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter noch das Wort? Dccsscl: Ich bin allerdings kein Jurist, möchte mir aber doch in Bezug auf die juridische Ansicht des Herrn Abg. Dr. v. Preu die Entgegnung er­ lauben, dass mir kein gesetzliches Hindernis dafür vorhanden zu sein scheint, dass die Straßenconcurrenz nicht ganz aufgehoben oder nicht umge­ wandelt werden könnte. Uebrigens ist das ja nicht Sache unserer Beurtheilung, sondern der Landes­ ausschuss wird das selbst zu beurtheilen haben. Die Behauptung, dass sich die Verhältnisse in Brand nicht geändert haben, ist nicht richtig. Die materiellen Verhältnisse haben sich insoferne ge­ ändert, als die Gemeinde Brand in eine Lage gekommeu ist, dass sie mehr als doppelt soviel Zu­ schläge einheben müsste, wenn die Concurrenz so bleibt. Die Verhältnisse haben sich aber auch anderweitig geändert. Die Vertreter von Brand haben allerdings damals bei Festsetzung des Bei­ trages zugestimmt. Wie sie dazu gekommen sind, durch welche Beeinflussung, weiß ich nicht, aber Thatsache ist, dass die Herren nicht mehr im Gemcindcausschusse sitzen, sondern schon bei der näch­ sten Wahl, wie man zu sagen pflegt, hinausge­ worfen wurden, eben wegen ihrer Zustimmung zu den 55%. Was das Verhältnis zu Bludenz betrifft, so mag es ja jetzt so sein, dass die Brandner ihre Lebensmittel und andere Dinge vielleicht in größerem Maßstabe durch einzelne Händler von außen beziehen. Ich weiß das nicht, ich kann das ja nicht untersuchen. Thatsache ist, dass man VIII. Sitzung des Vorarlberger Landtages früher nur auf Bludenz angewiesen war, und man weiß heute auch noch nicht, ob nicht später, wenn man die Straßenconcurrenz in der vorgeschlagenen Weise ändert, die Lebensmittel und was man sonst zur Befriedigung der Lebensbedürfnisse braucht, wieder von Bludenz bezogen werden. Außerdem hat Bludenz, abgesehen vom Fremden­ verkehre, noch ein anderes Interesse an dieser Straße. Bludenz hat nämlich tut Brandnerthale große Waldungen, theils als Eigenthum, theils Holzrechte am ärarischen Walde. Zum großen Theile muss nun dieses Holz auf der Brandner Straße nach Bludenz geführt werden. Abgesehen von den Handels- und nachbarlichen Verhältnissen wäre das Letztangeführte ein Grund mehr dafür, dass Bludenz selbst in die Concurrenz einbezogen werde. Pfarrer Thnrnher: Es hat mich sehr ange­ nehm berührt, dass der volkswirtschaftliche Aus­ schuss diese Sache dem Landesausschusse abgetreten wissen will und zwar in dem Sinne, dass bezüglich dieser Concurrenz neue Verhandlungen eingeleitet werden. Ich glaube, , dass die Beiträge zu den Herstellungs- und Erhaltungskosten dieser Straße, wie sie jetzt festgesetzt sind, nicht gerecht vertheilt wurden. Sie entsprechen meines Erachtens zu­ nächst einmal dem Gesetze selber nicht, das ja bekanntlich bestimmt, es sollen die Beitragsquoten nach Maßgabe der Vorschreibung an directen Steuern auf die einzelnen Gemeinden vertheilt werden. Nun ist nicht zu leugnen, dass Bürs und Bürserberg eine weit größere Vorschreibung an directen Steuern haben als Braud, und deudenoch hat diese letztere Gemeinde, wie alle Herren wissen, den weitaus größten Theil der Herstellungs­ und Erhaltuugskosten geleistet, nämlich 60 '*/<, , während Bürs 25 °/n und Bürserberg nur 15 beigetragen haben. Dieses Quotcnverhältnis scheint mir auch nicht richtig zu sein, wenn man es ver­ gleicht mit der Ausdehnung des Concurrenzgebietes. Diese Concurrenzstraße beginnt außerhalb der Häuser in Bürs, und es macht un­ willkürlich den Eindruck, als ob man möglichst weit von Bludenz geflohen sei, um ja nicht auf diesen Ort aufmerksam zu werden. Kaum hat jedoch die Straße das Gemeindegebiet von Brand erreicht, so hört die Concurrenz wieder auf. Die Gemeinde Brand hat demnach das Vergnügen, den II. Session, 8. Periode 1898. 69 anderen zwei Gemeinden, die durch ihr Gebiet führende Straße mit 60 °/0 Herstellen und er­ halten zu helfen, die durch Brandner Gebiet führende Straße aber ganz allein, aus eigenen Mitteln zu erhalten. Es wird eingewendet, dass der Fremdenver­ kehr von besonderer Bedeutung für Brand sei. Wenn man die paar Wirte und vielleicht noch den einen oder andern Fuhrmann darunter meint, so hat das ja seine Richtigkeit; wenn man aber glaubt, dass die Bevölkerung selbst einen beson­ deren Vortheil daraus ziehe, so ist das-ganz und gar unrichtig. Wenn der Herr Dr. v. Preu her­ vorgehoben hat, dass die früheren Gemeindever­ treter zu dem Quotenverhültnisse selbst zugestimmt haben, so ist das leicht erklärlich; denn der frühere Gemeindevorsteher ist Wirt und hat daher in erster Linie ein großes Interesse an der Neuerstellung und Verbesserung der Straße. Es wird ihm eben gegangen sein wie in diesem Falle vielen anderen Geschäftsleuten, er hat gefühlt, dass ihm das Hemd näher liegt als der Nock. Dass Bludenz an diesen! Fremdenverkehre weit mehr betheiliget und interessiert ist, das braucht nicht erst näher ausgeführt zu werden. Ich glaube, wenn die Straße erstellt und ver­ bessert ist, werden die meisten Fuhrwerke in Blu­ denz und nicht in Brand von den Fremden ge­ nommen. Dann will ich noch erinnern, dass Bludenz grö­ ßeren Nutzen auch daraus zieht, dass die Märkte dort­ selbst vom Brandnerthale stark besucht werden. Ich möchte cs überhaupt bezweifeln, ob sich Brand so gänzlich unabhängig gemacht hat von Bludenz in Bezug aus den Einkauf von Lebensmitteln und zwar aus dem Grunde, weil, so oft man nach Bludenz kommt, fast immer auch Leute aus dem Brandnerthalc dort gesehen werden und zwar nicht am Bahn­ höfe sondern hauptsächlich in der Stadt. Man kann allerdings einwenden, dass die Ge­ meinde Brand die Straße am meisten ausnütze, weil sie eben ani Ende derselben gelegen ist. Aber dieser Einwand ist in Wirklichkeit nicht begründet. Man muss bedenken, dass die Einwohnerzahl von Brand im Vergleiche zu der der beiden anderen Gemeinden die geringste ist; denn Bürserberg hat mehr und Bürs noch viel mehr Einwohner als Brand. Zudem hat Brand nicht den Waldbesitz wie Bürserberg und Bürs. Diese werden die Straße