18980112_lts004

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Letzte Änderung 02.07.2021, 19:09
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp08,lts1898,lt1899,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 4. Sitzung am 12. Januar 1898, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 19 Abgeordnete. Abwesend die Herren: Hochwürdigster Bischof, Dr. Schmid. Regierungsvertreter: Herr Statthaltereirath Josef Graf Thun-Hohenstein Beginn der Sitzung 3 Uhr 10 Min. nachmittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der gestrigen Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Wird gegen die Fassung des Protokolles ein Einwand erhoben? Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmiget. (Sich erhebend:) Hohes Haus! Am 1. dieses Monates waren 60 Jahre verflossen, seit Seine Heiligkeit, unser glorreich regierender heiliger Vater Leo XIII., zum Priester geweiht wurde. (Das ganze Haus erhebt sich von den Sitzen.) Dieses ebenso seltene als überaus freudige Ereignis der diamantenen Jubelfeier Leo XIII. hat nicht nur allerorten, wo katholische Herzen schlagen, jubelnde Begeisterung hervorgerufen, sondern auch Monarchen, Staatsmänner und berühmte Persönlichkeiten anderer christlicher Confessionen, ja selbst Nichtchristen haben sich beeilt, den Tribut der Verehrung gegenüber dem greisen Repräsentanten des Stuhles Petri durch Glückwunschdeputationen, Geschenke oder auf andere sinnreiche Art zum Ausdrucke zu bringen. Insbesondere wir Katholiken erblicken im heiligen Vater den Steuermann des Schiffleins Petri, der dasselbe in schwerer, sturmbewegter Zeit, obwohl ein schwacher, gebrechlicher Greis, dennoch mit fast übermenschlicher Kraft und Weisheit führt und leitet, einen wahren Friedens- und Versöhnungsfürsten, den gottbegnadeten Rathgeber in den dermalen die Menschheit in eminenter Weise beschäftigenden, socialen Fragen, den hochgelehrten Interpreten theologischer und wissenschaftlicher Themata, 26 IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. den Wohlthäter und liebenden Vater der Armen und Nothleidenden, mit einem Worte den großen, welthistorischen Papst. Darum schulden wir Seiner Heiligkeit den Tribut unserer Liebe und Verehrung. Bereits haben die Landesvertretungen von Tirol und Mähren Beschlüsse gefasst, worin sie diese ihre Verehrung gegenüber dem greisen Oberhaupte der Kirche Christi au den Tag legen. Der Landtag von Vorarlberg wird hierin gewiss nicht zurückbleiben, und ich erlaube mir daher, das hohe Haus um die Ermächtigung zu bitten, dem heiligen Vater in geeignet erscheinender Weise aus Anlass seines diamantenen Priesterjubiläums unsere Gefühle innigster Verehrung und Ergebenheit zu Füßen legen zu dürfen. Nachdem das hohe Haus sich bereits von den Sitzen erhoben hat, so nehme ich an, dass es meiner Anregung zustimmt, und werde ich mit Freude diesem Auftrage nachkommen. Es sind mir mehrere Einlaufstücke zugekommen. Das erste ist eine Petition des Blinden-Vereines in Wien um eine Unterstützung, überreicht durch meine Wenigkeit, das zweite die Bitte des ehemaligen Aushilfslehrers Bischof von Buchboden um eine jährliche Subvention. Ich glaube, dass diese zwei Gegenstände, wenn kein Einwand erfolgt, in kurzem Wege an den Finanzausschuss geleitet werden können. Das hohe Haus ertheilt meinem Antrage seine Zustimmung. Ferner ist eingelaufen ein selbständiger Antrag der Herren Abgeordneten Ganahl, Dr. Schmid, Dr. Waibel und Dr. v. Preu wegen Subventionierung der gewerblichen Fortbildungsschulen. Ich ersuche denselben zu verlesen. (Secretär verliest denselben.) Martin Thurnher: Wenn die Herren Antragsteller nicht gerade streng auf der formellen Behandlung des Gegenstandes bestehen wollen, so glaube ich, dass, nachdem doch das h. Haus immer ein sehr großes Entgegenkommen gegen derartige Anstalten bewiesen hat, es einer längeren Verhandlung insbesondere einer ersten Lesung nicht bedarf, sondern dass dieser Antrag sofort dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zur Berathung und Antragstellung zugewiesen werden sollte. Landeshauptmann: Ich mochte die Herren Antragsteller fragen, ob ein Einwand gegen die dringliche Behandlung erhoben wird. Da dies nicht der Fall ist, wird die Zuweisung an den volkswirtschaftlichen Ausschuss erfolgen. Der Herr Abgeordnete Dr. Schmid hat sich unmittelbar vor Beginn der Sitzung bei mir eingefunden und mir mitgetheilt, dass er möglicherweise durch Amtsgeschäfte verhindert sei, der heutigen Sitzung beizuwohnen. Wir gehen nun zur Tagesordnung über; auf derselben steht als erster Gegenstand das Gesuch der Vorarlberger Wohlthätigkeitsgesellschaft in Innsbruck um Unterstützung aus Landesmitteln. Ich erwarte über die formelle Behandlung dieses Gegenstandes einen Antrag aus der Mitte der hohen Versammlung. Martin Thurnher: Ich stelle den Antrag, dass dieser Gegenstand dem Finanzausschüsse zugewiesen werde. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung dieses Gegenstandes an den Finanzausschuss beantragt. Keine Einwendung betrachte ich als Zustimmung. Der zweite Gegenstand der Tagesordnung ist die Petition des katholisch-constitutionellen Bürgercasinos in Dornbirn in Sachen der Schaffung gewerblicher Fachschulen im Lande. Martin Thurnher: Ich stelle den Antrag, diesen Gegenstand dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zuzuweisen. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung dieses Gegenstandes an den volkswirtschaftlichen Ausschuss beantragt. Wenn keine Einwendung erfolgt, nehme ich an, dass das hohe Haus dem Antrage zustimmt. Der dritte Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist der Voranschlag des Vorarlberger Landesculturfondes pro 189 8. Bösch: Ich stelle den Antrag, dass dieser Gegenstand dem Finanzausschüsse zur Vorberathung und Berichterstattung zugewiesen werde, IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Bösch beantragt die Zuweisung dieses Gegenstandes Mi den Finanzausschuss. Wenn keine Einwendung erfolgt, nehme ich an, dass das hohe Haus dem Antrage zustimmt. Der vierte Gegenstand der Tagesordnung ist der Act, betreffend die Verhandlungen des Landesausschusses mit der k. k. Statthalterei wegen Belassung der alten Gerichtsacten im Lande. Pfarrer Thurnher: Ich beantrage, diesen Gegenstand) dem Finanzausschüsse zur weiteren Behandlung zu überweisen. Landeshauptmann: Es ist auch für diesen Gegenstand die Zuweisung an den Finanzausschuss beantragt, keine Einwendung betrachte ich als Zustimmung. Wir kommen nun zum fünften Gegenstände der Tagesordnung, nämlich dem Berichte des Landesausschusses über das Gesuch der Gemeinde Sibratsgfäll um Gewährung einer Subvention aus Land es Mitteln zur Behebung der durch Hochwasser an Straßen und Brücken verursachten Schäden. Ich ersuche den Herrn LandeshauptmannStellvertreter Ganahl, gefälligst den Vorsitz zu übernehmen. (Der Herr Landeshauptmann - Stellvertreter, Abgeordneter Ganahl, übernimmt den Vorsitz.) Landeshauptmann-Stellvertreter: Ich ertheile dem Herrn Landeshauptmanne als Referenten das Wort. Rhomberg: Die verehrten Herren haben aus dem Berichte des Landesausschusses schon entnommen, um was es sich bei diesem Gegenstände handelt. Die Gemeinde Sibratsgfäll hat durch das Hochwasser vom 5. Juni v. J. großen Schaden erlitten und namentlich ist ihr ein Weg, der dem Bache entlang führte, auf ein ziemlich großes Stück weggerissen worden. Sie hat ein Gesuch um Subvention zur Wiederherstellung des zerstörten Weges und einer zerstörten Brücke eingebracht) Der Herr Landesculturingenieur, welcher an Ott und Stelle die Sache besichtigte, kam zur Überzeugung, dass es am praktischesten wäre, bei dieser Gelegenheit den zerstörten Weg umzulegen und ihm etwas höher seine Richtung zu geben, damit ein späteres Hochwasser denselben nicht mehr schädigen könne. Die Kosten einer solchen Umlegung haben sich allerdings höher belaufen, als die der bloßen Reconstruction des alten Weges) Der Landesansschuss glaubte aber, auch die Variante 2 empfehlen zu sollen, und die Gemeinde ist auch thatsächlich darauf eingegangen und hat sich bereit erklärt, die Mehrkosten zu übernehmen, wenn ihr ein Landesbeitrag von 3O%, wie ein solcher früher in Aussicht genommen war, auch thatsächlich bewilliget werde. Infolge dieses Umstandes wird der Gemeinde jetzt die Möglichkeit geboten, einen verbesserten Weg herzustellen, der in seiner Anlage von einem weiteren Hochwasser ungefährdet bleibt. Ich erlaube mir aus diesen Erwägungen und gestützt auf die im Berichte angeführten Gründe namens des Landesausschusses, folgende Anträge zu stellen: (Liest die Anträge 1 und 2 aus Beilage VI.) Landeshauptmann-Stellvertreter: Ich eröffne über diese Anträge des Landesausschusses die Debatte. Pfarrer Fink: Der Weg, um den es sich da handelt und um dessen Subventionierung angesucht wurde, ist ein Weg, der für die dortigen Bewohner sehr nothwendig ist. Jenseits Sibratsgfäll am Krähenberg sind etwa 5 Melkalpen mit circa 150 Stück Kühen; dann haben durch diesen Weg 3 Galtalpen das Zugrecht, welche aber zu diesem Wege nichts, sondern nur zur Brücke beizutragen haben. Durch diesen Weg werden jährlich auf 3 Galtalpen circa 1000 Stück Galtvieh aufgetrieben; es werden etwa 2000 Centner Streu nach Sibratsgfäll herüber geführt und kommt noch das Molken aus diesen Melkalpen zur Verfrachtung. Ich will damit nur sagen, dass es nothwendig ist, dass dieser Weg instand gestellt werde. Der alte Weg war steil, schwer befahrbar und es ist für Alpenbesitzer, welche viel Streu und Holz aus den Alpen herausbringen sollen, von großer Bedeutung, ob ein Weg gut befahrbar ist oder nicht. Ich möchte 28 IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. deshalb das hohe Haus nur bitten, dass es eingehe aus die Umlegung des Weges, wie sie in den Anträgen projectiert ist. Landeshauptmann-Stellvertreter: Wenn niemand mehr das Wort wünscht, bringe ich die Anträge des Landesausschusses, wie sie der Herr Referent vorgetragen hat, zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche denselben zustimmen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der sechste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Landesausschusses über die aus Anlass der Neuanlage des Forstpflanzgartens in Bregenz ausgelaufenen Kosten und deren Deckung aus dem Landesculturfonde. Ich ersuche den Herrn Landeshauptmann als Referenten, das Wort zu ergreifen. Rhomberg: Der Pflanzgarten in Bregenz in der Nähe des Bergisels ist schon eine Reihe von Jahren in Verwendung gestanden. Mit Ausnahme des Grundes und Bodens sind die Bestandtheile desselben Eigenthum des Landes. Dieser Pflanzgarten dient nämlich vornehmlich dazu, alljährlich die Zöglinge des Waldwächtercurses, welcher aus Staats- und Landesmitteln subventioniert wird, in praktischen und forstlichen Übungen zu unterrichten. Im übrigen versieht denselben der hiesige Forstwart unter Oberaufsicht des Herrn k. k. Oberforstcommissärs Apfelbeck. Dieser Garten hat seit einer Reihe von Jahren immer einen Überschuss der Verwaltungskosten ergeben, indem dessen Ausgaben mehr als reichlich hereingebracht wurden durch die Einnahmen aus dem Verkaufe von Pflanzen. Zahlreiche Pflanzensämlinge wurden zur Aufforstung Bregenzerwälder Gemeinden übermittelt, eine ziemlich große Anzahl Pflanzen kam aber auch geschenkweise an höher gelegene Gemeinden, von welchen ich insbesondere Damüls und Warth hier erwähne. Die Pflanzen, die dorthin gekommen sind, haben sich auch bewährt und ist ein ziemlich großes Territorium in beiden Gemeinden der Aufforstung unterzogen worden, was gerade in jenen Gegenden um so nothwendiger erscheint, wo der Waldstand leider Gottes erfahrungsgemäß immer mehr ab- als zunimmt. Nun ist aber der Fall eingetreten, dass durch zu langen Gebrauch der Boden endlich etwas kraftlos geworden ist, und die fachmännischen Organe haben es für nothwendig befunden, einen neuen Pflanzgarten anzulegen. Die Stadt Bregenz hat in dankenswerter Weise einen Grund in der Nähe des Gebhardsberges zu diesem Zwecke zur Verfügung gestellt, welcher um 200 m2 größer ist als der bisherige Pflanzgarten. Die Anlage des Gartens, die Umarbeitung der Erde, das Rigolen, die Zufuhr von Wasser, die Erbauung einer Hütte zur Unterbringung der Geräthe u. s. w. erfordern aber begreiflicherweise namhafte Kosten. Nach einer Kostenberechnung des Herrn Oberforstcommissärs Apfelbeck beliefen sich dieselben auf 500 fl. Der Landesausschuss hat damals, dem Ansuchen des Herrn Oberforstcommissärs entsprechend, beschlossen, dem hohen Landtage einen Antrag auf Bewilligung von 500 fl. zu unterbreiten, wie er Ihnen hier gedruckt vorliegt. Nachdem dieser Bericht und Antrag aber bereits dem Drucke übergeben waren, ist der Herr Oberforstcommissär Apfelbeck mit einer Nachtragsforderung gekommen, die allerdings auch vollkommen begründet war. Es hat sich nämlich bei der Anlage des Pflanzgartens herausgestellt, dass man ganz unerwartet auf felsiges Terrain gekommen ist. Infolge dessen giengen eine große Anzahl Tagschichten nur mit der Sprengung dieses Terrains auf, so dass sich die Gesammtkosten jetzt thatsächlich um 400 fl. höher belaufen, somit den Betrag von 900 fl. ausmachen. Indem ich zunächst dem hohen Hause den ursprünglichen Antrag des Landesausschusses verlese, füge ich bei, dass der Landesausschuss nach Druck dieses Berichtes beschlossen hat, auch die Mehrforderung dem hohen Hause in Vorlage zu bringen. (Liest den Antrag aus Beilage VIII.) Ich möchte mir daher erlauben, nachträglich diesen Antrag etwas zu modificieren, indem er lauten soll, wie folgt: "Dem Landesausschussbeschlusse vom 17. Nov. 1897, betreffend die Bewilligung der für die Neuanlage des Forstpflanzgartens in Bregenz auflaufenden Kosten bis zur Höhe von 500 fl. und Entnahme des wirklich verausgabten Kostenbetrages aus dem Landesculturfonde, wird die Genehmigung IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IL Session, 8. Periode 1898. 29 ertheilt und gleichzeitig die erlaufenen Mehrkosten i)on 400 fl. ebenfalls bewilliget." Landeshauptmann-Stellvertreter: Ich eröffne -über Bericht und Antrag die Debatte. Bösch: Bei der Durchlesung dieses Berichtes sind mir Bedenken aufgestiegen, ob die in diesen niedergelegenen Pflanzgärten z. B. in Bregenz erzeugten Waldpflanzen auch in den höheren Regionen gedeihen werden. Bei der Obstcultur z. B. hat man die Erfahrung gemacht, dass sich Bäume aus sonnigen Lagen und wärmeren Gegenden in kälteren Gegenden nicht gut acclimatisieren. Da Habe ich mir nun gedacht, das könnte auch bei diesen Waldpflanzen der Fall sein. Deshalb sollte man auch dieser Angelegenheit die möglichste Aufmerksamkeit schenken. Für den Fall, als derartige Erfahrungen auch mit den Waldpflanzen gemacht würden, könnte man wohl die Frage aufwerfen, ob nicht die Anlage eines höher gelegenen Pflanzgartens zweckdienlich, ja geradezu geboten erscheine. Pfarrer Fink: Es ist dem h. Hause bekannt, dass in der letzten Session des h. Landtages der volkswirtschaftliche Ausschuss an das h. Haus einen Bericht erstattete, in welchem er den h. Landtag bat, es möchte derselbe den Landesausschuss beauftragen, bezüglich der Wildschäden bezw. der Culturschäden an den Waldungen durch Rothwild mit der -h. k. k. Regierung in Unterhandlung zu treten in dem Sinne, dass der betreffende Paragraph im bestehenden Jagdgesetze dahin abgeändert werde, dass der Mehrheit der Grundbesitzer einer Gemeinde, wenn sie es verlangen, es gestattet werde, die Jagd mit Umgehung der öffentlichen Versteigerung privatim zu verpachten. Der volkswirtschaftliche Ausschuss hat diese Frage damals reiflich erwogen und den Antrag wohl begründet, indem er besonders darauf hinwies, wie nothwendig es sei, theils aus klimatischen Rücksichten, theils wegen Elementarschäden, die da und dort zu befürchten sind, an der Vegetationsgrenze die Waldungen zu schützen. Ferner hat der volkswirtschaftliche Ausschuss auch den Schutz der Wälder deswegen bethont, weil der Bedarf an Bauholz ein sehr großer ist, da die Gebäulichkeiten in jenen Regionen meistens aus Holz erstellt werden. Dann wurde auch noch der Umstand hervorgehoben, dass für manchen Bauer der Erlös und die Einnahme aus dem Verkaufe seines schlagbaren Holzes die einzige Möglichkeit biete, sein Besitzthum zu erhalten und zu retten. Nun weiß ich zwar nicht, was seither eigentlich in dieser Angelegenheit geschehen ist. Ich erkläre, dass ich mit dem Antrage, betreffend die Subventionierung der Neuanlage des Forstpflanzgartens in Bregenz, und dem späteren Anträge, betreffend die Subventionierung der Aufforstung im Brandnerthale, ganz einverstanden bin und erkenne die Nothwendigkeit an, dass man in dieser Beziehung manches thue. Ich stimme aber diesen Anträgen nur in der Anhoffnung zu, dass die h. k. k. Regierung diese kleine Forderung bezüglich Umänderung des Jagdgesetzes, welche wir wollen und nothwendig verlangen müssen, bewillige und hierin auch uns Entgegenkommen zeige. Meine Herren! Es sind diese Wildschäden vielleicht größer, als bei der Behörde angegeben wird. Bei derselben wird fast nie eine Klage eingebracht. Gerade gestern hat mir ein Gemeindevorsteher gesagt, dass in seiner Gemeinde unlängst wegen eines Wildschadens, Der sich auf 600 fl. beläuft, verhandelt wurde; die Behörde wisse nichts davon. In den meisten Gemeinden wird eben das privatim abgemacht d. h. im Wege des Vergleiches, ohne die Behörde in Kenntnis zu setzen. Nun das ist keine Kleinigkeit, wenn in den Waldungen soviele Tännlein geschädiget werden. Gerade im letzten Winter sind die Schäden z. B. in der Gemeinde Bolgeuach sehr groß. Es wurden wiederum La. 1200 Tännlein vom Rothwilde geschädiget. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft hat das Abschießen des Rothwildes verfügt, aber wir haben schon im letzten Jahre betont, dass das Abschießen noch kein hinreichendes Mittel ist zur Verhütung der Wildschäden, denn man schießt gewöhnlich nur dann ab, wenn die Wildschäden schon angerichtet sind. Bei Grasschäden ist der Schaden nicht so nachhaltig wie bei Waldschäden; diese spürt man durch viele Generationen hindurch. In den Grenzgemeinden gegen Baiern wird überhaupt selten abgeschossen. Darum sollte man den Gemeinden, resp. Grundbesitzern das Recht einräumen, sich gegen etwaige Culturschäden selbst zu schützen, weil sie auch Eigenthümer des Jagdrechtes sind. Ich erkläre nochmals, dass ich gerne für diese Anträge stimme, dass ich aber auch erwarte, dass die h. k. k. Regierung uns in dieser Angelegenheit IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages, IL Session, 8. Periode 1898 entgegenkomme. Ich bitte daher den Herrn Regierungsvertreter, Aufklärung zu gebest, was in dieser Frage seitens der hohen k. k. Regierung geschehen ist. Johannes Thurnher: Ich stimme vollkommen den Bedenken des ersteren Vorredners, Herrn Bösch, zu, dass nämlich bei der Obstcultur die. in niedergelegenen Baumschulen gepflanzten Bäume in höher gelegenen Gegenden nicht gedeihen, und dass diese Erfahrungen auch bei den Waldpflanzungen zutreffend sind. Diese Anschauung ist ganz consequent. Dagegen führe ich an, dass der Pflanzgarten in Bregenz nicht der einzige ist, den wir in Vorarlberg besitzen, und dass es jenen Aufforstern in höher gelegenen Gegenden freisteht, auch Pflanzgärten in höheren Lagen zu benützen. Der Pflanzgarten in Bregenz ist schon deshalb eine Nothwendigkeit, weil er das Anschauungs- und Bearbeitungsmaterial für den Waldwächtercurs enthält. Das ist mir jedenfalls Grund genug, für diesen Posten zu stimmen. Dann ist es mir unmöglich, in dieser Beziehung fachmännische Auskunft ertheilen zu können, ob nämlich die in niedergelegenen Gärten aufgeschulten Pflanzen, bevor sie den Unbilden der höheren Gegenden ausgesetzt werden, in höher gelegenen Pflanzgärten, z. B. in Warth eine Acclimatisierung erfahren. Ich weiß nicht, in welcher Beziehung diesfalls Erfahrungen gemacht sind. Vielleicht weiß der Herr Referent Auskunft zu geben. Jedenfalls ist diese Ausgabspost für den Forstpflanzgarten in Bregenz gerechtfertigt, weil bei der Nähe der Forstschule entsprechend auch Grund und Boden vorhanden sein muss, damit ad oculos demonstriert werden kann. Die Erweiterung ist schon deshalb leicht durchführbar, weil aus den bisherigen Einnahmen der verkauften Pflanzen die Auslagen mehr als hinlänglich gedeckt werden können. Ich möchte also diesen Posten der unveränderten Annahme empfehlen. Rhomberg: Ich möchte zunächst auf die Anfragen des Herrn Abgeordneten Pfarrer Fink, betreffend die Berathungen des volkswirtschaftlichen Ausschusses und den Landtagsbeschluss im vorigen Jahre bezüglich der Angelegenheit der Wildschadenvergütung beziehungsweise Abänderung des Jagdgesetzes, etwas bemerken. In dieser Beziehung wird der, Rechenschaftsbericht, der wahrscheinlich morgen an die Herren Abgeordneten vertheilt werden kann, kurzen Bericht enthalten. Es sind nämlich Erhebungen seitens des Landesansschuss-Subcomites gepflogen worden, dieselben sind aber nicht so weit gediehen, dass ein Substrat der Verhandlungen dem) dermaligen hohen Landtage vorgelegt werden könnte. Was die Bemerkung des Herrn Abgeordneten Bösch anbelangt, so hat- dieselbe bereits -der Herr Abgeordnete Johannes Thurnher erwidert. Ich kann nur noch beifügen, dass nach Mittheilungen von Fachleuten, die mir geworden sind, bei solchen Aufforstungen und Entnahme von Pflanzen aus dem Bregenzer Pflanzgarten beiläufig die Sache so gemacht wird, dass diese Pflanzen, nachdem sie zwei oder drei Jahre hier aufgewachsen sind, aus dem hiesigen Garten genommen und dann in höher gelegene Pflanzgärten z. B. Damüls noch 2-3 Jahre für die dortigen klimatischen Verhältnisse geschult werden. Soweit die Erfahrungen reichen, sind gerade im Gemeindegebiete von Damüls mit diesem Verfahren große Erfolge erzielt worden. Ähnlich wurde vorgegangen in Stuben, wo vor ungefähr 6 oder 7 Jahren infolge Landtagsbeschlusses unter Zuwendung einer bedeutenden Subvention seitens des h. k. k. Ackerbau-Ministeriums ein Werk begonnen wurde, welches berufen ist, mit der Zeit eine Wiederaufforstung des Arlberges durchzuführen. Die sogenannte Stubigeralpe wenigstens in den tiefer gelegenen Theilen wird jetzt schon systematisch aufgeforstet. Als die ersten Verhandlungen in Stuben darüber gepflogen wurden, haben die dortigen Bewohner ihre Bereitwilligkeit erklärt, Gründe zu diesem Zwecke zur Verfügung zu stellen. Aber man hat sehr große Zweifel gehegt, ob überhaupt eine Aufforstung dort möglich sei, bei den kolossalen Lawinen und großen Schneemassen, die im Winter dort häufig vorkommen. Man hat auch dort den Weg betreten, verschulte Pflanzen aus einem niedergelegenen Pflanzgarten, z. B. in Bludenz, in den höher gelegenen von Langen zu verpflanzen, sie dort wieder drei Jahre verschult, und die Aufforstung dann vorgenommen. Es ist in dieser Weise ein ziemliches Stück der Stubiger Alpe der Aufforstung bereits unterzogen worden, ohne dass bisher schlechte Erfahrungen damit gemacht worden sind. Die Pflanzen gedeihen ganz gut. Das Allergroßartigste IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. 31 in dieser Richtung hat aber die k. k. Staatsbahn geleistet, indem sie auf der steilen Anhöhe des Plasegg oberhalb der Station Langen, wo die großen Lawinen-Schutzbauten aufgeführt sind, auf einer vollständig steilen, unfruchtbaren und brüchigen Lehne eine Aufforstung von Ahornbäumen und Föhren durchgeführt hat, die bisher von den besten Erfolgen gekrönt war, ein Werk, das von jedem, der nicht Fachmann ist, geradezu für unmöglich erklärt wurde. Gegen den Antrag selbst ist keine Einwendung erhoben worden^ und ich empfehle daher die Annahme desselben in der veränderten Form, wie er den Herren Abgeordneten mitgetheilt wurde. Landeshauptmann-Stellvertreter: Jene Herren, welche diesem Antrage in der Form, wie er vom Herrn Referenten gestellt wurde, zuzustimmen belieben, wollen sich gefälligst von den Sitzen erheben. Angenommen. Der siebente Gegenstand der Tagesordnung lautet: Bericht des Landesausschusses über das Gesuch mehrerer Grundbesitzer von Brand um einen Landesbeitrag zu Aufforstungszwecken. Ich bitte den Herrn Landeshauptmann als Referenten, den Bericht hierüber zu erstatten. Rhomberg: Das Thal in Brand ist im allgemeinen noch ziemlich gut besteckt zum Unterschiede von manchen anderen hochgelegenen Thälern unseres Landes. Aber auch dort finden sich manche Blößen. Da ist es denn außerordentlich zu begrüßen, dass aus der Initiative der dortigen Grundbesitzer selbst das Bestreben hervorgegangen äst, eine Aufforstung in diesem Thale durchzuführen. Eine Anzahl von Grundbesitzern hat nämlich an einer ziemlich steilen Lehne Maiensäße, welche rings von allerdings auch wenig bestocktem Walde umgeben sind, und beabsichtiget auf denselben eine Aufforstung^ Diese Maiensäßgründe sind aber durch den Umstand, dass eben dort nur geringer Wald ist, der Lawinen- und Steingeröllegefahr ausgesetzt, insbesondere aber die unter den Maiensäßen liegenden Anwesen dieser betreffenden Gutsbesitzer. Sie haben sich daher in einer Eingabe, welche auch von Seite der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bludenz sehr warm befürwortet wurde, an den Landesausschuss gewendet um eine Subvention für eine Aufforstung dieser Maiensäßgründe. Nachdem die Vorbedingungen hiefür erfüllt waren und ein Bericht des Forsttechnikers von Bludenz über die Art und Weise dieser Unternehmung vorlag, ist der Landesausschuss der Frage näher getreten. Aus dem Berichte des Forsttechnikers geht hervor, dass nicht bloß diese Fläche allein aufgeforstet werden muss, um es rationell durchzuführen, sondern auch die umliegenden Wälder einer Nachforstung zu unterziehen sind. Außerdem sind ext 16 Lawinen- oder Schneerechen aus Holz oder Draht an geeigneter Stelle anzubringen, damit der Schnee oben gebunden und dadurch die Lawinengefahr vermindert wird. Die Grundfläche, welche durch diese forsttechnische Behandlung der Aufforstung zu unterziehen ist, beträgt nach dem Berichte ca. 10 ha. Die Grundbesitzer haben dann die protokollarische Waldstandserklärung abgegeben nämlich die Erlaubnis, dass der Weidegrund in Wald umgewandelt werde. Sie haben sich bereit erklärt, auch das Verbot des Weidens und Mähens auf diesen Gründen in Zukunft zu beobachten und überhaupt die ganze Aufforstung nur nach Anweisung der forsttechnischen Organe vorzunehmen, und somit wurde die Sache insoweit perfect. Die Kosten, die dabei auflaufen, dürften ca. 700 fl. ausmachen. Der Landesausschuss glaubte jedoch, in dieser Frage sich auch an das hohe k. k. Ackerbauministerium wenden zu sollen, nachdem dasselbe seine Fürsorge für den Wald bei verschiedenen Gelegenheiten hat zutage treten lassen, und auch selbst die Initiative bei der Frage der Aufforstung des Arlberges und Wiederaufforstung der Gemeinde Lech seinerzeit ergriffen hat. Wir wandten uns daher an das h. k. k. Ackerbauministerium mit dem Ersuchen, die Hälfte dieser Kosten, nämlich 350 fl. auf den Staat zu übernehmen. Eine Antwort ist allerdings bis jetzt noch nicht eingelangt, aber nach den bisherigen Antecedentien und nach dem Wohlwollen, welches das Ministerium gegenüber den Verbesserungen des Waldstandes an den Tag legt, ist anzunehmen, dass diese Bewilligung auch wirklich ertheilt werden wird. Der Landesausschuss glaubt aber, diese 350 fl. jetzt schon aus Landesmitteln in Anweisung bringen zu sollen, und ich erlaube TV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. H. Session, 8. Periode 1398. 32 mir daher, den Antrag zur Annahme zu empfehlen, den ich jetzt verlese: (Liest Antrag aus Beilage IX.) Landeshauptmann-Stellvertreter: Ich eröffne über diesen Antrag des Landesausschusses die Debatte. Johannes Thurnher: Es ist zwar aus dem Berichte zu entnehmen und im Zusammenhange damit ersichtlich, dass die 350 st. ein einmaliger Beitrag sind und nur in 3 Jahren die Auszahlung erfolgt. Ich möchte nur durch den Herrn Referenten constatiert wissen, dass diese Auffassung die richtige ist. Rhomberg: Diese Auffassung existiert thatsächlich. Landeshauptmann-Stellvertreter: Wenn sich niemand mehr zum Worte meldet, schließe ich die Debatte. Hat der Herr Referent noch etwas beizufügen? Rhomberg: Nein. Landeshauptmann-Stellvertreter: Sie haben den Antrag des Landesausschusses vernommen. Die Herren, welche diesem Antrage zustimmen, bitte ich, sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. (Der Herr Landeshauptmann übernimmt wieder den Vorsitz.) Landeshauptmann: Der letzte Gegenstand unserer Tagesordnung ist der Bericht des Landesausschusses über den Gesetzentwurf, betr. Abänderung des Landesgesetzes vom 20. October 1883 wegen der Beitragsleistung der Assecuranzgesellschaften zu den Kosten der Feuerwehren. Hiezu hat sich in erster Linie Herr Dr. Waibel zum Worte gemeldet. Dr. Waibel: Ich hätte nur an das hohe Haus die Bitte zu richten, diesen Gegenstand nicht in definitive Erledigung zu nehmen, sondern denselben einem Ausschusse zuzuweisen. Unbestritten dürfte es der volkswirtschaftliche Ausschuss sein. Ich habe dafür zwei Gründe. Erstens einmal glaube ich, dass das Feuerlöschwesen und die Feuerpolizei. Angelegenheiten sind, welche die Aufmerksamkeit des hohen Hauses in hohem Grade in Anspruch zu nehmen geeignet sind, und ein zweiter Grund ist der, dass, wenn diese Vorlage dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zur Vorberathung überwiesenwird, jenes Mitglied, das von unserer Seite in diesen Ausschuss entsendet wurde, in der Lages ein wird, dem Ausschüsse beziehungsweise dem hohen Hause einen Vorschlag zu unterbreiten, welcher für die weitere Entwickelung der Feuerwehren und des Feuerlöschwesens von nicht geringer Bedeutung sein wird und alle Beachtung des Hauses verdient. Das sind die Gründe, welche mich veranlassen die Bitte zu richten, dass von der definitiven Erledigung abgesehen wird und eine Vorberathung eingeleitet werde. Martin Thurnher: Ich habe bereits gestern meine Bedenken ausgesprochen, dass dieser Gegenstand hier im hohen Hause unmittelbar verhandelt werden soll, weil es sich doch um eine wichtige Frage handelt, andererseits aber noch nicht die nothwendige, volle Klarheit bei einzelnen Abgeordneten über dieselbe herrscht. Also in Bezugnahme auf meine gestrige Erklärung schließe ich mich den Ausführungen desHerrn Vorredners an und beantrage die Zuweisung, dieses Gegenstandes an den volkswirtschaftlichen. Ausschuss. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung: dieses Gegenstandes an den volkswirtschaftlichen Ausschuss beantragt. Wenn keine Einwendung, erfolgt, betrachte ich diesen Antrag als angenommen. Die Zustimmung ist gegeben, und di? heutige Tagesordnung wäre damit erschöpft. Ich habe dem hohen Hause noch mitzutheilen, dass sowohl der Finanzausschuss wie auch der volkswirtschaftliche Ausschuss unmittelbar nach der Haussitzung zu einer Sitzung zusammentreten werden und zwar ersterer im Vorzimmer und letzterer hier. Die nächste Sitzung berufe ich auf morgenVormittag 10 Uhr mit nachfolgender Tagesordnung r IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. 33 1. Vorlage des Straßenbauprogrammes. 2. Note der k. k. Statthalterei wegen Bestimmung des Wahlmodus und Vorlage der Wahl der Mitglieder für die Erwerbssteuer-Landescommission und für die Personaleinkommensteuer-Berufungscommission. 3. Act, betreffend den Straßenbau MellauHirschau und die Ach-Regulierung dortselbst. 4. Bericht des Landesausschusses über das Gesuch der Gemeinde Lech, betreffend die Gewährung einer Subvention zur Instandhaltung der Flexenstraße. 5. Bericht des Landesausschusses über das Gesuch der Gemeinde Lech um Gewährung einer Subvention zum Wiederaufbaue des Schulhauses in Zug. 6. Bericht des Landesausschusses, betreffend die Gewährung einer Landessubvention an die Gemeinde Thüringen zu den Kosten der LutzRegulierung. Die drei ersten Gegenstände bedeuten Zuweisungen an die Ausschüsse, der 4., 5. und 6. kann, wenn kein Einwand dagegen erhoben wird, direct ohne Verweisung an einen Ausschuss in Verhandlung gezogen werden. Wenn einer der Herren einen Einwand vorbringen will, so bitte ich das zu thun, sonst wird in diesem Sinne vorgegangen werden. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluss der Sitzung 4 Uhr 5 Minuten.) Druck von J. N. Teutsch in Bregenz Aorarlöerger Landtag. 4. Sitzung nm 12. Januar 1898, unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. ---------------- HM---------------- Gegenwärtig 19 Abgeordnete. Abwesend die Herren: Hochwnrdiglter Sischof, Sr. Schmid. NegierungsverteeterrHerrHtaltHarterelrathIosefGrafTHun-HoHenstem. Beginn der Sitzung 3 Uhr 10 Min. nachmittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Pro­ tokolles der gestrigen Sitzung. (Secretär verliest dasselbe.) Wird gegen die Fassung des Protokolles ein Einwand erhoben? Da dies nicht der Fall ist, betrachte ich das­ selbe als genehmiget. (Sich erhebend:) Hohes Haus! Am 1. dieses Monates waren 60 Jahre verflossen, seit Seine Heiligkeit, unser glorreich regierender heiliger Vater Leo XIII., zum Priester geweiht wurde. (Das ganze Haus erhebt sich von den Sitzen.) Dieses ebenso seltene als überaus freudige Ereignis der diamantenen Jubelfeier Leo XIII. hat nicht nur allerorten, wo katholische Herzen schlagen, jubelnde Begeisterung hervorgerufen, sondern auch Monar­ chen, Staatsmänner und berühmte Persönlichkeiten anderer christlicher Confessionen, ja selbst Nicht­ christen haben sich beeilt, den Tribut der Verehr­ ung gegenüber dem greisen Repräsentanten des Stuhles Petri durch Glückwunschdeputationen, Ge­ schenke oder auf andere sinnreiche Art zum Aus­ drucke zu bringen. Insbesondere wir Katholiken erblicken im hei­ ligen Vater den Steuermann des Schiffleins Petri, der dasselbe in schwerer, sturmbewegter Zeit, ob­ wohl ein schwacher, gebrechlicher Greis, dennoch mit fast übermenschlicher Kraft und Weisheit führt und leitet, einen wahren Friedens- und Versöhnungs­ fürsten, den gottbegnadeten Rathgeber in den der­ malen die Menschheit in eminenter Weise beschäf­ tigenden, socialen Fragen, den hochgelehrten Inter­ preten theologischer und wissenschaftlicher Themata, 26 IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. den Wohlthäter und liebenden Vater der Armen und Nothleidenden, mit einem Worte den großen, weltbistorischen Papst. Landeshauptmann: Ich mochte die Herren Antragsteller fragen, ob ein Einwand gegen die dringliche Behandlung erhoben wird. Darum schulden wir Seiner Heiligkeit den Tribut unserer Liebe und Verehrung. Bereits haben die Landesvertretungen von Tirol und Mäh­ ren Beschlüsse gefasst, worin sie diese ihre Ver­ ehrung gegenüber dem greisen Oberhaupte der Kirche Christi au den Tag legen. Der Landtag von Vorarlberg wird hierin gewiss nicht zurück­ bleiben, und ich erlaube mir daher, das hohe Haus um die Ermächtigung zu bitten, dem heiligen Vater in geeignet erscheinender Weise aus Anlass seines diamantenen Priesterjubiläums unsere Gefühle in­ nigster Verehrung und Ergebenheit zu Füßen legen zu dürfen. Da dies nicht der Fall ist, wird die Zuwei­ sung an den volkswirtschaftlichen Ausschuss er­ folgen. Nachdem das hohe Haus sich bereits von den Sitzen erhoben hat, so nehme ich an, dass es meiner Anregung zustimmt, und werde ich mit Freude diesem Auftrage nachkommen. Es sind mir mehrere Einlaufstücke zugekommen. Das erste ist eine Petition des Blinden-Bereines in Wien um eine Unterstützung, überreicht durch meine Wenigkeit, das zweite die Bitte des ehema­ ligen Aushilfslehrers Bischof von Buchboden um eine jährliche Subvention. Ich glaube, dass diese zwei Gegenstände, wenn kein Einwand erfolgt, in kurzem Wege an den Finanzausschuss geleitet wer­ den können. Das hohe Haus ertheilt meinem Anträge seine Zustimmung. Ferner ist eingelaufen ein selbständiger Antrag der Herren Abgeordneten Ganahl, Dr. Schmid, Dr. Waibcl und Dr. v. Preu wegen Subventio­ nierung der gewerblichen Fortbildungsschulen. Ich ersuche denselben zu verlesen. Der Herr Abgeordnete Dr. Schmid hat sich unmittelbar vor Beginn der Sitzung bei mir ein­ gefunden und mir initgetheilt, dass er möglicher­ weise durch Amtsgeschäfte verhindert sei, der heu­ tigen Sitzung beizuwohnen. Wir gehen nun zur Tagesordnung über; auf derselben steht als erster Gegenstand das Gesuch der Vorarlberger Wohlthätigkeitsge­ sellschaft in Innsbruck um Unterstütz­ ung aus Landesmitteln. Ich erwarte über die fornielle Behandlung dieses Gegenstandes einen Antrag aus der Mitte der hohen Versammlung. Marti» Thurnher: Ich stelle den Antrag, dass dieser Gegenstand dem Finanzausschüsse zu­ gewiesen werde. Landeshauptniann: Es ist die Zuweisung dieses Gegenstandes an den Finanzausschuss be­ antragt. Keine Einwendung betrachte ich als Zustimmung. Der zweite Gegenstand der Tagesordnung ist die Petition des kath olisch-consti t u ti onellen Bürgercasinos in Dornbirn in Sachen der Schaffung gewerblicher Fach­ schulen im Lande. Martin Thurnher: Ich stelle den Antrag, diesen Gegenstand dem volkswirtschaftlichen Aus­ schüsse zuzuweisen. . (Secretär verliest denselben.) Marti» Thurnher: Wenn die Herren Antrag­ steller nicht gerade streng auf der formellen Be­ handlung des Gegenstandes bestehen wollen, so glaube ich, dass, nachdem doch das h. Haus immer ein sehr großes Entgegenkommen gegen derartige Anstalten bewiesen hat, es einer längeren Ver­ handlung insbesondere einer ersten Lesung nicht bedarf, sondern dass dieser Antrag sofort dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zur Berathung und Antragstellung zugewiesen werden sollte. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung dieses Gegenstandes an den volkswirtschaftlichen Ausschuss beantragt. Wenn keine Einwendung erfolgt, nehme ich an, dass das hohe Haus dem Anträge zustimmt. Der dritte Gegenstand der heutigen Tages­ ordnung ist der Voranschlag des Vorarl­ berger Landescultursondes pro 189 8. Bösch: Ich stelle den Antrag, dass dieser Gegenstand dem Finanzausschüsse zur Vorberathung und Berichterstattung zugewiesen werde, IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Laiidcshauptmailn: Der Bösch beantragt die Zuweisung Mi den Finanzausschllss. Wenn keine Einwendung an, dass das hohe Haus dem II. Oession, 8. Periode 1898. Herr Abgeordnete dieses Gegenstandes Weges und einer zerstörten Brücke eingebrächt) Der Herr Landesculturingenieur, welcher an Ott und Stelle die Sache besichtigte, kam zur Über­ erfolgt, nehme sch Anträge zustimmt. zeugung, dass es am praktischesten wäre, bei dieser Gelegenheit den zerstörten Weg umzulegen und ihm etwas höher seine Richtung zu geben, däinik ein späteres Hochwasser denselben nicht mehr schädigen könne. Die Kosten einer solchen Um­ legung haben sich allerdings höher belaufen, als die der bloßen Reconstruction des.alten Weges) Der Landesansschuss glaubte aber, auch die Variante 2 empfehlen zu sollen, und die Gemeinde ist auch thatsächlich darauf eingegangen und hat sich bereit erklärt, die Mehrkosten zu übernehmen, wenn ihr ein Landesbeitrag von 3O°/o, wie ein solcher früher in Aussicht genommen war, auch thatsächlich bewilliget werde. Infolge dieses Umstandes wird der Gemeinde jetzt die Möglichkeit geboten, einen verbesserten Weg herzustellcii, der in seiner Anlage von einem weiteren Hochwasser ungefährdet bleibt. Ich erlaube mir aus diesen Erwägungen und gestützt auf die im Berichte angeführten Gründe namens des Landesausschusses, folgende Anträge zu stellen: (Liest die Anträge 1 und 2 aus Beilage VI.) Der vierte Gegenstand der Tagesordnung ist der Act, betreffend die Verhandlungen des Landesausschusses mit der k. k. Statt­ halterei wegen Belassung der alten Gerichtsacten im Lande. Pfarrer Thurnher: Ich beantrage, diesen Gegenstand) dem Finanzausschüsse zur weiteren Behandlung zu überweisen. Landeshauptmann: Es ist auch für diesen Gegenstand die Zuweisung an den Finanzausschuss beantragt, keine Einwendung berrachte ich als Zustimmung. Wir kommen nun zum fünften Gegenstände der Tagesordnung, nämlich dem Berichte des L a n d e s a n s s ch u s s e s über d a s G c su ch der Gemeinde Sibratsgfäll um Gewährung einer Subvention aus Land es Mitteln zur Behebung der durch Hochwasser an Straßen und Brücken verursachten Schäden. Ich ersuche den Herrn LandeshauptmannSteltvertreter Ganahl, gefälligst den Vorsitz zu übernehmen. (Der Herr Landeshauptmann - Stellvertreter, Abgeordneter Ganahl, übernimmt den Vorsitz.) Landeshauptmann-Stellvertreter: Ich ertheile dem Herrn Landeshauptmanne als Referenten das Wort. Rhombrrg: Die verehrten Herren haben aus dem Berichte des Landesausschusses schon ent­ nommen, um was es sich bei diesem Gegenstände handelt. Die Gemeinde Sibratsgfäll hat durch das Hochwasser vom 5. Juni v. I. großen Schaden erlitten und namentlich ist ihr ein Weg, der dem Bache entlang führte, auf ein ziemlich großes Stück weggerissen worden. Sie hat ein Gesuch um Subvention zur Wiederherstellung des zerstörten Landeshauptmann-Stellvertreter: Ich eröffne über diese Debatte. Anträge des Landesausschusses die Pfarrer Fink: Der Weg, um den es sich da handelt und um dessen Subventionierung angesucht wurde, ist ein Weg, der für die dortigen Bewohner sehr nothwendig ist. Jenseits Sibratsgfäll am Krähenberg sind etwa 5 Melkalpen mit circa 150 Stück Kühen; dann haben durch diesen Weg 3 Galtalpen das Zugrecht, welche aber zu diesem Wege nichts, sondern nur zur Brücke beizutragen haben. Durch diesen Weg werden jährlich auf 3 Galtalpeir circa 1000 Stück Galtvieh aufgetrieben; es werden etwa 2000 Centner Streu nach Sibratsgfäll herüber geführt und kommt noch das Molken aus diesen Melkalpen zur Verfrachtung. Ich will damit nur sagen, dass es nothwendig ist, dass dieser Weg instand gestellt werde. Der alte Weg war steil, schwer befahrbar und es ist für Alpen­ besitzer, welche viel Streu und Holz aus den Alpen herausbringeu sollen, von großer Bedeutung, ob ctrt Weg gut befahrbar ist oder nicht. Ich möchte 28 IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. deshalb das hohe Haus nur bitten, dass cs eingehe aus die Umlegung des Weges, wie sie in den Anträgen projectiert ist. Landeshauptmann-Stellvertreter: Wenn nie­ mand mehr das Wort wünscht, bringe ich die Anträge des Lanbesausschusses, wie sie der Herr Referent vorgetragen hat, zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche denselben zustimmen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Der sechste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Lanbesausschusses über die aus Anlass der Neuanlage des Forst­ pf lanzgarten s in Bregenz ausgelaufenen Kosten undderen Deckung aus demLandesc u l t u r f o n d e. Ich ersuche den Herrn Landeshauptmann als Referenten, das Wort zu ergreifen. Nhomberg: Der Pflanzgarten in Bregenz in der Nähe des Bergisels ist schon eine Reihe von Jahren in Verwendung gestanden. Mit Ausnahme des Grundes und Bodens sind die Bestandtheile desselben Eigenthum des Landes. Dieser Pflanz­ garten dient nämlich vornehmlich dazu, alljährlich die Zöglinge des Waldwächtercurses, welcher aus Staats- und Landesmitteln subventioniert wird, in praktischen und forstlichen Übungen zu unterrichten. Im übrigen versieht denselben der hiesige Forst­ wart unter Oberaufsicht des Herrn k. k. Oberforstcommissärs Apfelbeck. Dieser Garten hat seit einer Reihe von Jahren immer einen Überschuss der Verwaltungskosten ergeben, indem dessen Aus­ gaben mehr als reichlich hereingebracht wurden durch die Einnahmen aus dem Verkaufe von Pflanzen. Zahlreiche Pflanzensämlinge wurden zur Aufforstung BregenzerwälderGemeinden übermittelt, eine ziemlich große Anzahl Pflanzen kam aber auch geschenkweise an höher gelegene Gemeinden, von welchen ich insbesondere Damüls und Warth hier erwähne. Die Pflanzen, die dorthin gekommen sind, haben sich auch bewährt und ist ein ziemlich großes Territorium in beiden Gemeinden der Aufforstung unterzogen worden, was gerade in jenen Gegenden um so nothwendiger erscheint, wo der Waldstand leider Gottes erfahrungsgemäß immer mehr ab- als zunimmt. II. Session, 8. Periode 1898. Nun ist aber der Fall eingetreten, dass durch zu langen Gebrauch der Boden endlich etwas kraftlos geworden ist, und die fachmännischen Organe haben es für nothwendig befunden, einen neuen Pflanzgarten anzulegen. Die Stadt Bregenz hat in dankenswerter Weise einen Grund in der Nähe des Gebhardsberges zu diesem Zwecke zur Verfügung gestellt, welcher um 200 m2 größer ist als der bisherige Pflanzgarten. Die Anlage des Gartens, die Um­ arbeitung der Erde, das Rigolen, die Zufuhr von Wasser, die Erbauung einer Hütte zur Unter­ bringung der Geräthe u. s. w. erfordern aber begreiflicherweise namhafte Kosten. Nach einer Kostenberechnung des Herrn Oberforstcommissärs Apfelbeck beliefen sich dieselben auf 500 fl. Der Landesausschuss hat damals, dem Ansuchen des Herrn Oberforstcommissärs entsprechend, be­ schlossen, dem hohen Landtage einen Antrag auf Bewilligung von 500 fl. zu unterbreiten, wie er Ihnen hier gedruckt vorliegt. Nachdem dieser Bericht und Antrag aber bereits dem Drucke übergeben waren, ist der Herr Oberforstcommissär Apfelbeck mit einer Nachtragsforderung gekommen, die allerdings auch vollkommen begründet war. Es hat sich nämlich bei der Anlage des Pflanz­ gartens herausgestellt, dass man ganz unerwartet auf felsiges Terrain gekommen ist. Infolge dessen gtcngen eine große Anzahl Tagschichten nur mit der Sprengung dieses Terrains auf, so dass sich die Gesammtkosten jetzt thatsächlich um 400 fl. höher belaufen, somit den Betrag von 900 fl. ausmachen. Indem ich zunächst dem hohen Hause den ursprünglichen Antrag des Landesausschusses ver­ lese, füge ich bei, dass der Landesausschuss nach Druck dieses Berichtes beschlossen hat, auch die Mehrforderung dem hohen Hause in Vorlage zu bringen. (Liest den Antrag aus Beilage VIII.) Ich möchte mir daher erlauben, nachträglich diesen Antrag etwas zu modificiereit, indem er lauten soll, wie folgt: „Dem Landesausschussbeschlusse vom 17. Nov. 1897, betreffend die Bewilligung der für die Neuanlage des Forstpflanzgartens in Bregenz auf­ laufenden Kosten bis zur Höhe von 500 fl. und Entnahme des wirklich verausgabten Kostenbetrages aus dem Landesculturfonde, wird die Genehmigung IV. Sitzung des Vorarlberger Landtages. ertheilt und gleichzeitig die erlaufenen Mehrkosten i)on 400 fl. ebenfalls bewilliget." Landeshauptmann-Stellvertreter: Ich eröffne -über Bericht und Antrag die Debatte. Bösch: Bei der Durchlesung dieses Berichtes sind mir Bedenken aufgestiegen, ob die in diesen «iedergelcgenen Pflanzgärten z. B. in Bregenz er« zeugten Waldpflanzen auch in den höheren Regio­ nen gedeihen werden. Bei der Obstcultur z. B. hat man die Erfahrung gemacht, dass sich Bäume aus sonnigen Lagen »nd wärmeren Gegenden in fältcren Gegenden nicht gut acclimatisieren. Da Habe ich mir nun gedacht, das könnte auch bei diesen Waldpflanzen der Fall sein. Deshalb sollte man auch dieser Angelegenheit die möglichste Auf­ merksamkeit schenken. Für den Fall, als derartige Erfahrungen auch mit den Waldpflanzen gemacht würden, könnte man wohl die Frage aufwerfen, ob nicht die Anlage eines höher gelegenen Pflanz­ bartens zweckdienlich, ja geradezu geboten erscheine. Pfarrer Fink: Es ist dem h. Hause bekannt, dass in der letzten Session des h. Landtages der volkswirtschaftliche Ausschuss an das h. Haus eilte« Bericht erstattete, in welchem er den h. Landtag bat, es möchte derselbe den Landesausschuss beauf­ tragen, bezüglich der Wildschäden bezw. der Cultnrschädcn an den Waldungen durch Rothwild mit der -h. k. k. Regierung in Unterhandlung zu treten in dem Sinne, dass der betreffende Paragraph im bestehenden Jagdgesetze dahin abgeändert werde, dass der Mehrheit der Grundbesitzer einer Ge­ meinde, wenn sie es verlangen, es gestattet werde, die Jagd mit Umgehung der öffentlichen Verstei­ gerung privatim zu verpachten. Der volkswirt­ schaftliche Ausschuss hat diese Frage damals reiflich erwogen und den Antrag wohl begründet, indem er besonders darauf hinwies, wie nothwendig es sei, theils aus klimatischen Rücksichten, theils wegen Elementarschäden, die da und dort zu befürchten .sind, an der Vegetationsgrenze die Waldungen zu schützen. Ferner hat der volkswirtschaftliche Aus­ schuss auch den Schutz der Wälder deswegen beckont, weil der Bedarf an Bauholz ein sehr großer ist, da die Gebäulichkeiten in jenen Regionen meistens aus Holz erstellt werden. Dann wurde ckuch noch der Umstand hervorgehoben, dass für IL Session, 8. Periode 1898. 29 manchen Bauer der Erlös und die Einnahme aus dem Verkaufe seines schlagbaren Holzes die einzige Möglichkeit biete, sein Besitzthum zu erhalten und zu retten. Nun weiß ich zwar nicht, was seither eigentlich in dieser Angelegenheit geschehen ist. Ich erkläre, dass ich mit dem Anträge, betref­ fend die Subventionierung der Neuanlage des Forstpflanzgartens in Bregenz, und dem späteren Anträge, betreffend die Subventionierung der Auf­ forstung im Brandnerthale, ganz einverstanden bin und erkenne die Nothwendigkeit an, dass man in dieser Beziehung manches thue. Ich stimme aber diese« Anträgen nur in der Anhoffuung zu, dass die h. k. k. Regierung diese kleine Forderung be? züglich Umänderung des Jagdgesetzes, welche wir wollen und nothwendig verlangen müssen, bewillige und hierin auch uns Eutgegenkommen zeige. Meine Herren! Es sind diese Wildschäden vielleicht größer, als bei der Behörde angegeben wird. Bei derselben wird fast nie eine Klage eingebracht. Gerade gestern hat mir ein Gemeinde­ vorsteher gesagt, dass in seiner Gemeinde unlängst wegen eines Wildschadens, Der sich auf 600 fl. beläuft, verhandelt wurde; die Behörde wisse nichts davon. In den meisten Gemeinden wird eben das privatim abgemacht d. h. im Wege des Ver­ gleiches, ohne die Behörde in Kenntnis zu setzen. Nun das ist keine Kleinigkeit, wenn in den Wal­ dungen soviele Tännlein gcschädiget werden. Ge­ rade im letzten Winter sind die Schäden z. B. in der Gemeinde Bolgeuach sehr groß. Es wur­ den wiederum La. 1200 Tännlein vom Rorhwilde geschädiget. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft hat das Abschießen des Rothwildes verfügt, aber wir haben schon im letzten Jahre betont, dass das Ab­ schießen noch kein hinreichendes Mittel ist zur Ver­ hütung der Wildschäden, denn man schießt gewöhn­ lich nur dann ab, wenn die Wildschäden schon angerichtet sind. Bei Grasschäden ist der Schaden nicht so nachhaltig wie bei Waldschäden; diese spürt man durch viele Generationen hindurch. In den Grenzgemeinden gegen Baiern wird überhaupt selten abgeschossen. Darum sollte man den Ge­ meinden, resp. Grundbesitzern das Recht einräumen, sich gegen etwaige Culturschäden selbst zu schützen, weil sie auch Eigenthümer des Jagdrechtes sind. Ich erkläre nochmals, dass ich gerne für diese Anträge stimme, dass ich aber auch erwarte, dass die h. k. k. Regierung uns in dieser Angelegenheit